von Prof. Dr. Gerardo J. Briceño
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[1.] Gjb/Fragment 144 07 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-10-04 19:48:40 Guckar | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 144, Zeilen: 7-11 |
Quelle: Imbusch Bonacker 2006 Seite(n): 92, Zeilen: 1 ff. |
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Aggressionen und Gewalt können hier aus dem Zwangscharakter der Vergemeinschaftung (Verwandtschaftsbeziehungen) und der Notwendigkeit, sich innerhalb der Familie miteinander verständigen und vertragen zu müssen, entstehen.332
332 IMBUSCH/BONACKER 2006, S. 92 . „Schattenseiten der Familie zeigen sich nicht nur in impliziten oder expliziten Drohungen, Überwachungen des Aktionsraums des jeweiligen Partners, krankhafter Eifersucht und verbaler Degradierung, die bis hin zu psychischen Misshandlungen reichen können, sondern auch in ganz manifesten Formen der Gewalt gegen Frauen (etwa Schläge, Prügel, Vergewaltigung in der Ehe), Kinder (Misshandlung, Vernachlässigung, Verwahrlosung, sexueller Missbrauch) und ältere Menschen (Missachtung des Willens der meist schutzlosen und hilfsbedürftigen Personen). Diese Formen der familiären Gewalt waren lange Zeit effektiv privatisiert und einem öffentlichen (staatlichen) Zugriff durch den Schutz der garantierten Privatsphäre entzogen; sie sind erst in jüngster Zeit in das Interesse einer breiteren Öffentlichkeit getreten und damit in ihrem ganzen Ausmaß überhaupt bewusst geworden“.In: IMBUSCH/BONACKER a.a.O., S. 92. |
Aggressionen und Gewalt können hier aus dem Zwangscharakter der Vergemeinschaftung (Verwandtschaftsbeziehungen) und der Notwendigkeit, sich innerhalb der Familie miteinander verständigen und vertragen zu müssen, entstehen.[...] Schattenseiten der Familie zeigen sich nicht nur in impliziten oder expliziten Drohungen, Überwachungen des Aktionsraums des jeweiligen Partners, krankhafter Eifersucht und verbaler Degradierung, die bis hin zu psychischen Misshandlungen reichen können, sondern auch in ganz manifesten Formen der Gewalt gegen Frauen (etwa Schläge, Prügel, Vergewaltigung in der Ehe), Kinder (Misshandlung, Vernachlässigung, Verwahrlosung, sexueller Missbrauch) und ältere Menschen (Missachtung des Willens der meist schutzlosen und hilfsbedürftigen Personen). Diese Formen der familiären Gewalt waren lange Zeit effektiv privatisiert und einem öffentlichen (d.h. staatlichen) Zugriff durch den Schutz der garantierten Privatsphäre entzogen; sie sind erst in jüngster Zeit in das Interesse einer breiteren Öffentlichkeit getreten und damit in ihrem ganzen Ausmaß überhaupt bewusst geworden. |
Die Quelle ist genannt, aber es nicht klar, dass der Text vor der FN 332 wörtlich aus ihr stammt. In der Fußnote zeigt der Autor, dass er durchaus Anführungszeichen für wörtliche Zitate verwendet. |
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[2.] Gjb/Fragment 144 16 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2013-10-04 19:49:48 Guckar | Fragment, Gesichtet, Gjb, Imbusch Bonacker 2006, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 144, Zeilen: 16-18 |
Quelle: Imbusch Bonacker 2006 Seite(n): 92, Zeilen: 19 ff. |
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Kollektive Gewalt bildet den Gegensatz zu individueller, aber in ihrem öffentlichen Charakter auch zu privater Gewalt. Als kollektive Gewalt bezeichnet man insbesondere solche Formen der Gewalt, die [ein gewisses Maß an Lenkung durch eine wie auch immer dazu legitimierte Führung besitzen und für die ein bestimmtes Maß an Organisiertheit sowie eine Herausforderung der Öffentlichkeit konstitutiv ist.] | Kollektive Gewalt bildet den Gegensatz zu individueller, aber in ihrem öffentlichen Charakter auch zu privater Gewalt. Als kollektive Gewalt bezeichnet man insbesondere solche Formen der Gewalt, die ein gewisses Maß an Lenkung durch eine wie auch immer dazu legitimierte Führung besitzen und für die ein bestimmtes Maß an Organisiertheit sowie eine Herausforderung der Öffentlichkeit konstitutiv ist. |
Die Quelle ist hier nicht genannt. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Guckar, Zeitstempel: 20131004195022