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Die Prävention von Gewalt: Rechtspolitische, strafrechtliche und kriminologische Ansätze im Umgang mit Gewalt

von Prof. Dr. Gerardo J. Briceño

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[1.] Gjb/Fragment 174 16 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-10-09 17:07:14 Guckar
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Gjb, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Wimmer et al 1996

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 174, Zeilen: 16-25
Quelle: Wimmer et al 1996
Seite(n): 35, 39, Zeilen: 35: 13-19; 39: 1-7
Diese Fragen, die z.B. Walter Benjamin418 stellt und die von Jacques Derrida419 jüngst wieder aufgenommen werden, zeigen jedoch, dass ein Verständnis von Gewalt welches ihr bloß den Status eines Mittels zuschreibt oder sie als Gegensatz zum Recht auffasst, nicht nur zu kurz greift, sondern das Problem der Gewalt grundsätzlich verkennt.

2. Recht als Gegensatz zur Gewalt?

Dieser Prozess der Gewaltmonopolisierung kann jedoch dem einzelnen nicht die Möglichkeit nehmen, Gewalt anzuwenden, sondern ihm bloß in zunehmendem Masse das Recht dazu absprechen. Es ist ein Prozess der zunehmenden Verrechtlichung der gesellschaftlichen [Sphären, der einhergeht mit der Normierung und der Normalisierung der Individuen und ihrer Verhaltensweisen. 420]


418 BENJAMIN 1980.

419 DERRIDA 1991, HAVERKAMP, 1994.

[420 FOUCAULT: Überwachen und Strafen (Siehe Anm. Nr. 92 in WIMMER et al., 1996, S. 39).]

[Seite 35]

Diese Fragen, die z.B. Walter Benjamin in seiner Schrift »Zur Kritik der Gewalt«78 stellt und die von Jacques Derrida jüngst wieder aufgenommen werden,79 können hier nicht angemessen diskutiert werden. Sie zeigen jedoch, daß ein Verständnis von Gewalt, welches ihr bloß den Status eines Mittels zuschreibt oder sie als Gegensatz zum Recht auffaßt, nicht nur zu kurz greift, sondern das Problem der Gewalt grundsätzlich verkennt.

[Seite 39]

Recht als Gegensatz zur Gewalt?

Dieser Prozeß der Gewaltmonopolisierung kann jedoch dem einzelnen nicht die Möglichkeit nehmen, Gewalt anzuwenden, sondern ihm bloß in zunehmendem Maße das Recht dazu absprechen. Es ist m.a.W. ein Prozeß der zunehmenden Verrechtlichung der gesellschaftlichen Sphären, der einhergeht mit der Normierung und der Normalisierung der Individuen und ihrer Verhaltensweisen.92


78 W. Benjamin, Zur Kritik der Gewalt, in: Gesammelte Schriften, Bd. II/1, hrsg. von R. Tiedemann und H. Schweppenhäuser, Frankfurt am Main 1980, S. 179-203.

79 J. Derrida, Gesetzeskraft. Der »mystische Grund der Autorität«, Frankfurt am Main 1991; A. Haverkamp (Hg.), Gewalt und Gerechtigkeit. Derrida - Benjamin, Frankfurt am Main 1994.

92 M. Foucault, Überwachen und Strafen.

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme bleiben ungekennzeichnet.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Guckar, Zeitstempel: 20131009170717