VroniPlag Wiki

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Kapitelübersicht[]

  • Die Dissertation enthält zahlreiche wörtliche und sinngemäße Textübernahmen, die nicht als solche kenntlich gemacht sind. Als betroffen festgestellt wurden bisher (Stand: XXX) folgende Kapitel, die sich teilweise als vollständig oder nahezu vollständig übernommen erwiesen haben – siehe Klammervermerke:
  • 2 LITERATURÜBERSICHT
  • 2.1 Actinobacillus pleuropneumoniae
  • 2.1.4 Virulenzfaktoren (S. 12): Seite 12 – [vollständig]
  • 2.1.4.1 Adhäsion (S. 12-13): Seiten 12, 13 – [nahezu vollständig (exkl. 1 Satz)]
  • 2.1.4.2 Zytolysine (S. 13-15): Seiten 13, 14
  • 2.1.6 Eisenaufnahme (S. 16-17): Seiten 16, 17 – [vollständig]
  • 2.1.7 Andere Faktoren (S. 17): Seite 17 – [vollständig]
  • 2.1.8 Anaerober Stoffwechsel (S. 17-20): Seiten 18, 19, 20
  • 3 MATERIAL UND METHODEN
  • 3.1 Bakterienkulturen
  • 3.1.1 Bakterien und Plasmide
  • 3.1.1.2 Isolierung, Reinigung und Quantifizierung von Nukleinsäuren (S. 25): 25 – [vollständig]
  • 3.1.1.3 Präparation chromosomaler DNA von A. pleuropneumoniae (S. 25-26): Seiten 25, 26 – [vollständig]
  • 3.1.1.4 Alkalilysis-Verfahren zur Präparation von Plasmid DNA (S. 26): Seite 26 – [vollständig (wörtlich)]
  • 3.1.1.5 DNA-Aufreinigung mit “Nucleospin-Extract” (S. 26-27): Seiten 26, 27
  • 3.1.2 Plasmidkonstruktion
  • 3.1.2.1 PCR für 2.1-TOPO-Cloning (S. 27): Seite 27 – [vollständig]
  • 3.1.2.2 Restriktionsenzymverdaus (S. 27-28): Seite 27 f.
  • 3.6 Konjugation von E. coli und A. pleuropneumoniae
  • 3.6.3 Southern Blot (S. 34-36): Seite 35
  • 3.7 Pulsfeld-Gel-Elektrophorese (PFGE) (S. 36-38): Seite 38.

Herausragende Quellen[]

Herausragende Fundstellen[]

Andere Beobachtungen[]

  • Die zum Zeitpunkt der Einreichung der untersuchten Dissertation gültige Promotionsordnung der Tierärztlichen Hochschule Hannover vom 1. Dezember 2005 (PDF) enthält u.a. folgende Aussagen und Bestimmungen:
  • § 1 Allgemeines
    „(2) Die Promotion dient dem Nachweis der Befähigung zu vertiefter selbständiger wissenschaftlicher Arbeit. [...]“
  • § 6 Promotionsgesuch
    „(2) Dem Gesuch sind beizufügen: [...]
    7. eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er die Dissertation selbständig verfasst hat, [...]“
  • § 8 Dissertation
    „(1) Die Dissertation muss ein selbständiger Beitrag der Doktorandin oder des Doktoranden zur Forschung sein und neue Erkenntnisse enthalten.“
  • § 18 Ungültigkeitserklärung der Promotionsleistung
    „Sind wesentliche Voraussetzungen für die Zulassung zur Promotion irrigerweise als gegeben angenommen worden oder hat sich die Bewerberin oder der Bewerber bei einer Promotionsleistung einer Täuschung schuldig gemacht, so kann der Senat die Promotionsleistungen für ungültig erklären.“
  • § 19 Entzug des Doktorgrades
    „Über die Entziehung des Doktorgrades befindet der Senat in besonders gravierenden Fällen.“

Statistik[]

  • Es sind bislang 7 gesichtete Fragmente dokumentiert, die als Plagiat eingestuft wurden. Bei diesen handelt es sich um Übernahmen ohne Verweis auf die Quelle („Verschleierungen“ oder „Komplettplagiate“).
  • Die untersuchte Arbeit hat 55 Seiten im Hauptteil. Auf 6 dieser Seiten wurden bislang Plagiate dokumentiert, was einem Anteil von 10.9 % entspricht.
    Die 55 Seiten lassen sich bezüglich des Textanteils, der als Plagiat eingestuft ist, wie folgt einordnen:
Plagiatsanteil Anzahl Seiten
keine Plagiate dokumentiert 49
0 % - 50 % Plagiatsanteil 1
50 % - 75 % Plagiatsanteil 0
75 % - 100 % Plagiatsanteil 5
Ausgehend von dieser Aufstellung lässt sich abschätzen, wieviel Text der untersuchten Arbeit gegenwärtig als plagiiert dokumentiert ist: Es sind, konservativ geschätzt, rund 7 % des Textes im Hauptteil der Arbeit.


Illustration[]

Anmerkung: Die Grafik repräsentiert den Analysestand vom XXX.