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Heterogenität als Chance. Lehrerprofessionalität im Wandel

von Ingeborg Seitz

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[1.] Is/Fragment 181 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2015-10-26 23:37:49 Graf Isolan
Fragment, Gesichtet, Is, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Weber et al 2004

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 181, Zeilen: 1 ff. (komplett)
Quelle: Weber et al 2004
Seite(n): online, Zeilen: 0
Ein Beamter, der wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden ist, kann demnach nicht nur bei Wiedererlangung seiner vollen Dienstfähigkeit in das Beamtenverhältnis berufen werden, sondern auch bei Teildienstfähigkeit. Eine Reaktivierung ist grundsätzlich auch gegen den Willen des Beamten möglich. Die frühere Befristung auf die ersten fünf Jahre nach einer Frühpensionierung ist weggefallen.

Auch der Beamte hat die Möglichkeit, eine Wiederbeschäftigung von sich aus zu beantragen. Jede Reaktivierung setzt zweierlei voraus: Es muss wieder Leistungsfähigkeit für die dienstlichen Verrichtungen bestehen und es muss von der positiven Prognose ausgegangen werden, dass bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mit dem Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit zu rechnen ist.

Nach den vorgenannten Bestimmungen besteht die Verpflichtung, vor einer vorzeitigen Ruhestandsversetzung ein Gutachten eines Amtsarztes über den Gesundheitszustand des Beamten einzuholen. In Bayern erfolgt die Dienstunfähigkeits-Begutachtung seit 1996 bei Landesbeamten (also auch Lehrkräften) zentralisiert durch die Medizinischen Untersuchungsstellen der Bezirksregierungen. Auch wenn das amtsärztliche Gutachten die wesentliche Grundlage für die Feststellung von Dienstunfähigkeit ist, wird die Entscheidung über ihr Vorliegen de jure weder vom Amtsarzt noch vom Dienstvorgesetzten getroffen, sondern von der Behörde, die für die Ernennung des Beamten zuständig ist.

Die ersten wissenschaftlichen sozialmedizinischen Untersuchungen zu krankheitsbedingten Frühpensionierungen von Beamten mit größeren Fallzahlen wurden von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe des Erlanger Universitätsinstitutes für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin und des bayerischen Öffentlichen Gesundheitsdienstes in den 90er-Jahren durchgeführt. Dabei stellten Lehrkräfte das größte Teilkollektiv innerhalb der Beamtenschaft dar. In einer ersten retrospektiven Studie erfolgte die Evaluation aller Fälle von krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit bei Beamten und Lehrkräften im Einzugsbereich zweier großer Gesundheitsämter.

Der Beobachtungszeitraum betrug zehn Jahre (1985 bis 1995). Erfasst wurden 232 Lehrkräfte (135 Frauen und 97 Männer). Das mediane Lebensalter zum Zeitpunkt der Dienstunfähigkeits- (DU-)Begutachtung lag bei 53 (Lehrerinnen) beziehungsweise 54 (Lehrer) Jahren. Grund- und Hauptschullehrkräfte waren mit 35 Prozent am häufigsten vertreten. Die DU- Quote betrug 83 Prozent, das heißt von 232 Lehrkräften wurden 192 amtsärztlich für dienstunfähig erachtet. 50 Prozent der untersuchten Lehrpersonen hatten vor der DU- Begutachtung wenigstens eine medizinische Rehabilitationsmaßnahme in Form einer Kur oder [eines Sanatoriumsaufenthaltes in Anspruch genommen.]

Ein Beamter, der wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden ist, kann demnach nicht nur bei Wiedererlangung seiner vollen Dienstfähigkeit in das Beamtenverhältnis berufen werden, sondern auch bei Teildienstfähigkeit. Eine Reaktivierung ist grundsätzlich auch gegen den Willen des Beamten möglich. Die frühere Befristung auf die ersten fünf Jahre nach einer Frühpensionierung ist weggefallen. Auch der Beamte hat die Möglichkeit, eine Wiederbeschäftigung von sich aus zu beantragen. Jede Reaktivierung setzt zweierlei voraus: Es muss wieder Leistungsfähigkeit für die dienstlichen Verrichtungen bestehen und es muss von der positiven Prognose ausgegangen werden, dass bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mit dem Eintritt dauernder Dienstunfähigkeit zu rechnen ist (10). [...]

Nach den vorgenannten Bestimmungen besteht die Verpflichtung, vor einer vorzeitigen Ruhestandsversetzung ein Gutachten eines Amtsarztes über den Gesundheitszustand des Beamten einzuholen. In Bayern erfolgt die Dienstunfähigkeits-Begutachtung seit 1996 bei Landesbeamten (also auch Lehrkräften) zentralisiert durch die Medizinischen Untersuchungsstellen der Bezirksregierungen. Auch wenn das amtsärztliche Gutachten die wesentliche Grundlage für die Feststellung von Dienstunfähigkeit ist, wird die Entscheidung über ihr Vorliegen de jure weder vom Amtsarzt noch vom Dienstvorgesetzten getroffen, sondern von der Behörde, die für die Ernennung des Beamten zuständig ist (10, 21). [...]

Die ersten wissenschaftlichen sozialmedizinischen Untersuchungen zu krankheitsbedingten Frühpensionierungen von Beamten mit größeren Fallzahlen wurden von einer interdisziplinären Arbeitsgruppe des Erlanger Universitätsinstitutes für Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin und des bayerischen Öffentlichen Gesundheitsdienstes in den 90er-Jahren durchgeführt. Dabei stellten Lehrkräfte das größte Teilkollektiv innerhalb der Beamtenschaft dar (21). In einer ersten retrospektiven Studie erfolgte die Evaluation aller Fälle von krankheitsbedingter Dienstunfähigkeit bei Beamten und Lehrkräften im Einzugsbereich zweier großer Gesundheitsämter. Der Beobachtungszeitraum betrug zehn Jahre (1985 bis 1995). Erfasst wurden 232 Lehrkräfte (135 Frauen und 97 Männer).

Das mediane Lebensalter zum Zeitpunkt der Dienstunfähigkeits- (DU-)Begutachtung lag bei 53 (Lehrerinnen) beziehungsweise 54 (Lehrer) Jahren. Grund- und Hauptschullehrkräfte waren mit 35 Prozent am häufigsten vertreten. Die DU-Quote betrug 83 Prozent, das heißt von 232 Lehrkräften wurden 192 amtsärztlich für dienstunfähig erachtet. 50 Prozent der untersuchten Lehrpersonen hatten vor der DU-Begutachtung wenigstens eine medizinische Reha-Maßnahme in Form einer Kur oder eines Sanatoriumsaufenthaltes in Anspruch genommen.

Anmerkungen

Selbsterklärend.

Sichter
(SleepyHollow02) Schumann



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