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Juristische Arbeitstechniken und Methoden

von Bernd Holznagel, Pascal Schumacher, Thorsten Ricke

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Jam/Fragment 122 02 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-08-03 21:09:32 Guckar
Fragment, Gesichtet, Jam, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Stüber 2010, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 122, Zeilen: 1-6
Quelle: Stüber 2010
Seite(n): 1, Zeilen: 24-29
3 Sie können sich nun eine Definition mit den bereits thematisierten Techniken selbst erarbeiten oder bei Ihrer Suche nach der richtigen Definition auf einen Definitionsvorschlag oder ein Auslegungsargument eines anderen zurückgreifen. Dann müssen Sie aber zwingend kenntlich machen, dass es sich nicht um einen eigenen Vorschlag handelt. Dies erfolgt durch das Zitat. Das Zitat hat hier also die Funktion der Quellenangabe. Nicht kenntlich zu machen ist dagegen der Rückgriff auf den Sachverhalt. Welchen Weg man auf der Suche nach einer Definition auch beschreitet, greift man auf einen Definitionsvorschlag oder ein Auslegungsargument eines anderen zurück – sei es, um sie zu übernehmen, sei es, diese zu widerlegen –, muss man kenntlich machen, dass es sich nicht um einen eigenen Vorschlag handelt2. Dies erfolgt durch das Zitat. Das Zitat hat also die Funktion der Quellenangabe3. Nicht kenntlich zu machen ist dagegen der Rückgriff auf den Sachverhalt4.

2 [...]

3 [...]

4 [...]

Anmerkungen

Wörtlich übereinstimmend, nicht als Zitat gekennzeichnet.

Sichter
(Graf Isolan), Qadosh


[2.] Jam/Fragment 122 09 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-06-18 22:58:04 KayH
Fragment, Gesichtet, Jam, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Stüber 2010, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 122, Zeilen: 9-21
Quelle: Stüber 2010
Seite(n): 2, Zeilen: 4-10, 107-111
Deshalb muss die Zitierweise dem Gebot der Klarheit entsprechen. Sog. Blindzitate, also die ungeprüfte Übernahme von Nachweisen z.B. aus Kommentaren oder Lehrbüchern, sind unzulässig. Sie fallen jedem routinierten Prüfer auf. Wer seine zunächst übernommenen Zitate prüft, wird feststellen, dass zahlreiche Nachweise bei genauer Betrachtung gar nicht so passen. Eine große Anzahl belegt die Aussage nicht. Denn auch ein gewissenhafter Autor kann beim Korrigieren seines Textes falsch übernommene Jahres- oder Seitenzahlen kaum noch ausfindig machen.

Tipp

Manchmal ist es nicht möglich, eine z.B. in einem Lehrbuch oder Kommentar gefundene Fundstelle sofort zu prüfen. Dann kann man sie in seinen Text zunächst übernehmen und durch eine Raute „#“ kenntlich machen. Bei nächster Gelegenheit überprüft man dann die Fundstellen. Mit der Suchfunktion kann man den Platzhalter suchen und sich so alles anzeigen lassen, was man vorher nicht prüfen konnte.

Deshalb muss die Zitierweise in erste Linie dem Gebot der Klarheit entsprechen10. Sog. Blindzitate, also die ungeprüfte Übernahme von Nachweisen z.B. aus Kommentaren oder Lehrbüchern, sind unzulässig11. Sie fallen jedem routinierten Prüfer auf. Wer seine zunächst übernommenen Zitate prüft, wird feststellen, dass zahlreiche Nachweise bei genauer Betrachtung gar nicht so passen wie erwartet. Eine große Anzahl ist einfach falsch angegeben. Denn auch ein gewissenhafter Autor/Kommentator kann beim Korrigieren seines Textes falsch übernommene Jahres- oder Seitenzahlen kaum noch ausfindig machen12.

10 [...]

11 [...]

12 Zum Vorgehen ein Tipp: Manchmal ist es nicht möglich, eine z.B. in einem Lehrbuch oder Kommentar gefundene Fundstelle sofort zu prüfen. Dann kann man sie in seinen Text zunächst übernehmen und durch Fetten oder Unterstreichen kenntlich machen. Bei nächster Gelegenheit überprüft man dann die Fundstellen. Beim ausgedruckten Text sind sie optisch gut zu erkennen; innerhalb der Datei kann man das Format „Unterstrichen“ oder „Fett“ suchen und sich so alles anzeigen lassen, was man vorher nicht prüfen konnte.

Anmerkungen

Wortwörtliche Übernahmen ohne Kennzeichnung als Zitat. Die Fußnote des Originals wurde gekürzt in den Haupttext übernommen.

Sichter
(Graf Isolan), Qadosh


[3.] Jam/Fragment 122 23 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-06-20 22:43:29 Graf Isolan
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Jam, Möllers 2010, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02, Agrippina1, KayH
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 122, Zeilen: 23-26, 33-34, 101-102
Quelle: Möllers 2010
Seite(n): 132-133, Zeilen: S. 132, 32-35.116 - S. 133, 1-2
Wenn eine Rechtsmeinung dar- oder eine These aufgestellt wird, die in Rechtsprechung oder Schrifttum vertreten wird, muss dies in einer Fußnote angeben [sic!] werden. Damit wird es dem Leser ermöglicht, fremde von eigenen Ansichten des Autors zu unterscheiden.4

[...]

Eine gute Zitierweise lässt die Präzision und Genauigkeit der Arbeitsweise erkennen. Sie geht damit Hand in Hand mit einem guten juristischen Stil und sorgfältiger Argu[mentation.]


4 Möllers, Juristische Arbeitstechnik und wissenschaftliches Arbeiten, Rn. 432; Noltensmeier/Schuhr, JA 2008, 576 (581).

[Seite 132]

432 Wer eine Rechtsmeinung darstellt oder eine These aufstellt, die in der Rechtsprechung oder -literatur vertreten wird, muss diese zitieren. Das Zitat in den Fußnoten übernimmt damit eine Beweisfunktion, weil Sie hierdurch fremde Ansichten von den eigenen unterscheiden.592 Eine gute saubere Zitierweise lässt die Präzision und

[Seite 133]

Genauigkeit der Arbeitsweise des Autors erkennen. Sie geht damit Hand in Hand mit gutem juristischen Stil und sorgfältiger juristischer Argumentation.


592 Noltensmeier/Schuhr, JA 2008, 576, 581.

Anmerkungen

Der erste Satz ist als Paraphrase durch die Quellenangabe durchaus abgedeckt. Die folgenden Ausführungen gehen jedoch immer mehr in eine wörtliche Textübernahme über (die auf der Folgeseite fortgesetzt wird), ohne dass dies kenntlich gemacht und belegt wird. Der Quellenverweis auf Noltensmeier/Schuhr wird aus der Quelle übernommen.

Sichter
Graf Isolan



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