von Bernd Holznagel, Pascal Schumacher, Thorsten Ricke
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[1.] Jam/Fragment 145 06 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-08-03 21:08:01 Guckar | Fragment, Gesichtet, Jam, Möllers 2010, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 145, Zeilen: 6-19 |
Quelle: Möllers 2010 Seite(n): 145, Zeilen: - |
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97 Sie können in der Regel über Ihren Universitätszugang inzwischen auf zahlreiche Datenbanken im Internet zurückgreifen. Wer beispielsweise Zugang zu Beck-Online hat, kann hierüber die NJW auch online abrufen.30 In diesem Fall müssen Sie nicht offenlegen, dass Sie die NJW „nur“ elektronisch eingesehen haben. Es reicht aus, dass Sie unmittelbar die Seite angeben, auf die Sie verweisen wollen. Für den Leser ist dann zwar nicht ersichtlich, dass Sie die gedruckte Version der NJW nicht nachgeschlagen haben. Dies ist aber unschädlich, da die Datenbank die jeweilige Druckseite exakt ausweist. Sie dürfen deshalb unmittelbar die NJW-Seite zitieren. Vergleichbares gilt für andere Datenbanken wie Juris etc.
98 Zum Teil finden sich Leseproben von Verlagen auch online im pdf-Format, bei GoogleBooks oder als Originalveröffentlichungen auf Homepages der Autoren. Weil die Seiten eingescannt wurden und deshalb mit dem Original übereinstimmen, brauchen Sie auch hier die Webseite nicht anzugeben. Das gilt auch dann, wenn eine ganze Doktorarbeit in pdf-Format vollständig im Internet bereitgestellt wird.31 30 Ausführlich zu Beck-online 5 4 Rn, 4 ff. 31 Vgl. bspw. Miami, unten in $ 10 Rn. 9 ff. |
[...] So können inzwischen zahlreiche Datenbanken über das Internet abgerufen werden.650 Wer beispielsweise Zugang zu Beck-Online hat, kann die Neue Juristische Wochenschrift Online über die Datenbank des Beck-Verlages abrufen. In diesem Fall müssen sie nicht kundtun, dass Sie die NJW „nur“ elektronisch abgerufen haben; es reicht vielmehr aus, dass sie unmittelbar die Seite angeben. Für den Leser ist dann nicht ersichtlich, dass Sie die gedruckte Version der NJW-Seite nicht nachgeschlagen haben. Das ist aber unschädlich, da die Datenbank die jeweilige Seite der gedruckten Version exakt ausweist. Sie dürfen deshalb unmittelbar die NJW-Seite zitieren. Vergleichbares gilt für LEXIS und Westlaw bei der Suche von US-amerikanischen Entscheidungen oder Literatur.
Zum Teil finden sich Leseproben von Verlagen im pdf-Format. [...] Weil die Seiten eingescannt wurden und deshalb dem Original entsprechen, brauchen Sie wiederum die Web-Seite nicht anzugeben.653 Das gilt auch, wenn eine ganz Doktorarbeit in pdf-Format vollständig in das Netz gestellt wird.654 650 S. oben Rn. 186 ff. 653 [...] 654 Beispiel: Bremer, Strafbare Internet-Inhalte in internationaler Hinsicht, 2001, abrufbar unter www.karstenbremer.de (Abruf v. 4. 1. 2008). |
Nicht ist als Zitat gekennzeichnet, keine Quellenangabe. |
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