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Untersuchte Arbeit: Seite: 99, Zeilen: 3-5 |
Quelle: Wikipedia_Analogie_(Recht)_2011 Seite(n): 1, Zeilen: - |
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Die Interessenlage ist vergleichbar, wenn es beispielsweise aus Sicht des Betroffenen vom Zufall abhängt, ob eine einschlägige Norm vorhanden ist oder nicht. | Die Interessenlage ist vergleichbar, wenn beispielsweise aus Sicht des Betroffenen vom Zufall abhängt, ob eine einschlägige Norm vorhanden ist oder nicht |
Die Übernahme ist kurz, aber eindeutig. Ein Quellenverweis fehlt. |
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