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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 99, Zeilen: 24-32
Quelle: Wikipedia_Analogie_(Recht)_2011
Seite(n): 1, Zeilen: -
Es besteht auch die Möglichkeit, eine Regelung doppelt analog anzuwenden. Dies erfolgt, wenn eine gesetzliche Regelung wegen zwei verschiedenen Aspekten nicht unmittelbar anwendbar ist. Dies ist z.B. in einer Situation im Verwaltungsprozess nötig, bei der sich ein begehrter Verwaltungsakt vor Klageerhebung der Verpflichtungsklage z.B. wegen Zeitablaufs erledigt hat. § 113 Abs.1 Satz 4 VwGO wird in dieser Situation doppelt analog herangezogen. § 113 Abs.1 Satz 4 VwGO ist grundsätzlich nur auf die Anfechtungsklage anwendbar, wenn der Verwaltungsakt sich nach Klagerhebung erledigt hat. Im beschriebenen Fall liegt aber eine Verpflichtungsklage und eine Erledigung vor Klageerhebung vor und erfordern so die doppelte Analogie. Auch die Möglichkeit, eine Regelung doppelt analog zu nehmen, besteht. Dies erfolgt, wenn eine gesetzliche Regelungen wegen zwei verschiedenen Aspekten nicht unmittelbar anwendbar ist. Dies ist z. B. in einer Situation im Verwaltungsprozess nötig, bei der sich ein begehrter Verwaltungsakt vor Klageerhebung der Verpflichtungsklage z. B. wegen Zeitablaufs erledigt hat. § 113 Abs. 1 Satz 4 VwGO wird in dieser Situation doppelt analog herangezogen. § 113 Abs.1 Satz 4 VwGO ist grundsätzlich nur auf die Anfechtungsklage anwendbar, wenn der Verwaltungsakt sich nach Klagerhebung erledigt hat. Im beschriebenen Fall liegt aber eine Verpflichtungsklage und eine Erledigung vor Klageerhebung vor und erfordert so die doppelte Analogie.
Anmerkungen

Minimale Änderungen, ein Quellenverweis fehlt: bemerkenswert ist die Fehleridentität beim fehlenden Genitiv nach "wegen" (korrekt wäre: "wegen zweier verschiedener Aspekte")

Sichter
(SleepyHollow02), Hindemith