|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 125, Zeilen: 6-9 |
Quelle: Stüber 2010 Seite(n): 2, Zeilen: 23-27 |
---|---|
15 Der Nachweis, dass man den Gedanken eines anderen übernommen hat, dient dem Leser dazu, prüfen zu können, ob der Bearbeiter den anderen richtig zitiert. Ein solcher Nachweis hat nur einen Sinn, wenn die angegebene Fundstelle auch recherchiert werden kann. Sie muss also in irgendeiner Form für den Leser beziehbar sein.9
9 Zur Wichtigkeit des Merkmals der Öffentlichkeit vgl. unten Rn. 64. |
Der Nachweis, dass man den Gedanken eines anderen übernommen hat, dient dem Leser dazu, prüfen zu können, ob der Bearbeiter den anderen richtig zitiert. Ein solcher Nachweis hat nur einen Sinn, wenn die angegebene Fundstelle auch recherchiert werden kann. Sie muss also in irgendeiner Form – wenn auch wegen geringer Auflage in gewissem Maße beschränkt – veröffentlicht worden sein15.
15 Theisen, Wissenschaftliches Arbeiten, S. 140. |
trotz wörtlicher Übereinstimmung ohne jede Quellenangabe |
|