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Untersuchte Arbeit: Seite: 129, Zeilen: 30-32 |
Quelle: Stüber 2010 Seite(n): 13, Zeilen: 26-28 |
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Anführungszeichen sind im Literaturverzeichnis nicht zu verwenden, es sei denn, sie stehen im Titel des nachgewiesenen Werks. | Anführungszeichen („“) sind im Literaturverzeichnis nicht zu verwenden, es sei denn, sie stehen im Titel des nachgewiesenen Werks zur besonderen Kennzeichnung einzelner Worte92.
92 Wagner, JuS 1995, L 73 (L 74); a.A. Dietrich, Jura 1998, 142 (146), der allerdings kein Argument dafür liefert, warum bei Zeitschriften abweichend von Büchern verfahren werden sollte und wie bei der Verwendung von Anführungszeichen im Originaltitel zu verfahren ist. |
Nicht als Zitat gekennzeichnet |
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