|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 135, Zeilen: 3-9 |
Quelle: Gruber 2006 Seite(n): 192, Zeilen: 16-22 |
---|---|
In den Fußnoten werden Kommentare nicht nach Seitenzahl, sondern nach Paragraph bzw. Artikel und Randnummer zitiert. Bei Kommentaren und Sammelwerken, in denen sich Beiträge von mehreren Autoren finden, muss auch der Name des konkreten Bearbeiters auftauchen.
Beispiel Nicht nur den Namen eines Kommentars (Sachs, GG), sondern diesen ergänzt um den jeweiligen Bearbeiter (Pagenkopf, in: Sachs, GG, Art. 18 Rn. 3) angeben. |
Kommentare werden nicht nach Seitenzahl, sondern nach Paragraf (beziehungsweise Artikel) und Randnummer zitiert. Bei Kommentaren und Sammelwerken, in denen sich Beiträge von mehreren Autoren finden, muss auch der Name des konkreten Bearbeiters auftauchen.
Beispiel: Nicht nur den Namen eines Kommentars (z.B. Palandt, BGB-Kommentar), sondern diesen ergänzt um den jeweiligen Bearbeiter (Palandt-Heldrich, Art. 32 EGBGB, Rdnr. 3) angeben. |
Nichts ist als Zitat gekennzeichnet, keine Quellenangabe. |
|