6 ungesichtete Fragmente: "verdächtig" oder "Keine Wertung"
[1.] Jam/Fragment 087 22 - Diskussion Bearbeitet: 2. March 2015, 15:39 (SleepyHollow02) Erstellt: 15. June 2012, 21:27 SleepyHollow02 | Fragment, Jam, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, Wikipedia, effet utile, ZuSichten |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 87, Zeilen: 22 |
Quelle: Wikipedia, effet utile Seite(n): -, Zeilen: - |
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Darunter versteht man den Grundsatz, dass eine nationale Rechtsnorm so auszulegen und anzuwenden ist, dass das Vertragsziel der europäischen Integration am besten und einfachsten erreicht werden kann. Der Grundsatz ist im Völkerrecht auch bekannt unter „ut res magis valeat quam pereat“ oder „favor contractus“. | Unter effet utile (Effizienzgebot, frz. nützliche/praktische Wirkung) versteht man im Völkerrecht den Grundsatz, eine Norm so auszulegen und anzuwenden, dass das Vertragsziel am besten und einfachsten erreicht werden kann. Dieser Grundsatz ist durch das Wiener Übereinkommen über das Recht der Verträge allgemein anerkannt. Der Grundsatz ist auch bekannt unter "ut res magis valeat quam pereat" oder "favor contractus". |
angelehnt an WP, aber erkennbar umformuliert |
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[2.] Jam/Fragment 149 19 - Diskussion Bearbeitet: 24. June 2012, 21:21 (WiseWoman) Erstellt: 16. June 2012, 15:44 Strafjurist | Fragment, Jam, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, Wölky 2011, ZuSichten |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 149, Zeilen: 19-24 |
Quelle: Wölky_2011 Seite(n): 5, Zeilen: 1-9 |
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1. Jedes im Fließtext eingezeichnete Symbol wird am Rand wiederholt und mit einer Anweisung versehen, sofern dies zum Verständnis erforderlich ist.
2. Wiederholen sich Fehler häufig, kann die Anweisung nur einmal, versehen mit dem Verweis zur generellen Änderung, erfolgen.
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1. Jedes im Fließtext eingezeichnete Symbol ist am Rand zu wiederholen und wird dort, sofern die Zeichen nicht für sich selber sprechen, mit der erforderlichen Anweisung versehen.
2. Bei sich oft wiederholenden Fehlern ist es sinnvoll, die Anweisung lediglich einmal aufzuführen und mit einem Hinweis auf die generelle Änderung zu versehen. Der Setzer kann die Korrektur dann automatisiert durchführen. 3. Vermeiden Sie Zeichen, die nicht in die Familie der Korrekturzeichen gehören. Satzzeichen wie Frage- oder Ausrufezeichen haben in Korrekturen nichts verloren und stiften mehr Verwirrung als dass sie helfen. |
Die textlichen Übereinstimmungen sind nicht wirklich groß, dies ist eher eine sinngemäße Übernahme. Wegen des etwas trivialen Inhalts wäre dies nicht unbedingt der Erwähung wert. Allerdings befindet sich zwischen den Nummern und vor allem nach diesem Textblock ein Grafikplagiat, in dem die Korrekturzeichen vorgeführt und dann in einer Tabelle benannt werden. Vor allem letztere ist 1:1 aus der Quelle übernommen. Bilder von der Quelle fehlen noch |
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[3.] Jam/Fragment 123 21 - Diskussion Bearbeitet: 20. June 2012, 09:49 (Graf Isolan) Erstellt: 19. June 2012, 20:25 Graf Isolan | Fragment, Gruber 2006, Jam, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 123, Zeilen: 21-22 |
Quelle: Gruber 2006 Seite(n): 192, Zeilen: 14-15 |
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Bspw. werden in Hausarbeiten die dargelegten Auffassungen mit Fußnoten, in denen die Literaturquellen genannt werden, belegt. | Im Textteil der Hausarbeit werden die dargelegten Auffassungen mit Fußnoten, in denen die Literaturquellen genannt werden, belegt. |
Nur ein Satz, aber er stimmt weitgehend mit der Vorlage überein. Trotzdem ist nichts als Zitat gekennzeichnet und auch die Quelle nicht angegeben. |
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[4.] Jam/Fragment 111 05 - Diskussion Bearbeitet: 20. June 2012, 09:48 (Graf Isolan) Erstellt: 19. June 2012, 21:24 Graf Isolan | Fragment, Gruber 2006, Jam, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 111, Zeilen: 5-6 |
Quelle: Gruber 2006 Seite(n): 191, Zeilen: 17-19 |
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Achten Sie daher auf eine ordentliche Form. Der Korrektor wird immer von der äußeren Form beeinflusst. | Achten Sie auf eine ordentliche Form. Der Korrektor wird immer – zumindest im Unterbewusstsein – von der äußeren Form beeinflusst. |
Wieder ein Satz dessen Formulierung man weitgehend der Vorlage überlassen hat, auch wenn es sich um einen Allgemeinplatz handeln mag. Keine Kennzeichnung als Zitat, keine Quellenangabe. |
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[5.] Jam/Fragment 077 19 - Diskussion Bearbeitet: 25. June 2012, 13:20 (Fret) Erstellt: 22. June 2012, 16:03 SleepyHollow02 | Fragment, Jam, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, Schwacke 2011, ZuSichten |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 077, Zeilen: 019-021 |
Quelle: Schwacke 2011 Seite(n): 90, 91, Zeilen: 49-53, 1-8.18-26 |
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Sie müssen daher immer zunächst die vorgegebene Legaldefinition heranziehen, wenn diese den Wortsinn vollumfänglich erhellt. Es kann Ihnen aber auch passieren, dass eine weitere Präzisierung erforderlich ist. Art. 116 Abs. 1 GG bestimmt zwar beispielsweise, wer „Deutscher“ ist. Ob eine bestimmte Person aber nun wirklich „Deutscher“ i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG ist, können Sie ggf. nur unter Rückgriff auf das Staatsangehörigkeitsgesetz
(StAG) klären. Halten Sie sich - zusammenfassend - immer an folgende Reihenfolge: Entscheidend 69 sind im ersten Schritt die Begriffsbestimmungen (Legaldefinitionen) des einschlägigen Gesetzes und im zweiten Schritt die der juristischen Fachwelt. Im dritten Schritt können Sie ggf. den Sprachgebrauch der Fachwelt, für die das jeweilige Gesetz maßgeblich ist (z.B. Handwerker, Apotheker), berücksichtigen. Erst wenn Sie auch dadurch den Wortsinn nicht ermitteln konnten, müssen Sie im vierten Schritt die umgangssprachliche Bedeutung des fraglichen Begriffs heranziehen. Hier hat dann der allgemeine Sprachgebrauch Vorrang vor Ihrem eigenen Wortverständnis.19 19Schwacke, Juristische Methodik, S. 91. |
Falls vorhanden (was nicht allzu häufig vorkommt), muss der Auslegende deshalb prinzipiell die vorgegeben Legaldefinition (z.B. für "Früchte", § 99 Abs. 1 BGB; weitere Beispiele S. 31 f.) berücksichtigen, sofern die Legaldefinition den Wortsinn vollständig erhellt (s. S. 70). Obwohl z.B. in § 3 KrW-/AbfG der Begriff "Abfall" definiert ist, kann sich im konkreten Anwendungsfall erweisen, dass darüber hinaus eine Präzisierung vonnöten ist (s. dazu BVerwG NuR 1990, S. 322 f.).
Weitere Beispiele: Wer ein "Deutscher" ist, bestimmt der Gesetzgeber zwar in Art. 116 Abs. 1 GG; ob eine bestimmte Person aber tatsächlich als ein "Deutscher" i.S.d. Art. 116 Abs. 1 GG betrachtet werden kann, bedarf u.U. einer näheren Klärung (etwa unter Heranziehung des StAG). [...] Für die sprachliche Problematik gilt nach allem folgende Reihenfolge: ausschlaggebend sind zunächst die Begriffsbestimmungen des einschlägigen Gesetzes, dann die der juristischen Fachwelt, sodann ist der Sprachgebrauch der Fachwelt, für die das jeweilige Gesetz maßgeblich ist (z. B. Handwerker, Apotheker), entscheidend. Wenn der Rechtsanwender den Wortsinn dadurch noch nicht ermitteln konnte, muss er die umgangssprachliche Bedeutung des jeweiligen Ausdrucks berücksichtigen, wobei er sein eigenes Wortverständnis erst einmal zugunsten des allgemeinen Sprachgebrauchs zurückzustellen hat (vgl. zum Ganzen Schmalz, Rn. 231 ff.). |
Der Gedankengang samt Beispiel, sowie nachfolgender Zusammenfassung ist erkennbar aus Schwacke entnommen, jedoch gekürzt und weitgehend reformuliert. Die Fußnote lässt den Umfang der Übernahme nicht erkennen. |
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[6.] Jam/Fragment 028 01 - Diskussion Bearbeitet: 24. June 2012, 20:43 (Fret) Erstellt: 24. June 2012, 20:01 SleepyHollow02 | Fragment, Jam, KeineWertung, Möllers 2010, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 028, Zeilen: 01-22 |
Quelle: Möllers_2010 Seite(n): 012, Zeilen: 5-20 |
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Mit geringfügigen Änderungen übernommene Tabelle aus Möllers 2010. |
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