von Jürgen Goldschmidt
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[1.] Jg/Fragment 064 03 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:27:24 Kybot | ARGETRA 2004, Fragment, Gesichtet, Jg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 64, Zeilen: 3-16 |
Quelle: ARGETRA 2004 Seite(n): 1-2, Zeilen: |
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Die neuen Länder sind noch immer die Spitzenreiter in der Zwangsversteigerungsstatistik mit hohen Versteigerungszahlen. Allerdings bewegen sich die Veränderungen zum Vorjahr im moderaten Bereich. Verantwortlich für den hohen Stand der Zwangsversteigerungstermine im Osten ist die wirtschaftliche Situation. In der Gründungs-Euphorie nach der deutschen Einheit hatte es hier viele tausend Neugründungen von Unternehmen mit Hilfe großzügiger Darlehen (auch für den Bau von Immobilien) gegeben. Die wirtschaftlichen Erfolge blieben nicht selten aus. Die nicht mehr bedienten Darlehen wurden fällig und lösten eine Welle von Zwangsversteigerungen aus. Es können allerdings viele Objekte selbst mit erheblichen Forderungsnachlässen nicht veräußert werden. Jede dritte notleidende Immobilie geschäftlicher Natur findet beim ersten Versteigerungstermin keinen neuen Eigentümer. Bei Objekten zur privaten Nutzung passiert das nur bei jedem fünften Termin. Jeder dreißigste Termin ist eine Teilungsversteigerung. Zu dieser Kategorie kommt es nicht durch Überschuldung, sondern durch Scheidung oder Erbstreitigkeiten [103].
[103] Wertermittlungsforum aktuell 2006, S. 83 |
Die Neuen Länder sind noch immer die Spitzenreiter in der Zwangsversteigerungs-Statistik.
[...] Verantwortlich für die Zunahme der Zwangsversteigerungstermine im Osten ist die wirtschaftliche Situation. In der ersten Gründungs-Euphorie nach der Wende hatte es in den hier viele tausend Neugründungen von Unternehmen mit Hilfe großzügiger Darlehen (auch für den Bau von Immobilien) gegeben. Die anfänglichen Erfolge vieler Jungunternehmer blieben aus; die nicht mehr bedienten Darlehen wurden fällig und lösten eine Welle von Zwangsversteigerungen aus. Diese Welle ebbt bis heute nicht ab, weil viele Objekte selbst mit erheblichen Forderungsachlässen, wie sie in der Zwangsversteigerung vorkommen, nicht zu veräußern sind. [...] Jedes dritte Gewerbeobjekt findet beim ersten Versteigerungstermin keinen neuen Eigentümer. Bei Objekten zur privaten Nutzung passiert das nur bei jedem fünften Termin. Jeder dreißigste Termin ist eine Teilungsversteigerung. Zu dieser Kategorie kommt es nicht nach Überschuldung, sondern nach Scheidungen oder Erbstreitigkeiten. |
Die angegebene Quelle mag stimmen. Gefunden wurde der Text so unter VIZ®-Halbjahresbericht 2004 ARGETRA GmbH |
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