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Management des Stadtumbaus unter Berücksichtigung der städtebaurechtlichen Rahmenbedingungen

von Jürgen Goldschmidt

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[1.] Jg/Fragment 148 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-22 09:03:10 Plagin Hood
Fragment, Gesichtet, Hutter 2006, Jg, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Plagin Hood, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 148, Zeilen: 01-27
Quelle: Hutter 2006
Seite(n): 210, Zeilen: -
[- Sie vertraut auf Überzeugung und Selbstbindung der Beteiligten und nicht auf] hoheitlich imperative Interventionen. Sie ist deshalb auch eingebettet in Netzwerke und kooperative Akteursbeziehungen. Je nach Themen und Kontext kann es zur Initiierung einer breit angelegten öffentlichen Diskussion kommen.

- Strategische Planung setzt Schwerpunkte. Sie versucht nicht alles mit allem zu verknüpfen und optimale Ergebnisse unabhängig von Umsetzungsbedingungen zu erzielen. Schwerpunktsetzungen zeigen sich in zweierlei Hinsicht: durch Konzentration auf ausgewählte Themen und auf bestimmte Räume (Verzicht auf flächendeckende Planung).

- Zugleich sucht sie eine integrative Betrachtung der ausgewählten Schlüsselthemen zu erreichen und Kooperationen zwischen den relevanten Akteuren zu stabilisieren. Die Einbindung der kommunalen Investitions- und Finanzplanung ist bisher allerdings in vielen Fällen nicht gelungen.

- Sie verfügt über eine klare Zielorientierung (z. B. in Form quantitativer Ziele) und zeigt eine enge Verbindung von Zielen und Handlungen auf. Sie qualifiziert und bündelt zahlreiche Projekte, die die Stadt- und Regionalentwicklung "materiell" verändern. Projekte werden nicht allein aus Zielvorgaben "abgeleitet", sondern können auch zu neuen Zielen anregen (adaptive Beziehung von „topdown"-Vorgaben und „bottom-up"-Initiativen).

- Sie will lokale und regionale Akteure mobilisieren und ihnen Orientierung verschaffen. Im Vordergrund steht die Entwicklungs-, nicht die Ordnungsfunktion der Planung.

- Strategische Planung sieht sich daher eher als Ergänzung zum bestehenden formalen Instrumentarium der für Planung zuständigen Akteure der Stadt- und Regionalentwicklung (unter anderem Bauleit-, Regional-, Landschafts- und Verkehrsplanung).

- Dem entspricht, dass sie weniger der Produktion formaler Dokumente dient als der Schaffung eines Bezugsrahmens für die zahlreichen Entscheidungen, die die Stadtund Regionalentwicklung beeinflussen.

– Sie vertraut auf Überzeugung und Selbstbindung der Beteiligten und nicht auf hoheitlich-imperative Interventionen. Sie ist deshalb auch eingebettet in Netzwerke und kooperative Akteursbeziehungen. Je nach Themen und Kontext kann es zur Initiierung einer breit angelegten öffentlichen Diskussion kommen.

– Strategische Planung setzt Schwerpunkte. Sie versucht nicht alles mit allem zu verknüpfen und optimale Ergebnisse unabhängig von Umsetzungsbedingungen zu erzielen. Schwerpunktsetzungen zeigen sich in zweierlei Hinsicht: durch Konzentration auf ausgewählte Themen und auf bestimmte Räume (Verzicht auf flächendeckende Planung).

– Zugleich sucht sie eine integrative Betrachtung der ausgewählten Schlüsselthemen zu erreichen und Kooperationen zwischen den relevanten Akteuren zu stabilisieren. Die Einbindung der kommunalen Investitions- und Finanzplanung ist bisher allerdings in vielen Fällen nicht gelungen (vgl. Klotz et al. 2005, Hutter & Wiechmann 2005).

– Sie verfügt über eine klare Zielorientierung (z. B. in Form quantitativer Ziele) und zeigt eine enge Verbindung von Zielen und Handlungen auf. Sie qualifiziert und bündelt zahlreiche Projekte, die die Stadt- und Regionalentwicklung „materiell“ verändern. Projekte werden nicht allein aus Zielvorgaben „abgeleitet“, sondern können auch zu neuen Zielen anregen (adaptive Beziehung von „topdown“- Vorgaben und „bottom-up“-Initiativen, vgl. Klotz et al. 2005: 162).

– Sie will lokale und regionale Akteure mobilisieren und ihnen Orientierung verschaffen. Im Vordergrund steht die Entwicklungs-, nicht die Ordnungsfunktion der Planung.

– Strategische Planung sieht sich daher eher als Ergänzung zum bestehenden formalen Instrumentarium der für Planung zuständigen Akteure der Stadt- und Regionalentwicklung (unter anderem Bauleit-, Regional-, Landschafts- und Verkehrsplanung).

– Dem entspricht, dass sie weniger der Produktion formaler Dokumente dient als der Schaffung eines Bezugsrahmens für die zahlreichen Entscheidungen, die die Stadt- und Regionalentwicklung beeinflussen.

Anmerkungen

Textübernahme fortgesetzt von vorangehender Seite. Auf der Vorseite, vor dem Beginn der Aufzählung verweist Jg in einer Fußnote auf die Quelle. Dem Leser ist aber natürlich nicht klar, dass dann eine Seite wörtlich abgeschrieben wird, da kein Zitat gekennzeichnet ist.

Sichter
Hindemith



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20110828234536