von Jürgen Goldschmidt
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[1.] Jg/Fragment 161 10 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:29:23 Kybot | Fragment, Gesichtet, Jg, Programm Stadtumbau Ost 2002, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 161, Zeilen: 10-25 |
Quelle: Programm Stadtumbau Ost 2002 Seite(n): 29, Zeilen: |
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In Umstrukturierungsgebieten (Dispositionsgebiete) kommt es zu größeren Abbruchmaßnahmen und Erhaltungsmaßnahmen an den verbleibenden Gebäuden. Der Charakter des Gebietes (auch i. S. der Baunutzungsverordnung) wird oft nicht oder nur teilweise geändert. Teilabrisse und Umnutzungen von vorhandener Substanz werden durchgeführt. Einzelne Neubaumaßnahmen, ebenso wie begrenzte Bodenordnungsmaßnahmen bzw. die Umverlegung von Verkehrswegen kennzeichnen die Umstrukturierung.
In Neuentwicklungsgebieten (Entwicklungsgebiete, Aktivierungsgebiete) wird umfassender Rückbau durchgeführt. Eine geringe Anzahl von Wohngebäuden bleibt bestehen, die freigewordenen Flächen werden für eine Neubebauung (Eigenheimsiedlung, Gewerbe, Handel usw.) vorbereitet. Bodenordnungsmaßnahmen und Neuerschließungen sind i.d.R. notwendig. In Rückbaugebieten (Renaturierungsgebiete) werden gesamte Quartiere rückgebaut einschließlich der vorhandenen Infrastruktur (nach Notwendigkeit). Diese Gebiete sind mittelfristig nicht für eine Neubebauung vorgesehen. Es können größere Baulücken sein, aber infolge des Eingriffs können diese Gebiete nach § 35 BauGB eingeordnet werden. |
Umstruktuierungsgebiete
In Umstrukturierungsgebieten kommt es zu größeren Abbruchmaßnahmen und Erhaltungsmaßnahmen an den verbleibenden Gebäuden. Der Charakter des Gebietes (auch im Sinne der BauNVO) wird nicht oder nur teilweise geändert. Teilabrisse und Umnutzungen von vorhandener Substanz werden durchgeführt. Einzelne Neubaumaßnahmen sind nicht ausgeschlossen, ebenso wie kleinere Bodenordnungsmaßnahmen bzw. die Umverlegung von Verkehrswegen. Neuentwicklungsgebiete In Neuentwicklungsgebieten wird umfassender Abbruch durchgeführt. Eine geringe Anzahl von Wohngebäuden bleiben bestehen, die freigewordenen Flächen werden für eine Neubebauung (Eigenheimsiedlung, Gewerbe, Handel) vorbereitet. Bodenordnungsmaßnahmen und Neuerschließungen sind notwendig. Abrissgebiete Bei Abrissgebieten werden gesamte Quartiere rückgebaut einschließlich der vorhandenen Infrastruktur (nach Notwendigkeit). Diese Gebiete sind mittelfristig nicht für eine Neubebauung vorgesehen. Es können größere Baulücken sein, aber infolge des Eingriffs können diese Gebiete nach § 35 BauGB eingeordnet werden. |
Der Text findet sich in ähnlicher Weise auch in anderen, teilweise eigenen Schriften von Jg. Diese sind jedoch später datiert. Möglicherweise andere Quelle, jedoch definitiv unausgewiesene Textübernahme. |
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