von Jürgen Goldschmidt
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[1.] Jg/Fragment 192 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-22 10:19:34 Plagin Hood | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Jg, SMWFragment, Schröer 2005, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 191, Zeilen: 01-02 |
Quelle: Schröer 2005 Seite(n): 86, Zeilen: rechte Spalte |
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[Die etwa mit einer künftigen Folgenutzung zusätzlich verbundenen Eingriffe in] Natur und Landschaft müssen mithin erst dann ausgeglichen werden, wenn diese Folgenutzung zum Tragen kommt [Fn 300].
[Fn 300] Schröer, a.a.O. |
Die etwa mit einer künftigen Folgenutzung zusätzlich verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft müssen mithin erst dann ausgeglichen werden, wenn diese Folgenutzung zum Tragen kommt. |
Fortgesetzte Textübernahme von S. 191, siehe Jg/Fragment 191 08. |
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[2.] Jg/Fragment 192 28 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-22 10:25:37 Plagin Hood | Fragment, Gesichtet, Jg, SMWFragment, Schröer 2005, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 192, Zeilen: 28-34 |
Quelle: Schröer 2005 Seite(n): 86, Zeilen: rechte Spalte |
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bb) Befristetes Baurecht
Das in § 9 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BauGB geregelte befristete Bau- und Nutzungsrecht dürfte in der praktischen Anwendung die wenigsten Probleme verursachen. Auf Grund des Bestimmtheitsgebots ist lediglich wichtig, dass durch eine textliche Festsetzung klar bestimmt wird, bis zu welchem Zeitpunkt das befristete Nutzungsrecht gilt. Dies kann einerseits durch Verwendung eines bestimmten Datums geschehen, andererseits kann aber auch auf einen bestimmten Zeitraum ab In-Kraft-Treten des Bebauungsplans [abgestellt werden [Fn 303].] [Fn 303] Kuschnerus, a.a.O. |
1. Befristetes Baurecht
Das in § 9 II 1 Nr. 1 BauGB geregelte befristete Bau- und Nutzungsrecht dürfte in der praktischen Anwendung die geringsten Probleme verursachen. Wegen des Bestimmtheitsgebots ist lediglich wichtig, dass durch eine textliche Festsetzung klar bestimmt wird, bis zu welchem Zeitpunkt das befristete Nutzungsrecht gilt. Dies kann einerseits durch Verwendung eines bestimmten Datums geschehen, andererseits kann aber auch auf einen bestimmten Zeitraum ab In-Kraft-Treten des Bebauungsplans abgestellt werden (Kuschnerus, ZfBR 2005, 125 [127]). |
Minimale Unterschiede: „Auf Grund“ statt „Wegen“, kleinere Umstellungen (evtl. auch als „Komplettplagiat“ einzustufen). Der Textumfang und die ungenaue Quellenangabe ohne Seitenzahl ("a.a.O.") legen nahe, dass die Quellenangabe anscheinend aus Schröer 2005 übernommen und nicht nachrecherchiert ist. Dies ergibt sich auch aus dem Zusammenhang mit weiteren Textübernahmen aus Schröer 2005 auf der gleichen Seite und umliegenden Seiten. Anführungszeichen felen, der übernommene Textumfang erschließt sich dem Leser nicht. Die Textübernahme wird auf der Folgeseite fortgesetzt. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20111027141330