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Management des Stadtumbaus unter Berücksichtigung der städtebaurechtlichen Rahmenbedingungen

von Jürgen Goldschmidt

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Jg/Fragment 203 10 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:29:49 Kybot
BBR 2006, Fragment, Gesichtet, Jg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plagin Hood, Bummelchen, Hindemith, Sotho Tal Ker
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 203, Zeilen: 10-18
Quelle: BBR 2006
Seite(n): 24,25, Zeilen:
Stellen die Ziele in einem kommunalen Wohnraumversorgungskonzept den Handlungsrahmen dar, so muss dieser durch konkrete Maßnahmen ausgefüllt werden.

Erforderlich sind Aussagen darüber, wie die Ziele durch welche Maßnahmen und durch welchen Akteur umgesetzt werden sollen. Die Maßnahmen können in unterschiedlicher Form und Weise formuliert werden. Prioritäten sollten hinsichtlich der Wichtigkeit, der zeitlichen Reihenfolge oder der Finanzierung gesetzt werden. Besteht für einzelne Stadtteile, Zielgruppen oder Probleme ein besonderer Handlungsdruck, so sollten aus dem gesamtgemeindlichen Wohnraumversorgungskonzept heraus zu Teilräumen oder Teilmarktsegmenten einzelne detaillierte Maßnahmenkonzepte entwickelt werden.

[S. 24 linke Spalte]

Stellen die Ziele in einem Wohnraumversorgungskonzept den Handlungsrahmen dar, so muss dieser durch konkrete Maßnahmen ausgefüllt werden. Erforderlich sind Aussagen darüber, wie die Ziele durch welche Maßnahmen und - oftmals vernachlässigt - durch wen umgesetzt werden sollen. Die Maßnahmen können in unterschiedlicher Form und Weise formuliert werden.

[…]

wobei nach Möglichkeit bei den Maßnahmen Prio-

[S. 24 mittlere Spalte]

ritäten hinsichtlich der Wichtigkeit, der zeitlichen Reihenfolge oder der Finanzierung gesetzt werden sollten.

[S. 24 rechte Spalte]

Besteht für einzelne Stadtteile, Zielgruppen oder Probleme ein besonderer Handlungsdruck, so sollten aus dem Gesamt-Wohnraumversorgungskonzept heraus zu Teilräumen oder Teilmarktsegmenten einzelne detaillierte Maßnahmenkonzepte, z. B. zur Stabilisierung einer

[S. 25 rechte Spalte]

Großsiedlung, entwickelt werden.

Anmerkungen
Sichter


[2.] Jg/Fragment 203 20 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-22 10:50:29 Plagin Hood
Fragment, Gesichtet, Jg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Städteverband Schleswig-Holstein 2003, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plagin Hood, Bummelchen, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 203, Zeilen: 20-38
Quelle: Städteverband Schleswig-Holstein 2003
Seite(n): 30, Zeilen: linke Spalte, Abs. 6
- wohnungswirtschaftliche Maßnahmen (die Begründung und Verlängerung von

Belegungs- und Mietbindungen, Ankauf von Wohnungsbeständen, die Freistellung von Belegungsbindungen und Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen, die Übernahme von Bewirtschaftungsrisiken, die Übernahme von Bürgschaften für die Erbringung einmaliger oder sonstiger Nebenleistungen der Mieter, Übernahme von Versorgungsverpflichtungen, das Umzugsmanagement, mieternahe Privatisierung, Förderung der Aus- und Neugründung von Genossenschaften, Wohneigentumsbildungsmaßnahmen, Beteiligung und Mitwirkung einschließlich Kooperation mit Wohnungsunternehmen und Grundstückseigentümern, Fördermittelberatung, räumliche Entflechtung des Sozialwohnungsbestandes bzw. Bestandes mit Belegungsrechten auch durch Privatisierung),

- bauliche Anpassungsmaßnahmen (Rückbau- oder Teilrückbau, Neubau in ergänzenden Marktsegmenten, die Instandsetzung und Modernisierung einschließlich der Zusammenlegung von Wohnungen, die Umnutzung von Wohnraum z. B. zu Gunsten gewerblicher Flächen, die Überlassung von Grundstücken und Räumen für soziale Dienstleistungen, die Einrichtung von Gemeinschaftsräumen und Pförtnerlogen, die Wohnumfeldverbesserung durch Gestaltung und Nutzung von Freiflächen, die Verbesserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum),

- wohnungswirtschaftliche Maßnahmen:

Hierzu zählen die Begründung und Verlängerung von Belegungs- und Mietbindungen, die Freistellung von Belegungsbindungen und Übertragung von Belegungs- und Mietbindungen (§§ 30 und 31 WoFG), die Übernahme von Bewirtschaftungsrisiken sowie die Übernahme von Bürgschaften für die Erbringung einmaliger oder sonstiger Nebenleistungen der Mieter, Übernahme von Versorgungsverpflichtungen, das Umzugsmanagement, mieternahe Privatisierung, Förderung der Aus- und Neugründung von Genossenschaften, Mietermitbestimmung

- bauliche und Wohnumfeldmaßnahmen:

Hierzu zählen der Abriss bzw. Rückbau, die Instandsetzung und Modernisierung einschließlich der vertikalen und horizontalen Zusammenlegung von Wohnungen, die Umnutzung von Wohnraum z. B. zu Gunsten gewerblicher Flächen, die Überlassung von Grundstücken und Räumen die Einrichtung von Gemeinschaftsräumen und Pförtnerlogen sowie die Wohnumfeldverbesserung durch Gestaltung und Nutzung von Freiflächen, die Verbesserung der Sicherheit und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum etc.

Anmerkungen

Möglicherweise liegt der Textübernahme auch eine andere Quelle zu Grunde. Die Textänlichkeiten belegen jedoch zweifelsfrei eine Übernahme. Fortsetzung auf Folgeseite.

Sichter
Bummelchen



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20111028151048