von Jürgen Goldschmidt
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[1.] Jg/Fragment 340 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-22 08:41:17 Plagin Hood | Fragment, Gesichtet, Jg, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Winkler 2008 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 340, Zeilen: 01-38 |
Quelle: Winkler 2008 Seite(n): 1, Zeilen: Z 49 ff. |
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[Ein BID kann aber auch ein Instrument sein,] um flexibel auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort zu reagieren und eine Attraktivitätssteigerung oder Revitalisierung von Stadtteilzentren herbeiführen. Die Situation des Einzelhandels ist vielfach dadurch gekennzeichnet, dass großflächige Einzelhandelszentren auf der „grünen Wiese“, meist im Verbund mit Discountmärkten über professionelles Management und ausreichenden Parkraum verfügen; auch steht ihnen ein Budget für Marketing sowie für Sicherheit und Sauberkeit zur Verfügung. Unabhängig hiervon siedeln sich zunehmend sog. Shopping-Center in den Innenstädten oder ausgewählten Geschäftslagen an. Der Strukturwandel wird gleichzeitig dadurch verstärkt, dass sich traditionelle Einzelhändler zurückziehen und eine Filialisierung in den Zentren zunimmt. BID können einen entscheidenden Beitrag zur planungsrechtlichen Stadtentwicklung und einen Lösungsansatz zur Aufwertung von Geschäftslagen darstellen. Sie können schließlich auch eine Werterhaltung und -steigerung für die dortigen Grundstücke herbeiführen. Die auf rein freiwilliger Basis derzeit wirkenden Initiativen in den Zentren, wie beispielsweise Standort- und Werbegemeinschaften, werden immer wieder mit dem Problem der „Trittbrettfahrer“ (free-rider-Problem) oder „Verweigerer“ konfrontiert, die von den Investitionen und dem Engagement Einzelner zwar profitieren, aber wichtige gemeinschaftliche Verbesserungsmaßnahmen für den Standort hemmen. Im Gegensatz zu diesen bisherigen Formen der Selbstorganisation der lokalen Wirtschaft ist bei dem Instrument eines BID entscheidend, dass die damit verbundenen Aufwendungen durch einen verpflichtenden finanziellen Beitrag aller Eigentümer von Grundstücken in der bestimmten Geschäftslage ("Selbstbesteuerung"), dem sog. Innovationsbereich, gedeckt werden. Das Instrument BID ist ein "Angebot zum Zwang". Die Initiative dazu geht von den Eigentümern aus (Eigentümerinitiative als Hilfe zur Selbsthilfe). Die Aufwendungen werden durch einen obligatorischen finanziellen Beitrag aller im BID vorhandenen Grundstückseigentümer gedeckt. Der Beitrag wird von einer zu bestimmenden Stelle eingezogen und an einen Aufgabenträger weitergeleitet. Der Aufgabenträger ist verpflichtet, die vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen im Innovationsbereich (BID) durchzuführen; diese können reichen von Maßnahmen zur Aufwertung und Belebung des öffentlichen Straßenraums bis zur Durchführung von Events oder anderen Marketingstrategien. Ein Antrag zur Einrichtung eines Innovationsbereichs kann nur mit Zustimmung der Eigentümer mit einem Mindestquorum der im geplanten BID gelegenen Grundstücke gestellt werden. Alle beabsichtigten Maßnahmen und ihre Kosten müssen transparent und nachvollziehbar in einem Maßnahmen- und Finanzierungsplan dargestellt und öffentlich bekannt gemacht werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer haben auch das Recht, der Einrichtung eines BID zu widersprechen. Nicht nur für Innenstädte, sondern auch für Wohngebiete kann dieses Instrument Anwendung finden als HID (Housing Improvement Districts). Auch beim Stadtumbau gibt es diesbezügliche Überlegungen. | BID können aber auch ein Instrument sein, um flexibel auf die jeweiligen Bedürfnisse vor Ort zu reagieren und eine Attraktivitätssteigerung oder Revitalisierung von Stadtteilzentren herbeiführen.
Die Situation des Einzelhandels ist vielfach dadurch gekennzeichnet, dass großflächige Einzelhandelszentren auf der „grünen Wiese“, meist im Verbund mit Discountmärkten über professionelles Management und ausreichenden Parkraum verfügen; auch steht ihnen ein Budget für Marketing sowie für Sicherheit und Sauberkeit zur Verfügung. Unabhängig hiervon siedeln sich zunehmend sog. Shopping-Center in den Innenstädten oder ausgewählten Geschäftslagen an. Der Strukturwandel wird gleichzeitig dadurch verstärkt, dass sich traditionelle Einzelhändler zurückziehen und eine Filialisierung in den Zentren zunimmt. BID können einen entscheidenden Beitrag zur planungsrechtlichen Stadtentwicklung und einen Lösungsansatz zur Aufwertung von Geschäftslagen darstellen; sie können schließlich auch eine Werterhaltung und -steigerung für die dortigen Grundstücke herbeiführen. Die auf rein freiwilliger Basis derzeit wirkenden Initiativen in den Zentren, wie beispielsweise Standort- und Werbegemeinschaften, werden immer wieder mit dem Problem der „Trittbrettfahrer“ (free-rider-Problem) oder „Verweigerer“ konfrontiert, die von den Investitionen und dem Engagement Einzelner zwar profitieren, aber wichtige gemeinschaftliche Verbesserungsmaßnahmen für den Standort hemmen. [...] Im Gegensatz zu diesen bisherigen Formen der Selbstorganisation der lokalen Wirtschaft ist bei dem Instrument eines BID entscheidend, dass die damit verbundenen Aufwendungen durch einen verpflichtenden finanziellen Beitrag aller Eigentümer von Grundstücken in der bestimmten Geschäftslage ("Selbstverpflichtung/Selbstbesteuerung"), dem sog. Innovationsbereich, gedeckt werden. Das Instrument BID ist ein "Angebot zum Zwang". Die Initiative dazu geht von den Eigentümern aus (Eigentümerinitiative als Hilfe zur Selbsthilfe). Die Aufwendungen werden durch einen obligatorischen finanziellen Beitrag aller im BID vorhandenen Grundstückseigentümer gedeckt. Der Beitrag wird vom von einer zu bestimmenden Stelle eingezogen und an einen Aufgabenträger weitergeleitet. Der Aufgabenträger ist verpflichtet, die vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen im Innovationsbereich durchzuführen. Diese können reichen von Maßnahmen zur Aufwertung und Belebung des öffentlichen Straßenraums bis zur Durchführung von Events oder anderen Marketingstrategien. Ein Antrag zur Einrichtung eines Innovationsbereichs kann nur mit Zustimmung der Eigentümer mit einem Mindestquorum der im geplanten Gebiet gelegenen Grundstücke gestellt werden. Alle beabsichtigten Maßnahmen und ihre Kosten müssen transparent und nachvollziehbar in einem Maßnahmen- und Finanzierungsplan dargestellt und öffentlich bekannt gemacht werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer haben auch das Recht, der Einrichtung eines BID zu widersprechen. [...] Nicht nur für Innenstädte, sondern z. B. auch für Wohngebiete kann dieses Instrument Anwendung finden als Housing Improvement Districts (HID) oder auch Neighbourhood Improvement District (NID). Auch beim Stadtumbau gibt es diesbezügliche Überlegungen [...]. |
Fortsetzung von Jg/Fragment 339 01. Teile des Textes werden auch auf S. 409 recycelt, siehe Jg/Fragment 409 04, Jg/Fragment 409 09, Jg/Fragment 409 38. Ein Teil des Textes findet sich auch in einer anderen Internetquelle [1]. (Copyright-Angabe 2007) Einige Auslassungen, ansonsten mit wenigen Ausnahmen (z.B. "BID" statt "Gebiet") wörtlich übernommen, Punkt durch Semikolon ersetzt. S.a Diskussion zur Seite. |
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