von Jürgen Goldschmidt
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[1.] Jg/Fragment 353 01 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-22 09:31:12 Plagin Hood | Fragment, Gesichtet, Jg, KomplettPlagiat, MSWV Brandenburg 2002, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 353, Zeilen: 01-12 |
Quelle: MSWV Brandenburg 2002 Seite(n): 60, Zeilen: - |
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[Diese Arbeiten können sich auf diejenigen] Gebiete konzentrieren, in denen die Gemeinden die Aufhebung oder die Reduzierung bisheriger Nutzungsmöglichkeiten sowie den Abriss vorhandener Bestände vorsehen. Das Planungsschadenskataster soll den Gemeinden systematische Informationsgrundlagen zur Abschätzung der Risiken und Größenordnungen von Planungsschäden liefern. Im Einzelnen soll es folgende Daten beinhalten:
- Ermittlung, ob die 7-Jahres-Frist für die bisher zulässigen Nutzungen überschritten worden ist, - Ermittlung, ob die bisher zulässige Nutzung bei Überschreiten der 7-Jahres-Frist i.S. des § 42 Abs. 3 BauGB ausgeübt war, - Einschätzung, ob die vorgesehenen Reduzierungen bzw. Aufhebungen bisher zulässiger Nutzungen diese Wesentlichkeitsschwelle des § 42 Abs. 1 BauGB erreichen bzw. überschreiten. |
Diese Arbeiten können sich auf diejenigen Gebiete konzentrieren, in denen die
Gemeinden die Aufhebung oder die Reduzierung bisheriger Nutzungsmöglichkeiten sowie den Abriss vorhandener Bestände vorsehen. Das Planungsschadenskataster soll den Gemeinden systematische Informationsgrundlagen zur Abschätzung der Risiken und Größenordnungen von Planungsschäden liefern. Im einzelnen soll es folgende Daten beinhalten: • Ermittlung, ob die 7-Jahres-Frist für die bisher zulässigen Nutzungen überschritten worden ist. [...] • Ermittlung, ob die bisher zulässige Nutzung bei Überschreiten der 7-Jahres-Frist „ausgeübt” im Sinne des § 42 Abs. 3 BauGB war. [...] • Einschätzung, ob die vorgesehenen Reduzierungen bzw. Aufhebungen bisher zulässiger Nutzungen die Wesentlichkeitsschwelle des § 42 Abs. 1 BauGB erreichen bzw. überschreiten. |
Abgesehen von Auslassungen wörtliche Übernahme. Alternative Quelle: Schäfer 2003 Der Originaltext entstand unter Mitwirkung von Prof. Dr. Rudolf Schäfer, dem Erstgutachter der Dissertation. |
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