von Jürgen Goldschmidt
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[1.] Jg/Fragment 409 04 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:31:47 Kybot | Fragment, Gesichtet, Jg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Winkler 2008 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 409, Zeilen: 04-08 |
Quelle: Winkler 2008 Seite(n): 1, Zeilen: Z 44 f. |
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Als Vorbild für die Innovationsbereiche dienen die so genannten "Business Improvement Districts" (BID’s). Ein Business Improvement District (BID) ist ein räumlich begrenzter meist innerstädtischer Bereich, in dem sich Grundeigentümer und Gewerbetreibende mit dem Ziel zusammenschließen, das unmittelbare geschäftliche und städtische Umfeld zu verbessern. | Als Vorbild für die Innovationsbereiche [...] dienen die so genannten "Business Improvement Districts" (BID). Ein BID ist ein räumlich begrenzter meist innerstädtischer Bereich, in dem sich Grundeigentümer und Gewerbetreibende mit dem Ziel zusammenschließen, das unmittelbare geschäftliche und städtische Umfeld zu verbessern (Eigeninitiative). |
Auf dieser Seite wird die unter Jg/Fragment 339 01 ausgetauschte BID-Definition verwendet. Weitere Textübernahmen auf derselben Seite, siehe Jg/Fragment 409 09, Jg/Fragment 409 38. Der Text ist ebenfalls auf der Website http://www.staedtebau-recht.de/innovationsbereiche.htm zu finden. Eventuell ist er hier bereits von Winkler übernommen worden. Seit kurzer Zeit ist diese Website nicht mehr zugänglich, der Text (Stand 27. Juli 2011 13:16:42 GMT) ist im Google Cache noch vorhanden. Im Gegensatz zu Winkler werden auf http://www.staedtebau-recht.de/innovationsbereiche.htm mehrere verschiedene Schriftarten verwendet, was darauf hindeutet, dass dieser Text stückweise zusammenkopiert ist (woher auch immer). Weitere Hinweise deuten darauf hin, dass der Text auf http://www.staedtebau-recht.de/innovationsbereiche.htm aus Winkler 2008 stammt und nicht umgekehrt. Siehe Anmerkungen in Jg/Fragment 338 08, Jg/Fragment 339 01. Somit ist der übernommene Text wahrscheinlich als Fremdplagiat und nicht als Eigenplagiat zu werten. Auf einer anderen Internetseite [1] wird für einen Teil des Textes eine bereits bis ins Jahr 2001 zurückgehende Quelle referenziert. |
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[2.] Jg/Fragment 409 09 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:31:49 Kybot | Fragment, Gesichtet, Jg, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Winkler 2008 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 409, Zeilen: 09-35 |
Quelle: Winkler 2008 Seite(n): 1, Zeilen: |
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Von einem derartigen Instrument können sowohl Städte und Gemeinden als auch Grundstückseigentümer, Händler und andere profitieren. Das in 1970 in Nordamerika entwickelte Modell eines BID kommt als städteplanerisches Instrument insbesondere dann in Betracht, wenn bspw. aktuell Kaufhäuser in Innenstadtbereichen aufgegeben werden. Die auf rein freiwilliger Basis derzeit wirkenden Initiativen in den Zentren, wie beispielsweise Standort- und Werbegemeinschaften, werden immer wieder mit dem Problem der „Trittbrettfahrer“ (free-rider-Problem) oder „Verweigerer“ konfrontiert, die von den Investitionen und dem Engagement Einzelner zwar profitieren, aber wichtige gemeinschaftliche Verbesserungsmaßnahmen für den Standort hemmen. Im Gegensatz zu diesen bisherigen Formen der Selbstorganisation der lokalen Wirtschaft ist bei dem Instrument eines BID entscheidend, dass die damit verbundenen Aufwendungen durch einen verpflichtenden finanziellen Beitrag aller Eigentümer von Grundstücken in der bestimmten Geschäftslage ("Selbstbesteuerung"), dem sog. Innovationsbereich, gedeckt werden. Das Instrument BID ist ein "Angebot zum Zwang". Die Initiative dazu geht von den Eigentümern aus (Eigentümerinitiative als Hilfe zur Selbsthilfe). Die Aufwendungen werden durch einen obligatorischen finanziellen Beitrag aller im BID vorhandenen Grundstückseigentümer gedeckt. Der Beitrag wird von einer zu bestimmenden Stelle eingezogen und an einen Aufgabenträger weitergeleitet. Der Aufgabenträger ist verpflichtet, die vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen im Innovationsbereich (BID) durchzuführen. Ein Antrag zur Einrichtung eines Innovationsbereichs kann nur mit Zustimmung der Eigentümer mit einem Mindestquorum der im geplanten BID gelegenen Grundstücke gestellt werden. Alle beabsichtigten Maßnahmen und ihre Kosten müssen transparent und nachvollziehbar in einem Maßnahmen- und Finanzierungsplan dargestellt und öffentlich bekannt gemacht werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer haben auch das Recht, der Einrichtung eines BID zu widersprechen. | Von einem derartigen Instrument können sowohl Städte und Gemeinden als auch Grundstückseigentümer, Händler und andere profitieren. Das in 1970 in Nordamerika entwickelte Modell eines BID kommt als städteplanerisches Instrument insbesondere dann in Betracht, wenn beispielsweise aktuell Kaufhäuser in Innenstadtbereichen aufgegeben werden. [...] Die auf rein freiwilliger Basis derzeit wirkenden Initiativen in den Zentren, wie beispielsweise Standort- und Werbegemeinschaften, werden immer wieder mit dem Problem der „Trittbrettfahrer“ (free-rider-Problem) oder „Verweigerer“ konfrontiert, die von den Investitionen und dem Engagement Einzelner zwar profitieren, aber wichtige gemeinschaftliche Verbesserungsmaßnahmen für den Standort hemmen. [...] Im Gegensatz zu diesen bisherigen Formen der Selbstorganisation der lokalen Wirtschaft ist bei dem Instrument eines BID entscheidend, dass die damit verbundenen Aufwendungen durch einen verpflichtenden finanziellen Beitrag aller Eigentümer von Grundstücken in der bestimmten Geschäftslage ("Selbstverpflichtung/Selbstbesteuerung"), dem sog. Innovationsbereich, gedeckt werden. Das Instrument BID ist ein "Angebot zum Zwang". Die Initiative dazu geht von den Eigentümern aus (Eigentümerinitiative als Hilfe zur Selbsthilfe). Die Aufwendungen werden durch einen obligatorischen finanziellen Beitrag aller im BID vorhandenen Grundstückseigentümer gedeckt. Der Beitrag wird vom von einer zu bestimmenden Stelle eingezogen und an einen Aufgabenträger weitergeleitet. Der Aufgabenträger ist verpflichtet, die vorgesehenen Verbesserungsmaßnahmen im Innovationsbereich durchzuführen. [...] Ein Antrag zur Einrichtung eines Innovationsbereichs kann nur mit Zustimmung der Eigentümer mit einem Mindestquorum der im geplanten Gebiet gelegenen Grundstücke gestellt werden. Alle beabsichtigten Maßnahmen und ihre Kosten müssen transparent und nachvollziehbar in einem Maßnahmen- und Finanzierungsplan dargestellt und öffentlich bekannt gemacht werden. Die betroffenen Grundstückseigentümer haben auch das Recht, der Einrichtung eines BID zu widersprechen. |
Abgesehen von Kürzungen nur minimale Unterschiede zum Original. Auf dieser Seite werden der Textblöcke von Jg/Fragment 339 01, Jg/Fragment 340 01 mit denselben Auslassungen, einer zusätzlichen Auslassung sowie dem Zusatz BID noch einmal recycelt. Weitere Textübernahmen auf derselben Seite, siehe auch Jg/Fragment 409 04, Jg/Fragment 409 38. Der Text ist ebenfalls auf der Website http://www.staedtebau-recht.de/innovationsbereiche.htm zu finden. Eventuell ist er hier bereits von Winkler übernommen worden. Seit kurzer Zeit ist diese Website nicht mehr zugänglich, der Text (Stand 27. Juli 2011 13:16:42 GMT) ist im Google Cache noch vorhanden. Im Gegensatz zu Winkler werden auf http://www.staedtebau-recht.de/innovationsbereiche.htm mehrere verschiedene Schriftarten verwendet, was darauf hindeutet, dass dieser Text stückweise zusammenkopiert ist (woher auch immer). Weitere Hinweise deuten darauf hin, dass der Text auf http://www.staedtebau-recht.de/innovationsbereiche.htm aus Winkler 2008 stammt und nicht umgekehrt. Siehe Anmerkungen in Jg/Fragment 338 08, Jg/Fragment 339 01. Somit ist der übernommene Text wahrscheinlich als Fremdplagiat und nicht als Eigenplagiat zu werten. |
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[3.] Jg/Fragment 409 38 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:31:51 Kybot | Fragment, Gesichtet, Jg, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Winkler 2008 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 409, Zeilen: 38 |
Quelle: Winkler 2008 Seite(n): 1, Zeilen: |
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Nicht nur für Innenstädte, sondern auch für Wohngebiete kann dieses Instrument [Anwendung finden (Housing Improvement District).] | Nicht nur für Innenstädte, sondern z. B. auch für Wohngebiete kann dieses Instrument Anwendung finden
als Housing Improvement Districts (HID) oder auch Neighbourhood Improvement District (NID). |
Auf dieser Seite wird offenbar der Text von Jg/Fragment 340 01 noch einmal recycelt. Weitere Textübernahmen auf derselben Seite, siehe Jg/Fragment 409 04, Jg/Fragment 409 09. Der Text ist ebenfalls auf der Website http://www.staedtebau-recht.de/innovationsbereiche.htm zu finden. Eventuell ist er hier bereits von Winkler übernommen worden. Seit kurzer Zeit ist diese Website nicht mehr zugänglich, der Text (Stand 27. Juli 2011 13:16:42 GMT) ist im Google Cache noch vorhanden. Im Gegensatz zu Winkler werden auf http://www.staedtebau-recht.de/innovationsbereiche.htm mehrere verschiedene Schriftarten verwendet, was darauf hindeutet, dass dieser Text stückweise zusammenkopiert ist (woher auch immer). Weitere Hinweise deuten darauf hin, dass der Text auf http://www.staedtebau-recht.de/innovationsbereiche.htm aus Winkler 2008 stammt und nicht umgekehrt. Siehe Anmerkungen in Jg/Fragment 338 08, Jg/Fragment 339 01. Somit ist der übernommene Text wahrscheinlich als Fremdplagiat und nicht als Eigenplagiat zu werten. |
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