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Management des Stadtumbaus unter Berücksichtigung der städtebaurechtlichen Rahmenbedingungen

von Jürgen Goldschmidt

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[1.] Jg/Fragment 421 24 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:32:11 Kybot
Abschlussbericht Dannenberg 2005, Fragment, Gesichtet, Jg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plagin Hood, Bummelchen, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 421, Zeilen: 24-32
Quelle: Abschlussbericht Dannenberg 2005
Seite(n): 53, Zeilen: 1-10
Der Eigentümer hat demnach für ein im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet (§ 142 Abs. 3 BauGB) gelegenes Grundstück zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes seines Grundstückes entspricht. Die sanierungsbedingte Werterhöhung besteht nach § 154 Abs. 2 BauGB aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert) und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes ergibt (Endwert). Nach §154 Abs.1 BauGB hat der Eigentümer eines im förmlich festgelegten Sanierungsgebietes gelegenen Grundstückes zur Finanzierung der Sanierung an die Gemeinde einen Ausgleichsbetrag in Geld zu entrichten, der der durch die Sanierung bedingten Erhöhung des Bodenwertes seines Grundstückes entspricht. Die sanierungsbedingte Werterhöhung besteht nach §154 Abs.2 BauGB aus dem Unterschied zwischen dem Bodenwert, der sich für das Grundstück ergeben würde, wenn eine Sanierung weder beabsichtigt noch durchgeführt worden wäre (Anfangswert), und dem Bodenwert, der sich für das Grundstück durch die rechtliche und tatsächliche Neuordnung des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes (Endwert) ergibt.
Anmerkungen

Ein Teil des Textes befindet sich mit sehr ähnlicher Formulierung auch in Reuter 2006, S. 53, rechte Spalte. Dieser Text wird außerdem bereits auf S. 416 in der Dissertation verwendet, siehe Jg/Fragment 416 17. Es ist nicht auszuschließen, dass der Text auch aus einer anderen Quelle übernommen worden ist, definitiv jedoch keine eigenständige Formulierung.

Sichter
Bummelchen



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Hindemith, Zeitstempel: 20111028150646