|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 237, Zeilen: 15-18 |
Quelle: BBR 2005 Seite(n): 115, Zeilen: 0 |
---|---|
Renaturierungsmaßnahmen im Zuge des Stadtumbaus können zur Kompensation von Eingriffen andernorts genutzt und auf ein „Ökokonto“ (§ 135 Abs. 2 Satz 2 BauGB) eingebucht oder unmittelbar einem Eingriff zugeordnet werden. | Renaturierungsmaßnahmen im Zuge des Stadtumbaus können zur Kompensation von naturschutzrechtlichen Eingriffen andernorts genutzt und auf ein „Ökokonto“ eingebucht oder unmittelbar einem Eingriff zugeordnet werden. |
Der gleiche Satz findet sich auch auf S. 350 in der Dissertation. |
|