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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plagin Hood, Bummelchen, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 284, Zeilen: 30-36
Quelle: Arbeitshilfe BauGB 2002
Seite(n): 61,62, Zeilen:
Durch Zeitablauf oder unzureichende Finanzierung tritt eine Stadtumbaussatzung nicht von selbst außer Kraft. Der Stadtumbau ist durchgeführt, wenn die Grundstücke im förmlich festgelegten Stadtumbausatzungsgebiet entsprechend den festgelegten Zielen des Stadtumbaus einer Nutzung zugeführt wurden. Eine vollständige Behebung der städtebaulichen Probleme ist nicht erforderlich. Es kann ausreichen, wenn die städtebaulichen Probleme wesentlich gemindert sind oder wenn durch die Maßnahmen der Gemeinde private Investitionen so angestoßen sind, dass sich der notwendige [Umstrukturierungs- oder Erneuerungsprozess aus eigener Kraft weiter vollziehen kann.] [S. 61, Kapitel "13.1 Formeller Abschluss der Sanierung",letzter Satz]

Durch Zeitablauf oder unzureichende Finanzierung tritt eine Sanierungssatzung nicht von selbst außer Kraft.

13.2 Aufhebung der Sanierungssatzung

13.2.1 Durchführung der Sanierung

Die Sanierung ist im Sinne von § 162 Abs. 1 Satz 1 durchgeführt, wenn die Grundstücke im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet entspre-

[S. 62, Z. 1-8]

chend den festgelegten Zielen und Zwecken der Sanierung bebaut oder die Nutzung entsprechend diesen Zielen und Zwecken aufgenommen ist.

Eine vollständige Behebung der städtebaulichen Missstände ist nicht erforderlich. Es kann ausreichen, wenn die städtebaulichen Missstände wesentlich gemindert sind oder wenn durch die Maßnahmen der Gemeinde private Investitionen so angestoßen sind, dass sich der notwendige Umstrukturierungs- oder Erneuerungsprozess aus eigener Kraft weiter vollziehen kann.

Anmerkungen
Sichter
Bummelchen