8 gesichtete Fragmente: "Kein Plagiat"
[1.] Jg/Fragment 004 09 - Diskussion Bearbeitet: 15. June 2012, 12:22 (Qadosh) Erstellt: 26. July 2011, 00:14 Marcusb | FK Stadtentwicklung 2004, Fragment, Gesichtet, Jg, KeinPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 4, Zeilen: 9-11 |
Quelle: FK Stadtentwicklung 2004 Seite(n): 1, Zeilen: - |
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Auf viele Gemeinden und Regionen in den alten Ländern werden in den nächsten Jahren und Jahrzehnten ebenfalls Schrumpfungsprozesse zukommen. | Auf viele westdeutsche Städte und Regionen werden in den nächsten Jahren und Jahrzehnten ebenfalls Schrumpfungsprozesse zukommen, aber nirgendwo so massiv wie im Osten. |
Quelle wird in der ganzen Arbeit nicht genannt. Ziemlich kurz, daher nur 99%ig --> verdaechtig (Hindemith) |
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[2.] Jg/Fragment 047 22 - Diskussion Bearbeitet: 15. June 2012, 12:23 (Qadosh) Erstellt: 26. July 2011, 00:38 Marcusb | FK Stadtentwicklung 2004, Fragment, Gesichtet, Jg, KeinPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 47, Zeilen: 22-24 |
Quelle: FK Stadtentwicklung 2004 Seite(n): 1, Zeilen: - |
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Das Finanzierungsdefizit der Gemeinden, das überwiegend durch kurzfristige Kassenkredite abgedeckt werden musste, betrug in 2003 knapp 10 Mrd. Euro und im Jahr 2005 23,9 Mrd. Euro [78].
[78] Statistisches Bundesamt, Pressemitteilung vom 17.03.2006 |
Das Finanzierungsdefizit der Gemeinden, das überwiegend durch Neuverschuldung abgedeckt werden musste, betrug in 2003 knapp 10 Mrd. €. |
Quelle wird in der ganzen Arbeit nicht genannt. Der Satz ist eine Mischung aus zwei Quellen, siehe Jg/Fragment 047 17. Recht kurz, daher nur 99% --> verdaechtig (Hindemith) |
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[3.] Jg/Fragment 065 10 - Diskussion Bearbeitet: 18. January 2013, 11:59 (WiseWoman) Erstellt: 30. July 2011, 14:18 Hindemith | BMVBS 2011, Fragment, Gesichtet, Jg, KeinPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 65, Zeilen: 10-16 |
Quelle: BMVBS 2011 Seite(n): 1, Zeilen: - |
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Da Wohnungen langlebige Güter sind, spielt die langfristige Entwicklung der Wohnungsmärkte für die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in Mietwohnungen und selbstgenutztes Wohneigentum eine wichtige Rolle. Aber auch für die Mieter hat die auf Dauer zu erwartende Wohnungsmarktsituation und damit Mietentwicklung eine große Bedeutung. Gute Angebotsbedingungen ermöglichen ausreichende Wohnungsbauinvestitionen, dämpfen so die Mieten und Immobilienpreise und helfen dadurch den Haushalten bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten. | Da Wohnungen langlebige Güter sind, spielt die langfristige Entwicklung der Wohnungsmärkte und der Immobilienwerte für die Wirtschaftlichkeit von Investitionen in Mietwohnungen und selbstgenutztes Wohneigentum eine wichtige Rolle. Aber auch für die Mieter hat die auf Dauer zu erwartende Wohnungsmarktsituation und damit Mietentwicklung eine große Bedeutung. Gute Angebotsbedingungen ermöglichen ausreichende Wohnungsbauinvestitionen, dämpfen so die Mieten und Immobilienpreise und helfen dadurch den Haushalten bei der Finanzierung ihrer Wohnkosten. |
Woertliche Uebernahme (unter Auslassung von "und der Immobilienwerte") ohne Quellenverweis. Da bis jetzt noch nicht gesichert werden konnte, dass der Internetauftritt des BMVBS in dieser Form schon vor dem Erscheinen der Dissertation bestand ist das Fragment vorerst nur (sehr) verdaechtig |
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[4.] Jg/Fragment 232 27 - Diskussion Bearbeitet: 18. January 2013, 11:59 (WiseWoman) Erstellt: 30. July 2011, 14:30 Hindemith | BMVBS 2011, Fragment, Gesichtet, Jg, KeinPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 232, Zeilen: 27-31 |
Quelle: BMVBS 2011 Seite(n): 1, Zeilen: - |
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Der Rückbau von Wohnungen ist notwendig, denn bei den von hohen Leerständen betroffenen Wohnungsanbietern können die leerstandsbedingten Mietausfälle zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten bis hin zur Insolvenz führen. Negative
Auswirkungen sind auch für Mieter und selbstnutzende Wohnungseigentümer nicht ausgeschlossen. |
[...], denn bei den von hohen Leerständen betroffenen Wohnungsanbietern können die leerstandsbedingten Mietausfälle zu wirtschaftlichen Schwierigkeiten bis hin zur Insolvenz führen. Negative Auswirkungen sind auch für Mieter und selbstnutzende Wohnungseigentümer zu vermeiden. |
Woertliche Uebernahme ohne Quellenverweis. Fragment ist nur als (sehr) verdaechtig eingestuft, weil noch nicht gesichert ist, dass die Quelle schon vor dem Erscheinen der Dissertation existiert hat. |
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[5.] Jg/Fragment 366 01 - Diskussion Bearbeitet: 15. June 2012, 12:36 (Qadosh) Erstellt: 24. October 2011, 22:33 Plagin Hood | Fragment, Gesichtet, IFS 2005, Jg, KeinPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 366, Zeilen: 01-02 |
Quelle: IFS 2005 Seite(n): 18, Zeilen: Rechte Spalte oben |
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Da die Zahl der privat genutzten Wohnungen häufig nicht mit der Anzahl der
Stromzähler übereinstimmt, [...] |
Die Zahl der privat genutzten Wohnungen stimmt häufig nicht mit der Zahl der Stromzähler überein. |
Auf den ersten Blick vielleicht zweifelhaft, es sind jedoch weitere Textabschnitte aus dieser Quelle zusammengeflickt. |
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[6.] Jg/Fragment 168 01 - Diskussion Bearbeitet: 15. June 2012, 12:52 (Qadosh) Erstellt: 19. April 2012, 10:40 Simone100 | Fragment, Gesichtet, Http://dejure.org/gesetze/BauGB/245.htm, KeinPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 168, Zeilen: 01 |
Quelle: [[Quelle:{{{Kuerzel}}}/http://dejure.org/gesetze/BauGB/245.htm%7Chttp://dejure.org/gesetze/BauGB/245.htm]] Seite(n): -, Zeilen: - |
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§ 245 Abs. 1 BauGB - ein von einer Gemeinde bis zum 20.07.2004 im Hinblick auf die Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Art. 104 a Abs. 4 des Grundgesetzes zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen beschlossenes Gebiet für Stadtumbaumaßnahmen sowie ein hierfür aufgestelltes städtebauliches Entwicklungskonzept der Gemeinde gilt als Stadtumbaugebiet und städtebauliches Entwicklungskonzept i. S. des § 171 b BauGB. | (1) Ein von einer Gemeinde bis zum 20. Juli 2004 im Hinblick auf die Verwaltungsvereinbarungen über die Gewährung von Finanzhilfen des Bundes an die Länder nach Artikel 104a Abs. 4 des Grundgesetzes in seiner bis zum 20. Juli 2004 geltenden Fassung zur Förderung städtebaulicher Maßnahmen beschlossenes Gebiet für Stadtumbaumaßnahmen sowie ein hierfür aufgestelltes städtebauliches Entwicklungskonzept der Gemeinde gilt als Stadtumbaugebiet und städtebauliches Entwicklungskonzept im Sinne des § 171b |
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[7.] Jg/Fragment 270 23 - Diskussion Bearbeitet: 15. June 2012, 12:53 (Qadosh) Erstellt: 19. April 2012, 10:53 Simone100 | BauGB 1997, Fragment, Gesichtet, Jg, KeinPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 270, Zeilen: 23-27 |
Quelle: BauGB_1997 Seite(n): 1 (Internetversion), Zeilen: - |
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Die Baugenehmigungsbehörde hat in diesem Falle auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben und Maßnahmen im Einzelfall für einen Zeitraum bis zu 12 Monaten auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Stadtumbaumaßnahme durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. | ...hat die Baugenehmigungsbehörde auf Antrag der Gemeinde die Entscheidung über die Zulässigkeit von Vorhaben im Einzelfall für einen Zeitraum bis zu zwölf Monaten auszusetzen, wenn zu befürchten ist, dass die Durchführung der Planung durch das Vorhaben unmöglich gemacht oder wesentlich erschwert werden würde. |
Auf die Textherkunft (§ 15 Abs. 1 BauGB) wir im voranstehenden Satz verwiesen. Der übernommene Text ist nicht korrekt paraphrasiert oder in Anführungszeichen gesetzt. Für den Leser ist aber dennoch klar, dass der Verfasser hier Gesetzesinhalte wiedergibt. |
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[8.] Jg/Fragment 335 01 - Diskussion Bearbeitet: 15. June 2012, 12:47 (Qadosh) Erstellt: 19. April 2012, 12:17 Simone100 | BauGB 1997, Fragment, Gesichtet, Jg, KeinPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 335, Zeilen: 01-06 |
Quelle: BauGB_1997 Seite(n): 1 (Internetversion), Zeilen: - |
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[Dies sind gemäß der Bezugnahme auf § 127 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 BauGB die im Sanierungsgebiet gelegenen:] 1. öffentlichen, zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze, 2. öffentlichen, aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete (z. B. Fußwege, Wohnwege), 3. Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete; Sammelstraßen sind öffentliche Straßen, Wege und Plätze, die selbst nicht zum Anbau bestimmt, aber zur Erschließung der Baugebiete notwendig sind. |
§ 127 Erhebung des Erschließungsbeitrags (1) [...] (2) Erschließungsanlagen im Sinne dieses Abschnitts sind 1. die öffentlichen zum Anbau bestimmten Straßen, Wege und Plätze; 2. die öffentlichen aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen mit Kraftfahrzeugen nicht befahrbaren Verkehrsanlagen innerhalb der Baugebiete (z. B. Fußwege, Wohnwege); 3. Sammelstraßen innerhalb der Baugebiete; Sammelstraßen sind öffentliche Straßen, Wege und Plätze, die selbst nicht zum Anbau bestimmt, aber zur Erschließung der Baugebiete notwendig sind; |
Im letzten Satz auf der vorangehenden Seite (oben in eckige Klammern gesetzt) wird auf die Textherkunft verwiesen. Anführungszeichen fehlen. Aufgrund der übernommen Nummerierung ist für den Leser jedoch klar, dass es sich, wie zuvor angegeben, um die Nr. 1 bis 3 des Abs. 2 aus § 127 BauGB handeln muss. |
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