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14 ungesichtete Fragmente: "verdächtig" oder "Keine Wertung"

[1.] Jg/Fragment 113 12 - Diskussion
Bearbeitet: 20. January 2013, 04:07 (Plagin Hood)
Erstellt: 15. October 2011, 02:52 Plagin Hood
Diverse Quellen möglich, Fragment, Jg, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel sysop, ZuSichten

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Plagin Hood, Bummelchen, Hindemith
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 113, Zeilen: 12-21
Quelle: Diverse Quellen möglich
Seite(n): -, Zeilen: letzter Absatz
Die folgenden acht Schritte sollen zum Veränderungserfolg führen [Fn 170]:

1. Bewusstsein für die Dringlichkeit schaffen,

2. Verantwortliche mit Veränderungsbereitschaft gewinnen und zusammenbringen,

3. die Zukunftsvision ausformulieren und eine Strategie entwickeln, wie sie dahin kommen,

4. die Zukunftsvision bekannt machen,

5. handeln i. S. der neuen Vision und der Ziele ermöglichen,

6. kurzfristige Erfolge planen und gezielt herbeiführen,

7. erreichte Verbesserungen systematisch weiter ausbauen,

8. das Neue fest verankern.

[Fn 170] Kotter, Leading Change: Why Transformation Efforts Fail, in: Harvard Business Review No. 2, 1995

Die folgenden acht Schritte zum Veränderungserfolg empfiehlt Kotter:

>> Bewusstsein für die Dringlichkeit schaffen,

>> Verantwortliche mit Veränderungsbereitschaft gewinnen und zusammenbringen,

>> Die Zukunftsvision ausformulieren und eine Strategie entwickeln, wie Sie dahin kommen

>> Die Zukunftsvision bekannt machen

>> Handeln im Sinne der neuen Vision und der Ziele ermöglichen

>> Kurzfristige Erfolge planen und gezielt herbeiführen

>> Erreichte Verbesserungen systematisch weiter ausbauen

>> Das Neue fest verankern

John P. Kotter, Leading Change: Why Transformation Efforts Fail, in: Harvard Business Review No. 2, 1995

Anmerkungen

Der gleiche Text findet sich in verschiedenen Quellen, welche früher als die Dissertation datiert sind. Es ist wohl auszuschließen, dass Jg den Text mit gleicher Wortwahl direkt von Kotter aus dem Englischen übersetzt hat. Woher er den Text tatsächlich übernommen hat, ist nicht angegeben. Ebenfalls ist die Länge der Übernahme nicht ausgewiesen und nicht klargestellt, dass es sich um eine wortwörtliche Übernahme handelt. Obiger Text (Fundstelle) stammt aus folgender Quelle: http://www.deubel.de/change-wiki/changemanagement.php Andere mögliche Quellen (Beispiele): http://www.steinbeis-mba.de/Download/artikel/Strategische-Neuausrichtung-und-Change-Management-EDV-GmbH-Bergmann.pdf http://www.jp-consulting.de/Managementberatung-Fachinformation/Change-Management-acht-Schritte-zum-Veraenderungserfolg-nach-John-Kotter-E1156.htm http://www.dr-birgit-heinz.de/consulting/change-management/ http://www.akp-psychiatrie.de/pdf/2008_voelklingen/Thesing.pdf

Sichter
Bummelchen


[2.] Jg/Fragment 359 06 - Diskussion
Bearbeitet: 20. January 2013, 04:11 (Plagin Hood)
Erstellt: 25. October 2011, 00:14 Plagin Hood
Fragment, Gansser 2008, Jg, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 359, Zeilen: 06-08
Quelle: Gansser 2008
Seite(n): 83, Zeilen: 06-09
Die gemessenen Variablen bezeichnet man auch als Indikatoren, weil sie anhand beobachtbarer Sachverhalte Hinweise auf das zugrunde liegende Konstrukt geben, nicht jedoch mit ihm identisch sind. Die gemessenen Variablen bezeichnet man auch als Indikatoren, weil sie anhand

beobachtbarer Sachverhalte Hinweise auf das zugrunde liegende theoretische Konstrukt geben, nicht jedoch mit ihm identisch sind.

Anmerkungen

Als Quelle kommt möglicherweise auch Birkmann et al. 1999 in Frage. Möglicherweise ist der tatsächliche Umfang der Textübernahme größer. Daher zunächst als "verdächtig" eingestuft. Wie es scheint, sind auch andere Textpassagen auf S. 359 der Dissertation aus Birkmann et al. 1999 übernommen worden, siehe Jg/Fragment 359 22, Jg/Fragment 359 30.

Sichter
(Plagin Hood), Qadosh


[3.] Jg/Fragment 359 22 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 09:31 (Kybot)
Erstellt: 25. October 2011, 00:28 Plagin Hood
Fragment, Gehrlein 2004, Jg, SMWFragment, Schutzlevel, Verdächtig, ZuSichten

Typus
Verdächtig
Bearbeiter
Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 359, Zeilen: 22-29
Quelle: Gehrlein 2004
Seite(n): 39, Zeilen:
Typen von Indikatoren sind [Fn 524]:

- einfache Indikatoren: sind einzelne Systemgrößen, die sich durch direkte Beobachtung oder Messung abbilden lassen,

- zusammengesetzte Indikatoren: sind Kombinationen von Systemgrößen mit spezifischer Aussagekraft, i.d.R. werden verwandte oder komplementäre Merkmale zusammengefasst, um komplexe Systemeigenschaften anzuzeigen,

- systemare Indikatoren: bilden darüber hinaus Systemeigenschaften, wie Komplexität, Stabilität, Reparaturfähigkeit, Vernetztheit oder Rückkopplungsdichte ab.


[Fn 524]: Birkmann/Koitka/Kreibich/Lienenkamp, Indikatoren für eine nachhaltige Raumentwicklung; Universitär Dortmund; Institut für Raumplanung, Dortmunder Beiträge zur Raumplanung 96, 1999, S. 18

[Tabelle]

Einfache/desktriptive Indikatoren: einfache Systemgrößen; direkte Beobachtung

Zusammengesetzte Indikatoren: Kombination von Systemgrößen mit spezifischer Aussagekraft; Zusammenfassen verwandter oder kompplementärer Merkmale um komplexe Systemeigenschaften anzuzeigen

Systemare Indikatoren: bilden darüber hinaus Systemeigenschaften wie Komplexität, Stabilität, Reperaturfähigkeit, Vernetztheit oder Rückkopplungsdichte ab/unter der Oberfläche verborgene Strukturen und Prozesse

Anmerkungen

Vermutlich ist die tatsächliche Quelle Birkmann et al. 1999 (= [Fn 524]). Dann wär's ein Bauernopfer. Auch Gehrlein bezieht sich auf Birkmann. Da die Quelle noch nicht geklärt ist, zunächst Einstufung als "verdächtig". Wie es scheint, sind auch andere Textpassagen auf S. 359 der Dissertation aus Birkmann et al. 1999 übernommen worden, siehe Jg/Fragment 359 06, Jg/Fragment 359 30.

Sichter


[4.] Jg/Fragment 359 30 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 09:31 (Kybot)
Erstellt: 25. October 2011, 00:40 Plagin Hood
Fragment, Gantner 2002, Jg, SMWFragment, Schutzlevel, Verdächtig, ZuSichten

Typus
Verdächtig
Bearbeiter
Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 359, Zeilen: 30-34
Quelle: Gantner 2002
Seite(n): 20, Zeilen: 09-15
Die Informationsverdichtung mit Indikatoren macht es möglich, die für ein Ziel

relevanten Anzeiger zu fokussieren und Zustände zeitlich und räumlich zu vergleichen und zu bewerten. Indikatoren dienen somit der Operationalisierung von Leitbildern und Entwicklungszielen. Sie zeigen Zustände oder auch deren Veränderung qualitativ und quantitativ an.

Die Informationsverdichtung mit Indikatoren macht es möglich, die für ein Ziel relevanten Anzeiger zu bündeln und Zustände zeitlich und räumlich zu vergleichen und zu bewerten. Indikatoren dienen somit der Operationalisierung von Leitbildern und Entwicklungszielen. Sie zeigen Zustände oder deren Veränderungen qualitativ und quantitativ an. […] (Birkmann et al., 1999).
Anmerkungen

Da Gantner auf Birkmann et al. 1999 verweist, ist dies vermutlich die Originalquelle. solange die Originalquelle nicht geklärt ist, ist das Fragment zunächst als "verdächtig" eingestuft. Wie es scheint, sind auch andere Textpassagen auf S. 359 der Dissertation aus Birkmann et al. 1999 übernommen worden, siehe Jg/Fragment 359 06, Jg/Fragment 359 22.

Sichter


[5.] Jg/Fragment 369 29 - Diskussion
Bearbeitet: 7. April 2012, 09:31 (Kybot)
Erstellt: 26. October 2011, 06:02 Plagin Hood
Fragment, Jg, SMWFragment, Schutzlevel, Seiten, die magische ISBN-Links verwenden, Verdächtig, ZuSichten

Typus
Verdächtig
Bearbeiter
Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 369, Zeilen: 29-39
Quelle: [[Quelle:Jg/|]]
Seite(n): , Zeilen:
Die Aufgaben in der operativen Prozessdurchführung sind:

- kommunikative Steuerung,

- Ablaufsicherung,

- Lastenausgleich,

- Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes,

- Aufstellung und Fortschreibung weiterer Pläne

- vertiefende Untersuchungen im Stadtumbaugebiet,

- Wertermittlung,

- Durchführung des Quartiersmanagements,

- Brachflächenmanagement,

- Maßnahmen der Zwischennutzung,

[Fortsetzung S. 170]

- Bestandsentwicklung und Aufwertung,

- Rückbaumaßnahmen,

- Sicherungsmaßnahme an Gebäuden,

- Durchführung der Bodenordnungsmaßnahmen,

- Abschluss.

Operative Umsetzung des Stadtumbau-Konzepts:

Allgemeine Zielsetzung

Kommunikative Steuerung

Ablaufsicherung

Fortschreibung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes

Aufstellung von Bebauungsplänen

Aufstellung und Fortschreibung weiterer Pläne

Lastenausgleich

Wertermittlung

Brachflächenmanagement

Zwischennutzungen

Bestandsentwicklung und Aufwertung

Rückbaumaßnahmen

Sicherungsmaßnahmen an Gebäuden

Bodenmanagement

Abschluss

Anmerkungen

Gefunden auf http://www.beck-shop.de/Goldschmidt-Taubenek-Stadtumbau/productview.aspx?product=29277 Evtl. Selbstplagiat aus: Goldschmidt / Taubenek, „Stadtumbau / Rechtsfragen, Management, Finanzierung“, 2010, C. H. Beck ISBN 978-3-406-59633-9 Fortsetzung auf Folgeseite.

Sichter


[6.] Jg/Fragment 285 11 - Diskussion
Bearbeitet: 23. January 2013, 17:03 (Plagin Hood)
Erstellt: 27. October 2011, 03:15 Plagin Hood
Arbeitshilfe BauGB 2002, Fragment, Jg, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Plagin Hood, Bummelchen, Hindemith
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 285, Zeilen: 11-17
Quelle: Arbeitshilfe BauGB 2002
Seite(n): 62,63, Zeilen: -
Die Stadtumbausatzung wird durch Satzung der Gemeinde aufgehoben (vgl. § 162 Abs. 1 BauGB). Die Aufhebungssatzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Mit der Bekanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich. […] Mit der Aufhebung der Stadtumbausatzung sind die Vorschriften des § 171 d BauGB sowie der §§ 24 Abs. 1 Nr. 4, 85 Abs. 1 Nr. 7, 138 und 213 Abs. 1 Nr. 4 BauGB nicht mehr anwendbar. [S. 62]

13.2.5 Form der Aufhebung a) Aufhebungssatzung

Die Sanierungssatzung wird durch Satzung der Gemeinde aufgehoben (§ 162 Abs. 2).

[...]

[S. 63 Zeilen 1-3]

Die Aufhebungssatzung ist ortsüblich bekannt zumachen (§ 162 Abs. 2 Satz 2). Mit der Bekanntmachung wird die Satzung rechtsverbindlich (§ 162 Abs. 2 i.V.m. § 10 Abs. 3).

13.2.6 Rechtswirkungen der Aufhebung a) Nicht mehr anwendbare Vorschriften

Mit der Aufhebung der Sanierungssatzung sind die in Nr. 5.2 genannten Vorschriften nicht mehr anwendbar, [...].

Anmerkungen

Der Text wird vom Verfasser offenbar modifiziert und ergänzt. Möglicherweise ist auch eine andere Quelle verwendet worden. Definitiv jedoch keine eigenständige Formulierung und nicht als Zitat ausgewiesen.

Sichter
Bummelchen


[7.] Jg/Fragment 286 25 - Diskussion
Bearbeitet: 23. January 2013, 17:03 (Plagin Hood)
Erstellt: 19. April 2012, 10:59 Simone100
BauGB 1997, Fragment, Jg, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Simone100
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 286, Zeilen: 25-37
Quelle: BauGB_1997
Seite(n): 1 (Intenetversion), Zeilen: -
Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Durchführung des Stadtumbaus erforderlich ist. [Zu beachten ist, dass der § 138 BauGB nicht vor Inkrafttreten der Satzung, z. B. zur Vorbereitung der Maßnahme, Anwendung findet.] An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen, erhoben werden (§ 138 Abs. 1 BauGB). Die erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur zu Zwecken des Stadtumbaus verwendet werden.

Die mit der Erhebung der Daten Beauftragten sind bei Aufnahme ihrer Tätigkeit schriftlich zu verpflichten (§ 138 Abs. 3 BauGB). Ihre Pflichten [bestehen nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.]

§ 138 Auskunftspflicht

(1) Eigentümer, Mieter, Pächter und sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihre Beauftragten sind verpflichtet, der Gemeinde oder ihren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, deren Kenntnis zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit eines Gebiets oder zur Vorbereitung oder Durchführung der Sanierung erforderlich ist. An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen, erhoben werden.

(2) Die nach Absatz 1 erhobenen personenbezogenen Daten dürfen nur zu Zwecken der Sanierung verwendet werden.

[...]

(3) Die mit der Erhebung der Daten Beauftragten sind bei Aufnahme ihrer Tätigkeit nach Maßgabe des Absatzes 2 zu verpflichten. Ihre Pflichten bestehen nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.

Anmerkungen

Vorangehend und mehrfach auch im Text wird auf § 138 BauGB als Ursprung verwiesen. Aufgrund der fehlenden Anführungszeichen und lückenhaften Verweise stellen sich die Inhalte teilweise als Interpretationen des Verfassers dar, obwohl es sich um wortwörtlichen Gesetzestext handelt. Eigene Worte und Gesetzesformulierungen sind für den Leser kaum zu trennen. Der oben kursiv in eckigen Klammern stehende Satz (Klammern und Kursivsetzung nicht im Original) ist nicht Teil der Übernahme.

Sichter
(Simone100), Qadosh


[8.] Jg/Fragment 233 26 - Diskussion
Bearbeitet: 31. December 2012, 15:14 (Klicken)
Erstellt: 31. December 2012, 13:48 Plagin Hood
Difu Berichte 2 2006, Fragment, Jg, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 233, Zeilen: 26-28
Quelle: Difu Berichte 2 2006
Seite(n): 14, Zeilen: 0
Die Erwartungen sind dabei gleichermaßen hoch, mit der Bewältigung dieser Aufgaben Bevölkerung zu halten, neue Einwohner zu gewinnen sowie Infrastrukturen besser auszulasten. Die Erwartungen sind dabei gleichermaßen hoch, mit der Bewältigung dieser Aufgaben Bevölkerung zu halten, neue Einwohner zu gewinnen sowie Infrastrukturen besser auszulasten.
Anmerkungen

Der direkt anschließende Satz ist auf einer anderen Seite übernommen, siehe Jg/Fragment_234_20.

Sichter


[9.] Jg/Fragment 234 20 - Diskussion
Bearbeitet: 31. December 2012, 15:12 (Klicken)
Erstellt: 31. December 2012, 13:51 Plagin Hood
Difu Berichte 2 2006, Fragment, Jg, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 234, Zeilen: 20-23
Quelle: Difu Berichte 2 2006
Seite(n): 14, Zeilen: 0
Es stellen sich damit nicht nur Fragen nach Überprüfung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, sondern ebenso nach geeigneten Einzelhandels- und Zentrenkonzepten, Stadtgestaltungsregelungen, städtebaulichen und finanziellen Instrumenten sowie nach einer integrativen Stadt-Gesellschaftspolitik. Es stellen sich damit nicht nur Fragen nach Überprüfung von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen, sondern ebenso nach geeigneten Zentrenkonzepten, Stadtgestaltung, städtebaulichen und finanziellen Instrumenten sowie nach einer integrativen Stadt-Gesellschaftspolitik.
Anmerkungen

Der vorangehende Satz aus der Quelle findet sich auf einer anderen Seite, siehe Jg/Fragment_233_26.

Sichter


[10.] Jg/Fragment 236 34 - Diskussion
Bearbeitet: 31. December 2012, 15:17 (Klicken)
Erstellt: 31. December 2012, 14:04 Plagin Hood
Difu Berichte 2 2006, Fragment, Jg, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 236, Zeilen: 34-37
Quelle: Difu Berichte 2 2006
Seite(n): 25, Zeilen: 0
Allerdings ist ein fortschreitender Qualitäts- und Substanzverlust bei bereits bestehenden Freiräumen auf Grund der kommunalen Finanzkrise zu beobachten, während gleichzeitig durch den demografischen und wirtschaftlichen Wandel neue Freiräume entstehen („unfreiwillige Freiflächen“). Die kommunale Finanzkrise führt zu einem fortschreitenden Qualitäts- und Substanzverlust der bestehenden Freiräume, während gleichzeitig durch den demografischen und wirtschaftlichen Wandel neue Freiräume entstehen.
Anmerkungen

Der direkt im Anschluss stehende Satz ist auf einer anderen Seite übernommen, siehe Jg/Fragment_237_03.

Sichter


[11.] Jg/Fragment 237 03 - Diskussion
Bearbeitet: 31. December 2012, 15:18 (Klicken)
Erstellt: 31. December 2012, 14:06 Plagin Hood
Difu Berichte 2 2006, Fragment, Jg, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 237, Zeilen: 3-6
Quelle: Difu Berichte 2 2006
Seite(n): 25, Zeilen: 0
Die Chancen der Renaturierungsstrategien bestehen darin, auf nicht verwertbaren Flächen Fehler der Vergangenheit, wie die Zerstückelung oder die Versiegelung von Flächen, zu beseitigen und die Aufwertung des Wohnumfeldes zu betreiben. Die Chancen in der Stadt bestehen darin, auf nicht verwertbaren Flächen Fehler der Vergangenheit wie die Zerstückelung oder die Versiegelung von Flächen zu beseitigen und die Aufwertung des Wohnumfeldes zu betreiben.
Anmerkungen

Der direkt voranstehende Satz ist auf einer anderen Seite ebenfalls übernommen, siehe Jg/Fragment 236 34.

Sichter


[12.] Jg/Fragment 350 16 - Diskussion
Bearbeitet: 20. January 2013, 02:36 (Plagin Hood)
Erstellt: 20. January 2013, 01:59 Plagin Hood
BBR 2005, Fragment, Jg, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 350, Zeilen: 16-19
Quelle: BBR 2005
Seite(n): 115, Zeilen: 0
Rückbau- bzw. Renaturierungsmaßnahmen im Zuge des Stadtumbaus können zur Kompensation von Eingriffen andernorts genutzt und auf ein „Ökokonto“ (§ 135 Abs. 2 Satz 2 BauGB) eingebucht oder unmittelbar einem Eingriff zugeordnet werden. Renaturierungsmaßnahmen im Zuge des Stadtumbaus können zur Kompensation von naturschutzrechtlichen Eingriffen andernorts genutzt und auf ein „Ökokonto“ eingebucht oder unmittelbar einem Eingriff zugeordnet werden.
Anmerkungen

Der gleiche Satz findet sich auch auf S. 237 in der Dissertation.

Sichter


[13.] Jg/Fragment 237 15 - Diskussion
Bearbeitet: 20. January 2013, 02:36 (Plagin Hood)
Erstellt: 20. January 2013, 02:02 Plagin Hood
BBR 2005, Fragment, Jg, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 237, Zeilen: 15-18
Quelle: BBR 2005
Seite(n): 115, Zeilen: 0
Renaturierungsmaßnahmen im Zuge des Stadtumbaus können zur Kompensation von Eingriffen andernorts genutzt und auf ein „Ökokonto“ (§ 135 Abs. 2 Satz 2 BauGB) eingebucht oder unmittelbar einem Eingriff zugeordnet werden. Renaturierungsmaßnahmen im Zuge des Stadtumbaus können zur Kompensation von naturschutzrechtlichen Eingriffen andernorts genutzt und auf ein „Ökokonto“ eingebucht oder unmittelbar einem Eingriff zugeordnet werden.
Anmerkungen

Der gleiche Satz findet sich auch auf S. 350 in der Dissertation.

Sichter


[14.] Jg/Fragment 351 17 - Diskussion
Bearbeitet: 20. January 2013, 02:42 (Plagin Hood)
Erstellt: 20. January 2013, 02:11 Plagin Hood
BBR 2005, Fragment, Jg, KeineWertung, SMWFragment, Schutzlevel, ZuSichten

Typus
KeineWertung
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 351, Zeilen: 17-19
Quelle: BBR 2005
Seite(n): 115, Zeilen: 0
Die Ausgleichsmaßnahmen können sowohl über den Grunderwerb, als auch auf anderem Wege, wie über den Eintrag einer Grunddienstbarkeit, gesichert werden Die Ausgleichsmaßnahmen bzw. der Flächenpool können sowohl über den Grunderwerb, als auch auf anderem Wege, wie über den Eintrag einer Grunddienstbarkeit, gesichert werden.
Anmerkungen

Der in der Quelle direkt anschließende Text findet sich ebenfalls in der Dissertation wieder, jedoch an anderer Stelle (S. 350/351, siehe Jg/Fragment 350 34).

Sichter