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3 unfertige Fragmente

[1.] Jg/Fragment 320 19 - Diskussion
Bearbeitet: 20. January 2013, 17:16 (Plagin Hood)
Erstellt: 20. January 2013, 17:16 Plagin Hood
BauernOpfer, Fragment, Jg, Rechtsinstrumente.de, SMWFragment, Schutzlevel, Unfertig

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 320, Zeilen: 19-29
Quelle: rechtsinstrumente.de
Seite(n): 0, Zeilen: 0
Die Beseitigung des Abfalls von (ehemaligen) Mietern gehört nicht zum Umzug von Bewohnern, der Ordnungsmaßnahme der Gemeinde im Sinne von § 147 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist. Der Begriff Umzug erfasst den Transport und die Lagerung von Umzugsgut, nicht jedoch die Beseitigung von - im Übrigen vorliegend auch umzugsunabhängig entstandenem - Abfall. Die Entrümpelung von Gebäuden ist auch keine Freilegung von Grundstücken im Sinne des § 147 Satz 1 Nr. 3 BauGB, sondern Abfallentsorgung im Sinne des § 3 Abs. 7 KrW/-AbfG. Eine Maßnahme ist im Hinblick darauf, dass die Durchführung der Ordnungsmaßnahme gemeindliche Aufgabe ist, jedenfalls dann nicht notwendig, wenn ein Dritter gesetzlich zu deren Erfüllung verpflichtet und fähig ist. Die Beseitigung von Abfällen obliegt nach § 10 Abs. 1 KrW/-AbfG deren Erzeugern und Besitzern 467.

467 Otto, Vorlesungsbegleitende Materialien, TU Berlin, 2007

Die Beseitigung des Abfalls von (ehemaligen) Mietern gehört nicht zum Umzug von Bewohnern, der Ordnungsmaßnahme der Gemeinde im Sinne von § 147 Satz 1 Nr. 2 BauGB ist. Der Begriff Umzug erfasst den Transport und die Lagerung von Umzugsgut, nicht jedoch die Beseitigung von - im übrigen vorliegend auch umzugsunabhängig entstandenem - Abfall. Die Entrümpelung von Gebäuden ist keine Freilegung von Grundstücken im Sinne des § 147 Satz 1 Nr. 3 BauGB, sondern Abfallentsorgung im Sinne des § 3 Abs. 7 KrW/-AbfG. Eine Maßnahme ist im Hinblick darauf, dass die Durchführung der Ordnungsmaßnahme gemeindliche Aufgabe ist, jedenfalls dann nicht notwendig, wenn ein Dritter gesetzlich zu deren Erfüllung verpflichtet und fähig ist. Die Beseitigung von Abfällen obliegt nach § 10 Abs. 1 KrW/-AbfG deren Erzeugern und Besitzern.
Anmerkungen

Das Datum muss noch ermittelt werden. Lt Websiteinformation handelt es sich um Vorlesungsmaterialen dr TU Berlin vom Wintersemester 2008/2009 [1]. (In der Dissertation wird die Jahreszahl 2007 genannt)

Der Inhalt findet sich unter dem weiterführenden Link (Sanierungsmaßnahmen): http://rechtsinstrumente.de/rechtsinstrumente/san.html

Sichter


[2.] Jg/Fragment 111 05 - Diskussion
Bearbeitet: 20. January 2013, 04:18 (Plagin Hood)
Erstellt: 26. October 2011, 06:18 Plagin Hood
Fragment, Jg, SMWFragment, Schutzlevel, Stadtentwicklungsamt Erfurt 2005, Unfertig, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 111, Zeilen: 05-23
Quelle: Stadtentwicklungsamt Erfurt 2005
Seite(n): -, Zeilen: -
- […] Zeitliche Abhängigkeiten und Synergien, z. B. zwischen Nutzungen oder unterschiedlich betroffenen Nutzerinnen und Nutzern sowie zwischen konkreten Projekten oder Realisierungsstufen sind zu berücksichtigen und strategisch zu nutzen,

- prozess- und umsetzungsorientiert sein: Ziel ist nicht die Erstellung eines schnell überholten Planwerks mit konkreten einzelnen Maßnahmen, sondern die Formulierung von Entwicklungsstrategien, mit denen flexibel auf nicht absehbare Veränderungen reagiert werden kann. Knappe Ressourcen (Raum, Zeit, öffentliche und private Finanzmittel) sollen in Handlungsprogrammen integriert und so möglichst effizient eingesetzt werden. Strategische Planungen sind damit ein verlässlicher Rahmen sowohl für öffentliche Förderprogramme als auch für private Investitionen,

- prozessoptimierend wirken: Prozessbeobachtung und Prozessoptimierung sind entscheidende Elemente des Managements. Sie dienen dazu, allen Akteuren die Veränderungen aufzuzeigen und ihr Handeln anzupassen,

- Netzwerke und neue Kooperationsformen anregend nutzen: Externe (Wirtschaft, Verbände, Vereine und Bürger) und interne (Stadtrat, Verwaltung) Akteure sind in geeignete Kooperationsformen einzubinden. Dies kann sowohl projekt- oder stadtteilbezogen, als auch übergreifend und längerfristig organisiert werden.

[…] Zeitliche Abhängigkeiten und Synergien z. B. zwischen Nutzungen bzw. unterschiedlich betroffenen Nutzerinnen/Nutzern und zwischen konkreten Projekten bzw. Realisierungsstufen sind dabei zu berücksichtigen und strategisch zu nutzen.


...prozess- und umsetzungsorientiert sein... Ziel ist nicht die Erstellung eines schnell überholten Planwerks mit konkreten einzelnen Maßnahmen, sondern die Formulierung von Entwicklungsstrategien, mit denen flexibel auf nicht absehbare Veränderungen reagiert werden kann. Knappe Ressourcen (Raum, Zeit, öffentliche und private Finanzmittel) sollen in Handlungsprogrammen integriert und so möglichst effizient eingesetzt werden. Integrierte Stadtentwicklungskonzepte sind damit ein verlässlicher Rahmen sowohl für öffentliche Förderprogramme als auch für private Investitionen.

...Netzwerke anregen und nutzen. Externe (Wirtschaft, Verbände, Vereine, Bürgerinnen und Bürger...) und interne (Stadtrat, Verwaltung) Akteure sind in geeignete Kooperationsformen einzubinden. Dies kann sowohl projekt- oder stadtteilbezogen, als auch übergreifend und längerfristig organisiert werden, z.B. in Form von Stadtentwicklungsbeiräten.

Anmerkungen

Anmerkungen: Fortsetzung von Jg/Fragment 110 12 Vermutliche Originalquelle (auf vorheriger Seite in [Fn 164] aufgeführt): Reiß-Schmidt, Stadtentwicklung als Qualitätsmanagement, Deutsche Zeitschrift für Kommunalwissenschaften, 1/2006, S. 80. Bis zur Klärung der Quelle zunächst als „verdächtig“ eingestuft.

Sichter
(Plagin Hood), Qadosh


[3.] Jg/Fragment 110 12 - Diskussion
Bearbeitet: 20. January 2013, 09:54 (Klicken)
Erstellt: 26. October 2011, 06:10 Plagin Hood
Fragment, Jg, SMWFragment, Schutzlevel, Stadtentwicklungsamt Erfurt 2005, Unfertig, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plagin Hood
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 110, Zeilen: 12-36
Quelle: Stadtentwicklungsamt Erfurt 2005
Seite(n): -, Zeilen: -
Das Stadtumbaumanagement einschließlich der strategischen Planung muss [Fn 164]:

[…]

- multisektoral und querschnittsorientiert sein: Die vielfältig miteinander verflochtenen ökonomischen, ökologischen, demografischen, sozialen und politischen Determinanten städtischer Entwicklung finden damit auf strategischer Ebene eine adäquate Entsprechung als „Management von Interdependenzen“,

- integrierend wirken: Die verschiedenen Leitungsebenen zusammenbindend, koordinierend und ordnend, die Gesamtwirkung beachtend. Dies betrifft nicht allein die Integration verschiedener Fachressorts und ihrer durch vielfältige Wechselbeziehungen gekennzeichneten Arbeitsfelder, sondern alle stadtentwicklungspolitisch relevanten Akteure. Das Management ist offen für unterschiedliche Formen der Beteiligung und fördert damit einen fairen Interessenausgleich zwischen verschiedenen Sozial- und Altersgruppen sowie zwischen Frauen und Männern,

- räumliche Verflechtungen, städtebauliche Wechselwirkungen und Problemverschiebungen und Zeitstrukturen berücksichtigen: Teilräumliche Konzepte müssen stets in ihrem Bezug zur Gesamtstadt, gesamtstädtische Konzepte im stadtregionalen Kontext gesehen werden.

[Fn 164] modifiziert nach Reiß-Schmidt, Stadtentwicklung als Qualitätsmanagement, Deutsche Zeitschrift für Kommunalwissenschaften, 1/2006, S. 80

Eine zukunftsfähige Stadtentwicklungsplanung sollte insbesondere...

...multisektoral und querschnittsorientiert sein... Die vielfältig miteinander verflochtenen ökonomischen, ökologischen, demografischen, sozialen und politischen Determinanten städtischer Entwicklung finden damit auf strategischer Ebene eine adäquate Entsprechung als "Management von Interdependenzen".

...integrativ sein... Dies betrifft nicht allein die Integration verschiedener Fachressorts und ihrer durch vielfältige Wechselbeziehungen gekennzeichneten Arbeitsfelder, sondern alle stadtentwicklungspolitisch relevanten Akteure – Stadtentwicklungsplanung ist offen für unterschiedliche Formen der Beteiligung und fördert damit einen fairen Interessenausgleich zwischen unterschiedlichen Sozial- bzw. Altersgruppen sowie zwischen Frauen und Männern.

...räumliche Verflechtungen und Zeitstrukturen berücksichtigen... Teilräumliche Entwicklungskonzepte müssen stets in ihrem Bezug zur Gesamtstadt, gesamtstädtische Konzepte im stadtregionalen Kontext gesehen werden.

Anmerkungen

s. auch Diskussion

Sichter
(Plagin Hood), Qadosh