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Fundstellen aus dem Forum[]

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Weitere Fundstellen[]

  • Die ersten 94 Seiten (Kapitel III der Arbeit) sind schonmal in einem Diskussionspapier 2007 vom Verfasser veroeffentlicht worden. Diese enthalten viele interessante Fundstellen. Aber die Plagiate ziehen sich durch alle Teile der Arbeit.
  • Das Baugesetzbuch wurde an vielen Stellen verwurstet, mit ganz unterschiedlichen Zitations-stilen und Nicht-stilen. Bsp Seite 435 mitte ("Der Verkehrswert..." bis "erzielen waere.", vgl. Baugesetzbuch Par. 194). Quellenangabe hier mal am Ende des vorherigen Absatzes, ohne jede An- und Abfuehrung fast wortwoertlich uebernommen.

Quellen[]

Kommunale Wohnraumversorgungskonzepte brachte erste Treffer bei "Ziele und Maßnahmen". Erstmal nur hier abgelegt zum Weitersuchen. Martin Klicken 13:55, 28. Jul. 2011 (UTC)

Google Books Entwicklung eines Früherkennungs- und Kontrollsystems ... wirft Treffer ab. (z.B. S. 141 Forschungsbericht, S. 363 Dissertation Absatz "organisatorische ebene")

Stadtumbau West, ExWoSt-Forschungsfeld Drucksache herausgegeben 2006 vom Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung BBR. "Verkehr und Erschließung, Infrastruktureinrichtungen und Einzelhandel" bringt einen Treffer in Dissertation und Quelle.

Siehe BMVBS 2006. Marcusb 21:05, 28. Jul. 2011 (UTC)

Seite 17[]

Text aus: Deutschland schrumpft und vergreist http://www.wissen.de/wde/generator/wissen/services/nachrichten/ftd/PW/129515.html übernommen und der Satzbau verändert bzw. eigefügt.

Destatis schätzt, dass die jährliche Neugeborenenzahl von derzeit etwa 685.000 bei einer Geburtenrate wie heute auf rund 500.000 im Jahr 2050 sinken wird. Auch bei einem leichten Anstieg der Geburten pro Frau dürfte die Gesamtzahl drastisch sinken.

Ohne Quellenangabe

Das Statistische Bundesamt schätzt, dass die jährliche Neugeborenenzahl von derzeit (2005) etwa 685.000 bei einer Geburtenrate wie heute auf rund 500.000 im Jahr 2050 sinken wird. …….. …….Auch bei einem leichten Anstieg der Geburten pro Frau dürfte die Gesamtzahl drastisch sinken.


Seite 46[]

Text aus Kaufkraft (Konsum) in Wikipedia, der freien Enzyklopädie entnommen und verändert

Orig.: Als Kaufkraft der Verbraucherhaushalte wird das in privaten Haushalten für Konsumzwecke verfügbare Einkommen bezeichnet, also derjenige Betrag, der pro Haushalt vom Einkommen verbleibt, nachdem alle regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen (zum Beispiel Wohnungsmieten, Kreditraten,Versicherungsprämien) bedient wurden.

Diss.: Als einzelhandelsrelevante Kaufkraft der Verbraucherhaushalte bezeichnet man das in privaten Haushalten für Konsumzwecke verfügbare Einkommen, also denjenigen Betrag, der pro Haushalt vom Einkommen verbleibt, nachdem alle regelmäßig wiederkehrenden Zahlungsverpflichtungen (z. B.Wohnungsmieten, Kreditraten, Versicherungsprämien) bedient wurden.

Simone100 25.07.2011 18.00

Hinweis: Er hat aus einer früheren Version kopiert. Die Anpassung beschränkt sich darauf, dass er das Wort "einzelhandesrelevante" einfügte. Ansonsten ist obiger Absatz ab dem 12.08.2004 bei Wikipedia zu finden: http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Kaufkraft_%28Konsum%29&direction=next&oldid=2123816

--88.66.21.225 19:05, 28. Jul. 2011 (UTC)


Seiten 57/58[]

Text aus: http://www.buzer.de/gesetz/2843/

Im Sinne des Regionalisierungsgesetzes ist öffentlicher Personennahverkehr „die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 Kilometer oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nichtübersteigt.“…..

Nach § 5 stehen den Ländern die Regionalisierungsmittel aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes zur Verfügung.

aus Gesetz zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie entnommen und abgeändert z.B Kilometer in km

Im Sinne des Regionalisierungsgesetzes ist „öffentlicher Personennahverkehr die allgemein zugängliche Beförderung von Personen mit Verkehrsmitteln im Linienverkehr, die überwiegend dazu bestimmt sind, die Verkehrsnachfrage im Stadt-, Vorort- oder Regionalverkehr zu befriedigen. Das ist im Zweifel der Fall, wenn in der Mehrzahl der Beförderungsfälle eines Verkehrsmittels die gesamte Reiseweite 50 km oder die gesamte Reisezeit eine Stunde nicht übersteigt.“Nach § 5 RegG stehen den Ländern Mittel für den öffentlichen Personennahverkehr aus dem Mineralölsteueraufkommen des Bundes zur Verfügung.

Ohne Quellenangabe

Simone100 25.07.2011 18.10----


Checkmate[]

Zuerst mein (Checkmates) Fazit: Ich habe [zunächst] keine Plagiate finden können.

En detail: Der Autor ist schon lange in dem Gebiet aktiv. http://www.staedtebau-recht.de/vita.htm Dissertation online: http://opus.kobv.de/tuberlin/volltexte/2010/2542/

In der Diss. gibt es massenhaft Selbstplagiate aus http://www.staedtebau-recht.de/pdf/Diskussionspapier%20DV%2027032007.1.pdf

Zum Beispiel rund um den Satz

"Die langsame Angleichung der Lebensverhältnisse, aber insbesondere die massiven Arbeitsplatzverluste führten zu deutsch-deutschen Wanderungsbewegungen von größtem Ausmaß."

Der lautet in der Vorlage:

"Die schleppende Angleichung der Lebensverhältnisse, aber insbesondere die massiven Arbeitsplatzverluste führten zu deutsch-deutschen Wanderungsbewegungen von größtem Ausmaß."

Das umfasst die Seiten 1-74 der Dissertation, die laut Inhaltsverzeichnis eng an das Diskussionspapier von 2007 anschließen.

Auf S. 242 findet sich die Tabelle "Anwendungsmöglichkeiten der städtebaulichen Verfahren", die ebenso in http://www.staedtebau-recht.de/pdf/folien_0309.pdf vorkam. Allerdings ist der Autor der folien_0309 ebenfalls "JG".

Ab S. 374 unten ("Der strukturelle Leerstand (als städtebauliche Funktionsverluste" usw.) wird weitgehend derselbe Text wiedergegeben, der http://www.staedtebau-recht.de/pdf/Stadtumbau%20CHBeck%20Rn.%20356.pdf ausmacht. Das ist allerdings auch ein Text von JG selbst, noch dazu ein erst 2010 erschienener, siehe http://www.staedtebau-recht.de/Buecher%20VII.htm

Wenn außer solchen Stichproben keine weiteren Belege auftauchen, ist an dem Fall eher nichts dran. Man kann dann höchstens fragen, inwiefern es ok ist, dass man seine Doktorarbeit aus zahlreichen Werken kompiliert, die man selbst vorher schon geschrieben hat. M.E. ist daran wenig auszusetzen.

Gruß Checkmate


Gruss Hindemith 07:36, 19. Jul. 2011 (UTC)

Beim genaueren Hinsehen lässt sich aber feststellen, dass (auch) in den Selbstplagiaten unsauber mit Quellen umgegangen wurde.
Gruß Checkmate



Stichproben[]

Hallo,

ich habe mir Stichprobenartig einige in der PDF genannten Fundstellen angesehen. Ein Teil bezieht sich auf die Wiedergabe einfacher Gesetzestexte. Z. B.:

Dissertation, S. 286:

An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen, erhoben werden (§ 138 Abs. 1 BauGB).

In PlagScan JG von GG als mögliche Quelle genannt: http://www.ueberlingen.de/media/

Custom/937_583_1.PDF:





















An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich namentlich über die Berufs- Erwerbs- und Familienverhältnisse das Lebensalter die Wohnbedürfnisse die sozialen Verflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen erhoben werden 138 Abs

Es handelt sich in beiden Fällen um die Wiedergabe des Gesetzestextes aus § 138 Abs. 1 S. 2 BauGB:

An personenbezogenen Daten können insbesondere Angaben der Betroffenen über ihre persönlichen Lebensumstände im wirtschaftlichen und sozialen Bereich, namentlich über die Berufs-, Erwerbs- und Familienverhältnisse, das Lebensalter, die Wohnbedürfnisse, die sozialen Veflechtungen sowie über die örtlichen Bindungen, erhoben werden.

Gruß von Övelgönne


S.126 Z.3[]

- in Netzwerken finden kein direkter Austausch oder keine administrativen Vorgaben statt, sondern die Beziehung zeichnet sich durch (langfristige) Reziprozität aus,

- die Beziehung zwischen den Netzwerkakteuren ist weder vollkommen unabhängig noch einseitig abhängig, sondern durch eine wechselseitige Abhängigkeit geprägt,

- des Weiteren zeichnen sich Netzwerke durch lose Kopplung der Akteure und durch asymmetrische Machtbeziehungen aus.

ähnlich zu S. 53 Z. 26, Uwe Wilkesmann, Lernen in Organisationen.: Die Inszenierung von kollektiven Lernprozessen, 1999 http://books.google.com/books?id=dB89R1p_uQoC&printsec=frontcover&hl=de#v=onepage&q&f=false

(Unsignierter Beitrag von IP 88.76.33.189 am 26.7.2011)


Seite 30[]

Text aus: Landtag Brandenburg Drucksache 4/3273 Antwort der Landesregierung abgeschrieben:

Orig.: Laut PISA ist der Leistungsabstand zwischen Migranten und einheimischen Schülern in keinem Industrieland größer als in Deutschland. Über 40 Prozent der Migrantenkinder erreichten hier zu Lande nicht die PISA-Grundkompetenz in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften.

Diss.: Laut Pisa ist der Leistungsabstand zwischen Migranten undeinheimischen Schülern in keinem Industrieland größer als in Deutschland. Über 40 % der Migrantenkinder erreichten hier zu Lande nicht die Pisa-Grundkompetenz in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften.

Ohne Quellenangabe

Simone100 28.07.2011 13.21


Seite 156[]

Text übernommen aus: http://www.staedtebau-recht.de/pdf/Vortrag%20vhw%2009102008.pdf

Orig.:Die integrierende Wirkung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes hat einen besonderen Stellenwert. Grundlage für die Umsetzung integrierter Stadtentwicklung ist ein städtebauliches Entwicklungskonzept auf gesamtstädtischer Ebene.

Diss.:Die integrierende Wirkung des städtebaulichen Entwicklungskonzeptes hat einenbesonderen Stellenwert. Grundlage für die Umsetzung integrierter Stadtentwicklung istein städtebauliches Entwicklungskonzept auf gesamtstädtischer Ebene. Ohne Quellenangabe

Simone100 28.07.2011


Weitere verdächtige Stellen[]

S. 417-420[]

eventuell umfangreiche Textübernahmen aus: Kleiber, Wertermittlung und Stadtumbau, vhw – Forum Wohneigentum 2003, siehe auch Fußnoten [Fn 685], [Fn 686] , nicht online frei zugänglich


S. 421

eventuell umfangreiche Textübernahmen aus: Dietrich/Koch, Stadtumbau – Wertermittlungsfragen, Entschädigungsfragen,Ausgleichsbeträge, GUG 2002, S. 344, siehe azch Fußnote [Fn 687], nicht online frei zugänglich


Herr Kleiber war oder ist noch(???) Professor der HS Anhalt (Nochkollege von Frau Scott???;-) ).

Der spezielle Artikel http://www.vhw.de/publikationen/verbandszeitschrift/archiv/2003/heft-6/

ist in der nicht Online. Aber vielleicht bekommt die Ausgabe noch Kostengünstig vom VHW oder

ist in irgendeinem Archiv vorrätig.

Bummelchen 21:04, 28. Okt. 2011 (UTC)


Vorlesungsmaterialien der TU Berlin[]

  • Rechtsinstrumente der Stadterneuerung und Stadtentwicklung,
Vorlesungsbegleitende Materialien
Wintersemester 2008/2009
Technische Universität Berlin
Institut für Stadt- und Raumplanung
Lehrbeauftragter:
Rechtsanwalt Dr. Christian-W. Otto
Teilweise fragmentiert. Hier und da noch einige Übereinstimmungen, oft Gesetztesformulierungen oder Urteilsbegründungen.