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Der Kosovo-Konflikt. Vorgeschichte, Verlauf und Perspektiven. Zur Stabilisierung einer Krisenregion

von Jakob Kreidl

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Jkr/Fragment 069 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-03-26 20:28:26 Hindemith
Fragment, Gesichtet, Jkr, Joetze 2001, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 69, Zeilen: 1-12
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 9, 10, Zeilen: 9: 31-33; 10: 1-13
Wichtige Entscheidungen in der Kosovo-Krise erklären sich aus dem Bestreben, die gemachten Fehler nicht mehr zu wiederholen. Eine einflussreiche Kommission unter Vorsitz des ehemaligen belgischen Ministerpräsidenten Tindemans hatte sie in ihrem Bericht identifiziert. 127 Danach hätten die Großmächte in Bosnien-Herzegowina schon viel früher glaubhaft militärische Gewalt androhen sollen, um eine Regelung zu erzwingen. Die Kluft zwischen ihrer Rhetorik und ihrer Bereitschaft, Absichtserklärungen auch umzusetzen, hatte demnach „verheerende und beschämende Konsequenzen“. Die UN-Friedenstruppen waren viel zu schwach ausgerüstet, um sich durchsetzen zu können. Ohne die Erinnerung an diese Fehler hätte sich der Westen gewiss nicht so schnell auf eine Drohung mit militärischen Maßnahmen einigen können.

127 Unfinished Peace. Report of the International Commission on the Balkans, herausgegeben vom Aspen-Institut Berlin und der Carnegie-Stiftung, Washington 1996, S. 69 ff.

[Seite 9, Zeilen 31-33]

Wichtige Entscheidungen in der Kosovo-Krise erklären sich aus dem Bestreben, die gemachten Fehler nicht zu wiederholen. Eine einflußreiche Kommission unter Vorsitz des

[Seite 10, Zeilen 1-13]

früheren belgischen Ministerpräsidenten Tindemans hatte sie in ihrem Bericht identifiziert 3: Danach hätten die Großmächte in Bosnien-Herzegowina schon viel früher glaubhaft militärische Gewalt androhen sollen, um eine Regelung zu erzwingen; die Kluft zwischen ihrer Rhetorik und ihrer Bereitschaft, ihre Erklärungen umzusetzen, hatte »verheerende und beschämende Konsequenzen«; die VN-Friedenstruppen waren viel zu schwach ausgerüstet, um sich durchzusetzen. Die Mandate, auf die sich der Sicherheitsrat einigen konnte, waren undurchführbar. Das VN-Sekretariat vor Ort legte sie nach dem Prinzip des geringsten Widerstands in der Praxis aus. Ohne die Erinnerung an diese Fehler hätte sich der Westen gewiß nicht so schnell auf eine Drohung mit militärischem Zwang geeinigt;


3 »Unfinished Peace. Report of the International Commission on the Balkans«, herausgegeben vom Aspen-Institut Berlin und der Carnegie-Stiftung, Washington 1996. Vgl. dort insbes. S. 69 ff.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Man vergleiche auch Jkr/Fragment_023_103, dort wird diesselbe Stelle der Quelle verwendet.

Sichter
(Hindemith), Guckar


[2.] Jkr/Fragment 069 13 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-03-25 18:39:09 Guckar
Fragment, Gesichtet, Jkr, Krause 2000, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 69, Zeilen: 13-35, 103-106
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 1, Zeilen: 11-36, 38
Dass sich die Bundesrepublik Deutschland an der Konfliktbewältigung und an der Kosovo-Militäraktion der NATO beteiligt hat, war alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Noch 1991 galt die vom damaligen Außenminister Hans-Dietrich Genscher vertretene Auffassung, wonach das Grundgesetz den Einsatz der Bundeswehr mit Ausnahme der Landes- oder Bündnisverteidigung verbiete. Auch als nach seinem Abtritt die Stimmung in den Bundesorganen nach und nach in Richtung Offenheit in dieser Frage umschlug und das Bundesverfassungsgericht 1994 eindeutig festgestellt hatte, dass Artikel 24 des Grundgesetzes die Mitwirkung der Bundeswehr im Rahmen eines multilateralen Kampfeinsatzes erlaube, blieb die Zurückhaltung gegenüber Kampfeinsätzen auf dem Balkan groß. Die Mitwirkung der Bundeswehr beim Kampfeinsatz gegen die BR Jugoslawien im Rahmen der Operation „Allied Forces“128 wurde vor allem in den USA und bei den westlichen Partnern als Beispiel für die gewachsene Bereitschaft, international Verantwortung zu übernehmen sowie für den Übergang zur außenpolitischen Normalität gewertet. Tatsächlich hat die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren seit 1994 einen langsamen, aber kontinuierlichen Prozess durchgemacht, in dessen Verlauf die deutsche „Sonderrolle“ bei internationalen Bemühungen um Krisenmanagement und Peacekeeping beendet werden konnte, ohne dass damit die von verschiedenen Seiten vorausgesagte „Militarisierung“ eingetreten wäre.129 Es ist allerdings nicht ohne weiteres möglich von einer rein deutschen Politik gegenüber dem Kosovo zu sprechen. Schon seit 1992 hatte die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien kaum in eigener Verantwortung ge[handelt.]

128 Zur Darstellung der NATO-Operation vgl. www.nato.int/kosovo/all-frce.htm

129 Vgl. Joachim Krause, Kooperative Sicherheitspolitik: Strategische Ziele und Interessen, in: Deutschlands neue Außenpolitik, Hgg. Karl Kaiser/Joachim Krause, Bd. 3, Interessen und Strategien, München 1996, S. 77 - 96

[Zeile 11-36]

Daß die Bundesrepublik Deutschland an dieser Militäraktion der NATO beteiligt war, war keinesfalls eine Selbstverständlichkeit. Noch 1991 galt die vom damaligen Außenminister Hans-Dietrich Genscher – gegen den Rat der meisten einschlägigen Staats- und Völkerrechtler – vertretene These, wonach das Grundgesetz den Einsatz der Bundeswehr außer zur Landes- oder Bündnisverteidigung verbiete. Auch als nach dem Abtritt Genschers die Stimmung in Bundestag und Bundesregierung nach und nach in Richtung auf eine größere Offenheit in dieser Frage umschlug und 1994 das Bundesverfassungsgericht eindeutig feststellte, daß Art 24 des Grundgesetzes die Mitwirkung der Bundeswehr im Rahmen eines multilateralen Kampfeinsatzes erlaube, blieb die Zurückhaltung gegenüber Kampfeinsätzen auf dem Balkan groß. Die Bundeswehr spielte eine wichtige Rolle bei IFOR, dann bei SFOR, aber dieser Einsatz war derjenige einer Friedensimplementierungstruppe.

Die Mitwirkung der Bundeswehr beim Kampfeinsatz gegen die Bundesrepublik Jugoslawien im Rahmen der Operation ”Allied Force”1 wurde vor allem in den USA und bei den westlichen Partnern als ein Beispiel für die gewachsene Reife der Bundesrepublik sowie für den Übergang zur außenpolitischen Normalität gewertet. Dabei wurde oft hervorgehoben, daß es ausgerechnet eine Rot-Grüne-Koalition war, unter deren Führung der erste Kampfeinsatz der Bundeswehr stattgefunden hat. Tatsächlich hat die Bundesrepublik Deutschland – und das ist eine Entwicklung, die mit Ausnahme der PDS und Teilen der Grünen alle Parteien umfaßt – in den Jahren seit 1994 einen langsamen, aber beständigen Prozeß durchgemacht, in dessen Verlauf die deutsche ”Sonderrolle” bei internationalen Bemühungen um Krisenmanagement, Peacekeeping und Friedenserzwingung beendet werden konnte, ohne daß die von manchen Autoren vorausgesagte ”Militarisierung” der deutschen Außenpolitik damit eingetreten wäre.2

Bei all der Erleichterung über diese Normalisierung sollte der breitere und vor allem kritische Blick auf die deutsche Kosovo-Politik jedoch nicht ausbleiben. Allerdings fällt es schwer, von einer rein deutschen Politik gegenüber dem Kosovo zu sprechen. Schon die von Helmut Kohl angeführte Bundesregierung hat - [...]

[Zeile 38]

[...] - seit 1992 kaum noch ein eigenes Profil angesichts der Konflikte im [ehemaligen Jugoslawien gezeigt.]


1 Zur Darstellung der NATO Operation vgl. http://www.nato.int/kosovo/all-frce.htm

2 Vgl. Joachim Krause, Kooperative Sicherheitspolitik: Strategische Ziele und Interessen, in: Karl Kaiser und Joachim Krause (Hrsg.), Deutschlands Neue Außenpolitik, Band 3: Interessen und Strategien, München: Oldenbourg Verlag 1996, S. 77-96.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme. Hier wurden lediglich einzelne Sätze und eingeschobene Gedanken herausgeschnitten, ansonsten herrscht weitgehende Übereinstimmung mit der ungenannt bleibenden Vorlage (bis hin zu den Fußnoten). Am Schluss löst sich Jkr mit seinen Formulierungen ein wenig von der Vorlage, der Inhalt bleibt nichtsdestotrotz derselbe.

Sichter
(Graf Isolan), Guckar



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