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Der Kosovo-Konflikt. Vorgeschichte, Verlauf und Perspektiven. Zur Stabilisierung einer Krisenregion

von Jakob Kreidl

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Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Jkr/Fragment 174 03 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-03-23 18:57:01 Guckar
Fragment, Gesichtet, Jkr, Meyer Schlotter 2000, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 174, Zeilen: 3-17
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 45, Zeilen: 17-31
Auch das serbische Parlament stimmte dem 12-Punkte-Plan der beiden sehr erfolgreich verhandelnden Vermittler zu. Die Vereinbarung enthielt die Verpflichtung der serbischen Seite, alle militärischen und paramilitärischen Kräfte sowie die Polizei aus dem Kosovo nach einem zügigen Zeitplan zurückzuziehen. Im Gegenzug sollte eine wirksame internationale „zivile Präsenz“ und eine „Sicherheitspräsenz“ unter UN-Aufsicht mit wesentlicher NATO-Beteiligung unter einheitlichem Kommando stationiert werden. Weiter gehörte dazu die Einrichtung einer Übergangsverwaltung fiir das Kosovo, die der SR zu beschließen habe, unter der die Bevölkerung des Kosovo eine substanzielle Autonomie innerhalb Jugoslawiens genießen würde. Nach dem Rückzug der serbischen Sicherheits- und Militärkräfte und der Stabilisierung der Sicherheitslage sollten serbische Offizielle als Verbindungspersonal zu den zivilen und militärischen internationalen Organisationen sowie jugoslawisches Sicherheitspersonal zu Schutz des serbischen Kulturerbes und zum Dienst an wichtigen Grenzübergängen in das Kosovo zurückkehren. Am 3. Juni 1999 stimmte das serbische Parlament dem 12-Punkteplan der beiden Vermittler zu.

Die Vereinbarung enthielt die Verpflichtung der serbischen Seite, alle militärischen und paramilitärischen Kräfte sowie die Polizei aus dem Kosovo nach einem zügigen Zeitplan zurückzuziehen. Im Gegenzug sollte eine wirksame internationale „zivile Präsenz” und einer „Sicherheitspräsenz” unter UN-Aufsicht nach Kapitel VII der UN-Charta mit wesentlicher NATO-Beteiligung unter einheitlichem Kommando stationiert werden. Weiter gehörte dazu die Einrichtung einer Übergangsverwaltung für das Kosovo, die der UN-Sicherheitsrat zu beschließen habe, unter der die Bevölkerung des Kosovo eine substantielle Autonomie innerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien genießen würde. Nach dem Rückzug der serbischen Sicherheits- und Militärkräfte sollte eine noch zu vereinbarenden Zahl serbischer Offizieller als Verbindungspersonal zu den zivilen und militärischen internationalen Organisationen, für die Markierung von Minenfeldern, die Aufrechterhaltung einer Präsenz an Orten des serbischen Kulturerbes und an wichtigen Grenzübergängen tätig sein.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith), Guckar


[2.] Jkr/Fragment 174 26 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-03-23 19:04:41 Guckar
Fragment, Gesichtet, Jkr, KomplettPlagiat, Meyer Schlotter 2000, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 174, Zeilen: 26-34
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 45, 46, Zeilen: 45: 31-35; 46: 1-4
Neben der ungehinderten Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen unter Aufsicht des UNHCR und dem ungestörten Zugang für humanitäre Organisationen in das Kosovo enthielt die Vereinbarung auch die Absichtserklärung für ein politisches Übergangsabkommen, das eine wesentliche Autonomie für das Kosovo sicherstellen soll, „in voller Berücksichtigung des Abkommens von Rambouillet, der Prinzipien der Souveränität und territorialen Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien und anderer Staaten in der Region“, und die Entmilitarisierung der UÇK. Zwischen Serben und dem Kosovo sollte darüber hinaus eine entmilitarisierte Pufferzone eingerichtet werden. [Seite 45, Zeilen 31-35]

Neben der ungehinderten Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen unter Aufsicht des UNHCR und dem ungestörten Zugang für humanitäre Organisationen in das Kosovo enthielt die Vereinbarung eine Absichtserklärung für ein politisches Übergangsabkommen, das eine wesentliche Autonomie für das Kosovo sicherstellen soll – „in voller Berücksichtigung des Abkommens von Rambouillet, der

[Seite 46, Zeilen 1-4]

Prinzipien der Souveränität und territorialen Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien und anderer Staaten in der Region” – und die „Entmilitarisierung” der UÇK. Zwischen Serbien und dem Kosovo sollte darüber hinaus eine entmilitarisierte Pufferzone eingerichtet werden. 136


136 Frankfurter Rundschau vom 4. Juni 1999 nach einer inoffiziellen Übersetzung, die die Nachrichtenagentur ap aus serbischen Parlamentskreisen erhalten hatte.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Der Verweis auf die Frankfurter Rundschau wurde entfernt.

Die Übernahme schließt sich im Text der Quelle direkt an Jkr/Fragment_174_03 an.

Sichter
(Hindemith), Guckar


[3.] Jkr/Fragment 174 34 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-03-28 23:06:30 Guckar
Fragment, Gesichtet, Giersch 2000, Jkr, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 174, Zeilen: 34-42
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 463, Zeilen: 5-11, 16-19
Ab dem 4. Juni verhandelte der britische General Michael Jackson an der mazedonischen Grenze mit jugoslawischen Offizieren über das Abkommen. Wegen mangelnder Fortschritte wurden die Luftschläge zunächst fortgesetzt. Am 9. Juni kam es schließlich zur Unterzeichnung des militär-technischen Abkommens, nachdem man sich auch [sic] den Abzug der jugoslawischen Streitkräfte aus dem Kosovo innerhalb von elf Tagen geeinigt hatte. Am Tag danach begann der Abzug, worauf die NATO die Aussetzung der Luftangriffe verkündete und der SR zusammentrat, um mit 14 Stimmen bei Enthaltung Chinas die Resolution 1244 zu ver[abschieden.] [Seite 463, Zeilen 5-11]

Ab dem 4. Juni verhandelte der britische General Michael Jackson an der makedonischen Grenze mit jugoslawischen Offizieren über das militärisch-technische Abkommen. Wegen mangelnder Fortschritte wurden die NATO-Bombenangriffe zunächst fortgesetzt. Am 9. Juni regelten die Militärs schließlich den Abzug der jugoslawischen Streitkräfte aus Kosovo innerhalb von elf Tagen.

[Seite 463, Zeilen 16-19]

Nach Beginn des serbischen Rückzugs am 10. Juni suspendierte die NATO ihre Luftangriffe; anschließend billigte der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1244, die den Friedensplan für Kosovo unter Kapitel VII der UN-Charta autorisierte.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Sichter
(Hindemith), Guckar



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