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Der Kosovo-Konflikt. Vorgeschichte, Verlauf und Perspektiven. Zur Stabilisierung einer Krisenregion

von Jakob Kreidl

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[1.] Jkr/Fragment 240 19 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-04-14 15:24:10 Graf Isolan
Fragment, Gesichtet, Jkr, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Schwarz 2002, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 240, Zeilen: 19-38
Quelle: Schwarz 2002
Seite(n): 532, 533, Zeilen: 532: 14ff; 533: 1, 5ff
Der Beschluss der Kommunalsatzung war der Beginn des Transfers der Macht von UNMIK auf die lokale Ebene. Die entsprechende Vorschrift war denn auch mit „Übertragung von Macht auf die Kommunen“ überschrieben. Ausdrücklich ausgenommen war und ist jegliche Haushaltshoheit. Deren Übertragung wurde auf einen späteren Zeitpunkt hinausgeschoben, wenn einmal ein unabhängiger Buchprüfer bestätigt haben wird, dass die Kommunen tatsächlich in der Lage sind, haushaltsrechtliche Verfahren in eigener Verantwortung abzuwickeln.515 Wenn man den ständig steigenden Bedarf an Finanzmitteln der Kommunen und die damit verbundenen Anforderungen berücksichtigt, ist zu erwarten, dass ein solcher Zeitpunkt noch in weiter Ferne liegt. Aber auch danach wird die gesamte Finanzverwaltung einer intensiven Kontrolle unterliegen, denn die kommunalen Haushaltsvorschriften müssen den Vorgaben der Zentralverwaltung entsprechen. Diese bestimmen nicht nur die einzuhaltenden Kriterien, sondern auch den finanziellen Bedarf und die der Kommune zur Verfügung stehenden Finanzmittel sowie die Prioritäten auf der Ausgabenseite. Sie kann zu transferierende Mittel mit Zweckbestimmungen und Auflagen verbinden.516 Ein Revisor prüft den Finanzstatus der Kommune und hat zu diesem Zwecke Zugang zu allen Unterlagen der Finanzverwaltung. Grundstücke und Gebäude können nie ohne Zustimmung der Zentralverwaltung veräußert oder für einen zehn Jahre übersteigenden Zeitraum vermietet werden.

515 Section 46.2 UNMIK/REG/2000/45

516 Section 38.2 UNMIK/REG/2000/45

[Seite 532]

Dieser Beschluß sollte als Zeitpunkt und Akt des Transfers der Macht, die bisher der SRSG repräsentiert durch die Kommunalen Verwalter ausübte, auf die lokale Ebene begriffen werden. Die Überschrift der entsprechenden Vorschrift lautet denn auch "Übertragung von Macht auf die Kommunen" ("transfer of authority to municipalities").

Ausdrücklich ausgenommen war und ist jedoch jegliche Haushaltshoheit. Deren Übertragung wurde auf einen späteren Zeitpunkt hinausgeschoben, wenn nämlich einmal ein unabhängiger Buchprüfer bestätigt haben wird, daß die Kommune effektiv in der Lage ist, haushaltsrechtliche Verfahren und Kontrollen zu beachten53. Wer an den real existierenden und ständig steigenden Bedarf an Finanzmitteln der Kommunen und die damit verbundenen Forderungen denkt, kann sich leicht ausmalen, wie ein solcher Zeitpunkt in ungewisse Fernen rückt. Aber auch danach wird die gesamte Finanzverwaltung einer verstärkten Kontrolle unterliegen: Die kommunalen Haushaltsvorschriften müssen den Vorgaben der Zentralverwaltung entsprechen54. Diese bestimmt nicht nur die einzuhaltenden Kriterien, sondern auch den finanziellen Bedarf und die der Kommune zur Verfügung stehenden Finanzmittel sowie darüber, was auf der Ausgabenseite Priorität genießt55. Sie kann zu transferierende Mittel mit Zweckbestimmungen und Auflagen verbinden56. Der Revisor prüft den Finanzstatus der Kommune57 und hat zu diesem Zweck Zugang zu allen Unterlagen der Finanzverwaltung der Kommune

[Seite 533]

und ihrer Einrichtungen58. [...] Grundstücke und Gebäude können nicht ohne Zustimmung der Zentralverwaltung veräußert oder für einen 10 Jahre übersteigenden Zeitraum vermietet oder verpachtet werden63.


53 Section 46.2 UNMIK/REG/2000/45.

54 Section 37.3 UNMIK/REG/2000/45.

55 Section 38.1 UNMIK/REG/2000/45.

56 Section 38.2 UNMIK/REG/2000/45.

57 Section 43.1 UNMIK/REG/2000/45.

58 Section 43.4 UNMIK/REG/2000/45.

63 Section 44.2 UNMIK/REG/2000/45.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Übernahme setzt sich auf der nächsten Seite fort.

Sichter
(Hindemith), Graf Isolan



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Graf Isolan, Zeitstempel: 20130414152516