VroniPlag Wiki

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Typus
Verschleierung
Bearbeiter
JustusHaberer
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 47, Zeilen: 01-11
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 6, Zeilen: 16-22
[In der Provinz wütete der Geheimdienst unter dem allmächtigen Innenminister,] dem Serben Aleksander Rankovic, der im Kosovo überall Agenten Albaniens vermutete, besonders unkontrolliert und gewalttätig. 76 Nachdem Rankovic 1966 durch Tito gestürzt worden war, ging diese Politik der Gewalt zu Ende und es begann eine neue Phase in der Geschichte des Kosovos. Die Kosovo-Albaner erhielten erstmals Schlüsselpositionen in Partei, Staat und auch Polizei, die zahlenmäßig in etwa den Bevölkerungsverhältnissen in der Provinz entsprachen. Die formal schon 1963 geschaffene „Sozialistische Autonome Provinz” erhielt 1966 ebenso wie die Vojvodina ein eigenes Provinzparlament und durfte Vertreter in die Bundesnationalitätenkammer entsenden. Dennoch wurden die Albaner im Vielvölkerstaat nur als Völkerschaft oder Volksgruppe, jedoch nicht als Nation anerkannt und nicht wie diese gefördert. 77

76 Schmidt, a.a.O. (Anm. 50), S. 97 f.

77 Albaner wurden gemäß der jugoslawischen Verfassung nicht als Nation geführt, siehe Fischer Weltalmanach 1987, Seite 366

In der Provinz „Kosmet” wütete die Geheimpolizei unter dem damaligen Innenminister und Geheimdienstchef Alexander Rankovic besonders unkontrolliert. 17 Nach seinem Sturz durch Tito 1966 erhielten Kosovo-Albaner erstmals Schlüsselpositionen in Partei, Staat und auch Polizei, die zahlenmäßig in etwa den Bevölkerungsverhältnissen in der Provinz entsprachen. Die formal schon 1963 geschaffene „Sozialistische Autonome Provinz” erhielt ein eigenes Provinzparlament und durfte Vertreter in die Bundesnationalitätenkammer entsenden. Dennoch wurden die Albaner im Vielvölkerstaat nur als „narodnost” (Nationalität, Völkerschaft), jedoch nicht als Nation anerkannt und nicht wie diese gefördert. 18

17 Im Juli 1945 waren die beiden Gebiete Kosovo und Metohija als autonome Region unter der Bezeichnung „Kosmet” Serbien angeschlossen worden. Näheres dazu bei Fabian Schmidt, Im Griff der großen Mächte, in: Thomas Schmid (Hg.), Krieg im Kosovo, Reinbek (Rowohlt), 1999, insbes. S. 97f.

18 Nationen waren gemäß der Verfassung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (Anteile nach der Volkszählung von 1981): Kroaten (19,7%), Mazedonier (6,0%), Montenegriner (2,6%), Muslime (diese Bezeichnung galt vor allem für die Bosniaken, jedoch nicht für die ebenfalls muslimischen Albaner) (8,9%), Serben (36,3%) und Slowenen (8,0%), während als Nationalitäten neben den Albanern (7,7%), noch Ungarn (1,9%) sowie erheblich kleinere Gruppen von Bulgaren, Tschechen, Italiener, Rumänen, Ruthenen, Slowaken, Türken und Ukrainern geführt wurden, neben denen es noch ethnische Gruppen, nämlich Roma und Walachen gab, sowie 5,3% Jugoslawen ohne weitere Angabe (nach Fischer Weltalmanach 1987, S. 366).

Anmerkungen

Kein Quellenverweis trotz inhaltlicher und wörtlicher Übernahmen. Fn76 und Fn77 entsprechen dabei jeweils Zusammenfassungen von Fn17 und Fn18 der Quelle.

Sichter
Hindemith