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Untersuchte Arbeit: Seite: 273, Zeilen: 5-13, 18-21 |
Quelle: Altmann 2001 Seite(n): 19, Zeilen: li. Spalte: 8-22 |
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Die internationale Gemeinschaft käme kaum umhin, einem Teilungsmodell eine klare Absage zu erteilen, nachdem sie eine endgültige Teilung schon in Bosnien- Herzegowina nicht akzeptiert hat, insbesondere um die Rückkehr von Kriegsflüchtlingen zu ermöglichen. Sie könnte eine Teilung für das Kosovo auch deshalb nicht in Erwägung ziehen, weil sie gegen ihre eigene Verpflichtung verstoßen würde, erzwungenen Völkertausch möglichst zu vermeiden und das Ziel zu verfolgen, auf dem Balkan die Beibehaltung von multiethnische Gemeinschaften sicherzustellen.575 [...]
Würde man die Möglichkeit des Anschlusses eines serbischen Teils des Kosovo an Serbien in Kauf nehmen, wäre auch die Möglichkeit des Anschlusses des albanischen Teils an die Republik Albanien und die Bildung eines „Großalbanien“ nicht mehr ausgeschlossen, [...] 575 The Independent International Commission on Kosovo, The Kosovo Report, Part II: Analysis - The Future Status of Kosovo; www.kosovocommission.org |
Hinzu kommt, daß die internationale Staatengemeinschaft eine derartige formale endgültige Teilung schon in Bosnien-Herzegowina nicht akzeptieren wollte, um die Rückkehr der Vertriebenen zu ermöglichen. Sie könnte sie für das Kosovo (zunächst) auch deshalb nicht in Erwägung ziehen, weil sie gegen ihre normative Verpflichtung verstoßen würde, erzwungenen Völkeraustausch möglichst zu vermeiden und statt dessen eine multiethnische Gemeinschaft auf dem Balkan zu erhalten.19
Würde man die Möglichkeit des Anschlusses eines serbischen Teils des Kosovo an Serbien in Kauf nehmen, wäre auch die Möglichkeit des Anschlusses des albanischen Teils an die Republik Albanien nicht mehr ausgeschlossen [...] 19 Vgl. hierzu auch: The Independent International Commission on Kosovo, The Kosovo Report, Part II: Analysis The Future Status of Kosovo, http://www.kosovocommission.org/reports/index.html. |
Ein Quellenverweis fehlt. Der Einschub (Zeilen 13-17) wird mit einer anderen Quelle bestritte: Jkr/Fragment 273 13 |
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