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494 gesichtete, geschützte Fragmente

[1.] Jkr/Fragment 018 06

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 18, Zeilen: 6-14
Quelle: Spillmann 1999
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
Das Verhalten des Westens war in keinem der Konflikte auf dem Balkan, das Kosovo eingeschlossen, von einer konsequenten, langfristig angelegten Strategie bestimmt. Die NATO reagierte nur widerwillig, einer Feuerwehr nicht unähnlich, die den Brand zu löschen versucht, bei dessen Entfachung sie zuerst zugeschaut hatte. Die Probleme der Region wurden immer partiell und zu spät angegangen. Nicht erst in der Rückschau betrachtet wurde bei der Erarbeitung des Friedensvertrags von Dayton im Jahr 1995 eine historische Chance vertan: Das Kosovo-Problem, welches offenkundig dringend einer Lösung bedurfte, wurde ausgeklammert. Das Verhalten des Westens war in keinem der Konflikte auf dem Balkan, Kosovo eingeschlossen, von einer konsequenten und auf Langfristigkeit ausgelegten Strategie geleitet. Die NATO reagierte stets nur widerwillig, einer Feuerwehr nicht unähnlich, die den Brand zu löschen versucht, dessen Entfachung sie zugeschaut hatte.

[...]

Die Probleme der Region wurden, meist aus realpolitischer Räson, immer singulär angegangen; der Friedensvertrag von Dayton von 1995 ist dafür ein gutes Beispiel. In Rücksichtnahme auf den in Bosnien zu sichernden Frieden wurde von den westlichen Mächten wider besseres Wissen der sich damals bereits abzeichnende Kosovo-Konflikt aus dem Befriedungsprozeß ausgeklammert. Nicht erst in der Rückschau betrachtet wurde damals eine historische Chance vertan: daß das Kosovo-Problem dringend einer Lösung bedurfte, wußte man schon damals.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[2.] Jkr/Fragment 019 13

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 19, Zeilen: 13-21
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 1, Zeilen: 2 ff.
Anfang Dezember 1999 erschien ein zweibändiger Bericht der OSZE über Menschenrechtsverletzungen im Kosovo. Aus Band II ist eindrucksvoll ersichtlich, dass es auch nach Beendigung des Kosovokrieges kein Ende der Gewalt gab.5 Insbesondere nach der Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen vollzog sich eine radikale Wende: Nun sahen sich die noch im Kosovo verbliebenen Nicht-Albaner, vor allem Serben und Roma, Drangsalierungen und Vertreibungen ausgesetzt, ohne dass die nach Kriegsende eingesetzte militärische Schutztruppe KFOR dies hätte wirksam unterbinden können.6

5 OSCE, Kosovo/Kosova As Seen, As Told. An Analysis of the human rights findings of the OSCE Kosovo Verification Mission, Part I: October 1998 to June 1999, Part II: June to October 1999, Wien 1999

6 In seiner Erklärung vom 21. Juni 1999 erklärte Nato-Generalsekretär Javier Solana: „KFOR wird weiterhin daran arbeiten, ein sicheres Umfeld für alle Menschen im Kosovo - ungeachtet ihrer Volkszugehörigkeit - zu schaffen.“

Anfang Dezember 1999 veröffentlichte die OSZE einen zweibändigen Bericht über Menschenrechtsverletzungen im Kosovo.1 Band II dokumentiert eindrucksvoll, dass auch ein halbes Jahr nach dem Ende der beiden Kosovo-Kriege kein Frieden in Sicht ist. War während des Krieges zwischen Serben und Kosovaren seit dem 28. Februar 1998 und auch während des von der NATO gegen die Bundesrepublik Jugoslawien geführten Luftkrieges vom 24. März bis 10. Juni 1999 vor allem die Kosovo-albanische Zivilbevölkerung Opfer serbischer Übergriffe, wobei über eine Million Menschen aus ihren Wohnorten vertrieben wurden, so kehrte sich die Situation nach der Rückkehr der Flüchtlinge und Vertriebenen um: Nun sehen sich die noch im Kosovo verbliebenen Nicht-Albaner, vor allem Serben und Roma, Drangsalierungen und Vertreibungen ausgesetzt, ohne dass dies von der internationalen „Sicherheitspräsenz” KFOR nachhaltig unterbunden werden könnte.

1 OSCE, Kosovo/Kosova As Seen, As Told. An Analysis of the human rights findings of the OSCE Kosovo Verification Mission, Part I: October 1998 to June 1999, Part II June to October 1999, Wien 1999.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Man beachte auch, dass der Quellenverweis in FN 5 identisch aus der Quelle stammt, im Titel des OSCE Berichts aber "analysis" klein geschrieben wird und "Part I" nicht explizit erwähnt wird: [1], [2]


[3.] Jkr/Fragment 023 103

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 23, Zeilen: 103-112
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 9, 10, Zeilen: 9: 33; 10: 1-13
14 In „Unfinished Peace. Report of the International Commission on the Balcans”, herausgegeben vom Aspen-Institut Berlin und der Carnegie-Stiftung, Washington 1996, S. 69 ff. wird dazu ausgeführt: Nach dem Bericht einer einflussreichen Kommission unter dem Vorsitz des früheren belgischen Ministerpräsidenten Tindemans hätten die Großmächte in Bosnien-Herzegowina schon viel früher militärische Gewalt androhen sollen, um eine Regelung zu erzwingen; die Kluft zwischen Rhetorik und ihrer Bereitschaft, ihre Erklärungen umzusetzen, hatte „verheerende und beschämende Konsequenzen“; die VN-Friedenstruppen waren viel zu schwach ausgerüstet, um sich durchzusetzen. ... Ohne die Erinnerung an diese Fehler hätte sich der Westen beim Kosovo-Konflikt gewiss nicht so schnell auf eine Drohung mit militärischem Zwang geeinigt. [Seite 9, Zeile 33]

Eine einflußreiche Kommission unter Vorsitz des

[Seite 10, Zeilen 1-13]

früheren belgischen Ministerpräsidenten Tindemans hatte sie in ihrem Bericht identifiziert 3: Danach hätten die Großmächte in Bosnien-Herzegowina schon viel früher glaubhaft militärische Gewalt androhen sollen, um eine Regelung zu erzwingen; die Kluft zwischen ihrer Rhetorik und ihrer Bereitschaft, ihre Erklärungen umzusetzen, hatte »verheerende und beschämende Konsequenzen«; die VN-Friedenstruppen waren viel zu schwach ausgerüstet, um sich durchzusetzen. Die Mandate, auf die sich der Sicherheitsrat einigen konnte, waren undurchführbar. Das VN-Sekretariat vor Ort legte sie nach dem Prinzip des geringsten Widerstands in der Praxis aus. Ohne die Erinnerung an diese Fehler hätte sich der Westen gewiß nicht so schnell auf eine Drohung mit militärischem Zwang geeinigt; [...]


3 [...]

Anmerkungen

Man vergleiche auch Jkr/Fragment_069_01, dort wird dieselbe Stelle in die Dissertation eingebaut.

Der angegebene Report of the International Commission on the Balcans ist in englischer Sprache verfasst, kann also den Wortlaut so nicht enthalten.


[4.] Jkr/Fragment 025 29

KomplettPlagiat
Untersuchte Arbeit:
Seite: 25, Zeilen: 29-32
Quelle: Thürer 1999
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
Es ist angesichts des modernen Standes der Völkerrechtsentwicklung nicht mehr akzeptabel, dass ein staatliches Terrorregime ungeahndet Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gravierende Verletzungen des humanitären Völkerrechts begehen kann, wenn etwa ein be[freundeter Veto-Staat den SR am Eingreifen hindert.20 ]

20 So hätten vom SR Zwangsmaßnahmen nach Art. 39 UN-Charta beschlossen werden müssen, denn dass die einschlägigen UN-Resolutionen keine Rechtsgrundlage dafür abgegeben hatten, war und ist unstrittig, wie auch der russische Botschafter bei der Annahme der Resolution 1199 ausdrücklich feststellte, vgl. Archiv der Gegenwart, S. 43072

Es ist angesichts des modernen Standes der Völkerrechtsentwicklung nicht mehr akzeptabel, dass ein staatliches Terrorregime ungeahndet Genozid, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gravierende Verletzungen des humanitären Völkerrechts begehen kann, wenn etwa ein befreundeter Veto-Staat den Sicherheitsrat am Eingreifen hindert.
Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[5.] Jkr/Fragment 026 07

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 26, Zeilen: 7-22
Quelle: Ipsen 2000
Seite(n): 164, Zeilen: 1-25
Dabei wird Bezug genommen auf das in Art. 51 UN-Charta kodifizierte Recht der kollektiven Selbstverteidigung. Es ist das Recht der Staaten, einem angegriffenen Staat gegen den Angreiferstaat mit Waffengewalt beizustehen. Nachdem die BR Jugoslawien keinen fremden Staat angegriffen hat, sondern eine ethnische Gruppe ihrer eigenen Staatsangehörigen, kann in diesem Falle Art. 51 nicht unmittelbar Anwendung finden, weil die Charta diese Fälle nicht umfasst. Mit fortschreitender Anerkennung von Minderheiten als partielle Völkerrechtssubjekte wird sich jedoch ihr Schutz gegen Gewaltanwendung durch den Herkunftsstaat dem Schutz des staatlichen Völkerrechtssubjekts angleichen.22 Dies ist die logische Konsequenz einer Entwicklung, nach der massive Menschenrechtsverletzungen wie Massenvertreibungen und Massentötungen auch einer bestimmten Volksgruppe als Störungen des Friedens und der internationalen Sicherheit angesehen werden. In dieser Logik folgerichtig ist es, zugunsten dieser Volksgruppe auch die Sanktionen zuzulassen, die das Völkerrecht mit der kollektiven Selbstverteidigung oder Nothilfe für einen angegriffenen Staat bereithält.23

22 Der Rückgriff auf ein zugunsten der Kosovo-Albaner ausgeübtes kollektives Selbstverteidigungsrecht scheiterte an der UN-Resolution 1199. Diese unterstreicht, dass das Kosovo integrierender Bestandteil Ex-Jugoslawiens ist und bleiben soll. Den Kosovaren wird dadurch das Selbstbestimmungsrecht versagt, so dass sie nicht als Staat und damit Subjekt des Völkerrechts geschützt sind.

23 Doehring, a.a.O. (Anm. 21), S. 565

a) Das Recht der kollektiven Verteidigung gegen einen Angriff mit Waffengewalt ist in Art. 51 der Charta als ein Recht kodifiziert, das bereits vor der Charta bestanden hat und auch außerhalb der Charta als allgemeiner Grundsatz des Völkerrechts gilt. Es ist das Recht der Staaten, einem angegriffenen Staat gegen den Angreiferstaat mit Waffengewalt beizustehen. Die Bundesrepublik Jugoslawien hat keinen fremden Staat angegriffen, sondern eine ethnische Gruppe ihrer eigenen Staatsangehörigen innerhalb des eigenen Hoheitsgebiets. Mit fortschreitender Anerkennung von Minderheiten und nach sonstigen Unterscheidungsmerkmalen bestimmbaren Volksgruppen als partielle Völkerrechtssubjekte wird sich auch ihr Schutz gegen Gewaltanwendung durch den Herbergsstaat dem Schutz des staatlichen Völkerrechtssubjekts angleichen. Dies ist eine logische Konsequenz der im vorigen dargestellten Entwicklung, nach der großformatige Menschenrechtsverletzungen wie Massenvertreibungen und Massentötungen als Störungen des Friedens und der internationalen Sicherheit angesehen werden. Ein Angriff mit Waffengewalt auf einen anderen Staat ist eine Störung des Friedens und der internationalen Sicherheit. Gilt das gleiche für den Angriff mit Waffengewalt auf eine bestimmte Volksgruppe, dann ist es logisch folgerichtig, zugunsten dieser Volksgruppe auch die Sanktionen zuzulassen, die das Völkerrecht zugunsten des angegriffenen Staates bereithält.
Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt. Doehring (1999) müsste noch überprüft werden, allerdings sind wörtliche Übernahmen, und der Umfang der Übernahmen auch dann nicht belegt, wenn sich der Text genauso bei Doehring finden sollte.


[6.] Jkr/Fragment 026 101

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 26, Zeilen: 101-104
Quelle: Thürer 1999
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
19 Eine rigide Interpretation der UN-Charta in dem Sinne jedenfalls, dass bei Untätigkeit des SR die internationale Gemeinschaft dazu verurteilt ist, schwerwiegendste Verstöße gegen die Wertgrundlagen des internationalen Systems wie Massaker an der Zivilbevölkerung oder Massenvertreibungen [sic], gilt heute als völkerrechtlich inakzeptabel. Eine rigide Interpretation der Satzung in dem Sinne jedenfalls, dass bei Untätigkeit des Sicherheitsrates die internationale Gemeinschaft dazu verurteilt ist, schwerwiegendste Verstösse gegen die Wertgrundlagen des internationalen Systems wie Massaker an der Zivilbevölkerung, Massenvertreibungen oder systematische Folterung hinzunehmen, erscheint heute nicht mehr als plausibel.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

nach "Massenvertreibungen" fehlt ein Verb wie "hinzunehmen".


[7.] Jkr/Fragment 027 03

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 27, Zeilen: 3-7
Quelle: Simma 2000
Seite(n): 33, Zeilen: 12-17
Sicherlich gut beraten ist man, an der Ansicht festzuhalten, die in der deutschen Debatte so nachdrücklich betont wurde, nämlich den Militäreinsatz in Kosovo als einen Einzelfall zu betrachten, in dem die NATO sich wegen des überwältigenden Notstands entschlossen hat, ohne ausdrückliche Ermächtigung des SR zu handeln. Daher wären wir gut beraten, an der Ansicht festzuhalten, die in der deutschen Debatte so nachdrücklich betont wurde, nämlich die Kosovokrise als einen Einzelfall zu betrachten, in dem die NATO sich wegen des überwältigenden humanitären Notstands entschlossen hat, ohne die Ermächtigung des Sicherheitsrates zu handeln, [...]
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt hier.

Am Ende des Abschnitts wird zwar auf die Quelle verwiesen (FN 26), dieser Verweis bezieht sich aber nicht auf das hier dokumentierte Fragment, sondern auf ein wörtliches Zitat in der Fußnote. Ausserdem ist Seite 49 angegeben, die Übernahme erfolgt jedoch von Seite 33, und schließlich ist der Satz vor der FN 26 aus einer anderen Quelle übernommen: Jkr/Fragment_027_09


[8.] Jkr/Fragment 027 09

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 27, Zeilen: 9-12
Quelle: Blumenwitz 1999
Seite(n): 31, Zeilen: li. Spalte: 11-17
Im Rahmen der gebotenen Güterabwägung erscheinen also Maßnahmen zur Rettung und zum Schutz eigener wie fremder Staatsangehöriger auf fremden [sic!] Territorium statthaft, wenn sie sich an den Grundsatz des unbedingt Erforderlichen halten.26

26 [...]

Im Rahmen der gebotenen Güterabwägung erscheinen Maßnahmen zur Rettung und zum Schutz eigener wie fremder Staatsangehöriger auf fremdem Territorium statthaft, wenn sie sich an den Grundsatz des unbedingt Erforderlichen halten.
Anmerkungen

Fn 26 enthält keinen Quellenverweis, sondern gibt ein ergänzendes Zitat Bruno Simmas.


[9.] Jkr/Fragment 028 01

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 28, Zeilen: 1-11
Quelle: Preuß 2000
Seite(n): 123, 124, 135, 136, Zeilen: 123: letzte Zeile; 124: 1ff; 135: 24ff; 136: 3ff
Die zunehmende Internationalisierung der Menschenrechte zeigt an, dass deren Geltung nicht länger eine innere Angelegenheit der Staaten ist, die andere Staaten und die internationale Staatengemeinschaft nichts anzugehen haben.28 Die Kosovo-Intervention der NATO wurde jedoch alles in allem nicht als Markstein in der Entwicklung des Völkerrechts angesehen. Die schwerwiegende Entscheidung zum militärischen Eingreifen lässt sich nach Meinung maßgeblicher Völkerrechtler nur hinnehmen, wenn dabei wenigstens die bestehenden Ansätze einer alternativen völkerrechtlichen Rechtfertigung gepflegt und fortentwickelt werden. Das Institut der unilateralen humanitären Intervention könnte eine derartige Rechtsgrundlage sein.29

28 Ulrich K. Preuß, Der Kosovo-Krieg, das Völkerrecht und die Moral, in: Reinhard Merkel (Hg.), Der Kosovo-Krieg und das Völkerrecht, Frankfurt a. Main, 2000, S. 123-124

29 ebd., Preuß, Der Kosovo-Krieg, S. 135-136

Zum einen zeigt die zunehmende Interna-

[Seite 124]

tionalisierung der Menschenrechte an, daß deren Geltung nicht länger eine innere Angelegenheit der Staaten ist, die andere Staaten und die internationale Staatengemeinschaft nichts anzugehen haben.

[Seite 135]

Die Kosovo-Intervention der NATO ist kein Markstein in der Entwicklung des Völkerrechts zu dem Ziel, die Gewalt in den internationalen Beziehungen zu verfassen und damit zu domestizieren.

[Seite 136]

Doch eine so schwerwiegende Entscheidung läßt sich nur hinnehmen, wenn dabei wenigstens die bereits bestehenden Ansätze einer alternativen völkerrechtlichen Rechtfertigung gepflegt und fortentwickelt werden. Das Institut der unilateralen humanitären Intervention könnte eine derartige Rechtsgrundlage sein.

Anmerkungen

Die Quelle ist in zwei Verweisen korrekt angegeben, eine wörtliche Übernahme ist aber nicht gekennzeichnet, so dass dem Leser nicht klar wird, dass hier die Quelle zitiert wird.


[10.] Jkr/Fragment 030 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 30, Zeilen: 2-6, 9-14, 19-28, 101-111
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 50, 51, 60, Zeilen: 50: 6-9, 51:9-14, 60:24-32
Zentrale Zielvorstellung des Konzepts war und ist die Absicht, das Gewaltpotential in der Region dadurch auszutrocknen, dass allen Staaten langfristig die Mitgliedschaft in der EU und in der NATO angeboten wird. Die BR Jugoslawien bzw. nunmehr der Staatenbund Serbien und Montenegro ist dabei ausdrücklich miteinbezogen.36 [...] Übergangsphasen zur Demokratie sind keineswegs lineare Prozesse ohne Rückfälle. Sie sind oft von Gewalt geprägt, nach innen und nach außen. Um die sich behindernden Prozesse in den Griff zu bekommen und um jene Kräfte zu fördern, die bereit sind, sich auf demokratische Spielregeln einzulassen, kann das Engagement von dritten Parteien hilfreich sein, wenn diese glaubwürdig und überzeugend auftreten.37

[...] Angesichts der fehlenden Traditionen demokratischer Verhaltensweisen, der geringen Einübung in Prozesse der Kompromissbildung und der stark nach Familienclans organisierten Gesellschaft stehen die Chancenfür [sic!] einen Aufbau einer demokratischen Regierungsform im Kosovo nicht besonders günstig.38 Wie anhand verschiedener Beispiele verdeutlicht wird, gibt es erste behutsame Ansätze zur Schaffung von Strukturen für einen gesellschaftlichen Pluralismus. Dazu gehört, möglichst bald eine geordnete, selbstverwaltete Gesellschaft und ein westliches Rechtssystem aufzubauen, damit das Kosovo in der Lage ist, die wirtschaftliche Aufbauhilfe abzurufen, und ausländische Investoren bereit sind, sich finanziell zu engagieren.


36 Im ursprünglichen Konzept des deutschen Außenministeriums wurde besonders auf die Grenz- und Minderheitenfragen verwiesen: „Eine der wesentlichsten Aufgaben der internationalen Staatengemeinschaft in der Region besteht darin, die zugespitzte Entscheidungssituation zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und dem Erhalt der Einheit multi-ethischer [sic!] Staaten zu entschärfen. Dabei gilt es, den Grundsatz der Unverletzlichkeit der Grenzen zu wahren.“ (Anm. 35)

37 Siehe dazu Barbara Walter, Designing Transitions from Civil War. Demobilization, Democratization and Commitments to Peace, in: International Security, Nr. 1, 1999, S. 127-155

38 Manfred Eisele, Nicht weniger als ein Jahrhundert-Auftrag. Was die Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen für das Kosovo leisten soll, in: FAZ vom 29. August 1999, S. 8.

[Seite 50: 6-9]

Zentrale Zielvorstellung des Konzepts ist die Absicht, das Gewaltpotential in der Region dadurch auszutrocknen, dass allen Staaten langfristig die Mitgliedschaft in der Europäischen Union und in der NATO angeboten wird. Die Bundesrepublik Jugoslawien ist ausdrücklich miteinbezogen.146

[Seite 51: 9-14]

Übergangsphasen zur Demokratie sind keineswegs lineare Prozesse ohne Rückfälle. Sie sind oft von Gewalt geprägt, nach innen und nach außen. Um diese retardierenden Momente einzudämmen und jene Kräfte zu fördern, die bereit sind, sich auf demokratische Spielregeln einzulassen, kann das Engagement von dritten Parteien hilfreich sein, wenn diese glaubwürdig und überzeugend auftreten.148

[Seite 60:24-32]

Angesichts der fehlenden Traditionen demokratischer Verhaltensweisen, der geringen Einübung in Prozesse der Kompromissbildung und der stark klientelistisch und nach Familienclans organisierten Gesellschaft sind die Chancen für einen Aufbau einer demokratischen Regierungsform im Kosovo außerordentlich gering.161 Daher sollten erst einmal Strukturen geschaffen werden, die einen gesellschaftlichen Pluralismus ermöglichen.

Dazu gehört, möglichst bald eine legitime Verwaltung und ein westliches Rechtssystem zu installieren, damit das Kosovo in der Lage ist, die wirtschaftliche Aufbauhilfe abzurufen, und ausländische Investoren bereit sind, sich finanziell zu engagieren.


146 In dem ursprünglichen Bonner Konzept wurde besonders auf die Grenz- und Minderheitenfragen verwiesen: „Eine der wesentlichsten Aufgaben der internationalen Staatengemeinschaft in der Region besteht darin, die zugespitzte Entscheidungssituation zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Völker und dem Erhalt der Einheit multi-ethnischer Staaten zu entschärfen. Dabei gilt es, den Grundsatz der Unverletzlichkeit der Grenzen zu wahren.” (ebenda)

148 Siehe hierzu Barbara F. Walter, Designing Transitions from Civil War. Demobilization, Democratization, and Commitments to Peace, in: International Security, Jg. 24, Nr. 1, Summer 1999, S. 127-155.

161 Manfred Eisele, Nicht weniger als ein Jahrhundert-Auftrag. Was die Übergangsverwaltung der Vereinten Nationen für das Kosovo leisten soll, in: FAZ vom 29. August 1999, S. 8.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Die Quelle wird samt Literaturverweisen ohne Kennzeichnung übernommen, wobei teilweise der Text aktualisiert und mit einordnenden Einschüben versehen wird.


[11.] Jkr/Fragment 031 06

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 31, Zeilen: 6-22
Quelle: Jurekovic 2003
Seite(n): 62, 66, Zeilen: 62: 11-17; 66: 5-19
Nach der erfolgreichen NATO-Militäroperation „Allied Force“ von März bis Juni 1999, die Belgrad zum Einlenken zwang, wurden im Kosovo im Juni 1999 die unter dem Kommando der NATO stehende militärische Sicherheitspräsenz KFOR und die Zivilverwaltung der Vereinten Nationen UNMIK installiert. KFOR wird seither als Grenzschutztruppe sowie zur Gewährleistung der Inneren Sicherheit, insbesondere zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität, zum Schutz serbischer Kulturgüter und für die Sicherheit nationaler Minderheiten eingesetzt. UNMIK hat die Vollmachten eines Protektoratsregimes und soll das Kosovo zu einer „substanziellen Autonomie“ hinführen. Es ist jedoch völlig offen, welchen Gehalt diese Autonomie tatsächlich haben wird und in welchem staatlichen Rahmen sie angewendet werden soll. Die Aufgaben von UNMIK, an der neben der UNO als Hauptorganisationen auch die OSZE und die EU beteiligt sind, leiten sich von der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates vom Juni 1999 ab. Sie umfassen die Ausübung der Polizei- und Rechtsgewalt, die Ausübung der zivilen Verwaltung, die Unterstützung des Demokratisierungsprozesses und den Aufbau politischer Institutionen sowie den Bereich Wiederaufbau der zerstörten Infrastruktur und die ökonomische Entwicklung. [Seite 62]

Nach der erfolgreichen NATO-Militäroperation »Allied Force« (März-Juni 1999), die Belgrad zum Einlenken zwang4, wurde im Kosovo im Juni 1999 eine UNO-Verwaltung installiert (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo/UNMIK). Sie hat die Vollmachten eines Protektoratsregimes und soll das Kosovo hin zu einer »substanziellen Autonomie« führen. Es ist jedoch völlig offen, welchen Gehalt diese Autonomie tatsächlich haben wird und in welchem staatlichen Rahmen sie angewendet werden soll.

[Seite 66]

Die Aufgaben von UNMIK, an der neben der UNO als Hauptorganisation auch die OSZE und die EU beteiligt sind, leiten sich von der Resolution 1244 des UNO-Sicherheitsrates von Juni 1999 ab und umfassen hauptsächlich folgende Bereiche:

  • Ausübung der Polizei- und Rechtsgewalt (UNO-Verantwortung)
  • Ausübung der zivilen Verwaltung (UNO-Verantwortung)
  • Demokratisierungsprozess und Aufbau politischer Institutionen (OSZEVerantwortung)
  • Wiederaufbau und ökonomische Entwicklung (EU-Verantwortung)

Die Hauptaufgabe der KFOR besteht nach der Kontrolle des serbischen Truppen-Abzugs im Juni 1999 vor allem darin, einen neuerlichen Einmarsch serbischer Polizei- und Streitkräfte in das Kosovo zu verhindern. Des Weiteren wird KFOR auch als Grenzschutztruppe sowie zur Gewährleistung der inneren Sicherheit (Bekämpfung der organisierten Kriminalität, Schutz nationaler Minderheiten) eingesetzt.


4 Eine ausführliche Analyse des politischen und militärischen Verlaufs des Krieges im Kosovo bieten die Beiträge in: Erich Reiter (Hg.): Der Krieg um das Kosovo 1998/99. Mainz 2000.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[12.] Jkr/Fragment 033 02

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 33, Zeilen: 2-19
Quelle: Clewing 2000
Seite(n): 17, 18, 19, Zeilen: 17: 12-22, 30-31; 18: 1-2, 30-33; 19: 6-7
Wenn in einem Gebiet zwei Souveränitätsansprüche miteinander konkurrieren, so wie im Kosovo der 90-er Jahre diejenigen der albanischen Bevölkerungsmehrheit und der Bundesrepublik Jugoslawien, gerät die Bevölkerung mit ihrer ethnischen Struktur ins Blickfeld der Auseinandersetzungen. So war im Vorfeld der kriegerischen Auseinandersetzungen jeder der Konfliktparteien ihre Sicht der Zusammensetzung der Bevölkerung wichtig. Die kosovo-albanische Seite hat gegenüber der internationalen Öffentlichkeit stets auf einen albanischen Bevölkerungsanteil von mehr als 90 Prozent verwiesen, welcher zwar eine bewusste Übersteigerung darstellt, jedoch der Realität relativ nahe kommt, während die serbische Seite glauben machen wollte, dass der Albaner-Anteil an der Bevölkerung nur etwa halb so hoch sei. Dadurch wollten die Serben dem Eindruck entgegentreten, dass das Kosovo ein homogenes Gebiet sei, in dem es politisch einzig auf die Wünsche der Albaner ankomme.

So klar die Mehrheitsverhältnisse in den letzten Jahrzehnten waren, so umstritten ist es zwischen Albanern und Serben, wie sie entstanden sind. Nach wie vor gibt es keinen umfassenden Überblick zu den zentralen Streitfragen.40 Festzustellen ist, dass der Streit um die Entwicklung der Ethnostruktur des Kosovos nahezu identisch ist mit dem Streit um die Geschichte der Provinz überhaupt.


40 Wichtig, aber zeitlich begrenzt und in Manchem überholt ist ein Aufsatz von Ignacij Voje, Die Entwicklung des Kosovo im Lichte der ethnischen Prozesse bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts, österreichische Osthefte 33, 1991, S. 359-383; der slowenische Autor behandelt den Gegenstand mit möglichster Objektivität, jedoch nur auf der Basis der west- und serbischsprachigen Literatur und für das wichtige 17. Jahrhundert ohne umfassende Berücksichtigung gedruckten Quellen, zitiert nach Konrad Clewing: Mythen und Fakten zur Ethnostruktur in Kosovo. Ein geschichtlicher Überblick, in: Der Kosovo-Konflikt, Hgg. Jens Reuter/Konrad Clewing, Klagenfurt u. a. 2000, S. 19

[Seite 17, Zeilen 12-22]

Wenn in der Gegenwart zwei Souveränitätsansprüche in einem Gebiet miteinander konkurrieren (wie im Kosovo der 1990-er Jahre diejenigen der albanischen Bevölkerungsmehrheit und des jugoslawisch-serbischen Staates sowie sekundär1 auch der kosovo-serbischen Minderheit), gerät auch deshalb die Bevölkerung mit ihren Wünschen und mit ihrer ethnischen Struktur ins Blickfeld.

So war im Vorfeld und im Verlauf des Krieges jeder der drei Konfliktparteien von 1998/99 ihre Sicht der Zusammensetzung der Bevölkerung wichtig. Die kosovo-albanische Seite versuchte mit erheblichem Erfolg, in der internationalen Öffentlichkeit die Ziffer 90 als untere Grenze für die Prozentangabe des albanischen Bevölkerungsanteils zu verankern.

[Seite 17, Zielen 30-31]

Der jeweilige Zweck der Argumentation ist klar: Die „90%“ wiesen Kosovo als im Grunde homogenes Gebiet aus, in dem es politisch einzig auf die Wün-

[Seite 18, Zeilen 1-2]

sehe der Albaner ankomme. Diese Zahl war relativ nahe an der Realität, aber doch eine bewusste Übersteigerung.

[Seite 18, Zeilen 30-33]

So klar die Mehrheitsverhältnisse der jüngeren Vergangenheit zu Tage liegen, so umstritten ist zwischen Serben und Albanern, wie sie historisch entstanden sind. Einen umfassenden Überblick zu den zentralen Streitfragen gibt es aber bislang nicht.6

[Seite 19, Zeilen 6-7]

Der Streit um die Entwicklung der Ethnostruktur Kosovos ist im Wesentlichen identisch mit dem Streit um dessen Geschichte überhaupt.



1 [...]

6 Wichtig, aber zeitlich begrenzt und in Manchem überholt ist ein Aufsatz von Ignacij VojE, Die Entwicklung des Kosovo im Lichte der ethnischen Prozesse bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts, Österreichische Osthefte 33 (1991), S. 359-383; der slowenische Autor behandelt den Gegenstand mit möglichster Objektivität, jedoch nur auf der Basis der west- und serbischsprachigen Literatur und für das wichtige 17. Jahrhundert ohne umfassende Berücksichtigung der gedruckten Quellen.

Anmerkungen

In der Fußnote 40 ist die Quelle angegeben, allerdings bezieht sich dieser Verweis auf Clewing nur auf die Fußnote und dem Leser ist nicht klar, dass auch im Fließtext deutliche Anlehnungen an die Quelle zu finden sind.

Der Verweis auf Clewing; "zitiert nach Konrad Clewing [...]" ist nicht angemessen, denn Clewing wird ja direkt zitiert.


[13.] Jkr/Fragment 033 23

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 33, Zeilen: 23-30
Quelle: Clewing 2000
Seite(n): 19, Zeilen: 7-14, 18-20, 21-22
Obwohl das Kosovo als politisches Territorium erstmals um 1870 existierte, lässt es sich wegen des albanisch-serbischen Kontakts auch für frühere Zeiten als eigenständige Geschichtslandschaft einstufen. Beiden Seiten ist ihre geschichtliche Sicht zur Begründung der eigenen Ansprüche wichtig und beide legen den Schwerpunkt auf die Ethnostruktur. Hinzu kommt, dass die Albaner auf keine eigene Staatstradition im Kosovo verweisen können, weshalb sie zunehmend auf die Bevölkerungsstruktur abgehoben haben. [Zeilen 7-14]

Denn als Verwaltungseinheit, als politisches Territorium existierte ein Gebiet dieses Namens erstmals in den 1870-er Jahren und in annähernd den heutigen Grenzen erst seit 1945. Trotzdem lässt sich Kosovo als eigenständige Geschichtslandschaft begreifen und beschreiben - und der vornehmliche Grund dafür liegt exakt im Faktum jahrhundertealten albanisch-serbischen Kontakts (und in jüngerer Zeit auch Konflikts) in der Region, das diese von den Nachbarlandschaften unterscheidet.

[Zeilen 18-23]

Beiden Seiten ist „ihre“ Geschichte zur Begründung der eigenen Ansprüche wichtig und beide legen dabei den Schwerpunkt auf die Bevölkerungsstruktur. Mit Blick auf die albanische Argumentation ist das einfach zu erklären: Da keine albanische Staatstradition im Bereich von Kosovo existiert, muss diese Seite auf die Ebene der Bevölkerung zielen, soweit sie geschichtliche Gründe für ihre aktuellen Ansprüche sucht.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[14.] Jkr/Fragment 034 16

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 34, Zeilen: 16-25
Quelle: Rüb 1999
Seite(n): 22, Zeilen: 14-21, 26-32
Nach kosovo-albanischer Auffassung lebten jedoch schon lange Zeit vorher Albaner in großer Zahl im Kosovo, denn aus ihrer historischen Perspektive sind sie die direkten Nachfahren der Illyrer, eines ureuropäischen Volkes, das im Altertum im Gebiet des heutigen Albanien und südlichen Jugoslawien siedelte und folglich bereits lange vor den im Frühmittelalter zuwandernden Slawen dort ansässig war. In der internationalen Forschung existieren zahlreiche Thesen und Annahmen über die Ursprünge der Albaner. Sie reichen von der erwähnten Abstammung von den Illyrern bis zur Abkommenschaft von den Thrakern, einem einst im heutigen Bulgarien und Mazedonien siedelnden Volk. Albanische Historiker halten es für erwiesen, daß schon vor der Besiedlung des Balkans durch slawische Stämme im 6. und 7. Jahrhundert Albaner in großer Zahl im Kosovo lebten. Diese »Uralbaner« des Kosovo sollen die Nachfahren der Illyrer gewesen sein, eines »ureuropäischen« Volkes, das im Altertum im Gebiet des heutigen Albanien und südlichen Jugoslawien siedelte. [...] Die internationale historische Forschung bietet zahlreiche Thesen und Annahmen über die Ursprünge der Albaner an - von der erwähnten Abstammung von den Illyrern bis zur These der Abkommenschaft von den Thrakern, einem einst im heutigen Bulgarien und Mazedonien siedelnden Volk.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[15.] Jkr/Fragment 035 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 35, Zeilen: 1-10
Quelle: Clewing 2000
Seite(n): 21, 22, 25, Zeilen: 21: 13-14, 17-25, 29-31; 22: 1-2; 25: 103-104
[Die Albaner vertreten die Auffassung, dass sie seit ihrer Besiedelung im Kosovo durchgehend die Mehrheit hatten, was nur deshalb nicht so leicht zu erkennen sei, weil sie im] Mittelalter von einer kleinen serbischen Oberschicht unterworfen gewesen seien. Die offizielle serbische Geschichtsauslegung dagegen bestreitet diese These von der illyrisch-albanischen Kontinuität. Nach serbischer Auffassung war das Kosovo im Mittelalter rein serbisch besiedelt gewesen, daran habe auch die Schlacht auf dem Amselfeld 1389 und die ab 1455 etablierte osmanische Herrschaft nichts geändert. Unbestritten ist für die serbische Seite, dass die Jahre 1690 bzw. 1737 eine große Wendemarke darstellen. Wegen der osmanischen Eroberungszüge gab es umfangreiche serbischen Fluchtbewegungen aus dem Kosovo nach Norden43, was den Albanern die Möglichkeit eröffnet habe, das entleerte Land zu besiedeln.

43 Vgl. Milutin Garašanin: Illyrians and Albaniens, in: Kosovo: Past and Present, Belgrad, Review of International Affairs, S. 33ff.

[Seite 21]

Die (kosovo-)albanische Auffassung ist in ihrer Grundstruktur einfach, da sie keinen Wandel zu erklären hat. Denn aus ihrer Perspektive sind die Albaner als Nachkommen der antiken Illyrer und des in der Region siedelnden illyrischen Stammes der Dardanen die gleichsam erbberechtigte Urbevölkerung in Kosovo, nicht die erst im Frühmittelalter zugewanderten Slawen. Seither hätten sie dort kontinuierlich die Mehrheit gestellt, was nur deshalb nicht so leicht zu erkennen sei, weil sie im Mittelalter von einer schmalen serbischen Oberschicht unterworfen bzw. sozio-kulturell überschichtet gewesen seien. Nach serbischer Auffassung dagegen war Kosovo als serbisches Kernland im Mittelalter rein oder doch praktisch rein serbisch besiedelt. Daran änderten auch die Schlacht auf dem Amselfeld 1389 und die nachfolgende (in Wirklichkeit erst ab 1455 endgültig und überall etablierte) osmanische Herrschaft noch lange nichts. [...] Einig ist sich die serbische Seite in der Sicht, 1690 bzw. 1737 sei ein großer Wendepunkt: Als Profiteure zweier großer serbischer Fluchtbewegungen nach Norden auf habsburgisches Gebiet seien da-

[Seite 22]

mals erstmals in nennenswerter Zahl Albaner in das teils verwaiste, teils mit Gewalt eingenommene Gebiet eingedrungen.

[Seite 25]


21 Vgl. etwa Milutin GARAŠANIN, Illyrians and Albanians, in: Kosovo. Past and present. Hg. Ranko PETKOVIĆ. Belgrade o.J. [1989], S. 33-38, S. 37f.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[16.] Jkr/Fragment 035 11

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 35, Zeilen: 11-34
Quelle: Rüb 1999
Seite(n): 23, 24, 25, Zeilen: 23:4-14.17-34 - 24:1-2.19-23.32-34 - 25:1
Im serbischen Reich des Mittelalters hatten die Albaner jedenfalls keine geschichtlich bedeutsame Rolle gespielt. Offenbar lebten sie in den Bergen, während die Serben in der Hochebene Ackerbau betrieben haben. Im 15. und 16. Jahrhundert scheinen immer mehr von ihnen in die Dörfer und Städte heruntergewandert zu sein. Sie arbeiteten fortan auf den türkischen Feudalgütern oder in den von den Osmanen ausgebeuteten Bergwerken und ließen sich in der Mehrzahl islamisieren. Nach der Niederlage der Türken vor Wien im Jahre 1683 schien das Ende der osmanischen Herrschaft über ganz Mittel- und Südosteuropa gekommen. Die Habsburger eroberten Budapest und Belgrad und setzten ihren Feldzug in den südlichen Balkan fort. In den Jahren 1689/90 und 1737 waren habsburgische Truppen bis in die Gegend des Kosovo vorgedrungen. Beide Vorstöße scheiterten jedoch und die Türken drängten die Habsburger wieder nach Norden zurück. Die Flüsse Donau und Save bildeten in der Folgezeit die Grenze zwischen dem Habsburger und dem Osmanischen Reich. Nach dem Rückzug der Habsburger entlud sich über die orthodoxen Serben, welche die katholischen Österreicher als christliche Befreier begrüßt hatten, die Rache der muslimischen Türken. Es kam zu der legendären Nordwanderung der Serben aus dem Kosovo in die Vojvodina am Nordufer von Donau und Save. Für das Kosovo hatte die rapide Verringerung des serbischen Bevölkerungsanteils eine richtungsweisende Bedeutung. Die ethnische Zusammensetzung änderte sich zu Gunsten der Albaner, die sich nun vermehrt in den verlassenen Dörfern der Ebene und in den Städten niederließen. Der Trend zur Verschiebung der Bevölkerungszusammensetzung im Kosovo zu Lasten der Serben sollte sich seit der Epochenschwelle von 1690 nicht mehr umkehren.44

44 Vgl. dazu Matthias Rüb, Kosovo, a.a.O. (Anm. 10), S. 23-25

[Seite 23]

Jedenfalls spielten Albaner im serbischen Reich des Mittelalters keine geschichtlich bedeutsame Rolle. Offenbar haben sie, als Viehzüchter und Hirten, tatsächlich in den Bergen gelebt, während die Serben in der Hochebene Ackerbau trieben. Im 15. und 16. Jahrhundert scheinen immer mehr Albaner in die Dörfer und Städte der Ebene heruntergewandert zu sein. Viele Albaner arbeiteten fortan auf den türkischen Feudalgütern oder in den von den Osmanen ausgebeuteten Bergwerken. Sie ließen sich in der Mehrzahl islamisieren. [...]

Nach der Niederlage der Türken vor Wien 1683 schien das Ende der osmanischen Herrschaft über ganz Mittel- und Südosteuropa nahe. Die Habsburger eroberten 1686 Budapest von den Türken zurück und drei Jahre später Belgrad. Sie setzten ihren Feldzug bis in das Kosovo und nach Mazedonien fort. Doch der Vormarsch war voreilig. Bald schon wurden die (christlichen) Österreicher von den (muslimischen) Türken wieder nach Norden zurückgedrängt. Die Flüsse Donau und Save bildeten sodann an der Wende vom 17. zum 18. Jahrhundert die Grenze zwischen dem Habsburger und dem Osmanischen Reich. Nach dem Rückzug der gar zu rasch nach Süden vorgedrungenen Habsburger entlud sich über den orthodoxen Serben, die die katholischen Österreicher als christliche Befreier vom osmanischen Joch begrüßt hatten, die Rache der muslimischen Türken. 1690 kam es zur »Großen Wande-

[Seite 24]

rung« der Serben aus dem Kosovo in die Vojvodina am Nordufer von Donau und Save. [...]

Für das Kosovo hatte der Exodus der Serben von 1690 bleibende Wirkung. Die ethnische Zusammensetzung der Bevölkerung änderte sich zugunsten der Albaner, die sich nun vermehrt in den verlassenen Dörfern der Ebene und in den Städten niederließen. [...]

Der Trend zur Verschiebung der ethnischen Zusammensetzung der Bevölkerung im Kosovo zu ungunsten der Serben sollte sich seit der Epochen[schwelle von 1690 nicht mehr umkehren.]

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme bleiben ungekennzeichnet.


[17.] Jkr/Fragment 035 34

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 35, Zeilen: 34-36, 104-105
Quelle: Clewing 2000
Seite(n): 22, Zeilen: 2-5
Allerdings haben die Albaner die Mehrheit gegenüber einer unterdrückten und von Islamisierung und Albanisierung dezimierten serbischen Stammbevölkerung erst im späten 19. [Jahrhundert, oder gar erst im 20. Jahrhundert erreicht.45]

45 Vgl. Kosovo, die Serben und die Albaner, Veränderungen in der ethnischen Struktur von 1918 bis 1991, Münchner Zeitschrift für Balkankunde, Sonderband 2,1996, S. 159-198

Allerdings hätten sie die Mehrheit gegenüber einer unterdrückten und von Islamisierung und Albanisierung dezimierten serbischen Stammbevölkerung erst im späten 19. Jahrhundert, nach Meinung mancher gar erst im 20. erreicht.13

13 Eine im einführenden Teil diesem Grundmuster eng folgende und darin repräsentative Darstellung findet sich in deutscher Sprache bei Milan VUČKVIĆ/Goran NIKOLIĆ, Stanovnistvo Kosova u razdoblju od 1918. do 1991. godine. Sa osvrtom na prethodni period [dt. Nebentitel: Kosovo, die Serben und die Albaner. Veränderungen in der ethnischen Struktur von 1918 bis 1991]. München 1996 (Münchner Zeitschrift für Balkankunde, Sonderband 2), S. 159-198. In gegenwartsnäheren Fragen sind die Autoren um Wissenschaftlichkeit bemüht und ihre Ausführungen zu einzelnen Gegenständen von eigenständigem Wert.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Schließt im Original direkt an die in Jkr/Fragment_035_01 wiedergegebene Passage an.


[18.] Jkr/Fragment 036 01

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 36, Zeilen: 1-10
Quelle: Clewing 2000
Seite(n): 22, 23, Zeilen: 22: 27-28.30-35; 23: 1-5
Die jeweiligen Geschichtsbilder sind durch „Mythen“ geprägt, hinter denen sich im Zusammenhang mit dem Kosovo zwei konkurrierende Nationalstaatsideen verbergen. Bei allen Unterschieden in der historischen Auffassung gibt es drei wesentliche Aussagen, die beide Seiten gemeinsam vortragen: Wir waren zuerst da, wir waren seitdem immer in der Mehrheit bzw. sollten dies von Rechts wegen sein und wir sind diejenigen, denen das Land gehört, denn wenn es jemand gibt, dem die Geschichte übel mitgespielt hat, dann sind das wir. Jede Ausdehnung der „eigenen“ Gewalt über das umstrittene Gebiet ist folglich nichts anderes als ein Akt der „Befreiung“.46

46 Vgl. Clewing: Mythen und Fakten zur Ethnostuktur in Kosovo. Ein geschichtlicher Überblick, a.a.O. (Anm. 40), S. 22-23

[Seite 22, Zeilen 27-35]

3. Die Geschichtsbilder als moderne Mythen und die Instrumentalisierung der Wissenschaft

Wenn im Titel von „Mythen“ die Rede ist, so zielt dies nicht auf die Verwendung als Modewort der überlebten Postmoderne ab. Es handelt sich um dies: In Bezug auf Kosovo stehen einander zwei konkurrierende Nationalstaatsideen frontal entgegen und in deren Schlepptau auch die beiden Nationalhistoriografien. Ihre kurz geschilderten Auffassungen zu Kosovo eint bei allen Unterschieden ein gemeinsamer Glaubens-Dreisatz: a) Wir waren zuerst da; b) wir waren seitdem immer in der Mehrheit bzw. sollten dies von Rechts we-


[Seite 23, Zeilen 1-5]

gen sein; und c) wir sind diejenigen, denen das Land gehört, denn wenn es jemanden gibt, dem die Geschichte übel mitgespielt hat, dann sind das wir. Eine mögliche Aggression der eigenen Seite gegenüber den Anderen ist damit ausgeschlossen, jede Ausdehnung der „eigenen“ Gewalt über das umstrittene Gebiet ist nichts Anderes als ein Akt von „Befreiung“.15

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme bleiben trotz Nennung der Quelle ungeklärt.


[19.] Jkr/Fragment 036 15

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 36, Zeilen: 15-23
Quelle: Rüb 1999
Seite(n): 18-19, Zeilen: 18:13-24; 19:9-14
Im Kosovo und in der westlich angrenzenden Metohija hatte sich im 14. Jahrhundert sogar der zeitweilige Mittelpunkt des serbischen Reiches befunden. Unter Zar Stefan Dušan dem Mächtigen (1331-1355) erreichte Serbien seine größte Ausdehnung.47 Es erstreckte sich von der Ägäis und dem Ionischen Meer im Süden bis zu den Ufern der Donau im Norden. Das fruchtbare Hochland des Kosovo war die wirtschaftliche Basis des Reiches. Unmittelbar nach Zar Dušans Tod begann der Niedergang des serbischen Großreichs. Der innere Zerfall des Nemanjidenreichs wurde durch das Vorrücken der Türken von Südosten her nur noch beschleunigt.

47 Edgar Hösch, Geschichte der Balkanländer, München 1988, S. 21

Der Niedergang des serbischen Feudalstaates, der Nemanjiden—Dynastie, war damit besiegelt. lm Kosovo und in der westlich angrenzenden Metohija. die die Albaner Dukaqin nennen, hatte sich im 14. Jahrhundert der Mittelpunkt des serbischen Reiches befunden. Zur Zeit seiner größten Ausdehnung unter Zar Stefan Dušan dem Mächtigen (1331 bis 1355) erstreckte es sich von der Ägäis und dem Ionischen Meer im Süden bis zu den Ufern der Donau im Norden. Das fruchtbare Hochland des Kosovo und der Metohija war die wirtschaftliche Basis des Reiches: [...]

[Seite 19]

Mit dem Tod Stefan Dušans des Mächtigen begann der Niedergang des serbischen Großreiches, und mit der Schlacht auf dem Amselfeld wurde er besiegelt. Der innere Zerfall des Nemanjidenreiches wurde durch das Vorrücken der Türken von Südosten her nur noch beschleunigt.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Quelle wird in FN 10 und FN 44 genannt, aber nicht hier.


[20.] Jkr/Fragment 036 30

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 36, Zeilen: 30-35
Quelle: Rüb 1999
Seite(n): 19, Zeilen: 17-23
Tatsächlich jedoch musste der serbische Fürst Lazar seinen verbliebenen serbischen Rumpfstaat schon vorher nach Norden verlegen. Er stellte sich mit seinen gesammelten Heeren, zu denen albanische, kroatische, bulgarische und ungarische Truppen gehörten, auf dem Amselfeld den Türken unter Sultan Murad zur Schlacht. Der serbische Fürst Lazar war gezwungen, den serbischen Rumpfstaat nach Norden zu verlegen. Mit seinen gesammelten Heeren, zu denen im übrigen auch albanische, kroatische, bulgarische und ungarische Truppen gehörten, stellte er sich der Armee des Sultans Murad auf dem Kosovo polje, dem Amselfeld.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[21.] Jkr/Fragment 036 36

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 36, Zeilen: 36-38
Quelle: Reuter 2000c
Seite(n): 141, Zeilen: 26-30
Fürst Lazar geriet in Gefangenschaft und wurde enthauptet. Im Verlauf der Schlacht fiel auch Sultan Murad. Erst in späteren Berichten tauchte die Version auf, der serbische Held Milos Obilic sei bis zu seinem Zelt vorgedrungen [und habe ihn erdolcht.] Fürst Lazar geriet in Gefangenschaft und wurde enthauptet, während sich Vuk Brankovic und Vlatko Vukovic retten konnten. Im Lauf der Schlacht fiel auch Sultan Murad. Erst in späteren Berichten tauchte die Version auf, der serbische Held Milos Obilic sei bis zu seinem Zelt vorgedrungen und habe ihn erdolcht.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Übernahme wird auf der nächsten Seite fortgesetzt.


[22.] Jkr/Fragment 037 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 37, Zeilen: 1-21
Quelle: Reuter 2000c
Seite(n): 141, 142, 143, Zeilen: 141: 34-42; 142: 3-8, 36-42: 143: 14-16
Genährt durch unzählige Lieder und Legenden hinterließ die Schlacht von Kosovo in der Erinnerung des serbischen Volkes unauslöschliche Spuren. Der tragische Ausgang der Schlacht und der Tod beider Heerführer entzündeten die Phantasie. Nicht das historische Ereignis der Schlacht stand im Mittelpunkt, sondern die zahllosen Lieder und Legenden, die sich um sie rankten und zum Mythos werden ließen.48 Während die zeitgenössischen Quellen keine inneren Ursachen für die serbische Tragödie auf dem Amselfeld nannten, hat die Volksdichtung zu Beginn des 17. Jahrhunderts den Schuldigen ausgemacht. Es ist der Schwiegersohn Fürst Lazars, Vuk Brankovic, der angeblich mit 7.000 Gefolgsleuten mitten in der Schlacht zu den Türken überlief. Mit dem unverzeihlichen Verrat wurde die Niederlage der ansonsten als unbesiegbar geltenden Helden schließlich erklärt. Die Mythen und Legenden, die sich um das Kosovo rankten, erfüllten eine wichtige Funktion: Durch den Glanz, den sie auf die Vergangenheit warfen, ließen sie das serbische Volk die dunklen Jahrhunderte der Türkenherrschaft überstehen und hielten die Hoffnung auf eine nationale Wiedergeburt wach. Zudem fehlte es nicht an Versuchen, dem nationalen Schicksal einen religiösen Sinn zu verleihen. Der Untergang des serbischen Heeres und seiner adligen Führer wurde zur Abwehrschlacht des Christentums gegen den Islam hochstilisiert. Hier klingt auch der Gedanke an, das serbische Volk habe sich für Europa geopfert und sei von den übrigen christlichen Völkern im Stich gelassen worden.

48 Vgl. Malcolm, Kosovo, a.a.O. (Anm. 42), S. 58 ff.

[Seite 414, Zeilen 34-42]

Genährt durch unzählige Lieder und Legenden hinterließ die Katastrophe von Kosovo in der Erinnerung des Volkes unauslöschliche Spuren. Der tragische Ausgang der Schlacht, der Tod beider Heerführer entzündeten die Phantasie und so brachte die Volksdichtung in den nachfolgenden Jahrhunderten immer neue Heldenlieder hervor, die mit den tatsächlichen Fakten nur noch in losem Zusammenhang standen. Nicht mehr das historische Ereignis der Schlacht stand im Mittelpunkt, sondern die zahllosen Lieder und Legenden, die sich um sie rankten und sie zum Mythos werden ließen.4

[Seite 142, Zeilen 3-8]

Während die zeitgenössischen Quellen keine inneren Ursachen für die serbische Tragödie auf dem Amselfeld nannten, hat die Volksdichtung zu Beginn des 17. Jahrhunderts den Schuldigen ausgemacht. Es ist Vuk Brankovic, der angeblich mit 7.000 Gefolgsleuten mitten in der Schlacht zu den Türken überlief. Der schnöde Verrat erklärt die Niederlage der ansonsten als unbesiegbar geltenden Helden.

[Seite 142, Zeilen 36-42]

Die Mythen und Legenden, die sich um Kosovo rankten, erfüllten eine wichtige Funktion: Mit dem Glanz, den sie auf die Vergangenheit legten, ließen sie das serbische Volk die dunklen Jahrhunderte der Türkenherrschaft überstehen und hielten die Hoffnung auf eine nationale Wiedergeburt wach. Es fehlte auch nicht an Versuchen, dem nationalen Schicksal einen religiösen Sinn zu verleihen. Der Untergang des serbischen Heeres und seiner adeligen Führer wurde zur Schlacht des Christentums gegen die Muslime hochstilisiert [...]

[Seite 143, Zeilen 14-16]

Bisweilen klingt in der religiös gefärbten Literatur der Gedanke an, das serbische Volk habe sich für Europa geopfert und sei dabei von den übrigen christlichen Völkern im Stich gelassen worden.


4 Vgl. Noel Malcolm, Kosovo. A short history. London, New York 1998, S. 58ff.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[23.] Jkr/Fragment 037 22

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 37, Zeilen: 22-30
Quelle: Sundhaussen 2000
Seite(n): 69, 70, Zeilen: 69: 31-35; 70: 14-21
Die Vorstellungen vom Kosovo als „Wiege“ des mittelalterlichen Serbien, als Ort der „heiligen Erzählung des serbischen Volkes“, als „serbisches Jerusalem“, welche die starke emotionale Bindung an dieses Territorium zum Ausdruck bringen, sowie die pathetische Erinnerung an die Schlacht auf dem Amselfeld bilden Grundkomponenten des Kosovo-Mythos.49 Er enthält eindeutige Botschaften: der ehrenvolle Tod ist einem Leben in Schande vorzuziehen; Märtyrertum und Opferbereitschaft öffnen den Weg zum himmlischen Reich; Zwietracht und Verrat stürzen das Volk ins Verderben.

49 Vgl. Olga Zirojević, Das Amselfeld im kollektiven Gedächtnis, in: Serbiens Weg in den Krieg. Kollektive Erinnerung, nationale Formierung und ideologische Aufrüstung, Thomas Bremer/Nebojsa Popov/Heinz-Günther Stobbe (Hg.), Berlin 1998, S. 45-61; vgl. auch Reinhard Lauer, Das Wüten der Mythen. Kritische Anmerkungen zur serbischen heroischen Dichtung, in: Das jugoslawische Desaster, Reinhard Lauer/Werner Lehfeldt (Hg.), Wiesbaden 1995, S. 107-148

Die Vorstellungen von Kosovo als „Wiege“ des mittelalterlichen Serbien, als Ort der „heiligen Erzählung des serbischen Volkes“19, als „serbisches Jerusalem“ sowie die pathetische Erinnerung an die Schlacht auf dem Amselfeld am St. Veits-Tag (28. Juni) 1389 bilden die beiden Grundkomponenten des Kosovo-Mythos20.

[Seite 70]

Der analog zur Judas-Legende gestaltete Verratsmythos, demzufolge ein Gefolgsmann Lazars seinen Herrn (und mit ihm das gesamte Serbentum) nach einem Abendmahl am Vorabend der Schlacht verraten habe, sowie das Heldentum des legendären Sultan-Mörders, der sein Leben opferte, um die Serben zu rächen, enthalten klare Botschaften: der ehrenvolle Tod ist einem Leben in Schande vorzuziehen; Märtyrertum und Opferbereitschaft ebnen den Weg zum „himmlischen Reich“; Uneinigkeit und Verrat stürzen das Volk ins Verderben.


19 [...]

20 Zum Folgenden vgl. Olga ZIROJEVIĆ: Das Amselfeld im kollektiven Gedächtnis, in: Serbiens Weg in den Krieg. Kollektive Erinnerung, nationale Formierung und ideologische Aufrüstung. Hgg. Thomas BREMER/Nebojsa Popov/Heinz-Günther Stobbe. Berlin 1998, S. 45-61; vgl. auch Reinhard Lauer, Das Wüten der Mythen. Kritische Anmerkungen zur serbischen heroischen Dichtung, in: Das jugoslawische Desaster. Hgg. Reinhard LAUER/Werner Lehfeldt. Wiesbaden 1995, S. 107-148, hier 139 ff.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[24.] Jkr/Fragment 038 01

KomplettPlagiat
Untersuchte Arbeit:
Seite: 38, Zeilen: 1-6
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 4, Zeilen: 20-26
Im geschichtlichen Rückblick erscheint das Kosovo unter der osmanischen Herrschaft bis weit in das 19. Jahrhundert als ein im Gegensatz zu seiner gebirgigen Umgebung wirtschaftlich attraktives Gebiet und insofern Ziel verschiedener Zuwanderungsbewegungen. Das führte dazu, dass sich die Zusammensetzung der Bevölkerung immer wieder veränderte und öfters Spannungen zwischen Einwanderern und Eingesessenen auftraten. Im geschichtlichen Rückblick erscheint das Kosovo unter der osmanischen Herrschaft bis weit in das neunzehnte Jahrhundert als ein – im Gegensatz zu seiner gebirgigen Umgebung – wirtschaftlich attraktives Gebiet und insofern Ziel verschiedener Zuwanderungsbewegungen. Das führte dazu, dass sich die Zusammensetzung der Bevölkerung immer wieder veränderte und öfters Spannungen zwischen Einwanderern und Eingesessenen auftraten.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[25.] Jkr/Fragment 038 06

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 38, Zeilen: 6-18
Quelle: Lange 1999
Seite(n): 10, Zeilen: 11-18, 21-27
Die Frage der albanischen Präsenz im Kosovo, [sic!] während und nach dem Zerfall des serbischen Großreichs, bis hin zur serbischen Auswanderung aus dem Kosovo Ende des 17. Jahrhunderts, wird wohl nie zufriedenstellend geklärt werden können: Dass es dort seit Urzeiten albanische Siedlungen gab, kann nicht bestritten werden, aber das Ausmaß der albanischen Besiedelung ist nicht rekonstruierbar. Einige Hinweise deuten allerdings darauf hin, dass die einwandernden Slawen auf eine indigene Bevölkerung stießen, mit der sie eng zusammenlebten oder sich auch vermischten. Es gibt außerdem in der albanischen Volkspoetik Hinweise darauf, dass Assimilation und Symbiose das Verhältnis zwischen Albanern und Serben prägten. Für große Teile des Balkans und auch für das Kosovo waren zur Zeit der osmanischen Herrschaft enge Verbindungen zwischen den Volkgruppen [sic!] wesentlich typischer als ethnische Animositäten und Verdrängungskampf. Die Frage der albanischen Präsenz im Kosovo vor, während und nach dem Zerfall des serbischen Großreiches, bis hin zur serbischen Massenauswanderung aus dem Kosovo Ende des 17. Jahrhunderts, wird wohl nie zufriedenstellend zu klären sein: Daß es dort seit Urzeiten albanische Siedlungen gab, kann nicht bestritten werden, aber das Ausmaß der albanischen Besiedlung ist nicht rekonstruierbar.

Einige Hinweise deuten allerdings darauf hin, daß die einwandernden Slawen auf eine indigene Bevölkerung stießen, mit der sie eng zusammenlebten oder sich auch vermischten: [...]

Es gibt außerdem in der albanischen Volkspoetik, insbesondere in den sogenannten "Kreshnikliedern"12, Hinweise darauf, daß Assimilation und Symbiose das Verhältnis zwischen Albanern und Serben bzw. Slawen prägten.13

Diese These bedarf einer Erweiterung: Für große Teile des Balkans und auch für den Kosovo waren zur Zeit der Osmanischen Herrschaft Assimilation und Symbiose zwischen den verschiedenen Volksgruppen wesentlich typischer als ethnische Animosität und Verdrängungskampf.


12 Die "Kreshniklieder" (alb.: Kanget e Kreshnikvet) handeln von den Heldentaten des Brüderpaares Mujo und Halil. Ähnliche Motive finden sich in der gesamten, vor allem aber auch in der serbischen Volksdichtung und dieser Umstand dürfte u.a. auf ein byzantinisches thematisches Substrat zurückzuführen sein.

13 Dazu vgl.: Lange, Klaus/Körner, Christine: Die Gesellschaft der Kreshniklieder, in: Festschrift für Joseph Valentini und Ernest Koliqi, München 1971.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Der erste Kommafehler in diesem Fragment durch Jkr entspricht einem korrekt gesetzten Komma der Vorlage.


[26.] Jkr/Fragment 038 19

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 38, Zeilen: 19-24
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 4, 5, Zeilen: 4: 27-29; 5: 1-3
Die bloße Existenz ethnischer und religiöser Heterogenität in einer Region ist folglich noch kein Grund für Konflikte oder gar deren gewaltsame Austragung. Vergleichende Untersuchungen über ethnische Beziehungen gelangten im Gegenteil zu Erkenntnissen, die gegen eine prinzipielle Gewaltneigung sprechen. So leben in den meisten Staaten der Welt mehrere Völker und Volksgruppen friedlich miteinander, oder wenigstens nebeneinander. Die bloße Existenz ethnischer und/oder religiöser Heterogenität in einer Region ist noch kein Grund für Konflikte oder gar deren gewaltsame Austragung. Vergleichende Untersuchungen über inter-ethnische Beziehungen gelangten im Gegenteil zu

[Seite 5]

Erkenntnissen, die gegen eine prinzipielle Gewaltneigung sprechen. So leben in den meisten Staaten der Welt mehrere Ethnien friedlich miteinander – oder wenigstens nebeneinander.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[27.] Jkr/Fragment 038 32

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 38, Zeilen: 32-39
Quelle: Lange 1999
Seite(n): 7, Zeilen: 11-21
Von den serbischen und albanischen Konfliktparteien wird eine Argumentation ins Feld geführt, welche in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts im Rahmen des so genannten „romantischen Nationalismus“ entstanden ist. Sie war vor allem dadurch gekennzeichnet, dass eine quasi ideale Vergangenheit beschrieben wurde, die als Modell für den zukünftigen Zustand der „Nation“ dienen sollte. Weiter wurde das „Wiedererwachen“ der Nation konstatiert, die sich zunehmend ihrer selbst und ihrer Bestimmung bewusst wird. Damit wird von beiden Konfliktparteien - in etwas höherem Maß von der serbischen als von der albanischen Seite - ein Argumentationstyp ins Feld geführt, der, grob gesagt, in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts den Romantischen Nationalismus, wie er vor allem von den politisierenden Literaten Südosteuropas entwickelt wurde, bestimmte. Dieser Romantische Nationalismus4 war vor allem durch die folgenden Komponenten gekennzeichnet:

1. Beschreibung einer quasi idealen Vergangenheit, die als Modell für den zukünftigen Zustand der "Nation" dienen soll,

2. Konstatierung des Wieder-Erwachens der Nation, die sich zunehmend ihrer selbst und ihrer Bestimmung bewußt wird,

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt: inhaltliche Übernahme, teilweise auch wörtliche Übernahme von Satzfragmenten.


[28.] Jkr/Fragment 039 04

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 39, Zeilen: 4-15
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 5, 6, Zeilen: 5: 20ff; 6: 1ff
Diese Argumentation wurde zum geglaubten Faktum mit einer äußerst konfliktbeladenen Konsequenz. So bildete sich in Bezug auf das Kosovo am Ende des 19. Jahrhunderts eine Argumentation heraus, die für die Geschichte des nachfolgenden Jahrhunderts fatale Folgen hatte, denn sowohl Serben als auch Albaner betrachteten diese Region als die „Wiege“ ihrer Nation.53 Durch die Ethnisierung ihrer jeweiligen Nationalgeschichte begründeten beide Nationen Ansprüche auf dasselbe Territorium, die sich wechselseitig ausschlossen. Allerdings war das umstrittene Gebiet im Laufe des 19. Jahrhunderts mehr und mehr von Moslems bzw. Albanern besiedelt worden, während nicht wenige der dort sesshaften Serben aus dem inzwischen vergleichsweise armen Kosovo nach Serbien abgewandert waren, weil sie dort bessere Lebensbedingungen erwarteten.54

53 Christine v. Kohl/Wolfgang Libal, Kosovo: Gordischer Knoten des Balkan, Wien, 1992, S. 28-30: Die Kosovo-Albaner gründeten 1878 die Nationalbewegung „Liga von Prizren“.

54 Malcolm, Kosovo, a.a.O. (Anm. 42), S. 228f.

Die Konstruktion wird zum geglaubten Faktum mit einer äußerst konflikteskalierenden Konsequenz.13 So bildete sich in Bezug auf das Kosovo am Ende des 19. Jahrhunderts eine Konstellation heraus, die für die Geschichte des 20. Jahrhunderts fatale Folgen hatte, denn sowohl Serben als auch Albaner betrachteten diese Region als die „Wiege” ihrer Nation.14 Durch die Ethnisierung ihrer jeweiligen Nationalgeschichte begründeten beide Nationen Ansprüche auf dasselbe Territorium, die sich wechselseitig ausschlossen. Allerdings war

[Seite 6]

das umstrittene Gebiet im Laufe des 19. Jahrhunderts mehr und mehr von Moslems bzw. Albanern besiedelt worden, während nicht wenige der dort sesshaften Serben aus dem inzwischen vergleichsweise armen Kosovo nach Serbien abgewandet [sic!] waren, weil sie dort bessere Lebensbedingungen erwarteten.15


13 [...]

14 Im Juni 1878 gründeten Albaner des Kosovo die interkonfessionelle „Liga von Prizren”, die als Keimzelle des albanischen Nationalstaates angesehen wird, vgl. Christine v. Kohl/Wolfgang Libal, Kosovo: Gordischer Knoten des Balkan, Wien (Europaverlag), 1992, S. 28-30.

15 Vgl. Malcolm a.a.O. (Anm. 6), S. 228f.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[29.] Jkr/Fragment 039 17

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 39, Zeilen: 17-24, 27-29
Quelle: Clewing 2000
Seite(n): 45, Zeilen: 23-33
[Zeilen 17-24]

Als Folge der Kriege zwischen Serbien und dem Osmanischen Reich von 1876-1878 trat ein tiefgreifender Wandel ein, der sich bis in die Gegenwart auswirkt. Die mit den Kriegen einhergehende Expansion Serbiens und seine weitreichenden Ansprüche auch auf das Kosovo setzten mit der Politisierung der ethnischen Zugehörigkeit eine Entwicklung in Gang, die seitdem den Hintergrund für die Konfliktgeschichte der Region abgibt. Sie ist geprägt von der Existenz konkurrierender serbischer und albanischer Ansprüche auf die faktische und staatliche Vorherrschaft in der Region.

[Zeilen 27-29]

Der dadurch entstandene ethnoterritoriale Konflikt hat wiederholt folgenschwere Rückwirkungen auf die Situation der einzelnen Bevölkerungsteile gehabt.

Denn im Gefolge des Krieges zwischen Serbien und dem Osmanischen Reich von 1876-1878 tritt ein tiefgreifender Wandel ein, der bis heute fortwirkt. Die territoriale Expansion Serbiens und seine weiterreichenden Ansprüche auch auf Kosovo setzten mit der Politisierung der ethnischen Zugehörigkeit eine Entwicklung in Gang, die seitdem den Hintergrund für die Geschichte der Region abgibt. Sie ist geprägt von der Existenz konkurrierender serbischer und albanischer Ansprüche auf die faktische und staatliche Vorherrschaft in der Region. Der dadurch definierte ethnoterritoriale Konflikt hat wiederholt folgenschwere Rückwirkungen auf die Situation der einzelnen ethnischen Bevölkerungsteile ausgeübt.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[30.] Jkr/Fragment 040 07

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 40, Zeilen: 7-30
Quelle: Clewing 2000
Seite(n): 46, 47, Zeilen: 46: 5-23.25-26.30-31; 47: 1-11
Dort siedelte nahe dem heutigen Kosovo eine zahlenmäßig in der Mehrheit befindliche albanische Bevölkerungsgruppe, eng verzahnt mit ihren serbischen Nachbarn.55 Diese Albaner wurden nahezu alle an der Jahreswende 1877/78 von den serbischen Truppen in die Flucht getrieben. Ein großer Teil der Vertriebenen fand schließlich im Kosovo eine dauerhafte Bleibe.56 Diese Vertreibung reiht sich in eine allgemeine Linie ein, entlang derer die Angehörigen der muslimischen Bevölkerungsgruppen Südosteuropas durch die neuen „christlichen“ Nationalstaaten zwischen 1821 und der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg in einer Wechselwirkung von Krieg, Flucht und Vertreibung verdrängt wurden. In seiner direkten Auswirkung für das Kosovo war der Vorgang neu für die Region. Es war die serbische Regierung, welche gezielte Gewalt einsetzte und erstmals eine „ethnische Säuberung“ in die Region einführte und damit die weitere negative Entwicklung der interethnischen Beziehungen prägte.

Für das Kosovo war damit eine Politisierung des Nationalen verbunden, weshalb die Geburtsstunde der albanischen Nationalbewegung nicht zufällig in Prizren stattfand. In der damals wichtigsten, im Südwesten des Kosovo gelegenen Stadt gründete sich am 10. Juni 1878 die „Liga von Prizren“ als panalbanische Versammlung. Sie verfolgte die Ziele, den drei Tage später beginnenden und zur Regelung der „Orientalischen Frage“ einberufenen Berliner Kongress dahingehend zu beeinflussen, dass keine albanischen Siedlungsgebiete an Serbien, Montenegro und Griechenland abgetreten und alle bereits besetzten Gebiete zurückgegeben werden sowie die Autonomie für Albanien innerhalb des Osmanischen Reiches.


55 Vgl. Johann Georg von Hahn, Reise von Belgrad nach Salonik, Wien 1868 sowie Fatos Baxhaku, Die Bevölkerungsstruktur der ethnischen Grenzzone von Albanern, Serben und makedonischen Slawen, Österreichische Osthefte Nr. 36, 1994, S. 245-264

56 Malcolm, Kosovo, a.a.O. (Anm. 42), S. 229

[Seite 46, Zeilen 5-23]

Dort siedelte südlich von Niš und besonders in der direkt an Kosovo angrenzenden Gegend von Toplica eine zahlenstarke albanische Bevölkerungsgruppe, eng verzahnt mit ihren serbischen Nachbarn, in insgesamt rund 600 Ortschaften mit je etwa zur Hälfte albanischer und serbischer Mehrheit.95 Diese Albaner wurden unter zahlreichen Todesopfern nahezu alle an der Jahreswende 1877/78 von den anrückenden serbischen Truppen in die Flucht getrieben; eine spätere Rückkehr in die Heimat wurde ihnen verwehrt. Betroffen waren nach einer zu hoch angesetzten Zahl 200.000 Personen, während die in der serbischen Literatur angegebene Ziffer von 30.-35.000 zu niedrig ist und allenfalls zur ungefähren Angabe derer dienen kann, die anschließend in Kosovo eine dauerhafte Bleibe fanden; eine wohlinformierte zeitgenössische Stimme schätzte die Zahl der Vertriebenen auf 83.000; gegen 50.000 mögen sich in Kosovo niedergelassen haben.96

Der Vorgang reiht sich in eine allgemeine Linie ein, entlang derer die Angehörigen der muslimischen Bevölkerungsgruppen Südosteuropas durch die neuen „christlichen“ Nationalstaaten zwischen 1821 und der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg in einer Wechselwirkung von Krieg, Flucht, Vertreibung und staatlicher Diskriminierungspolitik zu einem großen Teil ermordet oder verdrängt wurden.

[Seite 46, Zeilen 25-26]

In der direkten Rückwirkung auf Kosovo war der Gewaltakt jedoch etwas Neues für die Region.

[Seite 46, Zeilen 30-31]

Dagegen war es die Regierung in Belgrad, welche gezielte Gewalt und „ethnische Säuberung“ als ethnopolitische

[Seite 47, Zeilen 1-11]

Mittel in die Region einführte und damit die weitere Entwicklung der interethnischen Beziehungen auf Dauer im negativen Sinne prägte.

Für Kosovo ging ganz unmittelbar eine Politisierung des Nationalen einher. Die Geburtsstunde der albanischen Nationalbewegung fand nicht von ungefähr in Prizren statt. Dort gründete sich am 10. Juni 1878 die gesamtalbanische „Liga von Prizren“, die sich gegen die für die Albaner nachteiligen Bestimmungen des im März zwischen Russland und dem Osmanischen Reich geschlossenen Vorfriedens von San Stefano wandte und den bevorstehenden Berliner Kongress zu beeinflussen suchte. Grundposition war die strikte Ablehnung jeder Abtretung von albanischem oder gemischtem Siedlungsgebiet an die Nachbarstaaten, allen voran Serbien und Montenegro.


95 Vgl. als wichtige Quelle Johann Georg VON HAHN, Reise von Belgrad nach Salonik. Wien 21868 sowie zur Forschung Fatos BAXHAKU, Die Bevölkerungsstruktur der ethnischen Grenzzone von Albanern, Serben und makedonischen Slawen (zweite Hälfte des 19. bis Anfang des 20. Jh.s), Österreichische Osthefte 36 (1994), S. 245-264.

96 Maßgeblich nunmehr Sabit UKA, Debimi i shqiptareve nga Sanxhaku i Nishit dhe vendosja e tyre ne Kosove, 1878-1912 [Die Vertreibung der Albaner aus dem Sandschak Nis und ihre Ansiedlung in Kosovo]. Bde. 1-2 und 3 Prishtine 1994, der aber (Bd. 1-2, S. 29) den Einwohnerfaktor pro evidentierter Siedlung unplausibel hoch ansetzt und deshalb auf 200.000 Betroffene kommt; vgl. dort S. 25-28 zu den anderen Zahlen; MALCOLM, Kosovo, S. 229 zu den 50.000.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Im letzten Satz löst sich Jkr ein wenig von der Vorlage. Bis dahin aber herrscht völlige inhaltliche und vielfach wörtliche Übereinstimmung mit der ungenannt bleibenden Vorlage.


[31.] Jkr/Fragment 041 03

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 41, Zeilen: 3-13
Quelle: Clewing 2000
Seite(n): 47, Zeilen: 9ff
Grundposition war die strikte Ablehnung jeder Abtretung von albanischem oder gemischtem Siedlungsgebiet an die Nachbarstaaten, allen voran Serbien und Montenegro. Insbesondere vor dem Hintergrund vorangegangener Vertreibungen wurde dies von den Albanern im Kosovo als Existenzfrage angesehen. Dieser Faktor spielte im Agieren der albanischen Nationalbewegten im Kosovo noch Jahrzehnte später eine maßgebliche Rolle.58 Die Verknüpfung von Gebietsstreit und eigener Existenz, in Abwehrhaltung gegen die nördlichen Nachbarn, stand damit am Beginn der nationalen Politisierung bei den Albanern. Die zuspitzende Wirkung dieser Kopplung dauerte im weiteren Zerfallsprozess des Osmanischen Reiches angesichts der konstanten Überlappung der territorialen Ambitionen aller beteiligten Seiten fort.

58 Konrad Clewing, Mythen und Fakten zur Ethnostruktur in Kosovo, a.a.O. (Anm. 40), S. 47

Grundposition war die strikte Ablehnung jeder Abtretung von albanischem oder gemischtem Siedlungsgebiet an die Nachbarstaaten, allen voran Serbien und Montenegro. Dass dies (wie auch die in der Intention religionsübergreifende, aber faktisch deutlich islamische Ausrichtung der Liga) vor dem Hintergrund der voran gegangenen Vertreibung und der Anwesenheit von mehreren Zehntausend Vertriebenen zu sehen ist und von den Albanern Kosovos als Existenzfrage aufgegriffen werden musste, kommt in der bisherigen Literatur nicht ausreichend zur Geltung. In Wirklichkeit spielte dieser Faktor aber im Agieren der albanischen Nationalbewegten in Kosovo noch Jahrzehnte später eine maßgebliche Rolle.99 Die reale Verknüpfung von Gebietsstreit und eigener Existenz, in Abwehrhaltung gegen die nördlichen Nachbarn, stand damit am Beginn der nationalen Politisierung bei den Albanern. Die zuspitzende Wirkung dieser Koppelung dauerte im weiteren Zerfallsprozess des Osmanischen Reiches angesichts der konstanten Überlappung der territorialen Ambitionen aller beteiligten Seiten fort.

99 [...]

Anmerkungen

Ein Quellenverweis ist vorhanden, er macht dem Leser aber keineswegs klar, dass es sich hier um eine wörtliche Übernahme handelt und dass diese auch nach dem Verweis noch weitergeht.


[32.] Jkr/Fragment 041 14

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 41, Zeilen: 14-20
Quelle: Rüb 1999
Seite(n): 26, Zeilen: 1ff
Die Albaner waren dabei im Nachteil, weil sie ihre nationale Identität später als ihre Nachbarn entwickelten. Im Vergleich zu den mächtigeren und größeren christlichen Nachbarvölker [sic] der Serben, Bulgaren und Griechen waren sie zu spät als Nation erwacht, als dass sie aus der Konkursmasse des Osmanischen Reiches größere Stücke für sich hätten herausnehmen können. Vielmehr trachteten die slawisch-christlichen Völker der Region danach, die von Albanern besiedelten Gebiete untereinander aufzuteilen.59

59 Vgl. Rüb, Kosovo a.a.O. (Anm. 10), S. 26

Zudem waren die Albaner im Vergleich zu den mächtigeren und größeren christlichen Nachbarvölkern der Serben, Bulgaren und Griechen zu spät als Nation erwacht, als daß sie aus der Konkursmasse des zerfallenden Osmanischen Reiches größere Stücke für sich hätten herausnehmen können. Vielmehr trachteten die slawisch-christlichen Völker der Region danach, die von Albanern besiedelten Gebiete untereinander aufzuteilen.
Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme bleiben trotz weitgehend wörtlicher Übereinstimmung ungekennzeichnet.


[33.] Jkr/Fragment 041 26

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 41, Zeilen: 26-30
Quelle: Clewing 2000
Seite(n): 48, Zeilen: 3ff
Die Möglichkeit zur nationalen Aufladung dieses Konflikts ergab sich zwangsläufig und ergänzte die wachsende Wahrnehmung der jeweils anderen Seite als Bedrohung, welche aufgrund des vorhandenen Territorialkonflikts ohnehin schon gegeben war. Konkret darunter zu leiden hatte die kaum geschützte serbische Bevölkerungsminderheit. [Zeilen 3-7]

Die Möglichkeit zur nationalen Aufladung dieses Konflikts ergab sich von selbst und ergänzte die wachsende Wahrnehmung der jeweils anderen Seite als eine Bedrohung, die durch den schon von den Zeitgenossen in Verbindung mit der Existenz der „Anderen“ betrachteten Territorialkonflikt ab 1878 ohnehin gegeben war [...]

[Zeilen 10-12]

Konkret darunter zu leiden hatte die vom schwachen und sich selbst in der Defensive befindenden osmanischen Staat kaum geschützte serbische Bevölkerungsminderheit.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[34.] Jkr/Fragment 042 03

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 42, Zeilen: 3-9
Quelle: Clewing 2000
Seite(n): 48, Zeilen: 17-21, 33-36
Das Jahr 1912 markierte dabei einen tiefen Einschnitt innerhalb der vom Territorialkonflikt definierten Epoche. Im Ersten Balkankrieg im Herbst dieses Jahres besetzten serbische und montenegrinische Truppen mit Waffengewalt das Gebiet des Kosovo. Die serbische Minderheit wird diese Besetzung als Befreiung empfunden haben. Für die albanische Mehrheit von damals etwa 75 Prozent der Bevölkerung dagegen gestaltete sich das von blutiger Militärgewalt begleitete Vorgehen als brutale Eroberung, [...] [Zeilen 17-21]

Innerhalb der vom Territorialkonflikt definierten Gesamtepoche ab 1878 markiert das Jahr 1912 einen Einschnitt in der politischen Geschichte und im Gefolge dessen auch in der Bevölkerungsgeschichte. Im Herbst dieses Jahres erwarben Serbien und Montenegro in einem kurzen Feldzug im Ersten Balkankrieg Kosovo de facto.

[Zeilen 33-36]

Für die örtlichen Serben bedeutete das Vordringen der serbischen und montenegrinischen Truppen im Oktober 1912 angesichts der zugespitzten interethnischen Lage bestimmt eine Befreiung. Für die albanische Mehrheit aber war es eine von brutaler Militärgewalt begleitete Eroberung.

Anmerkungen

Trotz inhaltlicher Identität und zum Teil identischer Formulierungen kein Hinweis auf eine Übernahme.


[35.] Jkr/Fragment 042 32

KomplettPlagiat
Untersuchte Arbeit:
Seite: 42, Zeilen: 32-34
Quelle: Lange 1999
Seite(n): 11, Zeilen: 23-26
Ein besonders schweres Los traf die albanische Bevölkerung des unter serbischer Herrschaft geratenen Kosovo. Die schlechte Behandlung durch die serbischen Behörden führte [dazu, dass Kosovo-Albaner in großer Zahl auswanderten.] Ein besonders schweres Los traf die albanische Bevölkerung des unter serbischer Herrschaft geratenen Kosovo. Die schlechte Behandlung durch die serbischen Behörden führte dazu, daß Kosovo-Albaner in großer Zahl auswanderten [...]
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Die Übernahme wird auf der nächsten Seite fortgesetzt.


[36.] Jkr/Fragment 043 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 43, Zeilen: 1-6
Quelle: Lange 1999
Seite(n): 11, Zeilen: 27-32
Die Behandlung des Kosovo durch Serbien war in hohem Maß durch Revanchismus gekennzeichnet (die Albaner wurden als die Erfüllungsgehilfen der Türkei angesehen) und von mystischen Rückkehrvorstellungen der Serben an den Ursprung der serbischen Kultur und Staatlichkeit geprägt. Die Kosovo-Albaner wurden als Menschen zweiter Klasse angesehen. Die Behandlung des Kosovo durch Serbien war in hohem Maß durch Revanchismus - die Albaner wurden als die Erfüllungsgehilfen der Türkei angesehen - und von mystischen Rückkehrvorstellungen - Rückkehr an den Ursprung serbischer Kultur und Staatlichkeit - geprägt. Die Kosovo-Albaner wurden als Menschen zweiter Klasse angesehen.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[37.] Jkr/Fragment 043 11

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 43, Zeilen: 11-14
Quelle: Lange 1999
Seite(n): 11, Zeilen: 32-34
Die Hoffnungen auf eine Verbesserung ihrer Lage, welche die Kosovaren auf Grund des Verlaufs des Ersten Weltkrieges gehegt hatten, wurde [sic!] mit dem Zusammenbruch der Mittelmächte endgültig zunichte gemacht. Die Hoffnungen auf eine Verbesserung ihrer Lage, die die Kosovaren aufgrund des Verlaufs des Ersten Weltkrieges gehegt hatten, wurden mit dem Zusammenbruch der Mittelmächte endgültig zunichte gemacht:
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Der übernommene Text schließt sich in der Quelle direkt an Jkr/Fragment_043_01 an.


[38.] Jkr/Fragment 043 23

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 43, Zeilen: 23-27
Quelle: Clewing 2000
Seite(n): 52, Zeilen: 3-9
Das Kosovo blieb aber auch im SHS-Staat ein Teil Serbiens. Zwischen den Weltkriegen herrschten in der Provinz halbkoloniale und strikt diskriminatorische Verhältnisse. Die Minderheitenrechte, zu deren Einhaltung sich der SHS-Staat 1919 gegenüber dem Völkerbund verpflichtet hatte, wurden der albanischen Volksgruppe vorenthalten. Parallel zur gewaltsamen (Wieder-)Herstellung der nunmehr im Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen aufgegangenen südslawischen Staatsmacht in Kosovo zogen dort halbkoloniale und von strikter ethnischer Diskriminierung der Mehrheitsbevölkerung gekennzeichnete Verhältnisse ein. Die Minderheitenrechte, zu deren Einhaltung sich der SHS-Staat 1919 gegenüber dem Völkerbund verpflichtet hatte, blieben der albanischen Volksgruppe vorenthalten.115

115 Vgl. Malcolm, Kosovo, S. 267-269.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[39.] Jkr/Fragment 043 27

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 43, Zeilen: 27-37
Quelle: Lange 1999
Seite(n): 12, Zeilen: 1-11, 23-25
In der Zeit zwischen den beiden Weltkriegen stellten die Kosovo-Albaner die am meisten benachteiligte Minderheit in diesem Königreich dar. Rechtliche Grundlage dieser Situation, in der den Albanern beispielsweise der Gebrauch der albanischen Sprache im Schulunterricht verboten wurde, war die Verfassung von 1921. Danach war der neue Staat eine „Nation mit drei Stämmen“ und hatte eine „serbisch-kroatisch-slowenische Nationalität“ zur Grundlage. Maßgebliche politische Kreise sahen langfristig in den Albanern eine Gefahr, die man letztendlich nur durch Vertreibung glaubte entschärfen zu können. Letztlich befand sich das Kosovo in der Zwischenkriegszeit in der Situation einer Kolonie, aus der die Albaner vertrieben werden sollten. In der Zwischenkriegszeit stellten die Kosovo-Albaner die am meisten benachteiligte Minderheit im "Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen" dar (seit der Auflösung des Parlaments durch König Alexander im Januar 1929 hieß der Staat "Jugoslawien"). Rechtliche Grundlage dieser Situation, in der den Albanern u.a. beispielsweise der Gebrauch des Albanischen im Schulunterricht verboten wurde, war die sogenannte "Vidov-Dan (St.Veits Tag)-Verfassung", die am 28. Juni 1921 beschlossen worden war. Laut Verfassung war der neue Staat eine "Nation mit drei Stämmen" (jedan narod sa tri plemena) bzw. hatte er laut Artikel 72 eine "serbisch-kroatisch-slowenische Nationalität" (narodnost) zur Grundlage. Maßgebliche politische Kreise sahen langfristig in den Albanern Jugoslawiens eine Gefahr, die man letztendlich nur durch Vertreibung glaubte entschärfen zu können. [...]

[...]

Im großen und ganzen befand sich das Kosovo in der Zwischenkriegszeit in der Situation einer Kolonie, aus der die Kolonisatoren die Kolonisierten nach Möglichkeit zu vertreiben suchten.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[40.] Jkr/Fragment 045 06

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 45, Zeilen: 6-11, 14-18
Quelle: Clewing 2000
Seite(n): 53, Zeilen: 20-32
Vom offenen ethnischen Konflikt und Bürgerkrieg, wie er in anderen Teilen des ehemaligen Jugoslawien herrschte, war das Kosovo dagegen vergleichsweise wenig betroffen. Dies lag daran, dass die serbische Bevölkerungsbasis für eine stärkere Präsenz serbischer Untergrundkämpfer, so genannter Tschetniks, zu schwach war. Außerdem konnten die jugoslawisch-kommunistisch gelenkten regionalen Partisanen, die sich in den nationalpolitischen Zielen letztlich entgegen ihrer zeitweiligen Forderung nach einem Recht des Kosovo auf Selbstbestimmung und auf fortbestehende Vereinigung mit Albanien den Vorgaben ihrer gesamtjugoslawischen Zentrale unterordnen mussten, schon wegen der mit ihnen verbundenen Aussicht auf Rückkehr der jugoslawischen Herrschaft kaum Rückhalt gewinnen.71 Eine gewaltlose Zeit war der Zweite Weltkrieg aber auch im Kosovo beileibe nicht, vor allem nicht ab 1943. Mit Blick auf die Serben spricht eine großzügige Schätzung von 7.000 Toten und 93.000 Vertriebenen.72

71 Vgl. Malcolm, Kosovo, a.a.O. (Anm. 42), S. 306f. (nationalalbanischer Widerstand) und Bernd J. Fischer, Albania at War, 1939-1945, London 1999, S. 237-240

72 Branislav Bozović/Vavicö Milorad, Rauhe Zeiten im Kosovo und in Metohija, Belgrad 1991, S. 400-402 und ebenda, S. 312f.

Zwar war Kosovo verglichen mit anderen Teilen des ehemaligen Jugoslawien wenig betroffen vom Kampf gegen die Besatzer und vom internen ethnischen oder ideologischen Krieg: Für eine stärkere Präsenz serbischer Četniks war die serbische Bevölkerungsbasis zu schwach und die jugoslawisch-kommunistisch gelenkten Partisanen konnten schon wegen der mit ihnen verbundenen Aussicht auf die Rückkehr der jugoslawischen Herrschaft bei der Mehrheit kaum Rückhalt gewinnen121.

Aber auch in Kosovo war die Zeit des Zweiten Weltkriegs alles andere als gewaltfrei, vor allem, wie gesagt, nicht für die dortigen Serben. Von zwei patriotischen serbischen Wissenschaftlern festgehaltene Schätzungen der statistischen Folgen können dabei als Obergrenzen gelten: ca. 7.000 Tote und etwa 93.000 Vertriebene, wobei vor allem die erste Zahl deutlich zu hoch liegen dürfte. [...]122.


121 Vgl. MALCOLM, Kosovo, S. 297f.

122. Branislav BOŽOVIĆ/Milorad VAVIĆ, Surova vremena na Kosovu i u Metohiji. Kvizlinzi i Kolaboracija u Dru- gom svetskom ratu [Rauhe Zeiten in Kosovo und Metohija. Quislinge und Kollaboration im Zweiten Weltkrieg]. Beograd 1991, S. 400-402 (ihre genaueren Angaben ebd. zu Teilgebieten lassen die Zahl zu den Toten übertrieben scheinen); zum Weiteren vgl. Malcolm, a.a.O., S. 312 f.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme trotz inhaltlicher und zum Teil wörtlicher Übereinstimmung.


[41.] Jkr/Fragment 045 19

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 45, Zeilen: 19-27
Quelle: Clewing 2000
Seite(n): 53, 54, Zeilen: 53: 33-37; 54: 1-4
Für die Bevölkerungsmehrheit kulminierte die gegen sie gewendete Gewalt erst nach dem Abzug der deutschen Truppen im Herbst 1944 mit der Wiederherstellung der jugoslawischen Herrschaft. Dieses Mal stand das gewalttätige Vorgehen unter kommunistischen Vorzeichen. Das folgende Wechselspiel von Repression und Widerstand erreichte seinen Höhepunkt von Januar bis März 1945 im Raum Drenica. Hier kam es zur offenen Rebellion mehrerer Tausend zwangsrekrutierter albanischer Partisanen, welche die Unterstützung der örtlichen Zivilbevölkerung fand und von den neuen Landesherren nur mit großem Aufwand niedergeworfen werden konnte. [Seite 53, Zeilen 33-37]

Für die albanische Mehrheit kulminierte die gegen sie gewendete Gewalt erst bald nach dem Abzug der deutschen Truppen (im September/Oktober 1944) mit der Wiederherstellung der jugoslawischen Herrschaft, die diesmal unter kommunistischen Vorzeichen stand. Das anschließende Wechselspiel von Repres-

[Seite 54, Zeilen 1-4]

sion und Widerstand erreichte seinen Höhepunkt von Januar bis März 1945 im Raum Drenica: in einer nur mit großem Aufwand niedergeworfenen Rebellion mehrerer Tausend frisch rekrutierter kosovo-albanischer Partisanen, unterstützt von der dortigen Zivilbevölkerung.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[42.] Jkr/Fragment 045 32

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 45, Zeilen: 32-37, 101-103
Quelle: Clewing 2000
Seite(n): 54, Zeilen: 6-13
Anders als den Jugoslawiendeutschen blieb den Albanern das Schicksal der Vertreibung erspart. Noch im Herbst 1944 war sie in der neuen serbisch-kommunistischen Führungsschicht ernsthaft in Erwägung gezogen worden. Ähnlich wie bei den von den Überlegungen gleichfalls betroffenen Ungarn der Vojvodina waren es außenpolitische Motive, die schließlich gegen eine solche Maßnahme sprachen. Albanien und analog Ungarn war schließ[lich bis zum Zerwürfnis zwischen Moskau und Belgrad im mächtepolitisch begründeten Kominform-Streit von 1948 ein befreundeter Nachbar von Tito-Jugoslawien gewesen.73]

73 Vgl. Robert Elsie, Kosovo. In the Heart of the Powder Keg, New York, 1997, S. 449-464; dort ist das Memorandum von Vaso Cubrilović vom 3.11.1944 zur Vertreibung der Albaner, Deutschen und Ungarn abgedruckt; systematisch vertrieben wurden schließlich die noch im Lande verbliebenen unter den ca. 500.000 Deutschen der Vorkriegszeit, für die keine solche außenpolitische Rücksichtnahme Anwendung fand.

Wie in der Zwischenkriegszeit gab es Ende 1944 Planungen zur Vertreibung der Albaner aus Jugoslawien, teils von den gleichen Personen, die nun aber innerhalb der neuen kommunistischen Führungsschicht agierten.124 Anders als den Jugoslawiendeutschen blieb den Albanern ähnlich wie den Magyaren dieses Schicksal jedoch erspart; die kompletten bzw. teilweisen kommunistischen Machtergreifungen in Tirana und in Budapest machten zum Glück für die Betroffenen einen solchen Akt gegen einem „Bruderstaat“ zurechenbare Bevölkerungsgruppen unmöglich.

124 Nämlich wieder durch Vasa Čubrilović, hier in einem Memorandum vom 3.11.1944 zugunsten der Vertreibung der Albaner, Deutschen und Magyaren; in engl. Übersetzung abgedruckt in: Kosovo. In the heart of the powder keg, S. 449-464.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme trotz inhaltlicher und zum teil wörtlicher Identität


[43.] Jkr/Fragment 046 09

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 46, Zeilen: 9-15
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 6, Zeilen: 12-17
Tausende nicht-kommunistische Kosovo-Albaner wurden jedoch unter dem Vorwand, sie seinen [sic!] Konterrevolutionäre vertrieben oder umgebracht. Zwar erhielt die Region nunmehr als "Autonome Region Kosovo und Metohija"74 erstmals weitgehende Minderheitenrechte und eine territoriale Autonomie innerhalb der Republik Serbien, die politische Autonomie blieb jedoch auf die lokale Selbstverwaltung unter kommunistischer, nicht-albanischer Kontrolle beschränkt.

74 [...]

Tausende nicht-kommunistische Kosovo-Albaner wurden unter dem Vorwand, sie seien Konterrevolutionäre, vertrieben oder umgebracht. Zwar erhielten die Kosovaren erstmals gewisse Autonomierechte (Schulen, eigene Presse, albanisch wurde gleichberechtigte Amtssprache). Die politische Autonomie blieb aber auf die lokale Selbstverwaltung unter kommunistischer, nicht-albanischer Kontrolle beschränkt.
Anmerkungen

Komma nach "Konterrevolutionäre" fehlt. Die Fußnote 74 enthält Anmerkungen, aber keinen Literaturverweis.


[44.] Jkr/Fragment 047 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 47, Zeilen: 01-11
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 6, Zeilen: 16-22
[In der Provinz wütete der Geheimdienst unter dem allmächtigen Innenminister,] dem Serben Aleksander Rankovic, der im Kosovo überall Agenten Albaniens vermutete, besonders unkontrolliert und gewalttätig. 76 Nachdem Rankovic 1966 durch Tito gestürzt worden war, ging diese Politik der Gewalt zu Ende und es begann eine neue Phase in der Geschichte des Kosovos. Die Kosovo-Albaner erhielten erstmals Schlüsselpositionen in Partei, Staat und auch Polizei, die zahlenmäßig in etwa den Bevölkerungsverhältnissen in der Provinz entsprachen. Die formal schon 1963 geschaffene „Sozialistische Autonome Provinz” erhielt 1966 ebenso wie die Vojvodina ein eigenes Provinzparlament und durfte Vertreter in die Bundesnationalitätenkammer entsenden. Dennoch wurden die Albaner im Vielvölkerstaat nur als Völkerschaft oder Volksgruppe, jedoch nicht als Nation anerkannt und nicht wie diese gefördert. 77

76 Schmidt, a.a.O. (Anm. 50), S. 97 f.

77 Albaner wurden gemäß der jugoslawischen Verfassung nicht als Nation geführt, siehe Fischer Weltalmanach 1987, Seite 366

In der Provinz „Kosmet” wütete die Geheimpolizei unter dem damaligen Innenminister und Geheimdienstchef Alexander Rankovic besonders unkontrolliert. 17 Nach seinem Sturz durch Tito 1966 erhielten Kosovo-Albaner erstmals Schlüsselpositionen in Partei, Staat und auch Polizei, die zahlenmäßig in etwa den Bevölkerungsverhältnissen in der Provinz entsprachen. Die formal schon 1963 geschaffene „Sozialistische Autonome Provinz” erhielt ein eigenes Provinzparlament und durfte Vertreter in die Bundesnationalitätenkammer entsenden. Dennoch wurden die Albaner im Vielvölkerstaat nur als „narodnost” (Nationalität, Völkerschaft), jedoch nicht als Nation anerkannt und nicht wie diese gefördert. 18

17 Im Juli 1945 waren die beiden Gebiete Kosovo und Metohija als autonome Region unter der Bezeichnung „Kosmet” Serbien angeschlossen worden. Näheres dazu bei Fabian Schmidt, Im Griff der großen Mächte, in: Thomas Schmid (Hg.), Krieg im Kosovo, Reinbek (Rowohlt), 1999, insbes. S. 97f.

18 Nationen waren gemäß der Verfassung der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien (Anteile nach der Volkszählung von 1981): Kroaten (19,7%), Mazedonier (6,0%), Montenegriner (2,6%), Muslime (diese Bezeichnung galt vor allem für die Bosniaken, jedoch nicht für die ebenfalls muslimischen Albaner) (8,9%), Serben (36,3%) und Slowenen (8,0%), während als Nationalitäten neben den Albanern (7,7%), noch Ungarn (1,9%) sowie erheblich kleinere Gruppen von Bulgaren, Tschechen, Italiener, Rumänen, Ruthenen, Slowaken, Türken und Ukrainern geführt wurden, neben denen es noch ethnische Gruppen, nämlich Roma und Walachen gab, sowie 5,3% Jugoslawen ohne weitere Angabe (nach Fischer Weltalmanach 1987, S. 366).

Anmerkungen

Kein Quellenverweis trotz inhaltlicher und wörtlicher Übernahmen. Fn76 und Fn77 entsprechen dabei jeweils Zusammenfassungen von Fn17 und Fn18 der Quelle.


[45.] Jkr/Fragment 047 11

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 47, Zeilen: 11-33, 104-109
Quelle: Sundhaussen 2000
Seite(n): 78, 79, Zeilen: 78: 8-25; 79: 7-14
Die autonome Provinzen besaßen im Gegensatz zu den Republiken keinen staatlichen Charakter und konnten nicht wie diese das Recht beanspruchen, die Föderation zu verlassen.78 Sie galten offiziell als „gesellschaftlich-politische“ Gemeinschaften.79 Die Unterscheidung zwischen der Staatlichkeit der Republiken und der Nichtstaatlichkeit der Autonomen Provinzen war jedoch „fast nur noch semantischer Natur“.80 Die Tatsache, dass den Kosovaren im Unterschied zu den jugoslawischen Völkern nur der Status einer Volksgruppe zugestanden worden war, wurde von diesen als Diskriminierung empfunden. Seit den Verfassungsänderungen von 1968/71 und seit der Inkraftsetzung der Bundesverfassung von 1974 waren aber im gesellschaftlichen Alltag keine spürbaren Unterschiede mehr vorhanden. Die Staatlichkeit hatte für diejenigen eine Bedeutung, die darin einen ersten Schritt zur künftigen Abspaltung verstanden. Die verfassungsrechtliche Aufwertung des Kosovo wirkte für die Kosovo-Albaner nach jahrelanger Unterdrückung wie eine Befreiung. Im Nachteil sahen sich nun die dort lebenden Serben und Montenegriner. Zehntausende von Serben verließen seither das Gebiet. Vermutlich kam es dabei auch zu antiserbischen Ausschreitungen und Übergriffen. Der Verlust ihrer privilegierten Position und die ökonomische Perspektivlosigkeit des „jugoslawischen Armenhauses“ Kosovo hatte darüber hinaus viele Serben auch ohne Misshandlung durch die Albaner zum Verlassen der Provinz veranlasst. Die Geburtenrate der Albaner schürte die Hysterie vor einer biologischen Verdrängung der Serben und wurde als gezieltes Instrument antiserbischer Politik, als schmutziger demografischer Krieg für ein ethnisch reines Kosovo [interpretiert.81]

78 Vgl. Monika Beckmann-Petey, Erfahrungen mit dem gescheiterten Föderalismus in Jugoslawien, in: Georg Brunner/Hans Lemberg, (Hg.), Volksgruppen in Ostmittel- und Südosteuropa, Südosteuropa-Studien, Baden-Baden 1994, Nr. 52, S. 173-186

79 Näheres bei Monika Beckmann-Petey, Der jugoslawische Föderalismus, München 1990, S. 106 ff.

80 Ebenda, S. 113

[81 Marko Mladenovic, Counter-revolution in Kosovo, demographic policy and family planning, in: Kosovo 1389-1989, Belgrad 1995, S. 141-150]

Die Autonomen Provinzen besaßen jedoch im Gegensatz zu den Republiken keinen staatlichen Charakter, sondern galten als „gesellschaftlich-politische Gemeinschaften“51. Die Unterscheidung zwischen der Staatlichkeit der Republiken und der Nichtstaatlichkeit der Autonomen Provinzen war jedoch „fast nur noch semantischer Natur“52. Dennoch wurde die Tatsache, dass den Kosovaren im Unterschied zu den jugoslawischen Völkern (narodi) nur der Status einer Volksgruppe (narodnost) zuerkannt worden war, als Diskriminierung empfunden. Faktisch war es eine, auch wenn sie in der politischen Alltagspraxis seit den Verfassungsänderungen von 1968/71 bzw. seit der Bundesverfassung von 1974 keine spürbaren Auswirkungen mehr hatte. Die Staatlichkeit war allerdings dann von Bedeutung, wenn sie als erster Schritt zur künftigen Separation verstanden wurde.

Im Gefolge der verfassungsrechtlichen Aufwertung Kosovos schlug das Pendel nach jahrzehntelanger Unterdrückung zurück. Nun sahen sich die in Kosovo lebenden Serben und Montenegriner einer zunehmenden Marginalisierung ausgesetzt. Viele (nach serbischen Angaben: rund 200.000) Serben verließen seither das Gebiet53. Vermutlich kam es dabei auch zu antiserbischen Ausschreitungen und Übergriffen.

[Seite 79]

Der Verlust ihrer bisher privilegierten Position und die ökonomische Per- spektivlosigkeit des „jugoslawischen Armenhauses“ Kosovo hat viele Serben (auch ohne Misshandlung seitens der Albaner) zum Verlassen des Gebiets veranlasst. Die hohe natürliche Zuwachsrate der Albaner (mit jährlich 2,3% eine der höchsten in ganz Europa) schürte die Hysterie vor einer biologischen Verdrängung der Serben und wurde als gezieltes Instrument antiserbischer Politik, als „dirty demographic war for (an) ethnically pure Kosovo [schmutziger demografischer Krieg für ein ethnisch reines Kosovo]“ interpretiert56.


51 Näheres bei Monika Beckmann-Petey, Der jugoslawische Föderalismus. München 1990, S. 106 ff.

52 A.a.O., S. 113.

56 Marko Mladenovic, Counter-revolution in Kosovo, demographic policy and family planning, in: Kosovo 1389-1989, S. 141-150 [...]

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[46.] Jkr/Fragment 048 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 48, Zeilen: 1-19, 103-109
Quelle: Sundhaussen 2000
Seite(n): 79, 80, Zeilen: 79: 24-38; 80: 1-10
Von den serbischen Nationalisten ist die Aufwertung des Kosovo nie verwunden worden. Bereits 1968 waren im Bund der Kommunisten Serbiens Diskussionen über die Kosovo-Frage entstanden. Mitglieder des Zentralkomitees warfen ihrer Führung vor, dass sie sich mehr mit der Autonomie der Albaner beschäftige als mit der Tatsache, dass die „ursprüngliche“ Bevölkerung der Serben wegen der angespannten Situation das Gebiet mehr und mehr verlasse. Zwar wurden die Kritiker aus dem ZK ausgeschlossen, doch spitzte sich die Lage Ende des Jahres weiter zu, als es im Kosovo und Teilen Mazedoniens zu blutigen Demonstrationen der Albaner kam, die unter dem Eindruck der jahrelangen Unterdrückung durch die Geheimpolizei und unter Hinweis auf die wirtschaftliche Vernachlässigung des Kosovo die Umwandlung in eine siebente Republik Jugoslawiens forderten.82 Mitte der siebziger Jahre stellte eine Kommission des Bundes der Kommunisten ein „Blaubuch“ mit Argumenten gegen die Quasi-Staatlichkeit des Kosovo zusammen.83 Schließlich meldete sich Anfang der achtziger Jahre auch die serbische orthodoxe Kirche mit einem „Appell zum Schutz der serbischen Bewohner und ihrer heiligen Stätten in Kosovo“ zu Wort.84 Die antialbanischen Ressentiments und der latenten antialbanische Rassismus in der serbischen Gesellschaft85 wurden in den achtziger Jahren besonders von Intellektuellen systematisch geschürt.

82 Holm Sundhaussen, Geschichte Jugoslawiens 1918-1980, Stuttgart 1982, S. 192

83 Branka Magas, Yugoslavia: The spectre of balkanization, in New Left Review März/April 1989, S. 11

84 Sabrina P. Ramet, Beyond Yugoslavia. Politics, economics, und culture in a shattered community, Oxford, San Francisco 1995, S. 111

85 Gerhard Seemann [sic!] (Hg), Minderheiten als Konfliktpotential in Ostmittel- und Südeuropa, München 1995, S. 141 f.

[Seite 79, Zeilen 24-38]

Die verfassungsrechtliche Aufwertung des Kosovo und der Vojvodina (die „faktische Dreiteilung Serbiens“) ist von serbischen Nationalisten nie verwunden worden. Schon 1968 brach im Bund der Kommunisten Serbiens eine Diskussion über die Kosovo-Frage aus. Mitglieder des Zentralkomitees, der Schriftsteller Dobrica Cosic und der Historiker Jovan Marjanovic, warfen ihrer Führung vor, dass sie sich mehr mit der Autonomie der Albaner beschäftige als mit der Tatsache, dass die „ursprüngliche“ Bevölkerung des Kosovo, Serben und Montenegriner, wegen der angespannten Situation das Gebiet nach und nach verlasse. Zwar wurden die Kritiker aus dem ZK ausgeschlossen, doch spitzte sich die Lage im Herbst weiter zu, als es in Kosovo und Teilen Makedoniens zu blutigen Demonstrationen der Albaner kam, die unter dem Eindruck der jahrelangen Unterdrückung durch Rankovics Geheimpolizei und unter Hinweis auf die wirtschaftliche Vernachlässigung Kosovos die Umwandlung des Gebiets in eine siebente Republik forderten58. Mitte der 70er Jahre stellte eine von Dragoslav Markovic geleitete Kommission

[Seite 80, Zeilen 1-10]

des Bundes der Kommunisten Serbiens ein „Blaubuch“ mit Argumenten gegen die Quasi-Staatlichkeit des Kosovo zusammen59. Anfang der 80er Jahre meldete sich auch die serbische orthodoxe Kirche mit einem „Appell zum Schutz der serbischen Bewohner und ihrer heiligen Stätten in Kosovo“ zu Wort60.

Die antialbanischen Ressentiments bzw. der latente antialbanische Rassismus in der serbischen Gesellschaft61 wurden dann seit Mitte der 80er Jahre von Intellektuellen systematisch geschürt und seit 1987 vom neuen Präsidenten der Republik Serbien, Slobodan Milosevic, politisch instrumentalisiert.


58 Holm Sundhaussen, Geschichte Jugoslawiens 1918-1980. Stuttgart u.a. 1982, S. 192.

59 Branka Magas, Yugoslavia: The spectre of balkanization, New Left Review 174 (März/April 1989), S. 11.

60 Vgl. Sabrina P. Ramet, The Serbian Orthodox Church and the Serbian Nation, in: Dies., Beyond Yugoslavia. Politics, economics, and culture in a shattered community. Boulder/Co., Oxford, San Francisco 1995, S. Ill; Radmila RadiĞ, Verom protiv vere. Drzava i verske zajednice u Srbiji 1945-1953 [Mit dem Glauben gegen den Glauben. Staat und Religionsgemeinschaften in Serbien 1945-1953]. Beograd 1995, S. 251 ff. Zu den Gravamina der Orthodoxen Kirche vgl. Ivan Truman, The Serbian Orthodox Church in Kosovo, Sobornost 7 (1985), 1, S. 44-48.

61 Zu den negativen Stereotypen serbischer Jugendlicher über die Albaner vgl. die Hinweise auf Umfrageergebnisse bei Zoran Lutovac, Serbisch-albanische Beziehungen in Kosovo-Metohija, in: Minderheiten als Konfliktpotential in Ostmittel- und Südosteuropa. Hg. Gerhard Seewann. München 1995 (Untersuchungen zur Gegenwartskunde Südosteuropas, 31), S. 140-153, hier 141 f.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

In FN 85 heißt der Herausgeber korrekterweise Gerhard Seewann.


[47.] Jkr/Fragment 048 25

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 48, Zeilen: 25-33
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 7, Zeilen: 1-9
Zudem wollten die Kosovo-Albaner den nach wie vor vorhandenen Statusunterschied nicht hinnehmen, weshalb ihre Forderungen nach Gleichbehandlung immer lauter wurden. Dies umso mehr, als sie zwar zu den kleineren Völkern im damaligen Jugoslawien zählten, aber die bevölkerungsmäßig in etwa gleich großen Mazedonier und Slowenen sowie die erheblich kleineren Montenegriner als Nation eine eigene Republik besaßen. Im Kosovo selbst befanden sich die Albaner hingegen in einer überwältigenden Mehrheit, in der sie sich aber nicht anerkannt und unter der Perspektive der Macht- und Ressortverteilung ungerecht behandelt fühlten. Diesen Statusunterschied mochten die Kosovo-Albaner jedoch nicht gelten lassen, weshalb ihre Forderungen nach Gleichbehandlung immer lauter wurden. Dies schien ihnen wegen der mehrfachen Asymmetrie der Bevölkerungsverteilung auch angemessen: Zwar waren die Albaner im damaligen Jugoslawien eines der kleineren Völker. Doch Mazedonier und Slowenen, die auch keine größere Bevölkerungszahl aufwiesen, sowie die zahlenmäßig erheblich kleineren Montenegriner besaßen als Nationen eine eigene Republik. Im Kosovo selbst befanden sich die Albaner hingegen in einer überwältigenden Mehrheit, in der sie sich aber nicht anerkannt und unter der Perspektive der Macht- und Ressourcenverteilung auch ungerecht behandelt sahen.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt, trotz inhaltlicher und z.T. wörtlicher Übereinstimmung.

Aus der Quelle wurde "Ressourcenverteilung" als "Ressortverteilung" übernommen.


[48.] Jkr/Fragment 049 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 49, Zeilen: 1-7
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 7, Zeilen: 10-15
Wie häufig in solchen Fällen hatte eine Nationalitätenpolitik, die auf eine Beschwichtigung ethnonationaler Bewegungen durch die meist halbherzige Förderung lokaler und kultureller Selbstverwaltung abzielt, nicht den gewünschten, [sic!] oder gar einen gegenteiligen Effekt. Das nationale Selbstbewusstsein der Kosovo-Albaner war so nicht zufrieden zu stellen, vielmehr wurden bald Rufe nach einer eigenständigen Republik Kosovo innerhalb und gelegentlich auch außerhalb der jugoslawischen Föderation laut. Wie häufig in solchen Fällen hatte eine Nationalitätenpolitik, die auf eine Beschwichtigung ethnonationaler Bewegungen durch die – meist halbherzige – Förderung lokaler und kultureller Selbstverwaltung abzielt, einen gegenteiligen Effekt.19 Das nationale Selbstbewusstsein der Kosovo-Albaner war so nicht zufrieden zu stellen, vielmehr wurden bald Rufe nach einer eigenständigen „Republik Kosovo” innerhalb – und gelegentlich auch außerhalb – der jugoslawischen Föderation laut.

19 Siehe hierzu Dusan Janji, National Identities, Movements and Nationalism of Serbs and Albanians, in: Balkan Forum, Jg. 3, 1995, Nr. 1, S. 19-84.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Der geringfügige Umbau führt zu einem Fehler in der Interpunktion.


[49.] Jkr/Fragment 049 27

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 49, Zeilen: 27-34, 104
Quelle: Sundhaussen 2000
Seite(n): 78, 79, Zeilen: 78: 25-32; 79: 106
Spätestens dabei wurde erkennbar, dass es unter den Kosovo-Albanern auch fanatische Nationalisten gab, und das zu einem Zeitpunkt, als das Kosovo immer noch weitgehende politische Rechte besaß und die Lebensverhältnisse in der Region immer noch weitaus besser waren, als im Nachbarland Albanien. Dennoch tauchte erneut der Ruf nach einer Aufwertung des Kosovos zur siebenten Republik Jugoslawiens und auch vereinzelt der Ruf nach Unabhängigkeit oder Anschluss an Albanien auf.89

89 Malcolm Kosovo, a.a.O. (Anm. 42), S. 334 ff.

[Seite 78, Zeilen 25-32]

Dass es unter den Kosovo-Albanern fanatische Nationalisten gab, hatten spätestens die Demonstrationen von 1981 erkennen lassen, d.h. zu einem Zeitpunkt, als Kosovo weitgehende politische Rechte besaß und die Lebensverhältnisse in der Region weitaus vorteilhafter waren als im Nachbarland Albanien. Dennoch tauchte bei den Demonstrationen nicht nur die Forderung nach Aufwertung Kosovos zur siebenten Republikjugoslawiens, sondern auch vereinzelt der Ruf nach Unabhängigkeit oder nach Anschluss an Albanien auf54.


[Seite 79, Zeile 106] 54 Malcolm, Kosovo, S. 334 ff.; Reuter, Die Albaner, S. 79 ff.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[50.] Jkr/Fragment 050 17

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 50, Zeilen: 17-19, 25-28
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 8, Zeilen: 5-12
Die politische Reaktion der jugoslawischen Regierung auf die Ereignisse war überaus hart. Die Demonstranten wurden als Konterrevolutionäre behandelt, die den Zusammenschluss mit dem stalinistischen Albanien anstrebten. [...] Es kam zu einer Welle von Verhaftungen und zu ersten Prozessen gegen angeblich Schuldige, die als „Nationalisten“ etikettiert wurden, und zur kontinuierlichen Unterdrückung der Bevölkerung und insbesondere der „Säuberung“ unter den albanischen Intellektuellen. Sie wurden aus den kulturellen Institutionen und auch aus den Universitäten entfernt.91

91 Matthias Rüb, Kosovo, a.a.O. (Anm. 10), S. 27-28

Die politische Reaktion der jugoslawischen Regierung auf die Ereignisse war undifferenziert hart. Die Demonstranten wurden schlicht als Konterrevolutionäre abgetan, die den Zusammenschluss mit dem stalinistischen albanischen Regime Enver Hoxhas wünschten. Es begann eine Phase der kontinuierlichen Unterdrückung der Bevölkerung und insbesondere der „Säuberung” unter den albanischen Intellektuellen. Sie wurden aus den kulturellen Institutionen und vor allem aus den Universitäten entfernt.
Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt. Der Autor hat den aus der Quelle übernommenen Abschnitt um zusätzliche Informationen erweitert und einen Literaturverweis hinzugefügt, es gibt also eine gewisse Eigenleistung.


[51.] Jkr/Fragment 051 06

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 51, Zeilen: 6-20
Quelle: Meier 1999
Seite(n): 157, 158, Zeilen: 157: 3-7, 9-13, 17-20, 24-31; 158: 2-6, 7, 9-10
Auf dem Weg dorthin wurden am 28. März 1989 die von der serbischen Republikführung vorgeschlagenen Verfassungsänderungen für Serbien vom serbischen Parlament angenommen. Die eingeschüchterten Abgeordneten des Kosovo wagten keinen Widerspruch, zumal in Priština bereits Andeutungen über Listen „feindlicher Separatisten“ kursierten. Im Parlament wurde behauptet, dass Serbien durch die Bundesverfassung von 1974 die „Souveränität genommen worden“ sei.92 Nun sei Serbien „auf dem Wege zur Gleichberechtigung mit den anderen Republiken“. Entscheidend war, dass in den Katalog der Verfassungsänderungen auch die Bestimmung aufgenommen wurde, dass die Regionen in Zukunft kein Vetorecht gegen Verfassungsänderungen in Serbien mehr haben sollten. Das bedeutete formalrechtlich den entscheidenden Schritt zur Liquidierung der Autonomie. Im Kosovo kam es deshalb zu Demonstrationen. Insbesondere traten die Bergarbeiter in Trepča in einen Hungerstreik und verlangten das Festhalten an der Verfassung von 1974 und Garantien für die Autonomie des Kosovo.

92 Matthias Rüb, Kosovo, a.a.O. (Anm. 10), S. 40-43

[Seite 157, Zeilen 3-7]

Am 22. Februar 1989 wurden die von der serbischen Republikführung vorgeschlagenen Verfassungsänderungen für Serbien von der Verfassungskommission des serbischen Parlamentes einstimmig angenommen; [...]

[Seite 157, Zeilen 9-20]

Nur zwei Tage später erfolgte die einstimmige Annahme im Plenum des serbischen Parlaments. Die eingeschüchterten Abgeordneten des Kosovo wagten keinen Widerspruch, zumal in Priština bereits Andeutungen über Listen „feindlicher Separatisten“ kursierten. In seiner Rede zu diesem Anlaß im serbischen Parlament wiederholte Jović die bekannten serbischen Argumente zugunsten der Verfassungsreform und ging noch ein Stück weiter. Er behauptete, das erste Mal mit dieser Überspitzung, daß Serbien durch die Bundesverfassung von 1974 die „Souveränität genommen worden“ sei.95 Nun sei Serbien „auf dem Wege zur Gleichberechtigung mit den anderen Republiken“.

[Seite 157, Zeilen 24-31]

Wichtig war, daß fast im letzten Moment zur großen Überraschung in ganz Jugoslawien in den Katalog der serbischen Verfassungsänderungen auch die Bestimmung aufgenommen wurde, daß die Regionen in Zukunft kein Vetorecht gegen Verfassungsänderungen in Serbien mehr haben sollten. Diese handstreichartig vorgenommene zusätzliche Verfassungsänderung bedeutete formalrechtlich den entscheidenden Schritt zur Liquidierung der Autonomie.

[Seite 158, Zeilen 2-10]

Schon nach dem 20. Februar 1989, bevor die Verfassungsänderungen beschlossen wurden, kam es im Kosovo zu Demonstrationen. Insbesondere traten die Bergarbeiter des Zink- und Bleiwerks Trepča bei Kosovska Mitrovica in den Ausstand. Im Bergwerk Stari Trg begannen 1500 von ihnen tief unten in den Schächten einen Hungerstreik; sie verlangten den Rücktritt der „Verräterführer“ Morina, Azemi und Shukrija sowie das Festhalten an der Verfassung von 1974 und Garantien für die Autonomie des Kosovo.


94 Politika, 24. 2.1989

95 Ebd.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[52.] Jkr/Fragment 051 20

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 51, Zeilen: 20-26
Quelle: Meier 1999
Seite(n): 162, Zeilen: 14-17, 19-25
Nach dem Rücktritt von drei albanischen Führern verhängte Milošević den uneingeschränkten Ausnahmezustand über das Kosovo und ordnete „besondere Maßnahmen“ an. Sofort rückte die Armee in Priština aus und 1500 Bundespolizisten unter serbischer Führung machten sich auf den Weg in das Kosovo. Sie leiteten einen in der Nachkriegsgeschichte Europas beispiellosen physischen Unterdrückungsprozess gegen die albanische Volksgruppe ein. [Zeilen 14-17]

So beschloß also am 27. Februar 1989 abends das Staatspräsidium „besondere Maßnahmen“ für das Kosovo. Es handle sich um den uneingeschränkten Ausnahmezustand, gab am folgenden Tag Dizdarević im Bundesparteipräsidium zu; [...]

[Zeilen 19-25]

Sofort rückte die Armee in Priština aus, und 1500 Bundespolizisten unter serbischer Führung, darunter auch etwa 150 Slowenen, machten sich auf den Weg ins Kosovo, soweit sie nicht schon dort waren. Sie leiteten einen in der Nachkriegsgeschichte Europas beispiellosen physischen Unterdrückungsprozeß gegen die albanische Volksgruppe ein.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[53.] Jkr/Fragment 051 26

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 51, Zeilen: 26-36, 102-103
Quelle: Meier 1999
Seite(n): 169, 171, Zeilen: 169: 16-19; 171: 9-13, 18-20, 30-35
Nachdem die Verfassungsänderung auch von dem eingeschüchterten Regionsparlament im Kosovo angenommen worden war, ließen die serbischen Unterdrücker jede Maske fallen.93 Durch Priština zogen schwer bewaffnete Polizeieinheiten. Sie gingen mit unglaublicher Brutalität vor allem gegen junge Albaner vor. Die Gefängnisse waren überfüllt und es gab Konzentrationslager, in denen die verhafteten Albaner unter erbärmlichen Verhältnissen leben mussten. „Die Albaner des Kosovo hatten geglaubt, in Jugoslawien ihre Heimstätte auf der Basis der Gleichberechtigung gefunden zu haben. Nun hatte dieses Jugoslawien politisch abgedankt, und die Albaner sehen sich als Besiegte und Beleidigte in einem national aufgeputschten Serbien“, so wurde damals das Fazit aus albanischer Sicht gezogen.94

93 Viktor Meier, In Pristina gilt die Sprache des Siegers, in: FAZ 19.4. 1989

94 ebenda, Wir sind überrollt worden, in FAZ, 22.4. 1989

[Seite 169, Zeilen 16-19]

Von insgesamt 187 Abgeordneten in allen drei Häusern des Regionalparlaments wagten es nur zehn, gegen die Verfassungsänderung zu stimmen.

[Seite 171, Zeilen 9-13]

Im Kosovo selbst ließen die serbischen Unterdrücker jede Maske fallen.127 Durch Priština zogen schwerbewaffnete Polizisten zu viert oder fünft, verfolgt von haßerfüllten Blicken junger Albaner. Die Polizisten seien mit unglaublicher Brutalität vorgegangen, erzählten Albaner; viel mehr junge Albaner als offiziell angegeben seien erschossen oder totgeschlagen worden.

[Seite 171, Zeilen 18-20]

Die Gefängnisse waren überfüllt; es gab eigentliche Konzentrationslager, in denen die verhafteten Albaner unter erbärmlichen Verhältnissen leben mußten.

[Seite 171, Zeilen 30-35]

„Die Albaner des Kosovo hatten geglaubt, in Jugoslawien ihre Heimstätte auf der Basis der Gleichberechtigung gefunden zu haben. Nun hatte dieses Jugoslawien politisch abgedankt, und die Albaner sehen sich als Besiegte und Beleidigte in einem national aufgeputschten Serbien“, so wurde damals das Fazit aus albanischer Sicht formuliert.128


127 V. M., In Priština gilt die Sprache des Siegers, in: FAZ 19.4. 1989

128 V. M., Wir sind überrollt worden, ebd., 22.4. 1989

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[54.] Jkr/Fragment 052 02

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 52, Zeilen: 2-4, 6-7, 14-15, 101-103
Quelle: Meier 1999
Seite(n): 173, Zeilen: 11-20
[Zeilen 2-4]

Am 28. Juni 1989 fand eine denkwürdige Feier zum 600. Jahrestag der oben beschriebenen Schlacht auf dem Amselfeld statt.

[Zeilen 6-7]

Dabei steigerte sich die Stimmung der Serben in einen regelrechten Siegestaumel.

[Zeilen 14-15]

Von der „endgültigen Rückkehr“ in das Kosovo war ebenso die Rede.95


95 Milošević hielt eine Rede, die überall in Jugoslawien Alarmzeichen auslöste, und zwar wegen des folgenden Passus: „Sechshundert Jahre später, heute, sind wir wieder in Kämpfen. Sie sind nicht bewaffnet, obgleich solche noch nicht ausgeschlossen sind“, zitiert nach Viktor Meier, Wie Jugoslawien verspielt wurde, München 1999, S. 173

Am 28. Juni 1989 folgte die denkwürdige Feier zum 600. Jahrestag der Schlacht auf dem Amselfeld, jener Niederlage gegen die Türken, die den Untergang des mittelalterlichen serbischen Reiches und die Türkenherrschaft einleitete. Hier steigerte sich die serbische Stegesstimmung nochmals. Von der „endgültigen Rückkehr“ ins Kosovo war die Rede. Milošević hielt eine Rede, die überall in Jugoslawien Alarmzeichen auslöste, und zwar wegen des folgenden Passus: „Sechshundert Jahre später, heute, sind wir wieder in Kämpfen. Sie sind nicht bewaffnet, obgleich solche noch nicht ausgeschlossen sind“
Anmerkungen

Nicht nur das Zitat von Milošević ist aus Meier (1999) übernommen, sondern auch viele der beschreibenden Passagen im Umfeld. Diese allerdings bleiben völlig ungekennzeichnet.


[55.] Jkr/Fragment 052 04

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 52, Zeilen: 4-6, 9-14
Quelle: Rüb 1999
Seite(n): 29, Zeilen: 1-10, 21-29
Hunderttausende von Serben waren zur Gedenkstätte Gazimezdan bei Priština gekommen, um beseelt von einem quasireligiösen Erinnerungsrausch dem Hauptredner Slobodan Milošević zuzujubeln. [...] Zwietracht und Verrat hätten das serbische Volk in seiner langen Geschichte wie ein Fluch verfolgt. Nun aber gelte es, den Geist der Eintracht, der Zusammenarbeit und der Ernsthaftigkeit zu pflegen. Das serbische Volk ist sich jetzt der Notwendigkeit der Eintracht als Voraussetzung für sein Überleben bewusst geworden, rief er der begeisterten Menge zu. [Um den Anspruch auf das fast schon verlorene] »serbische Jerusalem« zu unterstreichen und einer immer weiter in die Minderheit gedrängten Diaspora im Kosovo beizustehen, kamen am Sankt-Veits-Tag 1989 Hunderttausende von Serben zur Gedenkstätte Gazimezdan bei Prishtina. Erfüllt vom historischen Augenblick, beseelt von einem quasireligiösen Erinnerungsrausch an die Schlacht auf dem Amselfeld müssen die Menschen an jenem denkwürdigen 28. Juni 1989 dem Hauptredner gelauscht haben. Es war Slobodan Milošević, der Präsident Serbiens. [...] Zwietracht und Verrat, so Milošević, hätten das serbische Volk in seiner langen Geschichte wie ein Fluch verfolgt. Nun aber gelte es, den Geist der Eintracht, der Zusammenarbeit und der Ernsthaftigkeit zu pflegen, forderte Milošević. »Das serbische Volk ist sich jetzt der Notwendigkeit der Eintracht als Voraussetzung für sein Überleben und seine Fortentwicklung bewußt geworden«, rief er der begeisterten Menge zu.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme, obwohl passagenweise mit der Vorlage identisch.


[56.] Jkr/Fragment 052 15

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 52, Zeilen: 15-19
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 8, Zeilen: 19-23
Kurze Zeit später, im Februar 1990, erklärte er, Serbien werde niemals erlauben, dass ihm „auch nur ein Zentimeter seines Territoriums” genommen werde. 96

Die Kosovo-Albaner antworteten auf die Abschaffung der Autonomierechte mit dem Rückzug aller ihrer Mitglieder aus der Provinzregierung.


96 Zit. bei Schmidt, a.a.O. (Anm. 50), S. 99

Kurze Zeit später, im Februar 1990, erklärte er, Serbien werde niemals erlauben, dass ihm „auch nur ein Zentimeter seines Territoriums” genommen werde. 21

1990 antworteten die Kosovo-Albaner auf die Abschaffung ihrer Autonomierechte mit dem Rückzug aller ihrer Mitglieder aus der Provinzregierung.


21 Zit. bei Schmidt, a.a.O. (Anm. 17), S. 99.

Anmerkungen

ein Quellenverweis fehlt.


[57.] Jkr/Fragment 052 19

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 52, Zeilen: 19-33, 106
Quelle: Meier 1999
Seite(n): 176, 177, 178, Zeilen: 176: 10-12, 19-23 ; 177: 29-37; 178: 1-11
Als Ende 1989 serbische Wahlen stattfanden, wurden dazu auch oppositionelle Parteien zugelassen. Unter der Führung des Präsidenten des Schriftstellerverbandes des Kosovo, Ibrahim Rugova bildete sich um die Jahreswende 1989/1990 der „Demokratische Bund des Kosovo“, dem die Albaner in großer Zahl beitraten. Von ihm wird später noch die Rede sein. Am 2. Juli 1990 wollten die rechtmäßig gewählten Abgeordneten des Regionalparlaments des Kosovo ihren Sitzungssaal in Priština betreten, was ihnen jedoch von der serbischen Polizei verwehrt wurde. Darauf hin beschlossen die Abgeordneten die „Republik Kosovo“ als souveräne Einheit innerhalb Jugoslawiens auszurufen. Sie erklärten, dass das Kosovo als anerkannter „konstitutiver Faktor“ Jugoslawiens das Recht habe, gleiches zu tun wie fast alle jugoslawischen Republiken, einschließlich Serbien selbst.97 Die Reaktion Serbiens folgte auf dem Fuße. Drei Tage später wurden das Regionalparlament in aller Form als aufgelöst erklärt und die albanischen Medien verboten.98 Nachdem bereits die Regierung abgeschafft worden [war, hatte mit dieser Maßnahme die Autonomie der Region Kosovo, die durch die Verfassung von 1974 garantiert worden war, endgültig aufgehört zu bestehen.]

97 Viktor Meier, Im Streit um den Kosovo sucht Serbien den Konflikt, in: FAZ, 21. 07. 1990

98 Vgl. Jens Reuter, Die politische Entwicklung im Kosovo 1992/93, in: Südosteuropa, 1994, Nr. 1-2, S. 18f.

[Seite 176, Zeilen 10-12]

Zu den serbischen Wahlen Ende 1989 wurden auch oppositionelle Parteien und Gruppen zugelassen, [...].

[Seite 176, Zeilen 19-23]

So bildete sich um die Jahreswende 1989/90 unter der Führung des Präsidenten des Schriftstellerverbandes des Kosovo, Ibrahim Rugova, ein Demokratische Bund des Kosovo, dem in der Folge die Albaner massenweise beitraten.

[Seite 177, Zeilen 29-37]

Am 2. Juli 1990 wollten die rechtmäßig gewählten Abgeordneten im Regionalparlament des Kosovo ihren Sitzungssaal betreten. Doch dieser war verschlossen und der Eingang von serbischen Polizisten versperrt. Daraufhin beschlossen die Parlamentsangehörigen, auf den Treppen zu ihrem Sitzungssaal das Kosovo als „Republik Kosovo“ zu proklamieren, als souveräne Einheit innerhalb Jugoslawiens. Als Antwort auf serbische Beschuldigungen erklärten albanische Sprecher, es handele sich nicht um Separartion, sondern lediglich darum,

[Seite 178, Zeilen 1-11]

den gleichen Schritt zu vollziehen, den damals fast alle jugoslawischen Republiken getan hätten; auch Bosnien-Hercegovina und Serbien selbst hätten sich inzwischen als „souverän“ erklärt. Der Kosovo als anerkannter „konstitutiver Faktor“ Jugoslawiens habe das Recht, gleiches zu tun wie.143

Die Reaktion Serbiens folgte auf dem Fuße. Am 5. Juli 1990 wurde das Regionalparlament in aller Form als aufgelöst erklärt. Nachdem bereits die Regierung abgeschafft worden war, hatte mit dieser Maßnahme die Autonomie der Region Kosovo, garantiert durch die Verfassung von 1974, aufgehört zu bestehen.


143 V. M., Im Streit um den Kosovo sucht Serbien den Konflikt, in: FAZ, 21. 07. 1990.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme trotz zahlreicher wortwörtlicher Übereinstimmungen.


[58.] Jkr/Fragment 053 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 53, Zeilen: 1-3
Quelle: Meier 1999
Seite(n): 178, Zeilen: 8-11
[Nachdem bereits die Regierung abgeschafft worden] war, hatte mit dieser Maßnahme die Autonomie der Region Kosovo, die durch die Verfassung von 1974 garantiert worden war, endgültig aufgehört zu bestehen. Nachdem bereits die Regierung abgeschafft worden war, hatte mit dieser Maßnahme die Autonomie der Region Kosovo, garantiert durch die Verfassung von 1974, aufgehört zu bestehen.
Anmerkungen

Schließt das auf der voran gegangenen Seite begonnene Fragment Jkr/Fragment 052 19 ab.

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[59.] Jkr/Fragment 053 03

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 53, Zeilen: 3-6
Quelle: Reuter 1999
Seite(n): 8, Zeilen: li. Spalte: 7-12
Der staatsstreichähnliche Akt der Auflösung der Autonomie hatte mit der Auflösung des Parlaments begonnen und endete mit der Einführung einer Zwangsverwaltung. Das Kosovo wurde de facto zu einem rechtlosen Teil Serbiens degradiert. Dieser staatsstreichähnliche Akt begann mit der Auflösung des Parlaments von Kosovo und endete mit der Einführung einer Zwangsverwaltung, die einem Okkupationsregime glich. Das Kosovo wurde de facto zu einem rechtlosen Teil Serbiens degradiert.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Die Übernahme setzt sich weiter unten auf der Seite fort.


[60.] Jkr/Fragment 053 21

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 53, Zeilen: 21-33
Quelle: Reuter 1999
Seite(n): 8, Zeilen: li. Spalte: 20-43
Es kam zu der grotesken Situation, dass 200.000 Serben die politischen, ökonomischen und kulturellen Schlüsselpositionen in der Provinz innehatten, während 1,8 Millionen Kosovo-Albaner durch ein offiziell nicht erklärtes Apartheid-System an den Rand der Gesellschaft gedrängt wurden. Unter ihrem Führer Ibrahim Rugova, der zum Vorsitzenden des im Exil operierenden „Koordinationsrats der politischen Parteien Kosovos“ gewählt worden war, entschieden sich die Kosovo-Albaner für den gewaltlosen Widerstand und den totalen Boykott des jugoslawischen Staates. Sie beteiligten sich weder an serbischen noch an jugoslawischen Wahlen und verpassten so mit voller Absicht die Chance, das politische Kräfteverhältnis in dem Staat zu ändern, in dem sie lebten. Es entstand eine politische Patt-Situation. Belgrad konnte die Albaner nicht zwingen, den jugoslawischen Staat anzuerkennen und zu respektieren. Die Kosovo-Albaner wiederum kamen der unabhängigen Republik Ko-[sovo kein Stück näher.] So kam es zu der grotesken Situation, daß 200 000 Serben die politischen, ökonomischen und kulturellen Schlüsselpositionen in der Provinz innehatten, während 1,8 Millionen Kosovo-Albaner durch ein offiziell nicht erklärtes Apartheid-System an den Rand der Gesellschaft gedrängt wurden. Unter ihrem Führer und inoffiziellen Präsidenten Ibrahim Rugova entschieden sich die Kosovo- Albaner für den gewaltlosen Widerstand und den totalen Boykott des jugoslawischen Staates. Sie beteiligten sich weder an serbischen noch an jugoslawischen Wahlen und verpaßten so mit voller Absicht jede Chance, das politische Kräfteverhältnis in dem Staat zu ändern, in dem sie lebten. [...] So entstand eine politische Patt-Situation. Belgrad konnte die Albaner nicht zwingen, den jugoslawischen Staat anzuerkennen und zu respektieren. Die Kosovo-Albaner wiederum kamen der von ihnen 1991 proklamierten unabhängigen Republik Kosovo kein Stück näher9.

9 Vgl Jens Reuter, Die politische Entwicklung in Kosovo 1992/93, in: SÜDOSTEUROPA, (1994) 1 -2 , S. 18-30.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[61.] Jkr/Fragment 054 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 54, Zeilen: 1-3
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 8, Zeilen: 33-35
Rugovas Ziel war ein unabhängiger Staat, der für eine Übergangszeit unter internationale Verwaltung gestellt werden sollte. Der Weg dorthin sollte gewaltfrei beschritten werden. Rugovas Ziel war ein unabhängiger, neutraler Staat, der für eine Übergangszeit unter internationale Verwaltung gestellt werden könnte. Der Weg dorthin sollte gewaltfrei beschritten werden.
Anmerkungen

ein Quellenverweis fehlt trotz fast wörtlicher Übernahme. Nach Einfügen von 6 eigenen Zeilen wird ab dem nächsten Satz der Quelle in Jkr/Fragment_054_09 die Übernahme fortgesetzt.


[62.] Jkr/Fragment 054 09

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 54, Zeilen: 9-18
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 8-9, Zeilen: 8:35-37, 9:1-9
Er erklärte sich bereit, mit der serbischen Regierung Verhandlungen zu führen. Für eine gewisse Zeit duldete die serbische Regierung den albanischen „Parallelstaat”, setzte jedoch die Schikanen gegenüber den Albanem fort. Die damit angestrebte Reduzierung des albanischen Bevölkerungsanteils gelang jedoch in keiner Weise. Gegen Ende der neunziger Jahre lag er bei 90 Prozent, was teilweise auf die Abwanderung vieler Serben zurückzuführen ist, andererseits auch auf die hohe Geburtenrate der Albaner.

In Anbetracht der Tatsache, dass Rugovas gewaltfreie Strategie nicht die erhoffen [sic] Erfolge erbrachte, nahm ab 1993 die Unzufriedenheit erneut zu.

Er war bereit, hierüber mit der serbischen Regierung zu verhandeln. Für eine gewisse Zeit duldete die serbische Regierung den albanischen „Parallelstaat” mit eigenen Steuern, privatem Gesundheitsdienst, eigenen Behörden und einem inoffiziellen

[Seite 9]

Bildungssystem, das von der Grundschule bis zur Universität reichte. 1992 ließen die Serben sogar Parlamentswahlen zu, obwohl sie diese als illegal betrachteten. Gleichzeitig setzten sie die Drangsalierung der Albaner fort, auch wenn es ihnen dabei nicht gelang, den albanischen Bevölkerungsanteil in der Provinz zu verringern. Im Gegenteil: Hatte dieser 1981 noch 77,4 Prozent betragen, so lag er gegen Ende der neunziger Jahre bei 90 Prozent, was einerseits auf die Abwanderung vieler Serben und andererseits auf die hohe Geburtenrate der Albaner zurückzuführen ist. Angesichts der Erfolglosigkeit von Rugovas gewaltfreier Strategie und des Ausbleibens westlicher Unterstützung für diese Politik nahm ab 1993 die Unzufriedenheit zu.

Anmerkungen

ein Quellenverweis fehlt.

Die Übernahmen sind teilweise wörtlich, teilweise nur sinngemäß. Die Passage in der Quelle vor dem hier dokumentierten Abschnitt wird einige Zeilen weiter oben in die Dissertation übernommen.


[63.] Jkr/Fragment 054 29

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 54, Zeilen: 29-35
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 9, Zeilen: 22f
Zum Aufstieg zu einer militärisch wirksamen Befreiungsarmee des albanischen Volkes im Kosovo fehlten der UÇK nur noch die Waffen, die jedoch nach dem vollständigen Zusammenbruch Albaniens 1997 in großer Zahl zur Verfügung standen. War bisher die Konfliktstruktur extrem asymmetrisch, so verschob sie sich jetzt zu dem, was ein „interethnisches Sicherheitsdilemma” genannt wird. 100 Das staatliche Gewaltmonopol war parteiisch-serbisch und die UÇK griff dieses ab dem Winter 1997/98 an.

100 Barry R. Posen, The Security Dilemma and Ethnic Conflict, in: Survival, 1993, Nr. 1, S. 27f.

Es fehlten nur noch die Waffen, die jedoch nach dem Zusammenbruch des albanischen Staates 1997 plötzlich zuhauf zur Verfügung standen. War bisher die Konfliktstruktur extrem asymmetrisch, so verschob sie sich jetzt zu dem, was ein „interethnisches Sicherheitsdilemma” genannt wird. 25 Das staatliche Gewaltmonopol war parteiisch-serbisch, und die UÇK griff dieses ab dem Winter 1997/98 an.

25 Barry R. Posen, The Security Dilemma and Ethnic Conflict, in: Survival, Jg. 35, Nr. 1, 1993, S. 27-47; Stuart J. Kaufman, An „International” Theory of Inter-ethnic War, in: Review of International Studies, Jg. 22, 1996, S. 149-171; Paul Roe, The Intrastate Security Dilemma: Ethnic Conflict as a „Tragedy”?, in: Journal of Peace Research, Jg. 36, Nr. 2, 1999, S. 183-202.

Anmerkungen

ein Quellenverweis fehlt.


[64.] Jkr/Fragment 055 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 55, Zeilen: 1-4, 6-12
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 9-10, Zeilen: 9: 26-29, 32-36; 10: 1
Zunächst waren vor allem Polizeistationen das Ziel ihrer Anschläge. Anfangs wurde die UCK auf maximal 2000 Personen geschätzt, so dass das serbische Innenministerium glaubte, sie rasch zerschlagen zu können. Im Frühjahr 1998 startete die serbische Spezialpolizei ihren Versuch, die Befreiungsarmee bereits während ihres Entstehens zu zerschlagen.101 Bei so genannten „Vergeltungseinsätzen” wurden in der Folgezeit zahlreiche Orte mit dem vorgeblichen Ziel zerstört, die als Terroristen bezeichneten UÇK-Aktivisten zu bekämpfen. Eine Folge davon war, dass sich immer mehr Albaner mit der UCK solidarisierten und sie zahlreiche kampfbereite Mitstreiter rekrutieren konnte.

Derartig verstärkt, gelang es ihr bis zum Juli 1998, zeitweilig bis zu 40 Prozent des Kosovo zu kontrollieren.


101 [...]

Zunächst waren daher vor allem Polizeistationen das Ziel ihrer Anschläge. Die UÇK wurde Anfang 1998 vom serbischen Innenministerium auf maximal 2.000 Personen geschätzt, so dass man glaubte, sie rasch zerschlagen zu können. Dies versuchte die serbische Sonderpolizei am 28. Februar 1998, indem sie die UÇK-Hochburg in der Drenica stürmte. Dabei wurden 25 Kosovaren getötet.

Ab März 1998 wurden bei „Vergeltungseinsätzen” der serbischen Miliz mit dem vorgeblichen Ziel, die als Terroristen bezeichneten UÇK-Aktivisten zu bekämpfen, zahlreiche Orte zerstört, in denen albanische Kosovaren lebten. Eine Folge davon war, dass sich immer mehr Albaner mit der UÇK solidarisierten und sie zahlreiche kampfbereite Menschen rekrutieren konnte. Aufgrund dieser Verstärkung gelang es ihr bis

[Seite 10]

zum Juli, zeitweilig bis zu 40 Prozent des Kosovo zu kontrollieren.

Anmerkungen

ein Quellenverweis fehlt trotz weitgehend wörtlicher Übernahmen.

Der Satz aus Zeile 4-6 samt Fußnote 101 "Im Frühjahr 1998..." hat keine Entsprechung in der Quelle.


[65.] Jkr/Fragment 056 29

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 56, Zeilen: 29-31
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 10, Zeilen: 05, 6-8, 101-102
Und obwohl sie bis dahin mehr als 500 Kämpfer verloren hatte, umfasste ihr Potenzial noch über 35.000 Mann, so dass sie sich von Nordalbanien aus neu formieren konnte.103 Ihre Kampfmoral und ihre Unterstützung in [der kosovo-albanischen Bevölkerung war ungebrochen, zumal sie am 23. Juli 1998 vom Parlament der Kosovo-Albaner als legitime Streitmacht bezeichnet worden war.]

103 Vgl. Jens Reuter, Kosovo 1998, in: Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH), OSZE-Jahrbuch 1998, Baden-Baden 1998, S. 212

Doch obwohl sie bis dahin mehr als 500 Kämpfer verloren hatte, umfasste ihr Potenzial noch über 35.000 Mann, so dass sie sich von Nordalbanien aus neu zu formieren begann.26 Ihre Unterstützung in der Bevölkerung war ungebrochen, zumal sie am 23. Juli vom Parlament der Kosovo-Albaner als legitime Streitmacht bezeichnet worden war.

26 Vgl. Jens Reuter, Kosovo 1998, in: Institut für Friedensforschung und Sicherheitspolitik an der Universität Hamburg (IFSH), OSZE-Jahrbuch 1998, Baden-Baden (Nomos) 1998, S. 212.

Anmerkungen

ein Quellenverweis fehlt.

Die Fußnote 103 befindet sich auf Seite 57 der Dissertation.


[66.] Jkr/Fragment 057 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 57, Zeilen: 1-3
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 10, Zeilen: 8-10
[Ihre Kampfmoral und ihre Unterstützung in] der kosovo-albanischen Bevölkerung war ungebrochen, zumal sie am 23. Juli 1998 vom Parlament der Kosovo-Albaner als legitime Streitmacht bezeichnet worden war. Ihre Unterstützung in der Bevölkerung war ungebrochen, zumal sie am 23. Juli vom Parlament der Kosovo-Albaner als legitime Streitmacht bezeichnet worden war.
Anmerkungen

ein Quellenverweis fehlt trotz weitgehend wörtlicher Übernahmen. Die Übernahme beginnt schon auf der Vorseite: Jkr/Fragment 056 29


[67.] Jkr/Fragment 057 10

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 57, Zeilen: 10-14
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 12, Zeilen: 10-13
Trotzdem haben es die EU und die USA versäumt, das Kosovo-Problem auf die Tagesordnung zu setzen, als die Zeit mehr als reif dafür war. Bei den Jugoslawien- Konferenzen, die 1991 in Den Haag begonnen hatten und 1995 in Dayton endeten, wurde das Problem unter den Teppich gekehrt. Der Europäischen Gemeinschaft/Union und den Vereinigten Staaten ist vorgeworfen worden, sie hätten versäumt, das Kosovo-Problem auf die Tagesordnung zu setzen, als die Zeit dafür reif war. „Bei den Jugoslawien-Konferenzen, die 1991 in Den Haag begannen und 1995 in Dayton endeten, wurde das Kosovo-Problem unter den Teppich gekehrt.”33

33 Reuter, a.a.O. (Anm. 26), S. 203.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt für den in der Quelle als wörtliches Zitat gekennzeichneten Satz. Auch der Satz davor ist sehr ähnlich zur Quelle.

Die Stelle findet sich auch so aehnlich in Quelle:Jkr/Reuter_2000d (S. 321: 5ff). Da auch Meyer & Schlotterer (2000) Reuter zitieren, ist dies erklaerlich. Aus welcher Quelle letztendlich diese Passage uebernommen wurde ist unklar, fuer die Einordnung als Plagiat ist dies aber unerheblich.


[68.] Jkr/Fragment 057 20

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 57, Zeilen: 20-26
Quelle: Reuter 2000d
Seite(n): 321, Zeilen: 26ff
Die EU und die USA haben diesen Staatsstreich stillschweigend sanktioniert, indem sie das Kosovo als einen international nicht handlungsfähigen Teil Serbiens behandelten. 105 So wurde das Kosovo-Problem nicht internationalisiert und nicht als Problem des Selbstbestimmungsrechts der Völker behandelt, obwohl es gute Gründe dafür gegeben hätte. Die internationale Gemeinschaft war nicht gewillt, den Kosovo-Albanern das Recht einzuräumen, das sie den Slowenen und [Kroaten bereitwillig zugestanden hatte: sich von Jugoslawien abzuspalten.]

105 Jens Reuter, Die Kosovo-Politik der internationalen Gemeinschaft in den neunziger Jahren, in: Der Kosovo-Konflikt, Hgg. Jens Reuter/Konrad Clewing, Klagenfurt u. a. 2000, S.321: Anfang 1992 haben westliche Diplomaten - hinter vorgehaltener Hand - diese Haltung wie folgt begründet: Man werde den Serben erhebliche Opfer in Kroatien und Bosnien zumuten müssen, daher sei es unmöglich, von ihnen auch noch den Verzicht auf Kosovo zu verlangen. Es gab zu dieser Zeit Gerüchte, der Westen habe einen regelrechten Deal mit Milošević geschlossen. Für sein Plazet zur Stationierung der Blauhelme in der Krajina habe der damalige serbische Präsident die Zusage erhalten, man werde das Kosovo-Problem nicht auf die internationale Tagesordnung setzen.

Die Europäische Gemeinschaft und die USA haben diesen Staatsstreich stillschweigend sanktioniert, indem sie Kosovo als einen international nicht handlungsfähigen Teil Serbiens behandelten. Anfang 1992 haben westliche Diplomaten - hinter vorgehaltener Hand - diese Haltung wie folgt begründet: Man werde den Serben erhebliche Opfer in Kroatien und auch in Bosnien zumuten müssen, daher sei es unmöglich, von ihnen auch noch den Verzicht auf Kosovo zu verlangen. Es gab zu dieser Zeit Gerüchte, der Westen habe einen regelrechten Deal mit Milošević geschlossen. Für sein Plazet zur Stationierung der Blauhelme in der Krajina habe der damalige serbische Präsident die Zusage erhalten, man werde das Kosovo-Problem nicht auf die internationale Tagesordnung setzen. So wurde die Kosovo-Frage nicht internationalisiert und nicht als Problem des Selbstbestimmungsrechts der Völker behandelt, obwohl es gute Gründe dafür gegeben hätte (vgl. dazu den vorliegenden Aufsatz von Georg Brunner über Völkerrecht und Selbstbestimmungsrecht in Kosovo). Doch die internationale Gemeinschaft war nicht bereit, den Kosovo-Albanern das Recht einzuräumen, das sie den Slowenen und Kroaten noch bereitwillig zugestanden hatte: sich von Jugoslawien abzuspalten.
Anmerkungen

Die Quelle ist zwar angegeben, der Leser muss aber annehmen, dass sich der Verweis auf den Text in der Fußnote bezieht, möglicherweise auch noch auf den Text vor der Fußnote, sicher aber nicht auf den Text nach der Fußnote.

Auch sind die wörtlichen Zitate nicht als solche gekennzeichnet.


[69.] Jkr/Fragment 058 05

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 58, Zeilen: 5-20
Quelle: Ramet 2000
Seite(n): 369, Zeilen: 2ff
In den USA war das Kosovo-Problem seit Mitte der achtziger Jahre bekannt, als es im Kongress erste Anhörungen zu dem Thema gab. Jedoch erst nach der Wahl Ibrahim Rugovas zum inoffiziellen Präsidenten der Kosovaren bekam der Kongress Stimmen zu hören, die auf die dringend erforderliche Verbesserung der Lage im Kosovo hinwiesen. Am 21. Oktober 1992 sprach beispielsweise Bujar Bukoshi, der in Deutschland im Exil lebende Ministerpräsident der kosovarischen Gegenregierung vor dem Nationalen Presseclub in Washington und warnte die Anwesenden vor „einer alarmierenden und sehr gefährlichen Situation in Kosova.“ Er berichtete von dem steten Bemühen seiner Regierung, amerikanische „Amtsträger zu überzeugen, mit Nachdruck etwas zu unternehmen, um die Aggression in Kosova zu stoppen.“107 Zwei Jahre später war Bukoshi erneut im Kapitol, um dem Auswärtigen Ausschuss zu berichten. Unter der Warnung, die systematische Unterdrückung der Albaner im Kosovo sei in den vorangegangenen Monaten eskaliert, forderte er die Internationalisierung des Konflikts, und wiederholte dabei Rugovas Aufruf zur Errichtung eines internationalen Protektorats für das Kosovo.108

107 Sabrina P. Ramet, Die politische Strategie der Vereinigten Staaten in der Kosovo-Krise: Parteipolitik und nationales Interesse, in: Der Kosovo-Konflikt, Hgg. Jens Reuter/Konrad Clewing, Klagenfurt u. a. 2000, S. 368

108 Ebenda, S. 369

Spätestens seit Mitte der 1980er hat es im Kongress Anhörungen zum Thema Kosovo gegeben,9 aber es war wohl erst seit der Wahl des Shakespeare-Forschers Ibrahim Rugova zum Präsidenten der Gegenregierung der „Republik Kosova“ im Mai 1992, dass der Kongress Stimmen zu hören bekam, die meinten, die dortige Lage erfordere dringende Besserung. Am 21. Oktober 1992 sprach zum Beispiel Dr. Bujar Bukoshi, der Premierminister der kosovarischen Gegenregierung, vor dem Nationalen Presseclub in Washington D.C. und warnte die Anwesenden vor „einer alarmierenden und sehr gefährlichen Situation in Kosova.“ Er berichtete dem Presseclub von dem steten Bemühen seiner Regierung, amerikanische „Amtsträger [zu überzeugen], mit Nachdruck etwas zu unternehmen, um die Aggression in Kosova zu stoppen [..].“10 Zwei Jahre darauf war Bukoshi erneut auf dem Kapitol, um vor dem Auswärtigen Ausschuß auszusagen. Unter der Warnung, die systematische Unterdrückung der Albaner in Kosovo sei in den vorangegangenen Monaten eskaliert, forderte er die Internationalisierung der Kosovokrise, und wiederholte dabei Ibrahim Rugovas Aufruf zur Errichtung eines internationalen Protektorates für Kosovo.11

9 An einer solchen Anhörung nahm ich im Herbst 1986 teil.

10 „News Briefing with Bukoshi, Prime Minister, Republic of Kosova“, vom 21.10.1992, Federal News Service, auf Lexis-Nexis Congressional Universe [der Zugang zu dieser umfassenden Datenbank ist bislang - Mitte Februar 2000 - nur von Bibliotheken innerhalb der USA möglich; die Red.].

11 Testimony October 5, 1994 Dr. Bujar Bukoshi, before the House Foreign Affairs Committee, Federal Document Clearing House Congressional Testimony, auf Lexis-Nexis Congressional Universe.

Anmerkungen

Die wörtlichen Übernahmen bleiben trotz Nennung der Quelle sämtlich ungekennzeichnet. Auch ist der Umfang der Übernahmen keineswegs klar.


[70.] Jkr/Fragment 058 20

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 58, Zeilen: 20-31
Quelle: Reuter 2000d
Seite(n): 324, Zeilen: 6ff
Die Vereinigten Staaten haben die gewaltfreie Politik Rugovas nachdrücklich unterstützt. Er war ein relativ häufiger Gast in Washington, wo er stets Anerkennung und Ermunterung erfuhr. Doch an dem entscheidenden Punkt, dem unabhängigen Staat Kosovo, schieden sich die Geister. Die USA erklärten, ein unabhängiger Staat Kosovo sei unvereinbar mit der amerikanischen Politik auf dem Balkan. Gleichzeitig bezeichneten sie die UÇK anfänglich ganz nach Belgrader Lesart als Terroristen. Offensichtlich war man im State Department überzeugt, man müsse den Kosovo-Konflikt mittels jahrzehntelang praktizierten „Containment-Politik“ zunächst eindämmen und ein Überschwappen auf die Nachbarländer Mazedonien und Albanien verhindern. Danach könnten Ruhe und Stabilität im Kosovo durch einen Kompromiss zwischen den Kontrahenten wieder hergestellt werden. Die Vereinigten Staaten haben auch die gewaltfreie Politik von Ibrahim Rugova nachdrücklich unterstützt. Er war ein relativ häufiger Gast in Washington, wo er stets Anerkennung und Ermunterung erfuhr. Doch am entscheidenden Punkt - dem unabhängigen Staat Kosovo - schieden sich die Geister. [...]

Trotz dieser klaren Worte blieb die amerikanische Kosovo-Politik zwiespältig. Sonderbotschafter Gelbardt erklärte, ein unabhängiger Staat Kosovo sei unvereinbar mit der amerikanischen Politik auf dem Balkan. Gleichzeitig bezeichnete er die albanische Befreiungsarmee (UÇK) anfänglich ganz nach Belgrader Lesart als „Terroristen“. Offensichtlich war man im State Department überzeugt, man müsse den Kosovo-Konflikt zunächst eindämmen, d.h. ein Überschwappen auf die Nachbarländer Makedonien und Albanien verhindern. Danach könnten Ruhe und Stabilität in Kosovo durch einen fairen Kompromiss zwischen den Kontrahenten wiederhergestellt werden.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[71.] Jkr/Fragment 059 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 59, Zeilen: 1-7
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 29, Zeilen: 13-20
Die große Chance für die Internationalisierung des Kosovo-Problems wäre die Konferenz von Dayton gewesen, die im November 1995 ein Friedensabkommen über Bosnien-Herzegowina zustande brachte. Die westlichen Regierungen hörten jedoch nicht auf Rugovas Bitten um Aufnahme in die Agenda der Bosnien-Friedenskonferenz. Offen blieb die Frage, ob dies aus Kurzsichtigkeit oder aus Pragmatismus geschah. Während die bosnischen Kriege schon zweihunderttausend Opfer gekostet hatten, herrschte im Kosovo immer noch Ruhe. Die große Chance für eine Internationalisierung wäre die Konferenz von Dayton gewesen, die im November 1995 ein Abkommen über Bosnien-Herzegowina zustande brachte. Die westlichen Kanzleien hörten nicht auf Rugovas Bitten um Aufnahme des Kosovo-Problems in die Agenda. Aus Kurzsichtigkeit oder doch aus Pragmatismus? Während die bosnischen Kriege schon zweihunderttausend Opfer gekostet hatten, herrschte im Kosovo immer noch Ruhe.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[72.] Jkr/Fragment 059 13

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 59, Zeilen: 13-25, 101-102
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 29, 30, Zeilen: 29: 20-27, 32-36; 30: 1-3
Vom Westen wurde kein offenkundiger Konflikt wahrgenommen, obwohl sie von allen politischen und publizistischen Kennern vorhergesagt wurde. An mangelnden Informationen lag es nicht, dass die Krisenvorsorge kaum eine Chance hatte. Es handelte sich eher um ein systematisches Problem: Bei ihrem Mangel an Zeit, Energie und Geld werden sich die Regierungen immer auf die bereits ausgebrochenen Konflikte konzentrieren. Die Kraftanstrengung von Dayton reichte jedenfalls nur für die Bosnien-Frage. Sie allein brachte die Konferenz mehrfach an den Rand des Scheitems. Als der deutsche Delegationsleiter und spätere Staatsminister im Auswärtigen Amt, Wolfgang Ischinger trotzdem in seinem Gespräch am 4. November 1995 bei Milošević das Kosovo zur Sprache brachte, „explodierte“ dieser regelrecht: Es handle sich um ein inneres Problem und er lehne jede Bestrebung ab, es zu internationalisieren. 109

109 „Deutsche Außenpolitik 1995. 53 Telegramme aus Dayton“, eine Dokumentation, herausgegeben vom Auswärtigen Amt, Bonn 1998, S. 67

[Seite 29, Zeilen 20-27]

Es gab dort keine akute Krise, obwohl sie von allen politischen und publizistischen Kennern vorhergesagt wurde. An der Information lag es also nicht, daß die Krisenvorsorge so wenig Chancen hatte. Es handelt sich eher um ein systemisches Problem: Bei ihrem Mangel an Zeit, Energie und Geld werden sich die Regierungen immer auf die ausgebrochenen Krisen konzentrieren, an denen es ja selten mangelt.

[Seite 29, Zeilen 32-36]

Die Kraftanstrengung von Dayton reichte nur für die Bosnien-Frage. Sie allein brachte die Konferenz mehrfach an den Rand des Scheiterns. Als der deutsche Delegationsleiter Wolfgang Ischinger trotzdem in seinem Gespräch am 4. November 1995 bei Milosevic das Kosovo

[Seite 30, Zeilen 1-3]

zur Sprache brachte, »explodierte« dieser regelrecht: Es handle sich um ein inneres Problem, er lehne jede Bestrebung ab, es zu internationalisieren.2


2 »Deutsche Außenpolitik 1995. 53 Telegramme aus Dayton«, eine Dokumentation, herausgegeben vom Auswärtigen Amt, Bonn 1998, S. 67.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[73.] Jkr/Fragment 059 32

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 59, Zeilen: 32-35, 103-106
Quelle: Reuter 2000d
Seite(n): 322, Zeilen: 22-30
Die von Rugova proklamierte gewaltlose Politik und der unter seiner Führung ins Leben gerufene Schattenstaat erfuhren in der westlichen Welt große Sympathie, jedoch wenig Unterstützung.110 Seine Politik kam dem Westen sehr entgegen, hielt sie doch die Region [seit seiner Wahl zum Präsidenten der Gegenregierung der „Republik Kosova“ im Mai 1992 über sieben Jahre hinweg ruhig.]

110 Jens Reuter, Anm. 105, S. 322: Rugova sollte jedoch keinesfalls - wie dies in der westlichen Presse vielfach geschah - als „Gandhi des Balkans“ apostrophiert werden. 1991 erklärte er gegenüber Jens Reuter: „Wir sind keine Pazifisten. Wir haben einfach nicht genug Waffen und deshalb dürfen wir nicht auf die Gewalt setzen.“

Die von Ibrahim Rugova proklamierte gewaltlose Politik und der unter seiner Führung ins Leben gerufene albanische Schattenstaat erfuhren überall in der westlichen Welt moralische Unterstützung. Rugova sollte jedoch keinesfalls - wie dies in der westlichen Presse vielfach geschah - als „Gandhi des Balkans“ apostrophiert werden. 1991 erklärte er gegenüber dem Verfasser: „Wir sind keine Pazifisten. Wir haben einfach nicht genug Waffen und deshalb dürfen wir nicht auf Gewalt setzen.“

Die Politik des inoffiziellen Präsidenten der Kosovaren kam dem Westen sehr gelegen, hielt sie doch eine Region über sieben Jahre ruhig, [...]

Anmerkungen

Die Quelle ist zwar in der Fußnote 110 angegeben, der Umfang und wörtliche Übernahmecharakter ist jedoch nicht vollständig ausgewiesen. Zudem setzt sich die Übernahme auf der Folgeseite fort.


[74.] Jkr/Fragment 060 01

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 60, Zeilen: 1-6
Quelle: Reuter 2000d
Seite(n): 322, Zeilen: 29-31, 35-38
[Seine Politik kam dem Westen sehr entgegen, hielt sie doch die Region] seit seiner Wahl zum Präsidenten der Gegenregierung der „Republik Kosova“ im Mai 1992 über sieben Jahre hinweg ruhig. Rugovas Hoffnungen auf Autonomie für das Kosovo wurden jedoch nach und nach zunichte gemacht, nachdem ein UN-Protektorat Kosovo zur damaligen Zeit nicht einmal in Erwägung gezogen und auch keine internationale Kosovo-Konferenz ins Auge gefasst wurde. [Zeilen 29-31]

Die Politik des inoffiziellen Präsidenten der Kosovaren kam dem Westen sehr gelegen, hielt sie doch eine Region über sieben Jahre ruhig, die immer wieder als potenzieller Kriegsherd bezeichnet wurde.

[Zeilen 35-38]

Es gab keine internationale Kosovo-Konferenz. Ein UN-Protektorat Kosovo wurde nicht einmal in Erwägung gezogen. Die Idee eines unabhängigen Staates Kosovo wurde anfänglich moderat, später brüsk zurückgewiesen. Rugovas Hoffnungen wurden nach und nach zunichtegemacht.

Anmerkungen

Fortgesetzte Textübereinstimmung von S. 59 (dort eine Quellenangabe in Fußnote 110).


[75.] Jkr/Fragment 060 20

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 60, Zeilen: 20-24
Quelle: Reuter 2000b
Seite(n): 171, Zeilen: 28-31
Die USA schlossen in den Augen der Kosovaren mit dem Mann, der ethnische Säuberungen mit brutaler Gewalt durchgesetzt hatte, ein Abkommen und belohnten ihn sogar noch mit der Schaffung der Serbenrepublik Srpska in Bosnien, was ein erhebliches Zugeständnis an die bosnischen Serben bedeutete. Die Amerikaner schlossen mit dem Mann, der ethnische Säuberungen mit brutaler Gewalt durchgesetzt hatte, ein Abkommen und belohnten ihn sogar noch mit der Schaffung einer Serbenrepublik in Bosnien.
Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Überdies wird beim Lesen der Quelle klar, dass es sich hier um Ausführungen Adem Demaçis gegenüber Timothy Garton Ash handelt. Nach der Übernahme ist dies nicht mehr klar.

Das Fragment ist relativ kurz, allerdings wird im Text der Quelle direkt anschliessend weiter übernommen: Jkr/Fragment_061_25


[76.] Jkr/Fragment 061 20

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 61, Zeilen: 20-22
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 30, Zeilen: 7-11
Adem Demaçi, ein bekannter Publizist und schon lange Rugovas Rivale, sah seine These bestätigt, dass die Albaner im Kosovo ihre eigene „Intifada“ brauchten. Die UÇK brachte sie. Ahdem Demaci, ein bekannter Publizist und schon lange Rugovas Rivale, sah seine These bestätigt, daß die Albaner im Kosovo ihre eigene »Intifada« brauchten. Die »Befreiungsarmee des Kosovo«, UCK, brachte sie.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[77.] Jkr/Fragment 061 25

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 61, Zeilen: 25-31
Quelle: Reuter 2000b
Seite(n): 171, Zeilen: 31-36
Für die Kosovo-Albaner war angesichts des Fehlschlags von Dayton der daraus zu ziehende Schluss klar: Gewaltlosigkeit zahlt sich nicht aus, während militärisches Vorgehen letztendlich von der internationalen Gemeinschaft belohnt wurde. Dieses Argument war Wasser auf die Mühlen der UCK, die jetzt mehr und mehr Zulauf erhielt, zumal die EU-Staaten ihre Beziehungen zu Belgrad normalisierten, ohne dass es zu irgendwelchen Verbesserungen im Kosovo gekommen war. Der daraus zu ziehende Schluss war einfach und klar: Gewaltlosigkeit zahlt sich nicht aus, Gewalt hingegen schafft allseits anerkannte neue Realitäten.2 Dieses Argument war Wasser auf die Mühlen der LPK, die jetzt mehr und mehr Zulauf erhielt, zumal auch die EU-Staaten ihre Beziehungen zu Belgrad normalisierten, ohne dass es zu irgendwelchen Verbesserungen in Kosovo gekommen war.

2 Timothy Garton Ash, Cry, the dismembered country, The New York Review of Books 14.1.1999.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Der Verweis auf Timothy Garton Ash wurde entfernt.


[78.] Jkr/Fragment 062 10

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 62, Zeilen: 1-10
Quelle: Reuter 2000b
Seite(n): 171, Zeilen: 4-14
[Die Kosovo-Befreiungsarmee UÇK hat ihre Wurzeln in mehreren Untergrundorganisationen, die sich 1982 nach den ersten Unruhen und Aufständen von Studenten und Fab-]rikarbeitern zur „Volksbewegung für eine Republik Kosova“ zusammengeschlossen hatten. Die Organisation, die sich seit 1991 nur noch „Volksbewegung Kosovas“ LPK nannte, hat seit ihrer Gründung die These vertreten, dass ein unabhängiges Kosovo nur durch Gewalt und durch einen bewaffneten Aufstand zu erreichen sei. Bis 1995 war die LPK eine radikale Partei am äußersten Rand des politischen Meinungsspektrums mit nur kleiner Anhängerschaft. Zusammen mit anderen zwischenzeitlich abgespaltenen Organisationen vereinigte sie sich Mitte der neunziger Jahre zur UÇK. Im Februar und April 1996 veröffentlichte die UÇK ihre ersten politischen Verlautbarungen, die jedoch noch kein größeres Aufsehen erregten. [Zeilen 4-14]

Die Kosovo-Befreiungsarmee (Ushtria Çlirimtare e Kosoves, UÇK) hat ihre Wurzeln in einer Reihe von Untergrundorganisationen mit nationalistischer bzw. nationalkommunistischer Ausrichtung, die gegen Ende der siebziger Jahre entstanden und sich 1982 zur LPRK („Volksbewegung für eine Republik Kosova“) zusammenschlossen. Diese Organisation, die seit 1991 nur noch LPK (Volksbewegung Kosovas) hieß, war 1982 bei einem Geheimtreffen in Prishtina gegründet worden. Seit der Gründung verfocht sie konsequent die These, nur durch Gewalt und nur durch einen bewaffneten Aufstand sei ein unabhängiges Kosovo zu erreichen. Bis 1995 war die LPK eine radikale Partei am äußersten Rand des politischen Meinungsspektrums mit entsprechend kleiner Anhängerschaft.

[Zeilen 16-18]

Zusammen mit anderen zwischenzeitlich abgespaltenen Organisationen vereinigte sich die LPK um die Mitte der neunziger Jahre zur UÇK.1

Im Februar und im April 1996 veröffentlichte die UÇK ihre ersten Kommuniques, die jedoch noch kein größeres Aufsehen erregten.


1 Vgl. Stephan LiPSlUS, Untergrundorganisationen in Kosovo, Südosteuropa 47 (1998), S. 75-82. S.a.: Ders., Kommunistische Parteien in Albanien und Kosovo, Südosteuropa a.a.O., S. 536-545.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[79.] Jkr/Fragment 063 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 63, Zeilen: 2-5
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 10, Zeilen: 14-17
Als in der Folge des Zerfalls des jugoslawischen Vielvölkerstaates immer wieder die Gewaltschwelle überschritten wurde, gab es frühzeitig Warnungen von Wissenschaftlern, Journalisten, Nicht-Regierungsorganisationen und Diplomaten, die in der Zunahme der Spannungen im Kosovo eine Kriegsgefahr sahen.113

113 [...] Vgl. Robert L. Hutchings, Als der Kalte Krieg zu Ende war. Ein Bericht aus dem Inneren der Macht, Berlin 1999, S.405

Als Anfang der neunziger Jahre der Desintegrationsprozess des jugoslawischen Vielvölkerstaates die Gewaltschwelle übersprang, gab es schon frühzeitig Warnungen von Wissenschaftlern, Journalisten, Nicht-Regierungsorganisationen und Diplomaten, die in der Zunahme der Spannungen im Kosovo eine Kriegsgefahr sahen.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt trotz weitgehend wörtlicher Übernahmen.

Eher kleinteiliges Fragment, das aber aufgrund der Aufzählung eindeutig als Übernahme identifizierbar ist.

Fn 113 zeigt nicht die Quelle der Übernahme auf, sondern gibt weiterführende Anmerkungen, die dann mit Hutchings belegt werden.


[80.] Jkr/Fragment 063 06

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 63, Zeilen: 6-14
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 2, Zeilen: 17-20, 22-27
Mit der einseitigen Aufhebung der Autonomieregelung für das Kosovo durch Milošević im Herbst 1989 hatte der jüngste Kosovo-Konflikt seinen Anfang genommen. Dies wurde in den westlichen Hauptstädten ebenso nur am Rande registriert, wie die Signalwirkung, die von der fortschreitenden Serbisierung ausging. Zu sehr war man mit dem zu Ende gehenden Ost-West-Konflikt und den tiefgreifenden Veränderungen in Ost-Mitteleuropa beschäftigt. In Polen war gerade der friedliche Machtübergang eingeleitet worden, im Sommer 1989 begannen die Flüchtlingswellen in Ungarn und in Prag und im Herbst ergriff die Krise des Sozialismus die DDR und führte zum Fall der Mauer. Die jüngste Krise begann im Frühjahr 1989, als Slobodan Milošević – damals noch Ministerpräsident Serbiens – die 1974 unter Josif Broz Tito gefundene Autonomieregelung für das Kosovo innerhalb Jugoslawiens einseitig aufhob.3 Dieser

Akt [...] wurde in der Bundesrepublik Deutschland wie in anderen westlichen Hauptstädten seinerzeit kaum registriert. Zu sehr war man mit dem sich abzeichnenden Ende des Ost-West-Konfliktes beschäftigt. In Polen war gerade der friedliche Machtübergang eingeleitet worden, im Sommer des gleichen Jahres begannen die Flüchtlingsdramen in Ungarn und in Prag und im Herbst ergriff die Krise des Sozialismus auch Besitz von der DDR und führte zum Fall der Mauer am 9. November 1989.

Anmerkungen

kein Hinweis auf eine Übernahme;

Im Original hängt dieser Abschnitt direkt mit der in Jkr/Fragment_064_01 verwendeten Passage zusammen.


[81.] Jkr/Fragment 064 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 64, Zeilen: 1-7, 11-13, 101
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 2, Zeilen: 19-23, 31-39
[Das radikale Vorgehen Milošević war für andere jugoslawische Teilrepubliken der Anlass, der drohenden Bevormundung durch die Serben] durch Ausrufung der eigenen Unabhängigkeit zuvorzukommen. Auch als sich die Albaner im Kosovo für selbständig erklärten und 1991 ihren eigenen Schattenstaat ausriefen, fand dies nur wenig Aufmerksamkeit. Erst nachdem 1991 und 1992 die Kriege um Slowenien, Kroatien und Bosnien-Herzegowina von Milošević und serbischen Milizen ausgelöst wurden und die internationale Staatengemeinschaft sich im Rahmen der UN-Konferenz über Jugoslawien um eine Gesamtlösung bemühte, kam die Lage im Kosovo wieder stärker ins Blickfeld. [...] Der EU-Unterhändler Lord Owen hatte im September 1992 in Genf versucht, das Thema auf die Agenda dieser Konferenz zu bringen, scheiterte aber am der Weigerung Milosevics.115

115 Vgl. David Owen, Balkan Odyssey, San Diego, London, New York, 1995, S. 137

Dieser Akt, der für andere jugoslawische Teilrepubliken seinerzeit zum Signal werden sollte, der drohenden Bevormundung durch die Serben durch Ausrufung der eigenen Unabhängigkeit zuvorzukommen, wurde in der Bundesrepublik Deutschland wie in anderen westlichen Hauptstädten seinerzeit kaum registriert. [...] Auch als sich die Albaner 1990 im Kosovo für selbständig erklärten und ihren eigenen Schattenstaat ausriefen, wurde dies nur mit wenig Aufmerksamkeit quittiert.

Erst nachdem 1991 und 1992 die Kriege um Slowenien, Kroatien und Bosnien-Herzegowina von Milosevic und serbischen Milizen ausgelöst worden waren und die internationale Staatengemeinschaft sich im Rahmen der VN-Konferenz über Jugoslawien um eine Gesamtlösung bemühte, kam auch die Lage im Kosovo wieder in den Blick. EU-Unterhändler Lord Owen hatte offenbar im September 1992 in Genf versucht, das Thema Kosovo auf die Agenda dieser Konferenz zu bringen, scheiterte aber an dem kategorischen ”Nein” Milosevics, der Kosovo [zu einer internen Angelegenheit Serbiens erklärte.4


4 Vgl. David Owen, Balkon Odyssey, updated edition, San Diego/London/New York (Harvest Book) 1995, S. 137.]

Anmerkungen

ohne jeden Hinweis auf eine Übernahme

Im Original hängt dieser Abschnitt direkt mit der in Jkr/Fragment_063_06 verwendeten Passage zusammen.


[82.] Jkr/Fragment 064 15

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 64, Zeilen: 15-23, 102-111
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 10, 11, Zeilen: 10: 21 ff.; 11: 1 ff.
Obgleich die Probleme in Mazedonien sowie in den zu Serbien gehörenden Provinzen Vojvodina und Kosovo bei der internationalen Gemeinschaft Anfang der neunziger Jahre nur marginal Beachtung fanden, zumindest so lange nicht, wie die dort lebenden Volksgruppen ihre Divergenzen nicht systematisch mit Waffengewalt austrugen, war es dennoch nicht so, dass die offizielle Politik hinsichtlich einer Krisenprävention völlig untätig geblieben wäre.116 Insbesondere die damals noch als KSZE117 bezeichnete OSZE war bereits im Frühsommer 1991 bis zum Beginn der kriegerischen Auseinandersetzungen in Ex-Jugoslawien tätig geworden.

116 Vgl. Stefan Troebst, Conflict in Kosovo: Failure of Prevention? An Analytical Documentation, 1992-1998, European Centre for Minority Issues, Working Paper 1, Flensburg, May 1998: Die analytische Studie über die Versuche der internationalen Gemeinschaft, der Kosovo-Krise zu begegnen, nennt eine Reihe von Initiativen auf den verschiedensten Ebenen der Staatenwelt von der UNO über die OSZE, die Parlamentarische Versammlung des Europarats, die Internationale Konferenz über das ehemalige Jugoslawien, den „Peace Implementation Council“, das Büro des Hohen Beauftragten für Bosnien-Herzegowina, die Balkan-Kontaktgruppe, die NATO, die WEU, die EU, das Europaparlament und die Kinkel-Vödrine-Initiative. Dazu kamen eine Reihe von Vorschlägen von hochrangig besetzten Nicht-Regierungsorganisationen.

117 [...]

Dem gegenüber schienen die Probleme in Mazedonien sowie in den zu Serbien gehörenden Provinzen Vojvodina und Kosovo weniger gravierend zu sein, solange die dort lebenden Volksgruppen ihre wechselseitigen Animositäten nicht systematisch mit Waffengewalt austrugen. Trotzdem blieb die offizielle Politik nicht untätig.27

Insbesondere die damals noch KSZE genannte OSZE hatte schon im Mai 1992 durch eine Mission die Lage im Kosovo erkunden lassen und daraufhin am 14. August desselben Jahres ihre erste Langzeitmission dorthin sowie in zwei weitere serbische Spannungsgebiete, den Sandjak und die Vojvodina, entsandt und mit einem weit gefassten Mandat ausgestattet.


27 Eine Studie über die Versuche, die Kosovo-Krise zu internationalisieren, nennt mehr als ein Dutzend Initiativen auf den verschiedensten Ebenen der Staatenwelt von der UNO über die OSZE, die Parlamentarische Versammlung des Europarats, die Internationale Konferenz über das ehemalige Jugoslawien, den „Peace Implementation Council” und das Büro des Hohen Beauftragten für Bosnien-Herzegowina, die Balkan-Kontaktgruppe, die NATO, die WEU, die Europäische Union, das Europaparlament, die Kinkel-Védrine-Initiative, die Vereinigten Staaten und andere. Dazu kamen eine Reihe von Vorschlägen von hochrangig besetzten Nicht-Regierungsorganisationen. Vgl. Stefan Troebst, Conflict in Kosovo: Failure of Prevention? An Analytical Documentation, 1992-1998, European Centre for Minority Issues, (ECMI) Working Paper #1, Flensburg, May 1998. Vgl. dazu außerdem: Jens Reuter, Die internationale Gemeinschaft und der Krieg in Kosovo, in: Südosteuropa: Jg. 47, Nr. 7-8, 1998, S. 281-297; Mark Salter, Balkan Endgame: The Kosovo Conflict in a Southern Balkan Context, in: Peter Cross (Hg.), Contributing to Preventive Action, Baden-Baden (Nomos), 1998, S. 231-252; Richard Caplan, International Diplomacy and the Crisis in Kosovo, in: International Affairs (London), Jg. 74, Nr. 4, 1998, S. 745-761.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Die Fußnote 117 gibt keinen Quellenverweis, sondern eine lange Betrachtung zur Rolle der KSZE.


[83.] Jkr/Fragment 064 23

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 64, Zeilen: 23-28
Quelle: Reuter 2000
Seite(n): 513, Zeilen: 5-8, 12-16
Nachdem sie mit einem bereits ausgebrochenen Krieg technisch wie organisatorisch überfordert war, beauftragte sie die 12 EU-Staaten mit dem Krisenmanagement und trat selbst in den Hintergrund. Im Kosovo, wo es Anfang der neunziger Jahre noch um Konfliktprävention ging, blieb die Aktivität der KSZE in dieser Zeit ungebrochen. Scharfe Kritik an Serbiens Kosovopolitik übte die KSZE im Juli 1991 anlässlich einer Ex-[pertenkonferenz in Genf, die sich mit Minderheitenfragen befasste.] [Zeilen 5-8]

Nachdem sie mit einem bereits ausgebrochenen Krieg technisch wie organisatorisch überfordert war, beauftragte sie 12 ihrer Mitglieder - die Staaten der EG - mit dem Krisenmanagement und trat selbst in den Hintergrund.

[Zeilen 12-16]

In Kosovo, wo es ja noch um Konfliktprävention ging, gab es zu Beginn der neunziger Jahre keinerlei Rückzug; hier blieb die Aktivität der KSZE ungebrochen. Scharfe Kritik an Serbiens Kosovo-Politik übte die KSZE im Juli 1991 anlässlich einer Expertenkonferenz in Genf, die sich mit Minderheitenfragen befasste.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[84.] Jkr/Fragment 065 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 65, Zeilen: 1-14, 16-23
Quelle: Reuter 2000
Seite(n): 513, Zeilen: 16-36
[Zeilen 1-14]

Die erste Untersuchungskommission wurde im Mai 1992 in das Kosovo entsandt und im September des gleichen Jahres startete die erste Langzeitmission, die mit einem weit gefassten Mandat ausgestattet war.

Zwischen September 1992 und Juli 1993 überwachte die „KSZE-Langzeitmission nach Kosovo, Sandzak und Vojvodina“ die Menschenrechtssituation im Kosovo mit Hilfe eines Beobachterteams, das Büros in PriStina, Pec und Prizren unterhielt. Dieses Team war Teil der Langzeitmission, welche die Aufgabe hatte, den Dialog zwischen Behörden und Repräsentanten der örtlichen Bevölkerung zu fördern, Informationen über Menschenrechtsverletzungen zu sammeln und zur Problemlösung beizutragen. Darüber hinaus war Informationsmaterial bereitzustellen, das für den Gesetzgebungsprozess im Bereich der Menschenrechte, des Minderheitenschutzes, der unabhängigen Medien und demokratischer Wahlen Verwendung finden sollte.118

[Zeilen 16-23]

Die Einladung bzw. die Genehmigung zur Errichtung der KSZE-Langzeitmission hatte der damalige jugoslawische Ministerpräsident Milan Panic, ein amerikanischer Geschäftsmann serbischer Herkunft, erteilt. Er wollte die Beziehungen zu den Kosovaren auf eine neue Grundlage stellen und versprach Autonomie, freie Wahlen und die Wiederherstellung von Forschung und Lehre in albanischer Sprache an der Universität Pristina. Doch Panic verlor sein Amt bereits im September 1992, so dass er seine Pläne nicht verwirklichen konnte.


118 Vgl. Bericht der International Crisis Group Kosovo, 24. 03. 1998, S. 46 und www.crisisweb.org

Im Mai 1992 entsandte die KSZE ihre erste Untersuchungskommission - „fact-finding-Mission“ nach Kosovo. Im gleichen Jahr wurde die KSZE-Langzeitmission in Kosovo, Sandzak und der Vojvodina etabliert. Zwischen September 1992 und Juli 1993 überwachte die KSZE die Menschenrechtssituation in Kosovo mit Hilfe eines Beobachterteams, das Büros in Prishtina, Peja und Prizren unterhielt. Dieses Team war Teil der Langzeitmission. Die Aufgaben der Mission waren folgende:

1. den Dialog zwischen den Behörden und Repräsentanten der örtlichen Bevölkerung zu fördern;

2. Informationen über Menschenrechtsverletzungen aller Art zu sammeln und zur eventuellen Problemlösung beizutragen;

3. Informationsmaterial bereitzustellen, wie es für den Gesetzgebungsprozess im Bereich der Menschenrechte, des Minderheitenschutzes, der unabhängigen Medien und demokratischen Wahlen benötigt wird.1

Die Genehmigung zur Einrichtung der KSZE-Langzeitmission hatte der damalige jugoslawische Ministerpräsident Milan Panic, ein amerikanischer Geschäftsmann serbischer Herkunft, erteilt. Er wollte die Beziehungen zu den Kosovaren auf eine neue Grundlage stellen und versprach ihnen Autonomie, freie Wahlen und die Wiederherstellung von Forschung und Lehre in albanischer Sprache an der Universität Prishtina. Doch Panic verlor sein Amt bereits im Dezember 1992, so dass er seine Pläne nicht verwirklichen konnte.


1 Vgl. Bericht der International Crisis Group Kosovo, 24.03.1998, S. 46.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[85.] Jkr/Fragment 066 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 66, Zeilen: 2-7
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 11, Zeilen: 13-19
Tatsächlich konnte eine größere Anzahl von lokalen Zwischenfällen unpolitisch geklärt und von ethnischen Emotionen befreit werden. Von Anfang an wurde versucht, zu einer Übereinkunft zwischen der jugoslawischen Regierung und den Kosovo-Albanern über die Wiedererrichtung des albanischen Bildungswesens zu kommen, um damit eine weiterreichende Verhandlungsbasis zwischen den Parteien zustande zu bringen. 120

120 Stefan Troebst, Chronologie einer gescheiterten Prävention, in: Osteuropa, 1999, Nr. 8, S.777 ff; Jens Reuter, Die OSZE und das Kosovo-Problem, in: Der Kosovo-Konflikt, Hgg. Jens Reuter/Konrad Clewing, Klagenfurt u. a. 2000, S. 513 ff.

Dadurch konnte eine größere Anzahl von lokalen Zwischenfällen auf ihren zumeist unpolitischen Charakter reduziert und von ethnischen Emotionen befreit werden. Außerdem versuchte sie von Anfang an, zu einer Übereinkunft zwischen der jugoslawischen Regierung und den Kosovaren über die Wiedererrichtung des albanischen Bildungswesens zu kommen – allerdings ein „besonders schwieriges Reizthema” –, um damit eine weiterreichende Verhandlungsbasis zwischen den Parteien zustande zu bringen. 29

29 In diesem Sinne argumentiert Stefan Troebst, Chronologie einer gescheiterten Prävention. Vom Konflikt zum Krieg im Kosovo, 1989-1999, in: Osteuropa, Jg. 49, Nr. 8, 1999, S. 777-795, hier S. 781.

Anmerkungen

ein Quellenverweis fehlt trotz weitgehend wörtlicher Übernahmen


[86.] Jkr/Fragment 066 08

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 66, Zeilen: 8-10, 13-16
Quelle: Reuter 2000
Seite(n): 513, 514, Zeilen: 513: 37-40; 514: 1-4
[Zeilen 8-10]

Nachdem der Krieg in Bosnien im Frühjahr 1992 ausgebrochen und die Rolle Belgrads klar zutage getreten war, wurde als eine Art Strafmaßnahme die BR Jugoslawien von der Sitzungen der KSZE-Gremien suspendiert.

[Zeilen 13-16]

Diese verständliche, aber unglückliche Entscheidung lieferte Milosevic den Vorwand, um die Langzeitmission zu unterbinden. Ende Juli 1993 musste die Mission Jugoslawien verlassen. Ihre Wiedereinsetzung wurde zwischen 1993 und 1996 auf allen OSZE-Gipfeltreffen vergeblich gefordert.

[Seite 513, Zeilen 37-40]

Nachdem der Krieg in Bosnien im Frühjahr 1992 ausgebrochen war und sobald die Rolle Belgrads in diesem Krieg klar zutage lag, war die KSZE-Mitgliedschaft der BR Jugoslawien - als eine Art Strafmaßnahme - suspendiert worden. Diese verständliche, aber nicht sehr glückliche Entscheidung lieferte

[Seite 514, Zeilen 1-4]

Präsident Milosevic den Vorwand, um die Langzeitmission der KSZE zu unterbinden. Ende Juli 1993 mußte die Mission Jugoslawien verlassen, ihre bedingungslose Reetablierung wurde zwischen 1993 und 1996 auf allen OSZE- Gipfeltreffen gefordert.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[87.] Jkr/Fragment 066 18

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 66, Zeilen: 18-29
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 11, 12, Zeilen: 11:27-36; 12: 1-2
Zumindest im Rückblick lässt sich erkennen, dass dieses Mittel ungeeignet war, das Milosevic-Regime zur Rückkehr zu den Prinzipien der OSZE zu bewegen. Diese Suspendierung erschwerte vielmehr die weiterhin notwendige Kommunikation mit Belgrad und bestärkte Milosevic möglicher Weise darin, sich nicht an die vereinbarten Grundsätze zu halten. Mehr noch, der Umstand, dass hochrangige ausländische Politiker nun direkt bei ihm vorstellig werden mussten, bot ihm die Möglichkeit, sich mit ihnen im Fernsehen zu präsentieren, und unterstrich in der serbischen Öffentlichkeit damit seine Wichtigkeit. Die OSZE war auch nach der im Zuge des Dayton-Abkommens vereinbarten Aufhebung der Embargomaßnahmen nicht bereit, der Forderung Belgrads nachzukommen, vor einer Wiederzulassung der Mission die Suspendierung aufzuheben. Beide Seiten blockierten sich auf diese Weise bis 1998. 121

121 Es ging dabei bis zum Zeitpunkt der Verschärfung der Lage im Kosovo im Frühjahr 1998 um die Frage, ob die BR Jugoslawien automatisch Nachfolgerin des alten Jugoslawien sein könne oder wie dessen andere Nachfolgestaaten einen Antrag auf Neuaufnahme stellen müsse. Danach jedoch stand dann Belgrads fehlende Bereitschaft, den Grundregeln der OSZE zu entsprechen, wieder im Mittelpunkt. Am 11. März 1998 forderte der Ständige Rat die Behörden der BR Jugoslawien auf, „ohne Vorbedingungen die sofortige Rückkehr der OSZE-Langzeitmissionen in Kosovo, Sandjak und Vojvodina zu akzeptieren, wobei anzumerken ist, dass die Rückkehr dieser Missionen für die zukünftige Teilnahme der BR Jugoslawien an der OSZE von Bedeutung sein wird.“ Ebenda, S. 514

Zumindest im Rückblick lässt sich erkennen, dass dieses Mittel ungeeignet war, das Milosevic-Regime zur Rückkehr zu den Prinzipien der KSZE/OSZE zu bewegen. Vielmehr erschwerte die Suspendierung einerseits die weiterhin notwendige Kommunikation mit Belgrad und bestärkte andererseits Milosevic möglicherweise sogar darin, sich nicht an die OSZE-Grundsätze zu halten. Mehr noch, der Umstand, dass hochrangige ausländische Politiker nun direkt bei ihm vorstellig werden mussten, bot ihm immer wieder die Möglichkeit, sich mit ihnen im Fernsehen zu präsentieren, und unterstrich in der serbischen Öffentlichkeit damit seine Wichtigkeit.

Auch nach dem Abschluss des Dayton-Vertrages 1995 und der Aufhebung der Embargomaßnahmen gegen die BRJ 1996 war die OSZE nicht bereit, Belgrads Forderung

[Seite 12]

nachzukommen, vor einer Wiederzulassung der Mission die Suspendierung aufzuheben, so dass sich beide Seiten bis Oktober 1998 blockierten. 30


30 Dabei ging es allerdings bis zur Verschärfung der Lage im Kosovo im Frühjahr 1998 um die Frage, ob die BRJ automatisch Nachfolger des alten Jugoslawiens sein könne oder wie dessen andere Nachfolgestaaten einen Antrag auf Neuaufnahme stellen müsse. Danach jedoch stand dann Belgrads fehlende Bereitschaft, den Grundregeln der OSZE zu entsprechen, wieder im Mittelpunkt. Am 11. März 1998 forderte der Ständige Rat die Behörden der BRJ auf, „ohne Vorbedingung die sofortige Rückkehr der OSZE-Langzeitmissionen in Kosovo, Sandjak und Vojvodina zu akzeptieren, wobei anzumerken ist, dass die Rückkehr dieser Missionen für die zukünftige Teilnahme der Bundesrepublik Jugoslawien an der OSZE von Bedeutung sein wird.” Protokoll der Sondersitzung des Ständigen Rates (156. Plenarsitzung) am 11. März 1998, Beschluss Nr. 218, S. 2.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt trotz weitläufiger Übernahmen.

In Fußnote 121 gibt der Verfasser als Quelle "Ebenda S.514" an, was wohl ein Verweis auf Jens Reuter/Konrad Clewing, Klagenfurth u.a.2000, S.514 ist. In Meyer Schlotter (2000) ist "Protokoll der Sondersitzung des Ständigen Rates ...Nr 218, S.2" angegeben.


[88.] Jkr/Fragment 067 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 67, Zeilen: 1-23
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 12, 13, Zeilen: 12: 3-23; 13:1-2
Es lässt sich auch von den Vereinten Nationen nicht behaupten, sie hätten nicht frühzeitig die bedrohliche Lage im Kosovo erkannt. 122 Sie spielten bereits eine wichtige Rolle bei der Aufstellung der einzigen im engeren Sinn präventiven UN-Blauhelmtruppe in Mazedonien im Dezember 1992 wie auch bei deren regelmäßigen Mandatsverlängerungen bis 1998. 123 Da in Mazedonien eine große albanische Minderheit lebt, sollten im Falle der Konflikteskalation die grenzüberschreitende Unterstützung der jeweiligen Konfliktparteien verhindert werden. Auch der EU und den USA wurde zum Vorwurf gemacht, sie hätten es versäumt, das Kosovo Problem auf die Tagesordnung zu setzen, als die Zeit dafür reif war. Zum einen seien nach der Bundesverfassung Ex—Jugoslawiens von 1974 die beiden autonomen Provinzen Kosovo und Vojvodina innerhalb Serbiens den sechs Republiken gleichgestellt gewesen und hätten insofern anerkannt werden können. Auf dieser Grundlage hätte ihnen das Recht zuerkannt werden können, einen eigenen Staat zu bilden. 124 Zum anderen habe das kosovo-albanische Kalkül, den Konflikt unterhalb der Gewaltschwelle zu halten, „auf eine staatrechtliche Belohnung durch die Staatengemeinschaft in Form eines Protektorats als Übergangstufe zur Unabhängigkeit” gezielt, doch „während die pazifistische Taktik von Internationalen Organisationen und Großmächten mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen wurde, ignorierte man das politische Anliegen der Eigenstaatlichkeit.” 125 Dies wird gelegentlich in der Presse und seitens der Wissenschaft der westlichen Staaten als eine versäumte Chance der Prävention dargestellt 126

123 Vgl. Wolfgang Moeller, Mazedonien: Konfliktverhütung durch präventive Stationierung Von UN-Blauhelmen, in: Volker Matthies (Hg.), Der gelungene Frieden.Beispiele und Bedingungen erfolgreicher friedlicher Konfliktbearbeitung, Bonn 1997, S. 278 ff.

124 Reuter, a.a.0. (Anm. 103), S. 203

125 Troebst, a.a.0. (Anm. 120), S. 778

126 Vgl. Michael Merzinger, „Unheiliger Wahnsinn/Hockt über grimmigen Waffen”. Vom Versagen des Westens zum Krieg der Werte, in: Schmid, a.a.0. (Anm. 50), S. 260-261

Von den Vereinten Nationen lässt sich ebenfalls nicht behaupten, sie hätten nicht frühzeitig die bedrohliche Lage im Kosovo erkannt. 31 Sie spielten schon eine wichtige Rolle bei der Aufstellung der einzigen im engeren Sinne präventiven UN-Blauhelmtruppe in Mazedonien am 11. Dezember 1992 wie auch bei deren regelmäßigen Mandatsverlängerungen bis 1998. 32 Da in Mazedonien eine große albanische Minderheit lebt, sollten im Falle der Konflikteskalation die grenzüberschreitende Unterstützung der jeweiligen Konfliktparteien verhindert werden.

Der Europäischen Gemeinschaft/Union und den Vereinigten Staaten ist vorgeworfen worden, sie hätten versäumt, das Kosovo-Problem auf die Tagesordnung zu setzen, als die Zeit dafür reif war. „Bei den Jugoslawien-Konferenzen, die 1991 in Den Haag begannen und 1995 in Dayton endeten, wurde das Kosovo-Problem unter den Teppich gekehrt.” 33 Zum einen seien nach der Bundesverfassung Jugoslawiens von 1974 die beiden autonomen Provinzen Kosovo und Vojvodina innerhalb Serbiens den sechs Republiken de facto gleichgestellt gewesen und hätten insofern auch von der Schiedskommission der Europäischen Gemeinschaft als souveräne Teile der Föderation anerkannt und somit ihnen das Recht zuerkannt werden können, einen eigenen Staat zu bilden. 34 Zum anderen habe das Kosovo-albanische Kalkül, den Konflikt unterhalb der Gewaltschwelle zu halten, „auf eine staatsrechtliche 'Belohnung' durch die Staatengemeinschaft in Form eines Protektorats als Übergangsstufe zur Unabhängigkeit” gezielt, doch „während die pazifistische Taktik von Internationalen Organisationen und Großmächten mit Wohlwollen zur Kenntnis genommen wurde, ignorierte man das politische Anliegen der Eigenstaatlichkeit.” 36

[Seite 13]

Dies wird gelegentlich in der Presse und der Wissenschaft der westlichen Staaten als eine versäumte Chance der Prävention zum Vorwurf gemacht. 37


31 Vgl. Wolfgang Moeller, Mazedonien: Konfliktverhütung durch präventive Stationierung von UN-Blauhelmen, in: Volker Matthies (Hg.), Der gelungene Frieden. Beispiele und Bedingungen erfolgreicher friedlicher Konfliktbearbeitung, Bonn 1997, S. 278 ff., bes. S. 288. ...

33 Reuter, a.a.O. (Anm. 26), S. 203.

34 Ebenda

35 Troebst, a.a.O. (Anm. 29), S. 778.

36 Vgl. u.a. [sic] Michael Herzinger, „Unheiliger Wahnsinn/Hockt über grimmigen Waffen”. Vom Versagen des Westens zum Krieg der Werte, in: Schmid, a.a.O. (Anm. 17), S. 243-268, hier S. 260/261; Tim Judah, Kosovo’s Road to War, in: Survival, Jg. 41, Nr. 2, 1999, S. 5-18, hier S. 12.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt trotz wörtlicher Übernahmen bis in die Literaturverweise.

in Fn 126 wird nur Vgl. Michael Herziger übernommen, nicht "u.a." sowie der Verweis auf Tim Judah


[89.] Jkr/Fragment 068 17

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 68, Zeilen: 17-40
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 8, 9, Zeilen: 8: 25-34; 9: 1-8, 11-22, 28-31
Es war nicht das erste Mal, dass die bundesdeutsche Diplomatie Erhebliches geleistet hatte, aber von der Aufhebung des Besatzungsstatus bis zur deutschen Wiedervereinigung waren das weitgehend Unternehmungen in eigener Sache. Auch bei den Verhandlungen zur Schlussakte von Helsinki und der konventionellen Rüstungskontrolle ging es in erster Linie um die eigene Absicherung. Im Kosovo-Konflikt engagierte sich Deutschland erstmals als Ordnungsmacht. Anders als 1991, als die damalige Bundesregierung für ihre Initiative zur Anerkennung von Slowenien und Kroatien noch international hart kritisiert wurde, hat das Eingreifen im Zusammenhang mit dem Kosovo-Problem kein Partnerstaat übel genommen. Ganz im Gegenteil: Es gab breite Anerkennung für das große Engagement Deutschlands. Dieses Mal wurde auch stets im Verbund gehandelt. Politische Einzelaktionen abzulehnen, im gemeinsamen europäischen oder atlantischen Rahmen zu handeln, war nun die Grundmodalität deutscher Diplomatie. Heute unterscheidet sich das Selbstbewusstsein deutscher Akteure merklich von einer Haltung, die sich früher durch übersteigerte außenpolitische Zurückhaltung auszeichnete. Ihren Wendepunkt hin zur Normalität hatte diese „Kultur der Zurückhaltung“ im Golfkrieg im Jahr 1991 erreicht, wo Deutschland die als „Scheckbuch- Diplomatie“ gescholtene Haltung mit Milliardenschecks kompensieren und sich in den internationalen Gremien sogar Anfeindungen gefallen lassen musste. Wegen der Gefährdung Israels war damals Gewaltlosigkeit nicht mehr die einzig mögliche Konsequenz des Holocausts. Aber nicht nur Deutschland hatte schmerzhafte Erfahrungen gemacht mit seiner Zurückhaltung, sondern Europa insgesamt, insbesondere beim internationalen Versagen im Krieg in Bosnien- [Herzegowina 1992-1995.] [Seite 8, Zeilen 25-34]

Es ist nicht das erste Mal, daß die bundesdeutsche Diplomatie Erhebliches leistete, aber von der Aufhebung des Besatzungsstatuts bis zur deutschen Einigung waren das alles Unternehmungen in eigener Sache. Auch bei den Verhandlungen der Schlußakte von Helsinki und der konventionelle Rüstungskontrolle, wo Deutschland, mit großem Erfolg übrigens, eine wichtige Rolle spielte, ging es vornehmlich um die eigene Absicherung. Im Kosovo-Konflikt intervenierte Deutschland erstmals als Ordnungsmacht. Ihr Beitrag ist Folge und Ausdruck einer politischen Emanzipation. Kennzeichnend für die Entwicklung ist,

[Seite 9, Zeilen 1-8]

daß Deutschland diesmal kein Partnerstaat sein Eingreifen übelnahm, wie etwa noch 1991, als die damalige Bundesregierung die Initiative zur Anerkennung von Slowenien und Kroatien ergriff und international dafür gescholten wurde. Die Bundesregierung handelt dabei stets im Verbund. Politischen Einzelaktione abzulehnen, im gemeinsamen europäischen oder atlantischen Rahmen zu handeln, bleibt Grundmodalität ihrer Diplomatie.

[Seite 9, Zeilen 11-22]

Heute unterscheidet sich das Selbstbewußtsein der deutschen Akteure merklich von der »lehrlingshaften« Haltung, die sie früher auszeichnete und die sich in dem stereotypen Satz äußerte: »Da halten wir uns aber zurück.«

Ein deutsches und ein europäisches Trauma

Ihren Tief- und vielleicht Wendepunkt hatte diese »Kultur der Zurückhaltung« im Golfkrieg, wo Deutschland seine Zurückhaltung mit Milliardenschecks kompensieren mußte, wo zum ersten Mal, wegen der Gefährdung Israels, die Gewaltlosigkeit nicht mehr die einzig mögliche Konsequenz des Holocaust war und den deutschen Vertretern in den internationalen Gremien bestenfalls Verachtung, häufig genug auch Anfeindung entgegenschlug.

[Seite 9, Zeilen 28-31]

Aber nicht nur die Deutschen hatten schmerzhafte Erfahrungen mit ihrer Zurückhaltung gemacht, sondern Europa insgesamt: beim internationalen Versagen im Krieg in Bosnien-Herzegowina 1992-1995.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Der Eigenleistung des Autors beschränkt sich auf den Satz: "Ganz im Gegenteil: Es gab breite Anerkennung für das große Engagement Deutschlands."


[90.] Jkr/Fragment 069 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 69, Zeilen: 1-12
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 9, 10, Zeilen: 9: 31-33; 10: 1-13
Wichtige Entscheidungen in der Kosovo-Krise erklären sich aus dem Bestreben, die gemachten Fehler nicht mehr zu wiederholen. Eine einflussreiche Kommission unter Vorsitz des ehemaligen belgischen Ministerpräsidenten Tindemans hatte sie in ihrem Bericht identifiziert. 127 Danach hätten die Großmächte in Bosnien-Herzegowina schon viel früher glaubhaft militärische Gewalt androhen sollen, um eine Regelung zu erzwingen. Die Kluft zwischen ihrer Rhetorik und ihrer Bereitschaft, Absichtserklärungen auch umzusetzen, hatte demnach „verheerende und beschämende Konsequenzen“. Die UN-Friedenstruppen waren viel zu schwach ausgerüstet, um sich durchsetzen zu können. Ohne die Erinnerung an diese Fehler hätte sich der Westen gewiss nicht so schnell auf eine Drohung mit militärischen Maßnahmen einigen können.

127 Unfinished Peace. Report of the International Commission on the Balkans, herausgegeben vom Aspen-Institut Berlin und der Carnegie-Stiftung, Washington 1996, S. 69 ff.

[Seite 9, Zeilen 31-33]

Wichtige Entscheidungen in der Kosovo-Krise erklären sich aus dem Bestreben, die gemachten Fehler nicht zu wiederholen. Eine einflußreiche Kommission unter Vorsitz des

[Seite 10, Zeilen 1-13]

früheren belgischen Ministerpräsidenten Tindemans hatte sie in ihrem Bericht identifiziert 3: Danach hätten die Großmächte in Bosnien-Herzegowina schon viel früher glaubhaft militärische Gewalt androhen sollen, um eine Regelung zu erzwingen; die Kluft zwischen ihrer Rhetorik und ihrer Bereitschaft, ihre Erklärungen umzusetzen, hatte »verheerende und beschämende Konsequenzen«; die VN-Friedenstruppen waren viel zu schwach ausgerüstet, um sich durchzusetzen. Die Mandate, auf die sich der Sicherheitsrat einigen konnte, waren undurchführbar. Das VN-Sekretariat vor Ort legte sie nach dem Prinzip des geringsten Widerstands in der Praxis aus. Ohne die Erinnerung an diese Fehler hätte sich der Westen gewiß nicht so schnell auf eine Drohung mit militärischem Zwang geeinigt;


3 »Unfinished Peace. Report of the International Commission on the Balkans«, herausgegeben vom Aspen-Institut Berlin und der Carnegie-Stiftung, Washington 1996. Vgl. dort insbes. S. 69 ff.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Man vergleiche auch Jkr/Fragment_023_103, dort wird diesselbe Stelle der Quelle verwendet.


[91.] Jkr/Fragment 069 13

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 69, Zeilen: 13-35, 103-106
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 1, Zeilen: 11-36, 38
Dass sich die Bundesrepublik Deutschland an der Konfliktbewältigung und an der Kosovo-Militäraktion der NATO beteiligt hat, war alles andere als eine Selbstverständlichkeit. Noch 1991 galt die vom damaligen Außenminister Hans-Dietrich Genscher vertretene Auffassung, wonach das Grundgesetz den Einsatz der Bundeswehr mit Ausnahme der Landes- oder Bündnisverteidigung verbiete. Auch als nach seinem Abtritt die Stimmung in den Bundesorganen nach und nach in Richtung Offenheit in dieser Frage umschlug und das Bundesverfassungsgericht 1994 eindeutig festgestellt hatte, dass Artikel 24 des Grundgesetzes die Mitwirkung der Bundeswehr im Rahmen eines multilateralen Kampfeinsatzes erlaube, blieb die Zurückhaltung gegenüber Kampfeinsätzen auf dem Balkan groß. Die Mitwirkung der Bundeswehr beim Kampfeinsatz gegen die BR Jugoslawien im Rahmen der Operation „Allied Forces“128 wurde vor allem in den USA und bei den westlichen Partnern als Beispiel für die gewachsene Bereitschaft, international Verantwortung zu übernehmen sowie für den Übergang zur außenpolitischen Normalität gewertet. Tatsächlich hat die Bundesrepublik Deutschland in den Jahren seit 1994 einen langsamen, aber kontinuierlichen Prozess durchgemacht, in dessen Verlauf die deutsche „Sonderrolle“ bei internationalen Bemühungen um Krisenmanagement und Peacekeeping beendet werden konnte, ohne dass damit die von verschiedenen Seiten vorausgesagte „Militarisierung“ eingetreten wäre.129 Es ist allerdings nicht ohne weiteres möglich von einer rein deutschen Politik gegenüber dem Kosovo zu sprechen. Schon seit 1992 hatte die Bundesregierung im Zusammenhang mit den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien kaum in eigener Verantwortung ge[handelt.]

128 Zur Darstellung der NATO-Operation vgl. www.nato.int/kosovo/all-frce.htm

129 Vgl. Joachim Krause, Kooperative Sicherheitspolitik: Strategische Ziele und Interessen, in: Deutschlands neue Außenpolitik, Hgg. Karl Kaiser/Joachim Krause, Bd. 3, Interessen und Strategien, München 1996, S. 77 - 96

[Zeile 11-36]

Daß die Bundesrepublik Deutschland an dieser Militäraktion der NATO beteiligt war, war keinesfalls eine Selbstverständlichkeit. Noch 1991 galt die vom damaligen Außenminister Hans-Dietrich Genscher – gegen den Rat der meisten einschlägigen Staats- und Völkerrechtler – vertretene These, wonach das Grundgesetz den Einsatz der Bundeswehr außer zur Landes- oder Bündnisverteidigung verbiete. Auch als nach dem Abtritt Genschers die Stimmung in Bundestag und Bundesregierung nach und nach in Richtung auf eine größere Offenheit in dieser Frage umschlug und 1994 das Bundesverfassungsgericht eindeutig feststellte, daß Art 24 des Grundgesetzes die Mitwirkung der Bundeswehr im Rahmen eines multilateralen Kampfeinsatzes erlaube, blieb die Zurückhaltung gegenüber Kampfeinsätzen auf dem Balkan groß. Die Bundeswehr spielte eine wichtige Rolle bei IFOR, dann bei SFOR, aber dieser Einsatz war derjenige einer Friedensimplementierungstruppe.

Die Mitwirkung der Bundeswehr beim Kampfeinsatz gegen die Bundesrepublik Jugoslawien im Rahmen der Operation ”Allied Force”1 wurde vor allem in den USA und bei den westlichen Partnern als ein Beispiel für die gewachsene Reife der Bundesrepublik sowie für den Übergang zur außenpolitischen Normalität gewertet. Dabei wurde oft hervorgehoben, daß es ausgerechnet eine Rot-Grüne-Koalition war, unter deren Führung der erste Kampfeinsatz der Bundeswehr stattgefunden hat. Tatsächlich hat die Bundesrepublik Deutschland – und das ist eine Entwicklung, die mit Ausnahme der PDS und Teilen der Grünen alle Parteien umfaßt – in den Jahren seit 1994 einen langsamen, aber beständigen Prozeß durchgemacht, in dessen Verlauf die deutsche ”Sonderrolle” bei internationalen Bemühungen um Krisenmanagement, Peacekeeping und Friedenserzwingung beendet werden konnte, ohne daß die von manchen Autoren vorausgesagte ”Militarisierung” der deutschen Außenpolitik damit eingetreten wäre.2

Bei all der Erleichterung über diese Normalisierung sollte der breitere und vor allem kritische Blick auf die deutsche Kosovo-Politik jedoch nicht ausbleiben. Allerdings fällt es schwer, von einer rein deutschen Politik gegenüber dem Kosovo zu sprechen. Schon die von Helmut Kohl angeführte Bundesregierung hat - [...]

[Zeile 38]

[...] - seit 1992 kaum noch ein eigenes Profil angesichts der Konflikte im [ehemaligen Jugoslawien gezeigt.]


1 Zur Darstellung der NATO Operation vgl. http://www.nato.int/kosovo/all-frce.htm

2 Vgl. Joachim Krause, Kooperative Sicherheitspolitik: Strategische Ziele und Interessen, in: Karl Kaiser und Joachim Krause (Hrsg.), Deutschlands Neue Außenpolitik, Band 3: Interessen und Strategien, München: Oldenbourg Verlag 1996, S. 77-96.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme. Hier wurden lediglich einzelne Sätze und eingeschobene Gedanken herausgeschnitten, ansonsten herrscht weitgehende Übereinstimmung mit der ungenannt bleibenden Vorlage (bis hin zu den Fußnoten). Am Schluss löst sich Jkr mit seinen Formulierungen ein wenig von der Vorlage, der Inhalt bleibt nichtsdestotrotz derselbe.


[92.] Jkr/Fragment 070 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 70, Zeilen: 1-14
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 2, Zeilen: 1-13
In erster Linie wurde versucht, im europäischen und transatlantischen „Geleitzug“ zu operieren und wenig eigene Aktionen und Initiativen zu wagen. Dies war zweifellos sinnvoll, da es den tatsächlichen deutschen Einflussmöglichkeiten entsprochen hat. Der Nachteil dabei war, dass diese Haltung auch dazu beigetragen hat, dass die deutsche Außenpolitik von Fehlem und Mängeln der multilateralen Politik beeinflusst wurde. Diese Fehler haben im Frühjahr 1999 dazu beigetragen, dass der erreichte Konsens in Sachen Mitwirkung bei Militäreinsätzen wieder gefährdet wurde. Das gewachsene internationale Gewicht Deutschlands hat es jedoch möglich gemacht, dass die in EU- und G8-Präsidentschaft fungierende Bundesregierung von April bis Juni 1999 die entscheidenden diplomatischen Impulse zur Beilegung der Krise geben konnte. Nachstehend soll der Weg zu dieser Entwicklung aufgezeigt und besonders die jeweiligen deutschen Komponenten einer weitgehend gemeinschaftlich umgesetzten westlichen Politik behandelt werden. Die Hauptmaxime war, im europäischen und transatlantischen ”Geleitzug” zu operieren und wenig Einzelaktionen und Initiativen zu wagen. Dies war zweifellos ein weiser Entschluß, da er den tatsächlichen Einflußmöglichkeiten der Bundesrepublik entsprach. Andererseits hat diese Haltung auch dazu beigetragen, daß sich die deutsche Politik von Fehlern und Mängeln der multilateralen Politik hat mit tragen lassen – Fehlern, die im Frühjahr 1999 dazu beigetragen haben, daß der oben erreichte Konsens in Sachen Mitwirkung bei Militäreinsätzen wieder gefährdet wurde. Paradoxerweise hat jedoch das gewachsene internationale Gewicht der Bundesrepublik es möglich gemacht, daß die als EU-Präsidentschaft fungierende Bundesregierung im April, Mai und Juni 1999 die entscheidenden diplomatischen Impulse zur Beilegung der Krise und zur Verhinderung einer politischen Katastrophe der NATO geben konnte. Im folgenden soll der Weg zu dieser Entwicklung aufgezeigt und die jeweiligen deutschen Komponenten einer ansonsten gemeinschaftlich vorgehenden westlichen Politik behandelt werden.
Anmerkungen

Keinerlei Hinweise auf eine Übernahme. Quellenangabe fehlt.


[93.] Jkr/Fragment 070 20

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 70, Zeilen: 20-37, 101-104
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 3, Zeilen: 13-18, 22-37
Zudem glaubte man gute Aussichten für eine friedliche Regelung zu haben, sobald in Bosnien-Herzegowina die Implementierung des Dayton-Abkommens abgeschlossen sei. Diese Hoffnung war trügerisch, wie sich 1996 zeigte, als mit der UÇK eine radikale Gruppierung auftrat, die den bewaffneten Kampf befürwortete.130 Der Zusammenbruch der Ordnung in Albanien im Frühjahr 1997 und die Plünderung der albanischen Waffendepots eröffnete für die UÇK die Möglichkeit, den bewaffneten Kampf noch im gleichen Jahr zu beginnen. Dieser Waffengang war der Beginn der Krise von 1998/99, denn er führte dazu, dass die Serben mit brachialer Gewalt und allen zur Verfügung stehenden militärischen Mitteln den Widerstand der UÇK unterdrückten. Sie nutzten die Umstände auch, um nach und nach große Teile der albanischen Zivilbevölkerung systematisch zu vertreiben. In der deutschen Politik wurden diese Ereignisse anfangs nur am Rande registriert. Die Bundesregierung machte jedoch unmittelbar nach Dayton die Aufnahme der deutschen und der europäischen Wiederaufbauhilfe für Jugoslawien von der Wiedereinführung der Autonomieregelung und der Rückkehrmöglichkeit für die albanischen Kosovo-Flüchtlinge abhängig.131 Der deutsche Außenminister Klaus Kinkel lud Kosovo-Präsident Ibrahim Rugova im Juli 1996 zu Gesprächen nach Bonn ein und er[klärte, Belgrad müsse wissen, dass die volle Integration der BR Jugoslawien in die internationale Staatengemeinschaft und der Zugang zu Finanzhilfen von seiner Kosovo-Politik abhängig seien.]

130 Vgl. Jens Reuter, a.a.O. (Anm. 13), S. 9

131 Vgl. den Bericht der Bundesregierung an den Unterausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages vom 22. 11. 1995, zitiert in: Heute im Bundestag, 23. 11. 1995, S. 2 f.

[Zeilen 13-18]

Die Tatsache, daß diese Ruhe fortbestand, wurde in den westlichen Hauptstädten als Zeichen dafür angesehen, daß es für absehbare Zeit unter den Albanern ruhig bleibe und daß die Aussichten für eine friedliche Regelung nicht schlecht seien, sobald in Bosnien-Herzegowina die Implementierung des Dayton-Abkommens abgeschlossen ist. Daß diese Hoffnungen trügerisch waren, sollte sich spätestens 1996 zeigen, als mit der UCK eine radikale politische Gruppierung auftrat, die den bewaffneten Kampf befürwortete.

[Zeilen 22-37]

6 Der Zusammenbruch der Ordnung in Albanien im Frühjahr 1997 und die Plünderung der albanischen Waffendepots – mehr als 56 000 Gewehre, 1,5 Millionen Patronen sowie 3,5 Millionen Granaten – gaben der UCK die Möglichkeit, diesen bewaffneten Kampf auch tatsächlich im gleichen Jahr zu beginnen. Dieser Griff zu den Waffen läutete die Krise von 1998/99 ein, denn er führte dazu, daß die Serben nicht nur den Widerstand der UCK erbarmungslos unterdrückten, diese nutzen die Umstände auch, um nach und nach große Teile der albanischen Zivilbevölkerung systematisch zu vertreiben.

In der deutschen Politik sowie in der Öffentlichkeit wurden diese Ereignisse anfangs nur sporadisch wahrgenommen. Die Bundesregierung machte aber die Aufnahme der deutschen wie der europäischen Wiederaufbauhilfe für Jugoslawien nach dem Dayton-Abkommen von der Wiedereinführung der Autonomieregelung und von einer Rückkehrmöglichkeit für Kosovo-Flüchtlinge albanischer Nationalität abhängig.7 Außenminister Klaus Kinkel lud den moderaten Albanerpräsident Rugova im Juli 1996 zu ausführlichen Konsultationen nach Bonn ein und erklärte aus diesem Anlaß, daß Belgrad wissen müsse, daß die volle Integration Jugoslawiens in die Staatengemeinschaft und der Zugang zu längerfristigen Finanzhilfen von der Kosovopolitik Belgrads abhängen.


6 Vgl. Reuter, Die Entstehung des Kosovo-Problems, a.a.O., S. 9.

7 Vgl. den Bericht der Bundesregierung an den Unterausschuß für Menschenrechte und Humanitäre Hilfe des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages vom 22.11.1995, zitiert in: Heute im Bundestag, Bonn, 23.11.1995, S. 2f.

Anmerkungen

Keinerlei Hinweise auf eine Übernahme (welche inklusive Fußnoten erfolgt). Quellenangabe fehlt.


[94.] Jkr/Fragment 071 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 71, Zeilen: 1-39, 101-102 (komplett)
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 3-5, Zeilen: 3: 33-39; 4: 1-3, 7-19, 24-38; 5: 1-5
[Der deutsche Außenminister Klaus Kinkel lud Kosovo-Präsident Ibrahim Rugova im Juli 1996 zu Gesprächen nach Bonn ein und er]klärte, Belgrad müsse wissen, dass die volle Integration der BR Jugoslawien in die internationale Staatengemeinschaft und der Zugang zu Finanzhilfen von seiner Kosovo-Politik abhängig seien. Erst als sich abzeichnete, dass der Konflikt

zu eskalieren drohte, befasste sich die Bundesregierung im September 1997 mit der Lage in Kosovo, ohne dabei jedoch mehr als nur die Respektierung der Menschen- und Minderheitenrechte zu fordern. Die jugoslawische Seite hat sich nie auf diese Politik der Verknüpfung von Menschenrechten und Wiederaufbauhilfen eingelassen und auch für die Albaner im Kosovo war die deutsche Politik eine Enttäuschung.

In den Jahren zwischen 1992 und 1997 hatten wesentliche Veränderungen in der westlichen, und damit auch der deutschen Politik, gegenüber den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien stattgefunden. Das betraf insbesondere die Klärung der Frage, wer für die gewalttätigen Konflikte ab 1991 verantwortlich sei. Anfangs stand die deutsche Bundesregierung mit ihrer Auffassung, die Verantwortung für die Kriege in Slowenien, Kroatien und Bosnien-Herzegowina liege in erster Linie bei der Belgrader Führung, weitgehend alleine da. Die Verantwortung wurde in den westlichen Hauptstädten zu dieser Zeit eher bei den Deutschen gesehen, waren sie es doch, die in einer unübersichtlichen Situation mit ihrer Anerkennungspolitik vermeintlich vorschnell gehandelt hatten. Dieses Meinungsbild änderte sich in der Zeit zwischen dem Scheitern der Jugoslawienkonferenz im Herbst 1992 und dem Abschluss des Dayton-Abkommens im November 1995. Bei den meisten westlichen Regierungen galt Milošević in den Jahren 1991 und 1992 noch als Vertreter eines legitimen serbischen Anliegens und als möglicher Garant für die Integrität Jugoslawiens. Diese Einstellung änderte sich in dem Maße, wie die von ihm maßgeblich vorangetriebene Politik der ethnischen Säuberung und des Völkermordes in Bosnien-Herzegowina zielgerichtet umgesetzt wurde und immer brutalere Formen annahm. Ein grausamer Höhepunkt war mit dem Schlüsselerlebnis der Tötung von zehntausend Bosniern in Srebrenica praktisch vor den Augen der Weltöffentlichkeit im Juli 1995 erreicht. In dem Maße, in dem die diversen internationalen Bemühungen zur friedlichen Beilegung der Konflikte in Bosnien-Herzegowina von Serben und serbischen Milizen vereitelt wurden, setzte sich in den westlichen Hauptstädten die Erkenntnis durch, dass hier ein brutaler Diktator am Werk sei, der die Schwächen der westlichen Demokratien hemmungslos nutzte, um seine nationalistischen Ziele in die Tat umzusetzen.132 Mehr und mehr setzte sich auch die Auffassung durch, dass es sich bei der Politik der ethnischen Säuberungen im ehemaligen Jugoslawien um eine Frage handelte, die für das Überleben der internationalen Ordnung in Europa von entscheidender Bedeutung sei. Ein weiterer, für die späteren Ereignisse in Kosovo wichtiger Meinungswandel betraf die [Rolle der internationalen Organisationen hinsichtlich ihres Versuchs, mit den postjugoslawischen Konflikten und Kriegen fertig zu werden.]


132 David C. Gompert, The United States and Yugoslavia's wars, in: The world and Yugoslavia's wars, hgg. von Richard H. Ulmann, New York 1996, S. 122-134

[Seite 3, Zeilen 33-39]

Außenminister Klaus Kinkel lud den moderaten Albanerpräsident Rugova im Juli 1996 zu ausführlichen Konsultationen nach Bonn ein und erklärte aus diesem Anlaß, daß Belgrad wissen müsse, daß die volle Integration Jugoslawiens in die Staatengemeinschaft und der Zugang zu längerfristigen Finanzhilfen von der Kosovopolitik Belgrads abhängen. Erst als sich abzeichnete, daß der Konflikt eskalieren könne, befaßte sich auch der Deutsche Bundestag im September 1997 mit der Lage im Kosovo, ohne dabei mehr als nur die Respektierung der Menschen- und Minderheitenrechte in der Bundes-

[Seite 4, Zeilen 1-3]

republik Jugoslawien zu fordern. Die jugoslawische Seite hat sich nie auf diese Politik des Junktims zwischen Menschenrechten und Wiederaufbauhilfe eingelassen und auch die albanischen Kosovaren zeigten sich über die deutsche Politik enttäuscht.

[Seite 4, Zeilen 7-19]

Um die westliche Politik verstehen zu können, muß man sich vor Augen halten, daß in den Jahren zwischen 1992 und 1997 ganz wesentliche Weichenstellungen der westlichen – und damit auch der deutschen Politik – gegenüber den Konflikten im ehemaligen Jugoslawien stattgefunden hatten. In erster Linie betraf dies die Frage, wer für die blutigen Konflikte der Jahre ab 1991 verantwortlich sei. Während in den ersten Jahren die Bundesregierung in Bonn mit ihrer Meinung relativ alleine dastand, daß es hauptsächlich in der Verantwortung der Belgrader Führung (und dort insbesondere bei Slobodan Milosevic) lag, daß es zu den Kriegen von 1991 (Slowenien, Kroatien) und 1992-1995 (Bosnien-Herzegowina) gekommen war, und während in den anderen westlichen Hauptstädten die Verantwortung für die Kriege eher den Deutschen zugeschoben wurde, weil diese in einer unübersichtlichen Situation mit ihrer Anerkennungspolitik vorgeprescht seien, so änderte sich dieses Bild in den Jahren zwischen dem Scheitern der Jugoslawien-Konferenz im Herbst 1992 und dem Abschluß des Dayton-Friedensabkommens im November 1995.

[Seite 4, Zeilen 24-38]

In den Jahren 1991 und 1992 galt Milosevic in London und Paris sowie zu einem Gutteil auch in Washington noch als Vertreter eines legitimen serbischen Anliegens und als ein möglicher Garant für die Integrität Jugoslawiens. Diese Einstellung änderte sich in dem Maße, wie die von Milosevic maßgeblich inszenierte bzw. unterstützte serbische Politik der ethnischen Säuberung und des Völkermords in Bosnien-Herzegowina fortgesetzt wurde und dabei immer brutalere Formen annahm (bis hin zum Abschlachten von 10000 Bosniern in Srebrenica praktisch vor den Augen der Weltöffentlichkeit im Juli 1995). In dem Maße, in dem die verschiedenen internationalen Bemühungen um Vermittlung und Friedenssicherung in Bosnien-Herzegowina von Serbien und serbischen Milizen mehr und mehr vereitelt wurden und die Vereinten Nationen wiederholt regelrecht ”vorgeführt” wurden, setzte sich auch in den anderen westlichen Hauptstädten die Erkenntnis durch, daß hier ein brutaler Menschenverächter am Werk sei, der – wie dereinst Hitler und Mussolini – die Schwächen der westlichen Demokratien hemmungslos nutzt, um seine nationalistischen Ziele zu verfolgen.8 Mehr und mehr wurde auch begriffen, daß es sich bei der (allerdings nicht nur serbischen) Politik der ethnischen Kriegführung im ehemaligen Jugoslawien um eine Frage handelt, an der sich das Über-

[Seite 5, Zeilen 1-5]

leben der neuen internationalen Ordnung in Europa entscheiden wird, so wie sie in der Charta von Paris im November 1990 festgelegt worden war.

Ein weiterer, für die späteren Ereignisse im Kosovo wichtiger Meinungswandel betraf die Rolle der Vereinten Nationen, der NATO, der EU und der OSZE bei dem Versuch, mit den Kriegen und Konflikten im ehemaligen Jugoslawien fertig zu werden.


8 Zum Meinungsbild über die Politik Milosevics und dessen Verantwortung für die Ereignisse auf dem Balkan vgl. Warren Zimmermann, Origins of a Catastrophe: Yugoslavia and Its Destroyers, New York 1996; David C. Gompert, The United States and Yugoslavia’s Wars, in: Richard H. Ullman (Hrsg.), The World and Yugoslavia’s Wars, New York 1996, S. 122-134; V.P. Gagnon, jr., Ethnic Nationalism and International Conflict: The Case of Serbia, in: International Security, Vol. 19, Winter 1994/95, S. 130-166.

Anmerkungen

Leicht gekürzt, aber ansonsten inhaltlich und weitgehend im Wortlaut identisch. Keinerlei Hinweise auf eine Übernahme. Quellenangabe fehlt.


[95.] Jkr/Fragment 072 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 72, Zeilen: 1-27, 101-111
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 5, Zeilen: 3-37, 101-103
[Ein weiterer, für die späteren Ereignisse in Kosovo wichtiger Meinungswandel betraf die] Rolle der internationalen Organisationen hinsichtlich ihres Versuchs, mit den postjugoslawischen Konflikten und Kriegen fertig zu werden. In den Jahren 1992 und 1993 wurden in der westlichen Welt hauptsächlich die EU und die UNO als verantwortlich für die Beilegung der Konflikte angesehen. Als sich deren Scheitern deutlich abzeichnete, bot die NATO im Juni 1993 an, die UNO militärisch zu unterstützen.133 Der UN-Generalsekretär Boutros-Ghali nahm dieses Angebot nur sehr zögernd an und hat in der Folgezeit davon weitgehend keinen Gebrauch gemacht. Im Februar 1994 begannen die NATO-Staaten auf eigene Verantwortung vorzugehen und erzwangen schließlich durch ein Ultimatum an die bosnischen Serben einen Waffenstillstand für Sarajewo und später auch für Goražde. Die Waffenstillstandsvereinbarungen hielten bis zum Mai des folgenden Jahres, als die serbischen Kräfte versuchten, nun auch die NATO auszumanövrieren und sich erst im September 1995 nach dem massiven Bombardement der NATO geschlagen gaben. Im Westen, auch in Deutschland, setzte sich ab 1994 die Auffassung durch, dass eine Herausforderung von der Art, wie sie der serbische Nationalismus unter Milošević darstellte, nur dann wirksam begegnet werden kann, wenn die NATO involviert sei, damit notfalls auch militärische Mittel eingesetzt werden können.

Die Ereignisse im Kosovo wurden im Verlauf des Jahres 1997 immer gewalttätiger und führten dazu, dass sich auch die deutsche Politik mit dem Konflikt befassen musste. Wie bereits ausgeführt, tat die deutsche Bundesregierung dies weitgehend mulilateral im europäischen und transatlantischen Rahmen. Kennzeichnend für die Politik der Bundesregierung Kohl war das intensive Bemühen, nicht einmal den Eindruck eines deutschen Alleingangs entstehen zu lassen. Deutlich gab sie zu verstehen, dass sie unter keinen Umständen bereit war, erneut einer humanitären Katastrophe als Folge des militanten serbischen Nationalismus hilflos zuzusehen.134 [...]135


133 Das erste Angebot der NATO wurde am 11. Juni 1993 gemacht. Darin wurde der UNO unter anderm die Unterstützung bei der Sicherung der kurz zuvor zu Schutzzonen erklärten Städte Goražde, Srebrenica und Žepa angetragen.

134 Die Bundesregierung stellte sich zwar auf den Standpunkt, der Konflikt in Kosovo sei eine innere Angelegenheit der BR Jugoslawien, wobei durch Verhandlungen eine Autonomieregelung herbeigeführt werden sollte. Andererseits sei sie nicht bereit, hinzunehmen, dass sich die Ereignisse von Bosnien-Herzegowina wiederholten. Ziel war es, die Glaubwürdigkeit der internationalen Friedensbemühungen sowie die von UNO und NATO wieder herzustellen.

135 Durch die Einbindung in die Kontaktgruppe sollte eine Isolation Russlands verhindert werden. Außerdem galt es zu verhindern, dass mit Russland, das sich den serbischen Anliegen außerordentlich verpflichtet fühlte, ein tieferer Konflikt ausbrach.

Ein weiterer, für die späteren Ereignisse im Kosovo wichtiger Meinungswandel betraf die Rolle der Vereinten Nationen, der NATO, der EU und der OSZE bei dem Versuch, mit den Kriegen und Konflikten im ehemaligen Jugoslawien fertig zu werden. In den Jahren 1992 und 1993 wurden in der westlichen Welt hauptsächlich die Europäische Union und die Vereinten Nationen als verantwortlich für die Beilegung der Konflikte angesehen. Als deren Scheitern offenkundig wurde, bot sich die NATO im Juni 1993 an, die Vereinten Nationen militärisch zu unterstützen.9 VN-Generalsekretär Boutros-Ghali nahm dieses Angebot nur außerordentlich zögernd an und hat davon weitgehend keinen Gebrauch gemacht. Im Februar 1994 begannen die NATO-Staaten auf eigene Verantwortlichkeit vorzugehen und erzwangen durch ein Ultimatum an die bosnischen Serben einen Waffenstillstand für Sarajewo und später auch für Gorazde (April 1994). Beide Waffenstillstandsvereinbarungen hielten bis zum Mai 1995, als die serbischen Kräfte versuchten, auch die NATO auszumanövrieren und erst im September nach dem massiven Bombardement der NATO nachgaben. In den westlichen Hauptstädten herrschte ab 1994 der Eindruck vor, daß einer Herausforderung von der Art, wie sie der serbische Nationalismus unter Milošević darstellte, nur dann Einhalt geboten werden könne, wenn die NATO involviert sei, um gegebenenfalls auch militärische Mittel einzusetzen.

Die deutsche Politik bis zum Oktober 1998

Die zunehmenden Kämpfe im Kosovo während des Jahres 1997 führten dazu, daß sich auch die deutsche Politik mit dem Konflikt befassen mußte. Die Bundesregierung tat dies weitgehend multilateral, d.h. hauptsächlich im Rahmen der Balkan-Kontaktgruppe, der Gemeinsamen Außenpolitik der EU (GASP) sowie zunehmend in der NATO. Es war auffällig, wie sehr die Regierung Kohl darum bemüht war, den Eindruck eines deutschen Alleingangs zu vermeiden. Vielmehr wirkte sie in den entsprechenden multilateralen Gremien mit, verfolgte dabei zumindest vier allgemeine Ziele: zum einen blieb die Bundesregierung auf dem Standpunkt, daß der Konflikt in Kosovo eine innere Angelegenheit Jugoslawiens (resp. Serbiens) sei und durch Verhandlungen und Gespräche eine Autonomieregelung herbeigeführt werden solle. Zum zweiten machten Kanzler Kohl, Außenminister Kinkel sowie Verteidigungsminister Rühe ebenso wie führende Politiker der SPD und auch der Grünen deutlich, daß sie nicht bereit seien, erneut einer humanitären Katastrophe als Folge des militanten serbischen Nationalismus hilflos zuzusehen. Die Ereignisse von Bosnien-Herzegowina dürften sich nicht wiederholen, die Glaubwürdigkeit der internationalen Friedensbemühungen sowie der NATO und der VN müßten hergestellt werden. Zum dritten war es von Anbeginn an Ziel der deutschen Politik, in der Kontaktgruppe eine Isolation Rußlands zu verhindern und zu vermeiden, daß mit Rußland, welches sich den serbischen Anliegen außerordentlich verpflichtet fühlte, ein tieferer Konflikt ausbrach.


9 Am 11. Juni 1993 kam das erste Angebot der NATO, die Vereinten Nationen bei der Sicherung der kurz zuvor zu Schutzzonen erklärten Städte Gorazde, Srebrenica und Zepa zu unterstützen sowie gegebenenfalls VN-Mitarbeiter aus der Luft zu schützen.

Anmerkungen

Inhaltlich und weitgehend im Wortlaut identisch, ein Teil des Haupttextes wird in Fußnoten gesteckt. Keinerlei Hinweise auf eine Übernahme. Quellenangabe fehlt.


[96.] Jkr/Fragment 073 01

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 73, Zeilen: 1-33 (komplett), 101-103, 106-108
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 5-6, Zeilen: 5:37-39, 6:1-31
[Sei]tens der Bundesregierung bestand aus naheliegenden Gründen ein großes Interesse daran, den anhaltenden Zustrom albanischer Flüchtlinge nach Deutschland zu vermeiden.

Die Balkan-Kontaktgruppe befasste sich am 24. September 1997 auf ihrer Sitzung in New York erstmals mit dem Kosovo-Konflikt. Die Stellungnahmen, die bei diesem und bei einem weiteren Treffen in Moskau am 25. Februar 1998 abgegeben wurden ließen deutlich erkennen, dass alle Teilnehmer darin übereinstimmten, dass die entstandene Situation nicht mehr fortbestehen könne. Allerdings könne es auch keine Zustimmung für eine Loslösung des Kosovos von Serbien geben. Serben und Albaner sollten vielmehr einen territorialen Sonderstatus für die Provinz aushandeln. Als sich im Februar und März 1998 die Kampfhandlungen zwischen serbischen Polizei- und Militärkräften und UÇK-Einheiten im Kosovo verschärften und immer deutlicher zu Tage trat, dass die serbischen Einheiten die Bekämpfung der UÇK als Vorwand nutzten, um die albanische Bevölkerung aus der Provinz zu vertreiben, wurden die Unterschiede in der Haltung der in der Kontaktgruppe zusammenarbeitenden Regierungen immer deutlicher.136 Während die USA für harte Sanktionen eintrat, wies Russland jede schwerwiegende Maßnahme zurück. Deutschland drängte ebenso wie Frankreich darauf, den Sicherheitsrat der UN mit der Angelegenheit zu befassen. Schließlich einigte man sich am 9. März 1998 auf eine Empfehlung an die UN, gegen die BR Jugoslawien ein Waffenembargo zu verhängen und die Lieferung von Kriegsgerät dorthin zu verhindern. Weitere Zwangsmaßnahmen, wie das Einfrieren von Krediten und die Verweigerung von Visa an serbische Offizielle wurden erst einmal zurückgestellt, nachdem Russland sie nicht bereit war zu akzeptieren.137 Bei einem weiteren Zusammentreffen der Kontaktgruppe am 25. März 1998 in Bonn standen den USA, die auf rasche Sanktionsmaßnahmen drängten, die Regierungen Deutschlands, Frankreichs und Großbritanniens gegenüber. Letztere glaubten erste Zugeständnisse in der Haltung Belgrads erkannt zu haben und rieten, erst einmal abzuwarten. Im Bonner Auswärtigen Amt sah man konkrete Chancen, einen Dialog zwischen Albanern und Serben vermitteln zu können. Schließlich einigte man sich darauf, dass die Kontaktgruppe zwar die Forderung nach einem Waffenembargo bestätigte, jedoch den Serben vier Wochen Zeit einräumte, um ihren guten Willen unter Beweis [zu stellen.138]


136 Die Erklärung der Kontaktgruppe vom 24. 09. 1997 ist unter www.ohr.int/docu/d970924a.htm nachzulesen; Text der Erklärung der Kontaktgruppe vom 25. 02. 1998 abgedruckt in: Internationale Politik, Heft 4, April 1998, S. 109-112; siehe auch: Joachim Krause, Deutschland und die Kosovo-Krise, in: Jens Reuter/Konrad Clewing (Hg.), Der Kosovo-Konflikt, Klagenfurt u.a. 2000, S. 395 ff.

137 Siehe zu den Vereinbarungen der Kontaktgruppe die Artikel „West agrees credit and arms-embargo on Milosevic, in: Financial Times vom 10. 03. 1998 und “Westmächte beschließen Sanktionen gegen Belgrad, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 10. 03. 1998

[138 Vgl. „Erhebliche Differenzen in der Balkan-Kontaktgruppe“, in: Süddeutsche Zeitung (SZ) vom 25. 03. 1998 und „Kontaktgruppe gibt Präsident MiloSevic vier Wochen Zeit“, in: FAZ vom 26. 03. 1998]

[Seite 5]

Zum vierten bestand ein großes Interesse der Bundesregierung darin, den anhaltenden Zustrom albanischer Flüchtlinge nach Deutschland oder in andere EU-Länder zu vermeiden.

[Seite 6]

Bis Ende 1997 war eine solche Politik noch zu vertreten und die Balkan-Kontaktgruppe (Mitglieder: USA, Frankreich, Deutschland, Großbritannien, Italien und Rußland) nahm sich am 24. September 1997 auf ihrer Sitzung in New York erstmals der Krise im Kosovo in diesem Sinne an. Die Stellungnahmen, die auf diesem sowie einem weiteren Treffen in Moskau vom 25. Februar 1998 abgegeben wurden, ließen erkennen, daß alle Teilnehmer darin übereinstimmten, daß der Status-quo nicht mehr fortbestehen könne, es andererseits aber auch keine Loslösung des Kosovo von Serbien geben solle. Serben und Albaner sollten vielmehr einen territorialen Sonderstatus für das Gebiet aushandeln.10 Als sich im Februar und März 1998 die Kampfhandlungen zwischen serbischen Polizei- und Militärkräften auf der einen und UCK-Einheiten auf der anderen Seite intensivierten und immer mehr offenkundig wurde, daß die serbischen Einheiten die Bekämpfung der UCK als Vorwand nutzten, um systematisch die albanische Bevölkerung aus Teilen des Kosovo zu vertreiben, verschärften sich die bis dahin nur latent wirksamen Unterschiede in der Haltung der in der Kontaktgruppe zusammenwirkenden Regierungen. Während die USA für scharfe Sanktionen eintraten, wies Moskau jede schwerwiegende Maßnahme zurück. Deutschland und Frankreich bemühten sich um Vermittlung und betonten die Notwendigkeit, den Sicherheitsrat der Vereinten Nationen mit der Angelegenheit zu befassen. Heraus kam am 9. März 1998 eine Empfehlung an die Vereinten Nationen, Jugoslawien mit einem Waffenembargo zu überziehen sowie den Import von Ausrüstung nach Rest-Jugoslawien zu verhindern, die für die Unterdrückung von Menschen hätten gebraucht werden können. Weitere Zwangsmaßnahmen, wie das Einfrieren von Krediten an Jugoslawien sowie die Verweigerung von Visa an serbische Offizielle wurden erst einmal aufgeschoben, weil Moskau sie nicht akzeptieren wollte.11

Die mühsamen Abstimmungsprozesse wiederholten sich erneut am 25. März 1998, als in Bonn die Kontaktgruppe zusammentraf, um über die Lage zu beraten. Nunmehr standen den Amerikanern, die auf rasche Sanktionsmaßnahmen drängten, die Regierungen Frankreichs, Deutschlands und Großbritanniens gegenüber, die erste Zugeständnisse in der Haltung Belgrads glaubten ausgemacht zu haben und die auch mit Rücksichtnahme auf Moskau rieten, erst einmal abzuwarten. Im Auswärtigen Amt sah man konkrete Chancen, binnen einer Woche den Dialog zwischen Albanern und Serben herstellen zu können. Im Ergebnis kam heraus, daß die Kontaktgruppe zwar die Forderung nach einem Waffenembargo bestätigte, ansonsten aber der serbischen Seite vier Wochen Zeit gab, um ihren guten Willen zu demonstrieren.12


10 Der Text der Erklärung der Kontaktgruppe vom 24.9.1997 findet sich auf der Website des Office of the High Representatives unter der Adresse http://www.ohr.int/docu/d970924a.htm; der Text der Erklärung der Kontaktgruppe vom 25.2.1998 ist abgedruckt in: Internationale Politik, 53. Jg., Heft 4, April 1998, S. 109-112.

11 Zum Treffen der Kontaktgruppe in London vom 9.3. siehe ”Westmächte und Rußland beschließen Sanktionen gegen Belgrad”, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 10.3.1998; siehe auch ”West agrees credit and arms embargo on Milosevic”, in: Financial Times vom 10.3.1998; Text des Kommuniqués in: Dokumentation zur Abrüstung und Sicherheit, Band XXVII: 1997/1998, herausgegeben von Joachim Krause und Christiane Magiera-Krause, St. Augustin 1999, S. 260 ff.

12 Vgl. ”Erhebliche Differenzen in der Balkan-Kontaktgruppe”, in: Süddeutsche Zeitung (SZ) vom 25.3.1998; siehe auch ”Kontaktgruppe gibt Präsident Milosevic vier Wochen Zeit”, in: FAZ vom 26.3.1998; Text des Kommuniqués in Dokumentation zur Abrüstung und Sicherheit, a.a.O., S. 266 ff.

Anmerkungen

Irgendwo mittendrin erfolgt - versteckt unter anderen Quellenangaben - ein kleiner "Vgl."-Hinweis auf die eigentliche Quelle. Ansonsten wurde auf dieser Seite kein einziges Wort als Übernahme gekennzeichnet.


[97.] Jkr/Fragment 074 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 74, Zeilen: 1-32 (komplett), 101-109
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 6-7, Zeilen: 6:31-33, 111-114; 7:1-25, 101-111
[...]138 Dieser Kompromiss war die Grundlage für die Verabschiedung der Resolution des UN-Sicherheitsrates 1160, in der beide Seiten zum Waffenstillstand aufgefordert und ein Waffenembargo über die BR Jugoslawien verhängt wurde. Der Sicherheitsrat handelte zwar mit der Androhung von Zwangsmaßnahmen gemäß Kapitel VII der UN-Charta, allerdings wurde auf Drängen Russlands aus dem Entwurf zur Resolution der Satz gestrichen, demzufolge die Entwicklung im Kosovo den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit bedrohe.139

Die von deutscher Seite bei den Serben erwartete Mäßigung und Dialogbereitschaft war nicht eingetreten. Die Kämpfe nahmen im April sogar an Heftigkeit zu und die Zahl der vertriebenen Albaner stieg von Tag zu Tag an. Milošević hatte sich seine harte Haltung durch eine Volksabstimmung von der serbischen Bevölkerung bestätigen lassen. Als die Kontaktgruppe am 29. April 1998 in Rom zusammenkam, war die deutsche Position des Ausgleichs kaum mehr zu halten. Die USA drohten sogar, die Kontaktgruppe zu verlassen, wenn nicht endlich effektive Maßnahmen gegen die BR Jugoslawien ergriffen würden. Frankreich schwenkte nun auf die amerikanische Linie ein, während Russland weiterhin keinerlei Sanktionen mittragen wollte. Die deutsche Seite wies vor allem auf die möglichen Konsequenzen von Strafaktionen für die Nachbarstaaten hin und forderte, einen Rahmen für künftige Verhandlungen zu schaffen. Erneut kam es zu einer Kompromisslösung, bei der die bereits im März angedrohten Sanktionen beschlossen wurden, ohne dass Russland sich daran beteiligte. Außerdem wurde das Konzept für eine Verhandlungslösung entwickelt, mit dem Appell an die Konfliktparteien, ihr weiteres Vorgehen daran zu orientieren.140 Ungeachtet dieser intensiven internationalen Aktivitäten zeigte die serbische Seite Anfang Mai 1998 immer noch keine Bereitschaft zum Einlenken, sondern verstärkte ihre Truppen sogar noch weiter. Als sich abzeichnete, dass eine russische Vermittlungsaktion keinen Erfolg erbringen würde, wurde auf amerikanischer Seite der Ruf nach militärischen Schritten laut. Präsident Clinton erklärte, seine Regierung werde nicht zulassen, dass das Kosovo zu einem zweiten Bosnien-Herzegowina werde und die USA grundsätzlich bereit seien, Bodentruppen zu entsenden.141


138 Vgl. „Erhebliche Differenzen in der Balkan-Kontaktgruppe“, in: Süddeutsche Zeitung (SZ) vom 25. 03. 1998 und „Kontaktgruppe gibt Präsident Milosevic vier Wochen Zeit“, in: FAZ vom 26. 03. 1998

139 Vgl. „Sicherheitsrat verhängt Waffenembargo gegen Belgrad“, in FAZ vom 02. 04. 1998

140 Es handelte sich um folgende Sanktionen: einen Stopp für neue Investitionen, die Auslandsguthaben der Belgrader Regierung wurden eingefroren und Reisebeschränkungen für die Belgrader Führung erlassen; vgl. „Frankreich fordert Sanktionen gegen Belgrad“, in SZ vom 30. 04. 1998

141 „Milosevic unnachgiebig wie üblich“, in: FAZ vom 11. 05. 1998

[Seite 6]

[...]12 Dieser Kompromiß ermöglichte die Verabschiedung einer ersten Resolution des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen am 1. April 1998, in der beide Seiten dringlich zum Waffenstillstand auf-

[Seite 7]

gefordert und ein Waffenembargo über Rest-Jugoslawien verhängt wurde. Zwar handelte der Sicherheitsrat unter Kapitel VII der VN-Charter, allerdings wurde auf Drängen Rußlands aus dem Resolutionsentwurf ein Satz herausgestrichen, demzufolge die Entwicklung im Kosovo den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit bedrohe.13

Die von der deutschen Diplomatie erwartete Besinnung auf Seiten der Serben trat nicht ein. Im Gegenteil, die Kämpfe nahmen im April an Heftigkeit zu, die Zahl der vertriebenen Albaner – die meisten von ihnen irrten in den Wäldern des Kosovo umher – stieg von Tag zu Tag an. Am 23. April 1998 hatte sich Milosevic seine harte Haltung durch ein Referendum der serbischen Bevölkerung bestätigen lassen. Als die Kontaktgruppe am 29. April 1998 in Rom zusammentraf, war die deutsche Position des Ausgleichs daher immer weniger zu halten. Die USA drohten sogar, die Kontaktgruppe zu verlassen, wenn nicht endlich effektive Sanktionen gegen Rest-Jugoslawien ergriffen werden. Frankreich schwenkte auf die amerikanische Linie ein, während Rußland weiterhin gegen jedwelche Maßnahmen war. Die deutsche Seite wies vor allem auf die möglichen negativen Konsequenzen von Strafaktionen für die Nachbarn Rest-Jugoslawiens hin und forderte, einen Rahmen für künftige Verhandlungen zu schaffen. Im Ergebnis kam ein Kompromiß heraus, bei dem die bereits Anfang März angedrohten Sanktionen beschlossen wurden – ohne daß Rußland sich an allen beteiligte –, andererseits auch ein grober Rahmen für eine Verhandlungslösung entwickelt wurde, den die Konfliktparteien im Kosovo beherzigen sollten.14

Als auch Anfang Mai die serbische Seite kein Einlenken zeigte und sogar die Truppen weiter verstärkte,15 und als sich abzeichnete, daß die russische Vermittlungsaktion keinen Erfolg hatte, wurde auf amerikanischer Seite der Ruf nach militärischen Schritten laut. Präsident Clinton erklärte Anfang Mai, daß seine Administration nicht zulassen werde, daß Kosovo zu einem zweiten Bosnien-Herzegowina werde und daß die USA grundsätzlich bereit wären, Bodentruppen in die Region zu senden.16


12 Vgl. ”Erhebliche Differenzen in der Balkan-Kontaktgruppe”, in: Süddeutsche Zeitung (SZ) vom 25.3.1998; siehe auch ”Kontaktgruppe gibt Präsident Milosevic vier Wochen Zeit”, in: FAZ vom 26.3.1998; Text des Kommuniqués in Dokumentation zur Abrüstung und Sicherheit, a.a.O., S. 266 ff.

13 Vgl. ”Sicherheitsrat verhängt Waffenembargo gegen Belgrad”, in: FAZ vom 2.4.1999; Text der Resolution 1160 vom 31.3.1999 in Dokumentation zur Abrüstung und Sicherheit, a.a.O., S. 268 f.

14 Vgl. ”Frankreich fordert Sanktionen gegen Belgrad”, in: SZ vom 30.4.1999; Text des Kommuniqués vom 29.4.1999 in: Dokumentation zur Abrüstung und Sicherheit, a.a.O., S. 272 f. Im einzelnen handelte es sich um die folgenden Sanktionen: einen Stop für neue Investitionen, die Auslandsguthaben der Belgrader Regierung wurden eingefroren und Reisebeschränkungen für die Belgrader Führung erlassen.

15 Vgl. ”Washington Criticizes Deployment in Kosovo”, in: International Herald Tribune (IHT) vom 8.5.1999.

16 Vgl. ”Milosevic unnachgiebig wie ‚üblich‘”, in: FAZ vom 11.5.1999.

Anmerkungen

Inhaltlich existieren keine Unterschiede. Der Wortlaut ist vielfach und zumeist in großem Umfang übereinstimmend. Die Zeitungsartikel, die in den Fußnoten genannt sind, sind ebenfalls identisch. Keinerlei Hinweise auf eine Übernahme.


[98.] Jkr/Fragment 075 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 75, Zeilen: 1-7, 101
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 7, Zeilen: 26-32, 112
[Seine Regierung trug die An]gelegenheit in den NATO-Rat, der sich Ende Mai mit der Lage im Kosovo befasste. Besonders auf die Initiative der deutschen Bundesregierung wurde in dieser Sitzung das Interesse an einer friedlichen Lösung herausgestellt, jedoch befassten sich die Außenminister auch mit begrenzten militärischen Optionen, wie die Sicherung der Grenzen des Kosovos und Mazedoniens. Dazu sollten Verbindungsmissionen aufgebaut und die bereits bestehende Präsenz verstärkt werden.142

142 Vgl. „NATO draws line on Kosovo“, in: International Herald Tribüne vom 28.05.1998

Die Clinton-Administration trug die Angelegenheit in den NATO-Rat, der sich am 25. Mai 1998 ausführlich mit der Lage im Kosovo befaßte. Auf dieser Sitzung wurde – nicht zuletzt auf deutsches Drängen – das Interesse an einer friedlichen Lösung unterstrichen, dennoch befaßten sich die Außenminister auch mit begrenzten militärischen Optionen, wie der Sicherung der Grenzen des Kosovo zu Albanien und Mazedonien. Zu diesem Zwecke sollten Verbindungsmissionen aufgebaut bzw. bestehende Präsenzen ausgebaut werden.17

17 Vgl. ”NATO draws line on Kosovo”, in: IHT vom 28.5.1998.

Anmerkungen

Trotz weitgehend wörtlicher Übereinstimmung und inhaltlicher Identität kein Hinweis auf die Quelle.


[99.] Jkr/Fragment 076 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 76, Zeilen: 1-4, 14-29, 31-35, 101-105
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 8-9, Zeilen: 8:35-41.104-105 - 9:1-16.104-106
Angesichts der offenen Frage, was zu geschehen habe, wenn Milošević sich unnachgiebig zeigte und auch aufgrund einer Reihe militärischer und völkerrechtlicher Ungewissheiten war die Androhung militärischer Maßnahmen außerordentlich riskant.144

[...]

Deshalb verlangten die Verteidigungsminister am 11. Juni vom alliierten Militärstab der NATO Vorschläge mit dem Zweck, der systematischen Kampagne der gewaltsamen Unterdrückung und Vertreibung im Kosovo Einhalt zu gebieten. Diese Kompromissformel ließ die Möglichkeit offen, auch ohne Mandat des Sicherheitsrats einzugreifen. Um die Ernsthaftigkeit des Anliegens zu unterstreichen, kündigten die NATO-Verteidigungsminister zudem Luftmanöver über Albanien und Mazedonien an. Darüber hinaus bemühten sich die in der Kontaktgruppe vertretenen Staaten um eine Präzisierung ihres Anliegens und beschlossen am 12. Juni 1998 die dringlichen Forderungen an Serbien zur sofortigen Beendigung der Gewalt und den Rückzug der Sondereinheiten der serbischen Polizei. Außerdem sollten die Verhandlungen mit Vertretern der albanischen Volksgruppe wieder aufgenommen, politische Reformen mit dem Ziel eines neuen Status für das Kosovo eingeleitet und der ungehinderte Zugang für internationale humanitäre Organisationen gewährt werden.145

Am 16. Juni empfing der russische Präsident Bosis Jelzin den serbischen Präsident Slobodan Milošević in Moskau zu Gesprächen, [...] Milošević hätte zwar keinem sofortigen Abzug aller Sicherheitskräfte zugestimmt, jedoch der Beendigung der Unterdrückungsmaßnahmen gegen die albanische Bevölkerung. Vor allem sollte es keine Repressalien gegenüber der Zivilbevölkerung mehr geben und nach einer politischen Lösung gesucht werden.146


144 Vgl. A diplomatic labyrinth on Kosovo, IHT 12. 06. 1998 und In new Balkan conflict, deja vu from the west, IHT 11. 06. 1998

145 Vgl. Eine allerletzte Bewährungsfrist für Milošević, FAZ 13. 06. 1998

146 Vgl. Letzte Drohung vor dem Einsatz, SZ 16. 06. 1998 sowie: Milosevic akzeptiert wichtige Forderungen des Westens, AFP-Meldung vom 16. 06. 1998

[Seite 8]

Angesichts dieser Ungewißheiten war die – politisch verständliche – Androhung militärischer Maßnahmen strategisch gesehen außerordentlich riskant, um nicht zu sagen leichtfertig.20 Die NATO-Verteidigungsminister beschlossen daher am 11. Juni 1998, den NATO-Militärbehörden Weisung zu erteilen, ein Spektrum von Optionen zu entwickeln, welche es erlauben würden, der systematischen Kampagne der gewaltsamen Unterdrückung und Vertreibung im Kosovo Einhalt zu gebieten. Um die Ernsthaftigkeit des Anliegens zu unterstreichen, kündigten die NATO-Verteidigungsminister zudem an, in den kommenden Tagen Luftwaffenmanöver

[Seite 9]

über Albanien und Makedonien zu veranstalten.21 Des Weiteren bemühten sich die in der Kontaktgruppe vertretenen Staaten um eine Präzisierung ihres Anliegens. Am 12. Juni 1998 beschlossen sie in London die folgenden dringlichen Forderungen an Serbien zu stellen:

- ein sofortiges Ende der Gewalt;

- den Rückzug der Sondereinheiten der serbischen Polizei;

- die Wiederaufnahme echter Verhandlungen mit Vertretern der albanischen Volksgruppe;

- politische Reformen, die dem Kosovo einen ”neuen Status” gewähren, wenn erforderlich mit internationaler Hilfe;

- ungehinderter Zugang für internationale humanitäre Organisationen;

- ungehinderter Zugang für Ermittler, die Kriegsverbrechen aufklären sollen.22

Am 16. Juni schien sich eine Entspannung abzuzeichnen, als zeitgleich mit den Luftwaffenmanövern der NATO über Mazedonien und Albanien der jugoslawische Präsident Milosevic in Moskau gegenüber dem russischen Präsidenten Jelzin erklärte, er werde Unterdrückungsmaßnahmen gegen die albanische Bevölkerung nicht fortsetzen, die Freizügigkeit auf seinem Territorium gewährleisten und nach einer politischen Lösung zu suchen.23 Er lehnte aber einen Abzug serbischer Polizei- und Militärkräfte aus dem Kosovo ausdrücklich ab.


20 Vgl. ”A Diplomatic Labyrinth on Kosovo”, in: IHT, 12.6.1998; sowie ”In New Balkan Conflict, Déjà Vu from the West”, in: IHT vom 11.6.1998.

22 Vgl. ”Eine allerletzte Bewährungsfrist für Milosevic”, in: FAZ vom 13.6.1998.

23 Vgl. ”Letzte Drohung vor dem Einsatz”, in: SZ vom 16.6.1998; sowie ”Milosevic akzeptiert wichtige Forderungen des Westens”, AFP Meldung vom 16.6.1998.

Anmerkungen

Übernahmen sind nicht kenntlich gemacht worden: hier wurde das Original schlicht und einfach auseinander geschnitten und durch Texte aus anderen Quellen ergänzt (vgl. z.B. Jkr/Fragment_076_14). In weiten Teilen stimmen die Texte auch im Wortlaut überein.

Die Zeitschriftenartikel, welche jeweils als Primärquellen genannt werden, sind ebenfalls identisch.


[100.] Jkr/Fragment 076 14

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 76, Zeilen: 14-18
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 32, 33, Zeilen: 32: 32-33; 33: 1-5
Deshalb verlangten die Verteidigungsminister am 11. Juni vom alliierten Militärstab der NATO Vorschläge mit dem Zweck, der systematischen Kampagne der gewaltsamen Unterdrückung und Vertreibung im Kosovo Einhalt zu gebieten. Diese Kompromissformel ließ die Möglichkeit offen, auch ohne Mandat des Sicherheitsrats einzugreifen. [Seite 32, Zeilen 32-33]

Deshalb verlangten die Verteidigungsminister am 11. Juni vom alliierten Militärstab in Mons Optionen mit dem Zweck,

[Seite 33, Zeilen 1-5]

»einer systematischen Kampagne der gewaltsamen Repression und Ausweisung im Kosovo« auf einer »relevanten rechtlichen Grundlage« Einhalt zu gebieten. Diese Kompromißformel ließ die Möglichkeit offen, ohne ein Mandat des Sicherheitsrats einzugreifen.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[101.] Jkr/Fragment 077 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 77, Zeilen: 1-30, 33-39, 101-102
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 9-10, Zeilen: 9:16-21.27-28.30-35.36-38.107-108 - 10:1-5.7-11.13-17, 25-30
[Au]ßenminister Kinkel, der zuvor mit Nachdruck für ein militärisches Eingreifen eingetreten war, war nun der Ansicht, dass ein Fortschritt erzielt worden sei, der in die Tat umgesetzt werden müsse. Es sei zwar wichtig den militärischen Druck aufrecht zu erhalten, das Ziel könne es jedoch nicht sein, ohne UN-Mandat zu intervenieren.147 Zum gleichen Zeitpunkt wurde auch deutlich, dass die angefragte Prüfung militärischer Optionen ergeben hatte, dass die politisch vertretbaren Aktionen, insbesondere die Stationierung von Truppen in Albanien und Mazedonien aller Wahrscheinlichkeit ohne die erhoffte Wirkung bleiben würden. Die wirksamen Optionen hingegen, wie etwa Luftwaffeneinsätze gegen militärische Ziele in Jugoslawien, waren politisch nicht realisierbar, nachdem sich mehrere Staaten, unter ihnen auch Deutschland, gegen Militäroperationen ohne UN-Mandat ausgesprochen hatten. Neben Außenminister Kinkel nahm auch Verteidigungsminister Rühe eine skeptische, vorsichtige Haltung ein, wohl wissend, dass diese Vorsicht keine Beendigung der fortgesetzten Vertreibungsaktionen erwarten ließ. Bundeskanzler Helmut Kohl sprach sich unterdessen dafür aus, eine UN-Resolution zu erwirken, welche ein Mandat für militärische Maßnahmen beinhalten solle.148 So nachvollziehbar solche Überlegungen waren, so kontraproduktiv wirkte sich die öffentlich und widersprüchlich geführte Diskussion auf die im Kosovo entstandene, nicht weiter hinnehmbare Situation aus. Durch die öffentliche Diskussion erhielt Milošević ein klares Lagebild über die Probleme, vor die sich die Bündnisstaaten gestellt sahen. Da in der NATO keine einhellige Zustimmung für ein Vorgehen ohne UN-Mandat zu erreichen war, konnte sich Milošević ausrechnen, dass vorerst außer verbalen Verurteilungen und der Demonstration militärischer Stärke letztlich keine wirkungsvollen Maßnahmen seitens des atlantischen Bündnisses zu erwarten war. Seine geringfügigen Zugeständnisse machte er wohl nur deshalb, um die westliche Öffentlichkeit zu beruhigen und den Eindruck zu erwecken, die westliche Politik zeitige erste positive Folgen. Tatsächlich setzte er die Zerschlagung der UÇK und die Vertreibung der albanischen Bevölkerung des Kosovos systematisch fortgesetzt.

[...] Diese Kosovo Diplomatie Observer Mission (KDOM) konnte anfangs feststellen, dass die serbischen Streitkräfte ihre Aktivitäten tatsächlich Zurücknahmen und sich Ende Juni 1998 eine vorübergehende Entspannung abzuzeichnen schien. Auf ihrer Sitzung am 8. Juli 1998 in Bonn wurde diese Entwicklung beifällig zur Kenntnis genommen und als Erfolg der „entschlossenen Politik“ des Westens gewertet. Allerdings war der Friede nur von kurzer Dauer.


147 Vgl. Wir werden Milosevics Taten kontrollieren, SZ 18. 06. 1998

148 Vgl. Kohl will UN-Mandat für Einsatz im Kosovo, SZ 19. 06. 1998

[Seite 9]

Der deutsche Außenminister Kinkel, der zuvor vehement für militärisches Eingreifen plädiert hatte, erklärte in einem Interview mit der SZ, daß nunmehr ein Fortschritt erzielt worden sei, der in die Tat umgesetzt werden müsse und daß es zwar gelte, militärischen Druck aufrechtzuerhalten, das Ziel aber nicht sein kann, ohne ein Mandat des VN-Sicherheitsrates zu intervenieren.24 [...] Zum gleichen Zeitpunkt wurde auch deutlich, daß innerhalb der NATO die angefragte Prüfung militärischer Optionen - [...] - ergeben hatte, daß die politisch vertretbaren Aktionen (insbesondere die Stationierung von Truppen in Mazedonien und Albanien) voraussichtlich wirkungslos, wenn nicht sogar kontraproduktiv sein würden, während die wirksamen Optionen politisch nicht realisierbar wären, weil sich mehrere Staaten – unter ihnen Deutschland, Frankreich, Italien und Dänemark – gegen Militäroperationen ohne ein Mandat des Sicherheitsrates ausgesprochen hatten. [...] Neben Außenminister Kinkel äußerte auch Verteidigungsminister Volker Rühe Skepsis gegenüber militärischen Plänen, jedoch bot diese Vorsicht keine Abhilfe angesichts der fortgesetzten serbischen Vertreibungsaktionen gegen die Kosovo-Albaner.

[Seite 10]

Bundeskanzler Helmut Kohl sprach sich in dieser Lage dafür aus, im Sicherheitsrat eine Resolution zu erwirken, die ein Mandat für militärische Maßnahmen beinhalten solle.26

So verständlich diese Schritte waren, so kontraproduktiv sollte sich die öffentlich und widersprüchlich geführte Diskussion erweisen, denn sie erlaubte der jugoslawischen Seite eine klare Einschätzung der Lage und der mit ihrem weiteren Vorgehen verbundenen Risiken. [...] und da in der NATO keine einhellige Zustimmung für ein einseitiges Vorgehen ohne dieses Mandat herzustellen war, konnte sich Milosevic ausrechnen, daß außer verbalen Verurteilungen und Demonstrationen militärischer Stärke letztlich keine wirklich fühlbaren Maßnahmen seitens der Nordatlantischen Allianz zu erwarten waren. [...] Um die westliche Öffentlichkeit zu beruhigen, konnte Milosevic gelegentlich kleine Konzessionen machen, damit der Eindruck entstehen würde, daß die westliche Politik Folgen hätte. Tatsächlich wurde die Kampagne zur Zerschlagung der UCK sowie zur Vertreibung der albanischen Bevölkerung des Kosovo systematisch weiter fortgesetzt.

[...] Gleichzeitig wurde jedes auch noch so geringe Anzeichen des Einlenkens von Milosevic als Anzeichen für den Erfolg der “entschlossen Politik” des Westens gewertet. Und tatsächlich zeichnete sich Ende Juni 1998 eine vorübergehende Entspannung im Kosovo ab, die auch von der Kontaktgruppe auf ihrer Sitzung am 8. Juli in Bonn zustimmend zur Kenntnis genommen wurde.27 Allerdings war der Friede nur von kurzer Dauer, [...]


24 Vgl. ”Wir werden Milosevics Taten kontrollieren – SZ Interview mit Klaus Kinkel”, in: SZ vom 18.6.1998.

26 Vgl. ”Kohl will UN-Mandat für Einsatz im Kosovo”, in: SZ, 19.6.1998.

27 Vgl. Text des Kommuniqués der Sitzung der Kontaktgruppe in: Dokumentation zur Abrüstung und Sicherheit, Bd. XXVII, a.a.O., S. 355 ff.

Anmerkungen

Inhaltlich weitgehend identisch, vielfach wortwörtliche Übereinstimmungen. Ohne Hinweis auf eine Übernahme.


[102.] Jkr/Fragment 078 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 78, Zeilen: 1-5
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 33, Zeilen: 16ff
[Die UÇK nutzte die Zurückhaltung der Serben zu entspre-]chenden Vorstößen und hatte bis Mitte Juli etwa vierzig Prozent des Territoriums des Kosovos erobert. Sie setzte sich auch in den Augen des Westens ins Unrecht. Am 18. Juli versuchte die UÇK, den Krieg in die Städte zu tragen. Für die Serben bedeutete das eine neue Stufe der Eskalation und gleichzeitig den Anlass, massiv zurückzuschlagen. Auf Grund dieser Vereinbarung nahmen die serbischen Streitkräfte ihr[!] Aktivitäten tatsächlich zurück, nur um eine böse Erfahrung zu machen: Die UCK nutzte dies aus und hatte bis Mitte Juli etwa vierzig Prozent des Territoriums der Provinz erobert. Sie setzte sich auch in westlichen Augen ins Unrecht. [...] Am 18. Juli versuchte die UCK, »den Krieg in die Städte zu tragen«, und eroberte für kurze Zeit die Stadt Orahovac. Das brachte eine neue Wendung, für die Serben bedeutete das eine neue Stufe der Eskalation. Sie schlugen massiv zurück.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[103.] Jkr/Fragment 078 10

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 78, Zeilen: 10-18
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 34, Zeilen: 3ff
Botschafter Eiff, der damals als deutscher Vertreter bei der OSZE tätig war, gelangte bei einer Bereisung des Kosovo zu der Überzeugung, dass ein Waffenstillstand nur dann sichergestellt werden könne, wenn er durch die Stationierung robust bewaffneter internationaler Streitkräfte überwacht werde. Als ausgewiesener Balkankenner fand Eiff schließlich Gehör bei der deutschen Bundesregierung.149 Diese setzte sich international für eine robuste Garantietruppe ein und bekam dabei auch Unterstützung von Großbritannien. Die USA, ohne die sich niemand in Westeuropa eine solche Truppe vorstellen konnte, war allerdings erst acht Monate später dazu bereit.

149 FAZ, 23.07.1998: „Kinkel ruft im Kosovokonflikt nach Zwangsmaßnahmen der Vereinten Nationen“

Botschafter Eiff, damals deutscher Vertreter bei der OSZE in Wien, bereiste etwa gleichzeitig mit einer Untersuchungskommission das Kosovo. Eiff machte ähnliche Beobachtungen und gelangte zu der Überzeugung, daß ein Waffenstillstand nur sinnvoll sei, wenn er garantiert werde durch »die Stationierung robust bewaffneter internationaler Streitkräfte [...]. Eiff warb weiter für seine Ansicht und fand als Balkankenner auch Gehör. Bonn setzte sich international für die Sache ein: Aufmacher der F.A.Z. am 23. Juli 1998: »Kinkel ruft im Kosovokonflikt nach Zwangsmaßnahmen der Vereinten Nationen.« Auch der britische Außenminister äußerte sich damals in diesem Sinn.[...] Amerika, ohne das sich niemand in Westeuropa eine solche Truppe vorstellen konnte, war allerdings erst acht Monate später dazu bereit.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Text der Vorlage wurde geringfügig gekürzt.


[104.] Jkr/Fragment 078 27

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 78, Zeilen: 27-33
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 34, 35, Zeilen: 34: 25ff; 35: 3ff
Die Aufmerksamkeit des Westens wandte sich nun wieder den militärischen Optionen zu. Der Militärausschuss beendete die angeforderten Untersuchungen Ende Juli 1998. Der deutsche General Klaus Naumann hatte dies als Vorsitzender des Militärausschusses durch seine straffe Diskussionsführung in außergewöhnlich kurzer Zeit möglich gemacht. Alle Varianten der militärischen Einsätze, die in der Folgezeit diskutiert, angedroht oder durchgeführt wurden, konnten nunmehr vorlegt [sic] werden. Die Aufmerksamkeit im Westen wandte sich jetzt wieder den militärischen Optionen zu. Der Militärausschuß der Nato beendete die angeforderten Untersuchungen im Juli/August 1998, für die Verhältnisse der internationalen Militärbürokratie erstaunlich rasch. Der deutsche General Klaus Naumann, Vorsitzender des Ausschusses, hatte dies durch eine sehr straffe Diskussionsführung möglich gemacht. [...]

[Seite 35]

Damit waren alle Varianten der militärischen Einsätze, die später diskutiert, angedroht oder durchgeführt wurden, auf dem Tisch.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[105.] Jkr/Fragment 078 33

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 78, Zeilen: 33-39
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 11, Zeilen: 1-9
Am 13. August 1998 kam es zu einer erneuten Sitzung des NATO-Rates, bei der ein konkreter Einsatzplan beschlossen wurde. Dabei handelte es sich um zwei Einzelpläne, die einen Einsatz im Rahmen eines Friedensabkommens zu dessen Absicherung vorsah und zum anderen zur Erzwingung eines Endes der Gewalt militärische Angriffe aus der Luft vorsahen. Wegen der Frage des UN-Mandats war die Verärgerung über die russische Blockadepolitik mittlerweile so groß geworden, dass die Option eines Einsatzes [von Luftstreitkräften der NATO gegen Ziele in Jugoslawien ohne entsprechendes Mandat immer deutlicher diskutiert wurde.150

150 Vgl. Nato approves Kosovo action plan, IHT 14. 08. 1998]

[Am 13.8.1998] kam es daraufhin zu einer erneuten Sitzung des NATO-Rates, bei der ein Einsatzplan beschlossen wurde, der Pläne u.a. auch für militärische Strafaktionen gegen Jugoslawien vorsah. Im einzelnen handelte es sich dabei um zwei Pläne: einen Plan (in zwei Varianten), der einen Einsatz im Rahmen eines Friedensabkommens zu dessen Absicherung vorsah und einen anderen Plan, der einen Einsatz zur Erzwingung eines Endes der Gewalt vor allem mit Luftangriffen vorsah. Wegen der leidigen Frage des Mandates des Sicherheitsrates war die Verärgerung über die russische Blockadepolitik mittlerweile so groß geworden, daß die Option eines Einsatzes von Luftstreitkräften der NATO gegen Ziele in Jugoslawien ohne entsprechendes Mandat des Sicherheitsrates dabei immer deutlicher diskutiert wurde.30

30 Vgl. ”NATO Approves Kosovo Action Plan”, in: IHT vom 14.8.1998.

Anmerkungen

Ohne Hinweis auf eine Übernahme.


[106.] Jkr/Fragment 079 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 79, Zeilen: 1-13, 17-37, 101-104
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 11-12, Zeilen: 11:6-15.20-24.26-28.34-39 - 12:1-10.13-17.18-20
[Wegen der Frage des UN-Mandats war die Verärgerung über die russische Blockadepolitik mittlerweile so groß geworden, dass die Option eines Einsatzes] von Luftstreitkräften der NATO gegen Ziele in Jugoslawien ohne entsprechendes Mandat immer deutlicher diskutiert wurde.150 In Deutschland hatte sich die Diskussion über die Notwendigkeit des Mandats festgefahren. Mitte August nahm Verteidigungsminister Volker Rühe die Diskussion wieder auf, als er erklärte, dass notfalls auch ohne UN-Mandat die Beendigung der Vertreibung erzwungen werden müsse.151 Anfang September war eine Lage entstanden, in der die Bundesregierung und die anderen westlichen Regierungen unter dem Druck der Ereignisse sich zu einer Haltung durchringen mussten, die eigentlich klar im Widerspruch zum formalen Völkerrecht stand. Eine Beschleunigung dieser Entwicklung trat ein, als im September die UN-Hochkommissarin für Flüchtlingsfragen Ogata feststellte, dass mehr als 270.000 Menschen im Kosovo vertrieben worden waren und angesichts des nahenden Winters eine humanitäre Katastrophe bevorstünde.152 [...]. Das Neue an dieser Resolution war, dass das Vorgehen Jugoslawiens als Bedrohung für den Weltfrieden und die internationale Sicherheit eingestuft wurde. Russland hatte eine derartige Feststellung bis dahin abgelehnt, fand sich aber nun unter dem Druck der Ereignisse bereit, diese Formel mitzutragen. Bereits am nächsten Tag ersuchte die NATO die Mitgliedsstaaten um Mitteilung, in welcher Form sie bereit seien, für eine derartige Operation Streitkräfte zur Verfügung zu stellen. In der Bundesregierung gab es weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines militärischen Vorgehens. Angesichts der Unnachgiebigkeit Milošević und in Anbetracht der unübersehbaren menschenrechtlichen Problematik beschloss die Regierung Kohl am 30. September 1998, mehrere Tornado-Kampfflugzeuge für eine gemeinsame Aktion zur Verfügung zu stellen. Dieser Beschluss wurde nach Abstimmung mit dem neu gewählten Bundeskanzler Gerhard Schröder und dem designierten Außenminister Joschka Fischer getroffen.

Am 8. Oktober beschloss der NATO-Rat nach ausführlicher Beratung, dass angesichts der Unnachgiebigkeit der jugoslawischen Führung und der Aussichtslosigkeit, ein UN-Mandat für militärische Zwangsmaßnahmen zu erhalten, die anstehende humanitäre Katastrophe die Drohung mit dem Einsatz von Gewalt durch die NATO rechtfertige.153 Bereits am folgenden Tag erörterte der NATO-Rat die Rechtsgrundlage für das Handeln des Bündnisses. Hintergrund dafür war, dass es innerhalb der 19 NATO-Regierungen keine Einigkeit darüber [gab, wie eine solche rechtliche Begründung aussehen solle.]


150 Vgl. Nato approves Kosovo action plan, IHT 14. 08. 1998

151 Vgl. Rühe: Militärschlag auch gegen Moskaus Willen, SZ 17. 08. 1998

152 Vgl. www.unhcr.ch/news/pr/pr980908.htm: UN seeks US $ 54.3 millions for Kosovo. Joint UNHCR/OCHA Press Release from 8 September 1998

153 Dieser Beschluss wurde von NATO-Generalsekretär Javier Solana am 8. Oktober bekannt gegeben. Der Text ist im Beschluss des Deutschen Bundestages vom 16. 10. 1998 über die Mitwirkung der Bundeswehr bei einer NATO-Operation wörtlich wiedergegeben.

[Seite 11]

Wegen der leidigen Frage des Mandates des Sicherheitsrates war die Verärgerung über die russische Blockadepolitik mittlerweile so groß geworden, daß die Option eines Einsatzes von Luftstreitkräften der NATO gegen Ziele in Jugoslawien ohne entsprechendes Mandat des Sicherheitsrates dabei immer deutlicher diskutiert wurde.30

In Deutschland hatte sich die Diskussion über die Notwendigkeit des Mandates durch den Sicherheitsrat aufgrund der legalistischen Argumentation des Außenministers festgefahren. Nunmehr nahm Verteidigungsminister Volker Rühe die Diskussion wieder auf, als er am 16. August 1998 im Rahmen eines Interviews mit dem Magazin ”Der Spiegel” erklärte, daß notfalls auch ohne Ermächtigung durch den Sicherheitsrat ein Militärschlag zur Erzwingung des Endes der Vertreibungspolitik erfolgen müsse.31 [...]

Anfang September war somit eine Lage entstanden, wo die Bundesregierung wie die anderen westlichen Regierungen unter dem Druck der Ereignisse und in der Konsequenz der eigenen Ankündigung, sich nicht wieder wie in Bosnien-Herzegowina vorführen zu lassen, sich zu einer Haltung durchringen mußte, die eigentlich klar im Widerspruch zum etablierten Völkerrecht stand: [...]

Die Dinge beschleunigten sich, als im September die UN-Hochkommissarin für Flüchtlingsfragen Ogata feststellte, daß mehr als 270 000 Menschen im Kosovo aus ihren Häusern vertrieben worden waren und daß angesichts des bevorstehenden Winters eine humanitäre Katastrophe bevorstünde.32 [...] Das Neue an dieser Resolution war, daß das Vorgehens Jugoslawiens als Bedrohung für den internationalen Frieden und die internationale Sicherheit qualifiziert wurde. Rußland hatte eine derartige Feststellung bislang abgelehnt, fand sich aber nun unter dem Druck der Ereignisse – und auch verärgert über die Behandlung durch Milosevic – bereit, diese Formel mit zu tragen. [...]

[Seite 12]

[...] Schon einen Tag später führte dies dazu, daß der NATO-Rat die Mitgliedsstaaten ersuchte, mitzuteilen, in welcher Form sie bereit seien, für eine derartige Operation Streitkräfte zur Verfügung zu stellen.34 In der Bundesregierung bestanden weiterhin Zweifel an der Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens, aber angesichts des Drucks der Ereignisse und der Unnachiebigkeit [sic!] Milosevics beschloß das Kabinett Kohl in einer seiner letzten Sitzungen am 30. September 1998, mehrere Tornado-Kampfflugzeuge, die besonders geeignet waren, Radarstellungen der jugoslawischen Luftabwehr zu unterdrücken, für eine gemeinsame Aktion zur Verfügung zu stellen. Diese Entscheidung wurde nach Abstimmung mit dem künftigen Bundeskanzler Gerhard Schröder sowie dem designierten Außenminister Joschka Fischer von den Grünen getroffen.35

[...] Am 8. Oktober 1998 beschloß der NATO-Rat, daß angesichts der Unnachgiebigkeit der jugoslawischen Führung und der Aussichtslosigkeit, ein direktes Mandat für militärische Eingriffe vom Sicherheitsrat zu erhalten, die anstehende humanitäre Katastrophe die Drohung mit und gegebenenfalls den Einsatz von Gewalt durch die NATO rechtfertige.36 [...] Hintergrund war, daß innerhalb der 19 NATO-Regierungen keine Einigkeit darüber herzustellen war, wie im Einzelnen eine solche rechtliche Begründung ausfallen solle.


30 Vgl. ”NATO Approves Kosovo Action Plan”, in: IHT vom 14.8.1998.

31 Vgl. ”Rühe: Militärschlag auch gegen Moskaus Willen”, in: SZ vom 17.8. 1998.

32 Vgl. “UN Seeks US $ 54.3 Millions for Kosovo”, joint UNHCR/OCHA Press Release from 8 September 1998, Text im Internet: http://www.unhcr.ch/news/pr/pr980908.htm.

36 Dieser Beschluß wurde von NATO-Generalsekretär Solana am 8. Oktober vorgelesen, aber nicht als Press Release in die Website der NATO eingestellt. Der Text ist aber in dem Beschluß des Deutschen Bundestages über die Mitwirkung der Bundeswehr bei einer eventuellen NATO-Operation vom 16.10.1998 wörtlich wiedergegeben, Text in: Dokumentation zur Abrüstung und Sicherheit, Bd. XXVII, a.a.O., S. 417 ff. .

Anmerkungen

Gegenüber der Vorlage gekürzt; dennoch reihenweise wortwörtliche Übernahmen ohne jede Kennzeichnung. Die Quelle bleibt durchgehend ungenannt.

Der vierzeilige Einschub nach FN 152 wird mit einer anderen Quelle bestritten: Jkr/Fragment 079 13


[107.] Jkr/Fragment 079 13

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 79, Zeilen: 13-17
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 35, Zeilen: 18ff
Alarmiert durch die sich dramatisch zuspitzende Situation erließ der UN-Sicherheitsrat am 23. September seine bisher schärfste Resolution Nr. 1199. Er forderte einen sofortigen Waffenstillstand, Maßnahmen zur Verhinderung der „bevorstehenden humanitären Katastrophe“ und einen politischen Dialog. »Alarmiert durch die bevorstehende humanitäre Katastrophe, wie sie der Generalsekretär beschrieben hat«, erließ der VN-Sicherheitsrat am 23. September seine bisher schärfste Resolution (Nr. 1199). Er forderte einen sofortigen Waffenstillstand, Maßnahmen zur Verhinderung der »bevorstehenden humanitären Katastrophe« und einen politischen Dialog.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[108.] Jkr/Fragment 080 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 80, Zeilen: 1-18, 101-120
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 12-13, Zeilen: 12:21-23.105-120.121 - 13:1-12.15-16.101-106
Die Bundesregierung hat keine eigene juristische Erklärung abgegeben, die über den Wortlaut der NATO-Erklärung hinausging.154 Nachdem die NATO die Drohung des Einsatzes militärischer Mittel zur Erzwingung der Forderungen der Resolution 1199 ausgesprochen hatte, unternahmen die USA im Alleingang den Versuch, Jugoslawien zum Einlenken zu bewegen. Der amerikanische Sonderbeauftragte Richard Holbrooke führte in Belgrad mehrtägige Verhandlungen mit Milošević, die am 13. Oktober, praktisch im letzten Augenblick vor einem potentiellen Luftangriff, zu einem Waffenstillstand führten. Das Holbrooke-Milosevic-Paket, das häufig auch als Abkommen bezeichnet wurde, bewirkte, dass die jugoslawischen Sicherheitskräfte die Kampfhandlungen und Vertreibungsaktionen einstellten, ein Großteil der Polizeikräfte abgezogen wurde und die meisten Flüchtlinge in ihre Häuser zurückkehren konnten. Milošević war auch bereit,mit der OSZE ein Abkommen über eine Verifikationsmission und mit der NATO über eine luftgestützte Überwachungsmission abzuschließen.

Die deutsche Bundesregierung wurde ebenso wie die anderen westliche [sic!] Regierungen über diese Entwicklungen lediglich im Nachhinein im Rahmen der Kontaktgruppe informiert. [...]155


153 Dieser Beschluss wurde von NATO-Generalsekretär Javier Solana am 8. Oktober bekannt gegeben. Der Text ist im Beschluss des Deutschen Bundestages vom 16. 10. 1998 über die Mitwirkung der Bundeswehr bei einer NATO-Operation wörtlich wiedergegeben.

154 Die im Bündnis vertretene Auffassung wurde im Wesentlichen auch von der Bundesregierung übernommen. Die UN-Charta stellt internationales Vertragsrecht dar, in dessen Rahmen die Mitgliedstaaten ihr souveränes Recht zur Gewaltausübung aufgeben und dieses dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen überlassen. Da dem SR damit die primäre Verantwortung für Sicherheit und Frieden in der Welt zukomme, falle dieses Recht an die Staaten zurück, sobald der SR nicht in der Lage sei, dieser Pflicht zu entsprechen. Dies sei insbesondere dann anzunehmen, wenn wichtige Rechtsgüter, die im Völkerrecht kodifiziert seien, verletzt wären und humanitäre Katastrophen verhindert werden könnten. Siehe hierzu Knut Ipsen, Der Kosovo- Einsatz - Illegal? Gerechtfertigt? Entschuldbar?, in: Die Friedens-Warte 74, 1999, S. 19-23; dort auch Christian Tomuschat, Völkerrechtliche Aspekte des Kosovo-Konflikts, S. 33-38

155 Auf dem Londoner Flughafen Heathrow wurden die Außenminister der Kontaktgruppe von Holbrooke unterrichtet. Diese Begebenheit ist bei Gunter Hofmann wie folgt beschrieben: „Für das Ergebnis wäre jeder Europäer ausgelacht worden, weil es keiner für tragfähig und realistisch hielt. Doch keiner wagte in Heathrow zu sagen, er halte die unbewaffnete OSZE-Mission für eine Schnapsidee. Denn sie kam ja von Holbrooke, aber alle haben das still gedacht.“ Siehe Gunter Hofmann, Wie Deutschland in den Krieg geriet, in: Die Zeit vom 12. 05. 1999, S. 17 ff.

[Seite 12]

36 [...] Die Bundesregierung hat in dieser Hinsicht keine eigene juristische Erklärung abgegeben, die über den Wortlaut des Beschlusses der NATO hinausging.37

[Seite 13]

Nachdem die NATO die Drohung des Einsatzes militärischer Macht zur Erzwingung der Forderungen der Resolution 1199 des Sicherheitsrates ausgesprochen hatte, unternahmen die USA im Alleingang den Versuch, mit dieser Drohung in der Hinterhand Jugoslawien zum Einlenken zu bewegen. Der amerikanische Sonderbeauftragte Richard Holbrooke führte in Belgrad mehrtägige Verhandlungen mit dem jugoslawischen Präsidenten Milosevic, die am 13. Oktober – praktisch zum gleichen Zeitpunkt, als die NATO in die unmittelbare Vorbereitung eines Luftangriffes gegen Jugoslawien eintrat – zu einem Waffenstillstand führten. Im Ergebnis kam heraus, daß die jugoslawischen Sicherheitskräfte die Kampfhandlungen und Vertreibungsaktionen einstellten, daß ein Großteil der Polizeikräfte abgezogen wurde und daß die meisten Flüchtlinge in ihre Häuser zurückkehren konnten. Außerdem erklärte sich Milosevic dazu bereit, diese Vereinbarung durch eine 2000 Mann starke OSZE-Beobachtermission sowie eine luftgestützte Überwachungsmission der NATO kontrollieren zu lassen. [...]

Die Bundesregierung wurde ebenso wie die anderen westlichen Regierungen über diese Entwicklungen im Rahmen der Kontaktgruppe lediglich im Nachhinein informiert. [...]38


36 Dieser Beschluß wurde von NATO-Generalsekretär Solana am 8. Oktober vorgelesen, aber nicht als Press Release in die Website der NATO eingestellt. Der Text ist aber in dem Beschluß des Deutschen Bundestages über die Mitwirkung der Bundeswehr bei einer eventuellen NATO-Operation vom 16.10.1998 wörtlich wiedergegeben, Text in: Dokumentation zur Abrüstung und Sicherheit, Bd. XXVII, a.a.O., S. 417 ff..

37 Im Wesentlichen dürfte die von britischer und amerikanischer Seite vertretene Auffassung auch von der Bundesregierung geteilt worden sein, wonach die VN-Charta zwar ein solches Vorgehen nicht explizit erlaube, aber ein Handeln jenseits der Charta möglich sei. Da die VN-Charta internationales Vertragsrecht darstellt, in dessen Rahmen die Mitgliedsstaaten ihr souveränes Recht zur Gewaltausübung aufgeben und dieses treuhänderisch dem Sicherheitsrat der Vereinten Nationen zukommen lassen, der die primäre Verantwortung für Sicherheit und Frieden in der Welt habe, würde dieses Recht an die Staaten zurückfallen, sobald der Sicherheitsrat aufgrund welcher Umstände auch immer nicht in der Lage sei, dieser Pflicht zu entsprechen. Dies sei insbesondere dann anzunehmen, wenn gravierende Rechtsgüter, die im Völkerrecht kodifiziert seien, verletzt wären und massive humanitäre Katastrophen verhindert werden könnten. [...] vgl. Knut Ipsen, Der Kosovo-Einsatz – Illegal? Gerechtfertigt? Entschuldbar?, in: Die Friedens-Warte, Band 74, Heft 1-2, 1999, S. 19-23; sowie Christian Tomuschat, Völkerrechtliche Aspekte des Kosovo-Konflikts, in: Die Friedens-Warte, Band 74, Heft 1-2, 1999, S. 33-38; sowie Winrich Kühne, Humanitäre NATO-Einsätze ohne Mandat?, in: Reader Sicherheitspolitik – Beilage zur Zeitschrift “Information für die Truppe”, Heft 7/1999; zur Kritik vgl. Michael Bothe und Bernd Martenczuk, Die NATO und die Vereinten Nationen nach dem Kosovo-Konflikt, in: Vereinte Nationen, 47. Jg., Heft 4 (August 1999), S. 125-132.

38 Die Außenminister der Kontaktgruppe wurden auf dem Londoner Flughafen Heathrow von Holbrooke über diese Angelegenheit unterrichtet. Diese Begebenheit ist bei Gunter Hofmann wie folgt beschrieben worden: “Für das Ergebnis wäre jeder Europäer ausgelacht worden, weil es keiner für tragfähig und realistisch hielt. Doch keiner wagte in Heathrow zu sagen, er halte die unbewaffnete OSZE-Mission für eine Schnapsidee. Denn sie kam ja von Holbrooke, aber alle haben das still gedacht.”; vgl. Gunter Hofmann, “Wie Deutschland in den Krieg geriet”, in: Die Zeit, Nr. 20 vom 12. 5. 1999, S. 17ff. Zur Kritik an der Vereinbarung siehe auch International Institute for Strategic Studies (I.I.S.S.), Strategic Survey 1999-2000, London 1999, S. 119-123.

Anmerkungen

Leicht gekürzte, sonst teils wörtliche, teils sinngemäße Übereinstimmung mit der Quelle bis in die Fußnoten hinein, ohne dass die Quelle genannt wird.


[109.] Jkr/Fragment 081 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 81, Zeilen: 2-23
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 43, 44, 45, Zeilen: 43: 7ff; 44: 3ff; 45: 1-3
Als größte Schwäche erwies es sich, dass die Gegenseite, die UÇK, nicht eingebunden und somit an Verabredungen nicht gebunden war. Später wollten viele gewusst haben, dass diese Lösung nicht halten konnte.156 Der US-Sicherheitsberater hat sie stets als eine Übergangslösung, welche die obdachlosen Flüchtlinge vor dem Winter in ihre Dörfer zurückbringen und damit eine humanitäre Katastrophe verhindern sollte, verteidigt. Den amerikanischen Beratern war jedoch ebenso wie den Europäern klar, dass eine Dauerlösung eine robust bewaffnete Friedenstruppe voraussetzte. Aber vor den amerikanischen Midterm-Wahlen zum Kongress im November 1998 wäre dies ein Schritt zuviel gewesen. Holbrooke selbst warb für das Abkommen: Es bedeute „enorme Konzessionen“ durch Belgrad.157 Die amerikanischen Sprecher beschwichtigten die Öffentlichkeit mit der Zusicherung, man werde das Kosovo mit „Beobachtern überschwemmen“, wozu es freilich nicht kam. Die Aufstellung der Kosovo-Verifikations-Mission (KVM) dauerte länger als geplant, nachdem sich die USA durch direkte Interventionen bei der damaligen OSZE-Präsidentschaft Polen entscheidenden Einfluss auf ihre Zusammensetzung sichern wollten. Als Leiter der KVM wurde schließlich der amerikanische Botschafter William Walker bestimmt, wobei die Führungsebene insgesamt ein deutliches angelsächsisches Übergewicht hatte. Milošević beklagte sich darüber, dass die Mission von den Amerikanern und der NATO beherrscht sei.158 Bei aller Kritik ist festzustellen, dass die KVM immerhin dazu beigetragen hat, die Flüchtlinge rechtzeitig nach Hause zu bringen und damit eine Winterkatast-[rophe zu verhindern.]

156 Staatssekretär Wolfgang Ischinger machte dazu in der Sendung des Bayerischen Rundfunks mit dem Titel „Balkan - Gewalt ohne Ende“, ausgestrahlt am 25. 10. 1999 entsprechende Aussagen, indem er darauf hinwies, dass der größte Schwachpunkt des Holbrooke- Milošević-Abkommens die Tatsache war, dass die UÇK überhaupt kein Verhandlungsteilnehmer war.

157 Marc Weller, The Crisis in Kosovo 1989-1999, International Documents & Analysis, volume 1, Cambridge 2000, S.295, Pressekonferenz von Holbrooke am 28. 10. 1998

158 Ebenda, S. 295 f.: Milošević beklagte sich, dass das Abkommen mit Holbrooke so nicht gemeint war. Es hätte sich um eine „wirkliche OSZE-Mission“ mit einer breiten Beteiligung aller Länder handeln sollen. Der französische Botschafter Gabriel Keller fasste seine Kritik über die Unvollkommenheit der KVM vor einem OSZE-Gremium im Mai 1999 wie folgt zusammen: „Nach meinem Eindruck war unsere Kosovo-Verifizierungs-Aktion ein Fehlschlag ... Manche würden sagen, dass ihr größter Erfolg der gut organisierte Rückzug aus dem Kosovo nach Mazedonien gewesen sei.“ Die Struktur der KVM habe ihren Aufgaben nicht entsprochen. Sie sei zu stark militarisiert gewesen. Die politischen Entscheidungen hatten ausschließlich in der Hand von Botschafter Walker gelegen. Dieser habe keine klaren politischen Vorgaben gegeben. Die Missionsmitglieder aus Nicht-NATO-Staaten seien am Schluss frustriert gewesen. Schon nach einigen Wochen habe sich die KVM ein antiserbisches, proalbanisches und Pro-NATO-Image geschaffen.

Immerhin berichteten die Nato-Militärbehörden dem Rat am 15. Oktober, daß nunmehr die Mehrzahl aller Zwischenfälle von der UCK ausgehe. Die größte Schwäche des »Abkommens« war immer, daß die Gegenseite, die UCK, nicht eingebunden war. Später wollten viele gewußt haben, daß diese Lösung nicht halten konnte.14 [...] US-Sicherheitsberater Berger hat sie stets verteidigt: als eine Übergangslösung, die die obdachlosen Flüchtlinge vor dem Winter in ihre Dörfer zurückbringen und damit eine humanitäre Katastrophe verhindern sollte. Es war den amerikanischen Beratern natürlich ebenso klar wie den Europäern, daß eine Dauerlösung eine robust bewaffnete Garantietruppe voraussetzte. Aber vor den amerikanischen Midterm-Wahlen im November 1998 wäre dies ein Schritt zuviel gewesen. Holbrooke selbst warb für das Abkommen: Es bedeute für Belgrad »enorme Konzessionen«16. Die amerikanischen Sprecher beschwichtigten die kritische Öffentlichkeit mit Versicherungen, man werde das Kosovo mit »Beobachtern überschwemmen«. Dazu kam es freilich nicht. Die Aufstellung der Beobachtertruppe (KVM, für Kosovo-Verifikations-Mission) dauerte länger als geplant. Die USA sicherten sich entscheidenden Einfluß auf ihre Zusammensetzung durch direkte Interventionen bei der OSZE-Präsidentschaft, damals Polen. Am 17. Oktober gab Außenminister Geremek in Warschau den künftigen Leiter der KVM bekannt: Botschafter William Walker,[...]

Auf der Führungsebene hatte die KVM ein angelsächsisches Übergewicht.

[Seite 44]

Milosevic beklagte sich am 11. Januar 1999 beim Vorsitzenden der OSZE, dem norwegischen Außenminister Vollebaek, darüber, daß die Mission von dem Amerikanern und der Nato beherrscht sei.17 So sei das Abkommen nicht gemeint gewesen. Es hätte sich um eine »wirkliche OSZE-Mission mit einer breiten Beteiligung aller Länder handeln« sollen.

Uber die Unvollkommenheiten der KVM und ihres Leiters ist viel geschrieben worden. Der französische Botschafter Gabriel Keller, ihr stellvertretender Leiter, faßte seine ätzende Kritik vor einem OSZE-Gremium im Mai 1999 zusammen: »Nach meinem Eindruck war unsere Kosovo-Verifizierungs-Aktion ein Fehlschlag ... Manche würden sagen, daß ihr größter Erfolg der gut organisierte Rückzug aus dem Kosovo nach Mazedonien gewesen sei.« Die Struktur der KVM habe ihren Aufgaben nicht entsprochen. Sie sei zu stark militarisiert gewesen. Die politischen Entscheidungen hätten ausschließlich in der Hand von Botschafter Walker gelegen. Dieser habe keine klaren politischen Vorgaben gegeben. Die Missionsmitglieder aus Nicht-Nato-Ländern seien am Schluß frustriert gewesen. Schon nach einigen Wochen habe sich die KVM ein »antiserbisches, proalbanisches und Pro-Nato-Image« geschaffen.

[Seite 45]

Insgesamt hat die KVM geholfen, die Flüchtlinge rechtzeitig nach Hause zu bringen und damit eine humanitäre Winterkatastrophe zu verhindern.


14 Dies bezeugt z. B. Staatssekretär Ischinger in der Sendung des Bayerischen Rundfunks, »Balkan - Gewalt ohne Ende«, ausgestrahlt am 25. Oktober 1999.

16 ln der schon erwähnten Pressekonferenz, Weller, S. 295.

17 A.a.O.,S. 61.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[110.] Jkr/Fragment 082 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 82, Zeilen: 1-3
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 45, Zeilen: 1-6
[Bei aller Kritik ist festzustellen, dass die KVM immerhin dazu beigetragen hat, die Flüchtlinge rechtzeitig nach Hause zu bringen und damit eine Winterkatast-]rophe zu verhindern. Andererseits hat ihr späteres Scheitern letzte Zweifel bestätigt, dass eine Lösung ohne eine robuste militärische Präsenz nicht möglich war. Insgesamt hat die KVM geholfen, die Flüchtlinge rechtzeitig nach Hause zu bringen und damit eine humanitäre Winterkatastrophe zu verhindern. Andererseits hat ihr späteres Scheitern letzte Zweifel beseitigt, daß eine Lösung ohne eine »robuste« militärische Garantiepräsenz, vorzugsweise mit einem Nato-Kern, nicht möglich ist.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Übernahme beginnt auf der Vorseite.


[111.] Jkr/Fragment 082 12

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 82, Zeilen: 12-38
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 37, 38, Zeilen: 37: 13ff; 38: 1ff
Beim Antrittsbesuch in Washington am 9. Oktober erklärte Bundeskanzler Schröder gegenüber dem amerikanischen Präsidenten Clinton, dass die neue Bundesregierung eine NATO-Entscheidung zum militärischen Eingreifen aus zwingenden humanitären Gründen zwar nicht blockieren werde, jedoch die Bundeswehr wegen der historischen Belastungen Deutschlands an ihrer Ausführung nicht teilnehmen werde. Besser wäre es auf jeden Fall, so versuchte er Clinton klarzumachen, mit der Entscheidung zu warten, bis der neue Bundestag zusammengetreten und die neue Bundesregierung konstituiert sei.

Schröder kam von dem Vieraugengespräch mit dem Eindruck zurück, Clinton sei mit dieser Linie einverstanden. Wie häufig bei Vieraugengesprächen gab es bei beiden Seiten unterschiedliche Interpretationen. Holbrooke sagte jedenfalls bereits einen Tag später in Belgrad zu Milošević: „Die Deutschen sind an Bord und irgendwelche Hintergedanken, dass die Wahlen in Deutschland etwas ändern könnten, können Sie vergessen“.159 Obwohl er damit den Ereignissen vorauseilte, erzeugte er dadurch den beabsichtigten Druck auf Bonn. Gegenüber dem deutschen NATO-Botschafter, Hermann Freiherr von Richthofen brachte er unmissverständlich zum Ausdruck, Deutschland solle endlich seiner internationalen Verantwortung gerecht werden. Dieses Drängen bewirkte, dass am 11. Oktober der amerikanische Sicherheitsberater Sandy Berger den außenpolitischen Sprecher der SPD-Fraktion, Günther Verheugen anrief und die sofortige deutsche Zustimmung und die militärische Beteiligung einforderte. Außerdem berichtete Holbrooke einen Tag später dem noch amtierenden Außenminister Kinkel, er habe das Gefühl, Milošević werde einlenken, wenn eine entsprechende Drohkulisse aufgebaut würde. Aus Washington wurde Kinkel mitgeteilt, die NATO müsse in der Lage sein, stündlich zu entscheiden. Vor allem der neue Bundeskanzler Schröder betonte, es komme darauf an, nun Solidarität und Bündnisfähigkeit zu zeigen.160


159 Marc Weller, The Crisis in Kosovo 1989-1999, a.a.O. (Anm. 157), S. 298, Pressekonferenz von Holbrooke am 28. Oktober

160 Dieter S. Lutz (Hg.), Der Kosovo-Krieg, Rechtliche und rechtsethische Aspekte, Baden- Baden 2000, S. 163 und Gunter Hofrnann, in: Die Zeit vom 30. 09. 1999, S. 8: „Vor allem ging es um das rot-grüne Experiment und nicht zuletzt um die deutsche Bündnisfähigkeit“

Ein Teilnehmer der Reise schildert das Vorbereitungsgespräch zwischen Schröder und Fischer im Bundeswehrflugzeug. Man wollte den Amerikanern sagen: Sollte in naher Zukunft in der Nato eine Entscheidung zum militärischen Eingreifen aus zwingenden humanitären Gründen nötig werden, so wird die neue Bundesregierung die Nato-Entscheidung nicht blockieren, aber die Bundeswehr wird an ihrer Ausführung nicht teilnehmen, wegen der historischen Belastungen und »wegen der innenpolitischen Situation«. Besser wäre es auf jeden Fall, mit der Entscheidung zu warten, bis der neue Bundestag zusammengetreten und die neue Bundesregierung konstituiert ist. [...] Er kam mit dem Eindruck zurück, Clinton sei einverstanden. Wie häufig bei Vieraugengesprächen zwischen höchsten Amtsträgern ist das Ergebnis nicht völlig zu erfassen. Kann sein, daß Clinton wirklich glaubte, soweit entgegenkommen zu können, kann sein, daß Schröder Clintons südstaatlich-höfliches »I understand you« als Zustimmung auffaßte. Holbrooke sagte jedenfalls schon am 10. Oktober in Belgrad zu Milosevic: »Die Deutschen sind an Bord und irgendwelche Hintergedanken, daß die Wahlen in Deutschland etwas ändern könnten, können Sie vergessen.«7

[Seite 38]

Damit eilte er den Ereignissen allerdings etwas voraus. Aber in richtiger taktischer Einschätzung orchestrierte er von nun an den Druck auf Bonn. [...] Deshalb äußerte er in diesen Tagen gegenüber dem deutschen Nato-Botschafter, Fiermann Freiherr von Richthofen, Deutschland solle sich nicht wie eine Bananenrepublik benehmen, sondern endlich seiner Verantwortung gerecht werden. Vermutlich auf sein Drängen rief am 11. Oktober8 der amerikanische Sicherheitsberater »Sandy« Berger den außenpolitischen Sprecher der SPD, Günther Verheugen, an: Die deutsche Zustimmung sei jetzt sofort nötig, und zwar mit militärischer Beteiligung. Flolbrooke berichtete dem noch amtierenden Außenminister Kinkel am 12. Oktober von Belgrad aus, er habe das Gefühl, Milosevic werde einlenken, wenn eine konkrete Drohung aus Brüssel komme. Aus Washington hörte Kinkel, die Nato müsse jetzt in die Lage sein, stündlich zu entscheiden. [...] Es mußte Solidarität und »Bündnisfähigkeit« gezeigt werden, das betonte vor allem Schröder.9


7 Pressekonferenz von Holbrooke am 28. Oktober, Weller, a. a. O., S. 298.

9 Vgl. Voscherau, bei Lutz, a.a .O., S. 163, aber auch Gunter Hofmann, in »Die Zeit« vom 30. September 1999, S. 8: »Vor allem ging es um das rotgrüne Experiment und nicht zuletzt um die deutsche Bündnisfähigkeit.«

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[112.] Jkr/Fragment 083 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 83, Zeilen: 1-9
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 38, 39, Zeilen: 38: 22ff; 39: 1ff
[Volker Rühe, der noch amtierende Verteidi-]gungsminister argumentierte vor allem mit dem misslichen Eindruck, der entstehen würde, wenn die Bundeswehr ihre Beteiligung auf Grund politischer Entscheidungen verweigern müsse. Viele hohe Beamte und Militärs verwiesen auch auf die Häme, der sie 1991/92 wegen der Abstinenz im Golfkrieg ausgesetzt waren. Das war wohl auch dazu angetan, die Bereitschaft zu stärken, dieses Mal Verantwortung zu übernehmen und dem Drängen der USA nachzugeben. In einem Telefongespräch mit Außenminister Kinkel, der immer noch zögerte, drängte NATO-Botschafter von Richthofen mit Nachdruck auf eine Kabinettsentscheidung. Der noch amtierende Verteidigungsminister Volker Rühe argumentierte vor allem mit dem mißlichen Eindruck, der entstehen würde, wenn die Bundeswehr ihre Mitwirkung verweigern müsse. [...] Aber viele hohe Beamte und Militärs in Bonn und Brüssel erinnerten sich noch der Häme, der sie 1991/92 wegen der deutschen Abstinenz im Golfkrieg ausgesetzt

[Seite 39]

waren. Das hat ihre Bereitschaft gestärkt, diesmal Verantwortung mitzutragen. Beispielhaft dafür war ein zehn Minuten langes Telefongespräch zwischen Kinkel, der immer noch zögerte, und Richthofen im Vorfeld der Kabinettsentscheidung. Der Nato-Botschafter, dem psychologischen Druck besonders ausgesetzt und der Erfahrungen des Golfkriegs eingedenk, die er als damaliger Botschafter in London besonders drastisch erfahren mußte, bot seine ganze Beredsamkeit auf, um Kinkel zu überzeugen.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Übernahme beginnt schon auf der Vorseite.


[113.] Jkr/Fragment 083 13

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 83, Zeilen: 13-17, 19-21, 23-24, 27-32
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 39, Zeilen: 9-25
Am 12. Oktober 1998 stimmte schließlich noch das Kabinett Kohl einer künftigen „Activation Order“ (ACTORD), einer militärischen Interventionsdrohung der NATO, zu, welche am nächsten Tag bereits vom NATO-Rat verabschiedet wurde. Der designierte Bundeskanzler sowie sein künftiger Außen- und Verteidigungsminister waren bei der Kabinettsitzung anwesend, wobei [...]. Am 16. Oktober wurde der alte Bundestag zu einer Sondersitzung zusammengerufen, um die notwendige Zustimmung [...] zu erteilen. Sie kam mit überwältigender Mehrheit von 503 gegen 63 Stimmen bei 18 Enthaltungen zustande. [...]. Erleichtert wurde den Abgeordneten die Entscheidung durch die weit verbreitete Ansicht, „dass es soweit nicht kommen wird, dass wir militärisch intervenieren müssen“. Sowohl der CSU/CSU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Schäuble als auch Volker Rühe wiesen aber daraufhin, man müsse schon damit rechnen, dass „dieser Einsatz durchgeführt wird und von uns abverlangt werden kann“.161

161 Deutscher Bundestag, Plenarprotokoll 13/248, 16. Oktober 1998, S. 23133-23138. Nähere Behandlung der Debatte in Kapitel 3.3.

Das Bundeskabinett stimmte am 12. Oktober einer künftigen »Activation Order« (ACTORD) der Nato zu. Der designierte Bundeskanzler sowie sein künftiger Außen- und Verteidigungsminister waren anwesend. Am 16. Oktober wurde der alte Bundestag zu einer Sondersitzung zusammengerufen, um die notwendige Zustimmung zu erteilen. Er gab sie mit überwältigender Mehrheit, mit 503 gegen 63 Stimmen bei 18 Enthaltungen. 29 Neinstimmen kamen von der PDS, die geschlossen dagegen stimmte, 21 von der SPD, neun von den Bündnisgrünen und je eine von der FDP und von der CDU. Erleichtert wurde allen Abgeordneten die Entscheidung durch die weitverbreitete Ansicht, die Schröder aussprach, »daß es soweit nicht kommen wird, daß wir militärisch intervenieren müssen«. Freilich machten sowohl der CDU-Fraktionsvorsitzende Wolfgang Schäuble als auch Volker Rühe klar, man müsse schon auch damit rechnen, daß «dieser Einsatz durchgeführt wird und von uns abverlangt werden kann«.10

10 Vgl. S. 23 133-23 138 der amtlichen Bundestagsprotokolle.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Übernahme ist durch die wörtlich übernommenen Passagen klar, allerdings hat der Autor auch selbst Informationen beigesteuert und bisweilen selbst formuliert.


[114.] Jkr/Fragment 083 19

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 83, Zeilen: 19-27
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 14, Zeilen: 1-8
Am 16. Oktober wurde der alte Bundestag zu einer Sondersitzung zusammengerufen, um die notwendige Zustimmung zum Einsatz bewaffneter Streitkräfte zu den von der NATO zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo geplanten Luftoperation im Rahmen der von ihr gebildeten Eingreiftruppe zu erteilen. Sie kam mit überwältigender Mehrheit von 503 gegen 63 Stimmen bei 18 Enthaltungen zustande. Im Verlauf der Debatte wurde von Vertretern aller Fraktionen betont, dass diese Zustimmung nur für den begrenzten Luftwaffeneinsatz gelte, nicht jedoch für eine weiter gehende Operation etwa zu Lande. [Somit beschloß noch der 13.] Deutsche Bundestag auf einer Sondersitzung am 16. Oktober 1998, dem Einsatz bewaffneter Streitkräfte zu den von der NATO zur Abwendung einer humanitären Katastrophe im Kosovo geplanten, begrenzten und in Phasen durchzuführenden Luftoperationen im Rahmen der von der NATO gebildeten Eingreiftruppe zuzustimmen. Der Beschluß fiel mit großer Mehrheit: 500 Ja-Stimmen, 62 Nein-Stimmen und 18 Enthaltungen.40 Im Verlauf der entsprechenden Debatte wurde von Vertretern aller Fraktionen deutlich gemacht, daß diese Zustimmung nur für den begrenzten Luftwaffeneinsatz gelte, nicht jedoch für weitergehende Operationen etwa zu Lande.

40 Text in: Dokumentation zur Abrüstung und Sicherheit, Bd. XXVII, a.a.O., S. 417 ff.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[115.] Jkr/Fragment 084 01

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 84, Zeilen: 1-25, 101-113
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 14-15, Zeilen: 14:12-31, 102-113; 15:1-4
Die UÇK, deren Führung sich mit Holbrooke zunehmend freundschaftlich verbunden fühlte, sah sich in keiner Weise an den Waffenstillstand gebunden. Sie nutzte den Rückzug der serbischen Verbände, um die im Sommer 1998 verloren gegangenen Gebiete zurückzuerobern. Die KVE wuchs nie auf die ihr zugedachte Stärke von 2000 Mann an, sondern blieb von Anfang an ein halbherziges und ineffizientes Unternehmen, das darunter litt, dass die USA Privatuntemehmen mit der Rekrutierung von Beobachtern betraute. Bei Milošević wurde dadurch der Eindruck erweckt, die Amerikaner würden nicht bereit sein, mit eigenen Truppen zu intervenieren.163 In Mazedonien wurde zu dieser Zeit zwar die Extraction Force unter französischer Führung aufgebaut, ihre Präsenz war aber eher als symbolischer Beitrag zur Friedenssicherung angesehen. Im Dezember 1998 hatte sich Belgrad entschieden, den von der UÇK heraufbeschworenen, unbefriedigenden Zustand zu beenden. Es wurden starke serbische Kräfte in das Kosovo zurückbeordert, um die UÇK mit radikalen Methoden zu bekämpfen. Zur gleichen Zeit wurde im Rahmen einer unter dem Decknamen „Operation Hufeisen“ bekannt gewordenen Aktion damit begonnen, die systematische Vertreibung aller Kosovo-Albaner in Angriff zu nehmen.164 Die Bundesregierung fühlte sich in ihrer Skepsis gegenüber den von Holbrooke ausgehandelten Vereinbarungen bestätigt und sah mit großer Sorge, wie sich die Lage im Kosovo dramatisch verschlechterte. Ende Januar 1999 wurde erkennbar, dass die serbische Seite ihre alte Politik der Vertreibungen wieder aufgenommen hatte. Als am 25. Januar in dem Dorf Račak die Leichen von 34 ermordeten kosovarischen Zivilisten entdeckt wurden, war offenkundig, dass Milošević sich dazu entschlossen hatte, die mit Holbrooke getroffene Vereinbarung nicht mehr einzuhalten.

162 Vgl. Serbs quit Kosovo, NATO drops raids“, in: IHT vom 28. 10. 1998 und Kosovo truce faltering, NATO wams, in: IHT vom 21. 11. 1998

163 Siehe dazu International Institute for Strategie Studies (I.I.S.S.), Strategie Survey 1999-2000, London 1999, S. 121

164Vom BundesVerteidigungsministerium wurde die Öffentlichkeit über die Operation „Hufeisen“ im April 1999 informiert. Die Mitteilung geht auf geheimdienstliche Informationen zurück, die in diesem Zusammenhang nicht in ihrer Stichhaltigkeit bewertet werden können. Das Einsetzen einer massiven, gut vorbereiteten Vertreibungskampagne nach Beginn der NATO-Luftangriffe im März 1999 lässt aber den Schluss zu, dass diese Planung tatsächlich bestanden hat, ansonsten wäre es nicht möglich gewesen, innerhalb von wenigen Wochen nahezu eine Million Albaner systematisch zu vertreiben. Siehe dazu: Vertreibung der Kosovo-Albaner mit der Operation Hufeisen - Darstellung des Bundesministeriums der Verteidigung, FAZ vom 22. 04. 1999; zit. nach Krause, (Anm. 129), S. 410

[Seite 14, Zeilen 12-31]

[...]41 Die UCK, zu deren Führung Holbrooke offensichtlich ein sehr freundschaftliches Verhältnis entwickelt hatte, sah sich in keiner Weise an die Friedensregelung gebunden, sondern nutzte den Rückzug der serbischen Verbände aus, um die im Sommer verlorengegangenen Gebiete zurückzuerobern. Die Beobachtermission der OSZE wuchs niemals zu der ihr zugedachten Zahl von 2000 Mann an, sondern blieb von Anfang an ein halbherziges und ineffizientes Unternehmen, was auch darunter litt, daß die USA Privatunternehmen mit der Rekrutierung von Beobachtern betraute. Damit wurde der Eindruck bei Milosevic erweckt, daß die USA nicht bereit sein werden, mit eigenen Truppen zu intervenieren.42 Die NATO Extraction Force wurde unter französischer Führung zwar in Mazedonien aufgebaut, ihre Präsenz dort wurde aber eher als symbolischer Beitrag angesehen.

Spätestens im Dezember 1998 dürfte in Belgrad die Entscheidung gefallen sein, diesen unbefriedigenden Zustand durch eine radikale Lösung zu beenden. Im Verlauf des gleichen Monats sowie im Januar 1999 wurden starke Kräfte in das Kosovo zurückgeführt, um die UCK zu bekämpfen. Gleichzeitig wurde offenbar im Rahmen einer unter dem Decknamen “Operation Hufeisen” bezeichneten Kampagne damit begonnen, die systematische Vertreibung aller Kosovo-Albaner in Angriff zu nehmen.43 Die Bundesregierung fühlte sich in ihrer Skepsis gegenüber den von Richard Holbrooke ausgehandelten Vereinbarungen bestätigt und sah mit großer Sorge, wie sich die Entwicklungen im Kosovo verschlechterten. Gegen Ende Januar wurde der Entscheidungsdruck immer größer, als erkennbar wurde, daß die serbische Seite

[Seite 15, Zeilen 1-4]

ihre alte Politik wiederaufgenommen hatte. Als am 25. Januar 1999 in dem Kosovo-Dorf Racak die Leichen von 45 ermordeten Zivilisten entdeckt wurden, war offenkundig, daß sich der jugoslawische Ministerpräsident Milosevic dazu entschlossen hatte, die Vereinbarung vom 13. Oktober vom Tisch zu wischen.


41 Vgl. “Serbs Quit Kosovo, NATO Drops Raids”, in: IHT vom 28.10.1998; “Kosovo Truce Faltering, NATO Warns”, in: IHT vom 21.11.1998.

42 Vgl. I.I.S.S., Strategic Survey 1998/99, a.a.O., S.121.

43 Die Information über die Operation “Hufeisen” wurde im April 1999 vom Bundesministerium für Verteidigung der Öffentlichkeit mitgeteilt. Sie geht auf geheimdienstliche Informationen zurück, die in diesem Zusammenhang nicht in ihrer Stichhaltigkeit bewertet werden können. Das Einsetzen einer massiven, gut vorbereiteten Vertreibungskampagne nach Beginn der NATO-Luftangriffe im März 1999 läßt aber den Schluß zu, daß diese Planung tatsächlich bestanden hat, ansonsten wäre es nicht möglich gewesen, innerhalb von wenigen Wochen nahezu eine Million Albaner systematisch zu vertreiben. Vgl. “Vertreibung der Kosovo-Albaner mit der Operation Hufeisen – Darstellung des Bundesministeriums der Verteidigung”, in: FAZ vom 22.4. 1999.

Anmerkungen

Auch hier findet sich wieder bei der Wiedergabe eines Zitats ein Hinweis auf die eigentliche Quelle des gesamten Textes. Auch hier ist keine einzige Übernahme adäquat gekennzeichnet. Wörtliche Übereinstimmungen existieren bis in den Fußnotenapparat.


[116.] Jkr/Fragment 085 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 85, Zeilen: 2-18, 21-26
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 50, 52, 54, 55, 59, Zeilen: 50: 17-26; 52: 5-7; 54: 34-36; 55: 1-4; 59: 25-30
Gegenüber politischen Lösungen, die auf einer einseitigen Verpflichtung Miloševićs aufbauten, wuchs nach den jüngsten Erfahrungen die Skepsis weiter an. Die Idee einer Konferenz nach dem Vorbild von Dayton wurde ernsthaft in Erwägung gezogen. Der außenpolitische Berater der Bundesregierung, Michael Steiner schilderte dem Bundeskanzler die internationale Situation nach Račak so, dass sich die Aufmerksamkeit schlagartig von der UÇK auf die serbische Seite verlagert hat und nun verstärkte diplomatische Aktivitäten mit dem Ziel einer neu ausgerichteten Kosovopolitik notwendig seien. Das Auswärtige Amt befürwortete geschlossen eine Konferenzlösung, setzte aber auch darauf, die militärische Drohung durch den ACTORD aufrecht zu erhalten. Am 27. Januar kamen Schröder, Fischer und Scharping zusammen, um über die nationalen Voraussetzungen für eine Neufassung des ACTORD mit der konkreten Bombendrohung für den Fall des Scheiterns einer Verhandlungslösung zu beraten. Man war sich einig, dass NATO-Generalsekretär Solana sie nicht in eigener Verantwortung in Kraft setzen, und damit eine Automatik auslösen dürfe, sondern in einem genau festzulegenden Konsultationsverfahren, in das Bonn einzubinden sei. [...] In einer denkwürdigen Sitzung165 des NATO-Rates stimmte dieser zu, dass der Generalsekretär der NATO Luftschläge gegen Ziele auf dem Gebiet der Bundesrepublik Jugoslawien autorisieren durfte. Der Ausschluss der Automatik, also die Verpflichtung Solanas zur Konsultation der Bündnismitglieder, stand, zur Beruhigung Bonns, ausdrücklich in dem Beschluss.

165 Vgl. NATO-Rat ermächtigt Solana zur Anordnung von Luftschlägen, SZ vom 31.01. 1999

[Seite 50, Zeilen 17-26]

Gegenüber politischen Lösungen, die auf einer einseitigen Verpflichtung Belgrads aufbauten, wuchs die Skepsis. Die Idee einer Konferenz nach dem Vorbild von Dayton gewann an Boden. Abteilungsleiter Michael Steiner schildert dem Bundeskanzler die internationale Situation kurz nach Racak so: »Mit dem Massaker an Zivilisten in Racak hat Belgrad die internationale Aufmerksamkeit, die sich verstärkt UCK-Aktivitäten zuwandte, schlagartig auf sich gelenkt ... Verstärkte diplomatische Aktivitäten ... Partner denken über eine neue Kosovopolitik nach.«

[Seite 52, Zeilen 5-7]

Die Spitze des Auswärtigen Amtes optierte geschlossen für diese Lösung. Aber sie befürwortete auch, die militärische Drohung durch den ACTORD aufrechtzuerhalten.

[Seite 54, Zeilen 34-36]

Am 27. Januar besprachen sich Schröder, Fischer und Scharping über die nationalen Voraussetzungen für eine Neufassung des ACTORD in der Nato. Generalsekretär Solana dürfe sie

[Seite 55, Zeilen 1-4]

nicht in »eigener Verantwortung« in Kraft setzen - das heißt: nach einem Anruf in Washington sondern in einem genau festzulegenden Konsultationsverfahren, in das Bonn einzuschalten sei.

[Seite 59, Zeilen 25-30]

Der entscheidende Satz in der Erklärung des Nato-Rats lautete: »Der Rat hat deshalb heute zugestimmt, daß der Generalsekretär der Nato Luftschläge gegen Ziele auf dem Gebiet der BRJ autorisieren darf.« Der Ausschluss der »Automatik«, also die Verpflichtung Solanas zur Konsultation der Mitglieder, stand, zur Beruhigung Bonns, ausdrücklich in der Erklärung.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Quelle ist erkennbar, trotz gewisser Ergänzungen, Kürzungen und Anpassungen des Autors.


[117.] Jkr/Fragment 085 21

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 85, Zeilen: 21-24, 26-37, 101-104
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 15, Zeilen: 4-15, 23-26, 101-106
[Seite 85, Zeilen 21-24]

In einer denkwürdigen Sitzung165 des NATO-Rates stimmte dieser zu, dass der Generalsekretär der NATO Luftschläge gegen Ziele auf dem Gebiet der Bundesrepublik Jugoslawien autorisieren durfte.

[Seite 85, Zeilen 26-37]

Solana wurde zu einem Gespräch nach Belgrad entsandt, um Milošević zum Einlenken zu bewegen. Der NATO-Beschluss machte jedoch auf ihn wenig Eindruck, so dass Solana am 31. Januar ohne greifbares Ergebnis zurückkam.

Daraufhin haben sich Frankreich, Großbritannien und die USA entschlossen, mit einer neuen diplomatischen Initiative einen letzten Versuch zu wagen, die sich deutlich abzeichnende Eskalation zu verhindern. Formell im Rahmen der Kontaktgruppe und mit deren Aufgaben beauftragt,166 tatsächlich jedoch unter partiellem Ausschluss Deutschlands, Italiens und Russlands, luden sie zum 6. Februar Vertreter der Albaner und Serbiens nach Rambouillet in Frankreich ein, um hier eine politische Lösung für das Kosovo praktisch zu erzwingen.166a Der weitgehende Ausschluss Deutschlands, das zu der Zeit die europäische Prä[sidentschaft innehatte und eigentlich an führender Stelle hätten positioniert sein müssen, wurde in Bonn mit Kritik bedacht.]


165 Vgl. NATO-Rat ermächtigt Solana zur Anordnung von Luftschlägen, SZ vom 31.01. 1999

166 Auf einer Sitzung der Kontaktgruppe in London wurden am 29. Januar 1999 die Grundlinien für die neue Initiative beschlossen, siehe hierzu: http://www.ohr.int/docu/d990129a.htm; vgl. auch: Neue Züricher Zeitung (NZZ) vom 02. 02. 1999

[166a Zum Ablauf und Verlauf der Verhandlungen vgl. auch unten, Kap. 2.6.; siehe auch: Krause, a.a.O. (Anm. 129), S. 410]

[Seite 15, Zeilen 4-15]

Die NATO reagierte am 30. Januar mit einem eher symbolischen Schritt: sie autorisierte Generalsekretär Solana, den Einsatz von NATO-Luftstreitkräften anzuordnen, ohne daß zuvor eine Beratung im NATO-Rat stattfinden solle, und entsandte ihn zu einem Gespräch nach Belgrad, um Milosevic zum Einlenken zu bewegen.44 Dieser Beschluß machte auf Milosevic wenig Eindruck, denn Solana kam am 31. Januar ohne Ergebnis von den Gesprächen aus Belgrad zurück.

In dieser Situation entschlossen sich Großbritannien, Frankreich und die USA, mit einer neuen diplomatischen Initiative einen letzten Versuch zu wagen, die bevorstehende Eskalation zu verhindern. Formell im Rahmen der Kontaktgruppe und mit deren Vorgaben beauftragt,45 tatsächlich jedoch unter partiellem Ausschluß der Deutschen und der Russen, luden sie am 6. Februar 1999 Vertreter der Albaner und Serbiens nach Rambouillet in Frankreich ein, um hier eine politische Lösung für Kosovo praktisch zu erzwingen.

[Seite 15, Zeilen 23-26]

Der weitgehende Ausschluß der Deutschen, die immerhin die europäische Präsidentschaft innehatten und somit im Sinne der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) eigentlich an führender Stelle hätten stehen müssen, wurde in Bonn als brüskierend empfunden.


44 Vgl. “NATO-Rat ermächtigt Solana zur Anordnung von Luftschlägen”, in: SZ vom 31.1.1999.

45 Die Grundlinien wurden am 29. Januar 1999 auf einer Sitzung der Kontaktgruppe in London beschlossen (Text der Conclusions im Internet: http://www.ohr.int/docu/d990129a.htm); am 1. Februar wurde der Textentwurf von der Belgrader Tageszeitung Politika veröffentlicht; vgl. “Ein Weg zum Frieden in Kosovo?” in: Neue Zürcher Zeitung (NZZ) vom 2.2.1999.

Anmerkungen

Die Übernahmen sind völlig inadäquat gekennzeichnet.


[118.] Jkr/Fragment 086 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 86, Zeilen: 1-14, 103-106
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 15, Zeilen: 23-35, 107-110
[Der weitgehende Ausschluss Deutschlands, das zu der Zeit die europäische Prä]sidentschaft innehatte und eigentlich an führender Stelle hätten positioniert sein müssen, wurde in Bonn mit Kritik bedacht. Maßgebend dafür war wohl das hohe Maß an Misstrauen, das besonders in Paris und London gegenüber der rotgrünen Koalition bestanden hatte. Allerdings war es auch Ausdruck der traditionellen Geringschätzung deutscher Diplomatie. Die Verhandlungen wurden in großer Eile geführt. Frankreich und Großbritannien wollten einen Diktat-Frieden, der den Status quo im Kosovo für drei Jahre einfrieren sollte, um dann im Rahmen eines noch zu bestimmenden Verfahrens über dessen zukünftigen Status zu entscheiden. Dieses Verfahren sollte besonders auf den Willen der Bevölkerung Rücksicht nehmen, wobei bis zu einer endgültigen Regelung Institutionen der demokratischen Willensbildung zu schaffen seien.167 Während dieser Zeit sollte eine ständige NATO-Präsenz den Frieden sichern, wobei die NATO-Truppen freien Zugang und freie Durchfahrt im gesamten Territorium Rest-Jugoslawiens erhalten sollten.168

167 Der Text des Interim Agreements for Peace and Self-Government in Kosovo vom 23. 02. 1999 ist abgedruckt in: Wolfgang Petritsch/Karl Kaser/Robert Pichler, Kosovo/Kosova, Mythen, Daten, Fakten, Klagenfurt 1999, S. I - XLIII im Anhang

168 ebenda, Paragraph 8 des Annex B zum Kapitel 7

Der weitgehende Ausschluß der Deutschen, die immerhin die europäische Präsidentschaft innehatten und somit im Sinne der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) eigentlich an führender Stelle hätten stehen müssen, wurde in Bonn als brüskierend empfunden. Sie reflektierte das hohe Mißtrauen, welches besonders in Paris und London der rot-grünen Koalition entgegengebracht wurde. Allerdings trat auch hier eine traditionelle Geringschätzung der deutschen Diplomatie zutage.

Die Rambouillet-Verhandlungen wurden in großer Eile und ohne große Umsicht geführt. Sie führten zu einem weitgehend von Frankreich und Großbritannien formulierten Diktat-Frieden, der die Verhältnisse im Kosovo für drei Jahre einfrieren sollte, um dann im Rahmen eines noch zu bestimmenden Verfahrens über dessen zukünftigen Status zu entscheiden. Dieses Verfahren sollte besonders auf den Willen der Bevölkerung Rücksicht nehmen, wobei bis dahin Institutionen der demokratischen Willensbildung zu schaffen seien.46 Während dieser Zeit sollte eine ständige NATO-Präsenz den Frieden sichern, wobei die NATO-Truppen freien [Zugang und freie Durchfahrt im gesamten Territorium Rest-Jugoslawiens erhalten sollten.47]


46 Der Text des Interim Agreements for Peace and Self-Government in Kosovo vom 23.2.1999 ist in voller Länge im Internet zugänglich (http://www.albnet.com/kcc/interim.htm) und gekürzt in der Zeitschrift Internationale Politik, 54.Jg., Mai 1999, S. 104-115. Die Interimsklausel findet sich in Kapitel 8, Art. I, Abs. 3.

[47 Vgl. Paragraph 8 des Annexes B zum Kapitel 7 des Interim Agreements.]

Anmerkungen

Übernahmen sind nicht gekennzeichnet, die eigentliche Quelle bleibt ungenannt.


[119.] Jkr/Fragment 086 15

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 86, Zeilen: 15-28
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 70, 71, Zeilen: 70: 15-21; 71: 5-22
Am 14. Februar tagten die Außenminister der Kontaktgruppe in Paris um eine erste Zwischenbilanz zu ziehen. Der deutsche Ratspräsident Fischer nutzte die Gelegenheit zu einem außerordentlichen EU-Ministerrat, um aufgetretene Informationsdefizite zu befriedigen. Fischer hatte im Anschluss daran ein Treffen mit der jugoslawischen und der albanischen Delegation. Den Serben sagte er als erster, dass eine NATO-Präsenz unabdingbar sei. Er betonte, die NATO würde auch die Sicherheit der Serben im Kosovo und die Erhaltung der territorialen Integrität gewährleisten. Die jugoslawische Politik würde hingegen dazu führen, dass die Souveränität über das Kosovo verloren ginge und die verbliebenen Serben die Provinz verlassen würden. Den Albanern eröfftiete er, dass Deutschland nicht die Unabhängigkeit des Kosovos unterstütze. Einzige Möglichkeit für beide Seiten, ihre Ziele zu erreichen, sei die Entwicklung des Kosovo und der gesamten Region innerhalb Europas. Fischer stieß bei beiden Delegationen auf Unverständnis. In beiden Gesprächen trafen Welten aufeinander. [Seite 71, Zeilen 15-21]

Die Außenminister der Kontaktgruppe hatten auf ihrer Konferenz in London für diesen Tag eine Überprüfungssitzung vorgesehen. Sie fand am Nachmittag in Paris statt. Der deutsche Ratspräsident nutzte die Gelegenheit zu einem außerordentlichen EU-Ministerrat (ebenfalls in Paris), um das Informationsbedürfnis der kleineren Partner zu befriedigen. Schließlich sprach Fischer nach der KG-Sitzung mit den beiden Parteien.

[Seite 71, Zeilen 5-22]

Der jugoslawischen Delegation sagte Fischer als erster, daß eine Nato-Präsenz beschlossen und unabdingbar sei. Er betonte, die Nato würde auch die Sicherheit der Serben im Kosovo und die Erhaltung der territorialen Integrität gewährleisten. Die jugoslawische Politik sei »taktisch schlau, aber strategisch kontraproduktiv«. Sie würde dazu führen, daß Jugoslawien die Souveränität über das Kosovo verlieren und die verbliebenen Serben die Provinz verlassen würden.

Den Albanern sagte Fischer deutlich, Deutschland unterstütze die Unabhängigkeit des Kosovo nicht. Einzige Möglichkeit für beide Seiten, ihre Ziele zu erreichen, sei die Entwicklung des Kosovo und der gesamten Region innerhalb Europas.

Mit diesen Überlegungen hat Fischer die albanischen Delegationsmitglieder, die nach dem Urteil eines Teilnehmers »geistig noch im Jahre 1912 lebten«, überfordert. Ebensowenig konnte Fischer mit seiner Analyse der objektiven serbischen Interessen das Verständnis von Milosevic erreichen. In beiden Gesprächen trafen Welten aufeinander.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[120.] Jkr/Fragment 086 33

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 86, Zeilen: 33-35
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 77, 78, Zeilen: 77: 32-33; 78: 1-4
Sie verhandelten mit Milošević eine Stunde völlig ergebnis- und weithin inhaltslos. Fischer versuchte es dann mit einem Gespräch unter vier Augen, in dem ihm Milošević die berühmte Frage stellte, [was Deutschland eigentlich im Kosovo zu suchen habe.] [Seite 77, Zeilen 32-33]

Fischer und seine Delegation verhandelten eine Stunde völlig ergebnis- und weithin inhaltslos mit

[Seite 78, Zeilen 1-4]

einem apathischen Milosevic. Der deutsche Außenminister versuchte es dann mit einem Gespräch unter vier Augen, in dem ihm Milosevic die berühmte Frage stellte, was Deutschland eigentlich im Kosovo zu suchen habe.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Übernahme wird auf der nächsten Seite fortgesetzt.


[121.] Jkr/Fragment 087 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 87, Zeilen: 1-5
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 78, Zeilen: 1-9
[Fischer versuchte es dann mit einem Gespräch unter vier Augen, in dem ihm Milošević die berühmte Frage stellte,] was Deutschland eigentlich im Kosovo zu suchen habe. „Das Morden beenden“, war die lakonische Antwort. Darauf soll Milošević geantwortet haben: „Was wollen Sie, das sind unsere Leute.“ Fischer zeigt sich erschüttert über die Körpersprache und das Mienenspiel des Präsidenten, das ihm signalisierte, wo die Stärke des Serben läge: Er kann über Leichen gehen, Fischer nicht. Der deutsche Außenminister versuchte es dann mit einem Gespräch unter vier Augen, in dem ihm Milosevic die berühmte Frage stellte, was Deutschland eigentlich im Kosovo zu suchen habe. »Das Morden beenden«, war die Antwort. Darauf soll Milosevic geantwortet haben: »Was wollen Sie, das sind doch unsere Leute.« Jedenfalls beeindruckte Fischer die Körpersprache und das Mienenspiel des Präsidenten, das ihm signalisierte, wo die Stärke des Serben läge: Er kann über Leichen gehen, Fischer nicht.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[122.] Jkr/Fragment 087 07

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 87, Zeilen: 7-36, 101, 103-105
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 16-17, Zeilen: 16:23-36; 17:14-21, 28-29, 32-36
Immer mehr wurde deutlich, dass Milošević keinerlei Vertrauen in die Durchsetzungskraft der westlichen Diplomatie hatte, nur so konnte die geradezu zynische Verhöhnung gedeutet werden. In kaum verhüllter Form ließ er deutlich werden, dass er das Albanerproblem im Kosovo auf seine Art und Weise lösen werde.169

Das Scheitern des Rambouilett-Vertrages sowie die Zuspitzung der Ereignisse vor Ort führten dazu, dass die NATO am 24. März mit der Bombardierung von Zielen im Kosovo sowie in BR Jugoslawien begann. Damit sollte Milošević zur Annahme des Friedensplanes von Rambouillet sowie zur Einstellung der Gewalttaten gegen die Albaner, insbesondere der Massenvertreibung gezwungen werden. Die Aktion erfolgte auf der Basis der oben dargestellten Beschlüsse vom Oktober 1998, obwohl sich die Lage zweifelsohne verändert hatte. Die Bundeswehr wirkte mit Tomado-Kampfflugzeugen zur Niederhaltung der jugoslawischen Luftabwehr mit. Aus primär innenpolitischen Gründen hatte sich der amerikanische Präsident Clinton noch vor Beginn der Luftoperation darauf festgelegt, keine Bodentruppen in das Kosovo zu schicken. Auch die deutsche Bundesregierung lehnte, ebenso wie die Opposition dies kategorisch ab. Diesen entscheidenden Schwachpunkt des Vorgehens der NATO nutzte Milosevic gezielt aus. Er konnte sich ausrechnen, dass die Vertreibung der Kosovo-Albaner nicht mit einem Bodeneinsatz der NATO-Truppen beantwortet werden körnte. Die NATO hatte sich, begleitet von kontroversen öffentlichen Diskussionen, selbst gefesselt und damit einen schweren strategischen Fehler begangen. Anfang April war absehbar, dass sich die Situation aus der Sicht der NATO zunehmend als verfahren darstellte. Die fortgesetzten Luftangriffe erzielten auf Grund des geschickten strategischen Verhaltens der BR Jugoslawiens nicht an nähernd die gewünschte Wirkung. Bald wurden Stimmen laut, wonach die NATO den Krieg im Kosovo „verloren hätte“.170 Die Reaktion der Allianz war erstaunlich einfallslos. Außer einer Fortsetzung des Bombardements sah man keine anderen Mittel, wobei die Entschlossenheit auf Seiten Frankreichs deutlich geringer war als in London oder Washington.171


169 Vgl. Milosevic verhöhnt und beschimpft OSZE-Chef Vollebaek, in: SZ vom 12.03. 1999; siehe auch: Krause, a.a.O. (Anm. 129), S. 411

170 Vgl. Christoph Bertram, Die NATO und der Frieden - Geschichte eines Versagens, in: Die Zeit vom 31. 03. 1999; siehe auch: Krause, a.a.O. (Anm. 129) S. 412 f.

171 Karl Feldmayer, Die Furcht vor dem Gesichtsverlust, in: FAZ vom 21. 04. 1999

[Seite 16, Zeilen 23-36]

Daß Milosevic keinerlei Erwartungen mehr an die westliche Diplomatie hegte und alle Brücken abgebrochen hatte, zeigte sich in der ersten März-Hälfte, als verschiedene westliche Außenminister und Politiker – unter ihnen der deutsche Außenminister Joschka Fischer – geradezu zynisch von ihm verhöhnt wurden und er ihnen gegenüber in kaum verhüllter Form deutlich werden ließ, daß er das Albanerproblem im Kosovo auf seine Art und Weise lösen werde.50

Das Scheitern des übereilten Rambouillet-Vertrages sowie die Zuspitzung der Ereignisse vor Ort führten dazu, daß die NATO am 24. März 1999 mit der Bombardierung von Zielen im Kosovo sowie in Rest-Jugoslawien begann. Damit sollte Jugoslawien zur Annahme des Friedensplanes von Rambouillet sowie zur Einstellung der Gewalttaten gegen die Albaner, insbesondere der Vertreibung der Bevölkerung, gezwungen werden. Die Aktion erfolgte auf der Basis der Beschlüsse vom Oktober 1998, obwohl sich die Lage seither verändert hatte. Die Bundeswehr wirkte mit vier Tornado-Kampfflugzeugen an der Niederhaltung der jugoslawischen Luftabwehr mit.

[Seite 17, Zeilen 14-21]

- Aus primär innenpolitischen Gründen hatte sich der amerikanische Präsident noch vor Beginn der Luftoperation darauf festgelegt, keine Bodentruppen zur Erzwingung des Rambouillet-Abkommens in das Kosovo zu schicken. Die Bundesregierung wie auch die Oppositionsparteien lehnten den Einsatz von Bodentruppen ebenso kategorisch ab. Damit konnte sich Milosevic ausrechnen, daß die Vertreibung der Kosovo-Albaner nicht mit einem Bodeneinsatz von NATO-Truppen beantwortet werden würde. Er konnte ungestraft zu seinem Gunsten eskalieren, die NATO hatte sich selbst gefesselt und damit eine wesentliche Grundregel der strategischen Weisheit mißachtet.

[Seite 17, Zeilen 28-29]

Anfang April 1999 war absehbar, daß die Situation aus Sicht der NATO völlig verfahren war. Die Luftangriffe wurden fortgesetzt, aber sie erzielten nicht die gewünschte Wirkung.

[Seite 17, Zeilen 32-36]

Schon wurden Stimmen laut, wonach die Nato den Krieg im Kosovo “verloren hätte”.52 Erstaunlich einfallslos war die Reaktion sowohl in Washington wie in London und Paris: außer einer Fortsetzung des Luftkrieges sah man dort kein anderes Mittel, wobei die Entschlossenheit auf Seiten Frankreichs deutlich geringer ausfiel als in London oder Washington.53


50 Vgl. “Milosevic verhöhnt und beschimpft OSZE-Chef Vollebaek”, in: SZ vom 12.3.1999.

52 Vgl. Christoph Bertram, “Die NATO und der Frieden – Geschichte eines Versagens”, in: Die ZEIT Nr. 14 vom 31.3.1999.

53 Vgl. Karl Feldmeyer, “Die Furcht vor dem Gesichtsverlust”, in: FAZ vom 21.4.1999.

Anmerkungen

Der Verweis auf die eigentliche Quelle wird hinter übernommenen Quellenangaben fast schon "versteckt", sodass auf gar keinen Fall ersichtlich wird, dass auf dieser (vielen der vorangegangenen und den Folgeseiten) im wesentlichen Material aus Krause (2000) fast unverändert verarbeitet wurde.

Übernahmen inhaltlicher Art bzw der Formulierungen sind nicht kenntlich gemacht.


[123.] Jkr/Fragment 088 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 88, Zeilen: 1-11
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 18, Zeilen: 2-13
Der deutschen Bundesregierung, die unter Nutzung ihrer Präsidentschaft sowohl in der EU als auch in der Gruppe der acht führenden Industriestaaten (G-8) eine diplomatische Initiative startete, kommt das Verdienst zu, einen Ausweg aus der verfahrenen Situation auf den Weg gebracht zu haben. Bereits Ende März hatte sich gezeigt, dass nunmehr die Übernahme der politischen Federführung durch die deutsche EU-Präsidentschaft geradezu als selbstverständlich angesehen wurde. Als der russische Ministerpräsident Primakov eine Initiative zu einem Waffenstillstand unternommen hatte, berichtete er wie selbstverständlich nur Bundeskanzler Schröder über den Ausgang seiner Mission. Am 14. April legte Außenminister Fischer einen Friedensplan vor, der sich als Grundlage für die später realisierte diplomatische Lösung erweisen sollte. Es war in dieser Phase die deutsche Bundesregierung, die unter Nutzung ihrer Präsidentschaft sowohl in der Europäischen Union als auch in der G8 (Gruppe der acht führenden Industriestaaten) eine politisch-diplomatische Initiative startete, die den ‘Gordischen Knoten’ löste und erreichte, daß die westliche Staatengemeinschaft doch noch “siegreich” aus dieser Krise hervorgehen konnte.

Schon Ende März wurde deutlich, daß nunmehr die Übernahme der politischen Federführung durch die deutsche EU-Präsidentschaft überall geradezu als selbstverständlich angesehen wurde. Als am 30. März 1999 der russische Ministerpräsident Primakov eine nur halbherzige Initiative zu einem Waffenstillstand unternahm, berichtete er wie selbstverständlich nur dem deutschen Bundeskanzler Schröder über den Ausgang seiner Mission. Am 14. April legte schließlich der deutsche Außenminister Fischer einen Friedensplan vor, der eine diplomatische Lösung ermöglichen sollte.

Anmerkungen

Ohne Quellenangabe, ohne Kennzeichnung von Übernahmen.


[124.] Jkr/Fragment 088 14

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 88, Zeilen: 14-37, 101-104
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 18, Zeilen: 13-38, 101-105
Das wesentlich Neue und taktisch Geschickte daran war die Einbeziehung der G-8-Ebene, wodurch auch Russland angemessen in den Verhandlungsprozess integriert wurde. Die G-8-Ebene bot einen Ausweg, nachdem die Kontaktgruppe seit Rambouillet als Instrument der gleichberechtigten Einbeziehung Russlands kompromittiert war. Ziel des Fischer-Planes war es, unter Mitwirkung Russlands eine Resolution des SR zu erarbeiten, die eine Beendigung der Luftangriffe unter folgenden Bedingungen erreichen sollte.172 Zum einen sollte Serbien alle militärischen, polizeilichen und paramilitärischen Kampfverbände abziehen müssen, zum anderen musste sich die UÇK verpflichten, alle Feindseligkeiten einzustellen und die Waffen abzugeben. Eine internationale Friedenstruppe unter der Führung der NATO und die Unterstellung des Kosovo unter eine Übergangsverwaltung sollten für Ruhe und Ordnung sorgen. Darüber hinaus sollten internationale Hilfsprogramme zur Linderung der größten Not und zum Wiederaufbau des Kosovos anlaufen. Nach Verabschiedung der Resolution sollte die NATO ihre Luftangriffe unter bestimmten Bedingungen einstellen.

Der Plan des deutschen Außenministers baute auf den am 8. April in Luxemburg von den EU-Außenministern entwickelten Forderungskatalog auf, der bereits ein Abgehen vom Text des Rambouillet-Vertrags beinhaltete.173 Im Fischer-Plan kam das Rambouillet-Abkommen nicht mehr vor, stattdessen wurde die Option einer Interimslösung im Zusammenhang mit einer Übergangsverwaltung aufgezeigt. Das problematische Abkommen war damit vom Tisch. Es dauerte einige Tage, bis innerhalb der EU sowie bei den USA und Kanada der Plan ausreichend geprüft und gebilligt worden war.


172 Der Text des Fischer-Plans ist aus der entsprechenden Website des Auswärtigen Amtes zu entnehmen: http://www.auswaertiges-amt.de/ 6_archiv/inf-kos/hintergr/ initia.htm; siehe auch: Bonn will Russland zurück ins Boot holen, FAZ vom 13. 04. 1999

173 siehe hierzu: http//europa.eu.int/ common/dgla/see/councils/ lux_8_april_99.htm

Das wesentlich Neue am Fischer-Plan war die Einschaltung der G8-Ebene, um Rußland in den diplomatischen Verhandlungsprozeß angemessen einzubeziehen. Die G8-Ebene bot sich an, weil die Bundesrepublik auch dort die Präsidentschaft innehatte und die Kontaktgruppe seit Rambouillet als Instrument der gleichberechtigten Mitwirkung Rußlands kompromittiert war. Ziel des Fischer-Planes war es, unter Mitwirkung Rußlands eine Sicherheitsratsresolution zu erarbeiten, die eine Beendigung der Luftangriffe unter den folgenden Bedingungen erreichen sollte:54

- Abzug aller militärischen, polizeilichen und paramilitärischen Kräfte Serbiens aus Kosovo; Verpflichtung der UCK, alle Feindseligkeiten einzustellen und ihre Waffen abzugeben; Einzug einer internationalen Friedenstruppe unter Führung der NATO ins Kosovo; Rückkehr der Vertriebenen und Flüchtlinge; Unterstellung Kosovos unter eine Übergangsverwaltung, bis eine endgültige politische Lösung gefunden wird;

- Beginn von internationalen Hilfsprogrammen zur Linderung der größten Not und zum Wiederaufbau des Kosovos.

Nach Verabschiedung der Resolution sollte die NATO ihre Luftangriffe für 24 Stunden einstellen, um Jugoslawien Gelegenheit zu geben, in sichtbarer Weise die Truppen abzuziehen. Sollte sich dieser Abzug als dauerhaft erweisen, würde dieses zu einer dauerhaften Suspendierung der Luftangriffe führen.

Der Fischer-Plan baute auf dem unter deutschem Vorsitz in Luxemburg am 8. April 1999 von den EU-Außenministern aufgebauten Forderungskatalog auf, der bereits ein Abgehen von dem Rambouillet-Vertrag beinhaltete.55 Im Fischer-Plan kam das Rambouillet-Abkommen nicht mehr vor, vielmehr wurde die Option einer Interimslösung (Übergangsverwaltung bis zu einer endgültigen politischen Regelung) aufgetan, was den Vorteil hatte, daß das problematische Abkommen erst einmal vom Tisch war. Es dauerte einige Tage, bis innerhalb der EU sowie bei den USA und Kanada der Fischer-Plan ausreichend geprüft und für gut befunden worden war.


54 Text des Fischer-Plans auf der Website des Auswärtigen Amtes: http://www.auswaertigesamt.de/6_archiv/inf-kos/ hintergr/initia.htm.; vgl. zum Hintergrund “Bonn will Rußland zurück ins Boot holen”, in FAZ vom 13.4.1999.

55 Vgl. Conclusions on Kosovo, Special Council Meeting at Luxembourg from 8 April 1999; PRES 99/94; im Internet: http://europa.eu.int/ common/dg1a/see/councils/ lux_8_april_99.htm.

Anmerkungen

Schließt im Original unmittelbar an die in Jkr/Fragment_088_01 wiedergegebene Stelle an. Immer noch unterbleibt jeder Hinweis auf eine Übernahme, geschweige denn eine Quellenangabe.

Sogar die angegebenen Links stimmen überein.


[125.] Jkr/Fragment 089 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 89, Zeilen: 1-35 (komplett), 101-106
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 18-20, Zeilen: 18:37-38; 19:1-5, 10-23, 26-31, 37-38; 20:1-4,7-11
[Schnell war jedoch deutlich ge]worden, dass er angesichts der Lage vor Ort die einzige Alternative zu zwei Wegen war, die zu diesem Zeitpunkt kaum jemand gehen wirklich wollte: den Einsatz von Bodentruppen oder aber den Abbruch der Luftangriffe, ohne dass die NATO ihre Ziele erreicht hätte. Entscheidend war allerdings, dass der russische Präsident Boris Jelzin auf dieses Angebot einging, schon weil er die drohende Isolation Russlands abwenden wollte und offensichtlich auch nicht gewillt war, Milošević militärisch zu Hilfe zu kommen. Schließlich wurde am 6. Mai auf dem Petersberg bei Bonn das Konzept des Fischer-Plans grundsätzlich gebilligt, wenngleich Russland deutlich machte, eine politische Regelung könne es erst nach dem Ende der Luftangriffe geben.174 Dennoch wurden in der Folgezeit mit Belgrad Gespräche auf der Basis des Forderungskatalogs begonnen. Dabei wurde mehr und mehr erkennbar, dass sich die Gespräche erfolgversprechend entwickelten. Erst stimmte der jugoslawische Präsident dem Abzug der eigenen Truppen zu, dann gab er den Widerstand gegen eine internationale militärische und zivile Präsenz im Kosovo auf und schließlich nahm er sogar die Führungsrolle der NATO im Rahmen der zu schaffenden militärischen Präsenz hin. Die einzige Gegenleistung, die Milošević erreichen konnte, war die Zusage, dass das Kosovo rechtlich weiter Bestandteil der BR Jugoslawiens bleiben werde. Außerdem sollte Russland eine Rolle bei der internationalen militärischen Präsenz übernehmen.175 Nun war der Weg vorgezeichnet, der letztlich dazu führte, dass am 9. Juni ein militärisch-technisches Abkommen zwischen NATO und der BR Jugoslawien über den Abzug der jugoslawischen Streitkräfte unterzeichnet wurde.176 Nachdem damit faktisch die Kapitulation unterzeichnet worden war, wurden am nächsten Tag die Luftangriffe eingestellt und die Resolution 1244 durch den UN-Sicherheitsrat verabschiedet.

Einige Tage später wurde deutlich, dass der viel geschmähten deutschen Diplomatie ein Meisterstück gelungen war. Sie hatte die gemeinsame EU- und G8-Präsidentschaft erfolgreich genutzt, um einen diplomatischen Durchbruch zu erringen. Es konnte dadurch verhindert werden, dass Milošević Strategie aufging und Russland sich mehr und mehr der BR Jugoslawien als Verbündeter zuwandte. Die russische Teilnahme an diesem Unternehmen war aber nur möglich, weil mit dem Sonderbeauftragten Viktor Tschernomyrdin ein gemäßigter Politiker als zentraler Verhandlungspartner auftrat. Das Mitwirken Russlands an einem Friedensplan, der weitgehend den Forderungen von NATO und EU entsprach, dürfte neben anderen Faktoren entscheidend für das Einlenken Mi[-loševićs gewesen sein.]


174 Die G-8-Erklärung ist der Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrats vom 10. 06. 1999 als Anlage 1 beigefügt

175 Der Text dieses Dokuments ist der UN-Resolution 1244 als Anlage 2 beigefügt (UN-Res. 1244 (1999) einschl. Anlagen siehe Dokument 3 im Dokumenten-Anhang dieser Arbeit)

176 Das Abkommen wurde von der Nachrichtenagentur Reuters am 9. Juni 1999 veröffentlicht, siehe auch: http//www.cnn.com/world/ europe/9906/99kosovo.agreement

[Seite 18, Zeilen 37-38]

Es wurde sehr schnell deutlich, daß der Fischer-Plan angesichts der Lage vor Ort die einzige Alternative zu zwei Optionen war, die derzeit kaum jemand wirklich gehen wollte:

[Seite 19, Zeilen 1-5]

den Einsatz von Bodentruppen oder aber den Abbruch der Luftangriffe, ohne daß die NATO ihre Ziele erreicht hätte. Entscheidend war allerdings, daß der russische Präsident Jelzin auf dieses Angebot einging, schon weil er die drohende Isolation Rußlands abwenden wollte und offensichtlich auch nicht gewillt war, tatsächlich über militärische Hilfsmaßnahmen für den jugoslawischen Präsidenten Milosevic nachzudenken.

[Seite 19, Zeilen 10-23]

Am 6. Mai wurde dann auf einem Außenministertreffen der G8 auf dem Petersberg bei Bonn das Konzept des Fischer-Plans im wesentlichen angenommen, wenngleich Rußland deutlich machte, daß es eine politische Regelung erst nach dem Ende der Bombenangriffe geben könne.56 Dennoch begannen Tschernomyrdin und Ahtisaari nach dem G8-Treffen damit, auf der Basis des Forderungskataloges mit Belgrad Gespräche zu führen, in deren Rahmen die einzelnen Punkte erläutert und Gesichtspunkte der jugoslawischen Seite einbezogen wurden. Im Laufe des Monats Mai wurde erkennbar, daß die Gespräche mehr und mehr erfolgreich verliefen. Erst stimmte der jugoslawische Präsident dem Abzug der eigenen Truppen zu, dann gab er den Widerstand gegen eine internationale militärische und zivile Präsenz im Kosovo auf, und schließlich akzeptierte er sogar die führende Rolle der NATO im Rahmen der zu schaffenden militärischen Präsenz. Die einzige Gegenleistung, die Milosevic heraushandeln konnte, war die Zusage, daß Kosovo weiter rechtlicher Bestandteil Jugoslawiens bleiben wird. Außerdem sollte Rußland eine Rolle im Rahmen der militärischen internationalen Präsenz übernehmen.57

[Seite 19, Zeilen 26-31]

Nachdem am 9. Juni im mazedonischen Ort Komanovo ein militärisch-technisches Abkommen zwischen NATO und Jugoslawien über den Abzug der jugoslawischen Streitkräfte unterzeichnet und am 10. Juni der Abzug der jugoslawischen Kräfte begonnen hatte, stellte die NATO ihre Luftangriffe noch am gleichen Tag ein.58 Ebenfalls am gleichen Tage verabschiedete der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Resolution 1244, [...]

[Seite 19, Zeilen 37-38]

Mitte Juni 1999 wurde deutlich, daß der deutschen Diplomatie ein Meisterstück gelungen war. Sie hatte die gemeinsame EU- und G8-Präsidentschaft genutzt, um einen diplomatischen

[Seite 20, Zeilen 1-4]

Durchbruch zu erringen, und somit verhindert, daß Milosevic’ Strategie aufging und Rußland sich Stück für Stück Jugoslawien als Verbündetem angenähert hätte. Die russische Teilnahme an diesem Unternehmen war aber nur möglich, weil ein gemäßigter russischer Politiker der zentrale Verhandlungspartner war.

[Seite 20, Zeilen 7-11]

Beides wird auf die Entscheidung Milosevics Einfluß genommen haben. Es wird aber ungeklärt bleiben, welcher Faktor tatsächlich dazu beigetragen hat, daß Milosevic Anfang Juni nachgab.Die Frustration über die russische Neutralität (bzw. das Mitwirken Rußlands an einem Friedensplan, der weitgehend den Forderungen von NATO und EU entsprach) dürfte aber ganz entscheidend gewesen sein.


56 Text der G8-Erklärung ist der Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrates vom 10.6.1999 als Anhang 1 beigegeben; Text im Internet: http://www.un.org/Depts/german/sr/sr-99/sr1244.htm.

57 Der Text dieses Dokuments ist der Resolution 1244 des VN-Sicherheitsrates vom 10.6.1999 als Anhang 2 beigegeben; Text im Internet a.a.O.

58 Text des Abkommens wurde von der Reuter Nachrichtenagentur am 9. Juni 1999 veröffentlicht; im Internet: http://www.cnn.com/world/ europe/9906/99kosovo.agreement.

Anmerkungen

gekürzt aber in weiten Teilen übereinstimmend; alle Übernahmen bleiben ungekennzeichnet.

Jkr übernimmt von der Vorlage hier sogar die Vorgehensweise, ausgewählte wichtige Originaldokumente im Anhang der Arbeit im Wortlaut wiederzugeben. Die Auswahl stimmt ebenfalls überein.


[126.] Jkr/Fragment 090 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 90, Zeilen: 2-6
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 20, Zeilen: 13-18
Jedes Fehlbombardement der NATO und jeder von NATO-Bomben getötete Zivilist wurde in der Öffentlichkeit und in der Presse als weiteres Indiz für die falsche Strategie des westlichen Bündnisses angesehen. In Deutschland waren es vor allem die Grünen und Teile der SPD, bei denen der Unmut über die Luftangriffe von Tag zu Tag größer wurde. [...] denn jedes Fehlbombardement der NATO und jeder von NATO-Bomben getötete serbische oder albanische Zivilist wurde in der Öffentlichkeit und in der Presse als weiteres Indiz für die falsche Strategie des westlichen Bündnisses angesehen. In Deutschland waren es vor allem die Grünen und Teile der SPD, in denen der Unmut über die Bombardierungen der NATO von Tag zu Tag größer wurden.
Anmerkungen

Weitgehend wortwörtlich übereinstimmend, ohne jeden Hinweis auf eine Übernahme.


[127.] Jkr/Fragment 090 06

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 90, Zeilen: 6-21
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 130, 134, 136, 137, Zeilen: 130: 6-8; 134: 7-13, 17-18; 136: 31-36; 137: 1-5
Die SPD hatte auf ihrem Parteitag in Erfurt am 12. April alle Gewissensbisse und alle Kritiken an der Kriegsführung zu Wort kommen lassen. Anträge, die Bundesregierung auf einen Waffenstillstand zu verpflichten, hatten in der SPD jedoch keine Chance. Bei den Grünen hatte bereits mit den ersten Bombardierungen eine kontroverse Debatte eingesetzt. In ihrer Verantwortung als Regierungspartei kamen die zwei großen Traditionen der Partei, das antifaschistische Engagement und der Pazifismus, in Widerstreit. Der grüne Außenminister Fischer hatte am 13. Mai auf dem Sonderparteitag seiner Partei in Bielefeld einen schweren Stand. Dem Antrag des Bundesvorstandes standen sechsundzwanzig Anträge aus Kreisverbänden gegenüber, die einen sofortigen Ausstieg der Grünen aus dem Krieg forderten. Schließlich wurde sogar ein völliger Bombenstopp beantragt. Fischer kündigte an, er werde zurücktreten, wenn dieser Antrag angenommen werde. Es gelang ihm jedoch, vom Parteitag in seiner Politik bestätigt zu werden, nachdem er sie seiner Partei als Strategie der Deeskalation und Kriegsbeendigung präsentiert hat. [Seite 130, Zeilen 6-8]

Nach dem Parteitag der Bündnisgrünen ist er in seiner Politik bestätigt. Er präsentiert sie seiner Partei als Strategie der Kriegsbeendigung.

[Seite 134 Zeilen 7-13]

Erst mit Beginn der Bombardierungen setzt diese Debatte ein. In der Verantwortung als Regierungspartei kamen die zwei großen Traditionen der Grünen, das antifaschistische Engagement und der Pazifismus, in Widerstreit.Die große Partnerin, die SPD, hatte auf ihrem Parteitag in Erfurt am 12. April alle Gewissensbisse und alle Kritiken an der Kriegführung zu Wort kommen lassen, [...].

[Seite 136, Zeilen 17-18]

Anträge, die Bundesregierung auf einen Waffenstillstand zu verpflichten, hatten bei der SPD keine Chance.

[Seite 136 Zeilen 31-36]

Vor diesem Hintergrund spielte sich die »außerordentliche Bundesdelegiertenkonferenz« ab. Dem Antrag des Bundesvorstands standen sechsundzwanzig Anträge aus Kreisverbänden gegenüber, die einen sofortigen Ausstieg der Grünen aus dem Krieg forderten. Minister Fischer hielt die Eröffnungsrede. Er erhielt verhaltenen Beifall. Die Gegenrede hielt Manfred Strö-

[Seite 137 Zeilen 1-5]

bele. Nach einer Intervention der Düsseldorfer Ministerin Bärbel Höhn kippte die Stimmung. Die Opposition hatte nun ihre vielen Anträge konsolidiert und verlangte einen völligen Bombenstopp. Fischer kündigte an, er werde zurücktreten, wenn dieser Antrag angenommen werde.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Diese Passage der Dissertation wird aus z.T. gekürzten Versatzstücken der Quelle zusammengesetzt.


[128.] Jkr/Fragment 090 28

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 90, Zeilen: 28-37, 102-103
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 20, Zeilen: 31-42
Im Wesentlichen lief der Fischer-Plan letztlich darauf hinaus, dass das Kosovo für viele Jahre unter das internationale Regime der zivilen Übergangsverwaltung UNMIK und der militärischen Präsenz KFOR gestellt wird. Auch hier hat die deutsche Präsidentschaft einen nicht unerheblichen Beitrag dazu geleistet, zumindest einen konzeptionellen Rahmen für eine solche Lösung abzustecken. Am 11. Juni billigte der Deutsche Bundestag die Beteiligung deutscher Truppen an der KFOR. Da es wenig Sinn gehabt hätte, nur die Provinz Kosovo zu stabilisieren, wurde die Idee eines Stabilitätspaktes für Südosteuropa entwickelt. Er hat das Ziel, den dortigen Staaten und politischen Kräften eine mittel- oder langfristige Perspektive für einen EU-Beitritt zu eröffnen.178

178 Der Text des Stabilitätspakts findet sich im Internet unter: http//www.auswaertigesamt.de/ 6_archiv/inf-kos/hintergr/stabpakt.htm

Im wesentlichen läuft aber alles darauf hinaus, daß für mehrere Jahre, wenn nicht Jahrzehnte, der Kosovo unter ein internationales Regime genommen wird, welches formell von den Vereinten Nationen beaufsichtigt wird, praktisch aber von der EU finanziert und organisiert wird. Auch hier hat die deutsche Präsidentschaft einen wesentlichen Beitrag dazu geleistet, zumindest den konzeptionellen Rahmen für eine solche Lösung abzustecken. Da es wenig Sinn macht, Kosovo alleine zu stabilisieren, wurde die Idee eines Stabilitätspaktes für Südosteuropa entwickelt, der im wesentlichen bedeutet, daß den dortigen Staaten und politischen Kräften die mittel- oder langfristige Perspektive eines EU-Beitritts angeboten wird, [...]61

61 Text des Stabilitätspakts für Südosteuropa im Internet: http://www.auswaertigesamt.de/ 6_archiv/inf-kos/hintergr/stabpakt.htm.

Anmerkungen

Am Anfang inhaltlich, im weiteren sogar weitgehend wortwörtlich übereinstimmend. Ohne jeden Hinweis auf eine Übernahme.


[129.] Jkr/Fragment 091 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 91, Zeilen: 1-20
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 171, 174, 175, Zeilen: 171: 6-20, 23-31; 174:1-6; 175: 20ff
Dabei wurde Fischer von seinem Hause darauf aufmerksam gemacht, dass die Länder der Balkanregion nur in ihren Staatsdefiziten homogen, nach Tradition, sozialem Aufbau, Religion und ethnischer Zusammensetzung aber höchst unterschiedlich seien. Nur Druck von außen könne sie zum friedlichen Zusammenleben bringen. Phasen relativer politischer Stabilität erlebte der Balkan dann, wenn er durch Großmächte zusammengehalten wurde. Bis zu einer selbstragenden Stabilität müssten staatlicher Zusammenhalt, Frieden und Stabilität von außen, nunmehr von internationalen Organisationen auf den Balkan projiziert werden. Es sollte sich erweisen, dass das eine weithin zutreffende Diagnose und die Grundlage für die richtige Therapie war. Am 7. April brachten die Deutschen diese Projektskizze in die EU-Gremien ein. Sie wurde schließlich als letzte Phase in den Fischer-Plan vom 14. April und in die Petersberger Erklärung der Außenminister der G-8 vom 6. Mai eingefügt. Mit dem Beschluss des Ministerrats der EU vom 17. Mai über den Text für die Charta des Stabilitätspakts, der jetzt als „gemeinsamer Standpunkt“ der EU in die Welt hinausgehen konnte, war eine wichtige Etappe erreicht. Die Euphorie, die bei Kriegsende im Mai 1999 überall herrschte, hatte es ermöglicht, die Charta relativ schnell zum Abschluss zu bringen. Am 10. Juni erfolgte in Köln nach einer Sitzung der Vertreter aller Teilnehmerstaaten und Organisationen die Bekanntgabe der Erklärung über den Stabilitätspakt. [Seite 171, zeilen 6-20]

Die erste Aufzeichnung aus dem Auswärtigen Amt datiert vom 14. Januar. Sie macht den Außenminister auf die Fiauptschwierigkeit aufmerksam: Die Länder der Region seien »homogen nur in ihren Stabilitätsdefiziten«, nach Traditionen, sozialem Aufbau, Religion und ethnischer Zusammensetzung seien sie aber höchst unterschiedlich. Nur Druck von außen könne sie zum friedlichen Zusammenleben bringen. »Phasen relativer politischer Stabilität erlebte der Balkan dann, wenn er durch Großmächte zusammengehalten wurde ... Bis zu einer selbsttragenden Stabilität, die die Region aus sich selbst heraus leisten kann, müssen staatlicher Zusammenhalt, Frieden und Stabilität weiterhin von außen, nunmehr von den internationalen Organisationen ... auf den Balkan projiziert werden.« Das war eine hellsichtige Diagnose. Wahrscheinlich war es für den Anfang auch die richtige Therapie.

[Seite 171, Zeilen 23-31]

Am 7. April brachten die Deutschen eine Projektskizze in die EU-Gremien ein. Die Idee erschien auch als letzte Phase des »Fischer-Plans« vom 14. April. Von da kam sie in die Petersberger Erklärung der Außenminister der G-8 vom 6. Mai. In der Gipfelerklärung der Nato vom 24. Mai erscheint sie nur verdünnt und Nato-bezogen. Am 17. Mai beschloß ein Ministerrat der EU einen Text für die »Charta« des Stabilitätspakts, der jetzt als »gemeinsamer Standpunkt« der EU in die Welt hinausgehen konnte.

[Seite 174, Zeilen 1-6]

Pleuger sah, daß er doch eine Sitzung der politischen Direktoren vorschalten mußte, bevor die Erklärung über den Stabilitätspakt verkündet werden konnte. Dafür war am Nachmittag des 10. Juni eine große Sitzung der Vertreter aller Teilnehmerstaaten und Organisationen, insgesamt etwa dreißig Außenminister und ähnlich hochrangige Personen, vorgesehen.

[Seite 175, Zeilen 20-21]

Die Euphorie, die bei Kriegsende im Mai/Juni 1999 überall herrschte, brachte die Charta des Stabilitätspakts relativ schnell zum Abschluß.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[130.] Jkr/Fragment 091 22

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 91, Zeilen: 22-39, 101-102
Quelle: Krause 2000
Seite(n): 21, Zeilen: 1-19
Mit ihrer Diplomatie hatte die deutsche Präsidentschaft zugleich einen erheblichen Beitrag zur Fortführung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU geleistet. Erstmals waren die Europäer ein ernsthafter Partner der USA im Umgang mit einer Krise gewesen und zwar getragen von dem steten Bemühen, diesen Prozess in einem breiten kooperativen und mit Konsultationen versehenen Rahmen zu halten. Damit setzte die deutsche Präsidentschaft einen deutlichen Kontrapunkt zu der Politik Frankreichs und Großbritanniens, die in Krisen immer wieder dazu neigen, sich den USA unilateral als Partner anzudienen und die anderen europäischen Staaten beiseite zu schieben. Der Erfolg der deutschen Integrativ-Strategie war umso deutlicher geworden, als die traditionelle Strategie Frankreichs und Großbritanniens, wie bei den Rambouillet-Verhandlungen deutlich zu Tage trat, zu keinem Erfolg geführt hatte. Als ein willkommenes Nebenereignis dieser erfolgreichen deutschen EU-Präsidentschaft wurde am 3. Juni beschlossen, dass die EU in Zukunft in der WEU tätig werden und die WEU im Laufe der kommenden Jahre ihre Verantwortlichkeiten an die EU abgeben solle. Außerdem wurde mit dem bisherigen NATOGeneralsekretär Javier Solana ein erfahrener Politiker zum Hohen Beauftragten für europäische Außenpolitik bestellt.179 Die deutsche EU-Präsidentschaft konn[te ihr erfolgreiches Wirken mit einem weiteren Schritt in Richtung auf eine Vertiefung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik abschließen.]

179 Vgl. die Erklärung von Köln in: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Bulletin Nr. 49 vom 16. 08. 1999, S. 509 ff

Mit dieser Diplomatie hatte die deutsche Präsidentschaft gleichzeitig einen erheblichen Beitrag zur Fortführung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU geleistet. Zum ersten Mal waren die Europäer ein ernsthafter Partner der USA im Umgang mit einer Krise gewesen, und zwar vermittelt durch eine Präsidentschaft, die stets bemüht war, diesen Prozeß in einem breiten kooperativen und mit Konsultationen versehenen Rahmen zu halten. Damit setzte die deutsche Präsidentschaft einen deutlichen Kontrapunkt zu der Politik Frankreichs und Großbritanniens, die in Krisen immer wieder dazu neigen, sich unilateral als Partner der USA anzudienen und die anderen europäischen Staaten draußen vorzulassen. Der Erfolg der deutschen integrativen Strategie war um so deutlicher geworden, als die traditionelle Strategie Frankreichs und Großbritanniens (wie bei den Rambouillet-Verhandlungen zu sehen war) zu keinem Erfolg geführt hatte. Als ein willkommenes Nebenergebnis dieser erfolgreichen EU-Präsidentschaft wurde dann auch am 3. Juni 1999 beschlossen, daß die Europäische Union in Zukunft in Bereichen der sogenannten Petersberg-Aufgaben der WEU tätig werden solle und die WEU im Laufe der kommenden Jahre ihre Verantwortlichkeiten an die Europäische Union abgeben solle. Außerdem wurde mit dem bisherigen NATO-Generalsekretär Javier Solana ein prominenter Politiker zum künftigen Generalsekretär des Europäischen Rates und zum Hohen Beauftragten für europäische Außenpolitik bestellt.62 Insofern konnte die deutsche Präsidentschaft ihre erfolgreiche Phase mit einem weiteren Schritt in Richtung auf eine Vertiefung der gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik abschließen.

62 Vgl. die Erklärung von Köln in: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Bulletin Nr. 49 vom 16.8.1999, S. 509 ff.

Anmerkungen

Keinerlei Hinweis auf eine Übernahme trotz "großflächiger" Übereinstimmung.


[131.] Jkr/Fragment 092 04

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 92, Zeilen: 4-41
Quelle: Rieks Weigold 2000
Seite(n): 31, 32, 33, 34, Zeilen: 31: 19-42; 32: 1-11, 38-40; 33: 1-10; 34: 1-5
Darüber hinaus übernahm die Bundesrepublik erstmalig gemeinsam mit Amerikanern, Briten, Franzosen und anderen NATO-Partnern militärische Verantwortung im Rahmen eines friedensstiftenden Einsatzes in Europa. Ihr militärischer Beitrag zur Konfliktlösung umfasste zunächst die Beteiligung an der OSZE-Verifikationsmission. Mit Kabinettsbeschluss vom 27. Oktober 1999 wurde die deutsche Beteiligung an dieser Mission auf 200 Personen, davon 80 Soldaten festgelegt. Die Soldaten wurden als „unbewaffnete OSZE-Beobachter mit militärischem Sachverstand“ in Zivil in die deutsche Beteiligung eingegliedert. Bundeswehrangehörige nahmen sowohl im Hauptquartier der OSZE-„Kosovo Verification Mission“ in Priština als auch beim Konfliktverhütungszentrum in Wien führende Positionen ein. Die Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Teilnahme deutscher Soldaten an der NATO-Luftverifikation erfolgte am 13. November 1998. Bis zum Zeitpunkt des Waffenstillstandes am 10. Juni 1999 war neben einem Flottendienstboot und Aufklärungsflugzeugen der Marine auch eine Drohnenbatterie eingesetzt worden. Sie trug mit 182 Drohnenflügen, also Einsätzen mit unbemannten Flugobjekten zur Aufklärung bei. Besondere Bedeutung erlangte der Einsatz der Drohnenbatterie von Mazedonien aus, da im Winter 1998/99 die deutsche Drohne als einziges unbemanntes System in niedriger Höhe durchgehend fliegen konnte. Ebenfalls beteiligt war die Bundeswehr an der Extraction Force, einer Notfalltruppe zur Gewährleistung von Schutz und Sicherheit der OSZE-Verifikationskräfte. So wurde zunächst eine verstärkte Kompanie mit rund 190 Soldaten im mazedonischen Tetovo stationiert und der NATO für eine eventuelle Notfallsituation einer Geiselbefreiung ein Kontingent von 80 Soldaten bereitgestellt.

Für die vom NATO-Rat beschlossenen Luftoperationen zur Durchführung gestaffelter und gezielter Luftschläge stellte Deutschland, nach der Zustimmung des Deutschen Bundestages am 16. Oktober 1998, der NATO ein Kontingent von bis zu 14 Aufklärungsflugzeugen vom Typ Tornado zur Verfügung. Im Rahmen der in der Zeit vom 24. März bis zum 10. Juni 1999 vorgenommenen Luftoperationen führte die deutsche Luftwaffe insgesamt 504 Flüge durch. Bei rund 38.000 aller von NATO-Flugzeugen durchgeführten Einsätzen beträgt der deutsche Anteil damit 1,3 Prozent, wobei festzuhalten ist, dass es sich bei den eingesetzten ECR-Tornado-Flugzeugen um „Critical-Assets“ handelte, welche bei den europäischen Verbündeten in der NATO nur in sehr geringem Umfang vorhanden waren. Neben den genannten Kräften waren deutsche Soldaten auch an den Besatzungen der AWACS-Aufklärungsflugzeugen sowie als Führungsunterstützungskräfte in den NATO-Hauptqurtieren [sic] tätig.

[Seite 31, Zeilen 19-42]

Mit ihrem Engagement auf dem Balkan übernahm die Bundesrepublik Deutschland erstmalig gemeinsam und auf derselben Stufe wie Amerikaner, Briten, Franzosen und andere Partner militärische und politische Verantwortung im Rahmen eines friedensschaffenden Einsatzes der NATO in Europa. Ihr militärischer Beitrag zur Konfliktlösung wie Friedensimplementierung umfasste:

- OSZE-Verifikationsmission

Mit Kabinettsentscheid vom 27. Oktober 1999 wurde die deutsche Beteiligung an der OSZE-Verifikationsmission auf 200 Personen, davon 80 Soldaten festgelegt. Die Soldaten wurden als „unbewaffnete OSZE-Beobachter mit militärischem Sachverstand“ in Zivil in die durch das Auswärtige Amt federführend organisierte deutsche Beteiligung eingegliedert. Bundeswehrangehörige nahmen, neben einer Beteiligung in den Regionalzentren und lokalen Büros, sowohl im Hauptquartier der OSZE-„Kosovo Verification Mission“ (KVM) in Pristina als auch beim KonfliktVerhütungszentrum in Wien führende Positionen ein.

- NATO-Luftverifikation

Die konstitutive Zustimmung des Deutschen Bundestages zur Teilnahme deutscher Soldaten an der NATO-Luftverifikation (Operationsplan „Eagle Eye“ ) erfolgte am 13. November 1998. Bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens des Waffenstillstandes am 10. Juni 1999 war neben einem Flottendienstboot und Aufklärungsflugzeugen der Marine (Breguet Atlantik) auch eine Drohnenbatterie eingesetzt worden, sie trug mit 182 Drohnenflügen zur Aufklärung bei.

[Seite 32, Zeilen 1-11]

Besondere Bedeutung erlangte der Einsatz der Drohnenbatterie von Mazedonien aus, da im Winter 1998/99 die deutsche Drohne als einziges unbemanntes System in niedrigen Höhen durchgehend fliegen konnte und geflogen ist.

- Extraction Force

An dieser Notfalltruppe, zur Sicherstellung von Schutz und Sicherheit der OSZE-Verifikateure aufgestellt, beteiligte sich die Bundeswehr ebenfalls.

So wurde - nach Kabinettsbeschluss und Bundestagsbefassung am 18. bzw. 19. November 1998 - zunächst eine verstärkte Kompanie mit ca. 190 Soldaten in Tetovo (Mazedonien) stationiert und der NATO für eine eventuelle Notfallsituation einer Geiselbefreiung ein Kontingent von rund 80 Soldaten formell angezeigt.

[Seite 32, Zeilen 38-40]

- NATO Luftoperationen

Deutschland zeigte - nach der konstitutiven Zustimmung des Deutschen Bundestages am 16. Oktober 1998 - für die vom Rat beschlossenen Luftope-

[Seite 33, Zeilen 1-10]

rationen für begrenzte und gestaffelte Luftschläge der NATO bis zu 14 Aufklärungs- und ECR1-Tornado-Flugzeuge verbindlich an.

Im Rahmen dieser Luftoperationen flog die Luftwaffe mit den o.g. 14 Tornados zwischen 24. März und 10. Juni 1999 insgesamt 438 ECR- und 66 Recce-Sorties. Dabei kamen 244 Flugkörper HARM zum Einsatz.

Bei 38.004 durch alle Flugzeuge der Allianz geflogenen Einsätzen beträgt der deutsche Anteil damit 1,3 Prozent, wobei festzuhalten ist, dass es sich bei den eingesetzten ECR-Tornado-Flugzeugen um „Critical Assets“ handelte, die bei europäischen Verbündeten in der NATO nur in sehr geringer Stückzahl vorhanden sind.

[Seite 34, Zeilen 1-5]

Neben den genannten Kräften waren deutsche Soldaten an den Operationen als Crews der AWACS-Flugzeuge, Personal und Führungsunterstützungskräfte in den NATO-Hauptquartieren und bei vielfältigen organisatorischen und unterstützenden Tätigkeiten im Heimatland sowie im Rahmen der nationalen Anbindung der Kontingente tätig.


1 ECR: Electronic Combat Reconnaissance (aufgrund der geringen Verfügbarkeit in der NATO als „Critical Asset“ bezeichnet).

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[132.] Jkr/Fragment 093 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 93, Zeilen: 1-21
Quelle: Rieks Weigold 2000
Seite(n): 34, Zeilen: 8-12, 14-34
[Schiffe und Flugzeuge] sowie die Aufklärungsergebnisse der Drohnen leisteten einen unverzichtbaren Beitrag zu einem umfassenden Lagebild. Die deutschen Soldaten von Heer, Luftwaffe und Marine haben vor Ort international anerkannt und professionell ihren Auftrag erfüllt. Dazu war eine Voraussetzung, dass durch zeitgerechte politische Entscheidungen die rechtzeitige Verlegung ins Einsatzgebiet ermöglicht wurde. Die Soldaten der Bundeswehr standen denen der anderen NATO-Partner in Nichts nach. Im Gegenteil: der gute Ausbildungsstand und die zusätzliche intensive und auf den Auftrag bezogene Zusatzausbildung in Deutschland bewährte sich im Einsatz vor Ort. Das deutsche Heereskontingent in Mazedonien und Albanien hat über die umfassende Hilfe für die Flüchtlinge hinaus dazu beigetragen, dass die Bundeswehr bereitstand, als im Rahmen der KFOR-Truppe im Kosovo ein sicheres Umfeld hergestellt und garantiert werden musste und konnte. Nur so war es möglich, dass innerhalb kurzer Zeit die Masse der Flüchtlinge und Vertriebenen zurückkehren und humanitäre Hilfe im Kosovo geleistet werden konnte. Schließlich konnte der Aufbau der Brigade im deutschen Sektor in der südkosovarischen Stadt Prizren sowie die Integration der Truppenkontingente anderer Nationen reibungslos bewerkstelligt werden.

Die Bedeutung der Beteiligung deutscher Tornado-Flugzeuge an den Luftoperationen liegt vor allem darin, dass Deutschland zum ersten Mal an einem friedensschaffenden Einsatz von Beginn an mit bewaffneten Streitkräften im Rahmen der NATO-Operation teilnahm.

[Zeilen 8-12]

Die politische Bedeutung der Beteiligung deutscher Tornado-Flugzeuge an den Luftoperationen liegt vor allem darin, dass Deutschland zum ersten Mal als gleichberechtigter Partner an einem friedensschaffenden Einsatz von Beginn an mit bewaffneten Streitkräften im Rahmen der NATO-Operation teilnahm.

[Zeilen 14-34]

Das deutsche Heereskontingent in Mazedonien und Albanien hat über die umfassende und unermüdliche Hilfe für die Flüchtlinge, einschließlich der sanitätsdienstlichen Betreuung, hinaus dazu beigetragen, dass die Bundeswehr unverzüglich bereitstand, als im Rahmen der KFOR-Truppe im Kosovo ein sicheres Umfeld hergestellt und garantiert werden musste und konnte. Nur so war es möglich, dass innerhalb unerwartet kurzer Zeit die Masse der Flüchtlinge und Vertriebenen zurückkehren und humanitäre Hilfe im Kosovo geleistet werden konnte.

Schiffe und Flugzeuge sowie die Aufklärungsergebnisse der Drohne leisteten unverzichtbare Beiträge zu einem umfassenden Lagebild.

Und schließlich konnte der Aufbau der Brigade im deutschen Sektor um Prizren sowie die Integration der Truppenkontingente anderer Nationen reibungslos bewerkstelligt werden.

Die deutschen Soldaten von Heer, Luftwaffe und Marine haben vor Ort jeweils international anerkannt professionell ihren Auftrag erfüllt. Dazu war eine Voraussetzung, dass durch zeitgerechte politische Entscheidungen - auch zur Vorbereitung der Einsatzkontingente - eine rechtzeitige Verlegung ins Einsatzgebiet ermöglicht wurde. Die Soldaten der Bundeswehr standen denen der anderen NATO-Partnern in Nichts nach. Im Gegenteil: der gute Ausbildungsstand und die zusätzliche intensive und auf den Auftrag bezogene Zusatzausbildung in Deutschland zahlte und zahlt sich vor Ort aus.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Fast identisch, bis auf eine andere Anordnung der Teilabschnitte.


[133.] Jkr/Fragment 093 24

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 93, Zeilen: 24-28
Quelle: Naumann 2000
Seite(n): 10, Zeilen: 17ff
Der Unterschied zwischen der militärischen Leistungsfähigkeit der europäischen NATO-Staaten und der der USA ist in einer Deutlichkeit zu Tage getreten, die den politischen Verantwortlichen in Europa gezeigt hat, dass es um weit mehr geht, als um große Unterschiede in militärischer Leistungsfähigkeit. Der Unterschied zwischen der militärischen Leistungsfähigkeit der europäischen NATO-Staaten und jener der USA ist im Kosovo-Konflikt in einer Deutlichkeit zu Tage getreten, die den politisch Verantwortlichen in Europa zeigte, daß es um weit mehr geht als um Diskrepanzen in militärischer Leistungsfähigkeit, nämlich um die eigenständige Urteils-, Entscheidungs- und Handlungsfähigkeit Europas, der EU.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[134.] Jkr/Fragment 094 06

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 94, Zeilen: 6-18
Quelle: Reuter 2000d
Seite(n): 323, Zeilen: 12-26
Erst im April 1996 richtete der Europäische Rat dringende Appelle an Belgrad, in Kosovo „ein hohes Maß“ an Autonomie zu gewähren. Er kritisierte insbesondere die Lage der Menschen- und Minderheitenrechte in der Bundesrepublik Jugoslawien. Die EU wollte keine Veränderung des territorialen Status quo und proklamierte erneut die alten Ideen von „Dialog“ und „vertrauensbildenden Maßnahmen“. Diese Position war nicht unproblematisch. Nachdem die EU anerkannt hatte, Kosovo sei ein Teil der Bundesrepublik Jugoslawiens, konnte Milosevic darauf pochen, dass das Kosovo-Problem eine innere Angelegenheit sei. Wollte man dieses Problem internationalisieren, so musste man vorab erklären, man strebe eine Verbesserung des Status quo hinsichtlich Autonomie, Menschen- und Minderheitenrechte an, schließe aber die Option eines unabhängigen Staats Kosovo aus. Erklärungen dieser Art deutete die serbische Führung als Schwäche. Ende Oktober 1995 und im April 1996 richtete der Europäische Rat Appelle an Belgrad, in Kosovo „ein hohes Maß an Autonomie“ zu gewähren, bzw. er zeigte sich „tief besorgt“ wegen der Lage der Menschen- und Minderheitenrechte in der BR Jugoslawien. Die Europäische Union wollte keine Veränderung des territorialen Status quo in der BR Jugoslawien und proklamierte erneut die alten Ideen von „Dialog“ und „vertrauensbildenden Maßnahmen“. Dabei lief sie Gefahr, sich in einer selbstgebauten Falle zu fangen. Nachdem man einmal anerkannt hatte, Kosovo sei ein Teil Serbiens bzw. Jugoslawiens, schien damit auch das Kosovo-Problem zu einer inneren Angelegenheit Belgrads zu werden. Wollte man dieses Problem nun internationalisieren, wie es zum Beispiel die Deutsch-Französische Initiative vom Herbst 1997 versuchte, so musste man vorab erklären, man strebe eine Verbesserung des Status quo in puncto Autonomie, Menschen- und Minderheitenrechte an, schließe aber die Option eines unabhängigen Staats Kosovo a priori aus. Erklärungen dieser Art deutete die serbische Führung als Schwäche.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[135.] Jkr/Fragment 094 19

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 94, Zeilen: 19-26
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 13, Zeilen: 11-17
Als die Spannungen im Herbst 1997 deutlich zunahmen, registrierte dies die Balkan-Kontaktgruppe mit „tiefer Besorgnis”, wie ihre erste Stellungnahme zum Kosovo-Konflikt vom 24. September 1997 zeigt. Aus ihrer Mitte kam es schließlich zu einer gemeinsamen Initiative des französischen und des deutschen Außenministers, Hubert Védrine und Klaus Kinkel, die in einem Brief an Milosevic vom 19. November 1997 zu „einer Verhandlungslösung” aufriefen und im Gegenzug die „Wiedergewährung von Handelspräferenzen” durch die EU in Aussicht stellten.181

181 Vgl. Stefan Troebst, Chronologie einer gescheiterten Prävention. Vom Konflikt zum Krieg im Kosovo, 1989-1999, in: Osteuropa, Nr. 8, 1999, S. 783

Als die Spannungen im Herbst 1997 deutlich zunahmen, registrierte dies die Balkan-Kontaktgruppe, wie ihre erste Stellungnahme zum Kosovokonflikt vom 24. September 1997 zeigt, mit „tiefer Besorgnis”. Es kam auch aus ihrer Mitte zu einer gemeinsamen Initiative der Außenminister Frankreichs und Deutschlands, Hubert Védrine und Klaus Kinkel, die in einem Brief an Milosevic vom 19. November 1997 zu „einer Verhandlungslösung” aufriefen und im Gegenzug die „Wiedergewährung von Handelspräferenzen” durch die EU in Aussicht stellten.38

38 Zitiert nach Troebst, a.a.O. (Anm. 29), S. 783.

Anmerkungen

ein Quellenverweis fehlt.

Jkr übernimmt die abschließende Quellenangabe. Da Jkr die Quelle bereits zitiert hat, hätte auch genügt: "Vgl. Troebst, a.a.O. (Anm. 120),S. 783".


[136.] Jkr/Fragment 094 26

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 94, Zeilen: 26-38
Quelle: Reuter 2000d
Seite(n): 323, Zeilen: 30-33, 35-45
Der damalige Außenminister Jugoslawiens und spätere Präsident Serbiens, Milutinović, wies die deutsch-französische Initiative schroff mit den Worten zurück, ausländische Vermittler bedeuteten eine Einmischung in innere Angelegenheiten und könnten nicht akzeptiert werden. Als die beiden Außenminister die Parteien in Kosovo immer wieder zum Dialog und zum Kompromiss aufriefen, ließen sie dabei ein Kernproblem außer Acht. Die Positionen der Kontrahenten in Kosovo waren diametral entgegengesetzt, so dass ein Kompromiss unmöglich war. Lediglich in der Theorie bestand die Möglichkeit, dass sich die Albaner mit einem Höchstmaß an Autonomie innerhalb des serbischen Staates zufrieden geben würden und dass sich die serbische Seite zur Gewährung dieser Autonomie durchringen könnte. In der Praxis war das unmöglich, weil die Autonomie in den Augen der Albaner nichts wert war, solange serbische Armee und Polizei die Provinz wie in einer Art Be-[satzungsregime unterwarfen.] [Zeilen 30-33]

Der damalige jugoslawische Außenminister und spätere Präsident Serbiens, Milutinović, wies die Deutsch-Französische Initiative vom Herbst 1997 denn auch mit den Worten zurück, ausländische Vermittler bedeuteten eine Einmischung und könnten nicht akzeptiert werden.

[Zeilen 35-45]

Als der damalige deutsche Außenminister Klaus Kinkel und sein französischer Amtskollege Hubert Védrine die Parteien in Kosovo immer wieder zum Dialog und zum Kompromiss aufriefen, ließen sie dabei ein Kernproblem außer Acht. Die Positionen der Kontrahenten waren diametral entgegengesetzt. Ein Kompromiss war unmöglich. Theoretisch bestand die Möglichkeit, dass sich die Albaner mit einem Höchstmaß an Autonomie innerhalb des serbischen Staates zufriedengaben und dass sich die serbische Seite zur Gewährung dieser Autonomie durchrang. Praktisch war das nicht möglich, weil die Autonomie in albanischen Augen nichts wert war, solange serbische Armee und Polizei die Provinz einer Art Besatzungsregime unterwarfen.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[137.] Jkr/Fragment 095 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 95, Zeilen: 1-3
Quelle: Reuter 2000d
Seite(n): 323, 324, Zeilen: 323: letzte Zeile; 324: 1-2
Gleichzeitig war klar, dass die Belgrader Führung ihre Sicherheitskräfte niemals freiwillig aus Kosovo abziehen würde, weil das wie eine Einladung an die Albaner zur Sezession ausgesehen hätte. Gleichzeitig war klar, dass die Belgrader Führung ihre Sicherheitskräfte nie-

[Seite 324]

mals freiwillig aus Kosovo abzöge, weil das wie eine Einladung an die Albaner zur Sezession ausgesehen hätte.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Die Übernahme beginnt schon auf der Vorseite.


[138.] Jkr/Fragment 095 03

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 95, Zeilen: 3-9
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 13, Zeilen: 17-21
Die internationalen Gremien begannen erst nach der bürgerkriegsartigen Eskalation am 28. Februar 1998 konsequent nach Auswegen aus der Krise zu suchen. UN, OSZE, EU und auch die aus den USA, Großbritannien, Frankreich, Italien, Deutschland und Russland bestehende Balkan-Kontaktgruppe stimmten in ihren Resolutionen vom März 1998 darin überein, weder die völlige Unabhängigkeit des Kosovo noch den von Gewalt geprägten Status quo unterstützen zu wollen. Doch erst nach der bürgerkriegsartigen Eskalation vom 28. Februar 1998 begannen internationale Gremien ernsthaft nach Auswegen aus der Krise zu suchen. UN, OSZE, EU und auch die Balkan-Kontaktgruppe stimmten in ihren Resolutionen vom März 1998 darin überein, weder die völlige Unabhängigkeit des Kosovo noch den Status quo unterstützen zu wollen.
Anmerkungen

ein Quellenverweis fehlt.


[139.] Jkr/Fragment 095 09

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 95, Zeilen: 9-18
Quelle: Reuter 2000d
Seite(n): 324, 325, Zeilen: 324: 40-43; 325: 1-3, 6-9
Im sichtlichen Bemühen um Ausgewogenheit verurteilte die Kontaktgruppe in der Londoner Erklärung vom 9. März 1998 das brutale Vorgehen der serbischen Sicherheitskräfte in Kosovo ebenso wie die Terrorakte der UÇK. Die EU verhängte weitere Sanktionen gegen die BR Jugoslawien und ignorierte dabei die Erfahrung, dass ein wirtschaftlich ruiniertes Jugoslawien durch zusätzliche Sanktionen kaum zu beeindrucken war.

Die Sanktionen sollten die Entschlossenheit der EU demonstrieren, vor allem, dass die EU nicht gleichgültig blieb, und dass ein „zweites Bosnien“ nicht hingenommen werde. 182


182 Vgl. The New York Times, 08.03.1998

[Seite 324, Zeilen 40-43]

Im sichtlichen Bemühen um Ausgewogenheit verurteilte die Kontaktgruppe in der Londoner Erklärung vom 9. März 1998 das brutale Vorgehen der serbischen Sicherheitskräfte in Kosovo ebenso wie die Terrorakte der Befeiungsarmee [sic] UÇK. Die Europäische Union

[Seite 325, Zeilen 1-3]

verhängte weitere Sanktionen gegen die BR Jugoslawien und ignorierte dabei die Erfahrung früherer Jahre, dass ein wirtschaftlich ruiniertes Jugoslawien durch zusätzliche Sanktionen kaum zu beeindrucken war.

[Seite 325, Zeilen 6-9]

Die Sanktionen hatten vielmehr die Funktion zu demonstrieren, dass die Europäische Union nicht gleichgültig blieb, und dass - wie zahlreiche Politiker immer wieder betonten - ein „zweites Bosnien“ nicht hingenommen werde. 4


4 The New York Times, 08.03.1998.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt. In der englischsprachigen New York Times findet sich der Wortlaut so natürlich nicht.


[140.] Jkr/Fragment 095 18

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 95, Zeilen: 18-29, 102-104
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 13-14, Zeilen: 13: 21-29, 14: 1-2
Darüber hinaus befürwortete die EU eine internationale Vermittlung, um eine politische Lösung des Konflikts innerhalb der serbischen Grenzen zu erreichen. Diese Kompromisslinie entsprach zum einen dem völkerrechtlichen Grundsatz der Unverletzlichkeit der Außengrenzen von Staaten, zum anderen spiegelt sich in ihr die damalige Auffassung der meisten Staaten wieder, dass es sich bei der UÇK um eine terroristische Vereinigung handle, auf deren Interessenlage keine Rücksicht zu nehmen sei. Diese war jedoch innerhalb weniger Monate zu einem Faktor geworden, der politisch nicht mehr übergangen werden konnte.183 Das Angebot der internationalen Vermittlung hätte möglicherweise dem kosovoarischen [sic] Präsidenten Rugova noch als Basis für Verhandlungen mit Milosevic dienen können, doch für die UÇK war eine innerserbische Lösung inakzeptabel.

183 Dies änderte sich offenkundig erst mit dem 24. Juni 1998, als sich der amerikanische Sonderbotschafter Holbrooke bei einem Besuch des Hauptquartiers der UÇK in Junik mit einem UÇK-Kämpfer fotografieren ließ, siehe Abbildung in der ZEIT vom 12. 05. 1999, S. 19

Sie befürworteten eine internationale Vermittlung, um eine politische Lösung des Konfliktes innerhalb der serbischen Grenzen zu erreichen. Diese Kompromisslinie entsprach zum einen dem völkerrechtlichen Grundsatz, dass die Außengrenzen von Staaten nur im allseitigen Einvernehmen geändert werden dürfen, zum anderen spiegelt sich in ihr auch die damalige Auffassung der meisten Staaten wieder, dass es sich bei der UÇK um eine terroristische Vereinigung handle, auf deren Interessenlage keine Rücksicht zu nehmen sei.39 Diese war jedoch innerhalb weniger Monate zu einem Faktor geworden, der politisch nicht mehr übergangen werden konnte. Daher hätte das Angebot möglicherweise dem

[Seite 14]

kosovarischen „Präsidenten” Rugova noch als Basis für Verhandlungen mit Milosevic dienen können, doch für die UÇK war eine innerserbische Lösung inakzeptabel.


39 Dies änderte sich augenfällig erst mit dem 24. Juni 1998, als sich der amerikanische Sonderbotschafter Holbrooke bei einem Besuch des Hauptquartiers der UÇK in Junik mit einem UÇK-Kämpfer ablichten ließ, vgl. Abbildung in der ZEIT vom 12. Mai 1999, S. 19.

Anmerkungen

ein Quellenverweis fehlt.


[141.] Jkr/Fragment 095 30

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 95, Zeilen: 30-36
Quelle: Reuter 2000
Seite(n): 514, Zeilen: 5-11
Die internationale Vermittlung sollte ab 1997 insbesondere durch die Einschaltung der OSZE erreicht werden, weshalb der frühere niederländische Außenminister Max van der Stoel zum Kosovo-Beauftragten der OSZE ernannt wurde. Er sollte die Möglichkeiten zur Reduzierung der Spannungen und zur Herstellung eines konstruktiven Dialogs in der Provinz prüfen. Seine Möglichkeiten blieben jedoch mehr als begrenzt, da er keine Einreiseerlaubnis nach Kosovo erhielt. Außerdem hegten die Kosovaren Vorbehalte gegen van der Stoel, [weil er Hoher Kommissar der OSZE für Minderheiten war.] 1997 wurde der frühere niederländische Außenminister Max van der Stoel zum amtierenden Kosovo-Beauftragten der OSZE ernannt. Er sollte die Möglichkeiten zur Reduzierung der Spannungen und zur Herstellung eines konstruktiven Dialogs in Kosovo prüfen. Seine Möglichkeiten blieben jedoch begrenzt, da er keine Einreiseerlaubnis nach Kosovo erhielt. Außerdem hegten die Kosovaren Vorbehalte gegen van der Stoel, weil er Hoher Kommissar der KSZE für nationale Minderheiten war.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[142.] Jkr/Fragment 096 01

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 96, Zeilen: 1-34, 101-108
Quelle: Reuter 2000
Seite(n): 514, 515, Zeilen: 514: 11-13, 19-38, 101-106; 515: 7-19
Die Albaner aber wollten keinesfalls als Minderheit behandelt werden, nachdem sie in Kosovo die überwältigende Mehrheit stellten.184 Im Februar 1998 erhielt van der Stoel endlich ein Visum für die BR Jugoslawien, so dass er in Pristina Gespräche mit Ibrahim Rugova und anderen albanischen Spitzenpolitikern führen konnte. Am 2. März 1998 gab der amtierende OSZE-Vorsitzende, der polnische Außenminister Bronislaw Geremek eine Presseerklärung ab, in der er seine tiefe Bestürzung über die bewaffneten Zusammenstöße in Kosovo äußerte. Er forderte alle Seiten auf, von der Gewalt abzulassen und in einen ernsthaften Dialog einzutreten. 185 Überraschend wurde wenig später nicht van der Stoel, sondern der frühere spanische Ministerpräsident Felipe Gonzales zum „offiziellen Repräsentanten des OSZE-Präsidiums für die BR Jugoslawien“ ernannt, dessen Mandat ausdrücklich die Zuständigkeit für Kosovo einschloss. Diese Entscheidung wurde offenkundig in Übereinstimmung mit der Kontaktgruppe und der EU getroffen, die Gonzales ihrerseits mit einem Mandat als Vermittler im Kosovo-Konflikt ausgestattet hatte.186 Jetzt begann ein diplomatisches Tauziehen um die Mission von Gonzales. Milosevic war nur bereit, dessen Mission zu akzeptieren, wenn sein Mandat auf die Normalisierung der Beziehungen zwischen der OSZE und der BR Jugoslawien beschränkt würde. Gleichzeitig machte Belgrad deutlich, eine Wiedererrichtung der Langzeitmissionen sei erst denkbar, wenn die BR Jugoslawien wieder Vollmitglied der OSZE sei.187 Als Affront gegen die OSZE und alle Vermittlungsbemühungen wurde das Referendum aufgefasst, das Milosevic am 23. April 1998 in Serbien mit dem Ziel abhalten ließ, internationale Vermittler ablehnen zu können. Mit großem Propagandaaufwand wurde die Bevölkerung dazu gebracht, sich mit 95 Prozent der Stimmen dagegen auszusprechen, dass internationale Vermittler zur Beilegung der Kosovo-Krise eingeschaltet würden. Es wirkte wie Hohn, als der jugoslawische Außenminister die OSZE sogar dazu einlud, dieses Pseudo-Referendum zu überwachen. Die OSZE wies diese Ansinnen mit der Bemerkung zurück, es handle sich dabei um bloße Rhetorik, nicht aber um einen seriösen Versuch zur Verbesserung der Lage.188 Nachdem er zu der Überzeugung gelangt war, dass nur eine Wiederaufnahme der BR Jugoslawien in die Organisation die Möglichkeit für OSZE-Missionen in Kosovo eröffnet würden, sprach sich Geremek für eine sofortige Aufnahme von OSZE-Beitrittsverhandlungen aus.

184 Vgl. Stefan Troebst, Conflict in Kosovo: Failure of prevention? An analytic documentation, 1992-1998, Flensburg 1998, S. 30;

185 siehe hierzu: OSCE-Press Release No. 15/1998; Jens Reuter, Die OSZE und das Kosovo-Problem, in: Jens Reuter/Konrad Clewing (Hg.), Der Kosovo-Konflikt, Klagenfurt u. a. 2000, S. 513 f.

186 Vgl. Troebst, a.a.O. (Anm. 184), S. 30 f.

187 Report of the OECE Troika Pursuant to the Contact Group Statement on Kosovo of 25 March 1998, 29. 04. 1998

[188 Information of the OECE Chairman-in Office, 23. 04. 1998]

[Seite 514, Zeilen 11-13]

Die Albaner aber wollten keinesfalls als Minderheit behandelt werden, nachdem sie in Kosovo die überwältigende Mehrheit der Bevölkerung stellten.2

[Seite 514, Zeilen 19-38]

Im Februar erhielt van der Stoel endlich ein Visum für die BR Jugoslawien, so dass er in Prishtina Gespräche mit Ibrahim Rugova und anderen albanischen Spitzenpolitikern führen konnte.

Am 2. März 1998 gab der amtierende OSZE-Vorsitzende Bronislaw Geremek eine Presseerklärung ab, in der er seine tiefe Bestürzung über die bewaffneten Zusammenstöße in Kosovo äußerte. Er forderte alle Seiten auf, von der Gewalt abzulassen und in einen ernsthaften Dialog einzutreten.3 Überraschend wurde wenig später nicht Max van der Stoel, sondern der frühere spanische Ministerpräsident Felipe Gonzales zum „offiziellen Repräsentanten des OSZE-Präsidiums für die BR Jugoslawien“ ernannt, dessen Mandat ausdrücklich die Zuständigkeit für Kosovo einschloss. Diese Entscheidung wurde offenkundig in Übereinstimmung mit der Kontaktgruppe und der Europäischen Union getroffen, die Gonzales ihrerseits mit einem Mandat als Vermittler im Kosovo-Konflikt ausgestattet hatte.4

Jetzt begann ein diplomatisches Tauziehen um die Mission von Felipe Gonzales. Präsident Milosevic war nur bereit, dessen Mission zu akzeptieren, wenn sein Mandat auf die Normalisierung der Beziehungen zwischen der OSZE und der BR Jugoslawien beschränkt würde. Gleichzeitig machte Belgrad deutlich, eine Wiedererrichtung der Langzeitmissionen sei erst denkbar, wenn die BR Jugoslawien wieder Vollmitglied der OSZE sei.5

[Seite 515, Zeilen 7-19]

Als Affront gegen die OSZE und alle Vermittlungsbemühungen auf anderer Ebene wurde das Referendum auf gefasst, das Präsident Milosevic am 23. April 1998 in Serbien abhalten ließ. Mit großem Propagandaaufwand wurde die Bevölkerung dazu gebracht, sich mit 95 Prozent der Stimmen dagegen auszusprechen, dass internationale Vermittler zur Beilegung der Kosovo-Krise eingeschaltet würden. Es wirkte wie Hohn, als der jugoslawische Außenminister die OSZE dazu einlud, dieses Pseudo-Referendum zu überwachen. Die OSZE wies dieses Ansinnen mit der Bemerkung zurück, es handele sich dabei um bloße Rhetorik, nicht aber um einen seriösen Versuch zur Verbesserung der Lage.7

Am 23. Juni 1998 sprach sich Geremek für die sofortige Aufnahme von OSZE-Beitrittsverhandlungen mit der BR Jugoslawien aus. Nur so gebe es die Möglichkeit, OSZE-Missionen in Kosovo durchzuführen.


2 Vgl. Stefan Troebst, Conflict in Kosovo: Failure of prevention? An analytical documentation, 1992-1998. Flensburg (ECMI Working Paper, 1), S. 30.

3 OSCE Press Release No 15/1998.

4 Vgl. Troebst, a.a.O., S. 30f.

5 Report of the OSCE Troika Pursuant to the Contact Group Statement on Kosovo of 25 March 1998, 29.04.1998.

7 Information of the OSCE Chairman-in-Office, 23.04.1998.

Anmerkungen

Die Quelle ist in FN 185 genannt (an zweiter Stelle). Dadurch wird aber keineswegs klar, dass die ganze Seite fast durchgehend wörtlich abgeschrieben ist.


[143.] Jkr/Fragment 097 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 97, Zeilen: 1-35, 102-105
Quelle: Reuter 2000
Seite(n): 515, 516, Zeilen: 515: 19-44, 103-104; 516: 1-17, 101-102
[Er beauftragte Gonzales damit, den De-]mokratisierungsprozess in Jugoslawien im Hinblick auf die Wiederaufnahme in die OSZE zu verifizieren. Gleichzeitig betonte er, die OSZE sei bereit, eine Delegation zur Vermittlung zwischen den Konfliktparteien nach Kosovo zu entsenden. 189 Anfang Juli schließlich akzeptierte die OSZE ein Angebot Belgrads, nur für begrenzte Zeit eine Erkundungsmission zu entsenden, der auch das Kosovo offen stehen sollte. Die OSZE hat das Angebot als Geste des guten Willens angenommen, zumal es der Vermittlungsmission von Gonzales den Weg ebnen könne. 190

Als es im Frühjahr 1998 zu den oben dargestellten gewaltsamen Zusammenstößen im Kosovo kam, befand sich die OSZE in einer misslichen Lage, weil sie in der Unruheprovinz offiziell nicht präsent sein durfte. Sie versuchte, dieses Manko zu kompensieren, indem sie Diplomaten der in Belgrad akkreditierten OSZE-Mitgliedsländer zur Beobachtung nach Kosovo entsandte. Gleichzeitig nutzte sie die Tatsache, dass sie Grenzbeobachter ins benachbarte Albanien und Makedonien geschickt hatte, die jetzt wertvolle Informationen zur Entwicklung im Kosovo lieferten. Darüber hinaus präsentierte das OSZE-Präsidium einen Aktionsplan, der die jugoslawischen Behörden aufforderte, die Polizeipräsenz im Kosovo zu reduzieren und von beiden Konfliktparteien verlangte, auf Gewalt zu verzichten und sich auf einen Dialog vorzubereiten. Die OSZE hielt fest, dass es sich beim Kosovo-Konflikt nicht allein um eine innere Angelegenheit Jugoslawiens handle, da es um die Menschenrechte und um die Sicherheit der ganzen Region gehe.191 Wie die OSZE selbst einräumte, wurde ihre grundlegenden Forderungen nicht erfüllt. Anfang Juni 1998 besuchte eine Delegation unter Leitung von Javier Ruperez, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, das Kosovo und führte Gespräche mit höheren Verwaltungsbeamten der Provinz. Ruperez betonte, die internationale Gemeinschaft werde eine Sezession Kosovos in keiner Form tolerieren. Gleichzeitig erklärte er, die OSZE verurteile alle Formen des Terrorismus. Eine Lösung für das Kosovo müsse im Rahmen Serbiens, bzw. Jugoslawiens gefunden werden.192 Es wurde stark bezweifelt, ob dieses Statement, das in der Sache die serbische Position aufgriff und untermauerte, den Interessen der OSZE gedient hat.

Die Handlungsmöglichkeiten der OSZE, so hatte sich auch in Kosovo gezeigt, waren spätestens beim Ausbruch von Gewalt stark eingeschränkt. In der Krisenprovinz hatte die OSZE nicht einmal die Möglichkeit der Konfliktprävention, da man ihr die Präsenz vor Ort verweigerte, bzw. sie stark einschränkte.


189 Vgl. Süddeutsche Zeitung, 25. 06. 1998

190 Vgl. Süddeutsche Zeitung, 11./12. 07. 1998

191 Vgl. Neue Züricher [sic] Zeitung, 12. 03. 1998

192 TANJUG, 03. 06. 1998

[Seite 516, Zeilen 19-44]

Der amtierende OSZE-Präsident beauftragte Felipe Gonzalez damit, den Demokratisierungsprozess in Jugoslawien im Hinblick auf eine Wiederaufnahme in die OSZE zu beurteilen. Gleichzeitig betonte er, die OSZE sei jederzeit bereit, eine Delegation zur Vermittlung zwischen den Konfliktparteien nach Kosovo zu entsenden.8 Anfang Juli akzeptierte die OSZE ein Angebot Belgrads, nur für begrenzte Zeit eine Erkundungsmission zu entsenden, der auch die Provinz Kosovo offenstehen sollte. Die OSZE-Sprecherin Melissa Fleming sagte in Wien, das Angebot sei vom stellvertretenden jugoslawischen Außenminister Branko Brankovic bei Verhandlungen in Belgrad gemacht worden und man habe es als Geste des guten Willens angenommen, zumal es der Vermittlungsmission von Felipe Gonzalez den Weg ebnen könne.9

Als es im Frühjahr 1998 zu gewaltsamen Zusammenstößen in Kosovo kam, befand sich die OSZE in einer misslichen Lage, weil sie in der Unruheprovinz offiziell nicht präsent sein durfte. Sie versuchte, dieses Manko zu kompensieren, indem sie Diplomaten der in Belgrad akkreditierten OSZE-Mitgliedsländer zur Beobachtung nach Kosovo entsandte. Gleichzeitig nutzte sie die Tatsache, dass sie Grenzbeobachter ins benachbarte Albanien und Makedonien geschickt hatte, die jetzt wertvolle Informationen zur Entwicklung in Kosovo lieferten. Darüber hinaus präsentierte das OSZE-Präsidium im März einen Aktionsplan, der die jugoslawischen Behörden dazu aufforderte, die Polizeipräsenz in Kosovo zu reduzieren und von beiden Konfliktparteien verlangte, auf Gewalt zu verzichten und sich auf einen Dialog vorzubereiten.

Die OSZE hielt fest, dass es sich beim Kosovo-Problem nicht allein um eine innere Angelegenheit Jugoslawiens handele, da es um die Menschenrechte gehe und um die Sicherheit der ganzen Region.10 Wie die OSZE selbst einräum-

[Seite 516, Zeilen 1-17]

te, wurden ihre grundlegenden Forderungen nicht erfüllt. Der notwendige Dialog sei nicht zustande gekommen, eine Lösung der Krise nicht in Sicht. Anfang Juni 1998 besuchte eine Delegation unter Leitung von Javier Ruperez, dem Präsidenten der Parlamentarischen Versammlung der OSZE, Kosovo und führte Gespräche mit höheren Verwaltungsbeamten der Provinz. Ruperez betonte, die internationale Gemeinschaft werde eine Sezession Kosovos in keiner Form tolerieren. Gleichzeitig erklärte er, die OSZE verurteile sämtliche Formen des Terrorismus. Eine Lösung für Kosovo müsse im Rahmen Serbiens, bzw. Jugoslawiens gefunden werden.11 Es erscheint fraglich, ob dieses Statement, das in der Sache die serbische Position aufgriff und untermauerte, den Interessen der OSZE dienlich war.

Insgesamt hat sich seinerzeit wie schon beim Krieg in Jugoslawien auch in Kosovo gezeigt, dass die Handlungsmöglichkeiten der OSZE nach dem offenen Ausbruch von Gewalt sehr eingeschränkt sind. In Kosovo hatte die OSZE nicht einmal die Chance zur Konfliktprävention, da man ihr die Präsenz vor Ort verweigerte.


8 Süddeutsche Zeitung, 25.06.1998.

9 Süddeutsche Zeitung, 11.-12.07.1998.

10 Neue Zürcher Zeitung, 12.03.1998.

11 TANJUG, 03.06.1998.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[144.] Jkr/Fragment 098 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 98, Zeilen: 1-8
Quelle: Reuter 2000
Seite(n): 516, Zeilen: 16-24
[Sie] hat dennoch alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt, um zumindest vor den drohenden Gefahren eindringlich zu warnen. Die einzig denkbare Konfliktprävention lag nicht in den Händen der OSZE. Sie hätte darin bestanden, die sieben Jahre dauernde gewaltfreie Politik Rugovas mit sichtbaren Erfolgen zu honorieren, um so den Gewalttätern im Kosovo den Wind aus den Segeln zu nehmen. Erst im Rahmen des bereits behandelten, zwischen Holbrooke und Milosevic vereinbarten Waffenstillstands konnte die OSZE wieder eine wichtige Rolle übernehmen. Sie hat dennoch alle ihr zur Verfügung stehenden Möglichkeiten genutzt, um zumindest vor den drohenden Gefahren zu warnen. Die einzig denkbare Konfliktprävention lag so oder so nicht in den Händen der OSZE. Sie hätte darin bestanden, die sieben Jahre dauernde gewaltfreie Politik Ibrahim Rugovas mit sichtbaren Erfolgen zu honorieren, um so den Aposteln der Gewalt in Kosovo den Wind aus den Segeln zu nehmen.

Im Rahmen des zwischen US-Unterhändler Holbrooke und Präsident Milosevic ausgehandelten Waffenstillstandes vom Oktober 1998 erhielt die OSZE wieder eine wichtige Rolle in Kosovo.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[145.] Jkr/Fragment 098 08

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 98, Zeilen: 8-19, 101-106
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 14, Zeilen: 17ff
Der Sicherheitsrat der UN fasste am 31. März 1998 mit der Nummer 1160 seine erste Resolution zum Kosovokonflikt. Er forderte die Konfliktparteien auf, der Gewalt zu entsagen, den Dialog zu suchen und dem Kosovo einen verbesserten Status zu gewähren, und verhängte ein umfassendes Walfenembargo gegen „Jugoslawien einschließlich des Kosovo”. Diese Maßnahme bewirkte relativ wenig, als einerseits Serbien hochgerüstet war und über eine eigene Rüstungsindustrie verfügte, während andererseits die Grenzen des Kosovo zu Albanien und Mazedonien für die UÇK kein ernst zu nehmendes Hindernis boten, um sich mit Nachschub zu versorgen.193 Mit Blick auf eine mögliche Verschärfung des Embargos erklärte Russland, das zu dieser Zeit in der UN wie der OSZE und der Kontaktgruppe auf der Seite Serbiens stand, schon am 29. April, sich hieran nicht zu beteiligen.

193 Wortlaut der Resolution 1160 des UN-Sicherheitsrates vom 31. 03. 1998 in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Nr. 12, 1998, S. 1509-1511. Am Schluss der Präambel heißt es, der Rat werde nach Kapitel VII der UN-Charta, das mit „Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen” [sic siehe Notiz 1] tätig. Dieser Verweis ist insofern zutreffend, als die einzelnen beschlossenen Maßnahmen den Artikeln 40 und 41 entsprechen, allerdings gibt es in der Resolution keinen Hinweis auf den für eine wie auch immer geartete militärische Intervention maßgeblichen Artikel 42. Der Wortlaut der Resolution 1160 ist auch im Dokumentenanhang dieser Arbeit nachzulesen (S. 410)

Der UN-Sicherheitsrat fasste am 31. März seine erste Resolution – 1160 (1998) – zum Kosovokonflikt. Er forderte dessen Parteien auf, der Gewalt zu entsagen, den Dialog zu suchen und dem Kosovo einen verbesserten Status zu gewähren, und verhängte ein umfassendes Waffenembargo gegen „Jugoslawien einschließlich des Kosovo”.40 Diese Maßnahme bewirkte insofern wenig, als einerseits Serbien hochgerüstet war und über eigene Rüstungsindustrie verfügte, während andererseits die Grenzen des Kosovo zu Albanien und Mazedonien für die UÇK kein ernst zu nehmendes Hindernis boten, um sich mit Nachschub zu versorgen. Mit Blick auf eine mögliche Verschärfung des Embargos erklärte Russland, das zu dieser Zeit in der UN wie der OSZE und der Kontaktgruppe auf der Seite Serbiens stand, schon am 29. April, sich hieran nicht zu beteiligen.

40 Resolution 1160 des UN-Sicherheitsrates vom 31. März 1998 (Wortlaut), in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 43, Nr. 12, 1998, S. 1509-1511. Am Schluss ihrer Präambel heißt es, der Rat werde nach Kapitel VII der UN-Charta tätig. Dieser Verweis ist insofern zutreffend, als die einzelnen beschlossenen Maßnahmen den Artikeln 40 und 41 entsprechen, allerdings gibt es in der Resolution keinen Hinweis auf den für eine wie auch immer geartete militärische Intervention maßgeblichen Artikel 42; vgl. Kapitel 4 dieses Reports.

Anmerkungen

ein Quellenverweis fehlt.

Notiz 1 zu Fn193: hier fehlt ein Verb, etwa „überschrieben ist,”.

Resolution 1160 (1998) steht in der Druckausgabe auf S. 332. S. 410 existiert nicht.


[146.] Jkr/Fragment 098 20

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 98, Zeilen: 20-31
Quelle: Segbers Zürcher 2000
Seite(n): 383, Zeilen: 3-13
Die Position Russlands im Zusammenhang mit dem Kosovo-Konflikt war gekennzeichnet durch gelegentliche partnerschaftliche Ansätze, wobei stets eine gewisse Distanziertheit festzustellen war. Seit Beginn der Jugoslawienkriege 1991 wurde die Balkanpolitik von den USA unter Mitwirkung der EU-Europäer dominiert. Versuche, Russland einzubinden, etwa in der Kontaktgruppe für Bosnien, als Mitvorsitzender der Dayton-Konferenz oder als Teil der SFOR, waren in erster Linie ein Beitrag zur Gestaltung der Ost-West-Beziehungen.194 Vor dem Ausbruch des Kosovo-Krieges nahm Russland eine im Kern pragmatische aber flexible Haltung ein. Zwar wurden grundsätzliche Elemente westlicher Politik auf dem Balkan mitgetragen, aber in Einzelfragen immer wieder Distanz markiert und in machen Fällen eine eigene russische Position eingefordert.

194 Richard Holbrooke, To end a war, New York 1998, S. 311: “To the third co-chairman of the conference, Igor Ivanov had not played a major role, but he spoke next.”

Gelegentliche Partnerschaft, aber distanziert

Seit Beginn der Jugoslawienkriege 1991 wird Balkanpolitik von den USA unter Mitwirkung der EU-Europäer dominiert. Die Versuche, Russland einzubinden, etwa in der Kontaktgruppe für Bosnien, als Mitvorsitzender der Dayton-Konferenz oder als Teil der SFOR, waren und sind in erster Linie ein Beitrag zur Gestaltung der West-Ost-Beziehungen4.

Vor dem Ausbruch des Kosovo-Krieges nahm Russland in Bezug auf den Balkan eine im Kern pragmatische und flexible Zwar-Aber-Haltung ein: Zwar wurden grundsätzliche Elemente westlicher Politik auf dem Balkan mitgetragen, aber in Einzelfragen immer wieder Distanz markiert und in manchen Fällen eine eigene russische Position eingefordert [...]


4 Richard Holbrooke, der amerikanische Vermittler, bringt die spezifische Rolle Russlands, wohl unbeabsichtigt, deutlich in seiner Beschreibung der Dayton-Konferenz zur Geltung: „Der dritte Vorsitzende der Konferenz, Igor Ivanov [der russische Außenminister; die Verf.] hatte bei den Verhandlungen keine tragende Rolle gespielt. Trotzdem sprach er als nächstes.“ Richard HOLBROOKE, Meine Mission. Vom Krieg zum Frieden in Bosnien. München, Zürich 1996, S. 476.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Es ist bemerkenswert, wie der Kapiteluntertitel der Quelle in einen ganzen Satz in der Dissertation überführt wird.


[147.] Jkr/Fragment 099 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 99, Zeilen: 1-20, 30-33
Quelle: Segbers Zürcher 2000
Seite(n): 383, Zeilen: 16-39
[Zeilen 1-20]

[Die gelegentlichen Verkrampfungen in Einzelfragen können aber nicht] darüber hinweg täuschen, dass Russland, das auf dem Balkan weder eine kohärente Politik formuliert hat noch in der Lage war, diese mit finanziellen oder militärischen Ressourcen zu unterfüttern, in grundsätzlichen Punkten westliche Politik zumindest nicht konterkarierte. Mit der Verschärfung der Kosovo-Krise wurde diese Kooperation Russlands zunehmend notwendig, gleichzeitig aber schwieriger. Einerseits bedurfte es für Resolutionen des UN-Sicherheitsrates der Zustimmung der Vetomacht Russland, andererseits hatte die Erfahrung gezeigt, dass die internationale Gemeinschaft vom serbischen Regime ernster genommen wurde, wenn der Westen und Russland mit einer Stimme sprachen. Außerdem mag der von russischen, westlichen und serbischen Medien und Politikern immer wieder gern gepflegte Mythos der panslawischen Bruderschaft zwischen Russen und Serben dazu geführt haben, in Russland einen Vermittler zu sehen, der in Belgrad mehr Gewicht besitze als andere.

Im Verlauf der Kosovo-Krise formierte sich zusehends eine Gegenposition Russlands zu den immer deutlicher werdenden Drohungen der NATO. Als die NATO am 15. Juni 1998 unter dem Eindruck der fortdauernden Vertreibungen und Massaker eine demonstrative Luftwaffenübung, an der sich 83 Flugzeuge beteiligten, an der Grenze zum Kosovo durchführte, wurde diese westliche Drohgebärde umgehend durch einen Besuch von Milosevic in Moskau gekontert. [...]

[Zeilen 30-33]

In einer gemeinsamen Erklärung betonten der jugoslawische und der russische Präsident, dass sie eine friedliche Lösung des Konflikts mittels direkten serbisch-kosovarischen Gesprächen anstreben würden.

Diese gelegentlichen Verkrampfungen in Einzelfragen können jedoch nicht darüber hinweg täuschen, dass Russland, das auf dem Balkan weder eine kohärente Politik formuliert hat noch in der Lage wäre, diese auch mit finanziellen oder militärischen Ressourcen zu unterfüttern, in grundsätzlichen Punkten westliche Balkanpolitik zumindest nicht konterkarierte.

Mit der Verschärfung der Kosovo-Krise schien diese Kooperation Russlands zunehmend wünschenswert, gleichzeitig aber schwieriger zu werden: Einerseits bedarf es für Resolutionen des VN-Sicherheitsrates der Zustimmung der Vetomacht Russland, andererseits hat die Erfahrung gezeigt, dass die sogenannte „internationale Gemeinschaft“ vom serbischen Regime ernster genommen wird, wenn der Westen und Russland mit einer Stimme sprechen. Und drittens mag der von russischen, westlichen und serbischen Medien und Politikern immer wieder gern gepflegte Mythos der panslawischen Bruderschaft zwischen Russen und Serben dazu geführt haben, in Russland einen Vermittler zu sehen, der in Belgrad mehr Gewicht besitzt als andere. Mit der Verschärfung der Kosovo-Krise jedoch formierte sich zusehends eine russische Gegenposition zu den immer deutlicheren Drohungen der NATO. Als die NATO am 15. Juni 1998 unter dem Eindruck der fortwährenden Vertreibungen und Massaker ein Luftmanöver an der Grenze zum Kosovo durchführte, wurde diese westliche Drohgebärde ostentativ durch einen Besuch von Milosevic im Kreml gekontert. In einer gemeinsamen Erklärung betonten der jugoslawische und der russische Präsident, dass sie eine friedliche Lösung des Konfliktes mittels direkten serbisch-kosovarischen Gesprächen anstreben würden.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[148.] Jkr/Fragment 099 20

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 99, Zeilen: 20-30, 33-42
Quelle: Reuter 2000d
Seite(n): 325, Zeilen: 10-30
[Zeilen 20-30]

Zu diesem Zeitpunkt waren die serbischen Truppen in Kosovo in der Defensive und Milošević selbst sah sich einem zunehmenden internationalen Druck ausgesetzt. Der russische Präsident Boris Jelzin wollte seinem jugoslawischen Amtskollegen zu Hilfe kommen und ließ seinen Außenminister Igor Ivanov ein doppeltes Nein verkünden. Moskau sagte nein zu einer wie immer gearteten Sezession Kosovos von Serbien, weil dies zu Blutvergießen und Krieg führen werde. Für Russland sei ausschließlich eine nicht näher definierte Autonomie Kosovos eine denkbare Lösung. Das zweite Nein betraf den Einsatz militärischer Gewalt von Seiten der internationalen Gemeinschaft. Kosovo sei Jugoslawiens interne Angelegenheit und Gewalt dürfe nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis Belgrads ausgeübt werden.

[Zeilen 33-42]

Wie schon im Bosnienkrieg blieb Moskau den Beweis schuldig, einen mäßigenden Einfluss auf Belgrad auszuüben. Es war wohl nur durch die oben beschriebenen Überlegungen und Tatsachen zu erklären, weshalb der Westen erneut auf Russland setzte, obwohl die westlichen Staaten doch wissen mussten, dass die serbischen Offensive in Kosovo unter der Begleitmusik der Moskauer Friedensbekundungen nur um so energischer weiterging. Milošević nutzte die mit Hilfe Moskaus gewonnene Atempause und entsandte im Juli 1998 neue Formationen von Armee und Miliz in das Kosovo. Zur Beruhigung der internationalen Öffentlichkeit erklärte er, die Offensive gegen die albanischen Terroristen stehe vor ihrem definitiven Ende.

Zu diesem Zeitpunkt waren nicht nur seine Truppen in Kosovo in der Defensive, auch er selbst war stärkstem internationalen Druck ausgesetzt. Boris Jelzin kam seinem jugoslawischen Amtskollegen zur Hilfe und ließ durch seinen Außenminister ein doppeltes „Njet“ verkünden. Moskau sagte nein zu einer wie immer gearteten Sezession Kosovos von Serbien, weil dies zu Blutvergießen und Krieg führen werde. Ausschließlich eine nicht näher definierte Autonomie Kosovos sei die Lösung. Das zweite Njet betraf den Einsatz militärischer Gewalt von Seiten der internationalen Gemeinschaft. Kosovo sei Jugoslawiens interne Angelegenheit und Gewalt dürfe nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis Belgrads geübt werden.

Wie schon im Bosnienkrieg blieb Moskau den Beweis schuldig, einen mäßigenden Einfluss auf Belgrad zu haben oder gar Frieden stiften zu können. Es ist schwer verständlich, weshalb der Westen erneut auf Russland setzte, obwohl man doch wissen musste, dass die serbische Offensive in Kosovo unter der Begleitmusik der Moskauer Friedensschalmeien nur um so energischer weiter ging. Milošević nutzte die mit Hilfe Moskaus gewonnene Atempause und entsandte im Juli 1998 frische Formationen von Armee und Miliz nach Kosovo. Zur Beruhigung der internationalen Öffentlichkeit erklärte er von Zeit zu Zeit, die Offensive gegen die albanischen Terroristen stehe vor ihrem definitiven Ende.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Im Text der Quelle ist dieses Fragment zusammenhängend. in der Dissertation gibt es einen kurzen Einschub, der mit einer anderen Quelle bestritten wird: Jkr/Fragment_099_01


[149.] Jkr/Fragment 100 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 100, Zeilen: 2-35, 101-105
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 14-15, Zeilen: 14: 27-37, 15: 1-16
In den folgenden Monaten gelang es den westlichen Staaten nicht, Russland davon abzubringen, die serbische Position zu unterstützen. Immerhin trug Russland die Resolution 1199 des UN-Sicherheitsrats vom 23. September 1998 noch mit. 195 Die von der Kontaktgruppe vorbereiteten Forderungen der Resolution fielen jedoch sehr bescheiden aus und beschränkten sich auf den Rahmen des Artikels 40 der UN-Charta. Es wurden eine sofortige Einstellung der Feindseligkeiten und die Einhaltung einer Waffenruhe sowie die „Ermöglichung einer wirksamen und fortgesetzten internationalen Überwachungstätigkeit im Kosovo”, weiter die Einstellung aller Repressalien gegen die Zivilbevölkerung und einen Rückzug der daran beteiligten Kräfte sowie den freien Zugang für humanitäre Organisationen gefordert. Schließlich verwies der Sicherheitsrat noch auf die Notwendigkeit der vollen Zusammenarbeit der Behörden mit dem Haager Kriegsverbrechertribunal. Für den Fall der Nichtbefolgung kündigte er lediglich an, „weitere Schritte und zusätzliche Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung des Friedens und der Stabilität in der Region zu prüfen”.196 Obwohl diejenigen Mitglieder des Sicherheitsrates, die auch der NATO angehören, angestrebt hatten, Maßnahmen nach Artikel 42 der UN-Charta, also militärische Sanktionen, gleich konsequent mit anzudrohen, brachten sie keine entsprechende Formulierung ein, um nicht einen Einspruch Russlands und Chinas zu riskieren.

Die USA legten allerdings im Herbst 1998 auch keinen großen Wert darauf, sich mit Russland oder China zu arrangieren oder selbst in ein Mandat der Vereinten Nationen eingebunden zu werden. Hierbei spielten verschiedene Faktoren eine Rolle. Einerseits schwebte über Präsident Clinton, der bis dahin eher als Multilateralist anzusehen war, wegen der „Lewinsky-Affäre” das Damoklesschwert des Amtsenthebungsverfahrens. Da die Mehrheit des hierüber entscheidenden Kongresses UN-kritisch bis UN-feindlich eingestellt und davon überzeugt war, die USA könnten als einzig verbliebene Weltmacht darauf verzichten, den Sicherheitsrat hinter sich zu bringen, dürfte es Clinton daher nicht opportun erschienen sein, sich mit seinen parlamentarischen Richtern zusätzlich in der Kosovofrage anzulegen. 197

Russland versuchte unabhängig von der Kontaktgruppe Einfluss auf die Bundesrepublik Jugoslawien zu nehmen. [...] [ [...] 198 ]


195 Resolution 1199 des UN-Sicherheitsrates vom 23. 09. 1998 (Wortlaut) im Dokumentenanhang dieser Arbeit (S. 414)

196 ebenda, s. 415

197 Vgl. R. Craig Nation, US Policy and the Kosovo Crisis, in: The International Spectator, Nr. 4, 1998, S. 23-39

198 Vgl. die gemeinsame Erklärung des russischen Präsidenten Boris Jelzin und des jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milošević vom 16. Juni 1998, abgedruckt in: Stefan Troebst, The Kosovo War, Round One: 1998, in: Südosteuropa, Nr. 3/4, 1999, S. 175-176

In den folgenden Monaten gelang es den westlichen Staaten nicht, Russland davon abzubringen, die serbische Position zu unterstützen. Daher fielen die in der Kontaktgruppe vorbereiteten Forderungen der Resolution 1199 (1998) des UN-Sicherheitsrates vom 23. September ebenfalls sehr bescheiden aus und beschränkten sich auf den Rahmen des Artikels 40. 41 Der Rat forderte eine sofortige Einstellung der Feindseligkeiten und die Einhaltung einer Waffenruhe sowie die „Ermöglichung einer wirksamen und fortgesetzten internationalen Überwachung”, weiter die Einstellung aller Repressalien gegen die Zivilbevölkerung und einen Rückzug der daran beteiligten Kräfte sowie den freien Zugang für humanitäre Organisationen. Schließlich verwies er noch auf die Notwendigkeit der vollen Zusammenarbeit der Behörden mit dem Haager Kriegsverbrechertribunal. Für den Fall der Nichtbefolgung kündigte der Rat lediglich an, „weitere Schritte und zusätzliche

[Seite 15]

Maßnahmen zur Erhaltung und Wiederherstellung des Friedens und der Stabilität in der Region zu prüfen”. 42 Obwohl die NATO-Mitglieder des Sicherheitsrates Maßnahmen nach Artikel 42 der VN-Charta lieber gleich angedroht hätten, brachten sie keine entsprechende Formulierung ein, um keinen Einspruch Russlands und Chinas gegen die gesamte Resolution zu riskieren.

Allerdings legten die Vereinigten Staaten im Herbst 1998 auch keinen großen Wert darauf, sich mit Russland oder China zu arrangieren oder selbst in ein Mandat der Vereinten Nationen eingebunden zu werden. Hierbei spielten verschiedene Faktoren eine Rolle: Über Präsident Clinton, der bis dahin eher als Multilateralist anzusehen war, schwebte das Damoklesschwert des Impeachmentverfahrens. Da die Mehrheit des hierüber entscheidenden Kongresses UN-kritisch bis UN-feindlich eingestellt und davon überzeugt ist, die USA könnten als einzig verbliebene Weltmacht darauf verzichten, den Sicherheitsrat hinter sich zu bringen, dürfte es Clinton daher nicht opportun erschienen sein, sich mit seinen parlamentarischen Richtern zusätzlich in der Kosovofrage anzulegen. 43

Moskau versuchte unabhängig von der Kontaktgruppe Einfluss auf Belgrad zu nehmen. 44


40 Resolution 1160 des UN-Sicherheitsrates vom 31. März 1998 (Wortlaut), in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 43, Nr. 12, 1998, S. 1509-1511. Am Schluss ihrer Präambel heißt es, der Rat werde nach Kapitel VII der UN-Charta tätig. Dieser Verweis ist insofern zutreffend, als die einzelnen beschlossenen Maßnahmen den Artikeln 40 und 41 entsprechen, allerdings gibt es in der Resolution keinen Hinweis auf den für eine wie auch immer geartete militärische Intervention maßgeblichen Artikel 42; vgl. Kapitel 4 dieses Reports.

41 Resolution 1199 des UN-Sicherheitsrates vom 23. September 1998 (Wortlaut), in: ebenda, S. 1512.

42 Ebenda, S. 1514.

43 Vgl. hierzu R. Craig Nation, US Policy and the Kosovo Crisis, in: The International Spectator, Jg. 33, Nr. 4, 1998, S. 23-39.

44 Vgl. die gemeinsame Erklärung des russischen Präsidenten Jelzin und des jugoslawischen Präsidenten Milošević vom 16. Juni 1998 abgedruckt in: Stefan Troebst, The Kosovo War, Round One: 1998, in: Südosteuropa, Jg. 48, Nr. 3-4, 1999, S. 156-190, hier S. 175/176.

Anmerkungen

ein Quellenverweis fehlt trotz weitgehend wörtlicher Übernahmen. Fast die gesamte Seite wurde kopiert.


[150.] Jkr/Fragment 100 34

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 100, Zeilen: 34-35
Quelle: Segbers Zürcher 2000
Seite(n): 384, Zeilen: 4-7
Dadurch sollte eine deutlichere Reaktion auf das brutale Vorgehen der serbischen Sonderpolizei verhindert oder zu-[mindest hinausgezögert werden.198]

198 Vgl. die gemeinsame Erklärung des russischen Präsidenten Boris Jelzin und des jugoslawischen Präsidenten Slobodan Milosevic vom 16. Juni 1998, abgedruckt in: Stefan Troebst, The Kosovo War, Round One: 1998, in: Südosteuropa, Nr. 3/4,1999, S. 175-176

Andererseits nutzte Russland zu diesem Zeitpunkt gleichzeitig seine Mitgliedschaft in der Kontaktgruppe, um eine deutlichere Reaktion auf das brutale Vorgehen der serbischen Sonderpolizei zu verhindern oder zumindest hinaus zu zögern.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Übernahme setzt sich auf der folgenden Seite fort: Jkr/Fragment_101_01.

Die FN 198 ist wohl aus der Quelle übernommen, aus der fast die gesamte Seite 100 übernommen ist: Jkr/Fragment_100_02


[151.] Jkr/Fragment 101 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 101, Zeilen: 1-3
Quelle: Segbers Zürcher 2000
Seite(n): 384, Zeilen: 8-10
Darüber hinaus distanzierte sich Moskau von der Androhung konkreter Maßnahmen, wie etwa dem Einfrieren von Krediten an Belgrad oder erneuerten ökonomischen Sanktionen. Moskau distanzierte sich auch von der Androhung konkreter Maßnahmen, wie etwa dem Einfrieren von Krediten an Belgrad oder erneuerten ökonomischen Sanktionen [...]
Anmerkungen

Die Übernahme beginnt schon auf der Vorseite: Jkr/Fragment_100_34

Ein Quellenverweis fehlt.


[152.] Jkr/Fragment 101 03

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 101, Zeilen: 3-16, 104-105
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 15, Zeilen: 17-28
Die Bemühungen Russlands gegenüber der jugoslawischen Regierung zeitigten nur bescheidene Erfolge 199 von nur kurzer Wirksamkeit, möglicherweise, weil nicht nachhaltig genug auf die Einhaltung von Zusicherungen gedrängt wurde. Die übrigen Staaten der Kontaktgruppe hätten aber auch, um dies zu ändem, Moskau mehr in die Verantwortung für die Einhaltung serbischer Verpflichtungen einbeziehen und damit seine Rolle innerhalb des Friedensprozesses stärken sollen. Dies hätte zum einem dem Selbstwertgefühl der ehemaligen Weltmacht Russland gut getan und zum anderen Milosevics Argumente gegen eine NATO-geführte Truppe deutlich entkräftet. Überdies hätte Russland noch am ehesten der serbischen Öffentlichkeit deutlich machen können, dass Milosevics Politik seinem eigenen Volk schade. Da jedoch zumindest die USA zu jener Zeit kein Interesse daran hatten, Russland auf der internationalen Bühne wieder in ein strahlendes Licht zu rücken, unterblieben solche Schritte.

199 Vgl. zur russischen Politik im Kosovokonflikt Wolf Oschlies, Slavische "Brüder und russische Balkanpolitik, in: Osteuropa, Nr. 6, 1999, S. 555-565

Dabei gab es nur bescheidene Erfolge von kurzer Wirksamkeit, möglicherweise, weil die Russen nicht nachhaltig genug auf ihre Einhaltung drängten. 45 Die übrigen Kontaktgruppenstaaten hätten aber auch, um dies zu ändern, Moskau mehr in die Verantwortung für die Einhaltung serbischer Verpflichtungen einbeziehen und damit seine Rolle innerhalb des Friedensprozesses stärken sollen. Darüber hinaus hätte Russland von vornherein die Beteiligung an der Führung der angestrebten Friedenstruppe angeboten werden müssen. Dies hätte gleichermaßen seinem Selbstwertgefühl wohlgetan, wie Milosevics Argumenten gegen eine NATO-geführte Truppe den Boden entzogen. Überdies hätte Russland noch am ehesten der serbischen Öffentlichkeit deutlich machen können, dass Milosevics Politik seinem eigenen Volk schadete. Da jedoch zumindest die USA zu jener Zeit kein Interesse daran hatten, Russland auf der internationalen Bühne wieder in ein strahlendes Licht zu rücken, unterblieben solche Schritte.

45 Vgl. zur russischen Politik im Kosovokonflikt Wolf Oschlies, Slavische „Brüder” und russische Balkanpolitik, in: Osteuropa, Jg. 49, Nr. 6, 1999, S. 555-565.

Anmerkungen

ein Quellenverweis fehlt trotz weitgehend wörtlicher Übernahmen


[153.] Jkr/Fragment 101 19

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 101, Zeilen: 19-31
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 445, Zeilen: 3-16
Im Gegensatz zum Bosnien-Krieg stand die NATO dem Kosovo-Konflikt 1998 nicht völlig unvorbereitet gegenüber. In den acht Jahren seit dem Ende des Kalten Krieges hatte der als Bündnis zur kollektiven Verteidigung gegründete Atlantikpakt eine beträchtliche Transformation durchlaufen.200 Neben den Kooperationsvereinbarungen mit den ehemaligen Warschauer-Pakt-Staaten und Russland gehörte dazu auch eine neue Verantwortlichkeit der NATO für Bedrohungen der Sicherheit in Europa durch ethnische Konflikte. Das Bündnis hat sich deshalb nach und nach für „out-of-area“-Einsätze zunächst im Dienst der OSZE und der UN geöffnet. Das Adria-Embargo gegen die BR Jugoslawien, die Überwachung des Flugverbots über Bosnien und die Luftnahunterstützung für die UN-Friedenstruppen in Bosnien wurden, ausgestattet mit einem UN-Mandat, durchgeführt. Dabei hat die NATO teilweise auch schlechte Erfahrungen gemacht.

200 David S. Yost, NATO transformed. The Alliance's new roles in international security, Washington 1998; Ulrich Weisser, Sicherheit für ganz Europa. Die Atlantische Allianz in der Bewährung, Stuttgart 1999

Anders als im Falle des Bosnien-Krieges stand die NATO dem Kosovo-Konflikt 1998 nicht völlig unvorbereitet gegenüber. In den acht Jahren seit dem Ende des Kalten Krieges hatte der als Bündnis zur kollektiven Verteidigung gegründete Atlantikpakt eine beträchtliche Transformation durchlaufen.4 Dazu gehörte neben den Kooperationsvereinbarungen mit den ehemaligen Warschauer Pakt-Staaten und Russland auch eine neue Verantwortlichkeit der NATO für Bedrohungen der Sicherheit in Europa durch ethnische Konflikte. Die Allianz hat sich nach und nach für „out-of-area“-Einsätze zunächst im Dienst der OSZE und der Vereinten Nationen geöffnet. Das Adria-Embargo gegen Serbien/Montenegro, die Überwachung des Flugverbots über Bosnien und die Luftnahunterstützung für die UN-Friedenstruppen in Bosnien (UN- PROFOR) wurden mit Mandat und unter Oberhoheit der Vereinten Nationen durchgeführt. Jedoch hat die NATO dabei teilweise schlechte Erfahrungen gemacht.

4 David S. Yost, NATO transformed. The Alliance’s new roles in international security. Washington 1998. Siehe aus deutscher Sicht die Darstellung des langjährigen Leiters des Planungsstabs im Verteidigungsministerium Ulrich WEISSER, Sicherheit für ganz Europa. Die Atlantische Allianz in der Bewährung. Stuttgart 1999.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[154.] Jkr/Fragment 102 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 102, Zeilen: 1-29, 101-112
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 445, 446, Zeilen: 445: 16-39; 446: 1-21
[Es ist weder dem Zusammenhalt noch der Glaubwürdigkeit der Al-]lianz gut bekommen, dass der damalige UN-Generalsekretär Boutros-Ghali die Mandatsausübung der NATO einschränkte. Die serbischen Massaker in der muslimischen Enklave und UN-„Sicherheitszone“ Srebrenica im Juli 1995 leiteten das Ende dieses von den UN gesteuerten Systems ein. Eine zentrale Lehre des Bosnien-Konflikts war daher, dass künftig die operative Handlungsfreiheit der NATO zu wahren war. So wurde die internationale IFOR/SFOR-Truppe zur Umsetzung des Dayton-Abkommens für Bosnien zwar vom UN-Sicherheitsrat autorisiert, jedoch eindeutig dem NATO-Kommando unterstellt.201 Die schlechten Erfahrungen auf dem Balkan erklären zu einem großen Teil, warum die NATO im Kosovo-Konflikt sehr viel energischer eine unabhängige Rolle beanspruchte.

Hinderlich für ein wirkungsvolles Handeln der NATO war es, dass die Möglichkeiten auf dem Balkan von der geopolitischen Konkurrenz mit Russland bestimmt waren. Der Versuch, die Osterweiterung des Bündnisses und seine neue Rolle als regionale Ordnungsmacht auf dem Balkan mit der Kooperation mit Russland abzustimmen, ist nur sehr bedingt gelungen. Zwar wurden im Mai 1997 in der Grundakte zwischen der NATO und Russland Sonderbeziehungen in Form eines „Ständigen Gemeinsamen Rates“ etabliert. Zugleich hat die Einrichtung des „Euro-Atlantischen Partnerschaftsrates“ aber die faktische Vorrangstellung der NATO in der künftigen europäischen Sicherheitsarchitektur unterstrichen.202 Moskau versuchte der erweiterten Rolle der NATO entgegenzuwirken und tat dies in besonderem Maße dort, wo der Westen seinen Willen zur Zusammenarbeit am praktischen Beispiel zu demonstrieren suchte, bei der Regulierung des Jugoslawien-Konflikts. Im Frühjahr 1994, als die Kontroversen über die europäische Sicherheitsarchitektur in vollem Gange waren, bezogen die westlichen Mächte die politische Schutzmacht Serbiens, Russland, in die Balkan-Kontaktgruppe ein.203 Dieses Gremium sollte vor allem dazu dienen, die widersprüchlichen Großmachtinteressen auf dem Balkan auszugleichen. Die dargestellte Entwicklung verdeutlicht die Ausgangslage der NATO im Zu-[sammenhang mit dem Ausbruch des Kosovo-Krieges im Februar/März 1998.]


201 Carsten Giersch, Konfliktregelung in Jugoslawien 1991-1995. Die Rolle von OSZE, EU, UNO und NATO, Baden-Baden 1998, S. 264-295

202 Es war überaus schwierig, Russland davon zu überzeugen, dass es sich bei der „Partnerschaft für den Frieden“ mit Osteuropa und den GUS-Staaten um ein System kooperativer Sicherheit handelt und ebenso wie die Entscheidung, Polen, die Tschechische Republik und Ungarn in die NATO aufzunehmen, keine Bedrohung darstelle.

203 Die Kooperation in der Kontaktgruppe kam im Bosnien-Konflikt erstmals zum Tragen. Ihre Bilanz wurde als ambivalent eingestufl. Einerseits hat Russland an der Erarbeitung eines Friedensplans mitgewirkt, der aber erfolglos geblieben ist, weil die russische Delegation andererseits einen auch historisch begründeten Anspruch, als Großmacht auf dem Balkan eine Sonderrolle zu spielen, dadurch unterstrichen hat, dass es die Anwendung militärischer Zwangsmaßnahmen gegen die Serben strikt ablehnte.

[Seite 445, Zeilen 16-39]

Es ist weder der Glaubwürdigkeit noch dem Zusammenhalt der Allianz gut bekommen, ganz zu schweigen von den Blauhelm-Operationen selbst, dass der damalige UN-Generalsekretär Boutros Ghali und seine Beauftragten die Mandatsausübung der NATO einschränkten. Die serbischen Massaker in der muslimischen Enklave und UN-„Sicherheitszone“ Srebrenica im Juli 1995 leiteten das Ende dieses Systems ein. Eine zentrale Lehre des Bosnien-Konflikts war daher, dass künftig die operative Handlungsfreiheit der NATO zu wahren war. So wurde die internationale Truppe zur Umsetzung des Dayton-Abkommens für Bosnien (IFOR/SFOR) zwar vom UN-Sicherheitsrat autorisiert, jedoch unmißverständlich dem NATO-Kommando unterstellt.5 Diese frühen negativen Erfahrungen auf dem Balkan erklären zu einem großen Teil, warum die NATO im Kosovo-Konflikt sehr viel energischer eine autonome Rolle beanspruchte.

Die NATO und Russland

Freilich wurden die Handlungsmöglichkeiten der NATO auf dem Balkan zugleich von der geopolitischen Konkurrenz mit Russland bestimmt. Der Versuch, die Osterweiterung der NATO und ihre neue Rolle als regionale Ordnungsmacht auf dem Balkan mit der Kooperation mit Russland unter einen Hut zu bringen, ist nur sehr bedingt gelungen. Zwar wurden im Mai 1997 in der Grundakte zwischen der NATO und Russland Sonderbeziehungen in Form eines „Ständigen Gemeinsamen Rates“ etabliert. Zugleich hat die Einrichtung des „Euro-Atlantischen Partnerschaftsrates“ jedoch die faktische Vorrangstellung der NATO in der künftigen europäischen Sicherheitsarchitektur verdeutlicht. Es ist schwer, Russland davon zu überzeugen, dass es sich

[Seite 445, Zeilen 1-21]

bei der „Partnerschaft für den Frieden“ mit Osteuropa und den Nachfolgestaaten der früheren Sowjetunion um ein System kooperativer Sicherheit handelt und ebenso wie die Entscheidung, Polen, die Tschechische Republik und Ungarn in die NATO aufzunehmen, keine Bedrohung darstellt.

Moskau versuchte der erweiterten Rolle der NATO entgegenwirken und tat dies in besonderem Maße dort, wo der Westen seinen Willen zur Zusammenarbeit am praktischen Beispiel zu demonstrieren suchte - bei der Regulierung des Jugoslawien-Konflikts. Im Frühjahr 1994, als die Kontroversen über die europäische Sicherheitsarchitektur in vollem Gange waren, bezogen die westlichen Mächte USA, Großbritannien, Frankreich und Deutschland die politische Schutzmacht der Serben, Russland, in die sogenannte Kontaktgruppe ein.6 Die Bilanz dieser Kontaktgruppe im Bosnien-Konflikt ist als ambivalent zu bezeichnen. Einerseits hat Russland an der Erarbeitung eines Friedensplans mitgewirkt, der aber erfolglos geblieben ist, weil Moskau andererseits einen auch historisch begründeten Anspruch, als Großmacht auf dem Balkan eine Sonderrolle zu spielen, dadurch unterstrichen hat, dass es die Anwendung militärischer Zwangsmittel gegen die Serben durchweg ablehnte. In Wirklichkeit diente die Kontaktgruppe vor allem dazu, die widersprüchlichen Großmächteinteressen auf dem Balkan auszugleichen.

Diese Vorgeschichte verdeutlicht die Ausgangslage der NATO gegenüber dem Ausbruch des Kosovo-Krieges im Februar/März 1998:


5 Carsten Giersch, Konfliktregulierung in Jugoslawien 1991-1995. Die Rolle von OSZE, EU, UNO und NATO. Baden-Baden 1998, S. 264-295.

6 Francine Boidevaix, Une diplomatic informelle pour l’Europe. Le Groupe de Contact Bosnie. Paris 1997.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[155.] Jkr/Fragment 103 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 103, Zeilen: 1-30, 101-104
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 446, 447, 448, Zeilen: 446: 20-24; 447: 14-20, 28-34; 448: 1-14
[Die dargestellte Entwicklung verdeutlicht die Ausgangslage der NATO im Zu-]sammenhang mit dem Ausbruch des Kosovo-Krieges im Februar/März 1998. Die militärisch geführte Organisation stand im Spannungsverhältnis zur diplomatisch führenden Rolle der Kontaktgruppe, in der Russland bemüht war, den Einfluss des Bündnisses zu begrenzen.

Die Kontaktgruppe reagierte auf die kriegerischen Auseinandersetzungen im Frühjahr 1998, indem sie die brutalen Gewaltanwendungen der Serben am 9. März ebenso verurteilte, wie die „terroristischen Handlungen“ der UÇK203a Alles was nach einer Aufwertung der UÇK zu einer legitimen Befreiungsorganisation hätte aussehen können, wurde vermieden. Damit wurde aber auch ignoriert, dass der Kosovo-Konflikt eine völlig neue Qualität angenommen hatte und mit der UÇK nunmehr ein politischer Faktor herangewachsen war, ohne den eine Konfliktlösung nicht mehr möglich war. Der Druck auf Milošević wurde in den folgenden Wochen erhöht, indem der UN-Sicherheitsrat am 31. März wie dargelegt mit der Resolution 1160 ein Waffenembargo über Jugoslawien verhängte. Doch Hoffnungen auf den Beginn ernst gemeinter Verhandlungen auf eine Konfliktbeilegung wurden Ende Mai 1998 jäh zunichte gemacht. Das vom US-Sonderbeauftragten und Architekten des Daytoner Friedensabkommens, Richard Holbrooke, arrangierte Treffen zwischen Milošević und Rugova am 15. Mai stellte sich als eines der berüchtigten taktischen Manöver des serbischen Präsidenten heraus, dem anschließende [sic] eine Großoffensive in Kosovo folgte.

Da nicht damit zu rechnen war, dass Russland weitere, über die Resolution 1160 hinausgehende, Sanktionsdrohungen mittragen würde, schaltete sich unter Ausklammerung der Kontaktgruppe erstmals die NATO in den Kosovo-Konflikt ein. Die Außenminister der Allianz-Staaten gaben bei ihrer Frühjahrstagung am 28. Mai 1998 militärische Planungen für regionale Stabilisierungsmaßnahmen in Auftrag, wobei bemerkenswerter Weise [sic] auch die Option einer präventiven Verlegung von NATO-Truppen nach Albanien und Mazedonien aufgeführt wurde.204 Um ihre Fähigkeit zum schnellen militärischen Eingreifen zu demonstrieren, hielt die NATO am 15. Juni das bereits angesprochene Luftmanöver „Determined Falcon“ über Albanien und Mazedonien ab.


203a Statement by the Contact Goup, London, 9 March 1998

204 Statement of Ministerial Meeting, North Atlantic Council, Luxembourg, 28 May 1998, dokumentiert in: Marc Weller, The crisis in Kosovo 1989-1999. From the disslution [sic!] of Yugoslavia to Rambouillet and the outbreak of hostilities, Cambridge 1999, S. 275-276

[Seite 446, Zeilen 20-]

Diese Vorgeschichte verdeutlicht die Ausgangslage der NATO gegenüber dem Ausbruch des Kosovo-Krieges im Februar/März 1998: die militärisch führende Organisation stand im Spannungsverhältnis zur diplomatisch führenden Rolle der Kontaktgruppe, in der Russland bemüht war, den Einfluß der NATO zu begrenzen.

[Seite 447, Zeilen 14-20]

Die Kontaktgruppe verurteilte die brutale Gewaltanwendung der Serben am 9. März ebenso wie die „terroristischen Handlungen“ der Albaner.11 Alles, was nach einer Aufwertung der UÇK zu einer legitimen Befreiungsorganisation hätte klingen können, wurde sorgfältig vermieden, damit aber auch ignoriert, dass der Kosovo-Konflikt eine völlig neue Qualität angenommen hatte und mit der UÇK nunmehr auch ein politischer Faktor herangewachsen war, ohne den eine Konfliktlösung nicht mehr denkbar war.

[Seite 447, Zeilen 28-34]

Der Druck auf Belgrad wurde zwar in den folgenden Wochen schrittweise erhöht. So verhängte der Weltsicherheitsrat am 31. März mit der Resolution 1160 ein Waffenembargo über Jugoslawien12 und die westlichen Kontaktgruppe-Staaten beschlossen ohne Beteiligung Russlands eine Reihe von wirtschaftlichen, finanziellen und diplomatischen Sanktionen.13 Doch Hoffnungen auf den Beginn ernst gemeinter Autonomieverhandlungen wurden Ende Mai 1998 jäh zunichte gemacht. Das vom US-Unterhändler und Architekten des

[Seite 448, 1-14]

Daytoner Friedensabkommes für Bosnien, Richard Holbrooke, arrangierte Treffen zwischen Milosevic und Rugova am 15. Mai stellte sich als eines der berüchtigten taktischen Manöver des Serben-Führers heraus, dem anschließend eine Großoffensive in Kosovo folgte.

Da nicht zu erwarten war, dass Russland weitere westliche Sanktionsdrohungen mittragen würde, schaltete sich unter Ausklammern der Kontaktgruppe nun erstmals die NATO in den Kosovo-Konflikt ein. Die Außenminister gaben bei ihrer Frühjahrstagung am 28. Mai 1998 militärische Planungen für regionale Stabilisierungsmaßnahmen in Auftrag, wobei bemerkenswerterweise auch die Option einer präventiven Verlegung von NATO-Kräften nach Albanien und Makedonien aufgeführt wurde.14 Um ihre Fähigkeit zur schnellen Machtprojektion zu demonstrieren, hielt die NATO am 15. Juni mit 85 Flugzeugen aus dreizehn Ländern das Luftmanöver „Determined Falcon“ über Albanien und Makedonien ab.15


11 Statement by the Contact Group, London, 9 March 1998, dok. in: Weller, S. 235-236.

12 S/RES/1160 vom 31. März 1998.

13 Siehe dazu den nachstehenden Beitrag über die EU.

14 Statement of Ministerial Meeting, North Atlantic Council, Luxembourg, 28 May 1998, dok. in: Weller, S. 275-276.

15 Statement issued at the Meeting of the North Atlantic Council in Defence Ministers Session, 11 June 1998/ Presse Release: Determined Falcon demonstrates NATO’s resolve for peace and stability, a.a.O., S. 276f.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[156.] Jkr/Fragment 103 30

KomplettPlagiat
Untersuchte Arbeit:
Seite: 103, Zeilen: 30-33
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 15-16, Zeilen: 15: 32; 16: 1-2
Dies geschah ohne Rückendeckung der UNO und - wie der damalige Vorsitzende des NATO-Militärausschusses, Klaus Naumann, später schrieb – „gegen militärischen Rat”.205

205 Klaus Naumann, Der Krieg gegen Serbien war ein Erfolg. Aber ein Muster für künftige Krisenmanagement-Operationen ist er nicht - Lehren für die NATO, in: FAZ vom 1. Oktober 1999

[Seite 15, Zeile 32]

Dies geschah ohne

[Seite 16, Zeilen 1-2]

Rückendeckung der UNO und - wie der damalige Vorsitzende des NATO-Militärausschusses, General Klaus Naumann, später schrieb – „gegen militärischen Rat”.46


46 Klaus Naumann, Der Krieg gegen Serbien war ein Erfolg. Aber ein Muster für künftige Krisenmanagement-Operationen ist er nicht - Lehren für die NATO, in: FAZ vom 1. Oktober 1999, S. 6.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[157.] Jkr/Fragment 104 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 104, Zeilen: 1-7
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 448, Zeilen: 14-23
[Freilich waren die NATO-Mitglieder zu diesem Zeitpunkt noch] weit davon entfernt, das notwendige politischen [sic!] Beschlussverfahren zur Anordnung möglicher Luftschläge gegen Jugoslawien in Gang zu setzen. Auch wurden die militärischen Drohgebärden nicht mit einer konkreten Strategie zur Durchsetzung von politischen Lösungen verknüpft. Das NATO-Manöver zeitigte insofern Wirkung, als Milosevic am folgenden Tag das geringfügige Zugeständnis einer diplomatischen Beobachtermission der Großmächte für Kosovo machte. Freilich waren die NATO-Mitglieder zu diesem Zeitpunkt noch weit davon entfernt, das notwendige politische Beschlussverfahren zur Anordnung möglicher Luftschläge gegen Jugoslawien in Gang zu setzen. Auch wurde die militärische Drohgebärde nicht mit einer konkreten Strategie zur Durchsetzung einer politischen Lösung verknüpft. Das NATO-Manöver wurde außerdem am Tag darauf, am 16. Juni, in Moskau durch das Treffen des russischen Präsidenten Boris Jelzin mit Milosevic konterkariert, der durch das geringfügige Zugeständnis einer Diplomatischen Beobachtermission der Großmächte für Kosovo (KDOM16) Russland zurück ins Spiel brachte.

16 Joint Statement by President of Russian Federation and President of FRY, Moscow, 16 June 1998, a.a.O., S. 292. Die etwa 200 Personen umfassende Kosovo Diplomatic Observer Mission nahm am 6. Juli 1998 ihre Tätigkeit auf.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt, obwohl aus der Quelle mit leichten Kürzungen übernommen wurde. Am Ende findet sich in der Dissertation allerdings eine beinahe gegenteilige Aussage ("konterkariert" vs. "zeitigte ... Wirkung").


[158.] Jkr/Fragment 104 07

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 104, Zeilen: 7-12
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 16, Zeilen: 6-9
Ab dem 6. Juli wurde den etwa 200 Personen umfassenden Teilnehmern der Kosovo Diplomatic Observer Mission (KDOM) der freie Zugang in das Kampfgebiet gewährt. Parallel dazu ordnete Milošević eine vorläufige Zurückhaltung seiner Sicherheitskräfte in Kosovo an. Da die UÇK dies umgehend nutzte, um möglichst viel Gebiet unter Kontrolle zu bekommen, milderte die NATO ihre Drohungen in Richtung Belgrad zunächst einmal ab. Dies wurde ab dem 6. Juli den Angehörigen der Kosovo Diplomatic Observer Mission (KDOM) erlaubt. Parallel dazu ordnete Präsident Milosevic eine vorläufige Zurückhaltung seiner Sicherheitskräfte an. Da die UÇK dies umgehend ausnutzte, ihre Positionen auszubauen, milderte die NATO ihre Drohungen in Richtung Belgrad zunächst einmal ab.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[159.] Jkr/Fragment 104 12

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 104, Zeilen: 12-30
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 448, 449, Zeilen: 448: 26ff; 449: 1ff
Ein überraschendes Treffen Holbrookes mit mehreren UÇK-Kommandanten in Junik am 24. Juni ergab, dass die Rebellen entschlossen waren, ihren Unabhängigkeitskampf fortzusetzen. Ganz offensichtlich fehlte ein Konzept zur Einbindung der „Befreiungsarmee“ in die Suche nach einer Konfliktlösung. Das vermeintliche Erstarken der zu jenem Zeitpunkt in Brüssel immer noch als Terrororganisation angesehene UÇK kam im Gegenteil unerwünscht, weil es den westlichen Autonomieplänen für Kosovo entgegenwirkte. Jedenfalls wurde das Säbelrasseln der NATO gegenüber Jugoslawien reduziert, stattdessen stellte die Allianz klar, dass sie nicht als „Luftwaffe“ für die Rebellen agieren würde.206

Tatsächlich war die UÇK personell und ausrüstungsmäßig wie dargelegt viel zu schwach, um die angeblich bis zu vierzig Prozent „befreite Gebiete“ in Kosovo halten zu können. Durch den Stimmungsumschwung in der NATO dürfte sich Milosevic zu einer diesmal massiven Gegenoffensive ab Mitte Juli 1998 ermuntert gefühlt haben. Innerhalb kürzester Zeit verloren die Rebellen wichtige Hochburgen in Kosovo, wobei der Fall von Malisheva am 28. Juli als der eigentliche, Wendepunkt im Kriegsgeschehen gilt.207 Während das serbische Militär ein albanisches Dorf nach dem anderen zerstörte und sich ein Flüchtlingsdrama großen Ausmaßes anbahnte, blieb die NATO zunächst untätig.


206 Steven Lee Myers, NATO Threat to Intervene in Kosovo Faides as Rebels Succeed, in: New York Times vom 16. 07. 1998

201 Stefan Troebst, The Kosovo war, round one: 1998, Südosteuropa 3-4, 1999, S. 156-190

Ein überraschendes Treffen Holbrookes mit mehreren UÇK-Kommandanten in Junik am 24. Juni ergab, dass die Rebellen entschlossen waren, ihren Unabhängigkeitskampf fortzusetzen. Ganz offensichtlich fehlte ein Konzept zur Einbindung der UÇK in die Suche nach einer Konfliktlösung. Das vermeintliche Erstarken der UÇK kam im Gegenteil unerwünscht, weil es den westlichen Autonomieplänen für Kosovo entgegenwirkte. Das Säbelrasseln der NATO gegenüber Jugoslawien klang vorerst ab, statt dessen stellte die Allianz klar, dass sie nicht als Luftwaffe für die Rebellen agieren würde.17

In Wirklichkeit war die UÇK personell und ausrüstungsmäßig viel zu schwach, um die angeblich bis zu vierzig Prozent „befreiten Gebiete“[sic!] in Kosovo halten zu können. Durch den Stimmungsumschwung in der NATO

[Seite 449]

dürfte sich Milosevic zu einer diesmal massiven Gegenoffensive ab Mitte Juli 1998 ermuntert gefühlt haben. Innerhalb kürzester Zeit verloren die Aufständischen wichtige Hochburgen, wobei der Fall von Malisheva am 28. Juli als der eigentliche Wendepunkt gilt.18 Während das serbische Militär ein albanisches Dorf nach dem anderen zerstörte und sich ein Flüchtlingsdrama großen Ausmaßes anbahnte, blieb die NATO zunächst untätig.


17 Steven Lee Myers, NATO Threat to Intervene in Kosovo Faides as Rebels Succeed, New York Times 16.7.1998.

18 Troebst (wie Anm. 10), S. 178.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[160.] Jkr/Fragment 104 30

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 104, Zeilen: 30-37
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 16, Zeilen: 14-20, 103-104
Die serbische Großoffensive endete schließlich am 15. August mit dem Fall Juniks und einem am 17. August von der KDOM vermittelten Waffenstillstandsabkommen für den Westen des Kosovo. Allerdings kämpften die serbische Armee und die Sonderpolizei in den folgenden sechs Wochen im Zentralkosovo weiter gegen die UÇK. Die Bilanz des Krieges bis zum Herbst 1998 waren etwa 1.600 Gefallene, 45.000 zerstörte Häuser, 200.000 innerhalb des Kosovo vertriebene und 98.100 aus dem Kosovo geflohene Albaner.208

[208 Vgl. zu den dabei begangenen Menschenrechtsverletztungen Human Rights Watch, Humanitarian Law: Violations in Kosovo, New York 1998]

Ab Mitte Juli startete die erwähnte serbischen [sic] Großoffensive gegen die UÇK, die am 15. August mit dem Fall Juniks und einem am 17. August von der KDOM vermittelten Waffenstillstandsabkommen für den Westen des Kosovo endete. Allerdings kämpften die serbische Armee und die Sonderpolizei in den folgenden sechs Wochen im Zentralkosovo weiter gegen die UÇK. Die Bilanz des Krieges bis zum Herbst 1998 waren etwa 1.600 Gefallene (1.500 Kosovaren und 100 Serben), 45.000 zerstörte Häuser, 200.000 innerhalb des Kosovo vertriebene und 98.100 aus dem Kosovo geflohene Albaner.47

47 Vgl. zu den dabei begangenen Menschenrechtsverletzungen Human Rights Watch, Humanitarian Law: Violations in Kosovo, New York 1998.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Fn208 ist auf der Folgeseite 105, Zeilen 101-102.


[161.] Jkr/Fragment 105 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 105, Zeilen: 1-25, 103-108
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 449, Zeilen: 7-34, 101-105
Am 3. August hatte das US-Außenministerium lediglich bekannt gegeben, der NATO-Rat habe eine Reihe von Optionen für ein militärisches Eingreifen als Grundlage für weitere Detailplanungen gebilligt. Dabei handelte es sich im Wesentlichen um mögliche Luftoperationen.209 Eine konkrete Warnung wurde nicht ausgesprochen. Auch von der Stationierung von NATO-Kräften in der Region war nicht mehr die Rede. Die Bodenmanöver, welche die NATO im Rahmen des Programms „Partnerschaft für den Frieden“ im August in Albanien und im September in Mazedonien durchführte210, dienten sicher der Stabilisierung dieser Nachbarländer und dem Training multinationaler Friedensoperationen. Eine abschreckende Wirkung auf die serbische Gewalteskalation im Kosovo hatten diese Übungen aber nicht. Mit einer diplomatischen Mission versuchte derweil der amerikanische Botschafter in Mazedonien, Christopher Hill im August/September 1998 die Voraussetzungen für eine politische Beilegung des Konflikts zu schaffen. Immerhin die Bildung eines albanischen Verhandlungsteams zu schaffen. Wegweisend war auch die Überlegung, zunächst eine Übergangsvereinbarung für das Kosovo vorzusehen. Dennoch gingen die Vermittlungsbemühungen ohne eine Beteiligung der U£K an der Realität des Krieges vorbei.

Am 4. September veröffentlichte der UN-Generalsekretär Kofi Annan einen schonungslosen Bericht über die Situation im Kosovo.211 Danach waren inzwischen etwa 230.000 Kosovo-Albaner vertrieben worden. Von den Binnenflüchtlingen wurden 50.000 schutzlos in den Bergen und Wäldern vermutet. Diese seien besonders hilfsbedürftig und drohten im herannahenden Winter in ernste Lebensgefahr zu geraten. Annan verhehlte nicht, dass er Belgrad und die serbischen Sicherheitskräfte für die humanitäre Katastrophe verantwortlich machte.


209 Steven Erlanger, NATO approval renews threat o f force in Kosovo, in: New York Times, 04. 08. 1998

210 Exercise Cooperative Assembly 98, NATO Press Release, 6 August 1998/Exercise Cooperative Best Effort 98, NATO Press Release, 3 September 1998, in: Weller, a.a.O. (Anm. 204), S. 277

211 Report of the Secretary-General Prepared Pursuant to Security Council Resolution 1160

Am 3. August gab das US-Außenministerium als Erinnerung an Milošević lediglich bekannt, der NATO-Rat habe eine Reihe von Optionen für ein militärisches Eingreifen als Grundlage für weitere Detailplanungen gebilligt. Nach Informationen der New York Times handelte es dabei im Wesentlichen um mögliche Luftoperationen.19 Eine konkrete Warnung wurde nicht ausgesprochen. Auch von der Stationierung von NATO-Kräften in der Region war nicht mehr die Rede. Die Bodenmanöver, welche die NATO im Rahmen des Programms „Partnerschaft für den Frieden“ vom 17. bis zum 22. August in Albanien und vom 10. bis zum 18. September in Makedonien durchführte20, dienten sicher der Stabilisierung dieser Nachbarländer und dem Training multinationaler Friedensoperationen; eine abschreckende Wirkung auf die serbische Gewalteskalation in Kosovo konnten diese Übungen aber nicht haben.

Im Hintergrund versuchte der amerikanische Botschafter in Makedonien, Christopher Hill, im August/September 1998 unverdrossen, Voraussetzungen für eine politische Beilegung des Kosovo-Konfliktes zu schaffen. Immerhin gelang die Bildung eines albanischen Verhandlungsteams und wegweisend war auch die Überlegung, zunächst eine Übergangsvereinbarung für Kosovo vorzusehen. Dennoch gingen die Vermittlungsbemühungen ohne eine Beteiligung der UÇK an der Realität des Krieges in Kosovo vorbei.

III. Das „Oktober-Ultimatum“

Am 4. September veröffentlichte UN-Generalsekretär Kofi Annan einen schonungslosen Bericht über die Situation in Kosovo.21 Demnach waren inzwischen etwa 230.000 Kosovo-Albaner vertrieben worden. Von den geschätzten 170.000 Binnenflüchtlingen wurden 50.000 schutzlos in den Bergen und Wäldern vermutet. Diese seien besonders hilfsbedürftig und drohten im herannahenden Winter in ernste Lebensgefahr zu geraten. Annan verhehlte nicht, dass er Belgrad und die serbischen Sicherheitskräfte für die humanitäre Katastrophe verantwortlich machte.


19 Steven Erlanger, NATO approval renews threat of force in Kosovo, New York Times 4.8.1998.

20 Exercise Cooperative Assembly 98, NATO Press Release, 6 August 1998/Exercise Cooperative Best Effort 98, NATO Press Release, 3 September 1998, in: Weller, S. 277.

21 Report of the Secretary-General Prepared Pursuant to Security Council Resolution 1160 (1998), 4 September 1998, a.a.O., S. 211-214 (S/1998/834).

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[162.] Jkr/Fragment 105 26

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 105, Zeilen: 26-33
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 16, Zeilen: 21-26
Vor diesem Hintergrund kam am 23. September 1998 die UN-Resolution 1199 zustande, die, wie erwähnt, auf Druckmittel verzichtete und daher den NATO-Staaten für sich genommen nicht ausreichend erschien, um die humanitären Ziele zu erreichen. Um den UN-Forderungen an Belgrad Nachdruck zu verleihen, erließ das Bündnis eine Aktivierungswarnung für auf militärische Ziele beschränkte Luftschläge. Der NATO-Rat leitete damit erstmals konkrete Schritte für beschränkte und phasenweise zu intensivierende Luftkriegsoperationen ein, das so genannte activation warning (ACTWARN). Vor diesem Hintergrund kam am 23. September die Resolution des UN-Sicherheitsrates 1199 (1998) zustande, die wie erwähnt, auf Druckmittel verzichtete und daher den NATO-Staaten für sich genommen nicht ausreichend erschien, um die humanitären Ziele zu erreichen. Um den UN-Forderungen an Belgrad Nachdruck zu verleihen, erließ das Bündnis am Tage darauf eine Aktivierungswarnung für eine auf militärische Ziele beschränkte und phasenweise zu intensivierende Luftkriegsoperation.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[163.] Jkr/Fragment 106 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 106, Zeilen: 1-11, 101-104
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 450, Zeilen: 9-20, 101-104
[Dies erlaubte den NATO-]Kommandeuren, die notwendigen Mittel zur Durchführung der Luftoperationen festzustellen und bedeutete somit die konkrete Vorbereitung der Einsatzbereitschaft. 212 Erwartungsgemäß protestierte die dadurch ausmanövrierte russische Regierung213, aber auch innerhalb der Allianz war die NATO-Drohung zunächst umstritten. Vor allem in Deutschland und Frankreich bestanden erhebliche Bedenken gegen eine Anwendung militärischer Gewalt ohne ein ausdrückliches UN-Mandat, selbst wenn angesichts der massiven Menschenrechtsverletzungen in Kosovo eine Nothilfesituation für eine humanitäre Intervention geltend gemacht werden konnte. Die fortgesetzten serbischen Greueltaten selbst nach Verabschiedung der Sicherheitsresolution [sic!] 1199 ließen jedenfalls kaum noch die Erwartung zu, dass Milosevic internationalen Appellen Folge leisten würde.214

212 Statement by NATO Secretary-General following ACTWARN Decision, Vilamoura, 24 September 1998, in: Weller, a.a.O. (Anm. 204), S. 277

213 Statement by the Government of the Russian Federation, 4 October 1998, ebenda, S. 277

214 Report of the Secretary-General, 3 October 1998, ebenda, S. 214-218

[...]; dies erlaubte den NATO-Kommandeuren, die notwendigen Mittel zur Durchführung der Luftoperationen festzustellen und bedeutete mithin die konkrete Vorbereitung der Einsatzbereitschaft.22 Erwartungsgemäß protestierte die dadurch ausmanövrierte russische Regierung23, aber auch innerhalb der Allianz war die NATO-Drohung zunächst umstritten. Vor allem in Deutschland und Frankreich bestanden erhebliche Bedenken gegen eine Anwendung militärischer Gewalt ohne ein ausdrückliches Mandat der Vereinten Nationen, selbst wenn angesichts der massiven Menschenrechtsverletzungen in Kosovo eine Nothilfesituation für eine humanitäre Intervention geltend gemacht werden konnte. Neue serbische Greueltaten selbst nach Verabschiedung der Sicherheitsratsresolution 119924 ließen jedenfalls kaum noch die Erwartung zu, dass Milosevic internationalen Appellen Folge leisten würde.

22 Statement by NATO Secretary-General following ACTWARN Decision, Vilamoura, 24 September 1998, a.a.O., S. 277.

23 Statement by the Government of the Russian Federation, 4 October 1998, a.a.O., S. 277.

24 Report of the Secretary-General, 3 October 1998, a. a. O., S. 214-218.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[164.] Jkr/Fragment 106 18

KomplettPlagiat
Untersuchte Arbeit:
Seite: 106, Zeilen: 18-31, 105-106
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 450, Zeilen: 23-37, 105
Die Uneinigkeit zwischen dem Westen und Russland über mögliche Luftschläge war keineswegs ausgeräumt, dennoch unterstützte die Kontaktgruppe am 8. Oktober sechs aus der Resolution 1199 abgeleitete und der Holbrooke-Mission zugrundeliegende Forderungen an die Führung Jugoslawiens: Ende der Kampfhandlungen; Rückzug der Streitkräfte auf ihre Positionen vor dem März 1998 und Abzug der schweren Waffen; freier Zugang für humanitäre Hilfsorganisationen; volle Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien; Rückkehr der Flüchtlinge und schließlich der Beginn von Verhandlungen auf der Grundlage des Hill-Entwurfs für eine Interimslösung. Die Kooperation Russlands war erreicht worden, indem die OSZE für eine mögliche Überprüfungsmission genannt wurde und eine von Holbrooke für Belgrad getroffene Vereinbarung über Kosovo in eine weitere UN-Resolution gefasst werden sollte.215

215 Contact Group Discussion on Kosovo, Statement by UK Foreign Secretary, 8 October 1998, ebenda, S. 238; zur Holbrooke-Mission siehe auch S. 92 dieser Arbeit.

Die Uneinigkeit zwischen dem Westen und Russland über mögliche Luftschläge war keineswegs ausgeräumt, dennoch unterstützte die Kontaktgrupppe [sic!] am 8. Oktober sechs aus der Resolution 1199 abgeleitete und der Holbrooke- Mission zugrundeliegende Forderungen an die Führung Jugoslawiens: Ende der Kampfhandlungen; Rückzug der Streitkräfte auf ihre Positionen vor dem März 1998 und Abzug der schweren Waffen; freier Zugang für humanitäre Hilfsorganisationen; volle Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien; Rückkehr der Flüchtlinge und schließlich der Beginn von Verhandlungen auf der Grundlage des Hill-Entwurfs für eine Interimslösung. Die Kooperation Russlands dürfte erreicht worden sein, indem die OSZE für eine mögliche Überprüfungsmission genannt wurde und eine von Holbrooke mit Belgrad getroffene Vereinbarung über Kosovo in eine weitere Sicherheitsratsresolution gefasst und damit der Autorität der Vereinten Nationen unterstellt werden sollte.25

25 Contact Group Discussion on Kosovo, Statement by UK Foreign Secretary, 8 October 1998, a.a.O., S. 238.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

In weiten Strecken unverändert kopiert.


[165.] Jkr/Fragment 106 32

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 106, Zeilen: 32-35
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 17, Zeilen: 3-5
Holbrooke, der schon bei der Regelung des Bosnien-Konflikts eine zentrale Rolle gespielt hatte, erreichte nach tagelangen Verhandlungen am 13. [sic] Oktober 1998 Miloševićs Zustimmung, musste jedoch drei bedeutsame Zugeständnisse machen.216

216 President Milosevic Announces Accord on Peaceful Solution, Belgrade, 13 October l998/Serbian Govemment Endorces Accord Reached by President Milosevic, Belgrade 13 October 1998, ebenda, S. 279

Holbrooke, der schon bei der Regelung des Bosnien-Konflikts eine zentrale Rolle gespielt

hatte, erreichte nach tagelangen Verhandlungen, in denen er allerdings drei bedeutsame Konzessionen machen musste, am 12. [sic] Oktober 1998 Milosevics Zustimmung.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Jkr übernimmt wörtlich, korrigiert aber das Datum auf 13.Oktober: wohl zu Recht ... Vgl. nachfolgend Meyer Schlotter 2000 Seite 17: Zeile 12 "ebenfalls am 13. Oktober"

Die Übernahme setzt sich unmittelbar in Jkr/Fragment_107_01 fort.

FN 216 verweist auf FN204 [...] Marc Weller, The crisis in Kosovo 1989-1999. From the disslution of Yugoslavia to Rambouillet and the outbreak of hostilities, Cambridge 1999. Dieses Werk ist in Englisch und die FN 216 rechtfertigt nicht die fast wörtliche Übernahme.


[166.] Jkr/Fragment 107 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 107, Zeilen: 1-16
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 17, Zeilen: 5-14, 17-21
[Belgrad wurde zum einen erlaubt, weiterhin 15.000 Mann seiner] Armee sowie 10.000 Sicherheitspolizeikräfte im Kosovo zu stationieren, zum anderen sollte der geforderte serbisch—albanische Dialog ohne internationale Beteiligung stattfinden und schließlich — was besonders gravierend war — durfte das internationale Überwachungsregime für den informellen Waffenstillstand der NATO und der OSZE nur aus unbewaffneten Flugzeugen und zivilen Beobachtern vor Ort bestehen. Milosevic begründete sein Einlenken öffentlich damit, dass dadurch die Gefahr einer militärischen Intervention abgewendet worden sei. Noch am selben Tag erließ der NATO-Rat zur Sicherstellung der Umsetzung der Holbrooke-Milosevic-Vereinbarung die so genannte Aktivierungsanordnung (ACTORD) für Luftangriffe auf serbische Stellungen und drohte mit der Durchführung derselben nach Ablauf von 96 Stunden.217

Am 15. Oktober vereinbarte die NATO mit Belgrad die Errichtung der Luftverifizierungsmission “Eagle Eye” durch bemannte und unbemannte, jedenfalls unbewaffnete Flugkörper über dem Kosovo.218 Einen Tag danach schloss die OSZE den Vertrag über eine bis zu 2000 Mann starke, unbewaffnete Verifizierungsmission (KVM) am Boden mit der jugoslawischen Regierung ab.


217 Statement by the Secretary-General Following Decision on the ACTORD, 13. October 1998, ebenda, S. 278; zur Aktivierungsanordnung siehe auch oben, S. 96

[Zeilen 5-14]

Danach wurde Belgrad erlaubt, weiterhin 15.000 Mann seiner Armee sowie 10.000 der Sicherheitspolizei im Kosovo zu stationieren, der geforderte serbisch-albanische Dialog sollte ohne internationale Beteiligung stattfinden und – was besonders gravierend war – das internationale Überwachungsregime für den informellen Waffenstillstand der NATO und der OSZE sollte aus unbewaffneten Flugzeugen und zivilen Beobachtern vor Ort bestehen. Um wenigstens dieses bescheidene Ergebnis durchzusetzen, erließ der NATO-Rat ebenfalls am 13. Oktober 1998 die sogenannte Aktivierungsanordnung für Luftangriffe auf serbische Stellungen, setzte sie aber für 96 Stunden aus, um den Serben bis dahin den Rückzug zu ermöglichen.

[Zeilen 17-21]

Am 15. Oktober vereinbarte die NATO mit Belgrad die Errichtung der Luftverifizierungsmission („Eagle Eye”) durch bemannte oder unbemannte, jedenfalls unbewaffnete Flugkörper über dem Kosovo. Am 16. Oktober schloss die OSZE den Vertrag über eine bis zu 2.000 Mann starke, unbewaffnete Verifizierungsmission (KVM) am Boden mit der jugoslawischen Regierung ab.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. FN 217 und FN 218 können nicht die Übernahmen erklären.


[167.] Jkr/Fragment 107 23

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 107, Zeilen: 23-30
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 17, Zeilen: 21-31; 18: 101-102
Zu ihrem Schutz stationierte die NATO in Mazedonien eine „Extraction Force” mit einer Stärke von 1.800 Mann unter französischem Oberbefehl, die im Notfall die OSZE-Mitarbeiter mit Hubschraubern evakuieren sollte. Eine der in Bosnien im Einsatz befindlichen SFOR-Truppe vergleichbare Schutzmacht war hingegen nicht vorgesehen. Holbrooke hätte diese Milošević vermutlich auch nicht abringen können. An all diesen Verhandlungen und Vereinbarungen war die Führung der Kosovo-Albaner nicht beteiligt. Sie kritisierte vor allem, dass nur unbewaffnete Beobachter den Waffenstillstand überwachen soll[ten, und forderte vergeblich für die Umsetzung einer wie auch immer gearteten Übergangsregelung die Stationierung einer bewaffneten NATO-Friedenstruppe im Kosovo.221]

221 Vgl. James Gow, Kosovo After the Holbrooke-Milosevic Agreement. What now?, in: The International Spectator, 1998, Nr. 4, S. 17-22

Zu ihrem Schutz stationierte die NATO in Mazedonien eine „Extraction Force” mit einer Stärke von 1.800 Mann unter französischem Oberbefehl, die im Notfall die OSZE-Mitarbeiter mit Hubschraubern evakuieren sollte. Eine der in Bosnien im Einsatz befindlichen SFOR-Truppe vergleichbare Schutzmacht vor Ort war hingegen nicht vorgesehen. Holbrooke hätte diese Milosevic vermutlich nicht abringen können, wollte es zu diesem Zeitpunkt aber auch nicht. An all diesen Verhandlungen und Vereinbarungen war die Führung der Kosovo-Albaner nicht beteiligt. Sie kritisierte daher vor allem, dass nur unbewaffnete Beobachter den Waffenstillstand überwachen sollten, und forderte vergeblich für die Umsetzung einer wie auch immer gearteten Übergangsregelung die Stationierung einer bewaffneten NATO-Friedenstruppe im Kosovo.48

48 Vgl. hierzu James Gow, Kosovo After the Holbrooke-Milosevic Agreement. What Now?, in: The International Spectator, Jg. 33, Nr. 4, 1998, S. 17-22.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[168.] Jkr/Fragment 108 03

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 108, Zeilen: 3-33
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 451, 452, Zeilen: 451:16ff; 452: 1ff
Nachdem die NATO ihr Ultimatum bis zum 27. Oktober verlängert hatte, machte Milosevic zunächst keine Anstalten, den entscheidenden Kern seiner Vereinbarung mit Holbrooke, den teilweisen Abzug der Sicherheitskräfte, einzuhalten.

Es bedurfte einer Mission des NATO-Oberbefehlshabers Europa, Wesley Clark und des Vorsitzenden des Militärausschusses Klaus Naumann, um Belgrad, allen voran Slobodan Milosevic, den Ernst der Lage klar zu machen. Über den Wortlaut der Zusagen, die Clark und Naumann am 25. Oktober schließlich nach zähen Verhandlungen erhielten, herrschte lange Zeit Unklarheit. Die NATO-Vertreter nahmen lediglich eine Absichtserklärung Jugoslawiens zur Kenntnis, wonach bis zum 27. Oktober der Umfang der Sonderpolizeitruppen des serbischen Innenministeriums und der jugoslawischen Armee auf ein „normales“ Maß reduziert würden, das heißt, dass man beabsichtige, alle nach dem Februar 1998 verlegten Einheiten und schweren Waffen aus Kosovo abzuziehen. Die Polizeieinheiten sollten ihre Aktivitäten wieder aufnehmen, die verbleibenden Armeeeinheiten bis auf die Grenztruppen und drei Kompanien zur Sicherung von Kommunikationsverbindungen jedoch in ihre Kasernen zurückkehren.222 Außerdem trafen die diplomatische Beobachtermission KDOM und das serbische Innenministerium eine Abmachung223 unter anderem über die Auflösung der polizeilichen Kontrollposten und die Einrichtung von Beobachterposten. Festzustellen bleibt freilich, dass sich Belgrad vorbehalten hatte, „angemessen und verhältnismäßig auf jede Form von terroristischen Aktivitäten“ zu reagieren. Obwohl die Vereinbarungen sehr unverbindlich waren, äußerte sich NATO-Generalsekretär Javier Solana insgesamt zufrieden über den laufenden Abzug der serbischen Sicherheitskräfte und die Aufhebung des NATO-Ulitmatums. [sic] Die ACTORD blieb allerdings in Kraft, um den [sic] Drohkulisse für die Durchsetzung der UN-Resolutionen 1199 und 1203 aufrecht zu erhalten.224 Die amerikanische Außenministerin Madeleine Albright zeigte sich überzeugt, dass diese Entwicklung nicht stattgefunden hätte, wäre die Diplomatie nicht mit der unmissverständlichen Drohung der NATO, Gewalt anzuwenden, kombiniert worden.225


222 Record of NATO-Serbia/FRY Meeting in Belgrade, 25 October 1998, in: Weller, a.a.O (Anm. 204), S. 283

223 Understanding between KDOM and the Ministery of the Interior of the Republic of Serbia, 25 October 1998, ebenda, S. 284

224 Statement by NATO Secretary General following Meeting of the North Atlantic Council, 27 October 1998, in Weller a.a.O. (Anm. 204)

225 Secretary of State Albright, Remarks on Kosovo, Washington, DC, 27 October 1998, ebenda, S. 285

Nachdem die NATO ihr Ultimatum bis zum 27. Oktober 1998 verlängert hatte, machte Milosevic zunächst keine Anstalten, den entscheidenden Kern seiner Vereinbarung mit Holbrooke, den teilweisen Abzug der Sicherheitskräfte, einzuhalten. Es bedurfte einer Mission, der NATO Generale Wesley Clark (Oberbefehlshaber Europa) und Klaus Naumann (Vorsitzender des Militärausschusses), um Belgrad den Ernst der Lage zu verdeutlichen. Über den genauen Wortlaut der Zusagen, die Clark und Naumann am 25. Oktober 1998 schließlich erhielten, herrschte lange Rätselraten. Die NATO-Vertreter nahmen offenbar lediglich eine Absichtserklärung Jugoslawiens zur Kenntnis, wonach bis zum 27. Oktober der Umfang der Sonderpolizeitruppen des serbischen Innenministeriums und der jugoslawischen Armee auf ein „normales“ Maß reduziert, das heißt alle nach dem Februar 1998 verlegten Einheiten und schweren Waffen aus Kosovo abgezogen werden würden. Die Polizeieinheiten sollten ihre „normalen“ Aktivitäten wieder aufnehmen, die verbleibenden Armeeinheiten bis auf die Grenztruppen und drei Kompanien zur Sicherung von Kommunikationsverbindungen in ihre Kasernen zurückkehren.31 Außerdem trafen die diplomatische Beobachtermission (KDOM) und das serbische Innenministerium eine Abmachung unter anderem über die Auflösung der polizeilichen Kontrollposten und die Einrichtung von 27 Beobachterposten bis zum 29. Oktober.32

Festzuhalten bleibt erstens, dass kein verbindliches Abkommen unterzeichnet wurde. Zweitens nennt die Erklärung keine exakten Zahlen, so dass der erlaubte Truppenumfang für unterschiedliche Interpretationen seitens Belgrads offenblieb. Drittens behielt sich Jugoslawien vor, „angemessen und verhält-

[Seite 452]

nismäßig auf jede Form von terroristischen Aktivitäten“ zu reagieren. Das alles war sehr vage, doch am 27. Oktober äußerte sich NATO-Generalsekretär Javier Solana zufrieden über den laufenden Abzug serbischer Streitkräfte und das NATO-Ultimatum wurde aufgehoben; die activation order blieb allerdings in Kraft, damit die UN-Resolutionen 1199 und 1203 befolgt würden.33 US-Außenministerin Madeleine Albright gab sich überzeugt, dass diese Entwicklung nicht stattgefunden hätte, wäre Diplomatie nicht mit der Drohung der NATO, Gewalt anzuwenden, kombiniert worden.34


31 Record of NATO-Serbia/FRY Meeting in Belgrade, 25 October 1998, in: Weller, S. 283.

32 Understanding between KDOM and the Ministry of the Interior of the Republic of Serbia, 25 October 1998, a.a.O., S. 284.

33 Statement by NATO Secretary General following Meeting of the North Atlantic Council, 27 October 1998, a.a.O., S. 284.

34 Secretary of State Albright, Remarks on Kosovo, Washington, DC, 27 October 1998, a.a.O., S. 285.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[169.] Jkr/Fragment 109 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 109, Zeilen: 1-36
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 452, 453, Zeilen: 452: 8ff; 453: 1ff
Im Rückblick ist festzustellen, dass das NATO-Ultimatum den Glauben an das Drohpotential von Luftschlägen stärkte, obwohl bei näherer Betrachtung kaum von erfolgreicher militärischer Diplomatie geredet werden kann. Einerseits besteht kein Zweifel, dass sich die Sicherheitslage in Kosovo zunächst wesentlich verbesserte und die befürchtete humanitäre Katastrophe durch die nun mögliche Versorgung der Flüchtlinge abgewendet werden konnte. Andererseits war klar, dass dieser Zustand nicht lange andauern würde. Denn das Ultimatum enthielt nicht die Forderung nach der Stationierung einer internationalen Friedenstruppe, die allein in der Lage gewesen wäre, ein sicheres Umfeld zu schaffen. Milošević wurde in dieser Hinsicht nicht ernsthaft gefordert, weil keinerlei Bereitschaft unter den westlichen Regierungen vorhanden war, für eine solche, notwendiger Weise riskante Unternehmung Bodentruppen zur Verfügung zu stellen. Er kam mit der Hinnahme einer schwachen OSZE-Mission ziemlich günstig davon, denn er behielt auch nach dem Teilrückzug der Sicherheitskräfte alle Karten in der Hand, einschließlich der Option, doch noch eine militärische Entscheidung in Kosovo herbeizuführen. Es wäre für ihn unter diesen Umständen unsinnig gewesen, eine Konfrontation mit der NATO zu riskieren, da er weiter auf Zeit spielen konnte. Außerdem war kein Versuch unternommen worden, ihm eine unerwünschte Autonomielösung für das Kosovo aufzuzwingen. Ein weiteres Manko bestand darin, dass die UÇK nicht ebenfalls zu einem Waffenstillstand verpflichtet worden war. Wie schon nach dem NATO-Luftmanöver im Juni nutzten die Rebellen den serbischen Teilrückzug, um ihrerseits erneut vorzustoßen. Im Dezember häuften sich bereits wieder die Zusammenstöße zwischen der UÇK und den serbischen Sicherheitskräften und es war klar, dass die bestehenden Vereinbarungen einen Neuausbruch des Krieges in Kosovo kaum verhindern könnten. Klaus Naumann vermutete rückblickend, Milošević habe angesichts des Wiedererstarkens der Rebellen damals den Entschluss gefasst, die UÇK mit militärischen Mitteln zu zerschlagen.226

Tatsächlich gab es offene Anzeichen dafür, dass Milošević eine neue Offensive vorbereitete, etwa die Entlassung des Generalstabschefs der jugoslawischen Armee, Momcilo Perisic und anderer hochrangiger Befehlshaber, die das rücksichtslose serbische Vorgehen in Kosovo kritisiert hatten. Diese Entlassungen wurden im Westen teilweise als Schwäche fehlgedeutet227, obwohl die Neubesetzung mit loyalen Gefolgsleuten in Wirklichkeit zeigte, dass Milošević nach wie vor die Hebel der Macht kontrollierte. Nicht auszuschließen ist deshalb, dass sein Einlenken im Oktober lediglich eine taktische Konzession ge-[wesen ist.]


226 Klaus Naumann, Der Krieg gegen Serbien war ein Erfolg, in: FAZ, 01. 10. 1999

227 Jane Perlez, Purges hint at beginning of the end for Milošević, in: New York Times, 29. 11. 1998

Das NATO-Ultimatum stärkte den Glauben an das Drohpotential von Luftschlägen, obwohl bei näherer Betrachtung kaum von erfolgreicher militärischer Diplomatie geredet werden kann. Einerseits besteht kein Zweifel, dass sich die Sicherheitslage in Kosovo zunächst wesentlich verbesserte und die befürchtete humanitäre Katastrophe durch die nun mögliche Versorgung der albanischen Flüchtlinge abgewendet wurde. Andererseits war klar, dass dieser Zustand nicht lange anhalten konnte. Denn schließlich enthielt das NATO-Ultimatum nicht die Forderung nach der Stationierung einer internationalen Friedenstruppe, die allein in der Lage gewesen wäre, ein sicheres Umfeld für Verhandlungen über eine Konfliktlösung zu schaffen. Milošević wurde in dieser Hinsicht nicht ernsthaft herausgefordert, weil keinerlei Bereitschaft unter den westlichen Regierungen vorhanden war, für eine solche, notwendigerweise riskante Unternehmung Bodentruppen zur Verfügung zu stellen. Milošević kam mit der Hinnahme einer schwachen OSZE-Mission ziemlich günstig davon, denn er behielt auch nach dem Teilrückzug der Sicherheitskräfte alle Karten in der Hand, einschließlich der Option, doch noch eine militärische Entscheidung in Kosovo herbeizuführen. Es wäre unter diesen Umständen unsinnig gewesen, eine Konfrontation mit der NATO zu riskieren, da Milošević weiter auf Zeit spielen konnte und kein Versuch unternommen worden war, ihm eine unerwünschte Autonomielösung für Kosovo aufzuzwingen.

[...]

Als ein weiterer Grunddefekt war die UÇK nicht ebenfalls auf einen Waffen-

[Seite 453]

stillstand verpflichtet worden. Wie schon nach dem Luftmanöver der NATO im Juni nutzten die Rebellen den serbischen Teilrückzug, um das entstehende Vakuum auszufüllen. Im Dezember häuften sich bereits wieder die Zusammenstöße zwischen Rebellen und serbischen Sicherheitskräften und es war klar, dass die bestehenden Arrangements einen Neuausbruch des Krieges in Kosovo kaum würden verhindern können. General Naumann vermutete rückblickend, Milošević habe angesichts des Wiedererstarkens der Rebellen damals den Entschluss gefasst, die UÇK mit militärischen Mitteln zu zerschlagen.36

Es gab durchaus offene Anzeichen dafür, dass Milošević eine neue Offensive vorbereitete, etwa die Entlassung des Generalstabschefs der jugoslawischen Armee, Momcilo Perisic und anderer hochrangiger Befehlshaber, die das rücksichtslose serbische Vorgehen in Kosovo kritisiert hatten. Diese Entlassungen wurden teilweise als Schwäche missdeutet37, obwohl die Neubesetzung mit loyalen Gefolgsleuten in Wirklichkeit zeigte, dass Milošević nach wie vor die Hebel der Macht kontrollierte. Demnach wäre sein Einlenken im Oktober lediglich eine taktische Konzession gewesen.


36 Klaus Naumann, Der Krieg gegen Serbien war ein Erfolg, FAZ 1.10.1999.

37 Jane Perlez, Purges hint at beginning of the end for Milošević, New York Times 29.11.1998.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[170.] Jkr/Fragment 110 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 110, Zeilen: 1-8
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 453, Zeilen: 17ff
Jedenfalls war die Säuberung wichtiger militärischer Führungspositionen ein böses Omen für die Möglichkeit einer politischen Lösung. Nach Geheimdienstinformationen, die in den Anfangstagen des NATO-Luftkrieges vom deutschen Verteidigungsminister Rudolf Scharping bekannt gemacht wurden, reichten die serbischen Planungen einer „Operation Hufeisen“ in den Dezember 1998 zurück. Danach bereitete Milosevic eine groß angelegte, die Albaner sichelförmig vom Norden her austreibende Kampagne in [sic] Kosovo vor.228

228 Vgl. Rudolf Scharping, Wir dürfen nicht wegsehen. Der Kosovo-Krieg und Europa, Berlin 1999, S. 102, S. 107, Annex III (S. 229-232)

Jedenfalls war die Säuberung wichtiger militärischer Führungspositionen ein böses Omen für die Möglichkeit einer politischen Lösung. Nach Geheimdienstinformationen, die in den Anfangstagen von „Allied Force“ im April 1999 vom deutschen Verteidigungsminister, Rudolf Scharping, bekannt gemacht wurden, reichten die serbischen Planungen einer „Operation Hufeisen“ in den Dezember 1998 zurück. Danach bereitete Milosevic eine groß angelegte, die Albaner sichelförmig vom Norden her austreibende Kampagne in Kosovo vor.38

38 Siehe dazu Rudolf SCHARPING, Wir dürfen nicht wegsehen. Der Kosovo-Krieg und Europa. Berlin 1999, S. 102, S. 107, Annex III (S. 229-232).

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Anders als Giersch 2000 schreibt Jkr sonst „im Kosovo“


[171.] Jkr/Fragment 110 09

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 110, Zeilen: 09-11, 14-23, 103-111
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 17-18, Zeilen: 17: 32-34, 103-107; 18: 1-10, 101-103
2.5 Die Verifikationsmission der OSZE und das Massaker von Racak

Bis zum Oktober 1998 hatte die OSZE nur wenig zum Krisenmanagement beitragen können.229 [...] Sie sollte nun plötzlich mit einer 2.000 internationale Mitarbeiter umfassenden Mission die UN-Resolution 1199 und die Einhaltung des Waffenstillstandes überwachen, den Truppenabzug verifizieren sowie reguläre Polizeieinheiten in [sic] Kosovo bei ihrer Tätigkeit begleiten. Darüber hinaus umfasste die Aufgabe die Rückführung der etwa 290.000 Flüchtlinge und Binnenvertriebenen sowie das spätere Mitwirken an der Wiederherstellung ziviler Lebensverhältnisse. Für all diese Aufgaben war zunächst ein Jahr vorgesehen. Noch nie hatte die bescheiden ausgestattete Wiener Organisation eine so große Mission aufzubauen, und dies auch noch in kürzester Zeit. Das mag einen Teil der Schwierigkeiten bei der Bewältigung dieser Aufgabe erklären.


229 Die OSZE hatte zwar im Frühjahr 1998 ihre in Mazedonien und Albanien tätigen Missionen von fünf auf acht bzw. elf auf vierzehn und später noch einmal auf dreißig internationale Mitarbeiter verstärkt, um an den Grenzen zum Kosovo zu beobachten, wie sich die Fluchtbewegungen entwickelten. Außerdem hatte sie im Juni 1998 eine „Technical Assessment Mission“ nach Belgrad geschickt, um eine Bestandsaufnahme der Beziehungen zwischen der OSZE und der BR Jugoslawien mit Blick auf den möglichen Empfang der Gonzales-Mission, wie auch auf die Wiedereinsetzung der Langzeitmission durchzuführen. Vgl. dazu die Übersichten „Zur Neuordnung des südslawischen Raumes“, in: Österreichische Militärische Zeitschrift, Nr. 1 bis Nr. 4, 1999

[Seite 17, Zeilen 32-34]

3.4 Die Verifikationsmission der OSZE und das Massaker von Racak

Die OSZE hatte bis dahin nur wenig zum Krisenmanagement beitragen können.49 Nun aber sollte sie plötzlich mit einer 2.000 internationale Mitarbeiter umfassenden Mission die

[Seite 18, Zeilen 1-10]

Einhaltung des Waffenstillstandes und den Truppenabzug verifizieren sowie reguläre Polizeieinheiten im Kosovo bei ihrer Tätigkeit begleiten. Weiterhin sollte sie mit den internationalen Hilfsorganisationen die zu jener Zeit etwa 290.000 Flüchtlinge und Binnenvertriebenen, von denen etwa 50.000 elend in den Wäldern hausten, vor Wintereinbruch in ihre alten Wohnungen zurückbringen und später an der Wiederherstellung ziviler Lebensverhältnisse bis zur Abhaltung von Wahlen mitwirken. Für all diese Aufgaben war zunächst ein Jahr vorgesehen.

Noch nie hatte die personell bescheiden ausgestattete Wiener Organisation eine so große Mission aufzubauen – und dies auch noch in kürzester Zeit. Das mag einen Teil der Schwierigkeiten bei der Bewältigung dieser Aufgabe erklären.


[Seite 17, Zeilen 103-107]

49 Sie hatte zwar im Frühjahr 1998 ihre in Mazedonien und Albanien tätigen Missionen von 5 auf 8 bzw. 11 auf 14 und später noch einmal auf 30 internationale Mitarbeiter verstärkt, um an den Grenzen zum Kosovo zu beobachten, wie sich die Fluchtbewegungen entwickelten. Außerdem hatte sie im Juni 1998 eine „Technical Assessment Mission” nach Belgrad geschickt, um eine Bestandsaufnahme der Beziehungen zwischen der OSZE und der Bundesrepublik Jugoslawien mit Blick auf den möglichen

[Seite 18, Zeilen 101-103]

Empfang der González-Mission wie auch auf die Wiedereinsetzung der Langzeitmission durchzuführen. Vgl. dazu sowie zum folgenden die Übersichten „Zur Neuordnung des südslawischen Raumes”, in: Österreichische Militärische Zeitschrift, Jg. 37, Nr. 1 bis Nr. 4, 1999.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[172.] Jkr/Fragment 110 23

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 110, Zeilen: 23-28
Quelle: Reuter 2000
Seite(n): 516, Zeilen: 29-35, 103-104
Im Dezember 1998 verfügte die OSZE im Kosovo über 250 lokale Mitarbeiter und etwa 400 international rekrutierte Repräsentanten. Da militärisches und polizeiliches Fachwissen bei der Überwachung des Waffenstillstands besonders gefragt war, dominierten die Spezialisten beim OSZE-Mitarbeiterstab. Die Menschenrechtsabteilung hingegen hatte zunächst nur 11 Mitarbeiter, doch bis zum März [1999 war ihr Personalbestand auf 75 angestiegen.230]

[230 Kosovo/Kosova. As seen, as told. Part 1: An analysis of the human rights findings of the OSCE Kosovo Verification Mission October 1998 to June 1999, Warsaw 1999, S. XV]

Im Dezember 1998 verfügte die OSZE in Kosovo über 250 lokale Mitarbeiter und ca. 400 international rekrutierte Repräsentanten. Da militärisches und polizeiliches Fachwissen bei der Überwachung des Waffenstillstands besonders gefragt war, dominierten die Spezialisten dieser Richtung beim OSZE-Mitarbeiterstab. Die Menschenrechtsabteilung hingegen hatte zunächst nur 11 Mitarbeiter, doch bis zum März 1999 war ihr Personalbestand auf 75 angestiegen.12

12 Kosovo/Kosova. As seen, as told. Part I: An analysis of the human rights findings of the OSCE Kosovo Verification Mission October 1998 to June 1999. Warsaw 1999, S. 2.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[173.] Jkr/Fragment 111 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 111, Zeilen: 1-29, 105-112
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 18-19, Zeilen: 18: 10-33, 106-111;19: 1-3, 101-102
Die OSZE war von dem Auftrag völlig überrascht worden. Dabei hätten ihre Erfahrungen mit anderen Langzeitmissionen, die allein durch ihre lokale Präsenz gewaltmindernd oder gar -verhindernd wirken konnten, dem Ständigen Rat schon im Frühjahr 1998 nahe legen müssen, zu versuchen, mit einer sehr großen Mission in das Kosovo zurückzukehren. Es kam zu Friktionen und Verzögerungen, über die ein Mitglied der deutschen OSZE-Botschaft in Wien berichtete: „Entscheidungen in der von Briten und Amerikanern dominierten Mission wurden sehr langsam getroffen. So warteten zum Beispiel deutsche Beobachter mitunter wochenlang, bis sie akzeptiert wurden. Die jugoslawischen Behörden, die die notwendigen Visa zügig erteilten, mahnten sogar eine schnellere Stationierung der OSZE-Mitarbeiter an, versprachen sie sich davon doch auch eine Kontrolle der UÇK“231. Erste größere Kontingente waren ab Dezember im Einsatz. Ende Januar umfasste die Mission etwa 1.000 und selbst bei ihrer Ausreise am Vorabend der NATO-Luftangriffe gerade erst 1.380 internationale Mitarbeiter. Der verzögerte Aufbau der Mission war jedoch nicht der Hauptgrund für die Schwierigkeiten, ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Auch mit einer vollständigen Präsenz hätte sie den Bruch des Waffenstillstands durch die UÇK232 und die serbischen Sicherheitskräfte233 nicht stoppen können. Zum einen ist es grundsätzlich schwierig, Menschen [sic] die auf Grund ihrer militärischen Organisationsstruktur oder ihrer persönlichen Motivation bereit sind, im nächsten Augenblick mit Waffengewalt gegen ihre erklärten Feinde vorgehen [sic], von dieser Absicht abzuhalten. Zum anderen tun sich in einer solchen Situation unbewaffnete Vermittler zusätzlich schwer damit, die entsprechende Autorität auszustrahlen, die sie brauchen, um beide Seiten zu einer Deeskalation zu bewegen. Zwar gelang es der KVM am 27. Dezember einen regionalen Waffenstillstand zu vermitteln, doch hielt dieser nicht. Es gibt die Annahme, dass mehr politischer Druck auf die UÇK diese davon abgehalten hätte, in die Gebiete, aus denen sich die serbischen Sicherheitskräfte zurückzogen, wieder einzudringen.234

231 Heinz Loquai, Der Kosovo-Konflikt - Wege in einen vermeidbaren Krieg, Baden-Baden 2000, S. 28

232 Am 14. Dezember 1998 ereignete sich ein schwerer Zwischenfall, als 37 UÇK-Kämpfer beim Versuch, von Albanien aus die Grenze zum Kosovo zu überschreiten, von jugoslawischen Grenztruppen getötet wurden.

233 Am 21. Dezember kündigte die Jugoslawische Armee ein Manöver im Osten des Kosovo an, das drei Tage später die Form eines Panzerangriffs auf albanische Dörfer annahm, in dessen Folge 5.000 Albaner die Flucht ergriffen.

234 Vgl. Heinz Loquai, Die OSZE—Mission im Kosovo - eine ungenutzte Friedenschance?, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Nr, 9, 1999, S. 1118-1126

Die OSZE war aber zudem von dem Auftrag völlig überrascht. Dabei hätten ihre Erfahrungen mit anderen Langzeitmissionen,50 die allein durch ihre lokale Präsenz gewaltmindernd oder gar - verhindernd wirken konnten, dem Ständigen Rat schon im Frühjahr 1998 nahe legen müssen, zu versuchen, mit einer sehr großen Mission in das Kosovo zurückzukehren. Es kam zu Friktionen und Verzögerungen, über die ein Mitglied der deutschen OSZE-Botschaft in Wien berichtet: „Entscheidungen in der von Briten und Amerikanern dominierten Mission (wurden) sehr langsam getroffen. So warteten zum Beispiel deutsche Beobachter mitunter wochenlang, bis sie akzeptiert wurden. Die jugoslawischen Behörden, die die notwendigen Visa zügig erteilten, mahnten sogar eine schnellere Stationierung der OSZE-Mitarbeiter an, versprachen sie sich davon doch auch eine Kontrolle der UÇK.”51 Erste größere Kontingente waren ab Dezember im Einsatz. Ende Januar 1999 umfasste die Mission etwa 1.000 und selbst bei ihrer Ausreise am Vorabend der NATO-Luftangriffe gerade erst 1.380 internationale Mitarbeiter.

Der verzögerte Aufbau war jedoch nicht der Hauptgrund für die Schwierigkeiten der Mission, ihrer Aufgabe gerecht zu werden. Auch mit einer vollzähligen Präsenz hätte sie den Bruch des Waffenstillstands durch die UÇK52 und serbische Sicherheitskräfte53 im Dezember nicht stoppen können. Zum einen ist es grundsätzlich schwierig, von außen Menschen, die aufgrund ihrer militärischen Organisationsstruktur oder ihrer persönlichen Motivation bereit sind, im nächsten Augenblick mit Waffengewalt gegen ihre erklärten Feinde vorzugehen, von dieser Absicht abzuhalten. Zum anderen tun sich in einer solchen Situation unbewaffnete Vermittler zusätzlich schwer damit, die Autorität auszustrahlen, die sie brauchen, um beide Seiten zu einer Deeskalation zu bewegen. Zwar gelang es der KVM am 27. Dezember, einen regionalen Waffenstillstand zu vermitteln, doch hielt dieser

[Seite 19]

nicht. Es gibt die Annahme, dass mehr politischer Druck auf die UÇK diese davon abgehalten hätte, in die Gebiete, aus denen sich die serbischen Sicherheitskräfte zurückzogen, wieder einzusickern.54


50 Vgl. Meyer, a.a.O. (Anm. 28), passim.

51 Brigadegeneral a.D. Heinz Loquai in der Sendung „Streitkräfte und Strategien”, NDR 4, 22.5.1999.

52 Am 14. Dezember 1998 ereignete sich ein schwerer Zwischenfall, als 37 UÇK-Kämpfer beim Versuch, von Albanien aus die Grenze zum Kosovo zu überschreiten, von jugoslawischen Grenztruppen getötet wurden.

53 Am 21. Dezember kündigte die Jugoslawische Armee ein Manöver im Osten des Kosovo an, das drei Tage später die Form eines Panzerangriffs auf albanische Dörfer annahm, in dessen Folge 5.000 Albaner die Flucht ergriffen.

54 Vgl. Heinz Loquai, Die OSZE-Mission im Kosovo – eine ungenutzte Friedenschance?, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 44, Nr. 9, 1999, S. 1118-1126.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Bis auf kleine Ausnahmen nur wörtliche Übernahmen.

FN 50 wird vom Autor nicht mit übernommen. Es handelt sich dabei um die Arbeit eines der beiden Autoren von Quelle Meyer Schlotter 2000.

in FN 231 wird mit Loquai 2000 eine schriftliche Quelle anstatt der NDR Sendung mit Loquai genannt.

Die ganze Seite bis auf die erste halbe Zeile wurde aus einer Quelle übernommen.


[174.] Jkr/Fragment 112 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 112, Zeilen: 1-2, 5-12
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 46, Zeilen: 12-13, 15-23
[Seite 112, Zeilen 1-2]

Die KVM konnte allenfalls beschwichtigen oder lokale Waffenstillstände aushandeln.

[Seite 112, Zeilen 5-12]

Von den Aktionen des Militärs oder der Polizei waren die Angehörigen der Mission ausgeschlossen. Die Mission führte den typischen Alltag einer unbewehrten Friedenstruppe nach dem Muster der UN-Blauhelme. Der Unterschied war lediglich, dass sie in Botschafter William Walker einen Leiter hatte, der nicht auf die traditionelle Zurückhaltung der UN verpflichtet war und auch nicht willensstark für eine unabhängige Linie war. Die Institutionen der OSZE gaben ihm jedoch auch keine Unterstützung gegen Einflussnahmen aus den USA.

[Seite 46, Zeilen 12-13]

Die KVM konnte allenfalls beschwichtigen oder lokale Waffenstillstände aushandeln.

[Seite 46, Zeilen 15-23]

Von den »Search and destroy« - Aktionen von Polizei und Militär wurden sie ausgeschlossen. Sie führte den typischen Alltag einer unbewehrten Friedenstruppe nach dem Muster der VN-Blauhelme. Der Unterschied war nur: Sie hatte in Botschafter Walker einen Leiter, der nicht auf die VN-Tradition der Zurückhaltung verpflichtet war und auch nicht willensstark genug für eine unabhängige Linie war. Die Institutionen der OSZE gaben ihm keine Stütze gegen Einflüsse aus dem State Department.1


1 Vgl. Anhang I, unter Stichwort »KVM«.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Das Fragment ist mit Übernahmen aus einer anderen Quelle verschränkt, siehe: Jkr/Fragment 112 02


[175.] Jkr/Fragment 112 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 112, Zeilen: 2-5, 12-14
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 19, Zeilen: 4-8
Zu den kleinen Erfolgen der OSZE-Mission gehörte ein am 13. Januar 1999 von ihr nach langen Verhandlungen mit der UÇK erreichter Gefangenenaustausch von acht jugoslawischen Soldaten gegen neun von den Serben verhafteten [sic!] UÇK-Kämpfer.[...] Dieser den Kosovaren mühsam abgehandelte Gefangenenaustausch hätte eine bescheidene Grundlage für eine Deeskalation schaffen können. Zu den kleinen Erfolgen der OSZE-Mission gehörte ein am 13. Januar 1999 von ihr nach langen Verhandlungen mit der UÇK erreichter Gefangenenaustausch von acht jugoslawische [sic!] Soldaten gegen neun von den Serben verhafteten [sic!] UÇK-Kämpfer. Dieser, den Kosovaren mühsam abgehandelten [sic!] Vertrauensvorschuss, hätte eine bescheidene Grundlage für eine Deeskalation schaffen können.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Zwei Sätze werden aus der Quelle fast wörtlich übernommen und durch einen Einschub in der Dissertation getrennt.

Fehleridentisch bei "verhafteten".


[176.] Jkr/Fragment 112 101

KomplettPlagiat
Untersuchte Arbeit:
Seite: 112, Zeilen: 101-103
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 19, Zeilen: 103-106
235 Die Täterschaft wurde nicht endgültig geklärt. Das finnische Expertenteam von Gerichtsmedizinern, das im Auftrag der EU die Leichen obduzierte, konnte, da alle Spuren verwischt waren, nur den gewaltsamen Tod, aber nicht die Verursacher feststellen. [...]; siehe Report of the EU Forensic Expert Team on the Racak Incident, http://www.auswaertiges-amt.de 55 Die Täterschaft wurde nicht endgültig geklärt. Das finnische Expertenteam von Gerichtsmedizinern, das im Auftrag der EU die Leichen obduzierte, konnte – da alle Spuren verwischt worden waren – nur den gewaltsamen Tod, aber nicht die Verursacher feststellen; siehe Report of the EU Forensic Expert Team on the Raçak Incident, http://www.auswaertiges-amt.de.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Der Report, auf den Bezug genommen wird, ist in Englischer Sprache verfasst, kann also den Text wörtlich nicht enthalten: siehe hier


[177.] Jkr/Fragment 112 14

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 112, Zeilen: 14-30, 103-112
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 46, 47, 48, Zeilen: 46: 24-32; 47: 1-8, 15-18, 48: 11-19, 29-33
Am 10. Januar kam es jedoch bereits zu einem erneuten Rückschlag. Auslöser war die Erschießung eines serbischen Polizisten in der Gegend des kosovarischen Ortes Raöak. Daraufhin haben die Serben am 15. Januar Sonderpolizei und Armee dort zusammengezogen, um eine massive Strafaktion durchzuführen. Sie riegelten das Dorf weiträumig ab, ausländische Journalisten und vor allem die Beobachter der KVM wurden ausgesperrt. Am Nachmittag stellte eine KVM-Patroullie fest, dass die Kämpfer das Dorf verlassen hatte. Sie sah einen Toten und mehrere Verwundete. Bei einer gründlichen Untersuchung durch die KVM am nächsten Tag wurden elf Leichen in den Häusern und dreiundzwanzig in einem Graben außerhalb des Dorfes gefunden. Es wurde angenommen, dass es sich um Männer aus dem Dorf handelte, die von den Serben am Vortag festgenommen und abgeführt worden waren. Walker war in Begleitung von Journalisten gekommen. Sein sehr emotionaler Bericht und die Bilder lösten ein weltweites Medienecho aus. Später wurde dem Leiter der KVM von serbischer Seite vorgeworfen, er habe die Publizität absichtlich herbeigeführt und unbewiesene Schuldzuweisungen vorgenommen.235 Die jugoslawische Regierung erklärte ihn zur unerwünschten Person und verlangte seine Ausreise.

235 [...] Die Finnen fanden die Leichen im Leichenschauhaus in Pristina. Kriminaltechnische Untersuchungen am Tatort waren ihnen daher nicht möglich. Die Leiterin dieses Teams, Dr. Helena Ranta veröffentlichte die Ergebnisse erst bei einer Pressekonferenz in Pristina, an der auch Botschafter Walker teilnahm, am 17. März 1999. Sie tat das aus gutem Grund nicht früher, um die serbischen Dienststellen nicht zu verärgern und dadurch die Weiterarbeit des Teams zu gefährden. Frau Dr. Ranta berichtete nur das, was sie als Gerichtsmedizinerin verantworten konnte. Deshalb sagte sie zur Enttäuschung von Walker und vieler Journalisten, sie könne die Bewertung als „Massaker“ nicht stützen; siehe Report of the EU Forensic Expert Team on the Racak Incident, http://www.auswaertiges-amt.de

[Seite 46, Zeilen 24-32]

In der Gegend von Racak bei Stimlje wurde am 10. Januar ein serbischer Polizist erschossen. Am 15. Januar hatten Sonderpolizei und Armee genügend Kräfte für eine Strafaktion zusammengezogen. Sie riegelten das Dörfchen weiträumig ab, ausländische Journalisten und vor allem die Beobachter der KVM wurden ausgesperrt. Die Serben besetzten den Ort. Am späten Nachmittag fand ihn eine KVM-Patrouille von Kämpfern beider Seiten verlassen, sah einen Toten und mehrere Verwundete und hörte von Festnahmen und weiteren Toten. Am nächsten Tag schickte die

[Seite 47, 1-8]

KVM Inspektoren für eine gründliche Untersuchung. Sie fanden elf Leichen in Häusern und dreiundzwanzig in einem Graben oberhalb des Dorfes. Nach der Annahme der OSZE handelte es sich um die Männer aus dem Dorf, die die Serben am Vortag festgenommen und abgeführt hatten. Einige Leichen waren verstümmelt. Walker selbst kam in Begleitung von Journalisten. Sein emotionaler Bericht und die Bilder der Reporter sorgten für ein riesiges weltweites Medienecho.

[Seite 47, Zeilen 15-18]

Die Legende von Racak

Später wurde Walker vorgeworfen, er habe die Publizität absichtlich hergestellt. Die Regierung in Belgrad erklärte ihn zur Persona non grata und verlangte seine Ausreise.

[Seite 48, 11-19]

Die Finnen fanden die Leichen im Leichenschauhaus in Pristina. Kriminaltechnische Untersuchungen am Tatort waren ihnen daher nicht möglich. Die Leiterin dieses Teams, Dr. Helena Ranta, veröffentlichte die Ergebnisse erst bei einer Pressekonferenz in Pristina am 17. März2, an der auch Botschafter Walker teilnahm. Sie tat dies aus eigenem Interesse nicht früher, um die serbischen Dienststellen nicht zu verärgern und dadurch die Weiterarbeit ihres Teams zu gefährden.

[Seite 48, 29-33]

Er riet ihr dringend, nur das zu sagen, was sie als Gerichtsmedizinerin wissenschaftlich verantworten könne. Hieran hielt sich Frau Ranta. Deshalb sagte sie zur Enttäuschung von Botschafter Walker und vieler Journalisten, sie könne die Bewertung als »Massaker« nicht stützen.


2 Abrufbar im Internet unter http:\\www.auswärtiges-amt.de /6_archiv/infkos/ hintergr/racak.htm. Das Auswärtige Amt hat diesen Text nicht gekürzt. Es ist der Originaltext. Einen umfangreicheren zusammenfassenden Bericht gibt es nicht, nur die 40 einzelnen Autopsieberichte.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die ersten 3 Zeilen der Fußnote sind aus einer anderen Quelle übernommen: siehe: Jkr/Fragment 112 101


[178.] Jkr/Fragment 113 04

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 113, Zeilen: 4-16, 101-104
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 49, 50, Zeilen: 49: 6-13, 18-27; 50: 20-25
Eine finnische Expertenkommission ermittelte im November 1999 und stellte bei einer Untersuchung vor Ort eindeutige Hinweise für einen Massenmord ohne Kampf fest. Am [sic!] der Stelle der Exekution fanden sie nur Patronenhülsen, nicht auch Geschosse. Sie folgerten daraus, dass kein Kampf stattgefunden hatte, sondern gezielte Schüsse abgegeben worden waren. Der Bericht eines deutschen Nachrichtenmagazins vom März 2001 weist darauf hin, dass sich die UCK, die in Racak tatsächlich eine Kommandozentrale hatte, schon vor der Umzingelung durch serbische Kräfte davongemacht hatte und dass die Ermordeten höchstwahrscheinlich in großer Zahl Männer aus dem Dorf waren.236 Diese waren unbewaffnet und wurden wehrlos erschossen. Die serbische Seite jedenfalls hatte durch das Massaker an Zivilisten die internationale Aufmerksamkeit, die sich verstärkt den UCK-Aktivitäten zugewandt hatte, schlagartig wieder auf sich gelenkt.

236 DER SPIEGEL, 19. 03. 2001: Unter dem Titel „Täuschen und vertuschen“ wird ein zusammenfassender Überblick zum Massaker von Raçak gegeben; Jens Reuter, Die OSZE und das Kosovo-Problem, in: Jens Reuter/Konrad Clewing (Hg.), Der Kosovo-Konflikt, Klagenfiut u.a. 2000, S. 516f.

[Seite 49, Zeilen 6-13]

Immerhin gibt es inzwischen noch weitere kriminaltechnische Hinweise für einen Massenmord ohne Kampf: Die Finnen sandten im November 1999 noch einmal Spezialisten in die Gegend und suchten mit Metalldetektoren nach Geschossen und Patronenhülsen. Am Platz der vermuteten Exekution fanden sie unter Blättern und Schlamm nur Patronenhülsen, nicht auch Geschosse. Sie folgerten daraus, daß kein Kampf stattgefunden hatte, sondern gezielte Schüsse abgegeben worden waren.

[Seite 49, Zeilen 18-27]

Das möglicherweise letzte Wort in der Frage gibt der sorgfältige Bericht des »Spiegel« vom März 2001.4 Er weist darauf hin, daß sich die UCK, die in Racak tatsächlich eine Kommandozentrale hatte, schon vor der Umzingelung durch serbische Kräfte davongemacht hatte und daß die Ermordeten doch höchstwahrscheinlich in der großen Mehrzahl Männer aus dem Dorf waren. Einige waren wohl auch Sympathisanten oder Mitkämpfer der UCK. Soweit sie das waren, wurden sie aber nicht im Kampf, bewaffnet, sondern zum Zeitpunkt ihres Todes unbewaffnet und wehrlos erschossen.

[Seite 50]

Abteilungsleiter Michael Steiner schildert dem Bundeskanzler die internationale Situation kurz nach Racak so: »Mit dem Massaker an Zivilisten in Racak hat Belgrad die internationale Aufmerksamkeit, die sich verstärkt UCK-Aktivitäten zuwandte, schlagartig auf sich gelenkt [...]«


4 Unter dem irreführenden Titel »Täuschen und vertuschen« in der Ausgabe Nr. 12 vom 19. März 2001. Ein Artikel im »Stern«, Nr. 15 vom 5. April 2001 verfolgt dieselbe Tendenz.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[179.] Jkr/Fragment 113 20

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 113, Zeilen: 20-36, 105
Quelle: Reuter 2000
Seite(n): 516, 517, Zeilen: 516: 37-43, 103-104; 517: 1-18
Die Aussagen der Opfer wurden durch ärztliche Untersuchungen, Fotografien und Augenzeugenberichten erhärtet. Dabei waren die OSZEMitarbeiter stets bemüht, unparteiisch zu sein, das heißt auch jedem Hinweis auf Menschenrechtsverletzungen nachzugehen. Die ständigen Berichte über entsprechende Vorkommnisse hatten die Funktion, die OSZE-Führung und die Öffentlichkeit über die Situation vor Ort zu informieren und die Verursacher, deren Übergriffe beobachtet und dokumentiert wurden, vor weiteren Übergriffen abzuschrecken. Darüber hinaus sollte die Faktenbasis geliefert werden, auf Grund derer die internationale Gemeinschaft eine eventuelle Intervention rechtfertigen konnte.237 Die Menschenrechtsabteilung der OSZE verfasste eine Reihe von Sonderberichten. Darunter waren Berichte über angebliche Massengräber, über Plünderungen und Entführungen sowie ein Bericht über die dargestellte Tötung von Zivilisten in Racak. Generell war es schwierig, unter den Bedingungen des damals schon in Kosovo offen oder latent herrschenden Krieges alle eingehenden Informationen über willkürliche Tötungen, vermisste und entführte Personen, Verhaftungen mit anschließender Isolierung sowie Übergriffe der Polizei und der Sicherheitskräfte zu registrieren und zu prüfen.

237 Kosovo/Kosova, a.a.O. (Anm. 230), S. 9 ff.

[Seite 516, Zeilen 37-43]

Die Aussagen der Opfer wurden durch ärztliche Untersuchungen, Photographien und Augenzeugenberichte erhärtet. Videobänder und Fotos von Tatorten und Hinrichtungsstätten rundeten das Bild ab. Dabei waren die OSZE-Mitarbei- ter stets bemüht, unparteiisch zu sein, d.h. auch jedem Hinweis auf Menschenrechtsverletzungen von Seiten der Befreiungsarmee UÇK nachzugehen. Die ständigen OSZE-Berichte über Menschenrechtsverletzungen hatten vier

[Seite 517, 1-18]

grundlegende Funktionen:

1. Sie sollten die OSZE-Führung und die Öffentlichkeit über die Situation vor Ort informieren;

2. sie sollten die Behörden, deren Übergriffe beobachtet und dokumentiert wurden, von weiteren Menschenrechtsverletzungen abschrecken;

3. sie sollten Regierungen, Politiker und die OSZE-Mitgliedsstaaten informieren;

4. sie sollten die Faktenbasis liefern, aufgrund derer die internationale Gemeinschaft sich eventuell zu einer Intervention entschließen würde.13

Die Menschenrechtsabteilung der OSZE verfasste eine Reihe von Sonderberichten. Darunter waren Berichte über angebliche Massengräber, über Plünderungen und Entführungen sowie ein Bericht über die Tötung von Zivilisten in Reçak. Generell war es schwierig, unter den Bedingungen des damals schon in Kosovo offen oder latent herrschenden Krieges alle eingehenden Informationen über standrechtliche Erschießungen, willkürliche Tötungen, vermisste und entführte Personen, Verhaftungen mit anschließender Isolierung sowie Übergriffe der Polizei und der Sicherheitskräfte zu registrieren und zu prüfen.


[12 Kosovo/Kosova. As seen, as told. Part I: An analysis of the human rights findings of the OSCE Kosovo Verification Mission October 1998 to June 1999. Warsaw 1999, S. 2.]

13 Ebenda, S. 3

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[180.] Jkr/Fragment 114 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 114, Zeilen: 1-14
Quelle: Reuter 2000
Seite(n): 517, Zeilen: 18-21, 23-33, 35-37
[Als die OSZE-]Menschenrechtsabteilung im Dezember 1998 ihr erstes Büro in Pristina eröffnet hatte, war das Echo seitens der Bevölkerung, und zwar nicht nur von den Albanern, sondern auch von den Serben außerordentlich groß. Auf Anordnung ihres amtierenden Vorsitzenden, des norwegischen Außenministers Knut Vollebaek zog sich die KVE am 20. März 1999 aus Kosovo zurück. Der Krieg zwischen der serbischen Armee und der U£K setzte die OSZE-Mitarbeiter Gefahren für Leib und Leben aus, die nicht mehr zu verantworten waren. Die Menschenrechtsabteilung setzte ihre Arbeit im Wesentlichen in Mazedonien und in Albanien fort. Sie unterhielt mehrere Büros und kümmerte sich intensiv um die Menschen in den Flüchtlingslagern, die in beiden Ländern errichtet worden waren. In Skopje errichtete die OSZE eine Datenbasis, um alle Dokumente über Menschenrechtsverletzungen zu katalogisieren. Jedes Opfer wurde befragt, ob es mit der Weitergabe seiner Daten an das Internationale Tribunal in Den Haag einverstanden sei. 238

238 In einer Zusammenfassung wird in dem OSZE-Bericht „KOSOVO/KOSOVA - As seen, As Told“, a.a.O. (Anm. 230) festgestellt: [...]

[Zeilen 18-21]

Als die OSZE-Menschenrechtsabteilung im Dezember 1998 ihr erstes Büro in Prishtina eröffnet hatte, war das Echo von seiten der Bevölkerung - und zwar nicht nur von den Albanern, sondern auch den Serben - außerordentlich stark.

[Zeilen 23-33]

Am 20. März 1999 zog sich die OSZE-Kosovo-Mission auf Anordnung ihres amtierenden Vorsitzenden, des norwegischen Außenministers Knut Vollebaek, aus Kosovo zurück. Der Krieg zwischen der serbischen Armee und der UÇK setzte die OSZE-Mitarbeiter Gefahren für Leib und Leben aus, die nicht mehr zu verantworten waren. Die Menschenrechtsabteilung der OSZE setzte ihre Arbeit im Wesentlichen in der Republik Makedonien und in Albanien fort. Sie unterhielt Büros in den makedonischen Städten Ohrid, Skopje und Gostivar sowie in Tirana und kümmerte sich intensiv um die Menschen in den Flüchtlingslagern, die in beiden Ländern errichtet worden waren. In Skopje errichtete die OSZE eine Datenbasis, um alle Dokumente über Menschenrechtsverletzungen zu indizieren und zu katalogisieren.

[Zeilen 35-37]

Jedes befragte Opfer von Menschenrechtsverletzungen wurde gefragt, ob es mit der Weitergabe seiner Daten an das Internationale Tribunal in Den Haag einverstanden sei.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[181.] Jkr/Fragment 114 19

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 114, Zeilen: 19-25
Quelle: Giersch 2000a
Seite(n): 505, Zeilen: 17-27
Das oben beschriebene Massaker in Raçak leitete eine Wende in der internationalen Kosovo-Politik ein. Wegen der Verletzung des von Holbrooke ausgehandelten Oktober-Abkommens, dessen Ergebnisse nachträglich vom UN-Sicherheitsrat sanktioniert worden waren 240, hätte die NATO bereits zu diesem Zeitpunkt Luftschläge auslösen können. Die NATO-Generäle Wesley Clark und Klaus Naumann reisten nach Belgrad, um Milošević klarzumachen, dass die „activation order“ immer noch Geltung besaß, doch zeigte sich dieser von den [Prinzipien für eine Kosovo-Konferenz. [sic]241 Der diplomatische Ansatz der EU-Staaten und der militärische Ansatz der USA wurden nun in dem neuen Konzept zusammengefasst.]

240 UN-Sicherheitsresolution 1203 vom 24. Oktober 1998

241 Wolfgang Petritsch/Karl Kaser/Robert Pichler, Kosovo - Kosova. Mythen, Daten, Fakten, Klagenfurt u. a. 1999, S. 264-266, darin ist der Katalog nicht verhandelbarer Prinzipien dokumentiert [sic]

Nach dem Massaker von Reçak, wo serbische Kräfte am 15. Januar 1999 mehr als 40 Albaner töteten, hätte die NATO wegen der Verletzung des Oktober- Abkommens, dessen Ergebnisse nachträglich vom UN-Sicherheitsrat sanktioniert worden waren23, Luftschläge gegen Jugoslawien auslösen können. Die NATO-Generale Wesley Clark und Klaus Naumann reisten nach Belgrad, um Milošević klarzumachen, dass die „activation order“ immer noch Geltung besaß, doch blieb es bei Ermahnungen und Warnungen. Offenbar gegen den Widerstand der USA beschloss die Kontaktgruppe am 22. Januar einen Katalog nicht verhandelbarer Prinzipien für eine Kosovo-Konferenz.24 Der diplomatische Ansatz der EU-Staaten und der militärische Ansatz der USA wurden nun in dem neuen Konzept zusammengefasst, [...]

23 UN S/RES/1203 vom 24. Oktober 1998.

24 Dok. in Petritsch/Kaser/Pichler, S. 264-266.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Man beachte, dass in der Dissertation vor der Fußnote 241 ein unvollständiger Satz steht.


[182.] Jkr/Fragment 115 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 115, Zeilen: 1-3
Quelle: Giersch 2000a
Seite(n): 505, Zeilen: 20-27
[Die NATO-Generäle Wesley Clark und Klaus Naumann reisten nach Belgrad, um Milošević klarzumachen, dass die „activation order“ immer noch Geltung besaß, doch zeigte sich dieser von den] Prinzipien für eine Kosovo Konferenz.241 Der diplomatische Ansatz der EU-Staaten und der militärische Ansatz der USA wurden nun in dem neuen Konzept zusammengefasst.

241 Wolfgang Petritsch/Karl Kaser/Robert Pichler, Kosovo - Kosova. Mythen, Daten, Fakten, Klagenfurt u. a. 1999, S. 264-266, darin ist der Katalog nicht verhandelbarer Prinzipien dokumentiert

Die NATO-Generale Wesley Clark und Klaus Naumann reisten nach Belgrad, um Milošević klarzumachen, dass die „activation order“ immer noch Geltung besaß, doch blieb es bei Ermahnungen und Warnungen. Offenbar gegen den Widerstand der USA beschloss die Kontaktgruppe am 22. Januar einen Katalog nicht verhandelbarer Prinzipien für eine Kosovo-Konferenz.24 Der diplomatische Ansatz der EU-Staaten und der militärische Ansatz der USA wurden nun in dem neuen Konzept zusammengefasst, [...]

24 Dok. in Petritsch/Kaser/Pichler, S. 264-266.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Übernahme beginnt schon auf der Vorseite.

Man beachte, dass in der Dissertation vor der Fußnote 241 ein unvollständiger Satz steht.


[183.] Jkr/Fragment 115 04

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 115, Zeilen: 4-16
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 19, Zeilen: 19-31
Die Kontaktgruppe versuchte dadurch den Druck auf die Konfliktparteien deutlich zu erhöhen.242 Der Vertragsentwurf sah einen sofortigen Waffenstillstand vor sowie eine dreijährige Interimslösung, die dem Kosovo weitreichende Autonomie samt Parlament, Präsident, Regierung, Verwaltung und Gerichtswesen bringen, allerdings die territoriale Integrität der BR Jugoslawien wahren sollte. Nach dieser Übergangszeit sollte eine Volksabstimmung über die weitere Zukunft des Kosovo stehen. Ferner enthalten waren der Schutz der serbischen Minderheit im Kosovo und freie Wahlen unter der Aufsicht der OSZE. Am Ende einer raschen Abfolge von Sitzungen der EU, der NATO und der Kontaktgruppe forderte diese Serben und Albaner unter Interventionsandrohung der NATO am 29. Januar 1999 ultimativ zur Aufnahme von Friedensverhandlungen auf. Sie sollten sich am 6. Februar im Schloss Rambouillet bei Paris treffen und bis zum 20. Februar zu einer Vereinbarung gelangen.

242 Draft Kosovo Interim Agreement, siehe: http://www.balkanaction.org

Nach „Racak” versuchte die Balkan-Kontaktgruppe den Druck auf die Konfliktparteien zu erhöhen. Am 27. Januar 1999 legte sie die Grundlinien eines Vertragsentwurfs vor 56 Dieser sah einen sofortigen Waffenstillstand vor sowie eine dreijährige Interimslösung, die dem Kosovo weitreichende Autonomie samt Parlament, Präsident, Regierung, Verwaltung und Gerichtswesen bringen, allerdings die territoriale Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien wahren sollte. Am Ende dieser Übergangszeit sollte eine Volksabstimmung über die weitere politische Zukunft des Kosovo stehen. Ferner waren enthalten der Schutz der serbischen Minderheit im Kosovo und freie Wahlen im Kosovo unter Aufsicht der OSZE. Am 29. Januar 1999 forderte die Kontaktgruppe die Parteien ultimativ zur Aufnahme von Friedensverhandlungen auf. Sie sollten sich am 6. Februar in Rambouillet bei Paris treffen und bis zum 20. Februar, 12 Uhr mittags, zu einer Vereinbarung gelangen.

56 Draft Kosovo Interim Agreement, http://www.balkanaction.org.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[184.] Jkr/Fragment 115 16

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 115, Zeilen: 16-20
Quelle: Giersch 2000a
Seite(n): 505, Zeilen: 30-34
Russland unterstützte in der Kontaktgruppe das ausgesprochene „Friedens-Ultimatum“, stand jedoch nicht hinter der Ankündigung der NATO vom 30. Januar, die Einwilligung der Konfliktparteien in eine politische Einigung quasi mit vorgehaltener Waffe erzwingen zu wollen.243

243 Der Zwang für die Konfliktparteien, an den Verhandlungstisch zu kommen, wurde als »diplomacy at gunpoint“ bezeichnet.

Russland unterstützte in der Kontaktgruppe das am 29. Januar ausgesprochene „Friedens-Ultimatum“, stand freilich nicht hinter der Ankündigung der NATO vom 30. Januar, die Einwilligung der Konfliktparteien in eine politische Einigung quasi mit vorgehaltener Waffe erzwingen zu wollen.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[185.] Jkr/Fragment 115 24

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 115, Zeilen: 24-33
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 453, 454, Zeilen: 453: 37-41; 454: 1-5
Insgesamt haben drei neue Elemente den in Rambouillet verfolgten Ansatz gekennzeichnet. Anders als im Oktober 1998, als es vor allem um die unmittelbare Abwendung einer humanitären Katastrophe ging, drohte die NATO nun erstmals mit Luftschlägen, falls die serbische Führung den vorgelegten Autonomieentwurf nicht annehmen würde. Den Kosovo-Albanern wurde bei einer Verweigerungshaltung mit dem Entzug der westlichen Unterstützung und der Blockade der Nachschubwege der Rebellen über die Adria und Albanien gedroht.244 Ein weiteres neue Tatsache war, dass erstmals Vertreter der albanischen Rebellen in die Delegation einbezogen worden waren.

244 Beide Schlüsseldokumente sind abgedruckt in: Internationale Politik, 4/1999, S. 101-104

[Seite 453, Zeilen 37-41]

Insgesamt kennzeichneten drei neue Elemente den in Rambouillet verfolgten Ansatz. Anders als im Oktober 1998, als es vor allem um die unmittelbare Abwendung einer humanitären Katastrophe ging, drohte die NATO nun erstmals mit Luftschlägen, falls die serbische Führung den vorgelegten Autonomieentwurf nicht annehmen würde. Den Kosovo-Albanern wurde bei ei-

[Seite 454, Zeilen 1-5]

ner Verweigerungshaltung mit dem Entzug der westlichen Unterstützung und der Blockade der Nachschubwege der Rebellen über die Adria und Albanien gedroht. Zweitens waren erstmals Vertreter der albanischen Rebellen in die Delegation einbezogen, eine Anerkennung der Tatsache, dass ein Friedensabkommen ohne die UÇK nicht möglich war.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[186.] Jkr/Fragment 116 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 116, Zeilen: 1-7
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 454, Zeilen: 3-11
[Es wurde dabei der Erkenntnis Rechnung getragen, dass] ein Friedensabkommen ohne die UÇK nicht möglich war. Obwohl auch Rugova und andere prominente albanische Politiker nach Rambouillet kamen, gab der junge UÇK-Kommandant Hashim Thaçi in der albanischen Delegation den Ton an. Als drittes bauten die Autonomieverhandlungen zwar auf dem oben dargestellten Hill-Plan auf, der wesentliche Unterschied war aber, dass die politische Autonomie für Kosovo nunmehr von einer NATO-geführten, internationalen Friedenstruppe militärisch überwacht werden sollte. Zweitens waren erstmals Vertreter der albanischen Rebellen in die Delegation einbezogen, eine Anerkennung der Tatsache, dass ein Friedensabkommen ohne die UÇK nicht möglich war. Obwohl auch Rugova und weitere prominente albanische Politiker nach Rambouillet reisten, gab der junge UÇK-Kommandant, Hashim Thaçi, in der albanischen Delegation den Ton an. Drittens bauten die Autonomieverhandlungen zwar auf dem Hill-Plan auf, der wesentliche Unterschied war jedoch, dass die politische Autonomie für Kosovo nunmehr von einer NATO-geführten, internationalen Friedenstruppe militärisch überwacht werden sollte.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[187.] Jkr/Fragment 116 07

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 116, Zeilen: 7-23
Quelle: Giersch 2000a
Seite(n): 505, 506, Zeilen: 505: 37; 506: 1-16
In der Vorladung der Kontaktgruppe war unter anderem die Rede davon, dass die Konfliktparteien zur Implementierung eines Abkommens eine von der internationalen Gemeinschaft als angemessen betrachtete „internationale Präsenz“ akzeptieren müssten. Die später so umstrittene NATO-geführte KFOR-Friedenstruppe wurde hier zwar, auch mit Rücksicht auf Russland nicht ausdrücklich erwähnt, die Option war aber in der Formulierung enthalten. Der britische Premierminister Tony Blair und der französiche Staatspräsident Jacques Chirac hatten jedenfalls schon die Bereitschaft ihrer Länder erklärt, Friedenstruppen zu stellen. Die Achsenbildung zwischen London und Paris war ganz unverkennbar. Beide Regierungen setzten anscheinend unter Umgehung der deutschen EU-Präsidentschaft den Konferenzort Rambouillet durch und übernahmen gleich die Leitung. Derart in eine Zuschauerrolle gedrängt, erreichte die Bundesregierung wenigstens, dass der bisherige Unterhändler Wolfgang Petritsch die operativen Verhandlungen für die gesamte EU führen sollte.245 Zusammen mit dem US-Botschafter Hill und dem russischen Beauftragten Boris Majorski bildete Petritsch die Verhandlungstroika der Kontaktgruppe.

245 Der EU-Verhandlungsfiihrer hat seine Erinnerungen zur Vorgeschichte und zum Ablauf der Konferenz von Rambouillet in seinem Buch Petritsch/Kaser/Pichler, Kosovo - Kosova, a.a.O. (Anm. 241) festgehalten. Das verhandelte Interimsabkommen ist dort im Anhang abgedruckt; siehe auch: Gunter Hofmann, Wie Deutschland in den Krieg geriet, in: Die Zeit, 12.05.1999

[Seite 505, Zeile 37]

Deutlicher als in den Grundprinzipien war in der Vorladung der Kontakt-

[Seite 506, Zeilen 1-16]

gruppe auch die Rede davon, dass die Konfliktparteien zur Implementierung eines Abkommens eine von der internationalen Gemeinschaft als angemessen betrachtete „internationale Präsenz“ akzeptieren müssten. Die später so umstrittene NATO-geführte Friedenstruppe wurde hier zwar - auch mit Rücksicht auf Russland - nicht ausdrücklich erwähnt, die Option war aber in der Formulierung enthalten. Blair und Chirac hatten jedenfalls schon die Bereitschaft ihrer Länder erklärt, Friedenstruppen zu stellen. Überhaupt war die Achsenbildung zwischen Paris und London in dieser Phase ganz unverkennbar. Die britische und französische Regierung setzten anscheinend unter Umgehung der deutschen EU-Präsidentschaft den Konferenzort Rambouillet durch und übernahmen auch gleich gemeinsam die Leitung. Derart in eine Zuschauerrolle gedrängt, erreichte die Bundesregierung wenigstens, dass der bisherige Unterhändler Petritsch die operativen Verhandlungen für die gesamte EU führen sollte.26 Zusammen mit dem US-Botschafter Hill und dem russischen Beauftragten Boris Majorski bildete Petritsch die Verhandlungstroika der Kontaktgruppe.


26 Gunter Hofmann, Wie Deutschland in den Krieg geriet, Die Zeit 12.5.1999.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[188.] Jkr/Fragment 116 24

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 116, Zeilen: 24-30
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 19, 20, Zeilen: 19: 31-33; 20: 1-4
Da die UQK von der serbischen Regierung nach wie vor als Terrororganisation angesehen wurde, war die Delegation unter der Führung von Ministerpräsident Milan Milutinović nicht zu direkten Verhandlungen bereit. Zu diesen kam es kurzfristig, als sich nach einer Woche die amerikanische Außenministerin Albright persönlich einschaltete. Doch auch ab diesem Zeitpunkt wurde hauptsächlich indirekt über die drei Unterhändler verhandelt.246

246 Jens Reuter/Melpomeni Katsaropoulou, Die Konferenz von Rambouillet und die Folgen, in: Südosteuropa, 1999, Nr. 3-4, S. 147-155; Marc Weller, The Rambouillet Conference on Kosovo, in: International Affairs, London, Nr. 2, 1999, S. 211-251

Da diese von der serbischen Regierung nach wie vor als Terrororganisation angesehen wurde, war die Delegation unter Ministerpräsident Milan Milutinovic nicht zu direkten Verhandlungen

[Seite 20]

bereit. Zu diesen kam es kurzfristig, als sich nach einer Woche die amerikanische Außenministerin Albright persönlich einmischte. Doch auch danach wurde hauptsächlich indirekt über die drei Unterhändler Hill (USA), Majorski (Russland) und Petritsch (Europäische Union) verhandelt.57


57 Zum Verlauf der Verhandlungen siehe – neben der Presseberichterstattung – Jens Reuter/Melpomeni Katsaropoulou, Die Konferenz von Rambouillet und die Folgen, in: Südosteuropa, Jg. 48, Nr. 3-4, 1999, S. 147-155; Marc Weller, The Rambouillet Conference on Kosovo, in: International Affairs (London), Jg. 75, Nr. 2, 1999, S. 211-251.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt trotz weitgehend wörtlicher Übernahmen.


[189.] Jkr/Fragment 117 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 117, Zeilen: 1-11
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 454, Zeilen: 12-22
[Das] Problem war, dass es keine Version eines Autonomieplanes gab, der für Serben und Albaner gleichermaßen akzeptabel gewesen wäre. Die albanische Seite, von der erwartet wurde, dass sie ihren Unabhängigkeitskampf aufgäbe, konnte allenfalls dann einer Übergangslösung über Autonomie zustimmen, wenn diese von einer NATO-Friedenstruppe garantiert werden würde. Die Serben lehnten eine solche bewaffnete Truppe auf ihrem Territorium strikt ab. Obwohl der Anschein der Unparteilichkeit gewahrt wurde, ist im Zusammenhang mit der Vorlage des militärischen Anhangs B zum Abkommensentwurf, der die Aufgaben und Befugnisse der geplanten NATO-geführten internationalen Friedenstruppe in Kosovo regelte, der Vorwurf laut geworden, dieser richte sich einseitig gegen jugoslawische Interessen. Es gab freilich keine Version eines Autonomieplanes mehr, der für Serben und Albaner gleichermaßen politisch akzeptabel gewesen wäre. Die albanische Seite, von der erwartet wurde, dass sie ihren Unabhängigkeitskampf aufgäbe, konnte allenfalls dann einer Übergangslösung über Autonomie zustimmen, wenn diese von einer NATO-Friedenstruppe garantiert werden würde. Die Serben lehnten eine solche bewaffnete Truppe auf ihrem Territorium strikt ab. Obwohl mühsam der Anschein der Unparteilichkeit gewahrt wurde, hatten sich die westlichen Staaten mit der Vorlage des militärischen Anhangs B zum Abkommensentwurf, der die Aufgaben und Befugnisse der geplanten 30.000 Mann starken, NATO geführten internationalen Friedenstruppe in Kosovo regelte, faktisch auf die Seite der Albaner geschlagen.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[190.] Jkr/Fragment 117 11

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 117, Zeilen: 11-23
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 20, Zeilen: 5-15
Der amerikanische Unterhändler Hill hatte in der zweiten Konferenzwoche einen Entwurf für die militärische Implementierung einer Autonomieregelung vorgelegt248, der als Kapitel 7 später in den endgültigen Vertragsentwurf vom 23. Februar einging. Er enthielt die Bestimmungen für eine 30.000 Mann starke multinationale Friedenstruppe unter NATO-Führung und entsprach insofern früheren Forderungen der fünf westlichen Kontaktgruppenmitglieder. Da die russische Seite eine Führung durch die NATO ablehnte, trug sie diesen Vorschlag nicht mit. Der militärische Teil des Vertragsentwurfs sah eine weitgehende Entmilitarisierung vor. Die serbische Seite sollte die Zahl ihrer in Kosovo eingesetzten Truppen von 10.000 auf 1.500 Mann und die Stärke ihrer Sonderpolizei auf 2.500 Mann vermindern. Außerdem sollten die in der Region stationierten Luftabwehrsysteme abgebaut werden, im Gegenzug sollten die UCK-Kämpfer ihre Waffen abgeben.

248 Andreas Zumach, Achzig Prozent unserer Vorstellungen werden durchgepeitscht. Die letzte Chance von Rambouillet und die Geheimdiplomatie um den Annex B, in Schmid, a.a.O (Anm. 50), S. 72

Erst in der zweiten Konferenzwoche legte Hill einen Entwurf für die militärische Implementierung einer Autonomieregelung vor,58 der als Kapitel 7 in den endgültigen Vertragsentwurf vom 23. Februar einging. Er enthielt die Bestimmungen für eine 30.000 Mann starke multinationale Friedenstruppe unter NATO-Führung und entsprach insofern älteren Forderungen der fünf westlichen Kontaktgruppenmitglieder. Da die russische Seite eine Führung durch die NATO ablehnte, trug sie diesen Vorschlag nicht mit.

Der militärische Teil des Vertragsentwurfs sah eine weitgehende Entmilitarisierung vor. Die serbische Seite sollte die Zahl ihrer im Kosovo eingesetzten regulären Truppen von 10.000 auf 1.500 Mann und die Stärke ihrer Sonderpolizei auf 2.500 Mann vermindern. Außerdem sollten die in der Region stationierten Luftabwehrsysteme abgebaut werden, im Gegenzug sollten die UCK-Kämpfer ihre Waffen abgeben.


58 Andreas Zumach, „Achtzig Prozent unserer Vorstellungen werden durchgepeitscht”. Die letzte Chance von Rambouillet und die Geheimdiplomatie um den Annex B, in Schmid, a.a.O. (Anm. 17), S. 72.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[191.] Jkr/Fragment 117 24

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 117, Zeilen: 24-27
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 454, Zeilen: 22-27
Überraschenderweise drohte das Abkommen zuerst an den Bestimmungen zur Demilitarisierung der UÇK und an deren Forderungen nach einem Referendum zu scheitern. Letztlich bot der Plan aber auch für die militanten Albaner eine annehmbare Lösung, da keine Option endgültig verbaut wurde. Kurioserweise drohte das Abkommen zuerst an den Bestimmungen zur Demilitarisierung der UÇK und an deren Forderung nach einem Referendum über die Unabhängigkeit nach drei Übergangsjahren zu scheitern. Letztlich bot der Plan aber auch für die militanten Albaner eine annehmbare Lösung, da keine Option endgültig verbaut wurde.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[192.] Jkr/Fragment 117 27

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 117, Zeilen: 27-38
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 20, 21, Zeilen: 20: 17ff; 21:101ff
Die Serben lehnten eine Volksabstimmung aus der begründeten Sorge strikt ab, ihr Ergebnis werde zu einer völligen Abspaltung Kosovos führen. Auch ein Status analog zu dem Montenegros in der BR Jugoslawiens kam für sie nicht in Frage. Die Kosovo-Albaner bestanden auf einer Volksabstimmung nach einer Übergangsfrist und damit auf der Chance, die staatliche Unabhängigkeit zu erlangen. Die Stationierung ausländischer Truppen zur Überwachung des Friedensabkommens wollten die Serben aus Souveränitätsgründen nicht akzeptieren.249 Vor allem waren sie gegen die Stationierung von NATO-Soldaten, weil sie dann den Vertrag bei der Umsetzung nicht mehr in ihrem Sinne hätten interpretieren können. Die Kosovaren hatten hingegen ohne die Anwesenheit von NATO-Truppen kein Vertrauen in die Einhaltung des Vertrages durch die ser-[bische Seite.]

249 Später, nach Abbruch der Verhandlungen in Rambouillet und dem Beginn des Luftkrieges wurde in der deutschen Öffentlichkeit kontrovers darüber diskutiert, ob der zum amerikanischen Vertragsentwurf gehörende Annex B, in dem die NATO der multinationalen Implementierungsstreitmacht Bewegungsfreiheit auf dem gesamten Gebiet der BR Jugoslawien zugesichert haben wollte, eine Forderung war, die von der serbischen Seite nicht akzeptiert werden konnte. Wegen der grundsätzlichen serbischen Ablehnung einer internationalen Friedensstreitmacht wurde jedoch über diesen - aus serbischer Sicht zweifellos problematischen Annex erst gar nicht verhandelt. (Vgl. Dossier „Wie Deutschland in den Krieg geriet“, in: DIE ZEIT, vom 12. Mai 1999, S. 21.) Zum Text des Anhangs siehe Petritsch/Kaser/Pichler, a.a.O. (Anm. 241), S. XL und Dokument 4 im Dokumentenanhang dieser Arbeit, S. 425-431 [...]

- Die Volksabstimmung: Die Serben lehnten sie strikt ab aus der begründeten Sorge, ihr

Ergebnis werde zu einer völligen Abspaltung des Kosovo führen. Auch ein Status analog zu dem Montenegros in der Bundesrepublik Jugoslawien kam für sie nicht in Frage. Demgegenüber bestanden die Kosovo-Albaner auf einer Volksabstimmung nach der Übergangsfrist und damit auf der Chance, die staatliche Unabhängigkeit zu erlangen.

- Die Stationierung ausländischer Truppen zur Überwachung des Friedensabkommens: Die Serben waren aus Souveränitätsgründen prinzipiell dagegen, vor allem aber gegen NATO-Soldaten. Ihnen war klar, dass sie dann den Vertrag bei der Umsetzung nicht mehr in ihrem Sinne interpretieren könnten. Die Kosovaren hatten hingegen ohne die Anwesenheit von NATO-Truppen kein Vertrauen in die Einhaltung des Vertrages durch die serbische Seite.

[Seite 21]

59 Nach dem Beginn des Luftkrieges wurde in der deutschen Öffentlichkeit darüber gerechtet, ob der zum amerikanischen Vertragsentwurf gehörende Appendix B, in dem die NATO der multinationalen Implementierungsstreitmacht Bewegungsfreiheit auf dem gesamten Gebiet der Bundesrepublik Jugoslawien zugesichert haben wollte, eine Forderung war, die von der serbischen Seite nicht akzeptiert werden konnte. Wegen der grundsätzlichen serbischen Ablehnung einer internationalen Friedensstreitmacht wurde jedoch über diesen - aus serbischer Sicht zweifellos problematischen Appendix erst gar nicht verhandelt (Vgl.. Dossier „Wie Deutschland in den Krieg geriet”, in: DIE ZEIT vom 12. Mai 1999, S. 21.). Zu dessen Text s. Interim Agreement for Peace and Self- Government in Kosovo, 22. Februar 1999, Appendix B, Nr. 8, S.77 (http://www.balkanaction.org); eine dt. Übersetzung wichtiger Abschnitte findet sich in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 44, Nr. 5, 1999, S. 611-630.

Anmerkungen

FN 249 befindet sich auf Seite 118.

Ein Quellenverweis fehlt.


[193.] Jkr/Fragment 118 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 118, Zeilen: 1-9
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 20, 21, Zeilen: 20: 29-34; 21: 1-3
Die UÇK schließlich forderte die Unterzeichnung eines formalen Waffenstillstandsabkommens. Dies lehnte die serbische Seite ab, weil sie damit die UÇK als gegnerische Armee anerkannt hätte. Als die von der Kontaktgruppe gesetzte Frist zur Unterzeichnung eines Abkommens am 20. Februar abgelaufen war, ein Ergebnis nach zwei Verhandlungswochen aber nahe schien, wurde die Konferenz bis zum 23. Februar verlängert. In dieser Zeit versuchte die Kontaktgruppe, Serbien mit wirtschaftlichen Anreizen für ihren Plan zu gewinnen. Doch dessen Delegation blieb bei ihrer Ablehnung jeder militärischen Absicherung durch internationale Truppen, vor allem durch die NATO. - Die UÇK forderte die Unterzeichnung eines formalen Waffenstillstandsabkommens. Dies lehnte die serbische Seite ab, weil sie damit die UÇK als gegnerische Armee anerkannt hätte.

Als die von der Kontaktgruppe gesetzte Frist zur Unterzeichnung eines Abkommens am 20. Februar abgelaufen war, ein Ergebnis aber nahe schien, wurde die Konferenz bis zum 23. Februar, 15.00 Uhr, verlängert. In dieser Zeit versuchte die Kontaktgruppe, Serbien mit

[Seite 21]

wirtschaftlichen Anreizen für ihren Plan zu gewinnen. Doch dessen Delegation blieb bei ihrer Ablehnung jeder militärischen Absicherung durch internationale Truppen, vor allem durch die NATO.59


59 [...]

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt


[194.] Jkr/Fragment 118 09

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 118, Zeilen: 9-25
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 454, 455, Zeilen: 454: 36-40; 455: 1ff
Das Problem bestand letztlich darin, dass der Versuch einer autoritären Konfliktregulierung in Rambouillet diplomatisch und militärisch nicht ausreichend abgesichert war. Militärische Diplomatie sollte in der Lage sein, eine Konfliktpartei, die einem politischen Abkommen nicht zustimmen will, notfalls dazu zu zwingen. Die Vorstellung, allein die Androhung von NATO-Luftschlägen könnte Milošević dazu bringen, Kosovo aufzugeben, war reichlich gewagt. Die Friedenskonferenz geriet offenbar unter einen solchen Erfolgszwang, dass Milošević unterdessen in Verletzung der im Oktober getroffenen Vereinbarungen ungehindert seine Armee im und um das Kosovo aufmarschieren lassen konnte. Hinzu kam, dass Russland am 29. Januar in der Kontaktgruppe zwar die Vorladung zur Friedenskonferenz mitgetragen hatte, aber nicht die am nächsten Tag von der NATO ausgestoßene Gewaltdrohung. Es war von vorneherein klar, dass Russland in letzter Konsequenz kein Autonomieabkommen unterstützte, das die Serben nicht akzeptieren wollten, weil dann Luftangriffe drohten. Milošević durfte davon ausgehen, dass er bei einer Ablehnung des Friedensplans nicht völlig isoliert sein würde, und er konnte versuchen, den westlich-russischen [Gegensatz auszunutzen.] [Seite 454, Zeilen 36-40]

Das Problem bestand darin, dass der Versuch einer autoritativen Konfliktregulierung in Rambouillet diplomatisch und militärisch nicht ausreichend abgesichert worden war. Militärische Diplomatie sollte in der Lage sein, eine Konfliktpartei, die einem politischen Abkommen nicht zustimmen will, notfalls dazu zu zwingen. Die Vorstellung, allein

[Seite 455, Zeilen 1-8]

die Androhung von NATO-Luftschlägen könnte Milošević dazu bringen, Kosovo aufzugeben, war reichlich gewagt. Die Friedenskonferenz geriet offenbar unter einen solchen Erfolgszwang, dass Milošević unterdessen in Verletzung der im Oktober getroffenen Vereinbarungen ungehindert seine Armee in und um Kosovo aufmarschieren lassen konnte.

Hinzu kam, dass Russland am 29. Januar in der Kontaktgruppe zwar die Vorladung zur Friedenskonferenz mitgetragen hatte, aber nicht die am nächsten Tag von der NATO ausgestoßene Gewaltdrohung.

[Seite 455, Zeilen 12-17]

Russland würde in der letzten Konsequenz kein Autonomieabkommen unterstützen, das die Serben nicht akzeptieren wollten, weil dann NATO-Luftangriffe drohten. Milošević durfte davon ausgehen, dass er bei einer Ablehnung nicht völlig isoliert sein würde, und er konnte versuchen, den westlich-russischen Gegensatz auszunutzen.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[195.] Jkr/Fragment 119 01

KomplettPlagiat
Untersuchte Arbeit:
Seite: 119, Zeilen: 1-4
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 455, Zeilen: 17-20
In die Enge getrieben blieb ihm als möglicher Ausweg die militärische Eskalation, der Versuch, in Kosovo vollendete Tatsachen zu schaffen, in der Annahme, Kontaktgruppe und NATO würden sich über die internationalen Gegenmaßnahmen zerstreiten. In die Enge getrieben blieb ihm als möglicher Ausweg die militärische Eskalation - der Versuch, in Kosovo vollendete Tatsachen zu schaffen, in der Annahme, Kontaktgruppe und NATO würden sich über die internationalen Gegenmaßnahmen zerstreiten.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Übernahme beginnt schon auf der Vorseite.


[196.] Jkr/Fragment 119 05

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 119, Zeilen: 5-20, 23-36
Quelle: Giersch 2000a
Seite(n): 506, 507, Zeilen: 506: 24-38; 507: 1-15
Kurz vor Ablauf der bis zum 23. Februar verlängerten Frist schienen die Vermittler dem Ziel eines einigungstauglichen Autonomie-Abkommens näher gekommen zu sein.250 Tatsächlich hätten die politischen Bestimmungen der „Übergangsvereinbarung für Frieden und Selbstregierung in Kosovo“ einen vernünftigen Ausgleich zwischen albanischen und serbischen Interessen ermöglich [sic!]. Unter Wahrung der territorialen Integrität Serbiens sollte Kosovo weitgehende Autonomie erhalten, wobei der zu erwartenden Mehrheitsregierung der Albaner wiederum bedeutende Minderheitenrechte entgegengestellt wurden, einschließlich legislativer Vetorechte und kultureller Selbstverwaltung für die Serben und andere nationale Gemeinschaften. Die Vermittler verlangten von beiden Seiten die Aufgabe ihrer Extrempositionen, wie das bei der Suche nach Kompromisslösungen üblich ist. Von Belgrad wurde das Ende des serbischen Regimes in Kosovo verlangt, von den Albanern das Ende des Unabhängigkeitskampfes. Über den endgültigen Status des Kosovo sollte nach drei Jahren nicht ein Referendum, sondern unter Berücksichtigung des Volkswillens eine weitere internationale Konferenz entscheiden.[...]

Doch welchen Sinn ergaben die Verhandlungen über die Autonomieregelung, wenn die Serben keinen Zweifel daran ließen, dass für sie eine internationale militärische Präsenz in Kosovo nicht in Frage kam? Der Konferenzansatz, zunächst mit Verhandlungen über die politischen Regelungen zu beginnen und sich erst nach einer Einigung hierüber der militärischen Umsetzung zuzuwenden, hatte vermutlich folgende Gründe: Es bestand wohl die Hoffnung, dass eine Annäherung in dem einen, vielleicht weniger problematischen Bereich, Zugeständnisse im anderen Bereich, also bei der Implementierung nach sich ziehen würde, was nach Lage der Dinge reines Wunschdenken gewesen ist. Der Hauptgrund dürfte hingegen gewesen sein, dass die Kontaktgruppe zu Beginn der Konferenz keinen gemeinsam getragenen Plan für eine Friedenstruppe parat hatte. Die endgültige Zusage Präsident Clintons für eine amerikanische Beteiligung mit 4.000 Soldaten erfolgte erst, nachdem er seine innenpolitischen Probleme einigermaßen in den Griff bekommen hatte und als er in dem wegen der [Lewinsky-Affäre gegen ihn laufenden Amtsenthebungsverfahrens am 12. Februar vom Senat freigesprochen worden war.]


250 Entwurf eines Interimabkommens für Frieden und Selbstregierung in Kosovo vom 23. Februar, vorgelegt in Rambouillet, dokumentiert in: Internationale Politik, 5/1999, S. 104-114; Petritsch/Kaser/Pichler, a.a.O (Anm. 241) haben das „Interim Agreement for Peace and Self-Government in Kosovo (Rambouillet, 23 February 1999)“ im Anhang abgedruckt.

[Seite 506, Zeilen 24-38]

Vor allem wegen der serbischen Verzögerungstaktik wurde die Frist zweimal, zunächst bis zum 20., dann bis zum 23. Februar 1999 verlängert, aber schließlich schienen die Vermittler dem Ziel eines einigungstauglichen Autonomie-Abkommens für Kosovo näher gekommen zu sein. Tatsächlich hätten die politischen Bestimmungen der „Übergangsvereinbarung für Frieden und Selbstregierung in Kosovo“29 einen vernünftigen Ausgleich zwischen albanischen und serbischen Interessen ermöglicht. Unter Wahrung der territorialen Integrität Serbiens sollte Kosovo weitgehende Autonomie erhalten, wobei der zu erwartenden Mehrheitsregierung der Albaner wiederum bedeutende Minderheitenrechte entgegengestellt wurden, einschließlich legislativer Vetorechte und kultureller Selbstverwaltung für die Serben und andere nationale Gemeinschaften. Die Vermittler verlangten von beiden Seiten die Aufgabe ihrer Extrempositionen, wie das bei der Suche nach Kompromisslösungen üblich ist: von Belgrad das Ende des serbischen Regimes und von den Albaner das Ende des Ünabhängigkeitskampfes. Über den

[Seite 507, Zeilen 1-15]

endgültigen Status des Kosovo sollte nach drei Jahren nicht ein Referendum, sondern unter Berücksichtigung des Volkswillens eine weitere internationalen [sic!] Konferenz entscheiden.

Doch welchen Sinn ergaben die mühsamen Verhandlungen über die Autonomieregelung, wenn die Serben von Vornherein keinen Zweifel daran ließen, dass für sie eine internationale militärische Präsenz im Kosovo nicht in Frage kam? Der Konferenzansatz, zunächst mit Verhandlungen über die politischen Regelungen zu beginnen und sich erst nach einer Einigung hierüber der militärischen Umsetzung zuzuwenden, hatte vermutlich zwei Gründe. Zum einen mag die Hoffnung bestanden haben, dass eine Annäherung in dem einen, vielleicht weniger problematischen Bereich Zugeständnisse bei der Implementierung nach sich zöge, was nach Lage der Dinge aber reines Wunschdenken gewesen wäre. Der Hauptgrund dürfte hingegen gewesen sein, dass die Kontaktgruppe zu Beginn der Konferenz keinen gemeinsam getragenen Plan für eine Friedenstruppe parat hatte.

[Seite 507, Zeilen 19-22]

Die endgültige Zusage Präsident Clintons von 4000 US-Soldaten erfolgte erst, nachdem er in dem wegen der Lewinsky-Affäre gegen ihn laufenden Amtsenthebungsverfahren (Impeachment) schließlich am 12. Februar vom Senat freigesprochen worden war.


29 Entwurf eines Interimsabkommens für Frieden und Selbstregierung in Kosovo vom 23. Februar, vorgelegt in Rambouillet (Auszüge), dok. in: Internationale Politik, 5/1999, S. 104-114. Petritsch/Kaser/Pichler haben das „Interim Agreement for Peace and Self-Government in Kosovo (Rambouillet, 23 February 1999)“ im Anhang abgedruckt. Siehe auch Weller (wie Anm. 2), S. 453-469.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[197.] Jkr/Fragment 120 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 120, Zeilen: 1-26
Quelle: Giersch 2000a
Seite(n): 507, 508, Zeilen: 507: 19-25, 44; 508: 1-23
[Die endgültige Zusage Präsident Clintons für eine amerikanische Beteiligung mit 4.000 Soldaten erfolgte erst, nachdem er seine innenpolitischen Probleme einigermaßen in den Griff bekommen hatte und als er in dem wegen der] Lewinsky-Affäre gegen ihn laufenden Amtsenthebungsverfahrens am 12. Februar vom Senat freigesprochen worden war. Ein zusätzliches Problem war, dass Russland, wie dargestellt, gegen eine weitere NATO-Truppe auf dem Balkan war, obwohl es sich nach dem Vorbild der IFOR/SFOR in Bosnien an der Operation beteiligen sollte.

Dass die Serben zunächst nicht eindeutig für das Scheitern der Konferenz verantwortlich gemacht werden konnten, hatten sie dem ungeschickten Verhandlungsgebaren der albanischen Delegation zu verdanken. Diese versuchte bis zuletzt, die Forderung nach einem Referendum über den Endstatus Kosovos durchzusetzen. Vor allem aber wagte es Hashim Thaçi nicht, der unmissverständlichen Bestimmung im Vertragstext über die Demilitarisierung der UÇK zuzustimmen. Mit der drohenden Ablehnung der Albaner wurde der Anwendung militärischer Zwangsmittel der NATO gegen Jugoslawien die politische Grundlage entzogen. Diese Entwicklung bestätigte einmal mehr, dass man militärische Diplomatie nur dann erfolgreich anwenden kann, wenn man wenigstens eine der Konfliktparteien an seiner Seite weiß. Am Ende war es der EU-Vermittler Petritsch, der für die albanische Delegation einen gangbaren Ausweg fand. Die Albaner gaben am 23. Februar eine Schlusserklärung ab, in der eine Unterzeichnung des Abkommens nach zwei Wochen in Aussicht gestellt wurde, das heißt nach Rücksprache mit den politisch und militärisch Verantwortlichen in Kosovo.251 Die Kontaktgruppe unterbrach daraufhin den Rambouillet-Prozess bis zur Fortsetzung am 15. März in Paris, wo nur noch über die Aspekte der Implementierung des Vertragsentwurfs gesprochen werden sollte. Liest man dagegen den abschließenden Brief der serbischen Delegation, dann wird dort auch im Hinblick auf die Autonomiebestimmungen weiterer Verhandlungsbedarf angemeldet, wobei die strittigen Punkte in der ersten Fassung genau [aufgelistet waren.]


251 Petritsch/Kaser/Pichler, Kosovo - Kosova, a.a.O (Anm. 241), S. 308-309: [...]

[Seite 507, Zeilen 19-25]

Die endgültige Zusage Präsident Clintons von 4000 US-Soldaten erfolgte erst, nachdem er in dem wegen der Lewinsky-Affäre gegen ihn laufenden Amtsenthebungsverfahren (Impeachment) schließlich am 12. Februar vom Senat freigesprochen worden war. Ein ernsthaftes Problem war aber, dass Russland gegen eine weitere NATO-Truppe auf dem Balkan eingestellt war, obwohl es sich nach dem Vorbild der IFOR/SFOR in Bosnien an der Operation beteiligen sollte.

[Seite 507, Zeile 44]

Dass die Serben zunächst nicht eindeutig für das Scheitern der Konferenz ver-

[Seite 508, Zeilen 1-23]

antwortlich gemacht werden konnten, hatten sie dem ungeschickten Verhandlungs-Gebaren der albanischen Delegation zu verdanken. Diese versuchte bis zuletzt, die Forderung nach einem Referendum über den Endstatus Kosovos durchzusetzen. Vor allem aber wagte es der junge UÇK-Führer Hashim Thaçi nicht, der unmissverständlichen Bestimmung im Vertragstext über die Demilitariserung [sic] der UÇK zuzustimmen. Mit der drohenden Ablehnung der Albaner wurde der Anwendung militärischer Zwangsmittel der NATO gegen Jugoslawien die politische Grundlage entzogen. Diese Entwicklung bestätigte einmal mehr, dass man militärische Diplomatie nur ausüben kann, wenn man wenigstens eine der Konfliktparteien an seiner Seite weiß. Auch der eilends nach Rambouillet gereisten US-Außenministerin Madeleine Albright gelang es nicht, den UÇK-Führer zum Einlenken zu bewegen. Am Ende war es der EU-Vermittler Petritsch, der für die albanische Delegation einen gangbaren Ausweg fand. Sie gab am 23. Februar eine Schlusserklärung ab, in der eine Unterzeichnung des Abkommens nach zwei Wochen in Aussicht gestellt wurde, d.h. nach Rücksprache mit den politisch und militärisch Verantwortlichen in Kosovo.32 Die Kontaktgruppe unterbrach daraufhin den Rambouillet-Prozeß bis zur Fortsetzung am 15. März in Paris, wo nur noch über die Aspekte der Implementierung des Vertragsentwurfs gesprochen werden sollte.33 Liest man man [sic!] dagegen den abschließenden Brief der serbischen Delegation, dann wird dort auch im Hinblick auf die Autonomiebestimmungen weiterer Verhandlungsbedarf angemeldet, wobei die strittigen Punkte in der ersten Fassung genau aufgelistet werden; [...] --- [30 Petritsch/Kaser/Pichler, S. 296.]

32 A.a.O., S. 308-309.

33 A.a.O., S. 313-316.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Fn 251 enthält ergänzende Anmerkungen, aber keinen Verweis auf die Quelle.


[198.] Jkr/Fragment 121 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 121, Zeilen: 1-9
Quelle: Giersch 2000a
Seite(n): 508, Zeilen: 24-33
Erst in der zweiten und in der endgültigen dritten Brieffassung252 wird hinsichtlich des Umfangs und Charakters einer internationalen Präsenz in Kosovo Diskussionsbereitschaft bekundet.253 Im Grunde verklausulierte der Schlussbrief der Serben ihre Ablehnung des vorliegenden, nach dem Willen der Vermittler endgültigen Vertrages. Doch da auch die Albaner trotz ihrer prinzipiellen Zustimmung noch nicht unterschrieben hatten, war eine Schuldzuweisung an die Adresse Belgrads schlecht möglich. Die EU-Staaten sahen offenbar weiteren Spielraum für eine politische Lösung, während Milosevic längst Truppen im und um das Kosovo massierte.

252 ebenda, S. 31-315 [sic!], dort sind die drei Brieffassungen dokumentiert

253 ebenda, S. 315-316: [...]

[...] erst in der zweiten und endgültigen dritten Brieffassung wird hinsichtlich des Umfangs und Charakters einer internationalen Präsenz in Kosovo Diskussionsbereitschaft bekundet - offensichtlich ein taktisches Zugeständnis.34 Im Grunde verklausulierte der Schlussbrief der Serben ihre Ablehnung des vorliegenden, nach dem Willen der Vermittler endgültigen Vertrages. Doch da auch die Albaner trotz ihrer prinzipiellen Zustimmung noch nicht unterschrieben hatten, war eine Schuldzuweisung an die Adresse Belgrads schlecht möglich. Die EU-Staaten sahen offenbar weiteren Spielraum für eine politische Lösung, während Milosevic längst Truppen in und um Kosovo massierte.

34 Die drei Brieffassungen sind dokumentiert a.a.O., S. 310-315.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Fußnote 253 enthält keinen Quellenverweis, sondern ein langes Zitat aus der angegebenen Quelle.


[199.] Jkr/Fragment 121 09

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 121, Zeilen: 9-24
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 21, 22, Zeilen: 21: 21-32; 22: 1-2
Auch wenn das „Ergebnis“ von Rambouillet von Seiten der Kontaktgruppe als Schritt zum Frieden bezeichnet worden war, so ließ sich nur spärlich überdecken, dass man substanziell nicht vorangekommen war. Dies hat unterschiedliche Gründe. Zunächst dürfte die Einschätzung richtig sein, dass NATO und EU eine abstrakte Strategie in dem Sinne verfolgten, als sie die Konfliktsituation von den realen Gegebenheiten ,abstrahierte’: Der Antagonismus der Konfliktparteien bot de facto keinerlei Grundlage für einen Kompromiss. Daher war das vorgesehene Übergangsregime in zeitlicher Hinsicht weder für die serbische noch für die albanische Seite akzeptabel.“254 Mehr aber noch lag der Misserfolg daran, dass die serbische Seite nach der mehrfachen Verlängerung der Ultimaten die damit verbundenen Drohungen der NATO nicht ernst nahm. Was die Fristsetzungen betraf, so schien Frankreich aus innenpolitischen Gründen mehr daran gelegen zu sein, auf seinem Boden einen Friedensvertrag zustande zu bringen, als dafür vorgegebene Zeitvorgaben durchzusetzen. Bei den Serben entstand so der Eindruck, Ultimaten seinen unverbindliche Terminvorgaben.

254 Walter Feichtinger/Gustav E. Gustenau, Die NATO-Operation gegen die Bundesrepublik Jugoslawien, in: österreichische Militärische Zeitschrift, Nr. 3, 1999, S. 335

Auch wenn das „Ergebnis” von Rambouillet von Seiten der Kontaktgruppe als Schritt zum Frieden bezeichnet wurde, so ließ sich nur spärlich überdecken, dass man substantiell nicht voran gekommen war. Dies hat unterschiedliche Gründe. Zunächst dürfte die Einschätzung richtig sein, dass NATO und EU eine „abstrakte” Strategie in dem Sinne verfolgten, „als sie von den realen Gegebenheiten der Konfliktsituation 'abstrahierte': Der Antagonismus der Konfliktparteien bot de facto keinerlei Grundlage für einen Kompromiss. Daher war das vorgesehene Übergangsregime in zeitlicher Hinsicht weder für die serbische noch für die albanische Seite akzeptabel.”60 Mehr aber noch lag der Misserfolg daran, dass die serbische Seite nach der mehrfachen Verlängerung der Ultimaten die damit verbundenen Drohungen der NATO nicht ernst nahm. Was die Fristsetzungen betraf, so schien Frankreich aus innenpolitischen Gründen mehr daran gelegen zu sein, auf seinem Boden einen Friedensvertrag zustande zu bringen, als dafür vorgegebene Zeitvorgaben

[Seite 22]

durchzusetzen, so dass bei den Serben der Eindruck entstand, Ultimaten seien unverbindliche Terminabsprachen.


60 Walter Feichtinger/Gustav E. Gustenau, Die NATO-Operation gegen die Bundesrepublik Jugoslawien, in: Österreichische Militärische Zeitschrift, Jg. 37, Nr. 3, 1999, S. 335

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Man beachte die leichten Unterschiede im wörtlichen Zitat. Dessen Beginn ist bei Jkr nicht durch Anführungszeichen gekennzeichnet und nur durch Vergleich mit der Quelle identifizierbar.


[200.] Jkr/Fragment 122 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 122, Zeilen: 1-32
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 22, Zeilen: 2ff
[Die Kom-]petenzvermischung zwischen NATO und Kontaktgruppe in der Verhandlungsführung255 erlaubte es den Serben, falsche Schlüsse hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der Drohungen zu ziehen: Einerseits drohten die NATO-Mitglieder der Kontaktgruppe mit Militäreinsätzen, andererseits war Russland über die Kontaktgruppe an der Verhandlungsführung beteiligt und lehnte militärische Maßnahmen ohne UNO-Mandat weiterhin ab, ja blockierte ein solches sogar im Sicherheitsrat. Doch auch die Drohungen selbst waren in sich widersprüchlich: Zum einen sollte Serbien mit Luftschlägen gefügig gemacht werden, zum anderen wollte sich die NATO erklärtermaßen nicht zur Luftwaffe der UÇK machen. Darüber hinaus hatten führende westliche Politiker mehrfach deutlich gemacht, dass sie sich nicht auf Kampfeinsätze auf dem Boden einlassen wollten. All das ließ der serbischen Seite wenigstens vorläufig eine gewisse Handlungsfreiheit im Kosovo.

Kaum waren die Delegationen aus Rambouillet abgereist, begann die BR Jugoslawien weitere Truppen in das Kosovo zu verlegen. Die NATO interpretierte dies als Vorbereitungen zu einer Großoffensive gegen die UÇK, zu der es möglicherweise noch vor dem 15. März, also dem vereinbarten Zeitpunkt zur Fortsetzung der Verhandlungen in Paris, kommen würde.256 Offenbar rechnete sie aber nicht damit, dass damit auch eine umfassende Vertreibungsaktion gegen die Kosovo-Albaner vorbereitet werden könnte. Denn sonst hätten die NATO-Staaten aus humanitären Gründen sofort versuchen müssen, eine Entscheidung des UN-Sicherheitsrats zu Gunsten von Präventivmaßnahmen herbeizuführen. 257 In der Folgezeit versuchten beide Kriegsparteien ihre Position zu verbessern. Das unterblieb, nicht nur, weil man ein Veto Russlands oder Chinas erwartete, sondern auch, weil es den Einsatz von Bodentruppen erfordert und damit die Gefahr von Opfern auf Seiten der Entsenderstaaten mit sich gebracht hätte. Während der folgenden beiden Wochen versuchten nun die Kriegsparteien, ihre jeweilige Stellung auf dem Boden vor der Vertragsunterzeichnung zu verbessern. Damit verstießen sie zumindest gegen den Geist des vereinbarten Waffenstillstandes, was die jugoslawische Seite dadurch zu kaschieren versuchte, dass sie ihre Truppenbewegungen sogar bei der OSZE als „reguläre Manöver“ anmeldete. 258


255 Klaus Naumann bezeichnet es in diesem Zusammenhang als Fehler, dass die Verantwortlichkeiten des Krisenmanagements seit dem Herbst 1998 mehrfach gewechselt wurden, vgl. Naumann, Der Krieg gegen Serbien war ein Erfolg. Aber ein Muster für künftige Krisenmanagement- Operationen ist er nicht - Lehren für die NATO, in: FAZ vom 01. 10. 1999

256 Vgl. FAZ vom 25. 02. 1999, S. 1

257 Vorbild hierfür hätte die Resolution 688/1991 zur Situation der im Nordirak vertriebenen Kurden sein können, die eine humanitäre Intervention zur Vorbeugung einer Gefährdung des internationalen Friedens durch grenzüberschreitende Flüchtlingsströme ermöglichte.

258 Vgl. FAZ vom 15. März 1999, S. 1

Die Kompetenzvermischung zwischen NATO und Kontaktgruppe in der Verhandlungsführung61 erlaubte es den Serben, falsche Schlüsse hinsichtlich der Glaubwürdigkeit der Drohungen zu ziehen: Einerseits drohten die NATO-Mitglieder der Kontaktgruppe mit Militäreinsätzen, andererseits war Russland über die Kontaktgruppe an der Verhandlungsführung beteiligt und lehnte militärische Maßnahmen ohne UNO-Mandat weiterhin ab, ja blockierte ein solches sogar im Sicherheitsrat. Doch auch die Drohungen selbst waren in sich widersprüchlich: Zum einen sollte Serbien mit Luftschlägen gefügig gemacht werden, zum anderen wollte sich die NATO erklärtermaßen nicht zur Luftwaffe der UÇK machen. Darüber hinaus hatten führende westliche Politiker mehrfach deutlich gemacht, dass sie sich nicht auf Kampfeinsätze auf dem Boden einlassen wollten. All das ließ der serbischen Seite wenigstens vorläufig eine gewisse Handlungsfreiheit im Kosovo.

Kaum waren die Delegationen aus Rambouillet abgereist, begann die BRJ weitere Truppen in das Kosovo zu verlegen. Die NATO interpretierte dies als Vorbereitungen zu einer Großoffensive gegen die UÇK, zu der es möglicherweise noch vor dem 15. März kommen würde.62 Offenbar rechnete sie aber nicht damit, dass damit auch eine umfassende Vertreibungsaktion gegen die Kosovo-Albaner vorbereitet werden könnte. Denn sonst hätten die NATO-Staaten aus humanitären Gründen sofort versuchen müssen, eine Entscheidung des UN-Sicherheitsrats zugunsten von Präventionsmaßnahmen herbeizuführen.63 Das unterblieb - nicht nur, weil man ein Veto Russlands oder China [sic!] erwartete, sondern auch, weil es den Einsatz von Bodentruppen erfordert und damit die Gefahr von Opfern auf Seiten der Entsenderstaaten mit sich gebracht hätte.

Während der folgenden beiden Wochen versuchten die Kriegsparteien, ihre jeweilige Stellung auf dem Boden noch vor der Vertragsunterzeichnung zu verbessern. Damit verstießen sie zumindest gegen den „Geist” des vereinbarten Waffenstillstands – was die jugoslawische Seite dadurch zu kaschieren versuchte, dass sie ihre Truppenbewegungen sogar bei der OSZE als „reguläre Manöver” anmeldete.64


61 General Naumann bezeichnet es in diesem Zusammenhang als Fehler, dass die Verantwortlichkeiten des Krisenmanagements seit dem Herbst 1998 mehrfach gewechselt wurden, vgl. Naumann, a.a.O. (Anm. 46), S. 6.

62 FAZ vom 25. Februar 1999, S. 1.

63 Vorbild hierfür hätte die Resolution 688/1991 zur Situation der im Nordirak vertriebenen Kurden sein können, die eine humanitäre Intervention zur Vorbeugung einer Gefährdung des internationalen Friedens durch grenzüberschreitende Flüchtlingsströme ermöglichte.

64 FAZ vom 15. März 1999, S. 1.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt, obwohl die ganze Seite inklusive Literaturverweisen aus der Quelle übernommen wurde.


[201.] Jkr/Fragment 123 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 123, Zeilen: 1-3
Quelle: Giersch 2000a
Seite(n): 508, Zeilen: 37-40
[Auch die zahlreichen Besuche bei Milošević, darunter der deutsche] Außenminister und EU-Ratspräsident Fischer am 8. März, der US-Sonderbeauftragte Holbrooke am 10. März, und der russische Außenminister Ivanov am 12. März änderten nichts an seiner völlig verhärteten Haltung. Auch der Reigen hochrangiger Besucher bei Milošević, darunter der deutsche Außenminister und EU-Ratspräsident Fischer am 8. März, der US-Sondergesandte Holbrooke am 10. März, und der russische Außenminister Ivanov am 12. März, änderte nichts an seiner völlig verhärteten Haltung.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Übernahme setzt sich im Text der Quelle nahtlos fort in: Jkr/Fragment_123_12


[202.] Jkr/Fragment 123 04

KomplettPlagiat
Untersuchte Arbeit:
Seite: 123, Zeilen: 4-12
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 22, 23, Zeilen: 22: 32ff; 23: 1-5
Nachdem am 2. März die UÇK ihren Verhandlungsführer von Rambouillet, Hashim Thaçi, zum Ministerpräsidenten des Kosovo ernannt und ihn mit der Bildung einer provisorischen Regierung beauftragt hatte, trat der bisherige politische Vertreter der UÇK, Adem Demaçi, ein Gegner des Rambouillet-Prozesses zurück.259 Daraufhin gelang es den USA, „die UÇK und damit die gesamte kosovo-albanische Verhandlungsdelegation zur Unterzeichnung des Vertrages zu überreden.“260 Die Führung der Kosovaren machte sich Hoffnungen darauf, dass die NATO faktisch auf ihrer Seite in den Krieg einträte, wenn nur sie und nicht die Serben den Vertrag Unterzeichneten.

259 Vgl. FAZ vom 3. März 1999, S. 6

260 Matthias Rüb, “Phönix aus der Asche” Die UCK: von der Terrororganisation zur Bodentruppe der Nato? in: Schmid, a.a.0. (Anm.50), s. 61

Nachdem am 2. März die UÇK ihren Verhandlungsführer von Rambouillet, Hashim Thaçi, zum Ministerpräsidenten des Kosovo ernannt und mit der Bildung einer provisorischen Regierung beauftragt hatte, trat der bisherige politische Vertreter der UÇK, Adem Demaçi,

[Seite 23]

ein Gegner des Rambouillet-Prozesses, zurück.65 Daraufhin gelang es den USA, „die UÇK und damit die gesamte Kosovo-albanische Verhandlungsdelegation zur Unterzeichnung des Vertrags zu überreden.”66 Die Führung der Kosovaren machte sich Hoffnungen darauf, dass die NATO faktisch auf ihrer Seite in den Krieg einträte, wenn nur sie und nicht die Serben den Vertrag unterzeichneten.


65 FAZ vom 3. März 1999, S. 6.

66 Matthias Rüb, „Phönix aus der Asche” Die UÇK: Von der Terrororganisation zur Bodentruppe der Nato? in: Schmid, a.a.O. (Anm. 17), S. 61.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[203.] Jkr/Fragment 123 12

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 123, Zeilen: 12-19, 104-109
Quelle: Giersch 2000a
Seite(n): 508, 509, Zeilen: 508: 41-44; 509: 1-3, 102-104
In Paris erklärte ihr Verhandlungsführer Thaçi in einem Brief an den EU-Unterhändler Petritsch noch am 15. März die Bereitschaft der albanischen Delegation zur Vertragsunterzeichnung. Die serbische Delegation schien hingegen einzig bereit, über das in Rambouillet geschnürte Paket noch einmal verhandeln zu wollen und wartete entgegen den vorab von der Kontaktgruppe festgelegten Verfahrensregeln mit einem neuen Vertragsentwurf auf, der mit dem Schlusstext von Rambouillet kaum mehr etwas gemein hatte.261

261 FRY Revised Draft Agreement (Agreement for Self-Government in Kosmet), 15 March 1999, dokumentiert in Weller, a.a.O (Anm. 204), S. 480-490. Die meisten Passagen des Rambouillet-Textes waren, beginnend bei der Überschrift, gestrichen oder durch neue Formulierungen ersetzt worden; der Textenwurf der serbischen Delegation liegt im Internet unter http//www.balkanaction.org vor; siehe auch: Petritsch/Kaser/Pichler, a.a.O. (Anm. 241), S. 288 f.

[Seite 508, Zeilen 41-44]

In Paris erklärte UÇK-Reprâsentant Thaçi in einem Brief an EU-Unterhändler Petritsch noch am 15. März die Bereitschaft der albanischen Delegation, das Kosovo-Abkommen zu unterzeichnen. Die serbische Delegation betrieb hingegen blanke

[Seite 509, Zeilen 1-3]

Obstruktion und wartete entgegen den vorab von der Kontaktgruppe festgelegten Verfahrensregeln mit einem neuen Vertragsentwurf auf, der mit dem Schlusstext von Rambouillet kaum mehr etwas gemein hatte.35


35 FRY Revised Draft Agreement (Agreement for Self-Government in Kosmet), 15 March 1999, dok. in: Weller (wie Anm. 2), S. 480-490. Die meisten Passagen des Rambouillet-Textes waren, beginnend bei der Überschrift, gestrichen oder durch neue Formulierungen ersetzt worden.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[204.] Jkr/Fragment 123 20

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 123, Zeilen: 20-30
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 23, Zeilen: 13-22
Das Vorgehen der Serben wurde von den Albanern und den westlichen Staaten als reine Verzögerungstaktik angesehen und abgelehnt. Nach dreitägigem Stillstand unterzeichnete am 18. März nur die albanische Delegation den 82 Seiten umfassenden Vertrag, bezeugt von Hill und Petritsch. Majorski war anwesend, leistete aber auf Weisung Moskaus keine Unterschrift. Die serbische Delegation blieben diesem Akt fern und behauptete, der Vertrag sei zwischenzeitlich zu ihren Ungunsten gefälscht worden.262 Daraufhin gaben die Konferenz-Vorsitzenden, die Außenminister Großbritanniens und Frankreichs, Cook und Védrine am 19. März eine Aussetzung der Verhandlungen bekannt. Noch am selben Tag ordnete der OSZE-Vorsitzende Vollebaek die sofortige Abreise der 1.360 Beobachter aus dem Kosovo an, denn nun hatte deren persönliche Si-[cherheit gegenüber dem Ansehensverlust der OSZE Vorrang.]

262 Süddeutsche Zeitung vom 20./21. 03. 1999, S. 7

Dies wurde von den Albanern und den westlichen Staaten als Verzögerungstaktik angesehen und abgelehnt. Nach dreitägigem Stillstand unterzeichneten am 18. März nur die Albaner in Anwesenheit der internationalen Vermittler den 82 Seiten umfassenden Vertrag. Die serbische Delegation blieb diesem Akt fern und behauptete, der Vertrag sei zwischenzeitlich zu ihren Ungunsten gefälscht worden.68 Daraufhin setzten die Vorsitzenden der Balkan-Kontaktgruppe, Védrine und Cook, am 19. März die Konferenz für unbestimmte Zeit aus. Noch am selben Tag ordnete der OSZE-Vorsitzende Vollebaek die sofortige Abreise der 1.380 Beobachter aus dem Kosovo an, denn nun hatte deren persönliche Sicherheit gegenüber dem zu erwartenden Ansehensverlust der OSZE Vorrang.

68 Süddeutsche Zeitung vom 20./21. März 1999, S. 7.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Aus 1.380 Beobachtern werden 1.360, sonst wenig Änderungen.

Der Satz "Majorski war anwesend, leistete aber auf Weisung Moskaus keine Unterschrift." findet sich wörtlich so in der Quelle Giersch (2000a) (S. 509, Zeile 6-7). Siehe Jkr/Fragment_123_12 für eine Übernahme aus der gleichen Quelle auf Seite 123.


[205.] Jkr/Fragment 124 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 124, Zeilen: 1-18
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 23, 24, Zeilen: 23: 22f; 24: 1-5
Anders als vielleicht zu erwarten gewesen wäre, konnten die Mitarbeiter ohne Schwierigkeiten das Kosovo verlassen, allerdings wurden ihre Visa an der Grenze zu Mazedonien ungültig gemacht. Die serbische Seite schien geradezu froh zu sein, diese Augen- und Ohrenzeugen ihrer Aktionen gegen albanisch [sic!] Dörfer loszuwerden. 263 Jugoslawische Armee- und Polizeieinheiten begannen unmittelbar nach dem Abzug der internationalen Kosovo-Beobachter eine neue Offensive gegen die UÇK, deren Generalstab noch am selben Wochenende von der Vertreibung von 15.000 Kosovaren aus ihren Dörfern sprach und die NATO aufrief, sofort zu handeln, um die serbische Kriegsmaschinerie zu stoppen.264 Nachdem der amerikanische Sonderbotschafter Holbrooke am 22. März Milosevic noch einmal eine „letzte Warnung“ überbracht und ihn in zwei mehrstündigen Gesprächen zu einer Unterschrift zu überreden versucht hatte, kehrte er am 23. März unverrichteter Dinge nach Brüssel zurück.265 Die Zeit für politische Gespräche war abgelaufen. In Brüssel machte NATO-Generalsekretär Solana die Drohungen der Allianz wahr und erteilte noch am selben Abend den Einsatzbefehl für die NATO-Luftstreitkräfte, deren erste Bomberstaffeln dann am 24. März 1999 Angriffe gegen militärische Ziele in ganz Jugoslawien flogen.

263 Ein Teil der Mitarbeiter betreute, wie oben erwähnt, während der folgenden Kriegsmonate vertriebene Kosovaren in den Nachbarländern und registrierte deren Aussagen über Menschenrechtsverletzungen für das Haager Kriegsverbrechertribunal.

264 Süddeutsche Zeitung vom 22. 03. 1999, S. 1

265 Holbrooke erklärte in einem Interview in einer ARD-Sendung am 26. Oktober 1999, Milosevic habe auf die Vorhaltung, im Falle einer Weigerung Serbiens, das Rambouillet- Abkommen zu unterzeichnen werde die NATO angreifen, mehrmals geantwortet, dann werde eben gebombt. Offensichtlich war in der serbischen Führung schon vor Holbrookes Besuch die Entscheidung gefallen, nicht nachzugeben.

Anders als vielleicht zu erwarten gewesen wäre, konnten die Mitarbeiter ohne Schwierigkeiten das Kosovo verlassen, allerdings wurden ihre Visa an der Grenze zu Mazedonien ungültig gemacht. Die serbische Seite schien geradezu froh zu sein, diese Augen- und Ohrenzeugen ihrer Aktionen gegen albanische Dörfer loszuwerden.69

Jugoslawische Armee- und Polizeieinheiten begannen unmittelbar nach dem Abzug der internationalen Kosovo-Beobachter eine neue Offensive gegen die UÇK, deren Generalstab noch am selben Wochenende von der Vertreibung von 15.000 Kosovaren aus ihren Dörfern sprach und die NATO dazu aufrief, sofort zu handeln, um die serbische Kriegsmaschinerie zu stoppen.70 Nachdem der amerikanische Sonderbotschafter Holbrooke am 22. März Milosevic noch einmal eine „letzte Warnung” überbracht und ihn in zwei mehrstündigen Gesprächen zur [sic!]

[Seite 24]

einer Unterschrift zu überreden versucht hatte, kehrte er am 23. unverrichteter Dinge nach Brüssel zurück.71 Dort erteilte NATO-Generalsekretär Solana noch am selben Abend den Einsatzbefehl für die Luftstreitkräfte, deren erste Bomberstaffeln dann am Abend des 24. März 1999 Angriffe gegen militärische Ziele in ganz Jugoslawien flogen.


69 Ein Teil der Mitarbeiter betreute während der folgenden Kriegsmonate vertriebene Kosovaren in den Nachbarländern und registrierte deren Aussagen über Menschenrechtsverletzungen für das Haager Kriegsverbrechertribunal.

70 Süddeutsche Zeitung vom 22. März 1999, S. 1.

71 Holbrooke erklärte in einem Interview in der ARD-Sendung vom 26. Oktober 1999, Milosevic habe auf die Vorhaltung, im Falle der Weigerung Serbiens, das Rambouillet-Abkommen zu unterzeichnen, werde die NATO angreifen, mehrmals geantwortet, dann werde eben gebombt. Offensichtlich war in der serbischen Führung schon vor Holbrookes Besuch die Entscheidung gefallen, nicht nachzugeben.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[206.] Jkr/Fragment 125 29

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 125, Zeilen: 29-42
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 84, 85, Zeilen: 84: 17-20, 23-28, 35-36; 85: 1-2, 8-11
Rambouillet war nicht von Anfang an ein „Alibi zum Krieg“, wie es von Kritikern vielfach bezeichnet wurde, obwohl es amerikanische Akteure gab, die nicht ungücklich darüber waren, dass ein Abschluss vermieden wurde, nicht zuletzt, um Milošević eine Lektion erteilen zu können. Eine solche Auffassung verkennt jedoch das Wesen von Verhandlungen: Wären die Serben auf den Einsatz einer internationalen Schutztruppe eingegangen, so hätten die Verhandlungen eine schwer beeinflussbare Dynamik erhalten. Auch die Supermacht USA hätte dann den Abschluss nicht mehr verhindern können. Vielfach wurde die Frage erörtert, ob der ultimative Ton der Kontaktgruppe die serbische Seite vom Verhandeln abgeschreckt hat. Die einschlägigen Unterlagen decken eine solche Vermutung nicht, obwohl der Ton tatsächlich rauh war. Die serbische Delegation agierte sehr professionell. Die Belgrader Führung hatte zu einem unbekannten Zeitpunkt, sicher aber Anfang März 1999 die strategische Entscheidung getroffen, dem Einsatz einer internationalen Schutztruppe, der auch unverkennbar [große Chancen bot, keinesfalls zuzustimmen.] [Seite 84, Zeilen 17-20]

Drittens: Rambouillet war nicht »von vornherein ein Alibi zum Krieg«. Vielleicht waren amerikanische Akteure wirklich froh, daß ein Abschluß vermieden wurde, damit Milosevic seine Lektion bekam.

[Seite 84, Zeilen 23-28]

Solche großsprecherischen Äußerungen verkennen das Wesen von Verhandlungen: Wären die Serben auf das Thema der internationalen Garantietruppe eingegangen, so hätten die Verhandlungen eine schwer kontrollierbare Dynamik erhalten. Auch die Supermacht hätte dann den Abschluß nicht mehr verhindern können.

[Seite 84, Zeilen 35-36]

Viertens: Hat der ultimative Ton der Kontaktgruppe Belgrad vom Verhandeln abgeschreckt? Die Unterlagen decken eine sol-

[Seite 85, Zeilen 1-2]

che Vermutung nicht, obwohl der Ton nach außen rauh war. Die jugoslawisch-serbische Delegation agierte hochprofessionell.

[Seite 85, Zeilen 8-11]

Die Belgrader Führung hatte zu einem unbekannten Zeitpunkt, sicher aber ab Anfang März die strategische Entscheidung getroffen, solche Chancen nicht zu ergreifen.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[207.] Jkr/Fragment 126 05

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 126, Zeilen: 5-32
Quelle: Joetze 2001
Seite(n): 85, 86, Zeilen: 85: 20-34; 86: 7-31
Außenpolitisches Handeln und diplomatisches Vorgehen muss sich stets an den sich wandelnden Gegebenheiten ausrichten, die sich im Verlauf der Kosovo-Krise häufig änderten. Nicht auszuschließen ist jedoch, dass die ambivalente Haltung Russlands zur militärischen Garantiepräsenz und die Ablehnung der NATO-Drohung mit Luftschlägen den serbischen Widerstand bei den Verhandlungen stärkte. Dass die Drohung des atlantischen Bündnisses durchaus ernst genommen wurde beweist die Tatsache, dass die serbischen Armeeführer ihre Streitkräfte und die staatlich gelenkten Medien die Bevölkerung auf den Krieg vorbereiteten. Die serbische Führung hatte entschieden, ihn durchzustehen, in der Hoffnung, dass die NATO ihn erfolglos abbrechen würde.

Schließlich bleibt die Frage, ob ein unsensibles Konferenzmanagement den Vertragsschluss vereitelt hat. Tatsache ist, dass der Konferenz die klare Führung eines erfolgsorientierten amerikanischen Koordinators fehlte, wie sie Außenminister Christopher und Botschafter Holbrooke in Dayton ausübten. Die in Rambouillet agierende Außenministerin Albright übernahm die dominierende Rolle erst in den letzten drei Tagen, jedoch nur mit dem Ziel, die albanische Unterschrift als Rechtfertigung für ein militärisches Eingreifen zu bekommen. Sie hat damit den Eindruck der Einseitigkeit, der der Konferenz von Anfang an anhaftete, verstärkt und der Behauptung hinsichtlich des einseitig vorherbestimmten Ergebnisses Nahrung gegeben. Dazu kamen verschiedene von den Medien veröffentlichte Stimmen aus Washington, die die Bestrafung von Milošević zum eigentlichen Ziel der Konferenz erklärten. Die Opposition in den beteiligten Staaten der EU nahm solche Stimmen auf und verstärkten sie. Die enttäuschte deutsche Friedensbewegung hat ihre These der „Rambouillet-Lüge“ aus der internationalen Diskussion entnehmen können und brauchte ihren eigenen Verschwörungstheorien, wonach beispielsweise die NATO Serbien ein Besatzungsstatut auferlegen wollte, nur hinzuzufügen.

[Seite 85, Zeilen 20-34]

Aber außenpolitisches Handeln muß sich geschmeidig an den Gegebenheiten ausrichten, die sich im Laufe der Kosovo-Krise eben wiederholt änderten.

Sechstens: Hat Rußland nicht den Abschluß sabotiert? Stärkte es durch seine ambivalente Haltung zur militärischen Garantiepräsenz nicht den serbischen Widerstand? Stärkte es den Serben den Rücken, indem es die Nato-Drohung mit Luftschlägen nicht mittrug? Um mit letzterem zu beginnen: Die Serben glaubten die Drohung. Das haben der Präsident Jugoslawiens, Milosevic, und der Präsident Serbiens, Milutinovic, eindeutig gesagt. Die Armeeführer bereiteten die Streitkräfte auf den Krieg vor, die staatlichen Medien die Bevölkerung. Die serbische Führung hatte entschieden, ihn durchzustehen, in der Hoffnung, daß die Nato ihn erfolglos abbrechen würde.

[Seite 86, Zeilen 7-31]

Siebtens: Hat ein unsensibles, ungeschicktes Konferenzmanagement den Erfolg vereitelt? Hat es den Eindruck in der Öffentlichkeit verstärkt, die Konferenz sei als Alibiunternehmen angelegt? Ersteres nein, zweites leider ja. Es ist richtig, daß der Konferenz die harte Hand eines erfolgsorientierten amerikanischen Koordinators fehlte, wie Außenminister Christopher und Botschafter Holbrooke sie in Dayton spielten. Außenministerin Albright übernahm die dominierende Rolle in den letzten drei Tagen von Rambouillet, aber, jedenfalls nach außen hin, nur mit einem Ziel: der albanischen Unterschrift. Sie hat damit den Eindruck der Einseitigkeit, der dem ganzen Unternehmen schon vom Konzept her anhaftete, verstärkt und der Behauptung der »Rambouillet-Lüge« kräftige Nahrung gegeben. Dazu kamen die erwähnten Stimmen aus Washington, die die Bestrafung von Milosevic zum eigentlichen Ziel der Konferenz erklärten. Die europäische Opposition nahm solche unverantwortliche Stimmen gierig auf. Den Ausdruck »Madeleine’s war« hat aber zuerst das amerikanische Magazin »Times« geprägt. Die enttäuschte deutsche Friedensbewegung hat ihre These der Rambouillet-Lüge aus der internationalen Diskussion entnehmen können und mußte ihre eigenen kleinen Verschwörungstheorien (Raçak war kein Massaker, die Nato wollte Serbien ein Besatzungsstatut auferlegen, das Auswärtige Amt wußte, daß die Lage im Kosovo im März gar nicht so schlimm war, den Hufeisenplan gab es gar nicht) nur zur Garnierung hinzufügen.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[208.] Jkr/Fragment 126 33

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 126, Zeilen: 33-39
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 24, Zeilen: 5-9
2.7 War der 1999 begonnene Krieg der NATO zu vermeiden?

Die intensiven diplomatischen Bemühungen der Gewaltprävention waren letztlich gescheitert, was nicht nur auf das Verhalten der Konfliktparteien zurückzuführen ist. Es gab auch eine Reihe von Fehlem und Versäumnissen, ohne die die Chancen für rechtzeitige politische Lösungen und Vermittlungserfolge größer gewesen wären.266 In einem Überblick seien sie nachstehend noch einmal zusammengefasst:


266 Vgl. Marie-Janine Calic, Die Jugoslawienpolitik des Westens seit Dayton, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 34/99, 20. 08. 1999, S. 22-32; vgl. Tobias Debiel, Katastrophe im Kosvo [sic!] - Zehn Anmerkungen zu Massakern, Krieg und (De-)Eskalation, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Nr. 5, 1999, S. 539-547, und Christoph Rohloff, Krieg im Namen der Menschenrechte? Eine Bestandsaufnahme nach der NATO-Intervention im Kosvo, in: ders. (Hg.), Krieg im Kosovo - Was tun? INEF-Report, Heft 38/99 (Institut für Entwicklung und Frieden Duisburg), S. 1-45

3.6 Hatte die NATO keine andere Wahl als Krieg?

Trotz vieler diplomatischer Beziehungen scheiterte letztlich die Gewaltprävention seit 1989. Allerdings gab es eine Reihe von Fehlern und Versäumnissen, ohne die die Chancen für rechtzeitige politische Lösungen und Vermittlungserfolge größer gewesen wären.72 Hier seien noch einmal die wichtigsten erwähnt:


72 Vgl. auch Marie-Janine Calic, Die Jugoslawienpolitik des Westens seit Dayton, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 34/99 vom 20. August 1999, S. 22-32; Vgl. Tobias Debiel, Katastrophe im Kosovo – Zehn Anmerkungen zu Massakern, Krieg und (De-) Eskalation, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 44, Nr. 5, 1999, S. 539-547, und Christoph Rohloff, Krieg im Namen der Menschenrechte? Eine Bestandsaufnahme nach der NATO-Intervention im Kosovo, in: ders. (Hg.), Krieg im Kosovo – Was tun? INEF-Report, Heft 38/1999 (Institut für Entwicklung und Frieden, Duisburg), S. 1-45.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt für diese Übernahme, die sich auf der nächsten Seite fortsetzt.

Insbesondere auch alle Literaturhinweise sind abgeschrieben.


[209.] Jkr/Fragment 127 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 127, Zeilen: 1-30
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 24, 25, Zeilen: 24: 10-27; 25: 1-11
- die ungeklärten Beziehungen des Westens gegenüber der BR Jugoslawien und die unzulängliche Unterstützung der gewaltfreien Strategie Rugovas in den frühen und mittleren neunziger Jahren, wodurch ungewollt denen Argumente geliefert wurden, die später auf Gewalt setzten;

- die sofortige Festlegung der internationalen Organisationen auf eine innerserbische Lösung, wodurch zum einen der Spielraum für internationale Verhandlungen von vornherein so eingeschränkt wurden, dass Milošević glaubte, sich gar nicht mehr darauf einlassen zu müssen und zum anderen die UÇK in ihrer Auffassung bestärkt wurde, die Unabhängigkeit des Kosovo sei nur durch gewaltsame Mittel zu erreichen;

- Das unbewegliche Festhalten am früheren spanischen Ministerpräsidenten Felipe Gonzales als Leiter einer OSZE-Vermittlungsmission, nachdem offensichtlich wurde, dass Milošević diesen nicht empfangen würde. Dadurch ging sehr viel Zeit verloren. Hinzu kam, dass die OSZE nur in eingeschränktemMaße aktiv werden konnte, nachdem die BR Jugoslawien aus ihr ausgeschlossen worden war;

- der Verzicht darauf, Russland frühzeitig in die Konfliktintervention einzubinden, wodurch sich die Chancen erhöht hätten, ein Mandat des UN-Sicherheitsrats für eine bewaffnete Friedenstruppe nach SFOR-Vorbild zu erhalten, unter deren Schutz es der OSZE eher möglich gewesen wäre, das KVM-Mandat zu verwirklichen;

- die Nichteinbeziehung kosovo-albanischer Vertreter in die Waffenstillstandsvereinbarungen zwischen Holbrooke und Milošević im Oktober 1998, wodurch deren Absicherung zur anderen Seite versäumt wurde;

- die unklare Kompetenzverteilung zwischen NATO und Balkan-Kontaktgruppe während des Krisenmanagements vor und in Rambouillet, die dazu geführt haben kann, dass Milošević die Drohungen nicht ernst genug nahm;

- der Verzicht auf einen Erfolgsdruck, wie er die Verhandlungen von Dayton bestimmte. Dieser wäre entstanden, wenn es in Rambouillet zwingend zu einemAbschluss hätte kommen müssen.

Es lässt sich nicht zweifelsfrei nachweisen, dass ein anderes Verhalten derinternationalen Gemeinschaft in diesen Situationen zu einer friedlichen Konfliktregelung geführt hätte, aber schon die vorstehend dargelegten Fehler und Versäumnisse zeigen, dass die Eskalation zum NATO-Einsatz nicht allein auf die [Unbeweglichkeit und Verstocktheit der serbischen Führung zurückzuführen war.]

- die unzulängliche externe Unterstützung der gewaltfreien Strategie Rugovas in den frühen und mittleren neunziger Jahren, wodurch ungewollt denen Argumente geliefert wurden, die später auf Gewalt setzten;

- die sofortige Festlegung der Internationalen Organisationen auf eine innerserbische Lösung, wodurch zum einen der Spielraum für internationale Verhandlungen von vornherein so eingeschränkt [sic!], dass Milosevic glaubte, sich gar nicht mehr darauf einlassen zu müssen; und zum anderen die UÇK darin bestärkt wurde, dass die Unabhängigkeit des Kosovo nur durch gewaltsame Mittel zu erreichen sein würde;

- das Festhalten an González als Leiter einer Vermittlungsmission, nachdem offensichtlich wurde, dass Milosevic diesen nicht empfangen würde, wodurch viel Zeit verloren ging;

- der Verzicht darauf, Russland frühzeitig in die Konfliktintervention einzubinden, wodurch sich die Chancen erhöht hätten, ein Mandat des Sicherheitsrats für eine bewaffnete Friedenstruppe nach SFOR-Vorbild zu erhalten, unter deren Schutz es der OSZE eher möglich gewesen wäre, das KVM-Mandat zu verwirklichen;

- die Nichteinbeziehung Kosovo-albanischer Vertreter in die Waffenstillstandsvereinbarungen zwischen Holbrooke und Milosevic im Oktober 1998, wodurch deren Absicherung zur anderen Seite versäumt wurde;

[Seite 25]

- die unklare Kompetenzverteilung zwischen NATO und Kontaktgruppe während des Krisenmanagements vor und in Rambouillet, die dazu geführt haben kann, dass Milosevic die Drohungen nicht ernst genug nahm;

- und schließlich der Verzicht auf einen Erfolgsdruck, wie die Verhandlungen von Dayton bestimmte, und der entstanden wäre, wenn es unbedingt in Rambouillet zu einem Abschluss der Verhandlungen hätte kommen müssen.

Natürlich lässt sich nicht nachweisen, dass ein anderes Verhalten der Internationalen Organisationen in diesen Situationen zu einer dauerhaften friedlichen Konfliktregelung geführt hätte, aber schon diese Fehler und Versäumnisse zeigen, dass die Eskalation zum NATO-Einsatz nicht allein auf die Verstocktheit der serbischen Führung zurückzuführen war.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt, obwohl alle hier aufgeführten Punkte aus der Quelle stammen und nur z.T. leicht ergänzt wurden.


[210.] Jkr/Fragment 128 04

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 128, Zeilen: 4-35
Quelle: Naumann 2001
Seite(n): 853, 855, 856, Zeilen: 853:4-5, 16-33; 855: 22-29; 856: 17-37
Voraussetzung für rasches und entschlossenes Handeln wäre das frühzeitige Erkennen der sich anbahnenden Krise gewesen. Früherkennung ist die Voraussetzung für Krisenprävention, welche das anzustrebende Instrument der Krisenbewältigung ist. Die Erfahrungen zurückliegender Jahrzehnte zeigen, dass eine wirkungsvolle Prävention die Ausnahme ist, obwohl die wenigen erfolgreichen Fälle wie beispielsweise der vorbeugende Einsatz von Friedenstruppen in Mazedonien zur Nachahmung anregen sollten. Einer der entscheidenden Gründe für die geringen Aussichten auf präventives Handeln liegt in der Natur demokratischer Staaten. Sie sind meist vom Primat der Innenpolitik bestimmt und handeln vielfach nur dann, wenn Nichthandeln in einer sich anbahnenden Krise zu innenpolitischen Problemen führen könnte. Ein weiterer Grund sind die eingeübten Handlungsmuster in repräsentativen Demokratien, die dadurch gekennzeichnet sind, wenig präventiv, sondern reaktiv, einem Problemdruck folgend und den Konsens suchend, zu sein.

Die Krisenreaktion wird deshalb, obwohl letzten Endes teurer und schwieriger, der Regelfall internationaler Krisenbewältigung bleiben. Wichtigste Voraussetzung für ein erfolgreiches Reagieren zur Bewältigung einer Krise ist das Festlegen der politischen Ziele, die durch das Eingreifen erreicht werden sollen. Je eindeutiger die politischen Ziele festgelegt sind, desto einfacher ist es, die zweckmäßigste Strategie zur Erreichung dieser Ziele zu entwickeln. Nachdem es in der Kosovo-Krise an ausreichend klar formulierten politischen Zielen mangelte, kam es zu negativen Folgewirkungen. Es war beabsichtigt, durch die militärischen Optionen die serbische Seite zu bewegen, einem Ende der Kampfhandlungen und der Rückkehr an den Verhandlungstisch zuzustimmen. Dieser Zielsetzung folgend wurden Pläne für eine phasenweise Luftoperation sowie Pläne für die Implementierung eines nach Luftoperationen auszuhandelnden Abkommens zur Beendigung der Kampfhandlungen erarbeitet. Diese Ziele wurden jedoch während der Luftoperation beim NATO-Gipfel von Washington geändert.267 Die ursprünglich festgelegten Ziele führten zu Planungen, die dem Muster von Bosnien ähnelten. Sie weckten in den westlichen Staaten vielfach die Hoffnung, nach ein paar Luftschlägen würde Milošević einlenken.


267 Vgl. Klaus Naumann, Krisenreaktion, in: Sicherheitspolitik in neuen Dimensionen, Kompendium zum erweiterten Sicherheitsbegriff/Bundesakademie für Sicherheitspolitik (Hg.), Hamburg, Berlin, Bonn 2001, S. 855 f.; die beim Gipfel in Washington geänderten Ziele lauteten, vereinfacht ausgedrückt: - Ende der Kampfhandlungen, - Abzug aller serbischen bewaffneten Kräfte aus dem Kosovo, - Rückkehr aller Kosovoflüchtlinge, - Überwachung der Waffenruhe durch eine NATO-geführte internationale Friedenstruppe.

[Seite 853, Zeile 4-5]

Voraussetzung raschen und entschlossenen Handelns ist frühzeitiges Erkennen der sich anbahnenden Krise.

[Seite 853, Zeilen 16-33]

Früherkennung ist Voraussetzung für Krisenprävention, die das anzustrebende Instrument der Krisenbewältigung ist. Sie wurde deshalb auch in dem Bericht des so genannten Brahimi-Panel an erster Stelle genannt. Aus vielerlei Gründen steht jedoch zu befürchten, dass Prävention die Ausnahme bleiben wird, obwohl die wenigen erfolgreichen Beispiele wie beispielsweise der vorbeugende Einsatz von Friedenstruppen in Mazedonien zur Nachahmung anregen sollte. Einer der entscheidenden Gründe für die geringen Aussichten auf Zunahme präventiven Handelns liegt in der Natur demokratischer Staaten. Sie sind vom Primat der Innenpolitik bestimmt und handeln folglich meist nur dann, wenn Nichthandeln in einer sich anbahnenden Krise zu innenpolitischen Problemen führen könnte. Ein weiterer Grund scheint in der Natur politischen Handelns zu liegen, das in repräsentativen Demokratien wenig präventiv, sondern reaktiv, einem Problemdruck folgend und den Konsens suchend den Ereignissen hinterher läuft.

1.4 Krisenreaktion als Regelfall

Krisenreaktion wird, obwohl letzten Endes teurer, schwieriger und in der Regel zu unerwünschten Bindungen führend, der Regelfall internationaler wie nationaler Krisenbewältigung bleiben.

[Seite 855, Zeilen 22-29]

Die Begründbarkeit der Entscheidung ist die Voraussetzung für das Handeln in Krisen, die Festlegung der politischen Ziele, die durch das Eingreifen erreicht werden sollen, ist die Voraussetzung für den Erfolg. Je eindeutiger die politischen Ziele festgelegt werden, desto einfacher ist es, die zweckmäßigste Strategie zur Erreichung dieser Ziele zu entwickeln, die dazu erforderlichen Mitteln zu bestimmen und bereitzustellen und solide Grundlagen für die anhaltende Unterstützung des gewählten Kurses durch das eigene Volk und seine Verbündeten zu schaffen.

[Seite 856, Zeilen 17-37]

Das Beispiel der Kosovo-Krise 1999 eignet sich gut, die negativen Folgen eines nicht ausreichend klar formulierten politischen Zieles aufzuzeigen. Das Ziel, das der Erarbeitung der verschiedenen militärischen Optionen zugrunde lag, war, die serbische Seite zu bewegen, einem Ende der Kampfhandlungen und der Rückkehr an den Verhandlungstisch zuzustimmen. Dieser Zielsetzung entsprechend wurden Pläne für eine phasenweise Luftoperation (Phased Air Operation), ein Plan für eine als Reaktion auf übermäßige Gewaltanwendung gedachte, im Ausmaß begrenzte, Luftangriffsoperation (Limited Air Response) sowie Pläne für die Implementierung eines gegebenenfalls nach Luftoperationen auszuhandelnden Abkommens zur Beendigung der Kampfhandlungen erarbeitet. Diese politischen Ziele wurden erst während der Luftoperation beim Gipfel von Washington geändert und lauteten dann, vereinfacht ausgedrückt:

  • Ende der Kampfhandlungen
  • Abzug aller serbischen bewaffneten Kräfte aus dem Kosovo
  • Rückkehr aller Kosovo-Flüchtlinge
  • Überwachung der Waffenruhe durch eine NATO-geführte internationale Friedenstruppe.

Die zunächst vorgegebenen Ziele führten zu Planungen, die dem Muster von Bosnien 1995 ähnelten, vielfach in den NATO-Staaten die Hoffnung weckten, nach ein paar Luftschlägen würde Milosevic einlenken [...]

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle ist zwar vorhanden, dieser bezieht sich aber nur auf die Fußnote, möglicherweise noch auf den Absatz vor der Fußnote. Die sehr weitläufigen Übernahmen weiter oben auf der Seite, sowie nach der Fußnote und auch die oft wörtlichen Übernahmen werden dem Leser aber keineswegs klar.


[211.] Jkr/Fragment 129 01

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 129, Zeilen: 1-25, 101-117
Quelle: Naumann 2001
Seite(n): 856, 857, 859, 860, Zeilen: 856: 35-40; 857: 1-6, 9-22; 859: 25-36: 860: 1-12, 21-27
[Er selbst] ging wohl davon aus, ganz ernst würde es schon nicht werden und er könne es wagen, auf Uneinigkeit in der NATO und damit auf das Ende der Luftoperationen setzen. Hätten hingegen die Ziele von Washington am Anfang des Planungsprozesses gestanden, dann hätten auch die Ziele der entsprechenden Operationen so gewählt werden können, dass sie einen skrupellosen Machthaber wie Milošević schon am ersten Tag hätten spüren lassen, dass am Ende seine Machtbasis zerstört sein könnte. Zweifel sind auch angebracht, ob die beim NATO-Gipfel in Washington 1999 beschlossenen, geänderten Ziele im Sommer 1998 schon zum Konsens hätten führen können. Hinzu kommt auch ein Mangel, der nicht unerwähnt bleiben soll: Selbst noch so eindeutig formulierte Ziele hätten keine Handhabe gegen die andere Konfliktpartei, die Kosovo-Albaner, geboten. Ein Vorteil klarer politischer Ziele ist die Möglichkeit, dem Gegner systematisch alle Optionen eines Ausweges zu verbauen und ihm letztlich als Ergebnis seiner eigenen Kosten-Nutzen-Analyse nahezulegen, dass die einzige Lösung die Annahme der gestellten Bedingungen ist. Die Handlungsoptionen des Gegners zu verbauen und ihn zum Einlenken zu zwingen, ist das Ziel aller Krisenbewältigung. Als Milošević nach Washington erkannte, dass er den Zusammenhalt der NATO nicht sprengen, ihre Entschlossenheit, notfalls bis zum bitteren Ende einer Landoperation zu gehen, nicht beeinträchtigen und er auf keine Unterstützung in den Vereinten Nationen rechnen konnte, blieb ihm nur der Ausweg, die Bedingungen der NATO anzunehmen. Es hätte also nicht zwangsläufig zu der Luftoperation kommen müssen268, wenn es gelungen wäre, Milošević durch diplomatische und politische Bemühungen und alle denkbaren Formen von Druck bis hin zur militärischen Drohung, zum Einlenken zu bringen.

268 Krisenreaktion bedeutet stets, zu einem Zustand zurückzukehren, in dem ein Eingreifen und die Anwendung militärischer Gewalt überflüssig sind. Der Ablauf der Krisenreaktion kann grundsätzlich als ein Prozess gesehen werden, der in vier Phasen abläuft: Phase 1: Sie beginnt nach dem Scheitern der Krisenprävention und besteht aus politischen und diplomatischen Bemühungen, den Gegenspieler durch alle denkbaren Formen von Druck zum Einlenken zu bewegen. Phase 2: Weitere Maßnahmen werden eingeleitet, sobald offensichtlich ist, dass durch Druck allein das Ziel nicht zu erreichen ist. Sie beginnen oftmals mit deutlichen Androhungen militärischen Eingreifens und an ihrem Ende steht ein militärisches Eingreifen, das jedoch unter der Schwelle des Krieges gehalten wird. Phase 3: Sie hat das Ziel, das Einlenken des Gegenspielers durch weitgehende Zerschlagung seines Machtpotenzials zu erzwingen. Selbst diese Phase darf nicht mit Krieg gleichgesetzt werden, denn ihr Ziel ist nicht die dauernde Inbesitznahmen eines gegnerischen Staates oder seine Besetzung, nicht einmal die völlige Zerschlagung seines militärischen Potenzials ist vorgesehen. Phase 4: Diese Phase ist die schwierigste und die häufig am längsten dauernde. Ihr Ziel ist die Wiederherstellung selbsttragender Stabilität durch Wiederaufbau, Wiederbelebung der Wirtschaft und Wiederherstellung staatlicher Ordnung. An ihrem Ende steht der Abzug aller fremden Kräfte. Vgl. ebenda, S. 859-860

[Seite 856, Zeilen 35-40]

Die zunächst vorgegebenen Ziele führten zu Planungen, die dem Muster von Bosnien 1995 ähnelten, vielfach in den NATO-Staaten die Hoffnung weckten, nach ein paar Luftschlägen würde Milosevic einlenken und bei Milosevic selbst vermutlich die Hoffnung keimen ließen, ganz ernst würde es wohl nicht werden und er könne es wagen, auf Uneinigkeit in der NATO und damit das Ende der Luftoperationen zu setzen. Hätten hingegen die Ziele von Wa-

[Seite 857, Zeilen 1-6]

shington am Anfang des Planungsprozesses gestanden, dann hätten auch die Ziele anfänglicher Operationen so gewählt werden können, dass sie einen skrupellosen Machthaber wie Milosevic schon am ersten Tag hätten spüren lassen, dass am Ende seine Machtbasis zerstört sein könnte. Zweifel sind auch noch heute angebracht, ob die beim NATO Gipfel in Washington 1999 beschlossenen Ziele im Sommer 1998 hätten zum Konsens führen können.

[Seite 857, Zeilen 9-22]

Hinzukommt allerdings ein Mangel, der nicht unerwähnt bleiben darf: Selbst so formulierte Ziele hätten keine Handhabe gegen die andere Konfliktpartei, die Kosovaren, geboten.

Ein weiterer Vorteil klarer politischer Ziele ist, dass sie es erlauben, dem Gegner systematisch alle Optionen eines Auswegs zu verbauen und ihm letztlich als Ergebnis seiner eigenen Kosten/Nutzen-Analyse nahe legen, dass die einzige Lösung die Annahme der gestellten Bedingungen ist. Die Handlungsoptionen des Gegners zu verbauen und ihn zum Einlenken zu zwingen, ist letztlich Ziel aller Krisenbewältigung. Als Milosevic nach Washington erkannte, dass er den Zusammenhalt der NATO nicht sprengen, ihre Entschlossenheit, notfalls bis zum bitteren Ende einer Landoperation zu gehen, nicht beeinträchtigen und er auf keine Unterstützung in den Vereinten Nationen rechnen konnte, blieb ihm nur noch der Ausweg, die Bedingungen der NATO anzunehmen.

[Seite 859, Zeilen 25-36]

Krisenreaktion bedeutet daher stets, zu einem Zustand zurückzukehren, in dem Eingreifen und Anwendung militärischer Gewalt überflüssig sind. Der Ablauf der Krisenreaktion kann grundsätzlich als ein Prozess gesehen werden, der in vier Phasen abläuft:

Phase 1: im Englischen 'Diplomacy backed by Threats' genannt, beginnt nach dem Scheitern der Krisenprävention und besteht im Allgemeinen aus politischen und diplomatischen Bemühungen, den Gegenspieler durch alle denkbaren Formen von Druck bis hin zur Drohung zum Einlenken zu bringen.

Phase 2: beginnt, sobald offensichtlich ist, dass durch Druck allein das Ziel nicht zu erreichen ist. Im englischen Sprachgebrauch wird sie 'Diplomacy backed by Force' genannt. Sie beginnt oftmals mit

[Seite 860, Zeile 1-12]

deutlich unterstrichenen Androhungen militärischen Eingreifens und an ihrem Ende steh t, sofern alle Bemühungen um eine friedliche Lösung scheitern, militärisches Eingreifen, das unterhalb der Schwelle eines Krieges gehalten wird, aber das Ziel hat, den Gegenspieler zum Einlenken zu zwingen.

Phase 3: 'Force backed by Diplomacy', hat das Ziel, das Einlenken des Gegenspielers durch weitgehende Zerschlagung seines Machtpotenzials zu erzwingen. Selbst diese Phase darf nicht mit Krieg gleichgesetzt werden, denn ihr Ziel ist nicht die dauernde Inbesitznahme eines gegnerischen Staates oder seine Besetzung, noch nicht einmal die völlige Zerschlagung seines militärischen Potenzials ist vorgesehen.

[Seite 860, Zeilen 21-27]

Phase 4: Dieser schwersten Phase der Krisenreaktion (Phase 3) folgt die schwierigste und die häufig am längsten dauernde, im Englischen könnte man sie ’Diplomacy backed by Reconstruction' nennen. Ihr Ziel ist die Wiederherstellung selbsttragender Stabilität durch Wiederaufbau, Wiederbelebung der Wirtschaft und Wiederherstellung staatlicher Ordnung. An ihrem Ende steht der Abzug aller fremden Kräfte von dem Gebiet, in dem die Intervention stattfand.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis ist zwar vorhanden, dieser bezieht sich aber nur auf die Fußnote. Zudem ist er mit "Vgl." eingeleitet, was eine wörtliche Übernahme eigentlich ausschließt. Dem Leser ist keineswegs klar, dass die gesamte Seite von Naumann (2001) stammt.


[212.] Jkr/Fragment 130 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 130, Zeilen: 1-17, 20-24, 27-35
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 25, 26, Zeilen: 25: 12ff; 26: 1-13
Aus der Sicht der NATO lässt sich die Frage des Zwangs zum Eingreifen unterschiedlich beantworten, je nachdem, ob man die Binnenperspektive der Allianz unmittelbar vor dem Einsatzbefehl oder ob man eine Sicht von außen auf sie einnimmt. Zunächst sei die Binnensicht der NATO betrachtet. Das Verteidigungsbündnis hatte sich durch den frühzeitigen Aufbau einer Drohkulisse und vor allem durch den teilweise leichtfertigen Umgang mit Ultimaten selbst in eine Situation gebracht, bei der die eigene Glaubwürdigkeit auf dem Spiel stand. In dieser Lage waren zwar noch nicht alle nicht-militärischen Mittel, Druck auszuüben, ausgeschöpft.269 Nachdem jedoch Milosevic schon seit dem Frühjahr 1998 mit militärischen Maßnahmen gedroht worden war, hatte sich die NATO die Möglichkeit zu einem Umschwenken auf nicht-militärische Alternativen verbaut. Da in der Vergangenheit gelegentlich Drohungen auf Milosevic wirksam gewesen waren, glaubte der Westen ein weiteres Mal damit Erfolg zu haben, und interpretierte die Tatsache, dass in Rambouillet überhaupt verhandelt wurde, als Beweis für die Richtigkeit dieser Einschätzung. Als Folge dieser vermeintlichen Wahrnehmung wurde angenommen, mit der nächsten Eskalationsstufe auch Milosevics Unterschrift unter das Abkommen zu erhalten.

Anders als im Bosnien-Konflikt war es Milosevic während des Kosovo-Konflikts nicht gelungen, einen Keil zwischen die EU und die USA zu treiben. Die führenden Vertreter der Allianz gingen jedoch von der Annahme aus, es würden wie in Bosnien-Herzegowina wenige Luftschläge genügen, um das vorgegebene Ziel zu erreichen. Diese Erwartungshaltung ging mit dem Wunsch einher, das Kosovo-Problem noch vor dem nach Washington einberufenen Jubiläumsgipfel der NATO erfolgreich abgeschlossen zu haben. Mit Blick auf das bevorstehende Gipfeltreffen am 23. April 1999 zum 50. Jahrestag des transatlantischen Bündnisses standen auch Glaubwürdigkeit und Zusammenhalt der Allianz auf dem Spiel. Von daher ergab sich ein zusätzlicher Zeitdruck für den Beginn der Aktion. Der Vergleich mit Bosnien spielte auch unter einem anderen Gesichtspunkt eine Rolle: Nachdem es während des Bosnienkrieges weder der EU noch der NATO mit gutem Zureden gelungen war, Gräueltaten und Vertreibungen zu verhindern oder zu beenden, wollte die NATO nicht ein weiteres Mal zu lange warten. Wie politische Erklärungen zu Beginn der Luftangriffe belegen, sollte am Ende des Jahrhunderts in Europa nicht noch einmal Völkermord und Vertreibung zugelassen werden. Die Ernsthaftigkeit dieser Begründung wird durch die Tatsache unterstützt, dass sich im Fall des Kosovo keine [geostrategischen Motive oder das Ziel der Sicherung von Rohstoffen als Gründe für den NATO-Einsatz konstruieren lassen.]


269 Auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Sanktionen hätte es in dieser Phase zweifelsohne noch Möglichkeiten gegeben. Da diese jedoch bekanntlich nicht sofort die angestrebte Wirkung zeitigen, wäre es zweckmäßig gewesen, schon sehr frühzeitig alle jene Maßnahmen zu reaktivieren, die während der vorangegangenen Balkankriege gegen Jugoslawien verhängt worden waren. Die während des NATO-Luftkrieges von den USA erhobene Forderung nach einer Seeblockade kam indes viel zu spät, um Wirkung zu erzielen.

Damit stellt sich die Frage, ob die NATO im Frühjahr 1999 keine andere Wahl hatte als den Krieg. Sie lässt sich unterschiedlich beantworten, je nachdem, ob man die Perspektive der NATO unmittelbar vor dem Einsatzbefehl oder ob man eine Sicht von außen auf die NATO einnimmt.

Betrachten wir zunächst die Frage aus der Binnenperspektive. Die NATO hatte sich nach und nach selbst unter Zugzwang gesetzt. Durch den frühzeitigen Aufbau ihrer Drohkulisse, vor allem aber den leichtfertigen Umgang mit Ultimaten, hatte sie sich in eine Situation gebracht, in der sie nach innen wie nach außen um die eigene Glaubwürdigkeit bangen musste, wenn sie sich weiterhin von Milosevic vorführen ließ. In dieser Lage mochten zwar noch nicht alle nicht-militärischen Mittel, Druck auszuüben, ausgeschöpft gewesen sein.73 Nachdem jedoch schon seit dem Frühjahr 1998 Milosevic mit militärischen Maßnahmen gedroht, ja im Herbst die Reihe der Aktivierungsstufen schon durchlaufen worden war, hatte die NATO sich die Möglichkeit zu einem Umschwenken auf nicht-militärische Alternativen verbaut. Da in der Vergangenheit gelegentlich Drohungen auf Milosevic wirksam gewesen waren, glaubte sie ein weiteres Mal damit Erfolg zu haben, und interpretierte die Tatsache, dass in Rambouillet überhaupt verhandelt wurde, als Beweis für die Richtigkeit dieser Taktik. Dementsprechend nahm sie an, mit der nächsten Eskalationsstufe auch Milosevics Unterschrift unter den Vertrag zu erhalten.

Dabei stellten sich die führenden Vertreter der NATO vor, es würden wie vor dem Dayton-Abkommen nur wenige Luftschläge genügen, um dieses Ziel zu erreichen. Diese Erwartungshaltung ging mit dem Wunsch einher, das Kosovo-Problem noch vor dem für den 24. April 1999 nach Washington einberufenen NATO-Jubiläumsgipfel erfolgreich abgeschlossen zu haben. Von daher ergab sich ein zusätzlicher Zeitdruck für den Beginn der Aktion.

[Seite 26]

Der Vergleich mit dem Weg zum Dayton-Abkommen spielte noch unter einem anderen Aspekt eine Rolle: Die NATO-Staaten wollten zeigen, dass sie aus der Geschichte gelernt hatten. Nachdem es von 1992 bis 1995 weder der EU noch der UNO im Bosnienkrieg mit gutem Zureden gelungen war, Gräueltaten und Vertreibungen zu verhindern oder zu beenden, und erst die Geländegewinne der kroatisch-muslimischen Truppen und die Luftangriffe der NATO die Voraussetzungen für den Friedensschluss von Dayton schufen,74 wollte die NATO damit nicht ein weiteres Mal zu lange warten, wenn sie ein zweites Bosnien verhindern wollte. Dem lag, wie die politischen Erklärungen zu Beginn der Luftangriffe belegen (s. Kapitel 5), auch die Wertentscheidung zugrunde, am Ende dieses Jahrhunderts in Europa nicht noch einmal Völkermord und Vertreibung zulassen zu wollen. Die Ernsthaftigkeit dieser Begründung wird durch die Tatsache unterstützt, dass sich im Fall des Kosovo keine geostrategischen Motive oder das Ziel der Sicherung von Rohstoffen als Gründe für den NATO-Einsatz konstruieren lassen.


73 So hätte es auf dem Gebiet der wirtschaftlichen Sanktionen in dieser Phase noch Möglichkeiten gegeben. Da diese jedoch bekanntlich nicht sofort die angestrebte Wirkung zeigen, wäre es zweckmäßig gewesen, schon sehr frühzeitig alle jene Maßnahmen zu reaktivieren, die während der vorangegangenen Balkankriege gegen Jugoslawien verhängt und nach Dayton wieder aufgehoben worden waren. Die während des NATO-Luftkrieges von den USA erhobene Forderung nach einer Seeblockade kam indes viel zu spät, um Wirkung zu zeigen.

74 Vgl. Peter Schlotter, Ein Jahr Dayton-Friedensabkommen – Eine Bilanz der zivilen Implementierung, HSFK-Report 1/1997, Frankfurt/M., 1997.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Der Verweis auf Schlotter 1997 wird nicht mitübernommen.

Die gesamte Seite stammt -- bis auf zwei kurze ergänzende Einschübe -- aus der Quelle. Diese Einschübe finden sich in Quelle:Jkr/Giersch_2000a: siehe Jkr/Fragment_130_18 und Jkr/Fragment_130_24.


[213.] Jkr/Fragment 131 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 131, Zeilen: 1-24
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 26, 27, Zeilen: 26: 11ff; 27: 1-5
[Die Ernsthaftigkeit dieser Begründung wird durch die Tatsache unterstützt, dass sich im Fall des Kosovo keine] geostrategischen Motive oder das Ziel der Sicherung von Rohstoffen als Gründe für den NATO-Einsatz konstruieren lassen. Der Glaube, mit der Vorbereitung der Intervention das politisch und ethisch Richtige zu tun, war schon im Herbst 1998 so groß, dass völkerrechtliche Bedenken darüber hintangestellt wurden. Auch dadurch wurde eine Dynamik in Gang gesetzt, die die Vermeidung des Krieges gegen die BR Jugoslawien erschwerte. Verlässt man die Binnenperspektive der NATO und betrachtet man die äußeren Einflüsse auf die Allianz, so ist festzustellen, dass Vorschläge, die von internationalen Fachstellen lange vor Kriegsausbruch vorgelegt wurden, nicht in politische Entscheidungen eingeflossen sind. So war 1997 angeregt worden, Serben und Kosovo-Albaner sollten vor Ort praktische Probleme der täglichen Zusammenarbeit angehen und darauf aufbauend die Statusfragen einschließlich der staatlichen Verfasstheit des Kosovo behandeln.270 Ein anderer Vorschlag aus dem selben Jahr lief darauf hinaus, erst die soziale und wirtschaftliche Lage aller Bewohner des Kosovo zu verbessern bevor strittige Themen angegangen würden.271 Zu bedenken ist freilich, dass diese Vorschläge nach den einschlägigen Erfahrungen nicht mehr schnell genug Erfolge gezeitigt hätten, um die Eskalation des Konflikts zu verhindern. Außerdem wären sie wohl deshalb auch in der Anfangsphase nur schwer zu realisieren gewesen, weil sie die serbische Regierung als Einmischung in die inneren Angelegenheiten postwendend abgewiesen hätte. Zum anderen fehlten auf der serbischen, aber seit 1998 auch auf der kosovarischen Seite kompetente Ansprechpartner, die bereit gewesen wären und über genügend politischen Einfluss verfügt hätten, um erste Schritte zu einer praktischen Kooperation und zur Kriegsvermeidung zu unternehmen.

270 Siehe die Veröffentlichung der Forschungsgruppe Europa, Centrum für angewandte Politikforschung/Bertelsmann Wissenschaftsstiftung, Halki-Treffen: Gemeinsame Empfehlungen zum Kosovokonflikt, 1997; Internationalisierte Vermittlung statt Errichtung eines Protektorats, Vorschlag von internationalen Wissenschaftlern für eine Übergangslösung im Kosovokonflikt (Auszüge), in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Nr. 2,1999, S. 240-243

271 Marie-Janine Calic, Kosovo Policy Study, Stiftung Wissenschaft und Politik/Conflict Prevention Network, Ebenhausen, 30. 06. 1997

Die Ernsthaftigkeit dieser Begründung wird durch die Tatsache unterstützt, dass sich im Fall des Kosovo keine geostrategischen Motive oder das Ziel der Sicherung von Rohstoffen als Gründe für den NATO-Einsatz konstruieren lassen. Der Glaube, mit der Vorbereitung der Intervention das politisch und ethisch Richtige zu tun, war schon im Herbst 1998 so groß, dass völkerrechtliche Bedenken (s. Kapitel 4) darüber hintangestellt wurden. Auch dadurch wurde eine Dynamik in Gang gesetzt, die den Krieg mit Serbien immer unausweichlicher machte.

Wenn man diese Binnenperspektive verlässt, so kann man einwenden, dass Vorschläge aus der Wissenschaft, die darauf zielten, den Konflikt mit einer gradualistischen Strategie zu entschärfen, nicht in die Politik einflossen, obwohl sie schon vor den ersten Anschlägen der UÇK verantwortlichen Stellen, z.B. der EU, bekannt gemacht wurden. So war 1997 angeregt worden, Serben und Kosovaren sollten vor Ort wenig politisierte, praktische Probleme der täglichen Zusammenarbeit angehen und – falls sich daraus genügend Vertrauen ergäbe – darauf aufbauend die Statusfragen einschließlich des Problems der staatsrechtlichen Verfasstheit des Kosovo behandeln.75 Ein anderer Vorschlag aus demselben Jahr lief darauf hinaus, erst die soziale und wirtschaftliche Lage aller Bewohner des Kosovo zu verbessern bevor strittige Themen angegangen würden.76

[...] Allerdings hätten die erwähnten Vorschläge zu dem Zeitpunkt, zu dem sie vorgetragen wurden, nach allen Erfahrungen mit gradualistischen Prozessen nicht mehr schnell genug Erfolge gezeitigt, um die Formierung der UÇK und damit die Eskalation des Konfliktes zu verhindern. Darüber hinaus wären sie schon in ihrer Anfangsphase nur schwer zu realisieren gewesen, denn zum einen stand dem die Politik der serbischen Regierung

[Seite 27]

entgegen, alle Einmischungen in die „inneren Angelegenheiten” zurückzuweisen. Zum anderen fehlten auf der serbischen, aber seit 1998 auch auf der kosovarischen Seite gesellschaftliche Ansprechpartner, die bereit gewesen wären und über genügend politischen Einfluss verfügt hätten, um erste Schritte zu einer praktischen Kooperation zu gehen.


75 Forschungsgruppe Europa, Centrum für angewandte Politikforschung/Bertelsmann Wissenschaftsstiftung, Halki-Treffen: Gemeinsame Empfehlungen zum Kosovokonflikt, 1997; Institutionalisierte Vermittlung statt Errichtung eines Protektorats, Vorschlag von internationalen Wissenschaftlern für eine Übergangslösung im Kosovokonflikt (Auszüge), in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 44, Nr. 2, 1999, S. 240-243.

76 Marie-Janine Calic, Kosovo Policy Study, Stiftung Wissenschaft und Politik/Conflict Prevention Network, Ebenhausen, 30. Juni 1997.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Fortsetzung der langen Übernahme von der Vorseite.

Die Übernahmen sind teils wörtlich, teils nur sinngemäß.


[214.] Jkr/Fragment 133 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 133, Zeilen: 2-11
Quelle: Ipsen 2000
Seite(n): 160, Zeilen: 4-18
3. Die völkerrechtliche Bewertung des Krieges

Die Luftoperation der NATO auf die BR Jugoslawien wegen der „ethnischen Säuberung“ des Kosovo haben der seit Inkrafttreten der UN-Charta nie gänzlich abgeschlossenen Diskussion über verbotene oder erlaubte Gewaltanwendung eine neue Kontroverse hinzugefügt. Jugoslawien und Russland haben folgende eindeutige Position vertreten: Die Luftangriffe der NATO verstoßen gegen das in Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta niedergelegte Verbot der Erstanwendung von Waffengewalt, da weder ein Mandat des Sicherheitsrates zu entsprechenden Zwangsmaßnahmen noch die Ausübung eines kollektiven Verteidigungsrechts und schließlich auch keine Rechtfertigung aus humanitären oder moralischen Gründen vorliege.

Der Kosovo-Einsatz - Illegal? Gerechtfertigt? Entschuldbar?

Die Luftangriffe einiger NATO-Mitgliedstaaten auf die Bundesrepublik Jugoslawien wegen der »ethnischen Säuberung« des Kosovo haben der seit Inkrafttreten der UN-Charta nie gänzlich abgeschlossenen Diskussion über verbotene oder erlaubte Gewaltanwendung eine neue Kontroverse hinzugefügt. Die völkerrechtliche Position Jugoslawiens1 und der Russischen Föderation2 ist eindeutig: Die Luftangriffe der NATO-Mitgliedstaaten gegen die Bundesrepublik Jugoslawien verstoßen gegen das in Art. 2 Nr. 4 der UN-Charta niedergelegte Verbot der Erstanwendung von Waffengewalt, da weder ein Mandat des Sicherheitsrates zu entsprechenden Zwangsmaßnahmen noch die Ausübung eines kollektiven Verteidigungsrechts und schließlich auch keine ausnahmsweise Rechtfertigung aus humanitären oder moralischen Gründen vorliege.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme. Ein Quellenverweis fehlt.


[215.] Jkr/Fragment 133 11

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 133, Zeilen: 11-30, 32-37
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 27, 28, Zeilen: 27: 34ff; 28: 1-20
Auch in einer Reihe von Mitgliedsstaaten der NATO wurden vor allem während der Zeit zwischen der Verabschiedung der UN-Resolution 1199 vom 23. September 1998 und der NATO-Activation-Order vom 12. Oktober 1998 Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Intervention geäußert. In mindestens sechs Mitgliedstaaten - Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien und Spanien - gab es polische, vor allem aber völkerrechtliche Bedenken gegen eine juristisch nicht abgesicherte „humanitäre Intervention“.272 Demgegenüber gab es in den USA energische Befürworter einer Militäraktion, die dafür vorgelegten Begründungen waren aber eher politisch als juristisch. Außenministerin Albright gab sogar gegenüber der Presse zu, sie denke nicht daran, völkerrechtliche Fragen im Detail zu beantworten.273 Washington begnügte sich damit, dass die beiden UN-Resolutionen 1160 und 1199 auf Kapitel VII der UN-Charta, wo die Maßnahmen bei Bedrohung oder Bruch des Friedens und bei Angriffshandlungen geregelt sind, beruhten, und argumentierte, dies sei eine hinlängliche Grundlage der NATO, eine Militäraktion zu unternehmen. Die Juristen im britischen Foreign Office widersprachen der amerikanischen Interpretation nicht, suchten aber eine Rechtsgrundlage im „Recht zur Intervention“, wie sie ihrer Meinung nach von den Alliierten des Golfkrieges 1991 vorangetrieben worden war, als sie die Flugverbotszonen über den Irak verhängten, ohne dass dafür eine Resolution nach Kapitel VII vorlag.[...]

In Deutschland gab es in der von Helmut Kohl geführten Bundesregierung keinen Konsens. Während Verteidigungsminister Volker Rühe schon frühzeitig meinte, die NATO könne auch ohne ein ausdrückliches Mandat der UNO intervenieren, trat Außenminister Klaus Kinkel dieser Auffassung erst sehr spät mit der Begründung bei, die Rechtsgrundlage für eine Intervention fuße „auf Sinn [und Logik“ der Resolutionen 1160 und 1199 in Verbindung mit dem Gesichtpunkt der humanitären Intervention und einem Mindeststandart in Europa für die Einhaltung der Menschenrechte, „der wir die Qualität eines sich entwickelnden regionalen Völkerrechts beimessen“.275 ]


272 Vgl. Catharine Guicherd, International Law and the War in Kosovo, in: Survival, Nr. 2, 1999, S. 26

273 Ebenda, S. 26

275 FAZ vom 13. 10. 1998

Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer NATO-Intervention wurden von einzelnen NATO-Regierungen vor allem während der Zeit zwischen der Verabschiedung der UN-Sicherheitsratsresolution 1199 vom 23. September 1998 und der NATO Activation Order vom 12. Oktober 1998 geäußert. In mindestens sechs der Mitgliedstaaten – Belgien, Deutschland, Frankreich, Griechenland, Italien und Spanien – gab es politische, vor allem

[Seite 28]

aber völkerrechtliche Bedenken gegen eine juristisch nicht abgesicherte „humanitäre Intervention”.77

Demgegenüber waren die USA energische Befürworter einer Militäraktion, begründeten dies aber eher politisch als juristisch. Außenministerin Madeleine Albright gab sogar am 8. Oktober gegenüber der Presse zu, sie denke nicht daran, völkerrechtliche Fragen im Detail zu beantworten.78 Washington begnügte sich damit, dass die beiden UN-Resolutionen 1160 und 1199 auf Kapitel VII der UN-Charta beruhten, und argumentierte, dies sei eine hinlängliche Grundlage für die NATO, eine Militäraktion zu unternehmen. Die Juristen im britischen Foreign Office widersprachen der amerikanischen Interpretation nicht, suchten aber eine Rechtsgrundlage im „Recht zur Intervention”, wie es ihrer Meinung nach von den Alliierten des Golfkrieges 1991 vorangetrieben worden war, als sie die Flugverbotszonen über den Irak verhängten, ohne dass dafür eine Resolution nach Kapitel VII vorlag.

In der alten Bundesregierung gab es bis kurz vor deren Ablösung keinen Konsens. Während Verteidigungsminister Volker Rühe schon frühzeitig meinte, die NATO könne auch ohne ein ausdrückliches Mandat der UNO intervenieren, trat Außenminister Klaus Kinkel dieser Position erst sehr spät und mit der Begründung bei, die Rechtsgrundlage für eine Intervention fuße aufgrund des Unvermögens des Sicherheitsrats, in dieser notstandsähnlichen Situation zu einem Entschluss zu gelangen, „auf Sinn und Logik” der Resolutionen 1160 und 1199.79


77 Vgl. Catherine Guicherd, International Law and the War in Kosovo, in: Survival, Jg. 41, Nr. 2, 1999, S. 19-34, hier S. 26.

78 Ebenda.

79 Vgl. FAZ vom 13. Oktober 1998, S. 2.

Anmerkungen

Auch die FN 274 enthält keinen Verweis auf die Quelle.


[216.] Jkr/Fragment 134 04

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 134, Zeilen: 4-20, 24-27
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 28, 29, Zeilen: 28: 21ff; 29: 1ff
Auf diese Erklärung des Außenministers bezog sich am 15. Oktober 1998 eine von der Deutschen Sektion der International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA) veranlasste Stellungnahme einer Gruppe deutscher Staats- und Völkerrechtlern [sic]. In ihr wird die Rechtsmeinung vertreten, eine Teilnahme der Bundeswehr an der Intervention ohne UN-Mandat verstoße gegen geltendes Völkerrecht und zugleich gegen innerstaatliches Recht. Diese Position fand in der am folgenden Tag abgehaltenen Sondersitzung des Deutschen Bundestages keine Beachtung. Sie erhielt aber neue Brisanz, als die Bundesrepublik Jugoslawien gegen zehn NATO-Länder, darunter Deutschland, vor dem Internationale [sic] Gerichtshof (IGH) Klage erhob. Die Autoren der Stellungnahme hatten in ihrer Gegenposition zur Erklärung des Außenministers zunächst darauf hingewiesen, dass die beiden genannten Sicherheitsresolutionen keine Ermächtigung zum Einsatz militärischer Gewalt enthielten. Die entsprechenden Bemühungen der USA hätten im Sicherheitsrat gerade nicht die erforderliche Zustimmung gefunden. In Anbetracht dieser Beschlusslage sei es unzulässig, unter Berufung auf Sinn und Logik den Regelungsgehalt der Resolution umzudeuten.276

[...] Auch die Frage, ob ein Militärschlag auf den Gesichtspunkt der „humanitären Intervention“ gestützt werden könne, das heißt ob bewaffnete Gewalt zur Verhinderung oder Beseitigung massiver Menschenrechtsverletzungen in einem fremden Staat angewandt werden dürfe, [wurde von den Wissenschaftlern kontrovers diskutiert.]


276 Michael Bothe, Militärischer NATO-Einsatz im Kosovo ohne UN-Mandat aber mit deutscher Beteiligung? Stellungnahme von Staats- und Völkerrechtlern vom 15. Oktober 1998, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Nr. 11, 1998, S. 1395-1396; zur Klage der BR Jugoslawien siehe S. 176 dieser Arbeit sowie Anm. 314 zum Wortprotokoll der öffentlichen Sitzung.

Auf diese Erklärung bezog sich am 15. Oktober eine von der Deutschen Sektion der International Association Of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA) initiierte Stellungnahme von Staats- und Völkerrechtlern, in der betont wird, eine Teilnahme der Bundeswehr an einer Intervention ohne UN-Mandat verstoße gegen geltendes Völkerrecht und zugleich auch gegen innerstaatliches Recht. Diese Stellungnahme spielte in der am folgenden Tage abgehaltenen Sondersitzung des Deutschen Bundestages keine Rolle, wurde aber zum Anknüpfungspunkt einer lebhaften Diskussion unter Völkerrechtlern und Politikwissenschaftlern, die auch während des NATO-Luftkrieges andauerte. Sie erhielt neue Brisanz, als die Bundesrepublik Jugoslawien gegen zehn NATO-Länder, darunter auch Deutschland, vor dem Internationalen Gerichtshof Klage erhob.

Die Autoren der erwähnten IALANA-Stellungnahme wiesen in ihrer Gegenposition zur Erklärung des Außenministers zunächst darauf hin, dass die beiden Sicherheitsratsresolutionen 1160 und 1199 keine Ermächtigung zum Einsatz militärischer Gewalt nach Art. 42 oder Art. 53 der UN-Charta enthielten. Die entsprechenden Bemühungen der USA hätten im Sicherheitsrat gerade nicht die erforderliche Zustimmung

[Seite 29]

gefunden. Angesichts dieser Beschlusslage sei es unzulässig, unter Berufung auf Sinn und Logik den Regelungsgehalt der Resolutionen umzuinterpretieren.80

Sodann setzten sie sich ausgiebig mit der Frage auseinander, ob ein Militärschlag auf den Gesichtspunkt der „humanitären Intervention” gestützt werden könne, d.h. ob bewaffnete Gewalt zur Verhinderung oder Beseitigung massiver Menschenrechtsverletzungen in einem fremden Staat angewandt werden dürfe.


80 Michael Bothe et al., Militärischer NATO-Einsatz im Kosovo ohne UN-Mandat aber mit deutscher Beteiligung? Stellungnahme von Staats- und Völkerrechtlern vom 15. Oktober 1998, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 43, Nr. 11, 1998, S. 1395/1396.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[217.] Jkr/Fragment 134 21

KomplettPlagiat
Untersuchte Arbeit:
Seite: 134, Zeilen: 21-24
Quelle: Ipsen 2000
Seite(n): 161, Zeilen: 14-19
Nachdem die NATO-Luftangriffe auf Serbien begonnen hatten, wurden die in der Tagespresse abgegebenen Stellungnahmen deutscher Juristen zwar umfangreicher, dafür aber in ihrer Rechtsbeurteilung deutlich unbestimmter als die Stellungnahme vom 15. Oktober 1998. Nachdem die NATO-Luftangriffe auf Serbien begonnen hatten, wurden die in der Tagespresse abgegebenen Stellungnahmen deutscher (und deutschsprachiger) Juristen zwar umfangreicher, dafür aber in ihrer Rechtsbeurteilung deutlich unbestimmter als die Stellungnahme vom Oktober 1998.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[218.] Jkr/Fragment 135 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 135, Zeilen: 1-19
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 29, Zeilen: 6-23
Die Rechtsentwicklung nach dem zweiten Weltkrieg wurde überwiegend so interpretiert, dass „als völkerrechtlicher Rechtfertigungsgrund für einen nach der UN-Charta zulässigen Gewalteinsatz bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen nur eine ausdrückliche Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat in Betracht“ komme. Das „Selbstverteidigungsrecht“ gegen einen „bewaffneten Angriff" auf einen anderen Staat nach Art. 51 der UN-Charta greife vorliegend nicht ein. Die überwiegende Meinung der Völkerrechtler gehe deshalb davon aus, dass militärische Interventionen ohne ausdrückliches Mandat des UN-Sicherheitsrates gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot verstießen, das zugleich eine „allgemeine Regel des Völkerrechts“ im Sinne von Art. 25 Grundgesetz darstelle. Unter Bezugnahme auf die Stellungnahme vom 15. Oktober 1998 wurde darüber hinaus festgestellt, dass zwar der Menschenrechtsschutz eine grundlegende Entwicklung des gesamteuropäischen regionalen Völkerrechts sei, dieser jedoch nicht durch militärische Aktionen durchgesetzt werden dürfe. Davon abgesehen setze das Entstehen von Völkergewohnheitsrecht sowohl eine gefestigte gemeinsame ständige Staatenpraxis als auch eine entsprechende gemeinsame Rechtsüberzeugung voraus. Daran fehle es gerade hinsichtlich eines NATO-Einsatzes ohne UN-Mandat.277

277 Ebenda, S. 1396

Hier interpretierten sie die Rechtsentwicklung nach 1945 so, dass „als völkerrechtlicher Rechtfertigungsgrund für einen nach der UN-Charta zulässigen Gewalteinsatz [...] bei schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen nur eine ausdrückliche Ermächtigung durch den UN-Sicherheitsrat nach Art. 42 oder Art. 53 der UN-Charta in Betracht” komme. Das „Selbstverteidigungsrecht” gegen einen „bewaffneten Angriff” auf einen anderen Staat nach Art. 51 der UN-Charta greife vorliegend nicht ein. Die weit überwiegende Mehrheit der Völkerrechtler gehe deshalb zu Recht davon aus, dass militärische Interventionen ohne ausdrückliches Mandat des UN-Sicherheitsrates gegen das völkerrechtliche Gewaltverbot verstießen, das zugleich eine „allgemeine Regel des Völkerrechts” im Sinne von Art. 25 GG darstelle. Ebenfalls sei es falsch zu behaupten, dass der Schutz der Menschenrechte ein „sich entwickelndes regionales Völkerrecht” darstelle, das in Abweichung von der UN-Charta militärische Gewaltausübung erlaube. Richtig sei, dass der Menschenrechtsschutz eine grundlegende Entwicklung des gesamteuropäischen regionalen Völkerrechts ist. Sie sei jedoch nicht durch militärische Aktionen durchgesetzt worden. Davon abgesehen setze das Entstehen von Völker(gewohnheits-)recht sowohl eine gefestigte gemeinsame ständige Staatenpraxis als auch eine entsprechende gemeinsame Rechtsüberzeugung voraus. Daran fehle es gerade hinsichtlich eines NATO-Einsatzes ohne UN-Mandat.81

81 Ebenda, S. 1396.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Die durch "[...]" markierte Auslassung im Zitat in der Quelle findet sich dort so. In der Dissertation wurde das Zitat ohne die markierte Auslassung und auch anderwertig abgeändert übernommen.


[219.] Jkr/Fragment 135 27

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 135, Zeilen: 27-33
Quelle: Simma 2000
Seite(n): 17-18, Zeilen: 17:30-32 -18,1-7
Auf die seit Oktober 1997 immer massiver werdenden Gewaltaktionen und Menschenrechtsverletzungen in Kosovo hat die internationale Gemeinschaft schnelle und entschiedene Schritte unternommen. Im März 1998 verabschiedete der SR auf der Grundlage von Kapitel VII der UN-Charta, wenngleich ohne ausdrückliche Kennzeichnung der Kosovo-Krise als Friedensbedrohung, die Resolutionen 1160 (1998). Darin wurde die BR Jugoslawien aufgefordert, eine politische Lösung der Kosovo-Frage im Wege des Dialogs anzustreben.278

278 UN-Resolution 1160 vom 31. März 1998; der Text der Resulution [sic] ist im Dokumentenanhang dieser Arbeit im Dokument 1 nachzulesen; das Handeln der UN ist, wenngleich unter einem anderen Aspekt oben in Kapitel 2.3 ab Seite 109 dargelegt.

[Seite 17]

Im Falle des Kosovo flammten gravierende Gewaltaktionen Ende 1997/Anfang 1998 auf. In diesem Stadium der Entwicklung unternahm die internationale Gemeinschaft schnelle

[Seite 18]

und entschiedene Schritte, verglichen jedenfalls mit bedauerlichen früheren Gelegenheiten. Im März 1998 verabschiedete der Sicherheitsrat auf der Grundlage von Kapitel VII, wenngleich ohne ausdrückliche Kennzeichnung der Kosovo-Krise als Friedensbedrohung, die Resolution 1160 (1998), in der die Bundesrepublik Jugoslawien und die Kosovo-Albaner aufgefordert wurden, eine politische Lösung anzustreben.

Anmerkungen

ungekennzeichnete Übernahme, keine Quellenangabe.


[220.] Jkr/Fragment 139 18

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 139, Zeilen: 18-33
Quelle: Pradetto 1998
Seite(n): 28-29, Zeilen: 28:19-30.103-108 und 29:2-5
In der Zeit nach dem Kalten Krieg stellte der Kosovo-Konflikt für Moskau und Peking einen Präzedenzfall dar. Während beim ersten Einsatz der Allianz out of area in Bosnien-Herzegowina der Konsens mit Russland gegeben war und Moskau an den Aktivitäten der NATO mitwirkte, ist Kosovo der erste, militärische Einsätze betreffende, Test einer Auseinandersetzung zwischen der NATO und Russland auf der europäischen Bühne über die souveräne Entscheidungskompetenz der Allianz, deren Interessen diesmal deutlich von denen Russlands - und auch Chinas - divergierten. Schon im März 1998 blockierte China eine Deklaration des SR, nachdem dieser von der Bosnien-Kontaktgruppe angerufen worden war, um eine Erklärung zur Kosovo-Krise zu erwirken. Das russische Verteidigungsministerium drohte gar mit einem „neuen Kalten Krieg“ in Europa, sollte die NATO ohne UN-Mandat in Kosovo eingreifen. Das Problem des militärischen Eingreifens der NATO in Kosovo war auch eine Kontroverse über die Abgrenzung von Sphären politischen, sicherheitspolitischen, militärischen und sonstigen Einflusses. Für Russland ging es um die Einhegung der Reichweite der NATO und um die Verteidigung [der eigenen Einwirkungsmöglichkeiten und Machtpositionen in Europa.] [Seite 28]

Kosovo ist auch in dieser Hinsicht der Präzedenzfall in der Zeit nach dem Kalten Krieg. Während beim ersten Einsatz der Allianz out of area in Bosnien-Herzegowina der Konsens mit Rußland gegeben war und Moskau an den Aktivitäten der NATO mitwirkte, ist Kosovo der erste militärische Einsätze anbelangende Test einer Auseinandersetzung zwischen der NATO und Rußland auf der europäischen Bühne über die souveräne Entscheidungskompetenz der Allianz, deren Interessen diesmal deutlich von denen Rußlands – und auch Chinas – divergieren.27 Das Problem Kosovo und militärisches Eingreifen der NATO ist also auch eine Kontroverse über die Abgrenzung von Sphären politischen, sicherheitspolitischen, militärischen und sonstigen Einflusses.

[Seite 29]

Für Rußland geht es um eine Einhegung der Reichweite der NATO und um die Verteidigung der eigenen Einwirkungsmöglichkeiten und Machtpositionen in Europa.


27 Schon im März 1998 blockierte China jedoch eine Deklaration des UN-Sicherheitsrats, nachdem dieser von der Bosnien-Kontaktgruppe angerufen worden war, um eine Erklärung zur Kosovo-Krise zu erwirken. – Das russische Verteidigungsministerium drohte gar mit einem „neuen Kalten Krieg“ in Europa, sollte die NATO ohne UN-Mandat in der südserbischen Provinz eingreifen.

Anmerkungen

Trotz weitgehender Übereinstimmung erfolgt kein Hinweis auf eine wörtliche Übernahme.

Die Quelle wird in der Fußnote 291 am Ende des Abschnitts auf der nächsten Seite genannt, allerdings wird dem Leser keineswegs klar, dass umfangreiche Passagen wörtlich aus ihr entnommen sind. Siehe Jkr/Fragment 140 01


[221.] Jkr/Fragment 140 01

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 140, Zeilen: 1-5
Quelle: Pradetto 1998
Seite(n): 29, Zeilen: 2-10
[Für Russland ging es um die Einhegung der Reichweite der NATO und um die Verteidigung] der eigenen Einwirkungsmöglichkeiten und Machtpositionen in Europa. Der Versuch der Bindung westlicher Politik an internationale Institutionen, in denen Moskau Mitentscheidungskompetenz besitzt, war eine der wenigen Möglichkeiten, die Moskau in der außenpolitischen Rückzugs- und Schwächeposition verblieben war.291

291 Gründe für die Verweigerungshaltung Russlands waren zudem in den traditionell engen Verbindungen zu Serbien zu suchen sowie im Bestreben, dem jahrzehntelangen Erzfeind NATO nicht die Initiative zu überlassen. Ein militärisches Eingreifen in der BR Jugoslawien erschien darüber hinaus im Hinblick auf die russische Öffentlichkeit und auf die Zusammensetzung der Duma nicht vertretbar. Siehe „Stichworte zur Sicherheitspolitik“, Hg. Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Nr. 10/Okt. 1998, S. 40 ff., 56 f. Bei China darf man unterstellen, dass humanitäre Interventionen dieser Art im Hinblick auf eigene Probleme unerwünscht sind; August Pradetto, Konfliktmanagement durch militärische Intervention? Dilemmata westlicher Kosovo-Politik, in: Studien zur Internationalen Politik, Hamburg 1998, S. 28-29

Für Rußland geht es um eine Einhegung der Reichweite der NATO und um die Verteidigung der eigenen Einwirkungsmöglichkeiten und Machtpositionen in Europa. Eine der wenigen Möglichkeiten, die Moskau in seiner gegenwärtigen Rückzugs- und Schwächeposition in der Außenpolitik verblieben ist, um diesem Anliegen Nachdruck zu verleihen, ist der Versuch der Bindung westlicher Politik an internationale Institutionen, in denen Moskau Mitentscheidungskompetenz aufweist.28

28 [...]

Anmerkungen

Die Quelle wird zwar in einer Fußnote u.a. genannt. Art und Umfang der Übernahmen bleiben aber völlig ungeklärt.

Hiermit wird Fragment Jkr/Fragment_139_18 abgeschlossen.


[222.] Jkr/Fragment 142 25

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 142, Zeilen: 25-35
Quelle: Preuß 2000
Seite(n): 125, Zeilen: 16ff
Die dafür verwendete Argumentation soll nicht einen neuen Rechtfertigungsgrund für die Legalisierung von militärischer Gewalt schaffen, der zu Art. 51 und 39, 42 UN-Charta hinzutritt. Vielmehr gibt er den Tatbestandsmerkmalen des „Friedens“ und der „internationalen Sicherheit“ eine erweiterte Bedeutung: Die systematische Verletzung der Menschenrechte einer Bevölkerung durch die eigene Regierung ist eine Angelegenheit, die die gesamte Staatengemeinschaft betrifft und deren friedliches Zusammenleben, nicht nur den inneren Frieden dieses Staates, stört. Damit wird auch deutlich, dass die aus diesem Argument abgeleitete Rechtfertigung einer militärischen Intervention zum Schutze von Menschenrechten sich nur auf Aktionen im Rahmen des UN-Systems, also auf kollektive im Gegensatz zu humanitären Interventionen [beziehen.296]

296 Zu dieser Unterscheidung Peter Malanczuk, Humanitarian Intervention and the Legitimacy of the Use of Force, Amsterdam 1993, S. 12ff.

Diese Argumentation soll nicht einen neuen Rechtsgrund für die Legalisierung von militärischer Gewalt schaffen, der zu Art. 51 und 39, 42 UN-Charta hinzutritt; vielmehr gibt er den Tatbestandsmerkmalen des »Friedens« und der »internationalen Sicherheit« eine erweiterte Bedeutung: Die systematische Verletzung der Menschenrechte einer Bevölkerung durch ihre eigene Regierung ist eine Angelegenheit, die die gesamte Staatengemeinschaft betrifft und deren friedliches Zusammenleben, nicht nur den inneren Frieden dieses Staates, stört. Damit wird auch deutlich, daß die aus diesem Argument ableitbare Rechtfertigung einer militärischen Intervention zum Schutze von Menschenrechten sich nur auf Aktionen im Rahmen des UN-Systems, also auf kollektive im Gegensatz zu unilateralen humanitären Interventionen, beziehen.25

25 Zu dieser Unterscheidung Peter Malanczuk, Humanitarian Intervention and the Legitimacy of the Use of Force, Amsterdam 1993. S. 12ff., 26ff.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[223.] Jkr/Fragment 143 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 143, Zeilen: 1-17
Quelle: Preuß 2000
Seite(n): 126, Zeilen: 1-16, 20-27
Die Einebnung der Grenzen zwischen den inneren Angelegenheiten eines Staates und der internationalen Sphäre der Staatengemeinschaft bietet sich zwangsläufig in jenen Fällen an, in denen jegliche staatliche Ordnung zusammengebrochen ist und damit eine durch das Völkerrecht zu schützende staatliche Binnensphäre nicht mehr existiert. Sie ist unausweichlich dort, wo die innere Situation eines Staates eine Bedrohung des Friedens oder der internationalen Sicherheit auslösen kann, wie im Falle massenhafter Flucht in angrenzende Staaten.297 Die erste Variante lag im Jahre 1992 in Somalia vor, und folgerichtig stützte sich - erstmals im Völkerrecht - die Somalia-Resolution des SR298 auf ausschließlich innerstaatliche Umstände, die ohne nähere Begründung als eine Gefährdung des Friedens oder der internationalen Sicherheit qualifiziert wurden.299 In seinem einschlägigen Bericht an die UN-Generalversammlung300 hat der Generalsekretär bereits 1991 klar festgestellt, dass der Sinn des völkerrechtlichen Prinzips des Respekts der Souveränität und Unabhängigkeit der Staaten pervertiert würde, wenn es die Menschheit dazu verurteilen sollte, tatenlos der systematischen und grausamen Vernichtung oder Vertreibung von Teilen der Bevölkerung eines Staates durch ihre eigene Regierung zuzusehen.

297 Jost Delbrück, A Fresh Look at Humanitarian Intervention Under the Authority of the United Nations, in: Indiana Law Journal 1992, S. 887ff.

298 UN-Resolution 794 vom 3. Dezember 1992

299 Zur Singularität der Somalia-Resolution und der auf sie bezogenen Resolution des SR vgl. Malanczuk, a.a.0. (Anm. 296), S. 24f.

300 Report of the Secretary-General on the Work of the Organisation, UN-Doc. GOAR, New York 1991,Abschnitt VI, S. 5

Die Einebnung der Grenzen zwischen den innen [sic] Angelegenheiten eines Staates und der internationalen Sphäre der Staatengemeinschaft bietet sich natürlich in jenen Fällen an, in denen jegliche staatliche Ordnung zusammengebrochen ist und damit eine durch das Völkerrecht zu schützende staatliche Binnensphäre nicht mehr existiert. Sie ist unausweichlich auch dort, wo die innere Situation eines Staates eine Bedrohung des internationalen Friedens oder der internationalen Sicherheit auslösen kann, wie im Falle massenhafter Flucht in angrenzende Staaten.26 Die erste Variante lag im Jahre 1992 in Somalia vor, und folgerichtig stützte sich - erstmals in der Geschichte des Völkerrechts - die Somalia- Resolution des UN-Sicherheitsrats vom 3.12.1992 auf ausschließlich innerstaatliche Umstände,27 die ohne nähere Begründung als eine Gefährdung des Friedens oder der internationalen Sicherheit qualifiziert wurden.28 [...] Zu Recht stellt der Generalsekretär in seinem Bericht fest, daß der Sinn des völkerrechtlichen Prinzips des Respekts der Souveränität und Unabhängigkeit der Staaten pervertiert würde, wenn es die Menschheit dazu verurteilen sollte, tatenlos der systematischen und grausamen Vernichtung oder Vertreibung von Teilen der Bevölkerung eines Staates durch ihre eigene Regierung zuzusehen.

26 Vgl. Jost Delbrück, A Fresh Look at Humanitarian Intervention Under the Authority of the United Nations, in: Indiana Law Journal,Vol. 67 (1992), S. 887ff., 898ff.

27 UN Doc. S/RES/794, 3 December 1992.

28 Zur Singularität der Somalia-Situation und der auf sie bezogenen Resolution des Sicherheitsrates vgl. Malanczuk, a. a. O., S. 24f.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[224.] Jkr/Fragment 144 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 144, Zeilen: 1-19, 101-118
Quelle: Steinkamm 2000
Seite(n): 344-347, Zeilen: 344: 20-25; 345: 1-3, 346: 1-3, 7-18, 25-36; 347: 1ff, 27-28
[Die Staaten haben] nach weit verbreiteter Ansicht die Pflicht, die Verwirklichung dieser Fundamentalnormen sicherzustellen.303 In besonderer Weise gilt das für die UN, die sich in zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen die Verwirklichung der Menschenrechte zum Ziel gesetzt hat.304 Auch die Staatenpraxis betrachtet Völkermord und Vertreibung einer ganzen Volksgruppe nicht länger als innere Angelegenheit eines Staates.305 Die Auffassung, dass die Menschenrechtssituation in den Staaten nicht mehr ausschließlich zu deren inneren Angelegenheit zählt ist auch in der Helsinki-Schlussakte der KSZE 1975 anerkannt worden. 1994 schließlich hat das Europäische Parlament die Staaten der EU ausdrücklich dazu aufgerufen, an dem rechtsbildenden Prozess zur Anerkennung eines Rechts auf humanitäre Intervention mitzuwirken.306 Es wird festgestellt, „dass der Schutz der Menschenrechte humanitäre Interventionen mit oder ohne Einsatz militärischer Gewalt rechtfertigen kann, wenn alle anderen Mittel versagt haben.“

Diese Auffassung teilten neben den NATO-Staaten auch eine Mehrheit der Mitglieder des SR, die in dieser Konsequenz einen Antrag zur Verurteilung der NATO-Luftangriffe abgelehnt haben. Festzustellen ist außerdem, dass die NATO alle Kriterien erfüllt hat, die das Europäische Parlament für eine humanitäre Intervention vorgegeben hat.307 Die NATO-Luftangriffe wurden also von der EU unterstützt und von den UN nicht verurteilt.


303 Pape, Humanitäre Intervention, a.a.O. (Anm. 301), S. 77, dort ist ausgeführt, dass „jedenfalls diesem menschenrechtlichen Mindeststandard grundsätzlich universale Gültigkeit zu bescheinigen ist, wenn er auch massiven Anfeindungen ausgesetzt ist“.

304 August Pradetto, Die NATO, humanitäre Intervention und Völkerrecht, Aus Politik und Zeitgeschichte, B 11/99, S. 32 ff.

305 Pape, Humanitäre Intervention, a.a.O. (Anm. 301), S. 257 ff.

306 Entschließung zum Recht au f Intervention aus humanitären Gründen, Amtsblatt C 128 vom 09. 05. 1994, S. 225: „In der Erwägung, dass eine politische Standortbestimmung bezüglich der Zulässigkeit humanitärer Interventionen notwendig ist, vertritt das Parlament die Auffassung, dass das derzeit geltende Völkerrecht der Anerkennung des Rechts auf humanitäre Interventionen nicht im Wege stehen muss und weist daraufhin, dass das Völkerrecht wesentlich von der praktischen Politik der Staaten geprägt ist.“

307 Diese wichtigsten Kriterien sind: Alle anderen Lösungsversuche müssen ausgeschöpft und erfolglos geblieben sein. Die UN-lnstitutionen sind aufgrund der Blockade des SR nicht handlungsunfähig. Es muss sich um eine außerordentliche Notsituation handeln. Die Interventionsmacht darf kein besonderes Eigeninteresse haben und es muss eine angemessene und zeitlich begrenzte Anwendung von Gewalt festgelegt werden. Schließlich darf die Intervention keine Bedrohung des internationalen Friedens darstellen.

[Seite 344, Zeilen 20-25]

Alle Staaten haben nicht nur das Recht, sondern nach weit verbreiteter Ansicht auch die Pflicht, die Verwirklichung dieser Fundamentalnormen (gegebenenfalls auch durch Dritte) sicherzustellen.38 Das gilt in besonderem Maße auch für die VN als Organisation dieser Staaten, die sich in zahlreichen völkerrechtlichen Verträgen die Verwirklichung der Menschenrechte zum Ziel gesetzt hat.

[Seite 345, Zeilen 1-3]

Auch die Staatenpraxis betrachtet nach Ende des Zweiten Weltkrieges Völkermord und Vertreibung einer ganzen Volksgruppe nicht länger als innere Angelegenheit eines einzelnen Staates.40

[Seite 346, Zeilen 1-3]

Die Auffassung, dass die Situation der Menschenrechte in den Staaten nicht mehr ausschließlich zu deren inneren Angelegenheiten zählt, ist auch in der KSZE-Schlussakte von Helsinki 1975 anerkannt.

[Seite 346, Zeilen 7-18]

Am 20. 4. 1994 hat sogar das Europäische Parlament die Staaten der Europäischen Union ausdrücklich aufgerufen, an dem rechtsbildenden Prozess zur Anerkennung eines Rechts auf humanitäre Intervention aktiv mitzuwirken.47 „In der Erwägung, dass eine politische Standortbestimmung bezüglich der Zulässigkeit humanitärer Interventionen notwendig ist“, vertritt das Parlament die Auffassung, „dass das derzeit geltende Völkerrecht der Anerkennung des Rechts auf humanitäre Intervention nicht im Wege stehen muss“, und erinnert daran, „dass das Völkerrecht wesentlich von der praktischen Politik der Staaten geprägt ist“! Es folgt die Feststellung, „dass der Schutz der Menschenrechte humanitäre Interventionen mit oder ohne Einsatz militärischer Gewalt rechtfertigen kann, wenn alle anderen Mittel versagt haben“ [...]

[Seite 346, Zeilen 25-36]

a) So haben es die NATO-Staaten gesehen, so hat es offenbar auch die große Mehrheit der Mitglieder des SR gesehen, die den Antrag zur Verurteilung der NATO-Luftoperation abgelehnt hat. Und die NATO hat auch alle (!) Kriterien erfüllt, die das Europäische Parlament für eine humanitäre Intervention beachtet wissen will48

- Es muss sich um eine außerordentliche und äußerst ernsthafte humanitäre Notsituation in einem Staat handeln, dessen Machthaber auf andere Weise als mit militärischen Mitteln nicht zur Vernunft zu bringen sind (Belgrad war nicht bereit, Völkermord und Vertreibung zu beenden);

- es muss feststehen, dass der UN-Apparat nicht in der Lage ist, rechtzeitig wirksam zu reagieren [...]

- alle anderen Lösungsversuche, soweit sie möglich und vernünftig sind, müs-

[Seite 347, Zeile 1ff]

sen ausgeschöpft und erfolglos geblieben sein [...]

- die Interventionsmacht darf kein besonderes Eigeninteresse an der Situation besitzen, so dass der Schutz der Menschenrechte das Hauptziel ist [...]

- es muss eine angemessene und zeitlich begrenzte Anwendung von Gewalt festgelegt werden [...]

- die Intervention darf keine Bedrohung des internationalen Friedens und der internationalen Sicherheit [...] darstellen [...]

b) Die NATO-Luftoperation wurde von der EU unterstützt und von den VN nicht verurteilt.


38 Pape, S. 77, im Ergebnis der umfangreichen Untersuchungen mit weiteren Nachweisen. Zentral ist die Feststellung, dass „jedenfalls diesem menschenrechtlichen Mindeststandard grundsätzlich universale Gültigkeit zu bescheinigen ist, wenn er auch massiven Anfeindungen ausgesetzt ist“.

40 Vgl. hier und im folgenden auch die Information des BMVg, wie Anm. 5; zu den VN-Einsätzen vgl. Pape, S. 257 ff, S. 302 ff.; Achermann, S. 230 ff.

47 Entschließung zum Recht auf Intervention aus humanitären Gründen, Amtsblatt Nr. C 128 vom 9.5.1994, S. 225.

48 Der Katalog der Kriterien ist hier nicht vollständig wiedergegeben, aber auch die übrigen Voraussetzungen waren seitens der NATO erfüllt.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[225.] Jkr/Fragment 145 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 145, Zeilen: 1-33, 34-37
Quelle: Simma 2000
Seite(n): 27, 28-29, 30, Zeilen: 27:1-11, 28:11-33 - 29:1-16.20-24; 30:3-9
[Diese Aussage stützt sich dadurch, dass der SR den hohen Grad der „Zufriedenheit“ in] seiner Resolution 1203 (1998) und gleichermaßen in dem Statement seines Vorsitzenden vom 29. Januar 1999 über die Holbrooke-Abkommen zum Ausdruck brachte. Das waren alles Ergebnisse, die in einem ursächlichen Zusammenhang mit der Androhung von Luftangriffen standen. Diese Zeichen der Billigung hätten zu jeder Zeit durch den Widerspruch eines jeden ständigen Mitglieds des SR verhindert werden können. Russland entschloss sich jedoch, stillzuhalten. Beeindruckend ist darüber hinaus, wie deutlich sich die Bemühungen der NATO und ihrer Mitgliedstaaten an die „Logik“ des SR im Umgang mit der Kosovo-Krise anschließen. Am 4. Februar 1999 sprach der stellvertretende US-Staatssekretär Strobe Talbott in Bonn von einem „noch nie da gewesenen und vielversprechenden Grad der Synergie“ und zwar insofern, als die UN und die NATO „ihre Energien und ihre Stärken in Verfolgung einer drängenden gemeinsamen Angelegenheit gebündelt“ haben. Was den Beitrag der UN angeht, so sah er diesen in der Tatsache, dass „die UN den Bemühungen im Kosovo ihre politische und moralische Autorität beigegeben hat“. Die rechtliche Autorität der UN blieb dabei freilich außen vor.

Abgesehen vom Mangel einer formalen Ermächtigung könnte ein Vergleich der einschlägigen Resolutionen des SR mit den entscheidenden Erklärungen der NATO den Schluss nahe legen, beide Seiten hätten im Einklang miteinander gehandelt. Am eindrucksvollsten wird diese Sicht der Dinge durch die Art untermauert, in der die Resolution 1203 (1998) das Abkommen zwischen NATO/OSZE und der BR Jugoslawien, das mit Hilfe der nicht autorisierten NATO-Drohung zustande gekommen war, von den UN mitgetragen wurde. Analysiert man die Begründung der NATO, es werde Waffengewalt eingesetzt, wenn die BR Jugoslawien nicht von weiteren massiven Menschenrechtsverletzungen ablasse,308 so wird deutlich, dass die Allianz zwei Linien verfolgte: Zum einen spielt die NATO auf Elemente der „humanitären Intervention“ an, ohne sie beim Namen zu nennen, zum anderen bezieht und stützt sie sich, wann immer das möglich ist, auf die UN-Charta und den SR sowie auf Maßnahmen der UN, die das Kosovo betreffen. Vor allem lenkte sie im Zusammenhang mit den Resolutionen 1160 (1998) und 1199 (1998) die Aufmerksamkeit darauf, dass die BR Jugoslawien die hieraus unter der UN-Charta abgeleiteten im Wesentlichen die von der UN formulierte Politik durchsetze. [...] Die NATO versuchte also, die Staatengemeinschaft davon zu überzeugen, dass sie so wenig wie möglich „alleine“ handle und vielmehr beschriebenen Lücken der Charta in einer Weise, die mit der Absicht der UN übereinstimme. Vor dem Hintergrund dieser Synergie zwischen UN und NATO kann man der Ansicht von Außenminister Kinkel zustimmen, dass sich die NATO in einem humanitären Notstand, in dem sich die [internationale Gemeinschaft im Falle des Kosovo befand, nach „Sinn und Logik“ der Resoltionen [sic] gehandelt hatte.]


308 Schreiben des NATO-Generalsekretärs Javier Solana vom 9. Oktober 1998 an die ständigen Vertreter des NATO-Atlantik-Rats

[Seite 27]

[Eine zustimmende Antwort] könnte sich auf den hohen Grad der »Zufriedenheit« des Sicherheitsrats berufen, wie sie in seiner Resolution 1203 (1998) und gleichermaßen in dem Statement seines Vorsitzenden vom 29. Januar 1999 über die Holbrooke-Abkommen und die anschließenden Erfolge der Kontaktgruppe zum Ausdruck kam alles Ergebnisse, die in einem kausalen Zusammenhang mit der Androhung von Luftangriffen standen. Diese Zeichen einer politischen Billigung hätten zu jeder Zeit durch den Widerspruch eines jeden ständigen Mitglieds des Rates verhindert werden können. Die Russische Föderation entschloß sich jedoch stillzuhalten.

[Seite 28]

Man ist in der Tat sofort davon beeindruckt, wie deutlich sich die Bemühungen der NATO und ihrer Mitgliedsstaaten an die »Logik« des Sicherheitsrats im Umgang mit der Kosovo-Krise anschließen. In einer Rede am 4. Februar 1999 in Bonn sprach der stellvertretende US-Staatssekretär Strobe Talbott von einem »noch nie dagewesenen und vielversprechenden Grad der Synergie«, und zwar insofern, als die UN und NATO (neben anderen Institutionen) »ihre Energien und ihre Stärken in Verfolgung einer, drängenden gemeinsamen Angelegenheit gebündelt« haben. Was den spezifischen Beitrag der UN angeht, so sah er diesen in der Tatsache, daß »die UN den Bemühungen im Kosovo ihre politische und moralische Autorität beigegeben hat«. Man beachte das Stillschweigen über die rechtliche Autorität der UN!

Abgesehen von dem eben diskutierten Mangel einer formalen Ermächtigung könnte die Lektüre der einschlägigen Resolutionen des Rates zusammen mit den entscheidenden Erklärungen der NATO (bzw. ihrer Mitglieder) einem Beobachter den Schluß nahelegen, beide Seiten hätten im Einklang miteinander, konzentriert, gehandelt. Am eindrucksvollsten wird diese Sicht der Dinge durch die Art illustriert, in der die Resolution 1203 (1998) des Sicherheitsrates das Abkommen zwischen NATO/OSZE und BRJ, das aufgrund

[Seite 29]

(oder zumindest mit Hilfe) der unautorisierten Drohung der NATO zustande gekommen war, begrüßt und gutgeheißen hat.

Analysiert man die Begründung hinter der Erklärung der NATO, es werde Waffengewalt eingesetzt, wenn die BRJ nicht von weiteren massiven Menschenrechtsverletzungen ablasse,26 dann sieht man, daß sie zwei Linien verfolgt: Erstens spielt sie auf Elemente der Lehre von der »humanitären Intervention« an, ohne sie beim Namen zu nennen; zweitens, und weitaus deutlicher, bezieht und stützt sie sich, wo und wann immer ihr das möglich ist, auf die UN-Charta und den Sicherheitsrat sowie auf andere Maßnahmen der UN, die den Kosovo betreffen. Vor allem lenkte sie im Zusammenhang mit den Resolutionen 1160 (1998) und 1199 (1998) die Aufmerksamkeit darauf, dass die BR Jugoslawien die hieraus unter der UN-Charta abgeleiteten im Wesentlichen die von der UN formulierte Politik durchsetze. [...] Die NATO versucht also, die Außenwelt davon zu überzeugen, daß sie so wenig wie möglich »alleine« handle, vielmehr im wesentlichen die von der internationalen Gemeinschaft bzw. den Vereinten Nationen formulierte Politik durchsetze; [...]


26 Vgl. v. a. den Brief Generalsekretär Solanas vom 9. Oktober 1998, zit. oben zu Anm. 13.


[Seite 30]

[...]

Vor dem Hintergrund dieser Interaktion oder »Synergie« zwischen den Vereinten Nationen und der NATO kann man der Ansicht des damaligen deutschen Außenministers Kinkel zustimmen, wonach die NATO in einem humanitären Notstand, in dem sich die internationale Gemeinschaft im Falle des Kosovo befand, nach »Sinn und Logik« der Resolutionen gehandelt hat, die der Sicherheitsrat auf den Weg brachte.

Anmerkungen

Übernahmen bleiben ungekennzeichnet, die Quelle bleibt ungenannt. Die von Talbott übernommenen Zitate sind identisch (obwohl sie im Originalwortlaut natürlich auf amerikanisch formuliert waren) und werden in derselben Art und Weise präsentiert.


[226.] Jkr/Fragment 146 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 146, Zeilen: 1-6
Quelle: Simma 2000
Seite(n): 30, Zeilen: 3-9, 12-15
[Vor dem Hintergrund dieser Synergie zwischen UN und NATO kann man der Ansicht von Außenminister Kinkel zustimmen, dass sich die NATO in einem humanitären Notstand, in dem sich die] internationale Gemeinschaft im Falle des Kosovo befand, nach „Sinn und Logik“ der Resoltionen [sic] gehandelt hatte. Sie kann daher mit aller gebotenen Zurückhaltung als legitimes oder sogar legales Einschlagen einer Richtung gedeutet werden, die durch die UN-Entscheidungen vorgegeben worden war. Vor dem Hintergrund dieser Interaktion oder »Synergie« zwischen den Vereinten Nationen und der NATO kann man der Ansicht des damaligen deutschen Außenministers Kinkel zustimmen, wonach die NATO in einem humanitären Notstand, in dem sich die internationale Gemeinschaft im Falle des Kosovo befand, nach »Sinn und Logik« der Resolutionen gehandelt hat, die der Sicherheitsrat auf den Weg brachte. [...] sie kann daher mit aller gebotenen Zurückhaltung als legitimes oder sogar legales Einschlagen einer Richtung gedeutet werden, die durch die UN-Entscheidungen vorgegeben worden war.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[227.] Jkr/Fragment 146 06

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 146, Zeilen: 6-31
Quelle: Steinkamm 2000
Seite(n): 348, 349, Zeilen: 348:17ff, 349: 1ff
Die Reaktionen der Staatengemeinschaft machten deutlich, dass die humanitäre Intervention der NATO weitestgehend als mit dem Völkerrecht vereinbar betrachtet wird.309

Diese Einschätzung wurde auch vom deutschen Verteidigungsminister Scharping geteilt. Sein Ministerium lehnte es ab, allein deshalb von dieser Auffassung abzurücken, weil die Rechtmäßigkeit und der Grad der völkergewohnheitsrechtlichen Verfestigung des Rechts zur humanitären Intervention unter Völkerrechtlern umstritten sind.310 Diesen „Lehrmeinungen der fähigsten Völkerrechtler der verschiedenen Nationen“ kommt nach Art. 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs keine entscheidende Bedeutung zu, vielmehr werden sie lediglich als „Hilfsmittel zur Festlegung der Rechtsnormen“ betrachtet. Die Luftschläge der NATO können im Ergebnis völkerrechtlich auf ein Recht der humanitären Intervention gestützt werden. Dieses Recht hat sich in den letzten Jahren auch gewohnheitsrechtlich so weit verfestigt, dass es im Hinblick auf den Kosovo-Konflikt unter Berücksichtigung der dargelegten Umstände als völkerrechtliche Legitimation ausreicht. Der Völkerrechtlichtler [sic!] Armin Steinkamm bestätigte diese Auffassung, indem er feststellte: „Es wäre geradezu eine 'Bankrott-Erklärung' des von der Staatengemeinschaft entwickelten Völkerrechts, wollte man es einem Diktator und Kriegsverbrecher unter Berufung auf 'innere Angelegenheiten' und die Souveränität der BR Jugoslawien gestatten, seine eigenen Staatsbürger mit schwersten Menschenrechtsverletzungen zu überziehen, weil zwei Veto-berechtigte Mitgliedsstaaten des Sicherheitsrates ihren Pflichten nicht nachkommen oder ein Teil der Rechtswissenschaft der Auffassung ist, die humanitäre Intervention sei gewohnheitsrechtlich noch nicht ausreichend verfestigt und das Gewaltmonopol des Sicherheitsrates werde im vorliegenden Fall völkerrechtswidrig unterlaufen.“311


309 In den nach der begonnenen NATO-Aktion verabschiedeten UN-Resolutionen 1239 (1999) vom 14.5 1999 und 1244 (1999) vom 10. 06. 1999 kommt dies eindeutig zum Ausdruck.

310 Eine Vielzahl einflussreicher Autoren erkennt jedoch das Recht der NATO auf humanitäre Intervention an. Beispielsweise gilt nach Rupert Scholz in Focus, 12. 04. 1999, S. 30 das Recht zur humanitären Intervention „prinzipiell... kraft Gewohnheitsrechts“. Ulrich Beyerlein (Die Welt vom 27. 03. 1999) und Bruno Simma (SZ vom 27. 03.1999) halten die völkerrechtliche Rechtsgrundlage ftlr zweifelhaft, die Luftschläge jedoch für hinnehmbar. Simma bezeichnete sie als „lässliche Sünde“. Christian Tomuschat (Die Welt vom 14. 04. 1999) hält die humanitäre Intervention für legitim, genauso wie Mathias Herdegen (Die Welt vom 13. 04. 1999).

311 Steinkamm, Völkerrecht, a.a.O. (Anm. 288), S. 348-349

Insbesondere die Reaktionen der Staatengemeinschaft machen deutlich, dass die humanitäre Intervention der NATO weitest gehend als mit dem Völkerrecht vereinbar betrachtet wird.52

c) Das BMVg lehnt es in seiner o.a. Information mit Recht ab, von dieser Einschätzung etwa deswegen abzurücken, weil die Rechtmäßigkeit und der Grad der völkergewohnheitsrechtlichen Verfestigung des Rechts zur humanitären Intervention unter Völkerrechtlern umstritten sind.53 [...] Im übrigen kommt selbst den „Lehrmeinungen der fähigsten Völkerrechtler der verschiedenen Nationen“ nach Art. 38 des Statuts des Internationalen Gerichtshofs keine entscheidende Bedeutung zu; sie werden lediglich „als Hilfsmittel zur Feststellung von Rechtsnormen“ betrachtet.

d) Nach alledem können die Luftoperationen der NATO in der BRJ im Ergebnis aus völkerrechtlicher Sicht auf ein Recht zur humanitären Intervention gestützt werden. Dieses ist in den letzten Jahren auch gewohnheitsrechtlich soweit verfestigt, dass es in Hinblick auf den „Fall Kosovo“ unter Berücksichtigung der aufgezeigten Umstände als völkerrechtliche Legitimation ausreicht. [...] Es wäre geradezu eine „Bankrott-Erklärung“ des von der Staatengemeinschaft entwickelten Völkerrechts zum Ausgang dieses Jahrhunderts, wollte man es einem Diktator und Kriegsverbrecher unter Berufung auf „innere Angelegenheiten“ und die Souveränität der BRJ gestatten, seine eigenen Staatsbürger mit Völkermord, ethnischen Säuberungen, Vertreibung und anderen schwersten Menschenrechtsverletzungen zu überziehen, weil

[Seite 349]

zwei Veto-berechtigte Mitgliedsstaaten des SR ihren Pflichten nicht nachkommen oder ein Teil der Rechtswissenschaft der Auffassung ist, die humanitäre Intervention sei gewohnheitsrechtlich noch nicht ausreichend verfestigt und das Gewaltmonopol des SR werde im vorliegenden Fall völkerrechtswidrig unterlaufen.


52 Beleg dafür sind letztlich die nach der NATO-Aktion verabschiedeten weiteren Resolutionen 1239 (1999) vom 14.5.1999 und 1244 (1999) vom 10.6.1999; zur letzteren s. hier im Anhang.

53 S. oben Anm. 5, mit der Ergänzung, dass immerhin einflussreiche Autoren das Recht der NATO auf humanitäre Intervention anerkennen. Nach Rupert SCHOLZ (FOCUS vom 12.04.1999, S. 30) gilt das Recht zur humanitären Intervention „prinzipiell ... kraft Gewohnheitsrechts“. Christian TOMUSCHAT (Die Welt vom 14.4.1999) hält die humanitäre Intervention für legitim, ebenso Mathias Herdegen (Die Welt vom 13.04.1999), Martin Nettesheim (Die Welt vom 27.03.1999 und NZZ vom 17./18.7.1999) und Jochen A. Frowein (Die Welt vom 19.08.1998 und NZZ vom 17./18.07.1999). Ulrich Beyerlin (Die Welt vom 27.03.1999) und Bruno SlMMA (SZ und Tagesspiegel vom 27.03.1999) halten die völkerrechtliche Rechtsgrundlage für zweifelhaft, die Luftschläge gleichwohl für hinnehmbar („eine lässliche Sünde“). Der Auffassung, dass die Operation der NATO rechtlich vertretbar war, haben sich inzwischen angeschlossen Daniel Thürer (NZZ vom 3.4.1999), Heinrich Wilms (Zeitschrift für Rechtspolitik, 6/1999, S.227 ff.), Eckart Klein (FAZ vom 21.6.99), Christopher GREENWOOD (Guardian vom 28.3.99). Entgegengesetzter Meinung sind Ulrich Fastenrath (FAZ vom 22.4.99) und Zuck (Zeitschrift für Rechtspolitik 6/1999, S. 225 ff.). Besondere Beachtung verdienen - auch wenn sich die Autoren hinsichtlich der NATO-Operation nicht festlegen - die Beiträge von Christian Tomuschat (Die Friedens-Warte 74, 1-2/1999, S.33), Tomo Eitel (ebenda, S. 27 ff.), Jost Dellbrück (ebenda, S. 139) sowie Christoph GuiCHERD (Survival, The IISS Quarterly, Summer 1999, Vol. 41/No. 2).

Anmerkungen

Steinkamm wird am Ende des Fragments wörtlich zitiert. Dem Leser ist aber nicht klar, dass auch schon vorher alles inhaltlich und z.T. auch im Wortlaut von Steinkamm stammt.

Man beachte auch, dass das Zitat am Ende des Fragments nicht identisch mit dem zitierten Originaltext ist.


[228.] Jkr/Fragment 147 21

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 147, Zeilen: 21-34
Quelle: Simma 2000
Seite(n): 30-31, Zeilen: 30:20-26.28-35 - 31:1-2
Der Mangel, dass das Vorgehen der NATO nicht mit dem in der UN-Charta kodifizierten Recht in Einklang stand, spielte eine zentrale Rolle bei der Debatte im Deutschen Bundestag am 16. Oktober 1998. Dabei wurden die einschlägigen Völkerrechtsfragen und die deutsche Beteiligung an den NATO-Luftangriffen gründlich erörtert. Es kam ein bemerkenswerter Respekt für das Recht der UN-Charta zum Ausdruck, besonders im Zusammenhang mit der fehlenden Ermächtigung des SR für das Vorgehen der NATO. Die Bundesregierung argumentierte unter Anerkennung dieses rechtlichen Mangels, dass die Situation in Kosovo so hoffnungslos gewesen sei, dass die Drohung der NATO selbst ohne UN-Ermächtigung gerechtfertigt sei, da es in dieser Situation des humanitären Notstands keine Alternative dazu gab. In diesem Punkt nannte die Regierung, im Gegensatz zum NATO-Generalsekretär Solana das Kind beim Namen und sprach über die Drohung der NATO als einen Fall der „humanitären Intervention“. [Seite 30]

Dieser Mangel spielte eine zentrale Rolle in den Beratungen des Bundestages Mitte Oktober 1998 über die deutsche Beteiligung an NATO-Luftangriffen. In diesen Debatten wurden die einschlägigen Völkerrechtsfragen ausgiebig und in beträchtlicher Tiefe erörtert. Der Respekt für das Recht der UN-Charta, der während der Debatte demonstriert wurde, war bemerkenswert. [...] Die Bundesregierung argumentierte unter Anerkennung dieses rechtlichen Mangels, daß die Situation im Kosovo so hoffnungslos gewesen sei, daß die Drohung der NATO selbst ohne UN-Ermächtigung gerechtfertigt sei, da es in dieser Situation des humanitären Notstands keine Alternative dazu gab. In diesem Punkt nannte die Regierung, im Gegensatz zum NATO-Generalsekretär, das Kind beim rechten Namen

[Seite 31]

und sprach über die Drohung der NATO als einen Fall der »humanitären Intervention«.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme, keine Quellenangabe.


[229.] Jkr/Fragment 147 34

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 147, Zeilen: 34-38
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 30, Zeilen: 2-7
Der damalige Außenminister Kinkel führte dazu aus, dass der Weg, der von den achtzehn NATO-Partnerländem beschritten worden ist, rechtlich vertretbar sei. Deutschland dürfe nicht abseits stehen, wenn das Bündnis die sich abzeichnende humanitäre Katastrophe notfalls durch den Einsatz von Streitkräften zu verhindern suchte. Als Begründung für seinen eigenen Sinneswandel führte er an, er glaube aber nach eingehender Prüfung, dass der Weg, der von den 16 NATO-Partnern jetzt begangen worden sei, rechtlich vertretbar sei. Deutschland dürfe nicht abseits stehen, wenn das Bündnis die sich abzeichnende humanitäre Katastrophe in dieser außergewöhnlichen Lage notfalls durch den Einsatz von Streitkräften zu verhindern suchte.
Anmerkungen

Die Übernahme setzt sich auf der nächsten Seite sehr deutlich fort.

Ein Quellenverweis fehlt.


[230.] Jkr/Fragment 148 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 148, Zeilen: 1-35
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 29, 30, 31, Zeilen: 29: 33-36; 30: 1-2, 7-41; 31: 1-2
[Schließlich vertrat Kinkel die Meinung,] der Sicherheitsrat bleibe „Herr des Verfahrens“, da er die kurz zuvor von Holbrooke mit Milošević ausgehandelten Vereinbarungen mit der OSZE und der NATO sowie die Zusicherungen zur Selbstverwaltung in einer Resolution auf der Grundlage des Kapitels VII der UN-Charta festschreiben werde, was freilich mit der Legitimierung des NATO-Militäreinsatzes nicht [sic!] zu tun hatte.312 In den meisten Debattenbeiträgen wurde deutlich, dass die Abgeordneten um den schmalen Grat zwischen Legalität und Legitimität, auf dem sie sich bewegten, wussten.313 So betonten sie einhellig, dass ihnen ein klares UN-Mandat lieber gewesen wäre. Aber aufgrund der Argumente, die schon bei Kinkel angeklungen waren, glaubten sie nicht anders zu können, als dem Antrag der Regierung und damit der NATO zu folgen. Der designierte Bundeskanzler Gerhard Schröder tat dies mit folgenden Worten: „Ich will auch nicht verschweigen, dass bei der sehr schwierigen rechtlichen Abwägung für mich nicht ganz unwichtig war, zu welchen Ergebnissen unsere Freunde und Verbündeten gekommen waren. Wenn alle NATO-Staaten, in deren Mehrheit sozialdemokratische Parteien Regierungsverantwortung tragen, die NATO-Entscheidung unterstützen, und in ihr eine ausreichende Rechtsgrundlage sehen, ist es jedenfalls für mich nicht zwingend als Perspektive anzunehmen, dass alle unsere Freunde im Unrecht sind.“ Der künftige Verteidigungsminister Rudolf Scharping fügte dem hinzu, man müsse sich mit der Frage auseinandersetzen, ob man mit dem vorhandenen Instrumentarium der UN noch in der Lage sein werde, anderen, völlig veränderten Konfliktlagen innerhalb von Staaten und zwischen Staaten gerecht zu werden. Dahinter steckt die Absicht, dass man dem gebotenen Handeln schrittweise die notwendige Verrechtlichung folgen lassen müsse. Die Argumentation der alten und neuen Bundesregierung lässt sich dahingehend zusammenfassen, dass völkerrechtliche Bedenken dann zurückzustehen hätten, wenn man mit ihnen Gefahr laufe, sich innerhalb des Bündnisses zu isolieren. Außerdem könne man einem nicht völkerrechtsmäßigen Handeln die Rechtsgrundlage nachliefern, um so dieses Recht „fortzuentwickeln“.

Umstritten war im Bundestag auch die Frage, ob sich die NATO zu ihren militärischen Einsätzen gegen Jugoslawien selbst mandatiere oder doch auf der Grundlage einer UN-Sicherheitsresolution [sic!] oder zumindest im Geiste der UN-Charta handle. Zum einen wurde die Selbstmandatierung von Kinkel wie von anderen Rednern mit dem Hinweis bestritten, dass in den dem NATO-Beschluss vorangegangenen Resolutionen Bezug auf Kapitel VII der UN-Charta [genommen wird, war [sic!] zwar richtig ist, aber dort allein notwendig war, um die erwähnten Forderungen an die Konfliktparteien erheben und das Waffenembargo gegen sie verhängen zu können.]


312 Wortlaut der Rede Kinkels in: Das Parlament, 1998, 30. Oktober 1998, S. 17, darin beschwor er die Abgeordneten: „Mit ihrem Beschluss hat die NATO kein neues Rechtsinstrument geschaffen, das eine Generalvollmacht der NATO für Interventionen begründen könnte. Der Beschluss der NATO darf nicht zum Präzedenzfall werden. Wir dürfen nicht auf eine schiefe Bahn kommen, was das Gewaltmonopol des Sicherheitsrates anbelangt.“

313 Debattenbeiträge in: Das Parlament, Nr. 45, ebd., S. 17-20

Er zeigte aber noch immer Zweifel und beschwor in der Sondersitzung die Abgeordneten: „Mit ihrem Beschluss hat die NATO kein neues Rechtsinstrument geschaffen, das eine Generalvollmacht der NATO für Interventionen begründen könnte. Der Beschluss der

[Seite 30]

NATO darf nicht zum Präzedenzfall werden. Wir dürfen nicht auf eine schiefe Bahn kommen, was das Gewaltmonopol des Sicherheitsrates anbelangt.”82 [...]

Schließlich behauptete Kinkel, der Sicherheitsrat bleibe „Herr des Verfahrens”, da er die kurz zuvor von Holbrooke mit Milošević ausgehandelten Vereinbarungen mit der OSZE und der NATO sowie die Zusicherungen zur Selbstverwaltung in einer Resolution auf der Grundlage des Kapitels VII der UN-Charta festschreiben werde, was freilich mit der Legitimierung des NATO-Militäreinsatzes nichts zu tun hatte.

In den meisten Debattenbeiträgen wurde deutlich, dass die Abgeordneten um den schmalen Grat zwischen Legalität und Legitimität, auf dem sie sich in dieser Situation bewegten, wussten.83 So betonten sie einhellig, dass ihnen ein klares UN-Mandat lieber gewesen wäre. Aber aufgrund zweier Argumente, die auch schon bei Kinkel angeklungen waren, „glaubten” sie – diese Formulierung taucht wiederholt auf – trotz dessen Fehlens nicht anders zu können, als dem Antrag der Regierung und damit der NATO zu folgen. Der designierte Bundeskanzler Gerhard Schröder tat dies mit den Worten: „Ich will auch nicht verschweigen, dass bei der sehr schwierigen rechtlichen Abwägung für mich nicht ganz unwichtig war, zu welchen Ergebnissen unsere Freunde und Verbündeten gekommen waren. Wenn alle NATO-Staaten, in deren Mehrheit sozialdemokratische Parteien Regierungsverantwortung tragen, die NATO-Entscheidung unterstützen und in ihr eine ausreichende Rechtsgrundlage sehen, ist es jedenfalls für mich nicht zwingend als Perspektive anzunehmen, dass alle unsere Freunde im Unrecht sind.” Und der damalige SPD-Fraktionsvorsitzende und designierte Verteidigungsminister Rudolf Scharping fügte dem hinzu, man müsse sich mit der Frage auseinandersetzen, ob man mit dem vorhandenen Instrumentarium der Vereinten Nationen noch in der Lage sein werde, anderen, völlig veränderten Konfliktlagen innerhalb von Staaten und zwischen Staaten gerecht zu werden. Dahinter steckt die Absicht, dass man dem gebotenen Handeln schrittweise die notwendige Verrechtlichung folgen lassen müsse. Die Argumentation der alten wie der neuen Regierung lässt sich dahingehend zusammenfassen, dass völkerrechtliche Bedenken dann zurückzustehen hätten, wenn man mit ihnen Gefahr laufe, sich innerhalb des Bündnisses zu isolieren, und dass man einem nicht völkerrechtmäßigen Handeln die Rechtsgrundlage nachliefern könne, um so dieses Recht „fortzuentwickeln”.

Umstritten war im Bundestag auch die Frage, ob sich die NATO zu ihrem militärischen Vorgehen gegen Jugoslawien selbst mandatirre [sic!] oder doch auf der Grundlage einer UN-Sicherheitsratsresolution oder zumindest im Geiste der UN-Charta handele. Zum einen wurde die Selbstmandatierung von Kinkel wie von anderen Rednern mit dem Hinweis bestritten, dass in den dem NATO-Beschluss vorangegangenen Resolutionen des UN-Sicherheitsrates Bezug auf Kapitel VII der UN-Charta genommen wird, was zwar richtig

[Seite 31]

ist, aber dort allein notwendig war, um die erwähnten Forderungen an die Konfliktparteien erheben und das Waffenembargo gegen sie verhängen zu können.


82 Regierungserklärung vom 16. Oktober 1998, Stichworte zur Sicherheitspolitik, 10/1998, S. 48; vgl. auch Wortlaut der Rede in: Das Parlament, Nr. 45, 1998, 30. Oktober 1998, S. 17.

83 Die folgenden Debattenbeiträge sind in Das Parlament, ebenda, S. 17-20, abgedruckt.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[231.] Jkr/Fragment 149 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 149, Zeilen: 1-16
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 30, 31, Zeilen: 30: 38-41 31: 1-14
[Zum einen wurde die Selbstmandatierung von Kinkel wie von anderen Rednern mit dem Hinweis bestritten, dass in den dem NATO-Beschluss vorangegangenen Resolutionen Bezug auf Kapitel VII der UN-Charta] genommen wird, war zwar richtig ist, aber dort allein notwendig war, um die erwähnten Forderungen an die Konfliktparteien erheben und das Waffenembargo gegen sie verhängen zu können. Da jedoch in keiner der beiden Resolutionen von der Androhung von Gewaltmaßnahmen nach Art. 42 die Rede ist, griff Kinkel zu folgender Hilfskonstruktion: „Deshalb muss man sagen, dass die Drohung mit dem militärischen Einsatz schließlich auf die Verwirklichung der einstimmig gefassten SR-Resolution hinzielt.“

Während der designierte Außenminister Joschka Fischer für die Mehrheit der Grünen hervorhob, seine Partei werde dem Antrag nur zustimmen, weil sie Kinkels Begründung folge, dass es sich um eine Notfallsituation und nicht um einen Präzedenzfall handle, befürchtete eine Minderheit, durch die Umgehung des Völkerrechts werde grundsätzlich der Selbstmandatierung von Militärbündnissen „Tür und Tor geöffnet. Ein Sicherheitsrat, der immer dann umgangen wird, wenn ein Veto droht, ist als Garant des Gewaltmonopols außer Kraft gesetzt.“ Noch schärfer kritisierte der PDS-Gruppenvorsitzende Gregor Gysi den beantragten Beschluss.

Zum eine wurde die Selbstmandatierung von Kinkel wie von anderen Rednern mit dem Hinweis bestritten, dass in den dem NATO-Beschluss vorangegangenen Resolutionen des UN-Sicherheitsrates Bezug auf Kapitel VII der UN-Charta genommen wird, was zwar richtig

[Seite 31]

ist, aber dort allein notwendig war, um die erwähnten Forderungen an die Konfliktparteien erheben und das Waffenembargo gegen sie verhängen zu können. Da jedoch in keiner der beiden Resolutionen von der Androhung von Gewaltmaßnahmen nach Artikel 42 die Rede ist, griff Kinkel zu der Volte: „Deshalb muss man sagen, dass die Drohung mit dem militärischen Einsatz schließlich auf die Verwirklichung der einstimmig gefassten Sicherheitsratsresolution hinzielt.”

Während der designierte Außenminister Joschka Fischer noch als Fraktionssprecher der Bündnis 90/Grünen hervorhob, die Mehrheit seiner Partei werde dem Antrag nur zustimmen, weil sie Kinkels Begründung folge, dass es sich um eine Notfallsituation und nicht um einen Präzedenzfall handle, befürchtete eine Minderheit der Grünen, vertreten durch den späteren Staatsminister Ludger Volmer, durch die Umgehung des Völkerrechts werde grundsätzlich der Selbstmandatierung von Militärbündnissen „Tür und Tor geöffnet, ein Sicherheitsrat, der immer dann umgangen wird, wenn ein Veto droht, ist als Garant des UNO-Gewaltmonopols außer Kraft gesetzt.” Noch schärfer fasste der PDS-Gruppenvorsitzende Gregor Gysi seine Kritik an dem Beschluss zusammen:

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt


[232.] Jkr/Fragment 149 19

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 149, Zeilen: 19-24
Quelle: Simma 2000
Seite(n): 31, Zeilen: 2-9
Der Bundestag gab schließlich seine Zustimmung zu der Beteiligung Deutschlands an der NATO-Aktion. Doch wurde von allen Stimmen, die diese Teilnahme befürworteten, hervorgehoben, dass die deutsche Zustimmung zur rechtlichen Position der Allianz im Kosovofall keineswegs als genereller Freibrief für ähnliche NATO-Interventionen in der Zukunft aufzufassen sei. Der Bundestag gab schließlich seine Zustimmung zu der Beteiligung Deutschlands an der NATO-Aktion. Doch wurde von allen Stimmen, die diese Teilnahme befürworteten, besonders von seiten der Bundesregierung, hervorgehoben, daß die deutsche Zustimmung zur rechtlichen Position der Allianz im Kosovofall keineswegs als generelles »grünes Licht« für ähnliche NATO-Interventionen in der Zukunft aufzufassen sei.
Anmerkungen

kein Hinweis auf eine Übernahme, keine Quellenangabe


[233.] Jkr/Fragment 149 25

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 149, Zeilen: 25-37
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 31, 32, Zeilen: 31: 36ff; 32: 1-10
Wegen der vermeintlichen Verstöße gegen völkerrechtliche Grundsätze wie das Gewalt- und Interventionsverbot sowie die Missachtung des Souveränitätsprinzips reichte die Bundesrepublik Jugoslawien am 29. April 1999 Klage gegen die zehn am Krieg beteiligten Staaten beim Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag ein..314 Da die beschuldigten Staaten ihr Verhalten als rechtens, wenn auch nicht durch die UN-Charta oder einen Beschluss des SR gedeckt absahen [sic!], hätte es eigentlich in ihrem Interesse liegen müssen, die Frage der Zulässigkeit einer „humanitären Intervention“ höchstrichterlich klären zu lassen, um je nach Ausgang des Verfahrens zu einer Bestätigung der geschriebenen Rechtslage oder zu einer mit dem Gewicht einer IGH-Entscheidung versehenen Fortschreibung des Rechts zu gelangen. Doch ihre Vertreter versuchten, die Aufnahme des Verfahrens schon dadurch zu verhindern, dass sie die Zuständigkeit des IGH oder die Parteifähigkeit der BR Jugoslawien bestritten.315

314 Wortprotokoll der öffentlichen Sitzung des IGH zur Klage Jugoslawiens gegen zehn NATO-Staaten in Den Haag am 10. Mai 1999 in der Sache „Legalität des Einsatzes von Gewalt“, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 6/1999, S. 758

315 Die Parteifähigkeit der BR Jugoslawien ist zwar in der Tat fragwürdig, nachdem die Mitgliedschaft Jugoslawiens in der UN im Zusammenhang mit dem Zerfall der „Sozialistischen Föderativen Volksrepublik Jugoslawien“ 1992 „eingefroren“ wurde, und die Rechtsnachfolge umstritten ist. Dies hat den IGH indes nicht gehindert, sich ab 1993 mit der Klage Bosnien-Herzegowinas gegen die BR Jugoslawien zu befassen, also das Land als „passivlegitimierte Partei“ anzusehen. Siehe Waldemar Hummer/Jelka Mayr-Singer, SFRJ, BRJ und IGH. Das heutige Jugoslawien und die Organe der Vereinten Nationen, in: Vereinte Nationen, 1999, Nr. 3, S. 104-108

Es ging ihr in erster Linie um Verstöße gegen völkerrechtliche Grundsätze wie das Gewalt- und Interventionsverbot sowie die

[Seite 32]

Missachtung des Souveränitätsprinzips.85 Da die beschuldigten Staaten ihr Verhalten als rechtens, wenn auch nicht expressis verbis durch die UN-Charta oder einen Sicherheitsratsbeschluss abgedeckt ansahen, hätte es eigentlich in ihrem Interesse liegen müssen, die Frage der Zulässigkeit einer „humanitären Intervention” ohne ein ausdrückliches Mandat des Sicherheitsrates höchstrichterlich klären zu lassen, um je nach Ausgang des Verfahrens zu einer Bestätigung der geschriebenen Rechtslage oder zu einer mit dem Gewicht einer IGH-Entscheidung versehenen Fortschreibung des Rechts zu gelangen. Doch ihre Vertreter versuchten, die Aufnahme eines Verfahrens schon dadurch zu verhindern, dass sie die Zuständigkeit des IGH oder die Parteifähigkeit der Bundesrepublik Jugoslawien bestritten.86


85 Vgl. die Klage Jugoslawiens gegen zehn NATO-Staaten vor dem Internationalen Gerichtshof. Wortprotokoll der öffentlichen Sitzung des IGH in Den Haag am 10. Mai 1999 in der Sache „Legalität des Einsatzes von Gewalt", in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 44, Nr. 6, 1999, S. 758.

86 Letztere ist zwar in der Tat insofern fragwürdig, als die Mitgliedschaft Jugoslawiens in der UNO im Zusammenhang mit dem Zerfall der „Sozialistischen Föderativen Volksrepublik Jugoslawien" 1992 „eingefroren” wurde, und die Rechtsnachfolge umstritten ist. Dies hat den IGH indes nicht gehindert, sich ab 1993 mit der Klage Bosnien-Herzegowinas gegen die Bundesrepublik Jugoslawien zu befassen, also das Land als „passivlegitimierte Partei” anzusehen. Vgl. Waldemar Hummer/Jelka Mayr-Singer, SFRJ, BRJ und IGH. Das heutige Jugoslawien und die Organe der Vereinten Nationen, in: Vereinte Nationen, Jg. 47, Nr. 3, 1999, S. 104-108.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[234.] Jkr/Fragment 150 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 150, Zeilen: 1-21
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 32, 33, Zeilen: 32: 11ff; 33: 1-2
Bei der ersten Anhörung in Den Haag am 10. Mai 1999 nahm für den Prozessvertreter Jugoslawiens, den britischen Völkerrechtler Ian Brownlie, die Verneinung der „Doktrin der humanitären Intervention“ einen besonderen Stellenwert ein. Dabei bezog er sich auf die Meinungen bekannter Autoritäten unterschiedlicher Nationalität, die allesamt zu negativen Aussagen kommen, unter denen die mildeste die des British Year Book of International Law von 1986 ist: „Tatsächlich ist das Äußerste, was zugunsten der humanitären Intervention angeführt werden kann, dass sie sich nicht für unzweideutig illegal erklären lässt.“316 Am 2. Juni 1999 traf der IGH seinen ersten substantiellen Beschluss zur Klage der Bundesrepublik Jugoslawien gegen die NATO-Staaten. Darin würdigte das Gericht zwar die menschliche Tragödie, verneinte aber den Erlass einer einstweiligen Anordnung, „da ihm nach erstem Anschein eine Jurisdiktion nicht zustehe und somit eine unabdingbare Voraussetzung zum Treffen vorsorglicher Maßnahmen fehle.“317 Bei der materiellen Prüfung seiner Zuständigkeit nach Art. IX der Völkermordkonvention kam der IGH zu dem Schluss, „dass das wesentliche Charakteristikum des Völkermordes im subjektiven Tatelement der absichtlichen Zerstörung einer nationalen, ethischen [sic!] oder religiösen Gruppe zu suchen sei, so dass die Androhung oder Anwendung von Gewalt für sich alleine den Genozid-Tatbestand nicht konstituieren könne.“ Daher sei „seine Zuständigkeit der Sache nach auf der Grundlage von Art. IX der Völkermord-Konvention dem ersten Anschein nach nicht gegeben.“318

316 Brownlie, in: Die Klage Jugoslawiens gegen zehn NATO-Staaten vor dem IGH, a.a.O. (Anm. 314), S. 762

317 Hummer/Mayr-Singer, a.a.0. (Anm. 315), S. 105

318 Ebd.

Bei der ersten Anhörung in Den Haag am 10. Mai 1999 ließ sich Jugoslawien u.a. von dem britischen Völkerrechtler Ian Brownlie vertreten. In seiner Argumentation nahm die Verneinung der „Doktrin der humanitären Intervention” einen besonderen Stellenwert ein. Dabei bezog er sich auf die Meinungen bekannter Autoritäten unterschiedlicher Nationalität aus einem Zeitraum von 30 Jahren, die allesamt zu negativen Aussagen kommen, unter denen die mildeste die des British Year Book of International Law von 1986 ist: „Tatsächlich ist das Äußerste, was zugunsten der humanitären Intervention angeführt werden kann, dass sie sich nicht für unzweideutig illegal erklären lässt.”87

Am 2. Juni 1999 traf der IGH seinen ersten substantiellen Beschluss zur Klage der Bundesrepublik Jugoslawien gegen die NATO-Staaten. Er würdigte zwar die menschliche Tragödie, verneinte aber den Erlass einer einstweiligen Anordnung, „da ihm nach erstem Anschein eine Jurisdiktion nicht zustehe und somit eine unabdingbare Voraussetzung zum Treffen vorsorglicher Maßnahmen fehle.”88

Bei der materiellen Prüfung seiner Zuständigkeit nach Art. IX der Völkermord-Konvention kam der IGH zu dem Schluss, „dass das wesentliche Charakteristikum des Völkermordes im subjektiven Tatelement der absichtlichen Zerstörung einer nationalen, ethnischen oder religiösen Gruppe zu suchen sei, so dass die Androhung oder Anwendung von Gewalt für sich alleine den Genozid-Tatbestand nicht konstituieren könne.” Daher sei

[Seite 33]

„seine Zuständigkeit der Sache nach (ratione materiae) auf der Grundlage von Art. IX der Völkermord-Konvention dem ersten Anschein nach nicht gegeben.”89


87 Brownlie, in: Klage ..., a.a.O. (Anm. 85), S. 762. Anders: Christian Tomuschat, Völkerrechtliche Aspekte des Kosovokonflikts, in: Die Friedens-Warte, Jg. 74, Nr. 1-2, 1999, S. 33-37, hier S. 33.

88 Hummer/Mayr-Singer, a.a.O (Anm. 86), S. 105.

89 Ebenda.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt trotz weitläufiger Übernahmen inklusive der Literaturverweise.


[235.] Jkr/Fragment 151 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 151, Zeilen: 1-6
Quelle: Frowein 2001
Seite(n): 898, Zeilen: 24-29
Wegen des ungewöhnlichen Vorgangs des Eingreifens einer regionalen Verteidigungsorganisation in einen Konflikt von außen ohne jede Mandatierung durch den SR war klar, dass der Einsatz rechtlich als prekär angesehen werden musste. Etwas voreilig wurde daraus von verschiedenen Seiten unmittelbar auf die Rechtswidrigkeit geschlossen. Der Fall des Kosovo war das ungewöhnliche Beispiel eines Eingreifens einer regionalen Verteidigungsorganisation in einen Konflikt von außen ohne jede Mandatierung oder Autorisierung durch den Sicherheitsrat. Insofern war es klar, dass der Einsatz rechtlich als prekär angesehen werden musste. Allerdings wäre es meines Erachtens voreilig, daraus unmittelbar auf die Rechtswidrigkeit zu schließen.
Anmerkungen

Ohne jeden Hinweis auf eine Übernahme.


[236.] Jkr/Fragment 151 06

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 151, Zeilen: 6-8, 104-105
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 33, Zeilen: 13-16, 105-106
Die Hauptpunkte der Kritiker eines militärischen NATO-Alleingangs sind neben der Sorge vor einem Präzedenzfall die Gefährdung des nach 1945 erreichten Völkerrechtsstandards durch die Selbstmandatierung320.

320 Franz Ansprenger, Wer ist die internationale Gemeinschaft? in: Not kennt kein Gebot?, ebd., S. 1452 und Reinhard Mutz, Die Axt an die westliche Werteordnung, in: ebd., S. 1467

Die Hauptpunkte der Kritiker eines militärischen NATO-Alleingangs sind neben der schon von Kinkel und Fischer vorgetragenen Sorge vor einem Präzedenzfall:

- Die Gefährdung der nach 1945 erreichten Völkerrechtsstandards durch die Selbstmandatierung;91


91 Vgl. Franz Ansprenger, Wer ist die internationale Gemeinschaft? in: ebenda, S. 1452, sowie Reinhard Mutz, Die Axt an die westliche Werteordnung, in:, ebenda, S. 1467.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[237.] Jkr/Fragment 151 11

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 151, Zeilen: 11-21
Quelle: Frowein 2001
Seite(n): 892, 893, Zeilen: 892:26-30; 893:17-24
Gemäß UN-Charta unterlassen alle Mitglieder in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete Gewaltanwendung. Die allgemeine Anerkennung der Existenz eines völkerrechtlichen Gewaltverbots wird als ganz wesentlicher Schritt im Zusammenhang mit der Entwicklung von Konfliktüberwindung gesehen. Da Staaten ihr Verhalten heute intern und extern rechtfertigen müssen, nicht zuletzt in den Organen der UN und anderen internationalen Organisationen, ist die Existenz des Gewaltverbots und seine Anerkennung in der Staatenpraxis von erheblicher Bedeutung, das es zu schützen gilt und das nicht durch Selbstermächtigung zur Anwendung von Gewalt eliminiert werden darf. [Seite 892, Zeilen 26-30]

Gemäß Artikel 2 Ziffer 4 der UN-Satzung unterlassen alle Mitglieder in ihren internationalen Beziehungen jede gegen die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit den Zielen der Vereinten Nationen unvereinbare Androhung oder Anwendung von Gewalt.

[Seite 893, Zeilen 17-24]

Die allgemeine Anerkennung der Existenz eines völkerrechtlichen Gewaltverbotes ist bereits ein ganz wesentlicher Schritt im Zusammenhang mit der Entwicklung von Konfliktüberwindung. Da Staaten ihr Verhalten heute intern und extern in vielen Zusammenhängen rechtfertigen müssen, nicht zuletzt in den Organen der Vereinten Nationen und anderer internationaler Organisationen, ist die Existenz des Gewaltverbotes und seine Anerkennung in der Staatenpraxis von erheblicher Bedeutung.17


17 Randelzhofer zu Artikel 2 Ziffer 4; in Simma (1994), Rdnr. 63ff.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die eigentliche Quelle selbst da, wo der Text der UN-Satzung verlassen wird.


[238.] Jkr/Fragment 151 26

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 151, Zeilen: 26-36
Quelle: Preuß 2000
Seite(n): 124, Zeilen: 4-9, 13-23
Bereits die 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte bringt zum Ausdruck, dass bestimmte individuelle und kollektive Rechte zum Menschheitserbe gehören. Eine bedeutende Anzahl international vereinbarter Menschenrechtspakte - angefangen von der Konvention zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord, über die 1966 verabschiedeten Menschenrechtspakte bis hin zum Übereinkommen gegen Folter bekräftigen die Staaten die Selbstverpflichtung. Sie geben Individuen das Recht, sich gegenüber der Regierung ihres eigenen Staates auf Rechtsprinzipien der internationalen Gemeinschaft berufen und unter bestimmten Voraussetzungen sogar deren Schutz anrufen zu können. Bereits die am 10. Dezember 1948 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen verkündete Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, wiewohl kein rechtlich verbindliches Dokument, bringt zum Ausdruck, daß bestimmte individuelle und kollektive Rechte zum Menschheitserbe gehören. [...] Eine bedeutende Anzahl international vereinbarter Menschenrechtspakte - angefangen von der Konvention über Verhütung und Bestrafung von Völkermord (1948), über die Pakte über bürgerliche und politische sowie über soziale und kulturelle Rechte (1966) bis hin zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe (1984) - geben Individuen das Recht, sich gegenüber der Regierung ihres eigenen Staates auf Rechtsprinzipien der internationalen Gemeinschaft berufen und unter bestimmten Voraussetzungen sogar deren Schutz anrufen können.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[239.] Jkr/Fragment 151 36

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 151, Zeilen: 36-37
Quelle: Blumenwitz 1999
Seite(n): 30, Zeilen: re. Spalte: 8-11
Es darf jedoch nicht in einer vorschnellen Güterabwägung dem einen Rechtsgut auf Kosten des anderen ein Vorrang eingeräumt werden.321

[321 Otfried Höffe, Humanitäre Intervention, in: NZZ vom 08./09. 05. 1999: Bei seiner Wertung wird jedoch nicht darauf eingegangen, dass auch die Souveränität von Staaten ein konstitutiver Grundsatz des zwischenstaatlichen Zusammenlebens ist, dass das Gewaltverbot über eine eigenständige ethische Fundierung verfügt, dass nicht jedes Gemeinwesen das Recht zum Krieg besitzt und deshalb militärische Nothilfe nach Art. 51 UN-Charta beanspruchen kann und dass die internationale Sorge um die Einhaltung der Menschenrechte nicht alle Möglichkeiten zur Gewaltanwendung eröffnet.]

Es darf nicht in einer vorschnellen Güterabwägung das eine Rechtsgut auf Kosten des anderen realisiert werden.69

69 Dies wird auch in zahlreichen rechtsethischen Überlegungen zum Kosovo-Konflikt übersehen, vgl. z. B. O. Höffe, Humanitäre Intervention, in: Neue Zürcher Zeitung Nr.105 vom 8./9. Mai 1999. Bei dieser Wertung wird z.B. übersehen, daß auch die Souveränität der Staaten (par in parem non habet iudicium) ein konstitutiver Grundsatz des zwischenstaatlichen Zusammenlebens ist, daß das Gewaltverbot über eine eigenständige ethische Fundierung verfügt, daß nicht jedes Gemeinwesen das ius ad bellum besitzt und deshalb militärische Hilfe nach Art.51 UN-Charta beanspruchen kann, daß die internationale Sorge um die Einhaltung der Menschenrechte nicht die „all means clause“ (Art. 42 UN-Charta) eröffnet, sondern sich auf die Instrumente des Friedensvölkerrechts zu konzentrieren hat – wie z.B. politischer Druck auf bestimmte Mitglieder des Sicherheitsrats oder eine umfassendere Blockade. Weiter durften nicht illusionäre „weltstaatliche“ Überlegungen in die Abwägung eingestellt werden, s. z.B. D. Senghaas, Recht auf Nothilfe. Wenn die Intervention nicht nur erlaubt, sondern regelrecht geboten ist, in: FAZ Nr.158 vom 12. Juli 1999.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt, obwohl sich der Autor die Analyse der Quelle in Inhalt und Wortlaut aneignet.


[240.] Jkr/Fragment 152 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 152, Zeilen: 1-15
Quelle: Blumenwitz 1999
Seite(n): 30, 31, Zeilen: 30: re. Spalte: 11-17, 22-27, 32-45, 31: li. Spalte: 1-9
Menschen- bzw. Minderheitenschutz und Gewaltverbot müssen, auch im Extremfall der Massenvertreibungen, Grenzen gezogen werden, damit beide Rechtsgüter zur optimalen Wirksamkeit gelangen können. Auf der Grundlage der UN-Charta ist nach dieser Auffassung im Zweifelsfall immer zu Gunsten des Gewaltverbots zu entscheiden. Im Interesse der Gewaltlosigkeit der zwischenstaatlichen Beziehungen werden Abstriche bei der Verwirklichung materieller Gerechtigkeit bewusst in Kauf genommen. Die Gewaltlosigkeit ist nicht nur ein konstitutives Element der zwischenstaatlichen Ordnung, sondern ist ebenso wichtig wie der Menschenrechtsschutz, dessen Gewährleistung durch nichts so gefährdet ist, wie durch Gewaltanwendung. In der gegenwärtigen Verfassung der Staatenwelt kann nach dieser Meinung das Gewaltverbot nur funktionieren, wenn es, abgesehen von den in der UN-Charta vorgesehenen Ausnahmen, ausnahmslos gilt. Es sei zu befurchten, dass es seine Bedeutung verlieren würde, wenn einzelnen Staaten das Recht eingeräumt wird, nach selbstgesetzten Prämissen als Richter in eigener Sache über Ausnahmen zu befinden. [Seite 30, Zeilen 11-17]

Gewaltverbot und Menschen- bzw. Minderheitenschutz müssen, z. B. auch im Extremfall der ethnischen Säuberung, Grenzen gezogen werden, damit beide Rechtsgüter zu optimaler Wirksamkeit gelangen können.

[Seite 30, Zeilen 22-27]

Auf der Grundlage der Charta der Vereinten Nationen, die die Verfassungsordnung der gegenwärtigen Staatenwelt enthält, ist im Zweifelsfall immer zu Gunsten des Gewaltverbots zu entscheiden.

[Seite 30, Zeilen 32-45]

Im Interesse der Gewaltlosigkeit der zwischenstaatlichen Beziehungen werden Abstriche bei der Verwirklichung materialer Gerechtigkeit bewußt in Kauf genommen. 70 Die Gewaltlosigkeit ist nicht nur ein konstitutives Element der zwischenstaatlichen Ordnung, sondern ist ebenso wichtig für den Menschenund Minderheitenschutz, dessen Gewährleistung durch nichts so gefährdet wird wie durch proliferierende Gewaltanwendung. In der gegenwärtigen Verfassung der Staatenwelt kann das Ge-

[Seite 31, Zeilen 1-9]

waltverbot nur funktionieren, wenn es – abgesehen von den in der Charta getroffenen Regelungen – ausnahmslos gilt. Es verliert den Kern seiner Bedeutung, wenn einzelnen Staaten oder Gruppen von Staaten das Recht eingeräumt wird, nach selbstgesetzten Prämissen als Richter in eigener Sache über Ausnahmen zu befinden.


70 Die rechtsethische Legitimität der Vereinten Nationen (s. O. Höffe (oben FN 69), a.a.O.) wird dadurch noch nicht zweifelhaft, daß sie eben nicht die weltstaatliche Autorität verkörpert.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[241.] Jkr/Fragment 153 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 153, Zeilen: 2-22
Quelle: Blumenwitz 1999
Seite(n): 31, 32, Zeilen: 31: li. Spalte: 31ff; re. Spalte: 1-3, 36ff; 32: 1ff
Die humanitäre Intervention zur Rettung von Menschenleben darf allerdings nicht als Krieg zur Durchsetzung von Menschen- und Volksgruppenrechten geführt werden. 324 Menschen- und Minderheitenrechte sind zwar wichtige Aspekte einer in diesem Zusammenhang vielfach angesprochenen „Weltinnenpolitik“. Diese kann aber systemkonform nur über die Stärkung der Organe der UN entwickelt werden. Die weltweit gültigen Standards des Minderheitenschutzes sind in dieser Sicht grundsätzlich nur vom Sicherheitsrat gewaltsam durchzusetzen. Skeptiker befurchten, dass die Menschenrechtspolitik von NATO und OSZE das bleiben wird, was sie in der Vergangenheit oftmals war: kein kategorischer Imperativ, sondern ein Instrument der Außenpolitik, dessen man sich je nach Bedarf und Sichtweise bedienen kann.325 Eine höhere Moral, die den Einsatz auch militärischer Mittel gebietet, kollidiert nach Meinung der Kritiker mit dem traditionellen Völkerrecht. Die Völkerrechtsordnung ist danach wie kein anderes Rechtsgebiet auf ethische Fundierung angewiesen, da hinter seinen Normen kein staatlicher Zwangsapparat steht. Unmoralisches Völkerrecht verlöre wie jedes ungerechte Recht seinen eigentlichen Geltungsgrund. Im Kosovo-Konflikt hätten sich Moral und Macht gegen das universelle Gewaltanwendungsverbot verbündet. Im Verbund von Moral und Macht laufen ethische Prinzipien Gefahr von der Machtpolitik manipuliert und in den Dienst der Propaganda gestellt zu werden.

324 Durch das Mittel des Krieges soll die gerechte Sache, als der Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte, durch militärische Einwirkung auf die Staatsorgane des Rechtsbrechers durchgesetzt werden. Dies ist nur durch Inkaufnahme von Eingriffen in die generell zu schützenden Rechtsgüter möglich. Die humanitäre Intervention im eigentlichen Sinne des Wortes ist dagegen in Analogie zur völkerrechtlich zulässigen innerstaatlichen Notwehr nur dort berechtigt, wo man einem zur Notwehr Berechtigtem im Rahmen der Nothilfe beisteht.

325 Kritiker weisen in Zusammenhang mit der Menschenrechtspolitik darauf hin, dass Europa und USA ihrer Menschenrechtspolitik unterschiedliche Maßstäbe anlegen. Das ist besonders in der Differenzierung zwischen Kosovo und Tschetschenien deutlich geworden. Ein Militäreinsatz, der weder die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit achtet noch den Konflikt grundsätzlich löst in Serbien und im Gegensatz dazu ein beschämendes, jede Glaubwürdigkeit erschütterndes Wegsehen in Tschetschenien. Erklärtes Ziel der OSZE ist es, die Menschenrechte und Grundfreiheiten überall zu verteidigen. Ihr Engagement hört aber vor Moskau auf.

Die humanitäre Intervention zur Rettung von Menschenleben darf allerdings nicht mit Krieg zur Durchsetzung von Menschen- und Volksgruppenrechten verwechselt werden.74 Menschen-, Minderheiten- und Volksgruppenrechte sind zwar wichtige Aspekte einer zu fordernden „Weltinnenpolitik“. Diese kann aber systemkonform nur über die Stärkung der Organe der Vereinten Nationen entwickelt werden. Die weltweit gültigen Standards des Minderheits- und Volksgruppenschutzes können grundsätzlich nur vom Sicherheitsrat gewaltsam

durchgesetzt werden. [...]

[...] Zählt man zu den sog. Moralisten die Soziologen, Friedensforscher und Philosophen, [...], so stehen auf der anderen Seite die Vertreter des klassischen Staats- und Legalitätsverständnisses, [...], Skeptiker, die befürchten, daß die hochgelobte Menschenrechtspolitik von NATO und OSZE das bleiben wird, was sie in der Vergangenheit oftmals war: kein kategorischer Imperativ, sondern ein Instrument der Außenpolitik, dessen man sich bedienen kann – oder auch

[Seite 32]

nicht.77 Eine höhere Moral, die den Einsatz auch militärischer Mittel gebietet, sei im Kosovo-Konflikt mit dem traditionellen Völkerrecht kollidiert, wurde mehrfach von Regierungsvertretern in Deutschland behauptet. Die Völkerrechtsordnung ist wie kein anderes Rechtsgebiet auf ethische Fundierung angewiesen, da hinter seinen Normen kein staatlicher Zwangsapparat steht. Unmoralisches Völkerrecht verlöre wie jedes ungerechte Recht seinen eigentlichen Geltungsgrund. Eine genauere Analyse des Kosovo-Konflikts ergibt allerdings, daß sich Moral und Macht gegen das universelle Gewaltanwendungsverbot verbündeten. Im Verbund von Macht und Moral laufen ethische Prinzipien Gefahr, von der Machtpolitik manipuliert und in den Dienst der Propaganda gestellt zu werden.78


74 Mit dem Mittel des Krieges wird die Durchsetzung der gerechten Sache (Schutz der Menschen- und Minderheitenrechte) durch Einwirkung auf die Staatsorgane des Rechtsbrechers beabsichtigt; dies ist regelmäßig nur unter Inkaufnahme neuer Eingriffe in die generell zu schützenden Rechtsgüter möglich. Die humanitäre Intervention im engeren und eigentlichen Sinne des Wortes ist dagegen in Analogie zur innerstaatlichen Notwehr (kein Satz des Völkerrechts verbietet die individuelle Notwehr!) nur dort berechtigt, wo man einem zur Notwehr Berechtigten im Rahmen von dessen Notwehr hilft.

77 Wie sehr Europa und Amerika in ihrer Menschenrechtspolitik mit zweierlei Maß messen, ist selten so deutlich geworden wie auf dem Balkan und im Kaukasus: ein militärischer Einsatz, der weder die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit achtet noch den Konflikt grundsätzlich löst, in Serbien – ein beschämendes, jede Glaubwürdigkeit gefährdendes Wegsehen im Kaukasus. Erklärtes Ziel der OSZE ist es, die Menschenrechte und Grundfreiheiten von Vancouver bis Wladiwostok zu verteidigen; ihr Engagement hört aber vor Moskau auf. Die EU koordiniert die internationale Wirtschaftshilfe für Rußland, niemand kann sich jedoch Handelssanktionen vorstellen, um die militärischen Aktionen gegen die Zivilbevölkerung zu beenden oder um die bereitgestellten Hilfsgüter in das Krisengebiet zu schaffen.

78 [...]

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[242.] Jkr/Fragment 153 23

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 153, Zeilen: 23-28
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 33, 34, Zeilen: 33: 20-24; 34: 1-3
Die Hauptargumente derer, die von einer legitimierten NATO-Intervention ausgehen, heben hervor, dass es notwendig sei, die völkerrechtlichen Grundsätze gegen die Blockierung des Sicherheitsrates durch Staaten, die selber Menschenrechte und Demokratie unzureichend respektieren, durchzusetzen.326 Wenn der Sicherheitsrat seiner Rechtspflicht nicht nachkomme, erscheint es danach gerechtfertigt, auch ohne ein Mandat zu handeln.327

326 Vgl. Hans Arnold, Neun Anmerkungen zur Rolle Bonns und der NATO, in: Not kennt kein Gebot? a.a.O. (Anm. 319) S. 1453 und Anrew [sic!] B. Denison, Das Völkerrecht als Opfer seiner eigenen Widersprüche, in: ebd., S. 1457

327 Dieter Senghaas, Recht auf Nothilfe. Wenn die Intervention nicht nur erlaubt, sondern regelrecht geboten ist, in: FAZ vom 12. Juli 1999

Die Hauptargumente derer, die eine Intervention der NATO entschuldigen oder rechtfertigen, heben folgende Aspekte hervor:

- Es sei notwendig, die völkerrechtlichen Grundsätze gegen die Blockierung des Sicherheitsrates durch Staaten, die selber Menschenrechte und Demokratie unzureichend respektierten, durchzusetzen;94

[Seite 34]

- Wenn der Sicherheitsrat seiner Rechtspflicht zu intervenieren nicht nachkomme, gebiete es politische Klugheit, im Sinne seiner Aufgaben auch ohne sein Mandat zu handeln,95 [...]


94 Vgl. Hans Arnold, Neun Anmerkungen zur Rolle Bonns und der NATO, in: Blätter..., a.a.O. (Anm. 90), S. 1453 sowie Andrew B. Denison, Das Völkerrecht als Opfer seiner eigenen Widersprüche, in: ebenda, S. 1457/58.

95 Vgl. Dieter Senghaas, Recht auf Nothilfe. Wenn die Intervention nicht nur erlaubt, sondern regelrecht geboten ist, in: FAZ vom 12. Juli 1999, S. 12.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt, trotz klarer Übernahmen bis hin zu den Literaturverweisen.


[243.] Jkr/Fragment 154 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 154, Zeilen: 1, 106-114
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 34, Zeilen: 3-4, 106ff
[Außerdem greife das] unumstrittene Rechtsprinzip der Nothilfe nach Artikel 51 der UN-Charta328, [...]

328 Knut Ipsen, Der Kosovo-Einsatz - Illegal? Gerechtfertigt? Entschuldbar? in: Die Friedenswarte, 1999, Nr. 1-2, S. 19-23: Ipsen ist der Auffassung, dass der Kosovo-Einsatz als Maßnahme des Notstands dann gerechtfertigt sei, wenn ein „durch die eigene Rechtsordnung geschütztes Gut von höchstem Wert nur dadurch vor der Verletzung oder Vernichtung bewahrt werden könne“, dass eine andere Rechtsvorschrift verletzt wird. Da der Schutz von Leib und Leben vor ethnischen Säuberungen dieses Kriterium erfülle, könnten militärische Gegenmaßnahmen gegen den Verursacher unter Verstoß gegen das Gewaltverbot als Notstandshilfe zumindest dann gerechtfertigt sein, wenn die ethnische Säuberung durch Mittel unterhalb dieser Schwelle nachweislich nicht zu verhindern war.

[...], außerdem greife dann das unumstrittene Rechtsprinzip der Nothilfe nach Artikel 51; 96

96 Knut Ipsen, Der Kosovo-Einsatz – Illegal? Gerechtfertigt? Entschuldbar? in: Die Friedens-Warte, Jg. 74, Nr. 1-2, 1999, S. 19-23, S. 22f: Der Kosovo-Einsatz sei als Maßnahme des Notstands dann gerechtfertigt, wenn ein „durch die eigene Rechtsordnung geschütztes Gut von höchstem Wert nur dadurch vor der Verletzung oder Vernichtung bewahrt werden [könne, die Verf.], dass eine andere Rechtsvorschrift verletzt wird.” Da der Schutz von Leib und Leben vor ethnischen Säuberungen dieses Kriterium erfülle, „könnten militärische Gegenmaßnahmen gegen den Verursacher [...] unter Verstoß gegen das Gewaltverbot als Notstandshilfe zumindest dann gerechtfertigt sein, wenn die ethnische Säuberung durch Mittel unterhalb dieser Schwelle nachweislich nicht zu verhindern war.” Ob dies der Fall war, lässt Ipsen indes offen.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Die Zusammenfassung Ipsens Standpunkts stammt aus der Quelle: man beachte, dass das in der Quelle vom Verfasser eingefügte "könne" in der Dissertation dem wörtlichen Zitat hinzugefügt wurde. Auch wurde die Auslassung im Zitat in der Quelle so in die Dissertation übernommen.

Die Übernahme beginnt schon auf der Vorseite, und ist aus diesem Grund eindeutig: Jkr/Fragment 153 23

Das ursprüngliche Zitat der Fußnote wird durch das Weglassen von Anführungszeichen teilweise zu einer vermeintlich eigenständigen Paraphrase. An dieser Stelle umfasst das Fragment somit auch eine für sich stehende ungekennzeichnete Übernahme.


[244.] Jkr/Fragment 154 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 154, Zeilen: 2-19
Quelle: Steinkamm 2000
Seite(n): 351, Zeilen: 16ff
[...] obwohl im Gegensatz dazu argumentiert wird, dass der Fall der humanitären Intervention zur Rettung von Menschenleben und zur Verhinderung von Völkermord von den Normen UN-Charta[!] gar nicht erfasst wird.329 Eine Parallele zum Fall des Angriffskrieges ist jedoch unverkennbar: Bleibt bei einem Angriffskrieg der SR untätig, greift Art. 51 UN-Charta ein, der zur Selbstverteidigung berechtigt. Für den Fall brutaler Menschenrechtsverletzungen sieht die Charta Vergleichbares nicht vor. In analoger Anwendung des Grundsatzes des Art. 51 erscheint es gerechtfertigt, in angemessenem Umfang eine humanitäre Intervention als Selbsthilfe zuzulassen, wenn der Sicherheitsrat nicht tätig wird. Zwar ist dieser Artikel nicht unmittelbar anwendbar, nachdem die Charta diese Fälle nicht umfasst, aber der Grundgedanke der Notwehr und Nothilfe kommt in der Charta zum Ausdruck.330 Der Feststellung, dass die Auffassung von der Zulässigkeit einer auf den Schutz der Menschenrechte begrenzte Intervention im Vordringen ist, schlossen sich eine Reihe von Fachleuten an.331 Die zahlreichen politischen Stimmen, die das Eingreifen der NATO als legitim einstuften, basieren auf der Überzeugung, wonach es nicht nachvollziehbar sei, anzunehmen, die UN-Charta verbiete es, Völkermord zu verhindern, wenn der Sicherheitsrat am Handeln gehindert ist.332

329 Karl Doehring, Völkerrecht, Heidelberg 1999, Rdnr. 1013

330 ebd., Rdnr. 1014. Das Recht der Nothilfe ist in allen entwickelten Rechtsordnungen als allgemeine Regel anerkannt und nimmt an den Rechtsquellen des Völkerrechts teil. In analoger Anwendung des Grundsatzes des Art. 51 ist die humanitäre Intervention als Nothilfe einzustufen.

331 ebd. S. 436, Fn. 93

332 ebd. S. 448. Wenn eine Nothilfe verneint wird, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob bei Völkermord nicht für die von den massenweisen Verletzungen von Menschenrechten erga omnes betroffenen Staaten (bei schwer wiegenden Menschenrechtsverletzungen sind nach der völkerrechtlichen „erga-omnes-Wirkung“ alle Staaten der Staatengemeinschaft gleichzeitig in ihren Rechten verletzt) das Institut der Repressalie in Betracht kommen muss, um gegen derartige Verbrechen vorgehen zu können. Diese Möglichkeit wird nach Ipsen als denkbare Begründung in Erwägung gezogen.

Diese Gedanken aufgreifend, weist Doehring in seinem 1999 erschienenen Lehrbuch überzeugend nach, dass der Fall der humanitären Intervention zur Rettung von Menschenleben und zur Verhinderung von Völkermord von den Normen der SVN gar nicht erfasst wird.61 Diese Argumentation überzeugt vor allem deshalb, weil man sie in Parallele zum Fall des Angriffskrieges setzen kann: Bleibt in diesem Falle der SR untätig - wiederum wegen Unfähigkeit zum Ergreifen von Maßnahmen oder wegen eines Veto - greift Art. 51 SVN ein, der zur Selbstverteidigung berechtigt. Für den Fall der brutalen Verletzung von Menschenrechten sieht die Charta Vergleichbares nicht vor. Von daher erscheint es gerechtfertigt, in analoger Anwendung des Grundsatzes des Art. 51 SVN in angemessenem Umfang eine humanitäre Intervention als Selbsthilfe zuzulassen, wenn der SR nicht tätig wird. „Zwar ist Art. 51 SVN nicht unmittelbar anwendbar, weil die Charta diese Fälle nicht umfasst, aber der Grundgedanke der Selbstverteidigung und Selbsthilfe kommt in der Charta zum Ausdruck.62 Im Ergebnis kommt Doehring zu der Feststellung, dass die Auffassung von der Zulässigkeit einer auf den Schutz der (elementaren) Menschenrechte begrenzten Intervention im Vordringen ist.63 Von daher rechtfertigen sich auch die politischen Stimmen zu einem Eingreifen der NATO in Kosovo, die davon ausgehen, dass es nicht nachzuvollziehen ist, anzunehmen, die SVN verbiete es, Völkermord zu verhindern, wenn der SR hierzu nicht in der Lage ist.64

61 Völkerrecht. Heidelberg 1999, Rdnr. 1013.

62 A.a.O., Rdnr. 1014. Zustimmung muss auch der weitere Gedanke finden, dass entsprechend dem individuellen Selbstverteidigungsrecht im Falle der Verletzung fundamentaler Menschenrechte ein derartiges Notwehrrecht (Nothilfe) auch von jedem anderen Völkerrechtssubjekt, also auch von einem anderen Staat oder einer Staatenkoalition, geleistet werden kann. Auch dieses Recht zur Nothilfe ist in allen entwickelten Rechtsordnungen als allgemeine Regel anerkannt und nimmt ebenfalls an den Rechtsquellen des Völkerrechts teil. In diesen Fällen ist die humanitäre Intervention als Nothilfe zu qualifizieren. Sie findet in der SVN eine Entsprechung in dem analog anzuwenden Grundsatz des Art. 51, falls deren Organe sie nicht selbst leisten können.

63 Siehe hierzu weitere Hinweise bei Doehring, Völkerrecht, S. 436, Fn. 93, der zu den Völkerrechtlern zählt, die Art. 38 lit. d des Statuts des Internationalen Gerichtshofs meint.

64 Sofern selbst eine derartige Nothilfe verneint wird, müsste man in der Tat die Frage aufwerfen, ob im Falle des Völkermordes nicht für die - von den massenweisen Verletzungen von Menschenrechten erga omnes betroffenen - Staaten das Institut der Repressalie in Betracht kommen muss, um gegen derartige Verbrechen vorzugehen. So auch Doehring, a.a.O., S. 448. Vgl. dazu allgemein Wilfried FlEDLER/Eckart KLEIN/Anton Schnyder, Gegenmaßnahmen. Heidelberg 1998 (Berichte der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht, 37).

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[245.] Jkr/Fragment 155 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 155, Zeilen: 2-8
Quelle: Steinkamm 2000
Seite(n): 351, 352, Zeilen: 351: 37ff; 352: 1-2
Zweifelsohne sind die Adressaten des Völkerrechts primär die Völkerrechtssubjekte, also die Staaten. Die Individuen werden nur in sekundärer Hinsicht angesprochen. Andererseits darf nicht verkannt werden, dass Staaten in erster Linie von den in ihnen lebenden Bürgern getragen werden und sie für deren Wohl zu sorgen haben. Auf den ersten Blick erscheint es problematisch, auch im Wege der Nothilfe eine Eingriffsbefugnis von nicht betroffenen Staaten aus humanitären Gründen anzunehmen, die nicht dem Schutz eigener Staatsbürger dient. b) Es soll nicht verkannt werden, dass die Adressaten des Völkerrechts primär die Völkerrechtssubjekte, also in erster Linie die Staaten, sind und die Individuen nur in sekundärer Hinsicht angesprochen werden. Andererseits darf nicht verkannt werden, dass Staaten keinem „Selbstzweck“ dienen, sondern in erster Linie von den in ihnen lebenden Menschen, den Bürgern, getragen werden und für deren Wohl zu sorgen haben. Gleichwohl erscheint es auf den ersten Blick nach wie vor problematisch - das zeigten die Stimmen, die sich gegen den Einsatz der NATO ausgesprochen haben - auch im Wege der Nothilfe eine Eingriffsbefugnis von nicht betroffenen Staaten

[Seite 351]

aus humanitären Gründen anzunehmen, die nicht dem Schutz eigener Staatsangehöriger dient.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[246.] Jkr/Fragment 155 08

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 155, Zeilen: 8-15
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 34, Zeilen: 9-15
Unter Berücksichtigung der fortschreitenden Anerkennung von Minderheiten und Volksgruppen als „partielle Völkerrechtssubjekte“ erscheint es folgerichtig, zu ihren [sic!] Schutz auch die Sanktionen zuzulassen, die das Völkerrecht zugunsten eines angegriffenen Staates bereithält. „Dies ist noch kein geltendes Völkerrecht, aber eine unausweichliche Entwicklungstendenz, falls der SR bei der faktischen Wahrnehmung des ihm normativ zukommenden Gewaltmonopols versagt.“ 334

[333 Ipsen, a.a.O. (Anm. 328), S. 21]

334 ebd., S. 22

- Unter Berücksichtigung der fortschreitenden Anerkennung von Minderheiten und Volksgruppen als „partielle Völkerrechtssubjekte” sei es logisch folgerichtig, zu ihren [sic!] Schutz auch die Sanktionen zuzulassen, die das Völkerrecht zugunsten eines angegriffenen Staates bereithält. „Dies ist noch kein geltendes Völkerrecht, aber eine unausweichliche Entwicklungstendenz, falls der UN-Sicherheitsrat wie bisher bei der faktischen Wahrnehmung des ihm normativ zukommenden Gewaltmonopols versagt.”98

[97 [...] sowie Ipsen, a.a.O. (Anm. 96), S. 21.]

98 Ebenda, S. 22.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt, obwohl die Paraphrase und die wörtlichen Zitate Ipsens ebenso aus der Quelle übernommen wurden wie der Grammatikfehler.

Man beachte den geringfügigen Unterschied im wörtlichen Zitat.


[247.] Jkr/Fragment 155 16

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 155, Zeilen: 16-31
Quelle: Steinkamm 2000
Seite(n): 351, Zeilen: 3-15, 22f
Entscheidend ist: Wer von einem grundsätzlichen Verbot der humanitären Intervention ausgeht, akzeptiert damit, dass bei Untätigkeit des SR eine Eingriffsbefugnis anderer Staaten selbst zur Verhinderung von Völkermord nicht besteht. Eine solche Auffassung räumt den friedenserhaltenden Strukturen der UN einseitig den Vorrang zu Lasten der Verteidigung der Menschenrechte ein. Dies ist umso unverständlicher, als sich die den Weltfrieden wahrende Struktur der UN nicht in einem Spannungsverhältnis zur Einhaltung der Menschenrechte befindet. Ziel der humanitären Intervention ist eindeutig nicht der Krieg und damit die Störung des Weltfriedens, sondern die Rettung von Menschenleben. Weil die UN-Charta diese Fallgestaltung nicht regelt, ist der Frage nachzugehen, wie die Probleme humanitärer Art im Sinne des Art. 1 Ziff. 3, also der Herbeiführung internationaler Zusammenarbeit, gelöst werden können. Dies ist insbesondere deshalb notwendig, weil die UN nicht in der Lage sind, Menschenrechtsprobleme auf der Grundlage der Charta zu lösen. Ein Rückgriff auf das allgemeine Völkerrecht, also auf den Schutz der Menschenrechte, wie sie in den oben angesprochenen Konventionen verbürgt sind, erscheint hier zwingend. Entscheidend ist hier: Wer - wie ein Teil der Völkerrechtswissenschaft, die sich auch zu dem Kosovo-Konflikt geäußert hat - von einem grundsätzlichen Verbot der humanitären Intervention ausgeht, akzeptiert damit, dass bei Untätigkeit des SR eine Eingriffsbefugnis anderer Staaten selbst zur Verhinderung von Völkermord nicht besteht. Eine derartige Auffassung räumt den friedenserhaltenden Strukturen der VN absoluten Vorrang gegenüber der Verteidigung der Menschenrechte ein - ja: sie ignoriert bewusst und gezielt den Schutz fundamentaler Menschenrechte.

Eine derartige Auffassung ist umso unverständlicher, als sich die den Weltfrieden und die internationale Sicherheit wahrende Struktur der VN offenbar nicht in einem Spannungsverhältnis zu humanitären Anliegen und der Achtung der Menschenrechte befindet, wie ein Blick auf Art. 1 Ziff. 1 und Ziff. 3 der SVN belegt. [...] Denn Ziel der humanitären Interventionen ist nicht der Krieg, ist nicht die Störung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit, sondern die Rettung von Menschenleben. Gerade deshalb, weil die Charta diese Fallgestaltung nicht regelt, ist es geboten, die Frage aufzuwerfen, wie die Probleme humanitärer Art im Sinne des Art. 1 Ziff. 3 gelöst werden können, wenn die VN nicht in der Lage sind, die Menschenrechte auf der Grundlage der Charta zu lösen. Hier ist der Rückgriff auf das allgemeine Völkerrecht zwingend, also auf den Schutz der Menschenrechte, wie sie in den einschlägigen Konventionen verbürgt sind.65


65 Vgl. Heinrich WILMS, Der Kosovo-Einsatz und das Völkerrecht, Zeitschrift für Rechtspolitik 1999, Heft 6, S. 227 ff. (230).

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[248.] Jkr/Fragment 156 01

KomplettPlagiat
Untersuchte Arbeit:
Seite: 156, Zeilen: 1-6
Quelle: Simma 2000
Seite(n): 9, Zeilen: 16-24
[Entsprechend der vorherrschenden Auffassung über die Verantwortlichkeit der] Staaten, entwickelt von der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen, liegt die Pflicht der Staaten, die grundlegenden Rechte aller Menschen zu respektieren und zu schützen, im Interesse aller Staaten: Sie wird allen anderen - erga omnes - geschuldet. Folglich kann im Falle einer ernsthaften Verletzung dieser Pflicht jeder andere Staat rechtmäßig geltend machen, in seinen Rechten „verletzt“ zu sein. Entsprechend der vorherrschenden Auffassung über die Verantwortlichkeit der Staaten (entwickelt von der Völkerrechtskommission der Vereinten Nationen) liegt die Pflicht der Staaten, die grundlegenden Rechte aller Menschen zu respektieren und zu schützen, im Interesse aller Staaten: Sie wird allen anderen - erga omnes - geschuldet. Folglich kann im Falle einer ernsthaften Verletzung dieser Pflicht jeder andere Staat rechtmäßig geltend machen, in seinen Rechten »verletzt« zu sein, [...]
Anmerkungen

Es fehlt ein Quellenverweis.


[249.] Jkr/Fragment 156 07

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 156, Zeilen: 7-15
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 35, Zeilen: 1-9
Die bisherige Darstellung der völkerrechtswissenschaftlichen Diskussion lässt erkennen, dass es äußerst schwierig ist, die völkerrechtliche Legalität der NATO-Intervention eindeutig mit ja oder nein zu beantworten. Da in dieser Debatte viele Argumente beider Seiten in sich schlüssig sind, erscheint es sinnvoll, nach dem größten gemeinsamen Nenner sowie nach Auswegen aus dem rechtlichen Dilemma zu suchen. Unzweifelhaft steht fest, dass der Weg, den die NATO beschritten hat, weder durch den Wortlaut der UN-Charta noch durch die vorangegangenen Sicherheitsratsbeschlüsse 1160 (1998) und 1199 (1998) abgedeckt waren. Die bisherige Darstellung der Argumente Pro und Contra lässt erkennen, dass es äußerst schwierig ist, die Frage mit ja oder nein zu beantworten, ob sich die NATO-Staaten schuldig machen, wenn sie ohne Mandat des UN-Sicherheitsrates militärisch gegen einen souveränen Staat vorgehen, der keinen anderen angegriffen hat. Da in dieser Debatte viele Argumente beider Seiten in sich schlüssig sind, erscheint es sinnvoll, nach dem größten gemeinsamen Nenner sowie nach Auswegen aus dem rechtlichen Dilemma zu suchen.

Zumindest soviel ist unzweifelhaft: Der Weg, den die NATO beschritten hat, war weder durch den Wortlaut der UN-Charta noch durch die vorangegangenen Sicherheitsratsbeschlüsse 1160 (1998) und 1199 (1998) abgedeckt.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[250.] Jkr/Fragment 156 15

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 156, Zeilen: 15-34, 101-102
Quelle: Steinkamm 2000
Seite(n): 353, Zeilen: 8ff
Im Zusammenhang mit dem umfassenden Gewaltverbot nach Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta zwingen die Ereignisse im Kosovo und die bisher nicht festgestellten [sic!] Rechtmäßigkeit der humanitären Intervention zu einer einwandfreien Bestimmung der Grenzen und des Inhalts des Gewaltverbots.335 Dazu ist es notwendig, zu klären, ob die humanitäre Intervention eine Ausnahme vom Gewaltverbot ist und in welchem Rahmen sie in Betracht kommt. Wer diese Ausnahme nicht zulassen will, kommt nicht umhin, sich mit der Frage auseinander zu setzen, ob die Verletzung der UN-Charta nicht nach den Grundsätzen der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit ausnahmsweise gerechtfertigt ist. Völkerrechtliche Rechtfertigungsgründe, die dabei in Betracht kommen könnten, wären das in der UN-Charta kodifizierte Verteidigungsrecht nach Art. 51 der Charta als ein „Natur gegebenes Recht“, das auch außerhalb der Charta als allgemeiner Grundsatz des Völkerrechts gilt. Seine Anwendung könnte sich in Fällen wie dem Kosovo-Konflikt durchsetzen, falls der SR bei der Wahrnehmung bei der faktischen Wahrnehmung [sic!] des ihm zukommenden Gewaltmonopols versagt. Bleibt es jedoch bei der Auffassung, dass eine solche Ausweitung des Natur gegebenen Rechts der kollektiven Verteidigung auf angegriffene Minderheiten oder Volksgruppen auch in Zukunft wenig wahrscheinlich ist, so ist der Rückgriff auf eine mögliche Rechtfertigung durch eine Notsituation naheliegend.

335 Knut Ipsen, Relativierung des „absoluten“ Gewaltverbots? - Zur Problematik der Erstanwendung zwischenstaatlicher Waffengewalt, in: Wehrrecht und Friedenssicherung, S. 103 ff.

a) Die Frage nach dem Schutzbereich, den Art. 2 Ziff. 4 SVN mit einem umfassenden Gewaltverbot als völkervertragsrechtlicher Norm und/oder als gewohnheitsrechtlich geltender allgemeiner Grundsatz des Völkerrechts statuiert, zwingt angesichts der Ereignisse in Kosovo und der bisher nicht einhellig bejahten Rechtmäßigkeit der humanitären Intervention zu einer neuen, einwandfreien Bestimmung der Grenzen und des Inhalts des Gewaltverbots.67 Dabei ist natürlich in besonderer Weise die Frage aufzuwerfen, ob die „humanitäre Intervention“ eine - wie auch immer geartete - Ausnahme vom Gewaltverbot ist und in welchem Rahmen und in welchem Umfang sie in Betracht kommt. In diesem Zusammenhang wäre selbstverständlich auch das Verständnis des Gewaltverbotes nach Ziel und Zweck zu präzisieren.68

b) Wer die vorstehende Interpretation und die damit verbundene Stellung des Gewaltverbots in der SVN nicht übernimmt, also auf der Auffassung beharrt, die NATO-Staaten hätten Art. 2 Ziff. 4 SVN verletzt, kommt nicht umhin, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, ob die Verletzung der SVN nicht nach den Grundsätzen der völkerrechtlichen Verantwortlichkeit ausnahmsweise gerechtfertigt ist. Hier geht es dann nicht mehr um die Grenzen des Anwendungs- und Schutzbereichs des Gewaltverbots nach Art 2 Ziff. 4 SVN, sondern um eine Argumentation auf der Rechtfertigungsebene. Völkerrechtlich anerkannte Rechtfertigungsgründe, die insoweit in Betracht kommen könnten, wären das in der Charta kodifizierte (kollektive) Verteidigungsrecht auf der Grundlage des Art. 51 SVN als ein „Natur gegebenes Recht“, das bereits vor der Schaffung der SVN bestanden hat und auch außerhalb der Charta als allgemeiner Grundsatz des Völkerrechts gilt. Seine Anwendung - dies begründet Ipsen überzeugend - könnte sich in Fällen wie dem des Kosovo-Konflikts durchsetzen, falls der VN-SR wie bisher bei der faktischen Wahrnehmung des ihm normativ zukommenden Gewaltmonopols in den meisten Fällen versagt. Bleibt es bei der gegenwärtigen, wohl mehrheitlich vertretenen Auffassung, dass eine solche Ausweitung des Natur gegebenen Rechts der kollektiven Verteidigung auf angegriffene Minderheiten oder Volksgruppen auch in Zukunft wenig wahrscheinlich ist, ist der Rückgriff auf eine mögliche Rechtfertigung durch eine Notstandssituation naheliegend und wohl kaum zu vermeiden.


67 Siehe Knut IPSEN, Relativierung des „absoluten“ Gewaltverbots? - Zur Problematik der Erstanwendung zwischenstaatlicher Waffengewalt, in: Wehrrecht und Friedenssicherung. Festschrift für Klaus Dau. Hg. Armin A. Steinkamm in Zusammenarbeit mit Knut IPSEN/Christian Ra AP/Torsten Stein. Neuwied 1999, S. 103 ff.

68 A.a.O., S. 109 ff.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt, obwohl hier eine gekürzte, aber direkte Übernahme vorliegt.


[251.] Jkr/Fragment 156 37

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 156, Zeilen: 35-38
Quelle: Blumenwitz 1999
Seite(n): 19, Zeilen: re. Spalte: 7ff
Auch die Frage der uneingeschränkten Respektierung staatlicher Souveränität bedarf einer genauen Überprüfung. Sie zählt zu den schillerndsten Begriffen des Völkerrechts. Hans Kelsen, der berühmte Autor der Reinen Rechtslehre schrieb dazu bereits nach dem Ersten Weltkrieg: „Es wäre höchste Zeit, dass dieser [Begriff, nachdem er durch Jahrhunderte eine mehr als fragwürdige Rolle gespielt hat, aus dem Wörterbuch des Völkerrechts verschwindet.“ 336 ]

336 Stichwort: „Souveränität“, in: Strupp (Hg.), Wörterbuch des Völkerrechts, Bd. II, S. 554 ff.

Die staatliche Souveränität zählt zu den schillerndsten Begriffen der allgemeinen Staatslehre und des Völkerrechts. Bereits unmittelbar nach dem Ersten Weltkrieg schrieb der berühmte Autor der Reinen Rechtslehre, Hans Kelsen, zum Souveränitätsbegriff: „Es wäre höchste Zeit, daß dieser Begriff, nachdem er durch Jahrhunderte eine mehr als fragwürdige Rolle in der Geschichte der Rechtswissenschaft gespielt hat, aus dem Wörterbuch des Völkerrechts verschwindet.“1

1 Stichwort: „Souveränität“, in: Strupp (Hrsg.), Wörterbuch des Völkerrechts, Bd.II 1925, S.554ff. (559). S.a. D. Blumenwitz, Deutsche Souveränität im Wandel, in: ZfP 1999/II, S.195-215.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Für sich genommen sind die unbelegten Übernahmen in diesem Fragment eher kurz. Auf der nächsten Seite gehen sie aber weiter: Jkr/Fragment_157_02

Man beachte auch, dass der Verfasser das Kelsen Zitat von Blumenwitz gekürzt übernimmt, ohne dies kenntlich zu machen.


[252.] Jkr/Fragment 157 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 157, Zeilen: 2-7
Quelle: Blumenwitz 1999
Seite(n): 19, 20, Zeilen: 19: letzte Zeile; 20: li. Spalte: 1-17
Trotz eines sich verdichtenden Netzes an multilateralen Verträgen hat die Souveränität der Staaten bislang nicht ihre grundsätzliche Bedeutung verloren. Aller Anzweiflung zu Trotz bestimmt Art. 2 der UN-Charta: Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.“ Die Charta erteilt damit allen weltstaatlichen Hoffnungen oder Befürchtungen eine Absage. a) Trotz des Einstiegs in die vielbeschworene Supranationalität, trotz ei-

[Seite 20]

nes sich ständig verdichtenden und erweiternden Netzes bi- und multilateraler Verträge, trotz der faktischen Abhängigkeit der meisten Staaten und trotz gewisser Vorrechte der Großmächte hat die Souveränität der Staaten bislang noch nicht ihre grundsätzliche Bedeutung für die zwischenstaatliche Ordnung eingebüßt. Aller Anzweiflung zum Trotz bestimmt Art. 2 (1) der Charta der Vereinten Nationen: „Die Organisation beruht auf dem Grundsatz der souveränen Gleichheit aller ihrer Mitglieder.“ Die Charta erteilt damit allen weltstaatlichen Hoffnungen oder Befürchtungen eine klare Absage

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Die Übernahme beginnt schon auf der Vorseite.


[253.] Jkr/Fragment 157 15

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 157, Zeilen: 15-25
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 35, 36, Zeilen: 35: 16 ff.; 36: 19 ff.
Unbeschadet grundsätzlicher völkerrechtlichen [sic!] Vorbehalte wurden Forderungen nach einem Ausweg aus der Sackgasse, bei dem die Handlungsfähigkeit der UN auch bei einer Blockade des SR sichergestellt werden könnte, diskutiert. Der weitreichendste Vorschlag zielt auf eine grundlegende Reform des SR ab. Dem liegt die Überzeugung zu Grunde, dass die Beschlussregeln der Weltorganisation reformiert werden müssten, wenn durch sie schwere Menschenrechtsverletzungen nicht verhindert werden können.337 Eine Möglichkeit wäre, bei der Entscheidung über regionale Maßnahmen der Friedenssicherung das Veto-Verfahren im SR auszusetzen. Damit bestünde eine gewisse Chance, Mängel der Entscheidungsfindung auf regionaler oder globaler Ebene im Sinne eines Systems von „checks and balances“ auszugleichen.338

337 Marie-Janine Calic, Nicht nur das Völkerrecht, vor allem die Politik verbessern, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Nr. 12, 1998, S. 1456/1457

338 Lothar Bock [sic!], Weltbürger und Viliganten [sic!]. Lehren aus dem Kosovo-Krieg, Frankfurt 1999, S. 6

[Seite 35: 16ff]

Daher suchen einige Autorinnen und Autoren unbeschadet ihrer grundsätzlichen rechtlichen Vorbehalte nach einem Ausweg aus der Sackgasse, in der die UNO handlungsunfähig erschien. Der weitestgehende Vorschlag zielt auf eine grundlegende Reform des Sicherheitsrates. Wenn schwere Menschenrechtsverletzungen nicht verhindert werden könnten, weil die Beschlussregeln der Weltorganisation dies verhinderte, müssten diese reformiert werden.100

[Seite 36: 19 ff.]

Eine andere Möglichkeit wäre, bei der Entscheidung über regionale Maßnahmen der Friedenssicherung das Veto-Verfahren im Sicherheitsrat auszusetzen. Damit bestünde eine gewisse Chance, Mängel der Entscheidungsfindung auf regionaler oder globaler Ebene im Sinne eines Systems von „checks and balances“ auszugleichen.105


100 Marie-Janine Calic, Nicht nur das Völkerrecht, vor allem die Politik verbessern, in: Blätter... (Anm. 90), S. 1456/1457; ähnlich argumentiert Adam Daniel Rotfeld, Auf der Suche nach neuen Normen und Prinzipien, in: ebenda, S. 1472f.

105 Brock, a.a.O. (Anm. 93), S. 15.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

In FN 338 wird der Autor Lothar Brock falsch geschrieben: Lothar Brock (1999).

Dort findet sich tatsächlich Folgendes (Seite 11: 41ff): "Eine Zwischenlösung könnte darin bestehen, bei der Entscheidung über regionale Maßnahmen der Friedenssicherung das Veto-Verfahren im Sicherheitsrat auszusetzen. Damit bestünde eine gewisse Chance, Mängel der Entscheidungsfindung auf regionaler oder globaler Ebene im Sinne eines Systems von "checks and balances" auszugleichen."

Warum ein wörtliches Zitat aber weder in der Quelle noch in der untersuchten Arbeit gekennzeichnet wurde, ist nicht verständlich.


[254.] Jkr/Fragment 158 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 158, Zeilen: 1-11
Quelle: Blumenwitz 2003
Seite(n): 16, 17, Zeilen: 16: letzte 2 Zeilen; 17: li. Sp. 1-13; re. Sp. 1-10
Die an sich gebotene Neustrukturierung des Sicherheitsrats ist zudem kein Thema mehr in der von Amerika beherrschten unipolaren Welt. Mitte der neunziger Jahre stellte sich die Frage, ob der Sicherheitsrat, der sich am Ende des Zweiten Weltkriegs konstituierte, nicht im Interesse der Universalität der Weltorganisation durch Staaten wie beispielsweise Deutschland, Japan oder Indien erweitert werden sollte. Hintergrund war das Auslaufen des Atomwaffensperrvertrages. Nach der Verlängerung des Nichtverbreitungsvertrages im Jahre 1995 steht das Thema nicht mehr auf der internationalen Tagesordnung. Die Satzungsänderung bedürfte ohnehin der Zustimmung der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats, die auch gegen neue ständige Mitglieder ihr Veto geltend machen können. Die an sich gebotene Neustrukturierung des Sicher-

[Seite 17]

heitsrates ist kein Thema mehr in der vom Hegemon Washington beherrschten unipolaren Welt. Mitte der 90er-Jahre stellte sich die Frage, ob das Großmächtedirektorium, das sich am Ende des Zweiten Weltkriegs konstituierte, nicht im Interesse der Universalität der Weltorganisation durch Staaten wie z.B. Japan, Deutschland, Indien, Nigeria oder Brasilien erweitert werden sollte. Hintergrund war das Auslaufen des Atomwaffensperrvertrags. [...] Nach der Verlängerung des Nichtverbreitungsvertrags für Kernwaffen im Jahre 1995 steht das Thema nicht mehr vorrangig auf der internationalen Agenda. Die Satzungsänderung bedürfte ohnehin der Zustimmung der ständigen Mitglieder des Sicherheitsrats, die auch gegen neue ständige Mitglieder ihr Veto geltend machen können.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[255.] Jkr/Fragment 158 12

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 158, Zeilen: 12-37
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 35, 36, Zeilen: 35: 22ff; 36: 1-6
Für den Fall der Blockade des Sicherheitsrats gibt es die kaum jemals in der Geschichte der UN ausgeschöpfte Möglichkeit für die UN-Vollversammlung, eigene Resolutionen zu fassen. Mit dieser „Hilfskonstruktion“ kann die Vollversammlung nach dem Vorbild der „Uniting for Peace“ - Entschließungen handeln. Mit diesem Verfahren könnte die Vollversammlung zwar, wie auch der Internationale Gerichtshof festgestellt hat, im Unterschied zum Sicherheitsrat, die Mitglieder nicht auf ein Handeln gemäß Kapitel VII der UN-Charta verpflichten. Sie kann jedoch an die Mitglieder appellieren, alle notwendigen Mittel einzusetzen, um die Gefahr abzuwenden.339 Dieser Vorschlag erscheint zwar auf den ersten Blick einleuchtend. Es gibt allerdings Zweifel daran, ob ein solcher Ausweg praktikabel ist. Zumindest fraglich ist, ob es gelänge, die Vollversammlung zu einer ausreichend klaren Empfehlung mit einer entsprechend großen Mehrheit in der für einen humanitären Kriseneinsatz gebotenen Zeitspanne zu bringen. Weiter wäre offen, welche möglicherweise schwerwiegenden Folgen es für einen so legitimierten Friedenseinsatz hätte, wenn die nicht zustimmenden Mächte dann nicht nur die finanzielle Unterstützung verweigern, sondern ihn auch mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln machtpolitisch oder sogar direkt militärisch unterminieren. Schließlich besteht das Risiko, dass von der Mehrheit eine Art von Intervention beschlossen würde, die beispielsweise „auf die Interessen der Mittel- und Westeuropäer wenig oder gar keine Rücksicht nimmt, da sie einfach überstimmt werden könnten.”340

Eine weitere Möglichkeit wäre die Ermächtigung regionaler Einrichtungen nach Art. 53 der UN-Charta, wenn dafür bestimmte Kriterien erfüllt sind: Der SR müsste erstens zum Handeln aufgefordert worden, dazu aber nicht willens oder nicht fähig sein, weil er zum Beispiel durch ein Veto blockiert ist.


339 Harald Müller, Ein Ausweg aus dem Dilemma „Gewalt ohne Mandat“, in: Blätter für die deutsche und internationale Politik, 1998, Nr. 12, S. 1466

340 Winrich Kühne, Blockade oder Selbstmandatierung? Zwischen politischem Handlungsdruck und Völkerrecht, in: Bläner für deutsche und internationale Politik, 1999, Nr. 5, S. 567

Dies wäre nicht einmal erforderlich. Für den Fall einer Blockierung des Sicherheitsrates gibt es als „Hilfskonstruktion” auch die Möglichkeit einer Mandatierung durch die UN-Generalversammlung nach dem Vorbild der „Uniting for Peace”-Entschließungen. Mit diesem Verfahren könnte die Generalversammlung zwar, „wie auch der Internationale Gerichtshof festgestellt hat – im Unterschied zum Sicherheitsrat – die Mitglieder nicht auf Handeln unter Kapitel VII der UN-Charta verpflichten. Sie kann jedoch an die Mitglieder appellieren, alle notwendigen Mittel einzusetzen, um die Gefahr abzuwenden.”101 Dieser Vorschlag erscheint zwar auf den ersten Blick einleuchtend. Es gibt allerdings Zweifel daran, ob ein solcher Ausweg praktikabel ist. Dazu gehört die Frage, ob es gelingt, die Generalversammlung zu einer ausreichend klaren Empfehlung mit einer ausreichend großen Mehrheit in der für einen humanitären Kriseneinsatz gebotenen Zeitspanne zu bringen. Weiter wäre offen, welche möglicherweise fatalen Folgen es für einen so legitimierten Friedenseinsatz hätte, wenn diese Mächte „dann möglicherweise nicht nur finanzielle Unterstützung verweigern, sondern ihn auch mit den ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln machtpolitisch oder sogar direkt militärischen unterminieren.” Schließlich besteht das Risiko, dass von der Mehrheit eine Art der Intervention

[Seite 36]

beschlossen würde, „die auf die Interessen der Mittel- und Westeuropäer wenig oder gar keine Rücksicht nimmt, da sie einfach überstimmt werden könnten.”102

Ein Ausweg könnte daher in der Ermächtigung regionaler Einrichtungen nach Art. 53 der UN-Charta liegen, wenn dafür bestimmte Kriterien erfüllt sind: Der Sicherheitsrat müsste erstens zum Handeln aufgefordert worden, dazu aber unwillig oder unfähig gewesen sein, zum Beispiel weil durch ein Veto blockiert;


101 Harald Müller, Ein Ausweg aus dem Dilemma „Gewalt ohne Mandat”, in: ebenda, S. 1466.

102 Winrich Kühne, Blockade oder Selbstmandatierung? Zwischen politischem Handlungsdruck und Völkerrecht, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 44, Nr. 5, 1999, S. 567.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Man beachte, dass in der Quelle Zitate noch als solche gekennzeichnet sind. In der Dissertation sind die Anführungszeichen dann beim Zitat von Harald Müller (FN 339) entfernt.


[256.] Jkr/Fragment 159 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 159, Zeilen: 1-25
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 36, 37, Zeilen: 36: 6 ff.; 37: 6 ff.
[Zweitens] dürfte er das Vorliegen einer humanitären Krise nach Art. 39 nicht explizit bestritten oder gar eine Intervention ausdrücklich untersagt haben und drittens müsste die regionale Einrichtung auf der Basis einer institutionalisierten, multilateralen Ermächtigungsstruktur handeln, die entsprechend Art 51 Abs. 1 dem Geist und Inhalt nach mit den Zielen und Grundsätzen der UN vereinbar ist.341 Die so zu konditionierende Ermächtigung regionaler Einrichtungen könnte insofern zur Schließung einer Lücke fuhren, als sie systemkonform und orientiert an den grundlegenden Prinzipien der Charta erfolgt. Die letztinstanzliche Kontrolle des Sicherheitsrats bleibt sowohl durch den Zwang zur Anfrage vor der Mandatierung durch eine regionale Einrichtung gewahrt als auch durch die Möglichkeit, die Voraussetzungen für eine humanitäre Intervention ausdrücklich als nicht gegeben festzustellen und eine Intervention für unzulässig erklären zu können.342 Um die Kosovo-Intervention nicht zu einem Präzedenzfall werden zu lassen, wurde verschiedentlich vorgeschlagen, eine höchstrichterliche Klärung durch den Internationalen Gerichtshof herbeifuhren oder ein nachträgliches Gutachten erstellen zu lassen. Dabei könnten insbesondere die Fragen hinsichtlich der Zulässigkeit des Verbots der „Einmischung in die inneren Angelegenheiten“ als Abwehr gegen internationale Nothilfeansinnen und die Bedingungen für die Zulässigkeit der Intervention einer regionalen Einrichtung mit militärischen Mitteln in einer humanitären Notlage geklärt werden. Als Orientierungsregel sollte in jedem Falle gelten, dass eine militärische Intervention ohne UN-Mandat als Ausnahmefall nur dann als zulässig angesehen werden darf, wenn abzusehen ist, dass alle nicht-militärischen Alternativen entweder ausgeschöpft sind oder nicht mehr wirksam eingesetzt werden können, um einen Völkermord zu verhindern.

341 ebd., Kühne, Blockade oder Selbstmandatierung?, S. 568

342 ebd., S. 570

[...]; zweitens dürfte er das Vorliegen einer humanitären Krise – und damit von Art. 39 – nicht explizit bestritten oder gar eine Intervention ausdrücklich untersagt haben; und drittens müsste die regionale Einrichtung auf der Basis einer institutionalisierten, multilateralen Ermächtigungsstruktur handeln, die entsprechend Art. 52 Abs. 1 dem Geist und Inhalt nach mit den Zielen und Grundsätzen der UNO vereinbar ist.103

Die so zu konditionierende Ermächtigung regionaler Einrichtungen könnte insofern zur interpretatorischen Schließung einer Lücke führen, als sie systemkonform und orientiert an den grundlegenden Prinzipien der Charta erfolgt. „Die letztinstanzliche Kontrolle des Sicherheitsrats bleibt sowohl durch den Zwang zur Anfrage vor der Mandatierung durch eine regionale Einrichtung gewahrt als auch durch die Möglichkeit, die Voraussetzungen für eine humanitäre Intervention ausdrücklich als nicht gegeben festzustellen und eine Intervention für unzulässig erklären zu können.”104

[Seite 37]

Hierzu könnte eine höchstrichterlichen Klärung der folgenden Fragen nützlich sein:

- Unter welchen Bedingungen ist die Berufung auf das Verbot der „Einmischung in die inneren Angelegenheiten” als Abwehr gegen internationale Nothilfeansinnen nicht zulässig?

- Unter welchen Bedingungen darf eine regionale Einrichtung mit militärischen Mitteln in einer humanitären Notlage intervenieren, wenn der Sicherheitsrat unwillig oder unfähig war, hierfür ein Mandat zu erteilen?

[...]

Solange dies nicht vorliegt, sollte als Orientierungsregel gelten, dass eine militärische Intervention ohne UN-Mandat als Ausnahmefall nur dann als zulässig angesehen werden darf, wenn abzusehen ist, dass alle nicht-militärischen Alternativen entweder ausgeschöpft sind oder nicht mehr greifen können, um einen Völkermord zu verhindern, und die Wahl der einzusetzenden Mittel den humanitären Zielen so weit wie möglich entspricht.


103 Vgl. ebenda, S. 568.

104 Ebenda, S. 570.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Der korrekte Artikel der UN Charta ist in dem gegebenen Kontext der Artikel 52 (Zeile 4 in der Dissertation). Siehe UN Charta


[257.] Jkr/Fragment 159 26

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 159, Zeilen: 26-27, 35-39
Quelle: Blumenwitz 2003
Seite(n): 12, 13, Zeilen: 12: li. Spalte: 9-13; 13: re. Spalte: 5-20
Die Befürworter der NATO-Aktion monierten, dass das Völkerrecht nicht als „starrer Kodex“ empfunden werden dürfe. [...] Seit der Irak-Waffenstillstandsresolution 687 (1991) und dem Kosovo-Konflikt berufen sich interessierte Staaten darauf, dass der von SR bekundete Wille der Weltgemeinschaft nötigenfalls auch einseitig, also außerhalb des Systems der UN, umgesetzt werden kann. Diese einseitige Willensumsetzung, so warnen Kritiker, bedroht jedoch letztlich die konsitutiven [sic] [Grundlagen der kollektiven Sicherheit, der bedeutendsten Entwicklung der Neuzeit im zwischenstaatlichen Zusammenleben.] In diesem Zusammenhang monierten die Befürworter der NATO-Aktion damals, das Völkerrecht dürfe nicht als „starrer Kodex“ empfunden werden.

[Seite 13]

Seit der Irak-Waffenstillstandsresolution 687 (1991) und dem Kosovo-Konflikt berufen sich interessierte Staaten darauf, dass der vom Sicherheitsrat bekundete Wille der Weltgemeinschaft nötigenfalls auch einseitig – außerhalb des Systems der kollektiven Sicherheit der UNO – durchgeführt werden kann. Dieser vor allem von den Angloamerikanern geforderte „unilateral enforcement of the collective will“ bedroht letztlich aber die konstitutiven Grundlagen der kollektiven Sicherheit, der bedeutsamsten Entwicklung der Neuzeit im zwischenstaatlichen Zusammenleben.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Die Übernahmen sind nicht als solche gekennzeichnet.


[258.] Jkr/Fragment 160 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 160, Zeilen: 1-16
Quelle: Blumenwitz 2003
Seite(n): 13, Zeilen: li. Spalte: 3-32; re. Spalte 13-20
[Diese einseitige Willensumsetzung, so warnen Kritiker, bedroht jedoch letztlich die konsitutiven [sic]] Grundlagen der kollektiven Sicherheit, der bedeutendsten Entwicklung der Neuzeit im zwischenstaatlichen Zusammenleben. Den Befürwortern einer Weiterentwicklung des Völkerrechts durch extensive Auslegung wird darüber hinaus entgegengehalten, dass es seit 1974 eine von der UN-Generalversammlung verabschiedete „Aggressionsdefinition“ gibt, der aufgrund einer Entscheidung des Internationalen Gerichtshofs in der so genannten Nicaragua-Entscheidung 1986 allgemeine völkerrechtliche Bedeutung beigemessen wird. Zum ersten Mal in der Geschichte können auf dieser Grundlage Angriffshandlungen juristisch exakt definiert werden. Damit sind auch die Tatumstände des militärischen Angriffs, der gemäß Art. 51 UN Charta das individuelle oder kollektive Selbstverteidigungsrecht auslösen kann, hinreichend umschrieben. Die Aggressionsdefinition berücksichtigt die modernen Bedrohungsszenarien wie z.B. den subversiven Angriff durch Banden oder terroristische Aktionen, die Duldung, dass vom eigenen Territorium aus ein anderer Staat einen dritten Staat angreift, Situationen, die angeblich einen Präventivschlag rechtfertigen und schließlich Gründe, die die Unterstützung eines nationalen Befreiungskampfes erlauben. Seit 1974 gibt es eine „Aggressionsdefinition“. Die UN-Generalversammlung hat die jahrzehntelangen Vorarbeiten der International Law Commission in der Form einer Resolution verabschiedet und der Internationale Gerichtshof hat dieser 1986, in seiner Nicaragua-Entscheidung, allgemeine völkerrechtliche Bedeutung beigemessen. Zum ersten Mal in der Geschichte können Angriffshandlungen juristisch exakt definiert werden. Damit sind auch die Tatumstände des militärischen Angriffs (military attack), der gem. Art. 51 UN-Charta das individuelle oder kollektive Selbstverteidigungsrecht auslösen kann, näher umschrieben.

Die Aggressionsdefinition aus dem Jahre 1974 berücksichtigt die modernen Bedrohungsszenarien wie z.B. den subversiven Angriff durch Banden oder terroristische Aktionen, die Duldung, dass vom eigenen Territorium aus ein anderer Staat einen dritten Staat angreift, Situationen, die angeblich einen Präventivschlag rechtfertigen und schließlich Gründe, die die Unterstützung eines nationalen Befreiungskampfes erlauben. [...]

[...] Dieser vor allem von den Angloamerikanern geforderte „unilateral enforcement of the collective will“ bedroht letztlich aber die konstitutiven Grundlagen der kollektiven Sicherheit, der bedeutsamsten Entwicklung der Neuzeit im zwischenstaatlichen Zusammenleben.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[259.] Jkr/Fragment 161 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 161, Zeilen: 2-11
Quelle: Gustenau Feichtinger 2000
Seite(n): 467, 468, Zeilen: 20-21, 29-33; 1-10
Der strategische Ansatz der internationalen Staatengemeinschaft zur Eindämmung des Kosovo-Konflikts war ursprünglich darauf angelegt, mit Milošević auf dem Verhandlungsweg zu einer Übereinkunft für eine dauerhafte Befriedung zu kommen. Die von albanischer Seite geforderte Anerkennung des Kosovo als unabhängigen Staat wurde aus Sorge vor einer nationalen Einigungsbewegung, die auch die Nachbarstaaten umfasst hätte, grundsätzlich ausgeschlossen. Darüber hinaus zeigte keiner der Hauptakteure der Staatengemeinschaft die Bereitschaft, für die Unabhängigkeit Kosovos Garantien abzugeben. Diese Haltung bestärkte Milošević in seiner Absicht, die bewaffnete Rebellion von „Terroristen“ als innere Angelegenheit der BR Jugoslawiens zu behandeln. Der strategische Ansatz der Staatengemeinschaft zur Eindämmung des Kosovo-Konfliktes muß vor allem als reaktiv gewertet werden, [...] Die Strategie der Staatengemeinschaft war daher darauf angelegt, mit Milošević zu einer Übereinkunft zu kommen und dazu jegliche nur erdenkliche Chance vor allem auch in zeitlicher Hinsicht zu nutzen.3 Andere politische Optionen, etwa eine Anerkennung Kosovos als unabhängiger Staat, wurden aus Sorge vor einer nationalen Einigungsbewegung, die nicht nur Albanien, sondern auch die im Nordwesten Makedoniens kompakt lebende albanische Minderheit oder die albanischen Minderheiten in Montenegro umfassen würde, grundsätzlich ausgeschlossen. Zudem zeigte keiner der Hauptakteure der Staatengemeinschaft die Bereitschaft, für die Unabhängigkeit Kosovos Garantien abzugeben, zumal es für diesen Staat wohl kaum eine sinnvolle Perspektive gegeben hätte. Diese Haltung bestärkte Milošević in seiner Absicht, die „bewaffnete Rebellion“ von „Terroristen“ als interne Angelegenheit zu behandeln und sämtliche Maßnahmen zu treffen, diese Gefährdung des jugoslawischen Staates abzuwehren.

3 Vgl. Konfliktentwicklung auf dem südlichen Balkan I. Hg. Gustav Gustenau. Wien Mai 1999 (Informationen zur Sicherheitspolitik, 17).

Anmerkungen

Gekürzt aber im Wortlaut weitgehend übereinstimmend. Kein Hinweis auf eine Fremdquelle.


[260.] Jkr/Fragment 161 15

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 161, Zeilen: 15-34
Quelle: Gustenau Feichtinger 2000
Seite(n): 468, 469, Zeilen: 38-46; 1-18
Die Entscheidung, den Kosovo-Konflikt gewaltsam zu lösen war also in Belgrad gefallen, und zwar bevor die NATO zu den Waffen griff. Als wesentlichen Faktor, der Milošević zu einer militärischen Konfliktlösung bewogen hat, dürfte die Überzeugung gewesen sein, dass eine politische Verhandlungslösung, die seinen Vorstellungen entsprochen hätte, auch unter Vermittlung der Staatengemeinschaft nicht entwickelt werden konnte. Zudem war er davon überzeugt, mit einer umfassenden Vernichtungs- und Vertreibungsoperation gegen die UÇK und eine Großteil der albanischen Bevölkerung das Kosovo-Problem rasch und dauerhaft in den Griff zu bekommen. Hinzu kam der Umstand, dass die Drohung der NATO, den Schritt zum Luftkrieg zu wagen, für ihn wenig glaubwürdig war. Eine Kriegführung der NATO ohne UN-Mandat und gegen den Willen Russlands hatte er für nicht wahrscheinlich gehalten.

Als Gründe für die Auslösung der Luftoperation nannte NATO-Generalsekretär Javier Solana die unnachgiebige Haltung der BR Jugoslawien im Zusammenhang mit der Erfüllung der von NATO und EU erhobenen Forderungen343: Die Akzeptanz des Interimsabkommens, wie es in Rambouillet verhandelt wurde, außerdem die vollständige Überwachung der am 25.10. 1998 für die serbischen Streit- und Sicherheitskräfte vereinbarten Höchstgrenzen und die Beendigung der exzessiven und unangemessenen Gewaltanwendung gegen die Albaner in Kosovo.


343 NATO Press Release 040/1999 vom 23. März 1999 (http://www.nato.int/docu)

Von den Faktoren, welche Milošević zur Verfolgung einer militärischen Option zur Konfliktlösung motiviert haben, dürften folgende die wesentlichen gewesen sein: Das Faktum, dass eine dauerhafte politische Verhandlungslösung auch von den Vermittlungsgremien der Staatengemeinschaft nicht entwickelt werden konnte; die Überzeugung, mit einer umfassenden Vernichtungs- und Vertreibungsoperation gegen die UÇK und weite Teile der albanischen Bevölkerung das Kosovo-Problem sehr rasch und dauerhaft zu minimieren; der Umstand, dass die Drohung der NATO mit Luftschlägen wenig glaubwürdig war, zum einen, weil die tatsächliche Bereitschaft der NATO-Staaten, den Schritt zum Krieg zu wagen, wie auch deren Durchhaltewille, überaus fraglich war, und zum anderen, weil die Mittel der Luftkriegführung zur Beeinflussung der Situation in Kosovo ungeeignet und starke Bodenkräfte der NATO nicht nur nicht im Raum waren, sondern bis in die Endphase des Krieges auch dezidiert ausgeschlossen wurden; schließlich die Einschätzung, dass eine Kriegführung der NATO ohne UNO-Mandat und gegen den Willen Russlands für nicht wahrscheinlich gehalten wurde. Die Initiative lag somit auch in dieser Phase wie während des gesamten Kosovo-Konfliktes weitgehend bei Milošević, der einmal mehr die Chance sah, durch Gewalteinsatz vollendete Tatsachen zu schaffen, welche die Staatengemeinschaft letztlich hinnehmen würde.5

Als Gründe für die Auslösung der Luftoperation am 23. März nannte NATO-Generalsekretär Solana die unnachgiebige Haltung der BRJ bei der Erfüllung der von EU und NATO erhobenen Forderungen6: Die Akzeptanz des Interimsabkommens, wie es in Rambouillet (Frankreich) verhandelt wurde; vollständige Überwachung der am 25.10.1998 für die serbischen Streit- und Sicherheitskräfte vereinbarten Limits; Beendigung der exzessiven und unangemessenen Gewaltanwendung gegen Albaner in Kosovo.


5 Gespräche von G. Gustenau mit Vertretern des International Staff sowie des Military Committee der NATO am 6./7.5.1999 in Brüssel.

6 Vgl. NATO Press Release 040/1999 vom 23. März 1999 (http://www.nato.int/docu/pr/1999/p99-040e.htm).

Anmerkungen

Inhaltlich identisch unter Übernahme vieler Formulierungen der Vorlage; ohne Hinweis auf eine fremde Urheberschaft.


[261.] Jkr/Fragment 162 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 162, Zeilen: 2-26
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 37, 38, Zeilen: 37: 30-32; 38: 1-2, 8-28
Als am 24. März 1999 mit der Militäraktion begonnen wurde, nannte der amerikanische Präsident Bill Clinton drei Ziele, welche mit der Operation zu verfolgen seien: sie solle erstens die Stärke und Entschlossenheit der NATO demonstrieren, zweitens die Bundesrepublik Jugoslawien von weiterer Gewaltanwendung abhalten und drittens Miloševićs militärische Fähigkeiten einschränken.344 Die Kombination dieser drei Ziele beschreiben auch die damaligen Absichten des Bündnisses. Nach Monaten, in denen verbal und materiell gedroht worden war, wuchs in der NATO die Sorge, nach innen und außen unglaubwürdig zu werden, wenn sie nicht ihren Worten auch Taten folgen ließe. Die Luftschläge sollten daher die Entschossenheit unter Beweis stellen. Festzuhalten bleibt, dass die Operation nicht im Einklang mit den beiden anderen Zielen stand: Um die militärischen Fähigkeiten der BR Jugoslawien nachhaltig einzuschränken, mochte es zweckmäßig erscheinen, mit der geballten Macht der NATO-Luftangriffe viele Ziele so schnell wie möglich zu bombardieren. Doch um den

aktuellen Gewalttaten der Armee und der Sonderpolizei in Kosovo Einhalt zu gebieten, wäre es effektiver gewesen, auch auf dem Boden zu operieren. Insofern waren die beiden Absichten nicht mit den gleichen Mitteln zu erreichen.

Die Option für den Einsatz von Bodentruppen wurde seitens der NATO-Militärs bereits frühzeitig, spätestens im Oktober 1998 durchgespielt.345 Die militärische Seite hatte jedoch von der politischen Führung keine Erlaubnis erhalten, konkrete Planungen für Einsätze der Landstreitkräfte einzuleiten.346 Dies wurde von fast allen maßgeblichen NATO-Politikern kategorisch und in aller Öffentlichkeit ausgeschlossen. Einzig die britische Regierung, die ohnehin schärfer als die Vertreter der anderen NATO-Staaten für eine Kriegsführung „bis zum Ende“ eintrat347, zeigte sich seit Beginn der Kampfhandlungen [bereit, Bodentruppen einzusetzen.]


344 FAZ vom 25. März 1999

345 Lothar Rühl, Operation Leopardenfell? in: FAZ vom 15. April 1999, S. 15

346 Klaus Naumann, Der nächste Konflikt wird kommen - Erfahrungen aus dem Kosovo- Einsatz, in Europäische Sicherheit 11/99, S. 16 - 18: [...]

347 Zitat von Premierminister Tony Blair in: FAZ vom 30. 03. 1999

Demgegenüber nannte US-Präsident Bill Clinton in seiner Erklärung am selben Tage drei Ziele der Operation: sie solle erstens die Stärke und Entschlossenheit der NATO demonstrieren, zweitens die BRJ von weiterer

[Seite 38]

Gewaltanwendung abhalten und drittens Milosevics militärische Fähigkeiten einschränken.108

[...] Demgegenüber dürften die Kombination der drei von Clinton genannten Ziele die damaligen Absichten des Bündnisses und seiner Vormacht zutreffender beschreiben. Nach Monaten, in denen verbal und materiell gedroht worden war, wuchs in der NATO die Sorge, nach innen und außen unglaubwürdig zu werden, wenn sie nicht ihren Worten auch Taten folgen ließe. Die Luftschläge sollten daher ihre Entschlossenheit unterstreichen. Aber sie hätten in Einklang mit den beiden anderen Zielen stehen müssen, und dies war von Anfang an nicht der Fall: Um die militärischen Fähigkeiten der BRJ nachhaltig einzuschränken, mochte es zweckmäßig erscheinen, mit der geballten Macht der NATO-Luftwaffe viele Ziele so schnell wie möglich zu bombardieren. Doch um den aktuellen Gewalttaten der Armee und der Sonderpolizei im Kosovo Einhalt zu gebieten, wäre es effektiver gewesen, auch auf dem Boden zu operieren. Insofern waren die beiden Absichten nicht mit den gleichen Mitteln zu erreichen.

Die NATO-Militärs hatten die Bodenoption schon frühzeitig, d.h. spätestens im Oktober 1998 durchgespielt,109 aber General Naumann zufolge von der politischen Führung keine Erlaubnis erhalten, konkrete Planungen für Einsätze der Landstreitkräfte einzuleiten.110 Dies wurde von fast allen maßgeblichen NATO-Politikern kategorisch und in aller Öffentlichkeit ausgeschlossen. Einzig die britische Regierung, die ohnehin schärfer als die Vertreter der anderen NATO-Staaten für eine Kriegführung „bis zum Ende” eintrat,111 zeigte sich seit Beginn der Kampfhandlungen bereit, Bodentruppen einzusetzen, und warb gelegentlich dafür.


108 FAZ vom 25. März 1999, S. 1.

109 Vgl. Lothar Rühl, Operation Leopardenfell? in: FAZ vom 15. April 1999, S. 15.

110 So General Naumann in einer Fernsehsendung zum Kosovokrieg, ARD am 29. Oktober 1999

111 So wird Premierminister Blair in der FAZ vom 30. März 1999, S. 1, zitiert.

Anmerkungen

Abgesehen von einem längeren Zitat aus der Literatur in Anm. 346 wird die gesamte Seite aus der Quelle mitsamt drei Literaturverweisen übernommen. Ein Quellenverweis fehlt, die Anpassungen sind geringfügig.


[262.] Jkr/Fragment 163 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 163, Zeilen: 1-10, 14-18
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 38, 39, Zeilen: 38: 28-34; 39: 1-6
Demgegenüber blieben Präsident Clinton, dessen Außenministerin Albright ebenfalls den Landkrieg in Erwägung gezogen hatte348 und vor allem Bundeskanzler Schröder bei ihrer ablehnenden Haltung. Es sprach sowohl die Verantwortung der Regierungen der NATO-Länder für ihre Soldaten dagegen, sie in äußerst gefährliche Kampfeinsätze auf dem Boden zu schicken, als auch die Einsicht, hierdurch könnte der Krieg völlig außer Kontrolle geraten.349 Inwieweit außerdem die Warnung des russischen Präsidenten Jelzin vor einer solchen Ausweitung eine Rolle spielte, sei dahingestellt.350 Die jugoslawische Führung konnte jedenfalls davon ausgehen, dass es nicht zum Einsatz von Bodentruppen kommen würde, zumal viele Politiker in den NATO-Ländern durch ihre öffentlichen Äußerungen, mit denen sie aus innenpolitischen Gründen den Einsatz von Landstreitkräften schon vor den ersten Luftangriffen ausschlossen, Milošević die Gewissheit gaben, dass die NATO eben nicht bis zum Äußersten gehen würde351. Daher bemühten die serbischen Streitkräfte sich einerseits mit Erfolg darum, einen Teil ihrer großen Waffensysteme zu verstecken, um sie vor Luftangriffen zu schützen.352 Andererseits konnten sie die Vertreibungen mit den aus der Luft nur schwer erreichbaren Truppenverbänden mit erhöhter Intensität und Geschwindigkeit fortzusetzen [sic!].

348 Zitiert aus einem Femsehinterview vom 5. April in: FAZ vom 06. 04. 1999

349 Gerd Schmückle argumentierte so in einem Interview in: DIE WOCHE, 01. 04. 1999

350 Jelzin warnte mit scharfen Worten vor einer Konfliktausweitung, in: FAZ, 10. 04. 1999

351 Bei einem Gespräch, das der Autor am 20. 08. 2003 mit dem vormaligen Vorsitzenden des NATO-Militärausschusses, Klaus Naumann führen konnte, äußerte er zu der Frage des Einsatzes von Bodentruppen folgendes: [...]

352 Da die Kampfflugzeuge der NATO in sicherer Höhe von 5.000 Metern und mehr operierten, hielten sie oftmals Attrappen für Panzer oder Geschütze, mit der Folge, dass die jugoslawische Armee am Ende des elfwöchigen Luftkrieges nicht mehr als den Verlust von fünfzehn Panzern zu beklagen hatte, während die NATO glaubte, etwa acht Mal so viele getroffen zu haben.

Demgegenüber blieben Clinton (dessen Außenministerin Albright kurzzeitig den Landkrieg in Erwägung gezogen hatte112) und vor allem Schröder bei einem Nein. Prinzipiell sprach sowohl die Verantwortung der NATO-Regierungen für ihre Soldaten dagegen, sie in äußerst gefährliche Kampfeinsätze auf dem Boden zu schicken, als auch die Einsicht, hierdurch könnte der Krieg völlig außer Kontrolle geraten.113 Inwieweit außerdem auch die Warnung des russischen Präsidenten Jelzin vor einer solchen Ausweitung eine Rolle spielte, sei dahingestellt.114

[Seite 39]

Jedenfalls konnte die jugoslawische Führung darauf setzen, dass es fürs erste nicht zu Bodeneinsätzen kommen würde. Daher bemühte sie sich einerseits mit Erfolg darum, einen Teil ihrer großen Waffensysteme zu verstecken, um sie vor den Luftangriffen zu schützen.115 Andererseits konnte sie die Vertreibungen mit den aus der Luft nur schwer erreichbaren und schon in etlichen Gebieten des Kosovo präsenten Truppenverbänden mit erhöhter Intensität und Geschwindigkeit fortsetzen.


112 Fernsehinterview am 5. April, laut FAZ vom 6. April 1999, S. 1.

113 In diesem Sinne argumentiert General a.D. Gerd Schmückle in einem Interview in DIE WOCHE, vom 1. April 1999, S. 7.

114 Vgl. FAZ vom 10. April 1999, S. 1.

115 Da die Kampfflugzeuge der NATO in sicherer Höhe von 5.000 Metern und mehr operierten, hielten sie oftmals Attrappen für Panzer oder Geschütze, mit der Folge, dass die jugoslawische Armee am Ende des elfwöchigen Luftkrieges nicht mehr als den Verlust von fünfzehn Panzern zu beklagen hatte, während die NATO glaubte, etwa acht Mal so viele getroffen zu haben.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt, obwohl sich auf dieser Seite die Eigenleistung des Verfassers auf das Naumann-Zitat in FN 351 und den zugehörigen Halbsatz im Fließtext beschränkt.


[263.] Jkr/Fragment 163 10

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 163, Zeilen: 10-14
Quelle: Naumann 2000
Seite(n): 7, Zeilen: 12ff
Die jugoslawische Führung konnte jedenfalls davon ausgehen, dass es nicht zum Einsatz von Bodentruppen kommen würde, zumal viele Politiker in den NATO-Ländern durch ihre öffentlichen Äußerungen, mit denen sie aus innenpolitischen Gründen den Einsatz von Landstreitkräften schon vor den ersten Luftangriffen ausschlossen, Milošević die Gewissheit gaben, dass die NATO eben nicht bis zum Äußersten gehen würde351.

351 Bei einem Gespräch, das der Autor am 20. 08. 2003 mit dem vormaligen Vorsitzenden des NATO-Militärausschusses, Klaus Naumann führen konnte, äußerte er zu der Frage des Einsatzes von Bodentruppen folgendes: „Meine Erfahrung [...]

Eine zentrale Rolle im Krisenmanagement spielt das Element der Ungewißheit über das Risiko im Kalkül der Opponenten. Viele Politiker in den NATO-Ländern haben durch ihre öffentlichen Äußerungen, mit denen sie aus innenpolitischen Gründen den Einsatz von Landstreitkräften schon vor den ersten Luftangriffen ausschlossen, Milosevic die Gewißheit gegeben, daß die NATO nicht in Jugoslawien einmarschieren würde.
Anmerkungen

In der Fußnote 351 wird zwar auf Naumann verwiesen, dabei ein Gesprächsinhalt wörtlich zitiert. Die zuvor verwendete Quelle von Naumann ist jedoch nicht genannt, auch ist dem Leser nicht klar, dass die FN überhaupt irgendeinene Passage im Fließtext belegen soll.


[264.] Jkr/Fragment 164 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 164, Zeilen: 1-14
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 456, Zeilen: 7-25, 101-104
Nach einer Phase der Unklarheit diktierte die NATO am 12. April, also knapp drei Wochen nach dem Beginn des Luftkriegs, fünf Bedingungen für eine Einstellung der Angriffe. Die NATO verlangte von Milošević erstens die Einstellung der Kampfhandlungen im Kosovo, zweitens den Rückzug aller militärischen, polizeilichen und paramilitärischen Kräfte, drittens die Zustimmung zur Stationierung einer internationalen militärischen Präsenz, viertens die bedingungslose Rücknahme aller militärischen Einzelaktionen. Bei Nichtannahme der Bedingungen sollte ein Dreiphasenplan zur Ausführung kommen. Danach sollten zuerst jugoslawische Luftabwehrstellungen und Kommandoeinrichtungen, dann militärische Einrichtungen in Jugoslawien und auch im Kosovo, also auch südlich des 44. Breitengrades, und schließlich Ziele in Belgrad angegriffen werden. Da offenbar mit einem raschen Einlenken Miloševićs gerechnet worden war, gab es keine durchgeplante Strategie für einen länger anhaltenden Luftkrieg. Nach einer Phase der Unklarheit über ihre genauen Zielsetzungen diktierte die NATO am 12. April fünf Bedingungen für eine Einstellung der Luftangriffe. Die NATO verlangte von Milošević erstens die Einstellung der Kampfhandlungen in Kosovo, zweitens den Rückzug aller militärischen, polizeilichen und paramilitärischen Kräfte, drittens die Zustimmung zur Stationierung einer internationalen militärischen Präsenz, viertens die bedingungslose Rückkehr aller Flüchtlinge sowie den ungehinderten Zugang für humanitäre Hilfsorganisationen und fünftens die Akzeptanz eines politischen Rahmens auf der Grundlage des Rambouillet-Plans.40

Wie diese Ziele mit einer Luftoperation erreicht werden sollten, war die große Frage. Es existierte zwar eine umfangreiche Liste militärischer Einzelziele und ein Dreiphasenplan; danach sollten zuerst jugoslawische Luftverteidigungsstellungen und Kommandoeinrichtungen, dann militärische Einrichtungen in Jugoslawien auch südlich des 44. Breitengrades, also auch in Kosovo, und schließlich Ziele in Belgrad angegriffen werden. Da jedoch offenbar mit einem raschen Einlenken Miloševićs nach Abwurf der ersten Bomben gerechnet wurde, gab es keine durchgeplante Strategie für einen länger anhaltenden Luftkrieg.41


40 Siehe bereits die „Schlussfolgerungen des Europäischen Sonderrats zu Kosovo am 8. April 1999“, dok. in: Internationale Politik, 5/1999, S. 131-133.

41 Jörg KUNZE, Kriegführung an der Schwelle zum 21. Jahrhundert. Eine Bilanz des Kosovo-Konfliktes, unveröff. Manuskript Vicenza 1999, S. 26.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[265.] Jkr/Fragment 164 14

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 164, Zeilen: 14-40
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 39, 40, 41, Zeilen: 39: 32ff; 40: 1-19, 33-35; 41: 1
Trotz des Einsatzes zahlloser Präzisionsflugkörper gelang es der NATO nicht, die serbische Luftabwehr so zu zerstören, dass auch Angriffe aus niederer Höhe ohne Gefährdung der eigenen Piloten möglich gewesen wären. Die Angst vor eigenen Verlusten war auch ein Grund dafür, dass die 24 Apache-Kampfhubschrauber, die am 9. April in Albanien stationiert wurden353, bis zum Kriegsende nicht zum Einsatz kamen. Mit ihrer Luftkriegsführung nahm die NATO auch in Kauf, in Montenegro militärische Stellungen zu bombardieren. Sie tat dies, obwohl sie wusste, dass hierdurch die prowestliche montenegrinische Regierung auf das höchste gefährdet würde. Nachdem sich bald zeigte, dass Milošević nicht so schnell wie gehofft einlenkte, wurden die Angriffe darauf ausgerichtet, die zivile Infrastruktur des Landes systematisch zu zerstören. Mochte die Unterbrechung von Verkehrswegen und die Vernichtung von Kraftstoffreserven noch dem Ziel entsprechen, die Mobilität der serbischen Sicherheitskräfte einzuschränken, so ging es bei der Zerstörung von Industrieanlagen darum, die serbische Ökonomie mit dem Ziel zu schädigen, möglichst einen Keil zwischen dem [sic!] Regime und die serbische Bevölkerung zu treiben. Erreicht wurde zunächst genau das Gegenteil. Da es bei einer solchen Strategie unmöglich war, Zivilpersonen nicht direkt zu treffen oder infolge der Umweltschäden, insbesondere durch die Zerstörung der Raffinerien, gesundheitlich zu schädigen, half es der NATO wenig, immer wieder zu betonen, sie führe keinen Krieg gegen das serbische Volk.354 Zahllose Serben fühlten sich in ihrem Nationalstolz verletzt. Sie demonstrierten während der ersten Kriegswochen Abend für Abend mit angehefteten Zielscheiben auf öffentlichen Plätzen und Brücken gegen die NATO.

Insgesamt betrachtet unterlag die NATO-Planung einigen gravierenden Fehleinschätzungen: Sie schien davon auszugehen, dass einige wenige gezielte Luftschläge die serbische Seite zum Einlenken bringen würde [sic!].


353 FAZ vom 13. 04. 1999

354 Auf harte internationale Kritik stießen die Bombardierung einer Eisenbahnbrücke in Grdelicka am 12. April, die gerade von einem Personenzug befahren wurde, wobei nach jugoslawischen Angaben 55 Menschen ums Leben kamen, der irrtümliche Angriff auf zwei Flüchtlingskonvois am 14. April bei Gjakova, bei dem 75 Kosovaren ums Leben kamen, der erste Angriff auf das serbische Staatsfernsehen am 23. April, dem 8 Sendermitarbeiter zum Opfer fielen, die Bombardierung eines Wohngebietes in Surdulica am 27. April, die Zerstörung eines Busses auf einer Brücke in der Nähe von Pristina am 1. Mai, in dem nach serbischen Angaben 60 Menschen saßen und die - gezielte oder versehentliche - Bombardierung der chinesischen Botschaft am 8. Mai, bei der 8 Botschaftsangehörige umkamen.

Der NATO gelang es trotz des Einsatzes zahlloser Präzisionsflugkörper nicht, die serbische Luftabwehr so zu zerstören, dass auch Angriffe aus niedriger Höhe ohne Gefährdung der eigenen Piloten möglich gewesen wären. Die Angst vor eigenen Verlusten war auch ein Grund dafür, dass die 24 Apache-Kampfhubschrauber, die am 9. April in Albanien stationiert wurden,118 bis zum

[Seite 40]

Kriegsende nicht zum Einsatz gelangten. Mit ihrer Luftkriegführung nahm die NATO überdies in Kauf, von Anfang an auch in Montenegro Flugabwehr- und andere militärische Stellungen zu bombardieren. Sie tat dies, obwohl sie wusste, dass hierdurch die prowestliche montenegrinische Regierung aufs höchste gefährdet würde.

Nachdem sich schon bald zeigte, dass Milošević nicht so schnell wie gehofft einlenkte, verlegte sich die NATO darauf, die zivile Infrastruktur des Landes systematisch zu zerstören. Mochte die Unterbrechung von Verkehrswegen und die Vernichtung von Kraftstoffreserven noch dem Ziel entsprechen, die Mobilität der serbischen Sicherheitskräfte einzuschränken, so ging es bei der Zerstörung von Industrieanlagen darum, die serbische Ökonomie – und auch die wirtschaftliche Basis von Miloševićs Machtclique – zu schädigen, möglicherweise in der Hoffnung, damit einen Keil zwischen das Regime und die serbische Bevölkerung treiben zu können. Erreicht wurde jedoch zunächst einmal das Gegenteil. Da es bei einer solchen Strategie unmöglich war, Zivilpersonen nicht direkt zu treffen oder infolge der Umweltschäden, insbesondere durch die Zerstörung von Raffinerien, gesundheitlich zu schädigen,119 half es der NATO wenig, immer wieder zu betonten, sie führe keinen Krieg gegen das serbische Volk. Zahllose Serbinnen und Serben waren in ihrem Nationalstolz getroffen und demonstrierten während der ersten Kriegswochen Abend für Abend mit angehefteten Zielscheiben auf öffentlichen Plätzen und Donaubrücken gegen die NATO.

[...]

Insgesamt betrachtet unterlag die NATO-Planung zu Beginn des Krieges mindestens drei Fehleinschätzungen: Zum einen schien sie im Rückblick auf die Endphase des Bosnien- Krieges davon auszugehen, dass einige wenige Luftschläge die serbische Seite zum

[Seite 41]

Einlenken brächten.


118 FAZ vom 13. April 1999, S. 4.

119 Die prominentesten Beispiele sind die Bombardierung einer Eisenbahnbrücke in Grdelicka am 12. April, die gerade von einem Personenzug befahren wurde, wobei nach jugoslawischen Angaben 55 Menschen ums Leben kamen, der irrtümliche Angriff auf zwei Flüchtlingskonvois am 14. April bei Gjakova, bei dem 75 Kosovaren starben, der erste Angriff auf das serbische Staatsfernsehen am 23. April, dem acht Mitarbeiter des Senders zum Opfer fielen, die Bombardierung eines Wohngebietes in Surdulica am 27. April, die Zerstörung eines Busses auf einer Brücke in der Nähe von Pristina am 1. Mai, in dem nach serbischen Angaben 60 Menschen saßen, und die – gezielte oder versehentliche -Bombardierung der chinesischen Botschaft am 8. Mai, die drei Botschaftsangehörigen das Leben kostete.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Umfangreiche wörtliche oder sinngemäße Übernahmen, wobei 2 Grammatikfehler neu hinzukommen.

Die FN 354 befindet sich schon auf Seite 165, auf der die Übernahmen weitergehen.


[266.] Jkr/Fragment 165 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 165, Zeilen: 1-7
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 41, Zeilen: 5 ff.
[Der [sic!] weiteren] wichtiges Motiv zum Durchhalten war für sie die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg, die nicht zuletzt durch die deutsche Beteiligung an den Luftangriffen wachgerufen wurde. Schließlich hatte sie den serbischen Truppenaufmarsch vom Februar fehlgedeutet, indem sie nicht wahrhaben wollte, dass dieser gegen die gesamte albanische Zivilbevölkerung gerichtet war. Insofern war die NATO nicht auf die Lawine von Vertriebenen und Flüchtlingen, die sich über die Nachbarländer ergoss, vorbereitet.355

355 Klaus Naumann, [sic!] äußerte in einem Interview in DIE WOCHE vom 03. 09. 1999: „Die Vertreibung war eine - wie man das in Fachkreisen nennt - asymmetrische Antwort. Während wir die direkten Antworten Milosevics richtig einschätzten, haben wir in der Kategorie der asymmetrischen Antworten mit Terroranschlägen gerechnet - und dagegen Vorkehrungen getroffen. Aber die Idee, eine ganze Bevölkerung aus dem Land zu treiben - die war unserem Denken so fremd, dass wir nicht darauf gekommen sind.“

Ein wichtiges Motiv zum Durchhalten war für sie die Erinnerung an den Zweiten Weltkrieg, die nicht zuletzt durch die deutsche Beteiligung an den Luftangriffen wachgerufen wurde. Zum dritten hatte die NATO, wie schon erwähnt, den Truppenaufmarsch vom Ende Februar nicht als gegen die albanische Zivilbevölkerung gerichtet wahrgenommen. Insofern war sie auf die Lawine von Vertriebenen und Flüchtlingen, die sich seither über die Nachbarländer ergoss, nicht vorbereitet.120

120 Der damalige Vorsitzende des NATO-Militärausschusses, General Naumann, äußerte in einem Interview in DIE WOCHE vom 3. September 1999, S. 22: ”Die Vertreibung war eine – wie man das in Fachkreisen nennt – asymmetrische Antwort. Während wir die direkten Antworten Milosevics richtig einschätzten, haben wir in der Kategorie der asymmetrischen Antworten mit Terror-Anschlägen gerechnet – und dagegen auch Vorkehrungen getroffen. Aber die Idee, eine ganze Bevölkerung aus dem Land zu treiben – die war unserem Denken so fremd, dass wir nicht darauf gekommen sind.”

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[267.] Jkr/Fragment 165 07

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 165, Zeilen: 7-18
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 456, Zeilen: 456: 38-40; 457: 1-2, 22-29
Weil es der NATO zunächst nicht gelang,

der serbischen Offensive in Kosovo Einhalt zu gebieten und weil bis heute nicht genau festgestellt werden kann, wie viel die Luftangriffe letztlich dazu beitrugen, dass Milosevic schließlich einer diplomatischen Lösung zustimmte, wird die Anlage und Durchführung der NATO-Luftoperation umstritten bleiben.

Die USA hatten den entscheidenden Anteil an der Operation. Insgesamt wurden etwa 38.000 Einsätze geflogen, 11.000 davon zu eigentlichen Bombenangriffen.356 Die Amerikaner unternahmen 70 Prozent der Unterstützungsflüge, wobei vor allem auf die europäische Abhängigkeit von den US-Lufttankern hinzuweisen ist. Die USA und die Alliierten flogen zwar jeweils etwa die Hälfte der Kampfeinsätze, doch 80 Prozent der Angriffsmunition wurde von US-Jets ausgelöst.


356 Anthony H. Cordesman, The lessons und [sic!] non-lessons of the air und missile campaign in Kosovo, Center for Strategic und International Studies, Washingon D.C. (www.csis.org), 1999, S. 18

Weil es der NATO zunächst nicht gelang, der serbischen Offensive in Kosovo Einhalt zu gebieten, und weil bis heute nicht genau bestimmt werden kann, wieviel die Luftangriffe letztlich dazu beitrugen, dass Milosevic am 3. Juni

[Seite 457]

1999 einer diplomatischen Lösung zustimmte, wird die Anlage und Durchführung der Operation „Allied Force“ außerordentlich umstritten bleiben.[...]

Die Vereinigten Staaten hatten den entscheidenden Anteil an der Operation. Insgesamt wurden etwa 38.000 Einsätze geflogen, 11.000 davon zu eigentlichen Bombenangriffen, etwas mehr als 3000 weitere zur Unterdrückung der jugoslawischen Luftverteidigung.47 Die Amerikaner unternahmen 70 Prozent der Unterstützungsflüge, wobei vor allem auf die europäische Abhängigkeit von den US-Lufttankern hinzuweisen ist. Die USA und die Alliierten flogen zwar jeweils etwa die Hälfte der Kampfeinsätze, doch 80 Prozent der Angriffsmunition wurden von US-Jets ausgelöst.


47 A.a.O., S. 18.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

47 bezieht sich auf die bibliographischen Daten zu CORDESMAN auf S. 456 Anm. 42.


[268.] Jkr/Fragment 166 07

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 166, Zeilen: 7-19
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 41, 42, Zeilen: 41: 14-18, 29-31; 42: 3-5
Innerhalb des NATO-Bündnisses gilt das Konsensprinzip. Dieses lag auch allen Beschlüssen zugrunde, die zur Aktivierung der Streitkräfte im März 1999 führten. Das bedeutete jedoch nicht, dass sich auch alle 19 Mitgliedstaaten an der Militäraktion aktiv beteiligten.358 Dennoch gab es zumindest am Beginn der Operation ein hohes Maß an Geschlossenheit, nachdem sich alle 19 Mitglieder für den Einsatz ausgesprochen hatten. So geschlossen, wie das Bündnis nach außen auftrat, war es im Inneren keineswegs. Es gab zum einen Verzögerungen bei der Zielplanung für die Luftangriffe, weil die Vertreter der Mitgliedstaaten hierüber im Detail mitbestimmten. Zum anderen befürworteten schon bald nach Beginn der Kampfeinsätze Vertreter der griechischen, aber auch der italienischen Regierung, die von einer der beiden kommunistischen Parteien mit getragen wird, eine Feuerpause, zum Beispiel über die Osterfeiertage.

358 [...]

Innerhalb des NATO-Bündnisses gilt das Konsensprinzip. Dieses lag auch allen Beschlüssen zugrunde, die zur Aktivierung der Streitkräfte im März 1999 führten. Das bedeutete jedoch nicht, dass sich auch alle 19 Mitgliedstaaten an der Militäraktion aktiv beteiligten. Dennoch gab es zumindest am Beginn der Operation ein sehr hohes Maß an Geschlossenheit. Alle 19 Mitglieder hatten sich für den Einsatz ausgesprochen. [...]

So geschlossen, wie das Bündnis nach außen auftrat, war es im Inneren keineswegs. Es gab zum einen Verzögerungen bei der Zielplanung für die Luftangriffe, weil die Vertreter der mittlerweile 19 Mitgliedstaaten hierüber im Detail mitbestimmten.[...]

[Seite 42: 3ff]

Zum anderen befürworteten schon sehr bald nach Beginn der Kampfeinsätze Vertreter der griechischen, aber auch der italienischen Regierung, die von einer der beiden kommunistischen Parteien mit getragen wird,121 eine Feuerpause, z.B. über Ostern.


121 Sowohl diese wie auch die andere lehnte die NATO-Offensive strikt ab, vgl. FAZ vom 3. April 1999, S. 4.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die FN 358 enthält keinen Quellenverweis, sondern eine Interviewaussage Klaus Naumanns.


[269.] Jkr/Fragment 166 19

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 166, Zeilen: 19-22
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 457-458, Zeilen: 457: 36-38; 458:13-15
Die politische Einflussnahme der Alliierten erklärt zum großen Teil die Verzögerungen in der Zielausweitung.359 Diese Bedingungen ließen nur eine langsame Steigerung des Bombardements zu, wobei auf eine kumulative Wirkung der Zerstörung der militärisch bedeutsamen Infrastruktur gezählt wurde.

359 Michael Ignatieff, Der gefesselte Kriegsherr, in: Die Zeit vom 12. 08. 1999

[Seite 457]

Die politische Einflussnahme der Alliierten erklärt zum großen Teil die Verzögerungen in der Zielausweitung vor allem während der ersten Hälfte der Kampagne.48

[Seite 458]

Die Bedingungen der „Koalitionskriegsführung“ ließen nur eine langsame Steigerung des Bombardements zu, wobei auf eine kumulative Wirkung der Zerstörung der militärisch bedeutsamen Infrastruktur gezählt wurde.


48 Michael Ignatieff, Der gefesselte Kriegsherr, Die Zeit vom 12. August 1999.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Übernahme setzt sich unmittelbar in Jkr/Fragment_167_01 fort


[270.] Jkr/Fragment 167 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 167, Zeilen: 1-36, 101-105
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 458-460, Zeilen: 458: 15ff; 459: 26-42; 460: 3ff
Diese Vorgehensweise führte zu einer ersten Kontroverse innerhalb der Kriegskoalition. US-General Michael Short, der von Vincenza [sic] aus die Luftangriffe leitete, sagte dazu vor dem Streitkräfteausschuss des US-Senats aus, er hätte gleich in der ersten Nacht einen „Enthauptungsschlag“ gegen Belgrad geführt.360 Eine zweite Kontroverse gab es zwischen Armeegeneral Clark und dem ihm unterstellten Luftwaffengeneral Short. Clark befürwortete von Anfang an verschärfte taktische Luftangriffe gegen die serbischen Streitkräfte in Kosovo selbst, während Short die Zerstörung von Panzerfahrzeugen und Geschützen für wenig sinnvoll hielt.361 Eine Untersuchung von Luftkriegen kommt zu dem Ergebnis, dass die strategische Bombardierung fester Ziele allein nicht ausschlaggebend ist, weil die Toleranzschwelle eines Gegners gegenüber „Bestrafungsschlägen“ viel höher liegt als allgemein angenommen. Im vorliegenden Fall wäre es ziel führender gewesen, die operativ gegen die albanische Bevölkerung vorgehenden serbischen Kräfte zu attackieren, um Milosevic klar zu machen, dass er die militärische Kontrolle über das Kosovo nicht würde aufrecht erhalten können.

Nach zwei Monaten strategischer und taktischer Luftangriffe war das Belgrader Regime zweifellos angeschlagen, aber ob nicht doch, trotz der oben dargestellten Gründe, eine Bodeninvasion der NATO notwendig werden würde, um die jugoslawische Armee zum Rückzug aus Kosovo zu zwingen, war bis Ende Mai 1999 völlig ungewiss. Offiziell hatte Präsident Clinton die Option eines Bodenkrieges ausgeschlossen. Um die Unterstützung der amerikanischen Öffentlichkeit für die NATO-Operation zu erhalten, galt es, US-Soldaten keinen unnötigen Risiken auszusetzen, was bei einem Landkrieg zweifelsohne der Fall gewesen wäre. Mit Ausnahme Großbritanniens hätte die Autorisierung einer Invasion in den führenden europäischen NATO-Staaten erhebliche innenpolitische Probleme hervorgerufen und die prekäre Einheit der Allianz in Frage gestellt. Aus militärischer Sicht gab der Verzicht auf die Bodenoption Milosevic freilich das falsche Signal und drohte damit Konflikt verlängernd zu wirken. Kurz vor dem Gipfeltreffen zum 50. Jahrestag der NATO vom 23. bis zum 25. April 1999 in Washington soll sich Clinton intern dazu entschlossen haben, US-Bodentruppen zu entsenden, falls die Luftoperation nicht zum Erfolg führen sollte.362 Gegen den Standpunkt des Pentagon, das ganz auf die Ausweitung des strategischen Bombardements setzte, unterstützte das State Departement General Clark in seinem Ansinnen, innerhalb der NATO einen geheimen Angriffsplan auszuarbeiten. Nach außen sichtbar billigte die Allianz am 25. Mai 1999 nur den Plan [für eine schwer bewaffnete Friedenstruppe von 48.000 Soldaten363, doch hinter den Kulissen war die Diskussion über eine Bodeninvasion in vollem Gange.]


360 Linda D. Kozaryn, Air Chief's Kosovo lesson: Go fort [sic] he [sic] snake's head first, in: American Forces Press Service vom 26. 10. 1999

361 Dana Priest, The battle inside headquarters. Tension grew with divide over strategy, in: Washington Post vom 21. 09. 1999

362 Dana Priest, A decisive battle that never was, in: Washington Post vom 19. 09. 1999

363 Michael Gordon, NATO moves ahead on a Kosovo Force of 50,000 troops, New York Times vom 26. 05. 1999

Diese Vorgehensweise hat US-General Michael C. Short, der von Vicenza aus die Luftangriffe operativ leitete, mit deutlichen Worten kritisiert. Wie Short am 21. Oktober 1999 vor dem Streitkräfteausschuß des US-Senats aussagte, hätte er gleich in der ersten Nacht einen „Enthauptungsschlag“ gegen Belgrad geführt.50 [...]

Hieran knüpft sich eine zweite Kontroverse, die offenbar unter den Militärs, zwischen dem Armeegeneral Clark und dem ihm unterstellten Luftwaffengeneral Short, ausgetragen wurde. Clark befürwortete von Anfang an auch verschärfte taktische Luftangriffe gegen die serbischen Streitkräfte in Kosovo selbst, während Short die Zerstörung von Panzerfahrzeugen und Geschützen für wenig sinnvoll hielt.51 Eine Untersuchung vergangener Luftkriege kommt zu dem Ergebnis, dass die strategische Bombardierung fester Ziele allein nicht ausschlaggebend ist, weil die Toleranzschwelle eines Gegners gegenüber „Bestrafungs“-Schlägen viel höher liegt als allgemein angenommen. [...] Im vorliegenden Fall mussten also die operativ gegen die albanische Bevölkerung vorgehenden serbischen Kräfte attackiert werden, um Milosevic klarzumachen, dass er die militärische Kontrolle über Kosovo nicht würde aufrechterhalten können.

[Seite 459]

Nach zwei Monaten strategischer und taktischer Luftangriffe war das Belgrader Regime zweifellos angeschlagen, aber ob nicht doch eine Bodeninvasion der NATO notwendig werden würde, um die jugoslawische Armee zum Rückzug aus Kosovo zu zwingen, war bis Ende Mai 1999 völlig ungewiss. Offiziell hatte Präsident Clinton die Option eines Bodenkriegs ausgeschlossen, wofür es eine Reihe politischer Gründe gab. Um die öffentliche Unterstützung für die NATO-Operation zu erhalten, galt es, US-Soldaten keinen unnötigen Risiken auszusetzen. Überraschend waren am Ende von „Allied Force“ keine Piloten im Kampfeinsatz getötet worden, doch bei einem Landkrieg musste mit beträchtlichen eigenen Verlusten gerechnet werden. Mit Ausnahme Großbritanniens hätte die Autorisierung einer Invasion in den führenden europäischen NATO-Staaten, einschließlich Deutschlands, erhebliche innenpolitische Probleme hervorgerufen und die prekäre Einheit der Allianz in Frage gestellt. [...] Aus militärischer Sicht gab der Verzicht auf die Bodenoption Milosevic freilich das falsche Signal und drohte damit konfliktverlängernd zu wirken.

[Seite 460]

Schon kurz vor dem Gipfeltreffen zum 50. Jahrestag der NATO vom 23. bis zum 25. April in Washington soll sich Clinton intern dazu entschlossen haben, US-Bodentruppen zu entsenden, falls die Luftoperation nicht zum Erfolg führen sollte.54 Gegen den Standpunkt des Verteidigungsministeriums, das ganz auf die Ausweitung des strategischen Bombardements setzte, unterstützte das Weiße Haus General Clark in seinem Ansinnen, innerhalb der NATO einen geheimen Angriffsplan auszuarbeiten. [...]

Nach außen sichtbar billigte die NATO am 25. Mai 1999 nur den Plan für eine schwer bewaffnete Friedenstruppe von 48.000 Soldaten, die nach einem Abzug der Serben in Kosovo einrücken sollten55; doch hinter den Kulissen war die Diskussion über eine Bodeninvasion in vollem Gange.


50 Linda D. Kozaryn, Air Chiefs Kosovo lesson: Go for the snake’s head first, American Forces Press Service vom 26. Oktober 1999.

51 Dana Priest, The battle inside headquarters. Tension grew with divide over strategy, Washington Post 21.9.1999.

54 S. hierzu und zum folgenden Dana Priest, A decisive battle that never was, Washington Post 19.9.1999.

55 Michael R. Gordon, NATO moves ahead on a Kosovo Force of 50,000 troops, New York Times 26.5.1999.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Bis auf geringe Modifikationen wurde die ganze Seite übernommen.

Die Stadt heißt Vicenza


[271.] Jkr/Fragment 168 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 168, Zeilen: 1-2, 4-11, 13-14
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 460, Zeilen: 15ff
[Nach außen sichtbar billigte die Allianz am 25. Mai 1999 nur den Plan] für eine schwer bewaffnete Friedenstruppe von 48.000 Soldaten363, doch hinter den Kulissen war die Diskussion über eine Bodeninvasion in vollem Gange. [...] Dazu ist es nicht mehr gekommen, weil Milošević am 3. Juni schließlich auf eine diplomatische Lösung einging. Wie viel er über die geheimen Planungen der NATO wusste und inwieweit eine drohende Bodeninvasion seine Entscheidung beeinflusste, bleibt ungewiss. In der [sic!] Verhandlungen mit ihm drängte sich für seine Gesprächspartner mehrfach der Verdacht auf, dass er über die Pläne der NATO bestens Bescheid wusste.364 Der zeitliche Zusammenhang ist immerhin auffällig, und vermutlich war Milošević klar geworden, dass er die Luftoperation nicht würde aussitzen können.

4.2 Das Bemühen um die politische Handlungsfähigkeit

Der jugoslawische Machthaber hatte sich mit seiner Herausforderung der NATO in mehrfacher Hinsicht verkalkuliert.


363 Michael Gordon, NATO moves ahead on a Kosovo Force of 50,000 troops, New York Times vom 26. 05. 1999

364 Klaus Naumann, der Milošević bei Verhandlungen insgesamt vier Mal direkt gegenüber gesessen war, äußerte sich dazu in dem o. g. Gespräch (Anm. 352) folgendermaßen: „Milošević wusste, nachdem er seinen Angaben nach über jeden Schritt der NATO genauestens informiert war, dass die NATO bereit war, notfalls weitere Schritte zu unternehmen.“

Nach außen sichtbar billigte die NATO am 25. Mai 1999 nur den Plan für eine schwer bewaffnete Friedenstruppe von 48.000 Soldaten, die nach einem Abzug der Serben in Kosovo einrücken sollten55; doch hinter den Kulissen war die Diskussion über eine Bodeninvasion in vollem Gange. [...]

Dazu ist es nicht gekommen, weil Milošević am 3. Juni schließlich auf eine diplomatische Lösung einging. [...] Wieviel Milošević über die geheimen Planungen der NATO wußte und inwieweit eine drohende Bodeninvasion seine Entscheidung beeinflusste, muss hier offen bleiben. Die zeitliche Koinzidenz ist immerhin auffällig, und vermutlich hatte Milošević verstanden, dass er die Luftoperation nicht würde aussitzen können.

VI. Das Ringen um eine diplomatische Lösung

Milošević hatte sich bei seiner abenteuerlichen Herausforderung der NATO in zweierlei Hinsicht verkalkuliert.


55 Michael R. Gordon, NATO moves ahead on a Kosovo Force of 50,000 troops, New York Times 26.5.1999.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[272.] Jkr/Fragment 168 21

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 168, Zeilen: 21-28
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 460-461, Zeilen: 460: 40-43; 461: 1ff
Außerdem war seitens der NATO geplant, beim Gipfeltreffen zum 50-jährigen Bestehen der Allianz Ende April 1999 in Washington ein neues strategisches Konzept zu verabschieden, welches die NATO als Krisenreaktionsmacht gegenüber bewaffneten Konflikten präsentierte.365 Dieses Konzept wäre zur Makulatur geworden, wenn das Bündnis im Testfall des Kosovo-Krieges versagt hätte. Die Gipfelerklärung der Staats- und Regierungschefs zu Kosovo ließ nicht den geringsten Zweifel daran, dass die NATO alles tun würde, um ihre Bedingungen kompromisslos durchzusetzen.366

365 Strategisches Konzept der NATO, auf dem Gipfeltreffen vom 23. und 24. April in Washington DC verabschiedet, in: Internationale Politik, 5/1999, S. 107-123

366 Erklärung zum Gipfeltreffen der NATO-Staaten zu Kosovo, in: Internationale Politik, 5/1999, S. 145-147

Beim Gipfeltreffen zum 50jährigen Bestehen der NATO in Washington vom 23. bis zum 25. April sollte das neue Strategische Konzept verabschiedet werden, das

[Seite 461]

die Allianz unter anderem als Krisenreaktionsmacht gegenüber bewaffneten Konflikten präsentierte, welche die euro-atlantische Stabilität berühren57; es wäre zur Makulatur geworden, hätte das Bündnis im Testfall des Kosovo-Konflikts versagt. Die in einem scharfen Ton gehaltene Gipfelerklärung der Staats- und Regierungschefs zu Kosovo ließ keinen Zweifel daran, dass die NATO gewillt war, ihre Bedingungen kompromisslos durchzusetzen.58


57 Strategisches Konzept der NATO, auf dem Gipfeltreffen vom 23. und 24. April in Washington, DC, verabschiedet, in: Internationale Politik, 10/1999, S. 107-123.

58 Erklärung des Gipfeltreffens der NATO-Staaten zu Kosovo, abgegeben am 23. April 1999 in Washington, DC, in: Internationale Politik, 5/1999, S. 145-147.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[273.] Jkr/Fragment 169 06

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 169, Zeilen: 6-8, 16-38
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 42, 43, Zeilen: 42: 18ff; 43: 4ff
Präsident Jelzin reagierte mit äußerst scharfer Kritik und dem Hinweis, sein Land habe „extreme Maßnahmen in Reserve, aber wir haben uns entschieden, sie noch nicht anzuwenden“.367 [...] Die russische Führung war sich darüber hinaus der Tatsache bewusst, dass ihr Land wirtschafts- und finanzpolitisch vom westlichen Wohlwollen abhängig ist und deshalb ein unbelastetes Verhältnis zum Westen von entsprechender Bedeutung ist. Insbesondere dem damaligen Ministerpräsident Primakov kam die Aufgabe zu, verbindlichere Töne anzuschlagen, indem er darauf hinwies, dass es keinen Isolationismus geben werde.368 In einer Art Pendeldiplomatie nahm er eine wichtige Vermittlerrolle ein. Er reiste bereits am 30. März nach Belgrad und versuchte zwischen Milosevic und der NATO zu vermitteln. Milosevic bot an, die militärische Präsenz im Kosovo zu verringern und Bedingungen für die Rückkehr der Flüchtlinge zu schaffen, wenn es zu einem Waffenstillstand und zur Einstellung der Luftangriffe käme. Der amtierende EU-Ratspräsident, Bundeskanzler Schröder, dem Primakov das Angebot überbrachte, sah darin jedoch keine Basis für eine politische Lösung, denn in der Tat blieb die Botschaft Milosevics weit hinter dem zurück, was die NATO mit den Luftangriffen erreichen wollte.369

In den folgenden Tagen wurden jedoch seitens der Bundesregierung große Anstrengungen unternommen, um Russland wieder voll in die Bemühungen um politische Lösungen einzubinden. Außerdem wollte die Bundesregierung der UN ihren völkerrechtlich zustehenden Platz zurückgeben. Bei der deutschen diplomatischen Initiative spielte nicht nur die Befürchtung eine Rolle, dass ohne russische Hilfe die serbische Regierung in absehbarer Zeit kaum zum Einlenken zu bewegen sei. Vielmehr verschärfte sich mit der anwachsenden Flüchtlingskatastrophe zunehmend die Diskussion um die Rechtmäßigkeit und [Zweckdienlichkeit der NATO-Angriffe innerhalb der beiden Regierungsparteien sowie in der deutschen Öffentlichkeit.]


367 Zitiert aus einem Bericht in der FAZ vom 26. 03. 1999

368 Ebenda

369 Vgl. FAZ vom 31. März 1999, S. 1

Russlands unmittelbare Reaktion auf den Bombeneinsatz der NATO war eine äußerst scharfe Kritik durch Präsident Jelzin, der darauf hinwies, sein Land habe „extreme Maßnahmen in Reserve, aber wir haben uns entschieden, sie noch nicht anzuwenden”.122 Die russische Führung war sich der Tatsache bewusst, dass ihr Land wirtschafts- und finanzpolitisch vom westlichen Wohlwollen abhängig ist und deshalb das Verhältnis zum Westen pfleglich behandeln sollte. Insbesondere dem damaligen Ministerpräsidenten Primakow kam daher die Aufgabe zu, verbindlichere Töne anzuschlagen: „Es wird keinen Isolationismus geben.”123 Er war es dann auch, der schon am 30. März nach Belgrad reiste, um zwischen Milosevic und der NATO zu vermitteln. Anschließend flog er nach Bonn, um Bundeskanzler Schröder als dem amtierenden EU-Ratspräsidenten das Angebot Milosevics zu unterbreiten, die militärische Präsenz im Kosovo zu verringern und Bedingungen für die Rückkehr der Flüchtlinge zu schaffen, wenn es zu einem Waffenstillstand und zur Einstellung der NATO-Luftangriffe käme. Darin sah der Kanzler jedoch „keine Basis” für eine politische Lösung, denn in der Tat blieb die Botschaft Milosevics weit hinter dem zurück, was die NATO mit ihren Bombenangriffen erreichen wollte.124

[Seite 43: 4ff]

In den folgenden Tagen legte dann allerdings die Bundesregierung, vor allem das Auswärtige Amt, das Schwergewicht ihrer Diplomatie darauf, Russland wieder „zurück ins Boot” zu holen, damit es seine Vermittlungsmöglichkeiten gegenüber Milosevic nutzen würde. Außerdem wollte die Bundesregierung der UNO ihren völkerrechtlich angestammten Platz zurückgeben.

Bei der deutschen diplomatischen Initiative spielte nicht nur die Befürchtung eine Rolle, dass es ohne russische Hilfe möglicherweise noch sehr lange dauern würde, bis die serbische Führung zum Einlenken bereit wäre. Vielmehr verschärfte sich mit der anwachsenden Flüchtlingskatastrophe die bei Beginn der Aktion noch sehr verhaltene Diskussion um die Rechtmäßigkeit und Zweckdienlichkeit der NATO-Angriffe innerhalb der beiden Regierungsparteien sowie in der deutschen Öffentlichkeit.


122 FAZ vom 26. März 1999, S. 4.

123 Ebenda.

124 Vgl. FAZ vom 31.März 1999, S. 1.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[274.] Jkr/Fragment 170 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 170, Zeilen: 2-10, 12-15
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 461, Zeilen: 33ff
Als Grundlage für die Wiederannäherung zu Russland diente ab Mitte April der Friedensplan des deutschen Außenministers und amtierenden EU-Ratsvorsitzenden Fischer, der die Rolle Russlands für eine diplomatische Lösung anerkannte und als möglichen gemeinsamen Nenner eine UN-Übergangsverwaltung für das Kosovo vorschlug.370 Ein Einlenken Russlands kündigte sich an, als der von Präsident Jelzin als Sondervermittler ernannte, ehemalige Ministerpräsident Victor Tschernomyrdin am 22. April in Belgrad darauf drängte, eine internationale Sicherheitspräsenz zu akzeptieren. [...] Ein Sprecher des jugoslawischen Machthabers stellte allerdings klar, es könne sich dabei nur um eine unbewaffnete Mission handeln. Das war für die NATO in Anbetracht der mit der OSZE-Verifikationsmission gemachten Erfahrungen kein akzeptables Angebot.

370 Die deutsche Initiative für Kosovo vom 14. 04. 1999, in: Internationale Politik 5/1999, S. 135-136

Als Grundlage für die Wiederannäherung diente ab Mitte April der Friedensplan des deutschen Außenministers und amtierenden EU-Ratsvorsitzenden Joschka Fischer, der die Rolle Russlands bei einer diplomatischen Lösung des Kosovo-Konflikts anerkannte und als möglichen gemeinsamen Nenner eine UN-ÜbergangsVerwaltung für Kosovo vorschlug.59 Ein Einschwenken Russlands kündigte sich an, als Cernomyrdin am 22. April in Belgrad darauf drängte, eine internationale Sicherheitspräsenz in Kosovo zu akzeptieren. Ein Sprecher Milosevics stellte allerdings klar, es könne sich dabei nur um eine unbewaffnete zivile Mission handeln - angesichts der Erfahrungen der OSZE-Verifikationsmission kein ernstzunehmendes Angebot.

59 Die Initiative der deutschen Bundesregierung für Kosovo vom 14. April 1999, in: Internationale Politik, 5/1999, S. 135-136.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[275.] Jkr/Fragment 170 20

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 170, Zeilen: 20-35
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 43, 44, Zeilen: 43: 33 ff.; 44: 1 ff.
Die NATO bemühte sich seit Mitte April 1999 intensiv darum, einen internationalen Rahmen für die Zustimmung Jugoslawiens und des UN-Sicherheitsrates zu einem Plan zu finden, der ursprünglich von Außenminister Fischer bzw. dem Auswärtigen Amt entwickelt worden war. Er zielte zunächst darauf ab, dass man sich bei einem Außenministertreffen der Gruppe der sieben führenden Industriestaaten und Russland (G 8) auf einen ausgearbeiteten, an Belgrad gerichteten Forderungskatalog einigen sollte.373 Dieser Katalog sollte dann in eine SR-Resolution umgegossen werden. Darin sollte der Zeitpunkt des Rückzugs aller militärischen, polizeilichen und paramilitärischen Kräfte und parallel dazu die Verpflichtung der UÇK, alle Feindseligkeiten einzustellen und den abziehenden jugoslawischen Kräften nicht nachzurücken, enthalten sein. Außerdem wurde eine Friedenstruppe nach Kapitel VII der UN-Charta mit einem „robusten“ Auftrag die Rückkehr der Flüchtlinge und die Unterstellung des Kosovo unter eine von der UNO autorisierte Übergangsverwaltung bis zu einer endgültigen politischen Regelung gefordert.374 Im Falle einer Annahme dieses Planes durch den Sicherheitsrat sollte mit Beginn des jugoslawischen Rückzugs ei-[ne 24-stündige Feuerpause eintreten, die dann auf den Zeitraum des Abzugs ausgedehnt werden könnte.]

373 [...]

374 FAZ vom 15. April 1999 und SR-Resolution 1244

Statt dessen ging es der NATO seit Mitte April um die Schaffung eines internationalen Rahmens für die Zustimmung Jugoslawiens und des UNSicherheitsrates zu einem Plan, der ursprünglich von Außenminister Fischer bzw. dem

[Seite 44]

Auswärtigen Amt entwickelt worden war. Er zielte zunächst auf ein Außenministertreffen der G-8-Staatengruppe, das sich auf einen von den Politischen Direktoren dieser Gruppe in Dresden ausgearbeiteten Forderungskatalog an Belgrad einigen sollte, der dann in eine Resolution des UN-Sicherheitsrates umzugießen wäre. Darin sollte der Zeitpunkt des Rückzugs aller militärischen, polizeilichen und paramilitärischen Kräfte und parallel dazu die Verpflichtung der UÇK, alle Feindseligkeiten einzustellen und den abziehenden jugoslawischen Kräften nicht nachzurücken, festgelegt werden. Außerdem wurde eine Friedenstruppe nach Kapitel VII der UN-Charta gefordert, mit einem „robusten“ Auftrag und unter einem einheitlichen Kommando, ferner die Rückkehr der Flüchtlinge und die Unterstellung des Kosovo unter eine von der UNO autorisierte Übergangsverwaltung bis zu einer endgültigen politischen Regelung.128 Im Falle der Annahme dieses Planes durch den Sicherheitsrat sollte mit Beginn des jugoslawischen Rückzugs eine 24-stündige Feuerpause der NATO eintreten, die dann auf den Zeitraum des Abzugs ausgedehnt werden könnte.


128 FAZ vom 15. April 1999, S. 2.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die FN 373 enhält keinen Quellenverweis, sondern eine Interviewaussage von Johannes Haindl.


[276.] Jkr/Fragment 171 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 171, Zeilen: 1-11
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 44, Zeilen: 11 ff
[Im Falle einer Annahme dieses Planes durch den Sicherheitsrat sollte mit Beginn des jugoslawischen Rückzugs ei-]ne 24-stündige Feuerpause eintreten, die dann auf den Zeitraum des Abzugs ausgedehnt werden könnte. Die Idee Fischers von einem Aussetzen der Luftangriffe stieß innerhalb der NATO zunächst auf erheblichen Widerstand, während die übrigen Punkte übernommen wurden. Die Allianz rückte unter Rücksichtnahme auf die sich andeutenden Verhandlungserfolge Tschernomyrdins auf europäisches Insistieren davon ab, dass die künftige Friedenstruppe für das Kosovo von ihr geführt sein müsse, bestand aber weiterhin auf einen NATO-Kern und ein einheitliches Kommando. Beim Außenministertreffen der G-8-Staatengruppe am 6. Mai konnte schließlich ein Durchbruch erreicht werden. Die Außenminister einigten sich auf die im Fischer-Plan vorgezeichnete gemeinsame Linie.375

375 [...]

Im Falle der Annahme dieses Planes durch den Sicherheitsrat sollte mit Beginn des jugoslawischen Rückzugs eine 24-stündige Feuerpause der NATO eintreten, die dann auf den Zeitraum des Abzugs ausgedehnt werden könnte.

Die Idee Fischers von einem Aussetzen der Luftangriffe stieß innerhalb der NATO auf starken Widerstand, während die übrigen Punkte übernommen wurden. Die Nordatlantische Allianz rückte unter Rücksichtnahme auf die sich andeutenden Verhandlungserfolge Tschernomyrdins auf ihrem Gipfel in Washington auf europäisches Insistieren davon ab, dass die künftige Friedenstruppe für das Kosovo von ihr geführt sein müsse, bestand aber weiterhin auf einem Nato-Kern und einem einheitlichen Kommando. Am 6. Mai einigten sich die Außenminister der G-8-Staatengruppe auf die im Fischer-Plan vorbezeichnete gemeinsame Linie, die daraufhin vom UN-Sicherheitsrat beschlossen werden sollte.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die FN 375 enthält keinen Quellenverweis, sondern eine Interviewaussage von Johannes Haindl.


[277.] Jkr/Fragment 171 11

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 171, Zeilen: 11-20
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 461, 462, Zeilen: 461: vorletzte Zeile; 462: 1-13
Sie rangen sich zu einer gemeinsamen Erklärung durch, die im Wesentlichen die NATO-Forderungen an Belgrad wiedergab. Es war allerdings nur von der „Stationierung von wirksamen internationalen zivilen und Sicherheitspräsenzen“ die Rede. Weiterhin Uneinigkeit herrschte über die Frage nach der Zusammensetzung und Führung der Sicherheitspräsenz und über den Zeitpunkt der Unterbrechung bzw. Einstellung der Bombardierungen. Ein geschickter Schachzug war die Ernennung des finnischen Staatspräsidenten Martti Ahtisaari zum EU-Unterhändler. Einerseits bestehen zwischen Finnland und Russland traditionell Sonderbeziehungen, zum anderen war Finnland als militärisch neutraler Staat nicht an der NATO-Operation beteiligt. Die Außenminister der sieben führenden Industriestaaten und Russlands einigten sich auf eine Erklärung, die im Wesentlichen die NA-

[Seite 462]

TO-Forderungen an Belgrad wiedergab. Es war allerdings nur vage von der „Stationierung von wirksamen internationalen zivilen und Sicherheitspräsenzen“ die Rede.60 In diesem Formelkompromiss drückte sich Russlands Unwille gegen eine NATO-geführte Friedenstruppe aus, wobei die westlichen Staaten mit dem Zusatz „wirksam“ eine solche implizierten. Neben der Frage nach der Zusammensetzung und Führung der Sicherheitspräsenz bestand noch Uneinigkeit über den Zeitpunkt der Einstellung der NÄTO-Luftangriffe.

Ein geschickter Schachzug war die Bestimmung des finnischen Staatspräsidenten Martti Ahtisaari als EU-Unterhändler. Zum einen bestehen zwischen den Nachbarn Finnland und Russland traditionell Sonderbeziehungen, zum anderen war Finnland als militärisch neutraler Staat nicht an der NATO-Operation beteiligt.


60 S/RES/1244 vom 10. Juni 1999, Anhang 1.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[278.] Jkr/Fragment 171 22

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 171, Zeilen: 22-26
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 44, Zeilen: 27ff
Am 17. Mai reiste Bundeskanzler Schröder in seiner Funktion als EU-Ratspräsident nach Helsinki, wo er sich mit Ahtisaari traf, der in den Tagen vorher mit Moskau Sondierungsgespräche geführt hatte, die auf eine von ihm mit Tschernomyrdin gemeinsam vorzunehmende Vermittlungsmission zielten. Schröder sagte Ahtisaari die Unterstützung [der EU für dieses Vorhaben zu] Am 17. Mai reiste der deutsche Bundeskanzler in seiner Funktion als EU-Ratspräsident nach Helsinki, wo er sich mit dem finnischen Staatspräsidenten Martti Ahtisaari traf, der in den vorangegangenen Tagen mit Moskau Sondierungsgespräche geführt hatte, die auf eine von ihm mit Tschernomyrdin gemeinsam vorzunehmende Vermittlungsmission zielten. Schröder sagte Ahtisaari die Unterstützung der EU für dieses Vorhaben zu.131

131 FAZ vom 18. Mai 1999, S. 1.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[279.] Jkr/Fragment 172 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 172, Zeilen: 1-10
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 44, 45, Zeilen: 44: letzte Zeile, 45: 1 ff.
Die EU-Außenminister beschlossen gleichzeitig in Brüssel die Vorbereitung eines „Stabilitätspakts“ für die Länder des Balkans. 376 Die Vorbereitung der gemeinsamen Mission von Ahtisaari und Tschernomyrdin dauerte noch annähernd zwei Wochen. Dabei war im Hintergrund Strobe Talbott, Unterstaatssekretär und Russlandexperte im amerikanischen Außenministerium beteiligt. Er sorgte für die Festigkeit der NATO-Positionen im Konsultationsdreieck EU-Russland-USA. Ahtisaari war es sehr wichtig, dass es bei dem gemeinsamen Auftreten in Belgrad keine unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Unterhändlern gab, um dem jugoslawischen Präsidenten keine Möglichkeit zu bieten, sie gegeneinander auszuspielen.

376 FAZ vom 18. 05. 1999. Erste Überlegungen zum Stabilitätspakt für Südosteuropa hatte Außenminister Fischer schon am 25. Februar, also vor Beginn der NATO-Luftangriffe, vor dem Deutschen Bundestag vorgetragen. Redetext in: „Das Parlament“ vom 5. März 1999

Deren

[Seite 45]

Außenminister beschlossen gleichzeitig in Brüssel die Vorbereitung eines „Stabilitätspakts” für die Länder des Balkans.132 Die Vorbereitung der gemeinsamen Mission von Ahtisaari und Tschernomyrdin dauerte noch annähernd zwei Wochen, in denen zeitweilig auch der stellvertretende amerikanische Außenminister Talbot an den Gesprächen teilnahm. Ahtisaari war es, wie er später vor der Presse in Bonn ausführte, sehr wichtig, dass es bei dem gemeinsamen Auftreten in Belgrad keine unterschiedlichen Auffassungen zwischen den Unterhändlern gab, um dem jugoslawischen Präsidenten keine Möglichkeit zu bieten, sie gegeneinander auszuspielen.


132 FAZ vom 18. Mai 1999, S. 2; erste Überlegungen hierzu hatte Außenminister Fischer schon am 25. Februar 1999 vor dem Deutschen Bundestag vorgetragen, vgl. den Redetext in: Das Parlament, Nr. 10, 5. März 1999, S. 13.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt, obwohl alles bis auf einen kurzen Einschub aus der Quelle stammt.


[280.] Jkr/Fragment 172 10

KomplettPlagiat
Untersuchte Arbeit:
Seite: 172, Zeilen: 10-14
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 462, Zeilen: 27-30
Ende Mai erhöhte sich nicht nur der militärische Druck der NATO auf Jugoslawien. Am 27. Mai klagte der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien Milošević und Mitglieder seines engsten Führungskreises wegen ihres Kosovo-Feldzuges der Verbrechen gegen die Menschlichkeit an.377

377 Text der Anklageschrift unter http://www.un.org/icty

Ende Mai erhöhte sich nicht nur der militärische Druck der NATO auf Jugoslawien. Am 27. Mai klagte der Internationale Strafgerichtshof für das ehemalige Jugoslawien Milošević und Mitglieder seines engsten Führungskreis wegen ihres Kosovo-Feldzuges der Verbrechen gegen die Menschlichkeit an.61

61 Siehe die Klageschrift bei www.org/icty/indictment/english/24-05-99milo.htm

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Man beachte, dass der Verfasser den link auf die Klageschrift abgekürzt hat.


[281.] Jkr/Fragment 172 16

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 172, Zeilen: 16-21
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 45, Zeilen: 9 ff.
Tschernomyrdin reiste am 28. Mai zunächst einmal alleine zu ihm und präsentierte ihm nur einen russischen Plan, der die Stationierung von NATO-Soldaten bei gleichzeitiger Präsenz serbischer Einheiten vorsah.378 Tschernomyrdin begründete seinen Alleingang damit, dass Milošević unbeschadet der Anklage der rechtmäßig gewählte Präsident sei, mit dem weiter verhandelt werden müsse.379

378 Süddeutsche Zeitung vom 29./30. Mai 1999

379 FAZ vom 29. Mai 1999

Nachdem das Haager Kriegsverbrechertribunal Anklage gegen Milošević und einige Mitglieder seiner Regierung erhoben hatte,133 reiste Tschernomyrdin am 28. Mai erst einmal allein nach Belgrad, wo er ihm nur einen russischen Plan präsentierte, der die Stationierung von NATO-Soldaten bei gleichzeitiger Präsenz serbischer Einheiten vorsah.134 Tschernomyrdin begründete seinen Alleingang damit, dass Milošević unbeschadet der Anklage der „rechtmäßig gewählte Präsident” sei, mit dem weiter verhandelt werden müsse.135

133 Süddeutsche Zeitung vom 28. Mai 1999, S. 1 und vom 29./30. Mai 1999, S. 7, sowie FAZ vom 28. Mai 1999, S. 1.

134 Süddeutsche Zeitung vom 29./30. Mai 1999, S. 1; siehe Text der Anklageschrift unter http://www.un.org/icty.

135 FAZ vom 29. Mai 1999, S. 1.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[282.] Jkr/Fragment 172 21

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 172, Zeilen: 21-29, 32-34
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 462, 463, Zeilen: 462:34-42, 463: 3-5
[Seite 172, Zeilen 21-29]

Am 1. Juni einigten sich Ahtisaari, Tschernomyrdin und Talbott unter deutscher Vermittlung am Petersberg bei Bonn auf einen gemeinsamen Forderungskatalog, den die Unterhändler der EU und Russlands anschließend in Belgrad präsentieren sollten. Die G-8-Prinzipien waren dahingehend präzisiert, dass die „internationale Sicherheitspräsenz“ unter „substanzieller Beteiligung der NATO“ und unter gemeinsamer Führung zu organisieren sei. Die Aussetzung der Luftangriffe würde nach Beginn eines nachprüfbaren Abzugs der Serben erfolgen, der zuvor in einem militärisch-technischen Abkommen zeitlich genau zu regeln wäre.

[Seite 172, Zeilen 32-34]

Nachdem sie ihm klargemacht hatten, dass es keinen weiteren Verhandlungsspielraum gebe, willigte er am 3. Juni schließlich in die internationalen Friedensbedingungen ein.

[Seite 462, Zeilen 34-42]

Bei einer erneuten Konferenz auf dem Petersberg am 1. Juni einigten sich Talbott, Ahtisaari und Cernomyrdin unter deutscher Vermittlung schließlich auf einen gemeinsamen konkreten Forderungskatalog, den die Unterhändler der EU und Russlands anschließend in Belgrad präsentieren sollten. Die G-8-Prinzipien waren dahingehend präzisiert, dass die „internationale Sicherheitspräsenz“ unter „substantieller Beteiligung der NATO“ und unter gemeinsamer Führung zu dislozieren sei. Die Aussetzung der Luftangriffe würde nach Beginn eines nachprüfbaren Abzugs der Serben erfolgen, der zuvor in einer militärisch-technischen Vereinbarung zeitlich genau zu regeln wäre.62

[Seite 463, Zeilen 3-5]

Nachdem Ahtisaari und Cernomyrdin Milosevic am 2. Juni klargemacht hatten, dass es keinen weiteren Verhandlungsspielraum gebe, willigte Milosevic am 3. Juni schließlich in die internationalen Friedensbedingungen ein.


62 S/RES/1244 vom 10. Juni 1999, Anhang 2.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[283.] Jkr/Fragment 172 30

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 172, Zeilen: 30-32
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 45, Zeilen: 15-17
Als es verschiedene Signale gab, denen zufolge Jugoslawien bereit sei, den Plan der G-8-Staaten zu unterzeichnen, verhandelten Ahtisaari und Tschernomyrdin hierüber gemeinsam am 2. Juni mit Milosevic in Belgrad. Als es an den beiden folgenden Tagen verschiedene Signale gab, denen zufolge Jugoslawien bereit sei, den Plan der G-8-Staaten zu unterzeichnen, verhandelten Ahtisaari und Tschernomyrdin hierüber gemeinsam in Belgrad
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Im Text der Quelle schließt dieses Fragment direkt an das vorhergehende Fragment an: Jkr/Fragment 172 16


[284.] Jkr/Fragment 173 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 173, Zeilen: 1-11, 101-104
Quelle: Giersch 2000a
Seite(n): 511-512, Zeilen: 511: 17-28, 106-109; 512: 101
Offenbar war die Reise der beiden Vermittler aber durch eine geheime Sondermission des schwedischen Bankiers Peter Castenfelt380 vorbereitet worden. Dieser besaß ausgezeichnete Beziehungen zur russischen Regierung und soll sich bereits einige Tage vorher in Belgrad aufgehalten haben. Dabei gelang es ihm, Milošević davon zu überzeugen, dass der neue Friedensplan gegenüber dem Rambouillet-Vorschlag gewisse Vorteile bot. So wurde zwar in dem Neun-Punkte-Plan auf Rambouillet Bezug genommen, doch sollte nunmehr die UN die Schirmherrschaft über den Aufbau der Selbstverwaltungsstrukturen ausüben, also faktisch ein UN-Protektorat geschaffen werden, und zwar bis zur Bestimmung des endgültigen völkerrechtlichen Status des Kosovo.381

380 John Lloyd, Secret envoy laid ground for deal, in: Financial Times vom 14. 06. 1999 und Roger Cohen, In secret Beigrade talks, London financier seems to have helped Milošević accept accord, in: New York Times vom 15. 06. 1999

381 UN-Resolution 1244 vom 10. Juni 1999

Offenbar war die Reise Ahtisaaris und Tschernomyrdins aber durch eine geheime Sondermission des in London ansässigen, schwedischen Bankiers Peter Castenfelt43 vorbereitet worden. Castenfelt, der von der deutschen Regierung gebrieft wurde und der ausgezeichnete Beziehungen zur russischen Regierung besaß, soll sich ab dem 29. Mai in Belgrad aufgehalten haben. Er konnte Milošević verdeutlichen, dass der neue Friedensplan gegenüber den Rambouillet-Abkommen gewisse Vorteile bot. So wurde zwar in dem Neun-Punkte-Plan auf Rambouillet Bezug genommen, doch sollte nunmehr die UNO die Schirmherrschaft über den Aufbau der Selbstverwaltungsstrukturen ausüben, also faktisch ein UNO-Protektorat geschaffen werden, und zwar bis zur Bestimmung des endgültigen Status Kosovos.44

43 Castenfelt wurde vom Forschungsdirektor der Deutschen Gesellschaft für Auswärtige Politik in Berlin, Karl Kaiser, rekrutiert; siehe auch John Lloyd, Secret envoy laid ground for deal, Financial Times 14.6.1999. Roger Cohen, In secret Belgrade talks, London financier seems to have helped Milošević accept accord, New York Times 15.6.1999

44 UN S/RES/1244 vom 10. Juni 1999.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[285.] Jkr/Fragment 174 03

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 174, Zeilen: 3-17
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 45, Zeilen: 17-31
Auch das serbische Parlament stimmte dem 12-Punkte-Plan der beiden sehr erfolgreich verhandelnden Vermittler zu. Die Vereinbarung enthielt die Verpflichtung der serbischen Seite, alle militärischen und paramilitärischen Kräfte sowie die Polizei aus dem Kosovo nach einem zügigen Zeitplan zurückzuziehen. Im Gegenzug sollte eine wirksame internationale „zivile Präsenz“ und eine „Sicherheitspräsenz“ unter UN-Aufsicht mit wesentlicher NATO-Beteiligung unter einheitlichem Kommando stationiert werden. Weiter gehörte dazu die Einrichtung einer Übergangsverwaltung fiir das Kosovo, die der SR zu beschließen habe, unter der die Bevölkerung des Kosovo eine substanzielle Autonomie innerhalb Jugoslawiens genießen würde. Nach dem Rückzug der serbischen Sicherheits- und Militärkräfte und der Stabilisierung der Sicherheitslage sollten serbische Offizielle als Verbindungspersonal zu den zivilen und militärischen internationalen Organisationen sowie jugoslawisches Sicherheitspersonal zu Schutz des serbischen Kulturerbes und zum Dienst an wichtigen Grenzübergängen in das Kosovo zurückkehren. Am 3. Juni 1999 stimmte das serbische Parlament dem 12-Punkteplan der beiden Vermittler zu.

Die Vereinbarung enthielt die Verpflichtung der serbischen Seite, alle militärischen und paramilitärischen Kräfte sowie die Polizei aus dem Kosovo nach einem zügigen Zeitplan zurückzuziehen. Im Gegenzug sollte eine wirksame internationale „zivile Präsenz” und einer „Sicherheitspräsenz” unter UN-Aufsicht nach Kapitel VII der UN-Charta mit wesentlicher NATO-Beteiligung unter einheitlichem Kommando stationiert werden. Weiter gehörte dazu die Einrichtung einer Übergangsverwaltung für das Kosovo, die der UN-Sicherheitsrat zu beschließen habe, unter der die Bevölkerung des Kosovo eine substantielle Autonomie innerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien genießen würde. Nach dem Rückzug der serbischen Sicherheits- und Militärkräfte sollte eine noch zu vereinbarenden Zahl serbischer Offizieller als Verbindungspersonal zu den zivilen und militärischen internationalen Organisationen, für die Markierung von Minenfeldern, die Aufrechterhaltung einer Präsenz an Orten des serbischen Kulturerbes und an wichtigen Grenzübergängen tätig sein.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[286.] Jkr/Fragment 174 26

KomplettPlagiat
Untersuchte Arbeit:
Seite: 174, Zeilen: 26-34
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 45, 46, Zeilen: 45: 31-35; 46: 1-4
Neben der ungehinderten Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen unter Aufsicht des UNHCR und dem ungestörten Zugang für humanitäre Organisationen in das Kosovo enthielt die Vereinbarung auch die Absichtserklärung für ein politisches Übergangsabkommen, das eine wesentliche Autonomie für das Kosovo sicherstellen soll, „in voller Berücksichtigung des Abkommens von Rambouillet, der Prinzipien der Souveränität und territorialen Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien und anderer Staaten in der Region“, und die Entmilitarisierung der UÇK. Zwischen Serben und dem Kosovo sollte darüber hinaus eine entmilitarisierte Pufferzone eingerichtet werden. [Seite 45, Zeilen 31-35]

Neben der ungehinderten Rückkehr aller Flüchtlinge und Vertriebenen unter Aufsicht des UNHCR und dem ungestörten Zugang für humanitäre Organisationen in das Kosovo enthielt die Vereinbarung eine Absichtserklärung für ein politisches Übergangsabkommen, das eine wesentliche Autonomie für das Kosovo sicherstellen soll – „in voller Berücksichtigung des Abkommens von Rambouillet, der

[Seite 46, Zeilen 1-4]

Prinzipien der Souveränität und territorialen Integrität der Bundesrepublik Jugoslawien und anderer Staaten in der Region” – und die „Entmilitarisierung” der UÇK. Zwischen Serbien und dem Kosovo sollte darüber hinaus eine entmilitarisierte Pufferzone eingerichtet werden. 136


136 Frankfurter Rundschau vom 4. Juni 1999 nach einer inoffiziellen Übersetzung, die die Nachrichtenagentur ap aus serbischen Parlamentskreisen erhalten hatte.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Der Verweis auf die Frankfurter Rundschau wurde entfernt.

Die Übernahme schließt sich im Text der Quelle direkt an Jkr/Fragment_174_03 an.


[287.] Jkr/Fragment 174 34

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 174, Zeilen: 34-42
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 463, Zeilen: 5-11, 16-19
Ab dem 4. Juni verhandelte der britische General Michael Jackson an der mazedonischen Grenze mit jugoslawischen Offizieren über das Abkommen. Wegen mangelnder Fortschritte wurden die Luftschläge zunächst fortgesetzt. Am 9. Juni kam es schließlich zur Unterzeichnung des militär-technischen Abkommens, nachdem man sich auch [sic] den Abzug der jugoslawischen Streitkräfte aus dem Kosovo innerhalb von elf Tagen geeinigt hatte. Am Tag danach begann der Abzug, worauf die NATO die Aussetzung der Luftangriffe verkündete und der SR zusammentrat, um mit 14 Stimmen bei Enthaltung Chinas die Resolution 1244 zu ver[abschieden.] [Seite 463, Zeilen 5-11]

Ab dem 4. Juni verhandelte der britische General Michael Jackson an der makedonischen Grenze mit jugoslawischen Offizieren über das militärisch-technische Abkommen. Wegen mangelnder Fortschritte wurden die NATO-Bombenangriffe zunächst fortgesetzt. Am 9. Juni regelten die Militärs schließlich den Abzug der jugoslawischen Streitkräfte aus Kosovo innerhalb von elf Tagen.

[Seite 463, Zeilen 16-19]

Nach Beginn des serbischen Rückzugs am 10. Juni suspendierte die NATO ihre Luftangriffe; anschließend billigte der UN-Sicherheitsrat die Resolution 1244, die den Friedensplan für Kosovo unter Kapitel VII der UN-Charta autorisierte.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[288.] Jkr/Fragment 175 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 175, Zeilen: 1-3
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 46, Zeilen: 10 ff.
[Am Tag danach begann der Abzug, worauf die NATO die Aussetzung der Luftangriffe verkündete und der SR zusammentrat, um mit 14 Stimmen bei Enthaltung Chinas die Resolution 1244 zu ver-]abschieden. Sie enthielt das Mandat für eine „internationale Sicherheitspräsenz“ (KFOR) und eine „internationale zivile Präsenz“ (UNMIK) im Kosovo. Mit dem NATO-Luftkrieg endete auch der serbisch-kosovarische Krieg. Am Tag danach begann der Abzug, die NATO verkündete die Aussetzung der Luftangriffe und der UN-Sicherheitsrat trat zusammen, um mit 14 Stimmen bei Enthaltung Chinas die Resolution 1244 zu verabschieden. Sie enthielt das Mandat für eine „internationale Sicherheitspräsenz” (KFOR) und eine „internationale zivile Präsenz” (UNMIK) im Kosovo.

Mit dem NATO-Luftkrieg endete auch der serbisch-kosovarische Krieg.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[289.] Jkr/Fragment 175 24

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 175, Zeilen: 24-36
Quelle: Gustenau Feichtinger 2000
Seite(n): 477, Zeilen: 12-25
Als das Vorgehen der jugoslawischen Streitkräfte im Kosovo bis zur Endphase des Krieges nicht wirksam gebremst werden konnte, galt es die Voraussetzungen für eine Rückkehr der vertriebenen Albaner zu schaffen, die militärische jugoslawische Infrastruktur so weit als möglich zu zerschlagen und die Verbände zum Rückzug aus dem Kosovo zu zwingen. Da all dies durch eine unmittelbare Kampfführung gegen das jugoslawische Militär nur bedingt erreicht werden konnte, sollte eine Bekämpfung strategischer Ziele das Regime zum Einlenken zwingen. Die von der NATO bekannt gegebenen hohen Trefferquoten, insbesondere hinsichtlich der Vernichtung von schwerem Gerät sind immer wieder in Zweifel gezogen worden. Tatsächlich konnten die Landstreitkräfte, abgesehen von der schweren Beeinträchtigung der jugoslawischen Luftverteidigung, ihre operativen Kapazitäten in erheblichem Ausmaß behaupten. Als das Vorgehen jugoslawischer Streit- und Sicherheitskräfte in Kosovo bis in die Endphase des Krieges nicht nachhaltig gebremst werden konnte, galt es, die Voraussetzungen für eine Rückkehr der vertriebenen Albaner nach Kosovo zu schaffen, die jugoslawische militärische Infrastruktur insgesamt so weit als möglich zu zerschlagen, die Verbände in Kosovo nachhaltig zu treffen und zum Rückzug zu zwingen. Da all dies durch eine unmittelbare Kampfführung gegen das jugoslawische Militär nur bedingt erreicht werden konnte, sollte eine Bekämpfung strategischer Ziele das Regime zum Einlenken zwingen (Trefferbilanz der NATO, siehe unten). Generell können die hohen Trefferquoten der NATO derzeit nicht verifiziert werden, insbesondere die Trefferquote an schwerem Gerät in Kosovo ist erheblich in Zweifel zu ziehen. Abgesehen von der schweren Beeinträchtigung der jugoslawischen Luftverteidigung konnten die jugoslawischen Landstreitkräfte ihre operativen Kapazitäten in erheblichem Ausmaß behaupten.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[290.] Jkr/Fragment 176 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 176, Zeilen: 1-9
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 47, Zeilen: 4ff
[Die NATO konnte] zwar darauf verweisen, nur zwei Flugzeuge verloren zu haben und keinen einzigen Gefallenen beklagen zu müssen. Aufgrund der Tatsache, dass die Kampfeinsätze aus großer Höhe vorgenommen wurden, um die eigenen Soldaten zu schonen, konnten jedoch die Angriffsziele häufig nur unpräzise getroffen werden. Dies führte dazu, dass die serbischen Sicherheitskräfte nur geringe Verluste an Panzern, gepanzerten Fahrzeugen und Fluggerät zu verzeichnen hatten. Hinzu kommt, dass, obwohl man erklärtermaßen nicht gegen die serbische Bevölkerung Krieg führte, die Zahl der Opfer an Soldaten und Zivilpersonen 4.550 Menschen betragen haben soll.385

385 Kiristian Zitzlaff, Die Opfer der Humanität. Eine statistische Annäherung, in: antimilitarismus information, Nr. 7/1999, S. 92-96

Nach 37.465 Lufteinsätzen, davon 14.000 Angriffsflügen 139, war die NATO zwar stolz darauf, dabei nur zwei Flugzeuge verloren zu haben und keinen einzigen Gefallenen beklagen zu müssen. Jedoch hatten auch die serbischen Sicherheitskräfte nur wenig Verluste an Panzern, gepanzerten Fahrzeugen und Fluggerät zu verzeichnen. Ist also die Qualität der westlichen Präzisionswaffen doch nicht so hervorragend, wie immer behauptet wird, oder lag es daran, dass man um die eigenen Soldaten zu schonen, in zu großer Höhe operierte? Obwohl man erklärtermaßen nicht gegen die serbischer [sic!] Bevölkerung Krieg führte, soll die Zahl der Opfer dort 4.550 Menschen (Soldaten und Zivilpersonen) betragen haben. 139

138 Die Zahl findet sich bei General Wesley K. Clark, Wenn Waffengewalt nötig ist: Die militärische Reaktion der NATO auf die Kosovo-Krise, in: NATO-Brief, Jg. 47, Nr. 2, 1999, S. 14-18, hier S. 16.

139 Schätzungen nach Kristian Zitzlaff, Die Opfer der Humanität. Eine statistische Annäherung, in: antimilitarismus information, Jg. 29, Nr. 7, 1999, S. 92-96, der die Presseberichte auswertete.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Übernahme ist trotz der deutlichen Abänderungen deutlich erkennbar.


[291.] Jkr/Fragment 176 10

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 176, Zeilen: 10-13, 15-24, 103-104
Quelle: Gustenau Feichtinger 2000
Seite(n): 477, Zeilen: 32ff
Zu den Lehren, die aus dem Luftkrieg zu ziehen sind, zählt einmal mehr der Nachweis, dass allein mit Luftstreitkräften Konflikte wie der im Kosovo nicht wirklich beherrschbar sind. Der rigorose Verzicht auf Bodentruppen war zwar politisch verständlich, aber militärisch überaus problematisch. [...] Es zeigte sich auch das konzeptionelle Problem der ausschließlichen Luftkriegsführung insbesondere im Rahmen der asymmetrischen Konstellation, wie sie für diesen Konflikt kennzeichnend war. Die Luftoperation wurde von den jugoslawischen Streit- und Sicherheitskräften einfach unterlaufen, da letztere aufgrund ihres taktischen Verhaltens gegen Luftangriffe weitgehend resistent waren. Seitens der NATO wurde nicht auf einen kombinierten Einsatz von Teilstreitkräften gesetzt, der aufgrund der aufeinander abgestimmten Nutzung der jeweiligen Kapazitäten den optimalen Erfolg einer militärischen Operation erbringen würde.386

386 Holger H. Mey, Der Kosovo-Konflikt. Eine vorläufige Analyse, in: Soldat und Technik 10/1999, S. 590

Zu den Lehren, die aus dem NATO-Luftkrieg zu ziehen sind, zählt einmal mehr der Nachweis, dass abgestützt ausschließlich auf Luftkriegsmittel Konflikte wie dieser nicht wirklich beherrschbar sind. Der rigorose Verzicht auf Bodentruppen war zwar politisch verständlich, aber militärisch nichts desto weniger problematisch. So zeigte sich das konzeptionelle Problem der ausschließlichen Luftkriegsführung insbesondere im Rahmen der asymmetrischen Konstellation, wie sie für diesen Konflikt kennzeichnend war: Die NATO-Luftoperation wurde von den jugoslawischen Streit- und Sicherheitskräften in Kosovo einfach unterlaufen, da letztere aufgrund ihres taktischen Verhaltens gegen Luftangriffe weitgehend resistent waren. Auch wurde das Prinzip der >jointness< vernachlässigt, also der kombinierte Einsatz der Teilstreitkräfte, der aufgrund der aufeinander abgestimmten Nutzung der jeweiligen Kapazitäten den optimalen Erfolg einer militärischen Operation sicher[stellen soll.29

29 Vgl. Holger H. Mey, Der Kosovo-Konflikt. Eine vorläufige Analyse, Soldat und Technik 10/1999, S. 590.]

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt


[292.] Jkr/Fragment 176 24

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 176, Zeilen: 24-31
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 47, Zeilen: 13-19
Angesichts der Einschätzung der NATO, Milosevic werde nach kurzer Zeit einlenken, weil er davon ausgehen musste, den Krieg gegen die Allianz militärisch niemals gewinnen zu können, stand das westliche Bündnis nach einigen Wochen vor der Entscheidung, entweder den Luftkrieg auf nichtmilitärische Ziele auszuweiten oder doch Bodentruppen einzusetzen.387

Die militärischen Berater in Brüssel und in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten hatten schon früh die Auffassung vertreten, es sei ein Irrglaube, allein mit Luftangriffen sei der Krieg zu gewinnen, und für die Einbeziehung von [Bodentruppen plädiert.388]


387 Nach Angaben des britischen The Observer war der Einsatz von 170.000 Soldaten geplant, von denen Großbritannien 50.000 Mann gestellt hätte, in: Frankfurter Rundschau vom 12. 07. 1999; Außenminister Fischer führte aus: „Der nächste Schritt war klar definiert. Wenn es nicht gelungen wäre, ein Schweigen der Waffen zu erreichen, wäre der Bodenkrieg gekommen.“ in: Frankfurter Rundschau vom 10. 07. 1999

381 Michael Ignatieff, Der gefesselte Kriegsherr. Wie General Wesley Clark daran verzweifelte, dass er die Serben rücksichtsvoll besiegen sollte, in: DIE ZEIT Nr. 33 vom 12. August 1999, S. 11-13

Angesichts der gravierenden Fehleinschätzung der NATO, Milosevic werde nach einigen Luftschlägen einlenken, stand die westliche Allianz nach einigen Wochen vor der Entscheidung, entweder den Luftkrieg auf nicht-militärische Ziele ausweiten oder in den Landkrieg eskalieren140 oder die Aktion abbrechen zu müssen.

Die militärischen Berater in Brüssel und in den Hauptstädten der Mitgliedstaaten hatten schon früh die Auffassung vertreten, es sei ein Irrglaube, allein mit Luftangriffen ließe sich der Krieg gewinnen, und für die Einbeziehung von Bodentruppen plädiert.141


140 Nach Angaben des britischen The Observer war der Einsatz von 170.000 Soldaten geplant, von denen Großbritannien 50.000 Mann gestellt hätte; siehe FR vom 12.Juli 1999 sowie das Interview mit Außenminister Fischer in FR vom 10. Juli 1999, in dem er ausführte: „Der nächste Schritt war klar definiert. Wenn es nicht gelungen wäre, ein Schweigen der Waffen zu erreichen, wäre der Bodenkrieg gekommen.”

141 Siehe Michael Ignatieff, Der gefesselte Kriegsherr. Wie General Wesley Clark daran verzweifelte, dass er die Serben rücksichtsvoll besiegen sollte, in: DIE ZEIT Nr. 33 vom 12. August 1999, S. 11-13.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[293.] Jkr/Fragment 177 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 177, Zeilen: 1-9
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 47, 48, Zeilen: 47: 19-31; 48: 1-3
Bei den meisten Partnern galt für diesen Fall die größte Sorge den personellen Verlusten, die dann für die Allianz unvermeidlich gewesen wären. Es bestand sogar die Gefahr, dass bei einer Eskalation die bis dahin praktizierte Geschlossenheit verloren gegangen wäre. Vor diesem Hintergrund erschien es vor allem den USA zweckmäßiger, beim Einsatz der Waffensysteme aus dem Vollen zu schöpfen und auch einen finanziell kostspieligen Krieg zu führen, als ihren Bürgern personelle Opfer zuzumuten. Unter diesen Bedingungen war auch die Öffentlichkeit der meisten NATO-Staaten bereit, den Krieg zu akzeptieren.389

389 Michael Th. Greven, Randbemerkungen zur Demokratie im Krieg, in: Vorgänge, 1999, Nr. 2, S. 1-5

[Seite 47, Zeilen 19-31]

Bei den meisten Partnern, einschließlich der USA, galt für diesen Fall die größte Sorge den eigenen personellen Verlusten, die für die Allianz dann unvermeidlich gewesen wären. [...] Daher musste sie damit rechnen, für den Falle einer Eskalation zum Landkrieg die Geschlossenheit, die sie bis dahin an den Tag gelegt hatte, zu verlieren.

Vor diesem Hintergrund erschien es vor allem den USA als der Macht, die quantitativ und qualitativ die High-Tech-Kriegführung der NATO dominierte, zweckmäßiger, beim Einsatz der Waffensysteme aus dem Vollen zu schöpfen und insofern einen kostspieligen

[Seite 48, Zeile 1-3]

Krieg zu führen, als ihren Bürgern personelle Opfer zuzumuten. Unter diesen Bedingungen war auch die Öffentlichkeit in den meisten anderen NATO-Staaten bereit, den Krieg zu akzeptieren.142


142 Vgl. zu den Schwierigkeiten von Demokratien, die Entscheidung zu einem Krieg zu treffen, Michael Th. Greven, Randbemerkungen zur (deutschen) Demokratie im Krieg, in: Vorgänge, Jg. 38, Nr. 2, 1999, S. 1-5.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[294.] Jkr/Fragment 178 08

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 178, Zeilen: 8-19
Quelle: Gustenau Feichtinger 2000
Seite(n): 480, Zeilen: 4-9, 22-29
Der Erfolg der Luftoperation muss sich an der Frage messen lassen, inwieweit die humanitären Zielsetzungen nicht in einem Missverhältnis zu der Bereitschaft standen, zu deren Erreichung auch Opfer in Kauf zu nehmen. Der Verzicht auf den Einsatz von Bodentruppen und die weitgehende Vermeidung von Risiken machten letztlich eine Verlagerung der Zielplanung auf strategische Ziele, wie Verkehrswege und Industrieanlagen erforderlich. Auch wenn man die Lösung der operativen Aufgabenstellung durch die eingesetzten Kräfte der Allianz positiv bewerten muss, von einem Sieg im Sinne der Erreichung eines strategischen Endziels kann nicht gesprochen werden, eher schon von einem kostenintensiven Engagement erheblicher Kontingente der NATO-Streitkräfte mit einem teilweise zufrieden stellenden Ausgang. Der „Erfolg“ der NATO-Operation wird auch an der Frage zu messen sein, inwieweit die humanitären Zielsetzungen nicht in einem argen Missverhältnis zu der Bereitschaft stehen, zu deren Erreichung auch Opfer in Kauf zu nehmen. Der Verzicht auf den Einsatz von Bodentruppen und die weitgehende Vermeidung hoher Risiken machten letztlich eine Verlagerung der Zielplanung auf strategische Ziele erforderlich. [...]

Auch wenn man die realpolitischen Einschränkungen der NATO-Operation akzeptieren und die Lösung der operativen Aufgabenstellungen durch die eingesetzten Kräfte der NATO honorieren muss, von einem „Sieg“ im Sinne der Erreichung eines generellen strategischen Endzieles kann in keiner Weise gesprochen werden, viel eher von einem kostenintensiven und risikoträchtigen Engagement erheblicher Kontingente der NATO-Land- und Luftstreitkräfte, eher in der Mitte denn am Ende des Konfliktes um Kosovo und um die Neuordnung Jugoslawiens.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[295.] Jkr/Fragment 179 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 179, Zeilen: 1-8, 12-15
Quelle: Calic 2000
Seite(n): 523, Zeilen: 2-3, 6-15
[Zeilen 1-8]

5. Die internationale Gemeinschaft und der Wiederaufbau des Kosovo

Noch während die Kampfhandlungen im Kosovokrieg voll im Gange waren, sicherte die internationale Gemeinschaft zu, das Kosovo wieder aufzubauen und auch den Anrainerstaaten finanziell unter die Arme zu greifen. Außerdem setzte sich die Idee durch, Südosteuropa durch ein umfassendes Regionalkonzept nachhaltig zu befrieden und enger an die europäischen und atlantischen Strukturen heranzuführen.

[Zeilen 12-15]

Anfang Juni 1999 entschied sich die EU zur Gründung einer Wiederaufbauagentur für das Kosovo. Einige Tage später haben mehr als 40 Staaten, internationale Organisationen und regionale Zusammenschlüsse den Stabilitätspakt für Südosteuropa beschlossen.

[Zeilen 2-3]

Die internationale Gemeinschaft und der Wiederaufbau Kosovos

[Zeilen 6-15]

Noch während die Kampfhandlungen in vollem Gang waren, versprach die Staatengemeinschaft, Kosovo wiederaufzubauen und auch den Anrainern finanziell unter die Arme zu greifen. Gleichzeitig setzte sich die Idee durch, Südosteuropa durch ein umfassendes Regionalkonzept zu befrieden und enger an die europäischen und atlantischen Strukturen heranzuführen. Es war von einem südosteuropäischen Marshall-Plan die Rede. Anfang Juni 1999 entschied die EU die Gründung einer Wiederaufbauagentur für Kosovo, wenige Tage später beschlossen mehr als 40 Staaten, internationale Organisationen und regionale Zusammenschlüsse den Stabilitätspakt für Südosteuropa.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[296.] Jkr/Fragment 179 19

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 179, Zeilen: 19-24
Quelle: Hombach 2001
Seite(n): 867, Zeilen: 27-33
Über den unmittelbaren Sicherheitsbegriff hinausgehend liegt diesem Ansatz das Ziel zugrunde, die Gesamtheit der Konfliktursachen anzugehen. Neben der Schaffung demokratischer Strukturen und dem Aufbau arbeitsfähiger Institutionen ist [sic] soll der Stabilitätspakt dazu beitragen, die wirtschaftliche Entwicklung der Region zu fördern und eine nachhaltige ökonomische Prosperität zu erreichen. Dieser Strategie liegt ein umfassendes Verständnis von Sicherheit zugrunde, welches, über den harten, unmittelbar militärischen Sicherheitsbegriff hinausgehend, die Gesamtheit der Konfliktursachen in der Region angeht. Neben der Schaffung demokratischer Strukturen und dem Aufbau arbeitsfähiger Institutionen ist es Ziel des Stabilitätspaktes, die wirtschaftliche Entwicklung der Region zu fördern und eine nachhaltige ökonomische Prosperität zu erreichen.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Das überflüssige "ist" in der Dissertation deutet möglicherweise noch auf den Originaltext hin.


[297.] Jkr/Fragment 179 33

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 179, Zeilen: 33-38
Quelle: Calic 2000
Seite(n): 523, Zeilen: 15-19
Eine langfristige Strategie, in der alle wichtigen Akteure Zusammenarbeiten, soll die Region friedlicher, demokratischer und wohlhabender machen, dazu beitragen, dass Investoren ins Land kommen und die Abwanderung gestoppt wird. Dabei ist klar, dass es viele Jahre dauern wird, bis dieses anspruchsvolle Programm in wesentlichen Teilen verwirklicht ist. Eine langfristige, kohärente Strategie, in der alle wichtigen Akteure Zusammenarbeiten, soll die Region friedlicher, demokratischer und wohlhabender machen. Dabei ist klar, dass es viele Jahre dauern wird, bis dieses anspruchsvolle Programm auch nur ansatzweise verwirklicht werden kann.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Die Übernahme setzt sich auf der nächsten Seite fort: Jkr/Fragment_180_01

Im Text der Quelle schließt sich dieses Fragment direkt an Jkr/Fragment 179 01 an.


[298.] Jkr/Fragment 180 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 180, Zeilen: 1-3
Quelle: Calic 2000
Seite(n): 523, Zeilen: 19-21, 24-25
[Dies gilt auch und gerade für das Kosovo,] das schon vor Ausbruch des Krieges mit gravierenden sozialen und ökonomischen Problemen zu kämpfen hatte und historisch als eine der ärmsten und rückständigsten Regionen Europas zählt. [Zeilen 19-21]

Dies gilt auch und vor allem für Kosovo, das schon vor Ausbruch des Krieges mit gravierenden sozialen und ökonomischen Problemen zu kämpfen hatte.

[Zeilen 24-25]

Denn die serbische Südprovinz gilt historisch als eine der ärmsten und rückständigsten Regionen Europas.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Die Übernahme beginnt schon auf der Vorseite: Jkr/Fragment_179_33


[299.] Jkr/Fragment 180 05

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 180, Zeilen: 5-8, 13-17
Quelle: Hombach 2001
Seite(n): 869, 870, Zeilen: 869: 10-13, 33-34; 870: 2-4, 6-8
[Zeilen 5-8]

Vor dem eben dargestellten Hintergrund wurde am 10. Juni 1999 auf einem Außenministertreffen in Köln der Stabilitätspakt für Südosteuropa beschlossen. 393 Grundlage für den neuen Ansatz zur Lösung der Balkan-Konflikte war der Entwurf der damaligen deutschen Ratspräsidentschaft in der EU.

[Zeilen 13-17]

Er ist integratives Instrument einer sich entwickelnden internationalen „Kultur der Prävention“, wie sie von UN-Generalsekretär Kofi Annan gefordert wird.394 Die Herausforderung liegt nun darin, Konflikte auf friedlichem Wege und im Rahmen von Institutionen und festgelegten Mechanismen zu lösen.


393 Stabilitätspakt für Südosteuropa, in: Internationale Politik, Nr. 8, 1999, S. 120-130

394 Adress by UN-Secretary General Kofi Annan to the Foreign Policy Association, New York, 21 March 2001

[Seite 869, Zeilen 10-13]

Vor diesem Hintergrund konzipierte im Frühjahr 1999 die internationale Gemeinschaft auf der Grundlage eines Entwurfes der damaligen deutschen Ratspräsidentschaft in der EU einen neuen Ansatz zur Lösung der Balkan-Konflikte.

[Seite 869, Zeilen 33-34]

Vor diesem Hintergrund wurde am 10. Juni 1999 auf einem Außenministertreffen in Köln der Stabilitätspakt für Südosteuropa beschlossen.

[Seite 870, Zeilen 2-4]

Er ist Instrument einer sich entwickelnden "Kultur der Prävention", wie sie von VN-Generalsekretär Annan gefordert wird.3

[Seite 870, 6-8]

Die Herausforderung liegt nun darin, Konflikte auf friedliche Art und Weise und im Rahmen von Institutionen und festgelegten Mechanismen zu lösen.


3 Address by UN-Secretary General Annan to the Foreign Policy Association, New York, 21 March 2001 (http://www.un.org/ News/Press/docs/2001/ sgsm7747.doc.htm).

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[300.] Jkr/Fragment 180 08

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 180, Zeilen: 8-11
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 49, 50, Zeilen: 49: 27-31; 50: 1
Vor dem eben dargestellten Hintergrund wurde am 10. Juni 1999 auf einem Außenministertreffen in Köln der Stabilitätspakt für Südosteuropa beschlossen. 393 Grundlage für den neuen Ansatz zur Lösung der Balkan-Konflikte war der Entwurf der damaligen deutschen Ratspräsidentschaft in der EU. Er zielt darauf ab, die bisher vor allem bilaterale und reaktive Politik der EU in einen umfassenden Ansatz zu integrieren, um nunmehr präventiv die regionalen Konflikte an der Wurzel anzugehen.

393 Stabilitätspakt für Südosteuropa, in: Internationale Politik, Nr. 8, 1999, S. 120-130

Unmittelbar vor dem Ende der Kriege wurde am 10. Juni 1999 der „Stabilitätspakt für Südosteuropa“ auf einer Außenministerkonferenz in Köln beschlossen.144 Er geht wesentlich auf eine Initiative des deutschen Außenministers vom 8. April 1999 zurück, mit der dieser versuchte, die – bisher vor allem bilaterale und reaktive Politik der EU – in einen umfassenden Ansatz zu integrieren, um nunmehr präventiv die regionalen Konflikte

[Seite 50]

an der Wurzel anzugehen.145


144 Stabilitätspakt für Südosteuropa, in: Internationale Politik, Jg. 54, Nr. 8, 1999, S. 120-130.

145 Die ursprünglichen deutschen Entwürfe finden sich unter http://www.auswaertiges-amt.de.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt, trotz teilweise wörtlicher Übernahmen.

Die ersten zwei Sätze (Zeilen 5-8, nicht mitgezählt) sind wohl aus einer anderen Quelle übernommen ( siehe Jkr/Fragment 180 05), werden aber hier auch dokumentiert, da die Fußnote 393 hier übereinstimmt. Die Übernahme aus Meyer Schlotterer setzt sich weiter unten auf der Seite fort, im Text der Quelle schließt sich dieses Fragment direkt an: Jkr/Fragment 180 17


[301.] Jkr/Fragment 180 17

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 180, Zeilen: 17-29
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 50, 51, Zeilen: 50: 1-5; 51: 8-14, 17-19
Als Ursachen für den krisenhaften Dauerzustand werden die ungelöste [sic!] Grenz- und Minderheitenfragen, wirtschaftliche Rückständigkeit, große Gewaltbereitschaft und geringe Akzeptanz von Mechanismen friedlicher Konfliktregelung sowie unterentwickelte Strukturen regionaler Kooperation benannt. Die Zielvorstellung einer demokratischen Friedenszone in Südosteuropa ist nicht umstritten, der Weg dorthin jedoch mit Schwierigkeiten gepflastert. Übergangsphasen zur Demokratie sind nie lineare Prozesse ohne Rückfälle. Sie sind oft von Gewalt geprägt, nach innen und nach außen. Um die hindernden Einflussgrößen einzudämmen und um jene Kräfte zu fordern, die bereit sind, sich demokratischen Spielregeln zu unterwerfen, kann das Engagement von dritten Parteien hilfreich sein, wenn diese glaubwürdig und überzeugend auftreten.395 Die Rolle der EU ist deshalb für den angestrebten Wandel von größter Bedeutung.

395 Barbara F. Walter, Designing Transitions from Civil War. Demobilization, Democratization and Commitments to Peace, in: International Security, 24/1, Summer 1999, S. 127-155

Als Ursachen für den krisenhaften Dauerzustand werden benannt: ungelöste Grenz- und Minderheitenfragen, wirtschaftliche Rückständigkeit, große Defizite bei der Demokratisierung und beim Aufbau ziviler Gesellschaften, hohe Gewaltbereitschaft und geringe Akzeptanz von Mechanismen friedlicher Konfliktregelung sowie unterentwickelte Strukturen regionaler Kooperation.

[Seite 51]

Die Zielvorstellung einer demokratischen Friedenszone in Südosteuropa ist nicht umstritten, der Weg dorthin ist jedoch dornig. Übergangsphasen zur Demokratie sind keineswegs lineare Prozesse ohne Rückfälle. Sie sind oft von Gewalt geprägt, nach innen und nach außen. Um diese retardierenden Momente einzudämmen und jene Kräfte zu fördern, die bereit sind, sich auf demokratische Spielregeln einzulassen, kann das Engagement von dritten Parteien hilfreich sein, wenn diese glaubwürdig und überzeugend auftreten.148 [...] Obwohl die OSZE die Schirmherrschaft insgesamt übernommen hat, ist die EU für den angestrebten Wandel von größerer Bedeutung.



148 Siehe hierzu Barbara F. Walter, Designing Transitions from Civil War. Demobilization, Democratization, and Commitments to Peace, in: International Security, Jg. 24, Nr. 1, Summer 1999, S. 127-155.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[302.] Jkr/Fragment 181 04

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 181, Zeilen: 4-15
Quelle: Hombach 2001
Seite(n): 871, 872, Zeilen: 871:27-30, 872: 1-7
Die Aufgaben des Sonderkoordinators bestehen darin, die politischen Strategien der Teilnehmer aufeinander abzustimmen sowie bestehende und neue Initiativen in der Region zu koordinieren. Zum einen ist er als Initiator tätig, dessen Bestreben es ist, die Geber zur termingerechten Ausschüttung der zugesprochenen Finanzmittel zu bewegen, zum anderen hält er die Empfangerstaaten in der Region zu umfassenden und tief greifenden Reformen an. Der Sonderkoordinator führt den Vorsitz beim wichtigsten politischen Instrument des Stabilitätspaktes, dem Regionaltisch. Als Leitungsinstanz fungierend, überprüft er in regelmäßigen Abständen die Entwicklung der im Pakt laufenden Projekte. Zusätzlich ist er Mitglied einer hochrangigen Lenkungsgruppe, in der die Länder der G 8-Gruppe mit den internationalen Finanzinstitutionen zusammensitzen, um ihr Verhalten als Geber abzustimmen. [Seite 871, Zeilen 27-30]

Meine wichtigste Aufgabe besteht darin, die unterschiedlichen politischen Strategien der Teilnehmer aufeinander abzustimmen, bestehende und neue Initiativen in der Region zu koordinieren und dadurch unnötige Doppelarbeit vermeiden zu helfen.

[Seite 871, Zeilen 34-39]

Parallel zueinander und in unablässiger Weise besteht meine Rolle darin, als Initiator zu fungieren und die Geber zur raschen und termingerechten Ausschüttung der zugesprochenen Finanzmittel zu bewegen und dabei gleichzeitig die Empfängerstaaten in der Region Südosteuropas zu umfassenden und tiefgreifenden Reformen anzuhalten.

[Seite 872, Zeilen 1-7]

In meiner Funktion als Sonderkoordinator führe ich den Vorsitz beim wichtigsten politischen Instrument des Stabilitätspaktes, dem Regionaltisch. Dieser fungiert als Leitungsinstanz und überprüft in regelmäßigen Abständen die Entwicklung der im Rahmen des Stabilitätspaktes laufenden Projekte. Zusätzlich sitzen die Länder der G8-Gruppe zusammen mit den internationalen Finanzinstitutionen in einer 'hochrangigen Lenkungsgruppe' (High Level Steering Committee), um ihr Verhalten als Geber abzustimmen.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[303.] Jkr/Fragment 181 30

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 181, Zeilen: 30-34
Quelle: Calic 2001
Seite(n): 11, Zeilen: li. Spalte: 13-20, 33-34
Eine Besonderheit ist es, dass an Regional- und Arbeitstischen Repräsentanten der südosteuropäischen Staaten erstmals gleichberechtigt mit Vertretern von internationalen Organisationen über die Zukunft ihrer Region beraten und in den Arbeitsbereichen gemeinsam inhaltliche Prioritäten setzen. Die EU hat im Gründungsdokument des Stabilitätspaktes eine führende Rolle übernommen. [Zeilen 13-20]

Eine Besonderheit ist, dass an Regional- und Arbeitstischen erstmalig Repräsentanten der Staaten Südosteuropas gleichberechtigt mit Vertretern von internationalen Organisationen und Finanzinstitutionen über die Zukunft ihrer Region beraten und dort gemeinsam in allen drei Arbeitsbereichen inhaltliche Prioritäten setzen.

[Zeilen 33-34]

Im Gründungsdokument hat die EU im Stabilitätspakt eine führende Rolle übernommen.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[304.] Jkr/Fragment 182 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 182, Zeilen: 1-6, 101-102
Quelle: Hombach 2001
Seite(n): 872, Zeilen: 19-27
[Sie ist mit den Mitgliedsstaaten der wichtigste Geber in der Region und hat sich] verpflichtet, Südosteuropa „enger an die Perspektive der vollen Integration in ihren Strukturen“ heranzufuhren, welche auf eine spätere Vollmitgliedschaft hinzielt.397 Diesem Ansatz liegt die Überlegung zugrunde, dass sich die Aussicht auf eine spätere EU-Mitgliedschaft stabilisierend auf die ganze Region auswirken werde und somit ein geeignetes Mittel der Krisennachsorge und der Krisenprävention darstellt.

397 Stability Pact for South Eastem Europe, Köln, 10, Juni 1999, Final Document; http://www.stabilitypact.org

Im Gründungsdokument vom Kölner Gipfel verpflichtet sich die EU, die im Stabilitätspakt eine führende Rolle übernommen hat und zusammen mit den Mitgliedstaaten die wichtigsten Geber in der Region darstellt, Südosteuropa "enger an die Perspektive der vollen Integration in ihre Strukturen" heranzuführen, welche auf eine spätere Vollmitgliedschaft hinzielt.6 Diesem neuen Ansatz liegt die Prämisse zugrunde, dass sich die Aussicht auf eine spätere EU-Mitgliedschaft stabilisierend auf die gesamte Region auswirken werde und somit ein effizientes Mittel der Krisennachsorge und der Krisenprävention darstellt.

6 Stability Pact for South-Eastern Europe, Cologne, 10 June 1999 (www.stabilitypact.org/ stabilitypactcgi/catalog/ view_file.cgi?prod_id =226&prop_type=en).

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[305.] Jkr/Fragment 182 08

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 182, Zeilen: 8-31, 103-104
Quelle: Calic 2001
Seite(n): 11, 12, Zeilen: 11 re.: 4-12; 44-49; 12 li.: 7-13, 31-45
Als Beitrag zum Stabilitätspakt und als Zwischenschritt zur Mitgliedschaft hat die EU eine neue Generation von Stabilitäts- und Assoziierungsabkommen (SAA), welche von der EU-Kommission vorgeschlagen worden sind, aufgelegt.398 Sie richten sich an die fünf südosteuropäischen Staaten, die noch keine vertraglichen Beziehungen mit der EU haben, das sind Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien sowie seit der Aufhebung der Sanktionen auch an die BR Jugoslawien.

Wegen der politischen Situation in Serbien unter Milošević war die ehemalige BR Jugoslawien, die im März 2003 auf Vermittlung der EU in den losen Staatenbund „Serbien und Montenegro“ übergegangen ist, anfänglich von den Aktivitäten des Stabilitätspaktes ausgeschlossen. Ihren Vertretern wurde jedoch bei den Sitzungen von Regional- und Arbeitstischen stets ein Platz freigehalten, so dass sie in die Überlegungen von Anfang an mit einbezogen waren.399 Der Stabilitätspakt war auch die erste Organisation, welche die BR Jugoslawien nach dem demokratischen Umbruch nach fast neunjähriger politischer Isolation aufnahm. Seit das Land am 26. Oktober 2000 offiziell Vollmitglied wurde, kann es an allen Initiativen des Paktes teilnehmen. Die Einbindung der BR Jugoslawiens in den Stabilitätspakt hat der regionalen Kooperation zusätzlichen Auftrieb verliehen. Erstmals können nun grundsätzliche Probleme von überregionaler Bedeutung in Angriff genommen werden, etwa im Bereich der Infrastruktur, der Abrüstungsabkommen sowie der Flüchtlingsrückkehr. Seit der Gründung des Stabilitätspaktes treffen die Staats- und Regierungschefs der südosteuropäischen Länder regelmäßig zu Konsultationen im Rahmen des Südosteuropäischen Kooperationsprozesses (SEECP)400 zusammen. Die BR Jugoslawien [nimmt daran seit Oktober 2000 wieder teil.]


398 Andreas Wittkowsky, Der Stabilitätspakt für Südosteuropa und die „führende Rolle“ der Europäischen Union, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 29-30/2000, S. 3-13

399 [...]

[Seite 11 rechts, Zeilen 4-12]

Als Beitrag zum Stabilitätspakt und Zwischenschritt zur Mitgliedschaft hat die Europäische Union eine neue Generation von Stabilitäts- und Assoziierungsabkommen (SAA) aufgelegt7. Sie richten sich an die fünf südosteuropäischen Staaten, die noch keine vertraglichen Beziehungen mit der EU besitzen, nämlich Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, die Bundesrepublik Jugoslawien und Makedonien.

[Seite 11 rechts, Zeile 44-49]

Wegen der politischen Situation in Serbien unter Slobodan Milosevic war die BR Jugoslawien anfänglich von den Aktivitäten des Stabilitätspaktes ausgeschlossen. Ihren Vertretern wurde bei den Sitzungen von Regional- und Arbeitstischen aber stets ein Platz freigehalten.

[Seite 12 links, Zeile 7-13]

Der Stabilitätspakt war auch die erste Organisation, die die Bundesrepublik Jugoslawien nach dem demokratischen Umbruch und fast neunjähriger politischer Isolation aufnahm. Seit das Land am 26. Oktober 2000 offiziell Vollmitglied wurde, kann es an allen Initiativen des Paktes teilnehmen.

[Seite 12 links, Zeile 31-45]

Die Einbindung Jugoslawiens in den Stabilitätspakt hat vor allem der Regionalkooperation zusätzliche Dynamik verliehen. Erstmals können nun ernsthaft grundsätzliche Probleme von überregionaler Bedeutung in Angriff genommen werden, etwa im Bereich der Infrastruktur (Ausbau europäischer Transportkorridore), der regionalen Stabilisierungsmaßnahmen (Abrüstungsabkommen) sowie bei der Flüchtlingsrückkehr.

Seit Gründung des Stabilitätspaktes treffen die Staats- und Regierungschefs der südosteuropäischen Länder regelmäßig zu Konsultationen im Rahmen des Südosteuropäischen Kooperationsprozesses (SEECP) zusammen. Jugoslawien nimmt hieran seit Oktober 2000 auch wieder teil.


7 Vgl. Andreas Wittkowsky, Der Stabilitätspakt für Südosteuropa und die „führende Rolle“ der Europäischen Union, in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 29-30/2000, S. 3-13.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

FN 398 übernimmt FN 7 aber ohne "Vgl."

Die Quelle Calic 2001 wird erst auf Seite 187 in FN 407 genannt. Daher ist hier nicht von Bauernopfer zu sprechen.


[306.] Jkr/Fragment 183 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 183, Zeilen: 1-8
Quelle: Calic 2001
Seite(n): 12, Zeilen: re. Spalte: 3-6, 10-19
Auch die Regionalkooperation auf unterster Ebene hat ihren Platz im Stabilitätspakt. So werden Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit direkt gefördert. Seit die Staaten der Region nicht mehr um die Annäherung an die EU konkurrieren müssen, sondern durch den Stabilitätspakt alle die Beitrittsperspektive erhielten, haben sich die bilateralen Beziehungen deutlich verbessert. Die meisten dieser Projekte wurden von zwei oder mehreren Staaten der Region vorgeschlagen und gemeinsam durchgeführt. [Zeilen 3-6]

Auch die Regionalkooperation „von unten“ hat ihren Platz im Stabilitätspakt. So werden Projekte der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit gefördert.

[Zeilen 10-19]

Seit die Staaten in der Region nicht mehr um die Annäherung an die EU konkurrieren müssen, sondern durch den Stabilitätspakt allesamt die Beitrittsperspektive erhielten, haben sich die bilateralen Beziehungen untereinander deutlich verbessert. Beispielsweise wurden die meisten Projekte und Aktivitäten des Stabilitätspaktes von zwei oder mehr Staaten der Region vorgeschlagen und werden gemeinsam durchgeführt.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Übernahme beginnt schon auf der Vorseite.


[307.] Jkr/Fragment 183 12

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 183, Zeilen: 12-24
Quelle: Hombach 2001
Seite(n): 873, Zeilen: 16-33
Als Konsequenz aus dem Kosovo-Konflikt besteht eine der Hauptaufgaben der internationalen Gemeinschaft darin, die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Region zu fördern. Die Geschichte der europäischen Integration zeigt deutlich, dass durch zunehmende wirtschaftliche und politische Zusammenarbeit auf der Grundlage gemeinsamer Interessen aus ehemaligen Feinden Partner und Freunde werden können. Der Austausch von Ideen sowie politische und wirtschaftliche Interaktion sind die beste Art der Vorbeugung gegen das Entstehen von Vorurteilen und Feindbildern. Das Konditionalitätsprinzip beruht darauf, dass die EU so genannte Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen im Gegenzug zur Erfüllung bestimmter Prinzipien, Beachtung des Rechtsstaatsprinzips, Minderheitenschutz, die Einführung einer funktionierenden Marktwirtschaft sowie regionale Zusammenarbeit.402

402 [...]

Neben der Notwendigkeit einer gemeinsamen Südosteuropa-Strategie in EU und G8 als Konsequenz aus dem Kosovo-Konflikt liegt deshalb eine der Hauptaufgaben der internationalen Gemeinschaft darin, mittels regional- und länderübergreifender Initiativen und Projekte die politische und wirtschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Ländern der Region zu fördern. Die Geschichte der europäischen Integration nach dem zweiten Weltkrieg ist ein deutlicher Beleg dafür, dass durch zunehmende wirtschaftliche und politische Verflechtung auf der Grundlage gemeinsamer Interessen aus ehemaligen Gegnern Partner und Freunde werden können. Der Austausch von Ideen und permanente politische und wirtschaftliche Interaktion sind die beste Art der Vorbeugung gegen das Entstehen von Vorurteilen und Feindbildern.

Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess beruht auf dem Konditionalitätsprinzip. Die EU bietet sogenannte 'Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen' (SAA) im Gegenzug zur Erfüllung bestimmter politischer und wirtschaftlicher Kriterien: Einhaltung der demokratischen Prinzipien, Achtung der Menschenrechte und des Rechtsstaatsprinzips, Minderheitenschutz, die Einführung einer funktionierenden Marktwirtschaft sowie regionale Zusammenarbeit.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt. Auch FN 402 enthält keinen Quellenverweis, sondern weiterführende Betrachtungen.


[308.] Jkr/Fragment 184 02

KomplettPlagiat
Untersuchte Arbeit:
Seite: 184, Zeilen: 2-6
Quelle: Calic 2001
Seite(n): 12, Zeilen: re. Spalte: 39-45
Ohne funktionsfähige staatliche Institutionen und eine demokratische Rechtsstaatsentwicklung kann es keine tragfähige Wirtschafts- und Wohlstandsentwicklung geben. Ebenso sind Demokratisierung und Nichtdiskriminierung elementare Voraussetzungen für die Garantie innerer und äußerer Sicherheit. Ohne funktionsfähige staatliche Institutionen und eine demokratische Rechtsstaatsentwicklung kann es keine tragfähige Wirtschafts- und Wohlstandsentwicklung geben. Ebenso sind Demokratisierung und Nichtdiskriminierung elementare Voraussetzungen für die Garantie innerer und äußerer Sicherheit.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[309.] Jkr/Fragment 184 09

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 184, Zeilen: 9-25
Quelle: Hombach 2001
Seite(n): 875, 876, 877, Zeilen: 875: 38-39; 876: 1ff; 877: 3ff
Der Arbeitstisch I hat dazu bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Verbesserung des Zusammenlebens und zum Minderheitenschutz erarbeitet. Weitere Arbeitsgruppen haben [sic] die Entwicklung der Kommunalverwaltungen, die Reform der öffentlichen Verwaltung und die Gleichstellung und angemessenen Repräsentation von Frauen im öffentlichen Leben. Eine weitere Aufgabenstellung von maßgeblicher Bedeutung ist die Stärkung von Hochschul- und Berufsausbildung, Geschichtsunterricht, Jugendfragen und demokratischer Bürgerkunde. Die Förderung der parlamentarischen Zusammenarbeit, die regionale Flüchtlingsinitiative und der Szeged-Prozess zur Unterstützung der demokratischen Kräfte in Serbien runden das umfangreiche Aufgaben- und Maßnahmenbündel ab. Während der Regierungszeit des Milošević-Regimes blieb die BR Jugoslawien von den Aktivitäten des Stabilitätspaktes ausgeschlossen. Um deutlich zu machen, dass sich dieser Ausschluss nicht gegen die Menschen Jugoslawiens richtete, wurde im südungarischen Szeged im Oktober 1999 eine Initiative zur Unterstützung der demokratischen Kräfte Serbiens ins Leben gerufen. Im [sic] diesem Rahmen wurden über 40 Partnerschaften mit oppositionsregierten Gemeinden in Serbien geschlossen. [Seite 875, Zeilen 38-39]

In diesem Zusammenhang hat Arbeitstisch I in den ersten beiden Jahren seines Bestehens folgende Aktivitäten unternommen:

[Seite 876, Zeilen 1ff]

  • Die 'Task Force Menschenrechte und nationale Minderheiten' hat ein umfassendes Programm zur Förderung multiethnischen Zusammenlebens und zum Minderheitenschutz erarbeitet.
  • Die 'Task Force Good Governance' unter dem Vorsitz des Europarats befasst sich vorrangig mit der Entwicklung der Kommunalverwaltungen, der Einsetzung von Ombudspersonen sowie der Reform der öffentlichen Verwaltung.
  • Die 'Gender Task Force' unter dem Vorsitz der OSZE widmet sich prioritär der Gleichstellung und angemessenen Repräsentation von Frauen im öffentlichen Leben sowie der Befähigung von Frauen zur Teilhabe am politischen Prozess (Women’s Empowerment). [...]
  • Die 'Task Force Bildung und Jugend' befasst sich mit Hochschul- und Berufsausbildung, Geschichtsunterricht, Jugendfragen und demokratischer Bürgerkunde. [...]
  • Die 'Task Force Parlamentarische Zusammenarbeit' fördert Ausbildung, Austausch und Kooperation von Parlamentariern und deren Mitarbeitern. [...]

[Seite 877, Zeilen 3ff]

  • Im Rahmen der Regionalen Flüchtlingsinitiative wurde die Agenda for Regional Action'(AREA) erarbeitet,[...]
  • Der 'Szeged Prozess zur Unterstützung der demokratischen Kräfte' in Serbien. Während des Milosevic-Regimes blieb die BR Jugoslawien von den Aktivitäten des Stabilitätspaktes ausgeschlossen. Um deutlich zu machen, dass sich dieser Ausschluss nicht gegen die Menschen im Land richtete, wurde im südungarischen Szeged im Oktober 1999 eine Initiative zur Unterstützung der demokratischen Kräfte Serbiens ins Leben gerufen. In diesem Rahmen wurden im Rahmen des 'Szeged-Prozesses' über 40 Partnerschaften zwischen westeuropäischen und amerikanischen und oppositionsregierten Städten und Gemeinden in Serbien geschlossen.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Im zweiten Satz fehlt das Verb.


[310.] Jkr/Fragment 185 08

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 185, Zeilen: 8-23, 26-32
Quelle: Hombach 2001
Seite(n): 878, 879, 880, Zeilen: 878: 29ff; 879: 7ff; 880: 1-4
Die Arbeitsgruppe Handel entwickelte Maßnahmen zum Abbau von Zollbarrieren und anderen Handelshemmnissen. Darüber hinaus wird an Konzepten zur Umsetzung von Umweltschutzprogrammen gearbeitet, wobei es auch darum geht, Verteilungskämpfe um knappe Ressourcen, beispielsweise Wasser, zu verhindern. Eine weitere Initiative ist darauf ausgerichtet, den Ländern der Region den Sprung ins Informationszeitalter zu ermöglichen. Mit der „Social Dimension Initiative“ soll schließlich der Zugang zu den sozialen Rechten und sozialen Einrichtungen gesichert werden sowie der soziale Dialog zwischen Regierungen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern unterstützt werden. Die Geschichte Jugoslawiens der letzten zwei Jahrzehnte hat lange genug Zeugnis davon abgelegt, welch leichtes Spiel politische Demagogen haben, in Zeiten wirtschaftlicher Not Verteilungskämpfe zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen anzustacheln. Deshalb liegt eine fundamentale Aufgabe des Stabilitätspaktes darin, auf eine Angleichung des Wohlstands in der Region hinzuwirken und so wirtschaftsbedingter Migration und ethnischer Spannungen wirkungsvoll vorzubeugen.

Der Arbeitstisch III befasst sich an seinen zwei Untertischen sowohl mit Fragen der inneren, wie der militärischen Sicherheit. Ziel ist es, Transparenz und Berechenbarkeit herzustellen sowie die regionale Zusammenarbeit zu fördern. Demokratische Strukturen und Marktwirtschaft haben in Südosteuropa nur dann eine dauerhafte Chance, wenn Sicherheit für die Menschen und Wirtschaftsträger gegeben ist. Dazu müssen präventive Maßnahmen ergriffen werden, nicht nur um Kriege und Bürgerkriege zu verhindern, sondern auch, um den Schutz vor organisierter Kriminalität, vor Menschenrechtsverletzungen und vor ethnisch motivierten Übergriffen zu gewährleisten.

[Seite 878, Zeilen 29ff]
  • Die Arbeitsgruppe Handel entwickelt Maßnahmen zum Abbau von Zollbarrieren und anderen Handelshemmnissen. [...]
  • [...]
  • Eine Task Force arbeitet an Entwicklung und Umsetzung von Umweltprogrammen. Konfliktprävention bedeutet auch, Verteilungskämpfe um knappe Ressourcen zu verhindern.7

[Seite 879, Zeilen 7ff]

  • Die 'E-Südost-Europa-Initiative' ist darauf ausgerichtet, den Ländern der Region den Sprung ins Informationszeitalter zu ermöglichen. [...]
  • Mit der 'Social Dimension Initiative' soll schließlich der Zugang zu sozialen Rechten und sozialen Einrichtungen gesichert werden sowie der soziale Dialog zwischen Regierungen, Arbeitgebern und Arbeitnehmern unterstützt werden. [...] Die Geschichte Jugoslawiens der letzten zwei Jahrzehnte hat zu genüge Zeugnis davon abgelegt, welch ein leichtes Spiel politische Demagogen haben, in Zeiten wirtschaftlicher Not Verteilungskämpfe zwischen verschiedenen ethnischen Gruppen anzustacheln. Deshalb liegt eine fundamentale Aufgabe des Stabilitätspaktes darin, auf eine Angleichung des Wohlstands auf hohem Niveau in der Region hinzuwirken und so wirtschaftsbedingter Migration und ethnischen Spannungen wirkungsvoll vorzubeugen.

4.3 Stärkung der inneren und äußeren Sicherheit

Demokratische Strukturen und Marktwirtschaft haben in Südosteuropa nur dann eine dauerhafte Chance, wenn die Menschen und Wirtschaftsträger sich sicher fühlen können. Sicher nicht nur vor Krieg und Bürgerkrieg, sondern auch vor organisierter Kriminalität, vor Menschenrechtsverletzungen und vor ethnisch motivierten Übergriffen. Unter dieser Prämisse befasst sich der Ar-

[Seite 880, Zeilen 1-4]

beitstisch III an seinen zwei Untertischen sowohl mit Fragen der inneren wie der militärischen Sicherheit. Das kurz- und langfristige Ziel ist es, Transparenz und Berechenbarkeit herzustellen und die regionale Zusammenarbeit zu fördern.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Die Zeilen 24-25 wurden nicht mitgezählt, da es für diese eine Quelle mit noch höherer Übereinstimmung gibt: Jkr/Fragment 185 24


[311.] Jkr/Fragment 185 24

KomplettPlagiat
Untersuchte Arbeit:
Seite: 185, Zeilen: 24-26
Quelle: Calic 2001
Seite(n): 14, Zeilen: li. Spalte: 18-22
Der Arbeitstisch III befasst sich an seinen zwei Untertischen sowohl mit Fragen der inneren, wie der militärischen Sicherheit. Ziel ist es, Transparenz und Berechenbarkeit herzustellen sowie die regionale Zusammenarbeit zu fördern. Der Arbeitstisch III befasst sich an seinen zwei Untertischen sowohl mit Fragen der inneren wie der militärischen Sicherheit. Ziel ist es, Transparenz und Berechenbarkeit herzustellen sowie die regionale Zusammenarbeit zu fördern.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[312.] Jkr/Fragment 185 32

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 185, Zeilen: 32-38
Quelle: Calic 2001
Seite(n): 14, Zeilen: li. Spalte: 25-37
Vorrangig wurde am ersten Untertisch für militärische Sicherheitsfragen daran gearbeitet, den Austausch militärischer Informationen sicherzustellen, Beobachtungs- und Kontrolleinrichtungen zu etablieren und vertrauensbildende Maßnahmen umzusetzen. So wurde ein Zentrum zur regionalen Rüstungskontrolle geschaffen, das den Staaten in der Region bei der Umsetzung von Rüstungskontrollvereinbarungen behilflich sein soll.405

405 Vasile Galgau, European Integration Prospects for the Countries of South-East Europe, in: Südosteuropa, 1999, Nr. 7-8, S. 417-423

- Im Kontext von Rüstungskontrolle und Nonproliferations-Politik arbeiten die Partner des Paktes zusammen, um den Austausch militärischer Informationen sicherzustellen, Beobachtungs- und Kontrollregime zu etablieren und andere vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen umzusetzen. Beispielsweise wurde in Zagreb ein Zentrum zur regionalen Rüstungskontrolle geschaffen, das den Staaten in der Region bei der Umsetzung von Rüstungskontrollvereinbarungen behilflich sein bzw. diese erst an bestehende Verträge heranführen soll.
Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle, die weiter oben auf der Seite schon einmal herangezogen wurde, fehlt.

Man beachte, dass der Artikel von Vasile Galgau in Englisch geschrieben ist, den Wortlaut so also nicht enthalten kann.


[313.] Jkr/Fragment 186 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 186, Zeilen: 1-29
Quelle: Hombach 2001
Seite(n): 880, 881, Zeilen: 880: 4-39; 881: 1-14
[Außerdem wurde eine Katastrophenvorbeugungsinitiative] und mehrere Aktionsprogramme zur Bekämpfung der Minengefahr auf den Weg gebracht. Eine wichtige Aufgabe ist darüber hinaus die Rüstungskontrolle und die Reintegration von Soldaten in den Arbeitsmarkt. Durch die Reduzierung der Streitkräfte wurden in den Ländern Südosteuropas tausende von Soldaten arbeitslos. Auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens verdingten sich während des Konflikts zudem viele Menschen mangels alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten in verschiedenen KampfVerbänden, da in den vom Krieg betroffenen Regionen der legale Arbeitsmarkt völlig zusammengebrochen war. Um den Betroffenen die Eingliederung in den zivilen Arbeitsmarkt zu erleichtern haben NATO und Weltbank ein spezielles Programm aufgelegt. Die Initiative verfolgt das Ziel, den wirtschaftlichen Aufbau der Region und damit Krisennachsorge und Konfliktprävention zu unterstützen sowie einen konstruktiven Beitrag des Stabilitätspakts zur Durchführung der Reformen im Verteidigungssektor zu leisten.

Der zweite Untertisch für Justiz und Inneres befasst sich schwerpunktmäßig mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität. Nach dem Zusammenbruch der sozialistischen Systeme in den Ländern Südosteuropas und infolge der blutigen Konflikte entstand in vielen Ländern der Region ein Vakuum, in welchem sich organisierte Kriminalität in Form von Menschen- und Waffen- und Drogenhandel und Prostitution rasch ausbreiten konnte. In einer Situation, in der sich Institutionen und die Verwaltungen erst im Aufbau befinden, wirkt sich organisierte Kriminalität besonders negativ auf die innere Stabilität der jeweiligen Staaten aus. Der Stabilitätspakt fordert deshalb in zahlreichen Projekten den Aufbau effizienter staatlicher Institutionen von Polizei und Justiz. Negativ wirkt sich die noch immer weit verbreitete Korruption auf die Konsolidierung des Rechtsstaatsprinzips und auch der Investitionsbereitschaft ausländischer Unternehmen aus. Um dieses Phänomen effektiv zu bekämpfen, haben die Partner des Stabilitätspaktes einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Korruption vereinbart.

[Seite 880, Zeilen 4-39]

Folgende Bereiche wurden bisher am Arbeitstisch militärische Sicherheitsfragen prioritär behandelt:

  • Demobilisierung und Transparenz von Verteidigungshaushalten,
  • Bekämpfung der Proliferation von Kleinwaffen,
  • Katastrophenvorbeugungs- und -bekämpfungsinititative,
  • Aktionsprogramme zur Bekämpfung der Minengefahr,
  • Rüstungskontrolle und Non-Proliferation,
  • Reintegration von Soldaten in den Arbeitsmarkt.

Durch Reduzierung und Reform der Streitkräfte wurden in den Ländern Südosteuropas viele zehntausend Personen beschäftigungslos. Auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens verdingten sich während des Konflikts zudem viele Menschen mangels alternativer Beschäftigungsmöglichkeiten in verschiedenen Kampfverbänden, da in dem vom Krieg betroffenen Regionen der legale Arbeitsmarkt völlig zusammengebrochen war. Vor diesem Hintergrund haben auf meine Initiative hin die Weltbank und NATO ein Programm aufgelegt, das den Betroffenen die Integration in den zivilen Arbeitsmarkt erleichtern soll. Das Programm, welches zunächst nur für Rumänien und Bulgarien konzipiert war, wurde in der Zwischenzeit auf Albanien und Kroatien ausgeweitet. Diese Initiative verfolgt ein zweifaches Ziel: Zum einen ist die Zuführung von dringend gebrauchten jungen Arbeitskräften auf den Arbeitsmarkt ein wesentlicher Faktor für den wirtschaftlichen Aufbau der Region und damit Krisennachsorge und Konfliktprävention in einem. Darüber hinaus stellt sie einen konstruktiven Beitrag des Stabilitätspaktes zur Durchführung der Reformen im Verteidigungssektor in der Region dar, deren langfristiges Ziel die Integration in die euro-atlantischen Strukturen ist.

Neben dem Zivilschutz sowie Asyl- und Migrationsfragen befasst sich der Untertisch Justiz und Inneres schwerpunktmäßig mit Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption und der organisierten Kriminalität.9 Nach dem Zusammenbruch der sozialistischen Systeme in Südosteuropa und infolge der nachfolgenden blutigen Konflikte entstand in vielen Ländern der Region ein institutionelles Vakuum, in welchem sich organisierte Kriminalität (Menschen- und Waffenhandel, Prostitution, Drogenhandel) rapide ausbreiten konnte. In Zeiten tiefgreifender politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Transformation, welche auf dem Gebiet des ehemaligen Jugoslawiens zusätzlich dadurch erschwert wird, dass sich infolge des Zerfallprozesses der sozialistischen Föderation viele der neuen Staaten erst neu formiert haben,

[Seite 881, Zeilen 1-14]

muss es oberste Priorität sein, dem Ausbreiten illegaler Strukturen entschieden entgegenzutreten. In einer Situation, in der sich Institutionen und die Verwaltung erst im Aufbau befinden, wirkt sich organisierte Kriminalität in dieser Übergangsphase besonders gravierend auf die innere Stabilität der dortigen Staaten aus. Der Stabilitätspakt fördert deshalb in zahlreichen Projekten den Aufbau transparenter und effizienter staatlicher Institutionen (Polizeiwesen, Justiz und Strafvollzug).

Im gleichen Masse steht die immer noch weitverbreitete Korruption nicht nur der Konsolidierung des Rechtsstaatsprinzip in den postkommunistischen Systemen entgegen, sondern wirkt sich auch hemmend auf die Investitionsbereitschaft ausländischer Unternehmen in der Region aus. Um dieses Phänomen effektiv zu bekämpfen, einigten sich im Februar 2000 die Partner des Stabilitätspaktes am Arbeitstisch III auf einen umfassenden Maßnahmenkatalog zur Bekämpfung der Korruption.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[314.] Jkr/Fragment 187 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 187, Zeilen: 1-7
Quelle: Hombach 2001
Seite(n): 881, Zeilen: 21-31
[Die im Mittelpunkt stehenden] Kernkonzepte der regionalen Zusammenarbeit und der Konditionalität üben eine beschleunigende Wirkung auf den Reformprozess der in den Pakt eingebundenen Länder aus.406 Besondere Erfolge wurden in Serbien und Montenegro, Kroatien und Mazedonien erzielt. In Serbien und Montenegro hat der Stabilitätspakt mit dem Szeged-Prozess und seinen Städtepartnerschaften sowie der Unterstützung der unabhängigen Medien einen wichtigen Beitrag zum Sturz des Milošević-Regimes im Oktober 2000 geleistet.

406 Die Länder der Region haben zu einer neuen Beziehung zueinander gefunden. Die regionale Kooperation, eines der wichtigsten Ziele des Paktes, entwickelt sich zunehmend dynamisch.

Seine im Mittelpunkt stehenden zwei Kernkonzepte der 'regionalen Zusammenarbeit' und 'Konditionalität' üben eine beschleunigende Wirkung auf den Reformprozess der in den Pakt eingebundenen Länder aus. Das Paradebeispiel dafür sind Kroatien und die BR Jugoslawien: Kroatien hat seit dem demokratischen Umbruch gewaltige Reformanstrengungen unternommen und konnte am 14. Mai 2001 ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU paraphieren. In der BR Jugoslawien hat der Stabilitätspakt mit dem 'Szeged- Prozess' und seinen Städtepartnerschaften sowie der Unterstützung der unabhängigen Medien einen wichtigen Beitrag zum Sturz des Milosevic-Regimes im Oktober 2000 geleistet.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[315.] Jkr/Fragment 187 07

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 187, Zeilen: 7-13
Quelle: Calic 2001
Seite(n): 12, Zeilen: li. Spalte: 11-13, 31-39
Seit das Land am 26. Oktober 2000 offiziell Vollmitglied wurde, konnte es an allen Initiativen des Paktes teilnehmen. Diese Einbindung Jugoslawiens hat vor allem der Regionalkooperation zusätzlich Dynamik verliehen. Erstmals konnten nun ernsthaft grundsätzliche Probleme von überregionaler Bedeutung in Angriff genommen werden, etwa im Bereich der Infrastruktur, regionaler Abrüstungsabkommen sowie der Flüchtlingsrückkehr. 407

407 Marie-Janine Calic, Der Stabilitätspakt für Südosteuropa, in: Aus Politik und Zeitgeschichte B 13-14/2001, S. 12

[Zeilen 11-13]

Seit das Land am 26. Oktober 2000 offiziell Vollmitglied wurde, kann es an allen Initiativen des Paktes teilnehmen.

[Zeilen 31-39]

Die Einbindung Jugoslawiens in den Stabilitätspakt hat vor allem der Regionalkooperation zusätzliche Dynamik verliehen. Erstmals können nun ernsthaft grundsätzliche Probleme von überregionaler Bedeutung in Angriff genommen werden, etwa im Bereich der Infrastruktur (Ausbau europäischer Transportkorridore), der regionalen Stabilisierungsmaßnahmen (Abrüstungsabkommen) sowie bei der Flüchtlingsrückkehr.

Anmerkungen

Die Quelle ist genannt, die wörtlichen Übernahmen sind aber nicht als solche gekennzeichnet.


[316.] Jkr/Fragment 187 21

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 187, Zeilen: 21-34
Quelle: Hombach 2001
Seite(n): 883, Zeilen: 1-9,
Der Hauptverdienst des Stabilitätspaktes liegt darin, die ehemaligen Gegner an den Verhandlungstisch gebracht zu haben. Dieser Sozialisierungsprozess bildet auch die Grundlage für eine dauerhafte Befriedung und langfristige Stabilisierung der Region. Die regionale Zusammenarbeit ist im Laufe der Jahre immer weiter intensiviert worden. Während anfangs das regionale Konzept oftmals eher als notwendiges Übel betrachtet worden ist, haben die Länder der Region mittlerweile erkannt, dass eine solche Zusammenarbeit durchaus im eigenen Interesse liegt. Doch nicht nur in der Region, auch innerhalb der internationalen Gemeinschaft haben sich völlig neue Formen der Kooperation entwickelt: Mit dem Stabilitätspakt arbeiten erstmals die EU-Kommission, die Weltbank sowie die Europäische Investitionsbank an einem regionalen wirtschaftlichen Entwicklungskonzept. Ein weiteres Beispiel für die neuen Kooperationsformen ist das von Weltbank und NATO geleitete Projekt zur Reintegration von Soldaten in den zivilen Arbeitsmarkt. [Zeilen 1-9]

Der Hauptverdienst des Stabilitätspaktes liegt darin, die ehemaligen Gegner an einen Tisch gebracht zu haben. Dieser Sozialisierungsprozess bildet zugleich die Grundlage für eine dauerhafte Pazifizierung und langfristige Stabilisierung der Region. Die regionale Zusammenarbeit in Südosteuropa hat sich seit dem Kölner Gipfel kontinuierlich intensiviert: Während anfangs in der Region das regionale Konzept oftmals eher als ein notwendiges Übel im Rahmen der Teilnahme an den vom Stabilitätspakt initiierten Projekten angesehen wurde, haben die Länder mittlerweile erkannt, dass - wie auch bei den Reformen - eine solche Zusammenarbeit durchaus im eigenen Interesse liegt.


[Zeilen 23-30]

Doch nicht nur in der Region, sondern auch innerhalb der internationalen Gemeinschaft haben sich völlig neue Formen der Zusammenarbeit entwickelt: Mit dem Stabilitätspakt arbeiten erstmals die EU-Kommission, die Weltbank, die EBRD sowie die Europäische Investitionsbank an einem regionalen wirtschaftlichen Entwicklungskonzept. Ein anderes Beispiel für die neuen Kooperationsformen auf der internationalen Ebene ist das von der Weltbank und NATO geleitete Projekt zur Reintegration von Soldaten in den zivilen Arbeitsmarkt.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt


[317.] Jkr/Fragment 188 04

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 188, Zeilen: 4-12
Quelle: Calic 2001
Seite(n): 16, Zeilen: re. Spalte: 17-31
Wirtschaftsforschungsinstitute und Banken beschreiben die Aussichten für Reformen und ökonomisches Wachstum in der Region zunehmend optimistischer Nach einem mehr als zehnjährigen wirtschaftlichen Schrumpfungsprozess konnten einige Länder Südosteuropas erstmals wieder 'Wachstumsraten verzeichnen. Der Umfang der ausländischen Direktinvestitionen ist deutlich angestiegen, zumal die Region eine Reihe von Vorteilen für privatwirtschaftliche Aktivitäten, wie beispielsweise ein niedriges Lohnniveau bei relativ hohem Ausbildungsstand hat.409

409 Reinhard Stuth, Stabilität in Sicht? Fragen an die Balkanpolitik, in: KAS AI 4/00, S. 4-25

Wirtschaftsforschungsinstitute und Banken beschreiben die Aussichten für Reformen und ökonomisches Wachstum in der Region zudem optimistisch. Nach einem mehr als zehnjährigen wirtschaftlichen Schrumpfungsprozess können alle Länder der Region in diesem Jahr erstmals ein Wirtschaftswachstum von durchschnittlich mehr als vier Prozent erwarten. Ferner hat sich im letzten Jahr der Umfang der ausländischen Direktinvestitionen gegenüber 2000 fast verdoppelt. Nicht zuletzt bietet die Region viele Vorteile für privatwirtschaftliche Aktivitäten, wie z. B. ein vergleichsweise niedriges Lohnniveau bei relativ hohem Ausbildungsstand12.

12 Vgl. The Vienna Institute for International Economic Studies (WIIW), Prospects for Development in South-East Europe, Wien, Dezember 2000.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt. In der angegebenen Quelle findet sich der Wortlaut so nicht: Reinhard Stuth (2000)


[318.] Jkr/Fragment 189 07

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 189, Zeilen: 7-34
Quelle: Hombach 2001
Seite(n): 882, 883, 884, Zeilen: 882: 27-34: 883: 32-36; 884: 1-3, 26-36; 885: 1-5,15-20
Die Auseinandersetzungen in Mazedonien haben deutlich vor Augen geführt, welch schwierige Langfristaufgabe die nachhaltige Befriedung der gesamten Region bedeutet. Diese Ausbrüche von Gewalt stellen das Ergebnis jahrhundertealter, während des Kommunismus unter der Oberfläche weiterschwelender Konflikte dar. Angesichts der tiefen Verankerung und der Komplexität dieser Konflikte wäre es unrealistisch zu erwarten, dass der Stabilitätspakt in kurzer Zeit dieses Bündel an Herausforderungen bewältigen könnte.

Zur weiteren Stabilisierung der gesamten Region Südosteuropa und zur Erreichung der festgelegten Ziele müssen die Methoden und Instrumente des Stabilitätspaktes kontinuierlich an die sich verändernden politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen angepasst werden. Spezialkoordinator Hombach hat dazu erklärt, dass in der Zukunft vier Elemente im Mittelpunkt der vom Pakt verfolgten Strategie der Krisennachsorge stehen werden.414 Das erste Element umfasst eine effizientere Ausgestaltung der Mittelzuführung. Trotz eines positiven Zwischenresultats darf nicht übersehen werden, dass einer raschen Umsetzung der Projekte sowohl seitens der Geber- als auch der Nehmerseite bürokratische Hürden und Koordinierungsprobleme entgegenstehen. Auf Geberseite stimmen die oft innenpolitisch bestimmten Prioritäten nicht immer mit den Bedürfnissen der Empfänger überein, so dass in wichtigen Bereichen Finanzierungslücken auftraten. Auf der Empfangerseite fehlen hingegen häufig die institutioneilen Voraussetzungen dafür, dass die ausländischen Gelder zielgerichtet eingesetzt werden können. Ein weiteres Problem sind die häufig begrenzten Absorptionsmöglichkeiten der Länder Südosteuropas. Experten gehen davon aus, dass der Mittelzufluss nicht mehr als drei Prozent seines Bruttoinlandsprodukts betragen sollte, um Verwerfungen wie Korruption zu verhindern. Das zweite Element des Entwicklungskonzepts beinhaltet eine verbesserte Einbindung der Region in die euro-atlantischen Strukturen. Um das langfristige Ziel einer Integration in diese Strukturen zu erreichen, müssen alle Empfangerstaaten den hochgesteckten [und anspruchsvollen Kriterien im Bereich der Demokratisierung, der wirtschaftlichen Stabilisierung und der Gewährleistung der inneren Sicherheit genüge leisten.]


414 Speech by the Special Coordinator of the Stability Pact für [sic] South Eastern Europe, Bodo Hombach, Meeting of Foreign Ministers of the South East European Co-operation Process, 16 May 2001, Tirana

[Seite 882, Zeilen 27-34]

Gerade die aktuelle Krise in Mazedonien hat wieder einmal deutlich vor Augen geführt, welch eine schwierige Langfristaufgabe die nachhaltige Befriedung der Region nach den Kriegen der letzten Jahre ist. Diese Ausbrüche von Gewalt stellen das Ergebnis jahrhundertealter, während des Kommunismus unter der Oberfläche weiterschwelender Konflikte dar. Angesichts der tiefen Verankerung und der Komplexität dieser Konflikte wäre es unrealistisch zu erwarten, dass der Stabilitätspakt innerhalb kürzester Zeit die Gesamtheit dieses Bündels von vielfältigen Herausforderungen bewältigen könne.

[Seite 883, Zeilen 32-36]

Der jüngst veröffentlichte 'Quick Start Paket'-Report spiegelt die Tatsache wider, dass die Methoden und Instrumente des Stabilitätspaktes zur Erreichung der festgelegten Ziele kontinuierlich an die sich verändernden politischen und wirtschaftlichen Entwicklungen in der Region Südosteuropa angepasst werden. Das heißt konkret, dass in der Zukunft die nachfolgend be-

[Seite 884, Zeilen 1-3]

schriebenen vier Elemente im Mittelpunkt der vom Pakt verfolgten Strategie der Krisennachsorge stehen werden.10

6.1 Eine effizientere Ausgestaltung der Mittelzuführung

[Seite 884, Zeilen 26-36]

Trotz dieses überaus positiven Zwischenresultats bleibt in der Ausgestaltung und der Implementierung des Pakets noch Raum für Verbesserungen. Der raschen Umsetzung der Projekte stehen auf beiden Seiten - auf Geber- und Nehmerseite - bürokratische Hürden und Koordinierungsprobleme entgegen. Auf Geberseite können bürokratische Verfahren und Koordinierungsprobleme zu Duplizierung und Fehlsteuerungen führen. Zudem stimmen die oft innenpolitisch bestimmten Prioritäten der Geber nicht immer mit den Bedürfnissen der Empfänger überein, so dass in wichtigen Bereichen Finanzierungslücken auftreten können. Auf der Empfängerseite fehlen hingegen häufig die institutioneilen und legislativen Voraussetzungen dafür, dass die ausländischen Gelder zielgerichtet und kontrollierbar platziert werden.

[Seite 885, Zeilen 1-5]

Ein weiteres Problem in diesem Zusammenhang sind die häufig begrenzten Absorptionsmöglichkeiten der Länder Südosteuropas. Experten gehen davon aus, dass der Mittelzufluss nicht mehr als 3% seines Bruttoinlandsproduktes betragen sollte, um Verwerfungen (wie etwa Korruption oder Abhängigkeitssyndrom) zu verhindern.

[Seite 885, Zeilen 15-20]

6.2 Einbindung in euro-atlantische Strukturen

Um das langfristige Ziel einer Integration in die euro-atlantischen Strukturen zu erreichen, müssen alle Empfängerstaaten den hoch gesetzten und anspruchsvollen Kriterien im Bereich der Demokratisierung, der wirtschaftlichen Stabilisierung und der Gewährleistung einer inneren Sicherheit genüge leisten.


10 Siehe dazu 'Speech by the Special Coordinator of the Stability Pact for South Eastern Europe, Bodo Hombach', Meeting of Foreign Ministers of the South East European Cooperation Process, 16 May 2001, Tirana.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Es ist dem Leser zwar klar, dass in der zweiten Hälfte des Fragments Konzepte Hombachs beschrieben werden, aber dass dies in dessen eigenem Wortlaut geschieht ist nicht gekennzeichnet. Es ist eine englischsprachige Quelle angegeben, die sich auch so in Hombach (2001) findet.


[319.] Jkr/Fragment 190 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 190, Zeilen: 1-42
Quelle: Hombach 2001
Seite(n): 885-887, Zeilen: 885:16-20.25-33 und 886:1-9.13-17.19-24.34-37 - 887:1-7.17-27.32-36
[Um das langfristige Ziel einer Integration in diese Strukturen zu erreichen, müssen alle Empfängerstaaten den hochgesteckten] und anspruchsvollen Kriterien im Bereich der Demokratisierung, der wirtschaftlichen Stabilisierung und der Gewährleistung der inneren Sicherheit genüge leisten. Dazu müssen in der Fortführung des Stabilitätspaktes die Projekte besser zugeordnet werden, das heißt es sollen den einzelnen Ländern der Region diejenigen Projekte zukommen, welche den Erfordernissen für deren Einbindung in die euro-atlantischen Strukturen am meisten entsprechen. Damit versucht der Stabilitätspakt, der Verschiedenheit der Länder Südosteuropas Rechnung zu tragen und die im Rahmen der Initiative konzipierten Projekte auf die jeweiligen Sicherheitsbedürfnisse des Empfängers auszurichten. Ein dritter Schwerpunkt ist die Förderung der Privatinvestitionen. Seit der Gründung des Sicherheitspakts hat sich in zunehmendem Maße gezeigt, dass durch die Initiative das Interesse der Investoren an Südosteuropa gewachsen ist. Der Pakt versteht sich als eine Art Hilfe zur Selbsthilfe. Dazu strebt die internationale Staatengemeinschaft an, die Rahmenbedingungen für ein gesichertes Umfeld für Investoren zu schaffen. Sie stellt die Gelder für den Aufbau bzw. die Modernisierung der Infrastruktur bereit und schafft mit den geförderten Projekten die Voraussetzung für die Durchführung der notwendigen internen Reformen. Nur in einem solchen Umfeld zeigen Unternehmen die Bereitschaft, in der Region zu investieren. Die Mobilisierung privaten Kapitals und privaten Engagements ist deshalb ein wichtiger Arbeitsschwerpunkt des Stabilitätspaktes.

Eine der dringlichsten Prioritäten und damit der vierte Bereich für die zukünftige Arbeit des Paktes umfasst die Aufgabe, die bereits bestehenden Kooperationsbeziehungen in der Region zu intensivieren und das Kooperationsnetz weiter auszubauen. Das Kernkonzept liegt in dem Grundsatz begründet, dass Nachbarn Zusammenarbeiten und bestehende Differenzen durch Dialog und die Suche nach Kompromissen zu lösen versuchen. In diesem Zusammenhang haben die Bewältigung der Flüchtlingsprobleme eine besondere Bedeutung. Mit der „Agenda für Regional Action“ wurde ein multilateraler Rahmen für den Umgang mit den mehr als 1,3 Millionen Flüchtlingen geschaffen. Ein weiterer Schwerpunkt bezieht sich auf die Medienprojekte, da Pressefreiheit und Medienvielfalt eine Grundvoraussetzung für die demokratische Konsolidierung bilden. Die vom Stabilitätspakt initiierte „Charta für Medienfreiheit“ und nachfolgende Dokumente sollen hierbei wegweisend sein. Neben dem Projekt Erziehung und Jugend“ ist die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und der interethnischen Beziehungen eine der wesentlichen Voraussetzungen zur Erreichung der Ziele des Stabilitätspaktes. Die Priorität im Rahmen des umfassenden Sicherheitskonzepts liegt im Bereich der Rüstungskontrolle und der Reform des gesamten Sicherheitsbereichs. Ziel dabei ist es, Militärbasen zu schließen und überschüssige Waffen und Munitionslager zu vernichten. Des Weiteren sollen die in mehreren Ländern der Region nach wie vor in großer Zahl vorhandenen Antipersonenminen aufgespürt und zerstört werden. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass organisiertes Verbrechen und Korruption bei den Menschen in [der Region nach wie vor ein Gefühl der Unsicherheit hervorrufen und die Durchsetzung von Reformen behindern, liegt die Bekämpfung der Kriminalität im Mittelpunkt mehrer Projekte.]

[Seite 885]

Um das langfristige Ziel einer Integration in die euro-atlantischen Strukturen zu erreichen, müssen alle Empfängerstaaten den hoch gesetzten und anspruchsvollen Kriterien im Bereich der Demokratisierung, der wirtschaftlichen Stabilisierung und der Gewährleistung einer inneren Sicherheit genüge leisten. [...] Um weiterhin eine möglichst effiziente Verwendung der Mittel zu gewährleisten, gilt es nun in der zweiten Phase, die Projekte besser zu fokussieren, das heißt jedem einzelnen Land in der Region diejenigen Projekte zukommen zu lassen, welche den Erfordernissen für dessen schrittweise Einbindung in die euro-atlantischen Strukturen am meisten entsprechen. Damit versucht der Stabilitätspakt, der Verschiedenheit der Länder Südosteuropas Rechnung zu tragen und die im Rahmen der Initiative konzipierten Projekte auf die jeweiligen Sicherheitsbedürfnisse des Empfängers zuzuschneiden.

[Seite 886]

Bereits in den letzten beiden Jahren seit der Gründung des Stabilitätspaktes hat sich gezeigt, dass durch die Initiative das Interesse der Investoren an Südosteuropa im zunehmenden Masse gewachsen ist. In diesem Zusammenhang versteht sich der Pakt als eine Art Hilfe zur Selbsthilfe in dem Sinne, als dass die internationale Staatengemeinschaft die Rahmenbedingungen für ein gesichertes Umfeld für Investoren schafft. Sie stellt die Gelder für den Aufbau bzw. die Modernisierung der Infrastruktur und stellt mit den vom 'Quick Start Paket' geförderten Projekten die Voraussetzung für die Durchführung der notwendigen internen Reformen: [...] Nur in einem solchen Umfeld zeigen Unternehmen Bereitschaft, in der Region zu investieren. Vor diesem Hintergrund ist von nun an die Mobilisierung privaten Kapitals und privaten Engagements - dies durch in- und ausländische Investoren - Arbeitsschwerpunkt des Stabilitätspaktes.

6.4 Verstärkung der regionalen Zusammenarbeit

Eine der dringlichsten Prioritäten für die zukünftige Arbeit des Paktes lautet, die bereits bestehenden Kooperationsbeziehungen in der Region zu intensivieren und das Kooperationsnetz weiter auszubauen. Denn das Kernkonzept der euro-atlantischen Integration liegt in dem Grundsatz begründet, dass Nachbarn Zusammenarbeiten und bestehende Differenzen durch Dialog und die Suche nach Kompromissen zu lösen versuchen. [...]

Im Rahmen von Arbeitstisch I stehen Flüchtlingsangelegenheiten weiterhin an der Tagesordnung. Mit der 'Agenda for Regional Action' wurde ein multilateraler Rahmen für den Umgang mit den mehr als 1,3 Millionen Flüchtlingen geschaffen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf den Medienprojekten, da

[Seite 887]

Pressefreiheit und Medienvielfalt eine Grundvoraussetzung für die demokratische Konsolidierung bilden. Die vom Stabilitätspakt initiierte 'Charta für Medienfreiheit' und nachfolgende Dokumente sollen hierbei leitgebend wirken. Neben der Fokussierung auf 'Erziehung und Jugend' ist die Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit und den interethnischen Beziehungen eine der wesentlichen Voraussetzungen zur Erreichung der Ziele des Stabilitätspaktes.

[...]

[...] Die zukünftige Priorität des Untertisches 'Verteidigung und Sicherheit' liegt zum einen im Bereich der Rüstungskontrolle und der Reform des Sicherheitssektors mit dem Ziel, den Militärsektor Südosteuropas an das neue politische und sicherheitspolitische Umfeld anzupassen. Diesbezüglich werden insbesondere die Schließung von Militärbasen, die Konversion bzw. sichere Vernichtung von überschüssigen Waffen und Munitionslagern angegangen. Ein weiterer Faktor, welcher eine effektive Behinderung des wirtschaftlichen Fortschritts und der Flüchtlingsrückkehr darstellt, ist die nach wie vor große Zahl von Anti-Personen-Minen in mehreren Ländern der Region. Die Zerstörung von Landminen und Trainingsprogramme sollen diesbezüglich Abhilfe schaffen. [...]

Vor dem Hintergrund der Tatsache, Organisiertes Verbrechen und Korruption bei den Menschen in der Region nach wie vor ein Gefühl der Unsicherheit hervorrufen und die Durchsetzung von Reformen behindern, liegt die Bekämpfung dieser beiden Phänomene im Zentrum der im Rahmen des Untertisches 'Justiz und Inneres' geplanten Projekte.

Anmerkungen

Ein Zusammenschnitt von Hombach-Passagen ohne jeden Hinweis auf eine Übernahme oder eine Quellenangabe.


[320.] Jkr/Fragment 191 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 191, Zeilen: 1-5
Quelle: Hombach 2001
Seite(n): 887, 888, Zeilen: 887: 32ff; 888: 5ff
[Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass organisiertes Verbrechen und Korruption bei den Menschen in] der Region nach wie vor ein Gefühl der Unsicherheit hervorrufen und die Durchsetzung von Reformen behindern, liegt die Bekämpfung der Kriminalität im Mittelpunkt mehrer [sic] Projekte. Schließlich will der Stabilitätspakt sein Augenmerk auf eine verstärke [sic] Polizeiausbildung und Bildung von Netzwerken im Rahmen des Programms zum Aufbau von Institutionen richten. Vor dem Hintergrund der Tatsache, Organisiertes Verbrechen und Korruption bei den Menschen in der Region nach wie vor ein Gefühl der Unsicherheit hervorrufen und die Durchsetzung von Reformen behindern, liegt die Bekämpfung dieser beiden Phänomene im Zentrum der im Rahmen des Untertisches 'Justiz und Inneres' geplanten Projekte.

[Seite 888]

Schließlich will der Stabilitätspakt sein Augenmerk auf eine verstärkte Polizeiausbildung und Bildung von Netzwerken im Rahmen des Programms zum Aufbau von Institutionen richten.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[321.] Jkr/Fragment 192 21

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 192, Zeilen: 21-36, 101-103
Quelle: Calic 2000
Seite(n): 531, 533, Zeilen: 531: 28-33; 533: 7-20, 102-103
Der Stabilitätspakt hat weder exekutive Befugnisse noch ist er unmittelbar für den Wiederaufbau des Kosovo zuständig. Er steckt lediglich den Rahmen für die Zusammenarbeit der beteiligten Akteure ab, um Initiativen zu Schaffung von Frieden, Sicherheit, Demokratie und Wohlstand in Südosteuropa voranzutreiben. Im Mittelpunkt stehen Projekte, welche die regionale Zusammenarbeit fördern und grenzüberschreitende Bedeutung haben. Direkt oder indirekt kommen diese Projekte auch dem Kosovo zugute.417 Als erste praktische Ergebnisse wurden im Herbst 1999 ein langfristiger regionaler Entwicklungsplan, eine Anti-Korruptionsinitiative und eine Prioritätenliste notwendiger Infrastrukturprojekte auf den Weg gebracht. Hinzu kamen Programme zur Einschränkung des illegalen Transfers von Kleinwaffen sowie Initiativen im Bereich von Bildung, Medien, Minderheiten und Flüchtlingsrückkehr. Die maßgeblich für den Wiederaufbau Kosovos zuständige EU hat für die Umsetzung der von ihr selbst finanzierten Projekte eine eigene Implementierungsstruktur aufgebaut. Federführend ist die EU-Wiederaufbau-Agentur mit Sitz in Thessaloniki und einer Außenstelle in Priština.

417 Report on the Achievement of the Stability Pact From the Special Coordinator of the Stability Pact to the Head of State and Government participating in the Istambul [sic] Summit, Brussels, 18 Nov. 1999

[Seite 531, Zeilen 28-33]

Die Europäische Union, die maßgeblich für den Wiederaufbau Kosovos zuständig ist und dazu einen erheblichen finanziellen Beitrag leistet, unterhält für die Umsetzung der von ihr selbst finanzierten Projekte eine eigene Implementierungsstruktur. Federführend ist laut Beschluss des Kölner Gipfels vom 3. und 4. Juni 1999 in Köln die EU-Wiederaufbau-Agentur mit Sitz in Thessaloniki und einer Außenstelle in Prishtina.

[Seite 533, Zeilen 7-20]

Der Stabilitätspakt hat weder exekutive Befugnisse noch ist er unmittelbar für den Wiederaufbau des Kosovo zuständig. Er steckt lediglich den Rahmen für die Zusammenarbeit wesentlicher Akteure ab, um Initiativen zur Schaffung von Frieden, Sicherheit, Demokratie und Wohlstand in ganz Südosteuropa voranzutreiben. Im Mittelpunkt stehen Projekte, die die regionale Zusammenarbeit fördern und grenzüberschreitende Bedeutung haben, direkt oder indirekt werden sie also auch Kosovo zugute kommen.24 Als erste praktische Ergebnisse wurden bis Herbst 1999 unter Anderem eine Investitionscharter, ein langfristiger regionaler Entwicklungsplan, eine Anti-Korruptionsinitiative und eine Prioritätenliste notwendiger Infrastrukturprojekte in Südosteuropa auf den Weg gebracht. Hinzu kamen Programme zur Begrenzung von Militärausgaben und zur Einschränkung des illegalen Transfers von Kleinwaffen sowie Initiativen im Bereich von Bildung, Medien, Minderheiten und Flüchtlingsrückkehr.


24 Report on the Achievements of the Stability Pact From the Special Coordinator of the Stability Pact to the Heads of State and Government participating in the Instanbul Summit, Brussels, 18 November 1999.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[322.] Jkr/Fragment 193 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 193, Zeilen: 1-10, 101-102
Quelle: Calic 2000
Seite(n): 531, 532, Zeilen: 531: 33-46; 532: 1-4, 101-102
[Diese Agentur konzentriert sich in erster Linie auf Re-]kontruktion und Strukturhilfe und arbeitet dabei eng mit dem EU-Amt für Humanitäre Hilfe (ECHO) zusammen. In Kosovo selbst ist die EU für die so genannte „vierte Säule“ der UNMIK und damit für den Wiederaufbau verantwortlich. Die Wiederaufbau-Agentur der EU wurde im Rahmen des Hilfsprogramms „Obnova“ tätig. In einer ersten Phase lag der Schwerpunkt auf der Bereitstellung von Baumaterial, Wiederherstellung der Wasserversorgung, Minenräumung, Aufbau des Zollwesens und Schaffung von Arbeitsplätzen. Später kamen die Erstellung des jährlichen Wiederaufbauplans, Programmkoordination, Projektimplementierung und Koordination der Kredite der internationalen Geberinstitutionen hinzu.418

418 Europian Commission, DG 1A, Reconstruktion [sic] Kosovo, Council Regulation, Explanatory Memorandum, 23 June 1999

[Seite 531, Zeilen 33-46]

Vor Eröffnung der Agentur wurden ihre Aufgaben ab 1. Juli 1999 von einer Task Force wahrgenommen, der European Commission Task Force for the Reconstruction of Kosovo (TAF- KO). Die TAFKO und die Wiederaufbau-agentur sollen sich auf Rekonstruktion und Strukturhilfe konzentrieren und dabei eng mit dem EU Amt für Humanitäre Hilfe Zusammenarbeiten, dem European Community Humanitarian Office (ECHO). In Kosovo selbst ist die EU für die sogenannte „vierte Säule“ der Kosovo-Ubergangsverwaltung und damit für den Wiederaufbau verantwortlich. Leiter ist der aus der EU-Kommission stammende Joly Dixon.

Die Wiederaufbauagentur der EU wurde im Rahmen des bestehenden europäischen Hilfsprogramms „Obnova“ tätig. In einer ersten Phase konzentrierte sich die EU auf Bereitstellung von Baumaterial, Wiederherstellung der Wasserversorgung, Minenräumung, Aufbau des Zollwesens und Schaffung

[Seite 532, Zeilen 1-4]

von Arbeitsplätzen. Später kamen weiter reichende Aufgaben hinzu, etwa Erstellung des jährlichen Wiederaufbauplans, Programmkoordination, Projektimplementierung und Koordination der Kredite der internationalen Finanzinstitutionen22.


22 European Commission, DG 1A, Reconstructing Kosovo. Council Regulation, Explanatory Memorandum, 23 June 1999.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[323.] Jkr/Fragment 193 11

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 193, Zeilen: 11-13, 15-38
Quelle: Schoch 2003
Seite(n): II, III, IV, 44, Zeilen: II:30-32;III: 25-31; IV: 11-14; 44: 25-32
Ausdrücklich schließt die UN-Resolution 1244 die staatliche Abspaltung und Unabhängigkeit des Kosovo aus und schreibt die Zugehörigkeit zur BR Jugoslawien fest. [...] Seit dem Sturz des Milosevic-Regimes im Oktober 2000 ist der Weg frei geworden für die politische, ökonomische und gesellschaftliche Transformation, die vorher weder für die BR Jugoslawien, noch für das Kosovo als integraler Bestandteil dieses Staates möglich war. Seither setzt Belgrad auf internationale Kooperation, Reformen und Demokratie. Milosevics Nachfolger haben die Option der Gewalt auch gegenüber der Provinz Kosovo ausgeschlossen und wollen die Reorganisation der Föderation auf dem Verhandlungswege erreichen. Darüber hinaus verpflichteten sie sich zu einer konstruktiven Reformpolitik, wodurch die Chancen gewachsen sind, die Maßnahmen des Stabilitätspaktes gezielt wirksam werden zu lassen. Die von der UNMIK initiierte Autonomie und Selbstregierung des Kosovo ist im Juni 2002 mit der Bildung einer provisorischen Regierung vorangekommen, so dass zumindest ein Fundament und verlässliche Strukturen für eine Demokratisierung gelegt wurden.

Die Risiken gewaltsamer Zusammenstöße zwischen ethnischen Gruppen innerhalb der Balkanstaaten sind nach wie vor nicht überwunden. Die Region bleibt weiter geprägt von dem Widerspruch, dass Stabilität schon aus geographischen Gründen nur durch Zusammenarbeit fördernde Institutionen erreicht werden kann und dem Bestreben vieler politischen [sic] Führungen, die zumeist ethnisch homogene, also getrennte Strukturen bevorzugen.419 Auch breite Teile der Bevölkerung nehmen als Folge der erlittenen Traumatisierung und den von nationalistischer und religiöser Propaganda begleiteten Kriegen die ethnische und religiöse Zugehörigkeit mittlerweile als eine soziale Schlüsselkategorie wahr.420 Den Stellenwert dieser Zugehörigkeitsfrage wieder zu relativieren erfordert [Zeit und schlüssige sozio-ökonomische Perspektiven.]


419 Um ihre „europäische Perspektive“ nicht zu gefährden, setzten die Vertreter der Staaten des westlichen Balkans - Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien sowie Serbien und Montenegro - auf dem „EU-Westbalkan-Gipfel“ am 21. 06. 2003 ihre Unterschrift unter die „Erklärung von Thessaloniki“, ln dem von der EU vorbereiteten Text heißt es u. a.: „Die Aufsplitterung und Trennung nach ethnischen Kriterien ist unvereinbar mit dem europäischen Gedanken.“

420 EastWest Institute in partnership with the ESI, Democracy, Security and the Future of the Stability Pact for South Eastern Europe. A Framework of Debate, 2001, esiweb.org

[Seite II:30-32]

Ausdrücklich schließt die UN-Resolution 1244 die staatliche Abspaltung und Unabhängigkeit des Kosovo aus und schreibt seine Zugehörigkeit zur Bundesrepublik Jugoslawien (BRJ) fest, an deren territorialem Bestand nicht gerüttelt werden soll.

[Seite III: 25-31]

Die Chancen dafür sind seit dem Sturz des Milosevic-Regimes im Oktober 2000 spürbar besser geworden. Er stieß die Tür auf für die politische, ökonomische und gesellschaftliche Systemtransformation, die in der BRJ ein Jahrzehnt lang versperrt war. Seither setzt auch Belgrad auf internationale Kooperation, Reformen und Demokratie. Und Milosevics Nachfolger, sonst fast in allen Fragen uneins, schließen die Option der Gewalt, sei es gegenüber den Nachbarstaaten, sei es im Innern, sprich: gegenüber der Provinz Kosovo und der Republik Montenegro, aus und wollen die Reorganisation der Föderation auf dem Verhandlungswege erreichen.

[Seite IV: 11-14]

Die von der UNMIK mit dem Constitutional Framework initiierte Autonomie und Selbstregierung der Provinz Kosovo ist im Juni 2002 mit der Bildung einer provisorischen Regierung vorangekommen, zumindest ein erstes Fundament für den Übergang zu self rule.

[Seite 44: 25-32]

Die Risiken gewaltsamer Zusammenstöße zwischen ethnischen Gruppen innerhalb von Staaten sind noch nicht überwunden, wie sich 2001 zeigte. Der Balkan bleibt weiter geprägt „von dem Widerspruch, dass Stabilität schon aus geographischen Gründen nur durch multiethnische Gebilde erreicht werden kann, die politischen Führungen jedoch zumeist ethnisch homogene Strukturen bevorzugen. Auch breite Teile der Bevölkerung nehmen als Folge der erlittenen Traumatisierung und der von nationalistischen und religiösen Propaganda begleiteten Kriegen die ethnische und religiöse Zugehörigkeit mittlerweile als eine soziale Schlüsselkategorie wahr.“ 124 Deren Stellenwert wieder zu relativieren, erfordert Zeit und sozio-ökonomischen [sic] Perspektiven.


124 Heinrich Böll-Stiftung, Hg., Die Arbeit der Heinrich-Böll-Stiftung in Mittel-, Südost- und Osteuropa, Berlin 2001, S. 6.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt, obwohl der Autor über weite Strecken die Quelle inhaltlich und z.T. auch wörtlich übernimmt.

Der als FN420 genannte Text findet sich in der Quelle Schoch 2003 als FN122: "122 EastWest Institute in partnership with the ESI, Democracy, Security and the Future of the Stability Pact for South Eastern Europe. A Framework of Debate, April 2001, esiweb.org/pdf/ESI_rep_stability03.pdf , S. 20." und bezieht sich auf ein vom Autor nicht übernommenes Zitat von Seite 44, Zeile 11. Das legt die Vermutung nahe, bei der Übernahme sei die falsche FN kopiert worden.


[324.] Jkr/Fragment 194 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 194, Zeilen: 1-5
Quelle: Schoch 2003
Seite(n): 44-45, Zeilen: 44: 32-33; 45: 1
Ohne die mit dem Stabilitätspakt gebotenen Anreize hinsichtlich einer europäischen Integration für die gesamte Region, also auch für das Kosovo, würde das Interesse an interethnischer Verständigung und Kooperation wahrscheinlich schnell wieder nachlassen. [Seite 44]

Ohne die mit dem Stabilitätspakt für Südosteuropa gebotenen Anreize einer Perspektive der europäischen Integration für die gesamte Region würde das Interesse an interethnischer Verständi-

[Seite 45]

gung und Kooperation wahrscheinlich wieder nachlassen.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Fragment schließt in Jkr und bei Schoch 2003 unmittelbar an Jkr/Fragment_193_11 an.


[325.] Jkr/Fragment 198 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 198, Zeilen: 1-5, 101-105
Quelle: Cyrus 2003
Seite(n): 7, Zeilen: 2-3, 101-107
5.1.4 Der EU-Gipfel mit den westlichen Balkanstaaten

Das Gipfeltreffen der EU am 21. Juni 2003 in Thessaloniki mit den Staaten der als Westlicher Balkan bezeichnten Region (Albanien, Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien sowie Serbien und Montenegro) war das zweite Treffen dieser Art nach dem Gipfel in Zagreb im November 2000.427


427 Beim Gipfel in Zagreb wurde der Startschuss für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP) gegeben. Am Gipfeltreffen in Thessaloniki haben neben den 15 EU-Mitgliedsstaaten die 10 im Jahr 2004 beitretenden Staaten, die Kandidaten Bulgarien, Rumänien und Türkei sowie die fünf potentiellen Beitrittskandidaten des westlichen Balkans teilgenommen.

Das Gipfeltreffen EU-Westliche Balkanstaaten in Thessaloniki

1 Das Gipfeltreffen EU-Westliche Balkanstaaten am 21. Juni 2003 in Thessaloniki war das zweite Gipfeltreffen in diesem Format nach dem Zagreber Gipfel 2000, bei dem seinerzeit der Startschuss für den Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess der EU mit den Staaten des westlichen Balkan gegeben wurde. Am Gipfeltreffen in Thessaloniki haben neben den Mitgliedsstaaten der EU die zehn beitretenden Staaten, die Kandidaten Bulgarien, Rumänien und Türkei sowie die potentiellen Kandidaten des westlichen Balkan, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien und Serbien und Montenegro teilgenommen.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[326.] Jkr/Fragment 198 12

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 198, Zeilen: 12-30
Quelle: Cyrus 2003
Seite(n): 7-8, Zeilen: 7:5-18.101-107; 8:1-4.13-18
Über den Gipfel ist viel Unterschiedliches geschrieben worden: von enttäuschten Erwartungen und großer Ernüchterung war ebenso die Rede wie von einer nur halbherzigen Bekräftigung der europäischen Perspektive für den westlichen Balkan. Vielfach sprach man aber auch von einer Rückkehr zur Realität und einer Ermutigung, auf dem Weg der Reformen weiterzumachen.

Wichtig war der Gipfel vor allem deshalb, weil es galt, nach der 2004 zu realisierenden Erweiterung der EU um zehn neue Mitgliedsstaaten und den Entwicklungen auf der weltpolitischen Bühne, der Region ein positives Signal zu geben. Nach der erfolgten Erweiterung solle es zu keiner Erweiterungsmüdigkeit kommen und die nachhaltige Stabilisierung des westlichen Balkan eine wichtige Aufgabe der EU bleiben. Zur Bewältigung der gewaltigen Transformationsaufgaben wird die EU einen langen Atem aufbringen müssen und sich trotz vielfältiger neuer internationaler Verpflichtungen weiterhin engagieren. Einige der mit hohen Erwartungen zum Gipfel angereisten Länder des westlichen Balkans regierten mit gespieltem Optimismus, andere mit offener Enttäuschung auf die Ergebnisse des Gipfels. Bei nüchterner Betrachtung ist positiv zu bewerten, dass die Beitrittsperspektive für die Region klar und unmissverständlich bekräftigt wurde.429


429 In der Gipfelerklärung heißt es wörtlich: „Die Zukunft der Balkanstaaten liegt in der Europäischen Union: Die derzeitige Erweiterung und die Unterzeichnung des Vertrags von Athen sind für die westlichen Balkanstaaten Ansporn und Ermutigung denselben erfolgreichen Weg zu beschreiten. Sie müssen sich auf die Integration in die europäischen Strukturen, an deren Ende der Beitritt zur Europäischen Union steht, vorbereiten, indem sie die europäischen Normen übernehmen. ... Die Länder der Region haben es selbst in der Hand, wie schnell die [sic] dabei voranschreiten.“

[Seite 7]

Es ist viel – und viel Unterschiedliches – über den EU-Gipfel von Thessaloniki am 21. Juni 20031 geschrieben worden: von enttäuschten Erwartungen und großer Ernüchterung, von lauwarmer Bekräftigung der europäischen Perspektive für den westlichen Balkan, von einer verpassten Chance war die Rede. Aber man sprach auch von einer Rückkehr zur Realität und einer Ermutigung, auf dem Weg der Reformen weiterzumachen.

Aus meiner Sicht war der Gipfel wichtig und der Zeitpunkt richtig gewählt. Warum?

Nach der großen Erweiterung der EU um zehn neue Mitgliedsstaaten und den Entwicklungen auf weltpolitischer Bühne in Afghanistan und im Irak galt es, der Region ein deutliches politisches Signal zu geben:

• dass es nach einer erfolgten EU-Erweiterung um zehn neue Mitgliedsstaaten keine Erweiterungsmüdigkeit gibt und

• dass die nachhaltige Stabilisierung des westlichen Balkan eine vordringliche Aufgabe der EU bleibt. [...]

[Seite 8]

Hier wird die EU einen langen Atem aufbringen und sich zur Bewältigung der gewaltigen Transformationsaufgaben weiterhin engagieren – trotz vielfältiger neuer internationaler Verpflichtungen.

[...]

Es fragt sich mithin, wie die Ergebnisse des Gipfels vor dem Hintergrund der hohen Erwartungen zu bewerten sind.

Die wichtigsten Ergebnisse des Gipfels

1. Die zuletzt beim Europäischen Rat in Kopenhagen im Dezember 2002 wiederholte Beitrittsperspektive für die Region wurde klar und unmissverständlich bekräftigt. Dies kommt in der Gipfelerklärung selbst zum Ausdruck sowie ausnahmslos in allen Interventionen der Teilnehmer. In der Erklärung heißt es wörtlich: „Die Zukunft der Balkanstaaten liegt in der Europäischen Union: Die derzeitige Erweiterung und die Unterzeichnung des Vertrags von Athen sind für die westlichen Balkanstaaten Ansporn und Ermutigung denselben erfolgreichen Weg zu beschreiten. Sie müssen sich auf die Integration in die europäischen Strukturen, an deren Ende der Beitritt zur Europäischen Union steht, vorbereiten, indem sie die europäischen Normen übernehmen. (...) Die Länder der Region haben es in der Hand, wie schnell sie dabei voranschreiten.“

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme. Das "korrekte" Zitat der Gipfelerklärung wurde nicht gezählt und ist hier nur der Vollständigkeit halber mit dargestellt.


[327.] Jkr/Fragment 199 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 199, Zeilen: 1-11
Quelle: Cyrus 2003
Seite(n): 8, Zeilen: 26-34, 36-37, 39-40
[Kommissionspräsident Romano Prodi brachte dies in seiner Rede] am deutlichsten zum Ausdruck, als er sagte, dass der europäische Einigungsprozess erst dann abgeschlossen sein wird, wenn die Staaten des westlichen Balkan zur „EU-Familie“ gehören. Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP) wurde als Rahmen für die Annäherung an die EU gestärkt und erweitert durch die Schaffung von so genannten Europäischen Partnerschaften sowie die Öffnung von EU-Programmen und die Möglichkeit für die Staaten des westlichen Balkan, sich künftig an Ausschreibungen anderer EU-Programme zu beteiligen. Im Rahmen der Partnerschaften sollen im Jahresrhythmus für jedes Land Reformprioritäten definiert und ihre Umsetzung überprüft werden. Der SAP hat sich als tragfähiges Instrument auch in der Phase vor dem Beitrittsverfahren erwiesen. Kommissionspräsident Prodi brachte dies in seiner Rede vielleicht am pointiertesten auf den Punkt, als er sagte, dass der europäische Einigungsprozess erst dann abgeschlossen sein wird, wenn die Staaten des westlichen Balkan zur „EU-Familie“ gehören.

2. Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess (SAP) wurde als Rahmen für die Annäherung an die EU gestärkt und angereichert durch die Schaffung sog. Europäischer Partnerschaften, die Öffnung von EU-Programmen und die Möglichkeit für die Staaten des westlichen Balkan, sich zukünftig an Ausschreibungen anderer EU-Programme zu beteiligen. Die Europäischen Partnerschaften sind den Beitrittspartnerschaften der jetzigen Beitritts- und Kandidatenländer nachempfunden. In ihrem Rahmen sollen im Jahresrhythmus für jedes einzelne Land Reformprioritäten definiert und ihre Umsetzung überprüft werden. [...] Der SAP hat sich als tragfähiges Instrument erwiesen.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[328.] Jkr/Fragment 199 12

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 199, Zeilen: 12-21, 24-25
Quelle: Cyrus 2003
Seite(n): 9, Zeilen: 5-8, 22-24, 26-27
Zusätzlich zu den im Rahmen des Finanzierungsprogramm CARDS für die Jahre 2000 bis 2006 genehmigten 4,65 Milliarden Euro wurden auf dem Gipfel 200 Millionen Euro beschlossen. Obwohl diese Aufstockung angesichts der vorher geweckten Erwartungen als dürftiges Ergebnis angesehen wird, konnte ein, nach hoher Anschubfinanzierung in den ersten drei Jahren, geplantes Absinken in den verbleibenden Jahren abgefedert werden. Das Engagement der EU kann nur Früchte tragen, wenn die Staaten der Region selbst am Reformprozess festhalten. Deshalb ist die Selbstverpflichtung der Region, ihre Reformanstrengungen in den zentralen Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Korruption und illegale Migration sowie der Verstärkung der Grenzregime und der Sicherheit von Ausweisdokumenten ein wesentliches Gipfelergebnis. Hierzu gehört auch das klare Bekenntnis zur regionalen Zusammenarbeit. [Zeilen 5-8]

3. Das Finanzierungsprogramm CARDS (Laufzeit 2000-2006) soll um rund 200 Millionen Euro für die nächsten drei Jahre verstärkt werden. Damit wird nach hoher Anschubfinanzierung in den ersten drei Jahren ein ursprünglich geplantes starkes Absinken in den verbleibenden Jahren hinreichend abgefedert.

[Zeilen 22-27]

6. Das Engagement der EU kann nur Früchte tragen, wenn die Staaten der Region selbst am Reformprozess festhalten. Deshalb ist die Selbstverpflichtung der Region, ihre Reformanstrengungen in den zentralen Bereichen Institutionenaufbau, Justiz und Inneres, Wirtschaft, Kampf gegen die organisierte Kriminalität und Korruption fortzusetzen, ein wesentliches komplementäres Ergebnis. Hierzu gehört auch das klare Bekenntnis zur regionalen Zusammenarbeit.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[329.] Jkr/Fragment 199 20

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 199, Zeilen: 21-23, 25-28
Quelle: Altmann 2003
Seite(n): 4, Zeilen: 29ff
Deshalb ist die Selbstverpflichtung der Region, ihre Reformanstrengungen in den zentralen Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Korruption und illegale Migration sowie der Verstärkung der Grenzregime und der Sicherheit von Ausweisdokumenten ein wesentliches Gipfelergebnis. Hierzu gehört auch das klare Bekenntnis zur regionalen Zusammenarbeit. Dabei sollen die Anstrengungen im Bereich struktureller Reformen zur Errichtung funktionierender Marktwirtschaften ebenso verstärkt werden wie die Entwicklung moderner Netzwerke und Infrastrukturen in den Bereichen Energie, Transport und Telekommunikation in der Region. Es wird jedoch betont, daß dies von der Durchführung größerer Reformvorhaben in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Bekämpfung von organisierter Kriminalität, Korruption und illegaler Migration sowie der Verstärkung der Grenzregime und der Sicherheit von Ausweisdokumenten abhängig ist.

8. Da wirtschaftlicher Wohlstand als wichtige Voraussetzung für langfristige Stabilität und Demokratie in der Region gesehen wird, sollen die Anstrengungen im Bereich struktureller Reformen zur Errichtung funktionierender Marktwirtschaften ebenso verstärkt werden wie die Entwicklung moderner Netzwerke und Infrastrukturen in den Bereichen Energie, Transport und Telekommunikation in der Region, die mit den transeuropäischen Netzwerken kompatibel sind.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Altmann 2003 gibt hier "Die Erklärung zum Gipfeltreffen EU-Westliche Balkanstaaten (verkürzt)" wieder. Altmann gibt das Original an mit:"(Voller Text (engl.): http://europa.eu.int/comm/external_relations/see/sum_06_03/decl.htm". Diese Quelle wird aber auch nicht genannt. Daher ist ein Übernahme von Altmann 2005 anzunehmen.


[330.] Jkr/Fragment 199 28

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 199, Zeilen: 28-33
Quelle: Cyrus 2003
Seite(n): 10, Zeilen: 1-6
Mit Blick auf die regionale Kooperation wird dem oben dargestellten Stabilitätspakt in konkreten Bereichen eine komplementäre Rolle zum SAP bestätigt. Der Pakt soll als Impulsgeber und als Koordinationsforum wirken, beispielsweise bei der Schaffung einer Freihandelszone, eines regionalen Energiemarktes sowie im Kampf gegen die organisierte Kriminalität. 7. Mit Blick auf die regionale Kooperation wird dem Stabilitätspakt in konkreten Bereichen eine komplementäre Rolle zum SAP attestiert. Er kann und soll als Impulsgeber und Koordinationsforum wirken, z.B. bei der Schaffung einer Freihandelszone, eines regionalen Energiemarktes, grenzüberschreitender Kooperation auch auf lokaler Ebene, im Kampf gegen die organisierte Kriminalität und Korruption.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Die Übernahme setzt sich auf den folgenden Seiten fort.


[331.] Jkr/Fragment 199 33

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 199, Zeilen: 33-35, 101-107
Quelle: Altmann 2003
Seite(n): 6, 7, Zeilen: 6: re.Sp. 34-48; 7: li.Sp. 1-2, 14-22
Betrachtet man die Ergebnisse des Gipfels von Thessaloniki aus der Sicht der EU-Mitgliedsstaaten, so kann eine gewisse allgemeine Befriedigung darüber nicht übersehen werden, dass man [sich in die Realität zurückgerettet hat.430

430 Franz-Lothar Altmann, Der Gipfel EU-Westliche Balkanstaaten in Thessaloniki: Zurück zur Realität? in SWP-Aktuell, Juli 2003: „Die Region westlicher Balkan ist ein rückständiges Gebiet, in dem vier der fünf Staaten derzeit ein Entwicklungsniveau aufweisen, das, gemessen am BSP pro Kopf, im Schnitt lediglich 7 Prozent des EU-Durchschnitts beträgt. ... Die Region wird auf lange Zeit ein Notstandsgebiet bleiben, das ohne kräftige finanzielle Unterstützung der EU nicht überlebensfähig ist. ... Darüber hinaus ist die Staatlichkeit bei einigen Zielländern äußerst fraglich: Bosnien-Herzegowina ist ausschließlich ein UN-EU-Protektorat, Serbien-Montenegro eine in ihren inneren Strukturen noch völlig unklare und ungefestigte neue Union, in der zudem das Kosovo als UN-Protektorat noch unbestimmte Zeit auf die Lösung der Statusfrage warten wird,...“]

[Seite 6 rechts, 34-48]

Betrachtet man das Ergebnis des Balkan-Gipfels von Thessaloniki aus der Sicht der EU-Mitgliedsländer, so kann eine gewisse allgemeine Befriedigung nicht übersehen werden, daß man sich in die Realität zurückgerettet hat. Die Region Westlicher Balkan ist ein rückständiges Gebiet, in dem vier der fünf Staaten derzeit ein Entwicklungsniveau aufweisen, das, gemessen am Bruttosozialprodukt pro Kopf, im Schnitt lediglich 7 Prozent des EU-Durchschnitts beträgt. Nur Kroatien hat mit 24 Prozent ein Niveau erreicht, das dem von Bulgarien und Rumänien gleicht. Die Region wird auf lange Zeit ein Notstandsgebiet bleiben, das

[Seite 7 links, Zeilen 1-2]

ohne kräftige finanzielle Unterstützung seitens der EU nicht überlebensfähig ist.

[Seite 7 links, Zeilen 14-22]

Darüber hinaus ist die Staatlichkeit bei einigen Zielländern äußerst fraglich: Bosnien-Herzegowina ist ausschließlich ein UN-EU-Protektorat, Serbien-Montenegro eine in ihren inneren Strukturen noch völlig unklare und ungefestigte neue Union, in der zudem das Kosovo als UN-Protektorat noch unbestimmte Zeit auf die Lösung der Statusfrage warten wird, [...]

Anmerkungen

Neben dem (fast) korrekten Zitat in der Fußnote bleibt die ungekennzeichnete Übernahme im Haupttext, welche so als Zitat nicht erkennbar ist.


[332.] Jkr/Fragment 200 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 200, Zeilen: 2-31
Quelle: Cyrus 2003
Seite(n): 10-11, Zeilen: 10:9-12.14-17.21-24.31-32.35-37.39-40 - 11:1.7-11.11-19.23-27
Stellt man Ziele und Ergebnisse des Gipfels gegenüber, besteht jedoch kein Grund, das Erreichte klein zu reden. Das Paket von Thessaloniki stellt ein ausgewogenes Verhältnis von Anreizen der EU einerseits und Verpflichtungen der Region andererseits dar. Zwar wurde die angestrebte Gewährung des Kandidatenstatus nicht vollzogen, dennoch können die Partner in der Region zufrieden sein, da es nun kein Zurückfallen der EU hinter die Beitrittszusage mehr geben kann. Mit aller Klarheit wurde jedoch bekräftigt, dass es nicht an der EU, sondern an den potenziellen Kandidaten und ihrer Leistungsfähigkeit liegt, ob und wann sie ihren Status geändert bekommen.

Für den Beitrittsprozess gibt es einen klaren Fahrplan, der Schritt um Schritt eingehalten werden muss. Der Abschluss von Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen (SAA) stellt quasi die Eintrittskarte für den Beitrittsprozess dar. Die EU sieht im SAP ihr wichtigstes Unterstützungsinstrument und im Abschluss der SAA die Voraussetzung für die weiteren Schritte. Es herrscht Klarheit darüber, dass die Beitrittsperspektive der Motor des Reformprozesses ist. Die Versuchung ist deshalb groß, dass die einzelnen Regierungen sich selbst konkrete Jahreszahlen als Zieldatum für den Beitritt vorgeben. Kroatien und auch Serbien und Montenegro möchten mit Rumänien und Bulgarien 2007 dabei sein. Jede Regierung ist selbstverständlich frei in der Gestaltung ihrer Ziele. Wenn der Beitritt zur EU jedoch ein politischer Erfolg werden soll, sind die Länder gut beraten, wenn sie realistische Daten nennen. Die Erfahrung der jetzigen Beitrittsländer zeigt, dass im Schnitt 7 bis 10 Jahre bis zum tatsächlichen Beitritt vergehen. Wer also unrealistische Beitrittsdaten öffentlich nennt, muss sich überlegen, wie er es innenpolitisch verkaufen will, wenn er das selbst gesetzte Ziel dann doch nicht erreicht. Ohne Zweifel ist es für die potentiellen Beitrittsländer schwierig, den Motivationsbogen mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten nicht abreißen zu lassen. Wichtig war es deshalb, dass in Thessaloniki das so genannte „Regatta-Prinzip“ doch einmal bestätigt wurde. Danach bestimmt jedes Land das Tempo seiner Annäherung an die EU [selbst.]

Stellt man Ziele und Ergebnisse des Gipfels gegenüber, besteht bei Anlegung eines realistischen Maßstabs kein Grund, das Ergebnis von Thessaloniki kleinzureden:

• Das Paket von Thessaloniki stellt ein ausgewogenes Verhältnis dar von Anreizen der EU einerseits und Verpflichtungen der Region andererseits. [...]

• Zwar wurde die angestrebte förmliche Änderung des Status von potenziellen Kandidaten zu Beitrittskandidaten nicht vollzogen, dennoch können die Partner in der Region zufrieden sein. Es gibt kein Zurückfallen der EU hinter die Beitrittszusage. [...] Auch wird das Verursacherprinzip auf den Kopf gestellt: es liegt nicht an der EU, sondern an den potenziellen Kandidaten und ihrer Leistungsfähigkeit, ob und wann sie ihren Status ändern können.

[...]

Für den Beitrittsprozess gibt es eine klare roadmap: Abschluss von SAA, [...] Wenn die SAA quasi die Eintrittskarte für den Beitrittsprozess darstellen, darf es nach erfolgreichem Abschluss von Abkommen nicht zu Verzögerungen durch EU-Mitgliedsstaaten kommen. [...] Einerseits sieht die EU im SAP ihr wichtigstes Unterstützungsinstrument und im Abschluss der SAA die

[Seite 11]

Voraussetzung für die weiteren Schritte, [...]

• Wir sind uns bewusst, dass der Motor des Reformprozesses die Beitrittsperspektive ist. Die Versuchung ist deshalb groß und durchaus verständlich, dass die einzelnen Regierungen sich selbst konkrete Jahreszahlen als Zieldatum für den Beitritt vornehmen - Kroatien und auch Serbien und Montenegro möchten mit Rumänien und Bulgarien 2007 aufschließen, Bosnien und Herzegowina spricht von 2009. Jede Regierung ist selbstverständlich frei in der Gestaltung ihrer Ziele. Wenn der Beitritt zur EU ein politischer Erfolg werden soll, muss man realistische Daten nennen. Die Erfahrung der jetzigen Beitrittsländer zeigt, dass nach Abschluss der sog. Europaabkommen und anschließender Antragstellung im Schnitt ca. 7-10 Jahre bis zum tatsächlichen Beitritt vergehen. Wer jetzt also mit frühen Beitrittsdaten öffentlich operiert, muss sich entweder sicher sein, dass er es schafft, oder sich jetzt schon überlegen, wie er es innenpolitisch verkaufen will, wenn er das selbstgesetzte Klassenziel nicht erreichen kann. [...]

• Wir sind uns bewusst, dass der Zeithorizont für den Beitritt der einzelnen Länder unterschiedlich ist und es schwierig wird, den Motivationsbogen mit den zur Verfügung stehenden Instrumenten nicht abreißen zu lassen. Ich glaube deshalb, dass es wichtig war, in Thessaloniki das sog. Regatta-Prinzip noch einmal zu bekräftigen. Jedes Land bestimmt das Tempo seiner Annäherung an die EU selbst.

Anmerkungen

Ein Zusammenschnitt des Originals, ohne dass Übernahmen gekennzeichnet worden wären.


[333.] Jkr/Fragment 201 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 201, Zeilen: 1-26
Quelle: Cyrus 2003
Seite(n): 12, Zeilen: 5-31
Nicht klein geredet oder gar unterschätzt werden sollte das bei dem Gipfel geschnürte Finanzpaket. Der tatsächliche oder angenommene Bedarf ist sicherlich immer viel höher als die ohnehin nicht geringe Leistungsfähigkeit der Geber.431 Auf die absoluten Zahlen allein kommt es jedoch nicht unbedingt an, zumal auch die „Absorptionsfähigkeit“ der lokalen Strukturen zu berücksichtigen ist. Im Übrigen waren die im Vorfeld vor allem von Seiten der griechischen Ratspräsidentschaft in den Raum gestellten Zahlen keineswegs durch ein auf einen [sic] konkretes Projekt bezogenen Bedarf untermauert worden. Insgesamt wurde ein realistisches Paket geschnürt, das neben den weiteren Finanzhilfen vor allem die Öffnung und Anwendung von Instrumenten vorsieht, die sich in der gerade abgeschlossenen Erweiterungsrunde bereits bewährt haben. Positiv beurteilt wurde die Tatsache, dass die immer wieder angemahnte regionale Zusammenarbeit bereits im Vorfeld von Thessaloniki wesentlich ausgeweitet wurde. Zum ersten Mal kam es mit der Erklärung, in der sich die fünf Staatspräsidenten der Westbalkanländer Anfang Juni 2003 im mazedonischen Ohrid auf gemeinsame Ziele für den Gipfel verständigt hatten, zu einer gemeinsamen Initiative gegenüber der EU. In der Gipfelerklärung bekennen sich die Staaten der Region zur Flüchtlingsrückkehr als wichtige Voraussetzung für Versöhnung und als Zeichen demokratischer Reife. Der Teilung der Region nach ethnischen Kriterien wird eine eindeutige Absage erteilt. Dieses klare Bekenntnis ist im Hinblick auf die Situation im Kosovo besonders bemerkenswert. Belgrad und Príština haben auf dem Gipfel ihre Bereitschaft erklärt, einen direkten Dialog zu praktischen Fragen aufzunehmen. Wegen der damals noch nicht vollzogenen Amtsübernahme durch den neuen UNMIK-Leiter, Harri Holkeri, der im August 2003 sein Amt antrat, wurde leider nicht unmittelbar nach dem Gipfel mit den Gesprächen begonnen.

431 Altmann, Der Gipfel EU-Westliche Balkanstaaten, ebenda, vertritt die Meinung, dass die Reaktion der EU auf die finanziellen Vorstellungen und Erwartungen der Balkanländer als »dürftig“ bezeichnet werden müssen.

• Das geschnürte Finanzpaket sollte nicht unterschätzt oder kleingeredet werden. Der tatsächliche oder vermutete Bedarf ist sicherlich immer viel höher als die Leistungsfähigkeit der Geber. Auf die absoluten Zahlen allein kommt es jedoch nur bedingt an. Hier sei nur das Stichwort Absorptionsfähigkeit durch lokale Strukturen genannt. Im Übrigen waren die im Vorfeld des Gipfels in den Raum gestellten Zahlen keinesfalls durch einen konkreten projektbezogenen Bedarf unterfüttert worden. Ich denke, insgesamt wurde ein realistisches und verdaubares Paket geschnürt, das neben den weiteren Finanzhilfen vor allem die Öffnung und Anwendung von Instrumenten vorsieht, die sich in der jetzt abgeschlossenen Erweiterungsrunde bereits bewährt haben (twinning, Beteiligung an Ausschreibungen anderer EU-Programme, Öffnung von EU-Programmen im Bildungsbereich).

In der Diskussion über Zahlen und Maßnahmen-Pakete gehen einige Aspekte unter, die durchaus verdienen, positiv festgehalten zu werden:

• Die immer wieder angemahnte regionale Zusammenarbeit wurde bereits im Vorfeld von Thessaloniki erfolgreich praktiziert. Zum ersten Mal kam es mit der Erklärung, in der sich die fünf Staatspräsidenten Anfang Juni 2003 in Ohrid auf gemeinsame Ziele für Thessaloniki verständigt haben, zu einer gemeinsamen Initiative gegenüber der EU.

• In der Gipfelerklärung bekennen sich die Staaten der Region zur Flüchtlingsrückkehr als wichtiger Voraussetzung für Versöhnung und als Zeichen demokratischer Reife. Der Teilung der Region nach ethnischen Kriterien wird eine Absage erteilt. Im Hinblick auf die Lösung der Statusfrage des Kosovo scheint mir dieses klare Bekenntnis wichtig und erwähnenswert.

• Belgrad und Pristina haben ihre Bereitschaft erklärt, einen direkten Dialog zu praktischen Fragen aufzunehmen. Leider wurde dieses Momentum von Thessaloniki nicht genutzt, um unmittelbar nach dem Gipfel mit den Gesprächen zu beginnen.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme. Die Fußnote liefert auch keinen Anhalt zur Herkunft des Textes.


[334.] Jkr/Fragment 201 29

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 201, Zeilen: 29-38
Quelle: NZZ 2003
Seite(n): 1 (internet Quelle), Zeilen: -
Dem ersten Treffen seit dem Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen vor mehr als vier Jahren war ein langes Tauziehen zwischen Belgrad und Priština vorausgegangen. 432 Der Begegnung kam weitgehend symbolische Bedeutung zu. Ab November 2003 sollten jedoch in vier Arbeitsgruppen praktische Fragen zur Verbesserung der Lebensbedingungen im Kosovo erörtert werden. Andere greifbare Fortschritte waren beim Treffen zwischen den vom serbischen Ministerpräsidenten Zoran Zivković [sic] und dem kosovarischen Präsidenten, Ibrahim Rugova, angeführten Delegationen nicht zu verzeichnen. Zivcović [sic] äußerte sich lediglich positiv über die Tatsache, dass beide Seiten erstmals wieder an einem Tisch Platz genommen haben.

[S. 202] 432 Frostige Kosovo-Verhandlungen in Wien, in: Neue Zürcher Zeitung, 15. 10. 2003; der österreichische Bundeskanzler Wolfgang Schüssel sprach bei seiner Eröffnungsrede von beträchtlichen Hindernissen, die bis zum Zustandekommen der Konferenz hatten aus dem Weg geräumt [sic] müssen. Er erhoffe sich von der Zusammenkunft eine Reduktion der Spannungen auf dem Balkan und Gesten der Versöhnung, so Schüssel. Der EU-Kommissar Chris Patten erwähnte, dass diese Begegnung erst nach monatelangem Druck zustande gekommen war, während der EU-Beauftragte für Außenpolitik Javier Solana die Wiener Gespräche als wichtigen Schritt begrüßte.

In Wien ist am Dienstag das erste Treffen zwischen Vertretern der serbischen Führung und der Kosovo-Albaner seit dem Ende der kriegerischen Auseinandersetzungen vor mehr als vier Jahren abgehalten worden. Der österreichische Bundeskanzler Schüssel eröffnete die Gespräche offiziell und beglückwünschte die Delegationen in einer kurzen Ansprache zu ihrem Mut zum Gespräch. Der Kanzler sprach von den beträchtlichen Hindernissen, die bis zum Zustandekommen dieser Konferenz aus dem Weg hatten geräumt werden müssen. Dem Treffen war ein langes Tauziehen zwischen Belgrad und Pristina vorangegangen. Schüssel steckte seine Erwartungen denn auch nicht übertrieben hoch: Er erhoffe sich von dieser Zusammenkunft eine Reduktion der Spannungen auf dem Balkan und Gesten der Versöhnung. Auch der EU-Kommissar Chris Patten erwähnte, dass diese Begegnung erst nach monatelangem Druck zustande gekommen sei. Der Beauftragte der EU für Aussenpolitik, Solana, begrüsste die Wiener Gespräche als wichtigen Schritt.

Belgrad will Statusfrage ausklammern

Dem Treffen, das weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfand, kommt vor allem symbolische Bedeutung zu. Ab November sollen jedoch nach Mitteilung des Chefs der Uno-Mission in Kosovo, Harri Holkeri, in vier Arbeitsgruppen praktische Fragen zur Verbesserung der Lebensbedingungen in Kosovo erörtert werden. Andere greifbare Fortschritte waren allerdings beim Treffen zwischen den vom serbischen Ministerpräsidenten Zoran Zivkovic und dem Präsidenten Kosovos, Ibrahim Rugova, angeführten Delegationen nicht zu verzeichnen. Zivkovic sprach lediglich seine Anerkennung über die Tatsache aus, dass die beiden Seiten erstmals wieder am selben Tisch Platz genommen hätten.

Anmerkungen

Nur auf der Folgeseite wird in Fußnote 432 auf die Quelle verwiesen. Ein wörtliches Zitat sowie der Umfang der Textübernahmen sind dabei jedoch nicht ausgewiesen. Wird auf Seite 202 fortgesetzt


[335.] Jkr/Fragment 202 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 202, Zeilen: 1-12
Quelle: NZZ 2003
Seite(n): 0, Zeilen: 0
[Er] wies daraufhin, dass Belgrad seiner Ansicht nach alle Verpflichtungen der UN-Resolution 1244 erfüllt habe und es nunmehr darum gehe, die Rückkehr der serbischen Flüchtlinge zu organisieren und das Schicksal der Vermissten aufzuklären. Es gehe darum, den Menschen im Kosovo ein normales Leben zu ermöglichen. Ibrahim Rugova forderte hingegen von der internationalen Gemeinschaft mit Nachdruck die baldige Anerkennung der staatlichen Unabhängigkeit Kosovos, die seiner Ansicht nach de facto bereits bestehe. Der Präsident des kosovarischen Parlaments, Nexhat Daci, sprach in Bezug auf die Unabhängigkeit von einem nicht mehr umkehrbaren Prozess. Er fügte hinzu, dass Kosovo über Mittel verfüge, um Serbien bei seiner Integration in Europa zu behindern. Im Rahmen eines unabhängigen Kosovo könnten die praktischen Fragen schneller gelöst werden, argumentierte er. Belgrad, so sagte Zivkovic, habe sämtliche Verpflichtungen der Uno-Resolution 1244 erfüllt; nunmehr gehe es um die Rückkehr der serbischen Flüchtlinge und die Aufklärung des Schicksals der Vermissten. Zivkovic bezeichnete diese Punkte als «politische Fragen par excellence» und spielte damit indirekt auf die Weigerung Belgrads an, über den Status der Provinz im Rahmen der Kosovo- Gespräche zu verhandeln. Die Statusfrage, so Zivkovic, sei eine politisch sehr gefährliche Angelegenheit, die jetzt nicht aufgeworfen werden dürfe. Im Moment müsse es darum gehen, den Menschen in Kosovo ein normales Leben zu ermöglichen.

Vage albanische Drohungen

Ibrahim Rugova forderte hingegen von der internationalen Gemeinschaft mit Nachdruck die baldige Anerkennung der staatlichen Unabhängigkeit Kosovos, die seiner Ansicht nach de facto bereits besteht. Belgrad müsse endlich die neue Realität in Kosovo anerkennen, sagte Rugova. Im Rahmen eines unabhängigen Kosovo könnten auch die praktischen Fragen rascher gelöst werden, argumentierte er. Der Präsident des Parlaments von Kosovo, Nexhat Daci, ein Parteikollege Rugovas, sprach in Bezug auf die Unabhängigkeit Kosovos von einem nicht mehr umkehrbaren Prozess. Die politische Führung der Provinz sei bereit, jeden demokratisch vertretbaren Preis im Hinblick auf die Erlangung der Unabhängigkeit zu zahlen. Mit einem drohenden Unterton fügte er vage hinzu, dass Kosovo über die «physischen, politischen, psychologischen und finanziellen Mittel» verfüge, um Serbien unter Druck zu setzen und es bei seiner Integration in Europa zu behindern.

Anmerkungen

Fortgesetzte Textübernahme von Seite 201.


[336.] Jkr/Fragment 202 16

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 202, Zeilen: 16-27
Quelle: Cyrus 2003
Seite(n): 12-13, Zeilen: 12: 33-42; 13: 1-5
Nicht zuletzt wegen der Rückkehr zur Realität sind die Ergebnisse des Gipfeltreffens von Thessaloniki in der veröffentlichten Meinung überwiegend positiv bewertet worden. Schon vor dem Zusammentreffen war klar, dass Südosteuropa keine neuen Strategien und Programme braucht, sondern eine konsequente Implementierung der festgelegten Maßnahmen. Alle Beteiligten sollten jede Anstrengung unternehmen, die Ergebnisse von Thessaloniki umzusetzen und die vereinbarten Instrumente voll zum Einsatz zu bringen.433 Schwerpunkt der italienischen EU-Präsidentschaft in der zweiten Jahreshälfte 2003 ist es, diesen Prozess voranzutreiben. Bereits im Dezember 2003 ist im Rahmen eines verstärkten politischen Dialogs ein Treffen auf Außenminister-Ebene geplant. Es wird auch ein Folgetreffen der Justiz- und Innenminister zu der 2002 abgehaltenen Londoner Konferenz gegen die organisierte Kriminalität geben. Die Staaten [der Region werden auf der Grundlage erster Berichte über die Implementierung der damals eingegangenen Verpflichtungen mit Unterstützung der Kommission Aktionspläne zu einigen vorrangigen Bereichen entwickeln.]

433 Altmann, Der Gipfel EU-Westliche Balkanstaaten, a.a.O. (Anm. 430): „[...]“

[Seite 12, Zeilen 33-42]

Alles in allem bewerte ich trotz oder gerade wegen der Rückkehr zur Realität die Ergebnisse des Gipfeltreffens von Thessaloniki positiv.

Viel Raum für neue große Würfe sehe ich auf absehbare Zeit nicht. Südosteuropa braucht keine neuen Strategien, sondern konsequente Implementierung. Jetzt sollten alle Beteiligten jede Anstrengung unternehmen, die Ergebnisse von Thessaloniki umzusetzen und die vereinbarten Instrumente und Maßnahmen voll zum Einsatz zu bringen. Schwerpunkt der italienischen EU-Präsidentschaft wird deshalb sein, diesen Prozess voranzutreiben. Bereits im Dezember 2003 ist im Rahmen eines verstärkten politischen Dialogs ein Treffen auf Außenminister-Ebene geplant. Im November 2003 wird es zu einem Treffen der Justiz- und Innenminister kommen, das dem Follow-up

[Seite 13, Zeilen 1-5]

der Londoner Konferenz gegen das organisierte Verbrechen im Jahre 2002 dienen soll. Die Staaten der Region werden auf der Grundlage erster Berichte über die Implementierung der seinerzeit eingegangenen Verpflichtungen mit Unterstützung der Kommission Aktionspläne zu einigen prioritären Bereichen entwickeln, die auf dem Ministertreffen verabschiedet werden sollen.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. In der Fußnote 433 wird Altmann wörtlich zitiert, jedoch erolgt auch dort kein Hinweis auf Cyrus. Die Textübereinstimmungen setzen sich auf der Folgeseite weiter fort.


[337.] Jkr/Fragment 203 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 203, Zeilen: 1-13
Quelle: Cyrus 2003
Seite(n): 13, Zeilen: 2-13
[Die Staaten] der Region werden auf der Grundlage erster Berichte über die Implementierung der damals eingegangenen Verpflichtungen mit Unterstützung der Kommission Aktionspläne zu einigen vorrangigen Bereichen entwickeln.

Die griechische und die italienische EU-Präsidentschaft haben zu Beginn des Jahres 2003 gemeinsam ein Programm für den westlichen Balkan vorgestellt, durch dieses Programm wird sichergestellt dass eine gewisse Kontinuität über beide Präsidentschaften hinweg gewahrt bleibt. Die größte Herausforderung wird aber nach wie vor darin liegen, durch zunehmende Verantwortungsübernahme der Region deren eigene kreative Kräfte stärker zu mobilisieren. Es gilt darauf zu achten, dass nicht nur Strukturen, Gesetze und Verordnungen den EUStandards angeglichen werden, sondern dass diese Standards auch mit Leben erfüllt werden. Zweifelsohne ist das eine der großen Aufgaben in der Phase nach Thessaloniki.

Die Staaten der Region werden auf der Grundlage erster Berichte über die Implementierung der seinerzeit eingegangenen Verpflichtungen mit Unterstützung der Kommission Aktionspläne zu einigen prioritären Bereichen entwickeln, die auf dem Ministertreffen verabschiedet werden sollen.

Die griechische und die italienische EU-Präsidentschaft haben zu Beginn des Jahres 2003 gemeinsam ein Programm für den westlichen Balkan vorgestellt. Dadurch bleibt die Kontinuität des EU-Engagements gewahrt. Die größte Herausforderung wird aber nach wie vor darin liegen, durch zunehmende Verantwortungsübernahme der Region deren eigene kreative Kräfte stärker zu mobilisieren. Es gilt dafür Sorge zu tragen, dass nicht nur Strukturen, Gesetze und Verordnungen den EU-Standards angeglichen werden, sondern dass diese Standards auch verinnerlicht und „gelebt“ werden. Dies ist eine der großen Aufgaben in der post-Thessaloniki-Phase.

Anmerkungen

Fortgesetzte Textübereinstimmungen von der vorherigen Seite. Kein Hinweis auf Cyrus.


[338.] Jkr/Fragment 203 26

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 203, Zeilen: 26-31
Quelle: Vetter 2003
Seite(n): 68, Zeilen: 18-22
Als die internationale Gemeinschaft begann, sich im Kosovo direkt zu engagieren, herrschte dort gesellschaftliches Chaos. Es gab keine Regierung, keine Polizei, keine Gesetze und keine funktionierende Infrastruktur mehr. Zudem kehrten innerhalb kürzester Zeit etwa 900.000 Albaner in die Provinz zurück, die vor serbischen Militärs und Paramilitärs in die Nachbarländer geflohen waren. - Als die internationale Gemeinschaft 1999 begann, sich in Kosovo direkt zu engagieren, herrschte dort gesellschaftliches Chaos. Es gab keine Regierung, keine Gesetze, keine Polizei, keine Infrastruktur. Zudem kehrten innerhalb kürzester Zeit etwa 900 000 Albaner zurück, die vor serbischen Militärs und Paramilitärs in die Nachbarländer geflohen waren.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[339.] Jkr/Fragment 204 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 204, Zeilen: 2-6
Quelle: Millotat 2003
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
Auch Jahre nach dem Einmarsch der KFOR ist das politische Endziel des Einsatzes der internationalen Gemeinschaft noch immer nicht formuliert worden. Die Grundlagendokumente und dabei in erster Linie die UN. Resolution 1244 sind jedoch trotz der fehlenden Formulierungen dieses Zieles ein solider Handlungsrahmen für KFOR und für die Entwicklung der Provinz. Auch vier Jahre nach dem Einmarsch der KFOR ist das politische Endziel des Einsatzes der internationalen Gemeinschaft noch immer nicht formuliert worden. Die aufgeführten Grundlagendokumente für das Kosovo sind trotz der fehlenden Formulierung dieses Zieles ein solider Richtungs- und Handlungsrahmen für die UNMIK-Administration und die KFOR für die Entwicklung dieser Provinz.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[340.] Jkr/Fragment 205 25

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 205, Zeilen: 25-37
Quelle: Reinhardt 2002
Seite(n): 567, Zeilen: 567: 28-34; 568: 6-8, 14-21
So konnten die KFOR-Truppen nahezu keine Kaserne der abgezogenen jugoslawischen Streitkräfte für ihre eigene Unterbringung nutzen, da diese im Luftkrieg zerbombt worden waren. Auch unbeschädigte Teile von Kasernen konnten, wenn überhaupt, erst nach aufwändigen Vorarbeiten genutzt werden, weil vermieden werden musste, dass Soldaten durch noch explosive Teile von Streubomben zu Schaden kamen. Hinzu kam, dass bei der Zielplanung der NATO-Luftangriffe zu wenig bedacht worden war, in diesem Gebiet später mit eigenen Bodentruppen operieren müssen. So waren durch die Bombardements auch wichtige Infrastruktureinrichtungen zerstört worden. Diese mussten durch KFOR-Soldaten mit großem Aufwand wieder aufgebaut werden. Das galt insbesondere für den Bau von Straßen und Brücken, um den eigenen Verkehrsfluss und die notwendigen Truppenbewegungen überhaupt erst zu ermöglichen. [Seite 567, Zeilen 28-34]

So konnten die KFOR-Truppen fast keine einzige Kaserne der jugoslawischen Streitkräfte für ihre eigene Unterbringung nutzen, da diese alle zusammengebombt waren, obwohl sich zum Zeitpunkt der Bombardierung schon längst keine jugoslawischen Truppen mehr in den Kasernen befunden hatten. Wir konnten auch unbeschädigte Reste von Kasernen kaum nutzen, ohne unsere Soldaten durch nicht explodierte Bomblets von Streubomben zu gefährden.

[Seite 568, Zeilen 6-8]

Ich hätte mir gewünscht, daß bei der Zielplanung der NATO-Luftstreitkräfte bedacht worden wäre, daß in diesem Gebiet später eigene Bodentruppen operieren würden.

[Seite 568, Zeilen 14-21]

Vieles von eben der Infrastruktur, die KFOR im späteren Einsatz dringend benötigt hätte, war durch die eigenen Luftstreitkräfte vorher zerstört worden. Es mußten daher später mit sehr viel Geld Alternativlösungen realisiert werden, so beim Bau unzähliger Camps für die Truppe, die aus Containern errichtet wurden, beim Bau von Umgehungsstraßen und beim Wiederaufbau zerstörter Brücken, um den eigenen Verkehrsfluß und Truppenbewegungen überhaupt erst zu ermöglichen.

Anmerkungen

Inhaltlich übereinstimmend, teilweise mit identischen Formulierungen. Eine Quellenangabe unterbleibt.


[341.] Jkr/Fragment 206 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 206, Zeilen: 1-7
Quelle: Millotat 2003
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: -
[Schließlich ist die einzige leistungsfähige Straße von Albanien in] das Kosovo ebenso repariert worden wie die Straßenverbindung von Thessaloniki in Griechenland in die Provinz. Der Flughafen von Pristina konnte Zug um Zug in enger Zusammenarbeit mit dem Führer des russischen Koningents aufgebaut und die zunächst mangelhaften Sicherheitsstandards des Flughafens deutlich angehoben werden. Auch das Eisenbahnwesen ist im Kosovo wieder auf die Beine gebracht worden. Es ist gelungen, die Eisenbahnstrecke von Belgrad durch das Kosovo nach Thessaloniki wieder befahrbar zu machen. Die einzige leistungsfähige Straße von Albanien in das Kosovo, welche die KFOR ebenso braucht wie die Straße von Thessaloniki in Griechenland in das Kosovo, ist repariert worden.

Der Flughafen von Pristina konnte Zug um Zug in enger Zusammenarbeit mit dem Führer des russischen Kontingents und der oft widerstrebenden UNMIK-Administration ausgebaut werden, die zunächst mangelhaften Sicherheitsstandards des Flughafens konnten erhöht werden.

[...]

Auch das Eisenbahnwesen im Kosovo ist wieder auf die Beine gebracht worden. Es ist gelungen, dass die Eisenbahnstrecke von Belgrad durch das Kosovo nach Thessaloniki wieder befahren werden kann.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[342.] Jkr/Fragment 207 11

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 207, Zeilen: 11-17
Quelle: Reinhardt 2002
Seite(n): 569, 570, Zeilen: 569: 35-36; 570: 2-5, 11-15
Absolute Offenheit und Transparenz war dabei die Devise. Darüber hinaus war es wichtig, für die Bevölkerung nicht nur Gutes zu tun, sondern auch offensiv darüber zu berichten. Die gute Informations- und Pressearbeit hat dazu beigetragen, dass die Tätigkeit von KFOR im Sinne eines in sich geschlossenen Gesamtkonzepts überzeugend dargestellt werden konnte. Wichtig war es, blitzschnell auf alle Ereignisse reagieren zu können. [Seite 569, Zeilen 35-36]

Absolute Offenheit war die Devise, wobei es durchaus sein konnte, zu

[Seite 570, Zeilen 1-5]

bestimmten Punkten nicht Stellung zu nehmen, weil man sie noch nicht beantworten oder kommentieren konnte oder wollte. Darüber hinaus galt es, für die Bevölkerung nicht nur Gutes zu tun, sondern davon nach dem Motto „Tue Gutes und sprich darüber“ auch ausführlich und wiederholt zu berichten.

[Seite 570, Zeilen 11-15]

In der Rückschau betrachte ich unsere Informations- und Pressepolitik als einen der Schlüsselfaktoren unseres Erfolges, denn es war uns gelungen, unsere Arbeit im Sinne eines in sich geschlossenen Gesamtkonzepts zu „verkaufen“. Und wir konnten blitzschnell auf alle Ereignisse reagieren.

Anmerkungen

Reinhardts Fazit wird zu Jkrs Interpretation. Die inhaltliche und teilweise wortwörtliche Übernahme wird weder gekennzeichnet noch durch eine Quellenangabe "fundiert".


[343.] Jkr/Fragment 207 25

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 207, Zeilen: 25-30
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 464, Zeilen: 24ff
Immer wieder kam es zu schlimmen Übergriffen, wobei die Ermordung von vierzehn serbischen Bauern bei Gracko südlich von Pristina am 23. Juni 1999 ein trauriger Höhepunkt war. Der insbesondere von UÇK-Mitgliedern ausgehende Vertreibungsdruck hat dazu beigetragen, dass die meisten der Serben und der Roma, die sich während des Krieges mit den serbischen Kämpfern solidarisiert hatten, aus Kosovo geflohen sind. 439

439 KFOR, The international Security Presence in Kosovo, in: www.nato.int/kfor

Tatsächlich kam es in den folgenden Wochen häufig zu Übergriffen, wobei die Ermordung von vierzehn serbischen Bauern bei Gracko am 23. Juli 1999 ein trauriger Höhepunkt war. Der von UÇK-Mitgliedern ausgehende Vertreibungsdruck hat so dazu beigetragen, dass die Mehrheit der Serben und der Roma, die sich während des Krieges mit den Serben solidarisiert hatten, aus Kosovo geflohen sind.66

66 Vgl. auch die Angaben zur Bevölkerungsstatistik im Anhang dieses Buches.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[344.] Jkr/Fragment 208 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 208, Zeilen: 2-7
Quelle: Giersch 2000
Seite(n): 464, Zeilen: 31-36
Die Soldaten versuchten zwar durch Patrouillen und den Einsatz von Militärpolizei die innere Sicherheit herzustellen. Letztlich war dies aber eine Aufgabe für die sie weder ausgebildet, noch zuständig waren. Die Aufstellung der später eingerichteten UN-Polizei ließ sich unterdessen ebenso langsam an, wie die Etablierung einer zivilen UN-Verwaltung. Dass die UÇK inzwischen dieses Vakuum auszufüllen suchte, konnte kaum überraschen. Die NATO versuchte zwar durch Patrouillen und den Einsatz von Militärpolizei innere Sicherheit herzustellen; letztlich ist dies aber eine Aufgabe, für die Soldaten weder ausgebildet sind, noch voll zuständig sein können. Die Aufstellung der geplanten UN-Polizei ließ sich unterdessen ebenso langsam an wie die Etablierung einer zivilen UN-Verwaltung. Dass die UÇK inzwischen das Vakuum auszufüllen suchte, konnte kaum überraschen.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[345.] Jkr/Fragment 208 16

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 208, Zeilen: 16-23, 24-28
Quelle: Reinhardt 2002
Seite(n): 73, Zeilen: 73: 8-20; 345: 11-16
Eine prekäre Lage war in Orahovac entstanden. Rund um die südkosovarische Stadt waren von den Serben viele Kriegsverbrechen begangen worden. Mehrere aufgefundene Massengräber zeugten von unglaublichen Greueltaten, die hier geschehen waren. Die Albaner glaubten, dass unter den serbischen Kriegsverbrechern auch russische Söldner waren, die sich noch in der Stadt versteckt halten würden. Sie reagierten daher auf die beabsichtigte Stationierung eines russischen Bataillons höchst militant, indem sie auf allen Zufahrtswegen Barrikaden errichteten. [...] Die Serben sind in ihrer eigenen Stadt eingesperrt und können sich nur in einem kleinen Teil der Stadt frei bewegen. In der Regel gehen sie nur bei Dunkelheit auf die Straßen, aus Angst, von den Albanern verfolgt zu werden. Im Laufe der Zeit ist es KFOR gelungen, wenigsten einige Straßen wieder für Serben sicher zu machen. [Seite 73]

Große Sorge machte Brigadegeneral Sauer die verfahrene Lage in Orahovac. Hier sollte ein weiteres russisches Fallschirmjäger-Bataillon stationiert werden, wogegen die albanische Mehrheit der Stadt im wahrsten Sinn des Wortes auf die Barrikaden gegangen war. Rund um Orahovac waren von den Serben viele Kriegs verbrechen begangen worden, mehrere Massengräber, die man gefunden und geöffnet hatte, waren ein beredtes Zeugnis der Grausamkeiten, die hier geschehen waren. Die Albaner glaubten, klare Beweise dafür zu haben, daß unter den serbischen Kriegsverbrechern auch russische Söldner waren, die sich nun im serbischen Teil der Stadt unter der serbischen Bevölkerung versteckt halten würden. Die Albaner reagierten daher auf alles, was russisch war, höchst militant und allergisch: Sie hatten auf allen Zufahrtswegen Barrikaden aufgebaut, [...]

[Seite 345]

Die Serben sind in ihrer eigenen Stadt eingesperrt, können sich nur in ihrem kleinen Viertel bewegen. Sowie sie rauswollen, laufen sie Gefahr, von den Albanern verfolgt zu werden. Es ist uns in der Zwischenzeit wenigstens gelungen, die Straße von Velika Hoča nach Orahovac für die Serben sicher zu machen; hier können sie sich frei bewegen.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[346.] Jkr/Fragment 209 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 209, Zeilen: 1-19
Quelle: Reinhardt 2002
Seite(n): 64, Zeilen: 7-11, 15-22, 24-34
[Durch die Stadt, eine der wenigen Industriestädte des Kosovo mit seinen alten, größ]tenteils heruntergekommenen Arbeitervierteln verläuft der Fluss Ibar. Er teilt die Stadt in einen Süd- und einen Nordteil, wobei in der Stadtmitte eine große Autobrücke beide Stadtteile verbindet. Im Südteil leben etwa 60.000 Albaner, die nach Kriegsende alle Serben aus ihren Häusern vertrieben haben. Im Nordteil leben etwa 17.000 Serben, davon rund 7.000 serbische Flüchtlinge, die aus allen Teilen des Kosovo vertrieben worden waren und sich hier niedergelassen haben. Außerdem leben hier immer noch etwa 3.000 Albaner, die sich unterdrückt und persönlich verfolgt fühlen. Die Serben betrachten Nord-Mitrovica als wichtigen Vorposten im Kosovo, wo sie in der Mehrheit sind. Die Albaner sehen die gesamte Stadt als ihre Stadt an, aus deren Nordteil viele von ihnen nach Kriegsende vertrieben worden waren, als die Serben dort in albanischen Häusern und Wohnungen Zuflucht gesucht haben. Die Albaner wollen ihre Flüchtlinge wieder in den Norden zurückbringen und weitere Vertreibungen verhindern. Sie behaupten, dass sie die Stadt wieder für alle Kosovaren öffnen wollten. Die Serben trauten den Albanern aber nicht, weil sie in all den Vorhaben nur einen Vorwand sahen, in den Norden der Stadt vorzustoßen, um die Serben endgültig zu vertreiben. So kam es an der Ibar-Brücke, die mittlerweile Symbolcharakter hat, und von den Franzosen „Austerlitz-Brücke“ genannt wird, immer wieder zu gewalttätigen Zwischenfällen. Mitrovica ist eine reine Industriestadt mit Arbeitervierteln und mittelgroßen Hochhäusern, die das Stadtbild beherrschen. Quer durch die Stadt verläuft der Ibar-Fluß. Zwei Brücken verbinden die beiden Stadtteile, in der Mitte der Stadt eine große und schön gebaute Autobrücke, von den Franzosen „Austerlitz-Brücke“ genannt, [...]

Im Südteil der Stadt leben etwa 60.000 Albaner, die alle Serben und Roma aus ihren Häusern vertrieben hatten. Im Nordteil lebten noch etwa 17.000 Serben, davon rund 7.000 Flüchtlinge, die aus anderen Teilen des Kosovo vertrieben worden waren und sich hier neu angesiedelt hatten. Unter ihnen lebten hier immer noch rund 3.000 Albaner, die sich jedoch unterdrückt und persönlich verfolgt fühlten.

Die Serben betrachteten Mitrovica als wichtigen und letzten ethnischen Vorposten ihrer Enklave nördlich des Ibar-Flusses. [...] Die Albaner sahen Mitrovica ihrerseits als ihre Stadt an, aus deren Nordteil viele von ihnen Ende Juni/Anfang Juli 1999 mit Gewalt vertrieben worden waren, als die Serben dort in albanischen Häusern und Wohnungen Zuflucht gesucht hatten. Den Albanern Kam es daher darauf an, ihre Flüchtlinge wieder in ihre angestammten Wohnsitze im Norden der Stadt zurückzubringen sowie weitere Vertreibungen aus Nord-Mitrovica zu verhindern. Sie behaupteten, daß sie die Stadt wieder für alle Kosovaren, d.h. auch für die Serben, öffnen wollten; die Serben trauten den Albanern aber nicht und sahen in all deren Vorhaben nur einen Vorwand, in den Norden der Stadt vorzustoßen und die Serben von dort endgültig zu vertreiben.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[347.] Jkr/Fragment 209 24

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 209, Zeilen: 24-36
Quelle: Reinhardt 2002
Seite(n): 64, 65-66, Zeilen: 64:35-36 65:19-20.26-27.28-34 - 66:1-3
Neben der konfliktträchtigen ethnischen Situation ist die extrem hohe Arbeitslosigkeit mit einer Arbeitslosenquote von rund 85 Prozent das größte Problem in Mitrovica. In der Industriestadt waren 25.000 Angestellte und Arbeiter in dem Bergwerks- und Industriekombinat der Trepča-Mine beschäftigt. Trepča, der einst wichtigste Arbeitgeber im Kosovo ist heute völlig veraltet und verrottet. Die Serben, die 1989 die Autonomie des Kosovo abschafften und auch die Herrschaft über den Industrie-Komplex übernommen hatten, beuteten die Werke systematisch aus, investierten nichts mehr in die Erneuerung oder Sicherheit und ignorierten alle Auswirkungen für die Umwelt. Trepča ist wegen der völlig unsachgemäßen Ablagerung giftigster Stoffe heute eine ökologische Zeitbombe schlimmsten Ausmaßes. Die Betriebe sind so herunter gewirtschaftet, dass sie nicht mehr produzieren können. Die früheren Beschäftigten sind zur Arbeitslosigkeit verurteilt. [Seite 64]

Neben den ethnischen Auseinandersetzungen war das Grundproblem in Mitrovica die extrem hohe Arbeitslosenquote von rund 85 Prozent.

[Seite 65]

In besseren Zeiten waren im Komplex von Trepča ca. 25.000 Angestellte und Arbeiter beschäftigt; [...] Trepča wurde einst zu Recht das „Kronjuwel Jugoslawiens“ genannt und war der wichtigste Arbeitgeber im Kosovo.

All das war Vergangenheit. Die Einrichtungen von Trepča sind heute völlig veraltet, z. T. verrottet; [...] Die Serben, die 1989 die Autonomie des Kosovo beendet und auch die Herrschaft über den Trepča-Komplex übernommen hatten, hatten die Werke systematisch ausgebeutet, kein Geld mehr in die Erneuerung oder in Sicherheit investiert und auch alle Konsequenzen für die Umwelt ignoriert. Trepča ist in weiten Bereichen eine ökologische Zeitbombe schlimmsten Ausmaßes, die uns noch sehr große Sorgen machen sollte. Die Betriebe sind so heruntergewirtschaf

[Seite 66]

tet, daß sie nicht mehr produzieren könnten. Die früheren Mitarbeiter und deren Familien in Mitrovica sind zur Arbeitslosigkeit und zu der ganzen damit verbundenen Hoffnungslosigkeit verurteilt.

Anmerkungen

Zwar gekürzt, aber inhaltlich identisch und mit einer Reihe von (auch längeren) wortwörtlichen Übernahmen. Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[348.] Jkr/Fragment 210 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 210, Zeilen: 1-9
Quelle: Reinhardt 2002
Seite(n): 66, 67, Zeilen: 66:1-7; 67:3-6
[Sie] sehen für sich und ihre Familien keinerlei Perspektiven, denn ohne enorme internationale Finanzhilfe in Milliardenhöhe wird eine Wiederaufnahme der Arbeit auf lange Sicht nicht möglich sein. Der Frust in der Bevölkerung beiderseits des Ibar ist dementsprechend groß und trägt zu der insgesamt angespannten Situation bei.

Die Strategie der französischen KFOR-Brigade war von Anfang an darauf ausgerichtet, die streitenden Parteien beiderseits des Flusses räumlich weitgehend zu trennen und im Norden durch starke militärische Präsenz dafür zu sorgen, dass jede Gewaltanwendung möglichst frühzeitig unterdrückt werden konnte.

[Seite 66]

Die früheren Mitarbeiter und deren Familien in Mitrovica sind zur Arbeitslosigkeit und zu der ganzen damit verbundenen Hoffnungslosigkeit verurteilt. Ohne ganz enorme Investitionen von Milliarden-Beträgen wird eine Wiederaufnahme der Arbeit auf lange Sicht nicht möglich sein. Der Frust in der Bevölkerung beiderseits des Ibar-Flusses ist offenkundig, und das ist auch verständlich.

[Seite 67]

Cuches Strategie war, die streitenden Parteien beiderseits des Flusses räumlich weitestgehend zu trennen und im Norden durch starke militärische Präsenz dafür zu sorgen, daß jede Gewaltanwendung frühzeitig unterdrückt werden konnte.

Anmerkungen

Inhaltlich identisch mit großen wörtlichen Übereinstimmungen. Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Bruno Cuche leitete als Brigadegeneral das französische KFOR-Kontingent im Kosovo.


[349.] Jkr/Fragment 210 12

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 210, Zeilen: 12-27
Quelle: Reinhardt 2002
Seite(n): 370, 371, 372, Zeilen: 370: 5, 9-12, 15-22; 371: 26-29; 372: 26-31
Er ereignete sich am 4. Februar 2000, als die Situation außer Kontrolle geraten war und sich Serben und Albaner im Nordteil der Stadt bekämpften. Serben haben wegen eines zunächst nichtigen Anlasses in einer Bar Albaner angegriffen, die massiv zurückschlugen. Der gesamte Frust der Bevölkerung entlud sich in Hass und Gewalt. Nachdem die UNMIK-Polizei nicht mehr in der Lage war, die Situation in den Griff zu bekommen, hatten auch die französischen KFOR-Soldaten alle Mühe, die Streitparteien zu trennen und die Kontrolle zurück zu gewinnen. Es bestand die Gefahr, dass die Albaner, die aus ihrem Frust über den Stillstand in der Stadt keinen Hehl machten, die Lage auszunutzen versuchten, um ihrerseits loszuschlagen. Albanische Hardliner hatten bereits angekündigt, dass sie in Mitrovica die Dinge selbst in die Hand nehmen wollten, wenn UNMIK und KFOR nicht genug tun würden, um die Teilung zu überwinden. Mit gezielten Maßnahmen wie einer nächtlichen Ausgangssperre, der Bildung von Sicherheitszonen beiderseits des Ibar und einer deutlich verstärkten Truppenpräsenz gelang des schließlich, die Lage zu beruhigen. [Seite 370, Zeile 5]

Freitag, der 4. Februar 2000;

[Seite 370, Zeilen 9-12]

Die Situation ist außer Kontrolle geraten, Serben und Albaner bekämpfen sich im Nordteil der Stadt. Ich ordne sofort eine Ausgangssperre an und eine „Sicherungszone“ entlang des Ibar-Flusses beiderseits der Brücken, [...]

[Seite 370, Zeilen 15-22]

Serben haben wegen eines zunächst nichtigen Anlasses in der Bar „Bel Ami“ Albaner angegriffen, die sofort zurückgeschlagen haben. Der gesamte Frust der Bevölkerung entlädt sich in Haß und Gewalt. Die UNMIK-Polizei ist nicht mehr Herr der Lage, die neuen französischen Soldaten haben erhebliche Zeit gebraucht, sich in der ihnen noch weitgehend unbekannten Stadt bei Nacht zurechtzufinden und die Kontrolle zurückzugewinnen.

[Seite 371, Zeilen 26-29]

Bernard Kouchner und ich stellen die Maßnahmen der Ausgangssperre und der verstärkten militärischen Präsenz, aber auch der nur für kurze Zeit vor gesehenen massiven Personenkontrolle auf den beiden Brücken dar, [...]

[Seite 372, Zeilen 26-31]

Die Albaner, die aus ihrem Frust über den Stillstand in der Stadt keinen Hehl machen, werden die psychologische Lage nutzen, nun ihrerseits zuzuschlagen. Die albanischen Hardliner haben ja wieder und wieder angekündigt, daß sie in Mitrovica die Dinge selbst in die Hand nehmen wollen, wenn UNMIK und KFOR nicht genug tun, um die De-facto-Teilung zu überwinden.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[350.] Jkr/Fragment 211 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 211, Zeilen: 2-7
Quelle: Millotat 2003
Seite(n): 1 (Internetversion), Zeilen: -
Im Auftrag des Kommandeurs der KFOR und mit Zustimmung des UNO-Generalsekretärs wurde eine Arbeitsorganisation geschaffen, in der Vertreter der zerstrittenen Bevölkerungsgruppen zusammen mit den Vertretern der internationalen Gemeinschaft versuchten, anstehende praktische Fragen in den Bereichen Gesundheitswesen, Bildung, Polizei und Sicherheit zu lösen. Im Auftrag des COMKFOR und mit Zustimmung des Vertreters des UNO-Generalsekretärs wurde in Mitrovica, wo sich wie in einem Brennglas alle Probleme des Kosovo bündeln, eine Arbeitsorganisation geschaffen, in der Vertreter der zerstrittenen Bevölkerungsgruppen zusammen mit uns anstehende praktische Fragen in den Bereichen Gesundheitswesen, Bildung, Polizei und Sicherheit anpacken sollen.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme, keine Quellenangabe.


[351.] Jkr/Fragment 211 24

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 211, Zeilen: 24-26
Quelle: Reinhardt 2002
Seite(n): 459, Zeilen: 28-30
Es wurden alle notwendigen Schritte unternommen, um zu verhindern, dass Kosovo zu einer Basis wurde, aus der heraus Gewalt in die Sicherheitszone exportiert wird.442

442 Klaus Reinhardt, KFOR, ebenda, S. 459: Bei einer Pressekonferenz erklärte der COMKFOR u. a.: „KFOR toleriert weder im Kosovo noch über die Grenze in die Sicherheitszone hinweg irgendwelche Aktionen so genannter Aufständischer wie der UÇPMB. Wir lehnen jeglichen bewaffneten Konflikt in diesem Bereich kategorisch ab ... Jede Aktivität, die den Friedensprozess im Kosovo gefährdet wird von uns unterbunden werden, und wir werden jeden verfolgen, der sich nicht an diese Vorgabe hält.“

Meine Botschaft ist kurz. „ [...] Wir sind bereit, alle erforderlichen Schritte zu unternehmen, um zu vermeiden, daß das Kosovo zu einer Basis wird, aus der heraus Gewalt in die Sicherheitszone exportiert wird. KFOR toleriert weder im Kosovo noch über die Grenze in die Sicherheitszone hinweg irgendwelche Aktionen sogenannter Aufständischer wie der UÇPMB. Wir lehnen jeglichen bewaffneten Konflikt in diesem Bereich kategorisch ab ... Jede Aktivität, die den Friedensprozeß im Kosovo gefährdet, wird von uns unterbunden werden, und wir werden jeden verfolgen, der sich nicht an diese Vorgaben hält.“
Anmerkungen

Das ursprüngliche Zitat wird auseinandergeschnitten und der erste Teil in vermeintlich eigenständig formulierten Fließtext umgemünzt. Dass diese Stelle ursprünglich auch von Reinhardt stammt aus der Fußnote in keiner Weise erkennbar.

Beim Zitat selbst unterläuft Jkr ein kleinerer Zitierfehler. (Der korrekt gekennzeichnete Anteil des Zitats bleibt bei der Zeilenzählung unberücksichtigt.)


[352.] Jkr/Fragment 212 07

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 212, Zeilen: 7-21
Quelle: Reinhardt 2002
Seite(n): 560, 561, 562, Zeilen: 560:34-35; 561:2-16; 562:6-10
Problematisch war die einseitige Betrachtungsweise mancher Nationen, welche häufig nur die Schuld bei den Serben suchten. Selbst bei der illegalen Operation der Albaner im Preševo-Tal wurde teilweise eine serbische Mitschuld gesucht und zu wenig auf politische Objektivität geachtet. Die Führung von KFOR hat die Fakten immer wieder an die zuständigen Stellen, insbesondere bei der NATO, gemeldet. Doch trotz der eindeutigen Warnungen wurde erst reagiert, als die Extremisten fest im Sattel saßen. Als verhängnisvoll erwies es sich, dass KFOR nie die Erlaubnis bekam, die Albaner aus der Sicherheitszone zu vertreiben. Durch ein energischeres Vorgehen der zuständigen amerikanischen Militärs im Südosten des Kosovo wäre so manche unheilvolle Entwicklung gestoppt, wahrscheinlich sogar die gesamte Entwicklung verhindert worden.

Schließlich gelang es KFOR, die Aktionen der politischen Extremisten dadurch zu beenden, dass ihnen ihre logistische Versorgung aus dem Kosovo unterbunden wurde und ihre Absicht, UÇPMB-Kämpfer im Kosovo auszubilden schon im ersten Ansatz zu ersticken.

[Seite 560]

Sehr problematisch war die einseitige Betrachtungsweise mancher Nationen, daß nur die Serben die „Bösen“ seien.

[Seite 561]

Ich hätte mir bei den Aktionen der Albaner im Februar in Mitrovica, noch mehr bei den illegalen Operationen der UÇPMB und von deren Vorläufer im Preševo-Tal mehr politische Objektivität gewünscht. Wir haben die Fakten wieder und wieder gemeldet, aber man hat uns nicht geglaubt und trotz unserer Warnungen erst zu einer Zeit reagiert, als die Extremisten in Dobrosin und Končulj fest im Sattel saßen. Ich hielt es für verhängnisvoll, daß wir nie die Erlaubnis bekamen, die Albaner aus der Sicherheitszone herauszuwerfen oder sie zumindest dann, wenn sie im Kosovo als Angehörige der UÇPMB klar erkenntlich angetroffen wurden, festzusetzen. Ein energischeres Vorgehen der Amerikaner im Januar und im Februar 2000 hätte uns später vieles erspart, wahrscheinlich sogar die gesamte Entwicklung bis hin zu den Operationen der gleichen Albaner, die im Frühjahr 2001 aus dem Preševo-Tal auswichen und ihre unseligen Aktionen dann auf Mazedonien ausdehnten.

[Seite 562]

Wir haben als KFOR vielmehr alles darangesetzt, die Aktionen der politischen Extremisten dadurch zu beenden, daß wir ihnen ihre logistische Versorgung aus dem Kosovo abwürgten und ihre Absicht, die Leute der UÇPMB im Kosovo auszubilden, schon im ersten Ansatz erstickten.

Anmerkungen

Hier spricht nicht Jkr, sondern es handelt sich Satz für Satz um die Meinung Reinhardts, die dieser in den "Nachbetrachtungen" seines Kosovo-Tagebuchs äußert. Inhaltlich fast identisch, zum Teil sogar mit demselben Wortlaut.


[353.] Jkr/Fragment 212 34

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 212, Zeilen: 34-42
Quelle: Millotat 2003
Seite(n): 1, Zeilen: "Lagefeststellung und neue Wege der Führung"+1 ff
Im Oktober 2001 konnte die erste Phase des Einsatzes der KFOR-Friedensmission insgesamt erfolgreich abgeschlossen werden. Die Konsolidierung der internationalen Militärpräsenz mit seinen fünf multinationalen Brigaden hatte ein einigermaßen sicheres Umfeld geschaffen, auf dessen Grundlage die UNMIK-Zivilpräsenz die Rahmenbedingungen für vorläufige Regierungsstrukturen realisieren konnte. Die Lagefeststellung des Kommandeurs der KFOR und seiner Generale ergab jedoch, dass sich die fünf multinationalen Brigaden zu fünf weitgehend eigenständigen Einheiten entwickelt hatten. Im Oktober 2001 war die erste Phase des Friedensmissionseinsatzes der KFOR weitgehend abgeschlossen. Die Konsolidierung der internationalen Militärpräsenz mit fünf multinationalen Brigaden hatte ein einigermaßen sicheres Umfeld geschaffen, auf dessen Grundlage die UNMIK-Administration die Rahmenbedingungen für vorläufige Regierungsstrukturen zu schaffen begonnen hatte.

Die Lagefeststellung des COMKFOR und seiner Generale Anfang Oktober 2001 ergab, dass sich die fünf multinationalen Brigaden der KFOR zu fünf regelrechten "Königreichen" entwickelt hatten.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Quelle wird erst in FN442a auf Seite 214 genannt


[354.] Jkr/Fragment 213 01

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 213, Zeilen: 1-42
Quelle: Millotat 2003
Seite(n): 1, Zeilen: "Lagefeststellung und neue Wege der Führung" +15 ff
[Diese Entwicklung kam in erster Linie deshalb zu]stande, weil die zivil-militärische Zusammenarbeit der Brigaden durch das Hauptquartier der KFOR kaum koordiniert worden war. Das hatte zu einem ziellosen Nebeneinander der für den Aufbau des Kosovo so wichtigen Aktivitäten geführt. Die Nationen hatten unterschiedlich hohe Investitionen in ihren Brigadebereichen vorgenommen, wobei der Einsatz der USA und Deutschlands am umfangreichsten war. Das Drängen des Kommandeurs der KFOR, die Kräfte der multinationalen Brigaden mehr ihre räumlichen Grenzen überschreitend und tiefer als bisher multinational gemischt einzusetzen, stieß bei einigen Kommandeuren auf große Vorbehalte. Sie waren so stark auf die Verhältnisse in ihrem Verantwortungsbereich fixiert, dass sie die Aufgabenstellung der gesamten KFOR zeitweise aus den Augen verloren hatten.

Geographisch deckungsgleich mit den Brigadebereichen waren 1999 fünf regionale Verwaltungsbereiche gebildet worden, die von Verwaltern der UNMIK-Zivilpräsenz geleitet wurden. Auf einer Ebene mit ihnen standen fünf Polizeiführer der internationalen UNMIK-Polizei. Die Auffassungen der Brigadekommandeure, wie mit diesen beiden Führungskräften zusammengearbeitet werden sollte, waren sehr unterschiedlich. Einige von ihnen delegierten die Zusammenarbeit mit den Regionsverwaltern auf ihre Stellvertreter. Ein enges Zusammenwirken der Kommandeure mit dem jeweils zuständigen Verwalter einer Region und dem jeweiligen Polizeichef entwickelte sich nur in wenigen Fällen. Meist arbeitete man nebeneinander her. Von einem handlungsfähigen Miteinander in den Brigadebereichen und den regionalen Verwaltungseinheiten konnte folglich nicht die Rede sein. Das hatte zur Folge, dass bei KFOR und UNMIK-Administration ein einheitliches, abgestimmtes Handeln in wichtigen Bereichen unterblieb. Die vorhandenen Kräfte und Mittel konnten in vielen Fällen nicht wirksam gebündelt werden. Das in Priština errichtete Hauptquartier der KFOR umfasste anfangs etwa 950 Soldaten. Es stellte sich jedoch heraus, dass diese Personalstärke zu hoch und nicht notwendig war, so dass eine Reduzierung um 200 Soldaten vorgenommen wurde. Grenzüberschreitende Einsätze der taktischen Reserve der [sic] Kommandeurs der KFOR, das waren etwa 300 Soldaten, die rotierend von den fünf Brigaden zu stellen waren, sollten im gesamten Kosovo eine tiefere Multinationalität demonstrieren und die Beweglichkeit der Einsätze erhöhen. Auf diese Weise sollte der oben beschriebenen starken Innenorientierung der Brigaden entgegengewirkt werden. Zugleich sollten die im Kosovo eingesetzten internationalen Truppen mehr voneinander lernen. Die NATO-Führung unterstützte das Ziel, die Brigadegrenzen zu durchbrechen und die Bemühungen, die KFOR-Einheiten multinational gemischt im gesamten Kosovo einzusetzen. Schließlich wurden die Widerstände bei den Brigaden gegen solche Einsätze zunehmend geringer. Zu Beginn der zweiten Phase des Friedensmissionseinsatzes wurde von der NATO eine neue, auf Reduzierung und Optimierung ausgelegte Struktur der KFOR entwickelt.442a Der Vorschlag des Kommandeurs der KFOR, in einem ersten Schritt die KFOR bis Ende 2002 von [39.000 auf 29.500 Mann zu reduzieren, bis Ende 2004 auf 15.000 und Ende 2006 auf nurmehr 7.000 sowie eine Umstrukturierung von fünf auf drei multinationale Brigaden vorzunehmen, wurde vom NATO-Rat in Brüssel gebilligt.]


442a Millotat, Fortschritt im Kosovo 2003, a.a.O. (Anm. 437), S. 423: Auf der Grundlage der Lagebeurteilung vom Oktober 2001 wurden drei Phasen entwickelt und vorgeschlagen: „eigenständiges, aber mehr begrenztes Engagement“, „abschreckende Präsenz“ und „minimale NATO-Präsenz“.

Jedoch wurde die zivilmilitärische Zusammenarbeit der multinationalen Brigaden durch das HQ KFOR kaum koordiniert. Das hatte zu einem ziellosen Nebeneinander dieser für den Aufbau des Kosovo so wichtigen Aktivitäten geführt. Die Nationen hatten unterschiedlich hohe Investitionen in ihren Brigadebereichen vorgenommen, die Amerikaner und die Deutschen die höchsten. [...] Das Drängen des COMKFOR, die Kräfte der multinationalen Brigaden mehr ihre Grenzen überschreitend und tiefer als bisher multinational gemischt einzusetzen, stieß bei einigen Kommandeuren zunächst auf Widerstand. Es wurden nationale Vorbehalte vorgebracht. Offensichtlich waren manche Kommandeure der multinationalen Brigaden so stark auf die Verhältnisse in ihrem Verantwortungsbereich fixiert, dass sie die größeren Verhältnisse der gesamten KFOR aus dem Auge verloren hatten.

Räumlich deckungsgleich mit den Brigadebereichen waren 1999 fünf regionale Verwaltungsbereiche entstanden, die von Verwaltern der UNMIK-Administration, Regional Administrators, geführt werden. Neben ihnen stehen fünf Polizeichefs aus der internationalen UNMIK-Polizei. Die Auffassungen der Brigadekommandeure, wie mit beiden zusammengearbeitet werden sollte, waren sehr unterschiedlich. Einige Kommandeure delegierten die Zusammenarbeit mit den Verwaltern ihrer Region auf ihre Stellvertreter oder Stabsoffiziere. Eine eng verzahnte Zusammenarbeit zwischen den Kommandeuren der fünf multinationalen Brigaden, dem jeweils zuständigen Verwalter einer Region und dem jeweiligen Polizeichef konnte im Oktober 2001 nur in wenigen Fällen festgestellt werden. Man arbeitete nebeneinander her. Von handlungsfähigen Triumviraten in den Brigade- und regionalen Verwaltungsbereichen konnte nicht die Rede sein. Das hatte zur Folge, dass die KFOR und die UNMIK-Administration nicht mit einer Zunge sprachen. Die vorhandenen Kräfte und Mittel wurden verzettelt und nicht für den Aufbau gebündelt.

[...]

Die Folge war, dass sie die Lage in ihren Bereichen unterschiedlich beurteilten, und dass einheitliches, abgestimmtes Handeln in wichtigen Bereichen unterblieb. [...]

Mit fast 950 Soldaten aus 29 Nationen war das HQ der KFOR noch zu stark. Es wurde um 200 Soldaten reduziert. Aber auch die Brigaden waren zu stark. Grenzüberschreitende Einsätze der taktischen Reserve des COMKFOR, ein Bataillonsstab mit zwei Kompanien, etwa 300 Soldaten, die rotierend von den Brigaden zu stellen waren, sollten im gesamten Kosovo eine tiefere Multinationalität als bisher demonstrieren und die Beweglichkeit der Einsätze erhöhen. Auf diese Weise sollte auch die zu starke Innenorientierung der Brigaden aufgebrochen werden. Zugleich sollten die im Kosovo eingesetzten Truppen mehr als bisher voneinander lernen. [...]

[...] Die NATO-Vorgesetzten unterstützten aber v.a. das Ziel, die Brigadegrenzen zu durchbrechen und die Kräfte der KFOR so tief wie möglich gemischt überall im Kosovo einzusetzen. Die Widerstände bei den multinationalen Brigaden gegen solche Einsätze wurden zunehmend geringer. [...]

Im Auftrag des SHAPE erarbeiteten die Generale im Hauptquartier eine neue, auf Reduzierung und Optimierung ausgelegte Struktur der KFOR. Es wurden drei Phasen entwickelt und vorgeschlagen: "Proactive, but more limited Engagement", "Deterrent Presence" und "Minimal NATO Presence". Sie gründeten auf der dargestellten Lagebeurteilung vom Oktober 2001. Der Vorschlag des COMKFOR, in einem ersten Schritt die KFOR bis Ende 2002 von etwa 40.000 auf 29.500 Mann zu reduzieren, bis Ende 2004 auf 15.000, Ende 2006 auf 7.000 und eine Umstrukturierung von fünf auf drei multinationale Brigaden vorzunehmen, wurde vom NATO-Rat gebilligt.

Anmerkungen

mit FN442a wird beim vorletzten Satz die Quelle angegeben, allerdings nur für die in der Fußnote angegebenen Details der "neuen Struktur".

Die zahlreichen verschleiernden, weitgehend wörtlichen Übernahmen werden aber nicht markiert. Es ist nicht ersichtlich, dass die Quelle auch für den ersten Absatz der Seite und fast alle Sätze gelten soll.

Die FN442a nennt als SeiteQuelle "S.423". Da mir nur die online-Version vorliegt, kann ich das nicht nachvollziehen und habe die Angabe zu ZeileQuelle an Zwischentiteln orientiert.


[355.] Jkr/Fragment 214 07

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 214, Zeilen: 7-12, 21-24
Quelle: Focus Ap 2004
Seite(n): 1 (Internetversion), Zeilen: -
Sie hatten am 17. März 2004 mit blutigen Gewalttätigkeiten in der geteilten Stadt Mitrovica einen Höhepunkt erreicht und später auf weitere Städte im Kosovo sowie in Serbien übergegriffen. Auslöser der blutigen Zusammenstöße war ein Zwischenfall nahe Mitrovica. Dort waren am Fluss Ibar die Leichen von zwei albanischen Kindern gefunden worden, die angeblich von Serben in den Fluss getrieben sein sollen. [...]

Der für das Kosovo zuständige, serbische Regierungsvertreter Nebojsa Cović warf der NATO eine „dramatische Unfähigkeit“ beim Schutz der Serben in der Provinz vor. Das Konzept multiethnischen Lebens im Kosovo sei gescheitert, sagte er.442b


442b Frankfurter Rundschau, 18. 03. 2004

Der für das Kosovo zuständige serbische Regierungsvertreter Nebojsa Covic warf der Nato eine „dramatische Unfähigkeit“ beim Schutz der Serben in der Provinz vor. Das gesamte Konzept multiethnischen Lebens im Kosovo sei gescheitert, sagte Covic.

[...]

Die Ausschreitungen hatten am Mittwoch in der ethnisch geteilten Stadt Kosovska Mitrovica begonnen und später auf weitere Städte im Kosovo sowie in Serbien selbst übergegriffen. Auslöser der blutigen Zusammenstöße war ein Zwischenfall nahe der Ortschaft Cabra. Dort waren am Fluss Ibar die Leichen von zwei albanischen Kindern gefunden worden. Diese sollen angeblich von Serben in den eisigen Fluss getrieben worden sein.

Anmerkungen

Trotz Angabe einer möglichen Quelle erfolgt keine adäquate Kennzeichnung übernommener Passagen.

Als Bauernopfer gewertet, da es sich hier wohl um eine Agenturmeldung handelt und es plausibel erscheint, dass sich die Passagen auch in der angegebenen Quelle finden.


[356.] Jkr/Fragment 214 24

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 214, Zeilen: 24-31
Quelle: FAZ Martens Budriga 2004
Seite(n): 3, Zeilen: -
Ein Glanzpunkt des Aufbauwerks im Kosovo war die Flüchtlingsrückkehr ohnehin nie, weil viel zu wenig Angehörige der vertriebenen Minderheiten nach 1999 die Schritt zurück in ihre alte Heimat wagten. Nun waren erneut einige Hundert von ihnen vertrieben und ihre Häuser niedergebrannt worden. In vielen Ortschaften waren wieder Bilder zu sehen, die einige Optimisten längst überwunden glaubten. Verkohlte Ruinen, dazwischen gepanzerte Militärfahrzeuge, Soldaten mit Maschinengewehren und viele Angehörige der UN-Polizei. In manchen Dörfern ist nichts geschehen, andernorts wurden Häuser gezielt niedergebrannt. [...]

Auch in dem benachbarten serbisch dominierten Ort Caglavica, wo in der vergangenen Woche Häuser brannten, sind wieder Bilder zu sehen, die einige - es waren Optimisten, aber wohl keine Realisten - längst überwunden glaubten. Verkohlte Ruinen, dazwischen gepanzerte Militärfahrzeuge, Soldaten mit Maschinengewehren und viele Angehörige der UN-Polizei in dem seit Sommer 1999 von den Vereinten Nationen verwalteten Protektorat. [...]

Ein Glanzpunkt des Aufbauwerks im Kosovo war die Flüchtlingsrückkehr nie, weil viel zu wenige Angehörige der beiden größten teilweise vertriebenen Minderheiten, der Serben und der Roma, nach 1999 den Schritt in ihre alte Heimat wagten.

Anmerkungen

Übernahmen bleiben ungekennzeichnet, eine Quellenangabe unterbleibt.


[357.] Jkr/Fragment 216 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 216, Zeilen: 1-10, 12-18
Quelle: Reinhardt 2002
Seite(n): 55, 81, Zeilen: 55:3-6.7-14.20-26; 81:12-15
[Aus den etwa] 25.000 ehemaligen Soldaten der UÇK mussten 3.000 geeignete Männer ausgewählt werden, um mit ihnen ein ziviles, unpolitisches und multiethnisches „Hilfskorps“, das in etwa mit dem Technischen Hilfswerk zu vergleichen ist, aufzubauen. Die gemeinsame Kommission zur Umsetzung des Militär-Technischen Abkommens hat für den Aufbau und die Ausbildung des KPC einen so genannten Meilenstein-Plan erarbeitet, der Zug um Zug umgesetzt wurde. Das war ein komplexes Unterfangen, bei dem KFOR seine Tätigkeit eng mit den verschiedensten Stellen von UNMIK koordinieren musste, da das KPC in seiner Gesamtheit der internationalen Zivilverwaltung unterstand. KFOR war nur für die erforderlichen Rahmenbedingungen zuständig. Obwohl der Monatslohn für die Tätigkeit in der KPC mit 150 Euro nach wie vor sehr niedrig ist, drängten sich viel [sic!] junge Männer danach, in das Korps aufgenommen zu werden. In der Regel waren sie arbeitslos und hofften, über das KPC eine Beschäftigung zu finden. Die Bewerber wurden von der „International Organisation for Migration“ (IOM) nach einem speziellen Test- und Auswahlverfahren ausgewählt. Viele Länder der internationalen Gemeinschaft betrachteten den Aufbau eines Kosovo Protection Korps sehr kritisch und befürchteten dahinter die versteckte Form einer künftigen kosovarischen Armee. [Seite 55]

Das drängendste Problem war die Umorganisation der UÇK in das Kosovo Protection Corps (KPC). Ziel war es, aus den etwa 25.000 ehemaligen Soldaten der UÇK ca. 3.000 Männer auszuwählen, um mit ihnen ein ziviles, unpolitisches und multiethnisches „Hilfskorps“ - etwa in der Art des Technischen Hilfswerkes - aufzubauen. [...] Generalmajor Dr. Klaus Olshausen und seine Männer der JIC, die für diesen Aufgabenkomplex zuständig waren, erläuterten mir ihren Meilenstein-Plan für den Aufbau und die künftige Ausbildung des KPC. Dies war ein sehr komplexes Unterfangen, bei dem wir uns sehr eng mit den verschiedensten Stellen von UNMIK zu koordinieren hatten, da das KPC in seiner Gesamtheit Bernard Kouchner und damit UNMIK unterstand. KFOR war nur für die erforderlichen technischen Rahmenbedingungen zuständig. [...]

Anschließend fuhren wir zur „International Organisation for Migration“ (IOM), die für die Auswahl der ehemaligen UÇK-Kämpfer für das KPC verantwortlich war. Vor dem Haus drängten sich viele junge Männer in Zivil, die uns sofort umringten und baten, in das KPC übernommen zu werden. In der Regel waren sie arbeitslos, und sie hofften, über das KPC neue Arbeit zu finden. Die Spezialisten des IOM erläuterten uns ihre Test- und Auswahlverfahren, [...]

[Seite 81]

Viele Länder der internationalen Gemeinschaft sähen den Aufbau eines Kosovo Protection Corps eher kritisch und befürchteten dahinter doch nur eine versteckte Form einer künftigen Armee.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[358.] Jkr/Fragment 216 33

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 216, Zeilen: 33-41
Quelle: Reinhardt 2002
Seite(n): 98, Zeilen: 13-14, 19-26, 27-31
In der Aufbauphase des KPC gab es auch Rückschläge, weil sich ehemalige UÇK-Kämpfer zu unzulässigen und teilweise sogar kriminellen Handlungen hinreißen ließen. So maßen sie sich in Gebieten ihrer früheren Hochburgen im Drenica-Tal sogar Polizeibefugnisse an und drohten jedem, der damit nicht einverstanden war, ihn zu vertreiben. Dabei war in dem mit der ehemaligen UÇK vereinbarten Übergangsabkommen ausdrücklich festgelegt worden, dass das KPC keinerlei Kompetenzen im Bereich von Recht und Ordnung habe. Die KFOR-Führung machte daraufhin General Çeku unmissverständlich klar, dass Gewalttätigkeiten und Rechtswidrigkeiten in den Reihen der Mitglieder des [KPC nicht geduldet und unnachgiebig verfolgt würden.] [Zeilen 13-14]

In der letzten Zeit hatte es einige sehr unerfreuliche und teilweise sogar kriminelle Handlungen ehemaliger Mitglieder der UÇK gegeben.

[Zeilen 19-26]

Darüber hinaus maßten sie sich im Bereich Srbica, der Hochburg der Albaner im Drenica-Tal, Polizeifunktionen an und drohten, jeden, der damit nicht einverstanden sei, aus der Stadt zu vertreiben. In dem mit der ehemaligen UÇK vereinbarten Übergangsabkommen war ausdrücklich festgelegt worden, daß das Kosovo Protection Corps keine wie auch immer gearteten Kompetenzen im Bereich von Recht und Ordnung hätte.

Ich bestelle daher General Çeku [...]

[Zeilen 27-31]

[...] zu einer Aussprache ein. Ich weise ihn darauf hin, daß ich Gewalttätigkeiten und Rechtswidrigkeiten wie die letzten Vorkommnisse in den Reihen möglicher künftiger Mitglieder des KPC nicht dulden werde. KFOR werde die verantwortlichen Täter wie jeden anderen Verbrecher verfolgen, unabhängig vom früheren Dienstgrad der Personen.

Anmerkungen

Inhaltlich identisch, reichlich wörtliche Übereinstimmungen.

Kein Hinweis auf eine Übernahme. Diese setzt sich auf der Folgeseite in Jkr/Fragment 217 01 fort.


[359.] Jkr/Fragment 217 01

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 217, Zeilen: 1-5
Quelle: Reinhardt 2002
Seite(n): 98-99, Zeilen: 98: 26, 27-33, 35-36; 99: 1-5
[Die KFOR-Führung machte daraufhin General Çeku unmissverständlich klar, dass Gewalttätigkeiten und Rechtswidrigkeiten in den Reihen der Mitglieder des] KPC nicht geduldet und unnachgiebig verfolgt würden. KFOR blieb auch hier bei der bewährten harten Haltung, indem deutlich gemacht wurde, dass verantwortliche Täter wie jeder andere Verbrecher verfolgt werde, unabhängig vom früheren Dienstgrad der Person.446 Çeku, bei dem diese konsequente Vorgehensweise Eindruck machte, [...]

446 Klaus Reinhardt, KFOR, a.a.O. (Anm. 434), S. 98: Die konsequente Haltung wird an folgender Schilderung deutlich: „In dem letzten Vorfall war Sami Lushtaku, ein ehemaliger Brigadegeneral der UÇK, verwickelt. ... Lushtaku scheint auch Çeku Probleme zu bereiten, da er unter den Mitgliedern des KPC offen dazu aufrief, Çekus Befehle nicht zu befolgen. Ich weise Çeku darauf hin, dass ich Lushtakus Verhalten auf das schärfste missbillige und ihn beim nächsten Vorfall sofort festnehmen und einsperren werde.“

[Seite 98, Zeile 26]

Ich bestelle daher General Çeku [...]

[Seite 98, Zeile 27-33]

[...] zu einer Aussprache ein. Ich weise ihn darauf hin, daß ich Gewalttätigkeiten und Rechtswidrigkeiten wie die letzten Vorkommnisse in den Reihen möglicher künftiger Mitglieder des KPC nicht dulden werde. KFOR werde die verantwortlichen Täter wie jeden anderen Verbrecher verfolgen, unabhängig vom früheren Dienstgrad der Personen. In dem letzten Vorfall war Sami Lushtaku, ein ehemaliger Brigadekommandeur der UÇK, verwickelt.

[Seite 98, Zeile 35-36]

Lushtaku scheint auch Çeku Probleme zu bereiten, da er unter den Mitgliedern des KPC offen dazu auf-

[Seite 99, Zeilen 1-5]

rief, Çekus Befehle nicht zu befolgen. Ich weise Çeku darauf hin, daß ich Lushtakus Verhalten auf das schärfste mißbillige und ihn beim nächsten Vorfall sofort festnehmen und einsperren lassen würde. Çeku hat meine harte Haltung wohl nicht erwartet und macht einen sehr betroffenen Eindruck.

Anmerkungen

Fortsetzung von Jkr/Fragment_216_33. Es wird nicht ersichtlich, dass nicht nur der Text der Fußnote von Reinhardt stammt.


[360.] Jkr/Fragment 217 06

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 217, Zeilen: 6-22
Quelle: Reinhardt 2002
Seite(n): 106, 107, 108, Zeilen: 106: 29-32; 107: 4-7, 11-19, 34-36; 108: 1-5
Bei einem Besuch des UN-Generalsekretärs Kofi Annan am 13. Oktober 1999 in Priština, bei dem er mit allen politischen Führern des Kosovo zusammentraf, sicherten die Vertreter aller Parteien und ethnischen Gruppen übereinstimmend ihre Unterstützung für ein multiethnisches Kosovo und für eine enge Zusammenarbeit zur Sicherung einer friedlichen Zukunft zu. Der frühere UÇK-Führer Hashim Thaçi, der mittlerweile in die Politik gewechselt war und der von ihm gegründeten „Demokratische Partei des Kosovo“ (PDK) vorsteht, sprach sich nachdrücklich für ein unpolitisches, ganz und gar ziviles und multiethnisches KPC aus, dessen Auftrag die Mitwirkung beim Wiederaufbau des Landes und der Schutz der Kosovaren vor Katastrophen sein sollte.447 Die damals noch mit großen Zweifeln aufgenommenen Aussagen wiesen jedoch immerhin darauf hin, dass positive Ansätze vorhanden waren. Kofi Annan befürchtete zumindest in dieser Anfangszeit, dass das KPC unter bestimmten Umständen doch zu einer heimlichen neuen Armee des Kosovo werden könnte. Seitens KFOR wurde ihm versichert, dass die weiteren Entwicklungen kontrolliert und überwacht würden und alles getan würde, aus dem KPC eine wirklich zivile Organisation zu machen.

447 Klaus Reinhardt, Kosovo, ebenda, S. 107

[Seite 106, Zeilen 29-32]

Mittwoch, der 13. Oktober; 6. Tag   trocken, warm

Fast ein historisches Ereignis ist heute das Treffen des UN-Generalsekretärs Kofi Annan mit allen politischen Führern des Kosovo im großen Besprechungsraum des Kosovo Transitional Council.

[Seite 107, Zeilen 4-7]

Es ist interessant zu hören, daß die politischen Führer aller Parteien und ethnischen Gruppen übereinstimmend ihre Unterstützung für ein multiethnisches Kosovo und für eine enge Zusammenarbeit zur Sicherung einer friedlicheren Zukunft versprechen.

[Seite 107, Zeilen 11-19]

Hashim Thaçi spricht sich nachdrücklich für ein unpolitisches, ganz und gar ziviles und multiethnisches Kosovo Protection Corps aus, dessen Auftrag die Mitwirkung beim Wiederaufbau des Landes und der Schutz der Kosovaren vor Katastrophen sein sollte. Kofi Annan und Bernard Kouchner können es, wie auch ich, kaum glauben, was da alles an Positivem zu hören ist. Wir hoffen, daß ich diese gewieften Politiker auch wirklich meinen, was sie da sagen.

Kofi Annan begrüßt den positiven Ansatz der anwesenden Politiker. [...]

[Seite 107, Zeilen 34-36]

Anschließend, im ganz kleinen Rahmen, spricht Kofi Annan seine Befürchtung aus, daß das KPC unter Umständen doch zu einer heimlichen neuen Armee des Kosovo werden könnte. Ich erläutere ihm, wie

[Seite 108, Zeilen 1-5]

wir beabsichtigen, den Übergang zu organisieren und bis zu welchem Maß wir die Entwicklungen überwachen und kontrollieren würden. Ich sage ihm zu, daß ich alles in meiner Macht Stehende tun würde, den Aufbau einer „heimlichen“ Armee zu unterbinden und aus dem KPC eine wirklich zivile Organisation zu machen.

Anmerkungen

Die Angabe der Quelle an einer einzigen Stelle lässt den Umfang der - vielfach wortwörtlichen - Übernahmen völlig im Dunkeln.


[361.] Jkr/Fragment 217 23

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 217, Zeilen: 23-30
Quelle: Reinhardt 2002
Seite(n): 127, 343, Zeilen: 127: 5-6, 7-15, 18-20; 343: 13-16
Das KPC wurde beim Aufbau einer funktionierenden Organisation von internationalen, erfahrenen Kräften tatkräftig unterstützt. Das hatte den Vorteil, dass man in die weitere Entwicklung des KPC unmittelbar und lenkend eingreifen konnte. General Çeku griff entsprechende Angebote von KFOR bereitwillig auf, um seine erheblichen Probleme beim Aufbau besser in den Griff bekommen zu können. Die KPC-Leute konnten beim Wiederaufbau von Häusern, im Katastrophenschutz und beim dringend notwendigen Umweltschutz wertvolle Dienste leisten. [Seite 127, Zeilen 5-6]

Çeku beklagt, daß er keinen gut funktionierenden Stab habe und er alles allein machen müsse.

[Seite 127, Zeilen 7-15]

Ich biete ihm daher einen meiner erfahrenen britischen Oberstleutnante zunächst zeitlich begrenzt als Chef des Stabes an, damit dieser die Organisation des KPC erst einmal aufbauen und betreiben kann. Ich möchte mit dem „Ausleihen“ eines Chefs des Stabes helfen, stelle damit aber gleichzeitig auch sicher, daß wir bei der weiteren Entwicklung des KPC unmittelbar und lenkend eingreifen können. Çeku greift mein Angebot bereitwillig auf, um die erheblichen organisatorischen Probleme beim Aufbau des KPC besser in den Griff zu bekommen.

[Seite 127, Zeilen 18-20]

Mehr als 1.000 Mann arbeiten derzeit oder in naher Zukunft im Wiederaufbau von Häusern und bei Aufräumarbeiten in der Landschaft.

[Seite 343, Zeilen 13-16]

Die militärische Gewalt läge bis auf weiteres ausschließlich bei KFOR, während sich das Kosovo Protection Corps im Wiederaufbau, im Katastrophenschutz und beim dringend erforderlichen Umweltschutz zu engagieren habe, [...]

Anmerkungen

Am Anfang stärker phrasierend, mittendrin aber wieder mit ungekennzeichneten wörtlichen Übernahmen. Eine Quellenangabe unterbleibt.


[362.] Jkr/Fragment 218 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 218, Zeilen: 1-6
Quelle: Reinhardt 2002
Seite(n): 156, Zeilen: 6-8, 14-17, 24-26
Die einzige verbliebene militärische Macht im Kosovo ist KFOR, während KPC eine ausschließlich zivile Aufgabe zugewiesen wurde. Die Männer des Korps tun sich schwer damit, diese Realität anzuerkennen. Als ehemalige UÇK-Kämpfer hatten sie eine Zusammenarbeit in geordneten Strukturen nie kennen gelernt. Sie fühlen sich immer noch als Helden, die ihr Land befreit haben. Die einzige verbliebene militärische Macht im Kosovo sei KFOR, während sie als KPC nun eine völlig neue Aufgabe zugewiesen bekommen hätten. [...] Die Männer Çekus sind verschlossen und eher abweisend, alles ehemalige Kämpfer, sie haben eine Stabstätigkeit und die Zusammenarbeit in geordneten Strukturen nie kennengelernt. [...] Außerdem fühlen sich die Männer des künftigen KPC immer noch als „Helden“, die ihr Land befreit haben.
Anmerkungen

Ein Zusammenschnitt teils wörtlich übernommener Passagen. Keine Quellenangabe.


[363.] Jkr/Fragment 218 08

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 218, Zeilen: 8-21
Quelle: Reinhardt 2002
Seite(n): 229, 246, Zeilen: 229: 21-30; 246: 8-11, 14-17
Es zeigte sich jedoch, dass der Übergangsprozess von der ehemaligen UÇK in die zivile, unpolitische und multiethnische Struktur des KPC zunehmend erfolgreich gestaltet werden konnte. General Çeku erwies sich als zuverlässiger Mann, der seine Leute im Griff hatte. Problematisch wurde es immer dann, wenn nicht die nötigen finanziellen Mittel zur Verfügung standen, um die Männer für ihre Aufgaben als ziviles Hilfskorps auszubilden und sie für ihre Arbeit zu bezahlen. Wenn die zugesagten Mittel ausblieben, wurden die Leute unruhig. Nicht nur einmal bestand die Gefahr, dass die ehemaligen UÇK-Kämpfer den Versprechungen von politischen Extremisten, wie beispielsweise den Rebellen im Preševo-Tal, folgen oder in die Illegalität abzudriften würden. Erhebliche Probleme verursachte die von General Ceku hartnäckig vorgetragene Forderung der Einführung militärischer Dienstgrade im KPC. Es verwies darauf, dass ihm General Jackson bei der Unterzeichnung des Transformationsabkommens entsprechende Zusagen gemacht hätte. [Seite 229, Zeilen 21-30]

3. Der Übergangsprozeß von der ehemaligen UÇK in eine zivile, unpolitische und multiethnische Struktur eines Kosovo Protection Corps ist auf gutem Weg. General Çeku ist ein zuverlässiger Mann, aber auch hier gilt: Wir müssen die Männer des KPC kleiden, wir müssen sie für ihre künftigen Aufgaben als ziviles Hilfskorps ausbilden, und wir müssen sie bezahlen. Bis jetzt sind die zugesagten Mittel ausgeblieben, die Leute werden unruhig. Wenn wir so weitermachen, könnten die ehemaligen Kämpfer der UÇK den Versprechungen der politischen Extremisten folgen oder in die Illegalität abdriften.

[Seite 246, Zeilen 8-11]

Um so nachhaltiger hin ich entschlossen, den künftigen Führern des KPC keine (!) militärischen Dienstgrade zu geben, sondern sie nach ihren Funktionen zu benennen. Dieser Gedanke gefällt Çeku und Thaci ganz und gar nicht.


[Seite 246, Zeilen 14-17]

Çeku hatte auch an Generalmajor Milne, meinen Chef des Stabes, geschrieben, daß ihm und seinen Männern in den damaligen Verhandlungen von General Jackson und General Clark versprochen worden sei, daß sie ihre militärischen Dienstgrade behalten würden.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[364.] Jkr/Fragment 218 23

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 218, Zeilen: 23-34
Quelle: Reinhardt 2002
Seite(n): 284, 338, 343, Zeilen: 284: 4-7; 338: 1-3; 343: 8-13
Hätte Çeku jedoch die geforderten militärischen Dienstgrade zugestanden bekommen, so wäre das als Signal verstanden worden, wonach KFOR eine militärische Rolle und Struktur des KPC hingenommen hätte. Nach wochenlangem Tauziehen konnte Ceku schließlich davon überzeugt werden, auf die militärischen Dienstgraden endgültig zu verzichten und stattdessen neue Funktionsabzeichen zu akzeptieren. Die Transformation von einer Befreiungsarmee hin zu einer zivilen Hilfsorganisation erforderte besonders in der Anlaufphase viel psychologisches Einfühlungsvermögen. Wiederholt wurde den KPC-Männern deutlich gemacht, dass sie sich in der Geschichte des Kosovo als UÇK-Kämpfer ihren Platz in der Geschichte gesichert haben. Im Rahmen der neuen Aufgabe galt es nun, das Land wieder aufzubauen und die Grundlagen für eine bessere Zukunft des Kosovo zu schaffen. [Seite 284, Zeilen 4-7]

Wenn wir Çeku militärische Dienstgrade mit den Dienstgradabzeichen der ehemaligen UÇK zugestehen - worauf er besteht wäre das für ihn ein starkes Signal. Er könnte es so auslegen, daß wir eine militärische Rolle und Struktur des KPC hinnehmen würden.

[Seite 338, Zeilen 1-3]

Ich kann Çeku schließlich überzeugen, auf die militärischen Dienstgrade endgültig zu verzichten und die von uns neu entworfenen Funktionsabzeichen zu akzeptieren.

[Seite 343, Zeilen 8-13]

Ich gehe in meiner Ansprache auf die schwierige psychologische Situation der Transformation von einer Befreiungsarmee hin zu einer zivilen Hilfsorganisation ein. Sie hätten sich in der Geschichte des Kosovo als UÇK ihren Platz gesichert. Nun aber gelte es, das Land wiederaufzubauen und die Grundlagen für eine bessere Zukunft für die Kinder des Kosovo zu legen.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[365.] Jkr/Fragment 218 35

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 218, Zeilen: 35-41
Quelle: Reinhardt 2002
Seite(n): 185, Zeilen: 19-30
Als gute Grundlage für die weitere positive Entwicklung des KPC erwies sich eine von General Çeku verbreitete Grundsatzerklärung für das Verhalten der Mitglieder des KPC. Darin wurde festgestellt, dass für das KPC das Leben und Eigentum eines jeden Bürgers unantastbar sei. Wer gegen diesen Grundsatz verstoße, solle als Krimineller im Sinne des Rechtssystems behandelt werden. Die Mitglieder des KPC sollten entsprechend ihrem Auftrag allen Menschen im Kosovo beim Wiederaufbau von Häusern behilflich sein und im Straßenbau sowie [bei den Aufräumarbeiten in den Städten mitwirken.] Dies war wohl der Hintergrund dafür, daß sich General Çeku veranlaßt sah, mit seinen Unterführern eine Grundsatzerklärung des „Wohlverhaltens“ vorzubereiten, die er nun veröffentlichen will. Hier die wichtigsten Aussagen:

• „... Für das KPC ist Leben und Eigentum eines jeden Bürgers im Kosovo heilig. Es ist unsere feste Überzeugung, daß derjenige, der gegen Leben und Eigentum des anderen handelt, als Krimineller im Sinne unseres Rechtssystems behandelt werden soll ...“

• „... Die Mitglieder des KPC haben gemäß ihrem Auftrag und ihrer Rolle damit begonnen, allen Menschen im Kosovo zu helfen. Sie wollen am Wiederaufbau von Häusern, im Straßenbau und bei den Aufräumarbeiten in den Städten mitwirken ...“

Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übereinstimmung mit den Formulierungen aus Reinhardt (2002), ohne dass dies kenntlich gemacht worden wäre. Eine Quellenangabe folgt erst auf der nächsten Seite (vgl. Jkr/Fragment_219_01).


[366.] Jkr/Fragment 219 10

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 219, Zeilen: 10-12
Quelle: Millotat 2003
Seite(n): 1 (Internetversion), Zeilen: 0
In den Bereichen Katastrophenschutz, Feuerwehr, Forstwirtschaft etc. gibt es viele Felder, für die das KPC herangezogen werden kann und wichtige Aufgaben erfüllt. Im Bereich Katastrophenschutz, Feuerwehr und Forstwirtschaft gibt es viele Felder, für die das KPC herangezogen werden kann.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme. Der Absatz, der dieser Stelle im Original Millotat (2003) unmittelbar folgt, findet sich in Jkr/Fragment_211_02. Daher wird trotz der Kürze der Übernahme als Verschleierung gewertet.


[367.] Jkr/Fragment 220 30

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 220, Zeilen: 30-40
Quelle: Reinhardt 2002
Seite(n): 571, 572, Zeilen: 571: 11-19; 572: 4-8
Dabei ist das Militär erforderlich, um die Voraussetzungen der äußeren und der inneren Sicherheit und damit die unabdingbaren Grundlagen des wirtschaftlichen und politischen Wiederaufbaus eines Landes zu schaffen. Entscheidend ist es aber, alle Kräfte, die für die Rekonstruktion arbeiten, nämlich die politischen und die administrativen Einrichtungen, die unterschiedlichsten Hilfsorganisationen, die Justiz, die Polizei und das Militär so zusammenzubringen, dass sie gemeinsam möglichst effizient arbeiten. Das Militär ist vor Ort der für jedermann sichtbare Teil der Macht der internationalen Gemeinschaft. Sein oberster Führer, der Kommandeur der KFOR ist deshalb in besonderer Weise bei allen wichtigen Entscheidungen gefordert. [Seite 571, Zeilen 11-19]

Das Militär ist erforderlich, um die Voraussetzungen der äußeren wie der inneren Sicherheit und damit die unabdingbaren Grundlagen des politischen und des wirtschaftlichen Wiederaufbaus eines Landes oder einer Provinz zu schaffen. Daneben aber ist es entscheidend, alle Kräfte, die für dieses Ziel des Wiederaufbaus arbeiten, nämlich die politischen und die administrativen Einrichtungen, die unterschiedlichsten Hilfsorganisationen, die Justiz, die Polizei und das Militär so zusammenzubringen, daß sie gemeinsam einen möglichst hohen Synergieeffekt erzielen.

[Seite 572, Zeilen 4-8]

Das Militär ist vor Ort der für jedermann sichtbare Teil der Macht der Internationalen Gemeinschaft. Es verkörpert aus sich heraus politische Macht und sein oberster Führer ist dementsprechend bei allen wichtigen Entscheidungen gefordert, ob er dies nun will oder nicht.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[368.] Jkr/Fragment 221 10

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 221, Zeilen: 10-17
Quelle: Reinhardt 2002
Seite(n): 576, 577, Zeilen: 576:29-34; 577:6-10.11-16
Wegen gravierender struktureller Defizite, wie eines fehlenden Justiz- und Strafvollzugsystems war es in der ersten Zeit besonders notwendig, durch koordinierte Einsatzführung vor Ort die meist unzureichenden Kräfte zu bündeln und aufeinander abzustimmen. Naturgemäß mussten dabei Kompromisse eingegangen werden.So durfte KFOR bei leichten Vergehen überhaupt nicht und bei schweren Verbrechen nur dann ohne unmittelbare Beteiligung ziviler Sicherheitsorgane eingreifen, wenn in Anwesenheit der Truppe schwere Verbrechen geschahen oder zumindest drohten. [Seite 576]

Aufgrund derartiger struktureller Defizite müssen die Soldaten in der Vorbereitung auf einen Auslandseinsatz auch in Grundkenntnissen der Polizeiarbeit geschult werden. Sie sind gewöhnlich die ersten im Land, die für Ruhe und Ordnung sorgen müssen. Zu diesem Zeitpunkt können sie meist noch nicht auf ein funktionierendes Justizsystem zurückgreifen, [...]

[Seite 577]

Natürlich haben wir versucht, durch gemeinsame Einsatzverfahren und gemeinsame Einsatzführung vor Ort die unzureichenden Kräfte beider Seiten aufeinander abzustimmen und zu einem Synergieeffekt zusammenzufassen, aber naturgemäß bleibt es unter diesen Umständen bei einem Kompromiß, [...] So durfte KFOR im Rahmen des Subsidiaritätsprinzips bei leichten Vergehen überhaupt nicht und bei schweren Verbrechen nur dann ohne unmittelbare Beteiligung ziviler Sicherheitsorgane eingreifen, wenn in Anwesenheit der Truppe schwere Verbrechen geschahen oder unmittelbar drohten;

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[369.] Jkr/Fragment 221 26

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 221, Zeilen: 26-39
Quelle: Deutsche Welle 2003
Seite(n): 33, Zeilen: 16ff
Rückblickend führte dazu der ehemalige KFOR-Befehlshaber Klaus Reinhardt in einem Rundfunkinterview450 aus: „Ich glaube, wir haben schon Erfolg gehabt - zwar keinen durchgreifenden Erfolg, weil ich sehr wohl weiß, dass der Weg von einer serbischen Enklave in eine andere immer noch mit erheblicher Gefahr und nur unter Polizei- oder Militärschutz machbar ist - aber in den Enklaven selber, meine ich, leben nun die Minderheiten genau so sicher wie die Albaner in dem anderen Bereich.“ Zweifelsohne herrscht im Kosovo von außen betrachtet eine gewisse Normalität. Die Menschen müssen in der Regel keine Angst mehr haben, ermordet oder verfolgt zu werden. Das normale Leben in [sic!] auf den Straßen und Plätzen, in den Geschäften und Restaurants läuft wieder geregelt ab. Es haben Kommunal- und Parlamentswahlen stattgefunden, die alle demokratischen Anforderungen erfüllt haben. Es gibt eine gewählte Regierung, einen Ministerpräsidenten und einen Präsidenten, all dies zeugt von Normalität.

Aber das ist nur eine oberflächliche Normalität. Denn der entscheidende Durchbruch ist bis jetzt nicht gelungen - und das ist die Frage des wirtschaftlichen Wiederaufbaus und des Aufbaus einer multiethnischen Gesellschaft. Wirtschaftliche Verbesserungen, von denen nicht zuletzt die Stabilisierung der Region abhängt, wird es erst geben, wenn der künftige Zustand Kosovos geklärt ist. Mit diesem Zustand ist die Frage der Privatisierung der sozialisierten Industrie ge[koppelt und davon hängen die so wichtigen Direktinvestitionen aus dem Ausland und letztlich die dringend notwendigen Arbeitsplätze ab.]


450 Interview in Deutsche Welle am 6. Juni 2003; www.dw-world.de

Ich glaube, wir haben schon Erfolg gehabt - zwar keinen durchgreifenden Erfolg, weil ich sehr wohl weiß, dass der Weg von einer serbischen Enklave in eine andere immer noch mit erheblicher Gefahr und nur unter Polizei- oder Militärschutz machbar ist - aber in den Enklaven selber, meine ich, leben nun die Minderheiten genau so sicher wie die Albaner in dem anderen Bereich.

Frage: Wenn Sie an die ganzen vier Jahre nach dem Krieg denken, was hat sich da im Wesentlichen geändert, was ist erreicht worden?

Antwort: Erreicht worden ist eine gewisse Normalität dahingehend, dass die Menschen keine Angst mehr haben, ermordet oder verfolgt zu werden. Das normale Leben in den Geschäften, in den Restaurants, in öffentlichen Einrichtungen läuft wieder. Das ist positiv. Es haben Wahlen im Bereich der unteren Administration, der Landkreise, der Bürgermeister stattgefunden, es haben Wahlen für ein Parlament stattgefunden, es gibt eine gewählte Regierung, einen Parlamentspräsidenten, einen Ministerpräsidenten, einen Präsidenten, all dies zeugt von Normalität. Aber das ist nur eine oberflächliche Normalität. Denn der entscheidende Durchbruch ist bis jetzt noch nicht gelungen - und das ist die Frage des wirtschaftlichen Wiederaufbaus, der natürlich von der Frage des künftigen Zustands des Kosovo abhängig ist. Denn damit, mit dem künftigen Zustand des Kosovo, ist die Frage der Privatisierung der sozialisierten Industrie eng gekoppelt. Damit ist Investment von außen gekoppelt.

Anmerkungen

Zur besseren Dokumentation wurde hier auch der korrekt wiedergegebene Teil des Interviews dargestellt. In der Zählung der Zeilen wurde er aber nicht berücksichtigt.

Nach dem Originalzitat wird ohne Kennzeichnung aus der Quelle weiter Text verwendet. Dabei unterläuft Jkr auch noch ein Anschlussfehler.

(Die Literaturangabe ist übrigens zur Referenzierung im WWW völlig ungeeignet.)


[370.] Jkr/Fragment 223 11

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 223, Zeilen: 11-28
Quelle: Steiner 2002
Seite(n): 2, 3, Zeilen: 13-24, 1-2
Es bedurfte der völkerrechtlichen und politischen Gestaltungskraft des UN-Sicherheitsrates, um das nach dem Rückzug der jugoslawischen Streitkräfte entstandene Machtvakuum zu füllen. Nur die UN war legitimiert und in der Lage, das notwendige Mandat zu erteilen. Mit der Resolution 1244 wurde Generalsekretär Kofi Annan mit einer solchen Fülle von Aufgaben konfrontiert, dass man zweifelsohne feststellen kann, noch niemals zuvor habe es einen so vielfältigen und umfassenden Auftrag für eine internationale Organisation gegeben. Der Auftrag lautet zusammengefasst: Errichtung einer internationalen zivilen Übergangsverwaltung, unter der die Bewohner der Provinz „innerhalb der Bundesrepublik Jugoslawien“ Autonomie erleben sollen, Durchführung von Wahlen und schließlich Einleitung des politischen Prozesses zur Lösung des zukünftigen Status des Kosovo. Schon am 12. Juni 1999 legte Kofi Annan dem Sicherheitsrat sein vorläufiges operatives Konzept für die „United Nations Interim Administration Mission in Kosovo“ (UNMIK) vor. 453 Die Aufgabe ist umfassend und erklärt Umfang und Ausstattung der Mission. UNMIK ist als Interimsadministration mit weitreichenden Vollmachten ausgestattet und beschäftigte im Jahr 2003 insgesamt 11.000 Mitarbeiter.

453 Report of the Secretary-General pursuant to paragraph 10 of Security Council Resolution 1244 (1999); http//:www.un.org/Docs/scres/1999/99sc 1244.htm

[Seite 2, Zeilen ]

Es bedurfte der völkerrechtlichen und politischen Gestaltungskraft des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen, um das nach dem Rückzug der jugoslawischen Streitkräfte entstandene Machtvakuum zu füllen. Es gab keine öffentliche Verwaltung. Keine Sicherheit. Es mangelte an allem. Nur die UNO war legitimiert und in der Lage, das notwendige Mandat zu erteilen. Kosovo wurde unter internationale Administration gestellt. UNMIK und KFOR, die Kosovotruppen der NATO, wurden geschaffen. Mit Resolution 1244 begann eine der umfassendsten Missionen, die die UNO jemals entsandt hat.

Der zivile Auftrag lautet zusammengefasst: Internationale Administration, Aufbau einer substantiellen Selbstregierung, Durchführung von Wahlen, schließlich Einleitung des politischen Prozesses zur Lösung des zukünftigen Status des Kosovo.

Die Aufgabe ist enorm und erklärt Umfang und Ausstattung der Mission. UNMIK ist als Interimadministration mit derzeit insgesamt noch 11.000 Mitarbeitern mit weitreichenden

[Seite 3, Zeilen 1-2]

Vollmachten ausgestattet worden. Durch die für eine UN-Mission neuartige Pfeilerstruktur von UNMIK sind OSZE und EU in gelungener Weise eingebunden worden.

Anmerkungen

...


[371.] Jkr/Fragment 224 06

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 224, Zeilen: 6-30
Quelle: Schwarz 2002
Seite(n): 530, 531, Zeilen: 530: 15-25; 531: 1-29
Er hat nicht nur alle legislativen und exekutiven Befugnisse einschließlich der Justizverwaltung sondern verfügt darüber hinaus über das Recht, jede Person seines Vertrauens mit jedem Amt zu betrauen oder aus einem solchen zu entlassen.457 Er erlässt Vorschriften mit Gesetzeskraft in Form von Regulierungen und subsidiären Regelwerken458 wie Verwaltungsvorschriften und -anweisungen. Der SRSG verwaltet alles bewegliche und unbewegliche Eigentum, einschließlich der Geldmittel und Bankkonten des früheren Jugoslawien in Kosovo und auch das gesamte frühere öffentliche, staatliche und vergesellschaftete Eigentum.459 Ihm unterstehen die 3000 aktiven und 2000 in Reserve befindlichen Mitglieder des oben beschriebenen Zivilschutzes Kosovo Protection Korps (KPC).

Weder die Kommunen noch das Parlament verfügen über ein Budgetrecht. Das gesamte Haushalts- und Finanzwesen steht unter der Entscheidungsbefugnis des SRSG. Er bedient sich dazu einer weisungsabhängigen, ihm direkt unterstellten zentralen Finanzbehörde460, die das so genannte konsolidierte Budget verwaltet. Dieses Budget umfasst, getrennt von UNMIKs eigenem Budget, das gesamte Haushaltsvolumen des Kosovo, einschließlich desjenigen der Kommunen.461 Wegen der unübersehbaren Risiken verfügt der SRSG über eine uneingeschränkte Immunität, die ihn wie auch den gesamten UNMIK-Mitarbeiterstab und die ihn unterstützenden KFOR-Kräfte von jedem gerichtlichen Verfahren ausnimmt.462 Diese Regelung wurde insbesondere von kosovarischen Politikern kritisiert, weil sie nicht nur etwaige straf- oder zivilrechtliche Vorgänge betrifft, sondern die Bevölkerung über keine Möglichkeit der Überprüfung durch ein ordentliches verwaltungsrechtliches Verfahren verfügt und sie sich mit einem Beschwerderecht bei der Vermittlungsinstanz des Ombudsmanns zu begnügen [hat463]


457 Section 1.2 UNMIK/REG/1999/1

458 Regulations and subsidiary instruments, Section 1.1 UNMIK/REG/2000/59

459 Paragraph 8.1 UNMIK/REG/2001/9

460 Die Finanzbehörde hat den Namen Central Fiscal Authority (CFA); Section 1 UNMIK/REG/1999/16

461 Section 1 UNM1K/REG/2000/7

462 Sections 1-6 UNMIK/REG/2000/47

463 Birgit Schlüter [sic]: Rechtsstaatlichkeit der UN-Verwaltungsherrschaft in Kosovo, in: Südosteuropa, 2001, 7-9, S. 314-319

Bereits in seinem ersten legislativen Akt überträgt der SRSG sich selbst alle legislativen, exekutiven Befugnisse einschließlich der Justizverwaltung29 verbunden mit dem Recht, jede Person seines Vertrauens mit jedem beliebigen Amt seiner Wahl zu betrauen oder aus einem solchen zu entfernen30. Er erläßt Vorschriften mit Gesetzeskraft in Form von Regulierungen und Subsidiären Regelwerken31 wie Verwaltungsanweisungen und -Vorschriften32, die solange in Kraft bleiben, wie er es nur wünscht,33 da eine politische Lösung, wie sie der Resolution 1244 vorschwebt, auch nicht ansatzweise in Sicht ist. Der SRSG verwaltet nicht nur alles bewegliche und unbewegliche Eigentum, einschließlich Geldmittel und Bankkonten des früheren Jugoslawiens in Kosovo34, sondern auch das gesamte frühere

[Seite 531]

öffentliche, staatliche und vergesellschaftete Eigentum35. [...] Seine 3000 aktiven und weiteren 2000 Mitglieder in Reserve42, darunter wenigstens 10 % Angehörige der Minderheiten43, unterstehen dem SRSG, der im operativen Tagesgeschäft von KFOR unterstützt wird44. Darüber hinaus verfügen weder die Kommunen noch das Parlament über ein Budgetrecht. Das gesamte Haushalts- und Finanzwesen steht unter der vollständigen Kontrolle und Letztentscheidungsbefugnis des SRSG. Er bedient sich dazu einer weisungsabhängigen, ihm direkt unterstehenden Zentralen Finanzbehörde (Central Fiscal Authority, CFA)45, die das sog. Konsolidierte Budget (Kosovo Consolidated Budget) verwaltet. Dieses Budget umfaßt - getrennt von UNMIKs eigenem Budget - das gesamte Budget Kosovos einschließlich desjenigen der Kommunen46. Da ein Unternehmen solch eines Umfangs wirtschaftliche wie juristische Risiken bergen könnte, hat der SRSG eine weitreichende, lebenslange Immunität verfügt, die ihn wie auch den gesamten UNMIK-Verwaltungsapparat und die ihn unterstützenden KFOR-Kräfte von jedem gerichtlichen Verfahren ausnimmt47. Bedenklich ist dabei insbesondere, daß dies nicht nur etwaige straf- oder zivilrechtliche Aspekte betrifft, sondern daß die Bevölkerung nach wie vor gegenüber keiner einzigen Entscheidung gleich welcher UNMIK-Ebene über die Möglichkeit einer Prüfung durch ein ordentliches verwaltungsrechtliches Verfahren verfügt, sondern sich mit einem Beschwerderecht bei der Vermittlungsinstanz des Ombudsmans zu begnügen hat.48


29 Section 1.1 UNMIK/REG/1999/1.

30 Section 1.2 UNMIK/REG/1999/1.

31 Regulations and subsidiary instruments, Section 1.1 (a) UNMIK/REG/2000/59.

32 Administrative directive and instructions.

33 Section 4 UNMIK/REG/1999/1.

34 Section 6 UNMIK/REG/1999/1.

35 Paragraph 8.1 (j) UNMIK/REG/2001/9.

[...]

42 Section 2.1 UNMIK/REG/1999/8.

43 Section 2.2 UNMIK/REG/1999/8.

44 Section 3 UNMIK/REG/1999/8, auch in personalrechtlicher Hinsicht, Section 2.3 UNMIK/REG/1999/8.

45 Section 1 UNMIK/REG/1999/16, siehe auch <http://www.un.org/peace/kosovo/ pages/twelvemonths/cfa.html>.

46 Näheres siehe Section 1 UNMIK/REG/2000/7.

47 Sections 1 - 6 UNMIK/REG/2000/47.

48 Vgl. bereits Schlütter (wie Anm. 10), S. 314-319.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Auch alle Quellenverweise stammen in gleicher Reihenfolge aus der Quelle.


[372.] Jkr/Fragment 225 16

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 225, Zeilen: 16-19, 107
Quelle: Altmann 2001
Seite(n): 12, Zeilen: li. Spalte: 7-11, 101-103
Der Pluralismus der UNMIK-Struktur ermöglichte mehr Flexibilität und gab Raum für Improvisation, was sich bei der schwierigen Aufgabe und den täglich wechselnden Problemsituationen als unabdingbar erwies. [...]466

466 Alexandras Yannis, Kosovo under International Administration, in: Survival 43/2, S. 31-48

Andererseits ermöglichte der Pluralismus der UNMIK-Struktur mehr Flexibilität und gab Raum für Improvisation, was sich bei der schwierigen Aufgabe und den täglich wechselnden Problemsituationen als unabdingbar erwies.8

8 Vgl. ausführlicher Alexandros Yannis, Kosovo under International Administration, in: Survival, 43 (Sommer 2001) 2, S. 31-–48.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

In der angegebenen Quelle kann sich der Wortlaut so nicht finden, da sie in Englisch verfasst ist.


[373.] Jkr/Fragment 226 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 226, Zeilen: 2-8
Quelle: Calic 2000
Seite(n): 534, Zeilen: 6-14
Dabei gab es eine enge Zusammenarbeit mit internationalen humanitären Organisationen, darunter das Welternährungsprogramm WFP, das Kinderhilfswerk UNICEF und das Rote Kreuz. Eine der dringlichsten Aufgaben bestand im Herbst 1999 darin, den zu Hunderttausenden zurückkehrenden Menschen vor dem Winter Unterkünfte zu verschaffen und für die Versorgung mit Lebensmitteln und Heizung zu sorgen. Im Rahmen der ersten Säule arbeiten die UNMIK und insbesondere das UNHCR eng mit internationalen humanitären Organisationen zusammen, darunter dem Welternährungsprogramm (WFP), dem Kinderhilfswerk (UNICEF) und dem Roten Kreuz. Anfang September 1999 waren mehr als 770.000 Flüchtlinge nach Kosovo zurückgekehrt, aber rund 50.000 Häuser waren völlig zerstört, weitere ganz erheblich beschädigt. Eine der dringlichsten Aufgaben bestand noch im Herbst 1999 darin, diesen Menschen vor dem Winter Unterkünfte zu verschaffen und für die Versorgung mit Lebensmitteln und Heizung zu sorgen.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[374.] Jkr/Fragment 226 18

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 226, Zeilen: 18-38, 101-103
Quelle: Vetter 2003
Seite(n): 81, Zeilen: 14-35, 101-104
Beim Flüchtlingshilfswerk UNHCR geht man von 237.000 Menschen aus, darunter 200.000 Serben, die sich als Flüchtlinge in Serbien und Montenegro befinden. Die Sorge um das weitere Schicksal dieser Menschengruppe stellt eine bedeutende politische Herausforderung dar.468 Die provisorische Kosovo-Regierung und UNMIK gehen davon aus, dass bislang höchstens 4.000 Serben in ihre Wohnungen zurückgekehrt sind. Während Belgrad dafür vor allem die mangelnde Bewegungsfreiheit der Serben im Kosovo verantwortlich macht, wird von albanischer Seite hauptsächlich auf die schwierige wirtschaftliche Lage verwiesen, die es unmöglich mache, zurückkehrenden Serben Arbeitsplätze zur Verfügung zur Verfügung zu stellen. Es soll jedoch jedem rückkehrwilligen Flüchtling ermöglicht werden, zurückkehren zu können. Die wichtigsten politischen Führer der Albaner im Kosovo haben im Juli 2003 alle Flüchtlinge und Vertriebenen zur Rückkehr aufgerufen. „Der richtige Zeitpunkt ist gekommen, dass Sie in Ihre Heime zurückkehren. Denn Kosovo wird frei sein, und Sie werden vergleichbare Rechte wie die übrigen Bürger haben“, hieß es in einer Erklärung, die von Präsident Ibrahim Rugova, Ministerpräsident Bajram Rexhepi, den Vorsitzenden von PDK und AAK, Hashim Thaçi und Ramush Haradinaj, sowie dem Oberbefehlshaber des Kosovo-Schutzkorps, Agim Çeku unterzeichnet worden war.469 UNMIK und UNHCR schufen kurz zuvor eine „Rapid Response Returns Facility“, die als materielle Rückkehrhilfe gedacht ist und für die insgesamt zwei Millionen Euro zur Ver[fügung gestellt wurden.]

468 Deutsche Welle Radio vom 18. 06. 2003: Background: Beim Thema Flüchtlinge und Sicherheitslage klaffen die Ansichten von Serben und Albanern weit auseinander.

469 Tanjug, Serbisch, 10.07. 2003; zitiert nach Deutsche Welle, Südosteuropa, 11. 07. 2003

Beim Flüchtlingshilfswerk der Uno UNHCR spricht man von 237.000 Menschen, darunter 198.000 Serben. Auch wenn diese Angaben, wie erwähnt, wohl zu hoch geraten sind, stellt das weitere Ergehen der betroffene Menschengruppe doch eine bedeutende politische Aufgabe dar.61 Die provisorische Regierung in Prishtina und UNMIK gehen davon aus, daß bislang höchsten 4000 Serben in ihre Wohnorte in Kosovo zurückgekehrt sind. Während Belgrad dafür vor allem die mangelnde Sicherheit und Bewegungsfreiheit der Serben in Kosovo verantwortlich macht, wird von albanischer Seite hauptsächlich auf die schwierigie [sic] wirtschaftliche Lage verwiesen, die es unmöglich mache, zurückkehrenden Serben Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen oder andere Verdienstmöglichkeiten einzuräumen. Immerhin haben die wichtigsten politischen Führer der Albaner in Kosovo im Juli dieses Jahres alle Flüchtlinge und Vertriebenen zur Rückkehr aufgerufen.

"Der richtige Augenblick ist gekommen, daß Sie in Ihre Heime zurückkehren. Denn Kosovo wird frei sein, und Sie werden vergleichbare Rechte wie die übrigen Bürger haben",

hieß es in einer Erklärung, die von Präsident Ibrahim Rugova, Ministerpräsident Bajram Rexhepi, den Vorsitzenden von PDK und AAK, Hashim Thaçi und Ramush Haradinaj, sowie dem Oberbefehlshaber des Kosovo-Schutzkorps, Agim Çeku, unterzeichnet worden war.62 UNMIK und UNHCR schufen kurz zuvor eine "Rapid Response Returns Facility", die als materielle Rückkehrhilfe gedacht ist und für die unter anderem Norwegen 1,5 Millionen Euro und die Vereinigten Staaten 500.000 Dollar zur Verfügung stellten.


61 Siehe u.a. Background: Beim Thema Flüchtlingen [sic] und Sicherheitslage klaffen die Ansichten von Serben und Albanern weit auseinander. In: Deutsche Welle, Radio, Serbisch, 18.06.2003.

62 Tanjug, Serbisch, 10.07.2003; zit. nach Deutsche Welle, Südosteuropa, 11.07.2003.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[375.] Jkr/Fragment 228 15

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 228, Zeilen: 14-30, 103-104
Quelle: Altmann 2001
Seite(n): 12, Zeilen: li. Sp: 12-20; re. Spalte: 3-20,
Dabei trug besonders die offene Frage über den endgültigen Status des Kosovo zu den Schwierigkeiten bei. Beide Konfliktparteien, sowohl Kosovo-Albaner, als auch Kosovo-Serben sahen in jedem Rechtsakt und in jeder politischen Entscheidung der UNMIK eine Unterstützung der Ziele des Konfliktgegners. Besonders die Begriffe „Selbstverwaltung“ und „substantiellen Autonomie“ wurden unterschiedlich interpretiert. Dabei hatten und haben beide Seiten ausschließlich ihre eigenen Zielvorstellungen vor Augen: Die Albaner die Unabhängigkeit und die Serben die Bewahrung der Souveränität innerhalb des Staates Serbien und Montenegro. Jede Entscheidung von UNMIK, welche die Fragen der Selbstverwaltung und der substantiellen Autonomie betraf, wurde zwangsläufig von den Konfliktparteien als unzureichend angesehen.472 Im Dezember 1999 wurde eine so genannte ÜbergangsVerwaltungsstruktur JIAS473 eingerichtet, die den Kosovo-Albanern die Mitarbeit in der internationalen Verwaltung sicherte und damit auch zur Legitimierung der internationalen Verwaltung seitens der lokalen Bevölkerung beitrug. Die JIAS sollte vor allem den destabilisierenden Auswirkungen der entstandenen Parallelstrukturen entgegenwirken.

472 Yannis, Kosovo under International Administration, a.a.O. (Anm. 466), S. 35

473 Joint Interim Administration Structure (JIAS)

[Seite 12 links, Zeilen 12-20]

Von Anfang an stand die Protektoratsverwaltung von UNMIK und KFOR unter dem Einfluß der offenen Frage des künftigen endgültigen Status des Kosovo. Die beiden Konfliktparteien, Kosovo-Albaner und Kosovo-Serben, letztere bis Oktober 2000 nationalistisch von Belgrad unterstützt, sahen in jeder politischen Entscheidung und jedem Rechtsakt der internationalen Verwaltung eine Unterstützung der Ziele des Konfliktgegners.

[Seite 12 rechts, Zeilen 3-20]

Erschwert wurde die Arbeit der internationalen Verwaltung zudem dadurch, daß die beiden von ihr verwendeten zentralen Begriffe »Selbstverwaltung« und »substantielle Autonomie« von keiner der beiden Konfliktparteien positiv aufgenommen wurde. Beide Seiten hatten und haben ausschließlich ihre absoluten Zielvorstellungen vor Augen: die Albaner die Unabhängigkeit, die Serben die Bewahrung der Souveränität der Bundesrepublik Jugoslawien und die Wiederherstellung der serbischen Oberhoheit über das Kosovo. Jede Entscheidung der internationalen Verwaltung, die Fragen der Selbstverwaltung oder der substantiellen Autonomie betraf, mußte zwangsläufig von der einen Konfliktpartei als unzureichend im Hinblick auf die gewünschte Unabhängigkeit und von der anderen als unzulässig wegen der Verletzung der jugoslawischen Souveränität bewertet werden. [...]10

[Seite 12 rechts, Zeilen 40-49]

Diese Konkurrenzsituation unter den Albanern half UNMIK, im Dezember 1999 eine sogenannte gemeinsame Übergangsverwaltungsstruktur (Joint Interim Administration Structure – JIAS) zu errichten, die den Kosovo-Albanern die Mitarbeit in der internationalen Verwaltung sicherte und damit auch zur Legitimierung der internationalen Verwaltung unter der lokalen Bevölkerung beitrug. Die JIAS sollte denn auch vor allem die destabilisierenden Auswirkungen der albanischen Parallelstrukturen auffangen.


10 Yannis, Kosovo under International Administration, S. 35.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[376.] Jkr/Fragment 229 05

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 229, Zeilen: 5-16
Quelle: Altmann 2001
Seite(n): 13, Zeilen: li. Spalte: 1-27
Der IAC war dadurch gekennzeichnet, dass jede Abteilung von einer Doppelspitze aus einem internationalen und einem kosovarischen Vertreter geführt wurde. Es hatte die Aufgabe, Anregungen hinsichtlich der vom SRSG zu erlassenden Verordnungen476 einzubringen. Die Einbindung der Kosovo-Serben erwies sich als schwierig. Bischof Artemije und Pater Sava, die führenden Vertreter der orthodoxen Kirche im Kosovo, versuchten nach Kräften die Interessen der Kosovo-Serben durch Zusammenarbeit mit der internationalen Verwaltung zu vertreten. Momčilo Trajković und Bischof Artemije, die serbischen Vertreter im KTC, mussten diese Institution noch im Herbst 1999 verlassen, als ihnen die serbische Bevölkerung wegen der albanischen Gewaltanwendungen gegen Serben die weitere Unterstützung der internationalen Verwaltung untersagte.

476 Diese mit Gesetzeskraft ausgestattete Verordnungen werden als UNMIK-Regulations bezeichnet. Sie stellen umfangreiche Rechtskodifikationen dar, die Kosovo Rechtsstaatlichkeit und Demokratisierung schenken soll.

[Allerdings sind] die in der gemeinsamen Übergangsverwaltungsstruktur eingesetzten Gremien – der Kosovo-Übergangsrat (KTC), der Übergangsverwaltungsrat (IAC), die gemeinsame Übergangsverwaltung (die dadurch gekennzeichnet ist, daß jede Abteilung von einer Doppelspitze aus einem internationalen und einem kosovarischen Vertreter geführt wird) und die dreißig Kommunalräte und -verwaltungen – keinesfalls demokratisch legitimiert, da sie unter dem Proporzgesichtspunkt einer angemessenen Berücksichtigung der ethnischen Minderheiten zusammengestellt wurden. [...]

Die Einbindung der Kosovo-Serben erwies sich als schwierig. Bischof Artemije und Vater Sava, die führenden Repräsentanten der orthodoxen Kirche im Kosovo, versuchten nach Kräften die Interessen der Kosovo-Serben durch Zusammenarbeit mit der internationalen Verwaltung zu vertreten. Momčilo Trajković und Bischof Artemije, die serbischen Vertreter im Kosovo-Übergangsrat (KTC), mußten diese Institution noch im Herbst 1999 verlassen, als ihnen die serbische Bevölkerung angesichts der zunehmenden albanischen Gewaltanwendung gegen Serben die weitere Unterstützung der internationalen Verwaltung untersagte.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[377.] Jkr/Fragment 230 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 230, Zeilen: 1-4
Quelle: Eisele 2000
Seite(n): 495, Zeilen: 18-20, 23-25
[Die systematische Zerstörung der Identitätsnachweise der Kosovaren durch das Milosevic-] Regime machte den Prozess der staatsbürgerlichen Identifizierung und Registrierung extrem schwierig. Außerdem war dafür ein hoher zeitlicher und verwaltungsmäßiger Aufwand notwendig, weshalb Kofi Annan den Vorgang der Wahlen zu einer eigenständigen Phase im Wiederaufbauprozess erklärt hat. [Zeilen 18-20]

Die systematische Zerstörung der Identitätsbeweise der Kosovaren durch das Milosevic-Regime macht den Prozess der staatsbürgerlichen Identifizierung und Registrierung extrem schwierig.

[Zeilen 23-25]

Der Zeitbedarf und der Verwaltungsaufwand hierfür macht deutlich, warum Kofi Annan den Vorgang der Wahlen zu einer eigenständigen Phase im Wiederaufbauprozess erklärt hat.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[378.] Jkr/Fragment 230 29

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 230, Zeilen: 29-32, 34-36
Quelle: Eisele 2000
Seite(n): 493, Zeilen: 30-34
[Zeilen 29-32]

Wegen des in der Resolution 1244 geforderten und von KFOR entsprechend überwachten totalen Abzugs aller serbischen militärischen und polizeilichen Kräfte gab es im Bereich der inneren Sicherheit im Kosovo zunächst ein Vakuum.

[Zeilen 34-36]

Nach dem Einrücken in die Provinz bemühten sich zunächst die Soldaten von KFOR, diese Lücke mit Mut und Engagement zu überbrücken.

Wegen des von Resolution 1244 geforderten und von KFOR entsprechend überwachten totalen Abzuges aller serbischen Militärs, Milizen und Polizeikräfte gibt es im Bereich der inneren Sicherheit in Kosovo ein Vakuum. Seit ihrem Einrücken in die Provinz bemühen sich die Soldaten der KFOR, diese Lücke mit Mut und Engagement zu überbrücken.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[379.] Jkr/Fragment 231 16

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 231, Zeilen: 16-23, 104
Quelle: Reuter 2000
Seite(n): 518, 519, Zeilen: 518: 39-43, 46; 519: 1-2, 101-102
Die Ausbildung erfolgte durch internationale Polizeibeamte aus 13 OSZE-Mitgliedstaaten unterstützt von einheimischen Mitarbeitern, die Dolmetscherdienste leisteten. Das Unterrichtsprogramm bestand aus den Gebieten Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit sowie Praktiken und Methoden einer von demokratischem Geist geprägten Polizei. Von den 176 ausgebildeten Polizisten waren acht Serben und neun Angehörige anderer Minderheiten. Mit 39 lag die Zahl der ausgebildeten weiblichen Polizeidienstkräfte bemerkenswert hoch.479

479 UNMIK Status Report vom 29. 10. 1999 in: http://www.un.org/peace/kosovo.htm

[Seite 518, Zeilen 39-43]

Die Ausbildung erfolgte durch internationale Polizeibeamte aus 13 OSZE-Mitgliedsstaaten [sic] unterstützt von einheimischen Mitarbeitern, die Dolmetscherdienste leisteten. Das Unterrichtsprogramm bestand aus den Gebieten Menschenrechte, Rechtsstaat sowie Praktiken und Methoden einer von demokratischem Geist geprägten Polizei.

[Seite 518, Zeile 46]

Von den 176

[Seite 519, Zeilen 1-2]

gebildeten Polizisten waren 8 Serben, 9 Angehörige anderer Minderheiten. Mit 39 lag die Zahl der ausgebildeten Polizistinnen bemerkenswert hoch.15


15 Kosovo/Kosova. As seen, as told. Part II: A report on the human rights findings of the OSCE Mission in Kosovo June to October 1999. Pristina 1999.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[380.] Jkr/Fragment 232 06

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 232, Zeilen: 6-31
Quelle: Deutsche Welle 2003
Seite(n): 37-38, Zeilen: 37:25ff - 38:1ff
Die Kriminalitätsrate ist im Kosovo in den vier Jahren nach dem Krieg stark gesunken. Während es in den ersten 18 Monaten seit Kriegsende noch rund 750 Morde gab, waren es in im ersten Halbjahr 2003 noch 30. Die Zahl der auch in Westeuropa üblichen Delikte wie Diebstahl, Raub, Vergewaltigung ist ebenfalls zurückgegangen. „Wir sagen ja nicht, dass alles jetzt perfekt ist. Doch es gibt einen großen Unterschied zwischen dem Jahr 2001, als ein Auto mit serbischem Kennzeichen in albanischem Gebiet sofort angegriffen wurde, und heute, wo es höchstens zu verbalen Auseinandersetzungen kommen würde“, sagt Barry Fletcher, Sprecher der UNMIK-Polizei. Doch es sind nicht die Zahlen, die den Unterschied deutlich machen, es ist das Gefühl, das die Bürger haben. Und dieses ist bei weitem noch kein Gefühl der Sicherheit. Das trifft vor allem für die Angehörigen von Minderheiten zu. Wenn UNMIK feststellt, dass die Zahl der ethnisch bedingten Angriffe und Mordfälle immer mehr zurückgegangen sind, so ist das zweifelsohne zutreffend wenn man nur die absoluten Zahlen betrachtet. Es wird dabei jedoch außer Acht gelassen, dass besonders die Serben und Roma in überaus großer Zahl geflohen sind oder heute in Enklaven unter dem Schutz von KFOR leben. Die Kosovo-Albaner trauen sich nach wie vor nicht in die serbischen Gebiete im Norden der Provinz und um die serbischen Enklaven zu kommen, muss man zunächst die KFOR-Kontrollstellen passieren.

Der Schwerpunkt der Kriminalität hat sich von ethnischen Vergehen hin zu in großem Stil organisierten, Geld beschaffenden Delikten entwickelt. Die organisierte Kriminalität mit ihren Verbindungen zu Politik und Behörden gehört zu den größten Herausforderungen für alle jungen Nationen in Südosteuropa. Alle Arten von organisierter Kriminalität und Korruption sind Probleme, die nicht nur das Kosovo betreffen, sondern auf grenzüberschreitendes und interethnisches Zusammenwirken aufgebaut sind.

[Seite 37]

Keine Frage, die Kriminalitätsrate im Kosovo ist in den vier Jahren nach dem Krieg gesunken. Gab es in den ersten 18 Monaten seit Kriegsende noch rund 750 Morde, so waren es in den ersten sechs Monaten in diesem Jahr 30. Die Zahl der auch in Westeuropa üblichen Delikte wie Diebstahl, Raub, Vergewaltigung ist ebenfalls zurückgegangen. "Wir sagen ja nicht, dass alles jetzt perfekt ist. Doch es gibt einen großen Unterschied zwischen dem Jahr 2001, als ein Auto mit serbischen Kennzeichen in albanischem Gebiet sofort angegriffen wurde genauso wie ein albanisches Auto von Serben, und heute, wo es höchstens zur verbalen Auseinandersetzung kommen würde", sagt Barry Fletcher von der UNO-Polizei.

Doch es sind nicht die Zahlen, die den Unterschied deutlich machen, es ist das Gefühl, das die Bürger haben. Und dieses ist in Kosovo bei weitem noch kein Gefühl von Sicherheit. Das gilt vor allem für die Minderheiten - Serben und Roma. Wenn die UN-Mission in Kosovo (UNMIK) feststellt, dass es mit der Zeit immer weniger ethnisch bedingte Angriffe und Mordfälle gegeben hat, so entspricht das der Wahrheit und vernebelt sie zugleich. Denn mit der Zeit gab es immer weniger Menschen, die angegriffen werden konnten. Die Minderheiten - rund 250.000 Serben

[Seite 38]

und Roma - sind seit Kriegsende geflohen oder leben in so genannten Enklaven unter dem Schutz der KFOR. Die albanische Mehrheit traut sich nicht in die serbischen Gebiete im Norden der Provinz, und um in die serbischen Enklaven zu kommen, muss man zunächst NATO-Kontrollpunkte passieren.

So hat sich der Schwerpunkt der Kriminalität von ethnischen hin zu geldbeschaffenden Delikten entwickelt. Barry Fletcher, Sprecher der UNMIK-Police:

"Als unsere nächste Herausforderung auf dem Kosovo im polizeilichem Sinne sehen wir die organisierte Kriminalität und die Korruption der Behörden. Alle Arten von organisierter Kriminalität und Korruption in den Behörden sind ja regionale Probleme, die nicht nur Kosovo betreffen, sondern grenzüberschreitende und interethnische Zusammenarbeit beinhalten. [...]"

Anmerkungen

Inhaltlich identisch, in weiten Teile auch im Wortlaut übereinstimmend.

Hier bedient sich Jkr bei einem Radioessay von Filip Slavkovic (18.6.2003, DW-radio / Serbisch) und den dort zitierten Interviewaussagen von Barry Fletcher, ohne dass dies an irgendeiner Stelle in Jkr Erwähnung fände.


[381.] Jkr/Fragment 233 13

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 233, Zeilen: 13-19
Quelle: Deutsche Welle 2003
Seite(n): 38, Zeilen: 25-30
Die vielen internationalen Geldgeber, die Kosovo unterstützen, eine teilweise unübersichtliche UN-Verwaltung und die noch schwachen lokalen Institutionen eines quasiunabhängigen Staates öffnen der Korruption Tür und Tor. So wurde in Bochum ein ehemaliger deutscher UNMIK-Mitarbeiter verurteilt worden [sic!], weil er 2002 rund vier Millionen EU-Hilfe, die für Kosovos Elektrizitätswerke vorgesehen waren, veruntreut hat. Die vielen internationalen Geldgeber, die Kosovo auf die Sprünge helfen wollen, die unübersichtliche UNO-Verwaltung und die noch schwachen lokalen Institutionen eines quasi-unabhängigen Staates öffnen die Tür für Korruption. So ist diese Woche in Bochum ein ehemaliger deutscher UNMIK-Mitarbeiter zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte im letzten Jahr rund 4 Millionen Euro EU-Hilfe veruntreut, die für Kosovos Elektrizitätswerke vorgesehen waren.
Anmerkungen

Erneut eine Übernahme ohne Kennzeichnung aus dem Radioessay von Filip Slavkovic (vgl. auch Jkr/Fragment_232_06.)


[382.] Jkr/Fragment 234 19

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 234, Zeilen: 19-29, 32-33, 106
Quelle: Altmann 2001
Seite(n): 12, Zeilen: li. Spalte: 20-42
[Zeilen 19-29]

In der Verordnung Nr. 1 des UN-Sonderbeauftragten vom 25. Juli 1999 wurde deshalb eine Festlegung getroffen, die vorsah, dass im Kosovo alle Rechtsnormen, die am 24. März 1999 Geltung hatten, weiterhin anzuwenden seien, soweit sie nicht den internationalen Menschenrechtsstandards beziehungsweise einer der von UNMIK erlassenen Verordnung widersprechen.488 Diese Regelung bekräftigte im Grundsatz die Weitergeltung der Rechtsnormen, die in der BR Jugoslawien gültig waren. Die Albaner protestierten gegen die Anwendung dieses Rechts, waren sie doch ab 1989 von der Gesetzgebung des Landes vollständig ausgeschlossen, was die Legitimation der Rechtsnormen aus dieser zehnjährigen Periode ohnehin stark in Frage stellte.

[Zeilen 32-33]

Im Dezember 1999 wurde schließlich eine Kompromisslösung gefunden, nach der im Kosovo das Recht [gelten sollte, das am 22. März 1989, also vor der Abschaffung der Autonomie des Kosovo durch Milošsević, gegolten hatte.490]


488 Section 2 und 3 UNMIK/REG/1999/1

490 UNMIK Press Release, UNMIK/PR/26 vom 16. 08. 1999

Wie schwierig sich unter diesen Umständen die Aufgabe von UNMIK gestalten mußte, eine weitgehend akzeptierte Übergangsverwaltung zu etablieren, soll ein Beispiel zeigen: In Regulation Nr. 1 des UN-Sonderbeauftragten vom 25. Juli 1999 wurde festgehalten, daß im Kosovo alle Rechtsnormen, die am 24. März 1999 Geltung hatten, weiterhin anzuwenden seien, soweit sie nicht den internationalen Menschenrechtsstandards bzw. der Erfüllung des Mandats von UNMIK oder einer von UNMIK erlassenen Regulation widersprechen. Da diese Regelung im Grundsatz die Weitergeltung der jugoslawischen Rechtsnormen bekräftigte, war der Protest der Kosovo-Albaner vorauszusehen. Denn die Albaner waren in den vorangegangenen zehn Jahren von der Gesetzgebung des Landes völlig ausgeschlossen, was die Legitimation der Rechtsnormen aus dieser Periode ohnehin stark in Frage stellte.9 Im Dezember 1999 wurde schließlich eine Kompromißlösung gefunden: Nun sollten jene Rechtsnormen im Kosovo Anwendung finden, die am 22. März 1989 gegolten hatten, das heißt vor dem Zeitpunkt der Abschaffung der Autonomie des Kosovo durch Milošsević.

9 Vgl. Elmar Pichl, Kosovo – »Kriegsrecht«, Faustrecht und UN-Recht. Rechtliche Aspekte des Wiederaufbaus, in: Südosteuropa, (1999) 11/12, S. 658ff.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis für die z.T. wörtlichen Übernahmen fehlt.


[383.] Jkr/Fragment 234 29

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 234, Zeilen: 29-32, 107-108
Quelle: Schlütter 2001
Seite(n): 306, Zeilen: 16-19, 106-107
Entgegen der eben angesprochenen UNMIK-Verordnung wandten sie einfach das bis 1989 geltende kosovarische Strafgesetzbuch an, das bei der Eingliederung Kosovos in Serbien durch das Strafgesetzbuch der Republik Serbien ersetzt und für nichtig erklärt worden war.489

489 OSZE: Report on the Justice System in Kosovo, Februar - Juli 2000, S. 12, www.osce.org/Kosovo

Entgegen den Bestimmungen aus der Verordnung wandten sie das kosovarische Strafgesetzbuch an, das bei der Eingliederung Kosovos in Serbien durch das Strafgesetzbuch der Republik Serbien ersetzt und für nichtig erklärt worden war25.

25 Dazu OSZE: Report on the Justice System in Kosovo, Feb. - Juli 2000, S. 12, <http://www.osce.org/kosovo/> .

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[384.] Jkr/Fragment 235 17

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 235, Zeilen: 17-18, 21-35
Quelle: Schlütter 2001
Seite(n): 307, Zeilen: 1-21
[Zeilen 17-18]

Einmal verkündet, haben die Gesetze bindende Wirkung.492

[Zeilen 21-35]

Die Normenhierarchie im Kosovo ist auch nach der Verabschiedung der Übergangsverfassung im Mai 2001 verwirrend. Zwar sind die internationalen Menschenrechtsinstrumente als Teil des neuen Verfassungsrahmens direkt im Kosovo anwendbar. Die Verfassung betont aber, dass die Kompetenzen der Institutionen der Übergangsverwaltung in keiner Weise die Letztverantwortlichkeit des Sonderbeauftragten zur Einhaltung der Bestimmungen der Resolution 1244 beeinträchtigen dürfen.493 Dies lässt im Unklaren, ob die Verordnungen des Sonderbeauftragten neben oder sogar über dem Verfassungsrecht stehen. Jedenfalls gehen sie aber dem lokalen Recht von vor 1989 genauso vor wie den vom Parlament Kosovos erlassenen Gesetzen. Hinsichtlich der Hierarchie des lokalen Recht gilt folgendes: Für den Fall, dass ein Sachverhalt durch das vor 1989 geltende Recht nicht geregelt ist, kann das Recht angewendet werden, das nach 1989 in Kosovo Anwendung gefunden hat, sofern es nicht diskriminierend wirkt.494 Soweit dann neue Gesetze durch das Parlament erlassen werden, haben diese den Vorrang, denn es gilt der Grundsatz, dass das spätere Gesetz [dem früheren, also dem älteren Recht vorgeht.]


492 Section 9.1.27 UNMIK/REG/1999/24: „Laws, once promulgated, are binding legislative acts of general nature. Resolutions are non-binding declarations.”

493 UNMIK/REG/2001/09, Präambel

494 Section 1.2 UNMIK/REG/1999/24

Einmal verkündet, haben die Gesetze bindende Wirkung30.

2.1.5. Normenhierarchie

Die Normenhierarchie in der Provinz ist auch nach der Verabschiedung der Ubergangsverfassung verwirrend. Zwar sind, wie erwähnt, die internationalen Menschenrechtsinstrumente als Teil der neuen Übergangsverfassung direkt in Kosovo anwendbar. Die neue Verfassung betont aber nach wie vor, daß die Kompetenzen der Institutionen der gemeinsamen Übergangsverwaltung in keinster Weise die Letztverantwortlichkeit des Sonderabgesandten zur Einhaltung der Bestimmungen der Res. 1244 beeinträchtigen sollen31. Dies läßt auch weiterhin im Unklaren, ob die Verordnungen des Sonderabgesandten neben oder sogar über dem Verfassungsrecht stehen, jedenfalls gehen sie aber dem lokalen Recht von vor 1989 genauso vor wie den durch die parlamentarische Versammlung Kosovos erlassenen Gesetzen.

Hinsichtlich der Hierarchie des lokalen Rechts gilt folgendes: Für den Fall, daß ein Sachverhalt durch das Prä-1989-Recht nicht geregelt wird, kann das Recht angewendet werden, das nach 1989 in Kosovo Anwendung fand, sofern es nicht diskriminierend wirkt32. Soweit dann neue Gesetze durch die parlamentarische Versammlung erlassen werden, gehen diese gemäß dem lex posterior-Grundsatz, der bestimmt, daß das spätere Gesetz dem früheren vorgeht, dem älteren Recht von vor 1989 vor.


30 VO 1999/24, sec. 9.1.27: "Laws, once promulgated, are binding legislative acts of a general nature. Resolutions are non-binding declarations.”

31 Vgl. VO 2001/09, Präambel.

32 VO 1999/24, sec. 1.2.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[385.] Jkr/Fragment 236 06

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 236, Zeilen: 5-33
Quelle: Schlütter 2001
Seite(n): 311, 312, 313, 314, Zeilen: 311: 11-16, 19-21; 312: 4-6, 13-21; 313: 14-17; 314: 8-14
Wegen der Vielzahl der im Kosovo gültigen Rechtsquellen gab es nicht unerhebliche Probleme.495 Die Frage nach den anwendbaren Normen war besonders für die lokalen Strafrichter verwirrend.496 Das führte dazu, dass beispielsweise Anordnungen von Untersuchungshaft nicht die spezifischen Gründe der Festnahme Wiedergaben. Auch Verteidiger beriefen sich oftmals gar nicht auf die maßgeblichen internationalen Normen, so dass Angeklagte ohne effektive Verteidigung blieben. Diese Schwierigkeiten wurden anfangs durch den Erlass neuer Verordnungen seitens des Sonderbeauftragten nicht hinreichend gelöst, denn dadurch traten nur weitere Regelungen zu den schon bestehenden hinzu. Weiterhin stehen Normen des im Kosovo anwendbaren Straf- und Strafprozessrechts möglicherweise im Konflikt mit den Regelungen des internationalen Menschenrechtsschutzes über die Rechtmäßigkeit von Freiheitsentziehungen.497 Sie sind teilweise im Widerspruch zu dem vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) aufgestellte Grundsatz, wonach eine Untersuchungsanordnung nicht allein wegen der Schwere der möglichen Strafe erteilt werden darf. Außerdem sollen selbst UNM1K und KFOR bei Festnahmen im Kosovo geltende Menschenrechtsstandards verletzt haben. Den Berichten der OSZE zur Strafgerichtsbarkeit im Kosovo zufolge498 wurden Personen unter Berufung auf gesetzlich nicht geregelte Gründe festgenommen. Eine Lösung für das Problem der häufigen Überschreitung der zulässigen Dauer der Untersuchungshaft wurde mit dem Erlass von Verordnungen499 erreicht, nach der die Zeit der Untersuchungshaft begrenzt und die Haftbedingungen verbessert wurden.

Auch im Zusammenhang mit der Zivilgerichtsbarkeit bestehen nach wie vor erhebliche Probleme. Gerade was den Rechtsschutz bei Eigentumsstreitigkeiten angeht, kann von der Existenz eines effektiven Rechtsschutzes auch vor zivilen Gerichten im Kosovo nicht die Rede sein. Zwar wurde sowohl ein Direktorat für Wohnungswesen und Eigentum als auch eine entsprechende Rechtssprechungskommission eingerichtet, doch blieben diese lange Zeit weitgehend un-[tätig.]


495 OSZE: Press Release vom 18. 10. 2000; http://www.oece.org/kosovo/

496 International Helsinki Federation ( IH F ) : Report on the Judicial System, Freedom of the Media and the Situation of Minorities in Kosovo, 13-17. 02. 2001, S. 7

497 OSZE: Observations and Recommendations of the OSZE Legal Monitoring Section Reports 3,4,6

498 OSZE: Kosovo A Review of Criminal Justice System, Report 2, S. 16ff., Report 3, S. 32ff.; http://www. osce.org/Kosovo/

499 UNMIK/REG/1999/26 und UNMIK/REG/2001/28

[Seite 311, Zeilen 11-16]

Ein Ursache für die aufgetretenen Schwierigkeiten ist die Vielzahl der in Kosovo einschlägigen Rechtsquellen49. Die Frage nach den anwendbaren Normen verwirrt die lokalen Strafrichter50. So gaben z.B. Anordnungen von Untersuchungshaft nicht die spezifischen Gründe der Festnahme wieder. Auch Verteidiger beriefen sich oftmals gar nicht auf die maßgeblichen internationalen Normen, so daß Angeklagte ohne effektive Verteidigung blieben51.

[Seite 311, Zeilen 19-21]

Obige Schwierigkeiten werden durch den Erlaß neuer Verordnungen seitens des Sonderabgesandten nicht hinreichend gelöst, denn damit treten nur weitere Regelungen zu den schon bestehenden hinzu.

[Seite 312, Zeilen 4-6]

Weiterhin stehen Normen des derzeit in Kosovo anwendbaren Straf- und Strafprozeßrechts möglicherweise im Konflikt mit den Regelungen des internationalen Menschenrechtsschutzes über die Rechtmäßigkeit von Freiheitsentziehungen54

[Seite 312, Zeilen 13-21]

Letztere steht im Widerspruch zum vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte [EGMR] aufgestellten Grundsatz, daß eine Untersuchungshaftanordnung nicht allein wegen der Schwere der möglichen Strafe erteilt werden darf58.

2.5.13. Menschenrechtswidrige Festnahmen durch KFOR und UNMIK

Sodann scheinen selbst UNMIK oder KFOR bei Festnahmen in Kosovo häufig geltende Menschenrechtsstandards zu verletzen. Den beiden letzten Berichten der OSZE zur Strafgerichtsbarkeit in Kosovo zufolge59 wurden Personen unter Berufung auf gesetzlich nicht geregelte Gründe festgenommen.

[Seite 313, Zeilen 14-17]

Eine Lösung für das Problem der häufigen Überschreitung der zulässigen Dauer der Untersuchungshaft sollte der Erlaß von VO 1999/26 sein, nach der die Zeit der Untersuchungshaft von maximal drei bzw. sechs Monaten66 auf zwei zusätzliche Perioden von 3 Monaten verlängert werden kann.

[Seite 314, Zeilen 8-14]

2.5.2. Zivilgerichtsbarkeit

Gerade was den Rechtsschutz bei Eigentumsstreitigkeiten angeht, kann von der Existenz eines effektiven Rechtsschutzes auch vor zivilen Gerichten in Kosovo bislang keine Rede sein. Zwar wurde mit VO 1999/23 vom 15.11.99 sowohl ein Direktorat für Wohnungswesen und Eigentum als auch eine entsprechende Rechtsprechungskommission eingerichtet, doch blieben diese bisher weitestgehend untätig, weil bis September 2000 nur eines ihrer Regionalbüros eröffnete69.


49 OSZE: Press Release, 18.10.2000, <http://www.osce.org/news/ generate.php3?news_id=1156.htm>; OSZE (Anm. 48), Report 2, 01.09.2000 - 28.02.2001, S. 11; Frowein, Jochen: Notstandsverwaltung. In: Arndt, Hans-Wolfgang u.a. (Hg.): Völkerrecht und Deutsches Recht. Festschrift für Walter Rudolf zum 70. Geburtstag. München 2001, S. 49f.

50 Vgl. auch International Helsinki Federation [IHF]: Report on the Judicial System, Freedom of the Media and the Situation of Minorities in Kosovo, 13-17.02.2001, S.7; <http://www.ihf.hr.org>.

51 OSZE, Report 1 (Anm.48), S.20 ff.

54 OSZE: Observations and Recommendations of the OSCE Legal Monitoring Section Reports 3,4 and 6, <http://www.osce.org/kosovo/>.

58 Vgl. EUGMR: Yagci and Sargin v Turkey Urteil vom 8.06.1995, § 52 sowie ders. in: Van der Tang, Urteil vom 13.07.1993, § 63.

59 OSZE, Report 2 (Anm. 48), S.16ff, Report 3 (Anm.48), S.32ff.

66 Nach dem BRJ Strafprozeßrecht mit Geltung am 22.03.1989 und nach dem BRJ Strafprozeßrecht mit Geltung vom 24.03.99 [Art. 197, 199 des Strafprozeßkodex, gleichlautend sowohl in der Fassung vom März 1989 als auch in der vom März 1999].

69 OSZE: The Impeding property Crisis in Kosovo, Sep. 2000, S. 1,2, <http://www.osce.org/kosovo /humanrights/proprep.php3>.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[386.] Jkr/Fragment 237 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 237, Zeilen: 1-36
Quelle: Schlütter 2001
Seite(n): 314, 315, 316, Zeilen: 314: 14-24, 26-28; 315: 4-18, 23-24, 26-36; 316: 1-11, 17-20
Die Lage ist besonders prekär, da der Rechtssprechungskommission die ausschließliche Rechtsprechung zugewiesen worden ist und die ordentlichen Gerichte somit unzuständig sind.500 Wegen der Untätigkeit dieser Kommission haben Gemeinden und Zivilgerichte Entscheidungen in Immobilienstreitigkeiten getroffen, denen uneinheitliche Maßstäbe zugrunde lagen. Gleichartige Fälle wurden oftmals auch aus ethnischen Gründen ungleich behandelt. Mit der Rückkehr der ins Ausland geflohenen Kosovaren wurden die bis heute nicht gelösten Probleme im Eigentumsbereich noch zusätzlich verschärft. Ein weiteres Element eines funktionierenden Rechtsschutzsystems ist die verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit der Handlungen der UNMIK-Verwaltungsbehörden. Im Verfassungsrahmen für die Selbstverwaltung im Kosovo ist festgelegt, dass jedermann das Recht hat, Verwaltungsentscheidungen auf ihre Rechtmäßigkeit und Legalität überprüfen zu lassen.501 Bezeichnenderweise wurde aber nur eine Rechtsschutzmöglichkeit gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden, die der Verantwortlichkeit der lokalen Regierung unterstehen, eingeräumt. Nicht erfasst von der Rechtsschutzgarantie ist die verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen der Exekutivbehörden der internationalen Verwaltung. Aufgrund einschlägiger Entscheidungen des Internationalen Gerichtshofs müsste den Kosovaren auch eine Rechtsschutzmöglichkeit gegen Entscheidungen der UNMIK-Verwaltung zugestanden werden, was jedoch bisher nicht erfolgt ist.

Als Rechtsprechungsorgane auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts wurden ein so genannter Medienkommissar502 und ein Ombudsman berufen. Die Institution des Medienkommissars wurde geschaffen, um die Tätigkeit der Medien zu überwachen. Da er aber Kompetenzen aus allen drei Gewalten in einer Person vereinigt, steht seine Unabhängigkeit als Rechtsprechungsorgan erheblich in Frage. Er ist für die Festlegung des Verhaltenskodex der Medien zuständig, was eine legislative Kompetenz bedeutet. Zum anderen kann der Kommissar aber auch Sanktionen bei Verstößen gegen diese Regeln aussprechen. Dies wiederum bezeichnet eine Kompetenz der Judikative. Schließlich ist er zur Verfolgung der Verstöße gegen den Verhaltenskodex befugt, was eine Tätigkeit der Exekutive ist. Bei einer derartigen Verknüpfung staatlicher Handlungsbefugnisse kann von einer unabhängigen Rechtsprechungsinstitution nicht mehr die Rede sein.503 Die Ombudsman-Einrichtung ist als ein unabhängiges Rechtsprechungsorgan für die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte im Kosovo zuständig.504


500 Section 1 UNMIK/REG/1999/23

501 Section 9.4.2 UNMIK/REG/2001/09

502 Der Interimmedienkommissars [sic] wurde mit UNM1K/REG/2000/37 eingerichtet

503 Media Appeals Board, § 67; http://www.osce.org/kosovo/

504 UNMIK/REG/2000/37; siehe auch SG Report S/2000/1196, §40 und OSZE: Ombudsman

[Seite 314, Zeilen 14-24]

Die Lage ist besonders prekär, da der Rechtsprechungskommission in der VO die ausschließliche Rechtsprechung auf dem Bereich der Immobiliarstreitigkeiten zugewiesen worden ist und die ordentlichen Gerichte somit unzuständig sind70

Wegen der Untätigkeit der Kommission haben sowohl Gemeinden als auch Zivilgerichte Regelungen zu Immobiliarstreitigkeiten getroffen, doch sind diese Ansätze uneinheitlich71 . Gleichartige Fälle werden oftmals ~ auch aus ethnischen Gründen - ungleich behandelt72 . Mit der anhaltenden Rückkehr und zwangsweisen (!) Rückführung von während der NATO-Luftangriffe ins Ausland geflohenen Kosovaren, sowie mit der Rückkehr der innerhalb der Provinz Vertriebenen werden die Probleme im Eigentumsbereich noch zusätzlich forciert.

[Seite 314, Zeilen 26-28]

2.5.3. Verwaltungsgerichtsbarkeit

2.5.3.1. Verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit der Handlungen der UNMIK-Verwalter

[Seite 315, Zeilen 4-18]

In der Übergangs-Rahmenverfassung für die Selbstverwaltung des Kosovo heißt es in Bezug auf die Justiziabilität von Verwaltungsentscheidungen:

"Each person claiming to have been directly and adversely affected by a decision of the Government or an executive agency under the responsibility of the Government shall have the right to judicial review of the legality of that decision after exhausting all avenues for administrative review"75.

Bezeichnenderweise spricht dieser Abschnitt aber nur von dem Erfordernis einer Rechtsschutzmöglichkeit gegen Entscheidungen der Verwaltungsbehörden, die der Verantwortlichkeit der (lokalen) Regierung unterstehen. Also umfaßt die genannte Rechtsschutzgarantie nicht die verwaltungsgerichtliche Überprüfbarkeit von Entscheidungen der Exekutivbehörden der internationalen Verwaltung.

Daß eine Rechtsschutzmöglichkeit aber auch gegen Entscheidungen der internationalen Exekutivbehörden, bzw. -Verwalter gegeben sein muß, läßt sich nicht nur aus den beiden genannten IGH-Entscheidungen ableiten, sondern folgt auch aus Art. [sic] Art. 8 der AEMR, [...]

[Seite 315, Zeilen 23-24]

Mithin müssen die Kosovaren auch eine Rechtsschutzmöglichkeit gegen Entscheidungen der internationalen Verwalter haben.

[Seite 315, Zeilen 26-36]

Existierende Überprüfungsmöglichkeiten

Bislang existieren als Rechtsprechungsorgane auf dem Gebiet des öffentlichen Rechts die Institution des Interimsmedienkommissars, sowie als dessen Berufungsinstanz das "Appeals Board" und die Ombudsmaneinrichtung, die Recht spricht bei menschenrechtsverletzenden oder kompetenzüberscheitenden Akten der UNMIK-Verwalter.

Der Interims-Medienkommissionar

Die Institution des vorübergehenden Medienkommissars wurde mit der VO 37/2000 vom 17.06.00 eingerichtet, um die Tätigkeit der Medien in Kosovo überwachen zu können. Da der Kommissar jedoch Kompetenzen aus allen drei Gewalten in seiner Person vereinigt, steht seine Unabhängigkeit als Rechtspre-

[Seite 316, Zeilen 1-11]

walten in seiner Person vereinigt, steht seine Unabhängigkeit als Rechtspre­chungsorgan erheblich in Frage.

Der Medienkommissar ist nämlich für die Festlegung des Verhaltenskodex der Medien zuständig, was eine legislative Kompetenz bedeutet. Zum anderen kann der Kommissar aber auch Sanktionen bei Verstößen gegen diese Regeln aussprechen77. Dies wiederum bezeichnet eine Kompetenz der Judikative. Gleichzeitig ist der Medienkommissar zur Verfolgung der Verstöße gegen den Verhaltenskodex der Medien befugt78. Die Verfolgung von Ordnungsverstößen bezeichnet aber eine klassische Tätigkeit der Exekutive. Bei einer derartigen Verbindung staatlicher Handlungsbefugnisse kann von einer unabhängigen Rechtsprechungsinstitution keine Rede mehr sein79.

[Seite 316, Zeilen 17-20]

Der Ombudsman

Die Ombudsman-Einrichtung ist, wie schon im Abkommen von Rambouillet vorgesehen, als ein unabhängiges Rechtsprechungsorgan für die Überwachung der Einhaltung der Menschenrechte in Kosovo zuständig81.


70 VO 1999/23, Sec. 1; 1.1.

71 Eingehend: OSZE (Anm. 69), S. 3.

72 Ebenda.

75 VO 2001/09, Sec. 9.4.2.

77 VO 2000/37, sec. 1 bzw. 2.

78 Ebenda, sec. 2.3.

79 So auch das Media Appeals Board: Entscheidung Begaj & Dita v. Temporary Media Commissioner, § 67, <http://www.osce.org/kosovo/>.

81 Siehe VO 2000/38 vom 30.06.00; Weiterführend zu der Institution vgl. SG Report S/2000/1196, §40 und OSZE: Ombudsman, <http://www.osce.org/kosovo/indbodies/ombudsperson.php3 >

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[387.] Jkr/Fragment 238 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 238, Zeilen: 1-8
Quelle: Schlütter 2001
Seite(n): 316, 317, Zeilen: 316: 20-23.27-29 - 317: 1-3
[Klage befugt ist dabei jede Person oder Organisation der] Provinz, die eine Menschenrechtsverletzung oder einen Kompetenzmissbrauch von Organen der internationalen Zivilverwaltung und der durch sie eingerichteten Institutionen geltend machen kann.505 Neben dem Ombudsman existieren keine Organe im Kosovo, die Verwaltungsentscheidungen des Sonderbeauftragten sowie die Recht- und Verfassungsmäßigkeit der von ihm erlassenen Verordnungen überprüfen könnten. Auch gibt es Zweifel an der Effektivität der Institution. Zu ihr haben nur wenige Personen tatsächlich Zugang und auch die Kommunikationsmöglichkeiten mit der Einrichtung sind sehr beschränkt.

505 Section 3,3.1 UNMIK/REG/2000/38

Klagebefugt ist dabei jede Person oder Einheit82 der Provinz, die eine Menschenrechtsverletzung oder einen Kompetenzmißbrauch von Organen der internationalen Zivilverwaltung und der durch sie eingerichteten Institutionen geltend machen kann83.

[...]

Neben dem Ombudsman existieren bislang noch keine Organe in Kosovo, die Verwaltungsentscheidungen des Sonderabgesandten, bzw. die Recht- oder "Verfassungsmäßigkeit" der von ihm erlassenen Verordnungen überprüfen könnten85.

[Seite 317]

Auch gibt es Zweifel an der Effektivität der Institution: Zu ihr haben nur wenige Personen tatsächlich Zugang und auch die Kommunikationsmöglichkeiten mit der Einrichtung sind sehr beschränkt86.


82 Hierunter fallen z.B. NGOs und die in der JIAS etablierten Ausschüsse für ethnische Minderheiten.

83 VO 2000/38, sec. 3, 3.1; vgl. auch Art. 1 des Kapitels über den Ombudsman im Ramboulliet Abkommen [UN Doc. S/1999/648] <http://www.alb-net.com/index.htm>.

85 OSZE, Report 1 (Anm. 48), S. 19.

86 Vgl. IHF (Anm. 50), S.4.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[388.] Jkr/Fragment 238 09

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 238, Zeilen: 9-17
Quelle: Vetter 2003
Seite(n): 69, Zeilen: 20-28
Vier Jahre nach Kriegsende existiert das kosovarische Justizwesen erst in Ansätzen. Es fehlt an Räumlichkeiten, Geldmitteln und vor allem an qualifizierten Juristen. Auch ist [sic] die Bildung juristischer Körperschaften im Kosovo ist bislang nur selten multiethnisch geprägt. Von Seiten der albanischen Bevölkerungsmehrheit und ihrer politischen Parteien wurde wiederholt der Vorwurf geäußert, UNMIK sei zu zögerlich bei der Übertragung von Kompetenzen im Justizwesen an einheimische Organe. Kurz vor Beendigung seiner Tätigkeit hat Michael Steiner als Leiter der UNMIK ein neues Strafrecht sowie eine neue Strafprozessordnung unterzeichnet, die im April 2004 in Kraft trat. Erst in Ansätzen existiert ein einheimisches Justizwesen. Es fehlt an Räumlichkeiten, Geldmitteln und vor allem an qualifizierten Juristen. Auch die Bildung juristischer Körperschaften in Kosovo ist bislang nur selten multiethnisch geprägt. Von Seiten der albanischen Bevölkerungsmehrheit und ihrer politischen Parteien wurde wiederholt der Vorwurf geäußert, UNMIK sei zu zögerlich bei der Übertragung von Kompetenzen im Justizwesen an einheimische Organe. Kurz vor Beendigung seiner Tätigkeit hat Michael Steiner als Leiter der UNMIK ein neues Strafrecht sowie eine neue Strafprozeßordnung unterzeichnet, die mit 6. April 2004 in Kraft treten.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[389.] Jkr/Fragment 239 07

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 239, Zeilen: 7-19
Quelle: Altmann 2001
Seite(n): 13, Zeilen: li. Spalte: 27-47
Mit Unterstützung des Milosšević-Regimes wurden zunächst Parallelstrukturen in verschiedenen Bezirken des Kosovo errichtet. Im nördlichen Kosovo führte die Teilung der Stadt Mitrovica sogar zur Schaffung des serbischen Nationalrats von Mitrovica, der jegliche Kooperation mit der internationalen Verwaltung ablehnte. Sein Ziel war es, die ethnische Teilung entlang des Flusses Ibar zu festigen, um so ein Überleben der Serben in Nordkosovo abzusichem und möglicherweise eine Teilung des Kosovo vorzubereiten. Mehr Bereitschaft zur Kooperation zeigte der so genannte Nationalrat von Kosovo und Metohija, der unter Führung von Bischof Artemije die Interessen jener Serben im Kosovo vertrat, die dem Milosević-Regime in Belgrad ablehnend gegenüberstanden. Dieser Nationalrat unterstützte die meisten internationalen Initiativen, um die Position der Serben zu verbessern und eine Vertrauensbasis zu schaffen. Darüber hinaus errichteten die Serben mit Unterstützung des Milosšević-Regimes in Belgrad parallele Verwaltungsstrukturen in verschiedenen Bezirken des Kosovo. Im nördlichen Kosovo führte die Teilung der Stadt Mitrovica zur Schaffung des serbischen Nationalrats von Mitrovica, der jegliche Kooperation mit der internationalen Verwaltung ablehnt. Sein Ziel ist es, die ethnische Trennung entlang dem Fluß Ibar in Mitrovica zu konsolidieren, um so ein Überleben der Serben im nördlichen Teil des Kosovo abzusichern und eine Teilung des Kosovo vorzubereiten.

Kooperationswilliger zeigte sich der serbische Nationalrat von Kosovo und Metohija, auch SNV-Gračanica genannt, der unter Führung von Bischof Artemije seit Oktober 1999 die Interessen jener Serben im Kosovo vertritt, die dem Milosšević-Regime in Belgrad ablehnend gegenüberstehen. SNV-Gračanica unterstützte die meisten Initiativen von UNMIK und KFOR, um die Position der Serben zu verbessern und eine Vertrauensbasis herzustellen.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[390.] Jkr/Fragment 239 22

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 239, Zeilen: 22-32
Quelle: Schwarz 2002
Seite(n): 529, 532, Zeilen: 529: 13-19.20-21; 532: 6ff
Zunächst wurden regionale509 und kommunale Verwalter eingesetzt510. Die kommunalen Verwalter regieren an der Spitze kommunaler Verwaltungsräte511. Auf der zentralen Ebene wurden ab Januar 2000 insgesamt zwanzig Verwaltungsabteilungen eingerichtet, die jeweils gemeinsam von einem Kosovaren und einem UNMIK-Vertreter geleitet wurden. Nach einigen Monaten wurde das Kosovo in dreißig Kommunen untergliedert und im August 2000 eine Kommunalordnung erlassen, in der die kommunale Selbstverwaltung festgeschrieben ist.512 Jede Zuständigkeit, die nicht ausdrücklich der Zentralgewalt des Sonderbeauftragten vorbehalten ist, steht seither den Kommunen zu513. Die Kommunen sind rechtsfähig und berechtigt, Eigentum zu haben. Sie sind aktiv und passiv prozessfähig, können Verträge schließen und verfügen über Personalhoheit.

509 UNMIK Regional Administrators wurden für die fünf Regionen Priština, Peć, Mitrovica, Prizren und Gnjilane eingesetzt.

510 UNMIK Municipal Administrators, festgelegt mit UNMIK/REG/1999/14

511 Municipal Administrative Departments gemäß Section 8 UNMIK/REG/2000/1

512 UNMIK/REG/2000/45

513 Section 2.1 UNMIK/REG/2000/45

[Seite 529]

Zunächst hatte der SRSG im Oktober 1999 Regionale17 und Kommunale Verwalter eingesetzt18. Die Kommunalen Verwalter (UNMIK Municipal Administrator) regierten an der Spitze Kommunaler Verwaltungsräte (Municipal Administrative Boards)19. Auf der zentralen Ebene wurden ab Januar des Jahres 2000 nach und nach insgesamt 20 Verwaltungsabteilungen20 (Joint Interim Administrative Departments) eingerichtet, die jeweils gemeinsam von einem Kosovaren und einem UNMIK-Vertreter geleitet wurden. [...] Im Juli 2000 wurde das Land in 30 Kommunen (Municipalities) untergliedert22 und im August 2000 eine Kommunalordnung23 erlassen.

[Seite 532]

Jede Zuständigkeit, die nicht ausdrücklich der Zentralgewalt (Central Authority) vorbehalten ist, steht den Kommunen zu49, wobei unter Zentralgewalt kraft Definition niemand anderes als der SRSG selbst zu verstehen ist50. Immerhin sind die Kommunen rechtsfähig, haben das Recht, Eigentum zu haben und zu verwalten, sind aktiv und passiv prozeßfahig, können Verträge schließen und verfügen über Personalhoheit51.


17 Für die 5 Regionen Pristina (Prishtinë/Priština), Peja (Pejë/Peć), Mitrovica (Mitrovicë/Mitrovica), Prizren (Prizren/Prizren) and Gjilan (Gjilan/Gnjilane). Section 10.2 UNMIK/REG/2000/45 schreibt die in den Klammem wiedergegebene zweisprachige Schreibweise der Gemeindenamen in albanisch und serbisch vor.

18 Regulation No. 1999/14 (UNMIK/REG/1999/14) 21 October 1999 ON THE APPOINTMENT OF REGIONAL AND MUNICIPAL ADMINISTRATORS.

19 Section 8 UNMIK/REG/2000/1.

20 Quelle: UNMIK-Report United Nations and European Union. Support to Peace and Reconstruction: A Year and a Half in Kosovo, December 2000, S. 10. Diese Verwaltungsabteilungen sind als die Vorstufen (Bausteine) späterer Ministerien konzipiert.

22 Regulation No. 2000/43 (UNMIK/REG/2000/43) 27 July 2000 ON THE NUMBER, NAMES AND BOUNDARIES OF MUNICIPALITIES.

23 Regulation No. 2000/45 (UNMIK/REG/2000/45) 11 August 2000 ON SELF-GOVERNMENT OF MUNICIPALITIES IN KOSOVO.

49 Section 2.1 UNMIK/REG/2000/45.

50 Section 1.2 UNMIK/REG/2000/45.

51 Section 2.4 UNMIK/REG/2000/45.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Übrigens verwendet Jkr fast durchweg in seiner Arbeit die serbische Schreibung bei Orts- und Regionsnamen.


[391.] Jkr/Fragment 240 19

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 240, Zeilen: 19-38
Quelle: Schwarz 2002
Seite(n): 532, 533, Zeilen: 532: 14ff; 533: 1, 5ff
Der Beschluss der Kommunalsatzung war der Beginn des Transfers der Macht von UNMIK auf die lokale Ebene. Die entsprechende Vorschrift war denn auch mit „Übertragung von Macht auf die Kommunen“ überschrieben. Ausdrücklich ausgenommen war und ist jegliche Haushaltshoheit. Deren Übertragung wurde auf einen späteren Zeitpunkt hinausgeschoben, wenn einmal ein unabhängiger Buchprüfer bestätigt haben wird, dass die Kommunen tatsächlich in der Lage sind, haushaltsrechtliche Verfahren in eigener Verantwortung abzuwickeln.515 Wenn man den ständig steigenden Bedarf an Finanzmitteln der Kommunen und die damit verbundenen Anforderungen berücksichtigt, ist zu erwarten, dass ein solcher Zeitpunkt noch in weiter Ferne liegt. Aber auch danach wird die gesamte Finanzverwaltung einer intensiven Kontrolle unterliegen, denn die kommunalen Haushaltsvorschriften müssen den Vorgaben der Zentralverwaltung entsprechen. Diese bestimmen nicht nur die einzuhaltenden Kriterien, sondern auch den finanziellen Bedarf und die der Kommune zur Verfügung stehenden Finanzmittel sowie die Prioritäten auf der Ausgabenseite. Sie kann zu transferierende Mittel mit Zweckbestimmungen und Auflagen verbinden.516 Ein Revisor prüft den Finanzstatus der Kommune und hat zu diesem Zwecke Zugang zu allen Unterlagen der Finanzverwaltung. Grundstücke und Gebäude können nie ohne Zustimmung der Zentralverwaltung veräußert oder für einen zehn Jahre übersteigenden Zeitraum vermietet werden.

515 Section 46.2 UNMIK/REG/2000/45

516 Section 38.2 UNMIK/REG/2000/45

[Seite 532]

Dieser Beschluß sollte als Zeitpunkt und Akt des Transfers der Macht, die bisher der SRSG repräsentiert durch die Kommunalen Verwalter ausübte, auf die lokale Ebene begriffen werden. Die Überschrift der entsprechenden Vorschrift lautet denn auch "Übertragung von Macht auf die Kommunen" ("transfer of authority to municipalities").

Ausdrücklich ausgenommen war und ist jedoch jegliche Haushaltshoheit. Deren Übertragung wurde auf einen späteren Zeitpunkt hinausgeschoben, wenn nämlich einmal ein unabhängiger Buchprüfer bestätigt haben wird, daß die Kommune effektiv in der Lage ist, haushaltsrechtliche Verfahren und Kontrollen zu beachten53. Wer an den real existierenden und ständig steigenden Bedarf an Finanzmitteln der Kommunen und die damit verbundenen Forderungen denkt, kann sich leicht ausmalen, wie ein solcher Zeitpunkt in ungewisse Fernen rückt. Aber auch danach wird die gesamte Finanzverwaltung einer verstärkten Kontrolle unterliegen: Die kommunalen Haushaltsvorschriften müssen den Vorgaben der Zentralverwaltung entsprechen54. Diese bestimmt nicht nur die einzuhaltenden Kriterien, sondern auch den finanziellen Bedarf und die der Kommune zur Verfügung stehenden Finanzmittel sowie darüber, was auf der Ausgabenseite Priorität genießt55. Sie kann zu transferierende Mittel mit Zweckbestimmungen und Auflagen verbinden56. Der Revisor prüft den Finanzstatus der Kommune57 und hat zu diesem Zweck Zugang zu allen Unterlagen der Finanzverwaltung der Kommune

[Seite 533]

und ihrer Einrichtungen58. [...] Grundstücke und Gebäude können nicht ohne Zustimmung der Zentralverwaltung veräußert oder für einen 10 Jahre übersteigenden Zeitraum vermietet oder verpachtet werden63.


53 Section 46.2 UNMIK/REG/2000/45.

54 Section 37.3 UNMIK/REG/2000/45.

55 Section 38.1 UNMIK/REG/2000/45.

56 Section 38.2 UNMIK/REG/2000/45.

57 Section 43.1 UNMIK/REG/2000/45.

58 Section 43.4 UNMIK/REG/2000/45.

63 Section 44.2 UNMIK/REG/2000/45.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Übernahme setzt sich auf der nächsten Seite fort.


[392.] Jkr/Fragment 241 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 241, Zeilen: 1-25
Quelle: Schwarz 2002
Seite(n): 533, 534, 535, Zeilen: 533: 7-11.14.17-20.26-28.35-36; 534: 1-2.4.12-13.16-18.20-25; 535: 5ff
[Richtlinien des Son]derbeauftragten zum kommunalen Haushalt und zur Finanzverwaltung sind unmittelbar verbindlich. Abgesehen davon wird den Kommunen eine beträchtliche Zuständigkeit zugewiesen. Zu den Pflichtaufgaben517 zählen Baugenehmigung und Erschließung, öffentliche Daseinsvorsorge und Infrastruktur ebenso wie Feuerwehr und Rettungsdienst sowie die Genehmigung von Dienstleistungen und Einrichtungen. Als freiwillige Aufgaben im örtlichen Umfeld kommen der Tourismus, Kulturpflege, Sport und Freizeit sowie Wirtschaftshilfe hinzu.518 Bald jedoch wich der angesichts dieser beeindruckenden formalen Machtzuweisung aufkeimende kommunale Tatendrang einer ausgeprägten Frustration. Die meisten Kommunen zeigten sich zunächst enttäuscht darüber, dass ihre gesamte Aktivität unter einem allgemeinen Gesetzesvorbehalt stand. Auch die den kommunalen UNMIK-Verwaltern verbliebenen Kontrollaufgaben schränkten die Entwicklung einer eigenständigen Kommunalpolitik ein. Ihnen obliegt zwar die Rechtskontrolle mit der Befugnis, den Vollzug jeder ihnen zweifelhaft erscheinenden Maßnahme auszusetzen und dem Sonderbeauftragten zur Entscheidung vorzulegen. Das zentrale Kontrollsystem, das tief in die kommunale Selbstverwaltung hineinreicht, sorgte dafür, dass in jeder kommunalen Frage die Zentralverwaltung die entscheidende Rolle spielt. Der Sonderbeauftragte kann jede Entscheidung der Kommune aufheben, die seiner Einschätzung nach der Resolution 1244, dem anwendbaren Recht oder den berechtigten Anliegen einer Minderheit widerspricht.519 Er ist darüber hinaus berechtigt, zum Schutz ethnischer oder religiöser Gemeinschaften den Gemeinderat um zusätzliche Mitglieder zu erweitern, Mitglieder, die ihre Stellung missbrauchen aus dem Gremium auszuschließen oder den Gemeinderat bei permanenten Verstößen aufzulösen und Neuwahlen anzuordnen.

517 Section 3.1 UNMIK/REG/2000/45

518 Section 3.2 UNMIK/REG/2000/45

519 Section 47.2 UNMIK/REG/2000/45

Richtlinien des SRSG zum kommunalen Haushalt und zur Finanzverwaltung sind im übrigen unmittelbar verbindlich64.

Aber abgesehen davon, wird den Kommunen dennoch - jedenfalls beim ersten Hinsehen - eine beträchtliche Anzahl von Zuständigkeiten zugewiesen. Zu den Pflichtaufgaben65 zählen:

[...]

c) Baugenehmigung und Erschließung,

[...]

f) die öffentliche Daseinsvorsorge und Infrastruktur (Wasser, Abwasser, Kanalisation, Abfallbeseitigung, Ortsstraßen, Transportwesen und Heizung),

g) Feuerwehr und Rettungsdienst,

[...]

m) Genehmigung von Dienstleistungen und Einrichtungen (Unterhaltung, Nahrung, Märkte, Straßenverkäufe, öffentlicher Nahverkehr und Taxiunternehmen, Jagd, Fischerei, Restaurants und Hotels),

[...]

Als Freiwillige Aufgaben66 im örtlichen Umfeld kommen hinzu:

a) Tourismus,

[Seite 534]

b) Kultur,

c) Sport und Freizeit,

[...]

e) Wirtschaftsförderung und

[...]

Schon bald wich der angesichts dieser beeindruckenden (formalen) Machtzuweisung aufkeimende kommunale Tatendrang herber Frustration. [...] Die meisten Kommunen hatten zunächst schlichtweg übersehen, daß ihre gesamte Aktivität unter einem allgemeinen Gesetzesvorbehalt stand und steht70. [...] Auch die den Kommunalen Verwaltern verbliebenen Kontrollaufgaben schränken die Entwicklung einer eigenständigen Kommunalpolitik ein. Dem Kommunalen Verwalter obliegt die Rechtskontrolle71 mit der Befugnis, den Vollzug jeder ihnen zweifelhaft erscheinenden Maßnahme auszusetzen und dem SRSG zur Entscheidung vorzulegen72.

[Seite 535]

All dies ist nur die Oberfläche des Kontrollsystems, das in Wirklichkeit viel tiefer bis in die letzte Wurzel kommunaler Selbstverwaltung reicht, indem sich der SRSG selbst die letzte Entscheidungsgewalt in jeder kommunalen Frage vorbehalten hat74. Er kann jede Entscheidung der Kommune aufheben, die seiner Einschätzung nach der Resolution 1244, dem anwendbaren Recht oder den berechtigten Anliegen einer Minderheit widerspricht75. Er ist darüber hinaus berechtigt

a) zum Schutz ethnischer, religiöser oder sprachlicher Gemeinschaften das Gemeindeparlament um zusätzliche Mitglieder zu erweitern76,

b) Mitglieder des Gemeindeparlaments, die ihre Stellung mißbrauchen, aus diesem auszuschließen77,

c) das Gemeindeparlament bei permanenten Verstößen aufzulösen und Neuwahlen anzuordnen78.


64 Section 47.8 UNMIK/REG/2000/45.

65 Section 3.1 UNMIK/REG/2000/45.

66 Section 3.2 UNMIK/REG/2000/45.

70 "Within the laws regulating each activity”; Section 3.1 UNMIK/REG/2000/45.

71 Section 48.1 UNMIK/REG/2000/45.

72 Section 48.2 UNMIK/REG/2000/45.

74 Section 47.1 UNMIK/REG/2000/45.

75 Section 47.2 Reg 2000/45. Nicht wenige Angehörige der internationalen Verwaltung gehen soweit, dem SRSG und damit auch ihrer eigenen Verwaltung das Recht herauszunehmen, rechtskräftige Gerichtsentscheidungen unbeachtet zu lassen oder außer Kraft zu setzen.

76 Section 47.3 UNMIK/REG/2000/45.

77 Section 47.4 UNMIK/REG/2000/45.

78 Section 47.5 UNMIK/REG/2000/45.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[393.] Jkr/Fragment 243 21

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 243, Zeilen: 21-23, 25-29, 106
Quelle: Schwarz 2002
Seite(n): 535, 536, 538, Zeilen: 535: 28ff; 536: 1ff, 538: 13ff
Dessen Präambel verspricht zwar mit Blick auf eine Weiterentwicklung der Selbstverwaltung des Kosovo den schrittweisen Machttransfer auf die Verfassungsorgane522 in Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung. [...] In einer umfangreichen Liste wurde den provisorischen Verfassungsorganen eine Reihe von Zuständigkeiten zugewiesen, die von der Wirtschafts- und Finanzpolitik bis zur Land- und Forstwirtschaft reichen. Dabei wurde jedoch keine einzige Kompetenz zur selbständigen und unabhängigen Wahrnehmung übertragen.

522 Sie werden “Provisorial Institutions of Self-Government” genannt

Die Präambel der Verfassung verspricht zwar mit Blick auf eine Weiterentwicklung der Selbstverwaltung des Kosovo den schrittweisen Machttransfer auf die Verfassungsorgane83 in Ge-

[Seite 536]

setzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung um Demokratie und Rechtsstaatlichkeit zu stärken.

[Seite 538]

Diese extensive Liste der auf die Verfassungsorgane übertragenen Zuständigkeiten sollte nicht darüber hinwegtäuschen, daß im Ergebnis keine einzige Kompetenz zur selbständigen und unabhängigen Wahrnehmung übertragen worden ist.


83 Sie werden "Provisional Institutions of Self-Government" genannt, Paragraph 1.5 UNMIK/REG/2001/9.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Auf den Seiten 536-538 findet sich in der Quelle eine detaillierte Auflistung der Zuständigkeiten der provisorischen Verfassungsorgane, welche dann in der Dissertation mit "die von der Wirtschafts- und Finanzpolitik bis zur Land- und Forstwirtschaft reichen" zusammengefasst wird. Das mag legitim sein, ein Quellenverweis hätte aber auch dafür nicht geschadet.

Man beachte, dass das Wort "provisorial" in der Englischen Sprache nicht existiert.


[394.] Jkr/Fragment 244 03

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 244, Zeilen: 3-38
Quelle: Altmann 2001
Seite(n): 13, 14, 15, Zeilen: 13: re. Spalte: 31-38, 44; 14: li. Spalte: 1-7 , re. Spalte: 7ff; 15: re. Spalte 1-16
In insgesamt 14 Kapiteln wurden die so genannten provisorischen Institutionen der Selbstregierung definiert: der Präsident des Kosovo das Parlament, die Regierung, die Gerichte sowie die sonstigen Körperschaften und Institutionen. Ohne ausdrücklich die Zugehörigkeit des Kosovo zum Staat Serbien und Montenegro zu betonen, wird verdeutlicht, dass die Institutionen die Festlegung des völkerrechtlichen Status des Kosovo zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichen sollen, wobei „alle relevanten Faktoren, einschließlich des Willens des Volkes“ zu berücksichtigen seien. Weder die Albaner noch die Serben waren mit dem Verfassungsrahmen zufrieden. Die albanische Seite kritisiert, dass die Befugnisse der Übergangsregierung zu stark beschränkt seien. Hashim Thaçi, der Vorsitzende der Demokratischen Partei Kosovos (PDK) bemängelte zudem, dass das Kosovo-Schutzkorps (KPC) weiterhin ausschließlich zivil definiert sei, während die Kosovo-Albaner in dem Korps den Kem einer künftigen eigenen Armee sehen möchte.524 Die Albaner kritisierten jedoch in besonderer Weise, dass im Verfassungsrahmen das von ihnen herbeigesehnte Referendum über die Unabhängigkeit des Kosovo mit keinem Wort erwähnt ist. Ungeachtet aller Kritik hat die albanische Seite den Verfassungsrahmen für die provisorische Selbstregierung schließlich doch mehrheitlich positiv kommentiert. Ausschlaggebend dafür war die zutreffende Erkenntnis, dass damit ein wichtiger Schritt in Richtung Eigenstaatlichkeit erfolgt war. Genau daran stießen sich die serbischen Politiker. So kritisierte der jugoslawische Präsident Kostunica, dass die internationale Gemeinschaft unter dem Druck der albanischen Extremisten wieder einmal eingeknickt sei. Haekkerups Vorstoß sei ein weiterer Schritt zur faktischen Abspaltung des Kosovo von Jugoslawien. Nach einem Treffen der höchsten politischen Vertreter der BR Jugoslawien mit ihrem Präsidenten war in einer Pressemitteilung zu lesen, dass alle 30 von serbischer Seite vorgebrachten Änderungsvorschläge zur Verbesserung des Verfassungsrahmens abgelehnt525, und im Gegensatz dazu nahezu alle albanischen Forderungen angenommen worden seien. In Übereinstimmung mit einer Deklaration des serbischen Parlaments zur Lage im Kosovo vom 31. Mai 2001 wurde eine Überarbeitung der Rahmenverfassung gefordert und sogar indirekt angedroht, dass die Serben im Kosovo an den Parlamentswahlen nicht teilnehmen würden. Vor allem wurde von serbischer Seite kritisiert, dass den vorgesehenen zehn serbischen Abgeordneten kein konstitutives Vetorecht zugestanden wurde und dass die staatliche Souveränität der BR Jugoslawien im Verfassungsrahmen mit [keinem Wort erwähnt sei.]

524 Neue Zürcher Zeitung vom 18. 05. 2001

525 Süddeutsche Zeitung vom 16. 05. 2001

In insgesamt 14 Kapiteln wurden insbesondere die sogenannten provisorischen Institutionen der Selbstregierung definiert (die stark an die entsprechenden Vorschläge des Rambouillet-Abkommens erinnern!): das Parlament, der Präsident des Kosovo, die Regierung, die Gerichte sowie sonstige Körperschaften und Institutionen.[...]

Ohne ausdrücklich die Zugehörigkeit

[Seite 14]

des Kosovo zur Bundesrepublik Jugoslawien zu betonen, wird deutlich gemacht, daß die provisorischen Institutionen die Festlegung des künftigen Status des Kosovo zu einem späteren Zeitpunkt ermöglichen sollen, wobei »alle relevanten Faktoren einschließlich des Willens des Volkes« (Hervorhebung F.-L. A.) zu berücksichtigen seien.

[...]

Wie nicht anders zu erwarten, waren weder die Albaner noch die Serben im Kosovo mit dem Verfassungsrahmen zufrieden. Die albanische Seite kritisierte, daß die Befugnisse der künftigen Regierung stark beschränkt seien. Hashim Thaçi, der frühere politische Chef der Kosovo-Befreiungsarmee und derzeitige Vorsitzende der Demokratischen Partei, bemängelte zudem, daß das Kosovo-Schutzkorps weiterhin ausschließlich zivil definiert sei, während die albanische Seite in dem Korps den Kern einer künftigen eigenen Armee sehen möchte.13 Hauptkritikpunkt der Albaner war jedoch, daß in dem Verfassungsrahmen das von den Albanern so heiß erwünschte Referendum über die Unabhängigkeit des Kosovo mit keinem Wort erwähnt wurde. Daß dies unterblieb, hat natürlich seinen guten Grund darin, daß kein Zweifel über den Ausgang eines derartigen Referendums besteht. Ungeachtet aller Kritik hat die albanische Seite jedoch schließlich mehrheitlich den Verfassungsrahmen für die provisorische Selbstregierung positiv kommentiert. Ausschlaggebend dafür war die richtige Erkenntnis, daß hier ein wichtiger Schritt in Richtung Eigenstaatlichkeit erfolgt war.

Genau dies wiederum war der Hauptanstoß der serbischen Kritiker. So äußerte Jugoslawiens Präsident Koštunica in einem Gespräch mit der Presseagentur Beta in Berlin am 15. Mai 2001, daß die internationale Gemeinschaft unter dem Druck der albanischen Extremisten wieder einmal klein beigegeben habe. Haekkerups Vorstoß sei ein weiterer Schritt zur faktischen Abspaltung des Kosovo. Nach einem Treffen der obersten politischen Spitzen der BR Jugoslawien im Büro von Präsident Koštunica –unter anderem Präsident Vojislav Kosštunica, Bundespremier Zoran ŽZižzić, der serbische Premier Zoran Đinđić, weitere Mitglieder beider Regierungen sowie Vertreter der Serben im Kosovo, darunter Bischof Artemije, der Vorsitzende des jugoslawischen Regierungskomitees für Kosovo, Momčilo Trajković, und Abgeordnete des jugoslawischen und des serbischen Parlaments – war in einer Pressemitteilung zu lesen, daß alle 30 von serbischer Seite vorgebrachten Änderungsvorschläge zur Verbes-

[Seite 15]

serung des Verfassungsrahmens abgelehnt,14 98% der albanischen Forderungen jedoch berücksichtigt worden seien. Die »Präsenz« der jugoslawischen und serbischen Behörden im alltäglichen Leben im Kosovo müsse gestärkt und besser organisiert werden. In Übereinstimmung mit einer Deklaration des Serbischen Parlaments zur Lage im Kosovo vom 31. Mai 2001 wird eine Überarbeitung des Verfassungsrahmens gefordert und indirekt angedroht, daß die Serben im Kosovo an den Wahlen am 17. November nicht teilnehmen würden. In der serbischen Presse wurde vor allem kritisiert, daß den vorgesehenen 10 serbischen Parlamentsabgeordneten kein konstitutives Vetorecht zugestanden wurde und daß die staatliche Souveränität der Bundesrepublik Jugoslawien im Verfassungsrahmen mit keinem Wort erwähnt wird.


13 Neue Zürcher Zeitung, 18.5.2001, S. 6.

14 So auch der Belgrader Anwalt Aleksandar Simić, der bei der Ausarbeitung des Verfassungsrahmens die serbische Seite vertrat: »Keine einzige Forderung des offiziellen Belgrad« sei angenommen worden (Süddeutsche Zeitung, 16.5.2001).

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[395.] Jkr/Fragment 245 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 245, Zeilen: 1-15
Quelle: Altmann 2001
Seite(n): 14, 15, Zeilen: 14: li. Spalte: 8-12; 15: li. Spalte: 23-34, 38-46, re. Spalte: 1-2
Der Sondergesandte Haekkerup stellte im Hinblick auf die Kritik klar, dass das Kosovo „noch nicht reif für eine endgültige politische Lösung“ sei. Den Albanern konnte ein Volksentscheid nicht gewährt werden, weil damit gegen die Festlegungen der UN-Resolution 1244 verstoßen worden wäre. Das fehlende Vetorecht der Serben werde dadurch kompensiert, dass Kommissionen im Parlament und ein gesondertes Gremium des Präsidiums serbische ebenso wie albanische Vorbehalte berücksichtigen sollten.526 Zweifelsohne wurde mit dem Verfassungsrahmen ein wichtiger Schritt in Richtung einer weitreichenden Autonomie getan. Klar sollte aber auch sein, dass damit zunächst nur der innere Rahmen für das Kosovo vorgezeichnet wurde und vor allem die Grundlagen für die ersten gesamt-kosovarischen Parlamentswahlen geschaffen werden sollten.

Der durch den Verfassungsrahmen markierte Übergang von einem Protektorat zu einer selbst regierten politischen Einheit war die Grundlage für die Parlamentswahlen im Kosovo, die am 17. November 2001 stattgefunden haben.


526 Süddeutsche Zeitung vom 16. 05. 2001

[Seite 14 links, Zeilen 8-12]

Der durch den Verfassungsrahmen markierte Übergang von einem reinen Protektorat zu einer selbstregierten politischen Einheit ist Voraussetzung für die allgemeinen Wahlen im Kosovo, die am 17. November 2001 stattfinden sollen.

[Seite 15 links, Zeilen 23-34]

Der Chef der UN-Verwaltung des Kosovo, Hans Haekkerup, stellte im Hinblick auf diese Kritik klar, daß der Verfassungsrahmen noch keine Verfassung darstelle. Das Kosovo sei »noch nicht reif für eine endg ültige politische Lösung«. Den Albanern sei ein Volksentscheid nicht gewährt worden, weil damit der Rahmen der UN-Resolution 1244 verlassen worden wäre. Und daß den Serben kein Vetorecht zugestanden worden sei, werde dadurch kompensiert, daß Kommissionen im Parlament und ein gesondertes Gremium des Parlamentspräsidiums serbische ebenso wie albanische Vorbehalte berücksichtigen sollten. [...]15

[Seite 15 links; rechts, Zeilen 38-46; 1-2]

Ohne Zweifel ist mit dem inzwischen unterzeichneten und damit in Kraft getretenen Verfassungsrahmen für die provisorische Selbstregierung ein wichtiger Schritt zumindest in Richtung auf die in UN-Sicherheitsratsresolution 1244 geforderte weitreichende Autonomie vollzogen worden. Es sollte aber auch klar sein, daß damit zunächst nur der grundsätzliche innere Rahmen für das Kosovo vorgezeichnet wird und vor allem die Grundlagen für die ersten gesamt-kosovarischen Parlamentswahlen geschaffen werden sollten.


[14 So auch der Belgrader Anwalt Aleksandar Simić, der bei der Ausarbeitung des Verfassungsrahmens die serbische Seite vertrat: »Keine einzige Forderung des offiziellen Belgrad« sei angenommen worden (Süddeutsche Zeitung, 16.5.2001). ]

15 Vgl. ebd.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[396.] Jkr/Fragment 247 20

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 247, Zeilen: 20-42
Quelle: Höfer-Wissing 2002
Seite(n): 3, Zeilen: 1.Sp. 36-46 - 2.Sp.1-30.36-43 - 3.Sp.1-13
Während es einerseits das erklärte Ziel von UNMIK war und ist, nach und nach Zuständigkeiten zu übertragen, muss die internationale Verwaltung andererseits darauf achten, dass sich die neuen Institutionen nicht Funktionen anmaßen, die mit der UN-Resolution 1244 unvereinbar sind. Diese Institutionen versuchten verständlicherweise, den eigenen, anfangs noch recht beschränkten Verantwortungsbereich auszuweiten. Nicht selten wurde im politischen Wettstreit unter den kosovo-albanischen Koalitionspartnern die Kritik an UNMIK dazu benutzt, um politisches Profil für parteiinterne Machtkämpfe zu gewinnen. Die Situation wurde ferner dadurch geprägt, dass weite Teile der kosovarischen Elite noch nicht über das nötige Verständnis für moderne demokratische Regierungsformen verfügten. Sie stehen unter besonderem Erwartungsdruck der Öffentlichkeit, die für die Schwierigkeiten der Anfangszeit, der sich jede Regierung gegenübersehen würde, wenig Verständnis aufbrachte. Dies hat für Friktionen zwischen Regierung und Parlament gesorgt, die sich gegenseitig beschuldigten, dafür verantwortlich zu sein, dass es nur wenig verabschiedete Gesetze gab. Im Parlament herrscht häufig eine gespannte Atmosphäre, nachdem es sich weitgehend als Opposition gegen

UNMIK und nicht als Bühne für das Ringen um bestmögliche politische Lösungen versteht. Der serbische [sic] Opposition533 gelingt es kaum, die ihr zustehenden Rechte wirkungsvoll zu nutzen. Erschwerend kommt hinzu, dass die albanische Mehrheit immer wieder die Geschäftsordnungsregeln nicht respektiert. So führten beispielsweise Unzulänglichkeiten bei der albanischen Übersetzung dazu, dass Abstimmungen durchgeführt wurden, ohne dass den Serben [die übersetzte Textversion vorlag.]


533 Neben den serbischen Parteien haben die Abgeordneten kleinerer Volksgruppen eine gemeinsame Fraktion gebildet. Darunter die Bosniakische Partei für Demokratisches Handeln (DSDAK), die Türkisch-Demokratische Partei (KDTP), die Bürgerinitiative Gorani (GIG), die Partei der Albanischen Ashkali Kosovos (PDASHK) und die Vereinigte Roma-Partei (PREBK)

Während es einerseits UNMIK’s erklärtes Ziel ist, „loszulassen“, was losgelassen werden kann, muss die UN-Interimsverwaltung auf der anderen Seite nicht nur für eine möglichst reibungslose Übertragung der bisher von ihr wahrgenommenen Aufgaben auf die neuen Institutionen sorgen, sondern gleichzeitig auch sorgfältig darauf achten, dass die neuen Institutionen sich nicht Funktionen anmaßen, die mit der UN-Sicherheitsratsresolution 1244 nicht vereinbar sind und daher unter den „reserved powers“ des SRSG verbleiben.

Die neu errichteten Institutionen versuchen verständlicherweise, den eigenen, zugegebenermaßen noch recht beschränkten Verantwortungsbereich energisch auszuweiten. Im politischen Wettstreit unter den kosovo-albanischen Koalitionspartnern wird Kritik an UNMIK dazu benutzt, im Hinblick auf die bevorstehenden Lokalwahlen und partei-interne Machtkämpfe Profil zu gewinnen.

Die Situation wird ferner dadurch geprägt, dass weite Teile der kosovarischen Elite noch nicht über das nötige Verständnis für moderne demokratische Regierungsformen verfügen. Sie sehen sich aber unter, teilweise selbst induziertem, Erwartungsdruck der Öffentlichkeit, die für die natürlichen Kinderkrankheiten, der sich jede Regierung gegenübersehen würde – und schon gar im Kosovo! –, wenig Verständnis aufbringt. Dies hat für Friktionen zwischen Regierung und Parlament gesorgt, die sich gegenseitig beschuldigen, dafür verantwortlich zu sein, dass es noch kaum verabschiedete Gesetze gibt. [...]

In der Versammlung herrscht eine gespannte Atmosphäre: Sie versteht sich weitgehend als Opposition gegen UNMIK und nicht nur als Bühne des Parteienstreits. Die serbische „Koalition Rückkehr“ (KP) versteht es noch nicht, die ihr zustehenden Rechte wirkungsvoll zu nutzen. Erschwerend kommt hinzu, dass die albanische Mehrheit, aber leider auch der Parlamentspräsident, immer wieder die Regeln nicht respektieren. Obwohl man des Englischen durchaus mächtig ist, mögen Unzulänglichkeiten der albanischen Übersetzung und Mangel an Übung ihren Anteil an dieser unerquicklichen Lage haben. Dies führt beispielsweise dazu, dass bei Abstimmungen der Vorsitzende nicht wartet, bis auch bei den Serben die Übersetzung „angekommen“ ist.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme. Eine Quellenangabe unterbleibt ebenso.


[397.] Jkr/Fragment 248 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 248, Zeilen: 1-13
Quelle: Höfer-Wissing 2002
Seite(n): 3, Zeilen: 3.Sp. 13-23, 29-45
Die serbischen Parlamentarier neigen allerdings auch dazu, sich ständig als leidende Opfer darzustellen. Hinter den Anpassungsproblemen steht auch die Schwierigkeit, im Gegensatz zu früher nunmehr mit der Rolle einer Minderheit zurechtkommen zu müssen. Der geringen Erfahrung aller Abgeordneten war es auch zuzuschreiben, dass den üblichen Aufgaben im Rahmen der Parlamentskonstituierung, wie Verabschiedung einer Geschäftsordnung, Zuteilung einzelner Aufgaben und Bildung von Ausschüssen zu wenig Beachtung geschenkt wurde. Um von eigenen Unzulänglichkeiten abzulenken lag es nahe, in der Öffentlichkeit verbale Stärke zu zeigen. Hierfür hatte sich angeboten, die seit der internationalen Präsenz unbefriedigende Durchsetzung der UNMIK-Autorität in Mitrovica und dem nördlichen Kosovo oder die Unzufriedenheit mit den Auswirkungen des jugoslawisch-mazedonischen Grenzvertrag [sic] vom Februar 2001 heftig zu kritisieren. Man darf bei allem Verständnis für die Beschwerden der KP allerdings nicht vergessen, dass es durchaus ins Kalkül gehört, sich selbst ständig als leidende Opfer darzustellen. Hinter den Anpassungsproblemen der serbischen Abgeordneten steht aber auch die allmählich wachsende Erkenntnis, im Gegensatz zu früher nunmehr permanent mit der Rolle einer Minderheit zurechtkommen zu müssen.

[...] Es dürfte vor allem am Mangel an Erfahrung gelegen haben, dass den üblichen Aspekten einer Parlamentskonstituierung wie Geschäftsordnung, Ausschussbildung usw. zunächst wenig Beachtung geschenkt wurde. Unter diesen Umständen mag es auch aus taktischem Kalkül nahegelegen haben, verbale Muskeln zu zeigen. Hierfür boten sich zwei Problembereiche an: die seit Errichtung der internationalen Präsenz unbefriedigende Durchsetzung der UNMIK-Autorität in Mitrovica und dem nördlichen Kosovo und die Unzufriedenheit mit den Auswirkungen des jugoslawisch-mazedonischen Grenzvertrags vom Februar 2001.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme trotz vielfache wörtlicher Übereinstimmungen und inhaltlicher Identität.


[398.] Jkr/Fragment 248 13

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 248, Zeilen: 13-34
Quelle: Ernst 2002
Seite(n): 356, 357, Zeilen: 356: 25-42; 357: 5-8, 13-18
Dafür waren weniger die vereinbarten kleinen Grenzkorrekturen verantwortlich, als die Tatsache, dass die beiden souveränen Staaten gewissermaßen über die Köpfe der kosovo-albanischen politischen Führung hinweg einen internationalen Vertrag abgeschlossen hatten, und damit deutlich geworden ist, dass diese in außenpolitischen Belangen ohne Einfluss ist.

Eine der ersten Amtshandlungen des neu gewählten Parlaments war denn auch am 23. Mai 2002 die Billigung einer Resolution „zum Schutz der territorialen Integrität Kosovos“, die den Grenzvertrag verurteilte. Damit allerdings maßte es sich Kompetenzen an, die es nicht besitzt. Denn die Außenbeziehungen Kosovos unterstehen zusammen mit der Zuständigkeit für Justiz, Polizei, militärische Sicherheit und Haushalt dem UN-Sonderbeauftragten. Dieser hob die Parlamentsentscheidung noch am selben Tag der Entscheidung auf und erklärte sie für „null und nichtig“. Der zu Hilfe gerufene Hohe Repräsentant der EU für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, Javier Solana, unterstützte den Sondergesandten in vollem Umfang. Er teilte dem Parlament mit, dass jede Einmischung in die Zuständigkeiten von UNMIK die Legitimität der neuen politischen Institutionen Kosovos untergrabe. Er rate der kosovo-albanischen Führung dringend, das „Vertrauen zu UNMIK, zum Sicherheitsratsbeschluss 1244 und zum Verfassungsrahmenwerk“ wiederherzustellen.334 Einen neuen Höhepunkt erreichten die Spannungen im August 2002, nachdem die UNMIK-Polizei über zwanzig Personen, davon viele aus dem Umfeld des Kosovo-[Schutzkorps (KPC) festgenommen hatte.]


534 Statement by Javier Solana, EU High Representative for the CFSP on the resolution adopted by the Kosovo Assembly, 23 May 2002, Brussels

[Seite 356, Zeilen 25-42]

Dafür waren weniger die vereinbarten kleinen Grenzkorrekturen verantwortlich, als die Tatsache, daß die beiden souveränen Staaten gewissermaßen über die Köpfe der kosovoalbanischen politischen Elite hinweg einen internationalen Vertrag abgeschlossen hatten - und damit sichtbar wurde, daß diese in bezug auf ihr "Land" in außenpolitischen Belangen ohne Macht und Stimme ist. Eine der ersten Amtshandlungen des neu gewählten Parlaments Kosovos war denn auch am 23. Mai 2002 die Gutheißung einer Resolution "zum Schutz der territorialen Integrität Kosovos", die das Abkommen verurteilte. Damit allerdings nahm es sich Kompetenzen heraus, die es nicht besitzt. Denn die Außenbeziehungen Kosovos unterstehen zusammen mit der Zuständigkeit für Justiz, Polizei, militärische Sicherheit und Budget, dem Spezialrepräsentanten des Uno-Generalsekretärs. Dieser, von den Einheimischen manchmal augenzwinkemd, manchmal bitter als "Prokonsul" bezeichnet, kassierte noch am selben Tag die Entscheidung und erklärte sie für "null und nichtig". In Erwartung des folgenden Protests der kosovarischen Medienöffentlichkeit wurde Unterstützung aus Brüssel angefordert, die auch gleichen Tags eintraf. Er unterstütze den Schritt des Sondergesandten rückhaltlos, teilte Javier Solana mit, der Hohe Repräsentant der EU für die gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik.

[Seite 357, Zeilen 5-8]

Jede Einmischung in die Zuständigkeiten von UNMIK unterminiere die Legitimität der neuen politische Institutionen Kosovos. Er rate der kosovo-albanischen Führung dringend, das "Vertrauen zu UNMIK, zum Sicherheitsratsbeschluss 1244 und zum Verfassungsrahmenwerk" wiederherzustellen. [...]3

[Seite 357, Zeilen 13-18]

Einen neuen Höhepunkt erreichten die Spannungen im August 2002, nachdem die UNMIK-Polizei über zwanzig Personen, viele davon aus dem Umfeld des Kosovoschutzkorps KPC (Kosovo Protection Corps, albanisch Trupat per mbrojtjen e Kosoves, was auch soviel heißen kann wie Kosovo-Verteidigungstruppen), einer Auffangsorganisation für abgerüstete UCK-Kämpfer, festgenommen hatte.


3 Statement by Javier Solana, EU High Representative for the CFSP on the resolution adopted by the Kosovo Assembly, 23 May 2002, Brussels.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[399.] Jkr/Fragment 249 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 249, Zeilen: 1-19
Quelle: Ernst 2002
Seite(n): 357, 358, Zeilen: 357: 17-18, 20-22, 25-27, 29-31; 358: 4ff
Ihnen wurden aus ihrer UÇK-Zeit schwere Verbrechen wie Entführung, Folter und Mord vorgeworfen.535 In einer Stellungnahme protestierte die kosovoarische Regierung gegen die „Kriminalisierung des Freiheitskampfes und seiner Werte“. Die mit drastischen Formulierungen versehene Stellungnahme der Regierung war von den Ministern nur knapp und mit Stichentscheid des Ministerpräsidenten verabschiedet worden. UNMIK reagierte unverzüglich mit einer scharfen Stellungnahme, in der darauf hingewiesen wurde, dass die Verhaftungen das Resultat langwieriger Ermittlungen seien, ohne dass es eine politische Motivation für das Vorgehen gäbe. Ein weiterer Konflikt hatte seinen Ausgangspunkt erneut im Parlament. Dieses billigte am 7. November 2002 eine Resolution, welche den Staatenbund Serbien und Montenegro als eine Gefahr für Frieden und Stabilität des Kosovo und der weiteren Region bezeichnete, nachdem in der Präambel der Verfassungscharta Kosovo als Provinz Serbiens bezeichnet wird. Die kosovarischen Parteien betrachteten dies als Versuch, die Statusfrage des Territoriums durch die Hintertüre zugunsten Serbiens zu klären. Der Sondergesandte Steiner stellte sich auf den Standpunkt, dass einzig die Resolution 1244 auf rechtmäßige Art den Status des Kosovo definiere und warnte die Parlamentarier vor der Resolution, die er am Tag nach der Verabschiedung prompt annullierte.

[535 Die ehemaligen UÇK-Kommandanten Idriz Balaj, Daut Haradinaj (der Bruder des Vorsitzenden der AAK, Ramush Haradinaj), Bekim Zekaj, Ahmet Elshani und Ramush Ahmetaj wurden zu insgesamt 31 Jahren Gefängnis wegen Verschleppung und Mord verurteilt. Ramush Haradinaj erhob nach der Urteilsverkündung am 17. 12. 2002 schwere Vorwürfe gegen die Justiz.]

[Seite 357, Zeilen 17-18]

Ihnen wurden aus ihrer UÇK-Zeit schwere Verbrechen wie Entführung, Folter und Mord vorgeworfen.4

[Seite 357, Zeilen 20-22]

In einer Stellungnahme protestierte die Regierung gegen die "Kriminalisierung des Freiheitskampfes und seiner Werte".

[Seite 357, Zeilen 25-27]

Die in martialischer Sprache abgefaßte Stellungnahme der Regierung war von den anwesenden Ministern nur knapp und mit Stichentscheid des Premierministers verabschiedet worden.

[Seite 357, Zeilen 29-31]

Darauf mußte UNMIK unverzüglich reagieren. Am 19. August wurde eine knappe, scharfe Stellungnahme abgegeben. Die Verhaftungen seien das Resultat langwieriger Nachforschungen und ohne jede politische Motivation.

[Seite 358, Zeilen 4-11]

Der dritte Konflikt hatte seinen Ausgangspunkt wieder im Parlament. Dieses hieß am 7. November 2002 eine Resolution gut, welche die Verfassungscharta für Serbien und Montenegro, den Staatenbund, der die Nachfolge der Bundesrepublik Jugoslawien antreten soll, als Gefahr für Frieden und Stabilität Kosovos und der weiteren Region bezeichnete. In der Präambel der Verfassungscharta werden Kosovo und die Vojvodina als Provinzen Serbiens bezeichnet.7 Die kosovoalbanischen Parteien betrachten dies als Versuch, die Statusfrage des Territoriums gewissermaßen durch die Hintertüre zugunsten Serbiens zu klären.

[Seite 358, Zeilen 15-18]

Der Sondergesandte Steiner stellte sich auf den Standpunkt, daß einzig die Resolution 1244 auf rechtmäßige Art den Status Kosovos definiere und warnte die Parlamentarier vor der Resolution, die er denn auch am Tag ihrer Verabschiedung kassierte.


4 Fünf ehemalige UÇK-Kommandanten aus diesem Kreis, die schon im Juni verhaftet worden waren, nämlich Idriz Balaj, Daut Haradinaj (der Bruder des vormaligen Zonenkommandanten und jetzigen Führers der AAK, Ramush), Bekim Zekaj, Ahmet Elshani und Ramush Ahmetaj wurden inzwischen zu insgesamt 31 Jahren Gefängnis wegen Verschleppung und Mord verurteilt. Ramush Haradinaj, der in einem Gespräch mit dem Verfasser nach der Verhaftung seines Bruders volles Vertrauen in die Professionalität und Rechtmäßigkeit der Justiz geäußert hatte, griff nach der Urteilsverkündigung am 17. Dezember 2002 diese heftig an und warf ihr die Organisation eines politisch motivierten Verfahrens vor. Vgl. Balkan Crisis Report, Nr. 392, 20.12.2002).

7 [...]

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[400.] Jkr/Fragment 249 20

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 249, Zeilen: 20-36
Quelle: Höfer-Wissing 2002
Seite(n): 4, Zeilen: 1.Sp. 26-27 - 2.Sp. 1-21, 30-39
Im Gegensatz zum Parlament verstand es die Regierung meist, sich durch Kooperationsbereitschaft die Sympathien der internationalen Gemeinschaft zu sichern. Dahinter steckt die nüchterne und von Regierungsvertretern keineswegs verschwiegene Erkenntnis, aus Mangel an Kapazitäten noch lange Zeit auf die UNMIK angewiesen zu sein. Mitschwingen mag auch die zutreffende Überlegung, zusätzliche Kompetenzen am schnellsten mit und nicht gegen UNMIK zu erlangen, wobei die erste Voraussetzung ist, zunächst einmal den anstehenden Aufgaben gewachsen zu sein. Das geschickte Reagieren auf diese Strategie, zu der auch eine publikumswirksame Unterstützung der Flüchtlingsrückkehr gehört, hat es dem Sonderbeauftragten teilweise erleichtert, weitere Verantwortung zu delegieren. Bei alledem ist es auffällig, dass es zumindest dem Anschein nach zu einem Rollentausch zwischen LDK und PDK gekommen ist. Die LDK versucht Profil durch Herausforderung an die Adresse der UNMIK zu gewinnen, wobei wiederholtes Beharren auf umgehender Erlangung der Unabhängigkeit wohl in erster Linie nur den Mangel an programmatischer Substanz überdecken soll. Die PDK hingegen tritt öffentlich für eine enge Zusammenarbeit mit der Internationalen Gemeinschaft ein. Eine unrühmliche Ausnahme war die Reaktion auf die oben dargestellten Verhaftungen ehemaliger UÇK-Kämpfer, wo auch PDK-Mitglieder massive Vorwürfe gegenüber der UNMIK erhoben haben. Im Kontrast zur Versammlung versteht es die Regierung, sich durch demonstrative Kooperationsbereitschaft die Sympathien der internationalen Gemeinschaft zu sichern. Dahinter steckt die nüchterne und von Regierungsvertretern keineswegs verschwiegene Erkenntnis, aus Mangel an Kapazitäten noch lange Zeit auf die Internationalen angewiesen zu sein. Mitschwingen mag auch die zutreffende Überlegung, zusätzliche Kompetenzen am schnellsten mit und nicht gegen UNMIK zu erlangen, wobei die erste Voraussetzung ist, zunächst einmal den bereits vorhandenen Aufgaben gewachsen zu sein. Die konsequente Fortsetzung dieser Strategie, zu der namentlich auch publikumswirksame Unterstützung der Flüchtlingsrückkehr gehört, wird es Steiner leichter machen, seinem erklärten Ziel des „let go“ zu folgen und weitere Verantwortung zu delegieren. [...]

Bei alledem ist auffällig, dass es zumindest vordergründig zu einem Rollentausch zwischen LDK und PDK gekommen ist. Erstere sucht Profil durch Herausforderung an die Adresse der UNMIK, wobei wiederholtes Beharren auf umgehender Erlangung der Unabhängigkeit vielleicht auch nur den Mangel an programmatischer Substanz überdecken soll. [...] Die PDK tritt öffentlich für enge Zusammenarbeit mit der Internationalen Gemeinschaft ein - mit einer bemerkenswerten Ausnahme: Die jüngsten Verhaftungen in Fällen von Morden innerhalb der albanischen Gemeinschaft, wobei die Verdächtigen häufig genug den Reihen der UCK bzw. jetzt dem KPC entstammen, werden mit allen Mitteln bekämpft, wobei die Gleichsetzung von UNMIK und den Roten Khmer den tiefsten Schlag unter der Gürtellinie bildete.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Die nach Z. 36 folgenden 3 Zeilen, ab "Eine unrühmliche Ausnahme ..." erscheinen zwar etwas angelehnt, können jedoch wohl kaum als Plagiat betrachtet werden.


[401.] Jkr/Fragment 251 03

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 251, Zeilen: 3-16
Quelle: Vetter 2003
Seite(n): 77-78, Zeilen: 77:19-30; 78:1-4
Steiner hat zum Ende seiner Kosovo Tätigkeit im Sommer 2003 eine Reihe von Gesetzen zur Kompetenzübertragungen unterzeichnet. So ließ er die vom Parlament vorher verabschiedeten Gesetze über die Telekommunikation, die öffentlichen Finanzen und den Außenhandel passieren.

In Absprache mit dem UN-Sicherheitsrat hat Steiner das Aufgabenspektrum für die provisorischen Institutionen des Kosovo in den so genannten „benchmarks“ 539 zusammengefasst. Im Rahmen des Konzepts „Standards vor Status“540 stellen diese Zielvorgaben Mindestanforderungen an eine demokratische Gesellschaft dar. Dazu gehören funktionsfähige Institutionen, ein bestimmtes Maß an Rechtstaatlichkeit, die Bewegungsfreiheit für alle Bürger, Rückkehr der Flüchtlinge insbesondere aus Serbien, marktwirtschaftliche Fortschritte, Gewährleistung der Eigentumsrechte, Fortschritte im Dialog mit Belgrad und die Reduzierung des Kosovo-Schutzkorps (KPC).


539 Text der benchmarks von UNMIK-Chef Michael Steiner in: www.unmikonline.org/pub/focuskos /apr02/benchmarks_tablefinal.pdf; Text ist auch im Anhang dieser Arbeit enthlt [sic].

[Seite 77, Zeilen 19-30]

In Absprache mit dem Sicherheitsrat hat Steiner auch acht Kriterien ("standards before status") entwickelt, die erfüllt sein müssen, bevor die Frage nach dem künftigen völkerrechtlichen Status Kosvos beantwort werden kann. Diese Kriterien betreffen:

- eine gewisse Funktionsfähigkeit der demokratischen Instiutionen,
- ein bestimmtes Maß an Rechtstaatlichkeit,
- Bewegungsfreiheit für alle Bürger,
- Rückkehr der Flüchtlinge insbesondere aus Serbien,
- marktwirtschaftliche Fortschritte,
- Gewährleistung von Eigentumsrechte,
- Fortschritte im Dialog mit Belgrad,
- Reduzierung des "Kosovo-Schutzkorps".

[Seite 78, Zeilen 1-4]

Kurz vor seinem Abschied aus Prishtina drückte Steiner noch einmal aufs Tempo, indem er Gesetze über die Telekommunikation, den Außenhandel, die öffentlichen Finanzen und die höhere Ausbildung unterzeichnete, die das Parlament vorher verabschiedet hatte.

Anmerkungen

Die Möglichkeit besteht, dass Jkr hier selbstständig aus dem englischsprachigen Steinerschen Benchmark-Paper exzerpiert hat. Frappierend ist allerdings, dass Jkr exakt denselben deutschen Wortlaut trifft, den Vetter in seinem Aufsatz verwendet.


[402.] Jkr/Fragment 251 18

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 251, Zeilen: 18-19, 21-27
Quelle: Steiner 2002
Seite(n): 6, 7, Zeilen: 6: 14-15; 7: 16-22
[Zeilen 18-19]

Denn wer soll Träger der von der Resolution 1244 geforderten „substantiellen Selbstregierung“ sein, wenn nicht funktionierende demokratische Institutionen?

[Zeilen 21-27]

Die frühere Vorstellung, dass die Internationale Gemeinschaft noch viele Jahre im Kosovo bleiben kann und muss, muss zweifelsohne überdacht werden. Seit dem 11. September 2001, als die fürchterlichen Terroranschläge in New York und Washington geschahen, hat sich der Blickwinkel der internationalen Staatengemeinschaft verändert. Die globale Terrorismusbekämpfung ist in den Vordergrund gerückt und die Bereitschaft zu einem langfristigen Engagement im Kosovo entsprechend geschrumpft.

[Seite 6, Zeilen 14-15]

Denn wer soll Träger der von Resolution 1244 geforderten „substantiellen Selbstregierung“ sein, wenn nicht funktionierende demokratische Institutionen?

[Seite 7, Zeilen 16-22]

Die frühere Vorstellung, dass wir hierfür noch viele Jahre Zeit haben, ist jedoch überholt.

Im Gegenteil: Wir stehen unter Zeitdruck. Seit dem 11. September 2001 hat sich der Blickwinkel der internationalen Staatengemeinschaft verschoben. Die globale Terrorismusbekämpfung ist in den Vordergrund gerückt.

Die Bereitschaft zu einem langfristigen Engagement der internationalen Gemeinschaft im Kosovo ist entsprechend geschrumpft.

Anmerkungen

Zu Beginn des Abschnitts wird Steiner genannt, trotzdem ist dem Leser nicht klar, dass hier Steiner übernommen wird.


[403.] Jkr/Fragment 252 09

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 252, Zeilen: 9-38
Quelle: van Meurs 2003
Seite(n): 1-3, Zeilen: 1: 56-61; 2: 5-7, 75-76; 3: 12-13, 23-30, 34-37
Der Stabilitätspakt, ursprünglich gedacht, um alle relevanten internationalen Organisationen und Geber im Dienste der Stabilisierung der Region zusammenzubringen und die regionale Kooperation zu fördern, verwandelt sich zusehends in ein Zusatzinstrument des EU-Assoziierungsprozesses, entsprechend der Komplementarität. 541 Regionale Kooperation soll die Reformbestrebungen unterstützen. Unerlässliche Triebkraft für die Zusammenarbeit, und einzige gemeinsame Zielsetzung der Balkanländer, ist jedoch die Perspektive eines EU-Beitritts. Dabei soll die Anziehungskraft der EU als Hebel zur Beschleunigung von Reformprozessen genutzt werden, ohne dass gerade die strukturschwächsten und instabilsten Länder ausgegrenzt werden. Um zu vermeiden, dass die EU zum Gefangenen ihrer eigenen Heranführungsversprechen für eine nach wie vor instabile Region wird, ist eine strikte aber faire Konditionalität mit Anreizen und Sanktionen erforderlich. Der von der EU besonders geförderte subregionale Dialog und die grenzüberschreitende Kooperation erweist sich dort am effektivsten, wo sie an konkreten Bedürfnissen auf lokaler Ebene ausgerichtet ist. Lokale grenzüberschreitende Kooperation und zivilgesellschaftliche Netzwerke tragen zu einer Entmythologisierung ethnischer Vorurteile und einer graduellen Normalisierung der Beziehungen bei. Noch unmittelbarer dürfte sich die Zusammenarbeit auf das Wirtschaftswachstum auswirken: In einer Region von Klein- und Kleinststaaten sind diese förmlich gezwungen, auf kleinteilige Wirtschaft zu setzen und damit für Produzenten und Investoren einen Markt zu schaffen. Dazu sollen nach und nach die Barrieren für den Verkehr von Personen, Gütern und Kapital fallen. Die Tatsache, dass die meisten Länder vorwiegend mit der EU Handel betreiben, ändert nichts an dieser Priorität. In der Perspektive der EU-Integration als dominanter Rahmen für den Balkan muss eine neue Kongruenz aus multilateraler regionaler Kooperation und bilateraler EU-Assoziierung entworfen und implementiert werden. Der Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess ist dazu einer von mehreren wichtigen Schritten, der zunehmend auch für das Kosovo Anwendung finden wird.

541 Neue Zürcher Zeitung vom 15. 11. 2002

Der Stabilitätspakt - ursprünglich gedacht, um alle relevanten internationalen Organisationen und Geber im Dienste der Stabilisierung der Region zusammenzubringen und die regionale Kooperation zu fördern - verwandelt sich zusehends in ein Zusatzinstrument des EU-Assoziierungsprozesses, entsprechend der Komplementarität.[10] Regionale Kooperation soll die Reformbestrebungen unterstützen. Unerlässliche Triebkraft für die Zusammenarbeit - und die einzige gemeinsame Zielsetzung der Balkanländer - ist jedoch die Perspektive eines EU-Beitritts.

[Seite 2]

Die Anziehungskraft der EU sollte als Hebel zur Beschleunigung von Reformprozessen genutzt werden, ohne dass gerade die strukturschwächsten und instabilsten Länder durch Tempo und Anforderungen ausgegrenzt werden. [...] Um zu vermeiden, dass die EU zum Gefangenen ihrer eigenen Heranführungsversprechen für diese instabile Region wird, erfordert es eine strikte, aber faire Konditionalität mit Anreizen und Sanktionen.

[Seite 3]

Subregionale und grenzüberschreitende Kooperation erweist sich da am effektivsten, wo sie an konkreten Bedürfnissen auf lokaler Ebene ausgerichtet ist.

[... Zeile 23]

Lokale grenzüberschreitende Kooperation und zivilgesellschaftliche Netzwerke tragen zu einer Entmythologisierung ethnischer Vorurteile und einer graduellen Normalisierung der Beziehungen bei. Noch direkter dürfte sich die Zusammenarbeit auf das Wirtschaftswachstum auswirken: In einer Region von Klein- und Kleinststaaten sind diese förmlich gezwungen, auf "economies of scale" zu setzen und damit für Produzenten und Investoren einen Markt mit 25 oder gar 50 Millionen Abnehmern zu schaffen. Dazu sollten nach und nach die Barrieren für den Verkehr von Personen, Gütern und Kapital fallen. Die Tatsache, dass die meisten Länder vorwiegend mit der EU handeln, ändert nichts an dieser Priorität.

[...Zeile 34]

In der Perspektive der EU-Integration als dominanter Rahmen für den Balkan muss eine neue Kongruenz aus mulilateraler regionaler Kooperation und bilateraler EU-Assoziierung entworfen und implementiert werden, um eine Synchronie der Zeitpläne und eine Komplementarität der Strategien sicherzustellen. Der Stabilitätspakt kann - wie oben gesehen - nur einer von mehreren Schritten sein, wenn auch ein wichtiger.


10. Vgl. Neue Zürcher Zeitung vom 15. November 2002.

Anmerkungen

ein Quellenverweis fehlt trotz weitgehend wörtlicher Übernahmen. Fast die ganze Seite wird aus der Quelle zusammengefügt.

Die Fußnote wird ohne "vgl." übernommen.


[404.] Jkr/Fragment 253 03

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 253, Zeilen: 3-6, 12-17, 19-29
Quelle: Deutsche Welle 2003
Seite(n): 46-47, Zeilen: 46:18-21.25-29.33-39 - 47:1-5
Infolge der von Belgrad auferlegten Zwangsmaßnahmen und der internationalen Sanktionen gegen die BR Jugoslawien verzeichnete das Kosovo in den 90-er Jahren einen drastischen Wirtschaftsrückgang. Heute gibt es im Kosovo [...] Die Wirtschaft stützt sich auf folgende drei Säulen: zahlreiche kleinbäuerliche Familienbetriebe, relativ viele Privatunternehmen, hauptsächlich im Bereich Handel und im Bausektor sowie die nach dem jugoslawischen Selbstverwaltungsprinzip organisierten 18 Agrarkombinate, 150 genossenschaftliche Betriebe und 124 staatliche Unternehmen. [...] Um Arbeitsplätze zu schaffen und um die Wirtschaft anzukurbeln, fördert UNMIK die Gründung von Privatunternehmen. Diesem Zweck dienen Maßnahmen wie die Zulassung ausländischer Investitionen im Kosovo, wobei ausländische Investoren den Einheimischen in jeder Hinsicht gleichgestellt sind. Aus verschiedenen Fonds der EU und von der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau wurden Kredite zur Verfügung gestellt, die Kreditvergabe erleichtert und der Kreditrahmen erweitert. Diese Kredite wurden vorrangig kleinen und mittleren Unternehmen im Privatsektor zur Verfügung gestellt. Die Bewohner des ländlichen Raums wurden nicht nur beim Wiederaufbau ihrer Häuser unterstützt, sondern sie erhielten auch umfangreiche Hilfe für die Wiederaufnahme ihrer Landwirtschaft. [Seite 46]

Infolge der von Belgrad auferlegten Zwangsmaßnahmen und der internationalen Sanktionen gegen die Bundesrepublik Jugoslawien verzeichnete Kosovo in den 90er Jahren einen drastischen Wirtschaftsrückgang. [...]

Heute stützt sich die kosovarische Wirtschaft auf folgende drei Säulen: zahlreiche kleinbäuerliche Familienbetriebe, relativ viele Privatunternehmen, hauptsächlich im Bereich Handel und im Bausektor, sowie auf die nach dem jugoslawischen Selbstverwaltungsprinzp organisierten 18 Agrarkombinate, 145 genossenschaftliche Betriebe und 124 öffentliche bzw. staatliche Unternehmen, die der UNMIK unterstellt, zum größten Teil jedoch stillgelegt sind. [...]

Um Arbeitsplätze zu schaffen und die Wirtschaft anzukurbeln, hat sich UNMIK zum Ziel gesetzt, Privatunternehmen zu fördern und den rentablen staatlichen Unternehmen einen Neuanfang zu ermöglichen. Diesem Zweck dienten verschiedene Maßnahmen, u.a. die Zulassung ausländischer Investitionen im Kosovo, wonach ausländische Investoren den Einheimischen in jeder Hinsicht gleichstellt sind. Aus verschiedenen Fonds der Europäischen Union und von der deutschen Kreditanstalt für Wiederaufbau wurden Kredite zur Verfügung gestellt, die

[Seite 47]

Kreditvergabe erleichtert und der Kreditrahmen erweitert. Diese Kredite wurden insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen im Privatsektor zur Verfügung gestellt. Die Menschen auf dem Land wurden nicht nur beim Wiederaufbau ihrer Häuser kräftig unterstützt, sondern sie erhielten auch umfangreiche Hilfe für die Wiederaufnahme ihrer Landwirtschaft.

Anmerkungen

Etwas auseinandergeschnitten und in den Schnittstellen um einige wenige Sätze ergänzt (hier zur besseren Dokumentation weggelassen); ansonsten aber bleibt das Original inhaltlich und insbesondere vom Wortlaut unverkennbar. Kein Hinweis auf eine Übernahme.

Diese wird auf der nächsten Seite fortgesetzt (vgl. Jkr/Fragment_254_01). das Original stammt von Pandeli Pani.


[405.] Jkr/Fragment 253 06

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 253, Zeilen: 6-10
Quelle: Mintchev 2002
Seite(n): 7, Zeilen: 1. Spalte unten
Die jugoslawische Erblast und der Krieg haben das Kosovo mit einer schwachen und teilweise nicht funktionierenden Infrastruktur, einer gelähmten Ökonomie und einer Bevölkerung hinterlassen, die auf internationale Unterstützung, Auslandszuwendungen und Hilfe von der albanischen Diaspora 542 angewiesen ist.

542 Ein Drittel der Bürger lebt nach UNMIK-Angaben auch vier Jahre nach Kriegsende von Zuwendungen ihrer in den Westen emigrierten Verwandten.

Im Allgemeinen hat die jugoslawische Erblast und der Krieg das Kosovo mit einer schwachen und teilweise nicht funktionierenden Infrastruktur, einem schwachen und teilweise zerstörten Wohnsektor, einer gelähmten Ökonomie und einer Bevölkerung hinterlassen, die auf internationale Unterstützung, Auslandszuwendungen und Hilfe von der albanischen Diaspora angewiesen ist.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.


[406.] Jkr/Fragment 254 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 254, Zeilen: 1-22
Quelle: Deutsche Welle 2003
Seite(n): 47, Zeilen: 9ff
Nach den UNMIK-Statistiken544 machen die Exporte weniger als 10 Prozent aller Waren und Dienstleistungen aus, die Kosovo importiert. Eine der größten Herausforderungen für die kosovarische Gesellschaft bleibt der Anschluss an die ausländischen, insbesondere die regionalen Märkte in Südosteuropa.545 Die Kaufkraft des einheimischen Marktes ist nicht in der Lage, das Wirtschaftswachstum ausreichend zu fördern. Hinzu kommt, dass die Produktionskapazitäten der wenigen Betriebe, die als Endproduzenten tätig sind, auf die Bedürfnisse des ehemaligen Jugoslawien ausgerichtet waren. Das Wegbrechen des jugoslawischen Marktes führte dazu, dass viele Unternehmen ihre Produktion drastisch herunterfahren mussten. Aus all diesen Gründen ist die Anbindung an die ausländischen Märkte von entscheidender Bedeutung für die kosovarische Wirtschaft. Diese Anbindung kann ohne regionale Integration keine Fortschritte erzielen. Kosovo verfügt über keinen direkten Zugang zum Meer, muss sich also hinsichtlich der Transitwege mit den Nachbarländern arrangieren. Aber auch hier gibt es Schwierigkeiten. Kosovo hat es sich zum Ziel gesetzt, dem vom Stabilitätspakt initiierten „Memorandum of Understanding“ beizutreten, das die Schaffung einer Freihandelszone zwischen den Ländern der Region anstrebt. Während die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zum Nachbarn Albanien enorme Investitionen in die Infrastruktur erfordern, wird sich die Unterzeichnung von bilateralen Freihandelsabkommen mit Serbien oder Mazedonien kurzfristig realisieren lassen.

544 www.unmikonline.org

545 [...]

Nach den neuesten UNMIK-Statistiken machen die Exporte weniger als zehn Prozent der Waren und Diensleistungen aus, die Kosovo importiert. Das meiste Geld wird auch nicht im Land selbst erwirtschaftet, sondern kommt aus der Diaspora. Eine der größten Herausforderungen für die kosovarische Gesellschaft bleibt der Anschluss an die regionalen Märkte in Südosteuropa. Die Kaufkraft des einheimischen Marktes ist nicht in der Lage, das Wirtschaftswachstum ausreichend zu fördern. Außerdem handelt es sich - abgesehen von dem maroden Zustand meisten Unternehmen - um Zulieferungsbetriebe. Hinzu kommt, dass die Produktionskapazitäten der wenigen Betriebe, die als Endproduzenten auftreten wie z.B. der Medikamentenhersteller Farmakos, auf die Bedürfnisse des ehemaligen Jugoslawiens ausgerichtet waren. Das Wegbrechen dieses jugoslawischen Marktes führte schließlich dazu, dass Farmakos gezwungen war, seine Produktion drastisch herunterzufahren.

Aus all diesen Gründen ist die Anbindung an die ausländischen Märkten von entscheidender Bedeutung für die kosovarische Wirtschaft. Diese Anbindung kann ohne regionale Integration keine Fortschritte erzielen. Kosovo verfügt über keinen direkten Zugang zum Meer, braucht also die Nachbarländer als Transitweg. Aber auch hier gibt es Schwierigkeiten. Kosovo hat es sich zum Ziel gesetzt, dem vom Stabilitätspakt initiierten „Memorandum of Understanding“ beizutreten, das die Schaffung einer Freihandelszone zwischen den Ländern der Region anstrebt. Während die Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zu Albanien sicherlich enorme Investitionen in die Infrastruktur erfordern, wird sich die Unterzeichnung eines bilateralen Freihandelsabkommens mit Serbien oder Mazedonien aufgrund der politischen Situation sicher als langwierig erweisen.

Anmerkungen

Übernahme ohne Kennzeichnung.

Auch Fußnote 545 dient nicht zur Klärung der Urheberschaft der Aussagen dieses Abschnittes.

Der Autor dieses Abschnitts der Quelle ist Pandeli Pani.


[407.] Jkr/Fragment 254 104

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 254, Zeilen: 104-108
Quelle: Vetter 2003
Seite(n): 78, Zeilen: 27-32
545 Die Anbindung an ausländische Märkte wird auch durch die ungeklärte Staatlichkeitsfrage blockiert. Insbesondere die Beteiligung am regionalen Marktgeschehen wäre für die kosovarische Wirtschaft besonders wichtig, weil die geringe Kaufkraft des einheimischen Marktes nicht dafür ausreicht, das Wirtschaftswachstum nachhaltig zu fördern. So wäre es sehr wichtig, Kosovos frühere Rolle als Stromexporteur wieder zu aktivieren. Die mangelnde Staatlichkeit blockiert auch die Anbindung an ausländische Märkte, die für die kosovarische Wirtschaft so wichtig ist, weil die geringe Kaufkraft des einheimischen Marktes nicht dafür ausreicht, das Wirtschaftswachstum nachhaltig zu fördern. So wäre es sehr wichtig, Kosovos frühere Rolle aus [sic] Stromexporteur zu reaktivieren.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[408.] Jkr/Fragment 254 28

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 254, Zeilen: 28-33
Quelle: Mintchev 2002
Seite(n): 8, Zeilen: li. Spalte: 9-31
Die Entwicklung auf dem Finanzsektor ist ebenfalls positiv. Die 1999 eingeführte „Bank and Payments Authority of Kosovo“ (BPK) hat sieben Banken eine Lizenz erteilt und 13 weitere Kreditinstitute für Kleinkredite registriert. In den letzten Jahren wurden 50.000 Neugründungen von kleinen und mittleren Unternehmen geschaffen. Diese Unternehmen leisten einen wertvollen Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung im Kosovo. Etwa 90 Prozent dieser [Unternehmen haben jedoch nur bis zu vier Beschäftigte und sind hauptsächlich im Handels- und Dienstleistungssektor tätig. Trotzdem beschäftigen sie, zusammen

mit den etwa 300 staatseigenen Betrieben 160.000 Menschen. Sie tragen dadurch zum Abbau der nach wie vor hohen Zahl der Arbeitslosen bei.546]

Die Entwicklungen des Finanzsektors sind ebenfalls positiv. Die „Banking and Payment Authoriy“(BPA), Ende 1999 eingeführt, hat sieben Banken eine Lizenz erteilt und 13 weitere Kreditinstitute für Kleinkredite registriert.

Bis Ende 2001 wurden alles in allem 40.942 private Unternehmen registriert, wodurch die kleinen und mittleren Unternehmen (SME) der am meisten florierende Teil der Wirtschaft des Kosovo wurde. 36.754 von diesen haben jedoch bis zu vier Beschäftigte und arbeiten hauptsächlich im Handels- und Dienstleistungssektor. Trotzdem beschäftigen sie, zusammen mit den 350 staatseigenen Betrieben, fast 161.000 Menschen. Dadurch reduzieren sie die außerordentlich hohe Zahl der Arbeitslosen.

Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden.

Fortsetzung auf der Folgeseite.


[409.] Jkr/Fragment 255 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 255, Zeilen: 1-4
Quelle: Mintchev 2002
Seite(n): 8, Zeilen: li. Spalte: 23-31
[Etwa 90 Prozent] dieser Unternehmen haben jedoch nur bis zu vier Beschäftigte und sind hauptsächlich im Handels- und Dienstleistungssektor tätig. Trotzdem beschäftigen sie, zusammen mit den etwa 300 staatseigenen Betrieben 160.000 Menschen. Sie tragen dadurch zum Abbau der nach wie vor hohen Zahl der Arbeitslosen bei.546 36.754 [ von 40.942 ] von diesen haben jedoch bis zu vier Beschäftigte und arbeiten hauptsächlich im Handels- und Dienstleistungssektor. Trotzdem beschäftigen sie, zusammen mit den 350 staatseigenen Betrieben, fast 161.000 Menschen. Dadurch reduzieren sie die außerordentlich hohe Zahl der Arbeitslosen.
Anmerkungen

Weitgehend wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden.

Fortsetzung von Seite 254.


[410.] Jkr/Fragment 255 13

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 255, Zeilen: 13-27
Quelle: Mintchev 2002
Seite(n): 8, Zeilen: 2. Spalte: 11ff
Kosovo ist der Zugang zu entwicklungsfördernden internationalen Abkommen und zu den Hilfsprogrammen des Internationalen Währungsfonds (IWF) oder der Weltbank verwehrt. In dieser Situation bleibt die EU der größte Geldgeber für das Kosovo. Von den etwa fünf Milliarden Euro, die seit 1991 für den westlichen Balkan bereitgestellt wurden, gingen mehr als eine Milliarde in das Kosovo. Der Großteil dieser Unterstützung für das Kosovo wurde durch das CARDS-Programm im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses der EU entrichtet. Im Jahr 2002 wurde das Steuersystem teilweise umstrukturiert und eine relativ moderne Untemehmensgesetzgebung realisiert. Die Erwerbssteuer für Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von 100.000 Euro und mehr wurde auf 20 Prozent festgesetzt und eine progressive Einkommensteuer eingeführt. Auf dieser Grundlage sollte es möglich sein, das Budget des Kosovo hauptsächlich auf Steuergelder zu gründen und die Zuschüsse der internationalen Geber von 50 Prozent im Jahr 2000 auf die angestrebten 15 Prozent abzusenken. Bei seinem jetzigen Status ist das Kosovo nicht geeignet für eine Mitgliedschaft in irgendeiner internationalen Finanzorganisation und damit auch nicht imstande, von den Hilfsprogrammen des IWF oder der Weltbank zu profitieren. Es profitiert jedoch von der bereitgestellten technischen Unterstützung und der Politikberatung und erhielt einige Zuschüsse für Rekonstruktion und Rehabilitierung (62 Millionen US-Dollar bis Mitte 2001).

In dieser Situation bleibt die EU der größte Geldgeber für das Kosovo. Von den ca. 5 Mrd. Euro, die seit 1991 für den westlichen Balkan ausgegeben wurden, ging mehr als eine Milliarde in das Kosovo. Der Großteil dieser Unterstützung für das Kosovo, fast 90 Prozent, wurde durch das CARDS-Programm im Rahmen des Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses der EU seit dem Jahr 2000 entrichtet.

Die ersten Monate des Jahres 2002 brachten nicht nur die Wahl des ersten demokratisch gewählten Präsidenten Kosovos und die Entstehung der Selbstverwaltung; es wurden auch einige grundlegende Schritte eingeleitet, um den Boden für einen wirtschaftlichen Aufschwung zu bereiten:

  • Das Steuersystem wurde teilweise umstrukturiert, der VAT bei 15 Prozent fixiert, die Erwerbssteuer für Unternehmen mit einem jährlichen Umsatz von 100.000 Euro und mehr auf 20 Prozent festgesetzt und eine progressive Einkommenssteuer eingeführt. Demnach sollte es möglich sein, das Budget des Kosovor [sic!] hauptsächlich auf Steuergelder zu gründen und die Zuschüsse der internationalen Geber von 50 Prozent im Jahr 2000 auf die erwarteten 15 Prozent in diesem Jahr abzusenken.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.


[411.] Jkr/Fragment 256 20

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 256, Zeilen: 20-31
Quelle: Mintchev 2002
Seite(n): 8, Zeilen: 3. Spalte: 13ff
Aufbauend auf den im Jahr 2002 getroffene Entscheidungen wurde das Fundament für eine soziale Marktwirtschaft und einen modernen Sozialstaat geschaffen. Motor für einen zaghaften wirtschaftlichen Aufschwung ist sicherlich der private Untemehmenssektor, der Aufbau einer Zivilgesellschaft und das Engagement der politischen und intellektuellen Eliten. Eine öffentliche Debatte ist die Voraussetzung für zukunftsweisende Ergebnisse. Dabei ist es von großem Vorteil, dass die internationale Gemeinschaft, UNMIK und ihre Strukturen, insbesondere die EU-Säule IV, bei der Umsetzung des Konzepts der KTA involviert sein werden. Die etwa 300 staatseigenen Betriebe umfassen derzeit noch den größten und wichtigsten Teil der kosovarischen Wirtschaft. Sie sind in verschiedenen Sektoren tätig, wie dem Baugewerbe, der Landwirtschaft und im Tourismus. Vor 1999 haben sie mehr als 60.000 Arbeiter beschäftigt. Heute [findet nur noch die Hälfte der Arbeiter dort eine Anstellung.] Ausgehend vom Jahr 2002 sollte sich das Fundament einer sozialen Marktwirtschaft und eines Sozialstaates, das sich auf Rechtsstaatlichkeit gründet, Schritt für Schritt entwickeln lassen, in Übereinstimmung mit dem erwünschten Konzept für einen anhaltenden wirtschaftlichen Aufschwung im Kosovo. Motor einer solchen Entwicklung wäre sicherlich der jetzt schon private Unternehmenssektor, die ersten Ansätze der Zivilgesellschaft - die unzähligen NGO’s - und die immer noch im Entstehen begriffenen politischen und intellektuellen Eliten. Eine öffentliche Debatte ist eine Voraussetzung für gute Resultate, muss über das Konzept doch später in der Kosovo-Versammlung abgestimmt werden, bevor es dann von der Regierung implementiert wird. Dabei ist es ein großer Vorteil, dass die internationale Gemeinschaft, UNMIK und ihre Strukturen, insbesondere die EU-Säule IV, bei der Ausarbeitung des Konzeptes wie auch bei seiner Umsetzung involviert sein werden.

Die fast 350 staatseigenen Betriebe umfassen den größten und wichtigsten Teil der kosovarischen Wirtschaft. Sie sind in verschieden Sektoren tätig, etwa in Baugewerbe, Landwirtschaft und Tourismus. Vor 1999 haben sie mehr als 60.000 Arbeiter beschäftigt. Heute, im Jahre 2002, sind manche gar nicht mehr in Betrieb. Nur noch 30.000 Arbeiter finden dort eine Anstellung.

Anmerkungen

Teils nur sinngemäß, teils wörtlich übereinstimmend. Fortsetzung auf der Folgeseite.

Ein Quellenverweis fehlt.


[412.] Jkr/Fragment 257 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 257, Zeilen: 1-22
Quelle: Mintchev 2002
Seite(n): 8-9, Zeilen: 8: 3. Spalte unten; 9: 1. Spalte: 1ff, 2. Spalte 1ff
[Heute] findet nur noch die Hälfte der Arbeiter dort eine Anstellung. Die Gründe für diese Entwicklung sind komplex. Gemäß der UN-Resolution 1244 ist die UNMIK für die Verwaltung der Betriebe verantwortlich. Bis 2002 hielt sich UNMIK mit der Initiierung von Privatisierungsprogrammen zurück. Dabei wurde eine Art Ersatz, das so genannte Kommerzialisierungsprogramm mit dem Ziel geschaffen, die staatseigenen Betriebe zu befähigen, im Rahmen einer Marktwirtschaft fortzubestehen. Durch einen Angebotsprozess wurde der private Sektor ermutigt, die Betriebe auf einer langfristigen Vertragsbasis zu übernehmen. Ein solches Angebot muss einen Investitions-, einen Beschäftigungsund einen Umweltplan umfassen. Darüber hinaus wird der Nachweis für Business- und Regionalerfahrung verlangt. Das Kommerzialisierungsprogramm brachte Ressourcen und die Beteiligung des privaten Sektors in die Staatsbetriebe. Die ersten Ergebnisse zeigten jedoch, dass diese Leasingverträge, speziell für ausländische Investoren, nicht besonders attraktiv sind.

Mit der Entscheidung zur Gründung der KTA wurde ein neues Privatisierungsmodell auf den Weg gebracht. Bestimmungsgemäß hat die KTA die Verantwortung, die staatseigenen Unternehmen zu verwalten. Sie regelt den Besitz der Wirtschaftsgüter im Kosovo und ist bemächtigt, diese zu privatisieren. Im Aufsichtsrat der KTA sitzen drei Kosovaren, wobei einer davon ein Serbe ist, und drei UNMIK-Vertreter. Die Zuständigkeit der KTA umfasst neben der Verwaltung der Staatsbetriebe die Transformation der Betriebe in Aktiengesellschaften und die Reorganisation zahlungsunfähiger Betriebe.

Heute, im Jahre 2002, sind manche gar nicht mehr in Betrieb. Nur noch 30.000 Arbeiter finden dort eine Anstellung. Die Gründe für die Entwicklung sind komplex; dazu gehören ungelöste Eigentumsfragen, die ein Schlüsselproblem für die schnellstmögliche Privatisierung darstellen. Gemäß Resolution 1244 des UN-Sicherheitsrates ist UNMIK für die Verwaltung der Betriebe verantwortlich. Aber bis 2002 hielt sich UNMIK bei der Initiierung von Privatisierungsprogrammen zurück. Dafür wurde eine Art

[Seite 9]

Ersatz, das so genannte Kommerzialisierungsprogramm geschaffen, mit dem Ziel, die staatseigenen Betriebe zu befähigen, im Rahmen einer Marktwirtschaft zu funktionieren. Durch einen Angebotsprozess wurde der private Sektor ermutigt, die Betriebe auf einer langfristigen Vertragsbasis zu übernehmen. Ein Angebot muss fünf Bereiche abdecken: Investitionsplan, Beschäftigungsplan, Umweltplan, Business- und Regionalerfahrung und Konzessionskosten. Das Kommerzialisierungsprogramm, das immer noch in Kraft ist, brachte Ressourcen und die Beteiligung des privaten Sektors in die Betriebe. Die ersten Ergebnisse zeigten jedoch, daß diese Leasingverträge, speziell für ausländische Investoren, nicht sehr attraktiv sind.

Schließlich bereitete die UNMIK im Jahre 2001 den Weg für eine wirkliche Privatisierung, indem sie die Entscheidung traf, die „Kosovo Trust Agency“ zu gründen. Am 17. April überreichte SRSG Steiner der Regierung den Entwurf für eine entsprechende Verordnung über die Gründung der KTA.

Bestimmungsgemäß wird die KTA die Verantwortung haben, die staatseigenen Unternehmen zu verwalten. Das heißt, dass die KTA zukünftig den Besitz der Wirtschaftsgüter im Kosovo regelt und bemächtigt ist, diese Wirtschaftsgüter zu privatisieren. Die KTA wird einen Aufsichtsrat einberufen, in dem drei Kosovaren (einer davon ein Serbe) und drei Vertreter von UNMIK sitzen. Das Privatisierungsprogramm, zusammen mit einem Gesetz über Privatisierung, wird ein Hauptbestandteil für das Konzept eines anhaltenden Wirtschaftsaufschwunges im Kosovo sein. Der Handlungsspielraum der KTA umfaßt die Verwaltung der staatseigenen Betriebe im Interesse der UNMIK sowie die Transformation der Betriebe in Aktiengesellschaften, bis hin zur Reorganisation zahlungsunfähiger Betriebe.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.


[413.] Jkr/Fragment 257 31

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 257, Zeilen: 31-39
Quelle: Mintchev 2002
Seite(n): 9, Zeilen: 2. spalte: 10ff
Des Weiteren kann die KTA auf die „spin-off-Methode“ zurückgreifen, welche Aktien oder Teile des Kapitals zur Seite legt, bis die Eigentumsfrage geklärt ist. Die Privatisierung wird durch „spin-offs“ und durch freiwillige Auflösung betrieben, wobei die „spin-off-Methode“ zur Anwendung kommen kann, wenn ein Investor bereit steht. Dann können Wirtschaftsgüter der staatseigenen Betriebe in neue Tochterunternehmen überführt werden, um dann später an den Investor verkauft zu werden. Die Betriebe bleiben Teilhaber des neuen Unternehmens. Findet sich jedoch kein Investor, so wird die zweite Option, die freiwillige Auflösung, gewählt. In diesem Fall werden die Güter über eine Auktion an die Pri- [vatwirtschaft verkauft.] Des weiteren kann die KTA auf die „spinoff- Methode“ zurückgreifen, welche Aktien oder Teile des Kapitals zur Seite legt, bis die Eigentumsfragen geklärt sind. Die Privatisierung wird durch „spinoffs“ und durch freiwillige Auflösung betrieben, wobei die „spin-off-Methode“ möglich wird, wenn ein Investor bereit steht. Dann können Wirtschaftsgüter der staatseigenen Betriebe in neue Tochterunternehmen überführt werden, um dann später an den Investor verkauft zu werden. Die Betriebe bleiben Teilhaber des neuen Unternehmens. Wenn jedoch kein Investor bereit steht, dann muß die zweite Option, die freiwillige Auflösung, gewählt werden. In diesem Fall werden die Güter über eine Auktion an die Privatwirtschaft verkauft.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Fortsetzung auf der Folgeseite.


[414.] Jkr/Fragment 258 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 258, Zeilen: 1-15
Quelle: Mintchev 2002
Seite(n): 9, Zeilen: 2. Spalte: 27ff
[In diesem Fall werden die Güter über eine Auktion an die Pri-] vatwirtschaft verkauft. Die gesamten Einnahmen der Privatisierung werden unter der Treuhandschaft der KTA verwaltet. Bei widersprüchlichen Eigentumsansprüchen wird das treuhänderisch verwaltete Eigentum genutzt, um den legal anerkannten Anspruchsteller abzugelten. Um erfolgreich zu sein, zielen die Ak tivitäten der KTA darauf ab, die funktionsfähigen Betriebe in einen profitablen Zustand zu bringen und dafür zu sorgen, dass sie wie private Unternehmen geführt werden. Es wird auch versucht, die Mängel und Misserfolge der Privatisierung in den anderen post-kommunistischen Staaten, insbesondere denen des Balkans, zu vermeiden. Eine enge Zusammenarbeit mit dem Parlament und der Regierung und eine lückenlose Transparenz sowie die Unterbindung von Korruption sind unerlässlich, um das dringend benötigte ausländisches Kapital anzulocken und um letztlich den Erfolg des Privatisierungsprogramms zu sichern. Die internationale Kontrolle durch den UN-Sonderbeauftragten und UNMIK bieten zusätzliche Möglichkeiten, um Korruption und die Schattenwirtschaft im Privatisierungsprozess zumindest einzudämmen. In diesem Fall werden die Güter über eine Auktion an die Privatwirtschaft verkauft. Die gesamten Einnahmen der Privatisierung werden unter der Treuhandschaft der KTA verwaltet. Bei widersprüchlichen Eigentumsansprüchen wird das treuhändisch verwaltete Eigentum genutzt, um den legal anerkannten Anspruchsteller abzugelten.

Bevor die Privatisierung jedoch erfolgreich durchgeführt werden kann, sollten die funktionsfähigen Betriebe in einen profitablen Zustand gebracht werden. Die Betriebe müssen wie private Unternehmen geführt werden. Dadurch entsteht eine schwierige Aufgabe für die KTA, deren Erfolg größtenteils von den Kompetenzen und Fähigkeiten der KTA-Teams abhängen wird.

Um erfolgreich zu sein, sollte die KTA auch versuchen, die Mängel und Mißerfolge der Privatisierung in den anderen post-kommunistischen Staaten, besonders denen des Balkan, zu vermeiden. Manche Lektionen könnten sehr hilfreich sein. Eine enge Zusammenarbeit mit der Versammlung und der Regierung, eine lückenlose Transparenz und eine Verhinderung jeglicher Korruption sind unerlässlich, um ausländisches Kapital anzulocken und den letztendlichen Erfolg des Privatisierungsprogrammes zu sichern.

[...]

[...] Die internationale Kontrolle durch SRSG und UNMIK bieten zusätzliche Möglichkeiten, um Korruption und die Schattenwirtschaft aus dem Privatisierungsprozess herauszuhalten.

Anmerkungen

Fortgesetzt von vorheriger Seite, ohne Hinweis auf eine Quelle.


[415.] Jkr/Fragment 259 13

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 259, Zeilen: 13-25
Quelle: Steiner 2002
Seite(n): 8, 9, Zeilen: 8: 20-23; 3-6, 17-23
Sie muss eine auf die gesamte Region bezogene stufenweise Heranführungsstrategie entwickeln, wobei die Unterschiedlichkeiten und Eigenständigkeiten der Staaten und Regionen nicht vernachlässigt werden dürfen. Zu Recht kann die EU auf die positiven Wirkungen ihrer Heranführungsstrategie in den mittel- und osteuropäischen Transformationsstaaten verweisen. Diese transformierende Wirkung muss durch eine konkretisierte und langfristig angelegte Strategie auch für den Balkan erzielt werden. Die gezielte Heranführungsstrategie muss über den jetzigen Stabilisierungs- und Assoziierungsprozess hinausgehen. Sie muss auch finanziell auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Dabei müssen die Unterschiede zwischen den Staaten und Regionen beachtet werden. Von besonderer Bedeutung ist es, die lokalen Regierungen und Verwaltungen in die Planungen einzubeziehen und als Mitfinanzierungspartner zu verpflichten. [Seite 8, Zeilen 20-23]

Die Union muss eine auf die gesamte Region bezogene konkretisierte Heranführungsstrategie entwickeln. Dabei dürfen die Unterschiedlichkeiten und Eigenständigkeiten der Staaten und Regionen nicht vernachlässigt werden.

[Seite 9, Zeilen 3-6]

Und zu Recht kann die EU auf die positiven Wirkungen ihrer Heranführungs-strategien in den mittel- und osteuropäischen Transformationsstaaten verweisen. Diese transformierende Wirkung muss durch eine langfristige, konkretisierte Strategie auch für den Balkan erzielt werden.

[Seite 9, Zeilen 17-23]

Diese konkretisierte Heranführungsstrategie muss über den jetzigen Stabilisierungs- und Assoziierungsprozeß hinausgehen. Sie muss auch finanziell auf die jeweiligen Bedürfnisse zugeschnitten werden. Sie sollte jetzt in Brüssel vorbereitet werden. Dabei müssen die Unterschiede zwischen den Staaten und Regionen beachtet werden. Die Geschwindigkeiten auf dem Weg nach Europa werden unterschiedlich sein.

Wichtig ist, dass die lokalen Regierungen und Verwaltungen in die Planungen einbezogen und als Partner verpflichtet werden, zur Finanzierung beizutragen.

Anmerkungen

ein Quellenverweis fehlt an dieser Stelle.

8 Zeilen weiter im nächsten Abschnitt ist mit Fn552 die Quelle benannt (daher Einstufung als Bauernopfer). Mit dem Zitat Fn552 kann aber nur 259 30-33 gemeint sein. Siehe Jkr/Fragment_259_30


[416.] Jkr/Fragment 259 30

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 259, Zeilen: 30-38
Quelle: Steiner 2002
Seite(n): 10, Zeilen: 5-14
Der Haushalt von UNMIK belief sich seit 1999 auf insgesamt etwa 1,5 Milliarden Euro. Die finanziellen Hilfszusagen für das Kosovo betragen 2,4 Milliarden Euro. Weitere 500 Millionen Euro sind bei dem Brüsseler Gebertreffen am 5. November 2002 in Aussicht gestellt worden.552 Diese Investitionen müssen gesichert werden, um die Heranführung des Kosovo an die EU auf einem langen, mühsamen Weg zu ermöglichen. Die Transformation vom jugoslawischen Sozialismus zu einem marktwirtsehaftlichen System ist bei weitem noch nicht vollendet. Im Zusammenhang mit der Transformation werden höhere Arbeitslosigkeit und soziale Härten unvermeidlich sein.

552 Drei Mal Kosovo, Michael Steiner, Sondergesandter des Generalsekretärs der Vereinten Nationen, Rede an der Humboldt-Universität in Berlin am 12. November 2002

Allein UNMIK's Haushalt belief sich seit 1999 auf insgesamt zirca 1,5 Milliarden Euro. Die militärischen Kosten sind noch wesentlich höher. Die finanziellen Hilfszusagen für den Kosovo betragen 2,4 Milliarden Euro. Weitere 500 Millionen Euro sind bei dem Brüsseler Gebertreffen am 5. November bis zum Jahr 2005 in Aussicht gestellt worden.

Wir müssen diese Investitionen sichern. Damit gewinnt eine konkretisierte Heranführungsstrategie auch den Charakter eines Investitionsschutzabkommens.

Die Heranführung des Kosovo an die EU ist ein langer, mühsamer Weg. Die Transformation vom Tito'schen Sozialismus zu einem marktwirtschaftlichen System ist bei weitem noch nicht abgeschlossen. Sicher werden die Transformationskosten zunächst in höherer Arbeitslosigkeit und sozialen Härten bestehen.

Anmerkungen

Die 3 Sätze bis Fn552 sind fast wörtliche Zitate und müssten durch Anführungszeichen so gekennzeichnet werden. Nach der Fn552 wird weiter zitiert ohne diese Quelle anzugeben (daher Bauernopfer).

In Fn552 ist keine Seitenangabe, obwohl die Quelle 12 Seiten hat.


[417.] Jkr/Fragment 260 06

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 260, Zeilen: 6-13
Quelle: Steiner 2002
Seite(n): 10, Zeilen: 18-23
Eine solche europäische Mission im Kosovo würde sich von UNMIK grundlegend unterscheiden. Die Fragen über den Status oder hinsichtlich der Übertragung von Kompetenzen würden der Vergangenheit angehören und die Institutionen des Kosovo selbständig und eigenverantwortlich arbeiten. Diese europäische Mission könnte die konkretisierte Repräsentanz einer Heranführungsstrategie der EU im Kosovo darstellen und eine wesentlich aktivere Rolle übernehmen, als dies bisher von europäischer Seite der Fall war. Eine solche europäische Mission im Kosovo würde sich von UNMIK radikal unterscheiden. Die internationale Präsenz wird ganz erheblich zurückgeführt werden. Es wird nicht mehr um die Statusfrage oder um die Übertragung von Kompetenzen gehen. Die Institutionen des Kosovo werden selbständig und selbstverantwortlich arbeiten. Diese europäische Mission sollte die konkretisierte Repräsentanz einer Heranführungsstrategie der EU im Kosovo darstellen.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[418.] Jkr/Fragment 260 101

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 260, Zeilen: 101-107
Quelle: Ernst 2002
Seite(n): 359, Zeilen: 29-35
353 Rainer Stinner (MdB, FDP), Time for new Ideas in Kosovo, in: ASI-Newsletter, July 2003, S. 3; um die Arbeit des Parlaments effizienter zu gestalten und die meist unerfahrenen Parlamentarier praktisch zu unterstützen, hat eine Gruppe von NGOs zusammen mit westlichen Regierungsstellen 2002 die ASI gegründet. Ziel ist der Aufbau einer „stabilen, funktionalen und produktiven gesetzgeberischen Versammlung“, die gegenüber der Regierung, vor allem aber auch gegenüber UNMIK kompetent auftritt. ASI-Newsletter wird von der OSZE-Mission in Kosovo herausgegeben. Um die Arbeit des Parlaments effizienter zu gestalten und die meist unerfahrenen Parlamentarier praktisch zu unterstützen, hat eine Gruppe von Nichtregierungsorganisationen, zusammen mit westliche [sic] Regierungsstellen, im Sommer 2002 die "Assembly Support Initiative” (ASI) gebildet. Ziel ist der Aufbau einer "stabilen, funktionalen und produktiven gesetzgeberischen Versammlung", die gegenüber der Regierung, vor allem aber auch gegenüber UNMIK selbstbewußt und -wichtiger - kompetent auftritt.11

11 Vgl die ASI Newsletter, die von der OSZE-Mission in Kosovo herausgegeben wird. [...]

Anmerkungen

Nicht nur die gekennzeichneten Zitate sind wörtlich übernommen.


[419.] Jkr/Fragment 263 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 263, Zeilen: 2-10
Quelle: Vetter 2003
Seite(n): 66, Zeilen: 8-16
Betrachtet man Entwicklung seit dem Krieg 1999, so stellt sich zwangläufig die Frage, ob die von der internationalen Staatengemeinschaft bisher gegenüber dem Kosovo verfolgte Konzeption weiter beibehalten werden kann. Ein wesentlicher Aspekt dieser Konzeption besteht darin, die Frage nach dem künftigen völkerrechtlichen Status erst dann beantworten zu wollen, wenn die rechtsstaatliche Fundierung des Gemeinwesens, das Funktionieren der demokratischen Institutionen, die gegenseitige Toleranz der verschiedenen Volksgruppen und die marktwirtschaftliche Substanz der Volkswirtschaft eine bestimmte Qualität erreicht haben. Das Auftreten einer Delegation Kosovos beim Gipfel der EU-Staats- und Regierungschefs in Thessaloniki im Juni, [...] sind einer guter Anlaß, eine Bilanz der Entwicklung seit dem Krieg von 1999 zu ziehen. Eine solche Bilanz führt zu der Frage, ob die von der internationalen Staatengemeinschaft bis dato gegenüber Kosovo verfolgte Konzeption noch sinnvoll ist. Ein wesentlicher Aspekt dieser Konzeption besteht darin, die Frage nach dem künftigen völkerrechtlichen Status der Provinz erst dann beantworten zu wollen, wenn das Funktionieren der demokratischen Institutionen, die rechtstaatliche Fundierung des Gemeinwesens, die gegenseitige Toleranz der verschiedenen Volksgruppen und die marktwirtschaftliche Substanz der Volkswirtschaft eine bestimmte Qualität erreicht haben.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[420.] Jkr/Fragment 263 28

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 263, Zeilen: 28-41
Quelle: Vetter 2003
Seite(n): 78, Zeilen: 6-16, 19-22
Offenbar spüren sie, dass der Transferprozess nicht mehr mit der politischen Entwicklung konform geht. Das Konzept „Standard vor Status“ droht kontraproduktiv zu werden. So stellte Steiner im April 2003 ernüchtert fest: „Ohne Zweifel haben die zentrifugalen Kräfte in diesem Jahr zugenommen.“ Eine Reihe von Problempunkten haben sich ergeben, die mit den bisherigen Konzeptionen allein nicht mehr bewältigt werden können. UNMIK hat sich zunehmend zu einem Fremdkörper in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft entwickelt. Der bürokratisierte Apparat ist oft nicht in der Lage, schnell und flexibel zu reagieren. Korruption, Vetternwirtschaft und mitunter rassistische Verhaltensweisen von Ausländern gegenüber Albanern sorgen für zusätzlichen Konfliktstoff. Hemmend wirkt das Offenhalten der Statusfrage vor allem bei der Bewältigung der großen ökonomischen Probleme. Ausländische Investoren halten sich fern, solange der staatlich-politische Rahmen für ihr Engagement und damit auch die [Sicherheit ihrer Investitionen nicht gewährleistet sind.] [Zeilen 6-16]

Offenbar spürt er, daß der Transferprozeß nicht mit der politischen Entwicklung konform geht. Das Konzept "standards before status", sollte es unter seinem Nachfolger weiter Anwendung finden, droht kontraproduktiv zu werden. Schon im April stellte Steiner fest: "Ohne Zweifel haben die zentrifugalen Kräfte in diesem Jahr zugenommen."52 Verschiedene Gefahren türmen sich auf, die mit dem bisherigen Konzept allein nicht bewältigt werden können.

So entwickelt sich UNMIK mehr und mehr zum Fremdkörper in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft Kosovos. Der riesige, bürokratisierte Apparat ist oft nicht in der Lage, schnell und flexibel zu handeln. Korruption, Vetternwirtschaft und mitunter rassistische Verhaltensweisen von Ausländern gegenüber Albanern im Innern dieses Apparats sorgen für Konfliktstoff nach außen.

[Zeilen 19-22]

Hemmend wirkt das Offenhalten der Statusfrage vor allem bei der Bewältigung der großen ökonomischen Probleme. Ausländische Investoren werden sich fernhalten, solange der staatlich-politische Rahmen für ihr Engagement und damit auch die Sicherheit ihrer Investitionen nicht gewährleistet sind.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[421.] Jkr/Fragment 264 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 264, Zeilen: 1-8
Quelle: Vetter 2003
Seite(n): 78-79, Zeilen: 78:38-40; 79:8-11.13-16
Ohne wirtschaftliche Stabilisierung wird es nicht möglich sein, dringend notwendige Arbeitsplätze zu schaffen. In- und ausländische Beobachter warnen zudem vor einem neuerlichen Exodus junger Leute aus dem Kosovo, sollte die grundlegende Perspektive der Provinz nicht bald geklärt werden. Schließlich zeigt ein Blick auf die neunziger Jahre, dass die damalige Erfolglosigkeit der friedlichen albanischen Emanzipationsbewegung im Kosovo gewaltbereite Kräfte erstarken ließ. Das Lavieren in der Statusfrage kann neue Gewaltbereitschaft hervorrufen. [Seite 78, Zeilen 38-40]

In- und ausländische Beobachter warnen zudem vor einem neuerlichen Exodus junger Leute aus Kosovo, sollte die grundlegende Perspektive der Provinz nicht bald geklärt werden.

[Seite 79, Zeilen 8-16]

Ohne wirtschaftliche Stabilisierung wird es außerdem schwierig sein, Arbeitsplätze für die – laut verschiedenen, allerdings wohl um einige Zehntausend übertriebenen Angaben über 200.000 – in Serbien lebenden serbischen Flüchtlinge aus Kosovo zu finden, sollten sie sich tatsächlich zur Rückkehr entschließen.

Schließlich zeigt ein Blick auf die neunziger Jahre, daß die damalige Erfolglosigkeit der friedlichen albanischen Emanzipationsbewegung in Kosovo gewaltbereite Kräfte wie die UÇK erstarken ließ. Das Lavieren in der Statusfrage kann neue Gewaltbereitschaft fördern.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[422.] Jkr/Fragment 264 18

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 264, Zeilen: 18-33
Quelle: Schoch 2003
Seite(n): 30-31, Zeilen: 30: 25ff; 31: 1ff
6.1.1 Kosovo als autonome Region Serbiens

Anknüpfend an die alte Verfassung, die Milosevic 1989 aufgehoben hat, könnte das Kosovo theoretisch zu einer autonomen Teilstaatlichkeit innerhalb Serbiens zurückkehren. 556 Das Ausmaß seiner Autonomie könnte dabei sogar über die Selbstverwaltung von 1974 hinausgehen. Deren juristische Prüfung hat ohnehin ergeben, dass der Unterschied zwischen den ehemaligen Republiken Jugoslawiens und der autonomen Provinz Kosovo im Innern Serbiens eher auf historische Umstände und politische Machtverhältnisse zurückzuführen war und weniger verfassungsrechtlicher Natur ist. Mehrere Gründe für den der Provinz nicht gewährten Republikstatus werden genannt: Zum einen waren unmittelbar nach dem II. Weltkrieg Pläne für eine Balkanföderation des Kosovo zusammen mit Albanien überlegt worden, zum anderen hatte man aus der sowjetischen Nationalitätentheorie die Unterteilung zwischen Nationen und Nationalitäten übernommen. Danach waren Nationalitäten alle Minderheiten, die einen eigenen Nationalstaat außerhalb der jeweiligen Provinz hatten und deshalb [geringere Kompetenzen als die Nationen zugesprochen bekamen.]


556 Reinhold Vetter, ebenda, S. 79: Nach Meinung von Michael Steiner, der dort zitiert wird, werde es keine Rückkehr zum Status quo ante geben. „Die Zeit ist vorbei. Milosevic hat den damaligen Status, den Status quo ante in Rambouillet verspielt.“

Option 5: Kulturelle und territoriale Autonomie innerhalb Serbiens

Anknüpfend an die alte Verfassung, die Milosevic 1989 per ordre du Mufti aufhob, könnte das Kosovo zu einer autonomen Teilstaatlichkeit zurückkehren. Dabei könnte das Ausmaß ihrer self rule über die Selbstverwaltung von 1974 hinausgehen. Deren detaillierte juristische Prüfung ergab ohnehin, dass der Unterschied zwischen den ehemaligen Republiken Jugoslawiens und der autonomen Provinz im Innern Serbiens eher auf kontingente historische Umstände und politische Machtverhältnisse zurückzuführen ist, denn wirklich konsistenter verfassungsrechtlicher Natur war. Vier Gründe werden immer wieder genannt, warum das Kosovo einen Autonomiestatus besaß, aber der serbischen Republik untergeordnet wurde: Erstens waren unmittelbar nach dem Krieg Pläne zu einer Balkanföderation im Schwange, in der dann das Kosovo zusammen mit Albanien eine eigene Republik gebildet hätte. Zweitens hatte man aus der sowjetischen Nationalitätentheorie

[Seite 31]

die Unterscheidung zwischen Nationen (serb. narod) und Nationalitäten (serb. narodnost) übernommen: Nationalitäten waren alle Minderheiten, die einen eigenen Nationalstaat außerhalb hatten und deshalb geringere Kompetenzen als die Nationen zugesprochen bekamen.

Anmerkungen

Teils wörtliche, teils inhaltlich entsprechende Übernahme des Texts und teilweise der zugehörigen Referenzen von Schoch (2003). Die Quelle wird nicht angegeben. Die Übernahme setzt sich auf S. 265 fort.


[423.] Jkr/Fragment 265 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 265, Zeilen: 1-24
Quelle: Schoch 2003
Seite(n): 31, Zeilen: 3ff
Schließlich fügte sich die Autonomie des Kosovo in Titos Bestrebungen gut ein. Diese zielten darauf ab, die serbische Dominanz einzugrenzen. Hinzu kam nach dem Bruch zwischen Tito und Stalin 1948 ein wachsendes Misstrauen gegen die albanischen Kosovaren, als Albanien sich von Jugoslawien abgrenzte um sich verstärkt der Sowjetunion zuwenden zu können. 557 In der Verfassung von 1974 war Kosovo der Status einer autonomen Provinz zuerkannt worden, was zugleich die Einstufung als ein Subjekt der jugoslawischen Föderation mit gleichberechtigter Stimme im Staatspräsidium bedeutete. Damit verfügte das Kosovo über den Status einer Territorialautonomie nicht nur innerhalb der Republik Serbien. Im föderativen Verfassungsgefüge war die Provinz darüber hinaus den Republiken als staatsrechtliche Einheiten völlig gleichgestellt. 558

Die Rückkehr zum damaligen Autonomiestatus würde beinhalten, dass sich das Kosovo demokratisch selbst regieren könnte, mit allen staatlichen Kompetenzen, die nicht verfassungsgemäß dem Bundesstaat vorbehalten wären. Das reicht von der Amtssprache und Bildungshoheit, von der Organisation der Polizei bis hin zur Steuerhoheit. Voraussetzung dafür wäre, Serbisch im Kosovo offiziell als Minderheitensprache anzuerkennen, während Albanisch in der Gesamtprovinz zur Amtssprache erhoben würde. Zugleich müsste das Kosovo auf der gesamtstaatlichen Ebene angemessen mitbestimmen können. Das Besondere einer solchen territorialen Autonomieregelung besteht in einem relativ hohen teilstaatlichen Ausmaß an Selbstregierung, aber einer vergleichsweise geringen Mitsprache auf der zentralen Ebene. Dies fällt umso weniger ins Gewicht, je weniger Kompetenzen beim Gesamtstaat belassen werden.


557 Noel MaIcolm, Kosovo. A Short History, London, 1998, S. 314 ff.

558 Josef Marko (Hg.), Gordischer Knoten Kosovo/a: Durchschlagen oder entwirren?, Baden-Baden,1999.S.234.

Drittens schließlich fügte sich die Autonomie des Kosovo auch in Titos divide et impera, d.h. in seine Bestrebungen, die serbische Dominanz in Jugoslawien einzuhegen – das fiel vor allem in der nationalen serbischen Perzeption besonders ins Gewicht.

Hinzu kam schließlich nach dem Bruch zwischen Stalin und Tito 1948 ein wachsendes Misstrauen gegen die albanischen Kosovaren, als Albanien das Schisma im Kominform nutzte, um sich von Jugoslawien abzugrenzen und die Unterstützung Moskaus zu gewinnen. 89 In der Verfassung von 1974 wurde Kosovo autonome Provinz, war aber zugleich auch ein Subjekt der jugoslawischen Föderation mit gleichberechtigter Stimme im Staatspräsidium: „Im Ergebnis verfügte damit das Kosovo/a über den Status einer Territorialautonomie innerhalb der Republik Serbien, föderativ und institutionell war das Kosovo/a aber den Republiken als staatsrechtliche Einheiten – und damit auch Serbien – völlig gleichgestellt.“90

In Analogie zur Gesetzgebungskompetenz der Schweizer Kantone, die weiter geht als die der deutschen Bundesländer, könnte sich das Kosovo demokratisch selbst regieren, mit allen staatlichen Kompetenzen, die nicht expressis verbis dem Bundesstaat vorbehalten sind. Das reicht von der Amtssprache und Erziehungshoheit von der Schule bis zur universitären Ausbildung, von der Organisation der Polizei bis hin zur Steuerhoheit. Voraussetzung dafür wäre, Serbisch im Kosovo als Minderheitensprache offiziell anzuerkennen, während Albanisch im Gesamtstaat zur gleichberechtigten Amtssprache erhoben würde. Zugleich müsste das Kosovo auf gesamtstaatlicher Ebene (Symbole und Ausweise, Armee, Grenzkontrolle, u.ä.) ausreichend mitbestimmen können. Das Spezifische einer solchen territorialen Autonomieregelung besteht im hohen teilstaatlichen Maß an self government, aber einer vergleichsweise geringen Mitsprache auf der zentralen Ebene. Dies fällt umso weniger ins Gewicht, je weniger Kompetenzen beim Gesamtstaat belassen werden.


89 Vgl. Noel Malcolm, a.a.O. (Anm. 83), S. 314-333.

90 So der österreichische Verfassungsrechtler Joseph Marko, einer der internatinoalen Richter im Verfassungsgericht Bosniens: Kosovo/a – Ein Gordischer Knoten?, in: ders., Hg., Gordischer Knoten Kosovo/a: Durchschlagen oder entwirren?, Baden-Baden (Nomos), 1999, S. 234.

Anmerkungen

Teils wörtliche, teils inhaltlich entsprechende Übernahme des Texts und der entsprechenden Referenzen von Schoch (2003). Die Quelle wird nicht angegeben. Fortsetzung der Übernahme auf S. 264.


[424.] Jkr/Fragment 266 30

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 266, Zeilen: 30-38
Quelle: Schoch 2003
Seite(n): 32, Zeilen: 6-13
Im Rahmen einer solchen Reorganisation der BR Jugoslawien wäre theoretisch eine Dezentralisierung und Föderalisierung des Gesamtstaates denkbar. Bei diesem Modell würden nicht nur Serbien, Montenegro und Serbien eigenständige Teilstaaten, sondern auch andere Regionen wie die ehemals autonome Provinz Vojvodina und eventuell der Sandiak bekämen teilstaatliche Kompetenzen. Durch eine solche umfassende Föderalisierung könnten auch innerhalb des Kosovo friedlich abgegrenzte, gesicherte Räume für Serben und andere nichtalbanische Minderheiten entstehen, was der 1999 geflohenen oder vertriebenen nicht-albanischen [Bevölkerung die Rückkehr erleichtern würde.560]

560 Berthold Löffler, Das Elend der Balkanpolitik des Westens am Beispiel des Kosovo, in: Osteuropa, 2001/8, S. 951

Eine Reorganisation der BRJ könnte den Gesamtstaat dezentralisieren und föderalisieren, Dabei würden nicht nur Montenegro, Kosovo und Serbien eigenständige Teilstaaten, sondern auch andere Regionen – wie etwa die ehedem autonome Provinz Vojvodina, der Sandzak, oder das Presevotal – bekämen teilstaatliche Kompetenzen. Sie hätten die Gesetzgebungs- und Verwaltungshoheit in allen Bereichen, die nicht expressis verbis dem Bund vorbehalten bleiben. Durch eine solche umfassende Föderalisierung könnten auch innerhalb des Kosovo „friedlich abgegrenzte, gesicherte Räume für Serben und andere nichtalbanische Minderheiten“ entstehen, was der 1999 geflohenen oder vertriebenen nicht-albanischen Bevölkerung die Rückkehr erleichterte.93

93 Berthold Löffler, Das Elend der Balkanpolitik des Westens am Beispiel des Kosovo, in: Osteuropa, Nr. 8, 2001, S. 951.

Anmerkungen

Schoch wird im Zusammenhang nicht erwähnt.


[425.] Jkr/Fragment 267 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 267, Zeilen: 1-9
Quelle: Altmann 2001
Seite(n): 17, Zeilen: li. Spalte: 21-29, 40-45
Eine faktische Gleichstellung der autonomen Provinzen Vojvodina und Kosovo, wie sie vor 1989 bestanden hatte, wird von der kosovo-albanischen Bevölkerung abgelehnt, da sie eine klare Unterordnung der Legislative und Exekutive unter eine bundesstaatliche Oberhoheit darstellen und dem Kosovo ein Sezessionsrecht verwehren würde. Das Kosovo könnte darüber hinaus auch deshalb nicht mehr ohne weiteres der Status einer autonomen Provinz im neuen Staat Serbien und Montenegro verliehen werden, weil es mit seinen Organen der Legislative und Exekutive umfassende eigene Zuständigkeiten erhalten hat. [Seite 17, Zeilen 21-29]

Die damalige faktische Gleichstellung der autonomen Provinzen Vojvodina und Kosovo ist jedoch in den Augen der albanischen Bevölkerung ebenfalls nicht mehr wiederherstellbar, da sie eine klare Unterordnung der Legislative und Exekutive beider Provinzen unter eine wie auch immer geartete bundesstaatliche Oberhoheit darstellen und den Kosovo-Albanern ein finales Sezessionsrecht verwehren würde.

[Seite 17, Zeilen 40-45]

Das Kosovo kann zudem auch deshalb nicht ohne weiteres der Status einer autonomen Provinz in der Bundesrepublik Jugoslawien verliehen werden, weil es bereits, wie erwähnt, zu einem Teil aus der Bundesrepublik Jugoslawien legal, exekutiv und insbesondere monetär desintegriert ist.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[426.] Jkr/Fragment 268 06

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 268, Zeilen: 6-14
Quelle: Altmann 2001
Seite(n): 17, Zeilen: re. Spalte: 18-30
Es wäre damit gegenüber dem Verfassungsstatus von 1974 eine klare Aufwertung für das Kosovo verbunden und es könnten entsprechende Forderungen der kosovarischen Bevölkerung aus der Zeit vor der Aufhebung der Autonomie erfüllt werden. Als Republik innerhalb der Konföderation hätte das Kosovo in den meisten Bereichen eine legislative und exekutive Gestaltungsfreiheit. Lediglich in den Politikfeldem der auswärtigen Beziehungen, der Verteidigung, der Absicherung des gemeinsamen Marktes und Teilbereichen der Steuergesetzgebung wäre es bundesrechtlichen Bestimmungen unterworfen. Diese Konstruktion würde gegenüber dem Verfassungsstatus von 1974 eine klare Aufwertung für das Kosovo bedeuten und entsprechenden Forderungen der albanischen Bevölkerung aus der Zeit vor der Aufhebung der Autonomie im Jahr 1989 entgegenkommen. Als Bundesstaat innerhalb der Föderation Jugoslawien hätte das Kosovo in den meisten Bereichen völlig autonom legale und exekutive Gestaltungsfreiheit. Lediglich in den Feldern Verteidigung, auswärtige Beziehungen (insbesondere diplomatische Vertretung), Zollrecht und Teilsegmenten der Steuergesetzgebung wäre es bundesrechtlichen Bestimmungen unterworfen.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[427.] Jkr/Fragment 268 101

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 268, Zeilen: 101-104
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 57, Zeilen: 103-106
563 Aufgrund der zerstreuten Siedlungsstruktur der Ungarn in der Vojvodina bietet sich eine Sezession, die ja territorial gebunden ist, nicht an. Die Rückkehr zum Autonomiestatus vor 1989 ist ebenfalls nicht mehr realisierbar, weil dieser nur im Rahmen Gesamtjugoslawiens Sinn machte. 156 Auf Grund der zerstreuten Siedlungsstruktur der Ungarn in der Voijvodina bietet sich Sezession, die ja territorial gebunden ist, nicht an. Die Rückkehr zum Autonomiestatus vor 1989 ist ebenfalls nicht mehr realisierbar, weil dieser nur im Rahmen Gesamtjugoslawiens und einer die Republiken überwölbenden Herrschaft der kommunistischen Partei Sinn machte.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[428.] Jkr/Fragment 269 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 269, Zeilen: 1-13
Quelle: Schoch 2003
Seite(n): 31-32, Zeilen: 31: 26ff; 32: 1ff
[Für diese Staatenbundlösung würde zudem sprechen, dass im Falle ihrer Beibehaltung das offenkundig gespaltene Montenegro doch noch bereit sein könnte, auf seine Unabhängigkeit zu verzichten.565 Das bis 2005 aus-] gesetzte Referendum über den Bundesstaat Serbien und Montenegro könnte durchaus ein entsprechendes Ergebnis erbringen.566 Im Rahmen der Reorganisation des Gesamtstaates, welche im Januar und Februar 2003 von den Parlamenten Serbiens, Montenegros und Jugoslawiens beschlossen wurde, hat Montenegro weitgehende teilstaatliche Kompetenzen erreicht. Das könnte im Kosovo, auf längere Zeit gesehen, Bestrebungen Auftrieb verleihen, sich mit dem Gedanken an eine dritte gleichberechtigte Teilrepublik anzufreunden. Die Teilstaaten würden in eigener Souveränität alles entscheiden, was nicht ausdrücklich der Bundesebene übertragen wird. Während sichergestellt sein müsste, dass sie insbesondere in Sachen Kultur- und Bildungshoheit nicht überstimmt werden können, würde sich nach einschlägigen Erfahrungen empfehlen, den Teilrepubliken in Bundesangelegenheiten kein generelles Vetorecht zuzugestehen, damit in wichtigen Fragen keine Blockadepolitik praktiziert wird.

565 [...]

566 Dusan Reljic, Serbien und Montenegro: Solana ante portas, in: Bläner für deutsche und internationale Politik, 567 2002/5, S. 585-589

[Seite 31]

Es ist nicht ausgeschlossen, dass das offenkundig gespaltene Montenegro doch noch bereit ist, auf eine Unabhängigkeit zu verzichten. Zumindest ist das Referendum der Vereinbarung im März 2002 über den Bundesstaat „Serbien und Montenegro“ zufolge für drei Jahre ausgesetzt. 91 Im Rahmen einer Reorganisation des Gesamtstaates, Anfang Februar 2003 von den Parlamenten Serbiens, Montenegros und Jugoslawiens beschlossen, wird es versuchen, möglichst weitgehende teilstaatliche Kompetenzen zu erringen. Das könnte im Kosovo à la longue Bestrebungen Auftrieb verleihen, sich mit dem Gedanken an eine dritte gleichberechtigte Teilrepublik anzufreunden. Die Teilstaaten entscheiden in eigener Souveränität alles, was nicht ausdrücklich der Bundesebene übertra-


[Seite 32]

gen wird. 92 Während sichergestellt sein müsste, dass sie in Sachen Kultur- und Bildungshoheit nicht überstimmt werden dürfen, empfiehlt es sich nach den Erfahrungen mit dem alten jugoslawischen Staatspräsidium und mit Dayton-Bosnien, den Teilrepubliken in Bundesangelegenheiten kein generelles Vetorecht zuzugestehen, mit dem sie leicht das Ganze blockieren könnten.


91 Vgl. dazu Dusan Relic [sic], Serbien und Montenegro: Solana ante portas, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 47, Nr. 5, 2002, S. 585-589.

92 Nicht zwingend ist, dass der Bildung einer solchen Dreierkonföderation formelle Unabhängigkeitserklärungen vorausgehen müssen, wie Franz-Lothar Altmann in seiner Studie zu den Zukunftsoptionen des Kosovo meint, vgl. a.a.O. (Anm. 76), S. 6 und 22 f.

Anmerkungen

Fortgesetzte Textübereinstimmung von vorheriger Seite, ohne Verweis auf Schoch.

Auch FN 565 enthält keinen Quellenverweis, sondern zusätzliche Informationen.


[429.] Jkr/Fragment 269 14

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 269, Zeilen: 14-29
Quelle: Altmann 2001
Seite(n): 17, 18, Zeilen: 17: re. Spalte: 31-44; 18: li. Spalte: 1-12
Ablehnend beurteilt wird diese Staatenbundlösung durch die serbische Minderheit im Kosovo, selbst wenn sie weitgehende Minderheitsrechte erhalten würde. Bestärkt wird sie in ihrer ablehnenden Haltung durch die Tatsache, dass ihr im neuen Verfassungsrahmen für das Kosovo in der provisorischen Selbstregierung kein Vetorecht eingeräumt wurde und sie im Parlament ständig damit rechnen muss, überstimmt zu werden. Für die Kosovo-Serben ist klar, dass eine Republik Kosovo eine albanische Republik „Kosova“ sein würde. Damit würde Serbien alle kulturellen und historischen Ansprüche auf das Kosovo, der Wiege des historischen Serbentums, aufgeben. Darüber hinaus wird die eigene Sicherheit durch die Einordnung in einen neuen Staatenbund Serbien-Montenegro-Kosovo als nicht ausreichend angesehen. Ohne eine weitreichende Verpflichtung der internationalen Gemeinschaft, die Wahrung der Minderheiten- und individuellen Menschenrechte zu garantieren, ist eine derartige Konstruktion für sie nicht denkbar. Angesichts der nach wie vor nicht vollständig unterbundenen Gewaltausübung der Albaner gegenüber den Serben im Kosovo ist der Widerstand der Kosovo-Serben gegen die Staatenbundlösung verständlich.567

567 Franz-Lothar Altmann, Optionen für die Zukunft Kosovos, SWP-Studie S 21, 2001, S. 17-18

[Seite 17 rechts, Zeilen 31-44]

Die serbische Minderheit im Kosovo lehnt diese Option jedoch ab, auch wenn sie weitgehende Minderheitsrechte besitzen würde. Bestärkt wird sie in ihrer ablehnenden Haltung auch durch die Tatsache, daß ihr im neuen Verfassungsrahmen für die provisorische Selbstregierung kein Vetorecht eingeräumt wurde, sie folglich ständig mit Überstimmungen im Parlament rechnen muß.

Für den serbischen Bevölkerungsteil ist klar, daß eine Republik Kosovo eine albanische Republik »Kosova« sein würde. Serbien hätte de facto alle kulturellen und historischen Ansprüche auf das Kosovo als Wiege des historischen Serbentums aufgegeben. Der Schutz durch die Einordnung in die Bundesrepublik

[Seite 18 links, Zeilen 1-12]

Jugoslawien wird als solcher von den Serben als nicht ausreichend angesehen: Ohne eine weitreichende Verpflichtung der internationalen Staatengemeinschaft, die Wahrung allgemeiner Minderheiten- und individueller Menschenrechte zu garantieren, ist eine derartige Konstruktion nicht denkbar. Angesichts der zur Zeit jedoch immer noch andauernden Gewaltausübung der Albaner gegenüber den Serben im Kosovo und der weitgehenden Unfähigkeit von KFOR/UNMIK, den Übergriffen Einhalt zu gebieten, ist der Widerstand der Kosovo-Serben auch gegen die Republiklösung verständlich.

Anmerkungen

Die Quelle ist zwar angegeben, doch werden die wörtlichen Übernahmen nicht gekennzeichnet. Auch ist dem Leser nicht klar, dass sich der Quellenverweis offensichtlich auf eine halbe Seite beziehen soll.


[430.] Jkr/Fragment 270 13

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 270, Zeilen: 13-23
Quelle: Altmann 2001
Seite(n): 18, Zeilen: li. Spalte: 13-27, 30-36
Von Völkerrechtlern wird hingegen die Meinung vertreten, dass ein politisch realistisch denkender Teil der albanischen Elite unter Umständen doch bereit sein könnte, sich auf die Aufnahme in den nur noch locker geknüpften Staatenbund als Übergangslösung einzulassen. Immerhin hätte der Status der Republik, insbesondere bei entsprechender Ausgestaltung der Verfassung des Staatenbundes, den Vorteil, dass eine spätere Loslösung und die Ausrufung eines unabhängigen Staates für die Zukunft nicht völlig ausgeschlossen blieben.

6.1.4 Ethnonationale Teilung des Kosovo

Vornehmlich von serbischer Seite wird der Modell favorisiert, eine Aufteilung des Kosovo in einen serbischen und einen albanischen Teil durchzuführen.

[Seite 18 links, Zeilen 13-27]

Die Kosovo-Albaner scheinen in ihrer Haltung gegenüber dieser Lösung gespalten. Während der größere, nach völliger Unabhängigkeit strebende Teil der Albaner sie als ungenügend ablehnt, weil sie einen Verbleib im insgesamt verhaßten jugoslawischen Rahmen bedeutet, ist ein gemäßigter, politisch realistisch denkender Teil der albanischen Elite unter Umständen doch bereit, sich auf diese Option als Übergangslösung einzulassen. Immerhin hätte der Status einer Republik nach Meinung der Mehrheit der Völkerrechtler – insbesondere bei entsprechender Ausgestaltung der Verfassung der Bundesrepublik Jugoslawien – den Vorteil, daß eine spätere Sezession und die Ausrufung eines unabhängigen Staates Kosovo nicht von vornherein ausgeschlossen blieben [...].

[Seite 18 links, Zeilen 30-36]

Aufteilung des Kosovo in einen (oder mehrere) serbische(n) und albanische(n) Teil(e)

Ein von serbischer Seite immer wieder in verschiedenen Variationen unterbreiteter Vorschlag ist die Aufteilung des Kosovo in einen serbischen und einen albanischen Teil.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Im Text der Quelle schließt sich dieses Fragment direkt an Jkr/Fragment_269_14 an.


[431.] Jkr/Fragment 270 22

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 270, Zeilen: 27-29
Quelle: Altmann 2001
Seite(n): 18, Zeilen: re. Spalte: 2-5, 14-20
Eine Teilung des Kosovo oder auch die Bildung einzelne Kantone nach bosnischem Vorbild würde nicht zuletzt auch normativ den historischen Anspruch der Serben auf Siedlungsrecht im Kosovo unterstreichen. Die nach Be- [endigung der Kriegshandlungen im Kosovo von den Albanern vorgenommenen Gewalthandlungen gegen andere Ethnien, insbesondere gegen die serbische Bevölkerungsminderheit, hat de facto serbische Enklaven entstehen lassen.] [re. Spalte: Zeilen 2-5]

Eine Trennung/Kantonisierung würde nicht zuletzt auch normativ den historischen Anspruch der Serben auf Wohnrecht im Kosovo unterstreichen.

[re. Spalte: Zeilen 14-20]

Der nach Beendigung der Kriegshandlungen im Kosovo von den Albanern fortgesetzte Einsatz von Gewalt gegen die anderen Ethnien, insbesondere die serbische Bevölkerung, hat mittlerweile bereits de facto serbische Enklaven (beispielsweise Gračanica) entstehen lassen und die Stadt Mitrovica durch klare Grenzziehung geteilt.

Anmerkungen

Fortsetzung auf der Folgeseite.

Die Quelle wird auf der Folgeseite angegeben. Die sinngemäßen und wörtlichen Textübereinstimmungen erschließen sich so aber nicht in ihrem Umfang durch diese eine Quellenangabe.


[432.] Jkr/Fragment 271 01

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 271, Zeilen: 1-12, 30-31
Quelle: Altmann 2001
Seite(n): 18, Zeilen: re. Spalte: 14-37
[Zeilen 1-12]

[Die nach Be-] endigung der Kriegshandlungen im Kosovo von den Albanern vorgenommenen Gewalthandlungen gegen andere Ethnien, insbesondere gegen die serbische Bevölkerungsminderheit, hat de facto serbische Enklaven entstehen lassen. Seit Juni 1999 ist insofern eine ethnische Teilung in Ansätzen bereits vorhanden. Diese erhielt deshalb Vorschub, weil sowohl Albaner als auch Serben große Bedenken hinsichtlich eines künftigen, friedlichen Zusammenlebens in Kosovo haben.

Theoretisch wären zwei Modelle einer Aufteilung des Kosovo denkbar. 569 Das eine Modell zielte auf die Bildung von Kantonen ab, in denen sich die beiden Kulturen mit verschiedener Sprache und Religion entfalten können. Diese würden sich bei weitgehender Selbstverwaltung in einem wie auch immer gestalteten Kosovo entfalten können.

[Zeilen 30-31]

Ein zweites Modell geht von einer territorialen Abtrennung des nördlichen Teils Kosovos und sein Anschluss an die Republik Serbien aus.


569 Franz-Lothar Altmann, Optionen für die Zukunft Kosovos, a.a.O. (Anm. 567), S. 18

Der nach Beendigung der Kriegshandlungen im Kosovo von den Albanern fortgesetzte Einsatz von Gewalt gegen die anderen Ethnien, insbesondere die serbische Bevölkerung, hat mittlerweile bereits de facto serbische Enklaven (beispielsweise Gračanica) entstehen lassen und die Stadt Mitrovica durch klare Grenzziehung geteilt. Seit Juni 1999 ist insofern eine ethnische Teilung des Kosovo mehr als nur ansatzweise vollzogen worden. Dies schlägt sich auch darin nieder, daß es sowohl die Albaner als auch die Serben offensichtlich ablehnen, künftig zusammenzuleben.

Grundsätzlich sind zwei Modelle einer Aufteilung des Kosovo vorstellbar, zum einen die Bildung von einer erst noch festzulegenden Anzahl von Kantonen, die mit weitreichender Selbstverwaltung in einem wie auch immer gestalteten Gesamtkosovo verbleiben, zum anderen eine Zweiteilung in einen serbischen Teil im Nordwesten und einen größeren albanischen Teil südlich des häufig als Grenzfluß genannten Ibar (albanisch Iber), der bereits die Stadt Mitrovica trennt. Mit dem zweiten Modell verbunden ist auch der (eventuelle) Anschluß des nördlichen Teils an die Republik Serbien.

Anmerkungen

Fortgesetzte Textübereinstimmungen von vorheriger Seite. In Teilen verändert, der Text folgt jedoch sehr weitgehend dr Quelle, ohne das dies für den Leser in vollem Umfang ersichtlich wäre. Die Anlehnungen nach der Fußnote 569 können durch den darin enthaltenen Quellenverweis als gedeckt angesehen werden.


[433.] Jkr/Fragment 271 13

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 271, Zeilen: 13-25, 102
Quelle: Ernst 2002
Seite(n): 364, Zeilen: 1-14, 101
Auch aus Belgrad kommen in jüngster Zeit Signale, die darauf hindeuten, wonach ein Teil der politischen Führung Bewegung in die festgefahrenen Fronten bringen will. So ließ der bis zu den Parlamentswahlen im Dezember 2003 stellvertretende serbische Ministerpräsident und Regierungsbeauftragte für Kosovo, Nebojša Čović, in gewissen zeitlichen Abständen Versuchsballone steigen, in denen von Kantonalisierung, Dezentralisierung und der Ausarbeitung einer „nationalen Strategie“ die Rede war. Einen Sturm der Entrüstung löste der damalige Ministerpräsident Zoran Djindjić aus, als er für den Fall, dass die Kosovo-Albaner an den Unabhängigkeitsforderungen festhielten, eine neue Konferenz wie in Dayton ins Gespräch brachte. Nach heftigen Protesten aus Sarajewo beeilte er sich zu erklären, er akzeptiere selbstverständlich die Unverletzlichkeit der Grenzen Bosnien-Herzegowinas, wolle die territoriale Integrität aber auch für Kosovo garantiert wissen. 570

570 Nachrichtenagentur Reuters, 10. 01. 2003

Auch aus Belgrad kommen in jüngster Zeit Signale, daß zumindest ein Teil der Verantwortlichen Bewegung in die festgefahrenen Fronten bringen möchten. Auch wenn bisher alle Politiker an der Unverletzbarkeit [sic!] der bestehenden Grenzen festhalten und von UNMIK immer wieder die Erfüllung der Standards der Resolution 1244 fordern, läßt der stellvertretende serbische Ministerpräsident und Regierungsbeauftragte für Kosovo, Nebojša Čović, periodisch Versuchsballone steigen, in denen von Kantonalisierung (nach bosnischem Vorbild), Dezentralisierung und der Ausarbeitung einer "nationalen Strategie" die Rede ist. Einen Entrüstungssturm, nicht in Kosovo sondern in Bosnien, löste Ministerpräsident Zoran Dindić aus, als er für den Fall, daß die Kosovo-Albaner an der Unabhängigkeitsforderung festhielten, eine neue internationale Konferenz à la Dayton erwog. Nach heftigen Protesten aus Sarajevo erklärte Dindić, er akzeptiere selbstverständlich die Unverletzbarkeit der Grenzen Bosniens, wolle die territoriale Integrität aber auch für Kosovo garantiert wissen.23

2 Reuters, 10.01.2003.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf Ernst.


[434.] Jkr/Fragment 271 37

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 271, Zeilen: 37-38
Quelle: Altmann 2001
Seite(n): 18, Zeilen: re. Spalte: 38-44
Eine Abtrennung würde zwar den Interessen der Serben entsprechen, die bereits nördlich des Grenzflusses Ibar le-[ben, sie würde aber die Serben südlich des Flusses vor die Wahl stellen, entweder weiterhin unter der Herrschaft der kosovo-albanischen Mehrheit zu verbleiben oder aber nach Nordkosovo bzw. nach Serbien auszuwandern.] Eine solche formale Aufteilung würde zwar die Interessen der Serben verwirklichen, die bereits nördlich des Ibar leben, sie würde aber die Serben südlich dieses Flusses vor die Wahl stellen, entweder weiterhin unter der Herrschaft der Kosovo-albanischen Mehrheit zu verbleiben oder in das nördliche Kosovo bzw. nach Serbien selbst auszuwandern.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Die Übernahme setzt sich auf der nächsten Seite fort.


[435.] Jkr/Fragment 272 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 272, Zeilen: 1-14
Quelle: Altmann 2001
Seite(n): 18, 19, Zeilen: 18: re. Spalte: 38-51; 19: li. Spalte: 1-8, 25-28
[Eine Abtrennung würde zwar den Interessen der Serben entsprechen, die bereits nördlich des Grenzflusses Ibar le-]ben, sie würde aber die Serben südlich des Flusses vor die Wahl stellen, entweder weiterhin unter der Herrschaft der kosovo-albanischen Mehrheit zu verbleiben oder aber nach Nordkosovo bzw. nach Serbien auszuwandem. Im Gegenzug würde eine Abwanderung jener Kosovo-Albaner einsetzen, die heute noch in der nördlichen Mitrovica-Region leben. Während das dann weitgehend von Serben bewohnte Nordkosovo mit Serbien vereinigt würde, müsste für den südlicheren, weit größeren Teil, der dann fast ausschließlich von Albanern besiedelt wäre, weiterhin nach einer Lösung gesucht werden. Da sich in diesem albanischen Teil des Kosovo die wichtigsten serbisch-orthodoxen Klöster und andere Kulturgüter befinden, kann eine endgültige Preisgabe dieser Gebiete von den Serben nicht erwartet werden.

Während auf serbischer Seite die Meinungen zu einer Teilung des Kosovo zumindest ambivalent sind, steht ihr die kosovo-albanische Seite eindeutig ablehnend gegenüber.

[Seite 18, Zeilen 38-51]

Eine solche formale Aufteilung würde zwar die Interessen der Serben verwirklichen, die bereits nördlich des Ibar leben, sie würde aber die Serben südlich dieses Flusses vor die Wahl stellen, entweder weiterhin unter der Herrschaft der Kosovo-albanischen Mehrheit zu verbleiben oder in das nördliche Kosovo bzw. nach Serbien selbst auszuwandern. Im Gegenzug würde wohl auch eine Südmigration jener Kosovo-Albaner die Folge sein, die heute noch in der nördlichen Mitrovica-Region leben. Der wahrscheinliche Bevölkerungsaustausch würde zwei ethnisch weitgehend homogene Territorien schaffen. Während sich der nördliche, serbische Teil vermutlich Serbien anschließen würde, müßte für den südlichen (größe-

[Seite 19, Zeilen 1-8]

ren) Teil, der dann fast ausschließlich albanisch besiedelt wäre, weiterhin eine endgültige Regelung gefunden werden. Da sich aber gerade im albanischen Teil des Kosovo die wichtigsten serbisch-orthodoxen Klöster und andere serbische Kulturgüter und Stätten nationaler Verehrung befänden, kann deren endg ültige Preisgabe von den Serben nicht erwartet werden.

[Seite 19, Zeilen 25-28]

Während auf serbischer Seite die Meinungen zu einer Teilung des Kosovo zumindest geteilt sind, steht ihr die kosovo-albanische Seite grundsätzlich ablehnend gegenüber.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[436.] Jkr/Fragment 273 05

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 273, Zeilen: 5-13, 18-21
Quelle: Altmann 2001
Seite(n): 19, Zeilen: li. Spalte: 8-22
Die internationale Gemeinschaft käme kaum umhin, einem Teilungsmodell eine klare Absage zu erteilen, nachdem sie eine endgültige Teilung schon in Bosnien- Herzegowina nicht akzeptiert hat, insbesondere um die Rückkehr von Kriegsflüchtlingen zu ermöglichen. Sie könnte eine Teilung für das Kosovo auch deshalb nicht in Erwägung ziehen, weil sie gegen ihre eigene Verpflichtung verstoßen würde, erzwungenen Völkertausch möglichst zu vermeiden und das Ziel zu verfolgen, auf dem Balkan die Beibehaltung von multiethnische Gemeinschaften sicherzustellen.575 [...]

Würde man die Möglichkeit des Anschlusses eines serbischen Teils des Kosovo an Serbien in Kauf nehmen, wäre auch die Möglichkeit des Anschlusses des albanischen Teils an die Republik Albanien und die Bildung eines „Großalbanien“ nicht mehr ausgeschlossen, [...]


575 The Independent International Commission on Kosovo, The Kosovo Report, Part II: Analysis - The Future Status of Kosovo; www.kosovocommission.org

Hinzu kommt, daß die internationale Staatengemeinschaft eine derartige formale endgültige Teilung schon in Bosnien-Herzegowina nicht akzeptieren wollte, um die Rückkehr der Vertriebenen zu ermöglichen. Sie könnte sie für das Kosovo (zunächst) auch deshalb nicht in Erwägung ziehen, weil sie gegen ihre normative Verpflichtung verstoßen würde, erzwungenen Völkeraustausch möglichst zu vermeiden und statt dessen eine multiethnische Gemeinschaft auf dem Balkan zu erhalten.19

Würde man die Möglichkeit des Anschlusses eines serbischen Teils des Kosovo an Serbien in Kauf nehmen, wäre auch die Möglichkeit des Anschlusses des albanischen Teils an die Republik Albanien nicht mehr ausgeschlossen [...]


19 Vgl. hierzu auch: The Independent International Commission on Kosovo, The Kosovo Report, Part II: Analysis – The Future Status of Kosovo, http://www.kosovocommission.org/reports/index.html.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Der Einschub (Zeilen 13-17) wird mit einer anderen Quelle bestritte: Jkr/Fragment 273 13


[437.] Jkr/Fragment 273 13

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 273, Zeilen: 13-17
Quelle: Schoch 2003
Seite(n): 29, Zeilen: 20-23
Abgesehen davon würde eine ethnoterritoriale Teilung Mord, ethnische Säuberungen und mit Gewalt geänderte Grenzen sanktionieren. Das falsche Signal, dass das Prinzip der ethnischen Neuordnung endgültig akzeptiert werden würde, könnte die prekäre interethnische Balance auf dem ganzen Balkan erschüttern. 576

576 Andreas Wittkowsky, Give War a Chance? Optionen zur Konsolidierung des Kosovo, in: Internationale Politik und Gesellschaft, 2000/4, S. 351

Abgesehen davon würde eine ethnoterritoriale Teilung Mord, ethnische Säuberungen und mit Gewalt verschobene Grenzen sanktionieren. Das „falsche Signal“, dass „das Prinzip der ethnischen Neuordnung nun endgültig akzeptiert“84 werden würde, könnte die prekäre interethnische Balance auf dem ganzen Balkan erschüttern, von Bosnien-Hercegovina, Mazedonien bis nach Südserbien.

84 Andreas Wittkowsky, a.a.O. (Anm. 76), S. 351.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Nicht nur das Zitat aus der angegebenen Quelle Wittkowsky ist parallel, sondern auch der Halbsatz danach ist wörtlich übernommen.

Man beachte auch, dass von der selben Seite der Quelle auf eine andere Seite der Dissertation übernommen wurde: siehe: Jkr/Fragment 277 23


[438.] Jkr/Fragment 274 13

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 274, Zeilen: 13-16
Quelle: Meyer Schlotter 2000
Seite(n): 58, Zeilen: 36-39
Sobald es aber zu Gebietstransfers größeren Ausmaßes in Mazedonien käme, wäre dessen Bestand in Frage gestellt, zumal dann auch bulgarische und griechische Begehrlichkeiten geweckt werden könnten. Sobald es jedoch zu einer irredentistischen Bewegung größeren Ausmaßes in Mazedonien käme, wäre dessen Bestand in Frage gestellt, zumal dann auch bulgarische und griechische Begehrlichkeiten geweckt werden könnten.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[439.] Jkr/Fragment 275 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 275, Zeilen: 2-20
Quelle: Schoch 2003
Seite(n): 28, Zeilen: 7-24
Auch in der internationalen Publizistik und Politik wird vermehrt gefordert, den Kosovaren die staatliche Unabhängigkeit zuzugestehen. Die Hauptbegründung dafür lautet, dass Belgrad mit der Apartheid, die den Kosovaren alle Rechte entzog, jeden Anspruch auf den Verbleib des Kosovo im serbischen oder jugoslawischen Staatsverband verwirkt habe. Das Völkerrecht kennt zwar kein Recht auf Sezession, doch können massive Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen ein solches Recht begründen. Wird Völkern das Recht auf Eigenständigkeit in einem Staatsverband verweigert, oder wird die betreffende Gruppe gar konsequent entrechtet und unterdrückt, dann wird den Unterdrückten als äußerstes Mittel ein Recht auf Selbsthilfe durch Sezession, also ein Recht auf einen eigenen Staat zugestanden.581 Aus Politik und Wissenschaft wird immer wieder Kritik an der internationalen Balkan-Politik laut, nachdem diese nicht bereit sei, entsprechende Entscheidungen voranzutreiben.582 So erklärte der deutsche Außenpolitiker Karl Lamers, das Kosovo habe durch die NATO-Intervention „eine faktische, nie mehr rückgängig zu machende Unabhängigkeit erreicht“ und man müsse daraus die nötigen Konsequenzen ziehen. „Die Angst des Status-quo-fixierten Westens vor Veränderungen in einer Region, in der alle Kräfte Veränderungen wollen“, sei zu überwinden.583

281 Hans-Joachim Heintze (Hg.), Selbstbestimmungsrecht der Völker - Herausforderung für die Staatenwelt, Bonn, 1997, S. 73-122

282 Ulrich Schneckener, Sezession als Konfliktlösung - Unabhängigkeit für Montenegro und Kosovo?, in: Leviathan, 2001/3, S. 314-336

583 Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) vom 21. 03. 2001

Immer wieder wird in Publizistik und Politik gefordert, den Kosovaren die staatliche Unabhängigkeit zuzugestehen. Die Hauptbegründung dafür lautet, dass Belgrad mit der Apartheid, die den Kosovaren all ihre politischen Vertretungen und Rechte entzog, ja sogar ein so elementares Recht wie Schulbildung versagte, jeden Anspruch auf den Verbleib des Kosovo in den Staatsverband verwirkt habe. Zwar kennt das Völkerrecht kein prinzipielles Recht auf Sezession, doch können massive Unterdrückung und Menschenrechtsverletzungen ein solches begründen:

„Völker haben ein Recht auf die Erhaltung ihrer Eigenständigkeit innerhalb des jeweiligen Staatsverbandes. Insbesondere gehört dazu eine angemessene Vertretung in allen Staatsorganen. Wird sie verweigert oder wird die betreffende Gruppe gar konsequent entrechtet und unterdrückt, dann und nur dann wird als ultima ratio den Unterdrückten ein Recht auf Selbsthilfe durch Sezession zugestanden, also ein Recht auf einen eigenen Staat. Sonst müssen sie sich mit Autonomie, Minderheitenschutz und dergleichen zufrieden geben.“79

Aus Politik und Wissenschaft wird immer wieder Kritik an der internationalen Balkan-Politik artikuliert, die nicht bereit sei, die bestehenden Grenzen in Frage zu stellen.80 Der CDU-Außenpolitiker Karl Lamers etwa erklärte wiederholt, das Kosovo habe durch die NATOIntervention „eine faktische, nie mehr rückgängig zu machende Unabhängigkeit“ und man müsse sich trauen, daraus die Konsequenzen zu ziehen. „Die Angst des Status-quo-fixierten Westens vor Veränderung in einer Region, in der alle Kräfte Veränderung wollen“, sei zu überwinden.81


79 Jörg Fisch, Selbstbestimmung – Opium für die Völker?, in: NZZ 9./10.9.1995. – Vgl. auch Hans-Joachim Heintze, Hg., Selbstbestimmungsrecht der Völker – Herausforderung für die Staatenwelt, Bonn (Dietz), 1997, besonders die Beiträge von Stefan Oeter, S. 73-104, und Thilo Marauhn, S. 105-122.

80 Vgl. Ulrich Schneckener, Sezession als Konfliktlösung – Unabhängigkeit für Montenegro und Kosovo?, in: Leviathan, Nr. 3, 2001, S. 314-336. – Der Autor knüpft freilich sein Plädoyer für die Sezession an so umfangreiche Bedingungen und Kautelen, dass man es auch als Argumentation gegen sie lesen kann. Gewiss setzt die Option der Reintegration „ein hohes Maß an fortwährender, auf Dauer gestellter Verständigungsbereitschaft voraus“, wie er schreibt, doch gilt das nicht minder für die Perspektive einer Sezession, wenn sie denn friedlich verlaufen soll.

81 FAZ 21.3.2001. – Ähnlich auch Timothy Garton Ash, Cry, the Dismembered Country, in: New York Review of Books, January 14, 1999, S. 29-33, und Jens Reuter, Serbien und Kosovo – Das Ende eines Mythos, in: Südosteuropa, Nr. 11-12, 1999, S. 629-645.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Das Fisch Yitat wird nicht als solches übernommen.


[440.] Jkr/Fragment 276 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 276, Zeilen: 1-6
Quelle: Schoch 2003
Seite(n): 28, Zeilen: 24-27
In die Begründungen für die zu gewährende Unabhängigkeit mischen sich auch immer Vorschläge, Serbien für seine Geschichte abzustrafen, wobei für die Unterdrückung der Kosovo-Albaner eine serbische Kollektivschuld angenommen wird, „gleichgültig, ob in Belgrad eine mehr demokratische oder mehr autoritäre serbische Regierung herrschte.“ 585

585 Viktor Meier, Die Staatsgewalt als Feind, in: FAZ vom 24. 03. 2001; In seinem Buch: Jugoslawiens Erben. Die neuen Staaten und die Politik des Westens, 2001, S. 79-103 fordert er ein unabhängiges Kosovo als einzigen Ausweg. Er prangert das gesamte internationale Krisenmanagement als dilettantisch an.

In solche Begründungen mischen sich Vorschläge, Serbien für seine Geschichte abzustrafen, wobei die Unterdrückung der albanischen Minderheit zum Nationalcharakter stilisiert wird, „gleichgültig, ob in Belgrad eine mehr demokratische oder mehr autoritäre serbische Regierung herrschte.“82

82 Viktor Meier, Die Staatsgewalt als Feind, FAZ 24.3.2001. – Sein Buch Jugoslawiens Erben (a.a.O. [Anm. 56], S. 79-103) fordert ein unabhängiges Kosovo als einzigen Ausweg und prangert von dieser Gewissheit aus das gesamte internationale Krisenmanagement als dilettantisch an.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die Übernahme beginnt schon auf der Vorseite.


[441.] Jkr/Fragment 276 17

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 276, Zeilen: 17-34
Quelle: Altmann 2001
Seite(n): 19, Zeilen: S. 19: re. Spalte Z. 19ff.
Nach der zu erwartenden nahezu hundertprozentigen Zustimmung zur Unabhängigkeit würde das Parlament diese erklären und Verhandlungen mit den Gremien der internationalen Gemeinschaft hinsichtlich des Fahrplans für die Übergabe der Souveränität aufnehmen. Das Parlament könnte die Funktion einer verfassungsgebenden Versammlung übernehmen und den Verfassungsrahmen für die provisorische Selbstregierung zu einer neuen Verfassung für das Kosovo aufwerten. Die internationale Gemeinschaft hätte bei dieser Lösung die Aufgabe, für die äußere Sicherheit des neuen Staates zu sorgen, bis zur Landesverteidigung eine eigene Armee aufgebaut wäre. Mit der Beendigung des Status eines UN-Protektorats und der ohnehin nur noch fiktiven Souveränität der ehemaligen Bundesrepublik Jugoslawien hätten die Kosovo-Albaner ihr seit Jahrzehnten herbeigesehntes Idealziel erreicht. Vor der Schaffung der Unabhängigkeit müssten jedoch eine Reihe von Hindernissen überwunden werden. So wäre mit hoher Wahrscheinlichkeit damit zu rechnen, dass Russland und China als ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrates gegen eine Unabhängigkeit für Kosovo ihr Veto einlegen. Beide Staaten würden einem möglichen Präzedenzfall entgegenwirken, allein schon, um die Stabilität und Integrität ihrer eigenen multinationalen Staatengebilde nicht zu gefährden. Darüber hinaus würde in [ihren Augen die Anerkennung gewaltsam agierender Sezessionsbewegungen nachträglich sanktioniert.] [Altmann S. 19]

Nach dem erwünschten und erwarteten Ergebnis (nahezu 100% Zustimmung zur Unabhängigkeit) würde das Parlament die Unabhängigkeit erklären und Verhandlungen mit der internationalen Gemeinschaft über den Fahrplan für die Übergabe der Souveränität aufnehmen.

In diesem Szenario könnte das Parlament die Funktion einer verfassunggebenden Versammlung übernehmen und den am 14. Mai 2001 in Kraft getretenen Verfassungsrahmen für die provisorische Selbstregierung durch entsprechende Gesetze und weitere Institutionen zu einer neuen Verfassung des Kosovo ausbauen. Aufgabe der internationalen Staatengemeinschaft wäre die befristete Sicherung des neuen Staates, bis eine eigene Sicherheitskomponente (Armee) aufgebaut wäre. Daß diese Option der Idealvorstellung der Kosovo-Albaner entspricht, muß nicht betont werden: Das UN-Protektorat und die zunehmend fiktive Souveränität der Bundesrepublik Jugoslawien über das Kosovo würden beendet.

Der Verwirklichung des Unabhängigkeitsszenarios stehen eine ganz Reihe von Bedenken und Hindernissen im Wege. Es muß als sicher angenommen werden, daß Rußland und die Volksrepublik China als ständige Mitglieder des UN-Sicherheitsrats gegen jedes Er-

[Altmann S. 20]

suchen um Anerkennung der Unabhängigkeit des Kosovo ihr Veto einlegen. Dies nicht nur, weil nach ihrer Ansicht eine solche Anerkennung gewaltsam agierende Sezessionsbewegungen nachträglich sanktionieren würde. Vielmehr müssen beide Staaten jedem möglichen Präzedenzfall entgegenwirken, der die Stabilität und Integrität ihrer eigenen großen multinationalen und multiethnischen Staatengebilde gefährden könnte (Tschetschenien, Tibet!).

Anmerkungen

Viele Umformulierungen, aber im Wesentlichen eine Wiedergabe des Quelleninhalts ohne einen Quellenverweis. Fortsetzung auf der Folgeseite.


[442.] Jkr/Fragment 277 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 277, Zeilen: 1-22
Quelle: Altmann 2001
Seite(n): 20, Zeilen: li. Spalte: 2-5, 12-33, 40-45; re. Spalte: 2-5
[Darüber hinaus würde in] ihren Augen die Anerkennung gewaltsam agierender Sezessionsbewegungen nachträglich sanktioniert. Die Anerkennung eines unabhängigen Kosovo, dessen Grenzen gegen denn [sic!] Willen der Union Serbien und Montenegrio [sic!] als Rechtsnachfolgerin der BR Jugoslawien gezogen würden, liefe nicht nur den Prinzipien der KSZE Schlussakte von Helsinki zuwider.587 Sie könnte zudem die Stabilität der Region in Gefahr bringen. Nicht nur bei der oben angesprochenen ethnonationalen Teilung, noch mehr bei der Bildung eines souveränen Staates Kosovo könnten weitere Sezessionsbestrebungen in Mazedonien, im südserbischen Preševo-Tal und möglicherweise auch in Montenegro unter der dort ansässigen albanischen Bevölkerungen die Folge sein. Gerade der instabile, junge Staat Mazedonien wäre dabei besonders gefährdet. Sein Auseinanderbrechen würde bei allen Nachbarstaaten Begehrlichkeiten auslösen und eine völlig unkalkulierbare Situation in der Balkanregion heraufbeschwören. Nicht auszuschließen ist außerdem, dass es zu einem späteren Zeitpunkt zu einem Zusammenschluss des unabhängigen Kosovo mit Albanien käme. Das entstehende „Großalbanien“ würde die politische Gewichtung grundlegend verschieben, da dieses Staatsgebilde eine nicht zu unterschätzende Anziehungskraft auf die in den Nachbarländern lebenden Albaner haben würde. Zu bedenken ist darüber hinaus der Aspekt, dass von der Anerkennung des als Folge eines Referendums selbständig gewordenen Kosovo die albanische Bevölkerung in den Nachbarländern eine Präzedenzwirkung ableiten und ähnliche Volksabstimmungen fordern könnten. Eine weitere Desintegration wäre die Folge davon.

587 [...]

[li. Spalte: 2-5]

Dies nicht nur, weil nach ihrer Ansicht eine solche Anerkennung gewaltsam agierende Sezessionsbewegungen nachträglich sanktionieren würde.

[li. Spalte: 12-33]

Die Anerkennung eines unabhängigen Kosovo, dessen Grenzen ohne Einwilligung der BR Jugoslawien/ Serbiens gezogen würden, liefe nicht nur den Prinzipien der Helsinki-Schlußakte zuwider. Es wird vielmehr befürchtet, daß ein souveränes Kosovo weitere Sezessionsbestrebungen im Nachbarland Makedonien, im Preševo-Tal (in Südserbien) und möglicherweise auch im angrenzenden Montenegro unter der dort ansässigen albanischen Bevölkerung verstärken oder wecken könnte. Gerade Makedonien scheint augenblicklich besonders gefährdet. Ein Zerfall dieses jungen Staates könnte Begehrlichkeiten und Auseinandersetzungen zwischen den benachbarten Ländern (Albanien, Kosovo, Serbien, Bulgarien und Griechenland) auslösen. Gegen eine Unabhängigkeit des Kosovo spricht auch das Argument, daß zumindest ein späterer Zusammenschluß Albaniens mit dem Kosovo, möglicherweise in Form einer Föderation, sehr wahrscheinlich sei. Das entstehende Großalbanien würde die politischen Gewichte grundlegend verschieben, da es zentripetal anziehend auf die in den übrigen Ländern verteilten Albaner wirken dürfte.

[li. Spalte: 40-45]

Von der Anerkennung eines als Folge eines Referendums selbständig gewordenen Kosovo befürchtet man nicht nur eine Präzedenzwirkung für die albanische Bevölkerung in Makedonien und Montenegro, eventuell sogar in Nordgriechenland, sondern auch für die bosnischen Serben in der Republika Srpska, [...].

[re. Spalte: 2-5]

Daß Montenegro sich ohnehin auf dem Weg Richtung Referendum befindet, würde sich in das Gesamtszenario weitgehender Desintegration fügen.

Anmerkungen

Fortgesetzte Übereinstimmungen mit der Quelle von vorheriger Seite. Im Wesentlichen wird der Inhalt der Quelle nacherzählt, mit einigen Umformulierungen, darunter Synonymersetzungen, Ausschmückungen aber auch Kürzungen.


[443.] Jkr/Fragment 277 23

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 277, Zeilen: 23-27
Quelle: Schoch 2003
Seite(n): 29, Zeilen: 1-3
Wenig spricht nach den Racheakten vom Sommer 1999 und den lediglich eingedämmten, gewalttätigen Übergriffen in den Jahren danach dafür, dass ein unabhängiges Kosovo die Rechte der noch im Kosovo verbliebenen Serben und anderer Minderheiten schützen, geschweige denn die Vertriebenen effektiv zur Rückkehr ermuntern würde. Wenig spricht nach den Racheakten vom Sommer 1999 dafür, dass ein unabhängiges Kosovo die Rechte der noch im Kosovo verbliebenen Serben und anderer Minderheiten schützen, geschweige denn die Vertriebenen zur Rückkehr ermuntern würde.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[444.] Jkr/Fragment 278 05

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 278, Zeilen: 5-11
Quelle: Altmann 2001
Seite(n): 20, Zeilen: re. Spalte: 16-25
Nicht zuletzt wegen dieser Bedenken und absehbaren Probleme wurde der UN-Sonderbeauftragte und Chef der UNMIK-Verwaltung im 2001 erlassenen Verfassungsrahmen mit der Vollmacht ausgestattet, mit seinem Veto jedes vom Kosovo-Parlament verabschiedete Gesetz und damit auch die Ausrufung eines Referendums aufheben zu können. Es besitzt sogar die Kompetenz, das Parlament aufzulösen, wenn es mit seinen Beschlüssen gegen die UN-Resolution 1244 verstößt. Aufgrund all dieser Bedenken wurde nicht zuletzt der Sonderbeauftragte des UNO-Generalsekretärs, der Chef der UNMIK-Verwaltung, im provisorischen Verfassungsrahmen mit der Vollmacht ausgestattet, mit seinem Veto jedes vom künftigen Kosovo-Parlament verabschiedete Gesetz und damit auch die Ausrufung eines Referendums zu Fall zu bringen und sogar das Parlament aufzulösen, wenn es mit seinen Handlungen gegen die UN-Sicherheitsratsresolution 1244 verstößt.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[445.] Jkr/Fragment 278 11

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 278, Zeilen: 11-16
Quelle: Altmann Reljic 2003
Seite(n): 7, Zeilen: li. Spalte: 44-50; re. Spalte: 1-3
Unabhängig davon sollte in Belgrad und Pristina stets verdeutlicht werden, dass die von allen Beteiligten mit Nachdruck geforderte und von der EU auch angebotene EU-Perspektive nur dann als realisierbar angesehen werden kann, wenn vorher eine politische Lösung des Kosovo-Problems gefunden wurde. Damit dürften einseitige Versuche zur Schaffung vollendeter Tatsachen weitgehend ausgeschlossen sein. Den Beteiligten in Prishtina, Mitrovica und Belgrad muß aber deutlich gesagt werden, daß die von allen Seiten so intensiv geforderte und von der EU auch durchaus angebotene EU-Perspektive nur dann als realistisch angesehen werden kann, wenn vorher eine politische Lösung gefunden wurde. Damit sollen einseitige Versuche zur Schaffung vollendeter Tatsachen ausgeschlossen werden.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[446.] Jkr/Fragment 281 29

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 281, Zeilen: 29-36
Quelle: Ernst 2002
Seite(n): 361, Zeilen: 4-18
Nachdem der Verfassungsrahmen wegen der Bestimmungen der Resolution 1244 kein Referendum über die Zukunft Kosovos vorsieht, trifft die Übergangsverfassung bei den kosovarischen Politikern nach wie vor auf heftige Kritik. Darüber hinaus stoßen die umfangreichen Vollmachten des Sondergesandten immer wieder auf Ablehnung. Das betrifft insbesondere dessen absolute Herrschaft über die Außenbeziehungen, aufgrund derer er Resolutionen zum Status Kosovos oder Vereinbarungen mit ausländischen Regierungen aufheben kann. In diesem Zusammenhang wird gerne eine Aussage der oben genannten [ internationalen Kommission zitiert, wonach die Machtverteilung des Verfassungsrahmens als kolonialistisch zu kritisieren ist und darauf hingewiesen wird dass die Bürger sich nicht verantwortungsbewusst verhalten würden, wenn man ihnen nicht Verantwortung überträgt. 598]

598 Independent International Commission on Kosovo, a.a.0. (Anm. 592), S. 8

Weil der Verfassungsrahmen kein Referendum über die Zukunft Kosovos vorsieht (was jenseits der Resolution 1244 gelegen hätte), wurde das Grundgesetz von den albanischen Parteien nur mit großer Reserve akzeptiert (Rugovas LDK, Ramush Haradinajs AAK) oder ganz abgelehnt (Hashim Thacis PDK). Zudem weckten und wecken die umfangreichen Vollmachten für den Sondergesandten Unmut. 13 Das betrifft aber nicht nur dessen Herrschaft über die Außenbeziehungen, dank der er Resolutionen zum Status oder Vereinbarungen mit fremden Regierungen kassiert; ebenso wird seine Kontrolle des Budgets angefeindet. "Wie sollen wir unsere Hausaufgaben machen, wenn man uns weder Papier noch Bleistift gibt?", heißt eine beliebte Redewendung von Parlamentspräsident Nexhat Daci. Und gerne wird ein Papier der Independent International Commission on Kosovo zitiert, welches die Machtverteilung des Verfassungsrahmens als kolonialistisch kritisiert und glaubt, "people will not behave responsibly unless they are given responsibility." 14

13 [...]

14 Independent International Commission on Kosovo: The Follow-Up. Why Conditional Independence. Stockholm, September 2001, S. 8.

Anmerkungen

Fortsetzung der sinngemäßen und wörtlichen Übereinstimmungen auf der Folgeseite.


[447.] Jkr/Fragment 282 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 282, Zeilen: 1-32 (komplett)
Quelle: Ernst 2002
Seite(n): 361, 362, 363, Zeilen: 361: 9-18; 362: 2-36; 363: 1, 12-20
[Das betrifft insbesondere dessen absolute Herrschaft über die Außenbeziehungen, aufgrund derer er Resolutionen zum Status Kosovos oder Vereinbarungen mit ausländischen Regierungen aufheben kann. In diesem Zusammenhang wird gerne eine Aussage der oben genannten] internationalen Kommission zitiert, wonach die Machtverteilung des Verfassungsrahmens als kolonialistisch zu kritisieren ist und darauf hingewiesen wird dass die Bürger sich nicht verantwortungsbewusst verhalten würden, wenn man ihnen nicht Verantwortung überträgt. 598 Nicht zuletzt wegen der ungeklärten Statusfrage und des fehlenden Zeitplans zu deren Klärung und wegen des Zögerns der internationalen Staatengemeinschaft hat sich die Stimmung zwischen den lokalen politischen Eliten und UNMIK merklich eingetrübt. Übersehen wird in diesem Zusammenhang vielfach, dass alle Entscheidungen in Zusammenhang mit der Statusfrage an die Resolution 1244 gekoppelt sind. Erst wenn es gelungen ist, die Ansprüche der Resolution, insbesondere hinsichtlich der Flüchtlingsrückkehr und der öffentlichen Sicherheit zu erfüllen, kann UNMIK einen politischen Prozess zur Festlegung des künftigen Status, der ggf. eine konditionierten Unabhängigkeit beinhaltet, einleiten.599 Als Konsequenz daraus hat der Sondergesandte Steiner im Frühjahr 2002 die Mindestanforderungen für den Beginn der Statusdiskussion auch acht „benchmarks“ 600 definiert. Wenn diese Anforderungen erfüllt sind, so die Vorgabe, können Verhandlungen über den Status eingeleitet werden. Die internationale Staatengemeinschaft hat das von Steiner so bezeichnete Mantra „Standards vor Status“ 601, uneingeschränkt begrüßt und bestätigte damit den eingeschlagenen Weg.

Die kosovarischen Politiker kritisieren dieses Konzept, nachdem es ihrer Meinung nach nur dem Ziel diene, die Unabhängigkeit hinauszuschieben oder letztlich zu verhindern. Ihres Erachtens sind die Standards nicht zu erreichen, wenn nicht mittels der Unabhängigkeit die entsprechenden Kompetenzen zugestanden werden. Präsident Rugova hat in einer Kritik zu Steiners Doktrin gar festgestellt, dass, wenn die Statusfrage nicht bald gelöst sein werde, die albanische Frage insgesamt neu gestellt werden müsse. Mit anderen Worten: Ohne Kosovos Eigenstaatlichkeit müsse die Zusammenführung aller albanisch besiedelten Gebiete wieder erwogen werden. Viele kosovarische Politiker führen die wachsenden Spannungen und Blockaden zwischen den lokalen politischen Akteuren und den UNMIK-Vertretern auf die ungelöste Statusfrage zurück. Die LDK-Abgeordnete Edita Tahiri ist der Meinung, dass „das kosovarische Schiff nicht vorwärts kommen kann, wenn ihm der Kompass fehlt.“ Solange die Albaner [fürchteten und die Serben hofften, dass Kosovo eines Tages wieder zu Serbien und Montenegro gehöre, blieben die Beziehungen zwischen den Volksgruppen und zwischen Kosovo und Serbien gestört. 602]


598 Independent International Commission on Kosovo, a.a.0. (Anm. 592), S. 8

599 UN-Resolution 1244 (1999), Punkt 1lc und 11e

600 Die zu erreichenden „Zielmarken“ sind: funktionierende demokratische Institutionen, Rechtsstaatlichkeit, Bewegungsfreiheit, Rückkehr und Integration Vertriebener, Wirtschaftsreformen, Eigentumsrechte, Dialog mit Belgrad und Reform des Kosovo Protection Corps.

601 Mantra bedeutet gemäß dem Duden: „als wirkungsfähig geltender religiöser Spruch oder Formel der Insider“.

602 Edita Tahiri: Nation Building in Kosova. Can the indefinite postponement of final status undermine the success? Zitiert nach Andreas Ernst, “Standards vor Status”, in: Südosteuropa, 2002 H. 7-9, S. 363

[Seite 361, Zeilen 9-18]

Das betrifft aber nicht nur dessen Herrschaft über die Außenbeziehungen, dank der er Resolutionen zum Status oder Vereinbarungen mit fremden Regierungen kassiert; ebenso wird seine Kontrolle des Budgets angefeindet. "Wie sollen wir unsere Hausaufgaben machen, wenn man uns weder Papier noch Bleistift gibt?", heißt eine beliebte Redewendung von Parlamentspräsident Nexhat Daci. Und gerne wird ein Papier der Independent International Commission on Kosovo zitiert, welches die Machtverteilung des Verfassungsrahmens als kolonialistisch kritisiert und glaubt, "people will not behave responsibly unless they are given responsibility." 14

[Seite 362, Zeilen 2-36]

Beide Seiten bringen plausible Gründe für das Versagen der jeweils anderen vor, was den Schluss nahe legt, daß beide ihren Teil zur unbefriedigenden Situation beitragen. Interessanter, als die Schuldzuweisungen im einzelnen zu untersuchen, erscheint die Suche nach den strukturellen Ursachen der negativen Dynamik zwischen UNMIK und den lokalen politischen Eliten. Sie liegen, so scheint es, in der ungeklärten Statusfrage, genauer im Fehlen eines Zeitplans zu deren Klärung und im Zögern sowohl der "internationalen Staatengemeinschaft", wie auch Prishtinas/ Pristinas und Belgrads, sich auf Gespräche darüber einzulassen. Weshalb? Die Frage nach der Leistungsfähigkeit der Politik Prishtinas/Priätinas (an der beide, UNMIK und die lokalen Eliten, beteiligt sind) ist durch die UN-Resolution 1244 mit der Statusfrage gekoppelt. Erst nachdem es gelungen ist, die Ansprüche der Resolution (insbesondere auf Vertriebenenrückkehr und öffentliche Sicherheit) zu erfüllen, kann UNMIK beginnen ”[to facilitate] a political process to determine Kosovo 's future status [...]. 15 Folgerichtig hat der Sondergesandte im Frühjahr 2002 die Mindestanforderungen für den Beginn einer Statusdiskussion durch acht "benchmarks" konkretisiert: funktionierende demokratische Institutionen, Rechtsstaatlichkeit, Bewegungsfreiheit, Rückkehr und Integration Vertriebener, Wirtschaftsreformen, Eigentumsrechte, Dialog mit Belgrad und Reform des Kosovo Protection Corps.16 Wenn diese Anforderungen erfüllt sind, so die Doktrin, können Verhandlungen über den Status eingeleitet werden - "Standards before Status". Vor allem die Staatengemeinschaft hat dieses "Mantra" Steiners, wie er es selber nennt, begrüßt und verweist bei jeder Gelegenheit darauf.17

Dem Konzept ist formale Eleganz und inhaltliche Konsistenz zuzubilligen. Es hat aber einen entscheidenden Fehler: Es wird von den kosovoalbanischen Eliten nicht akzeptiert. Insbesondere zwei Einwände sind immer wieder zu hören. "Standards vor Status" diene dem Ziel, die Unabhängigkeit auf ein fernes, unbestimmtes Datum zu verlegen oder ganz zu verunmöglichen. Und: Die Erreichung der Standards sei gar nicht möglich ohne den Status der Unabhängigkeit (bzw. die damit verbundenen Kompetenzen). Die Qualität der Gegenrede zu Steiners Doktrin variiert stark. Eher plump argumentiert Präsident Rugova, der im Gespräch feststellt, wenn die Statusfrage nicht bald gelöst werde, müsse die albanische Frage insgesamt neu gestellt werden. Mit ändern Worten: Ohne Kosovos Eigenstaatlichkeit müsse die Zusammenführung aller albanisch besiedelten Gebiete ("Großalbanien") wieder erwogen werden. 18 Wiederholt sehr scharf und polemisch hat

[Seite 363, Zeile 1]

sich der Minister für öffentliche Dienste, Jakup Krasniqi, zu Wort gemeldet: [...]

[Seite 363, Zeilen 12-20]

Eine differenzierte Auseinandersetzung mit Steiners Doktrin führt die LDK-Parlamentarierin Edita Tahiri, die in den Jahren des "Parallellsystems" zeitweise als "Außenministerin" gewirkt hatte. Sie führt die wachsenden Spannungen und Blockaden zwischen den lokalen politischen Akteuren und den Vertretern der internationalen Gemeinschaft auf die ungelöste Statusfrage zurück.„Das kosovarische Schiff kann nicht vorwärts kommen, wenn ihm der Kompaß fehlt.“ 19 Solange die Albaner fürchteten und die Serben hofften, daß Kosovo eines Tages wieder zu Jugoslawien (bzw. dessen Nachfolgestaat) gehöre, blieben die Beziehungen zwischen den Volksgruppen und zwischen Kosovo und Serbien gestört.


14 Independent International Commission on Kosovo: The Follow-Up. Why Conditional Independence. Stockholm, September 2001, S. 8. [...]

15 UN-Resolution 1244, 1lc.

16 Die Eckpunkte wurden ergänzt durch die Auflistung der Aufgaben, welche die lokalen Kräfte zu ihrer Erfüllung unternehmen müssen. Die Liste (und damit die Definition von Erfolg oder Mißerfolg) erscheint interpretationsbedürftig, etwa: "Accountability through focus on delivery of public services" als Beitrag zu funktionierenden demokratischen Institutionen.

17 Mantra, gemäß Duden: "als wirkungskräftig geltender religiöser Spruch oder Formel der Insider."

18 Anfang August 2002 in seiner Residenz in Prishtina/Pristina.

19 Tahiri, Edita: Nation Building in Kosova. Can the indefinite postponement of final status undermine the success? Ms. 2002, S. 16.

Anmerkungen

Überschneidung mit Jkr/Fragment 282 24 (als Dublette eingestuft). Auf die Quelle wird erst auf der Folgeseite in Fußnote 602 verwiesen, wobei sich der Verweis lt. Fußnotentext auf die Äußerungen von Edita Tahiri, nicht jedoch den voranstehenden Inhalt bezieht.


[448.] Jkr/Fragment 283 01

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 283, Zeilen: 1-10
Quelle: Ernst 2002
Seite(n): 363, Zeilen: 12-20, 28-34
[Die LDK-Abgeordnete Edita Tahiri ist der Meinung, dass „das kosovarische Schiff nicht vorwärts kommen kann, wenn ihm der Kompass fehlt.“ Solange die Albaner] fürchteten und die Serben hofften, dass Kosovo eines Tages wieder zu Serbien und Montenegro gehöre, blieben die Beziehungen zwischen den Volksgruppen und zwischen Kosovo und Serbien gestört. 602 Als positives Beispiel und möglicher Ausweg aus der, durch das Hinausschieben der Statusfrage entstandenen Krise, wird das UN-Protektorat in Ost-Timor genannt. Dort wurden die Kompetenzen nach nur kurzer Zeit an die örtlichen Institutionen übertragen, welche auf dem Weg in die Unabhängigkeit von einem internationalen Aufsichtsgremium begleitet werden. Die Abgeordnete entwickelte daraus die Formel „Unabhängigkeit plus Protektorat“, was genau dem oben dargelegten Vorschlag einer „konditionierten Unabhängigkeit“ entspricht. 603

602 Edita Tahiri: Nation Building in Kosova. Can the indefinite postponement of final status undermine the success? Zitiert nach Andreas Ernst, “Standards vor Status”, in: Südosteuropa, 2002 H. 7-9, S. 363

603 Independent International Commission on Kosovo, a.a.O. (Anm. 592)

Eine differenzierte Auseinandersetzung mit Steiners Doktrin führt die LDK-Parlamentarierin Edita Tahiri, die in den Jahren des "Parallellsystems" zeitweise als "Außenministerin" gewirkt hatte. Sie führt die wachsenden Spannungen und Blockaden zwischen den lokalen politischen Akteuren und den Vertretern der internationalen Gemeinschaft auf die ungelöste Statusfrage zurück. „Das kosovarische Schiff kann nicht vorwärts kommen, wenn ihm der Kompaß fehlt.“ 19 Solange die Albaner fürchteten und die Serben hofften, daß Kosovo eines Tages wieder zu Jugoslawien (bzw. dessen Nachfolgestaat) gehöre, blieben die Beziehungen zwischen den Volksgruppen und zwischen Kosovo und Serbien gestört.

[...]

20 Das Beispiel des UN-Protektorats Ost-Timors zeige aber einen Ausweg aus der Krise: schnelle Übergabe der Kompetenzen an die Regierung, die von einem internationalen Aufsichtsgremium („auditing body“) begleitet werde solle und Entlassung in die Unabhängigkeit. Daraus resultiert Tahiris Formel "Unabhängigkeit plus Protektorat", was in der Sache dem Vorschlag der Independent International Commission on Kosovo zugunsten einer "konditionierten Unabhängigkeit" entspricht.21


19 Tahiri, Edita: Nation Building in Kosova. Can the indefinite postponement of final status undermine the success? Ms. 2002, S. 16.

20 A.a.O. S. 9ff.

21 Vgl. Anm. 14

Anmerkungen

Fortgesetzte sinngemäße und wörtliche Übereinstimungen von vorheriger Seite. auf die Quelle wird nur im Zusammenhang mit den Äußerungen von Edita Tahiri verwiesen, siehe Fußnote 602.


[449.] Jkr/Fragment 283 13

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 283, Zeilen: 13-27
Quelle: Altmann Reljic 2003
Seite(n): 2, Zeilen: li. Spalte: 17-32, 41-46
Während ursprünglich die Erfüllung Steiners Doktrin noch als unveränderbare Voraussetzung für die Aufnahme von Status-Gesprächen für das Kosovo gesehen wurde, ließ der UN-Sondergesandte bei einer Rede in Berlin am 12. November 2002 aufhorchen, als er die Unabhängigkeit des Kosovo ausdrücklich nicht mehr ausschloss. Er hatte in den zurückliegenden Monaten deutlicher als je zuvor eine Richtung für die weitere Politik des Westens im Kosovo festgelegt. So begegnete er den Forderungen der kosovo- albanischen Seite nach Unabhängigkeit mit der Zusage, UNMIK werde bis Ende 2003 alle Befugnisse mit Ausnahme des Minderheitenschutzes, der Sicherheit und der Außenpolitik auf die lokalen Institutionen übertragen haben.

Obwohl in Belgrad solche Erklärungen als Ausdruck der Bereitschaft der Staatengemeinschaft gewertet werden, stillschweigend die Grundlagen für die Unabhängigkeit des Kosovo zu schaffen, sind in jüngster Zeit auch von serbischer Seite Signale vernehmbar, wonach zumindest ein Teil der Verantwortlichen Bewegung in die festgefahrenen Fronten bringen möchten.

[Zeilen 17-32]

Steiner hatte in den letzten Monaten prononcierter als je zuvor eine Richtung für die weitere Politik des Westens im Kosovo festgelegt. So schloß er in seiner Ansprache an der Humboldt-Universität in Berlin am 12. November 2002 die Unabhängigkeit des Kosovo ausdrücklich nicht aus. In späteren Einlassungen begegnete er den immer dringlicher werdenden Forderungen der kosovo-albanischen Seite nach Unabhängigkeit mit dem Versprechen, die UN-Mission werde bis Jahresende alle Befugnisse mit Ausnahme des Minderheitenschutzes, der Sicherheit und der Außenpolitik auf die lokalen Institutionen übertragen.

[Zeilen 41-46]

In Belgrad wurden seine Erklärungen als Ausdruck der Bereitschaft der internationalen Staatengemeinschaft verstanden, allmählich und stillschweigend die Grundlagen für die Unabhängigkeit des Kosovo zu schaffen.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die nicht übernommenen Halbsätze zu Beginn und am Ende des Fragments gehen nicht in die Zeienzählung ein.


[450.] Jkr/Fragment 283 25

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 283, Zeilen: 25-36
Quelle: Ernst 2002
Seite(n): 364, Zeilen: 1-2, 26-35
Obwohl in Belgrad solche Erklärungen als Ausdruck der Bereitschaft der Staatengemeinschaft gewertet werden, stillschweigend die Grundlagen für die Unabhängigkeit des Kosovo zu schaffen, sind in jüngster Zeit auch von serbischer Seite Signale vernehmbar, wonach zumindest ein Teil der Verantwortlichen Bewegung in die festgefahrenen Fronten bringen möchten. Dabei dürfte nicht zuletzt der Wunsch der serbischen Regierung nach Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU eine Rolle spielen, dessen Erfüllung durch den ungeklärten Status Kosovos zumindest erschwert wird. Die Bereitschaft der kosovarischen Politiker, in einen Verhandlungsprozess einzutreten, wirkt hingegen ambivalent. Einerseits wird die baldige Entlassung in die Unabhängigkeit gefordert, andererseits wurden Direktverhandlungen mit Belgrad lange Zeit abgelehnt. Dabei scheint die tief verwurzelte Befürchtung, den serbischen Verhandlungspartnern aufgrund mangelnder politischer Versiertheit und Erfahrung unterlegen zu sein, eine nicht unerhebliche [Rolle zu spielen.] [Zeilen 1-2]

Auch aus Belgrad kommen in jüngster Zeit Signale, daß zumindest ein Teil der Verantwortlichen Bewegung in die festgefahrenen Fronten bringen möchten.

[Zeilen 26-35]

Ein weiterer Grund dürfte der Wunsch nach Verhandlungen über ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU sein, der durch den ungeklärten Status Kosovos zumindest erschwert wird. Die Bereitschaft der kosovoalbanischen Elite, auf einen Verhandlungsprozeß einzutreten, wirkt derweil ambivalent. Einerseits wird die Entlassung in die Unabhängigkeit so schnell als möglich gefordert und als Voraussetzung für andauernden Frieden auf dem Balkan bezeichnet. Andererseits werden Direktverhandlungen mit Belgrad, selbst über vergleichsweise unpolitische praktische Fragen (Infrastruktur, Handel) abgelehnt. Dabei scheint der eingespielte psychologische Reflex, gegenüber Belgrad unterlegen zu sein, mit eine Rolle zu spielen.

Anmerkungen

Fortsetzung der sinngemäßen und wörtlichen Übereinstimmungen auf der Folgeseite. Erst dort findet sich im letzten Drittel der Seite wieder ein Verweis auf die Quelle. (Die ersten beiden Zeilen sind nur der Vollständigkeit halber dargestellt).


[451.] Jkr/Fragment 284 01

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 284, Zeilen: 1-25
Quelle: Ernst 2002
Seite(n): 365-366, Zeilen: 365: 34-36; 366: 1-5, 9-22, 27-38; 367: 1-3
[Dabei scheint die tief verwurzelte Befürchtung, den serbischen Verhandlungspartnern aufgrund mangelnder politischer Versiertheit und Erfahrung unterlegen zu sein, eine nicht unerhebliche] Rolle zu spielen. Verschiedene ihrer Parlamentarier sind nach wie vor der Auffassung, dass die Statusverhandlungen bilateral zwischen den Kosovo-Albanern und der internationalen Staatengemeinschaft geführt werden sollten. Verhandlungen mit Belgrad hätten ihrer Ansicht nach erst dann einen Sinn, wenn die Unabhängigkeit von der Staatengemeinschaft festgeschrieben sei. Dann könne mit Serbien technische Detailfragen der geklärt werden.

In Anbetracht dieser schwierigen Ausgangslage ist es nachvollziehbar, dass keine Seite mit großer Freude darauf hinarbeitet, diesen höchst anspruchsvollen und schwierigen Verhandlungsprozess zu beginnen. Nicht ausgeschlossen werden kann dabei, dass ein ungünstiger Verhandlungsverlauf radikalen oder sogar militanten Kräften Auftrieb verleiht und die relative Stabilität in Kosovo und Serbien nachhaltig gefährdet. Im Gegensatz dazu sind jedoch die Risiken eines weiteren Aufschubs von Gesprächen ungleich größer. Die Albaner werden in einem solchen Fall die Rückkehr der Serben zumindest behindern, Belgrad wird die Integration der Kosovo-Serben hintertreiben, womit zentrale „benchmarks“ Steiners dauerhaft außer Reichweite bleiben. Zweifelsohne aber werden die oben angesprochenen Spannungen zwischen UNMIK und den einheimischen Eliten in Kosovo weiter zunehmen. An baldigen Verhandlungen mit dem Ziel einer endgültigen Lösung der Statusfrage führt folglich kein Weg vorbei. Klar ist, dass daran starke internationale Vermittler beteiligt sein müssen. Dabei könnte zielführender sein, einen Prozess festzulegen, bei dem erreichte Standards fortlaufend durch Statusgewinne im Sinne von Souveränitätsgewinnen abgegolten werden, ohne das Endziel einer konditionierten Souveränität vorwegzunehmen. 604 Diese Vorgehensweise hätte den Vorteil, dass für die problematische Festlegung des völkerrechtlichen Status Zeit gewonnen werden könnte.


604 Andreas Ernst, a.a.O. (Anm. 602), S. 365; Kosovo Final Status. Options and Cross-Border Requirements, Juli 2002, www.usip.org

[Seite 365, Zeilen 34-36]

Dabei scheint der eingespielte psychologische Reflex, gegenüber Belgrad unterlegen zu sein, mit eine Rolle zu spielen. Immer wieder ist auch zu hören, daß ohne die "Anerkennung einer historischen Schuld"

[Seite 366, Zeilen 1-5]

durch die Serben ein Klima für konstruktive Gespräche unmöglich sei. Verschiedene Parlamentarier halten sogar fest, daß Verhandlungen mit Belgrad eigentlich erst dann einen Sinn hätten, wenn die Unabhängigkeit von der "internationalen Gemeinschaft" festgeschrieben und von Belgrad nolens volens akzeptiert worden sei.

[Seite 366, Zeilen 9-22]

Aus dieser Perspektive ginge es in Direktgesprächen mit Belgrad lediglich darum, technische Detailfragen der Loslösung zu klären. Die eigentlichen Status-Verhandlungen würden bilateral zwischen den Kosovoalbanern und der Staatengemeinschaft geführt.

Angesichts dieser Ausgangslage ist es verständlich, daß niemand uneingeschränkt Lust hat, diesen höchst anspruchsvollen und schwierigen Verhandlungsprozess zu beginnen. Es kann nicht einmal ausgeschlossen werden, daß ein Verhandlungsverlauf, der von der einen oder ändern Seite (vielleicht auch beiden) als ungünstig eingeschätzt wird, radikalen und militanten Kräften Auftrieb gibt und die relative Stabilität in Serbien und Kosovo gefährdet. Dennoch: Die Risiken des weiteren Aufschubs von Gesprächen erscheinen ungleich größer. Die Albaner werden die Rückkehr der Serben blockieren, Belgrad wird die Integration der Kosovoserben hintertreiben - womit zentrale "benchmarks" Steiners dauerhaft außer Reichweite bleiben.

[Seite 366, Zeilen 27-38]

Ganz ohne Zweifel aber werden die Spannungen zwischen den internationalen Protektoren und den einheimischen Eliten Kosovos zunehmen, und wer als Befreier begrüßt wurde, könnte dereinst als Besatzer bekämpft werden. Die langjährig eingeübte Strategie der Kosovoalbaner, Parallelstrukturen zu betreiben, kann sich auch gegen UNMIK richten.

Eine Verhandlungsstrategie kann hier nicht skizziert werden. Sicher ist, daß daran alle Beteiligten, also Kosovoalbaner, Kosovoserben, Belgrad und starke internationale Vermittler beteiligt sein müssen. Es scheint auch erfolgsversprechend, statt auf dem Erreichen gewisser Standards als Voraussetzung für Statusverhandlungen zu beharren, einen Prozess zu definieren, indem erreichte Standards fortlaufend durch Statusgewinne (im Sinn von Souveränitätsgewinnen) abgegolten würden - ohne das Endziel vorwegzunehmen. 25 So könnte Zeit für die

[Seite 367, Zeilen 1-3]

heikle Definition des völkerrechtlichen Status gewonnen und genutzt werden für den dringend notwendigen Aufbau durchgreifender rechtsstaatlicher Strukturen und effizienter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen.


25 [...] Kosovo Final Status. Options and Cross-Border Requirements, Juli 2002; www.usip.org. . [...]

Anmerkungen

Teils wörtlich und teils nur sinngemäß übereinstimmund mit Kürzungen und nur sehr wenigen Ergänzungen. Auf die Quelle wird zwar in Fußnote 604 verwiesen, jedoch geht daraus nicht der Umfang der Übereinstimmungen und der teils wörtliche Übernahmecharakter hervor.


[452.] Jkr/Fragment 285 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 285, Zeilen: 2-8
Quelle: Großmann 2005
Seite(n): 0, Zeilen: 0
Die multiethnischen Balkanländer waren schon immer schwer zusammen zu halten. Mit dem Tod Titos im Jahre 1980 und dem beginnenden Zerfall der Sowjetunion Ende der achziger [sic] Jahre geriet das sorgfältig gehaltene Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen ins Wanken. Nachdem in Kroatien und Bosnien-Herzegowina die grausamen Bürgerkriege überstanden waren, spitzte sich 1998/99 die Lage im Kosovo derart zu, dass die gewalttätigen Auseinandersetzungen auch hier in einem Krieg mündeten. Der multiethnische Balkan war schon immer schwer zusammen zu halten. Der Tod Titos und dann später der Zerfall der Sowjetunion und damit der kommunistischen Planwirtschaft brachten das sorgfältig gehaltene Gleichgewicht zwischen den verschiedenen Bevölkerungsgruppen langsam ins Wanken. Nachdem in Kroatien sowie in Bosnien und Herzegowina der grausame Bürgerkrieg überstanden schien, spitzte sich 1998/99 die Lage im Kosovo zu.

Im Februar 1998 massakrieren serbische Soldaten die Jashari-Familie, deren Oberhaupt Gründer der kosovo-albanischen Untergrundorganisation UCK war. Die Folge: landesweit beginnen erbitterte Kämpfe zwischen den serbischen Streitkräften und UCK-Kämpfern.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.


[453.] Jkr/Fragment 285 31

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 285, Zeilen: 31-38
Quelle: Reiter 2003
Seite(n): 54, Zeilen: 17-20, 25-32
Die Kosovo-Albaner verlautbarten daraufhin eine eigene Verfassung, führten im Mai 1992 Untergrundwahlen durch und wählten Ibrahim Rugova zu ihrem Präsidenten. Das Ziel war nun nicht mehr die Wiedererlangung der Autonomie von 1974, sondern die Schaffung einer international anerkannten Republik Kosovo. Da eine Änderung der serbischen Unterdrückungspolitik nicht zu erwarten war, gab es zunehmend Warnungen westlicher Experten vor dem anwachsenden Konfliktpotential, das mangels geeigneter Einwirkung auf Serbien unausweichlich zum Bürgerkrieg führen müsse.607

607 Peter Bartl: Die Albaner, in: Michael Weithmann (Hg.): Der ruhelose Balkan, München 1993, S. 203

[Zeilen 17-20]

Die Kosovo-Albaner verlautbarten daraufhin eine eigene Verfassung. Es gelang ihnen auch die Durchführung von Untergrundwahlen im Mai 1992, und Ibrahim Rugova wurde zum Präsidenten gewählt.

[Zeilen 25-32]

Das Ziel war nun nicht mehr die Wiedererlangung der 1974 gewährten Autonomie, sondern die Schaffung einer international anerkannten neutralen Republik Kosovo. Da eine Änderung der serbischen repressiven Politik nicht zu ersehen (und auch nicht zu erwarten) war, kam es seit Anfang der neunziger Jahre zu Warnungen westlicher Südosteuropa-Experten vor dem anwachsenden Konfliktpotential, das mangels geeigneter Maßnahmen zur erfolgreichen Einwirkung auf Serbien unausweichlich zum Bürgerkrieg führen müsse.14


14 Vgl. zum Beispiel Peter Bartl: Die Albaner. In: Michael Weilhmunn (Hg.): Der ruhelose Balkan. München 1993, S. 203.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[454.] Jkr/Fragment 286 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 286, Zeilen: 1-30, 103-110
Quelle: Reiter 2003
Seite(n): 54, 55, 56, Zeilen: 54: 33-37; 55: 5-9, 18-32; 56: 1-9
[Der] kosovo-albanische Untergrundstaat vermochte sich einige Jahre zu halten, obwohl die ersten Ansätze einer eigenen Polizei und Armee 1993 von Serbien zerschlagen wurden. Das hatte schließlich die Bildung der Untergrundarmee UÇK zur Folge, die über Waffen und Munition aus den geplünderten Depots des von Unruhen erschütterten Albanien verfügte. Endgültig zugespitzt hat sich die Lage im Kosovo, als die serbische Polizei 1997 eine Studentendemonstration in Pristina gewaltsam auflöste. Die UÇK rief daraufhin ihren Befreiungskampf aus. Da der passive Widerstand keinen Erfolg erbracht hatte, sollte der bewaffnete Kampf den Forderungen Geltung verschaffen.608 Die UÇK erhielt zunehmend die Struktur einer Guerillabewegung, die sich schließlich zur Volksarmee der Albaner entwickelte und sich landesweit erbitterte Kämpfe mit den serbischen Sicherheits- und Streitkräften lieferte.609

Internationale Optionen für eine Konfliktlösung wurden erst nach dem Ausbruch der bewaffneten Kampfhandlungen entwickelt. Von Deutschland und Frankreich wurde Milošević erfolglos der Vorschlag unterbreitet, dem Kosovo einen Sonderstatus zu gewähren.610 In der Folgezeit wurde von Juli bis Oktober 1998 eine Großoffensive gegen die UÇK durchgeführt, bei der die serbische Polizei und Armee die Kontrolle über das Kosovo wieder zurückgewann und eine organisierte Massenvertreibung der albanischen Bevölkerung einleitete. Aufgrund der Androhung der NATO von Luftschlägen gegen die BR Jugoslawien im Oktober 1998 kam es zu einem vorübergehenden Rückzug der serbischen Streitkräfte aus dem Kosovo und zur Stationierung von OSZEBeobachtem. Schon kurze Zeit danach begannen jedoch emeut schwere Kämpfe zwischen der UÇK und der serbischen Armee, die dazu führten, dass serbische Polizei- und Armeeeinheiten wieder verstärkt wurden. Die daraufhin im Februar 1999 in Rambouillet bei Paris begonnenen Friedensverhandlungen, welche auf eine umfassende Autonomie für das Kosovo, die Entwaffnung der UÇK und die Stationierung von NATO-Truppen abzielten, scheiterten schließlich, worauf die NATO am 24. März 1999 mit Luftoperationen gegen die BR Jugoslawien begann. 611


608 Predrag Jurekovic: Die politische Dimension des Krieges im Kosovo und in der Bundesrepublik Jugoslawien: Konfliktentwicklung, politische Initiativen der Staatengemeinschaft, Auswirkungen auf das Umfeld, in: Erich Reiter (Hg.): Der Krieg um das Kosovo 1998/99, Mainz 2000, S. 44

609 Walter Feichtinger: Die militärstrategische und operative Entwicklung im Konfliktverlauf, in: Erich Reiter (Hg.): Der Krieg um das Kosovo 1998/99, Mainz 2000, S. 97

610 Predrag Jurekovic: Zur Neuordnung des südslawischen Raumes, in: österreichische Militärische Zeitschrift, 2/1998, S. 177

611 Jurekovic, Die politische Dimension des Krieges, a.a.O. (Anm. 608), S. 54 ff.

[Seite 54, Zeilen 33-37]

Der albanische Untergrundstaat vermochte sich einige Jahre zu halten, obwohl die ersten Ansätze einer eigenen Polizei und Armee 1993 von Serbien zerschlagen werden konnten. Das führte zur Bildung einer Untergrund-Befreiungsarmee (UÇK), die seit 1997 über Waffen und Munition aus den geplünderten Depots des von Unruhen heimgesuchten Albaniens verfügte.

[Seite 55, Zeilen 5-9]

Die Lage im Kosovo spitzte sich zu, nachdem die serbische Polizei 1997 eine Studentendemonstration in Pristina gewaltsam aufgelöst hatte. Die UÇK proklamierte ihren Befreiungskampf und schaffte so genannte »befreite Gebiete«. Da der passive Widerstand nicht erfolgreich gewesen war, sollte der bewaffnete Kampf die Forderungen und Interessen des Kosovo unterstützen.15

[Seite 55, Zeilen 18-32]

Seit Anfang 1998 erhielt die UÇK immer mehr die Struktur einer Guerillabewegung, die sich aufgrund der Unterstützung breiter Bevölkerungsgruppen sukzessive zur Volksarmee der Albaner entwickelte.16

Westliche Konfliktlösungsoptionen wurden erst nach dem Ausbruch bewaffneter Kampfhandlungen entwickelt. Von Deutschland und Frankreich wurde Milošević der Vorschlag unterbreitet, dem Kosovo ein Sonderstatut zu gewähren. 17 Es wurde von Serbien abgelehnt und als Einmischung in die inneren Angelegenheiten betrachtet. Dafür wurde von Juli bis Oktober 1998 eine Großoffensive gegen die U£K durchgeführt, bei der die serbische Polizei und Armee die Kontrolle über das Kosovo wieder zurückgewannen; etwa 300 000 Flüchtlinge waren ein Ergebnis dieser Aktion.18

Von nun an gab es ein ernster gemeintes westliches Krisenmanagement: Aufgrund der Androhungen der NATO von Luftschlägen gegen Jugoslawien im Oktober 1998 kam es zu einem weitgehenden Rückzug der serbischen Streit-

[Seite 56, Zeilen 1-9]

kräfte aus dem Kosovo und zur vorübergehenden Stationierung von 2000 unbewaffneten OSZE-Beobachtem. Da die Kämpfe zwischen der UÇK und der serbischen Armee dennoch an Schärfe Zunahmen, wurden die Polizei- und Armeeeinheiten wieder verstärkt. Es ist bekannt, dass die im Februar 1999 beginnenden Verhandlungen in Rambouillet bei Paris mit dem Ziel einer umfassenden Autonomie für das Kosovo und der Entwaffnung der UÇK sowie der Stationierung von NATO-Truppen - aus welchen Gründen auch immer19 - letztlich gescheitert sind und daraufhin der Luftkrieg der NATO gegen Jugoslawien am 24. März 1999 begann.20


15 Vgl. Predrag Jurekovic: Die politische Dimension des Krieges im Kosovo und in der BR Jugoslawien: Konfliktentwicklung, politische Initiativen der Staatengemeinschaft, Auswirkungen auf das Umfeld. In: Erich Reiter (Hg.): Der Krieg um das Kosovo 1998/99. Mainz 2000, S. 44.

16 Vgl. Walter Feichtinger: Die militärstrategische und operative Entwicklung im Konfliktverlauf. In: Erich Reiter (Hg.): Der Krieg um das Kosovo 1998/99. Mainz 2000, S. 97. Predrag Jurekovic: Die politische Dimension des Krieges, S. 42.

17 Vgl. Predrag Jurekovic: Zur Neuordnung des südslawischen Raumes. In: Österreichische Militärische Zeitschrift, 2/1998, S. 177.

18 Vgl. Predrag Jurekovic: Die politische Dimension des Krieges, S. 48 f.

19 [...]

20 Vgl. Predrag Jurekovic: Die politische Dimension des Krieges, S. 54 ff.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[455.] Jkr/Fragment 287 08

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 287, Zeilen: 8-18
Quelle: Großmann 2005
Seite(n): 0, Zeilen: 0
Um nach Beendigung des militärischen Einsatzes einer erneuten Konflikteskalation zu begegnen, entschied sich die internationale Staatengemeinschaft für die damals wohl einzig mögliche Lösung: Keine der beiden Streitparteien erhielt die Provinz zugesprochen, die Frage nach dem künftigen völkerrechtlichen Status wurde erst einmal vertagt und das Kosovo wurde komplett unter internationale Verwaltung gestellt. Das war notwendig, nachdem der Abzug der Serben im Kosovo ein Macht- und Kompetenzvakuum hinterließ, das es zu füllen galt. Es gab keine eigenständigen Strukuren [sic!] mehr, keine Institutionen, die für Sicherheit sorgten und kaum noch eine funktionierende Infrastruktur. Mit der UN-Resolution 1244 vom 10. Juni 1999 startete die UNO ihre bis dato größte internationale Mission. Um nach Beendigung des militärischen Einsatzes eine Deeskalation des Konflikts zu vermeiden, entscheiden sich die externen Staaten für die damals wohl einzig mögliche Lösung. Keine der beiden Parteien erhält das umstrittene Gebiet, die Fragen nach dem Status wird erst einmal vertagt und das Kosovo komplett unter internationale Verwaltung gestellt. Der Abzug der Serben hinterlässt im Kosovo ein Macht- und Kompetenzvakuum, das es zu füllen gilt. Es gibt keine eigenständigen Strukturen, keine Sicherheit, kaum noch funktionierende Infrastruktur. Mit der Resolution 1244 startet die UNO ihre bis dato größte Mission.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.


[456.] Jkr/Fragment 287 18

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 287, Zeilen: 18-24, 102-103
Quelle: Reiter 2003
Seite(n): 51, Zeilen: 27-36
Die Resolution stellt die rechtliche Grundlage für die Schaffung einer internationalen militärischen und zivilen Präsenz im Konfliktgebiet dar, durch die das Kosovo de facto zu einem internationalen Protektorat wurde. Ein grundlegendes Problem stellt die Tatsache dar, dass das Ergebnis des Luftkrieges gegen die BR Jugoslawien die für eine endgültige Konfliktbereinigung entscheidende Frage, nämlich die des künftigen völkerrechtlichen Status, unbeantwortet gelassen hat.612

612 Holger H. Mey: Der Kosovo-Konflikt. Eine vorläufige Analyse, in: Soldat und Technik, 10/1999

Die Resolution 1244 vom 10. Juni 1999 des UNO-Sicherheitsrates stellt die rechtliche Grundlage für die Schaffung einer internationalen militärischen und zivilen Präsenz im Konfliktraum dar, durch die das Kosovo de facto zu einem internationalen Protektorat wurde. Hinsichtlich des künftigen Status sieht die Resolution 1244 (unter ausdrücklichem Hinweis auf den Vertragsentwurf von Rambouillet/Paris, Februar/März 1998) eine substantielle Autonomie für das Kosovo innerhalb der BRJ vor.

Diese Ergebnisse des Luftkrieges gegen Jugoslawien im Kosovokonflikt haben aber gerade jene Fragen unbeantwortet gelassen, die für eine endgültige Konfliktbereinigung entscheidend sein werden.8


8 Siehe dazu Holger H. Mey: Der Kosovo-Konflikt. Eine vorläufige Analyse. In: Soldat und Technik, 10/1999.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Die Quelle Mey (1999) wurde nicht eingesehen. Sollte sich der Wortlaut dort auch so finden, wären die wörtlichen Übernahmen trotzdem nicht gekennzeichnet und das Fragment als Bauernopfer einzustufen.


[457.] Jkr/Fragment 287 27

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 287, Zeilen: 27-37
Quelle: Großmann 2005
Seite(n): 0, Zeilen: 0
Die tragenden Säulen des internationalen Regimes im Kosovo sind die von der NATO geführte internationale Friedenstruppe KFOR und die UNMIK-Verwaltung der Vereinten Nationen. Sie sahen sich zu Beginn ihrer Tätigkeit einem heillosen Chaos gegenüber und hatten nur eine Chance, zu geordneten Verhältnissen zu kommen und die völlig traumatisierte Bevölkerung zu stabilisieren, indem sie ihre Maßnahmen und Tätigkeiten eng koordinierten. Wichtige Stellen mussten besetzt werden, um das Nötigste wieder in Betrieb nehmen zu können. Dabei zeigte sich bald ein Problem: die Führungspositionen, egal in welchen Bereichen, waren vorher mit Serben besetzt. Unter den Kosovo- Albanern gab es daher kaum ausgebildetes Fachpersonal für die Managementpositionen. Diese mussten also erst einmal von den internationalen Fachkräften übernommen werden. Politisch fand nach und nach ein Transfer der Zuständigkeiten auf die provisorischen Institutionen statt. Es gab erste Wahlen [und Gespräche mit Belgrad.] Die UN-Übergangsregierung UNMIK und die Kosovo-NATO-Truppe KFOR werden geschaffen und stehen einem heillosen Chaos gegenüber. UNMIK und KFOR arbeiteten in diesen Monaten besonders eng zusammen.

[...]

Es galt damals eine völlig traumatisierte Bevölkerung zu stabilisieren. Wichtige Stellen mussten besetzt werden, um das Nötigste wieder in Betrieb nehmen zu können. Dabei zeigte sich bald ein kosovarisches Problem: die Führungspositionen - egal in welchem Bereich - waren zuvor mit Serben besetzt. Unter den Kosovo-Albanern gab es daher kaum ausgebildetes Fachpersonal für die Managementfunktionen. Diese mussten also erst einmal von den Internationalen übernommen werden.

[...]

Politisch fand nach und nach ein Transfer der Zuständigkeiten auf die provisorischen Institutionen statt. Es gab erste Wahlen und Gespräche mit Belgrad.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. (Die Zeilen 25-27 sind nur der Vollständigkeit halber im Fragment dargestellt, können aber wohl kaum als Plagiatstext betrachtet werden.) Fortsetzung der Textübereinstimmungen auf der Folgeseite.


[458.] Jkr/Fragment 288 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 288, Zeilen: 1-4, 7-13
Quelle: Großmann 2005
Seite(n): 0, Zeilen: 0
[Politisch fand nach und nach ein Transfer der Zuständigkeiten auf die provisorischen Institutionen statt. Es gab erste Wahlen] und Gespräche mit Belgrad. Schließlich konnte doch vieles in geregelte Bahnen gebracht werden. Nachdem mittlerweile die Nachkriegszeit vorbei ist, geht es um die Zukunft und nicht mehr um das nackte Überleben. Die ungeklärte Statusfrage zieht dabei eine Reihe von Problemen nach sich. Sie ist ein wichtiges Hindernis für den wirtschaftlichen Fortschritt. Kosovo hat heute kaum Zugang zu den internationalen Finanzinstitutionen. Zudem werden Investoren durch ungeklärten Eigentumsfragen und politische Unsicherheit abgeschreckt. Am gravierendsten ist wohl das Problem der Arbeitslosigkeit. Lag sie 1999 bei etwa 40 Prozent, so sind inzwischen rund 70 Prozent der Bevölkerung ohne Arbeit. Aus den Universitäten kommen die ersten Studenten mit abgeschlossenem Studium und finden sich auf einem nahezu aussichtslosen Arbeitsmarkt wieder. Wohlstand scheint nur auf kriminellen Wegen möglich - die Schattenwirtschaft blüht. Politisch fand nach und nach ein Transfer der Zuständigkeiten auf die provisorischen Institutionen statt. Es gab erste Wahlen und Gespräche mit Belgrad. Langsam begann alles zu funktionieren.

[...]

Die Nachkriegszeit ist vorbei. Es geht jetzt um die Zukunft und nicht mehr ums nackte Überleben. Der ungeklärte Status zieht dabei eine Reihe von Problemen nach sich. Am gravierendsten ist wohl das der Arbeitslosigkeit. Lag diese 1999 bei etwa 40 Prozent, ist sie inzwischen auf rund 75 Prozent gestiegen. Aus den Universitäten kommen die ersten Studenten mit abgeschlossenem Studium und finden sich auf einem nahezu aussichtslosen Arbeitsmarkt wieder. Wohlstand scheint nur auf kriminellen Wegen möglich - die Schattenwirtschaft blüht.

[...]

Die dafür dringend benötigten ausländischen Investoren bleiben allerdings aus. Sie sind von der ungeklärten Lage verunsichert. Industrieanlagen stehen seit einem halben Jahrzehnt still und verrotten. Werden sie nicht bald wieder in Betrieb genommen, können sie nur noch abgerissen werden. Doch wer investiert in eine Fabrik, deren Besitzer nicht sicher feststeht?

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Die teils sinngemäßen und teils wörtlichen Übereinstimmungen setzten sich von der vorherigen Seite fort. Die Zeilen 4-7 wirken inhaltlich angelehnt, doch erscheint hierfür die Einordnung als Plagiatstext etwas fraglich: Satt „Sie [die Investoren] sind von der ungeklärten Lage verunsichert“ heißt es in der Dissertation: „Zudem werden Investoren durch ungeklärten Eigentumsfragen und politische Unsicherheit abgeschreckt“.


[459.] Jkr/Fragment 288 18

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 288, Zeilen: 18-29
Quelle: Großmann 2005
Seite(n): 0, Zeilen: 0
Das Kosovo verfügt über ein wertvolles Kapital, das es zu nutzen gilt: junge, leistungswillige, gut ausgebildete Frauen und Männer, die etwas bewegen wollen. Gleichzeitig ist es jedoch genau dieses Kapital, das Unruhe in die Provinz bringt. Viele fühlen sich allein gelassen. Afghanistan, Irak und andere internationale Einsatzgebiete stehen im Mittelpunkt der Weltöffentlichkeit. Das Kosovo ist vergessen, denken viele, und die internationale Gemeinschaft ist nicht in der Lage, zu helfen und ihre Versprechen zu halten. Immer wieder wechselndes Personal entbindet den einzelnen von seiner Verantwortung, sich nachhaltig zu bemühen.Viel Energie fließt in die Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner und die Kosovaren fühlten sich manchmal als Versuchskaninchen für die Erprobung geeigneter Schritte des Nation Buildings. Die Folge davon ist, dass sie verschiedentlich ihr Schicksal selbst in die Hand nehmen. Auch mit Gewalt. Das Kosovo verfügt über ein wertvolles Kapital, das es zu nutzen gilt: junge, leistungswillige, gut ausgebildete Männer und Frauen, die etwas bewegen wollen. Gleichzeitig ist es jedoch genau dieses Kapital, das Unruhe in das Kosovo bringt. Man fühlt sich allein gelassen. Afghanistan, Irak und andere Einsatzgebiete stehen nun im Mittelpunkt. Das Kosovo ist vergessen, denken viele, und die Internationale Gemeinschaft ist nicht in der Lage, zu helfen und ihre Versprechen zu halten. Immer wieder wechselndes Personal entbindet den einzelnen von seiner Verantwortung, sich nachhaltig zu bemühen. Hinzu kommen die unterschiedlichen nationalen Standards. Viel Energie fließt in die Suche nach dem kleinsten gemeinsamen Nenner der einzelnen Nationen. Die Kosovaren fühlen sich daher - vielleicht zu Recht - als Versuchskaninchen. Die Folge: Sie nehmen ihr Schicksal selbst in die Hand. Auch mit Gewalt.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.


[460.] Jkr/Fragment 288 30

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 288, Zeilen: 30-38
Quelle: Jurekovic 2003
Seite(n): 66, Zeilen: 20-29
Sowohl die Albaner als auch die Serben im Kosovo kommen zu einem ähnlichen Urteil über KFOR und UNMIK, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Beide Seiten beurteilen die KFOR-Präsenz positiv, während UNMIK zunehmend negativ beurteilt wird.614 Die positive Einstellung der Kosovo-Albaner zu KFOR ist vor allem die Konsequenz des NATO-Krieges gegen die Bundesrepublik Jugoslawien, dessen Ausgang die serbische Herrschaft im Kosovo beendet hatte. Aus diesem Grunde werden die KFOR-Truppen, speziell die US-Amerikaner, als Alliierte der Kosovo-Albaner betrachtet. Ihre weitere Präsenz im Kosovo wird auch für den Fall begrüßt, dass die Unabhängigkeit tatsächlich [erreicht wird.]

614 Diesen Eindruck gewann der Autor bei einer Reihe von Gesprächen mit Repräsentanten von Albanern und Serben, die Ende September 2003 im Kosovo stattfanden.

Überraschenderweise kommen die politischen Repräsentanten sowohl der Albaner als auch der Serben im Kosovo zu einem ähnlichen Urteil über UNMIK und KFOR - wenn auch aus unterschiedlichen Gründen. Beide Seiten beurteilen die KFOR-Präsenz positiv, während UNMIK eher negativ beurteilt wird13:

Die positive Einstellung der Kosovo-Albaner zur KFOR ist vor allem die Konsequenz des NATO-Krieges gegen die BR Jugoslawien, dessen Ausgang die serbische Herrschaft im Kosovo beendet hatte. Deshalb werden die KFOR-Truppen - und von den teilnehmenden Nationen speziell die USA - als Alliierte der Kosovo-Albaner betrachtet. Ihre weitere Präsenz im Kosovo wird auch für den Fall begrüßt, dass der Kosovo unabhängig wird.


13 Diesen Eindruck gewann der Autor bei Gesprächen mit führenden Repräsentanten von Albanern und Serben, die Ende September 2002 im Kosovo stattfanden.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.

Die Übernahme setzt sich auf der nächsten Seite fort.

Die Übereinstimmung der Fußnoten ist bemerkenswert, denn selbst ein persönlicher Eindruck des Autors der Quelle Jurekovic wird in die Dissertation übernommen.


[461.] Jkr/Fragment 289 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 289, Zeilen: 1-27
Quelle: Jurekovic 2003
Seite(n): 66, 67, Zeilen: 66: 29ff; 67: 1ff
Die serbische Bevölkerung stand KFOR zu Beginn der Mission zunächst feindlich gegenüber, weil die darin vertretenen NATO-Nationen als Kriegsgegner Serbiens angesehen wurden. Dass sich bei den Kosovo-Serben dennoch in der Folgezeit eine überwiegend positive Einschätzung von KFOR entwickelte, resultiert aus der Einsicht, dass ohne den Einsatz der Friedenstruppe ihre Sicherheit und der Schutz serbischen Kulturgüter auch mehrere Jahre nach Kriegsende nicht gewährleistet wäre. Während die von der NATO geführte KFOR als militärischer Verbündeter angesehen wird, empfinden viele Kosovo-Albaner die weit reichenden Kompetenzen der UNMIK-Verwaltung als Bevormundung. Der Zivilverwaltung wird vorgeworfen, zu wenig politische Kompetenzen in die Hände der albanischen Politiker zu legen.615

Auch was die Zukunft des Kosovo betrifft, begegnet man UNMIK von albanischer Seite mit Misstrauen. So wird sie etwa bezichtigt, bei regelmäßigen Kontakten des UNMIK-Sonderbeauftragten mit dem Kosovo-Beauftragten der serbischen Regierung Geheimabsprachen über die Zukunft des Kosovo zu treffen. Dagegen hegen die Serben im Kosovo die Befürchtung, dass UNMIK letztlich die Unabhängigkeit des Kosovo empfehlen könnte. Sowohl die albanische als auch die serbische Wahrnehmungen der UNMIK sind von Befürchtungen beziehungsweise von nicht erfüllten Erwartungen geprägt. Sie stellen deshalb keine objektive Einschätzung der UNMIK-Tätigkeit dar. Tatsache ist, dass nicht unerhebliche Fortschritte beim Ausbau der Selbstverwaltung und dem Aufbau politischer Institutionen erzielt wurden. Die Frage des zukünftigen Status des Kosovo, welche der tiefere Ursprung des Misstrauens beider Volksgruppen gegenüber UNMIK ist, wurde bisher von der UN-Verwaltung überhaupt nicht in Angriff genommen. Und das, obwohl die Resolution 1244 zum Mandat von UNMIK auch die „Unterstützung eines politischen Prozesses zur Bestimmung des künftigen Status Kosovos“ zählt.


615 International Crisis Group (ICG): A Kosovo Roadmap: II. International [sic] Benchmarks. Balkans Report Nr. 125, 01. 03. 2002

Die serbische Bevölkerung stand der KFOR zu Beginn der Mission zunächst feindlich gegenüber, weil die darin vertretenen NATO-Nationen als Kriegsgegner Serbiens angesehen wurden. Dass sich bei den Serben dennoch in der Folge eine überwiegend positive Einschätzung der KFOR ergab, resultiert aus der Einsicht, dass ohne den Schutz der Friedenstruppe ihre Sicherheit wegen möglicher albanischer Übergriffe auch drei Jahre nach Kriegsende nicht gewährleistet wäre.

[Seite 67]

Während die von der NATO geführte KFOR als militärischer Verbündeter angesehen wird, empfinden viele Kosovo-Albaner die weit reichenden Kompetenzen der UNMIK-Verwaltung als Bevormundung. UNMIK wird vorgeworfen, zu wenig politische Kompetenzen in die Hände der albanischen Politiker zu legen14. Was den zukünftigen Status des Kosovo betrifft, begegnet man von albanischer Seite UNMIK zudem mit Misstrauen. So wird UNMIK etwa bezichtigt, bei regelmäßigen Kontakten des SRSG mit dem Kosovo-Sonderbeauftragten der serbischen Regierung »Geheimabsprachen« über die Zukunft des Kosovo zu treffen. Auch die Serben im Kosovo misstrauen der UNMIK-Verwaltung. In ihrem Fall ist aber die Angst ausschlaggebend, dass UNMIK möglicherweise doch in naher Zukunft die Unabhängigkeit des Kosovo empfehlen könnte.

Sowohl die albanische als auch die serbische Perzeption der UNMIK ist von Befürchtungen beziehungsweise von nicht erfüllten Erwartungen geprägt. Sie stellen deshalb keine sachliche Einschätzung der Arbeit von UNMIK dar. Bei nüchterner Evaluierung der bisherigen Tätigkeit von UNMIK kann konstatiert werden, dass sukzessive Fortschritte beim Ausbau der Selbstverwaltung und dem Aufbau politischer Institutionen erzielt wurden. Die Frage des zukünftigen Status des Kosovo, welche die Grundlage des Misstrauens beider Volksgruppen gegenüber UNMIK ist, wurde bisher von der UNO-Verwaltung allerdings überhaupt nicht angerührt. Und das, obwohl die UNO-Resolution 1244 zum Mandat von UNMIK auch die Aufgabe »facilitate a political process to determine Kosovo’s future status« zählt.


14 Zur Problematik der »zu langsamen« Umsetzung der Kosovo-Selbstverwaltung siehe International Crisis Group: A Kosovo Roadmap: II. Internal Benchmarks. Balkans Report N° 125, 1.3.2002.

Anmerkungen

Ein Verweis auf die Quelle fehlt.


[462.] Jkr/Fragment 290 07

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 290, Zeilen: 7-18
Quelle: Großmann 2005
Seite(n): 0, Zeilen: 0
Objektiv betrachtet hat sich nach mehreren Jahren der internationalen Präsenz vieles im Kosovo verändert. Es gibt mittlerweile ein gutes Schul- und Universitätssystem. Unzählige Häuser, Kindergärten und öffentliche Einrichtungen wurden wieder aufgebaut. Die öffentlichen Ämter sind vielfach muliethnisch [sic] besetzt und auch das Gesundheitswesen funktioniert. Die neu aufgebaute kosovarische Polizei konnte bereits fünf der sechs regionalen Hauptquartiere der UNMIK-Polizei übernehmen. Die ehemaligen UÇK-Kämpfer haben in einer Art Technischem Hilfswerk, dem so genannten Kosovo Protection Corp, eine neue Aufgabe übernommen und sich inzwischen schon mehrfach im Rahmen von Katastropheneinsätzen bewährt. Und doch wächst stetig die Unzufriedenheit, nachdem das Wichtigste fehlt: eine klare Entscheidung, was aus der Provinz werden soll. Nach rund fünf Jahren der internationalen Präsenz hat sich viel verändert. Es gibt ein gutes Schul- und Universitätssystem. Unzählige Häuser, Kindergärten und öffentliche Einrichtungen wurden aufgebaut. Es fanden bereits mehrfach demokratische Wahlen statt. Die Ämter sind multiethnisch besetzt. Das Gesundheitssystem funktioniert. Der Kosovo Police Service (KPS) konnte bereits fünf der sechs regionalen Hauptquartiere der UNMIK-Polizei übernehmen. Die ehemaligen UCK-Kämpfer haben in einer Art Technischem Hilfswerk, dem so genannten Kosovo Protection Corp (KPC), eine neue Aufgabe gefunden und sich inzwischen schon mehrfach im Rahmen von Katastropheneinsätzen bewährt.

Und doch wächst stetig die Unzufriedenheit in der Bevölkerung. Denn das inzwischen Wichtigste fehlt: eine klare Entscheidung, was aus der Provinz werden soll.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.


[463.] Jkr/Fragment 290 101

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 290, Zeilen: 101-104
Quelle: Altmann Reljic 2003
Seite(n): 2, Zeilen: re. Spalte: 39-48
617 Senator Bob Dole hat sich Ende 2002 sogar als „Ehrenbotschafter des Kosovo in den USA“ zur Verfügung gestellt; der Bürgermeister von New York, Michael Bloomberg und der Vorsitzende des Senatsausschusses für internationale Beziehungen, Joseph Biden, traten bei der albanischen Diaspora in den USA auf. So hat sich der ehemalige Präsidentschaftskandidat Robert Dole Ende 2002 als Ehrenbotschafter des Kosovo in den USA zur Verfügung gestellt; der Bürgermeister von New York, Michael Bloomberg, und der Vorsitzende des Senatsausschusses für internationale Beziehungen, Joseph Biden, traten 2002 bei großangelegten Veranstaltungen der albanischen Lobby (Diaspora) in den USA auf.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[464.] Jkr/Fragment 290 19

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 290, Zeilen: 19-34
Quelle: Vetter 2003
Seite(n): 66-67, Zeilen: 66:25-34 - 67:1-6
Wenigstens um das Selbstbewusstsein der kosovarischen Bevölkerung zu stärken, wurde im Juli 2003 von UNMIK eine landesweit angelegte Kampagne unter dem Titel „I Am Kosovo“ gestartet, an der sich der frühere Präsident Bill Clinton maßgeblich beteiligt hat. Unterstützt haben diese Aktion auch Clintons ehemalige Außenministerin Madeleine Albright und der republikanische US-Senator Bob Dole617 sowie der EU-Beauftragte für Außen- und

Sicherheitspolitik Javier Solana. Ziel der Kampagne ist es, „die Errungenschaften der kulturellen, sprachlichen, religiösen und ethnischen Vielfalt Kosovos hervorzuheben“.618 Solche Aktionen wecken in Anbetracht der kritischen und divergierenden Äußerungen albanischer und serbischer Politiker im Kosovo und in Serbien gemischte Gefühle. Die extremen Widersprüche zwischen teilweise schön gefärbten Stellungnahmen internationaler Verantwortlicher und kritischen Äußerungen der kosovarischen Politikern kennzeichnen die komplizierte Situation im Kosovo. So betonte UNMIK-Leiter Steiner bei seiner Verabschiedung im Sommer 2003, die wahre Errungenschaft bestehe darin, dass sich das Klima in der Provinz in den zurückliegenden ein bis zwei Jahren unbeachtet weiterhin auftretender Fehlschläge zum Positiven hin verändert habe.619


617 Senator Bob Dole hat sich Ende 2002 sogar als „Ehrenbotschafter des Kosovo in den USA“ zur Verfügung gestellt; der Bürgermeister von New York, Michael Bloomberg und der Vorsitzende des Senatsausschusses für internationale Beziehungen, Joseph Biden, traten bei der albanischen Diaspora in den USA auf.

618 UNMIK-Pressemitteilung vom 15. 07. 2003

619 Deutsche Welle, 07. 07. 2003; www.dw-world.de

[Seite 66]

Pünktlich zum Abschied von Michael Steiner startete UNMIK eine Kampagne unter dem Titel "I Am Kosovo", an der sich der frühere Präsident Bill Clinton, die ehemalige Staatsekretärin Madeleine Albright und der republikanische Senator Bob Dole aus den USA sowie der EU-Beauftragte für Außen- und Sicherheitspolitik Javier Solana und andere führende Politiker Europas beteiligen werden. Ziel der Kampagne ist es, "die Errungenschaften der kulturellen, sprachlichen, religiösen und ethnischen Vielfalt Kosovos hervorzuheben".2 Derlei Ankündigungen wecken gemischte Gefühle, wenn man sie mit den Äußerungen albanischer und serbischer Politiker aus Kosovo und Serbien-Montenegro sowie den Stellungnahmen internationaler Verantwortlicher und Beobachter konfrontiert. Die extre-

[Seite 67]

men Widersprüche, die anhand dieser Erklärungen deutlich werden, sind ein wichtiges Indiz für die komplizierte Situation in und um Kosovo. So betonte Steiner während seiner Abschiedsparty in Prishtina, die wahre Errungenschaft bestehe darin, daß sich das Klima in der Provinz in den letzten ein bis zwei Jahren ungeachtet weiterhin auftretender Fehlschläge zum Positiven hin verändert habe.3


2 UNMIK: PressRelease, 15.07.2003.

3 B92, engl., nach BETA, 6.7.2003. Zit. nach Deutsche Welle: Monitor Ost-/ Südosteuropa, 07.07.2003.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[465.] Jkr/Fragment 291 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 291, Zeilen: 1-24
Quelle: Vetter 2003
Seite(n): 67, 70, 71, Zeilen: 67:23-26.28-31; 70:8-13.21-24.29-32 - 71:1-7; 73:26-27
„Kosova hat eine glänzende Perspektive, wenn wir dafür auch die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft haben.“620 Völlig anders klingen hingegen die Stellungnahmen serbischer Politiker. So erklärte Serbiens Ministerpräsident Zoran Zivković: „Das einzige, was erreicht wurde, ist, dass es in Kosovo keine bewaffneten Konflikte mehr gibt, und darüber hinaus nichts“.621 In- und ausländische Beobachter sind sich einig in der Einschätzung, dass die albanische Bevölkerungsmehrheit heute noch mehr als in der Vergangenheit auf die Unabhängigkeit Kosovos drängt.622 Das gilt insbesondere für die jüngere Generation, die endlich in einem Gemeinwesen leben will, das selbstverantwortlich eine bessere Zukunft gestalten kann. Die Anspannung und Gereiztheit, die bei öffentlichen Erklärungen albanischer Politiker mehr und mehr deutlich wird, lässt eine zunehmende Entfremdung zwischen den einheimischen politischen Repräsentanten einerseits und der UNMIK sowie den in Priština tätigen internationalen Diplomaten andererseits erkennen. So schob der kosovarische Minister für die öffentliche Verwaltung, Jakup Krasniqi, die Schuld für fehlende Rechtsstaatlichkeit und das Stagnieren der Wirtschaft ausdrücklich UNMIK-Leiter Steiner in die Schuhe.623 Wiederholt wurde diese Entfremdung auch von albanischen Zeitungen thematisiert. Allerdings gibt es auch albanische Politiker wie Hashim Thaçi, die solche zugespitzte Äußerungen lediglich mit der mangelnden politischen Erfahrung der Akteure in Verbindung bringen.624 Die Entfremdung wurde aber auch deutlich, als Tausende in Podujevo gegen die Verurteilung des früheren UÇK-Kommandeurs Rrustem Mustafa wegen Kriegsverbrechen durch ein internationales Gericht in Priština mit der Parole „Nieder mit UNMIK“ demonstrierten.625

620 Deutsche Welle, 10. 06. 2003; www.dw-world.de

621 Ebenda, 03. 06. 2003

622 International Crisis Group (ICG): Kosovo's Ethnic Dilemma. The Need for a Civic Contract; In einem Interview, das in der Süddeutschen Zeitung vom 28./29. 05. 2003 abgedruckt ist, tritt PDK-Führer Hashim Thaçi allerdings für ein Moratorium ein: „Das Moratorium ist angebracht, da die Bevölkerung des Kosovo für Unabhängigkeit ist und Belgrad dies ablehnt. Die internationale Gemeischaft [sic] hingegen erkennt derzeit weder die Unabhängigkeit noch die Souveränität Serbiens im Kosovo an. Das Moratorium könnte gelten, solange die gegenwärtige Koalitionsregierung im Kosovo hält oder längstens bis 2005.“

623 Die Kosovo-Frage in der Sackgasse, in: Neue Zürcher Zeitung, 26. 03. 2003

624 Deutsche Welle, 16. 06. 2003

625 Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18. 07. 2003

[Seite 67, Zeilen 23-26]

"Kosova hat eine glänzende Perspektive, wenn wir dafür auch die Unterstützung der internationalen Gemeinschaft haben."7

Ganz anders klingen die Stellungnahmen serbischer Politiker aus Kosovo und Serbien selbst.

[Seite 67, Zeilen 28-31]

Zoran Živković, Ministerpräsident Serbiens, erklärt katgegorisch [sic]:

"Das einzige, was erreicht wurde, ist, daß es in Kosovo keine bewaffneten Konflikte mehr gibt, und darüber hinaus nichts."9

[Seite 70, Zeilen 8-13]

In- und ausländische Beobachter sind sich einig in der Einschätzung, daß die albanische Bevölkerungsmehrheit Kosovos, die 90 % der Einwohnerschaft von knapp zwei Millionen Bürgern ausmacht, heute noch nachdrücklicher als vor Jahren die Unabhängigkeit der Provinz wünscht.15 Das gilt besonders für jüngere, gebildete Menschen, die endlich in einem Gemeinwesen leben wollen, das selbstverantwortlich für eine bessere Zukunft arbeitet.

[Seite 70, Zeilen 21-24]

Die Anspannung und Gereiztheit, die bei öffentlichen Erklärungen albanischer Politiker deutlich wird, verweist auf eine zunehmende Entfremdung zwischen der einheimischen politischen Klasse einerseits und der UNMIK sowie den in Prishtina ansässigen internationalen Diplomaten andererseits.

[Seite 70, Zeilen 29-32]

Mehrmals schob Jakup Krasniqi, Minister für die öffentliche Verwaltung, die Schuld für fehlende Rechtstaatlichkeit und das Stagnieren der Wirtschaft ausdrücklich Michael Steiner in die Schuhe.19 Wiederholt wurde diese

[Seite 71, Zeilen 1-7]

Entfremdung auch in albanischen Zeitungen thematisiert.20 Allerdings gibt es auch Politiker wie Hashim Thaçi, die derlei zugespitzte Äußerungen lediglich mit der mangelnden politischen Erfahrung der Akteure in Verbindung bringen.21 Die Entfremdung wurde aber auch deutlich, als Tausende in Podujeva (serb. Podujevo) gegen die Verurteilung wegen Kriegsverbrechen des früheren UÇK-Gebietskommandeurs Rrustem Mustafa durch ein internationales Gericht in Prishtina mit der Parole "Nieder mit UNMIK" auf die Straße gingen.22

[Seite 73, Zeilen 26-27]

"Das Moratorium könnte gelten, solange die gegenwärtige Koalitionsregierung in Kosova hält, oder längstens bis 2005."35



7 Deutsche Welle, Radio, Albanisch, 10.06.2003.

9 Deutsche Welle, Radio, Serbisch, 03.06.2003.

15 Siehe unter anderem International Crisis Group: Kosovo’s Ethnic Dilemma. The Need for a Civic Contract. Zit. nach UNMIK: International Clippings, 09.05.2003. Thaçi, Hashim: Teilung des Kosovo wäre gefährlich. Interview mit der Süddeutschen Zeitung, 27.05.2003. Bajrami, Agron: Freiheit für die Minderheiten bedeutet Freiheit für Kosvo. In: Koha Ditore, 27.05.2003, hier zit. nach UNMIK: Media Monitoring, Local Media, 27.05.2003.

19 Die Kosovo-Frage in der Sackgasse. In: Neue Zürcher Zeitung, 26.03.2003.

20 Siehe unter anderem: Dramatische Verschärfung der Beziehungen Regierung – UNMIK, Zëri, 20.05.2003, zit. nach UNMIK: Media Monitoring, Local Media, 20.05.2003.

21 Der Zeitpunkt der Lösung der Status-Frage muß genannt werden. Interview mit Hashim Thaçi, Vorsitzender der Demokratischen Partei Kosovos. In: Deutsche Welle, Radio, Albanisch, 16.06.2003.

22 Nieder mit UNMIK. In: Frankfurter Allgemeine Zeitung, 18.07.2003.

35 Teilung ... (Fn. 15).

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme. Kein Hinweis darauf, dass auch alle Zitate (bis auf ein Teil des in der Fußnote aufgeführten) bereits in Vetter (2003) zu finden sind. Was Jkr wie eine von ihm selbstständig durchgeführte Sammlung von Äußerungen verschiedener Personen zur Lage im Kosovo aussehen lässt, ist tatsächlich nur die Übernahme der Arbeit eines anderen Autoren.


[466.] Jkr/Fragment 292 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 292, Zeilen: 1-7, 101-104
Quelle: Vetter 2003
Seite(n): 71; 72, Zeilen: 71: 114-116; 72: 2-8
[626 [...]] Nach einem Anschlag auf eine Eisenbahnbrücke im mehrheitlich von Serben bewohnten äußersten Norden Kosovos, bei dem die Bahnverbindung von Mitrovica nach Serbien unterbrochen wurde, erklärte UNMIK-Leiter Steiner die AKSh zur Terrororganisation. In den kosovarischen Medien war wiederholt von nächtlichen Straßensperren vermummter, paramilitärischer Einheiten die Rede, deren Umfang und Bedeutung jedoch nicht näher bekannt ist.

626 Die AkSh (Armata Kombëtare Shqiptare) gilt als der bewaffnete Arm der Front für die Nationale Vereinigung der Albaner FBKSh (Fronti per Bashkim Kombëtar Shqiptar). Ihr Ziel ist die Schaffung eines Großalbaniens, eines „historisch-ethnischen Albaniens“; siehe dazu: www.aksh.org

[Seite 171, Zeilen 114-116]

Die AKSh (Armata Kombëtare Shqiptare) gilt als bewaffneter Arm der Front für die Nationale Vereinigung der Albaner (FBKSh: Fronti per Bashkim Kombëtar Shqiptar), die sich die Schaffung eines Großalbaniens zum Ziel gesetzt hat.

[Seite 172, Zeilen 2-8]

Nach einem Anschlag auf eine Eisenbahnbrücke im mehrheitlich von Serben bewohnten äußersten Norden Kosovos, bei dem die Bahnverbindung von Mitrovica nach Serbien unterbrochen wurde, erklärte Steiner die AKSh zur Terrororganisation. In den lokalen kosovarischen Medien war wiederholt die Rede von nächtlichen Straßensperren vermummter Angehöriger paramilitärischer Einheiten die Rede, deren Ausmaß aber schwer einzuschätzen ist.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[467.] Jkr/Fragment 292 07

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 292, Zeilen: 7-13
Quelle: Altmann Reljic 2003
Seite(n): 6, 7, Zeilen: 6: re. Spalte: 28-36, 47-48; 7: 1-4
Sollte die AKSh allerdings Unterstützung von der albanischen Bevölkerung erhalten, die von den mangelnden Erfolgen der etablierten Parteien zunehmend enttäuscht ist, könnte sie die gemäßigten albanischen Politiker in Bedrängnis bringen und zur Radikalisierung verleiten. KFOR und UNMIK sehen sich mit dem Risiko konfrontiert, dass durch ein entschiedeneres Vorgehen gegen die AKSh die ohnehin kritische Haltung der albanischen Bevölkerung in offene Feindschaft Umschlägen könnte. [Seite 6, Zeilen 28-36]

Sollte die neu aufgetretene Untergrundbewegung AKSh ausreichend Unterstützung von der albanischen Bevölkerung erhalten, die von den mangelnden Erfolgen der etablierten Parteien zunehmend enttäuscht ist, könnte sie Rugova und die anderen gemäßigten albanischen Politiker in Bedrängnis bringen und zur Radikalisierung verleiten.

[Seite 6, Zeilen 47-48]

KFOR und UNMIK sehen sich dann mit dem Risiko konfrontiert, daß durch ein entschie-

[Seite 7, Zeilen 1-4]

deneres Vorgehen gegen die AKSH die ohnehin zunehmend ablehnende Haltung der albanischen Bevölkerung in offene Feindschaft umschlägt.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[468.] Jkr/Fragment 292 14

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 292, Zeilen: 14-21
Quelle: Vetter 2003
Seite(n): 72, 74, Zeilen: 72: 8-10; 74: 11-15.17-21
Nicht auszuschließen ist es auch, dass solche Gruppierungen verstärkt Zulauf erhalten, sollte die Lösung der Statusfrage weiter hinausgezögert werden. Auch die ethnischen Spannungen zwischen der albanischen Mehrheit und der serbischen Minderheit im Kosovo sowie das weit verbreitete Gefühl der Serben, in Ghettos eingesprerrt [sic] zu sein wird durch das Offenhalten der Statusfrage negativ beeinflusst. Die serbische Regierung fördert diese Spannungen, indem sie Parallelstrukturen der Serben im Nordkosovo unterstützt, mit denen die Autorität der UNMIK und der provisorischen Regierung Kosovos unterlaufen wird. [Seite 72, Zeilen 8-10]

Allerdings ist nicht auszuschließen, daß derlei Gruppierungen verstärkt Zulauf erhalten, sollte die Beantwortung der Statusfrage weiter auf die lange Bank geschoben werden.

[Seite 74, Zeilen 11-21]

Auch die ethnischen Spannungen zwischen der albanischen Mehrheit und der serbischen Minderheit Kosovos, die etwa sieben Prozent der Bevölkerung ausmacht, das Weiterwirken von Mißtrauen, Intoleranz und Haß zwischen den beiden Volksgruppen, das weit verbreitete Gefühl der Serben, in Ghettos eingesperrt, bedroht und ohne Lebensperspektive zu sein – all das resultiert nicht nur aus der tragischen serbisch-kosovarischen Geschichte und den schlimmen Erfahrungen mit Krieg, Völkermord, Vertreibung und Rache. Es wird auch perpetuiert durch das Offenhalten der Frage nach dem künftigen Status Kosovos. Die Regierung Serbiens fördert diese Spannungen, indem sie Parallelstrukturen der kosovarischen Serben unterstützt, mit denen die Hoheit der UNMIK und der provisorischen Regierung Kosovos unterlaufen werden soll.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme. Trotz Kürzung im Wortlaut zumeist identisch.


[469.] Jkr/Fragment 293 18

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 293, Zeilen: 18-23, 25-31
Quelle: Vetter 2003
Seite(n): 84, Zeilen: 7-11, 13-20
Die Gespräche über konkrete Probleme der beiderseitigen Beziehungen sollten in eine internationale Konferenz münden, bei der die Kosovo-Serben und die Kosovo-Albaner mit Repräsentanten des Staatenbundes Serbien und Montenegro unter internationaler Moderation über Weg [sic] zur Unabhängigkeit verhandeln. Der Belgrader Experte Dušan Janjić hat als Zeitraum für diese Konferenz das Jahr 2004 vorgeschlagen.629 [...] Sie müsste einen völkerrechtlichen Vertrag entwickeln, der von allen Beteiligten und den internationalen Moderatoren zu unterzeichnen wäre. Darin enthalten sein müssten wichtige Festlegungen wie die staats- und völkerrechtliche Verfasstheit des künftigen Staates, die ihn tragenden Nationalitäten und ihre Sprachen, die endgültigen Staatsgrenzen, die Respektierung der Menschen- und Minderheitenrechte sowie die angestrebte Ratifizierung internationaler Dokumente.

629 Deutsche Welle, 17. 06. 2003; www.dw-world.de

– Vieles spricht dafür, die geplanten Gespräche zwischen Prishtina und Belgrad über konkrete Probleme der beiderseitigen Beziehungen in eine internationale Konferenz münden zu lassen, bei der Albaner und Serben aus Kosovo mit Repräsentanten von Serbien-Montenegro über den Weg zur Unabhängigkeit verhandeln, [...] Der Belgrader Experte Dušan Janjić hat vorgeschlagen, diese Konferenz 2004 abzuhalten.71

– Diese Konferenz müßte mit dem Abschluß eines völkerrechtlichen Vertrages enden, den Beteiligte, Moderatoren und Aufsichtsführende unterzeichnen. Das Dokument sollte Aussagen enthalten über die Verfaßtheit des künftigen Staates, die ihn tragenden Nationalitäten und ihre Sprachen, die Staatsgrenzen, die Respektierung der Menschen- und Bürgerrechte sowie die angestrebte Ratifizierung entsprechender internationaler Dokumente, [...]


[4 "Beide Seiten in Kosovo müssen einen historischen Schritt machen". Interview mit Dušan Janjić, Leiter des Belgrader Forum für Interethnische Beziehungen. In: Deutsche Welle, Radio, Albanisch, 17.06.2003.]

71 Janjić, Dušan (Fn. 4).

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[470.] Jkr/Fragment 294 01

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 294, Zeilen: 1-9
Quelle: Vetter 2003
Seite(n): 84, Zeilen: 17-27, 31-33
[Weiter müsste in diesem Dokument] die Anerkennung des Rückkehrrechts aller Flüchtlinge und Vertriebenen, die notwendige weitere Anwesenheit der militärischen Präsenz KFOR sowie ihre Rechte und Pflichten, die Anerkennung des UN-Kriegsverbrechertribunals für Ex-Jugoslawien und des Internationalen Gerichtshofs, zu erfüllende Zielvorgaben hinsichtlich der Einbeziehung in den Stabilisierung- und Assoziierungsprozesses der EU sowie einen Zeitplan für die Auflösung der UNMIK enthalten sein. Außerdem sollte die Konferenz ein internationales Kontrollgremium bestimmen, das die Umsetzung des Vertrages überwacht und bei Verstößen entsprechende Sanktionen erwirkt.630

630 Reinhold Vetter, a.a.O. (Anm. 555), S. 84

[Zeilen 17-27]

Das Dokument sollte Aussagen enthalten über die Verfaßtheit des künftigen Staates, die ihn tragenden Nationalitäten und ihre Sprachen, die Staatsgrenzen, die Respektierung der Menschen- und Bürgerrechte sowie die angestrebte Ratifizierung entsprechender internationaler Dokumente, Gewaltverzicht, die Anerkennung des Rückkehrrechts aller Flüchtlinge und Vertriebenen aller Nationalitäten, die Abhaltung von Wahlen, die notwendige weitere Anwesenheit der Friedenstruppe Kfor sowie ihrer Rechte und Pflichten, die Anerkennung des UN-Kriegsverbrechertribunals für das frühere Jugoslawien und des Internationalen Gerichtshofs, zu erfüllende "benchmarks" auf dem Weg zu einem Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen mit der EU, sowie einen Zeitplan für die Auflösung der UNMIK.

[Zeilen 31-33]

– Die Konferenz sollte außerdem ein internationales Kontrollgremium bestimmen, das die Umsetzung des Vertrages überwacht und bei Verstößen gemeinsame Sanktionen der Unterzeichner erwirkt.

Anmerkungen

Zwar wird am Ende der Name der Quelle genannt, Art und Umfang der Übernahme bleibt allerdings völlig im Dunkeln.


[471.] Jkr/Fragment 294 14

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 294, Zeilen: 14-20
Quelle: NZZ 2004
Seite(n): 0, Zeilen: 0
Nach Massenkundgebungen in verschiedenen Orten der Provinz wurde die UNMIK aufgefordert, alle inhaftierten ehemaligen UCK-Kämpfer unverzüglich freizulassen. Es handelte sich dabei um Personen, die im Laufe der Untersuchungen von Kriegsverbrechen oder ethnisch motivierten Anschlägen inhaftiert worden waren. Die Wut richtete sich also auch gegen die UNMIK, der Neokolonialismus vorgeworfen wurde und deren Leiter, Harri Holkeri, der öffentlich zur Abreise aufgefordert wurde.631

631 [...]

An Massenkundgebungen in verschiedenen Orten der Provinz wurde die Unmik aufgefordert, alle inhaftierten ehemaligen UCK-Kämpfer unverzüglich freizulassen. Es handelt sich dabei um Personen, die im Laufe der Untersuchung von Kriegsverbrechen oder ethnisch motivierten Anschlägen inhaftiert worden waren. Unter anderem wurde der Uno-Verwaltung Neokolonialismus vorgeworfen und deren Chef, Holkeri, zur Abreise aufgefordert.
Anmerkungen

In der Fußnote findet sich keine Quellenangabe zum voranstehenden Text.


[472.] Jkr/Fragment 295 06

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 295, Zeilen: 6-13
Quelle: Großmann 2005
Seite(n): 0, Zeilen: 0
In Windeseile wurde damals das KFOR-Kontingent um 2.500 auf 20.000 Mann aufgestockt. Solche gewalttätigen Ausschreitungen lassen sich zwar mit militärischen Mitteln ersticken, jedoch behandelt man damit nur die Symthome [sic!] ohne die Ursachen zu beheben. „Die Probleme im Kosovo sind nicht mit Militär zu lösen“, sagte der ehemalige Kommandeur Klaus Reinhardt. Es herrsche ökonomische Unzufriedenheit, die wirtschaftliche Lage müsse verbessert werden. „Den Menschen fehlt die Perspektive wie es weitergehen soll“, kritisierte er. In Windeseile wurde damals das KFOR-Kontingent von allen Seite aufgestockt. Doch damit behandelte man nur die Symptome. "Die Probleme im Kosovo sind nicht mit Militär zu lösen", erklärt Reinhardt. Es herrsche eine ökonomische Unzufriedenheit, die wirtschaftliche Lage müsse verbessert werden. "Den Menschen fehlt die Perspektive wie es weitergehen soll", kritisiert Reinhardt.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle.


[473.] Jkr/Fragment 295 17

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 295, Zeilen: 17-24, 34-36
Quelle: Vetter 2003
Seite(n): 74, 75, Zeilen: 74: 36-40; 75: 1-3, 7-9
[Zeilen 17-24]

Für eine baldige Unabhängigkeit Kosovos plädieren dort immer mehr maßgebliche Politiker und Diplomaten. So vertrat der frühere amerikanische Botschafter und Sondervermittler im Kosovo, Richard Holbrooke die Auffassung, dass nur die Unabhängigkeit Kosovos und dessen Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen dem westlichen Balkan dauerhaften Frieden bringen würden.633 Der amerikanisch-ungarische Finanzmakler George Soros meinte, Kosovo könne nicht länger Teil Serbiens bleiben.634

[Zeilen 34-36]

Auch in Stellungnahmen internationaler „Denkfabriken“ wie der International Crisis Group wird immer mehr die Option der Unabhängigkeit für das Kosovo in den Vordergrund gerückt.


633 Associated Press, 12. 07. 2003

634 Zitiert nach UNMIK: International Clippings vom 26.05.2003

[Seite 74, Zeilen 36-40]

In der internationalen Öffentlichkeit mehren sich die Stimmen, die für eine baldige Unabhängigkeit Kosovos plädieren. So betonte der frühere amerikanische Botschafter und Vermittler bei den Friedensverhandlungen über Bosnien-Herzegowina in Dayton 1995, Richard Holbrooke, in einem Interview mit "Koha Ditore", nur die Unabhängigkeit Kosovos und dessen Mitgliedschaft in den Verein-

[Seite 75, Zeile 1-3]

ten Nationen würden dem westlichen Balkan dauerhaften Frieden bringen.39 Der amerikanisch-ungarische Finanzmakler George Soros meinte, Kosovo könne nicht länger Teil Serbiens bleiben.40

[Seite 75, Zeilen 7-9]

Und auch in Stellungnahmen internationaler 'Think Tanks' wie der International Crisis Group wird dieses Ziel ins Auge gefaßt.41


39 Soros äußerte sich im Rahmen einer Diskussionsveranstaltung des Weltwirtschaftsforums in Athen am 23.05.2003; zit. nach UNMIK: International Clippings, 26.05.2003.

40 Siehe Altmann, Franz-Lothar; Dušan Reljić: Zuspitzung im Kosovo im Schatten der Irak-Krise. SWP-Aktuell 12, März 2003.

41 International Crisis Group: Kosovo’s Ethnic Dilemma. The Need for a Civic Contract; zit. nach UNMIK: International Clippings, 29.05.2003.

Anmerkungen

Das Original wurde etwas auseinander geschnitten, aber der Originalwortlaut ist weitgehend erhalten geblieben. Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[474.] Jkr/Fragment 295 24

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 295, Zeilen: 24-34
Quelle: Altmann Reljic 2003
Seite(n): 2, Zeilen: re. Spalte: 17-37
Nicht gerade zur Freude Belgrads werden entsprechende Signale von internationalen Konferenzen in den USA vernommen, bei denen amerikanische Teilnehmer die Unabhängigkeit des Kosovo als bevorstehende Option erörtern. Darüber hinaus haben die Vorsitzenden des Ausschusses für internationale Beziehungen des amerikanischen Repräsentantenhauses, der Demokrat Henry Hyde und der Republikaner Tom Lantos, am 7. Januar 2003 eine gemeinsame Resolution eingebracht, in der den USA empfohlen wird, die Unabhängigkeit zu unterstützen, sobald demokratische Institutionen konsolidiert sind.635 Obwohl eine solche Entschließung keine bindende Wirkung hat, spiegelt sie die Einstellung einer einflussreichen politischen Strömung in den USA wider.

635 Franz-Lothar Altmann, Dusan Reljic: Zuspitzung im Kosovo im Schatten der Irak-Krise, in: SWP-Aktuell 12, März 2003

Mit Schrecken wurden in Belgrad Berichte über neue Konferenzen amerikanischer Denkfabriken zur Kenntnis genommen, bei denen amerikanische Teilnehmer die Unabhängigkeit des Kosovo von als zu bevorzugende Option erörterten. Darüber hinaus haben der jetzige und der frühere Vorsitzende des Ausschusses für internationale Beziehungen des amerikanischen Repräsentantenhauses, der Demokrat Henry Hyde und der Republikaner Tom Lantos, am 7. Januar 2003 eine gemeinsame Resolution eingebracht, in der den USA empfohlen wird, die Unabhängigkeit des Kosovo zu unterstützen, sobald demokratische Institutionen konsolidiert sind. Obwohl eine solche Entschließung keine bindende Wirkung auf die amerikanische Regierungspolitik ausübt, spiegelt sie die Einstellung einer einflußreichen politischen Strömung in den USA wider.
Anmerkungen

Die Quelle ist zwar angegeben, dem Leser wird aber der z.T. wörtliche Charakter der Übernahme nicht klar, und auch nicht derern Umfang. Insbesondere muss der Leser annehmen, dass nach dem Quellenverweis wieder Gedanken des Autors folgen.


[475.] Jkr/Fragment 296 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 296, Zeilen: 1-7
Quelle: Altmann 2005
Seite(n): 2a, Zeilen: 1-13
[Nach mehreren Treffen der Kontaktgruppe für das Kosovo (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Russland,] USA und EU) hatte der US-amerikanische Unterstaatssekretär im Außenministerium, R. Nicholas Burns am 18. Mai 2005 bei einer Anhörung im Senatsausschuss für Internationale Beziehungen in Washington eine viel beachtete Rede gehalten, in der er erstmals sogar zeitliche Vorgaben für den Verhandlungs- und Entscheidungsprozess nannte. Als Zeitpunkt für die Festlegung des „Endstatus”, wie Burns den endgültigen völkerrechtlichen Status mehrfach bezeichnete, gab er Ende 2006 an. Nach mehreren Treffen der Kontaktgruppe für das Kosovo (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Rußland, USA und EU) hatte der US-amerikanische Undersecretary of State for Political Affairs, R. Nicholas Burns, am 18. Mai 2005 vor dem House Committee for International Relations in Washington eine viel beachtete Rede gehalten, in der er erstmals sogar zeitliche Vorgaben für den Verhandlungs- und Entscheidungsprozeß nannte. Als Zeitpunkt für die Statusfestlegung gab Burns Ende 2006 an.
Anmerkungen

ein Quellenverweis fehlt trotz weitgehend wörtlicher Übernahmen. Die Quelle ist auch nicht im Literaturverzeichnis angegeben.

in Fn635 auf Seite 295 wird eine andere Schrift von Altmann zitiert.


[476.] Jkr/Fragment 296 07

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 296, Zeilen: 7-8, 11-17
Quelle: Großmann 2005
Seite(n): 0, Zeilen: 0
[Zeilen 7-8]

Er [ Nicholas Burns ] wies zudem daraufhin, dass auch US-Präsident George W. Bush großen Wert auf eine baldige Klärung der Situation im Kosovo legt.

[Zeilen 11-17]

Diese vom damaligen UNMIK-Leiter Steiner 2002 aufgestellten Standards636 waren als Voraussetzung für die Aufnahme von Statusverhandlungen festgelegt worden. Gefordert wurden funktionierende staatliche Institutionen, Rechtsstaatlichkeit, Bewegungsfreiheit, Rückkehr von Vertriebenen, Marktwirtschaft, Klärung der Eigentumsverhältnisse, Dialog zwischen Pristina und Belgrad sowie Reduzierung des Kosovo Protection Corps (KPC).

Nicholas Burns, Staatssekretär im US-Außenministerium, zeigte in einer Anhörung vor dem US-Kongress am 19. Mai, dass auch Georg W. Bush eine Klärung der Situation im Kosovo will.

[...]

Im April 2002 nannte der damalige UNMIK-Leiter Michael Steiner acht zu erfüllende Standards als Voraussetzung für die Aufnahme von Statusverhandlungen. Gefordert werden funktionierende staatliche Institutionen, Rechtsstaatlichkeit, Bewegungsfreiheit, Rückkehr von Vertriebenen, Marktwirtschaft, Klärung der Eigentumsverhältnisse, Dialog zwischen der autonomen Regierung in Pristina und der Regierung in Belgrad sowie die Reduzierung des KPC.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Vgl. mit Jkr/Fragment 296 01, woran sich der Text direkt anschließt.


[477.] Jkr/Fragment 296 17

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 296, Zeilen: 17-34
Quelle: Altmann 2005
Seite(n): 2a-3a, Zeilen: 2a: 29-30, 37-40, 45-48; 2b: 1, 16-21, 31-38, 46-50; 3a: 02-08
Jessen-Petersons Bericht war im Grundtenor positiv. Er berichtete über konstruktive erste Treffen im Rahmen des so genannten direkten Dialogs zwischen Pristina und Belgrad auf der Ebene der verschiedenen Arbeitsgruppen. Schwierig gestaltet sich indessen noch der politische Dialog. Versuche, Ort und Zeitpunkt für Gespräche auf oberster politischer Ebene festzulegen, sind bisher stets gescheitert. Aus dem Bereich der inneren Sicherheit berichtete der UNMIK-Leiter, dass es weniger ernsthafte, ethnisch bedingte Zwischenfälle gegeben habe und das Vertrauen in die Kosovo-Polizei auch in der serbischen Bevölkerung zunehme. Die einzige ernsthafte Kritik übte er an Belgrad, das zwar vom Dialog spreche, gleichzeitig aber die Serben im Kosovo von jeglicher Mitarbeit in den Kosovo-Institutionen abhalte. Enttäuschend niedrig sei auch die Zahl der Rückkehrer in die Provinz. In seiner Zusammenfassung konstatierte Jessen-Petersen jedoch deutliche Fortschritte in der Erfüllung der Standards und plädierte für die Aufnahme von Statusgesprächen. Als Reaktion auf diesen Bericht ernannte der UN-Generalsekretär am 3. Juni 2005 den norwegischen Diplomaten Kai Eide zu seinem Sondergesandten für das Kosovo und beaufragte ihn, bis zum September einen umfassenderen Bericht über die Erfüllung der Kernstandards zu erarbeiten. Jessen-Petersens Bericht war im Grundtenor positiv.[...]

Jessen-Petersen berichtete über erste Treffen im Rahmen des sogenannten Direkten Dialogs zwischen Belgrad und Pristina auf der Ebene verschiedener Arbeitsgruppen. [...] Schwierig gestaltet sich indessen noch der politische Dialog. Versuche, Ort und Zeitpunkt für Gespräche auf oberster politischer Ebene festzulegen, sind bisher jedoch gescheitert. [...]

Vom Sicherheitsbereich berichtete Jessen-Petersen, daß es weniger ernsthafte ethnisch bedingte Zwischenfälle gegeben habe und das Vertrauen in die Kosovo-Polizei (KPS) auch in der serbischen Bevölkerung zunehme. [...]

Die einzige ernsthafte Kritik übte der SRSG an Belgrad, das zwar von Dialog spreche, gleichzeitig aber die Serben im Kosovo von jeglicher Mitarbeit in den Kosovo-Institutionen abhalte. Immerhin mußte der SRSG zugestehen, daß die Zahl der Rückkehrer enttäuschend niedrig geblieben sei: [...] In seiner Zusammenfassung konstatiert der SRSG-Bericht jedoch deutliche Fortschritte in der Erfüllung der Standards und plädiert für die Aufnahme von Statusgesprächen.

[Seite 3a]

Als Reaktion auf den Bericht des SRSG ernannte der UN-Generalsekretär am 3. Juni 2005 den norwegischen Diplomaten Kai Eide zu seinem Sondergesandten für das Kosovo und beauftragte ihn, einen umfassenden Bericht über die Erfüllung der Kernstandards zu erarbeiten - der SRSG-Report ist nur knappe sechs Seiten lang und allgemein gehalten.

Anmerkungen

ein Quellenverweis fehlt trotz weitgehend wörtlicher Übernahmen.

Eine halbe Seite wird ohne eigene Beiträge aus einzelnen Sätzen der Quelle montiert.


[478.] Jkr/Fragment 297 01

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 297, Zeilen: 1-3, 5-25
Quelle: Schneider 2005
Seite(n): 1, Zeilen: 26f
[Eide hat zwar, ebenso wie einige] Monate vorher der UNMIK-Leiter Jessen-Petersen, die Aufnahme von Status-Verhandlungen empfohlen, ging aber auch hart ins Gericht mit den kosovarischen Politikern und Institutionen. [...] „Die Polizei und das Justizwesen des Kosovo sind fragile Institutionen. Die weitere Übertragung von Kompetenzen auf diesem Gebiet sollte deshalb mit großer Vorsicht vorgenommen werden. Es wird weiterhin die Anwesenheit internationaler Polizisten mit Exekutivgewalt nötig sein." Weitere Kritikpunkte beziehen sich auf die Kriminalität und die prekäre Lage der Minderheiten: „Korruption und organisierte Kriminalität gehörten zu den größten Gefahren für die Stabilität der Provinz. Die Kosovo-Regierung habe bisher nicht genug getan, um Korruption zu bekämpfen. Aber auch die internationalen Polizisten und Staatsanwälte seien gescheitert". „Clan-Solidarität" und das „Gesetz des Schweigens" erschwerten die Aufklärung von Straftaten. Beim Versuch, eine multiethnische Gesellschaft aufzubauen, sei nur wenig erreicht worden. Eide forderte die Kosovo-Politiker und die internationale Gemeinschaft auf rasch Schritte zu setzen, um diese „düstere Situation" zu verbessern. Die Rückkehr serbischer Flüchtlinge stocke. Serben seien noch immer Übergriffen ausgesetzt. Um ihren Besitz zurückzuerhalten müssten Rückkehrer langwierige Gerichtsverfahren auf sich nehmen. Von Belgrad verlangte Eide, die Lage im Kosovo nicht mit „hetzerischen Botschaften" noch weiter anzuheizen. Zwar könne das Kosovo nicht auf Dauer unter internationaler Verwaltung bleiben, so der Bericht, doch sei in sensiblen Bereichen weiterhin internationale Aufsicht nötig. Dabei solle die EU größere Verantwortung übernehmen als bisher. [...] 637

637 Eide-Report zu Kosovo: „Kriminalität und Korruption", Die Presse, Wien, 12. 10. 2005

Eide hat zwar den Beginn der Status-Verhandlungen empfohlen, geht aber auch hart ins Gericht mit den Politikern und Institutionen des Kosovo.

Der "Presse" liegt Eides interner UN-Report vor. Dort heißt es etwa in Punkt 39: "Die Polizei und das Justizwesen des Kosovo sind fragile Institutionen. Die weitere Übertragung von Kompetenzen (an die Albaner) auf diesem Gebiet sollte deshalb mit großer Vorsicht vorgenommen werden." Und in Punkt 40 wird Eide noch deutlicher: "Es wird weiterhin die Anwesenheit internationaler Polizisten mit Exekutivgewalt nötig sein." Auch internationale Richter und Staatsanwälte seien für Kosovos Rechtsprechung in den kommenden Jahren unverzichtbar. Im Bericht finden sich noch weitere Kritikpunkte.


[*] Kriminalität: Korruption und organisierte Kriminalität gehörten zu den größten Gefahren für die Stabilität der Provinz. Die Kosovo-Regierung habe bisher nicht genug getan, um Korruption zu bekämpfen. Aber auch die internationalen Polizisten und Staatsanwälte seien hier gescheitert. "Clan-Solidarität" und das "Gesetz des Schweigens" erschwerten die Aufklärung von Straftaten.

[...]

[*] Prekäre Lage der Minderheiten: Beim Versuch, eine multiethnische Gesellschaft aufzubauen, sei nur wenig erreicht worden. Eide fordert die Kosovo-Politiker und die internationale Gemeinschaft auf, rasch Schritte zu setzen, um diese "düstere Situation" zu verbessern. Die Rückkehr serbischer Flüchtlinge stocke. Serben seien noch immer Übergriffen ausgesetzt. Um ihren Besitz zurückzuerhalten, müssten Rückkehrer langwierige Gerichtsverfahren auf sich nehmen. Von Belgrad verlangt Eide, die Lage im Kosovo nicht mit "hetzerischen Botschaften" noch weiter anzuheizen.

Zwar könne Kosovo nicht auf Dauer unter internationaler Verwaltung bleiben, so der Bericht. In sensiblen Bereichen sei aber weiterhin internationale Aufsicht nötig. Dabei solle die EU größere Verantwortung übernehmen als bisher.

Eides Fazit: "Wir stehen nicht vor der letzten, sondern nur vor der nächsten Stufe der internationalen Präsenz im Kosovo."

Anmerkungen

Der Quellenverweis wird mit Fn 637 angegeben. Es fehlen aber umfassende Anführungszeichen, sodass der Eindruck entsteht, nur die eingebetteten Zitate seien Zitate aus Schneider 2005 anstatt aus dem (laut Quelle internen) Eide-Report.

Die Stellen, welche nicht aus Schneider (2005) stammen, sind sämtlich Reljic (2005) entnommen (vgl. Jkr/Fragment_297_03).


[479.] Jkr/Fragment 297 03

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 297, Zeilen: 3-5, 25-34
Quelle: Reljic 2005
Seite(n): 1, Zeilen: li.Sp. 9ff - re.Sp. 1-5
Er schildert die Situation vor Ort zunächst als überaus misslich und verweist besonders auf die kritische Lage der nichtalbanischen Bevölkerungsteile. [...] Schließlich stellt Eide fest, dass es wohl im Grunde „nie einen guten Augenblick“ für den Verhandlungsbeginn gebe. Um Stagnation zu verhindern müssten die Gespräche bald beginnen. Eine weitere Verschiebung des Versuchs, Kosovo einen neuen Status zu geben, werde nur zu neuen Verwerfungen führen. Eide schloss seinen Bericht mit der Bemerkung, dass angesichts der üblen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zustände im Kosovo und insbesondere der heftigen albanisch-serbischen Anfeindungen der Beginn des Prozesses zur Festlegung des zukünftigen Status nicht die letzte Phase, sondern lediglich die nächste Stufe der internationalen Präsenz im Kosovo einleiten werde.637

637 Eide-Report zu Kosovo: „Kriminalität und Korruption“, Die Presse, Wien, 12. 10. 2005

Darin schildert der UN-Sondergesandte die Situation vor Ort zunächst als überaus mißlich und verweist besonders auf die kritische Lage der nichtalbanischen Bevölkerungsteile. Dann stellt Eide jedoch fest, daß es wohl im Grunde »nie einen guten Augenblick« für den Verhandlungsbeginn gebe. Um Stagnation zu verhindern, müßten die Gespräche bald starten. Eine weitere Verschiebung des Versuchs, Kosovo einen neuen Status zu geben, werde nur zu neuen Verwerfungen führen. Eide schloß seinen Bericht mit der Bemerkung, daß angesichts der üblen politischen, wirtschaftlichen und sozialen Zustände in Kosovo und insbesondere der heftigen albanisch-serbischen Anfeindungen der Beginn des Prozesses zur Festlegung des zukünftigen Status nicht die letzte Phase, sondern lediglich die nächste Stufe der internationalen Präsenz in Kosovo einleiten werde.
Anmerkungen

Im Original eine zusammenhängende Passage wird der ursprüngliche Text weitgehend wörtlich übernommen und durch Material aus einer anderen ungenannt bleibenden Quelle komplimentiert (vgl Jkr/Fragment_297_01).

Übernahmen bleiben sämtlich ungekennzeichnet, Verweise auf die Originalquellen unterbleiben ebenfalls.


[480.] Jkr/Fragment 297 36

BauernOpfer
Untersuchte Arbeit:
Seite: 297, Zeilen: 36-40
Quelle: Schneider 2005b
Seite(n): 1, Zeilen: 5-11
Am 11. November 2005 bestimmte der SR Finnlands Ex-Präsidenten Martti Ahtisaari als UN-Chefunterhändler für die Kosovo-Gespräche und den österreichischen Spitzendiplomaten Albert Rohan zu dessen Stellvertreter. Auf beide kommen schwierige Verhandlungen zu, denn die Positionen von Albanern und Serben sind mit[einander völlig unvereinbar.638]

638 Kosovo: "Es gibt kein zweites Dayton", Die Presse, Wien, 12. 11. 2005

Der UN-Sicherheitsrat hat Finnlands Ex-Präsidenten Martti Ahtisaari als UN-Chefverhandler für die Kosovo-Gespräche und den österreichischen Spitzendiplomaten Albert Rohan als dessen Stellvertreter bestätigt. Auf beide kommen schwierige Verhandlungen zu, denn die Positionen von Albanern und Serben sind miteinander völlig unvereinbar.
Anmerkungen

Quelle korrekt angegeben aber ohne Anführungszeichen, so dass dem Leser der Umfang und auch der wörtliche Charakter der Übernahme nicht klar ist.


[481.] Jkr/Fragment 298 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 298, Zeilen: 1-8
Quelle: Altmann 2005
Seite(n): 3, Zeilen: 1. Spalte: 32-45
In Priština ist keine Partei bereit, eine andere Lösung als die der völligen Unabhängigkeit zur [sic] akzeptieren. Belgrad wiederum, das bis vor kurzem stereotyp auf der Zugehörigkeit des Kosovo zu Serbien unter Gewährung einer noch zu verhandelnder Autonomierechte beharrte, hat nunmehr die Formel „mehr als Autonomie, aber weniger als Unabhängigkeit“ zur Zielvorgabe erhoben. Es argumentiert, dass jede neue Grenzziehung auf dem Balkan Instabilitäten erzeuge, was dem Endziel einer EU-Mitgliedschaft aller Balkanstaaten abträglich sei. In Priština ist keine Partei bereit, eine andere Lösung als die der völligen Unabhängigkeit und Souveränität des Kosovo zu akzeptieren. Belgrad wiederum, das bis vor kurzem stereotyp auf der Zugehörigkeit der Provinz Kosovo zu Serbien unter Gewährung noch zu verhandelnder Autonomierechte beharrte, hat nunmehr die Formel »Mehr als Autonomie, aber weniger als Unabhängigkeit« geprägt: jede neue Grenzziehung auf dem Balkan erzeuge Instabilitäten, was dem Endziel EU-Mitgliedschaft aller Balkanstaaten abträglich sei.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[482.] Jkr/Fragment 299 02

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 299, Zeilen: 2-11
Quelle: Stern - Reuters 2006
Seite(n): 1 (Internetquelle), Zeilen: 0
Rugovas Tod könnte die ohnehin instabile Lage im Kosovo gefährden, warnten Vertreter der Kosovo-Serben, die seine gewaltfreie Politik geschätzt hatten. Rugova sei ein „kluger Anführer“ der „Separatisten“ gewesen, sagte Momcilo Trajkovic, einer der Serbenführer. Er habe die Serben „überlistet“ und die Lösung des Kosovo-Konflikts internationalisiert. Gerade deswegen müsse die internationale Gemeinschaft sich aktiv um eine „gerechte“ Lösung des jahrzehntelangen Streits bemühen, fordern die Serben. Gerecht bedeutet nach ihrer Lesart, dass das Kosovo keine Unabhängigkeit erhalten soll. Diese Position ist aber für alle Kosovo-Albaner, ungeachtet aller politischen Divergenzen, unannehmbar. Rugovas Tod könnte die ohnehin instabile Lage im Kosovo weiter verschlechtern, warnten Vertreter der Kosovo-Serben, die den Präsidenten und seine gewaltfreie Politik geschätzt hatten. Rugova sei ein "kluger" Anführer der "Separatisten" gewesen, sagte Momcilo Trajkovic, einer der Serbenführer. Er habe die Serben "überlistet" und die Lösung des Kosovo-Konflikts internationalisiert. Gerade deswegen müsse sich die internationale Gemeinschaft aktiv um eine "gerechte" Lösung des jahrzehntelangen Streits bemühen, fordern die Serben. Gerecht bedeutet nach serbischer Lesart, dass die zu 95 Prozent von Albanern bewohnte Provinz keine staatliche Unabhängigkeit erhalten soll. Das ist aber für alle Kosovo-Albaner - ungeachtet aller politischen Unterschiede - unannehmbar.
Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme, keine Quellenangabe.


[483.] Jkr/Fragment 299 18

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 299, Zeilen: 12-21
Quelle: Standard 2006
Seite(n): 1, Zeilen: 60-66
Rogova [sic!], der wegen seiner zaudernden Haltung und seiner teilweise mangelhaften politischen Gestaltungskraft verschiedentlich als der ungeschickteste Politiker des Balkan bezeichnet wurde, könnte posthum noch der erfolgreichste werden: Sollte Kosovo am Ende des Jahres 2006 tatsächlich unabhängig werden, wird das vor allem als sein Verdienst gelten, galt er schon zu Lebzeiten als der bedeutendste Vorkämpfer für die Unabhängigkeit seiner Heimat. Tatsächlich haben Rugovas große Linien immer gestimmt: Es war richtig, unbeirrbar auf die Unabhängigkeit zu setzen und nicht gemeinsam mit der Belgrader Opposition gegen das postkommunistische System anzutreten. Und es war richtig, dabei konsequent auf den Westen zu setzen. Der ungeschickteste Politiker des Balkan wurde eben durch seine Passivität am Ende der erfolgreichste: Wenn der Kosovo unabhängig wird, wird das vor allem als sein Verdienst gelten. Es war richtig, stur auf die Unabhängigkeit zu setzen und nicht Arm in Arm mit der Belgrader Opposition anzutreten, und es war richtig, dabei konsequent auf den Westen zu setzen.
Anmerkungen

In FN 639, einen Absatz weiter oben, verweist der Autor auf die Quelle, die dem Autor daher bekannt war.

Der Quellenverweis bezieht sich aber nicht auf diesen Abschnitt trotz inhaltlicher Anlehnung und z.T. wörtlicher Übernahme.


[484.] Jkr/Fragment 300 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 300, Zeilen: 1-12, 17-20
Quelle: Altmann 2005
Seite(n): 3, 4, Zeilen: 3a: 45-48; 3b: 1-4; 4a: 6ff
Belgrad sucht indessen durch das Beschwören einer Dominotheorie, das heißt der Möglichkeit nachfolgender Zerfallsentwicklungen in ohnehin instabilen multiethnischen Staaten, den Schulterschluß [sic] mit den Anrainerstaaten des Kosovo, insbesondere mit Bosnien-Herzegowina und Mazedonien. In einem am 10. November 2005 veröffentlichten Dokument des UN-Sicherheitsrats wurden die „Leitprinzipien der so genannten Kontaktgruppe für den Verhandlungsprozess über den künftigen Status Kosovos“ dargelegt. Darin wird unter anderem hervorgehoben, dass es keine Rückkehr zum Status vor dem März 1999, also keine Rückkehr unter serbische Oberhoheit geben wird und eine Teilung des Kosovo in einen rein serbischen und einen albanischen Teil nicht akzeptiert wird. Außerdem seien keine sofortige, unkonditionierte Unabhängigkeit und auch kein Zusammenschluss albanischer Siedlungsgebiete mit Albanien vorstellbar. [...] Diese Maßgaben beinhalten implizit, dass ein künftiges Kosovo die territoriale Integrität aller Anrainerstaaten respektiert und zudem sicherstellt, dass es keine militärische oder sonstige Sicherheitsbedrohung für seine Nachbarn darstellt. Durch das Beschwören des Dominotheorie-Szenarios, das heißt der Möglichkeit nachfolgender Zerfallsentwicklungen in ohnehin instabilen multiethnischen Staaten sucht Belgrad den Schulterschluß mit den Anrainerstaaten des Kosovo, insbesondere mit Bosnien-Herzegowina und Makedonien.

[Seite 4]

Von seiten der Internationalen Staatengemeinschaft, hier vertreten durch die Kontaktgruppe, wurden für die Verhandlungen zunächst klare Prämissen definiert:

  • Es wird keine Rückkehr zum Status vor dem März 1999, dem Beginn des Kosovokriegs, geben, also keine Rückkehr unter serbische Oberhoheit;
  • Eine Teilung des Kosovo in einen rein serbischen und einen albanischen Teil wird nicht akzeptiert;
  • Es ist keine sofortige, unkonditionierte Unabhängigkeit vorstellbar (d.h. wohl auch nicht für Ende 2006);
  • Schließlich wird jeder Zusammenschluß eines wie auch immer unabhängigen Kosovo mit anderen albanischen Siedlungsgebieten (in Südserbien oder Nordwestmakedonien) und mit Albanien selbst ausgeschlossen: Es soll kein Großalbanien entstehen.

Diese Maßgaben beinhalten implizit, daß ein künftiges Kosovo die territoriale Integrität (Grenzen) aller anderen Staaten der Region respektiert und zudem sicherstellt, daß es keine militärische oder sonstige Sicherheitsbedrohung für seine Nachbarn darstellt.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.

Die inhaltlichen Übereinstimmungen mögen bei der Beschreibung eines Dokuments noch akzeptabel sein. Sie sind aber flankiert von wörtlich übernommenen Interpretationen, die zitiert oder paraphrasiert hätten werden müssen.


[485.] Jkr/Fragment 300 31

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 300, Zeilen: 31-39, 102
Quelle: Vetter 2003
Seite(n): 83, Zeilen: 3-10, 101-102
Auch Albanien selbst erweist sich als weitgehend resistent gegenüber „großalbanischen“ Ambitionen. Bei der internationalen Gemeinschaft genießt das Land einen gewissen Bonus, nachdem es trotz der innenpolitisch wenig gefestigen demokratischen und marktwirtschaftlichen Verhältnisse um regionale Zusammenarbeit bemüht ist. Albaniens Regierung legt eine gewisse Vorsicht gegenüber den Entwicklungen im Kosovo an den Tag, auch um die spürbare Normalisierung des Verhältnisses zu Serbien nicht zu gefährden und die verbesserte Zusammenarbeit mit Mazedonien und Kroatien nicht auf das Spiel zu setzen.642

642 Peter Schubert: Unwägbarkeiten albanischer Politik, in: SWP Aktuell 17, April 2003

Als erstaunlich resistent gegenüber "großalbanischen" Ambitionen erweist sich Albanien selbst. Trotz der nach innen wenig gefestigten demokratischen und marktwirtschaftlichen Verhältnisse genießt das Land aufgrund seines Bemühens um regionale Zusammenarbeit auf dem Balkan einen gewissen Bonus bei der internationalen Gemeinschaft. Dieser resultiert besonders aus der Vorsicht, die Albaniens Regierung gegenüber der Entwicklung in Kosovo an den Tag legt, auch aus der verbesserten Zusammenarbeit mit Makedonien und Kroatien sowie aus der spürbaren Normalisierung des Verhältnisses zu Serbien.66

66 Vgl. u.a. Peter Schubert: Unwägbarkeiten albanischer Politik. SWP-Aktuell 17, April 2003.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[486.] Jkr/Fragment 301 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 301, Zeilen: 1-10, 101-104
Quelle: Vetter 2003
Seite(n): 83, Zeilen: 10-25
[Als der albanische Parlamentspräsident Servet Pellumbi] bei einem Besuch in Priština gefragt wurde, ob Albanien weiterhin das Votum des kosovo-albanischen Untergrundparlaments für eine Unabhängigkeit Kosovos von 1991 unterstütze, sage er: „Jede Resolution hat ihre Bedeutung im jeweiligen Kontext. Die Klärung der Statusfrage ist ein Prozeß, der unter Beachtung des Willens der Bürger Kosovos mit internationaler Unterstützung gelöst werden muss.“643 Der ehemalige UNMIK-Leiter Steiner wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass es im Parlament vom Albanien einen Konsens hinsichtlich der Politik gegenüber Kosovo gebe, die nicht ein wie immer zusammengefügtes „Großalbanien“ zum Ziel habe.644 „Große Lösungen“ nationaler Fragen stehen auf dem Balkan nicht auf der Tagesordnung.

643 UNMIK-Media-Monitoring, Local Media, 27.05.2003

644 In Kosovo-Info-Line vom 29. 05. 2003 wird Steiner wie folgt zitiert: „Ich kann nur wiederholen, was ich schon oft gesagt habe: Wir haben wirklich gute Freunde in Albanien, die uns sehr dabei helfen, voranzukommen.“

Als der albanische Parlamentspräsident Servet Pëllumbi bei einem Besuch in Prishtina von Journalisten gefragt wurde, ob Albanien weiterhin das Votum des kosovo-albanischen Untergrundparlaments für eine Unabhängigkeit Kosovos von vor zwölf Jahren unterstütze, antwortete er:

"Jede Resolution hat ihre Bedeutung im jeweiligen zeitlichen Kontext. Die Klärung der Statusfrage ist ein Prozeß, der unter Beachtung des Willens der Bürger Kosovos mit internationaler Unterstützung gelöst werden muß."67

Michael Steiner wies in diesem Zusammenhang darauf hin, daß innerhalb des Parlaments von Albanien einen Konsens hinsichtlich der Politik gegenüber Kosovo gebe.

"Ich kann nur wiederholen, was ich schon oft gesagt habe: Wir haben wirklich gute Freunde in Albanien, die uns sehr dabei helfen voranzukommen."68

"Große Lösungen" nationaler Fragen wie der albanischen, der serbischen, der kroatischen und der makedonischen stehen auf dem westlichen Balkan nicht auf der Tagesordnung.


67 Koha Ditore und Zëri vom 27.05.2003; zit nach UNMIK: Media Monitoring, Local Media, 27.05.2003

68 Kosovo-Info-Line, 29.05.2003.

Anmerkungen

Auch hier wurden sicherlich für die Zitate nicht die Primärquellen bemüht.

Kein Hinweis auf Übernahmen aus Vetter (2003), obwohl die Passagen fast unverändert geblieben sind.


[487.] Jkr/Fragment 301 13

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 301, Zeilen: 13-21
Quelle: Altmann 2005
Seite(n): 6, Zeilen: rechte Spalte: 11ff
Die internationale Staatengemeinschaft, vertreten durch den UN-Sicherheitsrat und die Kontaktgruppe, hat es bisher vermieden, die Frage eindeutig zu beantworten, welchen endgültigen völkerrechtlichen Status das Kosovo erhalten soll, das heißt mit welcher Zielsetzung der Chefunterhändler der UN, Martti Ahtisaari in die Shuttle-Diplomatie gehen soll. Obwohl allen Beteiligten unausgesprochen klar ist, dass letztendlich wohl an der unabhängigen Staatlichkeit des Kosovo kein Weg vorbeiführen wird, gibt es doch gravierende Unterschiede in den nationalen Interessen, die sich auf die Entscheidungsfreudigkeit und -findung niederschlagen. Die Internationale Staatengemeinschaft (IG), vertreten durch den UN-Sicherheitsrat und die Kontaktgruppe, hat es bisher - verständlicherweise - vermieden, die Frage eindeutig zu beantworten, welchen endgültigen Status das Kosovo erhalten soll, das heißt, mit welcher Zielsetzung die IG in die Shuttle-Diplomatie gehen wird. Obwohl allen Beteiligten unausgesprochen klar ist, daß an der unabhängigen Staatlichkeit des Kosovo letztendlich kein Weg vorbeiführt, gibt es doch Unterschiede in den nationalen Interessen, die sich auf die Entscheidungsfreudigkeit und -findung niederschlagen.
Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt. Das ungenannt bleibende Original ist trotz kleiner Abänderungen unverkennbar.


[488.] Jkr/Fragment 301 26

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 301, Zeilen: 26-35
Quelle: Altmann 2005
Seite(n): 7, 8, Zeilen: 7b: 22-26, 38-42, 46-48; 8a: 1-8
Eine von außen aufgezwungene Lösung darf es nicht geben, weil diese keine Dauerhaftigkeit und damit keine Stabilität in der Region gewährleistet. Die weitere Entwicklung wird mit einer Vielzahl kleiner Verhandlungsschritte vollzogen werden. Nach dem bereits erreichten ersten Schritt, der faktischen Trennung des Kosovo von Serbien, soll der zweite Schritt die konditionierte Unabhängigkeit, also eine Eigenstaatlichkeit ohne volle Souveränität, darstellen, wobei rechtlich das Protektorat weiterhin von den UN bzw. von der EU geführt wird. In dieser Phase sollen alle bis dahin noch von UNMIK ausgeübten Funktionen an die Kosovo-Regierung abgegeben werden. [Seite 7b, Zeilen 22-26]

Eine von außen aufgezwungene Lösung darf es nicht geben, weil diese keine Dauerhaftigkeit und damit keine Stabilität in der Region gewährleistet.

[Zeilen 38-42]

Die weitere Entwicklung wird ein Stufenprozeß sein, zu dessen Ablauf die Internationale Balkankommission in ihrem April-Bericht bereits Vorschläge formuliert hat.

[Zeilen 46-48] Nach der bereits erreichten ersten Stufe, der faktischen Trennung des Kosovo von Serbien, soll die zweite Stufe

[Seite 8a]

»Unabhängigkeit ohne volle Souveränität« darstellen, wobei rechtlich das Protektorat weiterhin von den UN geführt wird, die Zuständigkeiten jedoch an die EU abgegeben werden. In dieser Phase sollen alle bis dahin noch von UNMIK ausgeführten Funktionen einer normalen Regierung an die Kosovo-Regierung PISG übertragen werden, [...]

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[489.] Jkr/Fragment 302 21

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 302, Zeilen: 21-31
Quelle: Altmann 2005
Seite(n): 8, Zeilen: 8a: 13-27, 48-50; 8b: 1-7
Problematisch und vor allem zeitlich in weiter Ferne erscheint der von einer internationalen Balkankommission vorgeschlagene dritte Schritt der so genannten „geführte Souveränität“. Dieser würde die Anerkennung des Kandidatenstatus seitens der EU und den Beginn von Beitrittsverhandlungen beinhalten. Bereits heute wird jedoch die EU-Mitgliedschaft nicht nur für die Türkei sondern von manchen Politikern auch schon für den Westlichen Balkan abgelehnt und von der Möglichkeit privilegierter Partnerschaften gesprochen. Die Lösung der Kosovo-Frage ist sehr eng mit der allgemeinen Glaubwürdigkeit der EU im westlichen Balkanraum verbunden, wo sie sich durch entsprechende Absichtserklärungen als Friedensbewahrer, Stabilisierer und Entwicklungsförderer verpflichtet hat. [Seite 8a, Zeilen 13-27]

Problematisch und vor allem zeitlich in sehr weiter Ferne erscheint die von der Kommission vorgesehene dritte Stufe, genannt »Geführte Souveränität«, die die Anerkennung des Kandidatenstatus seitens der EU und den Beginn von Beitrittsverhandlungen beinhalten soll. Hier wäre die EU letztendlich Verhandlungspartner mit sich selbst, falls es überhaupt zu Verhandlungen kommt. Bereits heute wird die EU-Mitgliedschaft nicht nur für die Türkei sondern von manchen Politikern auch schon für den Westlichen Balkan abgelehnt und von der Möglichkeit privilegierter Partnerschaften gesprochen!

[Seite 8a-8b, Zeilen 48-50, 1-7]

Die Lösung der Kosovo-Frage hängt hier eng von der allgemeinen Glaubwürdigkeit der EU im westlichen Balkanraum ab, wo sie sich als Friedensbewahrer, Stabilisierer und Entwicklungsförderer verpflichtet und diese Verpflichtung spätestens auf dem Gipfeltreffen in Thessaloniki (2003) durch die Bezeichnung »potentielle Mitgliedskandidaten« für diese Staaten unterstrichen hat.

Anmerkungen

Ein Quellenverweis fehlt.


[490.] Jkr/Fragment A323 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 323, Zeilen: 1ff (komplett)
Quelle: Reiter Selten Anhang 2003
Seite(n): 2, Zeilen: 1, 6ff
Anhang II: Zeittafel

7. Jhdt. Entstehung der ersten serbischen Stammesfürstentümer im Raum des heutigen Montenegro, Bosnien, Nordalbanien und in Teilen des heutigen Kosovo.

11. Jhdt. Erste Nennung der Albaner (latinisierte, ursprünglich illyrische Bevölkerung).

Um 1200 Entstehung des ersten serbischen Reiches.

1217 Krönung König Stefans des „Erstgekrönten“ zum König der Serben. Das Reich wird durch die enge Verbindung mit der seit 1219 eigenständigen orthodoxen serbischen Nationalkirche gestützt, was sich unter anderem in den reich ausgestatteten Kirchen- und Klostergründungen, insbesondere im Kosovo äußert.

1331-55 Größte Ausdehnung des serbischen Reiches unter Stefan Dusan, der 1346 vom serbischen Patriarchen in Skopje zum „Kaiser der Serben und Griechen“ gekrönt wird. Kosovo ist wichtigstes Zentrum des Reiches.

1371 Stefan Dusans Sohn Uros fällt in der Schlacht an der Maritza in Bulgarien gegen die nach Südosteuropa vordringenden Osmanen. Zerfall des Großserbischen Reiches.

1389 Schlacht auf dem Amselfeld (Kosovo Polje) bei Priština. Serbische Niederlage, die später in der Mythologie verklärt wird. Beide Anführer - der serbische Fürst Lazar, der eine Einigung Serbiens anstrebte, sowie der Sultan Murad - fallen in der Schlacht. Lazars Sohn Stefan anerkennt die osmanische Oberhoheit.

1443-68 Fürst Georg Kastriot „Skanderberg“ behauptet sich im nördlichen Albanien gegen die osmanische Herrschaft; seine byzantinische Doppeladler-Fahne wird später albanisches Nationalsymbol.

1453 Eroberung Konstaninopels [sic!] durch die Osmanen unter Sultan Mehmed II.; in der Folge neuerlicher Vorstoß auf den Balkan.

1455 Kosovo wird osmanisch.

1459 Rest-Serbien (um Belgrad) wird Teil des Osmanischen Reiches.

1689/90 Vorstoß kaiserlicher Truppen des Habsburgerreiches in den Raum Kosovo; beim Rückzug verlässt ein Teil der serbischen Bevölkerung mit ihrem Patriarchen dieses Gebiet. Zunahme der albanischen Bevölkerung.

Zeittafel

[...]

7. Jh. Entstehung der ersten serbischen Stammesfürstentümer im Raum des heutigen Montenegro, Bosnien, Nordalbanien und in Teilen des heutigen Kosovo („Raszien“).

11. Jh. Erste Nennung der „Albaner“ (latinisierte, ursprünglich illyrische Bevölkerung).

Um 1200 Entstehung des ersten serbischen Reiches.

1217 Krönung König Stefans des „Erstgekrönten“ zum König der Serben. Das Reich wird durch die enge Verbindung mit der seit 1219 eigenständigen orthodoxen serbischen Nationalkirche gestützt, was sich unter anderem in den reich ausgestatteten Kirchen- und Klostergründungen insbesondere im Kosovo äußert.

1331–1355 Größte Ausdehnung des serbischen Reiches unter Stefan Dušan, der 1346 vom serbischen Patriarchen in Skopje zum „Kaiser der Serben und Griechen“ gekrönt wird. Kosovo ist wichtiges Zentrum dieses Reiches.

1371 Stefan Dušans Sohn Uroš fällt in der Schlacht an der Maritza (Bulgarien) gegen die nach Südosteuropa vordringenden Osmanen. Zerfall des Großserbischen Reiches.

1389 Schlacht auf dem Amselfeld (Kosovo Polje) bei Priština. Serbische Niederlage, die später in der Mythologie verklärt wird. Beide Anführer – der serbische Fürst Lazar, der eine neuerliche Einigung Serbiens anstrebte, sowie der Sultan Murad – fallen in der Schlacht. Lazars Sohn Stefan anerkennt die osmanische Oberhoheit.

1443–1468 Fürst Georg Kastriot „Skanderbeg“ behauptet sich im nördlichen Albanien gegen die osmanische Herrschaft; seine (byzantinische) Doppeladler-Fahne wird später albanisches Nationalsymbol.

1453 Eroberung Konstantinopels durch die Osmanen (Sultan Mehmed II.); in der Folge neuerlicher Vorstoß auf den Balkan.

1455 Kosovo wird osmanisch.

1459 Rest-Serbien (um Belgrad) wird Teil des Osmanischen Reiches.

1689/90 Vorstoß kaiserlicher Truppen in den Raum Kosovo; beim Rückzug verlässt ein Teil der serbischen Bevölkerung mit ihrem Patriarchen dieses Gebiet. Zunahme der albanischen Besiedlung.

Anmerkungen

Eine Quellenangabe für die Zeittafel erfolgt wieder hier noch sonstwo in Jkr.


[491.] Jkr/Fragment A324 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 324, Zeilen: 1-17, 27-30, 33
Quelle: Reiter Selten Anhang 2003
Seite(n): 2-3, Zeilen: 2:33-35 - 3:1-3.6-13.20-23.29
1737 Neuerlicher Vorstoß kaiserlicher Truppen in den Raum Kosovo; wieder Rückzug.

1817 Nach dem Aufstand gegen die Osmanen im Jahr 1804 erhält das Fürstentum Serbien im Raum Belgrad eine gewisse Autonomie, die es in der Folgezeit ausbaut.

1878 Nach dem russisch-türkischen Krieg von 1877/78 Neuordnung der Besitzverhältnisse auf dem Balkan durch den Berliner Kongress. Anerkennung der Unabhängigkeit Serbiens und Montenegros sowie der weitgehenden Autonomie Bulgariens. Im gleichen Jahr proklamiert die „Liga von Prizren“ die albanische Nation und fordert ihre Unabhängigkeit.

1908 Im Gefolge der Jungtürkischen Revolution annektiert Österreich-Ungarn Bosnien-Herzegowina. Das albanische Siedlungsgebiet wird zunehmend zum Objekt der Interessen der Nachbarstaaten, aber auch der Großmächte Österreich-Ungarn und Italien.

1912 Erster Balkankrieg. Zurückdrängung des Osmanischen Reiches aus Südosteuropa. Besetzung großer Teile des Balkans durch die Staaten des Balkan-Bundes, bestehend aus Serbien, Bulgarien, Montenegro und Griechenland. Serbien erobert das Kosovo und das heutige Albanien bis zur Adria.

1913 Zweiter Balkankrieg: Serbien entreißt Bulgarien einen großen Teil Mazedoniens. Die Londoner Botschafterkonferenz unter Führung des britischen Außenministers Edward Grey gründet ein Fürstentum Albanien und belässt das Kosovo beim Königreich Serbien.

1914-18 Erster Weltkrieg. Albanien und Serbien einschließlich Kosovo von österreichisch-ungarischen und deutschen Truppen besetzt. Einrichtung albanischsprachiger Schulen im Kosovo. Bei Kriegsende Rückkehr der Serben. Racheakte je nach Kräftelage erst an Serben, dann an Albanern.

nach 1918 Albanien wird in den Grenzen von 1913 Republik, 1928 Königreich, 1939 in Personalunion mit Italien. Das Kosovo wird als serbische Provinz Teil des neuen Staates der Serben, Kroaten und Slowenen („SHS-Staat“, ab 1928 Königreich Jugoslawien).

1941-45 Besetzung des Kosovo erst durch Italien, dann durch Deutschland, das von Anfang an die Bleibergwerke des Nordens beanspruchte.

1944/45 Albanien und Jugoslawien entstehen in den Vorkriegsgrenzen.

[Seite 2]

1737 Neuerlicher Vorstoß kaiserlicher Truppen in den Raum Kosovo; wieder Rückzug.

1817 Nach dem Aufstand gegen die Osmanen (1804) erhält das Fürstentum Serbien im Raum Belgrad eine gewisse Autonomie, die es in der Folge ausbaut.

[Seite 3]

1878 Nach dem Russisch-türkischen Krieg (1877/78) Neuordnung der Besitzverhältnisse auf dem Balkan durch den Berliner Kongress. Anerkennung der Unabhängigkeit Serbiens und Montenegros sowie der weitgehenden Autonomie Bulgariens. Österreich-Ungarn besetzt Bosnien-Herzegowina und den anschließenden Sandschak (= Verwaltungsbezirk) von Novipazar, der bis in das nördliche Kosovo reicht (Mitrovica). Bildung der „Liga von Prizren“ als erster albanischer Nationalbewegung.

1908 Im Gefolge der Jungtürkischen Revolution annektiert Österreich-Ungarn Bosnien-Herzegowina, zieht sich aber aus dem Sandžak Novipazar zurück. Das albanische Siedlungsgebiet wird zunehmend zum Objekt der Interessen der Nachbarstaaten, aber auch der Großmächte Österreich-Ungarn und Italien.

1912–13 Erster Balkankrieg. Zurückdrängung des Osmanischen Reiches aus Südosteuropa; Besetzung großer Teile des Balkans durch die Staaten des Balkan-Bundes (Serbien, Bulgarien, Montenegro und Griechenland). Die europäischen Mächte erzwingen den Rückzug der Balkanstaaten aus Albanien, das als Fürstentum unter internationaler Kontrolle geschaffen wird. Kompromisslösung: Serbien verzichtet auf den Zugang zur Adria, erhält jedoch Kosovo und Mazedonien.

1913–14 Internationale Friedenstruppe in Nordalbanien (Shkodra/Skutari).

1914–18 Erster Weltkrieg. Ab 1915/16 Serbien (einschließlich des Kosovo) und Nordalbanien unter k.u.k. Militärverwaltung.

nach 1918 Albanien wird in den Grenzen von 1913 Republik, 1928 Königreich – 1939 in Personalunion mit Italien. Das Kosovo wird als serbische Provinz Teil des neuen Staates der Serben, Kroaten und Slowenen („SHS-Staat“, ab 1928 Königreich Jugoslawien).

1941 Balkanfeldzug der Achsenmächte. Italienische beziehungsweise deutsche Besetzung Jugoslawiens. Kroatien ist eigener Staat. Gemeinsame italienische Verwaltung Albaniens und des westlichen Kosovo.

1942–45 Partisanenkrieg auf dem Balkan. Nach der Kapitulation Italiens (1943) deutsche Verwaltung.

1944/45 Albanien und Jugoslawien entstehen in den Vorkriegsgrenzen.

Anmerkungen

Leichte Modifikationen, aber die Quellenlage ist unverkennbar. Trotzdem unterbleibt jeglicher Hinweis auf eine Fremdquelle.

(Zur besseren Dokumentation wurden die beiden Zeittafeln unverändert/ungekürzt nebeneinander gestellt.)


[492.] Jkr/Fragment A326 03

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 326, Zeilen: 3ff
Quelle: Reiter Selten Anhang 2003
Seite(n): 3-4, Zeilen: 3:40-41 - 4:1-31
1996 Die „Befreiungsarmee des Kosovo“ (UÇK) macht mit ersten Anschlägen auf serbische Polizeistationen auf sich aufmerksam.

Febr./März 1998 Erste größere Offensive der serbischen Sonderpolizei in Drenica; etwa 80 Albaner, größtenteils Zivilisten, werden dabei getötet. Die Balkan-Kontaktgruppe wird im Kosovo-Konflikt aktiv.

22.3.1998 Inoffizielle Parlaments- und Präsidentschaftswahlen im Kosovo. Neuerlicher Sieg Rugovas und seiner LDK. Das Geschehen wird jedoch vom militärischen Kampf der UÇK bestimmt. Die Repressionen der serbischen Sonderpolizei nehmen zu.

31.3.1998 UN-Resolution 1160; serbische Sicherheitskräfte und UÇK werden gleichermaßen für die militärische Eskalation verantwortlich gemacht.

8.6.1998 Die EU beschließt ein Einfrieren der jugoslawischen Auslandsguthaben. Die USA schließen sich am 10. Juni an.

Juli/August 1998 Zerschlagung des UÇK-Kerngebietes mit dem Zentrum Mališevo durch serbische Truppen.

Sept. 1998 Als Folge der Kampfhandlungen vergrößert sich die Zahl der albanisch-kosovarischen Flüchtlinge auf 265.000, davon ca. 170.000 Binnenflüchtlinge

23.9.1998 UN-Resolution 1199; es wird ein sofortiger Waffenstillstand zwischen den Konfliktparteien gefordert; der serbischen Regierung wird mit „weiteren Maßnahmen“ gedroht. Intensivierung der Diskussion über die rechtliche Legitimierung eines militärischen Eingreifens in den Konflikt.

24.9.1998 Der NATO-Rat in Brüssel beschließt das „Activation Warning“ (ACTWARN).

4.10.1998 Der jugoslawische Verteidigungsrat erklärt, das „Land mit allen Mitteln gegen NATO-Angriffe verteidigen“ zu wollen.

12.10.1998 Der NATO-Rat erlässt die „Aktivation [sic!] Order" (ACTORD).

13.10.1998 Holbrooke-Milošević-Vereinbarung; Milošević lenkt vorerst ein: Kosovo-Verifikation-Mission (KVM) der OSZE und NATO-Luftüberwachung zur Kontrolle des serbischen Teilabzugs und der Flüchtlingsrückkehr.

[Seite 3]

Frühjahr 1996 Die „Befreiungsarmee des Kosovo“ (UÇK) macht mit ersten Anschlägen auf serbische Polizeistationen auf sich aufmerksam.

[Seite 4]

Ende Februar/Anfang März 1998 Erste größere Offensive der serbischen Sonderpolizei in Drenica: etwa 80 Albaner (größtenteils Zivilisten) werden dabei getötet. Die Balkan-Kontaktgruppe wird im Kosovo-Konflikt aktiv.

22.3.1998 Neuerlicher Sieg Rugovas und seiner LDK bei den Parlaments- und Präsidentschaftswahlen; die UÇK wird jedoch zusehends zum bestimmenden Faktor.

31.3.1998 UNO-Resolution 1160; serbische Sicherheitskräfte und UÇK werden gleichermaßen für die militärische Eskalation verantwortlich gemacht.

23.4.1998 94,7 Prozent der (ausschließlich serbischen) Wähler sprechen sich in einem Referendum gegen eine internationale Vermittlung im Kosovo-Konflikt aus.

8.6.1998 Die EU beschließt ein Einfrieren der jugoslawischen Auslandsguthaben.

10.6.1998 Die USA schließen sich den EU-Sanktionen an.

15.6.1998 Die NATO führt in Mazedonien und Albanien Luftmanöver durch („Determined Falcon“).

Juli/August 1998 Zerschlagung des UÇK-Kerngebietes mit dem Zentrum Mališevo durch serbische Truppen.

Mitte September 1998 Als Folge der Kampfhandlungen vergrößert sich die Zahl der albanisch-kosovarischen Flüchtlinge auf 265000 (davon ca. 170000 Binnen-Flüchtlinge).

23.9.1998 UNO-Resolution 1199; es wird ein sofortiger Waffenstillstand zwischen den Konfliktparteien gefordert; der serbischen Regierung wird mit „weiteren Maßnahmen“ gedroht. Intensivierung der Diskussion über die rechtliche Legitimierung eines militärischen Eingreifens in den Konflikt.

24.9.1998 Die NATO beschließt „Activation Warning“.

4.10.1998 Der jugoslawische Verteidigungsrat erklärt, das „Land mit allen Mitteln gegen NATO-Angriffe verteidigen“ zu wollen.

8.10.1998 Die Verhängung der Pressezensur in Serbien wird mit der „Verhinderung von Angst, Panik und Defätismus“ gerechtfertigt.

12.10.1998 Die NATO erteilt die „Activation Order“ und ist zu einer Luftoperation gegen Jugoslawien bereit.

13.10.1998 Holbrooke-Milošević-Abkommen; Slobodan Milošević lenkt vorerst ein: OSZE Verifikations-Mission und NATO-Luftüberwachung zur Kontrolle des serbischen Teilabzugs und der Flüchtlingsrückkehr.

Anmerkungen

weitgehend identisch, ohne dass eine Quelle genannt würde.


[493.] Jkr/Fragment A327 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 327, Zeilen: 1-2, 5-30
Quelle: Reiter Selten Anhang 2003
Seite(n): 4, 5, Zeilen: 4: 32-40; 5: 1-19
24.10.1998 UN-Resolution 1203; Unterstützung für den Inhalt der Holbrooke-Milošević-Vereinbarung.

27.10. 1998 Nachdem der NATO-Rat eine weitgehende Erfüllung der Holbrooke-Milošević-Vereinbarung feststellt, setzt er die ACTORD vorerst aus.

15.1.1999 Bei einer „Säuberungsaktion“ der serbischen Sicherheitskräfte werden im südkosovarischen Dorf Račak 45 Menschen getötet; die westliche Staatengemeinschaft verstärkt erneut ihr Drohpotenzial gegenüber Serbien.

6.-23.2. u. 15.-19.3.1999 Kosovo-Konferenz von Rambouillet und Paris; der Friedensplan der Kontaktgr. (weitgehende Autonomie des Kosovo innerhalb der BR Jugoslawien, Stationierung einer internationalen Friedenstruppe) wird von der albanischen Delegation angenommen, von den Serben jedoch abgelehnt.

20.3.1999 KVM-Mission wird abgebrochen, die OSZE-Beobachter verlassen das Kosovo.

22.3.1999 Scheitern der letzten Vermittlungsmission des US-Unterhändlers Richard Holbrooke in Belgrad.

23.3.1999 NATO-Generalsekretär Javier Solana erteilt den Einsatzbefehl für die Luftoperation „Allied Force“.

24.3.1999 Beginn der NATO-Luftangriffe auf Ziele in Gesamtjugoslawien.

April/Mai 1999 Parallel zur Luftoperation bemüht sich die Staatengemeinschaft weiterhin um eine politische Lösung. Russland kritisiert die NATO-Luftangriffe zwar scharf, fungiert jedoch als Vermittler zwischen dem Westen und Serbien. Die serbische Führung nutzt die NATO-Angriffe, um die „ethnischen Säuberungen“ im Kosovo zu intensivieren (ca. 800.000 Flüchtlinge und Vertriebene).

6.5.1999 Treffen der G-8-Staaten in Bonn; Russland und die westliche Staatengemeinschaft einigen sich auf die Installierung einer „zivilen und Sicherheitspräsenz“ im Kosovo; der UN wird eine Schlüsselrolle zugebilligt.

27.5.1999 Das Haager Kriegsverbrecher-Tribunal gibt bekannt, dass gegen Milošević und vier weitere Repräsentanten der serbischen Führung Anklage erhoben wurde.

3.6.1999 Die jugoslawische Regierung und das serbische Parlament nehmen nach Verhandlungen mit Milošević und dem finnischen Präsidenten Martti Ahtisaari den internationalen Friedensplan für das Kosovo an.

[Seite 4, Zeilen 32-40]

24.10.1998 UNO-Resolution 1203; Unterstützung für den Inhalt des Holbrooke-Milošević-Abkommens.

15.1.1999 Bei einer „Säuberungsaktion“ der serbischen Sicherheitskräfte werden im Dorf Račak 45 Menschen getötet; die westliche Staatengemeinschaft verstärkt neuerlich ihr Drohpotential gegenüber Serbien.

6.-23.2. u. 15.–19.3.1999 Kosovo-Konferenz von Rambouillet/Paris; der Friedensplan der Kontaktgruppe (weitgehende Autonomie des Kosovo innerhalb der BR Jugoslawien, Stationierung einer internationalen Friedenstruppe) wird von der albanischen Delegation angenommen, von der serbischen jedoch abgelehnt.

[Seite 5, Zeilen 1-19]

20.3.1999 Die OSZE-Beobachter verlassen das Kosovo.

22.3.1999 Scheitern der letzten Vermittlungsmission des US-Unterhändlers Richard C. Holbrooke in Belgrad.

23.3.1999 NATO-Generalsekretär Javier Solana erteilt den Einsatzbefehl für die Operation „Allied Force“.

24.3.1999 Beginn der NATO-Luftangriffe auf Ziele in Gesamtjugoslawien.

April, Mai 1999 Parallel zur Luftoperation bemüht sich die Staatengemeinschaft weiterhin um eine politische Lösung. Russland kritisiert die NATO-Luftangriffe zwar scharf, fungiert jedoch als Vermittler zwischen dem Westen und Serbien. Die serbische Führung nutzt die NATO-Angriffe, um die „ethnischen Säuberungen“ im Kosovo zu intensivieren (ca. 800 000 Flüchtlinge und Vertriebene).

6.5.1999 Treffen der G-8-Staaten in Bonn; Russland und die westliche Staatengemeinschaft einigen sich auf die Installierung einer „zivilen und Sicherheitspräsenz“ im Kosovo; der UNO wird eine Schlüsselrolle zugebilligt.

27.5.1999 Das Haager Kriegsverbrecher-Tribunal gibt bekannt, dass gegen Milošević und vier weitere Repräsentanten der serbischen Führung Anklage erhoben wurde.

3.6.1999 Die jugoslawische Regierung und das serbische Parlament nehmen nach Verhandlungen zwischen Milošević und dem finnischen Präsidenten Martti Ahtisaari den internationalen Friedensplan für das Kosovo an.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.


[494.] Jkr/Fragment A328 01

Verschleierung
Untersuchte Arbeit:
Seite: 328, Zeilen: 1-9, 11-31
Quelle: Reiter Selten Anhang 2003
Seite(n): 5, 6, Zeilen: 5: 20-41; 6: 1-7
5.6.1999 In Mazedonien beginnen die Verhandlungen zwischen der NATO und den serbischen Sicherheitskräften über den serbischen Abzug aus dem Kosovo.

9.6.1999 Unterzeichnung des „Militärisch-Technischen Abkommens“ (MTA) in Kumanovo über den geordneten und verifizierbaren Rückzug der serbischen Truppen aus dem Kosovo sowie der Stationierung der NATO-geführten Friedenstruppe Kosovo-Force (KFOR).

10.6.1999 Die NATO setzt ihre Luftangriffe gegen die BR Jugoslawien aus. Die UN-Resolution 1244 erteilt das Mandat für die Implementierung des MTA und des „Ahtisaari-Friedensplans“. Beginn des Abzugs der jugoslawischen Streitkräfte aus dem Kosovo.

12.6.1999 Die ersten KFOR-Einheiten treffen im Kosovo ein.

20.6.1999 Nach dem vollständigen Abzug der serbischen Truppen aus dem Kosovo erklärt die NATO die Operation „Allied Force“ für beendet. Die UÇK stimmt ihrer Entwaffnung zu.

Juli/August 1999 Ein Großteil der vertriebenen und geflüchteten Albaner kehrt in das Kosovo zurück. Es kommt zu Racheakten gegen Serben und andere Nichtalbaner. Die UN-Zivilverwaltung UNMIK nimmt ihre Arbeit auf.

November 1999 Die albanische Geuerilla [sic] UÇPMB beginnt im demilitarisierten Grenzbereich Südserbiens zum Kosovo mit Anschlägen gegen serbische Einrichtungen.

5.10.2000 In Belgrad kommt es zum politischen Umbruch: Der autoritär regierende jugoslawische Staatspräsident Milošević wir [sic] in Folge gefälschter Ergebnisse bei der jugoslawischen Präsidentschaftswahl durch Demonstrationen gestürzt. Neuer Präsident wird Vojislav Kostunica.

28.10.2000 Erste Kommunalwahlen im Kosovo nach dem Abzug der serbischen Truppen.

23.12.2000 Die serbische Opposition siegt auch bei den serbischen Parlamentswahlen. Neuer serbischer Ministerpräsident wird der westlich orientierte Politiker Zoran Djindjić.

Februar 2001 Beginn der bürgerkriegsähnlichen Unruhen in Mazedonien. Die albanische Guerilla wird vom Kosovo aus mit Waffen versorgt.

15.5.2001 Das Kosovo erhält einen „Verfassungsrahmen für eine provisorische Selbstverwaltung“.

[Seite 5, Zeilen 20-41]

5.6.1999 In Mazedonien beginnen die Verhandlungen zwischen der NATO und den serbischen Sicherheitskräften über den serbischen Abzug aus dem Kosovo.

9.6.1999 Unterzeichnung des „militärisch-technischen Abkommens“ über den geordneten und verifizierbaren Rückzug der serbischen Truppen aus dem Kosovo sowie die Stationierung der NATO-geführten Friedenstruppe Kosovo-Force (KFOR).

10.6.1999 Die NATO setzt ihre Luftangriffe gegen die BR Jugoslawien aus. Die UNO-Resolution 1244 erteilt das Mandat für die Implementierung des „militärisch-technischen Abkommens“ und des „Ahtisaari-Friedensplanes“.

12.6.1999 Die ersten von insgesamt 40 000 KFOR-Soldaten treffen im Kosovo ein.

20.6.1999 Nach dem vollständigen Abzug der serbischen Truppen aus dem Kosovo erklärt die NATO die Operation „Allied Force“ für beendet. Die UÇK stimmt ihrer Entwaffnung zu.

Juli/August 1999 Ein Großteil der vertriebenen und geflüchteten Albaner kehrt in das Kosovo zurück. Es kommt zu Racheakten gegen Serben und andere Nichtalbaner. Die UNO-Protektoratsverwaltung (United Nations Interim Administration Mission in Kosovo – UNMIK) nimmt ihre Arbeit auf.

November 1999 Die albanische Guerilla UÇPMB beginnt im demilitarisierten Grenzgebiet Südserbiens zum Kosovo mit Anschlägen gegen serbische Einrichtungen.

5.10.2000 In Belgrad kommt es zum politischen Umbruch: Der autoritär regierende jugoslawische Staatspräsident Milošević wird in Folge gefälschter Ergebnisse bei der jugoslawischen Präsidentschaftswahl durch Demonstrationen gestürzt. Neuer Präsident wird Vojislav Koštunica.

[Seite 6, Zeilen 1-7]

28.10.2000 Erste Kommunalwahlen im Kosovo nach dem Abzug der serbischen Truppen.

23.12.2000 Die serbische Opposition siegt auch bei den serbischen Parlamentswahlen. Neuer serbischer Ministerpräsident wird der westlich orientierte Politiker Zoran Đinđić.

Februar 2001 Beginn der bürgerkriegsähnlichen Unruhen in Mazedonien. Die albanische Guerilla wird vom Kosovo aus mit Waffen versorgt.

Mitte Mai 2001 Das Kosovo erhält einen Verfassungsrahmen „für die provisorische Selbstverwaltung“.

Anmerkungen

Kein Hinweis auf eine Übernahme.