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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Matthias Bernt
Titel    Risiken und Nebenwirkungen des „Stadtumbaus Ost“
Sammlung    UFZ Diskussionspapiere, Sektion Ökonomie, Soziologie und Recht 5/2002
Herausgeber    UFZ, Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle GmbH, Sektion Ökonomie, Soziologie und Recht
Ort    Leipzig
Datum    Dezember 2002
URL    http://www.ufz.de/data/oekus_diskpap2002_05381.pdf

Literaturverz.   

nein
Fußnoten    nein
Fragmente    0


Fragmente der Quelle:
[1.] Jg/Fragment 095 10 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:27:51 Kybot
Bernt 2002, Fragment, Gesichtet, Jg, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Plagin Hood, Bummelchen, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 095, Zeilen: 10-37
Quelle: Bernt 2002
Seite(n): 25, 26, Zeilen: S. 25: 07-14, 20-33; S. 26 01-06
In Folge dieser Regelung haben altschuldenbelastete Unternehmen ein erhebliches Interesse am Abriss von eigenem Wohnraum, denn die Verknüpfung von Altschuldentilgung und Wohnungsabriss ist für die betreffenden Unternehmen eine einmalige Gelegenheit, sich eines wesentlichen Kostenfaktors zu entledigen. Im Unterschied zu allen anderen Wohnungsunternehmen haben die in den Geltungsbereich des Altschuldenhilfegesetzes fallenden kommunalen und genossenschaftlichen Unternehmen darum vom Abriss eigener Bestände zumindest eine Erleichterung ihrer Schuldenlast zu erwarten.

Anders als bei anderen Vermietertypen kann der Abriss eigener Bestände für diese kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungsunternehmen also durchaus zu einer Verbesserung der Situation führen. Hinzu kommt, dass die Bestände dieser Unternehmen im Allgemeinen sehr stark auf wenige Standorte (z. B. einen Stadtbezirk) und wenige, örtlich geballte Bautypen (Platten) konzentriert sind. Die eigene betriebswirtschaftliche Situation ist daher enger als bei anderen Vermietertypen mit der Entwicklung der jeweiligen Immobilienlage verknüpft. Durch diese Konzentration haben kommunale und genossenschaftliche Wohnungseigentümer in den neuen Ländern oft nicht nur eine hohe Fähigkeit zur Durchsetzung von über die Einzelimmobilie hinaus gehenden teilräumlichen Konzepten, sondern auch ein hohes Interesse an der Entwicklung von Standorten. Sie können zudem aufgrund der Größe ihrer Bestände Effekte nutzen und, anders als z. B. private Kleineigentümer, Verluste, die sie bei einer Immobilie erleiden, durch Gewinne aus einer anderen Immobilie kompensieren, Mieterumsetzungen im eigenen Bestand organisieren und auch spezialisierte Funktionen (wie Marketing oder Fördermittelakquise) professionell organisieren. Obwohl kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen durch den Abriss ihrer Wohnfläche tatsächliche und bilanzielle Verluste erleiden und die Durchführung der Maßnahmen auch mit erheblichen Aufwendungen verbunden ist, haben sie damit als einziger Vermietertyp auch Vorteile vom Abriss eigener Bestände und sie sind fast als einzige in der Lage, diesen Abriss in teilräumliche Standortentwicklungskonzepte einzubinden.

[S. 25 07-14]

In Folge dieser Regelung haben altschuldenbelastete Unternehmen ein erhebliches Interesse am Abriss von eigenem Wohnraum, denn die Verknüpfung von Altschuldentilgung und Wohnungsabriss ist für die betreffenden Unternehmen eine einzigartige Gelegenheit einen wesentlichen Kostenfaktoren los zu werden. Im Unterschied zu allen anderen Wohnungsunternehmen haben die in den Geltungsbereich des Altschuldenhilfegesetzes fallenden kommunalen und genossenschaftlichen Unternehmen darum vom Abriss eigener Bestände zumindest eine Erleichterung ihrer Schuldenlast zu erwarten. [...]

[S. 25 20-33]

Anders als bei andere Vermietertypen kann der Abriss eigener Bestände für kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen also durchaus zu einer Verbesserung ihrer Situation führen. Hinzu kommt, dass die Bestände dieser Unternehmen im allgemeinen sehr stark auf wenige Standorte (z.B. einen Stadtbezirk) und wenige, örtlich geballte Bautypen (Platten) konzentriert sind. Die eigene betriebswirtschaftliche Situation ist daher enger als bei anderen Vermietertypen mit der Entwicklung der jeweiligen Immobilienlage verknüpft. Durch diese Konzentration haben kommunale und genossenschaftliche Wohnungseigentümer in Ostdeutschlang oft nicht nur eine hohe Fähigkeit zur Durchsetzung von über die Einzelimmobilie hinaus gehenden teilräumlichen Entwicklungskonzepten sondern auch ein hohes Interesse an der Entwicklung von Standorten. Sie können zudem, aufgrund der Größe ihrer Bestände, Skaleneffekte nutzen und - anders als z.B. private Kleineigentümer - Verluste, die sie bei einer Immobilie erleiden, durch Gewinne aus einer anderen Immobilie kompensieren, Mieterumsetzungen im eigenen Bestand organisieren und auch spezialisierte Funktionen (wie Marketing oder Fördermittelakquise) professionell organisieren.

[S. 26 01-06]

Obwohl kommunale und genossenschaftliche Wohnungsunternehmen durch den Abriss ihrer Wohnfläche tatsächliche und bilanzielle Verluste erleiden und die Durchführung der Maßnahmen auch mit erheblichen Aufwendungen verbunden ist, haben sie damit als einziger Vermietertyp ein starkes materielles Interesse am Abriss eigener Bestände und sie sind fast als einzig in der Lage, diesen Abriss in teilräumliche Standortentwicklungskonzepte einzubinden.

Anmerkungen

Nur geringe Unterschiede (z.B. "Vorteile vom Abriss" statt "ein starkes materielles Interesse am Abriss", Z. 35 Diss.). Textangaben und Fundstellen scheinen zu stimmen. Ob die Klassifizierung auf "Totalplagiat" korrekt ist, müsste geklärt werden. Geprüft am 17.10.2011 Kategorie in verschleierung geändert, da mehrere kleine Unterschiede zwischen Dissertation und Fundstelle.

Sichter
Bummelchen


[2.] Jg/Fragment 097 24 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 09:27:58 Kybot
Bernt 2002, Fragment, Gesichtet, Jg, KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Plagin Hood, Guckar, Hindemith
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 97, Zeilen: 24-27
Quelle: Bernt 2002
Seite(n): 24, Zeilen: 4-7
Darüber hinaus würden auch nach dem Abriss für das Grundstück laufende Kosten für die Herstellung von Verkehrssicherheit, Straßenreinigung, evtl. Grünanlagenpflege und Grundsteuer anfallen, ohne dass diese durch Einnahmen aus anderen Häusern quersubventioniert werden könnten. Darüber hinaus würden auch nach dem Abriss für das Grundstück laufende Kosten für die Herstellung von Verkehrssicherheit, Straßenreinigung, evtl. Grünanlagenpflege und Grundsteuer anfallen, ohne dass diese durch Einnahmen aus anderen Häusern quer-subventioniert werden könnte.
Anmerkungen

Komplett wörtliche Übernahme ohne Kennzeichnung eines Zitats. Ein Quellenverweis ist nicht vorhanden. Einziger Unterschied: aus "quer-subventioniert" wird "quersubventioniert"

Sichter
Guckar