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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Heinrich Dörner
Titel    Qualifikation im IPR — ein Buch mit sieben Siegeln?
Zeitschrift    Das Standesamt
Verlag    Verlag für Standesamtswesen
Jahr    1988
Jahrgang    41
Seiten    345-352
ISSN    0341-3977

Literaturverz.   

ja
Fußnoten    ja
Fragmente    0


Fragmente der Quelle:
[1.] Lm/Fragment 001 13 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2021-12-06 12:26:52 Numer0nym
Dörner 1988, Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-), Frangge, Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 1, Zeilen: 13-14, 17-20
Quelle: Dörner 1988
Seite(n): 345, Zeilen: Spalte 1, 4-12
Wer sich mit internationalem Privatrecht beschäftigt, stößt über kurz oder lang unweigerlich auf den Begriff der Qualifikation[FN l]. [...] Es ist die Rede von einem „Qualifikationsgegenstand“ und vom „Qualifikationsstatut“, von einer „Qualifikation lege fori“ oder „lege causae“ oder von „rechtsvergleichender Qualifikation“ und „verfahrensorientierter Qualifikation“, von „Qualifikationsmethoden“, von [„funktionaler“ und „interessensorientierter Qualifikation“, von „Dopppelqualifikation“ [sic] und „Qualifikationsverweisung“.]

[FN 1] (Siehe Fragment_001_101)

Wer sich mit Internationalem Privatrecht beschäftigt, stößt über kurz oder lang unweigerlich auf den Begriff der „Qualifikation". Da ist die Rede von einem „Qualifikationsgegenstand“ und vom „Qualifikationsstatut“, von einer „Qualifikation lege fori“ oder „lege causae“ oder von „rechtsvergleichender Qualifikation“, von „Qualifikationsmethoden“, von „interessenorientierter“ und „funktionaler Qualifikation“, von „Doppelqualifikation“, von „Qualifikationsverweisung“ [...]
Anmerkungen

Dörner wird nicht erwähnt.

Sichter
(PlagProf:-)), Frangge


[2.] Lm/Fragment 002 06 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2021-12-06 12:27:11 Numer0nym
Dörner 1988, Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-), Frangge
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 2, Zeilen: 6-8
Quelle: Dörner 1988
Seite(n): 345, Zeilen: Spalte 1, 14-17
Offenbar hat Qualifikation der Regel nach etwas mit der Anwendung und Auslegung von Kollisionsnormen zu tun, und offenbar handelt es sich bei diesem Begriff um einen Zentralbegriff des internationalen Privatrechts. Offenbar hat Qualifikation etwas mit der Anwendung von Kollisionsnormen zu tun, und

offenbar handelt es sich bei diesem Begriff um einen Zentralbegriff des IPR.

Anmerkungen

Kein Verweis auf Dörner, weitere Übernahmen auf derselben Seite in Fragment_002_15.

Sichter
(PlagProf:-)) Frangge


[3.] Lm/Fragment 002 15 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2021-12-06 12:27:30 Numer0nym
Dörner 1988, Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-), Frangge
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 2, Zeilen: 15-18
Quelle: Dörner 1988
Seite(n): 345, Zeilen: Spalte 1, 15-23
Wenn man Lehrbücher und Kommentare aufschlägt, um Klarheit über den Inhalt des Begriffes „Qualifikation“ zu gewinnen und um sich Eintritt in die Wunderwelt der Qualifikation zu verschaffen, wird man schnell enttäuscht. In diesem Bereich ist so ziemlich alles umstritten, was nur umstritten sein kann. Wenn man aber Lehrbücher oder Kommentare aufschlägt, um Klarheit über den Begriffsinhalt zu gewinnen und sich Eintritt zu verschaffen in die Wunderwelt der Qualifikation, dann wird man bitter enttäuscht. Denn in diesem Bereich ist so ziemlich alles umstritten, was nur umstritten sein kann [FN 1].
Anmerkungen

Fortsetzung der Übernahme nach Fragment_002_06. Kein Verweis auf Dörner.

Sichter
(PlagProf:-)) Frangge


[4.] Lm/Fragment 212 07 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-09-20 15:02:03 PlagProf:-)
BauernOpfer, Dörner 1988, Fragment, Gesichtet, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-), Frangge
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 212, Zeilen: 7-13
Quelle: Dörner 1988
Seite(n): 352, Zeilen: 17-25
Begriff und Wesen der Qualifikation sind schwierig, weil der Inhalt dessen, was „qualifizieren“ bedeutet, nicht eindeutig definiert ist. Die einen verstehen unter „Qualifikation“ die Auslegung des Obersatzes einer Kollisionsnorm, die anderen sehen darin die Subsumtion des Untersatzes und den Obersatz. Die einen benutzen den Begriff nur für die Fixierung des Verweisungszieles, die anderen auch für die Fixierung des Anküpfungsgegenstandes [sic] oder sogar des Anknüpfüngspunktes.[FN 6]

[FN 6] Cf. DÖRNER, Qualifikation im IPR - ein Buch mit sieben Siegeln? StAZ 41 (1988), S. 345-352, 345-348, 352.

Der Umgang mit dem Begriff der Qualifikation ist deswegen so schwierig, weil sein Inhalt nicht eindeutig definiert ist. Die einen verstehen unter „Qualifikation“ Auslegung des Obersatzes, die anderen Subsumtion des Untersatzes unter den Obersatz. Die einen benutzen den Begriff nur für die Fixierung des Verweisungsziels, die anderen auch für die Fixierung des Anknüpfungsgegenstandes oder gar des Anknüpfungspunktes.
Anmerkungen

Fußnote 6 verweist auf "Cf. Dörner", lässt aber nicht erkennen, dass der Wortlaut weitgehend von Dörner übernommen wurde.

Sichter
(PlagProf:-)) Frangge