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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Autor     Theodor Maunz, Günter Dürig
Titel    Beck Kommentar zum Grundgesetz (Band 3, Teil 1)
Zeitschrift    Das Parlament
Verlag    Beck
Jahr    1958
Jahrgang    1958
Nummer    40
Anmerkung    Abruf am 2011-06-11 um 17:05 Uhr
URL    http://books.google.de/books?id=XTkLAQAAIAAJ&q=%22handlungen+und+das+p%C3%B6nalisierungsgebot%22&dq=%22handlungen+und+das+p%C3%B6nalisierungsgebot%22&hl=de&ei=NoTzTemkL8Gf-waZwIjcBg&sa=X&oi=book_result&ct=result&resnum=1&sqi=2&ved=0CC0Q6AEwAA

Literaturverz.   

nein
Fragmente    0


Fragmente der Quelle:
[1.] Ub/Fragment 107 16 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:22:44 Kybot
Fragment, GrundGesetz 1958, SMWFragment, Schutzlevel, Ub, Verschleierung, ZuSichten

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Hansgert Ruppert
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 107, Zeilen: 16-19
Quelle: GrundGesetz 1958
Seite(n): 5, Zeilen:
Die Ächtung friedensstörender Handlungen und das Pönalisierungsgebot in Abs. 1 sowie das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt in Abs. 2 prägen den Charakter des gesamten Art. 26 GG als ein Verbot, welches auf Unterlassung bestimmter Handlungen zum Schutz des Friedens abzielt.[FN 408]

[FN 408: Pernice, in Dreier, Art. 26, Rn. 13; Streinz, in Sachs, Art. 26, Rn. 5, 9f.]

Die Ächtung friedensstörender Handlungen und das Pönalisierungsgebot in Abs. 1 sowie das Verbot mit Genehmigungsvorbehalt in Abs. 2 prägen den Charakter des gesamten Art. 26 GG als auf Unterlassung bestimmter Handlungen zielendes Verbot. Eine Verpflichtung zur aktiven "Friedensförderung" enthält diese Regelung nicht.
Anmerkungen

Gefunden von Ceterum censeo (vgl. Forumsmeldung vom 4.06.11) Weitere Anm. des Finders (Zitat): in Fußn. 408 werden mit "Pernice, in Dreier, Art. 26, Rn. 13; Streinz, in Sachs, Art. 26, Rn. 5, 9f." zwar Fundstellen bezeichnet, die nahezu wörtliche Übernahme aus Maunz/Gürig aber nicht gekennzeichnet. Nich auszuschließen freilich ist, dass auch diese Vorlagen eng am Wortlaut bei Maunz/Dürig orientiert sind/waren.

Sichter