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Angaben zur Quelle [Bearbeiten]

Titel    Entwicklung durch Wissen. Mit ausgewählten Kennzahlen der Weltentwicklung
Herausgeber    Weltbank
Ort    Frankfurt/M.
Verlag    Frankfurter Allgemeine Zeitung, Verl.-Bereich Buch
Jahr    1999
Reihe    Weltentwicklungsbericht ; 1998/99
ISBN    3-933180-28-7
URL    engl. Original

Literaturverz.   

ja
Fußnoten    ja
Fragmente    0


Fragmente der Quelle:
[1.] Gc/014 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2011-05-26 17:12:24 Goalgetter
Fragment, Gc, Gesichtet (BC), SMWFragment, Schutzlevel, Verschleierung, Weltbank 1999

Vorlage:SMWFragment DPL.default


[2.] Gc/103 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2011-06-04 13:30:23 Hindemith
BauernOpfer, Becker 1997, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel, WTO 1998, Weltbank 1999

Vorlage:SMWFragment DPL.default


[3.] Gc/157 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2011-05-21 22:57:11 Hindemith
Fragment, Gc, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel, Weltbank 1999

Vorlage:SMWFragment DPL.default


[4.] Gc/158 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2011-05-17 02:44:26 Hindemith
BauernOpfer, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel, Weltbank 1999

Vorlage:SMWFragment DPL.default


[5.] Gc/160 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2011-05-21 00:21:47 Hindemith
BauernOpfer, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), SMWFragment, Schutzlevel, Weltbank 1999

Vorlage:SMWFragment DPL.default


[6.] Gc/161 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2011-05-21 00:39:20 Hindemith
BauernOpfer, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), SMWFragment, Schutzlevel, Weltbank 1999

Vorlage:SMWFragment DPL.default


[7.] Gc/Fragment 014 34 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:53:30 Kybot
Fragment, Gc, Gesichtet (BC), SMWFragment, Schutzlevel, Verschleierung, Weltbank 1999

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
Goalgetter, Drhchc
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 14, Zeilen: 34-35
Quelle: Weltbank 1999
Seite(n): 1, Zeilen: li. Sp. 25-27
Wissen bringt Licht in alle wirtschaftlichen Transaktionen: Vorlieben werden deutlich, Geschäfte transparent, Märkte informiert.20

20 Weltbank (1999), S. 1.

Wissen bringt auch Licht in alle wirtschaftlichen Transaktionen: Vorlieben werden deutlich, Geschäfte transparent, Märkte informiert.
Anmerkungen

Der Autor streicht nur das Wort "auch" ansonsten wörtliche Übernahme ohne entsprechende Kennzeichnung.

Sichter


[8.] Gc/Fragment 103 08 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 11:58:32 Kybot
BauernOpfer, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), SMWFragment, Schutzlevel, Weltbank 1999

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 103, Zeilen: 7-17
Quelle: Weltbank 1999
Seite(n): 3, Zeilen: -
Zu beachten ist dabei, daß Wissensgefälle nicht nur zwischen Entwicklungsländern und Industrienationen bestehen; es existieren auch große Gefälle innerhalb von Ländern. Die verschiedenen Strategien zum Abbau dieser Gefälle beinhalten häufig dieselben Elemente, deren wirkungsvolle Anwendung viel zur Verringerung von Ungleichheiten beitragen und dabei helfen können wird, die Armut zu verringern. Da Wissen über bestimmte Eigenschaften für jede wirtschaftliche Transaktion notwendig ist, muß es spontan erzeugt und immer wieder aufgefrischt werden können. Dazu werden verschiedene Markt- und Nicht-Marktmechanismen benötigt, durch die Informationen sowohl gesammelt als auch verbreitet werden können. Solche Mechanismen sind in Entwicklungsländern oft nur mangelhaft oder fehlen ganz. [FN 201]

[FN 201 Weltbank (1999), S. 3.]

Wissensgefälle bestehen nicht nur zwischen Entwicklungsländern und Industrienationen; es existieren auch große Gefälle innerhalb von Ländern. Die verschiedenen Strategien zum Abbau dieser Gefälle beinhalten häufig dieselben Elemente, deren wirkungsvolle Anwendung viel zur Verringerung von Ungleichheiten beitragen und dabei helfen können wird, die Armut zu eliminieren.

[...]

Da Wissen über Eigenschaften für jede wirtschaftliche Transaktion notwendig ist, muß es spontan erzeugt und immer wieder aufgefrischt werden können. Dazu werden verschiedene Markt- und Nicht-Marktmechanismen benötigt, durch die Informationen sowohl gesammelt als auch verbreitet werden können. Solche Mechanismen sind in Entwicklungsländern oft nur mangelhaft oder fehlen ganz.

Anmerkungen

Fast woertlich abgeschrieben, mit kleineren Aenderungen; Quellenangabe via FN, aber keine Anfuehrungszeichen, wewegen Art und Laenge des Zitats fuer den Leser unklar bleibt.

Sichter


[9.] Gc/Fragment 157 23 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:01:07 Kybot
Fragment, Gc, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel, Weltbank 1999

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith, Fiesh
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 157, Zeilen: 22-26
Quelle: Weltbank 1999
Seite(n): 21, Zeilen: -
Angesichts der besonderen Eigenschaften des Wissens ist von Zeit zu Zeit ein Eingreifen seitens des Staates erforderlich, um dem privaten Sektor die richtigen Anreize für die Schaffung und Verbreitung von Wissensgebieten und um selbst Wissen zu schaffen und zu verbreiten, wenn der Markt nicht genügend bereit stellt. Angesichts der besonderen Eigenschaften des Wissens ist von Zeit zu Zeit ein Eingreifen seitens des Staates erforderlich, um dem privaten Sektor die richtigen Anreize für die Schaffung und Verbreitung von Wissen zu bieten und um selbst Wissen zu schaffen und zu verbreiten, wenn der Markt nicht genügend bereitstellt.
Anmerkungen

Woertlich abgeschrieben, ohne Quellenangabe: ein kurioser Abschreibefehler: "Wissen zu bieten" --> "Wissensgebieten"

Sichter


[10.] Gc/Fragment 158 09 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:01:09 Kybot
BauernOpfer, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), SMWFragment, Schutzlevel, Weltbank 1999

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Marcusb, Nerd wp
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 158, Zeilen: 9-20
Quelle: Weltbank 1999
Seite(n): 2, Zeilen: -
* Wissen über Technologie ist ungleich verteilt. Entwicklungsländer verfügen gewöhnlich über weniger Know-How als Industrieländer und Arme über weniger als Nicht-Arme.
  • Wissen über Eigenschaften, etwa die Qualität eines Produkts, die Sorgfalt eines Arbeiters oder die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Alles ist von entscheidender marktwirtschaftlicher Bedeutung. Die Schwierigkeiten, die durch unvollständiges Wissen über Eigenschaften entstehen, können als Informationsprobleme bezeichnet werden. Mechanismen zur Entschärfung von Informationsproblemen, zum Beispiel Qualitätsnormen für Produkte, Ausbildungsnachweise und Kreditauskünfte, sind in Entwicklungsländern viel seltener und haben weniger Gewicht als in Industrienationen. Hauptleidtragende von Informationsproblemen und dem daraus resultierenden Marktversagen sind die Armen. [FN 386]

[ FN 386 Weltbank (1999), S. 2 f.]

* Wissen über Technologie, [ ...] Entwicklungsländer verfügen gewöhnlich über weniger Knowhow als Industrieländer, und Arme über weniger als Nicht-Arme. [...]
  • Wissen über Eigenschaften, etwa die Qualität eines Produkts, die Sorgfalt eines Arbeiters oder die Kreditwürdigkeit eines Unternehmens. Dies alles ist von entscheidender marktwirtschaftlicher Bedeutung. Die Schwierigkeiten, die durch unvollständiges Wissen über Eigenschaften entstehen, bezeichnen wir als Informationsprobleme. Mechanismen zur Entschärfung von Informationsproblemen, zum Beispiel Qualitätsnormen für Produkte, Ausbildungsnachweise und Kreditauskünfte, sind in Entwicklungsländern viel seltener und haben weniger Gewicht als in Industrienationen. Hauptleidtragende von Informationsproblemen und dem daraus resultierenden Marktversagen sind die Armen.
Anmerkungen

Fast woertlich zitiert, mit kleinen Abaenderungen; Quellenangabe via FN am Ende des Paragraphen, aber ohne Anfuehrungszeichen, daher bleibt Laenge und Art des Zitats fuer den Leser unklar.

Sichter


[11.] Gc/Fragment 158 21 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:01:11 Kybot
Fragment, Gc, Gesichtet (BC), KomplettPlagiat, SMWFragment, Schutzlevel, Weltbank 1999

Typus
KomplettPlagiat
Bearbeiter
Hindemith, Nerd wp
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 158, Zeilen: 21-25
Quelle: Weltbank 1999
Seite(n): 2, Zeilen: -
Es wird nicht einfach sein, Wissensgefälle abzubauen. Die Entwicklungsländer verfolgen ein sich unablässig fortbewegendes Ziel, denn die Grenzen des Wissens werden von den Industrieländern mit hohem Einkommen immer weiter ausgedehnt. Tatsächlich sind aber die Unterschiede in den vorhandenen Mitteln zur Schaffung von Wissen noch größer als das Wissensgefälle selbst. Es wird nicht einfach sein, Wissensgefälle abzubauen. Die Entwicklungsländer verfolgen ein sich unablässig fortbewegendes Ziel, denn die Grenzen des Wissens werden von den Industrieländern mit hohem Einkommen immer weiter ausgedehnt. Tatsächlich sind aber die Unterschiede in den vorhandenen Mitteln zur Schaffung von Wissen noch größer als das Wissensgefälle selbst.
Anmerkungen

Woertlich abgeschrieben, ohne Quellenangabe

Sichter


[12.] Gc/Fragment 158 28 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:01:13 Kybot
BauernOpfer, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), SMWFragment, Schutzlevel, Weltbank 1999

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Nerd wp
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 158, Zeilen: 28-39
Quelle: Weltbank 1999
Seite(n): 3, Zeilen:
* Zum Wissenserwerb gehören das Erschließen und das Anpassen von im Ausland vorhandenem Wissen an örtliche Gegebenheiten – zum Beispiel durch eine offene Handelspolitik, Auslandsinvestitionen und Lizenzabkommen – sowie die Schaffung von Wissen durch Forschung und Entwicklung im Land selbst, und letztlich auch das Aufbauen auf einheimischem Wissen.
  • Zur Wissensaufnahme gehört unter anderem, daß die Grundschulausbildung für alle, vor allem auch für Mädchen und andere traditionell benachteiligte Gruppen, gewährleistet ist, sowie die Schaffung von Möglichkeiten zur Weiterbildung und die Unterstützung von Hochschulstudien, insbesondere auf den Gebieten Wissenschaft und Technik.
  • Zur Wissensweitergabe gehören das Ausschöpfen der Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie durch verstärkten Wettbewerb, Versorgung [durch den Privatsektor und geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen – sowie die Sicherstellung des Zugangs zu dieser Technologie für die Armen. [FN 387]

[FN 387 Weltbank (1999), S. 3.]

* Zum Wissenserwerb gehören das Erschließen und das Anpassen von im Ausland vorhandenem Wissen an örtliche Gegebenheiten - zum Beispiel durch eine offene Handelspolitik, Auslandsinvestitionen und Lizenzabkommen - sowie die Schaffung von Wissen durch Forschung und Entwicklung im Land selbst, und letztlich auch das Aufbauen auf einheimischem Wissen (Kapitel 2).
  • Zur Wissensaufnahme gehört unter anderem, daß die Grundschulausbildung für alle, vor allem auch für Mädchen und andere traditionell benachteiligte Gruppen, gewährleistet ist, sowie die Schaffung von Möglichkeiten zur Weiterbildung und die Unterstützung von Hochschulstudien, insbesondere auf den Gebieten Wissenschaft und Technik (Kapitel 3).
  • Zur Wissensweitergabe gehören das Ausschöpfen der Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechnologie — durch verstärkten Wettbewerb, Versorgung durch den Privatsektor und geeignete gesetzliche Rahmenbedingungen - sowie die Sicherstellung des Zugangs zu dieser Technologie für die Armen (Kapitel 4).
Anmerkungen

Woertlich abgeschrieben, Quellenangabe via FN am Ende des Abschnitts, aber ohne Anfuehrungszeichen, so dass Laenge und Art des Zitats fuer den Leser unklar bleiben.

Sichter


[13.] Gc/Fragment 160 18 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:01:19 Kybot
BauernOpfer, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), SMWFragment, Schutzlevel, Weltbank 1999

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Marcusb
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 160, Zeilen: 18-36
Quelle: Weltbank 1999
Seite(n): 40, Zeilen: -
Das Recht am geistigen Eigentum wird durch nationale Gesetze geregelt und ist daher in der Regel nur im Bereich einer einzigen inländischen Gerichtsbarkeit durchsetzbar, und zwar unabhängig von einem derartigen Schutz, der in einem anderen Land gewährt wird. Für die Begründung einer globalen Rechtsordnung für Rechte am geistigen Eigentum müssen daher die nationalen Regierungen zusammenarbeiten und ihr jeweiliges Recht harmonisieren. Zahlreiche internationale Abkommen zur Förderung der Zusammenarbeit wurden in den letzten 100 Jahren geschlossen.

[Die Entwicklung globaler Zusammenarbeit beim Schutz des geistigen Eigentums ist fortgeschritten und bietet einen guten Anknüpfungspunkt für das Regime des Informationellen Globalismus, darauf aufzubauen.]

Die meisten Abkommen werden von der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO), als Sonderorganisation der Vereinten Nationen verwaltet. WIPO-Übereinkünfte – etwa die Pariser Verbandsübereinkunft zu industriellen Erfindungen und die Berner Übereinkunft zum Urheberrecht in Literatur, Kunst und Musik – verlangen von den Unterzeichnerstaaten beim Schutz der Rechte am geistigen Eigentum eine nationale Behandlung (Gleichbehandlung von in- und ausländischen Unternehmen), legen gewöhnlich aber keine gemeinsamen Vorschriften für den Schutz fest. Neue globale Regularien zu Rechten am geistigen Eigentum machen eine Neubewertung früherer Strategien für den Erwerb, die Verbreitung und die Nutzung von Wissen erforderlich.

Das Recht am geistigen Eigentum wird durch nationale Gesetze geregelt und ist daher in der Regel nur im Bereich einer einzigen inländischen Gerichtsbarkeit durchsetzbar, und zwar unabhängig von einem derartigen Schutz, der in einem anderen Land gewährt wird. Für die Begründung einer globalen Rechtsordnung für Rechte am geistigen Eigentum müssen daher die nationalen Regierungen zusammenarbeiten und ihr jeweiliges Recht harmonisieren. Zahlreiche internationale Abkommen zur Förderung der Zusammenarbeit wurden in den letzten 100 Jahren geschlossen.

Die meisten werden von der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO), einer Sonderorganisation der Vereinten Nationen verwaltet. WIPO-Übereinkünfte – z.B. die Pariser Verbandsübereinkunft zu industriellen Erfindungen und die Berner Übereinkunft zum Urheberrecht in Literatur, Kunst und Musik – verlangen von den Unterzeichnerstaaten beim Schutz der Rechte am geistigen Eigentum eine nationale Behandlung (Gleichbehandlung von in- und ausländischen Unternehmen), legen gewöhnlich aber keine gemeinsamen Vorschriften für den Schutz fest. Neue globale Regularien zu Rechten am geistigen Eigentum machen eine Neubewertung früherer Strategien für den Erwerb, die Verbreitung und die Nutzung von Wissen erforderlich.

Anmerkungen

Komplett woertlich abgeschrieben mit minimalen Aenderungen, Quellenangabe erst auf der naechsten Seite, auf der Das Plagiat fortgesetzt wird. Autor fuegt nur 2 eigene Zeilen ein.

Sichter


[14.] Gc/Fragment 161 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-07 12:01:21 Kybot
BauernOpfer, Fragment, Gc, Gesichtet (BC), SMWFragment, Schutzlevel, Weltbank 1999

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Hindemith, Marcusb, Frangge
Gesichtet
No
Untersuchte Arbeit:
Seite: 161, Zeilen: 1-36
Quelle: Weltbank 1999
Seite(n): 41, 43, Zeilen: -
Das TRIPS-Abkommen aus dem Jahre 1994 baut auf bestehenden WIPO Übereinkünften auf und legt den Grundstein für eine globale Konvergenz, durch die ein besserer Schutz des geistigen Eigentums erreicht wird. Die Unterzeichnerstaaten sind verpflichtet, beim Schutz des geistigen Eigentums die Grundsätze der nationalen Behandlung und den Status der meistbegünstigten Nation (MFN) anzuwenden. Anders als die meisten internationalen Vereinbarungen zu Rechten am geistigen Eigentum legt das TRIPS-Abkommen Mindeststandards für den Schutz jeglicher Form von geistigem Eigentum fest: Urheberrechte, Marken, Dienstleistungszeichen, geographische Angaben, Industriedesign, Patente, Planungsentwürfe für integrierte Schaltkreise und Betriebsgeheimnisse. [FN 392]

In jedem Bereich legt das Abkommen die Hauptaspekte des Schutzes fest, den zu schützenden Gegenstand, die zu übertragenden Rechte und die zulässigen Ausnahmen von diesen Rechten. Als erstes internationales Abkommen über geistiges Eigentum befaßt sich TRIPS mit der Durchsetzung von Rechten am geistigen Egentum und sieht dazu grundlegende Maßnahmen vor, mit denen sichergestellt wird, daß im Falle einer Verletzung der Schutzrechte Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Bei Auseinandersetzungen zwischen WTO-Mitgliedern bezüglich der Verpflichtungen im Zusammenhang mit TRIPS gelangen die Schlichtungsverfahren zur Anwendung, die auch für andere WTO-Abkommen gelten. Die Bestimmunen des TRIPS-Abkommens wurden Anfang 1996 für alle Unterzeichnerstaaten wirksam, wobei Entwicklungsländern eine vierjährige Übergangszeit eingeräumt wurde. Ausgenommen davon sind jedoch die Pflichten, die sich auf die nationale und die MFN-Behandlung beziehen. Entwicklungsländer können für Produktpatente in Bereichen der Technologie, die nicht von 1996 geschützt wurden (gilt für pharmazeutische Produkte), eine zusätzliche Übergangszeit von fünf Jahren in Anspruch nehmen. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird eine Übergangszeit bis zum Jahr 2006 eingeräumt, wobei auch hier die nationale und die MFN-Behandlung ausgenommen sind. [FN 393]

Verschärfte Rechte am geistigen Eigentum können Entwicklungsländer in zweierlei Hinsicht benachteiligen: Indem sie das Wissensgefälle vergrößern und den Erzeugern des Wissens, die zum Großteil in Industrieländern ansässig sind, eine bessere Verhandlungsposition verschaffen. Das wirft Fragen bezüglich der Folgen für die Verbreitung auf. Besonders schwerwiegend können diese Folgen unter Umständen aufgrund der relativ schlechten Verhanldungsposition von Entwicklungsländern bei Preisverhanldungen mit Alleinanbietern dann sein, wenn es um die Auswirkungen von Patenten auf den Preis geht. [FN 394]

[FN 392 Weltbank (1999), S. 40.] [FN 393 Weltbank (1999), S.40 f.] [FN 394 Weltbank (1999), S. 43.]

Das TRIPS-Abkommen aus dem Jahre 1994 baut auf bestehenden WIPO Übereinkünften auf und legt den Grundstein für eine globale Konvergenz, durch die ein besserer Schutz des geistigen Eigentums erreicht wird. Die Unterzeichnerstaaten sind verpflichtet, beim Schutz des geistigen Eigentums die Grundsätze der nationalen Behandlung und den Status der meistbegünstigten Nation (MFN) anzuwenden. Anders als die meisten internationalen Vereinbarungen zu Rechten am geistigen Eigentum legt das TRIPS-Abkommen Mindeststandards für den Schutz jeglicher Form von geistigem Eigentum fest: Urheberrechte, Marken, Dienstleistungszeichen, geographische Angaben, Industriedesign, Patente, Planungsentwürfe für integrierte Schaltkreise und Betriebsgeheimnisse.

In jedem Bereich legt das Abkommen die Hauptaspekte des Schutzes fest, den zu schützenden Gegenstand, die zu übertragenden Rechte und die zulässigen Ausnahmen von diesen Rechten. Als erstes internationales Abkommen über geistiges Eigentum befaßt sich TRIPS mit der Durchsetzung von Rechten am geistigen Eigentum und sieht dazu grundlegende Maßnahmen vor, mit denen sichergestellt wird, daß im Falle einer Verletzung der Schutzrechte Rechtsbehelfe zur Verfügung stehen. Bei Auseinandersetzungen zwischen WTO-Mitgliedern bezüglich der Verpflichtungen im Zusammenhang mit TRIPS gelangen die Schlichtungsverfahren zur Anwendung, die auch für andere WTO-Abkommen gelten. Die Bestimmungen des TRIPS-Abkommens wurden Anfang 1996 für alle Unterzeichnerstaaten wirksam, wobei Entwicklungsländern eine vierjährige Übergangszeit eingeräumt wurde. Ausgenommen davon sind jedoch die Pflichten, die sich auf die nationale und die MFN-Behandlung beziehen. Entwicklungsländer können für Produktpatente in Bereichen der Technologie, die nicht vor 1996 geschützt wurden (gilt für pharmazeutische Produkte), eine zusätzliche Übergangszeit von 5 Jahren in Anspruch nehmen. Den am wenigsten entwickelten Ländern wird eine Übergangszeit bis zum Jahr 2006 eingeräumt, wobei auch hier die nationale und die MFN-Behandlung ausgenommen sind.

[...]

Verschärfte Rechte am geistigen Eigentum können Entwicklungsländer daher in zweierlei Hinsicht benachteiligen: Indem sie das Wissensgefälle vergrößern und den Erzeugern des Wissens, die zum Großteil in Industrieländern ansässig sind, eine bessere Verhandlungsposition verschaffen. Das wirft Fragen bezüglich der Folgen für die Verbreitung auf. Besonders schwerwiegend können diese Folgen unter Umständen aufgrund der relativ schlechten Verhandlungsposition von Entwicklungsländern bei Preisverhanldungen mit Alleinanbietern dann sein, wenn es um die Auswirkungen von Patenten auf den Preis von Medikamenten geht.

Anmerkungen

Fast ganze Seite abgeschrieben, mit minimalen Änderungen, Fortsetzung von Seite 160 -- Fußnoten verweisen auf korrekte Quelle, aber wegen fehlender Anführungszeichen wird verschleiert, dass sich die ganze Seite um ein (fast) wörtliches Zitat handelt. Schreibfehler "Egentum", "Bestimmunen", "Verhanldungsposition", "Preisverhanldungen"

Sichter