Die Weimarer Verfassung (WRV), Chance für die Demokratisierung Europas
von Dr. Klaus-Jochen Becker
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[1.] Kbe/Fragment 102 18 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2018-06-22 13:39:56 Schumann | Fragment, Gesichtet, Kbe, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung, Wikipedia Heiliges Römisches Reich 2014 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 102, Zeilen: 18-23 |
Quelle: Wikipedia Heiliges Römisches Reich 2014 Seite(n): online, Zeilen: 0 |
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Weiterhin die Reichsexekutionsordnung und die Ordnung des Reichshofrates sowie die jeweilige Wahlkapitulation, die die Funktionsfähigkeit der Exekutive sicherten und in ihrer Gesamtheit die Verfassung des Reiches seit dem Beginn der Frühen Neuzeit prägten.
8. Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges 1648 wurden die Bestimmungen des Westfälischen Friedens von Münster und Osnabrück nach dem Austausch der [Ratifikationsurkunden 1649 zum „Ewigen Grundgesetz“ des Reiches erklärt.] |
Hinzu kommen eine Anzahl weiterer Gesetze und Ordnungen, wie der Augsburger Religionsfrieden vom 25. September 1555 mit der Reichsexekutionsordnung und die Ordnung des Reichshofrates sowie die jeweilige Wahlkapitulation, die in ihrer Gesamtheit die Verfassung des Reiches seit dem Beginn der Frühen Neuzeit prägten.
Nach dem Ende des Dreißigjährigen Krieges wurden die Bestimmungen des Westfälischen Friedens nach dem Austausch der Ratifikationsurkunden 1649 zum Ewigen Grundgesetz des Reiches erklärt. |
Kein Hinweis auf eine Übernahme. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:Schumann, Zeitstempel: 20180622134045
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