VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki


Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 309, Zeilen: 1-2, 6-18, 21-22
Quelle: Wikipedia Verfassung der DDR 2012
Seite(n): online, Zeilen: 0
[Im Gegensatz zur Absegnung der bestehenden politischen Verhältnisse bestanden überraschenderweise weiterhin Vorschriften mit Grundrechtscharakter wie etwa Art. 20] zur Gewährleistung der Gewissens- und Glaubensfreiheit oder Art. 27 zur Pressefreiheit, die formal Rechtsstaatlichkeit vorgaben, wo sie tatsächlich nicht gewährt war. [...]

Nach der Veröffentlichung des Entwurfes im Februar 1968 erfolgte eine „Volksaussprache“, durch die geringfügige Änderungen wie beispielsweise die Ergänzung des Rechtes zum religiösen Bekenntnis bewirkt wurden. Abschließend wurde der Entwurf am 6. April 1968 per Volksabstimmung bestätigt, die jedoch ohne die Möglichkeit einer geheimen Abstimmung und freien Aussprache wie bei der Verfassung von 1949 der Fall, demokratischen Grundsätzen nicht entsprach. Dennoch wagte eine relativ große Zahl der Bürger den Widerspruch. Anstelle der bei Wahlen in der DDR üblichen Ergebnisse im Bereich von 99 % Zustimmung wurde selbst im offiziellen Ergebnis eine Zustimmung von 96,37 % der abgegebenen Stimmen und 3,4 % Nein-Stimmen ausgewiesen97.). [sic]

Es handelte sich um den einzigen Volksentscheid der DDR-Geschichte. Drei Tage später trat die neue Verfassung offiziell in Kraft.

Die Verfassung von 1968 strebte die „Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten“ an. [...] Der Versuch, eine gesamtdeutsche Verfassung zu etablieren, wurde somit fallen gelassen.


97 Bernhard Vogel, Dieter Nohlen, Rainer-Olaf Schultze: Wahlen in Deutschland, 1971, S. 282 (online)

Entgegen diesem offenen Eingeständnis der tatsächlichen politischen Verhältnisse bestanden weiterhin Vorschriften wie etwa Art. 20 zur Gewährleistung der Gewissens- und Glaubensfreiheit oder Art. 27 zur Pressefreiheit, die Rechtsstaatlichkeit vorgaben, wo sie nicht gewährt war.

Nach der Veröffentlichung des Entwurfes im Februar 1968 erfolgte eine „Volksaussprache“, durch die geringfügige Änderungen wie beispielsweise die Ergänzung des Rechtes zum religiösen Bekenntnis bewirkt wurden. Abschließend wurde der Entwurf am 6. April 1968 per Volksabstimmung bestätigt, die jedoch ohne die Möglichkeit einer geheimen Abstimmung und freien Diskussion nicht demokratischen Grundsätzen entsprach. Dennoch wagten eine relativ große Zahl der Bürger den Widerspruch. Anstelle der bei Wahlen in der DDR üblichen Ergebnisse im Bereich von 99 % Zustimmung wurde selbst im offiziellen Ergebnis eine Zustimmung von 96,37 % der abgegebenen Stimmen und 3,4 % Nein-Stimmen ausgewiesen.[4] Es handelte sich um den einzigen Volksentscheid der DDR-Geschichte. Drei Tage später trat die neue Verfassung offiziell in Kraft.

[...]

Die Verfassung von 1968 strebte die „Herstellung und Pflege normaler Beziehungen und die Zusammenarbeit der beiden deutschen Staaten“ an. Der Versuch, eine gesamtdeutsche Verfassung zu etablieren, wurde somit fallen gelassen.


4. Bernhard Vogel, Dieter Nohlen, Rainer-Olaf Schultze: Wahlen in Deutschland, 1971, ISBN 3-110-01732-6, S. 282 (online).

Anmerkungen

Kein Hinweis auf die Quelle. Beleg wird mitübernommen.

Sichter
(SleepyHollow02), WiseWoman