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Die rechtliche Problematik des Unterbindungsgewahrsams in der Bundesrepublik Deutschland. Verfassungsmäßigkeit und Voraussetzungen der einzelnen Regelungen in den Bundesländern

von Katja Stammen

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[1.] Ks/Fragment 201 01 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2013-05-03 16:10:14 Guckar
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Ks, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Stoermer 1998

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 201, Zeilen: 1-8
Quelle: Stoermer 1998
Seite(n): 119, Zeilen: 6-16
[Dabei ist erforderlich, dass es sich um eine gegen]wärtige, erhebliche Gefahr handeln muss, bei der eine Inanspruchnahme der Verantwortlichen nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist und die Nichtstörer ohne erhebliche eigene Gefährdung oder Verletzung höherwertiger Pflichten in Anspruch genommen werden können761 Diese Maßnahmen dürfen nur solange aufrechterhalten werden, wie eine Gefahrenabwehr auf andere Weise nicht möglich ist762. Bezogen auf einen Polizeikessel bedeutet dieses, dass eine Einkesselung einer Menschenmenge nur bei einer Gefährdung besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter erfolgen kann, da im Grunde immer die Gefahr einer Miteinkesselung von Nichtstörern im Raum steht.

761 Denninger in Lisken/Denninger, Handbuch des PolizeiR, Teil E, Rdnr. 116; Pieroth/Schlink/Kniesel, Polizei- und OrdnungsR, § 9 Rdnr. 74; Stoermer, Der polizeirechtliche Gewahrsam, S. 119.

762 Die Inanspruchnahme nicht verantwortlicher Personen stellt sich als Ausnahmefall dar; vgl. dazu Denninger in Lisken/Denninger, Handbuch des PolizeiR, Teil E, Rdnr. 114 und 121.

Dabei ist erforderlich, daß es sich um eine gegenwärtige, erhebliche Gefahr handeln muß, bei der eine Inanspruchnahme der - im Normalfall eigentlich - Verantwortlichen nicht oder nicht rechtzeitig möglich ist und die Nichtstörer ohne erhebliche eigene Gefährdung oder Verletzung höherwertiger Pflichten in Anspruch genommen werden können. Diese Maßnahmen dürfen nach § 6 II des Musterentwurfs auch nur solange aufrechterhalten werden, wie eine Gefahrenabwehr auf andere Weise nicht möglich ist.

Bezogen auf einen Polizeikessel bedeutet dies, daß eine Einkesselung einer Menschenmenge eigentlich nur bei einer Gefährdung besonders wichtiger Gemeinschaftsgüter erfolgen kann, da im Grunde immer die Gefahr einer Miteinkesselung von Nichtstörern im Raum steht.

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahme werden nicht gekennzeichnet. Bezeichnend ist doe Übernahme auch der etwas weniger eleganten Formuliereungen der Quelle (Dabei ist erforderlich, daß es sich ... handeln muß).

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02



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