VroniPlag Wiki

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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 125, Zeilen: 1-11
Quelle: Stoermer 1998
Seite(n): 77, Zeilen: 1-2, 5-10, 102-105
[Bei diesen Umwelteingriffen handelt es sich um solche stärkerer Art, denn in diesen Vorschriften] wird von Verunreinigungen, nachhaltiger Veränderung und Schädigung von Tieren und Pflanzen und anderen Sachen von bedeutendem Wert gesprochen. Diese Vorschriften allein können aber eine wirksame Bekämpfung der Umweltverschmutzung nicht gewährleisten, weil ein wirksamer Umweltschutz, insbesondere angesichts von Umweltbelastungen, denen strafrechtlich schwer begegnet werden kann, in erster Linie von Planung und Vorsorge der Umweltverwaltung abhängt und durch das Umweltverwaltungsrecht zu regeln ist. Strafnormen können daher nur als ultima-ratio-Regelungen Bedeutung erlangen448. Ein wirksamer Umweltschutz bzw. eine wirksame Prävention muss im Hinblick auf diese mehr oder weniger gewollte „Strafbarkeitslücke“ daher auch auf minder hohem Deliktsniveau möglich sein, welches heute noch als Ordnungsunrecht eingestuft ist449.

448 Dreher/Tröndle, StGB, vor § 324 Rdnr. 4.

449 Stoermer, Der polizeirechtliche Gewahrsam, S. 77.

[Hierbei handelt es sich aber um Umwelteingriffe stärkerer Art, denn in] diesen Vorschriften wird von Verunreinigung, nachhaltiger Veränderung und Schädigung von Tieren und Pflanzen und anderen Sachen von bedeutendem Wert gesprochen. [...] Sie haben aber die erhoffte Wirkung bislang noch nicht richtig erfüllen können, da sie alleine eine wirksame Bekämpfung der Umweltverschmutzung natürlich nicht gewährleisen [sic] können.108 Ein wirksamer Umweltschutz bzw. eine wirksame Prävention muß im Hinblick auf diese mehr oder weniger gewollte „Strafbarkeitslücke“ daher auch auf minder hohem Deliktsniveau möglich sein, welches heute noch als Ordnungsunrecht eingestuft ist.

108 So Dreher/Tröndle, StGB vor § 324 Rn. 4: „weil ein wirksamer Umweltschutz, insbesondere angesichts von Umweltbelastungen, denen strafrechtlich schwer begegnet werden kann, ... in erster Linie von Planung und Vorsorge der Umweltverwaltung abhängt und durch das Umweltverwaltungsrecht zu regeln ist. Strafnormen können nur als ultima-ratio gelten ...“.

Anmerkungen

Art und Umfang der Übernahmen wird nicht ersichtlich gemacht.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02