VroniPlag Wiki

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Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 202, Zeilen: 4-15
Quelle: Stoermer 1998
Seite(n): 119, Zeilen: 16-30
Teilweise wird angenommen, dass unter den Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes eine Einkesselung von Personen möglich sein muss, wenn die Polizei bei einer Gefahrenlage nicht in der Lage ist, rechtzeitig zu unterscheiden, wer Störer ist und wer nicht770. Der Gefahrenbegriff beinhaltet, dass die Sicherheit der Gefahreneinschätzung, ob es sich um eine homogene Gruppe von Störern handelt, von der Gewichtigkeit des möglicherweise gefährdeten Rechtsgutes abhängig ist771. Ist dieses Rechtsgut von besonderer Bedeutung für die Allgemeinheit, hätte das zur Folge, dass zu einer Einkesselung auch dann gegriffen werden könnte, wenn die Gefahr besteht, dass sich vereinzelt Nichtstörer unter der Masse der in Gewahrsam genommenen Personen befinden. Nach der erfolgten Einkesselung müsste allerdings unverzüglich eine nähere Überprüfung der festgehaltenen Personen erfolgen, um möglicherweise erkennbare Nichtstörer sofort wieder freizulassen.

770 So unter anderem vertreten von Stoermer, Der polizeirechtliche Gewahrsam, S. 119; a. A. Pieroth/Schlink/Kniesel, Polizei- und OrdnungsR. § 9 Rdnr. 78.

771 Vgl. Kniesel, NJW 1992, 857 (866).

Wenn die Polizei bei einer solchen Gefahrenlage, die von einem Personenpulk ausgeht, nicht in der Lage ist, rechtzeitig zu unterscheiden, wer Störer ist und wer nicht muß jedoch unter den Voraussetzungen des polizeilichen Notstandes eine Einkesselung möglich sein. Dazu muß auf die vorherigen Ausführungen zum Gefahrenbegriff im Kapitel V verwiesen werden, nach denen die Sicherheit der Gefahreneinschätzung, (im vorliegenden Fall, ob es sich um eine homogene Gruppe von Störern handelt) von der Gewichtigkeit des möglicherweise gefährdeten Rechtsgutes abhängig gemacht wird.267 Ist dieses Rechtsgut von besonderer Bedeutung für die Allgemeinheit, hätte das zur Folge, daß zu einer Einkesselung auch dann gegriffen werden könnte, wenn die Gefahr besteht, daß sich vereinzelt „unschuldige“ Personen unter der Masse der in Gewahrsam genommenen Personen befinden. Nach der erfolgten Einkesselung muß allerdings unverzüglich eine nähere Überprüfung der festgehaltenen Personen erfolgen, um möglicherweise erkennbare Nichtstörer sofort wieder freizulassen.

267 Vergl. oben BVerwGE 45 S. 61.

Anmerkungen

Art und Umfang der übernommenen Formulierungen werden nicht kenntlich gemacht.

Interessanterweise folgt Ks auch im weiteren der Argumentationslinie von Stoermer (Zitat Stoermer: "In diesen Kontext paßt auch die bereits angesprochene Begleitpersonenproblematik") - zum Teil auch wieder im Wortlaut - kommt aber darauf basierend zu einer diametral entgegengesetzten Schlussfolgerung.

Im Original schließt diese Stelle unmittelbar an die in Ks/Fragment_201_01 wiedergegebene Passage an.

Sichter
(Graf Isolan), SleepyHollow02