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Fernsehrechte im deutschen Fußball. Grundlagen, Chancen und Grenzen ihrer Vermarktung aus kartellrechtlicher Sicht

von Lukas Danckert

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[1.] Ld/Fragment 029 12 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-19 16:58:47 PlagProf:-)
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Heermann 2009, Ld, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 29, Zeilen: 12-15
Quelle: Heermann 2009
Seite(n): 63, Zeilen: 2-5
Entsprechendes gilt hinsichtlich der Bezeichnung für die Vereinbarung, so dass auch ein gentlemen’s agreement oder eine strategische Allianz durchaus die Anforderungen an eine Vereinbarung im kartellrechtlichen Sinn erfüllen können und vielfach auch erfüllen.131

131 Heermann, in: Nolte/Horst (Hrsg.), Handbuch Sportrecht, S. 60 f.; EuG, Rs. T-141/89, Slg 1995, II-791, Rn. 96.

Entsprechendes gilt hinsichtlich der Bezeichnung für die Vereinbarung, so dass auch ein gentlemen’s agreement oder eine strategische Allianz durchaus die Anforderungen an eine Vereinbarung im kartellrechtlichen Sinn erfüllen können und vielfach auch erfüllen.
Anmerkungen

Quelle ist in Fn. 131 genannt, wenn auch mit falscher Seitenangabe. Kein Hinweis auf wörtliche Übernahme.

Sichter
(SleepyHollow2), PlagProf:-)



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