VroniPlag Wiki

This Wiki is best viewed in Firefox with Adblock plus extension.

MEHR ERFAHREN

VroniPlag Wiki
Registrieren
Fernsehrechte im deutschen Fußball. Grundlagen, Chancen und Grenzen ihrer Vermarktung aus kartellrechtlicher Sicht

von Lukas Danckert

vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite

Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende

[1.] Ld/Fragment 034 14 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-21 22:36:01 WiseWoman
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Heermann 2009, Ld, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 034, Zeilen: 14-19, 22-24
Quelle: Heermann 2009
Seite(n): 67-68, Zeilen: S. 67: 22-28; S. 68: 1-2
Die Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels ist dann anzunehmen, wenn sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit Voraussagen lässt, dass die Vereinbarung unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten in einem der Erreichung der Ziele eines einheitlichen zwischenstaatlichen Marktes nachteiligen Sinne beeinflussen kann.161 [...] Zu beachten ist des Weiteren, dass der zwischenstaatliche Handel auch durch rein innerstaatliche Vereinbarungen von Unternehmen beeinflusst werden und somit in den Einflussbereich von Art. 81 EGV fallen kann.164

161 EuGH, 06.05.1971, Rs. 1-71, Slg 1971, 351, Rn. 5 f.; Heermann, in: Nolte/Horst (Hrsg.), Handbuch Sportrecht, S. 67.

164 Leitlinien der Kommission zur Anwendung des Begriffs der Beeinträchtigung, ABl. 2004 C 101/81 f.; Heermann, in: Nolte/Horst (Hrsg.), Handbuch Sportrecht, S. 68.

Eine Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels ist danach anzunehmen, wenn sich mit hinreichender Wahrscheinlichkeit voraussagen lässt, dass die Vereinbarung unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell den Warenverkehr zwischen den Mitgliedstaaten in einem der Erreichung der Ziele eines einheitlichen zwischenstaatlichen Marktes nachteiligen Sinne beeinflussen kann.47 Zu beachten ist der Umstand, dass auch Vereinbarungen zwischen Unternehmen innerhalb eines

[S. 68]

Mitgliedstaates den zwischenstaatlichen Handel beeinträchtigen und daher in den Anwendungsbereich des Art. 81 EG fallen können.48


47 EuGH, Urt. v. 6.5.1971, Rs. 1-71, Slg. 1971, 351 Rn. 5 f. - Cadillon/Hoess

48 Bekanntmachung der Leitlinien über den Begriff der Beeinträchtigung des zwischenstaatlichen Handels in den Art. 81 und 82 des Vertrages, ABl. 2004/C 101/81 f. v. 27.4.2004.

Anmerkungen

Text ist fast wörtlich übernommen, was aus der Fn. nicht hervorgeht. Der inhaltlich ähnliche Leitsatz im genannten Urteil des EuGH ist länger und enthält deutlich weniger übereinstimmenden Wortlaut, die ebenfalls genannte Leitlinie formuliert anders.

Sichter
(SleepyHollow2), PlagProf:-), WiseWoman



vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20121221223904