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Fernsehrechte im deutschen Fußball. Grundlagen, Chancen und Grenzen ihrer Vermarktung aus kartellrechtlicher Sicht

von Lukas Danckert

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[1.] Ld/Fragment 045 27 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-20 20:00:29 PlagProf:-)
Fragment, Gesichtet, Heermann 2009, Ld, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 045, Zeilen: 29-31
Quelle: Heermann 2009
Seite(n): 77, Zeilen: 10-15
Nach ständiger Rechtsprechung des EuG223 müssen für die Annahme einer kollektiven beherrschenden Stellung drei Voraussetzungen zusammen erfüllt sein. Erstens muss jedes Mitglied des beherr[schenden Oligopols das Verhalten der anderen Mitglieder in Erfahrung bringen können, um festzustellen, ob sie einheitlich vorgehen oder nicht.]

223 EuG, 06.06.2002, Rs. T-342/99, Slg 2002, II-2585, Rn. 62; EuG, 08.07.2003, Rs. T-374/00, Slg 2003, II-2275, Rn. 121.

Nach ständiger Rechtsprechung des EuG61 müssen für die Annahme einer kollektiven beherrschenden Stellung drei Voraussetzungen zusammen erfüllt sein: Erstens muss jedes Mitglied des beherrschenden [Oligopols das Verhalten der anderen Mitglieder in Erfahrung bringen können, um festzustellen, ob sie einheitlich vorgehen oder nicht; [...]]
Anmerkungen

Fortsetzung auf Ld 46.

Sichter
(SleepyHollow2), PlagProf:-)



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