Fernsehrechte im deutschen Fußball. Grundlagen, Chancen und Grenzen ihrer Vermarktung aus kartellrechtlicher Sicht
von Lukas Danckert
Statistik und Sichtungsnachweis dieser Seite findet sich am Artikelende
[1.] Ld/Fragment 045 27 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-12-20 20:00:29 PlagProf:-) | Fragment, Gesichtet, Heermann 2009, Ld, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung |
|
|
Untersuchte Arbeit: Seite: 045, Zeilen: 29-31 |
Quelle: Heermann 2009 Seite(n): 77, Zeilen: 10-15 |
---|---|
Nach ständiger Rechtsprechung des EuG223 müssen für die Annahme einer kollektiven beherrschenden Stellung drei Voraussetzungen zusammen erfüllt sein. Erstens muss jedes Mitglied des beherr[schenden Oligopols das Verhalten der anderen Mitglieder in Erfahrung bringen können, um festzustellen, ob sie einheitlich vorgehen oder nicht.]
223 EuG, 06.06.2002, Rs. T-342/99, Slg 2002, II-2585, Rn. 62; EuG, 08.07.2003, Rs. T-374/00, Slg 2003, II-2275, Rn. 121. |
Nach ständiger Rechtsprechung des EuG61 müssen für die Annahme einer kollektiven beherrschenden Stellung drei Voraussetzungen zusammen erfüllt sein: Erstens muss jedes Mitglied des beherrschenden [Oligopols das Verhalten der anderen Mitglieder in Erfahrung bringen können, um festzustellen, ob sie einheitlich vorgehen oder nicht; [...]] |
Fortsetzung auf Ld 46. |
|
vorherige Seite | zur Übersichtsseite | folgende Seite
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:PlagProf:-), Zeitstempel: 20121220200123
Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:PlagProf:-), Zeitstempel: 20121220200123