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Fernsehrechte im deutschen Fußball. Grundlagen, Chancen und Grenzen ihrer Vermarktung aus kartellrechtlicher Sicht

von Lukas Danckert

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[1.] Ld/Fragment 063 12 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-21 22:09:17 WiseWoman
Fragment, Gesichtet, Heermann 2009, Ld, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 063, Zeilen: 11-19
Quelle: Heermann 2009
Seite(n): 65, Zeilen: 04-10
Der Ligaverband bestimmt in den Vermarktungsvereinbarungen den Preis sowie die Art und den Umfang der Verwertung. Durch die Vereinbarung zur zentralen Vermarktung und die anschließende gemeinschaftliche Vermarktung werden die Vereine daran gehindert, eigenständig mit Fernseh- und Radiobetreibern und/oder Sportrechteagenturen zu verhandeln. Ein Wettbewerb beim Verkauf der Rechte ist ausgeschlossen. Die Vereine werden insbesondere daran gehindert, unabhängige geschäftliche Entscheidungen über den Preis zu treffen oder Art und Umfang der Rechtevergabe abweichend von der zentralen Vermarktung zu gestalten. So wurde etwa im Hinblick auf Fall 4 festgestellt, dass durch die zuvor geltende Vereinbarung zur zentralen Vermarktung und die anschließende gemeinschaftliche Vermarktung die Vereine daran gehindert worden seien, eigenständig mit Fernseh- und Radiobetreibern und/oder Sportrechteagenturen zu verhandeln; ein Wettbewerb beim Verkauf der Rechte sei ausgeschlossen gewesen; die Vereine seien insbesondere daran gehindert gewesen, unabhängige geschäftliche Entscheidungen über den Preis zu treffen oder Art und Umfang der Rechtevergabe abweichend von der zentralen Vermarktung zu gestalten.35

35 Kommission, Mitteilung v. 14.9.2004, ABl. 2004/C 229/13 v. 14.9.2004, Rn. 3.

Anmerkungen

Die Formulierung ist Kommission, Mitteilung v. 14.9.2004, ABI. 2004/C 229/13 v. 14.9.2004, Rn. 3. entlehnt, auf die in Ld in Fn 311 (unmittelbar zuvor) hinweist, ohne aber deutlich zu machen, daß sich die Entlehnung nach der Fn. fortsetzt.

Sichter
(SleepyHollow02), WiseWoman



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20121221221548