Fernsehrechte im deutschen Fußball. Grundlagen, Chancen und Grenzen ihrer Vermarktung aus kartellrechtlicher Sicht
von Lukas Danckert
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[1.] Ld/Fragment 074 16 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-12-21 22:24:15 WiseWoman | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Heermann 2009, Ld, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 074, Zeilen: 16-20 |
Quelle: Heermann 2009 Seite(n): 69, Zeilen: 0 |
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Eine Verbesserung der Warenerzeugung liegt vor, wenn die beanstandete Vereinbarung aufgrund einer gemeinschaftsweiten Betrachtung einen spürbaren, d.h. nicht nur unwesentlichen oder sehr kurzfristigen, gesamtwirtschaftlichen Nutzen hat, welcher die mit der Wettbewerbsbeschränkung einhergehenden Nachteile überwiegt. 369
369 Emmerich, Kartellrecht, S. 119 Kn. 17; Heermann in: Nolte/Horst (Hrsg.), Handbuch Sportrecht, S. 68. |
Eine Verbesserung der Warenerzeugung etc. liegt vor, wenn die beanstandete Vereinbarung aufgrund einer gemeinschaftsweiten Betrachtung einen spürbaren, d.h. nicht nur unwesentlichen oder sehr kurzfristigen, gesamtwirtschaftlichen Nutzen hat, welcher die mit der Wettbewerbsbeschränkung einhergehenden Nachteile überwiegt. |
bereits in Fragment_038_24 so verwendet. Die Quelle ist zwar zitiert, aber ein Hinweis auf wörtliche Übernahme fehlt. |
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[2.] Ld/Fragment 074 31 - Diskussion Zuletzt bearbeitet: 2012-12-23 23:20:11 WiseWoman | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Ld, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Weißbuch 2007 |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 074, Zeilen: 31-37 |
Quelle: Weißbuch 2007 Seite(n): 091, Zeilen: 17-22 |
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Zu einem vergleichbaren Ergebnis gelangt zwischenzeitlich auch die Kommission. Sie hat mittlerweile anerkannt, dass eine gemeinsame Vermarktung zu höherer Effizienz führen kann und hat deshalb Regelungen zur gemeinsamen Vermarktung akzeptiert.371 Sie gestand der gemeinsamen Vermarktung im Einzelnen das Potenzial zu, das Medienprodukt und seine Verbreitung zum Vorteil von Fußballvereinen, Rundfunkveranstaltern und Zuschauern zu verbessern. In ihren Beschlüssen hat die Kommission insbesondere drei Arten von Vorteilen festgesteilt. Erstens [...]
371 Begleitdokument zum Weißbuch Sport, 2007, S. 91. |
Die Kommission hat anerkannt, dass gemeinsame Vermarktung zu höherer Effizienz führen kann und hat Regelungen zur gemeinsamen Vermarktung gem. Artikel 81(3) EG akzeptiert.236 Eine Regelung zur gemeinsamen Vermarktung hat das Potential, das Medienprodukt und seine Verbreitung zum Vorteil von Fußballvereinen, Rundfunkveranstaltern und Zuschauern zu verbessern. In ihren Beschlüssen hat die Kommission insbesondere drei Arten von Vorteilen festgestellt: [...]
236 Siehe insbesondere die ausführliche Analyse von Artikel 81(3) EG in UEFA CL, Abs. 136 ff. |
Quelle ist in Fn. 371 genannt. Wortlautnahe Übernahme geht daraus nicht hervor. Fortsetzung auf Ld 75. |
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