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Fernsehrechte im deutschen Fußball. Grundlagen, Chancen und Grenzen ihrer Vermarktung aus kartellrechtlicher Sicht

von Lukas Danckert

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[1.] Ld/Fragment 078 04 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-12-27 21:27:07 SleepyHollow02
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Ld, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Weiß 2007

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
SleepyHollow02
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 078, Zeilen: 04-10
Quelle: Weiß 2007
Seite(n): Art. 82 Rn. 7, S. 1085, Zeilen: 12-16
Nach der Rechtsprechung des EuGH hat ein Unternehmen eine den Markt beherrschende Stellung, wenn seine Machtstellung es ihm erlaubt, die Aufrechterhaltung des wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern.387 Möglich wird dies, wenn seine Position ihm gestattet, sich seinen Konkurrenten, Abnehmern bzw. Verbrauchern gegenüber in nennenswerten [sic!] Umfang unabhängig zu verhalten.388 Eine völlige Ausschaltung des Wettbewerbs ist dafür nicht nötig.389

387 EuGH, Rs. 30/87, Slg 1998, 2479, Rn. 26; EuGH, Rs. 27/76, Slg 1978, 207, Rn. 65.

388 EuGH, Rs. 30/87, Slg 1998, 2479, Rn. 26; EuGH, Rs. 27/76, Slg 1978, 207, Rn. 65.

389 EuGH, Rs. 30/87, Slg 1998, 2479, Rn. 26; EuGH, Rs. 27/76, Slg 1978, 207, Rn. 65.

Nach der Rspr. des EuGH hat ein Unternehmen eine den Markt beherrschende Stellung, wenn seine Machtstellung es ihm erlaubt, die Aufrechterhaltung eines wirksamen Wettbewerbs auf dem relevanten Markt zu verhindern, indem sie ihm die Möglichkeit verschafft, sich seinen Konkurrenten, Abnehmern bzw. Verbrauchern gegenüber in nennenswertem Umfang unabhängig zu verhalten.11 Eine völlige Ausschaltung des Wettbewerbs ist nicht nötig.

11 EuGH, Rs. 27/76, Slg. 1978, 207, Rn. 63/66 (United Brands/Kommission); Rs. 85/76, Slg. 1979, 461, Rn. 38 (Hoffmann LaRoche/Kommission),; Rs. 30/87, Slg. 1988, 2479 , Rn. 26 (Bodson/Pompes funebres des Regions liberees).

Anmerkungen

Vgl. bereits das Fragment Ld 044 07 mit identischem Grammatikfehler ("nennenswerten").

Diesmal bezieht sich Verf. nicht auf die Quelle (Weiß 2007) - trotz wortnaher Textübernahme entsprechend zum Fragment Ld 044 07 - , sondern auf die in der Quelle ebenfalls zitierte EuGH-Rechtsprechung.

Sichter
Liberalix68



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:SleepyHollow02, Zeitstempel: 20121227214250