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Charakterisierungen und Qualifikation im internationalen Privatrecht. Zur Lehre einer parteispezifischen Qualifikation im Kollisionsrecht der privaten Wirtschaft

von Prof. Loukas A. Mistelis

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[1.] Lm/Fragment 131 04 - Diskussion
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-26 15:41:42 PlagProf:-)
Fragment, Gesichtet, Kropholler 1997, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop, Verschleierung

Typus
Verschleierung
Bearbeiter
PlagProf:-), Graf Isolan
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 131, Zeilen: 4-7, 8-14
Quelle: Kropholler 1997
Seite(n): 78, Zeilen: 12-19
Das Restatement Second, das unter Führung von REESE in der Zeit zwischen 1952 und 1971 entstand, mußte versuchen, aus der Meinungsvielfalt in der Theorie das maximum von praktikablen Regeln oder wenigstens Richtlinien herauszuarbeiten.[FN 98] [...] Die in sec. 6 des Restatement Second vorangestellten choice of law principles sind das Ergebnis eines solchen Kompromisses, der Raum dafür läßt, Kollisionsfälle nicht nur nach Regeln, sondern aufgrund unterschiedlicher Methoden (approaches) zu lösen.[FN 99] In der sachlichen Beurteilung ist man sich heute weitgehend einig: War das erste Restatement zu starr, so mangelt es dem zweiten an klaren Konturen.

[FN 98] AMERICAN LAW INSTITUTE, Restatement of the Law Second, Conflict of Laws 2d (1971), St. Paul / Minn. 1971; vgl. HANOTIAU, a.a.O. (Fn. 7), S. 155-163.

[FN 99] REESE, General Course on Private International Law, RCADI 150 (1976 II), S. 1-193, (37-84); DERS., Conflict of Laws and the Restatement Second, Law & Cont. Probl. 28 (1963), S. 679-699.

Das Restatement Second (1971), das unter Führung von Reese entstand, mußte aus der Meinungsvielfalt in der Theorie das Maximum an praktikablen Regeln oder wenigstens Richtlinien herauszuholen versuchen. Die in sec. 6 vorangestellten „choice of law principles“ sind das Ergebnis eines Kompromisses, der Raum dafür läßt, Kollisionsfälle überhaupt nicht nach Regeln, sondern aufgrund unterschiedlicher Methoden („approaches“) zu lösen[FN 39]. War das Erste Restatement zu starr, so mangelt es dem Zweiten - besonders im Schuldrecht - an klaren Konturen.
Anmerkungen

Der Text von Kropholler wird nur leicht geändert, zwei Sätze (einer davon hier nicht wiedergegeben) dazwischengeschoben. Auf Kropholler wird nicht verwiesen.

Sichter
(PlagProf:-)) Graf Isolan



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