Charakterisierungen und Qualifikation im internationalen Privatrecht. Zur Lehre einer parteispezifischen Qualifikation im Kollisionsrecht der privaten Wirtschaft
von Prof. Loukas A. Mistelis
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[1.] Lm/Fragment 182 109 Zuletzt bearbeitet: 2012-04-06 18:20:18 Kybot | BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Kropholler 1997, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop |
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Untersuchte Arbeit: Seite: 182, Zeilen: 109-112 |
Quelle: Kropholler 1997 Seite(n): 111, Zeilen: 18-21 |
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[FN 14] Bei einer funktionellen oder teleologischen Qualifikation wird die Funktion / der Zweck des in der Kollisionsnorm gewählten Verweisungsbegriffs mit der Funktion oder dem Zweck des in Rede stehenden materiellen Rechtsinstituts verglichen. Cf. KROPHOLLER, IPR<sup>3</sup>, § 17. | Bei einer funktionellen oder teleologischen Qualifikation wird die Funktion oder der Zweck des in der Kollisionsnorm gewählten Verweisungsbegriffs mit der Funktion oder dem Zweck des in Rede stehenden materiellen Rechtsinstituts verglichen. |
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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20120311224149
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