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Charakterisierungen und Qualifikation im internationalen Privatrecht. Zur Lehre einer parteispezifischen Qualifikation im Kollisionsrecht der privaten Wirtschaft

von Prof. Loukas A. Mistelis

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[1.] Lm/Fragment 182 109
Zuletzt bearbeitet: 2012-04-06 18:20:18 Kybot
BauernOpfer, Fragment, Gesichtet, Kropholler 1997, Lm, SMWFragment, Schutzlevel sysop

Typus
BauernOpfer
Bearbeiter
PlagProf:-), Hindemith, WiseWoman
Gesichtet
Yes
Untersuchte Arbeit:
Seite: 182, Zeilen: 109-112
Quelle: Kropholler 1997
Seite(n): 111, Zeilen: 18-21
[FN 14] Bei einer funktionellen oder teleologischen Qualifikation wird die Funktion / der Zweck des in der Kollisionsnorm gewählten Verweisungsbegriffs mit der Funktion oder dem Zweck des in Rede stehenden materiellen Rechtsinstituts verglichen. Cf. KROPHOLLER, IPR<sup>3</sup>, § 17. Bei einer funktionellen oder teleologischen Qualifikation wird die Funktion oder der Zweck des in der Kollisionsnorm gewählten Verweisungsbegriffs mit der Funktion oder dem Zweck des in Rede stehenden materiellen Rechtsinstituts verglichen.
Anmerkungen

Es fehlen (nur) die Anführungszeichen.

Sichter
(PlagProf:-)) WiseWoman



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Letzte Bearbeitung dieser Seite: durch Benutzer:WiseWoman, Zeitstempel: 20120311224149